Botschaft zur Verlängerung des Bundesgesetzes über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia und zum Bundesbeschluss betreffend den Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 20082011
06.097
Botschaft zur Verlängerung des Bundesgesetzes über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia und zum Bundesbeschluss betreffend den Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008–2011
vom 29. November 2006
Sehr geehrte Herren Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren
Wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft, mit dem Antrag auf Zustim- mung, den Entwurf zur Verlängerung des Bundesgesetzes über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia und zum Bundesbeschluss betreffend einen Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008–2011.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
29. November 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2006-2508 9681
Übersicht
Die Stiftung Bibliomedia soll vom Bund weiterhin unterstützt werden. Dazu ist einerseits die formell-gesetzliche Grundlage zu verlängern, andererseits soll ein Zahlungsrahmen von 6 Millionen Franken für die Finanzhilfen in den Jahren 2008–2011 beschlossen werden. Der Bund unterstützt die Stiftung Bibliomedia seit 1921. Ihr Auftrag ist die Sicher- stellung und die Verbesserung des Zugangs zu Büchern und Medien in der gesamten Schweiz. Durch ihre Tätigkeiten trägt die Bibliomedia dazu bei, in allen Regionen der Schweiz ein dichtes Netz von lebendigen Bibliotheken sicherzustellen und die Arbeit der Bibliothekarinnen und Bibliothekare zu erleichtern. Die Finanzhilfe des Bundes erlaubt es den kleineren Bibliotheken, ihren Leserinnen und Lesern einen laufend aktualisierten Katalog sowie attraktive und moderne Dienstleistungen anzubieten. Die Stiftung stellt allen Regionen und Bevölkerungskreisen Bücher und andere Medien zur Verfügung und trägt so zu einem sozialen und regionalen Aus- gleich und zu einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den Bibliotheken bei. Seit dem Jahr 2000 ist die Bibliomedia durch einen Leistungsvertrag mit dem Bund verbunden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die Schweize- rische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) haben gemeinsame Grundsätze erarbeitet, welche die Unterstützungsleistungen an die Stiftung fest- legen. Diese Grundsätze zielen auf eine klare Kostenteilung zwischen Bund, Kan- tonen und Gemeinden entsprechend den jeweiligen Leistungen, welche die Biblio- media für sie erbringt. Mit Bundesbeschluss vom 18. Dezember 20031 wurde der Stiftung Bibliomedia ein Zahlungsrahmen von 8 Millionen Franken in den Jahren 2004–2007 bewilligt, der allerdings Ende 2005 auf 7 Millionen Franken herabgesetzt wurde2. Der Zahlungs- rahmen und der Leistungsvertrag laufen Ende 2007 aus. Die Stiftung bildet eine Quelle für die Erneuerung der Buchbestände und des Animationsmaterials für Bibliotheken und Schulen. Es ist wichtig, dass die Stiftung ihre Tätigkeiten weiter- führen und ihre Kenntnisse, ihre Erfahrung und ihre Kontakte zur Verfügung stellen kann, um den Zugang zum Lesen für alle zu fördern. Die Stiftung Bibliomedia erfüllt Aufgaben im öffentlichen Interesse des Bundes. Der Bundesrat beantragt deshalb mit der vorliegenden Botschaft und dem beiliegenden
Beschlussesentwurf die Bewilligung eines Zahlungsrahmens von 6 Millionen Fran- ken in den Jahren 2008–2011. Weil die formell-gesetzliche Grundlage für die Unter- stützung der Stiftung bis Ende 2007 befristet ist, muss sie verlängert werden.
1 BBl 2004 2051
2 Bundesbeschluss I vom 15. Dezember 2005 über den Voranschlag für das Jahr 2006, BBl 2006 1577.
Die Verlängerung des Bundesgesetzes ist als Übergangslösung bis zur definitiven Regelung einer gesetzlichen Grundlage zu verstehen. Diese Lösung ist im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen neuen Kulturförderungsgesetzes vorgesehen, welches Artikel 69 der Bundesverfassung3 umsetzen soll. Damit wird gegebenenfalls eine Aufhebung des hier vorgeschlagenen Bundesgesetzes einhergehen.
3 SR 101
Botschaft
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Das geltende Bundesgesetz vom 19. Dezember 20034 über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia ist bis zum 31. Dezember 2007 befristet. Es versteht sich als Übergangslösung bis zur definitiven Regelung einer rechtlichen Grundlage im neuen Kulturförderungsgesetz. Da das Kulturförderungsgesetz bis zum Ablauf der Befristung noch nicht in Kraft sein wird, soll die Vorlage bis zum Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes, längstens jedoch bis zum 31. Dezember
2011 verlängert werden.
Da mit der beantragten Vorlage das geltende Bibliomedia-Gesetz nur für befristete Zeit unverändert weitergeführt wird, ist die Durchführung eines Vernehmlassungs- verfahrens nicht erforderlich.
