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Anhang

Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2007)

1 Vorbemerkungen

Mit Beschluss vom 21. September 2001 ermächtigte der Bundesrat das Eidgenössi- sche Volkswirtschaftsdepartement (EVD), eine Vernehmlassung zur Weiterent- wicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2007) durchzuführen. Die Vorlage beinhal- tet Änderungen in fünf Bundesgesetzen (Landwirtschaftsgesetz, Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht, Schweizerisches Zivilgesetzbuch und Tierseuchengesetz) sowie die Schaffung einer neuen Gesetzesgrundlage über die Beiträge an die BSE-bedingten Entsorgungskos- ten von Fleischabfällen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 10. Januar 2002. Für den vorliegenden Be- richt über die Ergebnisse der Vernehmlassung wurden alle 254 Stellungnahmen be- rücksichtigt, die bis Ende Januar 2002 eingegangen sind. Die dabei verwendeten Abkürzungen sind aus dem Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer (Ziff. 4) er- sichtlich.

2 Ergebnisse

Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden in der Reihenfolge Kantone, politische Parteien und Organisationen dargelegt.

2.1 Grundsätzliche Bemerkungen zur Vorlage

Allgemeines Die Haltung der Kantone gegenüber der bestehenden Agrarpolitik ist grundsätzlich positiv und es wird betont, dass für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik der Verfassungsartikel weiterhin massgebend sein müsse und an den Grundzügen der AP 2002 festzuhalten sei. Viele Kantone weisen auf die Notwendigkeit einer mög- lichst umfassenden Evaluation der AP 2002 hin. Die grosse Mehrheit der Kantone erachtet es als zweckmässig, die bestehenden Massnahmen im Sinne der aufgezeig- ten Handlungsachsen zu optimieren. Dabei müsse der Sicherheit und Qualität der Nahrungsmittel ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden. Die Kantone sind ausserdem grossmehrheitlich der Ansicht, dass im Hinblick auf die Gewährleistung verlässlicher Rahmenbedingungen das Tempo des weiteren Reformprozesses nicht zu hoch angesetzt werden darf. Gemäss dem Kanton BE zeigen die Kennziffern, dass sich die Landwirtschaft hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage auf einem schmalen Grat befinde, und es mit der zukünftigen Entwicklung noch enger werden dürfte. Die Kantone NW, ZG, FR, SO, AI, GR, TG, TI, VD, VS, NE, GE und JU kritisieren, dass die wirtschaftliche und soziale Situation der Landwirtschaft unbe- friedigend sei. Einige Kantone vertreten zudem die Ansicht, dass insbesondere das

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Berggebiet unter tiefen Einkommen leide und dass oft auch für ökologisch und öko- nomisch geführte Betriebe nur wenige Möglichkeiten bestünden, ein mit der übrigen Bevölkerung vergleichbares Einkommen zu erzielen. Die Kantone FR, SO, VD, VS, NE, GE und JU sind der Meinung, dass die AP 2007 zu einseitig auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sei. Wettbewerbsfähigkeit sei zwar ein Ziel, aber nicht um jeden Preis. Die meisten Kantone der Zentral- und Ostschweiz erach- ten die Anstrengungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit als wichtig, for- dern aber, dass die Anpassungen in einem zeitlich und sozial verträglichen Rahmen geschehen. Die Kantone ZH und SH begrüssen die eingeleitete Deregulierung und erwarten eine konsequente Umsetzung. Die bürgerlichen Parteien sind der Meinung, dass die AP 2002 hinsichtlich Ökolo- gisierung, Nachhaltigkeit und Verbesserung des Tierschutzes wesentliche Fort- schritte bewirkt hat. Hingegen wird Handlungsbedarf in der Verbesserung der wirt- schaftlichen Lage der Landwirtschaft geortet. Die FDP setzt sich insbesondere unter dem Aspekt der Nahrungsmittelsicherheit für eine produzierende Landwirtschaft in der Schweiz ein. Die SVP vertritt den Standpunkt, dass das Ziel der AP 2002, die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Produkte zu stärken, klar verfehlt wurde. Alle Marktstufen hätten einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten. Im weiteren verlangt die SVP ein Moratorium hinsichtlich kostentreiben- der Auflagen sowie einen intakten Grenzschutz und eine umfassende Deklaration der Nahrungsmittel. Gemäss CVP muss die AP 2007 zum Ziel haben, Klarheit über die laufenden Massnahmen (Evaluation) zu schaffen, positive Elemente zu erhalten und auszubauen sowie Schwachstellen zu korrigieren. Die SPS und GPS anerkennen die Fortschritte im Bereich der Ökologie, halten aber gleichzeitig fest, dass diesbe- züglich noch nicht alle Zielsetzungen erreicht worden seien. Deshalb setzen sich diese Parteien für eine weitergehende Ökologisierung der Landwirtschaft ein. Das Umweltmonitoring sei zu verstärken. Zudem ortet die SPS die Chancen der Land- wirtschaft in qualitativ hochstehenden Produkten aus einer nachhaltigen, biologi- schen Produktion. Eine verschärfte Strukturpolitik wird von der SPS abgelehnt. Die Multifunktionalität der Landwirtschaft müsse im Vordergrund stehen. Auch wenn die Sozialkomponente in Zukunft vermehrt Gewicht erhalte, darf nach Meinung der EVP keine Verschiebung der Schwerpunkte auf Kosten der Ökologie erfolgen. Die LPS ist der Meinung, dass die AP 2002 zu stark auf Massnahmen im Umweltbereich fokussiert war und der Landwirtschaft zu wenig Handlungsspielraum ermöglicht wurde. Die bäuerlichen Organisationen stehen weiteren Reformschritten praktisch aus- nahmslos mit einer skeptischen bis ablehnenden Grundhaltung gegenüber. Das Tempo des Anpassungsprozesses wird als zu hoch eingestuft. Anpassungen seien nicht zwingend, da die AP 2002 erst vor kurzer Zeit in Kraft getreten sei. Gemäss SBV hat sich die AP 2007 auf die Optimierung der Massnahmen zu beschränken. Der Kernpunkt der bäuerlichen Kritik betrifft die wirtschaftliche und soziale Lage der Landwirtschaft. Trotz hohem Arbeitseinsatz liege das Einkommen der Landwirt- schaft auf tiefem Niveau und sei im Vergleich zu den übrigen Erwerbstätigen unge- nügend. In diesem Bereich bestehe dringender Handlungsbedarf, der im Vernehm- lassungsbericht nicht genügend zum Ausdruck komme. Die SAB und der SAV weisen auf die schwierige Lage im Berggebiet hin. Im weiteren fordern insbesondere der SBV, die AGORA und andere bäuerliche Organisationen aus der Westschweiz, dass die Wettbewerbsfähigkeit auf allen Marktstufen verbessert werde und zusätzli- che Kosten infolge von gesetzlichen Auflagen gesondert mit Bundesmitteln abge- golten werden. Der SBV sieht in der AP 2002 einen nationalen Konsens, der die

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Anliegen sowohl der Landwirtschaft als auch der Gesellschaft, insbesondere der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Umwelt- und Tierschutzkreise, um- fasst. Eine Mehrheit der bäuerlichen Organisationen vertritt die Meinung, dass eine wichtige zukünftige Aufgabe darin bestehe, die hohen qualitativen Anforderungen der Konsumentinnen und Konsumenten an die Sicherheit der Nahrungsmittel zu gewährleisten, um das Vertrauen auch weiterhin rechtfertigen zu können. Diese Op- tik wird im Grundsatz von den Konsumentenorganisationen sowie vielen Organisa- tionen im Bereich Umwelt-, Natur- und Tierschutz geteilt. Letztere sind der Ansicht, dass die Agrarpolitik nicht zum Ziel haben darf, um jeden Preis wettbewerbsfähig zu sein. Hohe Wertschöpfung durch Spitzenqualität müsse ein Kernelement der agrar- politischen Konzeption sein. Eine Konsolidierung der Massnahmen im Bereich der Ökologie sei zu defensiv. Ausserdem werde dem Aspekt der Multifunktionalität im Vernehmlassungsbericht ein zu geringer Stellenwert beigemessen. Die VKMB äu- ssert zudem Kritik an einer Beschleunigung des Strukturwandels. Die BIO-Suisse ist der Meinung, dass mit der AP 2007 die Balance zwischen staatlicher Intervention und freien Marktkräften nicht schlecht getroffen sei. Die Wirtschaftsverbände (eco- nomiesuisse, Arbeitgeberverband, SGV), die Nahrungsmittelindustrie (FIAL, VMI, Nestlé) sowie Migros, Coop, Denner und die Swiss Retail Federation erachten eine weiterführende Reform der schweizerischen Agrarpolitik als dringlich. Auch wenn der Vernehmlassungsbericht eine gewisse Reformbereitschaft zeige, bleibe diese bei der konkreten Umsetzung zurück. Das Tempo des weiteren Reformprozesses sei zu zaghaft. Eine konsequentere Deregulierung der Agrarmärkte liege auf längere Frist auch im Interesse der Landwirtschaft. Der SGV verlangt zudem, dass sämtliche Vor- schläge, die durch staatliche Massnahmen die Spiesse des Gewerbes gegenüber der Landwirtschaft verkürzen, aus dem Agrarpaket 2007 eliminiert werden. Finanzierung Zur Finanzierung der agrarpolitischen Massnahmen äussern sich nur wenige Kanto- ne explizit. So verlangt der Kanton LU, dass der Zahlungsrahmen für Direktzahlun- gen eine verlässliche Basis bleibt und die Marktstützung nur soweit nötig abgebaut wird. Auch der Kanton ZG ist der Meinung, dass die Marktstützung nicht zu rasch abgebaut werden soll. Der Kanton UR möchte den Rahmenkredit mindestens um die Teuerung erhöht haben. Nach Optik des Kantons GR ist ein Teuerungsausgleich von 1,5 Prozent bei den Direktzahlungen das absolute Minimum und eine Erhöhung der Kredite für die Grundlagenverbesserung um 1,5 Prozent unabdingbar. Ein Abbau der Marktstützung um weitere 10 Prozent lehnt dieser Kanton ab. Der Kanton VD ist der Ansicht, dass die Zahlungsrahmen gerade genügen, um eine beschleunigende Entwicklung der Strukturen zu verhindern. Der Kanton NE ist grundsätzlich mit den Zahlungsrahmen einverstanden, zweifelt aber an der Berechtigung eines Abbaus bei der Marktstützung. Die FDP erachtet die Marktstützung als wichtig und es sei nicht angebracht, diese im vorgeschlagenen Ausmass zu reduzieren. Die SVP und CVP lehnen einen weite- ren Abbau der Marktstützung gänzlich ab. Die Berücksichtigung der Teuerung bei den Direktzahlungen wird von den bürgerlichen Parteien begrüsst, wobei die CVP 1,5 Prozent pro Jahr als zu wenig erachtet. Gemäss SVP sind spezifische Sozial- massnahmen zur Abfederung des Strukturwandels ausserhalb der Zahlungsrahmen zu finanzieren. Die SPS ist der Meinung, dass die Marktstützung inskünftig auf die Produktion mit einem ökologischen Leistungsnachweis zu beschränken ist. Die Finanzierung ist insbesondere bei den bäuerlichen Organisationen ein zentrales Thema. So verlangen der SBV und zahlreiche Berufsorganisationen, dass im neuen

