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Botschaft über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) (Kandidatur Österreich-Schweiz)

02.021

Botschaft über die Beiträge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) (Kandidatur Österreich-Schweiz)

vom 27. Februar 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

Wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf eines Bundesbe- schlusses über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameister- schaft 2008 mit dem Antrag auf Zustimmung. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

27. Februar 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2644 2002-0150

Übersicht

Der Schweizerische Fussballverband (SFV) und der Österreichische Fussball-Bund (ÖFB) haben beschlossen, für die Organisation der EURO 2008 gemeinsam zu kandidieren. Für beide Länder wäre es das erste Mal, dass eine Fussball-Europa- meisterschaft auf ihrem Gebiet stattfindet.

Beide Länder verfügen über optimale Grundvoraussetzungen in Bezug auf die geo- grafische Lage, die politische Stabilität, die Infrastruktur und die Sportanlagen sowie hinsichtlich der organisatorischen Fähigkeiten und des lokalen Know-hows. Das Projekt wird sowohl vom Bund als auch von den betroffenen kantonalen und kommunalen Behörden unterstützt.

Auf dieser Grundlage schlägt der Bundesrat vor, dass sich der Bund: – mit einem Beitrag von 1 Million Franken an bauliche Massnahmen zur Entwicklung der Medien- und Sicherheitsfunktionalität in den vier Stadien Basel, Genf, Bern und Zürich – mit einem Beitrag von 500 000 Franken an der Finanzierung einer natio- nalen Kampagne für die Gesundheitsförderung und die soziale Integration durch Sport bei den Spielen in den vier Stadien sowie – mit nicht in Rechnung gestellten Leistungen von höchstens 2 Millionen Franken an den budgetierten Organisationskosten von ca. 120 Millionen Franken beteiligt.

Die Organisatoren haben keine Defizitgarantie beantragt.

Botschaft

1 Allgemeiner Teil

1.1 Ausgangslage

Der Fussballsport ist in Europa unter dem Dach der «Union des associations européennes de football» (UEFA) organisiert. Die UEFA, welche die nationalen Fussballverbände aus 51 europäischen Ländern vereinigt, wurde 1954 in Basel gegründet und hat ihren Sitz in Nyon (VD). Neben anderen Fussballwettbewerben organisiert die UEFA auch Europameister- schaften für Nationalteams (EURO), seit 1960 für Männer-Nationalteams und seit

1984 auch für Frauen-Nationalteams. Diese Meisterschaften werden alle vier Jahre

von einem der Mitgliedländer organisiert und dort durchgeführt. Die UEFA beauf- tragt hiezu den entsprechenden Mitgliedverband des Landes, in welchem die EURO durchgeführt wird und unterstützt diesen auf der Basis eines Zusammenarbeitsver- trags in sämtlichen Belangen der Vorbereitung und Durchführung des Anlasses. Bei den Frauen fand die letzte EM 2001 in Deutschland statt. Bei den Männern waren im Jahr 2000 Belgien und Holland die gemeinsamen EURO-Ausrichter. Im Wandel der Zeit haben sich auch die Ausgestaltung und Organisation der Fuss- ball-Europameisterschaften für Nationalteams stark verändert. Seit den Anfängen in den Sechzigerjahren ist die Entwicklung dieses sportlichen Wettbewerbs gekenn- zeichnet durch: – die Zunahme der Zahl der teilnehmenden Nationen und Athleten (von ur- sprünglich vier Teams auf heute 16 Mannschaften); – die veränderte Turnierform (Endrunde von drei Wochen Dauer); – komplexere technische und infrastrukturelle Anforderungen an die Stadien und die Rahmeninfrastruktur; – ein weltweites Medieninteresse; – höhere Ansprüche der Delegationen, Medienvertreterinnen und -vertreter, Zuschauerinnen und Zuschauer an die Beherbergung, die Betreuung und den Service in den Stadien sowie an die temporären Arbeitsplätze und Unter- kunftsorte; – wachsende Ansprüche an die Planung und Durchführung der Veranstaltung in den Bereichen der Logistik (u.a. Verkehr, Telekommunikation, Ticke- ting), Vermarktung und Sicherheit (Stadieninfrastruktur, Ruhe und Ordnung in und um die Stadien); – sehr hohe Bedeutung des Anlasses in der breiten Öffentlichkeit in Europa und in fussballinteressierten Kreisen rund um den Globus; – für das Veranstalterland selten zur Verfügung stehende Plattform, um seine Institutionen und Kulturen anderen Völkern näher zu bringen und das eigene Image in der internationalen Staatengemeinschaft zu fördern; – unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf das politische, wirtschaftli- che und soziale Geschehen im Land, wo die EURO durchgeführt wird.

Die EURO ist heute – nach den Olympischen Sommerspielen und der Weltmeister- schaft im Fussball – der drittgrösste wiederkehrende Sportanlass. Deren Organi- sation ist deshalb ein Unterfangen, das höchste Anforderungen an die UEFA, den Veranstalter und die Behörden des Austragungslandes stellt. Eine bedeutende Mit- hilfe des Staates auf allen Stufen (Bund, Kantone und Gemeinden der Austragungs- orte) ist bei dieser partnerschaftlichen Zusammenarbeit unabdingbar.

1.2 Generelle Anforderungen an eine EURO-Kandidatur

Seit der Erhöhung der Zahl der Endrundenteilnehmer auf 16 Nationen anlässlich der EURO 1996 in England und im Zuge der Bestrebungen der UEFA, ein optimales Turnierumfeld sicherzustellen, können folgende Grundanforderungen für eine er- folgreiche Kandidatur aufgestellt werden: – Die Meisterschaft muss durch die Behörden, die Politik und breite Kreise der Bevölkerung mitgetragen werden; – Bereitschaft der Regierung, die Organisation dieses Sportanlasses bestmög- lich zu unterstützen, u.a. durch flankierende Massnahmen in den Bereichen Vermarktung, temporäre Arbeitsbewilligungen, Zoll, Sicherheit, Zahlungs- verkehr, Hotelpreispolitik; – Bereitstellung von Stadioninfrastrukturen, die den strengen UEFA-Kriterien bezüglich technischem Standard und Sicherheit vollumfänglich entsprechen; – Bereitstellung sämtlicher Rahmeninfrastrukturen (Pressezentrum, TV/Radio- Übertragungszentrum, Kongress- und Hotelanlagen, Trainingsanlagen usw.) – Bestreben, die Ziele der UEFA wie Fussballförderung, Solidarität, Fairness, Kampf gegen Rassismus und Doping mit geeigneten Massnahmen zu unter- stützen.

1.3 Die Kandidatur Österreich-Schweiz

1.3.1 Ausgangslage

Weder die Schweiz noch Österreich waren bislang Austragungsländer einer EURO- Endrunde. Die Schweiz war 1954 Ausrichterin der Fussballweltmeisterschaft. In beiden Staaten wurden aber bereits Fussball-Europameisterschaften für Nachwuchs- teams durchgeführt. Im Jahre 1999 bewarb sich der ÖFB zusammen mit dem ungarischen Fussballver- band um die Austragung der EURO 2004. Diese Co-Kandidatur unterlag damals jener des portugiesischen Fussballverbandes; Portugal ist Austragungsort der EURO 2004. Im Hinblick auf eine gemeinsame Organisation der Endrunde der Fussball- Europameisterschaft für Männer im Jahre 2008 (EURO 2008) fanden im Jahr 2000 und zu Beginn des Jahres 2001 vorabklärende Gespräche zwischen dem SFV und dem ÖFB statt. Zu dieser Lagebeurteilung wurden auch die Sportminister der beiden Länder beigezogen, die nach einem Treffen im Februar 2001 in Bern beschlossen, die Kandidatur im Rahmen des Möglichen zu unterstützen.

Bestärkt durch diese Erklärung der Regierungsvertreter entschieden die beiden Ver- bände im März 2001, gemeinsam für die Organisation der EURO 2008 zu kandi- dieren. Ein paritätisches Kandidaturkomitee aus Mitgliedern der beiden Verbände wurde beauftragt, alle erforderlichen Schritte vorzunehmen, um ein dem Pflichten- heft der UEFA für die Durchführung einer EURO entsprechendes Bewerbungs- dossier zu erstellen. Dieses Bewerbungsdossier ist der UEFA bis Ende Mai 2002 vorzulegen. Das Exekutivkomitee der UEFA wird im Dezember 2002 entscheiden, wo die EURO 2008 ausgetragen wird. Ausser der gemeinsamen Kandidatur Österreich-Schweiz sind folgende Länder an der Ausrichtung der EURO 2008 interessiert: Griechenland/Türkei; Russland, Skandinavien (gemeinsame Kandidatur von Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden), Schottland/Irland, Ungarn und Kroatien/Bosnien-Herzegowina.

