05.056
Botschaft über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil (Ziviles Bauprogramm 2006)
vom 17. August 2005
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft Entwürfe zu Bundesbeschlüssen über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil, «IT-Investitionen Infra- struktur» für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern und Mietaufwendungen für die Unterbringung des Bundesverwaltungs- gerichts in St. Gallen mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
17. August 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2005-0817 5133
Übersicht
Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft drei Verpflichtungskredite:
1. einen Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» in der Form eines Sammelkredits
im Gesamtbetrag von 253 100 000 Franken. Davon entfallen auf: Franken
– vier Vorhaben über 10 Millionen Franken 153 100 000 und ein Zusatzkredit von 0,5 Millionen Franken (Ziff. 2 der Botschaft) – Vorhaben bis 10 Millionen Franken 100 000 000 (Ziff. 3 der Botschaft)
2. einen Verpflichtungskredit «IT-Investitionen Infrastruktur» für das neue
Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern im Gesamtbetrag von 9 600 000 Franken (Anteil der Ziff. 2.3 der Botschaft).
3. einen Verpflichtungskredit Mietaufwendungen für die Unterbringung des
Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen im Gesamtbetrag von 250 000 000 Franken (Ziff. 4 der Botschaft).
Vorhaben über 10 Millionen Franken und ein Zusatzkredit von 0,5 Millionen Franken Umbau und Sanierung Parlamentsgebäude in Bern Benützer: Parlament und Parlamentsdienste «Zivile Bauten»: 72,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2001.250) (Ziff. 2.1 der Botschaft) Mit der Baubotschaft 2003 (Ziviles Bauprogramm 2004) hat das Parlament einen Teilkredit von 11 Millionen Franken zur Realisierung des Projekts «Neubelegung Parlamentsgebäude» bewilligt. Mit diesem Projekt werden unter anderem Arbeits- plätze für Ratsmitglieder, eine neue Cafeteria in der Galerie des Alpes und zusätz- liche Sitzungszimmer realisiert. Aufgrund der beschlossenen Auslagerung der Herbstsession 2006 der eidgenössi- schen Räte hat das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) der Verwaltungsdele- gation vorgeschlagen, diese einmalige Gelegenheit zu nutzen und ein umfassendes Massnahmenpaket im Bereich des Gebäudeunterhalts vorzusehen. Ein Grossteil der Haustechnikanlagen (Elektro-, Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Klimaanlagen) hat ihre Lebensdauer erreicht und muss ersetzt werden. Weitere dringende Massnahmen sind der Ersatz alter Fenster, die Sanierung von Toilettenanlagen, die Auffrischung von denkmalgeschütztem Mobiliar und die Sanierung des Gebäuderisses in der Ostwand. Die renovationsbedürftigen Teile der Gebäudehülle (Kuppeln, Fassaden, Fenster usw.) sollten ebenfalls saniert werden.
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Damit kann sichergestellt werden, dass der Instandhaltungsbedarf nicht weiter zunimmt. Bereits im Jahre 2002 hat die Verwaltungsdelegation die Parlamentsdienste beauf- tragt, im Parlamentsgebäude die Personenströme (Zutrittsberechtigte und Besucher) zu trennen. Im Hof zum Bundeshaus Ost wird seitdem ein befristet bewilligter sepa- rater Besuchereingang betrieben. Im Zusammenhang mit den vorgesehenen Arbeiten des Projekts «Unterhalt» ist es nun möglich, dass ein neuer «Besucherzugang Süd» via Bundesterrasse realisiert werden kann. Zudem soll die Betriebsinfrastruktur im Bereich der Kommissionszimmer und Rats- säle gemäss benutzerdefinierten Bedürfnissen erneuert werden Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Objektkredit von
72 000 000 Franken erforderlich.
Sanierung Verwaltungsgebäude Eigerstrasse 61 und 65 in Bern Benützer: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) «Zivile Bauten»: 14,7 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2074.029) (Ziff. 2.2 der Botschaft)
Das Gebäude Eigerstrasse 61 ist im Jahre 1975 erstellt worden. Der heutige Zustand erfordert nun eine Sanierung des gesamten Gebäudes. Die Fassade kann nicht mehr saniert werden und wird daher ersetzt. Die bestehende Fassade muss bis auf die Tragstruktur rückgebaut werden. Danach wird eine neue Fassade nach Minergiestandard vorgehängt. Die veraltete und überdimensionierte Haustechnik- Anlage soll ersetzt und neu nach dem Minergiestandard eingebaut werden. Die Beleuchtungskörper müssen altershalber ersetzt werden. Das Gebäude Eigerstrasse 65 ist im Jahre 1978 erstellt worden. Der heutige Zustand erfordert nun eine Sanierung von Gebäudeteilen. Die aussen liegende Tragstruktur aus Betonstützen und die dazwischen liegende Metallfassade können grundsätzlich belassen werden. Die Dilatationsfugen bedürfen jedoch teilweise einer Sanierung. Die Dächer müssen saniert werden. Die korrodierten Fugenprofile der Gebäudedilatation sind zu ersetzen. Die sicherheitstechnischen Aspekte (Brand- abschnitte) sollen auf einen einheitlichen und der Norm entsprechenden Stand gebracht werden. Die Beleuchtungskörper müssen altershalber ersetzt werden. Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Objektkredit von
14 700 000 Franken erforderlich.
Neues Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern Benützer: Verschiedene Departemente «Zivile Bauten»: 34,9 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2009.008) (Anteil der Ziff. 2.3 der Botschaft)
Alle wichtigen Geschäftsprozesse der Bundesverwaltung sind heute ausnahmslos informatikgestützt und entsprechend auf die Verfügbarkeit von Daten und Systemen angewiesen. Ein Informatikausfall grösseren Umfangs (z.B. der Ausfall eines
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Rechenzentrums infolge Feuer, Wasser oder Sabotage) würde diese Geschäftspro- zesse für Wochen oder sogar Monate unterbrechen und hohe finanzielle Schäden verursachen. Im Jahre 2003 hat der Informatikrat des Bundes (IRB), oberstes Führungsorgan im Bereich der Bundesinformatik, dem Bundesamt für Informatik und Telekommunika- tion (BIT) den Auftrag erteilt, für alle Leistungserbringer des Bundes die Grundla- gen für eine konzentrierte Katastrophenvorsorge zu schaffen. Es hat sich dabei gezeigt, dass das bundeseigene Objekt Fellerstrasse 15A in Bern die besten Voraus- setzungen für eine Konsolidierung der Backup-Bedürfnisse der meisten Departe- mente und Ämter aufweist. Die Standorte der Primär-Rechenzentren des EDI und des EVD an der Güterstrasse 24/26 in Bern, sowie des EJPD an der Industriestrasse 1 in Zollikofen mussten im Rahmen des Projektes NOVE-IT Ende der 90er Jahre sehr kurzfristig in Mietobjek- ten realisiert werden. Beide Objekte erfüllen die an Rechenzentren gestellten Sicherheitsanforderungen nur mit Einschränkungen. Eine Ablösung dieser Miet- objekte muss daher mittel- bis längerfristig vorgenommen werden. Aufgrund der Tatsache, dass das Flächenpotential der Fellerstrasse 15A das Backup-Bedürfnis wesentlich übersteigt, werden daher an der Fellerstrasse 15A die Backup-Bedürfnisse der Departemente EFD und UVEK mit den Bedürfnissen der Primär-Rechenzentren des EDI, EJPD und EVD kombiniert. Das Gebäude ist als Lagerhaus konzipiert, verfügt über vier Geschosse und ist als Stahlbeton-Skelettbau Mitte der 60er Jahre erstellt worden. Die Gebäudehülle wird lediglich generell überholt und partiell der neuen Nutzung angepasst. Die haustech- nischen Anlagen hingegen müssen aufgrund der Nutzungsänderung komplett ersetzt werden. Es ist eine Abwärmenutzung der Prozesswärme des Rechenzentrums zugunsten der Beheizung der bundeseigenen Nachbargebäude Fellerstrasse 15 und
21 vorgesehen.
Aufgrund des Projekts und des Kostenvoranschlags ist ein Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» von 34 900 000 Franken erforderlich.
Zusatzkredit für Sanierung Altbau des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich, 1. Etappe (Sanierung Bahnhofsflügel und Erdbebensicherheit) Benützer: Schweizerisches Landesmuseum (SLM) «Zivile Bauten»: 31,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3667.031) (Ziff. 2.4 der Botschaft) In der Baubotschaft 2003 (Ziviles Bauprogramm 2004) wurde bereits auf den erheb- lichen baulichen Nachholbedarf im Schweizerischen Landesmuseum in Zürich hingewiesen. Es war vorgesehen, dass in einer 1. Etappe (Kredit von 16 Mio. Fr. mit dem Zivilen Bauprogramm 2004 beantragt und durch die eidg. Räte mit Bundesbe- schluss vom 17. Dezember 2003 bewilligt) nur die dringendsten Massnahmen für die Personensicherheit und die Sanierung der tragenden Teile der Statik (Böden und Deckenkonstruktionen) ausgeführt werden. Die Gesamtsanierung wurde bewusst zurückgestellt, um vorerst die baurechtlichen Fragen des Erweiterungsbaus (Sieger-
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projekt aus dem Architekturwettbewerb des Jahres 2002) zu klären. Nach heutigem Stand der Dinge kann frühestens im Jahre 2010 mit dem Baubeginn für einen Erwei- terungsbau gerechnet werden. Um trotz diesen Verzögerungen den Museumsbetrieb baldmöglichst wieder attraktiv gestalten zu können, ist nun vorgesehen einen Teil der schon in der Baubotschaft
2003 aufgezeigten notwendigen Gesamtsanierung (2. Etappe) vorzuziehen. Dies
aber ohne Präjudiz für den Gesamtbau. Geplant ist nun den für das Museum wich- tigsten Gebäudeteil, den Bahnhofsflügel mit der Ruhmeshalle, gleichzeitig mit der
1. Etappe zu sanieren.
Es geht einerseits darum, die gesamte haustechnische Infrastruktur (Heizung, Lüf- tung, Sanitär- und Elektroanlagen) zu verbessern und andererseits die für zeitge- mässe Ausstellungen notwendigen Betriebsanlagen mit Licht-, Security- und IT-Anschlüssen für Vitrinen und Exponate zu erstellen. Im Weiteren ist vorgesehen einen Warenaufzug einzubauen. Die fünfzig Jahre alte Heizzentrale mit Asbestisola- tionen und die Wasseraufbereitung müssen ebenfalls dringend ersetzt werden. Parallel zu den Arbeiten zur Erhöhung der Tragsicherheit der Decken und Böden sollen zudem dringendste bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Erdbeben- sicherheit realisiert werden. Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Zusatzkredit von
31 000 000 Franken erforderlich.
