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Botschaft zum Mehrjahresprogramm des Bundes 2008–2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) und dessen Finanzierung

07.025

Botschaft zum Mehrjahresprogramm des Bundes 2008–2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) und dessen Finanzierung

vom 28. Februar 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustim- mung, den Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Festlegung des Mehrjahrespro- gramms des Bundes 2008–2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) und den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.

28. Februar 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2006-2214 2445

Übersicht

Gemäss den Artikeln 14 und 22 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik bestimmt die Bundesversammlung in einem achtjährigen Mehrjah- resprogramm die Förderschwerpunkte und die Förderinhalte für die Regionalpolitik sowie die flankierenden Massnahmen. Zudem legt sie einen auf acht Jahre befriste- ten Zahlungsrahmen für weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung fest. Im Entwurf zum Festlegungsbeschluss werden die Schwerpunkte für die direkte Förderung in erster Priorität auf exportorientierte, industrielle Wertschöpfungs- systeme und auf die Unterstützung des Strukturwandels im Tourismus gelegt. In zweiter Priorität und subsidiär zu den entsprechenden Sektoralpolitiken sind Pro- duktions- und Dienstleistungstrukturen von Interesse, die sich auf spezifische Res- sourcen der Berggebiete und der ländlichen Räume abstützen: Energie, Agrarwirt- schaft, Bildung. Die Definition von Förderinhalten und Selektionsregeln für die Programmvereinba- rungen zwischen Bund und Kantonen soll Gewähr dafür bieten, dass die Regional- politik nach marktwirtschaftlichen Kriterien umgesetzt wird. Mit den flankierenden Massnahmen wird angestrebt, dass: – zwischen der Regionalpolitik und weiteren Bundesaufgaben mit Wirkungen auf die räumliche Entwicklung Synergien geschaffen werden; – der Massnahmeneinsatz auf allen Ebenen professionell unterstützt und die Wirkung messbar werden. Dazu zählen die Qualifizierung der regionalen Akteure, der Transfer und die Valorisierung von Wissen und ein Indika- torensystem. Die Definition von Schwerpunkten durch den Bund soll zwar die Gesetzesbestim- mungen im Hinblick auf die Umsetzung in den nächsten acht Jahren konkretisieren. Der Detailregelung sind jedoch insofern Grenzen gesetzt, als den unterschiedlichen Strukturen zwischen Alpen- und Juraraum und zwischen Bodensee und Bassin Lémanique Rechnung zu tragen ist. Den Kantonen sind deshalb Spielräume zu gewähren, damit sie zusammen mit ihren Regionen eigene Prioritäten setzen kön- nen. Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren haben am Entwurf zum vorliegenden Programm mitgewirkt. Das wichtigste Kriterium für die Wahl der thematischen Schwerpunkte und Massnahmen der achtjährigen Förderperiode bildet der Export- basisansatz. Alle Aktivitäten im Zuge der Umsetzung des Mehrjahresprogramms sollen einen unmittelbaren oder mittelbaren Beitrag dazu leisten, dass die Regionen

als Standorte für exportfähige wirtschaftliche Leistungen gestärkt werden. Export bedeutet dabei Leistungstransfer aus der Region, dem Kanton oder der Schweiz hinaus.

Mit dem Entwurf zum Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung wird für die Programmperiode ein Zahlungsrahmen von

230 Millionen Franken beantragt. Diese Neueinlagen werden zusammen mit den

Amortisationen aus den IHG-Darlehen die Grundlage bilden, dass die regionalpo- litischen finanziellen Leistungen etwa in der heutigen Höhe fortgeführt werden können und gleichzeitig die längerfristige Werterhaltung des Fonds angestrebt werden kann. Die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben sind entsprechend zu plafonieren. Es wird auch Antrag gestellt, mit dem Kredit während der Programm- periode den Mehrbedarf von zwei Stellen zu finanzieren.

Übersicht 2446 Abkürzungen 2451

1 Ausgangslage 2452

1.1 Ziel und Grundsätze der Neuen Regionalpolitik 2453

1.2 Ausrichtungen der NRP 2453

1.3 Räumlicher Wirkungsbereich 2454

1.4 Begründung und Ansatzpunkte der innovations- und

wertschöpfungsorientierten Regionalpolitik 2455

1.4.1 Exportbasis-Ansatz 2455

1.4.2 Förderung von Innovation und Unternehmertum 2455

1.4.3 Grenzübergreifende Zusammenarbeit 2456

1.4.4 Flankierende Massnahmen 2457

2 Regionalpolitisches Mehrjahresprogramm des Bundes 2008–2015 2458

2.1 Allgemeine Ansatzpunkte und Kriterien 2458

2.1.1 Bestimmung des generellen Rahmens 2458

2.1.2 Leitideen 2459

2.1.3 Drei weitere Selektionsregeln 2460

2.2 Ausrichtung 1 2461

2.2.1 Übersicht 2461

2.2.1.1 Räumliche Förderschwerpunkte 2462
2.2.1.2 Thematische Förderschwerpunkte 2462
2.2.1.3 Förderinhalte 2464
2.2.1.4 Thematische Prioritäten und räumliche Schwerpunkte

im Überblick 2465

2.2.2 Thematische Förderschwerpunkte im Einzelnen 2466

2.2.2.1 Industrie 2466
2.2.2.2 Tourismus 2467
2.2.2.3 Bildung und Gesundheit 2468
2.2.2.4 Energie 2469
2.2.2.5 Natürliche Ressourcen 2470
2.2.2.6 Agrarwirtschaft 2470

2.2.3 Förderinhalte 2471

2.2.3.1 Vorwettbewerblicher Bereich 2471
2.2.3.2 Überbetrieblicher Bereich 2471
2.2.3.3 Wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen 2472
2.2.3.4 Interregionale und internationale Vernetzung 2473
2.2.3.5 Institutionen und institutionelle Reformen 2473

2.3 Ausrichtung 2 2475

2.3.1 Ausgangslage 2475

2.3.2 Zwei Stossrichtungen 2475

2.3.3 Sektoralpolitiken mit besonderer Relevanz für die Regionen 2476

2.3.3.1 Raumentwicklung 2476
2.3.3.2 Vermittlung von Fähigkeiten und Wissen für den

wirtschaftlichen Erfolg 2477

2.3.3.3 Sektoralpolitiken mit Potenzial für gemeinsame

Förderprogramme mit der Regionalpolitik 2477

2.3.4 Potenzialarme Räume 2479

2.3.5 Mitwirkung bei transnationalen Initiativen innerhalb der

europäischen Kohäsionspolitik 2480

2.3.6 Zusammenarbeit NRP – Agglomerationspolitik 2481

2.4 Ausrichtung 3 2481

2.4.1 Ziele 2481

2.4.2 Grundsätze 2482

2.4.3 Strategien 2483

2.4.4 Rollen der Beteiligten 2483

2.4.5 Instrumente des Wissensmanagements 2484

2.4.5.1 Übersicht 2484
2.4.5.2 Instrumente im Einzelnen 2484

2.4.6 Arbeitsschritte 2486

2.5 Kostenfolgen, Finanzierung, indikative Mittelverteilung 2487

2.5.1 Fonds für Regionalentwicklung: Leistungsplafonds, weitere

Einlagen 2487

2.5.2 Indikative Mittelverteilung auf die drei Ausrichtungen 2487

2.6 Umsetzung auf Ebene Kantone 2488

2.6.1 MJP des Bundes und kantonales Umsetzungsprogramm 2488

2.6.2 Kantonale Wirtschaftsentwicklungsstrategie und kantonales

Umsetzungsprogramm 2489

2.6.3 Anforderungen an Projekte 2491

2.6.4 Abstimmung mit der Richtplanung 2493

2.6.5 Nachhaltigkeit 2493

2.7 Controlling und Evaluation 2494

2.7.1 Steuerungsinstrument für Bund und Kantone 2494

2.7.2 Wirkungsmodell staatlichen Handelns 2495

2.7.3 Arbeitsschritte 2496

3 Erläuterungen zu den Bundesbeschlüssen 2496

3.1 Bundesbeschluss zur Festlegung des Mehrjahresprogramms des Bundes

2008–2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik 2496

3.2 Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für

Regionalentwicklung 2497

4 Auswirkungen 2498

4.1 Auswirkungen auf den Bund 2498

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden 2499

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 2500

4.4 Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit 2501

5 Verhältnis zur Legislaturplanung 2501

6 Rechtliche Aspekte 2501

6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit, Erlassform 2501

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 2502

6.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 2502

Anhang Fallbeispiele 2503

Bundesbeschluss zur Festlegung des Mehrjahresprogramms des Bundes 2008–2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) (Entwurf) 2517 Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung (Entwurf) 2519

Abkürzungen

ARE Bundesamt für Raumentwicklung BAFU Bundesamt für Umwelt BBT Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BFS Bundesamt für Statistik BLW Bundesamt für Landwirtschaft BV Bundesverfassung EFV Eidgenössische Finanzverwaltung EPFL Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne ETHZ Eidgenössische Technische Hochschule Zürich EU Europäische Union IDANE Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung IDEKOWI Interdepartementale Kontaktgruppe Wirkungsprüfungen IHG Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Investitionshilfe für Berggebiete KMU Kleine und mittlere Unternehmen KoSeReg Konferenz der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Schweizer Bergregionen KTI Förderagentur für Innovation LwG Landwirtschaftsgesetz MJP Mehrjahresprogramm MoU Memorandum of Understanding NCB Nano Cluster Bodensee NFA Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NHB Nachhaltigkeitsbeurteilung NHG Natur- und Heimatschutzgesetz NRP Neue Regionalpolitik OECD Organisation for Economic Co-operation and Development ÖROK Oesterreichische Raumordnungskonferenz RIS Regional Innovation Strategy ROK Raumordnungskonferenz des Bundes ROR Rat für Raumordnung SBF Staatssekretariat für Bildung und Forschung SECO Staatssekretariat für Wirtschaft TAK Tripartite Agglomerationskonferenz WTT Wissens- und Technologietransfer

Botschaft

1 Ausgangslage

Die eidgenössischen Räte haben am 6. Oktober 2006 das Bundesgesetz über Regio- nalpolitik beschlossen. Gestützt auf die Artikel 13, 14 und 22 dieses Gesetzes unter- breitet nun der Bundesrat in einem weiteren Schritt den eidgenössischen Räten den Entwurf zum Mehrjahresprogramm 2008–2015 (MJP 2008) zur Umsetzung der Regionalpolitik sowie den Festlegungsbeschluss und den Kreditantrag, letztere beide in Form eines Entwurfs zu einem einfachen Bundesbeschluss. Mit der Genehmigung der Vorlage beschliesst die Bundesversammlung: – die sachlichen und räumlichen Förderschwerpunkte und Förderinhalte für die Regionalpolitik – die Schwerpunkte der flankierenden Massnahmen nach Artikel 13 des Gesetzes – und einen auf acht Jahre befristeten Zahlungsrahmen für die Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung. Die Grundlagen des MJP wurden durch eine Arbeitsgruppe von SECO und Vertre- tern der kantonalen Volkswirtschaftsdirektionen bereitgestellt, die durch externe Experten unterstützt wurde.1 Die fruchtbare Zusammenarbeit mit den Kantonen zeigt, dass das vorliegende Programm auch für die Umsetzungsprogramme der Kantone eine Orientierungshilfe sein wird. Das MJP ist ein erster Schritt zur konkreten Umsetzung der Regionalpolitik. Da die eigentlichen Umsetzungsprogramme gemäss den Gesetzesbestimmungen durch die Kantone und Regionen zu definieren sind, müssen Spielräume offen gelassen wer- den, die es den Kantonen erlauben, sich auf ihre spezifischen Strukturen und Her- ausforderungen auszurichten. Der Bund wird beim weiteren Umsetzungsprozess das Schwergewicht auf die Verhandlung und Festlegung von Programmvereinbarungen mit den Kantonen sowie die Begleitung und Evaluation der Realisierung legen. Auch wenn im Zusammenhang mit dem Begriff der regionalen Wertschöpfungssys- teme die Industrie, der Tourismus, die Landwirtschaft oder die Energiewirtschaft erwähnt werden müssen, sollen mit dem MJP weder eine Industriepolitik eingeleitet noch die Sektoralpolitiken konkurrenziert werden. Die Leitideen (Ziff. 2.1.2) und Selektionsregeln (Ziff. 2.1.3) zeigen, dass Einzelbetriebsförderung nicht in Frage kommt und dass die regionalpolitischen Instrumente in jenen Bereichen eingesetzt werden sollen, die nicht bereits durch andere Bundesaufgaben abgedeckt werden.

1 BHP Hanser und Partner AG; Mehrjahresprogramm 2008–2015 zur Umsetzung der

Regionalpolitik des Bundes, Zürich, Juli 2006 und IDT-HSG: Machbarkeitsstudie Wis- sensmanagement Regionalentwicklung Schweiz, St. Gallen, April 2005 sowie Kurz- bericht Ausrichtung 3: Wissensmanagement Regionalentwicklung Schweiz, St. Gallen, Mai 2006.

1.1 Ziel und Grundsätze der Neuen Regionalpolitik

Mit der Neukonzeption der Regionalpolitik (NRP) wird ein eigentlicher Paradigma- wechsel vollzogen. Bis anhin standen der Abbau von Disparitäten und das Schaffen von genügenden Lebensgrundlagen im Vordergrund, mit dem Ziel, die Abwande- rung aus den Berg- und Randgebieten zu verhindern (Ö Verteilungsansatz). Mit der bisherigen Regionalpolitik konnte zweifelsohne zur Verbesserung der Wohnattrak- tivität in den entsprechenden Gebieten beigetragen werden. Hingegen musste festge- stellt werden, dass verhältnismässig wenige Projekte mit nachhaltigen Wachstums- impulsen umgesetzt werden konnten. Die Verteilungsziele sind unterdessen von anderen politischen Massnahmen (z.B. NFA) übernommen worden. Die Berg- und Randregionen weisen aber nach wie vor eine im Vergleich zum schweizerischen Durchschnitt schwache wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit auf. Deshalb wurde mit dem neuen Gesetz das Ziel der künftigen Regionalpolitik darauf ausgerichtet, Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbskraft einzelner Regionen – Berggebiet, weiterer ländlicher Raum und Grenzregionen – zu stärken, um so einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den geförderten Gebieten zu leisten (Ö Wachstumsansatz). Auf diese Weise will die NRP mittelbar auch dazu beitragen, eine dezentrale Besiedlung zu erhalten und die regionalen Disparitäten abzubauen. Dabei beachtet die NRP fünf Grundsätze: 1) Die Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung werden berücksichtigt. 2) Die Regionen entwickeln eigene Initiativen zur Verbesserung der Wettbe- werbsfähigkeit und zur Erhöhung der Wertschöpfung. 3) Die regionalen Zentren bilden die Entwicklungsmotoren. 4) Die Kantone sind die zentralen Ansprechpartner des Bundes und stellen die Zusammenarbeit mit den Regionen sicher. 5) Die Bundesstellen pflegen untereinander und mit in- und ausländischen Institutionen eine enge Zusammenarbeit.