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Rahmenkredit die aufgelaufene Teuerung mindestens aufgefangen wird. Für die Mehrbeteiligung der Produzenten an den einzelnen Direktzahlungsprogrammen brauche es zusätzliche Mittel. Eine Reduktion der Marktstützung wird abgelehnt, und die Sozialmassnahmen zur Abfederung des Strukturwandels seien ausserhalb der Zahlungsrahmen abzugelten. Letzteres entspricht grundsätzlich auch der Optik von Nestlé und FIAL. Nach economiesuisse gehört eine verlässliche Finanzierung der agrarpolitischen Massnahmen zu den für die Landwirtschaft wichtigen Rahmen- bedingungen. Die Direktzahlungen seien aber nur zu rechtfertigen, wenn die Land- wirtschaft die gemeinwirtschaftlichen Leistungen effizient erbringe. Dies bedinge, dass sich die Landwirtschaft – wie jeder andere Wirtschaftszweig auch – den Verän- derungen in ihrem Marktumfeld stetig anpasse. Der SGV verlangt, dass in der Zeit- spanne 2004–2007 die Marktstützung um mehr als 10 Prozent abgebaut wird. Das Konsumentenforum begrüsst einen Abbau von 10 Prozent bei der Marktstützung und unterstützt eine Erhöhung der Öko- und Ethobeiträge um jährlich 1,5 Prozent.

2.2 Stellungnahmen zur Änderung

des Landwirtschaftsgesetzes (LwG)

2.2.1 Allgemeine Grundsätze (1. Titel LwG)

Mit Ausnahme von BS und BL, die eine zusätzliche Bestimmung betreffend ökolo- gische Ziele vorschlagen, werden von keinem Kanton Änderungen im 1. Titel LwG verlangt. Auch keine der politischen Parteien fordert eine Anpassung der allgemei- nen Bestimmungen im LwG. Hingegen machen einige Organisationen punktuelle Revisionswünsche geltend. Der SBV, der SGV und der Verband Schweizerischer Baumschulen schlagen vor, den Geltungsbereich für den produzierenden Gartenbau auf das 3. Kapitel im 5. Titel des LwG (Investitionskredite) auszudehnen. Verschie- dene Organisationen (SMP, VKMB, BIO-Suisse, WWF, SL, STS, SVS, kagfreiland, Pro Natura, Hochstamm Suisse, Bioberater) möchten das LwG mit einer Bestim- mung ergänzen, wonach die Massnahmen des Bundes ein Optimum an multifunk- tionalen Leistungen der Landwirtschaft bewirken sollen. Einige Organisationen im Bereich Umwelt-, Natur- und Tierschutz verlangen ausserdem, dass im LwG ein «Wettbewerbsziel» verankert und die Bestimmung betreffend Einkommen (Art. 5) mit dem Passus «optimale Wertschöpfung» ergänzt wird.

2.2.2 Produktion und Absatz (2. Titel LwG)

Allgemeine wirtschaftliche Bestimungen Von mehreren Kantonen wird verlangt, dass die Branchenorganisationen in den li- beralisierten Agrarmärkten eine stärkere Rolle wahrnehmen können. So regen die Kantone SZ, BS, VD und VS an, den Branchenorganisationen die Kompetenz zur Festlegung von Richtpreisen zu übertragen. Einzelne Kantone greifen den Vorschlag der Arbeitsgruppe Märkte auf und fordern Bundesbürgschaften für die Vorfinanzie- rung der Ernten. Schliesslich wird der Vorschlag, das Verhältnis zwischen ge- schützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) bzw. geographischen Angaben (GGA) und Marken in Einklang mit den internationalen Vorgaben des TRIPS-Abkommens zu bringen (Art. 16 Abs. 6), von der grossen Mehrheit der Kantone mit der Begrün- dung abgelehnt, dass damit eine ungewollte Schwächung des GUB/GGA-Systems

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einhergehe. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum seinerseits unter- stützt den Änderungsvorschlag mit einigen Anpassungen, weil damit das LwG auf die im Rahmen des TRIPS-Abkommens eingegangenen Verpflichtungen abgestimmt werde. Die SPS schlägt eine materielle Ergänzung von Artikel 7 vor, wonach bei der Fest- legung der wirtschaftlichen Bestimmungen insbesondere eine hohe Wertschöpfung, die Qualität und die Produktesicherheit im Vordergrund stehen müsse. Die vorge- schlagene Änderung von Artikel 16 wird von den drei Parteien (CVP, SVP, GPS), die sich dazu geäussert haben, abgelehnt. Hingegen fordern die SVP und die GPS (wie auch der Kanton LU) eine Anpassung von Artikel 16, wonach für GUB- und GGA-Produkte die Verwendung schweizerischer Rohstoffe gesetzlich vorgeschrie- ben werden soll. Eine grosse Zahl bäuerlicher Organisationen sowie einige Branchenorganisationen wünschen eine Anpassung von Artikel 8, um den Branchenorganisationen die Fest- legung von Mengen, Richtpreisen und Qualitätsnormen zu ermöglichen. Auf der an- deren Seite möchte die Wettbewerbskommission die heute bereits verankerte Er- mächtigung (Anpassung der Produktion und des Angebots an die Bedürfnisse des Marktes) aus dem Gesetz streichen. Die swisscofel verlangt bei den Artikeln 10 und

11 eine Erweiterung der Kompetenzen des Bundesrates zur Festlegung von Quali-

tätsvorschriften sowie zur Erteilung von Leistungsaufträgen im Bereich der Quali- tätssicherung und -kontrolle. Ausserdem wird vorgeschlagen, die Finanzierungsmo- dalitäten bei Artikel 11 zu vereinfachen. Der SBV und weitere Organisationen (wie AGORA, swiss granum, Branchenverband Schweizer Wein oder VMI) möchten ei- ne Bürgschaftsverpflichtung des Bundes für die Vorfinanzierung der Ernten und zu- sätzlich die Prüfung von Ernteversicherungen oder anderen Versicherungsmöglich- keiten. Die vorgeschlagene Änderung von Artikel 16 Ansatz 6 wird von den Organisationen grossmehrheitlich abgelehnt. Von der Seite der Wirtschaft (econo- miesuisse, Arbeitgeberverband) und des Handels (Coop) findet die Änderung hinge- gen vereinzelt Zustimmung. Im Zusammenhang mit Artikel 16 wird von verschiede- nen Organisationen (darunter SBV, AGORA und die Association Suisse pour la promotion des AOC-IGP) verlangt, dass die GUB- und GGA-Produkte besser ge- schützt und die Verwendung schweizerischer Rohstoffe gesetzlich verankert werden. Während der Handel (Coop) und die Verarbeiter (FIAL, VSM) die Deklarationsvor- schriften nach Artikel 18 aus dem LwG streichen möchten, verlangen einzelne Or- ganisationen (darunter SBV) diesbezüglich eine Ausdehnung des Geltungsbereichs. Milchwirtschaft Die Kantone verweisen auf die politische und wirtschaftliche Brisanz eines Aus- stiegs aus der Milchkontingentierung. Dieser zentrale Entscheid für die Schweizer Landwirtschaft sei denn auch dem Parlament zu überlassen, ebenso wie die Festle- gung des Ausstiegsszenarios. Die Mehrheit der Kantone lehnt deshalb den Vor- schlag, die Kompetenz über die Aufhebung der Milchkontingentierung an den Bun- desrat zu delegieren (Art. 30a [neu]), ab. Als Gründe für die Ablehnung werden insbesondere folgende Argumente angeführt: Der Vorschlag sei unausgereift; weite- re Abklärungen (z.B. betreffend wirtschaftliche Auswirkungen) seien zu treffen; eine Flexibilisierung der Mengen sei im Rahmen des bestehenden Systems der Milch- kontingentierung anzustreben; eine allfällige Aufhebung der Milchkontingentierung sei mit der EU zu koordinieren. Mit dem Vorschlag grundsätzlich einverstanden sind schliesslich die Kantone ZH, UR, NW, SO, BL und SG, wobei gewisse Vor- behalte (z.B. in Bezug auf die Staffelung des Ausstiegs) angebracht werden. Die