Zusatzkredit für die Einrichtung des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis Benützer: Schweizerisches Landesmuseum (SLM) «Zivile Bauten»: Zusatzkredit: 0,5 Millionen Franken Gesamtkosten: 28,5 Millionen Franken (Projekt-Nr. 4117.001) (Ziff. 2.5 der Botschaft) Mit der Baubotschaft 2003 (Ziviles Bauprogramm 2004) wurde durch die eidgenös- sischen Räte am 17. Dezember 2003 ein Objektkredit über 28 Millionen Franken für das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis genehmigt. Es geht bei diesem Vorha- ben hauptsächlich darum, die heute an verschiedenen Standorten in der Stadt Zürich in Mietobjekten eingelagerten Sammlungsgegenstände des Landesmuseums in einer zentralen Anlage zusammenzufassen und dadurch nachhaltig Miet- und Betriebskos- ten einzusparen. In der Zwischenzeit wurde das Areal vom VBS an das BBL abgetre- ten. Die Baubewilligung zur Umnutzung liegt vor und der Baubeginn ist für Septem- ber 2005 vorgesehen. Im Kostenvoranschlag des BBL zur Baubotschaft 2003 waren die Kosten für die Einrichtung einer Telekommunikationserschliessung mittels einer Glasfaserverbin- dung (WAN) zwischen dem Sammlungszentrum in Affoltern am Albis und dem Hauptsitz des Landesmuseums in Zürich bewusst nicht enthalten. Gemäss der seit
2002 gültigen Vereinbarung zur Kostenaufteilung von Netzwerken zwischen dem
BIT und dem BBL sind die Kosten für die Einrichtung von Datenleitungen ausser- halb der Gebäude (WAN) durch das BIT zu finanzieren. Aufgrund der verschiedenen Kreditkürzungen sieht sich das BIT nicht mehr im Stande, die Telekommunikations-
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erschliessung zwischen Zürich und Affoltern am Albis zu finanzieren. Aus diesem Grund wird eine Erhöhung des Baukredits beantragt. Das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis wird ab Sommer 2006 in Etappen in Betrieb genommen. Ein effizienter Betrieb wird ohne eine entsprechende schnelle Datenverbindung mit Zürich nicht möglich sein. Für die Realisierung einer Glasfaserverbindung zwischen Zürich und Affoltern am Albis wurden zwei Varianten geprüft. Die Variante «Eigentum» hätte Erstellungs- kosten von 8,5 Millionen Franken zur Folge und wurde, als unwirtschaftlich und nicht fristgerecht umsetzbar, verworfen. Die vorgeschlagene Variante sieht eine Mietlösung mit Erstellungskosten für baulich-technische Anschlussmassnahmen von 0,5 Millionen Franken vor. Damit die IT-Verbindung fristgerecht im ersten Halbjahr
2006 realisiert werden kann, muss vorab die Finanzierung der baulichen Massnah-
men sichergestellt werden. Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Zusatztkredit von
500 000 Franken erforderlich.
Vorhaben bis 10 Millionen Franken Benützer: Zivile Bundesverwaltung im Inland und schweizerische Vertretun- gen im Ausland «Zivile Bauten»: 100,0 Millionen Franken (Rahmenkredit) (Ziff. 3 der Botschaft)
Für sämtliche Vorhaben bis 10 Millionen Franken wird ein Sammelkredit in der Form eines Rahmenkredits von 100 000 000 Franken beantragt. Abgetreten ab diesem Rahmenkredit werden die verschiedenen notwendigen Einzelkredite bis
10 Millionen Franken im Zusammenhang mit dem gesamten Immobilienmanagement
der zivilen Bundesverwaltung im Inland und der schweizerischen Vertretungen im Ausland.
Verpflichtungskredit «IT-Investitionen Infrastruktur» für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern Benützer: Verschiedene Departemente «IT-Investitionen Infrastruktur»: 9,6 Millionen Franken (Anteil der Ziff. 2.3 der Botschaft)
Aufgrund der Tatsache, dass das Flächenpotential der Fellerstrasse 15A wesentlich grösser ist als die Flächenanforderungen für einen gemeinsamen Backup-Standort (Sekundär-Standort) sind, werden an der Fellerstrasse 15A die Primär-Standorte für die Rechenzentren der Departemente EDI, EJPD und EVD sowie der Sekundär- Standort für das Rechenzentrum der Departemente EFD und UVEK realisiert.
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Das geplante Rechenzentrum Fellerstrasse 15A wird in seinem Umfang, seiner Konzeption und seinem Reservepotential den Ansprüchen an ein ziviles Rechen- zentrum bezüglich Produktions-Sicherheit und -Verfügbarkeit bis über den Bedarfs- horizont 2012 hinaus gerecht. Um das neue Rechenzentrum Fellerstrasse 15A betreiben zu können ist ebenfalls die gesamte Telekommunikationserschliessung und -ausrüstung zu realisieren. Aufgrund des Projekts und des Kostenvoranschlags ist ein Verpflichtungskredit «IT-Investitionen Infrastruktur» von 9 600 000 Franken erforderlich.
Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen: Verpflichtungskredit für die Mietaufwendungen Benützer: Bundesverwaltungsgericht «Miet- und Pachtzinse»: 250,0 Millionen Franken (Ziff. 4 der Botschaft) Im Jahr 2002 hat die Bundesversammlung entschieden, dass das neu zu schaffende Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen domiziliert werden soll. Dieses neue Bun- desgericht wird gemäss heutiger Planung 64 Richterinnen und Richter beschäftigen und insgesamt rund 450 Arbeitsplätze umfassen. Hierfür soll am westlichen Rand der Innenstadt von St. Gallen ein neues Gerichtsgebäude erstellt werden. Die Pla- nung sieht vor, dass das neue Gebäude im Jahr 2010 bezogen werden kann. Zur genauen Festlegung von Art und Umfang der finanziellen Beteiligung des Standortkantons haben die St. Galler Regierung und der Bundesrat nach längeren Verhandlungen im Sommer 2004 eine Vereinbarung abgeschlossen. Gemäss dieser sogenannten Grundsatzvereinbarung erstellt der Kanton St. Gallen im Auftrag und nach den Vorgaben des Bundes auf eigene Rechnung das Gerichtsgebäude. Der Kanton bleibt Eigentümer der Liegenschaft und vermietet das Gebäude dem Bund für die feste Dauer von 50 Jahren zur Nutzung. Nach Ablauf der festen Mietdauer geht die Liegenschaft entschädigungslos an den Bund über. Der Kanton leistet an die Erstellungskosten einen direkten Finanzierungsbeitrag von 15 Millionen Franken. Überdies gewährt er dem Bund für die vereinbarte Mietdauer eine Mietzinsvergünstigung um 1,5 Prozent im Vergleich zur marktübli- chen Nettorendite. Aufgrund der Vorgaben und der getroffenen Annahmen ergibt sich ein jährlicher Anfangsmietzins (ohne Nebenkosten) von 3,35 Millionen Franken. Für die Laufzeit von 50 Jahren ergeben sich auf dieser Grundlage Gesamt-Mietkosten von 248,6 Millionen Franken. Da aber die errechneten Gesamtaufwendungen auf ver- schiedenen getroffenen Annahmen basieren, wird ein aufgerundeter Verpflichtungs- kredit «Miet- und Pachtzinse» von 250 000 000 Franken beantragt.
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Inhaltsverzeichnis
Übersicht 5134
1 Allgemeines 5142
1.1 Ausgangslage 5142
1.2 Auswirkungen der Kürzungen infolge der Entlastungsprogramme 2003
und 2004 sowie der Aufgabenverzichtsplanung 5142
1.3 Auswirkungen der Kürzungen auf die Vorhaben in vorliegender
Botschaft 5143
2 Vorhaben über 10 Millionen Franken und ein Zusatzkredit
von 0,5 Millionen Franken 5143
2.1 Umbau und Sanierung Parlamentsgebäude in Bern 5143
2.1.1 Ausgangslage 5143
2.1.2 Bauliches Konzept 5145
2.1.3 Termine 5146
2.1.4 Finanzielle Auswirkungen 5146
2.2 Sanierung Verwaltungsgebäude Eigerstrasse 61 und 65 in Bern 5147
2.2.1 Ausgangslage 5147
2.2.2 Bauliches Konzept 5147
2.2.3 Termine 5149
2.2.4 Finanzielle Auswirkungen 5149
2.3 Neues Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A
in Bern 5150
2.3.1 Ausgangslage 5150
2.3.2 Bauliches Konzept 5151
2.3.3 Geplante terminliche Meilensteine 5153
2.3.4 Finanzielle Auswirkungen 5154
2.4 Zusatzkredit für Sanierung Altbau des Schweizerischen Landesmuseums
in Zürich, 1. Etappe (Sanierung Bahnhofsflügel und Erdbebensicherheit) 5155
2.4.1 Ausgangslage 5155
2.4.2 Bauliches Konzept 5156
2.4.3 Termine 5157
2.4.4 Finanzielle Auswirkungen 5158
2.5 Zusatzkredit für die Einrichtung des Sammlungszentrums in Affoltern
am Albis 5158
2.5.1 Ausgangslage 5158
2.5.2 Bauliches Konzept 5159
2.5.3 Termine 5160
2.5.4 Finanzielle Auswirkungen 5160
3 Vorhaben bis 10 Millionen Franken 5160
3.1 Ausgangslage 5160
3.2 Abtretungen aus dem anbegehrten Rahmenkredit 5161
3.3 Orientierung über die abgetretenen Einzelkredite 5161
3.4 Finanzielle Auswirkungen 5161
5140
4 Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen:
Verpflichtungskredit für die Mietaufwendungen 5162
4.1 Ausgangslage 5162
4.2 Justizreform des Bundes 5162
4.3 Finanzierungsbeteiligung der Standortkantone 5163
4.4 Architekturwettbewerb 5163
4.5 Eckwerte der Grundsatzvereinbarung zwischen dem Kanton St. Gallen
und dem Bund 5164
4.5.1 Standort und Eigentumsverhältnisse 5164
4.5.2 Planung und Erstellung des Gerichtsgebäudes 5164
4.5.3 Finanzielles und Standortbeitrag 5165
4.5.4 Grundelemente des Mietvertrages 5165
4.5.5 Ergänzende Bestimmungen 5166
4.6 Termine 5167
4.7 Finanzielle Auswirkungen 5167
5 Zusammenstellung der beantragten neuen Verpflichtungskredite 5168
5.1 Neuer Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» 5168
5.2 Neuer Verpflichtungskredit «IT-Investitionen Infrastruktur» 5168
5.3 Neuer Verpflichtungskredit «Miet- und Pachtzinse» 5168
5.4 Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 5169
6 Finanzielle, personelle und terminliche Auswirkungen sowie
Ausgabenbremse 5169
6.1 Finanzielle Auswirkungen 5169
6.2 Personelle Auswirkungen 5169
6.3 Terminliche Auswirkungen 5169
6.4 Ausgabenbremse 5169
7 Rechtsgrundlagen 5170
8 Kurzversion des Zivilen Bauprogramms bzw. Zusatzdokumentationen 5170
Bundesbeschluss I über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil (Entwurf) 5171 Bundesbeschluss II über «IT-Investitionen Infrastruktur» für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern (Entwurf) 5173 Bundesbeschluss III über Mietaufwendungen für die Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen (Entwurf) 5175
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Botschaft
1 Allgemeines
1.1 Ausgangslage
Die Immobilienpolitik des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) stellt die Wert- und Funktionserhaltung des von ihr betreuten Immobilienbestandes in den Vordergrund und verwendet dazu mehr als 80 % der zur Verfügung stehenden Zahlungskredite. Die bereits in den vergangenen Jahren erfolgten Kreditkürzungen haben dazu geführt, dass unbestrittene grössere Vorhaben zurückgestellt werden mussten, wie z.B. der Neubau des Schweizerischen Landesmuseums (SLM) in Zürich und arbeitsplatzrelevante Grossprojekte in Genf, Liebefeld, Zollikofen und Bern. Die arbeitsplatzrelevanten Verwaltungsbauten sind zum Abbau von teuren Mietobjekten vorgesehen.
1.2 Auswirkungen der Kürzungen infolge
der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 sowie der Aufgabenverzichtsplanung Wie die folgende Tabelle zeigt, mussten in der Rubrik «Zivile Bauten» aufgrund der direkten und indirekten Auswirkungen der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 (EP 03 und EP 04) sowie der Aufgabenverzichtsplanung (AVP) grosse Einsparun- gen erbracht werden. Gegenüber der fortgeschriebenen Finanzplanung (FP) vom September 2002 stehen im Jahr 2008 beispielsweise 116 Millionen Franken oder ein Drittel weniger Kreditmittel zur Verfügung.