1.2 Ausrichtungen der NRP

Für die NRP stehen vor diesem Hintergrund folgende drei Ausrichtungen bezie- hungsweise Aktionsfelder im Zentrum:2

Ausrichtung 1: Stärkung von Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen Diese Ausrichtung bildet die Hauptausrichtung der NRP und umfasst in erster Linie die direkte Förderung von Initiativen, Projekten und Programmen sowie Infrastruk- turvorhaben. Hauptakteure sind hier die Kantone und Regionen. Unternehmertum, Innovationskraft und Wertschöpfungssysteme stellen die drei Schlüsselgrössen zur Steigerung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur verbesserten Anpassungs- fähigkeit an den Strukturwandel dar.

2 BBl 2006 258 ff.

Ausrichtung 2: Kooperation und Synergien zwischen Regionalpolitik und Sektoralpolitiken Ausrichtung 2 dient der Stärkung der Kooperation und der Nutzung von Synergien zwischen der Regionalpolitik und den raumwirksamen Sektoralpolitiken auf Bun- desebene, namentlich mit der Innovations-, Bildungs-, Agrar-, Umwelt-, Tourismus- und KMU-Politik sowie der Standortförderung. Ausrichtung 2 soll die Anstrengun- gen der Kantone und Regionen gemäss Ausrichtung 1 unterstützen.

Ausrichtung 3: Wissenssystem Regionalentwicklung und Qualifizierung des Regionalmanagements Damit sollen ein integrales Wissenssystem zur Regionalentwicklung aufgebaut und betrieben sowie die für das Regionalmanagement zuständigen Akteure systematisch aus- und weitergebildet werden. Ausrichtung 3 ist deshalb flankierender Natur und erleichtert die Umsetzung der beiden anderen Ausrichtungen.

1.3 Räumlicher Wirkungsbereich

Das Bundesgesetz über Regionalpolitik definiert zwei Raumtypen, die durch die regionalpolitischen Instrumente unterstützt werden sollen: Erstens die Regionen, die sich an der europäischen territorialen Zusammenarbeit beteiligen. Zweitens das Gebiet, welches mehrheitlich spezifische Entwicklungsprobleme und Entwicklungs- möglichkeiten des Berggebiets und des weiteren ländlichen Raums aufweist. Insbesondere für die zweite Gebietskategorie ist im Gesetz ein wirkungsorientierter räumlicher Ansatz festgelegt. Damit wird den funktionalen räumlichen Verflechtun- gen Rechnung getragen. Periphere Gebiete sollen die wirtschaftliche Dynamik von Zentren jeder Grössenordnung besser nutzen können, und Partnerschaften werden gefördert. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundesrat zusammen mit den Kantonen dieses Gebiet festlegt. Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren wirken derzeit an der Erarbeitung einer entsprechenden Verordnung mit. Aus den ungünstigen Erfahrungen der Vergangen- heit wurde die Lehre gezogen, dass das räumliche Einzugsgebiet am besten mit möglichst einfachen Kriterien definiert wird. Deshalb wurde folgendes zweistufige Verfahren zur Bezeichnung der Wirkungsräume gewählt: – Ein Ergebnis der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz im Jahre 2004 war, dass die grössten Agglomerationen nicht in die NRP einbezogen wer- den sollen. Deshalb werden die fünf grössten Agglomerationen gemäss BFS- Statistik, Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf, ausgeschlossen. – Gemäss OECD-Raumtypologie, die bereits der Abgrenzung der ländlichen Räume bei Regio Plus zugrunde lag, sind verschiedene Kantone in Bezug auf das Kriterium Besiedlungsdichte als urbane Kantone einzustufen. Dabei handelt es sich um AG, BL, BS, GE, SO, ZG und ZH. Diese Kantone wer- den nicht von vornherein von der Förderung ausgeschlossen. Sie haben dem Bund jedoch im Rahmen ihrer Programmanträge nachzuweisen, dass die eingesetzten Mittel ihre Wirkung in Gebieten entfalten, die mit den typi- schen strukturellen Herausforderungen ländlicher Räume und Berggebiete

konfrontiert sind. Denkbare Beispiele: der Aargauer Jura, das obere Basel- biet, die bisherigen IHG-Regionen Thal (SO) und Zürcher Berggebiet, usw.

1.4 Begründung und Ansatzpunkte der innovations- und

wertschöpfungsorientierten Regionalpolitik

1.4.1 Exportbasis-Ansatz

Das regionalwirtschaftliche Erklärungsmodell des Exportbasis-Ansatzes geht davon aus, dass der Wohlstand und auch das Entwicklungspotenzial einer Region durch diejenigen wirtschaftlichen Aktivitäten bestimmt werden, die Wertschöpfung durch die Exporte von Gütern und Dienstleistungen aus diesen Regionen in andere Regio- nen oder Kantone oder auch ins Ausland erarbeiten. Empirische Untersuchungen im schweizerischen Alpenraum3 haben in den vergan- genen Jahren gezeigt, dass diese Regionen nur dann am allgemeinen Wachstum partizipieren können, wenn ihre Unternehmen stark auf die Nachfrage überregio- naler und internationaler Märkte ausgerichtet sind und sie auf diesen Märkten wett- bewerbsfähig sind. Die rein regional ausgerichteten Wirtschaftszweige hängen vom Treiber Exportwirtschaft ab. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem SECO und den Kantonen, die dieser Botschaft vorausgegangen ist, wurde dieser Ansatz deshalb zum Hauptkriterium gewählt für die Selektion von Programmen und Massnahmen. Die Aktivitäten, die in den Fokus der NRP-Förderung rücken, sind darauf ausgerichtet, die Wettbewerbs- und Exportfähigkeit von Unternehmungen und ganzen Regionen zu verbessern. Selbstverständlich geht es mit der NRP darum, die Standortfaktoren und Rahmenbe- dingungen in den Regionen zu verbessern und nicht um eine direkte Unterstützung der Exportbetriebe. Themenfelder wie das Standortmarketing und die Exportförde- rung werden durch andere Bereiche der Standortförderung des Bundes abgedeckt, so z.B. von Standort Schweiz, der OSEC oder Schweiz Tourismus. Die Regionalpolitik widmet sich nicht der Vermarktung, sondern der Entwicklung wettbewerbsfähiger Standorte.

1.4.2 Förderung von Innovation und Unternehmertum

Die Berggebiete und der weitere ländliche Raum weisen über alle exportorientierten Wertschöpfungssysteme hinweg Engpässe in Bezug auf die Standortfaktoren Arbeit (ungenügende Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften, tiefere Erwerbsquote, klein strukturierte Wirtschaft usw.) und Kapital (erschwerter Zugang zu Fremd- kapital, Mangel an Eigenkapital usw.) auf. Zusammen mit der geringen Siedlungs- dichte sind damit die Hürden für Unternehmertum und Innovation höher als in den grossen Zentren.

3 Diese wurden vor allem von Prof. Peter Rieder an der ETH Zürich gefördert und zum Beispiel publiziert in: Buser, Benjamin, Regionale Wirtschaftskreisläufe und regionale Wachstumspolitik, Diss. ETH Nr. 15 924, Zürich, April 2005.

Während sich einem grossen Teil der fachspezifischen Engpässe Sektoralpolitiken anzunehmen haben, will die ergänzende NRP einerseits die Hürden für Innovation und Unternehmertum senken und andererseits die innovativen und unternehmerisch ausgerichteten Akteure in ihrem Handeln unterstützen.4 Sie ist darauf ausgerichtet, den Wissenstransfer von den führenden Bildungs- und Technologieinstitutionen in die Regionen sicherzustellen. Für die Regionalpolitik steht die Förderung von Pro- jekten und Institutionen des Wissenstransfers sowie von Projekten, welche die Aufnahmebereitschaft (für Wissen) von Unternehmen und Bevölkerung erhöhen, im Vordergrund. Die Erfahrungen mit den Pilotprojekten für die Neue Regionalpolitik, die im Jahre

2003 durch das SECO initiiert wurden, lassen folgende Schlüsse zu:5

– Die grundsätzliche Ausrichtung der Regionalpolitik auf Unternehmertum, Innovation und Wertschöpfungssysteme bestätigt sich als sinnvoll und machbar. – Diese neue Ausrichtung der Förderung stellt hohe Anforderungen an die Kantone. Insbesondere in der Verhandlungsphase der Umsetzungsprogram- me gilt es im Dialog die wesentlichen Leitplanken zu setzen, damit quali- tativ hochstehende Projekte eingereicht werden. – Mit der NRP können vermehrt Anreize für die grossräumige Zusammenar- beit geschaffen werden. Von der Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Kern- städten wurde bereits verschiedentlich Gebrauch gemacht. Die gemeinsame Definition von überkantonalen Projekten ist indessen anspruchsvoll. Derar- tige Projekte dürften in erster Linie von den Regierungskonferenzen der ver- schiedenen Landesteile ausgehen. – Ein kantonales Umsetzungsprogramm wird den Zielen der Regionalpolitik am ehesten gerecht, wenn es sich direkt aus einer Wirtschaftsentwicklungs- strategie für den entsprechenden Raum ableitet (vgl. 2.6.2). Um Akzeptanz und damit eine hohe Realisierbarkeit der Projekte sicherzustellen, sollten die Grundstrategien politisch abgestützt sein.

1.4.3 Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Die traditionelle Förderung der Berggebiete und der ländlichen Räume war und ist von Bund und Kantonen weitgehend autonom gestaltbar. Die wesentlich jüngere Unterstützung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit hängt indessen von den rechtlichen und prozessualen Vorkehrun- gen der EU und unserer Nachbarstaaten ab. Die Zusammenführung dieser beiden Bereiche erweist sich als eine besondere Herausforderung für die Umsetzung der NRP. Die Grenzregionen umfassen zwei sehr unterschiedliche Raumtypen. Auf der einen Seite stehen für Schweizer Verhältnisse urbane Zentren wie Basel und Genf und auf der anderen Seite Regionen wie das Münstertal, der Jura oder das Rheintal, die

4 Diese innovationsorientierte Regionalpolitik wird unter anderem auch von der OECD in ihrem Prüfbericht zur Raumentwicklung Schweiz empfohlen: OECD, Prüfbericht Raum- entwicklung Schweiz, Paris, 2002.

5 SECO, Zwischenbericht Pilotprojekte NRP, Bern, Juli 2006.

gleichzeitig auch Teil des Berggebiets beziehungsweise des weiteren ländlichen Raums sind. Da die regionalen Programme mit ausländischen Partnern koordiniert werden müs- sen, kommen weitere Kriterien hinzu, die von der Schweiz nicht beeinflussbar sind: unterschiedliche politische Systeme, unterschiedliche Zeitpläne, EU-Vorschriften usw. Die eidgenössischen Räte haben im parlamentarischen Verfahren zum Bundesgesetz klar signalisiert, dass die Umsetzung der NRP auf diese Besonderheiten Rücksicht zu nehmen hat. Nur so werden die schweizerischen Beteiligten als vollwertige Partner an den Programmen partizipieren können. Dank der Flexibilität des Bundesgesetzes kann den Bedürfnissen der grenzübergrei- fenden Zusammenarbeit Rechnung getragen werden. Allerdings darf eine entspre- chende Praxis nicht die Hauptziele der NRP in Frage stellen: das Förderziel Stei- gerung regionaler Wettbewerbsfähigkeit und das operationelle Ziel möglichst einfacher und integrierter administrativer Verfahren. Die Kantone haben dazu einen ebenso grossen Beitrag zu leisten wie der Bund, indem sie dafür sorgen, dass ihre nationalen und grenzübergreifenden Programme sowohl inhaltlich als auch punkto Verwaltungszuständigkeiten aufeinander abgestimmt sind.

1.4.4 Flankierende Massnahmen

Die Ausrichtung 2 der NRP (vgl. Ziff. 1.2) ist Teil der flankierenden Massnahmen gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik. Sie hat vor allem die vermehrte Nutzung von Synergien zwischen regionalwirksamen Bundesaufgaben zum Ziel. Da die NRP der Subsidiarität verpflichtet ist, hat die Ausrichtung 2 keine eigenständige Funktion, sondern sie unterstützt die Anstrengungen der Kantone und Regionen. In dieser Rolle können aber durchaus auch bundeseigene Initiativen ausgelöst werden. Ein Beispiel ist die derzeitige Beteiligung der Regionalpolitik an Auch in diesem Bereich der horizontalen Koordination konnten seit 2003 Erfahrun- gen mit Pilotaktionen gesammelt werden, die sich wie folgt zusammenfassen lassen: – Es konnte eine Reihe von Projekten mit einer Ko-Finanzierung verschie- dener Bundesämter umgesetzt werden.6 Trotz einer erfolgreichen Zusam- menarbeit auf Projektebene erweist sich die Institutionalisierung der Zusammenarbeit, beispielsweise die Schaffung eines gemeinsamen Finan- zierungsgefässes, als anspruchsvoll. – Für eine effiziente Zusammenarbeit ist primär der Kooperationswille der Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Bundesämter massgebend. Es gilt daher, im Rahmen der Koordinationsfunktion eine hohe Vernetzung zwischen den Bundesämtern mittels einer ständigen Kontaktpflege sicher- zustellen.

6 Z.B. Regionsanalyse: Abklärung der Anwendungsmöglichkeiten für regionale

Entwicklungsprojekte (BLW/SECO], Nano Cluster Bodensee NCB (SECO/BBT), RIS (SECO/BBT).