1.3.2 Notwendigkeit einer gemeinsamen Kandidatur

Weder Österreich noch die Schweiz verfügen über eine genügende Stadioninfra- struktur, um eine EURO im Alleingang durchführen zu können. Angesichts der Auflagen der UEFA und der Anzahl Spiele an einer Endrunde ist die Zusammen- arbeit mit einem Nachbarland zwingend. Aus Schweizer Sicht drängt sich eine gemeinsame Bewerbung mit Österreich auf. Beide Länder verbinden viele Gemein- samkeiten politischer, soziokultureller, geografischer, sprachlicher und auch sportli- cher Natur. Einige dieser Aspekte mögen ebenfalls auf unsere anderen geografischen Nachbarn zutreffen. In den beiden Ländern Italien (1990) und Frankreich (1998) wurden jedoch in jüngerer Zeit bereits Fussball-Weltmeisterschaften durchgeführt; Deutschland erhielt im Jahr 2000 den Zuschlag für die Organisation der WM 2006. Aufgrund der geografischen Lage und mit Blick auf die Konkurrenz weiterer Be- werber aus dem Kreis der 51 Mitgliedstaaten der UEFA ist deshalb für die Schweiz einzig eine gemeinsame Kandidatur mit Österreich realistisch und erfolgverspre- chend.

1.4 Ergebnisse des Vorverfahrens

Mit Beschluss vom 30. Mai 2001 hat der Bundesrat von der gemeinsamen Kandi- datur des SFV und des ÖFB für die EURO 2008 sowie vom Aussprachepapier und vom beabsichtigten weiteren Vorgehen Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, eine Botschaft über die Beiträge und Leistungen des Bundes an die EURO 2008 zu unterbreiten. Hierzu wurde vom VBS eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Form und das Ausmass der Bundesunterstützung für die Organisation und die Durchführung dieses Anlasses zu prüfen hatte. Die vorliegende Botschaft stützt sich auf das Ergebnis dieser Vorarbeiten.

2 Besonderer Teil

2.1 Einleitung

Sowohl Österreich wie die Schweiz verfügen über gute Grundvoraussetzungen, um Veranstaltungen mit internationaler Ausstrahlung durchzuführen. Die zentrale geo- grafische Lage, die politische Stabilität, das Vorhandensein der nötigen Infrastruktu- ren (Verkehr, Beherbergung, Kommunikation) sowie die Erfahrung und das Sach- wissen in der Organisation solcher Anlässe sind Parameter, die jedes der beiden Länder für sich in Anspruch nehmen kann. Die Eigenart und die Herausforderung der gemeinsamen Kandidatur für die EURO

2008 liegt darin, dass die beschränkte Anzahl verfügbarer Grossstadien die zwei

Nachbarstaaten veranlasst, zusammenzuspannen und partnerschaftlich einen Gross- anlass durchzuführen. Dieser Sachzwang hat weitgehende Auswirkungen politi- scher, ökonomischer, kultureller und sozialer Natur. Er fordert die zuständigen In- stitutionen der beiden Länder, in noch nie dagewesenem Masse grenzüberschreitend zu kooperieren und dazu in verschiedenen Sachbereichen ungewohnte oder gar neue Lösungen zu erarbeiten. Gleichzeitig birgt dieses Zweckbündnis für beide Länder die Chance, ihre gutnachbarlichen Beziehungen im Rahmen dieses gemeinsamen Grossprojektes zu leben und zu festigen. In einer ähnlichen Ausgangslage befanden sich im Jahr 2000 Belgien und Holland. Sie führten damals gemeinsam die EURO 2000 durch und bewältigten diese Auf- gabe in vielerlei Hinsicht mit grossem Erfolg.

2.2 Ziele

Die beiden organisierenden Fussballverbände ÖFB und SFV beabsichtigen, mit der Organisation der EURO 2008 den Fussballsport in den beiden Ländern und in Europa nachhaltig zu fördern. Als Vertreter der mittleren und kleineren Fussball- nationen in Europa möchten sie einerseits die Ausbildung im Nachwuchs- und im Breitenfussball stärken und anderseits im Spitzenfussball auf Nationalmannschafts- und Clubebene an die Erfolge der Vergangenheit anknüpfen. Beide Verbände er- kennen in der EURO auch eine Plattform, vor heimischem Publikum und mit welt- weiter Wirkung Werbung für einen fairen und gesunden Sport zu machen. Die EURO bietet den idealen Rahmen, um mit Kampagnen und gezielten Massnahmen die Haltung und das Engagement der breiten Öffentlichkeit in den beiden Austra- gungsländern für die Werte des Sports zu fördern. Aufgrund ihrer grossen Ausstrahlung bietet die EURO für das Veranstalterland eine seltene Gelegenheit, sich in mannigfacher Weise zu entfalten. Die Organisation dieses Grossanlasses ist eine Aufgabe, die nur durch das vereinte Engagement aller Beteiligten bewältigt werden kann. Dies erlaubt gleichzeitig das Erneuerungspoten- zial des ganzen Landes auszuschöpfen. Diese Impulse zur gesellschaftlichen Ent- wicklung beschränken sich dabei nicht auf die Domäne des Sports, sondern zeitigen auch Wirkung in den Bereichen der Politik, der Wirtschaft und der Kultur. Durch seine Bedeutung kann dieser Anlass in der Bevölkerung vereinigende Kräfte auf- bauen und das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken. Die Tatsache, dass ein Land einen solchen internationalen Sportanlass durchführt, zeugt vom Willen, über die Zusammenführung von Athleten aus verschiedensten

Ländern zum friedlichen Zusammenleben beizutragen. Ein Ereignis wie die EURO

2008 würde beitragen zu einem guten Image der Schweiz, die in jenen Tagen im

Mittelpunkt des Interesses des Globus stehen würde. Die Durchführung der EURO

2008 könnte zu einem besseren Verständnis der Eigenheiten unseres Landes führen

und die Stärken eines vielsprachigen Landes aufzeigen. Es ist an uns, die Schweiz so zu zeigen, wie sie ist und die ausländischen Gäste dabei ein Land von grossem Reiz entdecken zu lassen. Die politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Fol- gen könnten für die Schweiz von grosser Wichtigkeit sein, insbesondere für die Akzeptanz unseres Landes in Europa, für den Tourismus und die übrigen Dienst- leistungsbereiche unserer Wirtschaft sowie für die bessere Verständigung in unserer mehrsprachigen multikulturellen Gesellschaft.

2.3 Organisation und Zeitplan

Am 9. März 2001 haben der SFV und der ÖFB beschlossen, für die Organisation der EURO 2008 gemeinsam zu kandidieren. Die offizielle Präsentation dieser Kan- didatur erfolgte am 14. August 2001 in Wien unter dem Motto «Football’s best – close to you». Es wurde ein Kandidaturkomitee (KK) gebildet, das sich seither mit der Planung und Ausführung der Kandidaturarbeiten befasst. Mitglieder dieses Strategieorgans sind die Spitzenfunktionäre der beiden Fussballverbände; weiter haben je ein Ver- treter der beiden Sportministerien sowie Repräsentantinnen und Repräsentanten der unterstützenden Partner aus der Wirtschaft Einsitz im 14-köpfigen Gremium. Das KK wird von einem Ausschuss mit operativer Funktion und in der Umsetzung des Projekts durch ein kleines Team von Angestellten unterstützt. Die vom VBS gebildete interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundes, welcher der Direktor des Bundesamtes für Sport (BASPO) vorsteht, ist Ansprechpartnerin des KK und koordiniert die Tätigkeiten der Eidgenossenschaft und der Kantone. Auf Grund der zeitlichen Vorgaben der UEFA gilt für das KK folgender Termin- plan: – bis 28. Februar 2002: Prüfung des UEFA-Pflichtenhefts für die Durchführung der EURO 2008 und Entscheid über die Bestätigung oder den Rückzug der Kandidatur; – bis 31. Mai 2002: Übergabe des Bewerbungsdossiers an die UEFA; – September/Oktober 2002: nach erfolgter Prüfung der Bewerbungs- dossiers Inspektionsreise der UEFA-Delegation in die Kandidaturländer; – Dezember 2002: Entscheid über die Vergabe der EURO 2008 durch das 14-köpfige UEFA-Exekutivkomitee.