VA 2005 VA 2006 FP 2007 FP 2008
in Millionen Franken
Kredite Finanzplanung (Basis FP vom 30.9.02) 336 332 337 342 Kredittransfer (innerhalb BBL) – 5 – 5 – 6 – 7 Kürzung EP 03 –80 –80 –80 –80 Gezielte Kürzung und Kreditsperre im Jahr 2005 –11 – – – Kürzung AVP – – 5 –11 –16 Kürzung EP 041 – – 1 – 7 –13
Kredite nach allen erfolgten Kürzungen 240 241 233 226
1 Die Kürzungsvorgabe des Parlaments in Höhe von 10 (2006), 15 (2007) und 20 Millionen Franken (2008) für das BBL wurde in drei Bereichen umgesetzt: Zivile Bundesbauten, Logistik und Publikationen/Drucksachen.
5142
Diese Kürzungen bedingen das Verschieben sowie einen allfälligen Verzicht von Neubau- und Unterhaltsprojekten sowie von Sanierungen. Unter anderem müssen die folgenden unbestrittenen Vorhaben zurückgestellt werden: – Penthaz, Neubau Cinémathèque Suisse – Bern, Bereitstellung eidgenössisches Zeughaus für die Unterbringungskon- zentration der Verwaltung des Eidgenössischen Departements für Verteidi- gung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) – Moskau, Neubau und Ausstattung Kanzlei. Im Weiteren erfordern die Einsparungen die nochmalige Überarbeitung der Unter- haltsvorhaben sowie der Sanierungen und die Beschränkung dieser auf das Mini- mum.
1.3 Auswirkungen der Kürzungen auf die Vorhaben
in vorliegender Botschaft Im Sinne der Transparenz werden in der vorliegenden Baubotschaft bei den Vor- haben die Gesamtkosten aufgezeigt. Die Verpflichtungskredite für die vier aufge- führten Vorhaben über 10 Millionen Franken werden deshalb auf der Basis der Endbausumme ausgewiesen. In der Ausführung werden diese Vorhaben jedoch dahingehend gestaffelt, als in einer ersten Phase nur die dringendsten Arbeiten ausgeführt werden. Die übrigen notwendigen baulichen Massnahmen werden je nach den zur Verfügung stehenden Zahlungskrediten zeitlich abgestuft realisiert. Die allfällige zeitliche Etappierung wird bei jedem Vorhaben einzeln ausgewiesen.
2 Vorhaben über 10 Millionen Franken und
ein Zusatzkredit von 0,5 Millionen Franken
2.1 Umbau und Sanierung Parlamentsgebäude in Bern
Benützer: Parlament und Parlamentsdienste «Zivile Bauten»: 72,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2001.250)
2.1.1 Ausgangslage
Neubelegung Parlamentsgebäude Mit der Baubotschaft 2003 (Ziviles Bauprogramm 2004) hat das Parlament einen Teilkredit von 11 Millionen Franken zur Realisierung des Projekts «Neubelegung Parlamentsgebäude» bewilligt. Mit diesem Projekt werden unter anderem Arbeits- plätze für Ratsmitglieder, eine neue Cafeteria in der Galerie des Alpes und zusätzli- che Sitzungszimmer realisiert. Durch den Auszug der SRG ins Medienhaus wird der
3. Obergeschoss des Parlamentsgebäudes vollständig umgebaut. Ein neues grosses
Kommissions-Sitzungszimmer (inklusive Dolmetscherkabinen) ermöglicht es künf- tig wieder allen Fraktionen, ihre Sitzungen im Parlamentsgebäude abzuhalten; auch die Fraktionssekretariate werden neu im 3. Stock untergebracht.
5143
Immobilienpolitik des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) Mit dem Aufbau und der Umsetzung der Immobilienpolitik des BBL wird bei Ein- griffen an Gebäuden neu grundsätzlich eine umfassende Gebäudeprüfung vorge- nommen. Dies wurde nun bei der Detailplanung für die Neubelegung des Parla- mentsgebäudes nachgeholt. Dabei wurde ein grosser Unterhaltsbedarf festgestellt.
Verlegung der Herbstsession 2006 nach Flims Da das Parlament im Herbst 2006 auswärts in Flims (GR) tagen wird, ergibt sich die Gelegenheit während fünf Monaten am Parlamentsgebäude intensive Bauarbeiten durchzuführen. Diese Möglichkeit war bei der Erstellung der Projektes «Neubele- gung Parlamentsgebäude» noch unklar. Aufgrund der nun beschlossenen Auslage- rung der Herbstsession der eidgenössischen Räte hat das BBL der Verwaltungsdele- gation vorgeschlagen, diese einmalige Gelegenheit zu nutzen und ein umfassendes Massnahmenpaket im Bereich des Gebäudeunterhalts vorzusehen. Die lärm- und staubintensivsten Arbeiten sind in der fünfmonatigen Intensivbauphase vorgesehen, die restlichen Arbeiten werden jeweils zwischen den Sessionen vorgenommen. Die Bauarbeiten sind voraussichtlich 2008 abgeschlossen.
Unterhaltsmassnahmen Das Parlamentsgebäude wurde vor gut hundert Jahren in Massivbauweise sehr solide gebaut. Die Grundsubstanz ist nach wie vor in gutem Zustand. Einige Bautei- le wurden im Laufe der Jahre erneuert. Die Kuppeln und die Dächer wurden jedoch nie komplett saniert, ein Grossteil der Haustechnikanlagen hat seine Lebensdauer erreicht oder überschritten. Auch haben einige Anlagen die Kapazitätsgrenzen erreicht oder genügen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Betriebs- und Arbeitssicherheit nicht mehr. Eine Erneuerung wird auch die Betriebs- und Energie- kosten senken. Weitere dringende Massnahmen sind der Ersatz alter Fenster, die Sanierung von Toilettenanlagen, die Auffrischung von denkmalgeschütztem Mobili- ar und die Sanierung des Gebäuderisses in der Ostwand. Aufgrund dieser langen Liste mit aufgelaufenem Unterhalt schlägt das BBL vor, ein zusätzliches Projekt «Unterhalt» zeitgleich mit dem Projekt «Neubelegung» zu realisieren. Mit der Bündelung der Bau- und Sanierungsvorhaben können die notwendigen Investitions- und Unterhaltskosten wesentlich gesenkt werden. Aufwendige Teilsanierungen sollten anschliessend während rund 20 Jahren nicht mehr notwendig werden.
Besuchereingang Bereits im Jahre 2002 hat die Verwaltungsdelegation die Parlamentsdienste beauf- tragt, im Parlamentsgebäude die Personenströme (Zutrittsberechtigte und Besucher) zu trennen. Im Hof zum Bundeshaus Ost wird seitdem ein separater Besucherein- gang betrieben. Die Behörden der Stadt Bern erteilten für die dazu notwendigen Pavillons eine befristete Baubewilligung. Das BBL hat seither mit der Denkmalpfle- ge der Stadt Bern nach verschiedenen neuen Lösungen gesucht. Im Zusammenhang mit den vorgesehenen Arbeiten des Projekts «Unterhalt» ist es nun möglich, dass ein neuer «Besucherzugang Süd» via Bundesterrasse realisiert werden kann.
Konferenz- und Präsentationstechnik sowie Informationssysteme Grundlage ist das von den Parlamentsdiensten aufgestellte Anforderungsprofil an die Konferenz- und Präsentationstechnik für Kommissionszimmer. Darin sind die tech- nischen Anforderungen der Konferenz- und Präsentationstechnik, der Simultanüber-
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setzungsanlagen, Informatikmittel für die Kommissionszimmer und die Weibelar- beitsplätze festgehalten. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, ist vorgesehen alle Kommissionszimmer mit einer neuen Betriebsinfrastruktur auszurüsten und eine moderne Konferenzanlage einzubauen. Die Erneuerung beinhaltet gleichzeitig die Realisierung der induktiven Höranlage in den Kommissionszimmern sowie dem National- und Ständeratssaal (Umsetzung der als Postulat überwiesenen Motion Joder/02.3487: Das Bundeshaus für Hörbehinderte benutzbar machen).
Stellungnahme der Verwaltungsdelegation Die Verwaltungsdelegation hat anlässlich ihrer Sitzungen vom 3. und 15. März 2005 allen drei vorstehend beschriebenen Teilprojekten zugestimmt.
2.1.2 Bauliches Konzept
Das vorliegende, aus einer Machbarkeitsstudie resultierende Projekt umfasst folgen- de Teile:
Innensanierung Ein Grossteil der Haustechnikanlagen (Elektro-, Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Klimaanlagen) hat seine Lebensdauer erreicht oder überschritten. Ein störungs- und ausfallfreier Betrieb ist bereits heute nicht mehr garantiert. Eine Erneuerung wird auch die Betriebs- und Energiekosten senken. Gleichzeitig werden die Auflagen bezüglich der Erdbebensicherheit realisiert.
Aussensanierung Die renovationsbedürftigen Teile der Gebäudehülle (Kuppeln, Fassaden, Fenster usw.) sollten ebenfalls saniert werden. Damit kann sichergestellt werden, dass der Instandhaltungsbedarf nicht weiter zunimmt.
Neuer Besuchereingang Süd Durch Optimierung bei der Anordnung der neuen Haustechnikanlagen können die ehemaligen Räumlichkeiten der Bundesgärtnerei im Tiefparterre für den Besucher- zugang von der Bundesterrasse her zur Verfügung gestellt werden. Die Personensi- cherheit wird durch bauliche Massnahmen im Bereich der Flucht- und Rettungswege wesentlich erhöht.
Konferenz- und Präsentationstechnik sowie Informationssysteme Erneuerung der Betriebsinfrastruktur im Bereich der Kommissionszimmer und Ratssäle gemäss benutzerdefinierten Bedürfnissen.
5145
2.1.3 Termine
Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: – Projektierung 2005 – Baubewilligungsverfahren 2005 – Ausschreibung und erste Vergaben ab 2006
1. Etappe ab 2006
– Vorbereitungsarbeiten, Gerüstungen, Ausbrüche und Demontagen, Massnahmen zur Erdbebensicherheit, Sanierung Kuppelhalle, Ersatz der Lifte und Rohbauarbeiten als Intensivbauphase während der Auswärtssession in Flims.
2. Etappe 2007
(in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Zahlungskredite) – Fluchtwege und Ausbauarbeiten, Haustechnikanlagen und neuer Besuchereingang Süd. Sanierung der Kuppeln, Oblichter und Dächer. Vorbereitende Installationen für Betriebsinfrastruktur.
3. Etappe offen
(in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Zahlungskredite) – Abschluss Aussensanierung, Ausrüstung der Konferenz- und Präsentationstechnik sowie der Informationssysteme. Instand- haltungsmassnahmen Interieur und Mobiliar.
– Abschluss offen
2.1.4 Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (± 15 %) werden die Aufwen- dungen wie folgt veranschlagt:
Franken
– Innensanierung 30 000 000 – Aussensanierung 19 000 000 – Besuchereingang und Fluchtwege 9 500 000 – Konferenz- und Präsentationstechnik sowie Informationssysteme 4 500 000 – Kostenungenauigkeit knapp 15 % 9 000 000
Gesamter Verpflichtungskredit (Objektkredit) 72 000 000
5146
2.2 Sanierung Verwaltungsgebäude Eigerstrasse 61
und 65 in Bern Benützer: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) «Zivile Bauten»: 14,7 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2074.029)
2.2.1 Ausgangslage
Die Gebäude Eigerstrasse 61 und 65 bilden baulich eine Einheit und sind auf allen Geschossen durchgängig verbunden. Deshalb kann aus Nutzersicht der ganze Gebäudekomplex als ein Verwaltungsgebäude bezeichnet werden. Die Räumlichkei- ten werden durch die Eidenössische Steuerverwaltung (ESTV) genutzt.
Bürogebäude Eigerstrasse 61 Das Gebäude Eigerstrasse 61 ist im Jahre 1975 erstellt worden. Der heutige Zustand erfordert nun eine Sanierung des gesamten Gebäudes. Die Fassade genügt den heutigen energetischen Anforderungen nicht mehr. Sie ist undicht bezüglich Regen und Wind. Bei den Dächern und den Terrassen des Attikageschosses ist die Wärme- dämmung, die aus 5–6 cm gebundenem Kork besteht, teilweise feucht bis nass. Hier besteht das Risiko eines unerwarteten Wassereinbruchs. Die Fluchtwegdistanzen und die einzelnen Brandabschnitte entsprechen nicht mehr den rechtlichen Vor- schriften. Die Haustechnik-Anlagen entsprechen aufgrund ihres Alters nicht mehr dem Stand der Technik. Entsprechend kostspielig und aufwendig gestaltet sich der Unterhalt, beziehungsweise die Beschaffung von Ersatzteilen.