Folgerungen für die Umsetzung der Ausrichtung 2: – Die enge Zusammenarbeit führt vor allem dort zu Synergien, wo eine Zielharmonie zwischen Regionalpolitik und einem Teil der betreffenden Sektoralpolitik besteht. – Aufgrund der Ausgestaltung der NRP als innovationsorientierte Politik kön- nen Überschneidungen mit sektoralpolitischen Programmen entstehen (z.B. «Innotour»-Programm, Programm «Holz21»). Es gilt daher, die Schnittstel- len beziehungsweise das Schnittstellenmanagement mit solchen Politik- elementen zu regeln. In diesem Zusammenhang ist auch auf das Bundes- netzwerk Ländlicher Raum hinzuweisen, das sich Fragen der Koordination zwischen den Bundespolitiken annimmt und dabei auch neue Wege auslotet. – Auch im Rahmen der flankierenden Massnahmen sind die Ressourcen beschränkt. Es gilt daher, sich auf Schwerpunkte zu konzentrieren, die Erfolg versprechen und gleichzeitig wesentliche Herausforderungen der Regionalpolitik abdecken. – Den gesetzten Schwerpunkten sollte eine gewisse Symbolwirkung zukom- men. Mit gezielten Bundesprogrammen kann die Bedeutung von in Ausrich- tung 1 definierten Schwerpunkten unterstrichen werden (vgl. Ziff. 2.3.3.3).

2 Regionalpolitisches Mehrjahresprogramm

des Bundes 2008–2015

2.1 Allgemeine Ansatzpunkte und Kriterien

2.1.1 Bestimmung des generellen Rahmens

Mit der Konzentration auf Unternehmertum, Innovation und Wertschöpfung wird der Förderfokus der Neuen Regionalpolitik im Vergleich zur bisherigen Regional- politik gezielter ausgerichtet und enger abgesteckt. Im MJP des Bundes 2008–2015 werden nun die strategischen Ausrichtungen der NRP inhaltlich konkretisiert. Die Kantone haben dabei ihre Bedürfnisse eingebracht und auch denjenigen ihrer Regio- nen Rechnung getragen. Das MJP des Bundes definiert den Rahmen für die kan- tonalen Umsetzungsprogramme, die ihrerseits die kantonsspezifischen Ziele der Regionalentwicklung und entsprechende Strategien beinhalten. Die Teilräume der Schweiz (Jura, Mittelland, Alpen) sowie die einzelnen Kantone und Regionen weisen jeweils unterschiedliche strukturelle Voraussetzungen und Potenziale auf. Neben der wirtschaftlichen Struktur spielen dabei auch Faktoren wie Erreichbarkeit, Kultur oder Sprache eine Rolle. Das MJP des Bundes darf die Erschliessung der spezifischen regionalen Potenziale nicht durch zu strikte Top- down-Vorgaben hemmen. Die entscheidende Schwerpunktsetzung erfolgt im MJP deshalb mittels der Wahl des Exportbasis-Ansatzes. In diesem Rahmen, der eine hohe Anforderung darstellt, soll es den Kantonen indessen möglich sein, eigene Prioritäten zu setzen.

2.1.2 Leitideen

Für die Definition der Förderschwerpunkte und Förderinhalte des MJP gelten fol- gende Leitideen:

Wettbewerbsverzerrung vermeiden Die NRP darf nicht zu Wettbewerbsverzerrung führen. Die Mittel der NRP sind deshalb einerseits im vorwettbewerblichen Bereich einzusetzen und andererseits im überbetrieblichen Bereich.

Günstige Rahmenbedingungen für Unternehmertum Unternehmerinnen und Unternehmern kommt eine zentrale Funktion für die Inno- vationsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung einer Region zu. Die Regio- nalpolitik hilft, günstige Rahmenbedingungen für die Innovationstätigkeit der Unternehmerinnen und Unternehmer zu schaffen.

Innovation nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch beim Staat Der Staat (Gemeinde, Kanton, Bund) ist im Rahmen der NRP vor allem für Rah- menbedingungen und Standortvoraussetzungen zuständig. Ein erfolgreicher Struk- turwandel verlangt auch im institutionellen Bereich Anpassungsfähigkeit und Inno- vation.

Ungewöhnliche Partnerschaften erwünscht Um Innovationen zu erzielen, müssen klassische Denk- und Verhaltensmuster überwunden werden. Ungewöhnliche Partnerschaften sind ein denkbares Mittel, um neue Erkenntnisse zu erlangen und der «Betriebsblindheit» zu begegnen. Die NRP soll auch derartige Kooperationen unterstützen (z.B. Gemeinden mit Swisscom, ETH mit KMU, Microsoft mit Erziehungsdirektorenkonferenz, internationale Ver- netzung).

Grossräumig denken Innovation entsteht häufig, wenn Partner mit unterschiedlichem Hintergrund betei- ligt sind. Zudem bilden sich neue Bedürfnisse und Ideen oft in den Ballungsgebieten heraus und setzen sich dort auch rascher durch. Die NRP unterstützt deshalb Pro- jekte, die einen grossräumigen Ansatz verfolgen, wie Stadt-Land-Partnerschaften oder die internationale Vernetzung mit führenden Instituten und Unternehmen.

Voraussetzungen für die Valorisierung des Wissens verbessern – verschiedene Altersgruppen einbeziehen In Zukunft hat die Regionalpolitik stärker auf die Befähigung der Akteure in den Regionen zu achten, neues Wissen auch in Wert zu setzen. Erfahrungsgemäss ist die Jugend für neue technologische und gesellschaftliche Entwicklungen empfänglicher. Die Erfolgschance von Innovationsförderung steigt, wenn sie bei den Jugendlichen ansetzt. Der Rhythmus der Regionalentwicklung wird indessen noch einige Zeit durch Unternehmerinnen und Unternehmer und Behörden im sogenannten aktiven Alter bestimmt. Auch für diese Gruppe sollen Aktivitäten ermöglicht werden, die helfen, den Ansatz der NRP im regionalen Bewusstsein zu verankern.

Know-how der abgewanderten hochqualifizierten Arbeitskräfte nutzen Studien zeigen, dass hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Berggebiet abwandern. Zwar wird ein grosser Teil dieser Personen nicht zur Rückwanderung zu bewegen sein; doch es kann zumindest versucht werden, deren Know-how vermehrt für das Berggebiet zu nutzen.

Auf Symbolwirkung setzen Die Auswahl von Initiativen und Projekten sowie die Definition von Umsetzungs- programmen stellen hohe Anforderungen an Bund und Kantone. Geeignete Projekte mit Symbolwirkung tragen dazu bei, einen hohen Standard der Regionalpolitik zu setzen.

2.1.3 Drei weitere Selektionsregeln

Das MJP soll unter anderem mithelfen, einen effektiven und effizienten Einsatz der Bundesmittel sicherzustellen. Damit die Förderschwerpunkte, die in den Umset- zungsprogrammen und in den Programmvereinbarungen festgelegt werden, diesen Kriterien entsprechen, wurden folgende zusätzliche Selektionsregeln erstellt:

Regel 1: Zentrale Herausforderungen des Berggebiets, des weiteren ländlichen Raums und der Grenzregionen abdecken Im Gegensatz zur bisherigen Regionalpolitik, die primär auf den Abbau von regio- nalen Disparitäten mit Instrumenten des Ausgleichs abzielte, soll die NRP als Begleiterin des Strukturwandels («enabling») verstanden werden.7 Deshalb gilt es, die zentralen Herausforderungen für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Zielregionen zu erkennen und die Förderschwerpunkte so auszurichten, dass die Herausforderungen – aktiv und nicht bremsend – mit geeigneten Massnahmen bewältigt werden können.

Regel 2: Die gemäss Exportbasis-Ansatz in den Regionen jeweils vorherrschenden exportorientierten Wertschöpfungssysteme berücksichtigen Bei der thematischen Auswahl der Wertschöpfungssysteme gilt es auf jene mit einer volkswirtschaftlichen Motorenwirkung zu setzen. Es handelt sich dabei um export- orientierte Wertschöpfungssysteme, die einerseits ein Wachstum durch den über- regionalen, überkantonalen oder internationalen Export von Leistungen sowie ande- rerseits durch die regionale Beschaffung von Zuliefererleistungen ermöglichen. Je grösser der regionale Multiplikatoreffekt ausfällt, desto besser ist das Wertschöp- fungssystem für die Förderung durch die Regionalpolitik geeignet. Wenn eine Region über derartige exportorientierte Wertschöpfungssysteme verfügt, kann dies zudem als Indikator für spezifische Standortvorteile der Region in bestimmten Sektoren angesehen werden.

7 BBl 2006 239

Regel 3: Marktrealitäten und damit Potenziale berücksichtigen Da sich gerade die exportorientierten Wertschöpfungssysteme in den ländlichen Regionen oftmals mit markanten Strukturanpassungsprozessen konfrontiert sehen, ist bei der Förderung zu prüfen, inwiefern die Projekte zu einer nachhaltigen wirt- schaftlichen Entwicklung beitragen. Auch wenn bei unternehmerischen Investitio- nen nie vollständige Sicherheit erlangt werden kann, gilt es doch, die Mittel für Projekte einzusetzen, die den offensichtlichen wirtschaftlichen Trends entsprechen und von Opportunitäten des Marktes profitieren können. Andernfalls ist die Gefahr von Strukturerhaltung, Misserfolgen und Enttäuschungen gross. Die Förderung von Innovation und Unternehmertum setzt eine gewisse Freiheit und zum Teil unkonventionelle Projekte und Ideen voraus. Deshalb werden im MJP

2008 bewusst keine Themen oder Projektideen ausgeschlossen, die den grundsätz-

lichen Förderkriterien der Regionalpolitik entsprechen. Als Schwerpunkte sind jene Themen zu bezeichnen, die aus heutiger Sicht die meisten Projekte erwarten lassen und denen aufgrund der aktuellen Herausforderungen des Berggebiets, des weiteren ländlichen Raums und der Grenzgebiete besondere Beachtung zu schenken ist. Der Rat für Raumordnung (ROR) betont in diesem Zusammenhang die Notwendig- keit einer sich an den Realitäten orientierenden Politik. Es sollten keine Anreize für unrealistische Entwicklungen gesetzt werden. Auch gilt es den demografischen Wandel und die Alterung in die Strategieüberlegungen mit einzubeziehen. Der sich bereits heute abzeichnende Mangel an qualifizierten Arbeitskräften dürfte den Weg- zug insbesondere aus den peripheren, potenzialarmen Räumen in die Zentren noch akzentuieren. Zudem dürfte dort die Finanzierung der Betriebs- und Unterhaltskos- ten für Infrastrukturen immer schwieriger werden.

2.2 Ausrichtung 1

2.2.1 Übersicht

Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes sieht vor, dass im MJP Förderschwer- punkte und Förderinhalte festgelegt werden. In diesem Kapitel werden die in Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeiteten räumlichen und thematischen För- derschwerpunkte und Förderinhalte dargelegt. Mit den räumlichen Förderschwerpunkten soll die Frage beantwortet werden, in welchen Gebieten der Schweiz (grossräumiger Ansatz) und in welchen Teilen einer Region (kleinräumiger Ansatz) die Fördermittel des Bundes primär eingesetzt wer- den sollen (Ö Wo wird gefördert?). Mit dem Begriff thematische Förderschwerpunkte sind primär die zu stärkenden Wertschöpfungssysteme gemeint (Ö Was wird gefördert?). Bei den Förderinhalten wird bestimmt, in welcher Form die Förderung erfolgen soll, also die Frage nach dem «Wie» beantwortet. Es werden die Spielregeln für den Einsatz der vorhandenen Instrumente konkretisiert.

2.2.1.1 Räumliche Förderschwerpunkte

Grossräumiger Ansatz Aufgrund des wirkungsorientierten Ansatzes der Regionalpolitik wird für die Förde- rung der ländlichen Räume und Berggebiete auf eine auf die Gemeindegrenzen abgestützte Definition des Fördergebiets verzichtet. Das Vorgehen zur Bestimmung dieser «Wirkungsräume» wurde in Ziffer 1.3 beschrieben. Für die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nach Artikel 6 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik fällt die ganze Schweiz in Betracht. Die grösste Anzahl Projekte ist wie bisher in den Grenzkantonen zu erwarten, die Partner sind in den regionalen, operationellen Programmen.8 Aber auch die übrigen Kantone können in interregionalen Programmen und Projekten mit europäischen Partnern mitwirken.

Kleinräumiger Ansatz Aus Sicht eines kleinräumigen Ansatzes ist der Grundsatz 3 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik zu berücksichtigen. Dieser besagt: «Die regionalen Zentren bilden die Entwicklungsmotoren.» Die Wirkung der Regionalpolitik soll dezentral im Berggebiet, im weiteren ländlichen Raum und in Grenzregionen anfallen. Dieser Dezentralisierung sind insofern Grenzen gesetzt, als eine kritische Grösse von Wirt- schaft und Bevölkerung in den Regionen vorhanden sein muss, um dauerhafte Impulse auszulösen. Es drängt sich deshalb auf, die Förderanstrengungen auf die regionalen Zentren zu konzentrieren und partnerschaftliche Kooperationen zwischen den regionalen Zentren und ihren umliegenden Gebieten zu ermöglichen.

2.2.1.2 Thematische Förderschwerpunkte

Als Ansatzpunkte für die Förderung stehen diejenigen, aus regionaler Sicht export- orientierten Wertschöpfungssysteme im Zentrum, denen eine volkswirtschaftliche Motorenfunktion zukommt. In Abbildung 1 wird anhand der Beschäftigung (Vollzeit-Äquivalente) und der Exportorientierung die Bedeutung der einzelnen Wertschöpfungssysteme für das gesamte Fördergebiet geschätzt. Daraus ersichtlich ist der hohe Stellenwert der Industrie, der Tourismuswirtschaft (Gastgewerbe) und der Agrarwirtschaft.

8 Kantone können jedoch auch interregional mit europäischen Partnern zusammenarbeiten. Auf die Teilnahme von Schweizer Partnern an transnationalen Projekten wird in Ziffer 2.3.5 eingegangen, da die Förderung von Projekten in diesem Bereich grundsätz- lich unter die Ausrichtung 2 fällt. An diesen Projekten können sich Partner aus allen Kan- tonen beteiligen.