2.4 Konzept

2.4.1 Geografische Verteilung

Gemäss UEFA-Pflichtenheft für die EURO 2008 müssen die Endrundenspiele in acht Stadien mit einer Mindestkapazität von je 30 000 gedeckten Sitzplätzen aus- getragen werden. Für das Eröffnungs- und das Finalspiel sind Stadien mit je 50 000 Sitzplätzen, für die Viertel- und Halbfinals mit je 40 000 Sitzplätzen vor- geschrieben. Das Konzept der gemeinsamen Bewerbung Österreich-Schweiz sieht je vier Austragungsorte pro Land vor. In der Schweiz wurden folgende Städte ausgewählt: Basel (Stadion St. Jakob-Park, neu, seit März 2001 in Betrieb), Genf (Stade de Genève, Eröffnung frühestens im Frühling 2003), Bern (Stadion Wankdorf, Eröffnung frühestens 2004) und Zürich (FIFA-Stadion Hardturm, in Planung, Eröffnung voraussichtlich 2006). In Öster- reich soll in Wien, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt gespielt werden. Die vier genannten Schweizer Stadien sind die einzigen Sportarenen in unserem Land, die die von der UEFA gewünschte Mindestzuschauerkapazität anbieten. Es sind allesamt Neubauten, die sich durch einen hohen Ausbaustandard, eine multi- funktionale Nutzung und die direkte Erschliessung durch die öffentlichen und pri- vaten Verkehrsträger auszeichnen. Drei der vier Stadien spielen eine bedeutende Rolle für das nationale Sportanlagenkonzept des Bundes (NASAK), in dessen Rah- men eine Finanzierungshilfe des Bundes für den Bau der Arenen in Basel, Genf und Bern geleistet wurde. Neben den vier Austragungsstätten für die Fussballspiele würden für die EURO 2008 in der Schweiz eine Vielzahl weiterer Bauten als Rahmeninfrastruktur genutzt. Das Konzept sieht vor, dass hier hauptsächlich die modernen Anlagen der vier grössten Schweizer Städte und ihrer Umgebung benutzt werden. Dank den kurzen Distanzen in unserem Land, dem hochmodernen Verkehrsnetz und dem generell hohen Ausbaustandard der Einrichtungen sollen darüber hinaus viele weitere Regio- nen die offiziellen Delegationen und viele EURO-Touristen beherbergen können.

2.4.2 Sportprogramm

und offizielle UEFA-Veranstaltungen Die EURO 2008 findet vom 7. bis 29. Juni 2008 statt. Aus dem Kreis der 51 Mitgliedverbände der UEFA nehmen 16 Nationalteams, die sich in Ausscheidungsspielen qualifiziert haben, an der Endrunde teil. Die Natio- nalmannschaften der möglichen Gastgeberländer Schweiz und Österreich wären automatisch für die Teilnahme an der Endrunde gesetzt. Aus vier Vierer-Gruppen werden die Viertelfinalisten und anschliessend im Cup-System der Sieger ermittelt. Somit werden 24 Gruppenspiele, vier Viertelfinals, zwei Halbfinals und der Final ausgetragen, insgesamt 31 Spiele. Nach den Plänen des SFV und des ÖFB sollen die Gruppenspiele von zwei der vier Endrundengruppen in der Schweiz stattfinden. Bei einer gleichmässigen Aufteilung der Finalmatches würden somit ungefähr die Hälfte aller Spiele in der Schweiz ausgetragen. Bereits im Vorfeld einer EURO, aber auch im Rahmen der Endrunde finden neben den Spielen verschiedene offizielle Veran- staltungen im Austragungsland statt, so zum Beispiel:

– Auslosung der Gruppeneinteilung für die EURO-Qualifikation; – Testspiele/Testturnier in den Endrundenstadien; – Auslosung der Gruppeneinteilung für die EURO-Endrunde; – Workshop für die 16 Delegationen der Endrundenteilnehmer; – UEFA-Schiedsrichterkurs im Frühjahr 2008; – Eröffnungszeremonie vor Beginn des Eröffnungsspiels; – Opening-Gala am Austragungsort des Eröffnungsspiels; – UEFA-Kongress am Finalort; – Schlusszeremonie nach dem Endspiel im Finalstadion. Die Zuteilung dieser offiziellen UEFA-Anlässe auf die beiden Länder ist noch nicht erfolgt.

2.4.3 Gästebeherbergung

Rund 12 000 Mitglieder der «Euro-Familie» (Spieler, offizielle Vertreter, Medien- leute, Schiedsrichter) wären anlässlich der EURO 2008 in der Schweiz zu Gast. Dazu kämen mehrere Zehntausend Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Touristin- nen und Touristen (bei der EURO 2000 in Belgien/Holland waren es 300 000). Die UEFA und die Verbände, welche die EURO organisieren, richten ihr Haupt- quartier üblicherweise in der Stadt ein, in der der Final stattfindet, in diesem Falle in Wien. Man wird jedoch auch die Option prüfen, das Hauptquartier der UEFA bis zum Viertelfinal in Genf und somit in der Nähe des UEFA-Sitzes in Nyon einzu- richten. Den lokalen Organisationszentren, UEFA-Delegierten und 16 Mannschaften (rund

50 bis 70 Personen pro Delegation), die an der EURO 2008 teilnehmen, werden

vom KK in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verkehrsbüros Unterkunftsvor- schläge unterbreitet. Die UEFA-Richtlinien schreiben vor, dass sich die Unterkünfte in vernünftiger Distanz zum Spielort befinden müssen, damit allzu lange Transport- wege vermieden werden. Die Mannschaften bestimmen ihren Unterkunftsort wäh- rend einer EURO selbst.

2.5 Finanzierung

2.5.1 Kandidatur

Bis zum defintiven Entscheid der UEFA im Dezember 2002 werden sich die Kosten der Kandidatur auf schätzungsweise fünf Millionen Franken belaufen. Drei Millio- nen Franken spendet ein privater Sponsor, die verbleibenden zwei Millionen Fran- ken übernehmen die beiden Fussballverbände. Für die Kandidaturphase ist keine öffentliche Beteiligung vorgesehen.

2.5.2 Organisation

Gestützt auf die Erfahrungen aus der EURO 2000 (Holland/Belgien) und die Planung für die EURO 2004 in Portugal sieht das Budget für die Organisation der EURO 2008 eine ausgeglichene Rechnung in der Höhe von ca. 120 Millionen Fran- ken vor. Ein grosser Anteil der Finanzierung wird durch private Beiträge gewähr- leistet (Ticket-Einnahmen, Anteil am Verkauf von kommerziellen Rechten, Spon- soring). Der Beitrag der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden) beläuft sich auf höchstens 10,5 Millionen Franken (s. Punkt 3.1.1).

2.6 Beurteilung der Folgen

2.6.1 Schweiz und Ausland

Die Schweiz möchte zeigen, dass sie durchaus über die Fähigkeiten, das Wissen und die Infrastruktur verfügt, um eine sportliche Grossveranstaltung zu bewältigen. Die Organisation der EURO 2008 würde in Zusammenarbeit mit Österreich geschehen, womit gleichzeitig die Bindungen zwischen den zwei Alpenländern gestärkt und die Kooperation zwischen der Schweiz und einem EU-Land unterstrichen würde. Fussball ist der am meisten beachtete Sport in Europa, ja sogar in der ganzen Welt, und er profitiert von einem grossen Medienecho. Ein Ereignis wie die EURO 2008 würde zu einem guten Image der Schweiz beitragen, die in jenen Tagen im Mittel- punkt des Globus stünde. Die politischen, sportlichen und ökonomischen Folgen können dabei für die Schweiz von grosser Wichtigkeit sein, insbesondere für die Entwicklung des Fussballs, des Spitzen- und Breitensports, sowie für Tourismus, Hotellerie und Telekommunikation.

2.6.2 Umweltschutz

2.6.2.1 Stadien

Die EURO 2008 soll, soweit es den Schweizer Teil der Kandidatur betrifft, in vier neuen Stadien stattfinden. Die Plangenehmigungsverfahren bieten Gewähr, dass bei den Stadien die Einhaltung der geltenden Umweltschutzbestimmungen gewissenhaft und in ihrer Gesamtheit geprüft wird. Der Bau von drei der vier Stadien wird bzw. wurde mit Geldern aus dem nationalen Sportanlagenkonzept (NASAK) unterstützt. Das NASAK verlangt auch im Umwelt- bereich die Einhaltung klarer Vorgaben für die Gewährung finanzieller Beiträge. Dazu gehört insbesondere die Erschliessung der Stadien durch leistungsfähige öffentliche Verkehrsmittel (vgl. dazu auch Kapitel 2.6.4 und 2.6.7). Gleichzeitig bemühen sich die Bauherrschaften um den Einsatz umweltfreundlicher Technolo- gien, insbesondere im Energiebereich (z. B. Photovoltaikanlagen).