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Westschweizer Kantone (NE, VD, VS, GE) fordern den Ausstieg aus der Milch- kontingentierung nur für Produzentinnen und Produzenten, die Mitglieder einer Or- ganisation nach Artikel 8 sind. Mit Ausnahme von ZH, SZ, SH und FR lehnen die Kantone eine Aufhebung des Zielpreises (Art. 29) und die damit verbundenen Ge- setzesanpassungen ab. Obwohl der Zielpreis nur psychologische Wirkung habe, solle er nach wie vor als Orientierungsgrösse für die Marktpartner dienen. Ferner ist die grosse Mehrheit der Kantone gegen die vorgeschlagene Aufhebung der Zulagen und Beihilfen (Art. 41a [neu]) sowie die Umlagerung der Marktstützung in Direkt- zahlungen (Art. 73 Abs. 2bis [neu]). Zur vorgeschlagenen Neuregelung der But- tereinfuhr (Art. 42) haben sich nur wenige Kantone geäussert. Während die Kantone FR, AI und GR den Vorschlag ablehnen, findet er Zustimmung von BE, SH, NE, GE und JU. Wie die Kantone lehnen auch die meisten politischen Parteien die vorgeschlagene Kompetenzdelegation an den Bundesrat zur Aufhebung der Milchkontingentierung ab. Ein Ausstieg aus der Milchkontingentierung sei nur vorstellbar, wenn die ge- samte Milchmarktordnung umgebaut und das Direktzahlungssystem angepasst wür- den. Einzig für die SPS ist eine Aufhebung u.a. in Anbetracht der negativen Effekte des Kontingentshandels unumgänglich, wobei dies erst ab 2007 in Frage komme. Dagegen befürwortet die SPS einen vorgezogenen Ausstieg für Bioproduzenten. Die CVP, die SVP, die GPS und die LPS lehnen die Aufhebung des Zielpreises ab, wäh- rend diese von der SPS unterstützt wird. Die CVP schlägt ein Interventionssystem vor, falls der Zielpreis trotz ihrer Opposition aufgehoben werde. Mit Ausnahme der SPS votieren die Parteien auch gegen den Vorschlag im Bereich der Zulagen und Beihilfen (Art. 41a [neu]). Die Zulage für verkäste Milch sei das Kernelement der neuen Milchmarktordnung, und diese dürfe mit der Aufhebung der Kontingentie- rung insbesondere im Hinblick auf das bilaterale Käseabkommen nicht in Frage ge- stellt werden. Zur Neuregelung der Buttereinfuhr äussern sich nur die CVP und die SVP, wobei diese den Vorschlag ablehnen. Die grosse Mehrheit der bäuerlichen Organisationen äussert sich gegen die vor- geschlagene Lösung zur Abschaffung der Milchkontingentierung. Dabei wird die Meinung vertreten, dass eine zeitliche Koordination mit der Aufhebung der Quoten- regelung in der EU unumgänglich sei. Eine Flexibilisierung der Milchkontingen- tierung durch eine Aufstockung der Mengen wird dagegen vom Berufsstand grund- sätzlich unterstützt, soweit diese die Einkommenssituation verbessern helfe. Bäuer- liche Organisationen aus der Westschweiz (insbesondere AGORA) beantragen den Ausstieg aus der Milchkontingentierung nur für Produzentinnen und Produzenten, die Mitglieder einer Organisation nach Artikel 8 sind. Die SAB, die VKMB und die BIO-Suisse begrüssen den Vorschlag der Aufhebung der Milchkontingentierung unter dem Vorbehalt, dass ein frühzeitiger Ausstieg für das Berggebiet bzw. für die Bio-Produktion vorzusehen sei. Die Wirtschaftsverbände (economiesuisse, Arbeit- geberverband), die Nahrungsmittelindustrie (u.a. VMI, Emmi, FIAL, KOS, Fro- marte), der Detailhandel (Migros, Coop) sowie die Konsumentenorganisationen (u.a. SKS, kf) unterstützen im Grundsatz eine Aufhebung der Milchkontingentie- rung mit der Begründung, dass eine weitere Liberalisierung des Milchmarktes un- umgänglich sei. Die Befürworter einer Aufhebung der Milchkontingentierung sind mit wenigen Ausnahmen (z.B. SAB) auch mit der Streichung des Zielpreises einver- standen. Demgegenüber fordern der Berufsstand und die regionalen Milchverbände praktisch unisono die Beibehaltung des Zielpreises. Die grosse Mehrheit der Orga- nisationen vertritt die Meinung, dass gezielte Marktstützungsmassnahmen auch ohne Milchkontingentierung nötig seien. Daher werden Änderungen im Bereich der Bei-

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hilfen und Zulagen grossmehrheitlich abgelehnt. Einzig economiesuisse und der Ar- beitgeberverband stimmen der vorgeschlagenen Aufhebung im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Milchkontingentierung zu. Die vorgeschlagene Neuregelung der Buttereinfuhr lehnen die bäuerlichen Organisationen aus der Deutschschweiz (u.a. SBV und Bäuerliches Zentrum Schweiz) ab, während diejenigen aus der West- schweiz (u.a. AGORA und Prométerre) der Änderung positiv gegenüber stehen. Die grosse Mehrheit der milchwirtschaftlichen Organisationen sowie die Verarbei- tungsindustrie wollen die heutige Buttereinfuhrregelung beibehalten. Die Bran- chenorganisation Butter lehnt die Änderung zwar ab, betont aber, dass die heutige Regelung bei veränderten Rahmenbedingungen überdacht werden müsse. Unterstüt- zung findet die vorgeschlagene Neuregelung vom Handel (Coop, Denner), von den Wirtschaftsverbänden (economiesuisse, Arbeitgeberverband) sowie der Wettbe- werbskommission und den Konsumentenorganisationen (kf, frc). Viehwirtschaft Zu den Höchstbestandesbestimmungen haben sich nur wenige Kantone geäussert. SH, NE und GE möchten weiterhin Höchstbestände, die vom Bundesrat festgelegt werden. Die Kantone ZH, LU, SZ, ZG und FR sowie die LDK verlangen die Aufhe- bung der Höchstbestände mit der Begründung, dass dieselben Ziele insbesondere mit den Gewässerschutzbestimmungen erreicht werden können. Einige Kantone (ZH, UR, SO) stehen der heutigen Verteilungsart von Zollkontingenten kritisch ge- genüber und verlangen eine wettbewerbsgerechtere Verteilung. Die Mehrheit der Kantone bevorzugt hingegen das heutige Inlandleistungsprinzip und fordert in die- sem Zusammenhang teilweise grössere Zollkontingentsanteile für die freien Käufe ab überwachten öffentlichen Märkten. Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Be- reich der Marktentlastungsmassnahmen (Art. 50 und 51) sind alle Kantone einver- standen. Die Aufhebung der Zweckbindungen (Fleischfonds, Preisausgleichskasse für Eier und Eiprodukte) wird von allen Kantonen, ausgenommen VD, befürwortet. Die Zustimmung wird in der Regel mit der Forderung verknüpft, dass für die künfti- gen Massnahmen Mittel aus der allgemeinen Bundeskasse im gleichen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Im weiteren regen vier Kantone (FR, BS, BL, GR) und die LDK an, dass die Verwertung der Schafwolle weiterhin mit Bundesbeiträgen unterstützt werden soll. Die LPS verlangt die Streichung der Höchstbestände und befürwortet die Aufhe- bung der Zweckbindungen. Die GPS vertritt die gegenteilige Meinung. Für das In- landleistungsprinzip mit verstärkter Berücksichtigung der freien Käufe ab über- wachten öffentlichen Märkten setzt sich die SVP ein. Die neue Formulierung der Marktentlastungsmassnahmen wird unterstützt. Sehr uneinheitlich präsentiert sich die Haltung der Organisationen zu den Höchstbe- ständen. Wirtschaftsverbände, Gewerbe, Coop sowie einige bäuerliche Organisatio- nen fordern die Aufhebung, weil diese Massnahme die Entwicklung von wettbe- werbsfähigeren Strukturen verhindere. Vertreter des Tierschutzes sowie zahlreiche bäuerliche Organisationen sehen hingegen keinen Handlungsbedarf. Von VKMB und WWF wird darüber hinaus eine Verschärfung bei den Ausnahmeregelungen gefordert. SBV und Suisseporcs verlangen als Kompromiss gelockerte Vorschriften, die an die Strukturentwicklungen der letzten Jahre angepasst sind. Betreffend Ver- teilung der Zollkontingentsanteile möchten die bäuerlichen Organisationen das aus ihrer Sicht bewährte Inlandleistungsprinzip beim Schlachtvieh und Fleisch mehr- heitlich beibehalten und lehnen deshalb eine Versteigerung von Zollkontingenten ab. Von den Wirtschaftsverbänden, den Konsumentenorganisationen (kf und SKS)

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sowie von Coop und der Swiss Retail Federation werden hingegen wettbewerbsge- rechtere Verteilungsarten von Zollkontingenten verlangt. Dabei wird teilweise aus- drücklich die Versteigerung gefordert. Der Vorschlag, die Zweckbindungen aufzu- heben, ist bei den Organisationen grossmehrheitlich unbestritten. Es wird jedoch wie bei den Kantonen die Bedingung gestellt, dass über die allgemeine Bundeskasse gleich viele Mittel für Marktentlastungsmassnahmen verfügbar sind. Zustimmung findet auch die Neuformulierung der Marktentlastungsmassnahmen, ausgenommen bei Gewerbeverbänden (SGV, VSM), Konsumentenorganisationen (kf, SKS) sowie bei Coop. Von diesen Kreisen wird einerseits eine genauere Definition von «anderen vorübergehenden Angebots- und Nachfrageschwankungen» verlangt, andererseits soll die zeitliche Befristung von Marktentlastungsmassnahmen explizit im Gesetzes- artikel verankert werden. Dadurch werde eine permanente Marktstützung, die den Marktakteuren falsche Signale gebe und zu strukturellen Überschüssen führen kön- ne, verhindert. Einige Organisationen aus der Geflügelbranche möchten eine finan- zielle Unterstützung für praxisnahe, geflügelspezifische Versuche sowie für die Er- hebung von Marktdaten im LwG verankert haben. Schliesslich verlangt der Schafzuchtverband einen Leistungsauftrag seitens des Bundes für die Wollverwer- tung. Pflanzenbau Den Vorschlag zur Einführung von Beiträgen für die Marktanpassung bei Früchten und Gemüse (Art. 58) heissen 12 der 15 Kantone, die dazu Stellung genommen ha- ben, gut. Einzig ZH, SH und AG sind dagegen. Einige Kantone (LU, SO, BS, BL, SG, TG) lehnen in diesem Zusammenhang aber die Gewährung von Beiträgen à fonds perdu ab und schlagen eine Förderung über Investitionskredite vor. Sieben Kantone (SO, TG, VD, VS, NE, GE, JU) möchten im weiteren die zeitliche Befris- tung der Massnahme (Ende 2011) im Gesetzestext streichen. Ausserdem setzen sich die Westschweizer Kantone für eine breitere Unterstützung von nachwachsenden Rohstoffen (Art. 59) ein. Die politischen Parteien (FDP, SPS, SVP, GPS, LPS, EVP) sind mit den vorge- schlagenen Marktanpassungsbeiträgen im Grundsatz einverstanden. Teilweise wird ebenfalls die Streichung der zeitlichen Befristung dieser Massnahme gefordert. Die SPS plädiert für eine Beschränkung aller Marktstützungsbeiträge im Ackerbau auf Produkte, die auf Betrieben mit einem Ökologischen Leistungsnachweis angebaut worden sind. Die FDP, die SVP und die EVP befürworten eine stärkere Unterstüt- zung der inländischen Eiweissfuttermittelproduktion, orten jedoch auf Stufe Gesetz keinen Änderungsbedarf. Die bäuerlichen Organisationen begrüssen die vorgeschlagene Unterstützung der Marktanpassung bei Früchten und Gemüse. Die Streichung der zeitlichen Befristung der Massnahme sowie die Unterstützung in Form von Investitionskrediten wird auch von bäuerlicher Seite verschiedentlich vorgeschlagen. Der Schweizerische Obstver- band verlangt die Ausdehnung der vorgesehenen Unterstützung auf alle Neuan- pflanzungen sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für diese Massnahme. Coop fordert demgegenüber die Einschränkung ausschliesslich auf mehrjährige Kulturen. Die Wirtschaftsverbände (u.a. economiesuisse, Arbeitgeberverband, SGV) und Konsumentenorganisationen (u.a. kf) begrüssen den Vorschlag im Grundsatz. Umweltschutzkreise (u.a. Pro Natura, Schweizer Vogelschutz), die Konsumenten- vereinigung Nordwestschweiz sowie einzelne bäuerliche Organisationen (u.a. Hoch- stamm Suisse) schlagen vor, den Hochstamm-Feldobstbau mit Verarbeitungsbeiträ- gen zu unterstützen. Die Nahrungsmittelindustrie (u.a. FIAL), die