1.2 Wichtigkeit der Leseförderung
Die Bedeutung der Leseförderung für die Entwicklung aller geistigen Fähigkeiten ist unbestritten. Nachdem die PISA-Studie erhebliche Mängel bei der Lesekompetenz der 15-Jährigen festgestellt hat, liegen seit 2005 auch erste Resultate der ALL- Erhebung (ALL=Adult Literacy and Lifeskills Survey) zum Niveau der Grundkom- petenzen bei den Erwachsenen vor. Während die Erwachsenen in der Schweiz bei den mathematischen Fähigkeiten im internationalen Vergleich gut abschneiden, liegen ihre Lesekompetenzen unter dem Durchschnitt. Nur ungefähr die Hälfte der 16- bis 65-jährigen Schweizerinnen und Schweizer verfügt über die Fähigkeit, einen längeren zusammenhängenden Text zu lesen und zu verstehen. Rund 10 Prozent der Bevölkerung sind nicht in der Lage, einen einfachen Text adäquat zu erfassen. Die Gründe dafür sind vielfältig, doch es ist klar, dass das Bücherlesen die Entwicklung der Sprachkompetenz positiv beeinflusst.
1.3 Bibliomedia
1.3.1 Allgemeines
Die Hauptaufgabe der Bibliomedia besteht darin, attraktive Bücher in grosser An- zahl bereitzustellen, die der Leseanimation dienen: in Gemeindebibliotheken, in Kindergärten, Integrationsbibliotheken, Jugendzentren und Schulen in allen Lan- desteilen. Die Bibliomedia entwickelt Angebote zur Leseförderung und setzt ihre Mittel im Dienst der öffentlichen Bibliotheken und der Kultur des Lesens in der Schweiz ein.
4 SR 432.28
Der Bund ist, seit ihrer Gründung 1920, der Hauptträger der Stiftung. Ende 2005 hat das Parlament aufgrund der angespannten Finanzlage des Bundes beschlossen, die Finanzhilfe an die Bibliomedia für die Jahre 2006 und 2007 um 25 Prozent zu kür- zen. Die Stiftung hat enorme Anstrengungen unternommen, um die Anforderungen des Leistungsvertrags trotz der geringeren Finanzbeiträge des Bundes zu erfüllen.
1.3.2 Struktur, Organe und Ziele der Bibliomedia
Struktur, Organe und Ziele der Bibliomedia bleiben in den Jahren 2007–2011 die gleichen wie in den Jahren 2004–2007. Es kann deshalb auf die entsprechenden Ausführungen in der Botschaft vom 10. September 20035 zu einem Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia und zu einem Bundesbeschluss betreffend einen Zahlungsrahmen in den Jahren 2004–2007 (nach- folgend Bibliomedia-Botschaft 2004–2007) verwiesen werden. Als «Bibliothek der Bibliotheken» leistet die Bibliomedia seit ihrer Gründung im Jahr 1920 einen wesentlichen Beitrag zur Bibliotheks- und Leseförderung in der Schweiz. Sie tut dies, indem sie sich für den Auf- und Ausbau sowie für die Qua- litätssicherung des öffentlichen Bibliothekswesens in unserem Land einsetzt. Die Stiftung ist dezentral in drei Bibliocentern in Solothurn, Lausanne und Biasca tätig. Die Bibliocenter sind betrieblich weitgehend selbständig und können so die Bedürfnisse der jeweiligen Sprachregion optimal abdecken. Sie dienen zudem als Kulturzentren und haben als Ausstellungs- und Veranstaltungsorte eine recht bedeu- tende kulturelle Ausstrahlung in den jeweiligen Regionen.
1.3.3 Tätigkeiten der Bibliomedia
1.3.3.1 Allgemeines
Um die Bibliotheken und das Lesen auf nationaler Ebene zu fördern, übernimmt die Bibliomedia folgende Aufgaben: – Sie ergänzt und erneuert in öffentlichen Bibliotheken und Schulbibliotheken Bestände an Büchern und anderen Informationsträgern. – Sie leistet Starthilfen für die Einrichtung lokaler und regionaler öffentlicher Bibliotheken. – Sie betreibt, in Absprache mit den Kantonen, «Zentralen für Klassenlektüre» und versorgt Schulklassen mit Literatur für den Sachunterricht und für die Förderung der individuellen Lektüre. – Sie beliefert Spitäler, Heime, Anstalten, Gefängnisse und Ferienlager mit Büchern und anderen Informationsträgern. – Sie wirkt als Beraterin in bibliothekarischen Belangen und fördert kulturelle Aktivitäten in den Bibliotheken.
5 BBl 2003 6215
– Sie kann zielverwandten Organisationen nach Übereinkunft Dienstleistun- gen zur Verfügung stellen, insbesondere der Schweizerischen Arbeitsge- meinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (SAB).