2.6.2.2 Entsorgung, Störfälle

Der Versorgung der Tausenden von Matchbesuchern und der Entsorgung der insbe- sondere im Verpflegungsbereich anfallenden Abfälle ist die nötige Beachtung zu schenken. Dabei sind Mehrwegsysteme zur Minimierung des Abfallvolumens in Betracht zu ziehen, wie sie in deutschen Grossstadien erfolgreich eingesetzt werden und auch im neuen Stadion St. Jakob-Park in Basel vorgesehen sind. Ganz grund- sätzlich liegt der Fokus auf Materialien, welche die Umwelt wenig belasten (kein PVC), auch im Interesse der Veranstalter. Die Stadien St. Jakob-Park in Basel und Stade de Genève in Genf liegen neben Eisenbahnanlagen, auf denen gefährliche Güter transportiert werden und die deshalb der Störfallverordnung (SR 814.012) unterliegen. Daraus können sich Massnahmen für den Bahnbetrieb, allenfalls auch für die Stadien ergeben.

2.6.2.3 Umweltkonzept

Im Hinblick auf die Organisation und Durchführung einer Fussball-Europameister- schaft ist die Schaffung eines Umwelt-Aktionsplanes (Umweltkonzept) notwendig. Dieses Umweltkonzept soll insbesondere die oben erwähnten Aspekte aufnehmen. Damit soll primär der koordinierte Schutz der Umwelt gewährleistet werden. Gleichzeitig positioniert sich damit die Schweiz als ein Land, das Pionierarbeit leistet bei der umweltfreundlichen Durchführung von sportlichen Grossanlässen.

2.6.3 Tourismus und Wirtschaft

Der Wirtschafts- und Tourismusstandort Schweiz ist in hohem Masse mit Europa verflochten. Drei Viertel der Exporte und ein Drittel der Übernachtungen betreffen den europäischen Raum. Eine starke wirtschaftliche Präsenz der Schweiz auf den Märkten unseres Kontinentes ist deshalb eine Daueraufgabe der schweizerischen Standort- und Tourismuspolitik. Die Organisation und die Durchführung der EURO

2008 wäre eine wichtige Möglichkeit, unser Land mit einem Grossanlass in Europa

neu zu positionieren. Die Zusammenarbeit mit Österreich senkt nicht nur die wirtschaftlichen Risiken dieses Grossanlasses für die Schweiz. Sie ist auch eine Möglichkeit, mit einem Mit- gliedstaat der Europäischen Union zu kooperieren, welcher im Bereich des alpinen Tourismus sowohl als Konkurrent wie auch als Partner eine ideale Ergänzung dar- stellt. Der Wettbewerb zwischen den beiden Ländern kann die schweizerischen Organisatoren zu guten Leistungen motivieren. Ähnlich wie die Schweiz setzt auch Österreich auf eine qualitative touristische Wachstumsstrategie mit hochstehenden und weitestgehend individualisierten Dienstleistungen. Die schweizerische Kandidatur erfordert keine wesentlichen zusätzlichen Infra- strukturen. Der notwendige Neubau der Fussballstadien in den grossen Schweizer Städten ist weitestgehend geplant, baulich in Angriff genommen oder bereits reali- siert. In andere Bereiche der Stadtentwicklung, insbesondere den Agglomerations- verkehr und die Stadthotellerie, wurde in den letzten Jahren viel investiert. Mit der Durchführung dieses Grossanlasses könnte die Investitionsbereitschaft der privaten und öffentlichen Kreise zusätzlich gestärkt und die in Gang gekommene Attraktivi-

tätssteigerung der Städte verstetigt werden. Aus diesen Gründen entspricht dieses Projekt auch den Zielen der regionalpolitisch bedeutsamen Agglomerationspolitik. Aus standortpolitischer Sicht ist die Fussball-Europameisterschaft ein Anlass, wel- cher sich gut in das Portfolio des «Eventmarketings» der grossen Schweizer Städte einfügt. Die periodische Durchführung solcher Anlässe lastet die bestehenden tou- ristischen Attraktionen und Anlagen besser aus und garantiert damit deren länger- fristige Überlebensfähigkeit. Die vom Bund massgeblich mitgetragene «Schweiz Tourismus», welche für die nationale Kooperation im Bereich des komplementären Destinationsmarketings zuständig ist, würde diesen Grossanlass benützen, um zu- sätzliche Besucherinnen und Besucher für das Reise- und Tourismusland Schweiz anzuziehen. Im Rahmen seiner Innovations- und Technologieförderung unterstützt das Eidge- nössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) die Bemühungen des BASPO, die Grundlagen für die Erfassung der volkswirtschaftlichen Bedeutung von sportlichen Grossanlässen zu verbessern. Kosten-Nutzen-Überlegungen, welche bei der Beur- teilung der Opportunität solcher Anlässe von grosser Bedeutung sind, sind anzu- stellen. In diesem Sinne ist es notwendig, auch im Falle dieser Kandidatur ein an- gemessenes volkswirtschaftliches Monitoring aufzubauen.

2.6.4 Verkehr

2.6.4.1 Einleitung

Der Anreiseverkehr der Zuschauerinnen und Zuschauer wird, wie bei anderen Grossveranstaltungen, bei der EURO 2008 die grösste Umweltbelastung darstellen. Die Organisatoren haben mit einem Gesamtverkehrskonzept sicherzustellen, dass – für den Verkehr zwischen den Austragungsorten die Bahn das Hauptver- kehrsmittel darstellt und der Luftverkehr nur eine ergänzende Funktion aus- übt, – alle Besucherinnen und Besucher mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Stadien gelangen können und der motorisierte Strassenverkehr in Schranken gehalten wird. Dabei sind klare, erreichbare Zielwerte für die einzelnen Verkehrsträger festzulegen. Mit den Transportunternehmungen ist zu prüfen, ob ausser den heute vielerorts an- gebotenen Eintrittstickets für Fussballspiele, bei denen der lokale öffentliche Ver- kehr (öV) inbegriffen ist, auch der Ferntransport einbezogen werden kann. Speziell für Besucherinnen und Besucher, die von weit her anreisen, insbesondere aus dem Ausland, sollten zudem Möglichkeiten für dezentrale Park-and-Ride-Infrastrukturen geboten werden, die eine rasche Weiterreise per öV zu den Stadien ermöglichen.

2.6.4.2 Öffentlicher Verkehr

Für alle städtischen Betriebe sind Transportaufträge, wonach das Publikum aus Stadien mit Schweizer Dimensionen innerhalb einer Stunde mit dem öffentlichen Verkehr abtransportiert werden muss, Routine. In allen vier Schweizer Städten, die

als Austragungsorte vorgesehen sind, wird der öffentliche Nahverkehr bis 2008 weiter ausgebaut. Basel Gegenwärtige Kapazitäten: Die momentanen Zugangskapazitäten des öffentlichen Verkehrs belaufen sich auf folgende Grössen: Tram aus der Innenstadt: 6000/h, Tram aus Richtung Pratteln: 6000/h, Bus: 6000/h (je eventmässig verdichteter Drei- einhalbminutentakt), Zugangskapazität der seit Mitte November 01 voll in Betrieb befindlichen SBB-Haltestelle St. Jakob: 10 000/h. Die Haltestelle mit 320 m-Perron kann sowohl von S-Bahn-Zügen als auch Intercity-Zügen mit Extrahalt benutzt wer- den. Das gesamte Publikum des Stadions kann damit technisch gesehen innerhalb einer Stunde mit dem öV abtransportiert werden. Erfahrungsgemäss kommen aber bereits heute rund ein Viertel der Zuschauerinnen und Zuschauer zu Fuss oder mit dem Velo. Geplanter Ausbau bis 2008: Neben dem neuen SBB-Bahnhof St. Jakob wird im Jah- re 2004 zusätzlich eine Bahnhaltestelle Basel-Dreispitz in ca. 800 m Entfernung zum Stadion (in Richtung Delémont) eröffnet. Das neue S-Bahn-Rollmaterial für den Raum Basel steht ab 2004–2006 zur Verfügung. Bern Gegenwärtige Kapazitäten: Nach einem Abendspiel mit Ende 22.00 Uhr kann Bernmobil «praktisch unbegrenzte Betriebsmittel» einsetzen, um im Minimum so viele Zuschauerinnen und Zuschauer aufzunehmen, wie aus dem Stadion zu strömen in der Lage sind. Konkret: Mit dem Tram kann im optimalen Fall im Zweiminuten- takt gefahren werden, was eine Stundenkapazität von ca. 9000 Personen ergibt. Mit der jetzigen 20er Buslinie können zusätzlich 3000 Personen weggeführt werden, ab- hängig von der Einsteigegeschwindigkeit. Eine parallel zum Tram verlaufende zu- sätzlich Buslinie ist ohne wesentliche Vorbereitung machbar (zusätzliche 3000 Per- sonen). Der neue S-Bahn-Halt Bern Wankdorf (siehe unten) könnte stündlich total bis zu 5000 Personen Richtung Bern und Burgdorf/Olten abtransportieren. Die totale Stundenkapazität betrüge damit ca. 20 000 Personen bei einem Stadionfas- sungsvermögen von 30 000–35 000 Zuschauern. Zusammen mit dem lokalen Lang- samverkehr könnte ein Modal-Split von 80/20 erreicht werden. Geplanter Ausbau bis 2008: Die S-Bahn-Station Bern Wankdorf wird bis Dezember