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Gemüseproduzenten sowie die Handelsorganisation swisscofel verlangen im weite- ren Verarbeitungsbeiträge für den Sektor Gemüse. Der SBV, die Branchenorganisa- tion swiss granum und einige ihrer Mitgliederorganisationen sind ausserdem der Meinung, dass der Selbstversorgungsgrad mit pflanzlichen Eiweissfuttermitteln er- höht werden soll. Die bäuerlichen Kreise der Westschweiz treten für eine verstärkte Stützung der nachwachsenden Rohstoffe ein und fordern, dass die Einschränkung der Verarbeitungsbeiträge auf Pilot- und Demonstrationsanlagen aufgehoben werde. Weinwirtschaft Analog zu den Stellungnahmen zu Artikel 16 Absatz 6 wird die vorgeschlagene Er- gänzung von Artikel 63 (Absatz 3 [neu]) mit Ausnahme von GE von allen Kanto- nen, die sich dazu äussern, abgelehnt, obschon dieser neue Absatz eine bestehende Rechtslücke beheben und das LwG in Einklang mit den internationalen Verpflich- tungen des TRIPS-Abkommens bringen soll. Aus denselben Gründen wie für Arti- kel 16 Absatz 6 wird der Änderungsvorschlag durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum mit einigen Anpassungen gutgeheissen. Bezüglich des Vor- schlags, die Kompetenz zur Klassierung an den Bundesrat zu übertragen (Art. 64), sind die Meinungen der Kantone geteilt. NE, JU und unter gewissen Bedingungen auch TI und GE befürworten die Neuregelung. Die Kantone FR, SH, VD und VS lehnen den Vorschlag ab, u.a. weil sie eine Einschränkung der kantonalen Rechte befürchten. Die Mehrheit der Kantone begrüsst die Aufhebung des Rebbaufonds und unterstützt im Grundsatz die neu vorgeschlagenen Umstellungsbeiträge (Art. 66). NE und GE möchten diese Beiträge bereits ab 2002 oder 2003 einführen. Explizit abgelehnt werden die Umstellungsbeiträge durch die Kantone ZH, BS, BL, SG, AG und TG, wobei als Alternative teilweise die Unterstützung über Investi- tionskredite oder über die Absatzförderung vorgeschlagen wird. Die Einführung von Umstellungsbeiträgen wird von den politischen Parteien grund- sätzlich unterstützt. FDP und SVP möchten aber keine zeitliche Befristung der Massnahme und die GPS will die Beiträge bereits ab 2002 einführen. Die EVP be- antragt eine stärkere Förderung der alkoholfreien Verwertung und fordert, dass mit den Umstellungsbeiträgen die ökologischen Ausgleichsflächen in Rebbergen geför- dert werden. Eine grosse Zahl von Berufsorganisationen aus der Weinbranche (u.a. Branchenver- band Schweizer Wein, Fédération suisse des vignerons) fordern, dass die techni- schen Bestimmungen betreffend Weinverarbeitung von der Lebensmittel- in die landwirtschaftliche Gesetzgebung überführt werden, um eine grösstmögliche Koor- dination zu erreichen. Die grosse Mehrheit der Organisationen äussert sich gegen die vorgeschlagene Änderung im Bereich der Kennzeichnung (Art. 63 Abs. 3). Der Vorschlag betreffend Klassierung findet im Grundsatz eine breite Zustimmung, aus- genommen bei den Bauernverbänden aus der Westschweiz (u.a. AGORA) und Co- op. Die Meinungen der Organisationen zur Aufhebung des Rebbaufonds sind ge- teilt. Viele Organisationen sind für die Aufhebung, sofern Finanzmittel aus der Bundeskasse weiterhin im gleichen Umfang zur Verfügung stehen. Die Berufsorga- nisationen aus der Weinbranche plädieren mehrheitlich für die Beibehaltung des Rebbaufonds oder für die gesetzliche Verankerung einer äquivalenten Massnahme unter der Ägide des Branchenverbands Schweizer Wein. Letztere Meinung teilt auch Coop. Die Umstellungsbeiträge werden von den Organisationen im Grundsatz be- grüsst. Verschiedentlich werden analog zu den Kantonen und den politischen Par- teien Vorbehalte geäussert (Einführung bereits 2002 oder 2003; keine zeitliche Be- fristung) bzw. Alternativen vorgeschlagen (Unterstützung der Absatzförderung;

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Förderung der alkoholfreien Verwertung; Förderung der ökologischen Ausgleichs- flächen in Rebbergen).

2.2.3 Direktzahlungen (3. Titel LwG)

Die Kantone LU, UR, OW und SH sowie die LDK unterstützen den Vorschlag, auf die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Regionsbeiträge zu verzichten. Sie- ben Kantone (SZ, GL, FR, SO, TI, VS, NE) sind dafür, Regionsbeiträge mindestens mit einer Kann-Formulierung aufzunehmen. Der Kanton BE möchte Regionsbeiträ- ge im Zusammenhang mit der Aufhebung der Milchkontingentierung nochmals prüfen. Die Mehrheit der Kantone äussert sich klar gegen die Einführung eines Bei- trags pro standardisierte Arbeitskraft (SAK). Drei Kantone (ZH, BE, LU) und die LDK möchten weitere Evaluationen zu diesem Thema. Nur ein Kanton (AI) ist ex- plizit für die Einführung einer SAK-Direktzahlung als Sockelbeitrag. Von drei Kantonen (LU, FR, TG) wird vorgeschlagen, die heutigen Grundlagen für die SAK- Berechnung zu überprüfen und die Begriffe SAK aus dem LwG und SAT (Standar- darbeitstage) aus dem Boden- und Pachtrecht zu harmonisieren. Der Vorschlag der begrifflichen Trennung zwischen Ökobeiträgen und Beiträgen für die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere stösst bei den Kantonen auf Zustimmung. Acht Kantone schlagen aber vor, einen anderen Begriff als Ethobeiträ- ge zu verwenden. Mit dem Vorschlag, die Grenzen nach Einkommen und Vermögen sowie die Abstufung nach Fläche und Tierzahl aufzuheben, sind 12 Kantone (ZH, NW, ZG, FR, SO, SH, TG, VD, VS, NE, GE, JU) einverstanden. Sieben Kantone sind explizit gegen beide Anpassungen (UR, GL, AR, AI, SG, GR, TI). Die Kantone BE, LU, OW und AG sowie die LDK lehnen eine Aufhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen ab, befürworten aber die Abschaffung der Abstufung nach Flä- che und Tierzahl. Schliesslich votiert BL für die Streichung der Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie der Abstufung nach Tierzahl, beantragt aber die Beibe- haltung der flächenbezogenen Abstufung. BS hat betreffend Abstufungen die glei- che Meinung wie BL, lehnt aber die Abschaffung der Grenzen nach Einkommen und Vermögen ab. Insgesamt äussert sich somit sowohl bei den Einkommens- und Ver- mögensgrenzen als auch bei den Abstufungen eine Mehrheit der Kantone für die Abschaffung. Drei Kantone (OW, VD, VS) sprechen sich dafür aus, dass die Kanto- ne auch weiterhin die Möglichkeit haben, einen Teil der Sömmerungsbeiträge an die Eigentümer zu bezahlen. Fünf Kantone (UR, NW, GR, TI, JU) und die LDK unter- stützen dagegen den Vorschlag, den Eigentümeranteil zu streichen. Schliesslich möchten die Kantone LU, OW, FR und TG die Bezugsberechtigung für Direktzah- lungen insbesondere auf Schulgutsbetriebe erweitern. Die CVP und die FDP verlangen weitere Abklärungen im Zusammenhang mit den SAK-Beiträgen. Zur Thematik der Regionsbeiträge äussert sich keine politische Partei. Drei Parteien (SVP, FDP, LPS) sind mit dem Vorschlag, die Grenzen bezüg- lich Einkommen und Vermögen sowie die Abstufung nach Fläche und Tierzahl auf- zuheben, einverstanden. Die SPS, die CVP und die GPS möchten sowohl die Gren- zen wie auch die Abstufung beibehalten. Die SVP plädiert bei den Sömmerungsbeiträgen für die Beibehaltung des Eigentümeranteils. Die SPS schliesslich möchte die Sömmerungsbeiträge nach Erschwernis abstufen. Die Einführung von Regionsbeiträgen wird lediglich von drei Organisationen expli- zit gefordert. Einige Organisationen (darunter die SAB) fordern die Schaffung einer

