Parlamentarische Initiative. Vorbereitungshaft bei Asylmissbrauch (Hess). Bericht vom 30. April 2001 der Staatspolitischen Kommission des Ständerats. Stellungnahme des Bundesrates
zu 00.420
Parlamentarische Initiative Vorbereitungshaft bei Asylmissbrauch (Hess) Bericht vom 30. April 2001 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates Stellungnahme des Bundesrates
vom 30. Mai 2001
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
gestützt auf Artikel 21quater Absatz 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) unter- breiten wir ihnen nachfolgend unsere Stellungnahme zum Bericht der Staatspoliti- schen Kommission des Ständerates vom 30. April 2001 zur Parlamentarischen Ini- tiative Hess «Vorbereitungshaft bei Asylmissbrauch.»
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
30. Mai 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger
11485 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2001-1035 5425
Stellungnahme
1 Ausgangslage
Die Kommission beantragt, durch eine Teilrevision des Bundesgesetzes über Auf- enthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) zwei auf Grund von Entscheiden des Bundesgerichts festgestellte Lücken zu schliessen:
1. Ausländerinnen und Ausländer, die erst nach der Entdeckung des rechtswid-
rigen Aufenthalts in der Schweiz ein Asylgesuch einreichen und damit of- fensichtlich nur bezwecken, eine Wegweisung aus der Schweiz zu verhin- dern, sollen bis zum Entscheid über das Asylgesuch in Vorbereitungshaft ge- nommen werden können.
2. Wer die mit dem Vollzug des ANAG betrauten Behörden durch falsche An-
gaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen täuscht und dadurch die Erteilung einer Bewilligung für sich oder andere erschleicht, soll bestraft werden können. Der neue Straftatbestand wäre insbesondere bei der Einge- hung oder Vermittlung einer Scheinehe anwendbar. Der zweite Vorschlag ist in der Parlamentarischen Initiative nicht enthalten; die Kommission ist jedoch zur Auffassung gelangt, dass gleichzeitig auch hier die Miss- brauchsbekämpfung zu verstärken sei.
2 Beurteilung der Kommissionsvorschläge
Dem Anliegen der Kommission stimmt der Bundesrat grundsätzlich zu. Ein neuer Straftatbestand im Fall einer Täuschung der Behörden wurde bereits in den Ver- nehmlassungsentwurf für ein neues Ausländergesetz aufgenommen. Auch ist die Aufnahme eines weiteren Grundes für die Anordnung der Vorbereitungshaft im Fall eines missbräuchlichen Nachreichens eines Asylgesuchs nach einem rechtswidrigen Aufenthalt aus den von der Kommission dargelegten Gründen durchaus sinnvoll. Das Bedürfnis nach Pönalisierung des illegalen Aufenthalts und des missbräuchli- chen Stellens eines Asylantrags genügt freilich für sich allein nicht, um die Haft auch nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f EMRK zu rechtfertigen. Nach dieser Be- stimmung wird neben einer gesetzlichen Grundlage im nationalen Recht vielmehr vorausgesetzt, dass die Haft zum Zweck der Sicherstellung der Ausweisung oder Auslieferung angeordnet wurde. Das setzt voraus, dass ein solches Verfahren tat- sächlich im Gang ist und durch die zuständigen Behörden «mit der nötigen Sorgfalt» vorangetrieben wird. Das Fehlen eines solchen Vorbereitungshaftgrundes stellt allerdings nicht einen «of- fensichtlichen Missstand» dar, wie dies die Kommission darlegt. Die Anzahl der Personen, die beim missbräuchlichen Nachreichen eines Asylgesuchs nicht bereits einen anderen Haftgrund setzen (z.B. Untersuchungshaft), ist äusserst gering. Diese Einschätzung wird im Übrigen von der Kommission selber bei der Beurteilung der finanziellen Auswirkungen geteilt. Angesichts der Tatsache, dass auch in anderen Bereichen dieses aus dem Jahr 1931 stammenden Gesetzes ein dringlicher Handlungsbedarf geltend gemacht wird, könn-
te eine solche vorgezogene Teilrevision weitere Änderungswünsche nach sich zie- hen und so die Schaffung eines kohärenten neuen Ausländergesetzes wesentlich er- schweren und gegebenenfalls hinauszögern. Deshalb hätte es der Bundesrat bevor- zugt, wenn diese Bestimmungen im Rahmen der Totalrevision des ANAG aufge- nommen worden wären. Der Bundesrat widersetzt sich diesem Vorgehen der SPK des Ständerates jedoch nicht. Der Bundesrat wird noch im ersten Halbjahr 2001 vom Ergebnis des Vernehmlas- sungsverfahrens zum Entwurf für ein neues Ausländergesetz Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen beschliessen. Die Verabschiedung der Botschaft ist für den Herbst 2001 geplant.
3 Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, den Anträgen des Berichts der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 30. April 2001 zuzustimmen.