2004 (Eröffnung Bahn 2000) in Betrieb sein. Sie wird wahrscheinlich ein 200-m-

Perron aufweisen und nicht für Extrahalte von Intercity-Zügen z.B. aus den Räumen Basel oder Zürich geeignet sein. Zudem ist vorgesehen, das 9er-Tram von den BEA- Hallen Richtung Wankdorf/SBB-Station Wankdorf zu verlängern. Ein konkreter Termin für dieses Projekt steht noch nicht fest, ebenfalls ist die Finanzierung dieses Vorhabens noch nicht gesichert. Genève Gegenwärtige Kapazitäten: Das Stadion Les Charmilles wird nach der Einweihung der Neuanlage Stade de Genève einem andern Verwendungszweck zugeführt. Die bisherigen öV-Kapazitäten wurden allseitig als ungenügend erachtet. Sie wären für eine Austragung der EURO 2008 in Genf nicht mehr relevant. Geplanter Ausbau bis 2008: Das Stade de Genève wird im Jahr 2003 in Betrieb genommen. Es wird von den Tramlinien 12 (Innenstadt) und 13 (Bahnhof) sowie zwei Ringbuslinien bedient. Bei Grossanlässen werden zwei zusätzliche Buslinien

zur Erschliessung von Grossparkanlagen, die nicht in unmittelbarer Stadionnähe liegen, in Betrieb genommen. Bis ins Jahr 2008 soll die zusätzliche Tramlinie 15/17 vollendet sein, so dass dann- zumal vier Tramlinien und zwei bis vier Buslinien (die Tangentiallinien müssen allenfalls bei Grossanlässen umgeleitet werden) zur Verfügung stehen. Zürich Gegenwärtige Kapazitäten: Im (noch) aktuellen Hardturm-Stadion können die normalerweise 22 000 Zuschauerinnen und Zuschauer in einer Stunde mit der Tram- linie abtransportiert werden. Die Zufahrt erfolgt mit Tram 4 und einer Einsatzbus- linie ab Tramhaltestelle. Die Trams und Busse verkehren im verdichteten Takt (ca. 2 Min.). Bei gedrängter Besetzung des Stadions z.B. bei Konzerten (bis zu

32 000 Besucherinnen und Besucher) kann zusätzlich der Bahnhof Zürich-Altstetten

benutzt werden. Geplanter Ausbau bis 2008: Die neue Tramlinie 18 (vorgesehen ab Bahnhof mit Ab- zweiger vom bestehenden Gleis ab Escher-Wyss-Platz) ist für 2007–2008 geplant. Beim Verkehr zwischen den Gross- und Oberzentren präsentiert sich die Situation noch positiver. Planerisch sind mit der EURO 2008 vergleichbare Fragestellungen bereits im Vorfeld der Projekte Expo.02 und «Olympische Winterspiele Bern» bearbeitet worden. Dabei ergab sich jeweils eine hinreichende Kapazität für die Verbindungen zwischen den Zentren für die genannten Anlässe. Durch die enge Konzernabstimmung von Infrastruktur, Personen- und Güterverkehr können für die genannten Grossveranstaltungen Sonderlösungen gefunden werden. Die SBB könn- ten den Fussballfans an den Spieltagen einen Halbstundentakt zwischen den Zentren anbieten. Zusätzlich wäre eine Doppelführung je Stunde möglich. Darüber hinaus sind selbst in den dichten Knoten stündlich 1–3 Zusatztrassen in Richtung des Aus- tragungsortes denkbar (dabei handelt es sich um ein kurzfristiges Maximalangebot zu Gunsten der Fahrgäste und ausländischen Kunden, welches mit dem heutigen Stand der Technik keinesfalls als Regelbetrieb denkbar wäre). Im internationalen Verkehr wird im Rahmen der TEE-Allianz ein Zweistundentakt mit Neigetechnik über St. Margrethen in Richtung Wien eingerichtet werden – je nach Beschaffungszeitpunkt des Rollmaterials durch die ÖBB zwischen 2005 und

2006. Im Zeitraum der Veranstaltung EURO 2008 könnte dieses Angebot kapazi-

tätsmässig auf einen Stundentakt verdichtet werden. Bereits im Rahmen der Ski- weltmeisterschaft in St. Anton haben die SBB dies erfolgreich praktiziert. In diesem Zusammenhang wird allerdings auf die absehbare Reisezeit von rund neun Stunden zwischen Zürich und Wien hingewiesen. Mit Neigetechnik reduziert sich diese auf ca. 8 Stunden 30 Minuten. In welchem Masse dieses Angebot seitens der Fans wahrgenommen würde, ist sicherlich von der oben angesprochenen Gesamtkonzep- tion (Preise, Kontingente, Marketingmix) abhängig. Im Jahr 2007 wird der neue Lötschbergtunnel eröffnet, was die Fahrzeit Bern-Mailand verkürzen wird.

2.6.4.3 Luftverkehr

Wie bereits bei früheren Grossanlässen (bzw. bei Kandidaturen für deren Durchfüh- rung in der Schweiz) wäre auch bezüglich der EURO 2008 im Aufsichtsbereich des Bundes nichts Ausserordentliches zu erwarten. Die Luftverkehrsgesellschaften wür- den zu erwartende grössere Verkehrsaufkommen ohnehin rechtzeitig einplanen und bei der Slot-Zuteilung einfordern müssen. Die Flughafen Genf/Zürich sind mit öV optimal erschlossen.

2.6.4.4 Strassenverkehr

Es ist vom heute vorhandenen, gut ausgebauten (National-)Strassennetz auszugehen, wobei gewisse Engpässe (Baregg) bis 2008 beseitigt sein werden. In Spitzenzeiten sind vorübergehende Kapazitätsengpässe möglich. Die Belastung der Autobahnen, welche die erwähnten Städte bedienen, würde insbe- sondere in der Nähe der Städte gross sein, da der Veranstaltungsverkehr zum bereits dichten Agglomerationsverkehr dazukäme. Zusätzlich müsste während der Spiele und zwischen den Nachbarländern mit einem erhöhten grenzüberschreitenden Ver- kehr gerechnet werden. Allerdings sollen im Nahbereich keine Parkplätze für Matchbesucherinnen und -besucher angeboten werden; Parkmöglichkeiten sollen vielmehr in dezentralen Park-and-Ride-Infrastrukturen bereitgestellt werden. Der Anteil der zunächst per In- dividualverkehr anreisenden Zuschauerinnen und Zuschauer soll anschliessend grossräumig ebenfalls per öffentlichen Verkehr (Bahn, Bus) zu den Stadien geführt werden. Im Nahbereich der Stadien sollen zudem Möglichkeiten für den nichtmoto- risierten Individualverkehr (HPM – Human Powered Mobility) geschaffen bzw. ge- sichert werden. Autobahnen, die vom Veranstaltungsverkehr in der Stadt betroffen sind: Allgemeine Bemerkungen – Verminderung der Verkehrsbehinderungen um die Städte: – Zeitliche Planung der Spiele in der Weise, dass der Veranstaltungsver- kehr nicht in die Hauptzeiten des Agglomerationsverkehrs fällt; – Schaffung von Parkmöglichkeiten ausserhalb der Städte, wobei die Verbindung zu den Stadien mit Pendelbussen gewährleistet würde; – Vermeiden von Arbeiten an den Umfahrungsstrassen; – Entwicklung von Verkehrsinformations- und Verkehrsleitsystemen, wobei aus den Erfahrungen mit der Expo.02 Lehren gezogen würden.

– Beendigung oder Verschiebung der grossen Unterhaltsbaustellen, die den Verkehr im Jahre 2008 stören: – A1, Umfahrung Bern: Ende 2007 – A2, Limmat (Neuenhof-Spreitenbach): Ende 2007 – A3, Wollishofen-Grenze ZH/SZ mit dem Blattunnel: Ende 2007 – A1, Lenzburg-Verzweigung A1/A3: Beginn nach der Meisterschaft.

2.6.5 Visum und Arbeitsbewilligungen

Wie schon im Rahmen der Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2006 gibt der Bundesrat im Bereich des freien Personenverkehrs und des Arbeitsmarktzugangs zur Ausübung von offiziellen Funktionen in Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der EURO 2008 entsprechende Garantien ab. Die Schweiz würde garantieren, dass für diesen Anlass allen Mitgliedern der UEFA- Delegationen und den Medienvertreterinnen und -vertretern die Einreise und der Aufenthalt in der Schweiz sowie die Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen der EURO 2008 gestattet wird. Zudem würde die Schweiz garantieren, dass allen visumpflichtigen Angehörigen der erwähnten Personengruppen das für die Einreise erforderliche Visum erteilt wird. Das für die Vorbereitung und die Durchführung der EURO 2008 notwendige Personal würde die notwendigen Aufenthalts- und Arbeits- bewilligungen erhalten. Diese Bewilligungen sind mindestens ein Jahr vor Eröff- nung der Fussball-Europameisterschaft gültig. Vorbehalten bleiben Gesuche von Personen, gegen die ein Einreiseverbot besteht oder deren Anwesenheit die öffentli- che Ordnung oder die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden könnte. Für die visumpflichtigen Zuschauerinnen und Zuschauer der Spiele anlässlich der EURO 2008 gelten die ordentlichen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Die Gesuche würden wohlwollend geprüft.