1.3.3.2 Ausleihe
2005 hat die Bibliomedia 615 öffentliche Bibliotheken, 9950 Schulklassen und mehr als 200 andere Institutionen (Spitäler, Altersheime, Freizeitcenter, Krippen, Lese- gruppen, Gefängnisse usw.) mit Bücherleihbeständen beliefert. Die drei Bibliocenter und ihre Zentralen für Klassenlektüre haben mehr als 981 000 Medien in über 1700 Ortschaften ausgeliefert. Zwei Drittel wurden an Bibliotheken ausgeliehen. Die Ausleihe von fremdsprachigen Büchern hat sich zwischen 1996 und 2005 ver- doppelt. Rund ein Drittel betrifft englischsprachige Bücher, der Rest verteilt sich auf die Sprachen Spanisch, Kroatisch, Albanisch, Türkisch, Portugiesisch und Tami- lisch. Die Zahl der Bibliotheken und Institutionen, die fremdsprachige Bestände ausleihen, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Tatsächlich leiht die Biblio- media inzwischen 70 000 fremdsprachige Bücher an mehr als 300 Bibliotheken und andere Institutionen aus. Dies ist das Resultat einer Werbekampagne und einer engen Zusammenarbeit mit Organisationen der Leseförderung. Die Zentralen für Klassenlektüre (ZKL) in Lausanne und Solothurn bedienen pro Jahr rund 10 000 Klassen aus allen Kantonen mit über 21 000 Serien und 388 000 Bänden. Die Online-Bestellmöglichkeit und die über das Internet zugänglichen Hilfsmittel und Unterrichtsmaterialien zu den ZKL-Titeln tragen zu einer regelmäs- sigen Steigerung der Nachfrage bei. Die Sammlungen, welche die Bibliotheken namentlich in den kleinen Gemeinden bei der Bibliomedia ausleihen, dienen dazu, ihre Attraktivität zu steigern: Der regel- mässige Austausch der Bestände erlaubt ein breites Bücherangebot und reduziert gleichzeitig die von den Gemeinden getragenen Kosten. In den grösseren Biblio- theken und in den städtischen Zentren sind es vor allem die Fremdsprachenbestände der Bibliomedia, die zu einer Erweiterung des Angebots genutzt werden. Man kann auch eine deutliche Zunahme der Nachfrage nach kleineren Bücher- kollektionen und weiteren Animationsmaterialien für die Leseförderung feststellen. Das Gleiche gilt auch für die Nachfrage nach «strukturierten» Angeboten und Mate- rialien zur Steigerung der Attraktivität der Bibliotheken.
1.3.3.3 Bibliotheksentwicklung
Seit einiger Zeit ist eine Konsolidierung im Netz der öffentlichen Bibliotheken der Schweiz festzustellen: Die alten Gemeindebibliotheken wurden modernisiert und die kleinen Bibliotheken vergrössert. In den Gemeinden mit weniger als 10 000 Ein- wohnerinnen und Einwohnern geht die Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken einher mit der Einrichtung kleiner multikultureller Zentren. Die Bibliomedia bleibt für mehr als die Hälfte aller öffentlichen Bibliotheken der Schweiz der Garant dafür, dass diese jederzeit über ein aktuelles und attraktives Bücherangebot und Material für die kulturelle Animation dieser Orte verfügen.
Die Bibliomedia stellt auch Aus- und Weiterbildungskurse für die Bibliothekarinnen und Bibliothekare sicher. Das Kursangebot ist den Bedürfnissen der kleineren öffentlichen Bibliotheken und der Schulbibliotheken angepasst. Diese Kurse erlau- ben nicht nur eine effiziente Bibliotheksverwaltung (z.B. Erstellen und Unterhalten der Bibliotheksstatistik, Urheberrechte in den Bibliotheken der Schweiz usw.), sondern vor allem die Präsentation der Bestände (z.B. die Jugendliteratur, Interkultu- ralität in der Bibliothek usw.).
1.3.3.4 Buch- und Leseförderung
Die Bibliomedia hat den Auftrag, sich für die Leseförderung einzusetzen. Die Stif- tung muss die öffentlichen Bibliotheken dabei unterstützen, alle Bewohnerinnen und Bewohner ihres Einzugsgebiets anzusprechen: gewandte und schwache, junge und ältere, schweizerische und ausländische Leserinnen und Leser. Sie hat also sowohl in Bezug auf den Illettrismus der Erwachsenen als auch in Bezug auf die schwachen Lese- und Schreibkompetenzen der jugendlichen Schulabgängerinnen und -abgänger einen Auftrag zu erfüllen.6 Die Bibliomedia steht jedoch nicht in Konkurrenz zu den anderen Institutionen der Leseförderung. Tatsächlich liefert sie diesen Institutionen die nötigen Arbeitsbücher: Kinder- und Jugendbücher, Bücher für Erwachsene mit Leseschwierigkeiten, fremdsprachige Bücher, Grossdruckbücher. Die Bibliomedia ist ein «Ressourcenzentrum». Dazu kann auf die Ausführungen in der Bibliomedia-Botschaft 2004–2007 verwiesen werden (Ziff. 1.3.3).7 Sie unterstützt überdies auch aktiv die Vermittlungsinstanzen und organisiert allein oder in Zusammenarbeit Buch- und Leseförderungsaktionen. So hat sie in den letzten Jahren den Bestand an Materialien zur Leseanimation (Ausstellungen, Ani- mations-Kollektionen, Kamishibai-Koffertheater, Bilderbuchkino usw.) weiter aus- gebaut. Im Jahr 2005 wurden 55 Ausstellungen für die Leseanimation und