Bürogebäude Eigerstrasse 65 Das Gebäude Eigerstrasse 65 ist im Jahre 1978 erstellt worden. Der heutige Zustand erfordert nun eine Sanierung von Gebäudeteilen. Die Fassade ist noch gebrauchs- fähig. Doch sind die Anschlussfugen undicht. Bei den Dächern und den Terrassen des Attikageschosses ist die Wärmedämmung, die aus 5–6 cm gebundenem Kork besteht, teilweise feucht bis nass. Stellenweise ist bereits Wasser in die darunter liegenden Räume eingedrungen. Die Fugenprofile der Gebäudedilatation im Bereich Parkdeck sind stark korrodiert und es tritt Wasser ins untere Geschoss ein. Die Fugen der Lastverteilplatte aus Vermörtelungsbelag (Fahrbelag) werden durch das Befahren und infolge grosser thermischer Belastungen stark beansprucht. Als Aus- wirkung wird die Fugenmasse ausgepresst und es kommt zu Undichtigkeiten. Folge- schäden müssen mit aufwendigen Sofortmassnahmen verhindert werden. Die Brand- abschnitte und Brandschutzklappen fehlen.
2.2.2 Bauliches Konzept
Mit den baulichen Massnahmen sollen schwerwiegende Mängel an den zwei Bauten beseitigt werden. Gleichzeitig können die Gebäude dem heutigen Stand der Technik angepasst und somit auch Unterhalts- sowie Wartungs- und Betriebskosten gesenkt werden.
5147
Bürogebäude Eigerstrasse 61 Die Fassade kann nicht mehr saniert werden und wird daher ersetzt. Die bestehende Fassade muss bis auf die Tragstruktur rückgebaut werden. Danach wird eine neue Fassade nach Minergiestandard vorgehängt. Die Dächer und die Terrassen des Attikageschosses müssen saniert werden. Die Wärmedämmungen werden an den Minergiestandard angepasst. Für die Einhaltung der maximal zulässigen Fluchtwege ist geplant, an der Nordfassade eine separate Fluchttreppe zu erstellen. Die Option einer Fluchttreppe in der geplanten angrenzen- den privaten Überbauung Scheuerrain ist zurzeit in Prüfung. Die veraltete und überdimensionierte Haustechnik-Anlage soll ersetzt und neu nach dem Miner- giestandard eingebaut werden. Die Beleuchtungskörper müssen altershalber ersetzt werden.
Bürogebäude Eigerstrasse 65 Die aussen liegende Tragstruktur aus Betonstützen und die dazwischen liegende Metallfassade können grundsätzlich belassen werden. Die Dilatationsfugen bedürfen jedoch teilweise einer Sanierung. Die Dächer müssen saniert werden. Die korrodier- ten Fugenprofile der Gebäudedilatation sind zu ersetzen. Die sicherheitstechnischen Aspekte (Brandabschnitte) sollen auf einen einheitlichen und der Norm entspre- chenden Stand gebracht werden. Die Beleuchtungskörper müssen altershalber ersetzt werden.
Abhängigkeiten und Dringlichkeit der Sanierungsmassnahmen Die Sanierung bedingt folgende Voraussetzungen und soll aus folgenden Gründen raschmöglichst durchgeführt werden: – Aus baufachlicher Sicht wie auch aus Sicht der Benutzer ist die Sanierung der beiden Gebäude dringend notwendig. – Aufgrund des Sanierungsbedarfs steht das Gebäude Eigerstrasse 61 bezüg- lich Umfang und Dringlichkeit im Vordergrund. – Westlich angrenzend an die Eigerstrasse 61 wird in den Jahren 2005 bis
2007 ein Neubau der Pensionskasse des Bundes (PUBLICA) realisiert. Die-
ses Gebäude wird direkt an das Objekt Eigerstrasse 61 angebaut. Dadurch werden einzelne Nutzungsbereiche des Gebäudes zukünftig kein Tageslicht mehr erhalten und deshalb werden im Jahre 2006 Umbelegungen und bauli- che Anpassungen notwendig. Ausserdem wäre eine Fassadensanierung nach Fertigstellung der Überbauung erschwert und würde zu Mehrkosten führen. – Die Eingriffstiefe der notwendigen Massnahmen legt die Auslagerung der Benutzer der Eigerstrasse 61 nahe. Ein grosser Teil des Verwaltungsgebäu- des Monbijoustrasse 91 steht nach der Rückverlegung der Eidgenössischen Finanzverwaltung in den renovierten Bernerhof vorübergehend zur Verfü- gung. Vorgängig einer definitiven Neubelegung öffnet sich ein «Belegungs- fenster», das zugunsten einer temporären Auslagerung eines Teils der Eid- genössichen Steuerverwaltung (ESTV) genutzt werden soll.
5148
2.2.3 Termine
Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: – Projektierung 2005 – Ausschreibung und erste Vergaben, Vorbereitung der Ausführung anfangs 2006
1. Etappe ab 2006
– Sanierung der im Zusammenhang mit dem Anbau der PUBLICA notwendigen Gebäudeteile der Eigerstrasse 61
2. Etappe offen
(in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Zahlungskredite) – Sanierung der restlichen Gebäudeteile der Eigerstrasse 61
3. Etappe offen
(in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Zahlungskredite) – Sanierung des Gebäudes Eigerstrasse 65
2.2.4 Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (± 15 %) werden die Aufwen- dungen wie folgt veranschlagt:
Sanierung Sanierung Eigerstrasse 61 Eigerstrasse 65
Franken Franken
– Sanierungskosten 9 075 000 3 765 000 – Kostenungenauigkeit rund 15 % 1 325 000 535 000
Zwischentotal 10 400 000 4 300 000
Gesamter Verpflichtungskredit (Objektkredit) 14 700 000
5149
2.3 Neues Rechenzentrum der Bundesverwaltung
an der Fellerstrasse 15A in Bern Benützer: Verschiedene Departemente (Projekt-Nr. 2009.008) «Zivile Bauten»: 34,9 Millionen Franken «IT-Investitionen Infrastruktur»: 9,6 Millionen Franken Gesamtkosten: 44,5 Millionen Franken
2.3.1 Ausgangslage
Alle wichtigen Geschäftsprozesse der Bundesverwaltung sind heute ausnahmslos informatikgestützt und entsprechend auf die Verfügbarkeit von Daten und Systemen angewiesen. Ein Informatikausfall grösseren Umfangs (z.B. der Ausfall eines Rechenzentrums infolge Feuer, Wasser oder Sabotage) würde diese Geschäftspro- zesse für Wochen oder sogar Monate unterbrechen und hohe finanzielle Schäden verursachen. Die Informatik-Leistungserbringer der Bundesverwaltung haben des- halb ihre Produktion so weit als möglich schon seit einigen Jahren auf jeweils zwei oder mehr Standorte verteilt.
Sekundär-Standorte/Katastrophenvorsorge (KaVor) Eine Zusammenarbeit im Bereich der Katastrophenvorsorge hat jedoch in den letz- ten Jahren noch nicht in genügendem Masse stattgefunden. Eine einheitliche Metho- dik ist noch nicht vorhanden. Im Jahre 2003 hat daher der Informatikrat des Bundes (IRB), oberstes Führungsorgan im Bereich der Bundesinformatik, dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) den Auftrag erteilt, für alle Leistungs- erbringer des Bundes die Grundlagen für eine konzentrierte Katastrophenvorsorge zu schaffen. Unter Federführung des BIT wurden in enger Zusammenarbeit mit dem BBL und dem Bundessicherheitsdienst verschiedene Standorte in bundeseigenen Gebäuden wie auch in Mietobjekten evaluiert. Es hat sich dabei gezeigt, dass von allen untersuchten Objekten das bundeseigene Objekt Fellerstrasse 15A in Bern die besten Voraussetzungen für eine Konsolidie- rung der Backup-Bedürfnisse der meisten Departemente und Ämter aufweist. Aus betrieblichen Gründen und aufgrund von Sicherheitsüberlegungen betreiben bzw. planen die Informatik-Leistungserbringer der Parlamentsdienste sowie der Departe- mente EDA und VBS unabhängige Lösungen an anderen Standorten.
Primär-Rechenzentren Die Standorte der Primär-Rechenzentren des EDI und des EVD an der Güterstras- se 24/26 in Bern, sowie des EJPD an der Industriestrasse 1 in Zollikofen mussten im Rahmen des Projektes NOVE-IT Ende der 90er Jahre sehr kurzfristig in Mietobjek- ten realisiert werden. Beide Objekte erfüllen die an Rechenzentren gestellten Sicher- heitsanforderungen aufgrund der Umgebungsrisiken und der nicht beeinflussbaren Fremdnutzungen in beiden Gebäuden nur mit Einschränkungen. Eine Ablösung dieser Mietobjekte muss daher mittel- bis längerfristig vorgenommen werden.
Sekundär-Rechenzentren Der Sekundärstandort der Leistungserbringer des EFD und des UVEK wird am Standort Fellerstrasse 15A realisiert (als Ersatz des Standortes Fellerstrasse 21). Der Sekundärstandort des EJPD am Standort Taubenstrasse/Bundesrain kann weiterhin genutzt werden.
5150
Weil der Standort Fellerstrasse 15A für das EDI und das EVD als Primärstandort genutzt wird, muss einerseits ein bestehender Sekundärstandort ausgebaut (EDI) und andererseits ein neuer Sekundärstandort gesucht und in Betrieb genommen werden (EVD). Die Lösungen für das EDI und das EVD werden in separaten Projekten gelöst.
Unterbringungskonzept Rechenzentren Aufgrund der Tatsache, dass das Flächenpotential der Fellerstrasse 15A das Backup- Bedürfnis wesentlich übersteigt, eröffnet sich die Möglichkeit, den Ersatz für die Primär-Standorte Güterstrasse 24/26 und Industriestrasse 1 in diesem Objekt zu realisieren. In Absprache mit dem Generalsekretariat des EFD und den Informatik- Leistungserbringern der Departemente EDI, EJPD und EVD werden nun an der Fellerstrasse 15A die neuen Primärstandorte für die Leistungserbringer der Depar- temente EDI, EJPD und EVD, sowie der neue Sekundärstandort für die Departemen- te EFD und UVEK erstellt. Das geplante Rechenzentrum Fellerstrasse 15A wird in seinem Umfang, seiner Konzeption und seinem Reservepotential den Ansprüchen an ein ziviles Rechenzent- rum bezüglich Produktions-Sicherheit und -Verfügbarkeit bis über den Bedarfshori- zont 2012 hinaus gerecht. Die mit den Primär-Standorten verbundenen Arbeitsplätze können in den bundesei- genen Gebäuden Fellerstrasse 15, 15A und 21 untergebracht werden.
2.3.2 Bauliches Konzept
Ist-Zustand Das Gebäude ist als Lagerhaus konzipiert, verfügt über vier Geschosse und ist als Stahlbeton-Skelettbau Mitte der 60er Jahre erstellt worden. Das 2. Obergeschoss verfügt über ca. 700 m2 Bürofläche. Die darunter liegenden Geschosse sind reine Lagergeschosse mit grossem Stützenraster und hohen Nutzlasten und verfügen je über ca. 2200 m2 Nutzfläche. Das 1. Obergeschoss ist auf der Westseite mit 2 Dockstellen für Lastwagen ausgerüstet und verfügt über ein Sheddach, das ca. 2/3 der Nutzfläche mit Tageslicht versorgt. Die haustechnischen Anlagen sind korrekt gewartet, jedoch veraltet und entsprechen teilweise nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.