2.6.6 Zoll

Die Zollgesetzgebung sieht verschiedene Erleichterungen der Formalitäten vor, die sich insbesondere auf internationale Zollübereinkommen stützen. Danach kann für das gesamte Material, das nach der betreffenden Meisterschaft wieder ausgeführt wird, die abgabenfreie vorübergehende Einfuhr gewährt werden. Dies gilt ohne Unterschied für Sportausrüstungen, technisches Material sowie Geräte und Vor- richtungen für die Medien. Die Zollformalitäten werden auf ein absolutes Minimum beschränkt, wobei sowohl die Vorgaben der vorübergehend exportierenden Länder als auch diejenigen der Schweiz eingehalten würden. Hingegen sind, mangels gesetzlicher Grundlage, für das eingeführte Verbrauchsma- terial wie Nahrungsmittel, Medikamente, Werbegeschenke oder Verkaufsartikel die Eingangsabgaben geschuldet und die gegebenenfalls nötigen Einfuhrbewilligungen vorzulegen. Bei den geschuldeten Abgaben handelt es sich im Wesentlichen um die Mehrwertsteuer. Die Einzelheiten bezüglich der möglichen Vereinfachungen der Verfahren und For- malitäten würden den Betroffenen und den für die Einfuhr in die Schweiz zuständi- gen Zollämtern zu gegebener Zeit mitgeteilt.

2.6.7 Nachhaltige Entwicklung und Raumplanung

Mit seiner «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002» will der Bundesrat die nach- haltige Entwicklung in allen Politikbereichen berücksichtigen. Auf Grund dieser Strategie ist bei Vorhaben und Projekten aller Art, und damit auch bei einem Sportanlass wie der EURO 2008, die Ganzheitlichkeit, d.h. Integration der drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung ein vorrangiges Kriterium. Dazu wird dem breiten Einbezug der verschiedenen Akteure grosses Gewicht beigemessen. Massnahmen der Raumplanung dienen der Koordination räumlicher Ansprüche und helfen bei der Umsetzung des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung. Die Durchführung der EURO 2008 würde zeitlich limitierte Effekte – während der Dauer der Endrunde – auf Raum und Umwelt aufweisen. Bei der Erfüllung der Transportbedürfnisse kommt der konsequenten Benutzung der öffentlichen Ver- kehrsmittel eine zentrale Bedeutung zu. Zur Sicherstellung diesbezüglich zweck- mässiger Lösungen legen die Organisatoren rechtzeitig folgende Konzepte vor: – für die Abwicklung des Verkehrs zwischen den Austragungsorten, ein in Zusammenarbeit mit den nationalen Transportunternehmungen, den Bun- desstellen und den Kantonen erarbeitetes übergeordnetes Transportkonzept. – für die Abwicklung des Verkehrs an den Austragungsorten selbst (zwischen Stadion, Orten für Rahmenanlässe und Orten für die Beherbergung), in Zu- sammenarbeit mit regionalen und lokalen Transportunternehmungen und den betroffenen Gemeinden erarbeitete regionale Verkehrskonzepte. Die Ausrichtung der Fussball-Europameisterschafts-Endrunde auf ein ausgewogenes Verhältnis der drei Schlüsselfaktoren der nachhaltigen Entwicklung (Wirtschaft, Ge- sellschaft, Umwelt) kann mit den in den einzelnen Politikbereichen aufgeführten Zielen und Massnahmen sichergestellt werden. Im Rahmen der Konkretisierung des Grossprojektes ist periodisch eine Gesamtbeurteilung der Auswirkungen aus der Sicht der drei Nachhaltigkeitsdimensionen durch die Organisatoren vorzunehmen. Damit sollen die involvierten Behörden in die Lage versetzt werden, gegebenenfalls Korrekturmassnahmen zu treffen.

2.6.8 Risiken

Die Schweiz gehört nach Einschätzung internationaler Experten zu denjenigen Län- dern, wo gewalttätige Ausschreitungen an Sportanlässen zwar vorkommen können, der Hooliganismus aber kein zentrales Sicherheitsproblem darstellt. Auf Grund der aktuellen Entwicklung und den bereits bestehenden Potenzialen in verschiedenen Ländern muss jedoch – je nach teilnehmenden Nationalmannschaften – mit einem mittleren bis grösseren Gefahrenrisiko für gewalttätigen Hooliganismus gerechnet werden. Allerdings laufen bereits jetzt verschiedene Projekte zur Bekämpfung des Hooliganismus, für deren Realisierung eine internationale Zusammenarbeit der Poli- zei wichtig ist. Eine durch das VBS konstituierte Arbeitsgruppe, in der Spezialisten aller beteiligten Kreise vertreten waren, hat im Jahre 2001 die Probleme im Zusam- menhang mit der zunehmenden Gewalt bei Sportveranstaltungen analysiert. Die Ar- beitsgruppe hat dem Vorsteher des VBS in einem Bericht einen Massnahmenkatalog zur Prävention und Repression unterbreitet. Es handelt sich dabei um Massnahmen, die durch den Bund (Inkraftsetzung neuer gesetzlicher Grundlagen oder Anpassung

bestehender Normen), und die privatrechtlichen Sportverbände (Swiss Olympic, SFV, Schweizerischer Eishockeyverband) ergriffen werden. Die Mehrzahl dieser Massnahmen sollte ihre Wirksamkeit im Jahre 2008 entfalten und so dazu beitragen können, die Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen zu minimieren.

3 Auswirkungen

3.1 Finanzielle Auswirkungen

3.1.1 Ausgaben für die Durchführung

Die Durchführung einer Veranstaltung in dieser Dimension verlangt eine finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand, d. h. durch den Bund, die Kantone und die Standortgemeinden. Auf Gesuch der Organisatoren, und als Ausdruck der Unter- stützung gegenüber der UEFA, verpflichten sich diese zu Beiträgen an nicht in Rechnung gestellte Leistungen und zur Subventionierung im Betrage von total 10,5 Millionen Franken nach folgender Tabelle:

Sachleistungen Geldleistungen Total

Bund: ca. 2 000 000 1 500 000 3 500 000 Kantone und Gemeinden: ca. 4 500 000 2 500 000 7 000 000