480 Geschichtensets zum Vorlesen und Erzählen ausgeliehen.
Gemeinsam mit dem Schweizerischen Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV und dem Verband der Bibliotheken und Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz BBS feiert die Bibliomedia den Unesco-Welttag des Buches (23. April). Zum Thema «Politiker/innen lesen» fanden 2005 in über 500 Bibliotheken und Buchhandlungen Veranstaltungen statt. Zusammen mit dem Schweizerischen Institut für Kinder- und Jugendmedien und der Unicef beteiligen sich die drei Bibliocenter der Bibliomedia jedes Jahr an der Organisation der Schweizer Erzählnacht (jeweils 2. Freitag im November). Für diese Veranstaltung produziert die Bibliomedia eine Ausstellung zum gewählten Thema und stellt sie den Bibliotheken für die Leseanimation zur Verfügung.
6 Je nach Forschungsansatz geht man davon aus, dass zwischen 10 und 20 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in der Schweiz grosse Schwierigkeiten beim Erfassen eines einfachen Textes haben.
7 BBl 2003 6215
1.3.3.5 Verständigung, Austausch und Integration
Bezüglich dem Beitrag, den Bibliomedia an die Verständigung leistet, ist auf die Bibliomedia-Botschaft 2004–2007 zu verweisen (Ziff. 1.3.6).8 Mit ihrem Angebot an fremdsprachigen Büchern (gegenwärtig sind sieben Sprachen verfügbar) fördert die Bibliomedia den Besuch der Bibliotheken durch ausländische Bevölkerungsgruppen und trägt so zu deren Integration bei. Die Bibliomedia hat mehrsprachige Sammlungen für Kinder mit multikulturellem Hintergrund geschaf- fen. Zur Unterstützung der Bibliothekarinnen und Bibliothekare hat die Bibliomedia ein Handbuch herausgegeben, das Ratschläge und Instrumente zum Empfang ausländischer Bibliotheksbenutzer vermittelt. Die Musterformulare sind in sechs Fremdsprachen verfügbar. Das in Zusammenarbeit mit Quims (Projekt «Qualität in multikulturellen Schulen» der Bildungsdirektion des Kantons Zürich) 2005 herausgegebene Handbuch mit dem Titel Sprachenvielfalt in Schule und Bibliothek war sofort ein grosser Erfolg. Es entspricht einem wachsenden Bedürfnis nach praktischen Ratschlägen zur Leseför- derung. Zwischen 1996 und 2005 konnte die Anzahl der ausgeliehenen fremdsprachigen Bücher mehr als verdoppelt werden.
1.3.4 Evaluation der Tätigkeiten der Bibliomedia
In den Jahren zwischen 2003–2006 hat die Bibliomedia die Entwicklung der öffent- lichen Bibliotheken in der Schweiz stark gefördert. Sie hat ihnen Bücher und Ani- mationsmaterialien zur Verfügung gestellt und damit zu einer ausgeglichenen Lite- raturversorgung aller Landesteile und Bevölkerungskreise beigetragen. Die Bibliomedia erfüllt eine wesentliche Augleichsfunktion im Panorama der öffent- lichen Bibliotheken der Schweiz. Durch ihre Leistungen (Ausleihe von aktuellen und attraktiven Büchern, Beratungen usw.) gewährleistet die Stiftung den Betrieb von öffentlichen Bibliotheken in kleinen Gemeinden, Aussenquartieren und in abgelegenen Gebieten, die solche Einrichtungen allein nicht finanzieren könnten. Die Bibliomedia schafft einen regionalen Ausgleich, indem sie über die Biblio- theken einen Zugang zur Literatur, zu Wissen und zur Kultur vermittelt. Die Stiftung gewährleistet ein dichtes Netz von attraktiven Bibliotheken. Die Hälfte der 562 Gemeinden, die mit Bibliomedia-Büchern eine Bibliothek betrei- ben, liegt in wirtschaftlich bedrohten Regionen oder fällt unter das Investitionshilfe- gesetz. Die Bibliomedia bewirkt einen Schneeballeffekt für die Verbreitung von Sprache und Kultur. Mit der Finanzhilfe des Bundes, die einem Prozent der Gesamtkosten zu Gunsten der öffentlichen Bibliotheken entspricht, trägt die Stiftung in 600 der rund
1000 öffentlichen Bibliotheken in der Schweiz zur Verbesserung der Angebote und
zur Reduktion der Gesamtkosten bei.
8 BBl 2003 6215
Die Bibliomedia hat auch eine Impulswirkung auf die Gemeindebibliotheken. Oft gibt die Stiftung den entscheidenden Anreiz zur Realisierung eines Bibliothekspro- jekts. Als Beispiel seien die Bibliobahn in Appenzell oder die Biblioteca inter- culturale in Bellinzona genannt. Dank der Vielfalt ihrer Angebote und ihrer Kreativität kann die Bibliomedia auf die jeweils aktuellen Bedürfnisse eines sich ständig wandelnden Umfelds eingehen.