Soll-Zustand Der Geleiseanschluss im Erdgeschoss wird bedingt durch die Umnutzung des Gebäudes aufgehoben und entfernt. Zur Einhaltung der Erdbebensicherheit gemäss SIA-Norm muss die Tragstruktur partiell verstärkt werden. Ausser dem Abbruch eines nicht mehr benötigten Schutzraumes sind keine grösseren Eingriffe in die Tragstruktur geplant. Die Gebäudehülle wird – mit der Ausnahme des Ersatzes der Sheddach-Eindeckung – lediglich generell überholt und partiell der neuen Nutzung angepasst. Insbesondere ist eine Härtung der Gebäudehülle, mindestens im Parterrebereich notwendig, weil auf diesem Stockwerk auch Rechenzentrumsräume untergebracht werden. Die haustechnischen Anlagen müssen aufgrund der Nutzungsänderung komplett ersetzt werden. Eine Grundwassernutzung zwecks Wärmeabgabe wurde geprüft, ist jedoch
5151
vor Ort nicht gegeben (lokaler Grundwassersee). Hingegen ist eine Abwärme- nutzung der Prozesswärme des Rechenzentrums zugunsten der Beheizung der bun- deseigenen Nachbargebäude Fellerstrasse 15 und 21 vorgesehen. Eine Brandmelde- anlage mit Vollüberwachung sowie ein Rauchabsaugesystem garantieren die Früherkennung von Rauch- und Brandentwicklung. Für die Leitungsführung ist ein begehbarer Korridor zur Fellerstrasse 21 vorgesehen. Im vorliegenden Projekt enthalten ist auch die gesamte Telekommunikationser- schliessung und -ausrüstung des Rechenzentrums.
Belegungsnachweis Die nutzbare Fläche steht primär den Leistungserbringern zur Verfügung. In zweiter Priorität auch anderen Organisationen der Bundesverwaltung (Bedingung: ungefähr- liche Nutzung). Aus heutiger Sicht ist die Nutzung des Gebäudes wie folgt vorgese- hen:
2. OG Büronutzung für das Rechenzentrum
1. OG Lagerfläche für Bedürfnisse der Bundesverwaltung
EG Rechenzentrum, Operating-Arbeitsplätze, Lagerflächen und Haustechnik- räume UG Rechenzentrum und Haustechnikräume
5152
2.3.3 Geplante terminliche Meilensteine
Die Realisierung der Projekte Fellerstrasse 15 und 21 (bewilligt im Rahmen des Zivilen Bauprogramms 2005) und des vorliegenden Projektes Fellerstrasse 15A muss terminlich aufeinander abgestimmt werden. Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen:
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009
Gebäudesanierung Fellerstrasse 15 (bewilligt im xxxxxxx x Rahmen des Zivilen Bauprogramms 2005) Temporäre Nutzung der Fellerstrasse 15 durch xxxxxxxx xx BBL-Arbeitsplätze aus der Fellerstrasse 21 Einbau des Rechenzentrums in der Fellerstrasse 15A xxxxxxx
1. Etappe
Verlegung des Backup-Rechenzentrums des x EFD/UVEK in die Fellerstasse 15A Sanierung und Umnutzung der Fellerstrasse 21 xxxxxx (Ziviles Bauprogramm 2005) Rückverlegung der BBL-Arbeitsplätze aus x der Fellerstrasse 15 in die Fellerstrasse 21
2. Etappe
(in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Zahlungskredite) Verlegung der Primär-Rechenzentren des EDI und offen EVD in die Fellerstrasse 15A
3. Etappe
(in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Zahlungskredite) Verlegung des Primär-Rechenzenters des EJPD offen in die Fellerstrasse 15A
Verlegung der Rechenzentren-Arbeitsplätze des EDI, EJPD und EVD in die Räumlichkeiten an der Fellerstrasse 15, 15A und 21 (zeitgleich mit dem Bezug der entsprechenden Primär-Rechenzentren)
5153
2.3.4 Finanzielle Auswirkungen
«Zivile Bauten» (Bundesamt für Bauten und Logistik, BBL) Aufgrund des Bauprojekts und des Kostenvoranschlags (± 5 %) werden die Auf- wendungen für den baulichen Teil beim BBL («Zivile Bauten») wie folgt veran- schlagt:
Lagerbereich Rechenzentrum Franken Franken
– Umbau- und Sanierungskosten 1 110 000 29 630 000 – Kostenungenauigkeit rund 5 % 60 000 1 490 000 – Ausstattung 330 000 2 280 000
Zwischentotal 1 500 000 33 400 000
Verpflichtungskredit (Objektkredit) 34 900 000 «Zivile Bauten» beim BBL
«IT-Investitionen Infrastruktur» (Generalsekretariat des Eidgenössischen Finanzde- partements, GS EFD) Aufgrund des Bauprojekts und des Kostenvoranschlags (± 5 %) werden die Auf- wendungen für die gesamte Telekommunikationserschliessung und -ausrüstung beim GS EFD («IT-Investitionen Infrastruktur») wie folgt veranschlagt:
Franken
– Telekommunikationserschliessung und -ausrüstung 9 150 000 – Kostenungenauigkeit rund 5 % 450 000
Verpflichtungskredit «IT-Investitionen Infrastruktur» 9 600 000 beim GS EFD
Übersicht über den gesamten Verpflichtungskredit für die Primär- und Backup- Rechenzentren sowie die Lagernutzung der Bundesverwaltung:
Franken
– Anteil «Zivile Bauten» beim BBL 34 900 000 – Anteil «IT-Investitionen Infrastruktur» beim GS EFD 9 600 000
Gesamtkosten 44 500 000
5154
2.4 Zusatzkredit für Sanierung Altbau
des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich,
1. Etappe (Sanierung Bahnhofsflügel und
Erdbebensicherheit) Benützer: Schweizerisches Landesmuseum (SLM) «Zivile Bauten»: 31,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3667.031)
2.4.1 Ausgangslage
In der Baubotschaft 2003 (Ziviles Bauprogramm 2004) wurde bereits auf den erheb- lichen baulichen Nachholbedarf im Schweizerischen Landesmuseum in Zürich hingewiesen. Es war vorgesehen, dass in einer 1. Etappe (Kredit von 16 Mio. Fr. mit dem Zivilen Bauprogramm 2004 beantragt und durch die eidg. Räte mit Bundesbe- schluss vom 17. Dezember 2003 bewilligt) nur die dringendsten Massnahmen für die Personensicherheit und die Sanierung der tragenden Teile der Statik (Böden und Deckenkonstruktionen) ausgeführt werden. Die Gesamtsanierung wurde bewusst zurückgestellt, um vorerst die baurechtlichen Fragen des Erweiterungsbaus (Sieger- projekt aus dem Architekturwettbewerb des Jahres 2002) zu klären. Im November 2004 hat die Baudirektion des Kantons Zürich nun den Gestaltungs- plan für einen Erweiterungsbau genehmigt. Gegen die Umzonung ist jedoch ein Rekurs des Zürcherischen Heimatschutzes eingegangen. Daher kann frühestens im Jahre 2010 mit dem Baubeginn für einen Erweiterungsbau gerechnet werden.
Erweiterte 1. Etappe Um trotz diesen Verzögerungen den Museumsbetrieb möglichst bald wieder attrak- tiv gestalten zu können, hat das Landesmuseum dem BBL beantragt, einen Teil der schon in der Baubotschaft 2003 aufgezeigten notwendigen Gesamtsanierung (2. Etappe) vorzuziehen. Dies aber ohne Präjudiz für den Erweiterungsbau. Geplant ist nun den für das Museum wichtigsten Gebäudeteil, den Bahnhofsflügel mit der Ruhmeshalle, gleichzeitig mit der 1. Etappe zu sanieren. Der Hauptgrund liegt darin, dass in diesem Gebäudeteil sämtliche Haustechnikanlagen in einem für zeitgemässe Ausstellungen ungenügenden Zustand, oder gar nicht vorhanden sind. So ist bei- spielsweise die Ruhmeshalle nur rudimentär beheizbar. Auch ein Warenlift zur Beförderung der Ausstellungsobjekte fehlt. Der Perimeter dieser vorgezogenen Gesamtsanierung beschränkt sich auf den Bahn- hofsflügel. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht Gebäudeteile saniert werden, welche allenfalls später durch die Erstellung eines Erweiterungsbaus tangiert wer- den.
Ist-Zustand Erdbebensicherheit Aufgrund des Bundesratsbeschlusses zur Erdbebenvorsorge des Bundes und den entsprechenden Weisungen des Bundesamtes für Wasser und Geologie (BWG) wurde im Jahre 2004 auch die Erdbebensicherheit geprüft. Die Untersuchungen zeigen, dass auch diesbezüglich Handlungsbedarf besteht. Es wurden verschiedene Schwachstellen ermittelt. Zum Beispiel fehlen zugfeste Verbindungen der Decken mit den Wänden und einzelne Deckenbereiche können nicht genügend Erdbeben- kräfte aufnehmen. Im Westflügel sind nicht genügend aussteifende Wände vorhan- den. Die hohen freistehenden Giebelwände können bei einem Erdbeben einstürzen.
5155
Zudem können die Klebeverankerungen der vorhandenen Zugstangen die Erdbeben- kräfte nicht aufnehmen.
Einsparungen bei Realisierung der erweiterten 1. Etappe Die Sanierung des Bahnhofsflügels und die Verbesserung der Erdbebensicherheit können am wirtschaftlichsten gleichzeitig mit der Sanierung der Statik (Ziviles Bauprogramm 2004, Sanierung Altbau des SLM in Zürich, 1. Etappe) ausgeführt werden. Sofern diese Massnahmen gleichzeitig realisiert werden, beträgt das Einspa- rungspotential an Baukosten rund 4 Millionen Franken. Mit der Sanierung des Bahnhofsflügels wird bereits rund ein Drittel der notwendigen Gesamtsanierung ausgeführt. Die verbleibenden Sanierungskosten für den West- und Ostflügel wer- den erst in einer Baubotschaft beantragt, wenn das Rekursverfahren gegen den Gestaltungsplan abgeschlossen ist. Und feststeht, dass ein Erweiterungsbau zonen- rechtlich möglich ist.