Abbildung 1

Schätzung der relativen Bedeutung der einzelnen exportorientierten Wertschöpfungssysteme für den Wirkungsperimeter der NRP9

Kommerzielle Dienstleistungen 3% Landwirtschaft 21%

Natürliche Ressourcen 3% Industrie 49%

Gastgewerbe 18% Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen 4% Energie 2%

In Berücksichtigung der Selektionsregeln in Ziffer 2.1.3 sowie aufgrund der aktuel- len Umfeldentwicklungen wurden folgende thematische Schwerpunkte10 für die nächsten acht Jahre abgeleitet: – Vernetzen exportorientierter industrieller Wertschöpfungssysteme zur Erhö- hung von Innovationsintensität und Vermarktungsfähigkeit – Unterstützen des Strukturwandels im Tourismus – Vernetzen und Stärken marktwirtschaftlich organisierter Bildungs- und Gesundheitsunternehmen – Vermehrte Ausschöpfung von Exportpotenzialen der Energiewirtschaft – Erhöhen der Wertschöpfung aus der Nutzung natürlicher Ressourcen – Erhöhung der Wertschöpfung der Agrarwirtschaft in geöffneten Märkten. Weil je nach Region unterschiedlichen exportorientierten Wertschöpfungssystemen die Rolle von Wirtschaftsmotoren zukommt, steht die Förderung eines bestimmten Wertschöpfungssystems in direktem Zusammenhang mit dem dazugehörigen Raum. Beispielsweise liegt es nahe, im vom Tourismus geprägten und primär für die Schaf-

9 Schätzung basiert auf der Anzahl Vollzeit-Äquivalente sowie auf Benchmarks für die Exportorientierung der entsprechenden Kernbranchen. 10 Kommerzielle Dienstleistungen bilden keinen Schwerpunkt des MJP 2008, da sie in der Regel in den Zielregionen der NRP keine eigenständigen Wertschöpfungssysteme darstel- len, sondern lediglich die Wertschöpfungsketten von Industrie, Gewerbe, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft usw. verlängern. Sie sind Bestandteil der genannten Wert- schöpfungssysteme.

fung einer touristischen Wertschöpfung geeigneten Raum das Wertschöpfungssys- tem Tourismus zu stärken. In einem von industriellen Wertschöpfungssystemen geprägten und primär für solche Aktivitäten geeigneten Raum stehen Projekte, welche die industriellen Wertschöpfungssysteme stärken, im Fokus. Bieten sich in einem Raum mehrere Wertschöpfungssysteme an, so ist das Schwergewicht der Förderung auf das System zu legen, welches über die grössten Wertschöpfungs- potenziale verfügt. Darüber hinaus ist in einem solchen Raum auch eine Förderung von Wertschöpfungssystemen, die das Leitsystem ergänzen, denkbar. Es ist zu erwarten, dass ein bedeutender Teil der Projekte dem thematischen Förder- schwerpunkt des Wissenstransfers für industrielle Wertschöpfungssysteme zuzuord- nen sein wird. Grund dafür ist der hohe Anteil dieser Systeme (ca. 50 % der Export- Arbeitsplätze im NRP-Wirkungsperimeter) sowie die hohe Bedeutung von For- schung und Entwicklung in diesen Wertschöpfungssystemen. Der Strukturwandel im Tourismus dürfte ebenfalls eine bedeutende Zahl von Projek- ten auslösen. Grund hierfür sind die ebenfalls hohe Bedeutung des Tourismus im Alpenraum und an den voralpinen Seen (ca. 20 % der Exportbeschäftigten im NRP- Wirkungsperimeter), die in vielen Regionen fehlenden wirtschaftlichen Alternativen sowie die hohe Vernetzung zwischen Wirtschaft und öffentlicher Hand. Insbeson- dere der letzte Aspekt führt dazu, dass eine verhältnismässig hohe Anzahl an wert- schöpfungsorientierten Infrastrukturprojekten zu erwarten ist. Die Förderschwerpunkte Bildung/Gesundheit, Energie, natürliche Ressourcen und Agrarwirtschaft sind von sekundärer Priorität. Diese Bereiche dürften eine geringere Zahl von Projekten generieren. Zum einen handelt es sich um zentrale Tätigkeitsfel- der von Sektoralpolitiken. Zum anderen sind sie räumlich nicht klar lokalisierbar.

2.2.1.3 Förderinhalte

Folgenden Förderinhalten kommt allen eine ähnlich hohe Priorität zu: – Aktivitäten im vorwettbewerblichen Bereich Z.B. Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer, konzeptionelle Grund- lagen, harte und weiche Standortfaktoren – Aktivitäten im überbetrieblichen Bereich Z.B. Wissenstransfer, institutionelle Reformen – Wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen Z.B. Erschliessung Industriegebiet, Reha-Zentren, Forschungsinstitute usw. – Interregionale und internationale Vernetzung Förderung partnerschaftlicher Projekte über die Grenzen hinweg – Institutionen und institutionelle Reformen Z.B. Staatsorganisation, Regionalmanagements, Institutionen des Wissens- transfers Eine beträchtliche Anzahl Projekte ist insbesondere im Bereich der interregionalen und internationalen Vernetzung zu erwarten, weil hier viele Ansätze erkennbar sind, die zielführend und für eine staatliche Unterstützung geeignet erscheinen. Gerade die peripheren Gebiete können aus solchen Kooperationen wirtschaftlichen Nutzen ziehen. Sie unterstützen auch das funktionalräumliche Konzept der NRP.

Ebenfalls von beträchtlicher Bedeutung ist der Aufbau eines schlagkräftigen Netz- werks für die Begleitung von Projekten und Initiativen der NRP sowie der Wissens- transfer; denn es ist für die Erreichung der mit der NRP verfolgten Ziele Innovation, Unternehmertum und Wettbewerbsfähigkeit zentral, die Akteure mit dem notwen- digen Wissen auszustatten.

2.2.1.4 Thematische Prioritäten und

räumliche Schwerpunkte im Überblick In Abbildung 2 sind die thematischen Förderschwerpunkte und Förderinhalte nach Priorität dargestellt; in Abbildung 3 sind den thematischen Förderschwerpunkten räumliche Schwerpunkte zugeordnet. Es wird erwartet, dass die NRP vor allem in Bezug auf die industriellen und touristischen Wertschöpfungssysteme eigenständige Aktivitäten auslösen kann. Deshalb werden diese Bereiche in erster Priorität geför- dert, und deshalb fliesst der Grossteil der Mittel in diese Bereiche. Bei den anderen Förderschwerpunkten wird die Regionalpolitik lediglich flankierend zu den Sekt- oralpolitiken aktiv, entsprechend weniger Mittel werden dafür eingesetzt.

Abbildung 2 Thematische Förderschwerpunkte und Förderinhalte der NRP11

Interregionale & internationale Institutionelle Voraussetzungen Förderinhalte

Vorwettbewerblicher Bereich Wertschöpfungsorientierte

Überbetrieblicher Bereich Infrastrukturen Förderschwerpunkte Vernetzung für Begleitung NRP

Wissenstransfer in exportorientierten industriellen Wertschöpfungssystemen

Strukturwandel im Tourismus

Marktwirtschaftliche Bildungs- und Gesundheitsunternehmen

Potenziale der Energiewirtschaft

Exploration von natürlichen Ressourcen

Erhöhung der Wertschöpfung der Agrarwirtschaft in geöffneten Märkten

11 dunkel = 1. Priorität, hell = 2. Priorität

Abbildung 3 Thematische Förderschwerpunkte und räumliche Zuteilung aufgrund der jeweils vorherrschenden Wertschöpfungssysteme

Förderschwerpunkte Räumliche Schwerpunkte aufgrund der jeweils vorherrschenden Wertschöpfungssysteme Wissenstransfer in exportorientierten Ganzer ländlicher Raum inkl. Grenzregionen und Jura, eher industriellen Wertschöpfungssystemen punktuell im Alpenraum Strukturwandel im Tourismus Primär Alpenraum und Seeregionen, punktuell in andern Regionen Marktwirtschaftliche Bildungs- und Punktuell im ganzen ländlichen Gebiet der Schweiz Gesundheitsunternehmen

Potenziale der Energiewirtschaft Primär Alpenraum, punktuell andere Regionen

Exploration von natürlichen Ressourcen Primär dünn besiedelte Gebiete im Mittelland sowie Jura und Alpenraum Erhöhung der Wertschöpfung der Primär im agrarisch geprägten ländlichen Raum Agrarwirtschaft in geöffneten Märkten

2.2.2 Thematische Förderschwerpunkte im Einzelnen

Die Schwerpunkte werden in den folgenden Kapiteln vertieft dargestellt und mit Fallbeispielen illustriert. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Fallbeispiele jedoch in einem Anhang zur Botschaft aufgeführt.

2.2.2.1 Industrie

Förderschwerpunkt: Vernetzen von exportorientierten industriellen Wertschöpfungssystemen zur Erhöhung von Innovationsintensität und (internationaler) Vermarktungsfähigkeit Ein grosser Teil des weiteren ländlichen Raums in der Schweiz ist zumindest teil- weise industriell geprägt. Während die Grossindustrie eher in den urbanen Gegenden (z.B. Basel, Aargau, Zürich) angesiedelt ist, herrscht im ländlichen Raum (mit Ausnahmen) eine Struktur von kleinen und mittleren (exportorientierten) Industrie- betrieben vor. Bei diesen Betrieben handelt es sich oft auch um Zulieferbetriebe, die bestimmte Technologie- oder Verfahrensnischen besetzen. Im Vergleich zu Gross- unternehmen können sich diese kleinen und mittleren Unternehmen nur beschränkte Ressourcen der Forschung und Entwicklung leisten. Sie sind deshalb für die unab- dingbare ständige Innovation insbesondere auf Partner angewiesen, seien dies Abnehmer, Hochschulen oder Mitbewerber. Die Regionalpolitik kann hier einen Beitrag leisten, indem sie die Vernetzung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb dieser industriellen Wertschöp- fungssysteme unterstützt.

Bei der Vernetzung stehen folgende Stossrichtungen im Vordergrund: – Förderung des Transfers von Wissen zwischen Universitäten/Fachhoch- schulen und Unternehmen im Berggebiet, im weiteren ländlichen Raum und in den Grenzregionen, ansetzend bei den Bedürfnissen der Unternehmen Z.B.: Plattformen für Wissensaustausch und für gemeinsame Projekte – Verbessern des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Technologiespezialisten – Unterstützen von Vernetzung und Clustering innerhalb von Wertschöpfungs- systemen Ansiedeln von spezifischen/geeigneten Forschungs- und Bildungsinstituten, Aufbau eines Netzwerk-/Clustermanagements, Schaffen von konzeptionel- len Grundlagen für die Entwicklung eines spezifischen Netzwerks/Clusters – Schaffen von optimalen Voraussetzungen für die Unternehmensgründung

2.2.2.2 Tourismus

Förderschwerpunkt: Unterstützen des Strukturwandels im Tourismus Der Tourismus ist der vorherrschende Wirtschaftsmotor im Berggebiet. In einzelnen Regionen sind bis zu 70 Prozent des regionalen Bruttoinlandprodukts direkt oder indirekt touristisch induziert. Bis heute sind für einen grossen Teil dieser Regionen keine valablen wirtschaftlichen Alternativen erkennbar. Der globale Tourismusmarkt weist hohe tatsächliche und prognostizierte Wachs- tumsraten auf. In der Schweiz konnten bisher nur einzelne Destinationen von dieser Entwicklung profitieren. Die globale Entwicklung des Tourismusmarktes zeigt aber, dass grundsätzlich Wertschöpfungspotenziale vorhanden sind. Die klassische Tou- rismuswirtschaft im Schweizer Voralpen- und Alpenraum befindet sich inmitten eines Strukturwandels. Um die grundsätzlich bestehenden Wertschöpfungspoten- ziale ausschöpfen zu können, gilt es den Strukturwandel konsequent voranzutreiben. Der Tourismus ist standortgebunden und nutzt öffentliche Güter im grossen Umfang (z.B. Landschaft). Entsprechend hoch ist in vielen Destinationen die Verflechtung zwischen der Wirtschaft und dem Staat. Um den Strukturwandel voranzutreiben, ist aufgrund der bestehenden Konstellationen oft die öffentliche Hand gefordert, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen (z.B. Flächen für die Erstellung von Hotels zur Verfügung stellen, Bewilligungen für Skigebietsverbindungen). Die Neue Regionalpolitik kann hierzu einen Beitrag leisten, indem sie Anstrengun- gen zum Strukturwandel unterstützt. Dabei dürften in den nächsten Jahren folgende Stossrichtungen und Projektansätze im Vordergrund stehen: – Verbesserung der Attraktivität von Regionen für nationale und internatio- nale Investoren Verbessern der Standortvoraussetzungen für Beherbergungsbetriebe – Gemeinsame Produktinnovationen zur Stärkung der Attraktivität ganzer Destinationen und zur Reduktion der Investitions- und Betriebskosten Gemeinsame Entwicklung von marktfähigen Tourismusprodukten (z.B. Thermalbäder, Skigebietszusammenschlüsse, Kongresseinrichtungen, Golf- plätze), Kooperations- und Fusionsbestrebungen von Anbietern mit sub- optimalen Betriebsgrössen

– Vereinfachung von Strukturen und Institutionen der Zusammenarbeit in Des- tinationen, um die Hürden und Kosten der Zusammenarbeit zu reduzieren Bereinigen von staatlichen und halbstaatlichen Organisationen mit hoher Tourismusvernetzung (z.B. Gemeindereformen, Tourismusorganisationen) – Grossräumige Zusammenarbeit zur besseren Einbindung bestehender Pro- dukte in das Angebot einzelner Destinationen und Verstärkung der Wahr- nehmbarkeit der Tourismusregionen auf den internationalen Märkten Zusammenschluss von Destinationen, Bündelung kantonaler/überkantonaler Marken – Internationale Vernetzung zwischen Tourismusanbietern (Destinationen), Reisewirtschaft und angegliederter Industrie zur Produkte- und Verfahrens- innovation Abklären der Machbarkeit für Produktinnovationen; Schaffen von Plattfor- men des Austauschs von Destinationen, Reiseveranstaltern, Investoren und Freizeitindustrie (z.B. Ski- und Sportartikelhersteller) – Stärken der überbetrieblichen Zusammenarbeit Projekte zur gemeinsamen Kapitalbeschaffung, Projekte zur gemeinsamen Nutzung strategischer Ressourcen. Dieser Schwerpunkt wird in enger Abstimmung mit Innotour12 umgesetzt. Die NRP widmet sich, unter Beachtung der Subsidiarität, regionalen Aktionen, die zudem von den Kantonen mitfinanziert werden müssen. Innotour dagegen setzt den Schwer- punkt bei Programmen und Projekten, die für das gesamtschweizerische Wertschöp- fungssystem Tourismus Bedeutung haben.