1.4 Finanzierung der Bibliomedia
1.4.1 Gegenwärtige Situation
Für die Jahre 2006–2007 wurden die Subventionen des Bundes an die Bibliomedia um 25 Prozent gesenkt: Sie erhielt pro Jahr 1,5 Millionen Franken anstelle von 2 Millionen. Trotzdem hält sie alle ihre Tätigkeiten weiterhin aufrecht und entwi- ckelt sogar neue. Um die Dynamik und die Existenz der Stiftung nicht übermässig zu gefährden, sah sich die Bibliomedia gezwungen, Rückstellungen für die Jahre
2006 und 2007 aufzulösen. Aus Spargründen wurde das Personal der Bibliomedia
2006 von 17,65 Vollzeitstellen auf 17,15 Stellen reduziert. Diese Zahl ist niedriger als 1990. In Anhang 2 zu dieser Botschaft finden sich die Jahresrechnungen und die Bilanzen der Bibliomedia für die Jahre 2000–2005. Anhang 3 beschreibt die Kostenverteilung und die verschiedenen Einnahmequellen der Stiftung Bibliomedia.
1.4.2 Die Rolle des Bundes
Der Anteil der Selbstfinanzierung der Tätigkeiten der Bibliomedia lag 2005 bei 34 Prozent. Die Aufhebung der Bundesbeiträge hätte zur Folge, dass die Bib- liomedia ihre Funktion als gemeinnützige Stiftung aufgeben und in einen nach rein kommerziellen Kriterien orientierten Dienstleistungsbetrieb überführt werden müsste. Die finanziell «unrentablen», bildungs- und kulturpolitisch aber sinnvollen Massnahmen der Bibliomedia zur Bibliotheks- und Leseförderung müssten auf- gegeben werden: Dies sind insbesondere die Starthilfen für neue Gemeinde- und Schulbibliotheken, die Anlässe zur Leseförderung und die Produktion thematischer Ausstellungen unterstützen. Die Bücherausleihe würde teurer und die kleinen Bib- liotheken könnten ihr Angebot nicht mehr regelmässig erneuern. Dies würde insbe- sondere die drei Bibliocenter (Solothurn, Lausanne und Biasca) betreffen. Eine massive Reduktion oder gar Einstellung der Tätigkeit der Bibliomedia würde dem Interesse des Bundes widersprechen. Der Bund soll deshalb nach den Vorstellungen des Bundesrats eine maximale Jahresfinanzhilfe von 1,5 Millionen in den Jahren 2008–2011 entrichten. Dafür ist ein Zahlungsrahmen von 6 Millionen Franken für die Jahre 2008–2011 zu bewil- ligen. Die entsprechenden Beträge sind im Voranschlag des EDI eingestellt. Im Jahr 2000 stammten 55,4 Prozent der Finanzmittel der Bibliomedia vom Bund. In den Jahren 2008–2011 werden es nur noch 39 Prozent sein. Mit 1,5 Millionen Franken jährlich wird die Bundesfinanzhilfe auf den Stand von 1990 gesenkt. Die Bibliomedia leistet somit einen besonderen Beitrag zur Sanierung der Bundes- finanzen. Im Gegenzug dazu wird die Bibliomedia einige ihrer Dienstleistungen
reduzieren müssen. Anhang 4 zeigt den von der Bibliomedia erstellten Finanzie- rungsplan für die Jahre 2008–2011. Die Ausrichtung der Beträge ist aus der Sicht des Bundes wie bis anhin an die Bedingung zu knüpfen, dass die Bibliomedia dem EDI jährlich den Voranschlag, den Jahresbericht und die Jahresrechnung zur Genehmigung unterbreitet.
1.4.3 Die Rolle der Kantone und Gemeinden
Die Kantone und Gemeinden beteiligen sich zu unterschiedlichen Anteilen an der Finanzierung der Bibliomedia. 2005 beliefen sich die Beiträge der Kantone auf
16 Prozent der Einnahmen der Bibliomedia; der Einkauf von Dienstleistungen auf
Kosten der Kantone und Gemeinden betrug 29 Prozent der Einnahmen der Biblio- media. Darüber hinaus erbrachten die Kantone den auf ihrem Gebiet gelegenen Bib- liocentern direkte oder indirekte Beiträge für deren Betrieb (Mietzinsreduktionen usw.). Weiter sei erwähnt, dass die Kantone und Gemeinden mehr als 950 000 Franken pro Jahr an die «Zentralen für Klassenlektüren» bezahlen, die an die Bib- liomedia angegliedert sind. Insgesamt geben die Kantone und Gemeinden rund 1,5 Millionen Franken für die Bibliomedia aus. Die Ausgaben der Kantone und Gemeinden zu Gunsten der öffentlichen Bibliotheken und der Schulbibliotheken sind beträchtlich, sie belaufen sich auf jährlich mehr als 100 Millionen Franken. Die EDK vertritt die Überzeugung, dass die Bibliomedia wichtige Aufgaben für die öffentlichen Bibliotheken in der Schweiz wahrnimmt, und unterstützt ebenfalls das Begehren nach einer langfristigen Finanzhilfe für die Stiftung. Seit 2000 variieren die von den Kantonen geleisteten Beiträge je nach den erbrach- ten Leistungen: Die Kantone vergüten sämtliche Leistungen der Bibliomedia an die öffentlichen Schulen.