Total ca. 6 500 000 4 000 000 10 500 000

Die Erfahrungen aus der Organisation von internationalen Grossveranstaltungen (Kongresse, Messen, Sportveranstaltungen usw.) in diversen Schweizer Städten zei- gen, dass die ökonomischen Vorteile die finanziellen Investitionen von Bund, Kan- tonen und Gemeinden bei weitem überwiegen. Der Bundesrat hält es für gerechtfertigt, die Kandidatur Österreich-Schweiz zur Or- ganisation der EURO 2008 unter dem Vorbehalt zu unterstützen, dass der Beitrag des Bundes nicht mehr als einen Drittel der Beiträge der öffentlichen Hand beträgt. Er sieht einen Betrag von 3,5 Millionen Franken mit folgender Aufteilung vor: Nicht in Rechnung gestellte Leistungen Der Bund wird ersucht, durch die Erbringung gewisser kostenfreier Dienstleistungen zur Entlastung der EURO 2008 beizutragen. Diese Leistungen umfassen in erster Linie die Unterstützung durch die Armee. Die konkreten Bedürfnisse werden sich an den Kompetenzen und Ausbildungen der entsprechenden Verbände orientieren. Der genaue Betrag der vom Bund erbetenen Unterstützung in diesem Bereich lässt sich daher noch nicht festlegen. Der Betrag von 2 Millionen Franken ist als Sockelbetrag zu sehen. Weitere Leistungen würden dem Organisator in Rechnung gestellt. Die angegebenen Beträge für die Erbringung kostenfreier Dienstleistungen bezeich- nen sowohl für den Bund als auch für die vier Kantone, in welchen die Spiele aus- getragen werden sollen, Sockelbeträge. Weitere Kosten, die beispielsweise durch das Engagement der Armee oder der Polizei im Bereich der Sicherheit anfallen könnten, werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Die Kandidatur für die EURO 2008 hat keine direkten Folgen für die Personal- planung des Bundes, da das zusätzliche Arbeitsvolumen intern aufgefangen werden soll. Beiträge Die Medienvertreterinnen und -vertreter, die an der EURO 2008 zugegen sein wer- den, müssen – gemäss Pflichtenheft der UEFA – in den Stadien über funktionale Arbeitsbedingungen verfügen. Die Sicherheit in den vier Stadien ist zusätzlich mit baulichen Massnahmen zu verstärken. Aus diesem Grunde ist eine Infrastrukturun- terstützung von max. 1 Million Franken notwendig. Im Rahmen des Konzepts des Bundesrates für eine Sportpolitik in der Schweiz, das vom Bundesrat am 11. Dezember 2000 zur Umsetzung genehmigt wurde, ist in den Konsequenzen 1 und 2 vorgesehen, dass der Gesundheitsförderung, der Prävention, der nachhaltigen Entwicklung der Jugend und der sozialen Integration durch den Sport spezielle Aufmerksamkeit gewidmet werden soll. In diesem Zusammenhang will der Bundesrat im Rahmen von EURO 2008 eine nationale Kampagne lancieren. Diese soll in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic und dem SFV erfolgen. Sie soll die Gesundheitsförderung und die soziale Integration durch den Sport zum Ziel haben sowie eine Fan-Kultur befürworten, die auf Respekt beruht. Für diese Kam- pagne sieht der Bundesrat einen finanziellen Beitrag von 500 000 Franken vor. Der Beitrag des Bundes wird an die Bedingung geknüpft, dass der Schweizerische Fuss- ballverband eine Summe in der gleichen Höhe zur Verfügung stellt. Eine Umwidmung der vom Bund geforderten Mittel kommt im Falle einer Ableh- nung der Kandidatur Österreich/Schweiz nicht in Frage. Die gesamten Geldleistungen der Kantone und der Gemeinden von 2,5 Millionen Franken, die gemäss einem noch zu definierenden Schlüssel auf die vier Stadien, in denen die Spiele ausgetragen werden, aufgeteilt werden sollen, sind ebenfalls für die Optimierung der Medien- und Sicherheitsinfrastruktur notwendig. Weitere vom Bund erwartete Beiträge Das KK erwägt die Herausgabe von Sondermünzen für diesen bedeutenden Anlass. Für diesen Fall möchte es mit Swissmint eine Zusammenarbeit anstreben. Von der Post, der Swisscom, der SRG SSR idée suisse und den SBB wird während der Dauer der EURO 2008 eine Erweiterung der Dienstleistungen erwartet, damit der erhöhte Bedarf im Transport- und Kommunikationsbereich abgedeckt werden kann.

Weder die Herausgabe der Sondermünzen noch die Erweiterung der Dienstleistun- gen im Transport- und Kommunikationsbereich soll den Bundeshaushalt zusätzlich belasten. Beitrag zur Finanzierung von Sportanlagen Mit seinen finanziellen Beiträgen (34 Millionen Franken, wovon bereits 12,5 Mil- lionen Franken bis Ende 2001 überwiesen wurden) im Rahmen des NASAK betei- ligt sich der Bund bereits am Bau einer neuen Generation von Fussballstadien. Diese finanzielle Unterstützung für den Bau neuer Anlagen erfolgt nach klaren Kriterien, unabhängig davon, ob die EURO 2008 in der Schweiz durchgeführt wird oder nicht. Die Bundesbeiträge sind für die Ausbildung und die Wettkämpfe der Nationalmann-

schaften (Damen, Herren, Junioren, Aktive) gesprochen und hängen nicht direkt mit der EURO 2008 zusammen. Defizitgarantie Die Organisatoren haben keine Defizitgarantie beantragt. Kantone und Gemeinde Von den Kantonen und Gemeinden, in denen die Spiele stattfinden, wird erwartet, dass sie gemeinsam mit dem Bund und den anderen Kantonen für optimale Rah- menbedingungen sorgen, sowohl im Bereich der Infrastrukturen (Stadien, Transport, Telekommunikation usw.) als auch bezüglich der Leistungen (Bereitstellung von Sicherheitskräften). In den Vorgesprächen mit den Kantonen konnte eine generelle Bereitschaft zur Unterstützung festgestellt werden.

3.1.2 Verteilung des Einnahmenüberschusses

Bei der EURO 2000 in Belgien und Holland wurde ein Gewinn von 79 Millionen Franken erzielt. Ein allfälliger bei der EURO 2008 erwirtschafteter Gewinn würde zwischen der UEFA, dem SFV und dem ÖFB verteilt. In der Schweiz würde dieses Geld haupt- sächlich für die Förderung des Fussballs im Besonderen (Breitensport) sowie für die Schaffung von Nachwuchsausbildungszentren eingesetzt. Das Gleiche ist in Öster- reich vorgesehen. Der Gewinnanteil der UEFA wird, einer gängigen Praxis entspre- chend, einerseits nach einem bestimmten Schlüssel zweckgebunden an die Mitglie- derverbände verteilt, anderseits im Rahmen von UEFA-Projekten für die Förderung des Fussballs und humanitäre Zwecke verwendet.

3.2 Dienstleistungen

3.2.1 Armee

Wenn die EURO 2008 der Schweiz und Österreich zugesprochen wird, werden die schweizerischen Veranstalter verschiedene Begehren um Unterstützung durch das VBS und die Armee stellen. Wie bei anderen internationalen Grossveranstaltungen in unserem Land wird diesen Begehren im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu begegnen sein. Dabei ist zu unterscheiden zwischen: a. Personellen Dienstleistungen (Truppeneinsätze, Transporte, Verkehrsrege- lung, Übermittlung, Sanitätsdienst, Bauarbeiten); b. Materiellen Dienstleistungen (Transportmittel, Übermittlung, Baumittel und -material); c. Benützung vorhandener Bauten und Anlagen. Zeitlich zu unterscheiden wäre zwischen Dienstleistungen in der Phase der Vorbe- reitung, die unter Umständen bereits in den Jahren vor der EURO 2008 erbracht werden müssten, und denjenigen während der Dauer der EURO 2008. Es ist aber in

Betracht zu ziehen, dass die Armee XXI kleiner sein wird und deshalb die vorhan- denen Mittel wohl überlegt eingesetzt werden müssten. Die zivilen Unternehmen dürften aber in keinem Fall konkurrenziert werden. Die innere Sicherheit ist eine zivile Aufgabe. Die Armee würde subsidiär eingesetzt, für den Fall dass die zivilen Mittel ausgeschöpft sind. Dies würde wiederum eine frühzeitige Koordination bedingen. Zum heutigen Zeitpunkt liegen seitens des Kandidaturkomitees noch keine konkre- ten Begehren vor. Diese werden dem VBS zu gegebener Zeit gebündelt unterbreitet werden. Die gesamten Dienstleistungen von VBS und Armee zu Gunsten der EURO 2008 lassen sich im heutigen Zeitpunkt weder personell noch finanziell beziffern.

3.2.2 Sicherheit

Die Verantwortung für die Sicherheit liegt aufgrund der föderalistischen Struktur der Schweiz bei den Kantonen und den Gemeinden, in welchen sich die betreffen- den Sportstadien befinden, also Zürich, Basel, Bern und Genf. Das Bundesamt für Polizei ist im Zusammenhang mit der EURO 2008 lediglich für folgende Bereiche zuständig: – Laufende Lagebeurteilung national/international (Leitung des Nachrichten- verbundes auf Bundesebene analog World Economic Forum). – Koordination des Aufgebots eines interkantonalen Polizeikontingentes, wenn ein Standortkanton darum ersucht; – Bekämpfung von Terrorismus und Sicherheitsmassnahmen für völkerrecht- lich geschützte Personen (Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder, Mitglie- der von Königshäusern usw.) in Zusammenarbeit mit dem lokalen Polizei- vollzugsorgan. Das Bundesamt für Polizei würde für die oben genannten Bereiche die betreffenden Polizeikommandi oder einen von diesen eingesetzten Einsatzkoordinator bei der Ausarbeitung eines ausgewogenen Sicherheitskonzepts für die EURO 2008 unter- stützen. Ein allfälliger subsidiärer Einsatz der Armee zur Verstärkung der interkan- tonalen Polizeikräfte würde darin berücksichtigt werden.

3.2.3 Telekommunikation

Die EURO 2008 ist ein dezentraler Grossanlass, dessen Gelingen wesentlich von ei- ner leistungsfähigen und zuverlässig funktionierenden Telekommunikationsinfra- struktur abhängt. Die elektronische Kommunikation hat einen ähnlichen Stellenwert wie die Verkehrsnetze, kann allerdings rascher auf- und ausgebaut werden. Trotz- dem müsste die Kapazität der Netze zusammen mit den Netzbetreibern und Dienste- anbietern, unter Berücksichtigung der geografischen Ausdehnung über zwei Länder, rechtzeitig geplant und entsprechende Aufträge erteilt werden. Eine speziell ausgebaute Telekommunikationsinfrastruktur ist eine wichtige Basis für das gute Funktionieren der internen und externen Kommunikation, des anlass- spezifischen Koordinationsbedarfs sowie der Ansprüche der Besucher. Dies dürfte keinesfalls zu Kapazitätsengpässen zu Lasten der Bedürfnisse der organisierenden Länder führen.