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Kann-Formulierung im Gesetz. Andere (darunter economiesuisse und BIO-Suisse) wiederum begrüssen den Verzicht. Der SBV und weitere bäuerliche Organisationen betonen, dass die Agrarpolitik grundsätzlich nationale Gültigkeit haben soll, verlan- gen aber die weitere Prüfung von Regionsbeiträgen. Eine Mehrheit der Organisatio- nen lehnt auch die Einführung von SAK-Beiträgen zum heutigen Zeitpunkt ab, wo- bei das Anliegen einer weiteren Prüfung der Thematik breit geäussert wird. Eine grosse Zahl der Organisationen regt ausserdem die Überprüfung der Berechnungs- grundlagen der SAK an. Gegen die begriffliche Trennung von Öko- und Ethobeiträ- gen besteht auch seitens der Organisationen keine Opposition, hingegen wird ver- schiedentlich die Verwendung eines anderen Begriffs (z.B. Tierwohl-Beiträge) vorgeschlagen. Eine grosse Mehrheit der Organisationen (insbesondere bäuerliche Organisationen wie SBV, SAB und SLFV sowie Wirtschaftskreise wie economie- suisse, Nestlé, Migros und Coop) ist mit dem Vorschlag, die Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie die Abstufung nach Fläche und Tierzahl aufzuheben, ein- verstanden. Daneben plädieren auch einige Organisationen dafür, die Grenzen be- züglich Einkommen und Vermögen beizubehalten, die Abstufungen jedoch abzu- schaffen. Umgekehrt will Uniterre die Einkommens- und Vermögensgrenze aufheben und die Abstufung nach Fläche beibehalten. Gegen die Aufhebung sowohl der Grenzen als auch der Abstufungen äussern sich vorwiegend die Organisationen aus dem Bereich des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes sowie die VKMB, BIO- Suisse und die SKS. Von dieser Seite wird auch verlangt, dass der Ökologische Lei- stungsnachweis mit der Vorschrift nach einem Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ergänzt wird. Bei den Sömmerungsbeiträgen möchten vorwie- gend bäuerliche Kreise (darunter SBV, SMP, SAB, SAV) den Eigentümeranteil bei- behalten. Ausserdem wird vereinzelt verlangt, dass die Sömmerungsbeiträge nach Erschwernis abgestuft werden oder der Ökologische Leistungsnachweis auch auf die Alpwirtschaft ausgedehnt wird.

2.2.4 Soziale Begleitmassnahmen (4. Titel LwG)

Das Konzept zur sozialen Flankierung der Strukturentwicklung findet bei den Kan- tonen eine breite Zustimmung. 17 Kantone sowie die LDK äussern sich grundsätz- lich positiv über die vorgeschlagene Einführung der Umschulungsbeihilfen (Art. 86a [neu]). Einzig ZH ist kritisch und möchte mindestens die Voraussetzungen konkretisiert haben. Neben den Änderungen im LwG wird die Anpassung der Liqui- dationsgewinnbesteuerung als dringlich erachtet (13 Kantone sowie die LDK). Spe- ziell die Kantone der Romandie fordern die gleichzeitige Einführung der Erleichte- rungen in diesem Bereich zusammen mit den Massnahmen der AP 2007. Negativ zur Steuererleichterung hat sich nur SG ausgesprochen. Fünf Kantone (UR, FR, SH, NE, GE) begrüssen ausdrücklich, dass die Betriebsaufgabeentschädigung nicht in das Reformpaket aufgenommen wurde. Im weiteren fordern acht Kantone sowie die LDK eine Unterstützung der Betriebshelferdienste durch den Bund; zwei Kantone (SH, VS) sprechen sich explizit gegen diese Forderung aus. FDP, SPS, SVP, CVP, GPS und LPS stimmen der Einführung von Umschulungs- beihilfen ausdrücklich zu. CVP und GPS wünschen eine Finanzierung ausserhalb des Agrarbudgets. Die Erleichterungen bei der Liquidationsgewinnbesteuerung wer- den von den bürgerlichen Parteien explizit begrüsst. Die GPS und die LPS möchten für die Sozialmassnahmen tiefe Eintretenskriterien (0,3–0,5 Standard-Arbeitskräfte). Die SVP begrüsst, dass die Betriebsaufgabeentschädigung nicht eingeführt und die

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Betriebshelferdienste nicht durch den Bund mitfinanziert werden sollen. Die SPS möchte Betriebshelferdienste von kantonalen oder anerkannten Selbsthilfeorganisa- tionen mit Beiträgen unterstützen. Generell werden die Massnahmen des 4. Titels LwG auch von den Organisationen positiv aufgenommen. Einige bäuerliche Organisationen möchten bei der Betriebs- hilfe das Entschuldungsziel besser im Gesetz verankert haben, damit eine generelle Entschuldung der Betriebe möglich wird. Die Umschulungsbeihilfen finden eine breite Zustimmung, wobei von zahlreichen Organisationen eine Finanzierung aus- serhalb des Agrarbudgets gefordert wird. Negativ zu dieser Massnahme äussern sich der SGV sowie die Konsumentenvereinigung Nordwestschweiz. Eine Änderung der Liquidationsgewinnbesteuerung findet seitens der Organisationen ebenfalls eine grosse Mehrheit, wobei eine Regelung für alle Selbstständigerwerbenden anzustre- ben sei. In diesem Zusammenhang wird auch gefordert, dass die Liquidationsgewin- ne steuerfrei in die Altersvorsorge eingebracht werden können. Betreffend einer Be- triebsaufgabeentschädigung halten sich die Befürworter und die Gegner ungefähr die Waage. Zahlreiche bäuerliche Organisationen verlangen ausserdem eine finan- zielle Unterstützung der Betriebshelferdienste durch den Bund.

2.2.5 Strukturverbesserungen (5. Titel LwG)

Die Kantone stimmen der vorgeschlagenen Erweiterung der Fördermassnahmen im

5. Titel LwG überwiegend zu, teilweise mit Hinweisen, welche die Ausführungsvor-

schriften betreffen. Die Neudefinition der Wettbewerbsneutralität gegenüber dem Gewerbe (Art. 87) wird von allen 14 Kantonen, die sich dazu äussern, begrüsst. Im Zusammenhang mit Artikel 89 wird mehrfach eine Vereinheitlichung der Berech- nung des Arbeitsaufkommens (Standardarbeitskraft [SAK] und Standardarbeitstage [SAT]) im LwG sowie im Boden- und Pachtrecht verlangt. Die Änderung von Arti- kel 95 wird von 22 Kantonen und der LDK begrüsst, wobei sich sieben Kantone ge- gen eine Beschränkung auf finanzschwache Gemeinden aussprechen. Vereinzelt lehnen Kantone die vorgeschlagenen Änderungen von Artikel 94 (UR) und 106 (SH, BS, BL) ab. Bedenken werden seitens einiger Kantone ausserdem zu Artikel

106 (Vereinbarkeit mit Raumplanungsgesetz, Wettbewerbsneutralität) und 107

(praktischer Vollzug) geäussert. Die politischen Parteien stimmen den vorgeschlagenen Änderungen – soweit sie sich explizit geäussert haben – zu. Teilweise werden Hinweise gemacht, welche sich auf die Ausführungsvorschriften beziehen (z.B. Grenzwerte des angemessenen Arbeits- aufkommens, Randbedingungen für die Unterstützung von periodischen Wiederin- standstellungen). Die bäuerlichen und mehrere weitere Organisationen stimmen den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich zu, wobei in einigen Stellungnahmen eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs einzelner Vorschriften gefordert wird. Die neue Definition der Wettbewerbsneutralität gegenüber Gewerbebetrieben (Art. 87) stösst bei den bäuerlichen Organisationen sowie beim kf auf Zustimmung, ebenso die Änderungen der Artikel 94 (Vermarktung), 106 (Diversifizierung) und 107 (Selbsthilfeorganisa- tionen). Demgegenüber lehnen einige Organisationen (darunter economiesuisse, SGV, Konsumenten-Vereinigung Nordwestschweiz) sowie die Wettbewerbskom- mission diese Änderungen ab. Coop verlangt generell eine strikte Wettbewerbsneu- tralität der unterstützten Massnahmen. Der Änderung von Artikel 89 (Wechsel des

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Eintretenskriteriums auf Arbeitsaufkommen) stimmen die Organisationen (u.a. SBV) grossmehrheitlich zu, wenige lehnen sie ab (u.a. VKMB). Die Änderung von Artikel 95 wird von allen Organisationen, die sich dazu äussern, begrüsst; in einigen Fällen werden jedoch Hinweise zu den Ausführungsvorschriften gemacht.

2.2.6 Forschung und Beratung sowie Förderung der

Pflanzen- und Tierzucht (6. Titel LwG) Die Kantone sind mit dem Vorschlag, die Finanzhilfen des Bundes an die kantona- len Beratungsdienste künftig auf Grund der erbrachten Leistungen zu bemessen, einverstanden, unter der Voraussetzung, dass gleich viele Finanzmittel zur Verfü- gung stehen. In der Westschweiz (insbesondere FR, VD, AGORA) wird das Bedürf- nis geäussert, Beratungsleistungen im Sozialbereich gesondert zu fördern. Zum neuen Finanzierungsmodus der kantonalen Beratung äussern sich die Parteien nicht explizit. Die SPS will aber eine stärkere Verpflichtung des Wissenssystems auf Nachhaltigkeit, Multifunktionalität und biologische Produktion. Ausserdem wün- schen SPS und GPS eine besondere Unterstützung der sozialen Beratung. Die Organisationen, welche sich in dieser Thematik geäussert haben, sind mit der leistungsorientierten Finanzhilfe für die Beratung einverstanden, solange die finan- ziellen Mittel nicht gekürzt werden. Im weiteren fordert die Konferenz der Bera- tungsleiter der deutschen Schweiz zusätzliche Finanzmittel für die Beratung, im Mi- nimum jedoch eine projektorientierte Finanzierung für Beratungen mit sozialer Ausrichtung.