2 Erläuterungen zur Verlängerung des Bundesgesetzes
und zum Finanzierungsbeschluss
2.1 Verlängerung des Bundesgesetzes
Die Geltungsdauer des Gesetzes soll gemäss dem Entwurf bis zum 31. Dezember
2011 befristet werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass für die Unterstüt-
zung der Stiftung Bibliomedia ab dem Jahr 2011 in dem sich in Vorbereitung befin- denden neuen Kulturförderungsgesetz, welches den Kulturartikel 69 der Bundesver- fassung9 umsetzen soll, eine formell-gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Tritt diese gesetzliche Grundlage zur Unterstützung der Stiftung Bibliomedia bereits vor dem 31. Dezember 2011 in Kraft, so wird das hier vorgeschlagene Bundesgesetz automatisch ausser Kraft treten.
9 SR 101
2.2 Finanzierungsbeschluss
Tritt das Kulurförderungsgesetz vor Ablauf des Jahres 2011 in Kraft, wird für die weitere Geltung des Finanzierungsbeschlusses im Rahmen der Botschaft zum Kul- turförderungsgesetz eine Lösung vorgeschlagen. Die gesamtschweizerische Bedeutung der Bibliomedia, insbesondere im Bereich der Leseförderung, der Verständigung zwischen den Sprachregionen, der Integration sowie des Ausgleichs der regionalen Ungleichgewichte, rechtfertigt die bedeutende Rolle des Bundes bei der Finanzierung. Mit dem Beitrag von 6 Millionen Franken für die Beitragsperiode 2008–2011 soll Bibliomedia ihre nationalen Tätigkeiten zur Förderung des Zugangs zur Lese- und Schreibkultur der gesamten Bevölkerung fortentwickeln. Dieser Beitrag ist notwen- dig, um das Bibliotheksnetz in der Schweiz sicherzustellen. Er ermöglicht es, die Bibliotheksbestände regelmässig zu erneuern und sie dadurch attraktiv zu erhalten. Die Bundeshilfe an die Bibliomedia trägt wesentlich zur Zusammenarbeit und zur Stärkung des Zusammenhaltes unter den Bibliotheken bei. Er ermöglicht auch Massnahmen, die einer ineffizienten Zersplitterung der Kräfte im föderalistisch organisierten Bibliothekswesen in der Schweiz entgegenwirken.
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
Für die Beitragsperiode 2008–2011 wird ein Zahlungsrahmen von 6 Millionen Franken mit einem jährlichen Betrag von 1,5 Millionen Franken beantragt. Die notwendigen Mittel sind im Legislaturfinanzplan 2008–2011 vorgesehen. Gemäss Artikel 20 des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 200510 über den eidgenös- sischen Finanzhaushalt ist der Zahlungsrahmen ein von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgesetzter Höchstbetrag der Voranschlagkredite für bestimmte Ausgaben. Diese Kredite sind gesperrt und werden vom Bundesrat nur dann freige- geben, wenn es der Bundeshaushalt erlaubt und das Erreichen der verfassungsmässig fixierten Haushaltsziele nicht gefährdet ist. Der nun anbegehrte Zahlungsrahmen ist auf die Anforderungen des Entlastungsprogramms abgestimmt. Der Antrag hat keine personellen Auswirkungen auf den Bund.
3.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
Ohne die Ausleihen der Bibliomedia könnten die Bibliotheken ihre Bestände nicht so regelmässig (drei bis vier Mal pro Jahr) erneuern; sie wären damit deutlich weni- ger attraktiv. Die Einstellung der Bundeshilfe an die Bibliomedia hätte direkte Aus- wirkungen auf rund 600 Gemeinde– und nicht weniger als 1000 Schulbibliotheken. Kleinere Bibliotheken, namentlich in den italienischsprachigen Regionen, im Wallis und in ländlichen Gegenden und Randregionen könnten den Betrieb nicht weiter- führen. Eine massive Reduktion oder gar Einstellung der Tätigkeit der Bibliomedia
10 SR 611.0
Schweiz widerspricht deshalb dem Interesse des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.
3.3 Auswirkungen auf die Kulturförderung
Die Finanzhilfe des Bundes an die Bibliomedia hat positive Auswirkungen im Sinne einer indirekten Rentabilität der Kulturförderung. Indem die Bibliomedia ihre Bücherbestände und anderen Medien regelmässig erneuert, spielt sie für den Buchmarkt eine wichtige Rolle. Durch ihre Ankäufe unterstützt die Bibliomedia die Schweizer Verlage und Buchhändler. Um jedoch auf die Subventionskürzungen des Bundes reagieren zu können, wird die Bibliomedia ihre Tätigkeiten den vorhandenen Mitteln anpassen. Die Stiftung sieht daher vor, ihr Personal um 15 Prozent zu reduzieren (2,5 Vollzeitstellen weniger), ihre Medienankäufe um 12 Prozent zu verringern und weniger Projekte zur Leseför- derung durchzuführen (vgl. Anh. 4).