2.4.2 Bauliches Konzept
Gesamtsanierung Bahnhofsflügel Der Perimeter im Bahnhofsflügel wurde so festgelegt, dass nur Teile saniert werden, welche später nicht durch einen Erweiterungsbau betroffen sind und die nur eine minimale Teilschliessung des Landesmuseums während der Bauzeit zur Folge haben. Es geht einerseits darum, die gesamte haustechnische Infrastruktur (Heizung, Lüftung, Sanitär- und Elektroanlagen) zu verbessern und andererseits die für zeit- gemässe Ausstellungen notwendigen Betriebsanlagen mit Licht-, Security- und IT-Anschlüssen für Vitrinen und Exponate zu erstellen. Im Weiteren ist vorgesehen einen Warenaufzug einzubauen. Die fünfzig Jahre alte Heizzentrale mit Asbestiso- lationen und die Wasseraufbereitung müssen ebenfalls dringend ersetzt werden. Als Grundlage für die Verbesserung der energietechnischen Infrastruktur wird die äussere Hülle im Bahnhofsflügel klimatisch abgedichtet und in ihren Dämmeigen- schaften verbessert. Folgende Einzelmassnahmen sind vorgesehen: Erneuerung der Fenster im Unter- und Erdgeschoss, neue Innenfenster im 1. Obergeschoss vor den denkmalgeschützten Aussenfenstern, Wärmedämmungen der Gewölbe über der Ruhmeshalle und der Brüstungsnischen sowie der Decke über dem Untergeschoss. Das Dachgebälk wird auf Schädlinge überprüft und allenfalls entsprechend behan- delt. Ebenfalls wird die Dacheindeckung erneuert. Die Sicherheitsanlagen für Einbruchschutz und Raumüberwachung sind veraltet und führen wegen Fehlalarmen zu hohen jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten. Die vorhandenen Sicherheitsanlagen sind deshalb zu ersetzen und so zu ergänzen, dass die üblichen internationalen Sicherheitsanforderungen der Leihgeber für zeitgemässe Ausstellungen erfüllt werden können. Verbesserung der Erdbebensicherheit Die nachfolgend aufgezählten Massnahmen sollen ausgeführt werden und erfüllen die Kriterien der Verhältnismässigkeit gemäss dem Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG): Erstellen von zug- und druckfesten Verbindungen der Decken mit den Aussenwänden, zug- und druckfeste Verbindungen von allein nicht erdbeben-
5156
sicheren Decken, Einbau von zusätzlichen aussteifenden Decken- und Wandschei- ben im Westflügel, Einbau von Giebelsicherungen, Einbau von durchlaufenden Zugstangen in den Kreuzgewölben im Erdgeschoss und Verstärkungen der Turm- fundamente. Durch diese Massnahmen wird eine ähnlich hohe Erdbebensicherheit erreicht, wie sie heute von den aktuellen SIA-Normen für Neubauten gefordert ist. Auf jeden Fall werden die Standards des Bundesamtes für Wasser und Geologie erreicht. Gewisse Schwachstellen, wie die Erdbebensicherheit der Eckbereiche, könnten aber nur mit einschneidenden Massnahmen, wie einer Trennung der einzelnen Gebäude- teile behoben werden. Auf die Ausführung dieser Massnahmen wird aus Gründen der Denkmalpflege und der Verhältnismässigkeit verzichtet. Falls die Arbeiten zur Verbesserung der Erdbebensicherheit gleichzeitig mit der Sanierung der Tragfähigkeit der Böden ausgeführt werden, kann eine Baukostenein- sparung von rund 4 Millionen Franken erzielt werden. Synergien ergeben sich bei den Baustelleneinrichtungen, den Abbrüchen, den Provisorien, den Demontagen und späteren Remontagen von historischem Täfer sowie bei den Honoraren und Neben- kosten.
2.4.3 Termine
Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: – Bauprojekt 2005 – Bewilligungsverfahren und Vorbereitung der Ausführung 2005/2006
1. Etappe ab 2006
– Ausbrüche und Demontagen. Dringendste bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit (parallel mit den Arbeiten zur Erhöhung der Tragsicherheit der Decken und Böden).
2. Etappe offen
(in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Zahlungskredite) – Innensanierung Bahnhofsflügel (Haustechnik, Brandschutz und Betriebsinfrastruktur).
3. Etappe offen
(in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Zahlungskredite) – Aussensanierung Bahnhofsflügel und Sicherheitsmassnahmen. – Abschluss offen
5157
2.4.4 Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (± 15 %) werden die Aufwen- dungen wie folgt veranschlagt:
Franken
– Gesamtsanierung Bahnhofsflügel 20 000 000 – Verbesserung der Erdbebensicherheit 11 000 000
Zwischentotal 1 31 000 000 – Kosteneinsparung bei gleichzeitiger Ausführung mit der Sanierung –4 000 000 der Statik (Kredit von 16 Mio. Fr. mit dem Zivilen Bauprogramm
2004 beantragt und durch die eidg. Räte mit Bundesbeschluss vom
17. Dezember 2003 bewilligt)
Zwischentotal 2 27 000 000 – Kostenungenauigkeit rund 15 % 4 000 000
Gesamter Zusatzkredit (Sanierung Bahnhofsflügel und 31 000 000 Erdbebensicherheit)
Ursprünglicher Objektkredit für Sanierung Altbau des SLM in Zürich, 16 000 000
1. Etappe (Kredit mit dem Zivilen Bauprogramm 2004 beantragt und
durch die eidg. Räte mit Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2003 bewilligt)
Der um den anbegehrten Zusatzkredit erhöhte Objektkredit für die 47 000 000 Sanierung des Altbaus SLM in Zürich, 1. Etappe, beträgt neu insgesamt
2.5 Zusatzkredit für die Einrichtung
des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis Benützer: Schweizerisches Landesmuseum (SLM) «Zivile Bauten»: Zusatzkredit: 0,5 Millionen Franken Gesamtkosten: 28,5 Millionen Franken (Projekt-Nr. 4117.001)
2.5.1 Ausgangslage
Mit der Baubotschaft 2003 (Ziviles Bauprogramm 2004) wurde durch die eidgenös- sischen Räte am 17. Dezember 2003 ein Objektkredit über 28 Millionen Franken für das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis genehmigt. Es geht bei diesem Vor- haben hauptsächlich darum, die heute an verschiedenen Standorten in der Stadt Zürich in Mietobjekten eingelagerten Sammlungsgegenstände des Landesmuseums in einer zentralen Anlage zusammenzufassen und dadurch nachhaltig Miet- und Betriebskosten einzusparen. In der Zwischenzeit wurde das Areal vom VBS an das BBL abgetreten. Die Baubewilligung zur Umnutzung liegt vor und der Baubeginn ist für September 2005 vorgesehen.
5158
Finanzierung Telekommunikations-Netzwerke (WAN) Im Kostenvoranschlag des BBL zur Baubotschaft 2003 waren die Kosten für die Einrichtung einer Telekommunikationserschliessung mittels einer Glasfaserverbin- dung (WAN) zwischen dem Sammlungszentrum in Affoltern am Albis und dem Hauptsitz des Landesmuseums in Zürich bewusst nicht enthalten. Gemäss der seit
2002 gültigen Vereinbarung zur Kostenaufteilung von Netzwerken zwischen dem
BIT und dem BBL sind die Kosten für die Einrichtung von Datenleitungen ausser- halb der Gebäude (WAN) durch das BIT zu finanzieren.
Antrag des BIT und des SLM an das BBL Die Direktion des BIT hat mit Schreiben vom 1.2.2005 der Direktion des Landes- museums mitgeteilt, das BIT sei nicht in der Lage die Telekommunikationser- schliessung zwischen Zürich und Affoltern am Albis aus dem BIT-Budget zu finan- zieren und hat vorgeschlagen, diese Datenleitung über den Baukredit des BBL zu finanzieren. Da das Landesmuseum zum Betreiben des Sammlungszentrums in Affoltern zwingend auf die fristgerechte Realisierung einer leistungsfähigen Daten- verbindung zwischen dem Hauptsitz in Zürich und dem Sammlungszentrum in Affoltern am Albis angewiesen ist, wurde seitens SLM ein entsprechender Antrag zur Realisierung an das BBL gestellt. Aus diesem Grund wird eine Erhöhung des Baukredits beantragt.
Abhängigkeiten Das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis wird ab Sommer 2006 in Etappen in Betrieb genommen. Ein effizienter Betrieb wird ohne eine entsprechende schnelle Datenverbindung mit Zürich nicht möglich sein. Die Aufgaben und Funktionen als Dienstleistungszentrum für alle bundeseigenen Museen und die täglichen Arbeitsab- läufe erfordern zwingend eine den Bedürfnissen angepasste IT-Verbindung mit dem Hauptsitz in Zürich.
2.5.2 Bauliches Konzept
Realisierungskonzept Für die Realisierung einer Glasfaserverbindung zwischen Zürich und Affoltern am Albis wurden zwei Varianten geprüft. Die Variante «Eigentum» hätte Erstellungs- kosten von 8,5 Millionen Franken zur Folge und wurde, als unwirtschaftlich und nicht fristgerecht umsetzbar, verworfen. Die vorgeschlagene Variante sieht eine Mietlösung mit Erstellungskosten für baulich-technische Anschlussmassnahmen von 0,5 Millionen Franken vor. Die jährlichen Mietkosten von rund 300 000 Franken gehen zulasten des Budgets des SLM. Damit die IT-Verbindung fristgerecht im ersten Halbjahr 2006 realisiert werden kann, muss vorab die Finanzierung der bauli- chen Massnahmen sichergestellt werden.
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2.5.3 Termine
Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: – Vorprojekt mit Kostenschätzung 2005 – Projektierung in Zusammenarbeit mit dem BIT 2005 – Ausführung und Inbetriebnahme 2006
2.5.4 Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (± 15 %) werden die Aufwen- dungen wie folgt veranschlagt:
Franken
– IT-Erschliessung (WAN) für Sammlungszentrum Affoltern a.A. 500 000
Gesamter Zusatzkredit 500 000
Ursprünglicher Objektkredit für Sammlungszentrum Affoltern 28 000 000 am Albis, Umnutzung des Eidg. Zeughauses Affoltern am Albis (Kredit mit dem Zivilen Bauprogramm 2004 beantragt und durch die eidg. Räte mit Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2003 bewilligt)
Der um den anbegehrten Zusatzkredit erhöhte Objektkredit für das 28 500 000 Sammlungszentrum Affoltern am Albis, beträgt neu insgesamt
3 Vorhaben bis 10 Millionen Franken
Benützer: Zivile Bundesverwaltung im Inland und schweizeri- sche Vertretungen im Ausland «Zivile Bauten»: 100,0 Millionen Franken (Rahmenkredit)
3.1 Ausgangslage
Im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells des Bundes (NRM) werden die bisher einzeln beantragten Sammelkredite zusammengeführt in einen einzigen Sammelkredit in der Form eines jährlichen Rahmenkredits, der dem Parlament beantragt wird. Die einzelnen Objektkredite werden direkt ab diesem Rahmenkredit abgetreten. Das BBL führt gegenüber der Bundesrechnung einen Verpflichtungskredit «Zivile Bauten». Der Ausweis der detaillierten Einzelkredite wird mit dem jeweiligen Objektverzeichnis zum Voranschlag bzw. zur Staatsrechnung ausgewiesen.
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3.2 Abtretungen aus dem anbegehrten Rahmenkredit
Aus dem anbegehrten Rahmenkredit von 100 Millionen Franken werden zum Bei- spiel folgende Einzelkredite abgetreten: – Bauliche Massnahmen, planbaren Unterhalt, Sicherheitsmassnahmen, Not- strom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen in den schweizerischen Vertretungen im Ausland (EDA, Direktion für Ressourcen und Aussennetz, DRA) – Liegenschaftskäufe und -sanierungen für die schweizerischen Vertretungen im Ausland (EDA, Direktion für Ressourcen und Aussennetz, DRA) – Erstausstattung von Neubauten und neuerworbenen Gebäuden der schweize- rischen Vertretungen im Ausland mit Mobiliar (EDA, Direktion für Res- sourcen und Aussennetz, DRA) – Bauliche Massnahmen, planbaren Unterhalt, Sicherheitsmassnahmen, Kom- munikationsanlagen, usw. der zivilen Bundesverwaltung (BBL) – Erstausstattung von Neu- und Umbauten der zivilen Bundesverwaltung mit Mobiliar (BBL) – Machbarkeitsstudien, Expertisen, Vorstudien, Versuche, externe Beraterleis- tungen, usw. im Bereich des Immobilienmanagements der zivilen Bundes- verwaltung (BBL) – Vorabklärungen und Projektierungen von Vor- und Bauprojekten der zivilen Bundesverwaltung (BBL) – Ersatz von bisher nicht offen ausgewiesenen Reserven bzw. Kostenungenau- igkeiten bei Bauprojekten der zivilen Bundesverwaltung (BBL) – Teuerungsbedingte Mehrkosten bei Bauprojekten der zivilen Bundesverwal- tung (BBL) – Nicht versicherte Schäden an Liegenschaften der zivilen Bundesverwaltung (BBL).
3.3 Orientierung über die abgetretenen Einzelkredite
Die eidgenössischen Räte werden im Rahmen der jährlichen Staatsrechnung mit der Zusatzdokumentation «Stand der Verpflichtungskredite des Bundesamtes für Bauten und Logistik» unter anderem auch über die einzelnen Abtretungen und die Bean- spruchung dieses Rahmenkredits orientiert.