2.2.2.3 Bildung und Gesundheit

Förderschwerpunkt: Vernetzen und Stärken marktwirtschaftlich organisierter Bildungs- und Gesundheitsunternehmen Im Zuge gestiegener Lebenserwartung, Überalterung der Bevölkerung und zuneh- mender medizinischer Möglichkeiten weist der Gesundheitsmarkt anhaltend hohe Wachstumsraten auf. Der Markt ist geprägt von staatlichen Einrichtungen. Daneben bestehen privatwirtschaftlich geführte Kliniken, die sich auf bestimmte Dienstleis- tungen spezialisiert haben und oft Spitzenpositionen in ihrem Kerngeschäft einneh- men. In den letzten Jahren konnte zudem eine Internationalisierung der Nachfrage nach spezialisierten Gesundheitsleistungen festgestellt werden. Ähnlich wie im Gesundheitsbereich besteht in der Schweiz eine Anzahl spezialisierter Bildungsinsti- tutionen, die sich an eine internationale Kundschaft richten. Den Bildungsinstitu- tionen und Privatkliniken ist gemeinsam, dass sie sich oft an landschaftlich reizvol- len Standorten befinden und in Kombination mit touristischen Aktivitäten auftreten (z.B. Davos). Diese Wertschöpfungssysteme bieten in manchen Regionen attraktive wirtschaftliche Alternativen und interessante Beschäftigungsmöglichkeiten. Darüber hinaus kann die Bevölkerung in Regionen, die über entsprechende Angebote verfü- gen, von diesen Versorgungseinrichtungen (z.B. führende Unfallklinik, international anerkannte Mittelschule) mitprofitieren.

12 Bundesgesetz vom 10. Oktober 1997 über die Förderung von Innovation und Zusammen- arbeit im Tourismus; SR 935.22.

Die Regionalpolitik kann zur Stärkung und zum Erhalt dieser Einrichtungen beitra- gen, indem sie Anstrengungen zur Neuausrichtung der zum Teil veralteten Angebote und zur Zusammenarbeit unterstützt. Im Zentrum der Anstrengungen der nächsten Jahre dürften dabei die folgenden Stossrichtungen stehen: – Neuausrichtung traditioneller Kurorte (z.B. Schönheitskliniken statt Sana- torien) – Neuausrichtung von Internatsschulen auf aktuelle Bedürfnisse nationaler/ internationaler Schülerinnen und Schüler – Vernetzung von Gesundheits- sowie Bildungsangeboten mit touristischen Angeboten

2.2.2.4 Energie

Förderschwerpunkt: Vermehrte Ausschöpfung der Potenziale des Energieexports Der Energieexport hat für Bergregionen, aber auch für ländliche Gebiete eine hohe Bedeutung bezüglich Wertschöpfung und insbesondere auch bezüglich der Einnah- men der öffentlichen Hand. Bei der Weiterentwicklung der Energieproduktionsanlagen wird in den nächsten Jahrzehnten weltweit und insbesondere in Europa eine hohe Dynamik erwartet. Gründe dafür sind u.a. die langfristige Verteuerung des Energieträgers Erdöl, der notwendige Ersatz von Kernkraftwerken in Europa, der anhaltende Energiebedarf trotz Sparanstrengungen sowie Lenkungsabgaben auf fossilen Energieträgern, wel- che die Wettbewerbsfähigkeit anderweitiger Energieträger verbessern (Wasserkraft, Kernkraft, Windkraft usw.). Für die Schweiz stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, ob in Zukunft weiter- hin Elektrizität in ausreichendem Masse im Inland produziert oder ob der Energie- bedarf mit Importen abgedeckt werden soll. Aus regionalwirtschaftlicher Sicht ist insbesondere die Produktion von erneuerbarer Spitzenenergie für den Export attrak- tiv. Aufgrund der heutigen Prognosen zur Entwicklung der Elektrizitätspreise dürf- ten vorab die Optimierung und der Ausbau der Wasserkraft sowie der Bau von Gaskraftwerken interessant sein. Die Regionen im Zielgebiet der NRP verfügen über vielfältige Energieressourcen, wie Wasserkraft, Holz, Biomasse, Sonnen- und Windenergie. Die Energiepolitik als zuständige Sektoralpolitik oder die Branche selbst decken einen Grossteil der betref- fenden Fragestellungen ab. Im Bereich des Transfers und der Anwendung von Wissen, das wirtschaftlich genutzt wird, kann die Regionalpolitik aber flankierend mithelfen, dass sowohl die direkte Nutzung der Energieressourcen als auch die dafür nötigen Technologien in ländlichen Räumen und Berggebieten gestärkt werden. Es gilt dabei vordringlich, einerseits Verständnis für Zusammenhänge zu schaffen und die Akzeptanz für die Energieproduktion zu fördern und andererseits Chancen von Technologien im Bereich regionaler Energieressourcen zu erkennen und zu nutzen oder mit regionalen Leistungen selbst zum technologischen Fortschritt bei- zutragen.

2.2.2.5 Natürliche Ressourcen

Förderschwerpunkt: Erhöhen der Wertschöpfung aus der Exploration natürlicher Ressourcen Die Ausschöpfung natürlicher Ressourcen ist ein klassisches wirtschaftliches Poten- zial des Berggebiets und des weiteren ländlichen Raums. Die Schweiz ist nur mit wenigen wirtschaftlich erfolgreich exportierbaren natürlichen Ressourcen gesegnet. Die bedeutendsten sind Wasser und Holz. Im Bereich der Steine und Erden weist die Schweiz zwar punktuell exportfähige Produkte auf (z.B. Granitplatten). Insgesamt sind diese aber beschränkt und für die NRP von untergeordneter Bedeutung. Die Ressource Wasser lässt sich aus heutiger Sicht (abgesehen von der Funktion als Energieträger) primär als Trinkwasser oder als Thermalwasser einsetzen. Thermal- wasser ermöglicht eine regionale Wertschöpfung insbesondere in Kombination mit touristischen Produkten oder Kurleistungen. Die Wertschöpfung aus dem Export von Mineralwasser hängt massgeblich vom vorhandenen Potenzial der jeweiligen Quelle ab. Für die Erhöhung der Wertschöpfung aus der Wald- und Holzwirtschaft gilt es primär wettbewerbsfähige Ernte- und Verarbeitungsstrukturen aufzubauen. Die Regionalpolitik kann in diesen Bereichen Impulse setzen.

2.2.2.6 Agrarwirtschaft

Förderschwerpunkt: Erhöhung der Wertschöpfung der Agrarwirtschaft in geöffneten Märkten Im Gegensatz zu früher sind die Landwirtschaft und die Ernährungswirtschaft insge- samt zunehmend selber verantwortlich für Produktion, Verarbeitung, Absatz und das Marktgeschehen. Die veränderten Rahmenbedingungen lassen erwarten, dass die Marktpreise für Nahrungsmittel zurückgehen. Gleichzeitig verknappen sich die öffentlichen Mittel. Die öffentliche Hand wird also tiefere Produktpreise kaum kompensieren. Speziell in peripheren Gebieten mit ihren erschwerenden topografi- schen Bedingungen wird sich deshalb die Produktion verändern. Obwohl schwierige Aussichten für die Landwirtschaft in der Schweiz bestehen, bildet diese ein wichtiges exportorientiertes Wertschöpfungssystem im agrarisch geprägten Raum der Schweiz (ca. 8 % der Bevölkerung des Berggebiets und des weiteren ländlichen Raums). In diesen Gebieten bestehen wenige wirtschaftliche Alternativen. Aus diesem Grund gilt es, die einzelnen auch künftig bestehenden Produktnischen frühzeitig zu erkennen und zu besetzen. Die Regionalpolitik kann diese notwendige Neuausrichtung eines Teils der Land- wirtschaft als Partner der Agrarpolitik unterstützen und so dazu beitragen, dass die Kosten des Strukturwandels im agrarisch geprägten Raum abgefedert werden kön- nen. Die Regionalpolitik sollte hierzu auf Aktivitäten fokussieren, die die Exportfähigkeit verbessern. Im Zentrum stehen die folgenden Stossrichtungen und möglichen Pro- jektansätze:

– Produktentwicklung: Schaffen von Markenprodukten in Mengen, die für die überregionale Vermarktung reichen, Produkt- und Verfahrensinnovation, Schaffung von Produktkombinationen mit Anbietern ausserhalb der Landwirtschaft (z.B. Tourismus, therapeutische Einrichtungen), Vernetzung mit der Nahrungs- mittelproduktion zum Zweck der Produkt- und Verfahrensinnovation. – Marktentwicklung: Privatwirtschaftliche Partnerschaften mit nationalen und internationalen Abnehmern; Schaffen von gemeinschaftlichen privatwirtschaftlichen Distri- butionskanälen.

2.2.3 Förderinhalte

2.2.3.1 Vorwettbewerblicher Bereich

Auch eine wohlgemeinte staatliche Förderung stellt immer einen Eingriff in den Markt dar und birgt die Gefahr von Marktverzerrungen. Die Fördersystematik ist deshalb so anzulegen, dass möglichst keine Marktverzerrungen entstehen. Der Staat sollte nach Möglichkeit die Förderaktivitäten so planen, dass sie ein (halb-) öffent- liches Gut darstellen beziehungsweise jedem Interessierten zugänglich sind. Deshalb hat die Regionalpolitik unter anderem die Förderung des vorwettbewerblichen Bereichs im Fokus. Zum vorwettbewerblichen Bereich zählen in der Regel Forschungs- und Entwick- lungsaktivitäten, das Erstellen von konzeptionellen Grundlagen oder die Optimie- rung von weichen und harten Standortvoraussetzungen. Oft werden solche Aktivitä- ten nicht oder nur teilweise durch die im Wettbewerb stehenden Unternehmen angegangen, weil sie als Teil der allgemeinen Standortqualität und der regionalen Rahmenbedingungen betrachtet werden. Damit ist die Gefahr von «Trittbrettfah- rern» verbunden, die von den Vorleistungen profitieren, ohne sich daran zu beteili- gen. Die Regionalpolitik kann hier entscheidend Einfluss nehmen, indem mittels Finanzhilfen die Hürden für solche mit Unwägbarkeiten verbundenen Entwick- lungsprojekte reduziert werden oder den Initianten allfällige öffentliche Spill-over- Effekte abgegolten werden. Folgende Stossrichtungen kommen in Betracht: – Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten – Förderung des Wissenstransfers – Erarbeitung von konzeptionellen Grundlagen – Beeinflussung harter und weicher Standortfaktoren

2.2.3.2 Überbetrieblicher Bereich

Durch die Konzentration der Förderung auf den überbetrieblichen Bereich, d.h. die betriebsübergreifende Kooperation, können im Gegensatz zu einer einzelbetrieb- lichen Förderung allenfalls entstehende Marktverzerrungen deutlich minimiert werden.

Im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum sind die exportorientierten Wert- schöpfungssysteme von fragmentierten Strukturen geprägt. Oft benötigen Produkt- und Verfahrensinnovationen Aufwendungen, die für ein einzelnes Unternehmen nicht tragbar oder mit zu hohem Risiko behaftet sind. Weiter besteht in verschiede- nen Wertschöpfungssystemen ein hoher Druck, kleinere Anbieter zu grösseren Einheiten zusammenzufassen, um die Stückkosten auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu senken. Die Regionalpolitik kann hier einen wertvollen Beitrag leisten, indem gemeinsame Anstrengungen mehrerer Akteure zur Überwindung der Nachteile der Kleinstruk- turen unterstützt werden (insbesondere vertikale und horizontale Integration). Zu nennen sind die folgenden Stossrichtungen: – Wissenstransfer im Hinblick auf Produkt- und Verfahrensinnovationen – Anregung von institutionellen Reformen

2.2.3.3 Wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen

Regionen beziehungsweise Kantone, die sich optimal im Sinne der Regionalpolitik verhalten, analysieren zunächst die Entwicklungspotenziale im entsprechenden Gebiet und definieren Initiativen, die auf die Ausschöpfung der Potenziale abzielen, die den grössten Erfolg versprechen Es ist zu erwarten, dass solche Initiativen in den meisten Fällen Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmassnahmen, aber auch Mass- nahmen zur Entwicklung der «harten» Standortfaktoren beinhalten. Gegenstand derartiger Initiativen sind oft Schlüsselprojekte (= wertschöpfungsorien- tierte Infrastrukturen), die realisiert beziehungsweise erhalten oder erneuert werden müssen, damit über Ausstrahlungseffekte die verschiedenen Akteure die Impulse aufnehmen können. Je nach Initiative kann unterschiedlichen Infrastrukturen die Rolle einer wertschöpfungsorientierten Infrastruktur oder eines Schlüsselprojekts zukommen. Indem im Rahmen der Regionalpolitik auch wertschöpfungsorientierte Infrastruk- turen gefördert werden können – sofern es sich um Schlüsselprojekte im Rahmen einer übergeordneten Initiative handelt – kann die konsequente Umsetzung einer Initiative entscheidend vorangetrieben werden. Mögliche Initiativen und damit zusammenhängende wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen: – Voraussetzungen für Ansiedlungsinitiativen Verfügbare geeignete Ansiedlungsflächen und Erschliessung – Entwicklung eines Gesundheitsclusters Reha-Zentren, Kliniken und Forschungsinstitute – Entwicklung/Optimierung eines Tourismusortes Skigebiete, Thermal-/Erlebnisbäder, Golfplätze, Erneuerung und Struktur- wandel touristischer Transportanlagen

– Forschung und Entwicklung Forschungsinstitut – Ausbau Bildungsstandort Schulanlagen mit Exportbasischarakter

2.2.3.4 Interregionale und internationale Vernetzung

Aufgrund der Technologieentwicklung haben die globalen Distanzen markant an Bedeutung verloren. Trotzdem bestehen nach wie vor grosse Hürden in der interna- tionalen Zusammenarbeit, die einerseits durch kulturelle Unterschiede und anderer- seits durch fehlendes Verständnis der nationalen Regulierungen und Marktverhält- nisse hervorgerufen werden. Für die Schweiz sind diese Hürden von hoher Bedeutung, weil mit der EU um die Schweiz herum ein immer besser integrierter Wirtschaftsraum entsteht. Da Information nahezu überall verfügbar ist, müssen sich auch die exportorientierten Wertschöpfungssysteme des Berggebiets, des weiteren ländlichen Raums und der Grenzregionen immer mehr den internationalen Gegebenheiten stellen. Umgekehrt bietet die «geschrumpfte» Welt auch unzählige Möglichkeiten für neue Partner- schaften und Netzwerke. Die Regionalpolitik kann einen Beitrag leisten, indem sie sowohl national als auch international von einer «variablen Geometrie» ausgeht und partnerschaftliche Pro- jekte über alle Grenzen hinweg fördert. Auf nationaler Ebene dienen solche Projekte z.B. der funktionalen Anbindung der peripheren Gebiete an die Metropolen. Auf internationaler Ebene geht es einerseits um die Weiterführung der Kooperationen, die durch die EU-Initiativen unterstützt werden, andererseits aber auch um Projekte, die mit ausländischen Partnern unab- hängig von der EU-Förderung initiiert werden (vgl. Fallbeispiel: International Packaging Institute in Neuhausen).