Idealerweise stellt sich eine Gesellschaft (oder mehrere Gesellschaften in einem Konsortium) als Generalunternehmerin zur Verfügung. Dieser Auftrag könnte aus- geschrieben werden, evt. auch in Verbindung mit einem Sponsoring der entspre- chenden Telecom-Anbieterin. Es darf davon ausgegangen werden, dass ein Grossteil des Zusatzbedarfs die drahtlose und auch die breitbandige Telekommunikation beträfe. Je nach Ausgestaltung der Strukturen müsste diese Gesellschaft über eine Konzession einschliesslich der zusätzlich notwendigen Frequenzen verfügen. Für die Benutzung des Frequenzspektrums (Benützung von Funkgeräten aller Art, Kom- munikation über Satelliten usw.) sind in der Schweiz auf jeden Fall Funkkonzessio- nen erforderlich. Die grenzüberschreitenden Systeme müssten zudem kompatibel mit den österreichischen Netzen sein, zumindest eine minimale Koordination wäre unabdingbar, idealerweise würde die beauftragte Gesellschaft mittels Roaming- Abkommen die gleichen Dienste in beiden Ländern garantieren können. Die benö- tigten Anlagen müssten zudem den einschlägigen technischen Vorschriften genügen. Die Verbindungen für die Medien, für die Teilnehmerteams und für die Veranstalter, in erster Linie die breitbandigen Verbindungen, müssten von diesen bezahlt werden, während für das Publikum die notwendigen Kapazitäten speziell für diesen Anlass auf- und ausgebaut werden müssten. Die Telecom-Gesellschaften beider Länder sind durchaus in der Lage, den Zusatzbedarf abzudecken und es ist zu erwarten, dass die EURO 2008 ein willkommener Anlass wäre, dem Publikum und den Medien den Beweis ihrer Leistungsfähigkeit zu erbringen. Allerdings würden die Gesellschaften nicht darum herum kommen, die Infrastruktur auszubauen; teilweise könnte der Zusatzbedarf dank weitgehend harmonisierten Standards mittels mobiler Anlagen zugemietet werden. Für den temporären Einsatz ist nicht mit derselben Opposition aus Umweltschutzkreisen zu rechnen, wie dies für dauerhafte Installationen des Mobilfunks der Fall ist.

Die Rolle der SRG SSR idée suisse SRG SSR idée suisse verfügt über Kompetenz als Host Broadcaster und ist als nationales Service public-Unternehmen an einer Durchführung der EURO 2008 in der Schweiz und in Österreich interessiert. Sie erfüllt aufgrund ihrer unternehmeri- schen Organisation die Voraussetzungen für ein professionelles Host Broadcasting sowie für die Distribution der Programme. Als Mitglied der European Broadcasting Union EBU mit Sitz in Genf verfügt sie über gute Verbindungen zu den europäi- schen Rundfunkunternehmen. Insbesondere bestehen hervorragende Beziehungen zum ORF, dem Rundfunkveranstalter Österreichs.

Allgemeine Bemerkung Fussball gilt als die weitest verbreitete Sportart überhaupt und verbindet praktisch sämtliche Länder dieser Welt. Durch das Zusammenwirken von Fussball und Tele- kommunikation würde der Fussball erfahrungsgemäss während der Dauer der Ver- anstaltung zum Medienereignis Nummer eins werden (Übertragung des Matches in ca. 200 Länder) und den veranstaltenden Ländern zu einer sonst kaum erreichbaren Aufmerksamkeit und entsprechendem Imagegewinn verhelfen.

4 Legislaturplanung

Die Vorlage ist im Bericht über die Legislaturplanung 1999–2003 nicht angekün- digt. Zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Legislaturplanung war die Frage einer möglichen Kandidatur noch nicht aktuell. Die Dringlichkeit ist begründet durch den baldigen Eingabetermin und den Entscheid über den Durchführungsort im Jahre 2002.

5 Verhältnis zum europäischen Recht

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf das Verhältnis zum europäischen Recht.

6 Rechtliche Grundlagen

6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Nach Artikel 68 Absatz 1 der Bundesverfassung ist es Aufgabe des Bundes, den Sport in seiner Gesamtheit zu fördern. Artikel 10 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport (SR 415.0) ermächtigt den Bund, die Durchführung von Sportan- lässen von weltweiter oder gesamteuropäischer Bedeutung in der Schweiz zu unter- stützen. Die oben genannte Rechtsgrundlage wurde zur gleichen Zeit wie die Defi- zitgarantie für die Olympischen Winterspiele 2002 Sitten-Wallis (BBl 1994 V 132ff.) verabschiedet. Sie erlaubt dem Bund, Sportanlässe wie Olympische Spiele oder Welt- und Europameisterschaften aller Sportarten zu unterstützen, die von in- ternationalen Sportverbänden organisiert werden und in der Schweiz nicht ohne Unterstützung seitens der öffentlichen Hand durchgeführt werden können (BBl 1994 V 148). Die Unterstützungsmassnahmen des Bundes können in verschiedener Form erfolgen: wie Naturalleistungen oder finanzielle Beiträge. Da es sich im vorliegen- den Fall um eine Unterstützungsermächtigung handelt, ist der Bundesbeitrag abhän- gig von der finanziellen Beteiligung der Kantone, die mindestens doppelt so hoch sein muss wie der Beitrag des Bundes (Art. 10 Abs. 3 in fine). Die Fussball- Europameisterschaft 2008 steht unter der Ägide der UEFA und ihre Durchführung auf Schweizer Territorium impliziert zwangsläufig ein Engagement durch öffentli- che Mittel. Im Weiteren wird der sich auf die genannte gesetzliche Grundlage stüt- zende Bundesbeitrag – nämlich ein Beitrag von 1 Million Franken zur Finanzierung der baulichen Massnahmen, die eine der Bedeutung des Anlasses entsprechende Medien- und Sicherheitsinfrastruktur garantieren (Art. 1 Bst. a Bundesbeschluss) sowie nicht in Rechnung gestellte Leistungen von höchstens 2 Millionen Franken (Art. 1 Bst. c Bundesbeschluss) – an die Bedingung geknüpft, dass die von der Durchführung der EURO 2008 betroffenen Kantone und Gemeinden sich mit einem Betrag von mindestens 7 Millionen Franken beteiligen (Art. 2 Bst. c Bundes- beschluss), so dass das Verhältnis von 1/3–2/3 eingehalten wird. Artikel 10 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport ermächtigt den Bund, an die Swiss Olympic angeschlossenen Sportverbände angemessene Beiträge zu leisten, soweit diese im Sinne des Geset-

zeszweckes tätig sind, das heisst soweit sie «Turnen und Sport im Interesse der Ent- wicklung der Jugend, der Volksgesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit»

fördern (Art. 1 in initio des genannten Bundesgesetzes). Auf dieser gesetzlichen Grundlage basiert der Bundesbeitrag von 500 000 Franken für die Lancierung einer nationalen Werbekampagne für die Gesundheitsförderung und die soziale Integrati- on durch den Sport (Art. 1 Bst. b Bundesbeschluss). Dieser Bundesbeitrag wird an die Bedingung geknüpft, dass der SFV sich mit einem Betrag in gleicher Höhe an der Finanzierung dieser Kampagne beteiligt (Art. 2 Bst. b Bundesbeschluss). Die Kompetenz der Bundesversammlung, die vorgeschlagenen Ausgaben zu be- schliessen, stützt sich auf Artikel 167 der Bundesverfassung. Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen erweist sich die Vorlage als verfas- sungs- und gesetzmässig.

6.2 Erlassform

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Kreditbeschluss, der keine rechtset- zenden Normen enthält und zudem nicht dem Referendum untersteht. Es ist dafür die Rechtsform des einfachen Bundesbeschlusses nach Artikel 163 Absatz 2 Bun- desverfassung und Artikel 4 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März

1962 zu wählen (SR 171.11).

7 Ausgabenbremse

Gestützt auf Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b Bundesverfassung können Ver- pflichtungskredite, die eine einmalige Ausgabe von über 20 Millionen Franken nach sich ziehen, von den Eidgenössischen Räten nur mit der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder verabschiedet werden (Ausgabenbremse). Da die Vorlage Ausgaben von total 3,5 Millionen Franken zur Folge hat, wird diese Limite nicht überschritten und der Verpflichtungskredit unterliegt nicht der Ausgabenbremse.

Botschaft über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) (Kandidatur Österreich-Schweiz) | Lexipedia | Lexipedia