3.4 Andere Auswirkungen
Betreffend die anderen Auswirkungen kann auf die entsprechenden Ausführungen in der Bibliomedia-Botschaft 2004–200711 verwiesen werden (Ziff. 3.5).
4 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage «Zahlungsrahmen für eine Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia» in den Jahren 2008–2011 ist im Bericht über die Legislaturplanung 2003–2007 ange- kündigt.12
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Für die Erläuterungen zur Verfassungs- und Gesetzmässigkeit kann auf die Ausfüh- rungen in der Bibliomedia-Botschaft 2004–2007 verwiesen werden (Ziff. 6.1).13 Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird die formell-gesetzliche Grundlage zur Gewährung der jährlichen Finanzhilfe von 2008–2011 an die Stiftung Bibliomedia geschaffen. Gleichzeitig wird mit der vorliegenden Botschaft die Bewilligung eines Zahlungs- rahmens für die Jahre 2008–2011 beantragt. Die Zuständigkeit der Bundesversamm- lung für diesen Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung14 (Budgetkompetenz der Bundesversammlung).
11 BBl 2003 6215
12 BBl 2004 1199
13 BBl 2003 6215
14 SR 101
5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen
der Schweiz Der Gesetzesentwurf, den wir Ihnen unterbreiten, berührt keine Frage im Zusam- menhang mit völkerrechtlichen Bindungen der Schweiz.
5.3 Erlassform
Für die Erläuterungen über die Erlassform kann auf die Ausführungen zur Rechts- form der Erlasse in der Bibliomedia-Botschaft 2004–2007 verwiesen werden (Ziff. 6.2).15
5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Das beantragte Bundesgesetz unterliegt nicht der Ausgabenbremse; es bewirkt weder neue Ausgaben noch eine Erhöhung der bisherigen Ausgaben für die Stiftung Bibliomedia. Aus denselben Gründen unterliegt der beantragte Zahlungsrahmen auch nicht der Ausgabenbremse.
5.5 Vereinbarkeit mit dem Subventionsgesetz
Die beantragte Verlängerung des Bundesgesetzes sowie der Bundesbeschluss betref- fend den Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008–2011 richtet sich nach den Grundsätzen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990.16
15 BBl 2003 6215
16 SR 616.1
Anhang 1
Der Stiftungsrat im April 2006
Ehrenpräsident Gattlen Anton, Sitten
Präsidentin Hafner Ursula, Schaffhausen (a)
Vizepräsident de Buman Dominique, Nationalrat, Fribourg (a)
Weitere Mitglieder des Stiftungsrats Bär Alfred, Zürich (e) Chenaux Christine, Bundesamt für Kultur, Bern (a) Däscher Nelly, Chur (e) Gapany Susanne, Fribourg (c) Landolt Niklaus, Biel (d) Ory Gisèle, Ständerätin, La Chaux-de-Fonds (a) Piffaretti Monica, Bellinzona (c) Ryser Nicolas, Lausanne (c) Schmid Christian, Bern (b) Delegierte des Eidg. Departements des Innern Delegierte der Schweiz. Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Abgeordnete der Bibliotheksräte Vertreter des Verbandes der Bibliotheken und der Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz e = Kooptiert
Direktion Peter Wille
Direktion Bibliocenter Ruth Fassbind, Solothurn Laurent Voisard, Lausanne Orazio Dotta, Biasca
Anhang 2
Überblick Einnahmen, Ausgaben und Ergebnisse der Stiftung Bibliomedia 2000–2005
2005 2004 2003
Einnahmen Ausgaben Bilanz Einnahmen Ausgaben Bilanz Einnahmen Ausgaben Bilanz
Bibliomedia 3 203 246 3 217 006 – 13 760 3 207 190 3 135 784 + 71 406 3 312 723 3 251 070 + 61 653 ZKL Solothurn 652 091 647 690 + 4 401 656 920 630 872 + 26 048 600 463 548 371 + 52 092 LS Lausanne 271 766 273 580 – 1 814 268 906 248 477 + 20 429 285 408 280 532 + 4 876 Total 4 127 103 4 138 276 – 11 173 4 133 016 4 015 133 + 117 883 4 198 594 4 079 973 + 118 621 Bundesbeitrag 2 000 000 1 970 000 2 049 696 an Bibliomedia 48,5 % 47,7 % 48,8 %
2002 2001 2000
Einnahmen Ausgaben Bilanz Einnahmen Ausgaben Bilanz Einnahmen Ausgaben Bilanz
Bibliomedia 3 117 199 3 359 767 – 242 568 3 070 925 3 351 061 – 280 136 3 527 046 2 986 131 + 540 915 ZKL Solothurn 522 501 546 842 – 24 341 554 533 631 701 – 77 168 570 217 544 490 + 25 827 Total 3 639 700 3 906 609 – 266 909 3 625 458 3 982 762 – 357 304 4 097 263 3 530 621 + 566 642 Bundesbeitrag 1 830 400 1 830 000 2 268 800 an Bibliomedia 50,3 % 50,5 % 55,4 %
Bemerkungen: 2000: Sonderbeitrag des Bundes (Fr. 450 000.-) an die Erneuerung der EDV-Anlagen, in den Jahren 2001+2002 investiert. Spalte Bilanz: Überschüsse werden in Rückstellungen überführt, Defizite aus Rückstellungen gedeckt. ZKL Solothurn: Im Jahr 2000 in Stiftung Bibliomedia integriert. LS Lausanne: Im Jahr 2003 in Stiftung Bibliomedia integriert, Rechnung wird ab 2006 im Jahresbericht publiziert.