2.2.7 Pflanzenschutz und Hilfsstoffe (7. Titel LwG)

Eine Mehrheit der Kantone unterstützt im Grundsatz die Revisionsvorschläge im

7. Titel LwG. Der Vorschlag, eine gesetzliche Grundlage für Vorsorgemassnahmen

zu schaffen (Art. 148a), findet die explizite Zustimmung verschiedener Kantone (OW, FR, SH, TI, VS, GE, JU). Einige Kantone äussern Bedenken betreffend An- wendbarkeit und VD sowie GE verlangen, dass die importierten Produkte ebenfalls einbezogen werden. Artikel 159a (Verwendungsvorschriften) lehnen die Kantone VD, VS und JU mit der Befürchtung ab, dass damit der Einsatz von Hofdüngern eingeschränkt werden könnte. OW, SH, TI, NE und GE hingegen befürworten die- sen neuen Artikel ausdrücklich. Die politischen Parteien äussern sich mehrheitlich nicht zu den Revisionsvorschlä- gen im 7. Titel LwG. Betreffend Artikel 148a fordert die GPS eine Verstärkung durch die Streichung der «kann»-Formulierung in Absatz 1. Die LPS betont die Notwendigkeit von Vorsorgemassnahmen und verlangt, dass dabei die Inlandpro- duktion nicht durch importierte Produkte diskriminiert werden dürfe. Die Vorschläge werden auch von den Organisationen grundsätzlich unterstützt. Die Mehrheit der Organisationen, insbesondere jene aus dem Bereich des Natur-, Um- welt- und Tierschutzes, unterstützen Artikel 148a (Vorsorgemassnahmen) aus- drücklich. Als einzige Organisation lehnt economiesuisse diesen Vorschlag mit der Begründung ab, dass damit die Türe für weitreichende staatliche Eingriffe geöffnet und der Fortschritt gehemmt werde. Einige Branchenorganisationen (Vereinigung

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Schweizerischer Futtermittelfabrikanten, Verband Schweizerischer Getreideimpor- teure, Verband der Getreidesammelstellen der Schweiz, swisspatat) werfen die Frage der Verantwortung und der Haftung auf, für den Fall, dass Vorsorgemassnahmen zu Unrecht angeordnet wurden. Während das bäuerliche Zentrum Schweiz eine zu- rückhaltende Anwendung verlangt, fordert Uniterre wie die GPS eine zwingende Formulierung in Absatz 1. Einige bäuerliche Organisationen äussern Bedenken, dass die Bestimmungen betreffend Artikel 148a und 159a zu restriktiv angewendet und insbesondere der Einsatz von Hofdüngern eingeschränkt werden könnten.

2.2.8 Rechtsschutz, Verwaltungsmassnahmen und Strafbe-

stimmungen (8. Titel LwG) Eine Mehrheit der Kantone spricht sich für klare und vollziehbare Bestimmungen hinsichtlich Kontrolle und Strafverfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Be- willigungspflicht für das Pflanzen von Reben, die Klassifizierungsbestimmungen und die Pflichten beim Handel mit Wein aus. Dabei wird einheitlich gefordert, dass Doppelspurigkeiten zwischen der Lebensmittel- und der Landwirtschaftsgesetzge- bung zu vermeiden seien. Die politischen Parteien äussern sich nicht explizit zur vorgeschlagenen Änderung von Artikel 173. Die LPS schlägt zu Artikel 172 jedoch vor, die Sanktionsmöglichkeiten betreffend Zuwiderhandlungen gegen die Bestim- mungen von Artikel 18 Absatz 2 (Massnahmen für Produkte aus verbotenen Pro- duktionsmethoden) zu verschärfen. Die Organisationen begrüssen grossmehrheitlich die vorgesehene Ergänzung von Artikel 173. Dagegen ist Coop der Auffassung, die neu angeführte Übertretung sei durch das Lebensmittelgesetz abgedeckt. Die vorgeschlagene Kompetenzregelung und Vereinfachung der Strafverfolgung im Bereich der Ein-, Aus- oder Durchfuhr (Art. 175 Abs. 2) stösst bei allen Vernehm- lassungsteilnehmern, die sich dazu äussern, auf Zustimmung.

2.2.9 Schlussbestimmungen (9. Titel LwG)

Der Vorschlag, die Kontrollen der Vollzugsbehörden effizienter zu gestalten und zu koordinieren (Art. 181 Abs. 1) stösst bei den Kantonen auf eine unterschiedliche Beurteilung. Sechs Kantone (LU, UR, OW, ZG, GR, NE) sind mit dem Vorschlag im Grundsatz einverstanden, wobei gewisse Vorbehalte (z.B. keine Doppelspurig- keiten im Vollzug) angebracht werden. ZH schlägt eine Formulierung für Absatz 1 vor, welche die Vollzugsstellen auffordert, ihre Kontrollprogramme miteinander ab- zusprechen. Die Kantone TI, VD, VS und JU begrüssen zwar die mit dem Vorschlag beabsichtigte Stossrichtung, fordern aber die Einsetzung einer unabhängigen Kon- trollinstanz. Zehn Kantone (BE, SO, BS, BL, SH, AR, SG, AG, TG, GE) lehnen schliesslich die vorgeschlagene Ergänzung ab. Die politischen Parteien (SPS, GPS, EVP), die sich zu Artikel 181 geäussert haben, begrüssen den Vorschlag im Grund- satz. Die GPS verlangt aber eine unabhängige Kontrollinstanz. Die Organisationen haben nur wenige Stellungnahmen (rund 20) zu dieser Thematik eingereicht. Eine Mehrheit davon anerkennt zwar den Handlungsbedarf zur Koordination der Kon- trollen, erachtet aber die vorgeschlagene Ergänzung von Absatz 1 als ungeeignet und zu wenig weitreichend. Den ausdrücklichen Befürwortern der Änderung (u.a. Coop, FIAL, Nestlé) steht in etwa eine gleiche Zahl expliziter Gegner (u.a. Verband

4998

der Kantonschemiker, Vereinigung der Kantonstierärzte, Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzamtsstellen) gegenüber. Ein ähnlich heterogenes Bild wie bei Artikel 181 zeigt sich auch bei den Stellung- nahmen zur vorgeschlagenen Anpassung von Artikel 182 (Verfolgung von Zuwi- derhandlungen). Im Grundsatz gutgeheissen wird der Vorschlag von den Kantonen LU, OW und NE. Von fünf Kantonen (FR, TI, VD, VS, JU) wird die Stossrichtung des Vorschlags zwar begrüsst, die konkrete Formulierung respektive Umsetzung wird aber als zu wenig weitreichend betrachtet. Diese Kantone favorisieren als Lö- sungsansatz die Einsetzung einer unabhängigen Betrugsbekämpfungsorganisation. Neun Kantone (ZH, BE, SO, BS, BL, AR, SG, ZG, GE) lehnen die Anpassung von Artikel 182 u.a. mit der Begründung ab, dass keine Doppelspurigkeiten zu schaffen seien und die bestehende Lebensmittelgesetzgebung ausreiche. Die Kantone AG und TG schliesslich beantragen eine gänzliche Streichung von Artikel 182, weil die Zu- ständigkeit für den Bereich Sicherheit und Täuschungsschutz von Lebensmitteln vom Erzeuger bis zum Verbraucher einer einzigen Bundesstelle zu übertragen sei. Die Parteien FDP, SPS, GPS, LPS und EVP sind grundsätzlich mit dem Vorschlag einverstanden. Die GPS wünscht für die Betrugsbekämpfung aber ebenfalls eine un- abhängige Instanz. Insgesamt haben sich rund 50 Organisationen zur Anpassung von Artikel 182 geäussert. Die grosse Mehrheit der Organisationen ist mit dem Vor- schlag respektive mit der beabsichtigten Stossrichtung einverstanden. Teilweise wird aber eine andere Formulierung des Gesetzestexts vorgeschlagen oder die Übertra- gung der Aufgaben an eine unabhängige Betrugsbekämpfungsorganisation verlangt. Coop anerkennt die Notwendigkeit einer einheitlichen, national abgestimmten Voll- zugspraxis und wünscht dabei die Koordination unter Federführung des Bundesam- tes für Gesundheit. Schliesslich lehnen fünf Organisationen (Migros, VSM, FIAL, Nestlé, Verband der Kantonschemiker) eine Anpassung von Artikel 182 grundsätz- lich ab.

2.3 Stellungnahmen zur Änderung des Boden- und

Pachtrechts Das Hauptgewicht der Vernehmlassungsantworten zu den Änderungen des Boden- (BGBB) und Pachtrechts (LPG) liegt beim Vorschlag, die Mindestgrösse der land- wirtschaftlichen Gewerbe von bisher einer halben auf neu eine ganze Arbeitskraft einer bäuerlichen Familie zu erhöhen. Diese Anpassung wird von den bäuerlichen Organisationen, den Umwelt-, Natur- und Raumplanungskreisen, der grossen Mehr- heit der politischen Parteien und von den Kantonen entweder strikte abgelehnt oder sehr kritisch beurteilt. Einige Kantone signalisieren ihre Zustimmung zu einer Erhö- hung in einem beschränkten Umfang. Begrüsst wird der Vorschlag einzig in Kreisen der Wirtschaft (z.B. economiesuisse), des Gewerbes (SGV) und des Handels (u.a. Coop). Auch die FDP wendet sich nicht dagegen, wünscht jedoch, dass der Bundes- rat das Risiko «einer solchen Übung» näher prüft. Ferner wird von den Kantonen und den bäuerlichen Organisationen fast durchwegs darauf hingewiesen, dass die heutigen drei Begriffe für eine Arbeitseinheit (Arbeitskraft einer bäuerlichen Fami- lie, FAK; Standardarbeitskraft, SAK; Standardarbeitstage, SAT) zu einer Verwir- rung führen würden – in den Vernehmlassungsantworten werden sie denn auch ge- legentlich miteinander verwechselt – und eine Vereinheitlichung dringend notwendig sei. Im weiteren wird der Vorschlag, dass die Kantone die Mindestgrösse für ein landwirtschaftliches Gewerbe einzig für das Hügel- und Berggebiet tiefer an-

4999

setzen können (im geltenden Recht besteht diese Beschränkung nicht), von den Kantonen und bäuerlichen Organisationen grossmehrheitlich abgelehnt. Die übrigen Vorschläge zur Änderung des BGBB stossen, soweit dazu Stellung ge- nommen wurde, weitgehend vorbehaltlos oder grundsätzlich auf Zustimmung. Kri- tisch äussern sich die Kantone und bäuerlichen Organisationen einzig zum Vor- schlag, bei der Bewilligung für Ausnahmen vom Realteilungsverbot einen allgemeinen, wenn auch objektivierten Ausnahmetatbestand zu schaffen. Bei den Vorschlägen zur Änderung des LPG werden hinsichtlich des Gewerbebe- griffs dieselben Einwände gemacht wie beim BGBB. Überwiegend anerkannt wird jedoch das Anliegen, den Gewerbebegriff des BGBB auch auf das LPG anzuwen- den. Die übrigen Revisionsvorschläge zum LPG finden weitgehend Zustimmung, namentlich die Regelung über die Bewirtschaftungspflicht. Abgelehnt wird einzig, schwergewichtig in der französischsprachigen Schweiz, die Bestimmung, wonach der Pächter auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen habe. Dies vor- wiegend mit der Begründung, solches verstehe sich von selbst und eine Regelung sei überflüssig. Die beiden vorgeschlagenen Änderungen im Immobiliarsachenrecht des Zivilge- setzbuchs (Pflanzenbaurecht, Nutzniessung an Grundstücksteilen) stossen weitge- hend auf Zustimmung.