2.2.3.5 Institutionen und institutionelle Reformen

Staatsorganisation Oft stehen der erfolgreichen Ausschöpfung von erkannten Wertschöpfungspoten- zialen institutionelle Hürden im Weg. Insbesondere im Berggebiet und im ländlichen Raum prägen Klein- und Kleinstgemeinden das Bild der Staatsorganisation. Aber auch kantonale Grenzen können zweckmässige funktionale Lösungen verhindern. Um Potenziale, die sich nicht mit der politischen Struktur decken, auszuschöpfen, kann es sinnvoll sein, zunächst die institutionellen Strukturen so weit anzupassen, dass eine Zielharmonie für alle Akteure hergestellt werden kann. Die Regionalpoli- tik kann hierzu einen Beitrag leisten, indem sie Projekte unterstützt, die politische Strukturen mit den funktionellen Räumen in Einklang bringen. Weiter ist damit zu rechnen, dass mit einer Optimierung der Aufgabenteilung und gleichzeitiger Profes- sionalisierung von Aufgaben der öffentlichen Hand zusätzliche Wachstumsimpulse im ländlichen Raum freigelegt werden können.

Mögliche Stossrichtungen: – Pilotprojekte von Gemeindereformen – Reformen der öffentlichen Aufgabenteilung Regionalmanagement Dem Regionalmanagement kommen gemäss Gesetz folgende Aufgaben zu, die gefördert werden sollen: – Erarbeitung und Realisierung mehrjähriger Förderstrategien – Koordination und Begleitung der Initiativen, Programme und Projekte der Region – Evaluation Zentrale Herausforderung für das Regionalmanagement ist die Überführung von heutigen Strukturen und Fähigkeiten in die künftig notwendigen Systeme. Einerseits muss in diesem Zusammenhang überprüft werden, welche Strukturen sinnvoll sind (z.B. Aufgabengebiete des Regionalmanagements anpassen, Arbeitsteilung neu definieren oder Gebietsaufteilung hinterfragen). Andererseits gilt es die entspre- chenden Akteure im Sinne der NRP zu schulen und geeignete Instrumente und Verfahren zu entwickeln. Im Folgenden sind mögliche Stossrichtungen aufgelistet: – Festlegung der regionalen Kernaufgaben – Reorganisation der Aufgaben(teilung) – Reorganisation der Gebietsstrukturen – Befähigung der Akteure

Institutionen des Wissenstransfers Den Institutionen des Wissenstransfers kommt die Aufgabe zu, vorhandenes Wissen den entsprechenden Akteuren zugänglich zu machen (vgl. auch Ausrichtung 3). Es kann sich dabei um technologisches Wissen oder um Erkenntnisse der (regional-) wirtschaftlichen Zusammenhänge handeln. Beim Transfer von Technologiewissen dürfte die Organisation des Informationsflus- ses zwischen in- und ausländischen Universitäten/Fachhochschulen und den Unter- nehmen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum im Zentrum stehen. Bei der Vermittlung von Erkenntnissen von wirtschaftlichen Zusammenhängen steht die Sensibilisierung der Akteure für wirtschaftliche Potenziale, Unternehmertum und Innovation im Vordergrund. Ziel dieser Wissensvermittlung ist die Schaffung von Verständnis und Akzeptanz für politische Reformen und je nach Situation für spezi- fische Projekte in den Regionen. Die Regionalpolitik kann einen wertvollen Beitrag leisten, indem sie Institutionen des Wissenstransfers in der Aufbauphase oder konkrete Projekte solcher Institutio- nen unterstützt.

Mögliche Initiativen: – Einrichtungen für den Wissenstransfer zwischen Bildung/Forschung und Wirtschaft – Organisationen und Plattformen für Wissenstransfer und Befähigung von Bevölkerung und Politik

2.3 Ausrichtung 2

2.3.1 Ausgangslage

Während die Ausrichtung 1 auf die vertikale, direkte Förderung abzielt, soll hier das Potenzial der horizontalen Zusammenarbeit unter verschiedenen Bundesaufgaben zur Unterstützung wirtschaftlich wettbewerbsfähiger Regionen ausgeschöpft wer- den. Die NRP will einen Beitrag leisten, um diesem alten Anliegen13 neuen Schub zu verleihen. Die Zusammenarbeit ist heute in der Verordnung vom 22. Oktober 1997 über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben (SR 709.17) geregelt und umfasst verschiedene Instrumente, zum Beispiel die Raumordnungskonferenz des Bundes (ROK), in der 20 Bundesstellen vertreten sind, und den vom Bundesrat eingesetzten Rat für Raumordnung (ROR). Letzterer trägt zur Früherkennung raum- wirksamer Entwicklungen bei, wirkt bei der Evaluation der Raumordnungspolitik mit und schlägt neue Handlungsoptionen und raumordnungspolitische Massnahmen vor. Aus Sicht des ROR ist eine enge Koordination der Regionalpolitik mit anderen raumwirksamen Politikbereichen notwendig. Er empfiehlt zudem, die Koordination – die in der Regel nicht zu Win-Win-Lösungen führt – im Sinne der Regional Governance (auch Territorial Governance genannt) zu ergänzen. Dabei stehen Verhandlungsprozesse zwischen verschiedenen Anspruchsgruppen im Vordergrund. Die Zusammenarbeit ist möglichst verbindlich zu gestalten. Zu diesem Zweck sind die im MJP definierten Zusammenarbeitsbereiche gemeinsam mit den betroffenen Stellen zu erarbeiten und gemeinsam zu verabschieden. Die Festlegung könnte z.B. in Form eines Memorandums of Understanding (MoU), einer Vereinbarung oder einer Absichtserklärung erfolgen.

2.3.2 Zwei Stossrichtungen

Das enge Zusammenwirken von raumwirksamen Bundesaufgaben im Rahmen der NRP stützt sich auf den Grundsatz e in Artikel 2 des Bundesgesetzes über Regional- politik und verfolgt zwei Absichten: Der Bund soll erstens gegenüber den Kantonen und Regionen eine kohärente, widerspruchsfreie Raumentwicklungspolitik verfolgen und zweitens dort, wo es angezeigt und möglich ist, gewisse Mittel der Regional- politik und der Sektoralpolitiken zusammenlegen, um so Synergien zur Stärkung der

13 Vgl. Frey, René L., Regionalpolitik: eine Evaluation, Nationales Forschungsprogramm Regionalprobleme in der Schweiz, Band 346, Bern 1985, S. 48.

Wettbewerbsfähigkeit zu erzielen. Daraus leiten sich die zwei folgenden Stoss- richtungen ab:

1. Fördern einer kohärenten Raumentwicklungspolitik durch verstärkte

Zusammenarbeit und Abstimmung Hier steht die Kooperation mit zwei Kategorien von Bundesaufgaben im Vorder- grund: – Aufgaben, die in den ländlichen Gebieten, Berg- und Grenzregionen für die Grundversorgung oder die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen verantwortlich sind. Als Beispiel sei die auf das NHG abgestützte Förderung von Pärken erwähnt. – Raumplanung und Agglomerationspolitik. In der Vernehmlassung zum Gesetz im Jahre 2004 wurde vorgeschlagen, die Modellvorhaben der Agglomerationspolitik mit dem neuen Gesetz zu fördern. Dies wurde gross- mehrheitlich abgelehnt; die Verpflichtung zu einer engen Zusammenarbeit zwischen der NRP und der Agglomerationspolitik bleibt indessen bestehen.

2. Fördern von Synergien mit Sektoralpolitiken, die zur Stärkung der

Wettbewerbsfähigkeit im Wirkungsperimeter der Regionalpolitik beitragen Es gibt eine Reihe von Bundesaufgaben, die explizit oder implizit Auswirkungen auf die regionale Wettbewerbsfähigkeit haben, da sie zum Beispiel regionale Projekte fördern oder Wissenstransfer in ländlichen Regionen unterstützen beziehungsweise neue Wertschöpfungspotenziale erschliessen. Hier geht es um ein projektbezogenes Zusammenwirken zwischen der NRP und den betreffenden Sektoralpolitiken (z.B. Bildungs- und Innovationspolitik, Agrarpolitik, Tourismuspolitik). Die Bündelung von Mitteln soll die Schaffung von Synergien erlauben.

2.3.3 Sektoralpolitiken mit besonderer Relevanz

für die Regionen

2.3.3.1 Raumentwicklung

Kantone und Gemeinden nehmen über die Raumplanung Einfluss auf die räumliche Entwicklung. Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) dafür zuständig, und dieses nimmt zusätzliche für die NRP relevante Koordinations- aufgaben wahr. Dazu gehören die Strategie des Bundesrats für die nachhaltige Entwicklung, die Agglomerationspolitik des Bundes oder die transnationale Aus- richtung im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Gegenwärtig werden die Richtpläne der 3. Generation entwickelt. Die Raumplanung (kantonale Richtpläne) und die Regionalpolitik (Entwicklungskonzepte der IHG- Regionen) operierten bisher auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen. Nun bietet sich mit den kantonalen Umsetzungsprogrammen eine Gelegenheit, die regionalpoli- tische Programmierung und ihre raumplanerische Absicherung auf derselben Ebene zu vereinigen. Mit entsprechenden organisatorischen Massnahmen ist durch die Kantone sicherzustellen, dass die Entwicklung der Richtpläne und die Überlegungen zur Regionalpolitik aufeinander abgestimmt werden. Andernfalls sind bei der Um- setzung Konflikte zwischen den beiden Politiken zu erwarten. Darüber hinaus sollte sich die Raumplanung vermehrt an den vorhandenen Potenzialen ausrichten.

2.3.3.2 Vermittlung von Fähigkeiten und Wissen

für den wirtschaftlichen Erfolg Unternehmertum lässt sich nicht einfach von oben verordnen. Es hat viel mit den konkreten wirtschaftlichen Bedingungen und auch mit kulturellen Einstellungen zu tun. Gerade Letzteres dürfte als Nährboden für die Entwicklung von Ideen oft ent- scheidend sein. Der Staat muss dafür besorgt sein, die nötigen unternehmerischen Freiräume zu schaffen. Er kann sodann in der Ausbildung verstärkt Akzente auf die Sensibilisie- rung für unternehmerisches Verhalten setzen, indem ab einer gewissen Schulstufe solche Unterrichtsinhalte vorgesehen werden. Dabei sind die bereits heute vorhan- denen Initiativen noch verstärkt mit einzubeziehen, wie z.B. «Venturelab», das Förderprogramm des Bundes für innovative Neugründungen mit Wachstumspoten- zial. Gerade in Zeiten rascher wirtschaftlicher Veränderungen nimmt die Weiterbildung eine hervorragende Bedeutung ein. In besonders betroffenen Sektoren sollten des- halb entsprechende Programme entwickelt werden (Beispiel: Initiative für Unter- nehmer im ländlichen Raum als Mittel zur Unterstützung des Transformationspro- zesses in der Landwirtschaft). Für die Innovation spielt der Zugang zu Wissen beziehungsweise der Wissenstrans- fer eine entscheidende Rolle. Deshalb beteiligt sich z.B. das SECO derzeit an der Initialphase der Konsortien für den Wissens- und Technologietransfer (federführend KTI und SBF) und beabsichtigt, auch in der nächsten Programmperiode 2008–2011 weiter mitzuwirken. Die regionalpolitischen Wirkungen werden danach evaluiert und Folgerungen in Bezug auf ein weiteres Engagements gezogen. Zusammenfassend sind im MJP 2008 insbesondere zwei Akzente zu setzen: – Gezielte Programme zur besseren Vermittlung von unternehmerischem Den- ken in Bildung und Weiterbildung sowie für «Sektoren in einem Transfor- mationsprozess» – Verbesserung der Wirkung bestehender Programme und Initiativen durch den Einbezug kantonaler und regionaler Strukturen; verstärkte Aktivierung von Verbänden zu diesem Zweck

2.3.3.3 Sektoralpolitiken mit Potenzial für gemeinsame

Förderprogramme mit der Regionalpolitik In der Programmperiode 2008–2015 ist eine Schwerpunktbildung auf folgende Sektoralpolitiken vorgesehen:

Tourismus Sowohl die Neue Regionalpolitik (NRP) als auch die Tourismuspolitik fördern den touristischen Strukturwandel. Dabei ergeben sich insbesondere Berührungspunkte zwischen NRP und Innotour, welche in enger amtsinterner Abstimmung im SECO umgesetzt werden. Die NRP fördert, unter Beachtung der Subsidiarität, regionale Aktionen, welche zudem von den Kantonen unterstützt werden müssen. Innotour

fördert in erster Linie gesamtschweizerische und sektorielle Projekte der tourismus- abhängigen Wirtschaft.

Landwirtschaft Die Landwirtschaft befindet sich in einem tiefgreifenden strukturellen Wandel. Das Sektoreinkommen dürfte im Gefolge von Marktöffnungen und mehr Wettbewerb beträchtlich sinken, und dieser Prozess wird sich regional unterschiedlich auswirken. Die Landwirtschaft wird in Zukunft weniger als bisher Träger der wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum sein. Mit der reformierten Agrarpolitik (AP 2011) und der Marktöffnung werden auch in der Landwirtschaft die Grundsätze der NRP (Unternehmertum, Innovation, Wert- schöpfung) gestärkt. Das Kernelement der AP 2011 ist die starke Reduktion der heute zur Preisstützung eingesetzten Mittel und deren Umlagerung in produktunab- hängige Direktzahlungen. Die Exportsubventionen sollen vollständig abgeschafft und die Mittel zur internen Marktstützung mehr als halbiert werden. Das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 (SR 910.1) enthält verschiedene Instrumente, die in diesem Prozess eine wichtige Rolle spielen können, wie die Absatzförderung, der Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen, Möglich- keiten in der Forschung und Beratung sowie die Mittel der Investitionspolitik. Mit der jüngsten Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700) wurden zudem die Möglichkeiten für Aktivitäten in der Landwirtschaftszone erwei- tert. In dieser Situation wird der Bund mit den vorhandenen agrarpolitischen Instrumen- ten und Mitteln auch weiterhin bei der Entwicklung der ländlichen Regionen aktiv sein. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsstellen für Agrarpolitik und Regionalpolitik ist notwendig.