3.4 Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund der vorgesehenen notwendigen und dringenden Vorhaben wird der fol- gende Rahmenkredit beantragt:
Sammelkredit in der Form eines Rahmenkredits von 100 000 000 Franken
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4 Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichts
in St. Gallen: Verpflichtungskredit für die Mietaufwendungen Benützer: Bundesverwaltungsgericht «Miet- und Pachtzinse»: 250,0 Millionen Franken
4.1 Ausgangslage
Gemäss dem Entwurf des totalrevidierten Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz, FHG) sind zukünftig Mietverträge mit einer Gesamtverpflichtung von mehr als 10 Millionen Franken dem Parlament zu unter- breiten. Das nachstehend umschriebene Verpflichtungskreditbegehren bezieht sich auf einen Mietvertrag zwischen dem Kanton St. Gallen und dem Bund, der diese Verpflichtungssumme übersteigt und voraussichtlich per 2010 abgeschlossen wird. Beim Mietverhältnis geht es um den Neubau für das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
4.2 Justizreform des Bundes
Im März 2000 stimmten Volk und Stände einer Justizreform des Bundes zu. Diese umfassende Reform hat zum Ziel, die Mängel des Justizsystems zu beheben, indem mit der Schaffung eines Bundesstraf- und eines Bundesverwaltungsgerichtes das chronisch überlastete Bundesgericht entlastet wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Aufgabe, Beschwerden im gesamten Bereich des Bundesverwaltungsrechtes zu beurteilen. Für den Betrieb des Bundesverwaltungsgerichts werden rund 400 Vollzeitstellen benötigt, was etwa 450 Arbeitsplätzen entspricht. Davon sind 64 Stellen für Richterinnen und Richter vorgesehen. Bei der Standortfrage entschieden sich die Eidgenössischen Räte im Juni 2002 für St. Gallen als Standort des Bundesverwal- tungsgerichts und für Bellinzona als Standort des Bundesstrafgerichtes. Diese Stand- ortentscheide sind im Bundesgesetz über den Sitz des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (SR 173.72) festgehalten. Die Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichts wird im Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG) geregelt. Dieses Gesetz soll im Jahr 2007 in Kraft treten und damit die Betriebsaufnahme des Bundesverwaltungsgerichts ermöglichen. Da mit der Fertig- stellung des Gerichtsgebäudes in St. Gallen erst im Jahr 2010 zu rechnen ist, wird das Bundesverwaltungsgericht für die ersten Jahre in Provisorien in Bern unterge- bracht. Diese Lösung hat den Vorteil, dass das Bundesverwaltungsgericht in bereits funktionierenden Strukturen nach St. Gallen umziehen wird. Die Umsetzung ist im Bundesgesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts geregelt, das am 18. März 2005 vom Nationalrat als Zweitrat oppositionslos verabschiedet wurde.
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4.3 Finanzierungsbeteiligung der Standortkantone
Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Sitz des Bundesstrafgerichts und des Bun- desverwaltungsgerichts (SR 173.72) bestimmt, dass der Bund ermächtigt ist, mit den Standortkantonen einen Vertrag über die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Errichtung des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts abzuschlies- sen. Bereits in der Botschaft zum Sitz des Bundesstrafgerichts und Bundesverwal- tungsgerichts knüpfte der Bundesrat seinen Standortentscheid daran, dass die Stand- ortkantone sich finanziell zu beteiligen hätten. Die Regierung des Kantons St. Gallen erklärte sich nach dem endgültigen Standortentscheid der Eidgenössischen Räte im Grundsatz bereit, über eine finanzielle Beteiligung zu verhandeln. Der Bundesrat erwartete zu Beginn der Verhandlungen von den Kantonen St. Gallen und Tessin eine Beteiligung, die das Baugrundstück sowie die Hälfte der Gebäude- erstellungskosten umfasste. Die beiden Kantone erklärten sich zwar bereit, über einen Investitionsbeitrag zu verhandeln. Als notwendige Verhandlungsgrundlage setzten sie jedoch eine Schätzung der Gesamtkosten voraus. Diese Schätzung legte der Bundesrat rund ein Jahr später vor. Er bezifferte – gestützt auf das ermittelte Raumvolumen, die Arbeitsplatzzahl und die Machbarkeitsstudie – die Gesamtkosten für ein Projekt in St. Gallen auf 82 Millionen Franken, enthaltend 12 Millionen Franken für den Erwerb des Grundstücks. Im Dezember 2003 einigten sich der Kanton St. Gallen und der Bund auf einen Kostenteiler der Gesamtkosten von 43 % zulasten des Kantons St. Gallen und 57 % zulasten des Bundes. In der Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt (EP 03) sah der Bundesrat vor, praktisch alle geplanten Neubauvorhaben des Bundes zurückzustellen. Für die Gerichtsgebäude in St. Gallen und Bellinzona hätten vorübergehend Mietlösungen gefunden werden sollen. Gestützt auf diese Rahmen- bedingungen gemäss EP 03 unterbreitete der Kanton St. Gallen dem Bund ein Ver- handlungsangebot, den Boden im Wert von 12 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen und die Erstellung des Gebäudes vorzufinanzieren und die Liegenschaft dem Bund mietweise zur Nutzung zu überlassen. Der Kanton St. Gallen sicherte dem Bund zudem zu, ihn bei der Planungsvorbereitung, wie insbesondere bei der Stand- ortsuche, dem Architekturwettbewerb, dem Baubewilligungsverfahren sowie bei der Personalrekrutierung tatkräftig zu unterstützen. Die Verhandlungen zwischen dem Kanton St. Gallen und dem Bund mündeten schliesslich in eine Vereinbarung. in der die Zusammenarbeit und Zuständigkeit der beiden Vertragsparteien beim Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Modalitäten der Finanzierungsbeteiligung des Kantons im Einzelnen geregelt wer- den. Diese sogenannte Grundsatzvereinbarung datiert vom 28. Juni 2004 und ist von der Regierung des Kantons St. Gallen am 24. August 2004, vom Bundesrat am 25. August 2004 formell genehmigt worden.
4.4 Architekturwettbewerb
Nachdem sich der Bundesrat und die St. Galler Regierung über die Finanzierungs- beteiligung und Aufgabenteilung geeinigt hatten, konnte im September 2004 der Architekturwettbewerb ausgeschrieben werden. Der Wettbewerb, bei dem das kantonale Hochbauamt die Federführung hat, ist zweistufig aufgebaut. Auf einer ersten Stufe sollen Ideen für die städtebaulichen Entwicklungen gesammelt und das
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Gerichtsgebäude wie auch die angrenzende Wohnüberbauung anhand von groben Skizzen dargestellt werden. Aus allen Wettbewerbseingaben werden 20 bis 30 Projekte für die zweite Stufe zugelassen. Die Jurierung dieser ersten Stufe fand im April 2005 statt. Auf der zweiten Stufe werden die 20 besten Wettbewerbsprojekte konkretisiert. Dabei wird es darum gehen, detaillierte Vorschläge für die Gestaltung der Bauten und der Aussenräume, den Grundriss und die Betriebsstruktur, die Gebäudetechnik sowie die Wirtschaftlichkeit zu erhalten. Es ist vorgesehen, dass das Siegerprojekt Ende 2005 ausgewählt wird.
4.5 Eckwerte der Grundsatzvereinbarung zwischen
dem Kanton St. Gallen und dem Bund
4.5.1 Standort und Eigentumsverhältnisse
Das Bundesverwaltungsgericht wird auf dem Grundstück Chrüzacker in St. Gallen erstellt. Die Parzelle befindet sich heute im Eigentum der staatlichen Pensionskasse (Versicherungskasse für das Staatspersonal). Für die Bedürfnisse des Bundesverwal- tungsgerichts wird nur ein Teil der Parzelle benötigt. Nach Vorliegen der Baubewil- ligung wird der Kanton diesen Teil des Grundstücks von der Pensionskasse erwer- ben und darauf das für das Bundesverwaltungsgericht erforderliche Gebäude erstellen. Ab Bezugsbereitschaft mietet der Bund vom Kanton das Gerichtsgebäude für die feste Dauer von 50 Jahren. Nach Ablauf der festen Mietdauer überträgt der Kanton das Eigentum an der Liegenschaft Bundesverwaltungsgericht dem Bund unentgelt- lich. Der Bund räumt dem Kanton nach erfolgter Eigentumsübertragung ein zeitlich unbeschränktes Vorkaufsrecht an der Liegenschaft ein.
4.5.2 Planung und Erstellung des Gerichtsgebäudes
Der Kanton erstellt auf seine Kosten das Bundesverwaltungsgericht auf dem Areal Chrüzacker. Der Bund wirkt in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen bei der Planung, Projektierung und Bauausführung mit. Er definiert die massgeb- lichen Vorgaben; insbesondere ist er befugt, auf das Projekt bis zu dem von ihm gewünschten Detaillierungsgrad Einfluss zu nehmen oder im Einzelnen den Umfang des Feinausbaus des Gerichtsgebäudes festzulegen. Für die Errichtung des Gebäudes zieht der Kanton einen General- oder Totalunternehmer bei, mit dem ein Pauschal- preis vereinbart wird, zu dem dieser den Auftrag auszuführen hat. Der Bund kann bei der Auftragsvergabe an den Generalunternehmer mitbestimmen, und er hat den Werkvertrag, den der Kanton mit dem Generalunternehmer abschliesst, vorgängig zu genehmigen. Der Kanton, dem in seiner Rolle als Bauherr die Aufsicht über die Bauarbeiten obliegt, leistet gegenüber dem Bund dieselben Garantien (insbesondere hinsichtlich Einhaltung des Kostendaches und des Termins für die Fertigstellung des Vorhabens), welche der Generalunternehmer ihm im Werkvertrag zugesichert hat.
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4.5.3 Finanzielles und Standortbeitrag
Sämtliche Kosten, die für Planung (einschliesslich des bereits laufenden Wettbe- werbs), Projektierung und Erstellung des Gerichtsgebäudes anfallen, sowie die Kosten für den Erwerb des Baulandes werden einem vom Kanton zu führenden Baukonto belastet. Als Baukosten anrechenbar sind auch die Eigenleistungen, die der Kanton als Bauherr bzw. Bauverantwortlicher erbringt. Auch diese Kosten werden dem Baukonto belastet. Der Wert des zu übernehmenden Baulandes wird durch einen neutralen Experten geschätzt. Gestützt auf diese Verkehrswertschätzung legt der Kanton im Einvernehmen mit dem Bund den Erwerbspreis fest. Zu diesem Preis wird das Grundstück alsdann aus dem Sondervermögen der Pensionskasse in das Finanzvermögen des Kantons übertragen. Die auf dem Baukonto aufgelaufenen Kosten werden dem Kanton zu einem marktüblichen Zinssatz verzinst. Diese Bau- kreditzinsen werden wiederum dem Baukonto belastet. Nach bezugsfertiger Erstellung und Genehmigung der Schlussabrechnung durch den Bund wird das Baukonto saldiert. Der aufgelaufene Betrag entspricht dem Gesamt- investitionsvolumen. Aufgrund der Vorstudie aus dem Jahr 2003 werden diese Gesamtkosten auf 82 Millionen Franken geschätzt. Das Gesamtinvestitionsvolumen gemäss Schlussabrechnung bildet dereinst die Bezugsgrösse für die Festlegung des Mietzinses, den der Bund für die Nutzung des Gerichtsgebäudes zu entrichten hat. Der Mietzins ist somit direkt abhängig von den investierten Gesamtkosten. An diese Investitionskosten für die Errichtung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Kanton einen direkten Finanzierungsbeitrag von 15 Millionen Franken zu ent- richten. Der Beitrag dient zur Reduktion des für die Mietpreiskalkulation massgeb- lichen Gesamtinvestitionsvolumens. Es handelt sich hierbei um einen festen, von der Höhe der tatsächlichen Investitionskosten oder der Teuerung unabhängigen Beitrag, der beim Bezug des Gebäudes (d.h. zu Beginn des Mietverhältnisses) fällig wird. Zusätzlich zum festen Finanzierungsbeitrag von 15 Millionen Franken hat der Kan- ton dem Bund als weiteres Element der Finanzierungsbeteiligung eine für die ganze Dauer des Mietverhältnisses gültige Vergünstigung des Mietzinses um 1,5 Prozent im Vergleich zur marktüblichen Nettorendite zu gewähren. Ausserdem hat der Kanton dem Bund nach Ablauf der festen Mietdauer von 50 Jahren die Liegenschaft kostenlos abzutreten. Die mobilen Einrichtungen und Ausstattungen für das Bundesverwaltungsgericht werden vom Bund auf eigene Rechnung beschafft.