2.4 Stellungnahmen zur Änderung

des Tierseuchengesetzes Abgesehen von der Kennzeichnung und Registrierung von Hunden (Art. 30), die aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt (ZH, BE, LU, UR, OW, GL, SH, AR, SG, AG sowie die LDK) bzw. gutgeheissen (NW, ZG, FR, SO, BS, BL, GR, TI, VD, VS, NE, GE, JU) wird, stossen die vorgeschlagenen Änderungen des Tierseuchengeset- zes (TSG) bei den Kantonen im wesentlichen auf Akzeptanz. Bei der Durchführung der Stichprobenkontrollen (Art. 57 Abs. 3 Bst. c [neu]) möchten die meisten Kanto- ne stärker einbezogen werden. Verschiedene Kantone fordern im Interesse des Tier- halters generell eine bessere Koordination der Kontrollen. Die SPS und die LPS begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen des TSG aus- drücklich. Die SVP lehnt die vorgeschlagenen Änderungen in Artikel 57 ab, wäh- rend die GPS den Zusammenhang von Artikel 30 mit der AP 2007 vermisst. Zu den Vorschlägen äussern sich vor allem Organisationen der Landwirtschaft, des Konsumentenschutzes, der Tierärzte, der Hundezüchter sowie dem Tier- und Um- weltschutz nahestehende Vereinigungen. Gegen die vorgeschlagene Kennzeichnung und Registrierung der Hunde sprechen sich vorwiegend bäuerliche Organisationen sowie der Schweizerische Kennel Club aus. Die übrigen Organisationen (u.a. Ge- sellschaft Schweizerischer Tierärzte, Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedi- zin, Schweizerische Kynologische Gesellschaft, Association romande des éleveurs de chiens de race) stimmen dem Vorschlag zu. Die vorgeschlagenen Änderungen von Artikel 57 stossen bei den Organisationen grossmehrheitlich auf Zustimmung. Im Zusammenhang mit der Festlegung der zu kontrollierenden Betriebe fordern die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte sowie die Vereinigung der Schweizer Kan- tonstierärztinnen und Kantonstierärzte den Einbezug der Kantone. Von bäuerlicher Seite wird eine stärkere Koordination der Betriebskontrollen verlangt.

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2.5 Stellungnahmen zum Bundesgesetz über

die Beiträge an die zur Ausrottung der BSE angeordnete Verbrennung von Fleischabfällen Das neue Bundesgesetz wird von den Kantonen SH, AI, NE und GE ausdrücklich begrüsst. Die überwiegende Mehrheit der Kantone (BE, LU, UR, SZ, OW, NW, FR, BL, BS, GR, AG, TG, TI, VD, VS,) ist mit dem neuen Bundesgesetz zwar einver- standen, erwartet aber ein verstärktes Engagement des Bundes in finanzieller und zeitlicher Hinsicht. Abgelehnt wird das neue Bundesgesetz vom Kanton JU. Die SPS ist mit dem neuen Bundesgesetz ausdrücklich einverstanden. Zustimmung unter gewissen Vorbehalten (u.a. keine Reduktion der Bundesbeiträge) findet das neue Gesetz auch bei der SVP, der GPS und der LPS. Im Grundsatz wird das neue Bundesgesetz von den Organisationen gutgeheissen. Die Mehrheit der Organisationen verlangt aber eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes. Die landwirtschaftlichen Organisationen lehnen zudem die zeitliche Befristung ab. Aus dem gleichen Vorbehalt verlangen SGV, VSM und Coop die Integration der Bestimmungen in das TSG. Im weiteren fordern Konsumentenorga- nisationen und Gruppierungen mit ökologischen Zielsetzungen ein Engagement des Bundes bei der Suche nach Alternativen zur Vernichtung der Abfälle. Die Centravo schliesslich erwartet Investitionen des Bundes für die Entsorgung.

3 Einsichtnahme

Nach Artikel 9 der Verordnung vom 17. Juni 1991 über das Vernehmlassungsver- fahren (SR 172.062) unterliegen die Vernehmlassungsunterlagen, die Stellungnah- men der Vernehmlassungsteilnehmer und die Ergebnisse des Vernehmlassungsver- fahrens nicht dem Amtsgeheimnis. Beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) können folgende Unterlagen eingese- hen werden: – Vollständige Stellungnahmen 7 Bundesordner – Tabellarische Auswertung der Stellungnahmen 1 Bundesordner – Zusammenfassung der Ergebnisse pro Artikel ca. 50 Seiten Der vorliegende Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung wird den Medien zur Verfügung gestellt und allen Vernehmlassungsteilnehmern zugestellt. Ausser- dem erfolgt eine allgemein zugängliche Veröffentlichung über die Homepage des BLW (www.blw.admin.ch).

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4 Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer

Behörden Regierung des Kantons Zürich ZH Regierung des Kantons Bern BE Regierung des Kantons Luzern LU Regierung des Kantons Uri UR Regierung des Kantons Schwyz SZ Regierung des Kantons Obwalden OW Regierung des Kantons Nidwalden NW Regierung des Kantons Glarus GL Regierung des Kantons Zug ZG Gouvernement du canton de Fribourg FR Regierung des Kantons Solothurn SO Regierung des Kantons Basel-Stadt BS Regierung des Kantons Basel-Landschaft BL Regierung des Kantons Schaffhausen SH Regierung des Kantons Appenzell-Ausserrhoden AR Regierung des Kantons Appenzell-Innerrhoden AI Regierung des Kantons St. Gallen SG Regierung des Kantons Graubünden GR Regierung des Kantons Aargau AG Regierung des Kantons Thurgau TG Governo del Cantone Ticino TI Gouvernement du canton de Vaud VD Regierung des Kantons Wallis VS Gouvernement du canton de Neuchâtel NE Gouvernement du canton de Genève GE Gouvernement du canton du Jura JU Obergericht des Kantons Zürich Eidgenössische Zollverwaltung – Oberzolldirektion Landwirtschaftsamt des Kantons Luzern Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Konferenz kantonaler Landwirtschaftsdirektoren LDK Politische Parteien Freisinnig-Demokratische Partei der Schweiz FDP Sozialdemokratische Partei der Schweiz SPS Schweizerische Volkspartei SVP Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz CVP Grüne Partei der Schweiz GPS Liberale Partei der Schweiz LPS Evangelische Volkspartei der Schweiz EVP Bäuerliche, berufsständische Organisationen Schweizerischer Bauernverband SBV Association des groupements et organisations romands de l’agriculture AGORA Schweizerische Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren VKMB Bauern Uniterre (früher: Union des Producteurs suisses) Uniterre

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Bäuerliches Zentrum Schweiz Schweizerischer Landfrauenverband SLFV Schweizerische Landjugendvereinigung Schweizerisch Reformierte Arbeitsgemeinschaft Kirche und Landwirtschaft Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband SAV Schweizerischer Pächterverband Vereinigung schweizerischer biologischer Landbauorganisationen BIO-Suisse Schweizerische Vereinigung integriert produzierender Bauern und Bäuerinnen Interessengemeinschaft Schweizer Grenzbauern zum Elsass Chambre jurassienne d’agriculture Landwirtschaftliche Organisation Seeland Les syndicats d’améliorations foncières neuchâtelois Solothurnischer Bauernverband Association vaudoise de promotion des métiers de la terre Prométerre Bündner Bauernverband Chambre d’agriculture du jura bernois Zentralschweizer Bauernbund Landwirtschaftliche Organisation Bern und angrenzende Gebiete Bauernvereinigung Amt Thun Glarner Bauernverband Luzerner Bauernverband Zürcher Bauernverband Zuger Bauernverband Sankt Gallischer Bauernverband Thurgauer Bauernverband Verein für biologisch-dynamische Landwirtschaft Action Crétienne Agricole Romande Bauernverband Aargau Chambre neuchâteloise d’agriculture et de viticulture Aktionskomitee Emmental-Entlebuch Schweizerischer Verband Katholischer Bäuerinnen Kantonaler Landwirtschaftlicher Verein Appenzell Ausserrhoden Freiburger Bauernverband Schweizer Bergheimat Schaffhauser Bauernverband Bärner Bio Bure BIO-Grischun Walliser Landwirtschaftskammer Landwirtschaft Saanenland Unione Contadini Ticinesi Oberwalliser Landwirtschaftskammer Neue Bauernkoordination Schweiz Chambre genevoise d’agriculture Landwirtschaftlicher Bezirksverein Dielsdorf