Energie Im Jahre 2001 wurde das Programm «EnergieSchweiz» vom Bundesrat verabschie- det. Es enthält die fünf Schwerpunkte Gebäudemodernisierung, erneuerbare Energie, energieeffiziente Geräte und Motoren, rationelle Energie- und Abwärmenutzung sowie energieeffiziente Mobilität. Dieses Programm ist auf energiepolitische und nicht auf regionalpolitische Zielset- zungen ausgerichtet. Selbstverständlich können jedoch konkrete Programmteile auch regionalpolitische Bedeutung haben. Dies gilt im Besonderen für den Bereich der erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Holz, Biomasse, Sonne, Wind). Sie belasten die Umwelt wenig, und die Wertschöpfung für die erneuerbaren Energien bleibt im eigenen Land. In diesem Bereich ist eine möglichst gute Koordination mit andern Bundesämtern (insb. BFE, BAFU, BLW und SECO) gefragt.

Wald und Holz Das BAFU hat sich zum Ziel gesetzt, die Holznutzung und die entsprechende Wert- schöpfung in der Schweiz nachhaltig zu verbessern. Es geht davon aus, dass der Zuwachs des Schweizer Waldes eine Steigerung der Nutzung ohne Gefährdung der Nachhaltigkeit erlaubt. Dieses Vorhaben ist schon deshalb regionalpolitisch wichtig, weil die Waldfläche 31 Prozent der Schweizer Landesfläche umfasst. Gegenwärtig bereitet das BAFU einen Aktionsplan «Schweizer Holz» vor. Das Ziel ist, das Produktionspotenzial des Schweizer Waldes besser auszunützen und mehr

Holz im Inland zu verarbeiten. Dadurch soll die Wertschöpfung im Inland zuneh- men. Ebenfalls wird darauf gesetzt, die Innovationsfähigkeit sowie den Wissens- und Technologietransfer zu stärken. Die Ziele des Aktionsplans Schweizer Holz entsprechen damit den Grundsätzen der Neuen Regionalpolitik. Das Holzförderprogramm soll – vorausgesetzt, dass die Vorabklärungen positive Ergebnisse bringen werden – wie das MJP NRP frühestens ab 2008 umgesetzt werden. Die Zusammenarbeitsmöglichkeiten sind vom BAFU und SECO gemein- sam zu definieren.

Landschaft und Umwelt Mit dem revidierten Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) erhält das BAFU die Möglichkeit, Naturpärke zu unterstützen. Von besonderem Interesse sind in unserem Zusammenhang regionale Pärke. Darunter sind besiedelte Gebiete im ländlichen Raum zu verstehen, die besondere natur- und kulturlandschaftliche Qualitäten auf- weisen. Solche Pärke sollen einen konkreten Beitrag leisten, um günstige Vorausset- zungen für eine nachhaltige Entwicklung in der Region, für die Umweltbildung, für die Entdeckung des natürlichen und kulturellen Erbes sowie für die Förderung innovativer und umweltverträglicher Technologien zu schaffen. Es soll eine begrenzte Anzahl derartiger Pärke geschaffen werden, die mit einem Gütesiegel ausgezeichnet werden. Interessant ist dieses Instrument u.a. auch deshalb, weil es sektorübergreifende Diskussionen über die Entwicklung einer Region auslöst und über diesen Weg zu einer Innovation in der Organisationsstruktur einer Region führen kann. Naturgemäss dürften solche Pärke in Regionen mit einem eher schwachen Wirt- schaftspotenzial entstehen. Umso wichtiger ist es, dass vor Ort mögliche Synergien ausgeschöpft werden, wozu die NRP Hand bieten kann.

Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen

2005 hat die Swisscom in Partnerschaft mit dem SECO die Helppoint-Initiative

gestartet. Diese soll es vor allem älteren Personen und Menschen in ländlichen Regionen erleichtern, neue Kommunikationstechnologien zu nutzen. Damit wird indirekt die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Das Angebot wird seit 2005 laufend ausgebaut. Es ist nun beabsichtigt, diese Initiative auch für die KMU in Rand- regionen auszubauen. Im Herbst/Winter 2006 werden Testkurse erprobt. Ähnliche Kooperationsprojekte sind denkbar mit weiteren Partnern (z.B. Post).

2.3.4 Potenzialarme Räume

Potenzialarme Räume sind häufig gekennzeichnet durch eine negative Entwick- lungsspirale (rückläufige Beschäftigungs- und Wertschöpfungsentwicklung, ungüns- tige Altersstruktur, Abwanderung, Abbau der Grundversorgungsleistungen, ungüns- tige Entwicklung der Gemeindefinanzen, etc.). Sie befinden sich in der Regel in der «Peripherie der Peripherie». Mittel- bis längerfristig kann ihre Überlebensfähigkeit gefährdet sein. In solchen Gebieten dürften selbst die NRP-Instrumente kaum mehr greifen. Doch auch in solchen Räumen sind gewisse, wenn auch aus Sicht der NRP-Ansätze bescheidene Potenziale vorhanden. Zu nennen sind etwa Natur- und Kulturland-

schaften sowie kulturell-historische Werte, die im Rahmen des Soft- und Agritou- rismus und teilweise auch für Wohnfunktionen genutzt werden können, ferner natürliche Ressourcen wie Wasserkraft, Holz und Steine. Zudem könnten Ferien- hausbesitzer und Rückkehrwillige zur Stärkung lokaler Akteurgruppen eingesetzt werden. Oft fehlt es allerdings an Kapazitäten, um solche Chancen auch in markt- gängige Produkte und Dienstleistungen umzusetzen. In der Botschaft zum Bundesgesetz wurde den Kantonen ein Vorgehensvorschlag unterbreitet, der ausgehend von der Definition potenzialarmer Räume über die Bewertung verschiedener Vorgehensmöglichkeiten zu konkreten Handlungsport- folios führt. In jedem Falle hat der betreffende Kanton die Hauptverantwortung für die Umsetzung zu übernehmen. Programme und Initiativen für die Zukunft dieser Räume haben sich in die Kriterien der NRP und des MJP einzuordnen. Die regional- politischen Instrumente werden folglich auch in potenzialarmen Räumen nur dann eingesetzt werden können, wenn davon Beiträge zum regionalen Wachstum zu erwarten sind. Das Thema der potenzialarmen Räume ist politisch brisant, dies umso mehr als sich die Stimmen mehren, wonach diese Regionen nicht mehr mit Transferzahlungen künstlich am Leben zu erhalten seien. Die Regionalpolitik muss solche Fragen tabulos angehen können. Der ROR weist explizit darauf hin, dass aus ökonomischer Sicht auch ein geordneter Rückbau in Betracht gezogen werden muss. Der Kanton Graubünden hat sich zusammen mit dem Kanton Uri bereits intensiv mit der Frage der potenzialarmen Räume auseinandergesetzt. Die dabei entwickelten Strategien werden in einer nächsten Phase auf ihre Realisierbarkeit und Verallge- meinerbarkeit überprüft. Der Bund hat ein Interesse daran, dass die Erfahrungen auf andere Kantone übertragen werden. Zu diesem Zweck werden die Erkenntnisse aus den beiden Kantonen auf Initiative des Bundes in Form eines Baukastens aufbe- reitet. Aufbauend auf diesen Erfahrungen sind auch mit andern Kantonen solche Projekte anzugehen, die seitens des Bundes intensiver begleitet werden, da verschiedene Bundesstellen mitinteressiert sind: Raumplanung, Agrarpolitik, Umwelt und Land- schaft, usw.

2.3.5 Mitwirkung bei transnationalen Initiativen

innerhalb der europäischen Kohäsionspolitik Die laufende transnationale Zusammenarbeit (INTERREG III B) hat der Schweiz eine hervorragende Möglichkeit geboten, ihre Vernetzung über das eigentliche Grenzgebiet hinaus zu verstärken. Durch intensive territoriale, wirtschaftliche und soziale Kooperation in den gemeinsamen Projekten konnte die Einbindung der Schweiz und der beteiligten Regionen in Europa verbessert werden. Nach dieser ersten Erfahrungsrunde sind für die nächste Programmperiode (2007–2013) ver- schiedene strategische Themen und Programmgebiete beabsichtigt. Eine aktive Beteiligung ist im Alpenraum (Alpinespace) sowie mit Nordwesteuropa (NWE) und innerhalb des Europäischen Raumbeobachtungsnetzwerkes (ESPON) vorgesehen. Die Standortgunst und damit die Entwicklungschancen einer Region hängen künftig nicht nur von deren Infrastruktur oder geografischen Lage ab, sondern verstärkt von ihrer Fähigkeit, als Partner an gemeinsamen europäischen Projekten mitzuarbeiten.

Gerade im ländlichen Raum sowie im Berggebiet wird die Regionalpolitik auch zukünftig transnationale Projekte im Bereich des Wissensmanagements, von Migra- tionsthemen, Innovations- und KMU-Vernetzung, Naturgefahren (Zusammenarbeit mit der Alpenkonvention) sowie Erreichbarkeits- oder Mobilitätsfragen unterstützen. Zudem sollen auch konkrete Projekte zur Vernetzung der Städte und zur Verbesse- rung der Stadt-Land-Beziehungen initiiert werden. Die transnationale Zusammenar- beit bietet für diese Themenbereiche eine ideale Möglichkeit, konkrete Projekte der territorialen Zusammenarbeit mit der EU umzusetzen und längerfristig die Europa- kompetenz der Regionen und Kantone zu verbessern. Im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit, deren Koordination für die einzel- nen Kantone zu aufwendig wäre, stellen sich vor allem auch räumliche Fragen. Die Federführung soll daher vom Bundesamt für Raumentwicklung wahrgenommen werden.

2.3.6 Zusammenarbeit NRP – Agglomerationspolitik

Das Bundesgesetz über Regionalpolitik enthält in Artikel 2 den Grundsatz, dass die regionalen Zentren die Entwicklungsmotoren bilden. Damit ist vorgegeben, dass innerhalb der Regionen ein räumlich konzentrierter Einsatz der regionalpolitischen Mittel angestrebt werden soll. Mit Ausnahme der fünf grössten Agglomerationen der Schweiz (Basel, Bern, Genf, Lausanne, Zürich) sind somit die Zentren der Regionalpolitik identisch mit den Mittel- und Kleinagglomerationen der Agglomerationspolitik. In diesen Ballungs- gebieten ergibt sich ein grosser Abstimmungsbedarf zwischen regionalpolitischen Projekten und den Modellvorhaben der Agglomerationspolitik. Doppelspurigkeiten sind zu vermeiden, Komplementaritäten und Synergien hingegen zu fördern. In der Bundesverwaltung bestehen die organisatorischen Voraussetzungen für diese Zusammenarbeit, indem die Agglomerationspolitik von Anfang an durch das ARE und das SECO gemeinsam getragen und umgesetzt wurde. Am Beispiel des NRP-Pilotprojekts des Kantons Neuenburg, «La tradition dans l’innovation», das auch ein Teilprojekt «Réseau Urbain Neuchâtelois» beinhaltet, hat sich auch gezeigt, dass ein Zusammenwirken von Regionalpolitik und Agglo- merationspolitik auch auf kantonaler Ebene möglich und nützlich ist.

2.4 Ausrichtung 3

2.4.1 Ziele

Wissen gilt heute als wesentliche Erfolgsvoraussetzung im globalen Wettbewerb. In der Informationsgesellschaft ist es entscheidend, – wie in Gesellschaft und Wirtschaft Informationen genutzt werden – wie diese Informationen über Gedankenarbeit und Lernen in eigenes Wissen verwandelt werden – und wie dieses Wissen in Innovationen im eigenen Umfeld umgesetzt wird.

Daher stellt sich auch für die Neue Regionalpolitik die wichtige Frage, was getan werden kann, um die Regionen lernfähiger, kreativer, innovativer und unternehme- rischer zu machen. Die NRP misst dem Wissenssystem Regionalentwicklung eine hohe strategische Bedeutung bei. Zusammen mit einem entsprechenden Qualifizierungsprogramm wird es als wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der NRP ange- sehen. Das Wissenssystem Regionalentwicklung umfasst alle Akteure, die auf die Regio- nalentwicklung Einfluss haben, indem sie spezifisches Wissen einbringen. Ein solches Wissenssystem ist in der Schweiz an sich bereits vorhanden. Es ist allerdings zersplittert und mehrheitlich informell auf einzelne Förderinstrumente bezogen (z.B. IHG, Regio Plus, INTERREG, e-Regio.ch). Bei der dritten Ausrich- tung der NRP geht es deshalb darum, das System ziel- und bedürfnisgerecht zu optimieren, zu begleiten und zu bewirtschaften: Es besteht Bedarf für ein Wissens- management zur Regionalentwicklung. Mit dem Wissensmanagement werden im Rahmen der NRP die folgenden Ziele angestrebt: – Unterstützung aller Stellen, die zur Stärkung der Anpassungs- und Lern- fähigkeit und damit der Erneuerungs- und Innovationskraft in den Regionen beitragen. – Befähigung der Regionen, Wissen nachhaltig für die Förderung des Unter- nehmertums und der Innovationskraft nutzbar zu machen, um daraus spürbar Wert zu schöpfen. – Unterstützung und Animierung der Regionen und anderer Akteure beim Aufbau eigener Wissensmanagementsysteme. – Aufbau einer nationalen Plattform für unterschiedliche Formen von Wissen zur Regionalentwicklung (System-, Ziel- und Handlungswissen sowie expli- zites und implizites Wissen).

2.4.2 Grundsätze

Supportstrategie Das Wissensmanagement Regionalentwicklung ist eine Unterstützungsleistung für die regionalpolitischen Instrumente der Ausrichtungen 1 und 2 der NRP. Es beseitigt Blockaden im Wissenstransfer, die bislang teils verhinderten, dass sich gute Ideen und Projekte in den Regionen durchsetzten.

Inhaltlich breiter Ansatz In der Praxis sind regionalökonomische Fragen unlösbar mit Themen wie Innova- tionspolitik, KMU-Förderung, Bildung und Forschung, Nachhaltige Entwicklung, ländlicher Raum, europäische Zusammenarbeit usw. verknüpft. Daher bearbeitet das Wissensmanagement Schweiz auch die Nahtstellen der Regionalpolitik zu anderen Politikbereichen.