4.5.4 Grundelemente des Mietvertrages
Die Grundsatzvereinbarung hält fest, dass der Kanton sechs Monate vor Mietbeginn mit dem Bund den eigentlichen Mietvertrag abzuschliessen hat. Folgende Eckwerte sind jedoch bereits in der Grundsatzvereinbarung verbindlich festgelegt:
Dauer des Mietvertrags Die Mietdauer beträgt 50 Jahre.
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Festlegung der Anfangsmiete Die Anfangsmiete bemisst sich aufgrund der Nettoinvestitionssumme, multipliziert mit dem anrechenbaren Zinssatz. Die Nettoinvestitionssumme entspricht dem Gesamtinvestitionsvolumen gemäss dannzumaligem Schlusssaldo des Baukontos (auf der Grundlage der Kostenschätzung 2003 = 82 Mio. Fr.), abzüglich dem festen Finanzierungsbeitrag des Kantons von 15 Millionen Franken. Der anrechenbare Zinssatz entspricht der marktüblichen Nettorendite in Prozenten, abzüglich der Mietzinsvergünstigung von 1,5 Prozenten. Hierbei wird die marktübliche Nettoren- dite wie folgt definiert: Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltender Marktzins- satz (entsprechend dem zehnjährigen sfr-Swapsatz), zuzüglich einer Amortisations- quote von 2 Prozenten und einer Unterhaltsquote von 1 Prozent. Angenommen, der Zehnjahres-Schweizerfranken-Swapsatz liegt im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei 3,5 Prozent, ergibt sich bei einer Nettoinvestitionssumme von 67 Millionen Franken (82 Mio. Fr. geschätztes Gesamtinvestitionsvolumen abzüglich 15 Mio. Fr. Finanzierungsbeitrag des Kantons) bei Mietbeginn ein Jah- resmietzins von 3,35 Millionen Franken (5,0 Prozent von 67 Mio. Fr.).
Mietzinsanpassungen Der Zinsanteil am Mietzins wird jährlich der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst. Der Zinsanteil entspricht dem Teilbetrag, der durch den im Anfangsmietzins berücksichtigten zehnjährigen sfr-Swapsatz abgebildet wird. Im vorstehend genannten Zahlenbeispiel wären das 2,35 Millionen Franken (3,5 Prozent von 67 Mio. Fr.).
Unterhalt und Erneuerung Für Unterhalt und Erneuerung stellt der Kanton aus seinen Mietzinseinnahmen jährlich den Betrag von 1,0 Prozent der Nettoinvestitionssumme zur Verfügung (entspricht im vorstehend genannten Zahlenbeispiel 0,67 Mio. Fr.). Der Bund ent- scheidet über die Verwendung dieser Mittel selbständig.
Nebenkosten Sämtliche Nebenkosten wie Heizkosten, Abonnementsgebühren, Abgaben und Unkosten, sind, auch wenn sie beim Vermieter erhoben werden, vom Mieter zu bezahlen. Zusätzlich zu den übrigen Nebenkosten werden dem Bund auch die dem Eigentümer belasteten Steuern und Versicherungen in Rechnung gestellt. Schliess- lich können dem Bund für die Verwaltung 3 Prozent der tatsächlich aufgelaufenen Nebenkosten verrechnet werden.
4.5.5 Ergänzende Bestimmungen
In den ergänzenden Bestimmungen der Grundsatzvereinbarung werden unter ande- rem die Streitbeilegung, der Vorbehalt der Zustimmung der Eidgenössischen Räte einerseits und des Kantonsrates St. Gallen anderseits zu den erforderlichen Kreditbe- schlüssen sowie die Kostentragung im Fall eines vorzeitigen Projektabbruchs gere- gelt. Wird das Projekt während der Phase der Planung und Realisierung, d.h. vor Bezugsbeginn abgebrochen, so hat jene Partei die auf dem Baukonto aufgelaufenen Kosten zu tragen, die den Abbruch zu verantworten hat.
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4.6 Termine
Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: – Wettbewerb 1. Phase Mitte 2005 – Wettbewerb 2. Phase Ende 2005 – Sondernutzungsplan, Baubewilligungsverfahren Ende 2006 – Projektierung, Ausschreibung, Vergabe Ende 2007 – Baubeginn Frühjahr 2008 – Bezug Anfang 2010
4.7 Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen und Vorgaben sowie der getroffenen Annahmen ergibt sich ein jährlicher Anfangsmietzins (ohne Nebenkosten) von 3,35 Millionen Franken. Für die Laufzeit von 50 Jahren ergeben sich auf dieser Grundlage Gesamt-Mietkosten von 248,6 Millionen Franken. Da aber die errechne- ten Gesamtaufwendungen auf verschiedenen getroffenen Annahmen basieren, wird folgender aufgerundeterVerpflichtungskredit beantragt:
Verpflichtungskredit «Miet- und Pachtzinse» von 250 000 000 Franken
Es kann heute nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von Änderungen der zugrunde gelegten Annahmen zu einem späteren Zeitpunkt ein entsprechender Zusatzkredit angefordert werden muss.
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5 Zusammenstellung der beantragten neuen
Verpflichtungskredite
5.1 Neuer Verpflichtungskredit «Zivile Bauten»
Franken
Vorhaben über 10 Millionen Franken und ein Zusatzkredit von 0,5 Millionen Franken Umbau und Sanierung Parlamentsgebäude in Bern 72 000 000 (Projekt-Nr. 2001.250) (Ziff. 2.1 der Botschaft) Sanierung Verwaltungsgebäude Eigerstrasse 61 und 65 in Bern 14 700 000 (Projekt-Nr. 2074.029) (Ziff. 2.2 der Botschaft) Neues Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A 34 900 000 in Bern (Projekt-Nr. 2009.008) (Anteil der Ziff. 2.3 der Botschaft) Zusatzkredit für Sanierung Altbau des Schweizerischen Landes- 31 000 000 museums in Zürich, 1. Etappe (Sanierung Bahnhofsflügel und Erdbebensicherheit) (Projekt-Nr. 3667.031) (Ziff. 2.4 der Botschaft) Zusatzkredit für die Einrichtung des Sammlungszentrums in Affoltern 500 000 am Albis (Projekt-Nr. 4117.001) (Ziff. 2.5 der Botschaft)
Total der Vorhaben über 10 Millionen Franken 153 100 000
Vorhaben bis 10 Millionen Franken Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken 100 000 000 (Ziff. 3 der Botschaft)
Total der Vorhaben bis 10 Millionen Franken 100 000 000
Gesamttotal des neuen Verpflichtungskredits «Zivile Bauten» 253 100 000 beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
5.2 Neuer Verpflichtungskredit
«IT-Investitionen Infrastruktur»
Neuer Verpflichtungskredit «IT-Investitionen Infrastruktur» 9 600 000 beim Generalsekretariat des Eidgenössischen Fiinanzdepartemts (GS EFD) (Anteil der Ziff. 2.3 der Botschaft)
5.3 Neuer Verpflichtungskredit «Miet- und Pachtzinse»
Neuer Verpflichtungskredit «Miet- und Pachtzinse» beim 250 000 000 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) (Ziff. 4 der Botschaft)
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5.4 Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite
Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 512 700 000
6 Finanzielle, personelle und terminliche
Auswirkungen sowie Ausgabenbremse
6.1 Finanzielle Auswirkungen
Im Sinne der Transparenz werden in der vorliegenden Baubotschaft bei den Vorha- ben die Gesamtkosten aufgezeigt. Die Verpflichtungskredite für die vier aufgeführ- ten Vorhaben über 10 Millionen Franken werden deshalb auf der Basis der Endbau- summe ausgewiesen. In der Ausführung werden diese Vorhaben jedoch nach den zur Verfügung stehenden Zahlungskrediten zeitlich abgestuft realisiert. Die neu zu schaffenden Rechenzentren und die dazugehörenden Arbeitsplätze an der Fellerstrasse 15, 15A und 21 werden vor allem zur Optimierung der Unterbringung und zur Ablösung von bestehenden unwirtschaftlichen Mieten eingesetzt. Damit werden sich mittelfristig bei den Mietzinsen für die Unterbringung der zivilen Bun- desverwaltung entsprechende Entlastungen ergeben.
6.2 Personelle Auswirkungen
Die anbegehrten Vorhaben haben keine Auswirkungen auf den Personalbedarf.
6.3 Terminliche Auswirkungen
In der Ausführung werden die Vorhaben dahingehend gestaffelt, als in einer ersten Phase nur die dringendsten Arbeiten ausgeführt werden. Die übrigen notwendigen baulichen Massnahmen werden je nach den zur Verfügung stehenden Zahlungskre- diten zeitlich abgestuft realisiert. Die allfällige zeitliche Etappierung wird bei jedem Vorhaben einzeln ausgewiesen.
6.4 Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedürfen Subven- tionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte. Im vorliegenden Bauprogramm betrifft dies die folgenden Kredite «Zivile Bauten» im Gesamtbetrag von 137 900 000 Franken (Bestandteil des Entwurfs des Bundes- beschlusses I): – Umbau und Sanierung Parlamentsgebäude in Bern (Projekt-Nr. 2001.250) mit einem Verpflichtungskredit von 72 000 000 Franken (Ziff. 2.1 der Bot- schaft) und
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– Neues Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern (Projekt-Nr. 2009.008) mit einem Verpflichtungskredit von 34 900 000 Franken (Anteil der Ziff. 2.3 der Botschaft) sowie – Zusatzkredit für die Sanierung Altbau des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich, 1. Etappe (Sanierung Bahnhofsflügel und Erdbebensicherheit) (Projekt-Nr. 3667.031) mit einem Verpflichtungskredit von 31 000 000 Franken (Ziff. 2.4 der Botschaft). Zudem unterliegt der Kredit «Miet- und Pachtzinse» für die Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen ebenfalls der Ausgabenbremse (Entwurf des Bundesbeschlusses III): – Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen: Verpflich- tungskredit für die Mietaufwendungen von 250 000 000 Franken (Ziff. 4 der Botschaft).
7 Rechtsgrundlagen
Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen. Im Weiteren sind massgebend: – Artikel 25, 26 und 27 des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989 (SR 611.0); – Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung über die Verpflichtungs- kreditbegehren für Grundstücke und Bauten vom 18. Juni 2004 (SR 611.051); – Artikel 15 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logis- tik des Bundes vom 14. Dezember 1998 (SR 172.010.21). Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredi- te ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung. Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 25 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 171.10) die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu geben, der nicht dem Referendum untersteht.
8 Kurzversion des Zivilen Bauprogramms bzw.
Zusatzdokumentationen In den letzten Jahren wurde den eidgenössischen Räten das Zivile Bauprogramm als Kurzversion unterbreitet. Dieses Verfahren hat sich bewährt, so dass auch das dies- jährige Zivile Bauprogramm nur die wesentlichen Punkte der geplanten Projekte beinhaltet. Bauliche und technische Details sowie ein allfälliger ausführlicher Kos- tenvoranschlag bzw. eine allfällige Kostenschätzung sind in den Zusatzdokumenta- tionen (Projektheften) dargelegt. Diese Unterlagen gehen wie bis anhin über das Kommissionssekretariat an die zuständigen Kommissionen für öffentliche Bauten und auf Verlangen auch an die entsprechenden Ratsmitglieder.
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