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Produktionsmittel fenaco Verband Schweizerischer Saatgut- und Jungpflanzenfirmen Association Suisse des Sélectionneurs Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten Milchwirtschaft Schweizer Milchproduzenten SMP Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie VMI Schweizerischer Verband des Milch-, Butter- und Käsehandels Schweizerische Vereinigung der silofreien Milchproduzenten Emmi Gruppe Cremo SA Käse Organisation Schweiz KOS Fromarte, die Schweizer Käsespezialisten Fromarte Verband Schweizerischer Käseexporteure Verband der schweizerischen Schmelzkäseindustrie Interprofession du Gruyère Sbrinz Käse GmbH Branchenorganisation Butter Branchenorganisation Schweizer Milchpulver Milchverband St. Gallen-Appenzell Milchverband Winterthur Fédération Laitière Vaudoise-Fribourgeoise Fédération des producteurs de lait de Genève et environs Milka Käse AG Burgdorf Fédération Laitière Neuchâteloise Zentralschweizer Milchproduzenten Syndicat des Producteurs de lait Viehwirtschaft Proviande Schweizerischer Viehhändler-Verband Schweizerische Vereinigung der Ammen- und Mutterkuhhalter Schweizerischer Kälbermäster-Verband Verband Schweizer Metzgermeister VSM Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter Schweizer Holsteinzuchtverband Schweizer Fleckviehzuchtverband Schweizer Braunviehzuchtverband Suisseporcs GalloSuisse Schweizer Geflügelproduzenten Schweizerische Stiftung zur Förderung der Geflügelzucht und -haltung (Schweizerische Geflügelzuchtschule) Verband Schweizerischer Geflügel- und Wildimporteure Schweizerischer Schafzuchtverband Schweizerischer Ziegenzuchtverband Verband Schweizerischer Pferdezuchtorganisationen Verband Schweizerischer Bienenzüchtervereine

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Eringer Viehzuchtverband SEG-Poulets AG Paritätische Kommission der Eierproduzenten und des Handels Verband für Simmentaler Alpfleckviehzucht und Alpwirtschaft Schweizerische Vereinigung der Importeure des Schlachtviehhandels Interessengemeinschaft Öffentliche Märkte Mästerorganisation SEG Swiss Beef Verband Schweizer Vieh-Importeure Pflanzenbau swiss granum Schweizerischer Getreideproduzentenverband Verband der Getreidesammelstellen der Schweiz Treuhandstelle der Schweizerischen Getreidepflichtlagerhalter Verband Schweizerischer Getreideimporteure Dachverband Schweizerischer Müller swisscofel, Verband des Schweiz. Früchte-, Gemüse- und Kartoffelhandels Schweizerischer Obstverband Verband Schweizerischer Gemüseproduzenten swisspatat Interprofession sucre SAF SA Schweizerischer Verband der Zuckerrübenpflanzer Verband Schweizerischer Baumschulen Zentralverband der Schweizer Fettindustrie Verband der schweizerischen Tabakpflanzervereinigungen Zürcher Blumenmarkt AG/Schweizer Blumenbörsen Verband kollektiver Getreidesammelstellen der Schweiz Hochstamm Suisse Weinwirtschaft Fédération suisse des vignerons Branchenverband Schweizer Wein Vereinigung Schweizer Weinhandel Association nationale des coopératives viti-vinicoles suisses Association suisse des vignerons-encaveurs Société des encaveurs de vins suisses Communauté interprofessionnelle du vin vaudois Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen Getränkebranche Deutschschweizer Weineinkellerer Schweizerischer Spirituosenverband distiswiss VINIHARASS Interprofession de la Vigne et du Vin du Valais Eidgenössische Weinhandelskontrollkommission Detailhandel Migros-Genossenschafts-Bund Coop Schweiz Denner AG Swiss Retail Federation

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Konsum Konsumentenforum kf Stiftung für Konsumentenschutz SKS Fédération romande des consommateurs frc Associazione consumatrici della Svizzera italiana Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen Konsumenten-Vereinigung Nordwestschweiz Konsum & Natur Wirtschaftsverbände economiesuisse – Verband der Schweizer Unternehmen Schweizerischer Arbeitgeberverband Schweizerischer Gewerbeverband SGV Wettbewerbskommission Netzwerk Wirtschaft Emmental Fédération Romande des Syndicats Patronaux Nahrungsmittelindustrie Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien FIAL Treuhandstelle der Schweizerischen Lebensmittelimporteure Vereinigung des Schweizer Import- und Grosshandels Société des Produits Nestlé SA Swiss Convenience Food Association Umwelt-, Natur-, Tierschutz Stiftung WWF Schweiz für die natürliche Umwelt Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL Pro Natura Schweizer Tierschutz STS Schweizer Vogelschutz – Birdlife Schweiz SVS kagfreiland, Für die Tiere auf dem Bauernhof Schweizerische Bau-, Planungs- u. Umweltschutzdirektoren-Konferenz Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission Bernische Fachorganisation für den ökologischen Leistungsnachweis und für tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere Eidgenössische Kommission für Lufthygiene Schweizerische Gesellschaft für biologischen Landbau (Bioterra) Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzamtstellen der Schweiz Forschung und Bildung Schweizerischer Verband der Ingenieur-Agronomen und Lebensmittel- Ingenieure Eidgenössische Forschungsanstalt WSL Beratung Konferenz der BeratungsleiterInnen der deutschsprachigen Schweiz Landwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau Service romand de vulgarisation agricole Schweizerische BioberaterInnen-Vereinigung

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Landwirtschaftliches Bildungs- und Beratungszentrum Schüpfheim- Willisau Arbeitsgruppe Betriebsgemeinschaften Schweizerischer landwirtschaftlicher Treuhänderverband Veterinärwesen Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin Schweizerische Kynologische Gesellschaft Association romande des éleveurs de chiens de race Geistlich Agrasana AG Centravo AG Verband der Sterilisations- und Wiederverwertungsanlagen im Dienst des Umweltschutzes Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte Kantonstierarzt des Kantons Basel-Landschaft ANIS Animal Identity Service AG Veterinäramt des Kantons Zug Schweizerischer Kennel Club Groupe de Travail Chiens Dangereux Andere Gruppierungen Bund Schweizer Frauenorganisationen Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums Konferenz der Amtsstellen für das Meliorationswesen Vereinigung der landwirtschaftlichen Kreditinstitutionen der Schweiz Association Suisse pour la promotion des AOC-IGP Schweizerische Vereinigung für Landesplanung Verband der Kantonschemiker der Schweiz Fachverband Schweizer RaumplanerInnen Ökonomische und Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Bern Landwirtschaft AG der ZRA Schweizer Verein für Vermessung und Kulturtechnik Biosphärenreservat Entlebuch Maschinen- und Betriebshelferringe CH in Gründung Coopérative de Solidarité Paysanne et Rurale Action Catholique Agricole et Rurale Einzelpersonen (nach Eingang) Balz Koller, Sempach Urs Nussbaumer, Riedholz Regula Escher, Zürich Werner Hutzli-Köchli, Boltigen Marianne Wehrle, Zürich Bernhard Kälin-Ochsner, Egg Franz Meier, Wilihof Armin Capaul, Perrefitte Christian Wyss, Winkel-Rüti Guido Schildknecht, Mörschwil

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Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz aBV Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 der Schweizerischen Eidgenossenschaft AK Arbeitskraft aLwG Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Förderung der Landwirtschaft und die Erhaltung des Bauernstandes (Landwirtschaftsgesetz) AP Agrarpolitik AP 2002 Agrarpolitik 2002 (Neuorientierung der Agrarpolitik) AP 2007 Agrarpolitik 2007 (Weiterentwicklung der Agrarpolitik) Art. Artikel AS Amtliche Sammlung des Bundesrechts ASMK Administrationsstellen Milchkontingentierung BAG Bundesamt für Gesundheit BBL Bundesamt für Bauten und Logistik BBl Bundesblatt BBT Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BFS Bundesamt für Statistik BGBB Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht; SR 211.412.11 BLW Bundesamt für Landwirtschaft BOB Branchenorganisation Butter BRB Bundesratsbeschluss BSE Bovine Spongiforme Enzephalopatie (Rinderwahnsinn) bspw. beispielsweise Bst. Buchstabe BTS Besonders tierfreundliches Stallhaltungssystem BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BV Bundesverfassung vom 18. April 1999 der Schweizerischen Eidgenossenschaft; SR 101 BVET Bundesamt für Veterinärwesen bzw. beziehungsweise ca. zirka d.h. das heisst EDI Eidgenössisches Departement des Innern EFTA Europäische Freihandelsassoziation EG Europäische Gemeinschaft Eidg. eidgenössisch etc. et cetera ETH Eidgenösische Technische Hochschule EU Europäische Union EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement FAL Eidgenösische Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau, Zürich-Reckenholz FAO Food and Agriculture Organization of the United Nations, Rom FAT Eidgenösische Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik, Tänikon FLAG Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget

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Fr. Franken GAP Gemeinsame Agrarpolitik der EU GATT General Agreement on Tariffs and Trade (Allgemeines Zoll- und Han- delsabkommen) GGA Geographische Angabe GPK-S Geschäftsprüfungskommission des Ständerats GSchG Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz); SR 814.20 GUB Geschützte Ursprungsbezeichnung GVE Grossvieheinheit GVO Gentechnisch veränderte Organismen ha Hektare i.d.R. in der Regel IAW Institut für Agrarwirtschaft der ETH Zürich IHG Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Investitionshilfen für Berggebiete; SR 901.1 IK Investitionskredite kg Kilogramm KMU Kleinere und mittlere Unternehmen LBL Landwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau LMG Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz); SR 817.0 LN Landwirtschaftliche Nutzfläche LPG Bundesgesetz vom 4. Oktober 1985 über die landwirtschaftliche Pacht; SR 221.213.2 LwG Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz); SR 910.1 Mio. Millionen MWSt Mehrwertsteuer NFA Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben NHG Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz; SR 451 NST Normalstoss NWR Nachwachsende Rohstoffe OECD Organization for Economic Cooperation and Development, Paris ÖLN Ökologischer Leistungsnachweis OZD Oberzolldirektion PAKE Preisausgleichskasse für Eier und Eiprodukte PSM Pflanzenschutzmittel RAUS Regelmässiger Auslauf im Freien RGVE Raufutter verzehrende Grossvieheinheit RPG Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz); SR 700 SAK Standardisierte Arbeitskraft SBV Schweizerischer Bauernverband seco Staatssekretariat für Wirtschaft SILAS Sektorales Informations- und Prognosesystem für die Landwirtschaft Schweiz SR Systematische Sammlung des Bundesrechts SRVA Service romand de vulgarisation agricole

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TSG Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966; SR 916.40 TSM Treuhandstelle Milch u.a. unter anderem UPS Union des producteurs suisses UREK-S Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats USG Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz); SR 814.01 usw. und so weiter v.a. vor allem vgl. vergleiche VKMB Schweizerische Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern WAK-N Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats WTO World Trade Organization (Welthandelsorganisation) z.B. zum Beispiel ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907; SR 210 Ziff. Ziffer

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Anhang und Abkürzungsverzeichnis der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP 2007) | Lexipedia | Lexipedia