Anhang 3
Ausgaben und Einnahmen der Stiftung Bibliomedia 2005
Finanzierungsplan für die Jahre 2008–2011 Anhang 4 Differenz EINNAHMEN PLAN 2008 PLAN 2009 PLAN 2010 PLAN 2011 2008/2005 Bemerkungen Bundesbeitrag 1 500 000 1 500 000 1 500 000 1 500 000 – 25 % Pauschalabgeltungen Kantone 275 000 280 000 280 000 280 000 + 10 % Leistungsabgeltungen Kantone / Gemeinden für Bibliomedia- Weitere Umlagerung der Kosten vom Bund auf Kollektionen 690 000 690 000 710 000 700 000 +3% Kantone, wobei der Spielraum für Beitrags- und Leistungsabgeltungen Kantone / Gemeinden für Klassenlektüre 950 000 950 000 960 000 980 000 +4% Tariferhöhungen in den letzten Jahren bereits Beiträge an Projekte / Sponsoren / Privatbeiträge 30 000 50 000 50 000 50 000 + 200 % weitgehend ausgeschöpft wurde. Kapital- und Liegenschaftsertrag 230 000 240 000 250 000 250 000 +7% Erhöhung Projektbeiträge für Leseförderung und Diverse Einnahmen 27 000 27 000 27 000 27 000 +/– 0 % Fremdsprachenbibliotheken. Total verfügbare Reseven am 1.1.08: Zwischentotal 3 702 000 3 737 000 3 777 000 3 787 000 ca. 570 000.- Ausgabenüberschuss / Auflösung von Rückstellungen 39 000 70 000 118 000 125 000 Total 3 741 000 3 807 000 3 895 000 3 912 000
AUSGABEN PLAN 2008 PLAN 2009 PLAN 2010 PLAN 2011 Medieneinkauf (Landessprachen) 400 000 400 000 400 000 400 000 – 12 % Medieneinkauf (Fremdsprachen) 70 000 80 000 80 000 80 000 +/– 0 % Reduzierte Bestandeserneuerung = Leistungs- Medieneinkauf Klassenlektüre (Deutsch u. Franz.) 200 000 210 000 210 000 210 000 +/– 0 % und Qualitätsminderung, Abbau der Unterstüt- Nonbooks-Kollektionen 6 000 6 000 6 000 6 000 – 50 % zung von Kleinbibliotheken. Material für Ausrüstung (Folien) und Verpackung 40 000 40 000 42 000 42 000 +/– 0 % Material für Ausrüstung (Folien) und Verpackung Klassenlektüre 35 000 35 000 35 000 35 000 +/– 0 % Reduktion beim Aufwand für Leseförderungspro- Versandkosten Bibliomedia-Kollektionen 40 000 44 000 45 000 47 000 + 10 % jekte (Personal/ externe Kosten), da die verblei- Versandkosten Klassenlektüre 165 000 170 000 180 000 180 000 + 10 % benden Mittel für den Bibliotheksbetrieb verwendet werden müssen. Projekte Leseförderung und Bibliotheksentwicklung (ohne Personal- kosten) 20 000 20 000 20 000 20 000 – 72 % Die Kürzung der Lohnsumme um nominell 6 % gegenüber 2005 erfordert bis 2008 (teuerungsbe- Löhne und Lohn-Nebenkosten Bibliocenter 1 735 000 1 770 000 1 810 000 1 850 000 –6% dingt) einen Stellenabbau von ca. 15 % Löhne und Lohn-Nebenkosten Klassenlektüre 335 000 340 000 340 000 340 000 –1% Reduktion von PR- und Werbemassnahmen, Infrastruktur-, Verwaltungs-, Druck- und Materialkosten + PR 260 000 260 000 260 000 260 000 – 10 % Einsparungen bei Drucksachen. Miet- und Nebenkosten Bibliocenter Solothurn, Lausanne, Biasca 265 000 270 000 275 000 280 000 +4% Reduktion der Abgaben an ProLitteris durch Miet- und Nebenkosten Klassenlektüre Solothurn, Lausanne 55 000 60 000 60 000 60 000 +4% Änderung im Tarifsystem = Reduktion der Investitionen Infrastruktur (Lokale, Informatik) 30 000 30 000 60 000 30 000 – 10 % Autorenförderung. Liegenschaftsaufwand Hallerstrasse 60 000 60 000 60 000 60 000 – 50 % Abgaben (Urheberrecht, Mehrwertsteuer) 25 000 12 000 12 000 12 000
Total 3 741 000 3 807 000 3 895 000 3 912 000 Bundesanteil bei 1,5 Mio. Fr. p.a.:= 39% Total 2008–2011 15 355 000 Durchschnitt pro Jahr 3 838 750