Klare Zielgruppen Die Instrumente des Wissensmanagements richten sich besonders an Personen, die als «Transmissionsriemen» im Kernbereich der regionalen Wirtschaftsentwicklung tätig sind (Regionalmanagements und Regionalsekretariate, Fachstellen von Bund und Kantonen, Parlaments- und Exekutivmitglieder, Verbandsmitglieder, Bildungs- und Beratungseinrichtungen, Wissensinstitutionen usw.).

2.4.3 Strategien

Das Wissensmanagement umfasst drei Strategien:

1. Mobilisieren und Vernetzen

Wissen ist eine zwingende Voraussetzung für das Entstehen von Innovation und Wertschöpfung. Das Wissensmanagement sorgt dafür, dass das Wissen zwischen den Akteuren der Regionalentwicklung geteilt und getauscht und so neues Wissen geschaffen wird. Eine Netzwerkstelle hat dafür zu sorgen, dass sich das Wissens- management kohärent entwickelt.

2. Qualifizieren

Wissen muss über Kompetenzbildung zu innovativem Handeln in den Regionen führen. Deshalb sind die bisherigen Aktivitäten zur Qualifizierung der Kernakteure der Regionalentwicklung fortzusetzen (vgl. z.B. Weiterbildungsreihe zur Regional- entwicklung «Formation-seco») und neuen Bedürfnissen und Anforderungen ent- sprechend weiterzuentwickeln.

3. Wissensinfrastruktur schaffen

Als Unterstützung der Netzwerkarbeit braucht es Plattformen, die kodifiziertes Wissen über Datenbanken, Websites, Monitoringsysteme etc. zur Nutzung anbieten. Benötigte Wissensbausteine werden systematisch aufgearbeitet und neues Wissen bereitgestellt. Dabei ist gezielt auch Wissen aus dem Ausland zu erschliessen.

2.4.4 Rollen der Beteiligten

Der Bund übernimmt im Wissensmanagement Regionalentwicklung die Federfüh- rung. Er koordiniert die bewusste und schrittweise Entwicklung der Instrumente. Gleichzeitig unterstützt er die Akteure des Wissenssystems Regionalentwicklung, indem er die Vernetzung und Wissensinfrastruktur organisiert. Die Kantone sind die Kernakteure der Ausrichtung 1 der NRP. Sie sind deshalb auch eine der Hauptnutzergruppen des Wissensmanagements. Die Entwicklung der kantonalen Wissens- und Entwicklungsstrategien wiederum ist einer der Haupt- gegenstände des Wissensmanagements. Die Regionen bilden die Schnittstelle zwischen den Strategien von Bund und Kanto- nen einerseits und den Unternehmen und Projekten andererseits.

2.4.5 Instrumente des Wissensmanagements

2.4.5.1 Übersicht

Das Wissensmanagement Regionalentwicklung Schweiz umfasst acht Instrumente (vgl. Abbildung 4). Diese dienen unterschiedlichen Zwecken, stehen aber in einer gegenseitigen funktionalen Abhängigkeit.

Abbildung 4 Instrumente des Wissensmanagements Regionalentwicklung Schweiz

Netzwerkmanagement (Netzwerkstelle Bund)

Praktiker-

Flankierende Massnahmen: Anreize (Weiterbildung Regionalentwicklung) gemeinschaften

Qualifizierung Wissensportal Controlling Interessen- gemeinschaften

Forschungsnetz Regional- entwicklung

2.4.5.2 Instrumente im Einzelnen

Netzwerkmanagement Das Netzwerkmanagement ist das zentrale Element im Wissensmanagement Regio- nalentwicklung. Es sorgt dafür, dass die Bausteine im Wissenssystem untereinander koordiniert werden, und stellt die Qualität sicher in Bezug auf den Netzwerkaufbau und die Erhöhung der Problemlösungskompetenz. Der Bund setzt damit einen Akzent im Wissenssystem der Regionalentwicklung. Das Netzwerkmanagement ist ausserhalb der Verwaltung angesiedelt. Es dient der Sensibilisierung und Motivation zur Mitarbeit im Wissenssystem sowie zur Schaffung einer nationalen Plattform für den Wissensaustausch. Mit einer bedarfsgerechten personellen und finanziellen Ausstattung für Aufbau und Betrieb der Plattform leistet die Netzwerkstelle den wichtigsten Beitrag zur Supportstrategie der NRP. Die Netzwerkstelle sorgt auch für

die Erarbeitung eines Evaluationskonzepts zur Beurteilung der Wirkungen, insbe- sondere der Nachhaltigkeit, sämtlicher Massnahmen des Wissensmanagements.

Praktikergemeinschaften «Praktikergemeinschaften» sind Kleingruppen, in denen Themen von strategischer Bedeutung gemeinsam aufgearbeitet werden. Ziel ist es, anwendbares Wissen zu schaffen, es von der individuellen und der Gruppenebene zu lösen und für die gesamte Organisation nutzbar zu machen. Erfolgsfaktoren sind dabei u.a.: Qualifi- kation der Mitwirkenden, zeitlicher Freiraum, Stabilität der Gruppe über längere Zeit. Mögliche Themen haben sich an den zentralen Wertschöpfungssystemen zu orientieren.

Interessengemeinschaften Interessengemeinschaften vernetzen Gleichgesinnte ohne konkrete Fokussierung auf offene Art und Weise. Sie sind eine Art «Verteiler» für allgemeinere Themen der Regionalentwicklung. Ziel ist die Aktivierung impliziten Wissens. Das Mittel zum Erfolg sind hierbei beispielsweise Newsletter, Tagungen, Seminare, offene Erfa- Gruppen.

Forschungsnetz Regionalentwicklung Ziel ist ein Kompetenzverbund aller Forschungsstellen, die sich mit der regionalen Entwicklung befassen. Auslöser ist der Abbau und die Umwidmung vieler regional- wirtschaftlicher und raumwissenschaftlicher Stellen im ETH-Bereich und an den Universitäten sowie die bislang eher punktuelle und untereinander weitgehend unverbundene Arbeit der Fachhochschulen. Das Forschungsnetz muss vor allem bottom-up entstehen. Der Bund leistet einen Input, indem er präzise Arbeitsaufträge an die Mitglieder des Forschungsnetzes ausschreibt (vgl. Österreichische Raumord- nungskonferenz ÖROK).

Wissensportal Mit dem Aufbau eines Wissensportals sollen drei Ziele angestrebt werden: Es dient erstens der Unterstützung der Kommunikation auf der Netzwerkebene. Zweitens soll das Portal Wissen bereitstellen für Innovation und Wertschöpfung in den Regionen. Drittens werden darauf die Inhalte und Instrumente der NRP präsentiert.

Flankierende Massnahmen (Anreize) Die NRP insgesamt und speziell die Instrumente des Wissensmanagements verlan- gen von den Akteuren selbständiges Handeln. Daher soll das Wissensmanagement durch Anreize wie einen «Regionen-Preis», einen «Jour des Régions» oder einen «Risikokapital-Pool» flankiert werden. Zudem sollen gemeinsame Schwerpunktpro- gramme verschiedener Bundesstellen (im Rahmen der Ausrichtung 2 der NRP) besonders begleitet und ihre Beispielhaftigkeit und Erfolge der Öffentlichkeit kom- muniziert werden.

Qualifizierung: Weiterbildung Regionalentwicklung Hier geht es zum einen um die Fortführung der Weiterbildungsreihe Regionalent- wicklung des SECO, zum anderen um deren Rückkopplung mit den Wissensge- meinschaften (Praktiker- und Interessengemeinschaften, Forschung). Auf längere Frist sollte vorgesehen werden, Weiterbildungen von SECO und anderen Anbietern

im Rahmen eines gemeinsamen Creditsystems abzustimmen und den Absolventen eine Zertifizierung auf unterschiedlichen Niveaus zu ermöglichen.

Controlling Da das Wissensmanagement erst im Rahmen der Umsetzung der NRP entwickelt wird, sind die Instrumente periodisch auf ihre Wirkungen zu prüfen und anzupassen. Dabei scheint es sinnvoll, sich nicht nur auf Wirkungsindikatoren wie geschaffene Arbeitsplätze oder Wertschöpfung in Franken zu konzentrieren. Vielmehr soll ein Monitoring in Form eines Indikatorensystems zur Regionalentwicklung aufgebaut werden. Dieses wird mit den bereits laufenden und geplanten Aktivitäten der Bun- desstatistik im Bereich des regionalen Monitorings koordiniert.

2.4.6 Arbeitsschritte

In der folgenden Tabelle sind die zur Umsetzung des Wissensmanagements notwen- digen Schritte zusammengefasst:

Tabelle 1 Arbeitsschritte Ausrichtung 3

Zeitpunkt Vorgehensschritt

Frühjahr 2007 – Detailplanung Umsetzung Wissensmanagement – Detailplanung Wissensportal – Ausschreibung der Netzwerkstelle Bund

ab Mitte 2007 Aufbau der Netzwerkstelle Bund, inkl. Aufbau der von ihr koordinierten Instrumente des Wissensmanagements, insbe- sondere: – Aufbau des Wissensportals – Organisation der ersten 1–2 Praktikergemeinschaften – Rekrutierung und Organisation Forschungsnetz Regional- entwicklung

ab Herbst 2007 – Operativer Start Netzwerk-Servicestelle – Start Wissensportal

Anfang 2008 Beginn Umsetzungsphase: – Start erste Praktikergemeinschaften – Öffentlichkeitsarbeit (Roadshow in Regionen)

Mitte 2008 Beginn der nationalen Plattform-Arbeit: – Bildung von Interessengemeinschaften – Flankierende Massnahmen: Anreize

Herbst 2008 Verleihung der Awards «Idee 2008», «Projekt 2008», «Forschung 2008» durch das EVD oder allenfalls das SECO

2.5 Kostenfolgen, Finanzierung,

indikative Mittelverteilung

2.5.1 Fonds für Regionalentwicklung: Leistungsplafonds,

weitere Einlagen Das MJP 2008–2015 wird gemäss Artikel 21 des Gesetzes durch den Fonds für Regionalentwicklung finanziert, der vom Bund zu äufnen ist. Dieser Finanzierungs- mechanismus wurde in der Botschaft zum neuen Bundesgesetz ausführlich erläu- tert.14 Die Äufnung erfolgt zum einen durch die Übernahme der Aktiven und der Ver- pflichtungen des bisherigen Investitionshilfefonds für Berggebiete. Das Fondsver- mögen per Ende 2006 beträgt rund 1,2 Milliarden Franken.15 Zum andern wurde in der Botschaft zum neuen Gesetz auch aufgezeigt, dass weitere Einlagen in diesen Fonds nötig sind. In den bisherigen Analysen und Begründungen ging es dem Bundesrat darum, den nötigen finanziellen Rahmen für eine gezielte und selektive Politik bereitzustellen. Auch mit dieser Vorlage orientieren sich die finanziellen Ansprüche nicht an einer Vollerhebung der kantonalen und regionalen Bedürfnisse, sondern an Erfahrungszahlen und an plafonierten Leistungen aus diesem Fonds. Diese Leistungsplafonds betragen im jährlichen Durchschnitt: – 40 Millionen Franken für Finanzhilfen à fonds perdu und – 50 Millionen Franken für rückzahlbare Darlehen an Infrastrukturinvestitio- nen, wobei hier die effektive Leistung des Bundes nur im Zinsvorteil besteht, der ca. 30 Millionen Franken beträgt (was durchschnittlich 3 Pro- zent eines Darlehensbestandes von ca. 1 Milliarde Franken entspricht) Die durchschnittlich seitens des Bundes erforderlichen jährlichen Einlagen betragen rund 30 Millionen Franken, damit die Liquidität für Auszahlungsverpflichtungen gewahrt und die vorgegebene längerfristige Werterhaltung des Fonds sichergestellt werden kann. Diese weiteren Einlagen für acht Jahre in der Höhe von 230 Millionen Franken sollen von der Bundesversammlung mittels einfachem Bundesbeschluss (vgl. Ziff. 3.2 und Anhang) festgelegt werden. Die schon erfolgte Reduktion um 10 Millionen Franken gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Finanzrahmen liegt in allgemeinen Finanzplanbereinigungen des Bundes begründet.

2.5.2 Indikative Mittelverteilung

auf die drei Ausrichtungen Die Festlegung der Mittelverteilung auf die drei Ausrichtungen ist derzeit nur annä- herungsweise möglich, da erst die kantonalen Umsetzungsprogramme definitive nachfrageseitige Anhaltspunkte liefern werden. Trotzdem sollen hier einige Richt- werte angegeben werden. Diese Aufteilung stützt sich auf die bisherigen Erfah- rungswerte ab, und sie bestätigt Aussagen der verantwortlichen Bundesbehörden während der Gesetzesberatung im Zusammenhang mit der Fortführung der grenz-

14 BBl 2006 269 ff.

15 Der Fonds wurde seit 1975 über rund 30 Jahre mit 1,5 Milliarden Franken geäufnet. Davon in Abzug zu bringen sind die Darlehensverluste, die Leistungen für Zinskosten- beiträge und die Finanzierung von Regio Plus.

überschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der NRP. Sie zeigt zudem auf, dass die NRP-Mittel schwergewichtig in die Ausrichtung 1 fliessen sollen.

Tabelle 2 Richtwerte für die durchschnittliche jährliche Mittelverteilung aus dem Fonds für Regionalentwicklung

Mitteleinsatz durch ....... Bund in Absprache Kantone aufgrund von Programmverein- mit Kantonen barungen Verwendungszweck für ........ Mio Fr. Mio Fr.

Ausrichtung 1

  • Darlehen 50

  • à fonds perdu nationale Programmteile 22 - 24

  • à fonds perdu grenzübergreifende Programmteile 6-8

Ausrichtung 2

  • Finanzierung nationale Initiativen 4-6

  • Finanzierung transnationale Initiativen 1-2

Ausrichtung 3 3-4

2.6 Umsetzung auf Ebene Kantone

2.6.1 MJP des Bundes und kantonales

Umsetzungsprogramm Gestützt auf die Vorgaben des Mehrjahresprogramms des Bundes (mit einer Lauf- zeit von acht Jahren) erarbeiten die Kantone zusammen mit ihren Entwicklungs- trägern, regionalen Geschäftsstellen oder anderen regionalen Akteuren gemäss Artikel 15 des Bundesgesetzes mehrjährige kantonale oder überkantonale Umset- zungsprogramme und aktualisieren diese periodisch (vgl. Abbildung 5). In einem nächsten Schritt schliesst der Bund gestützt auf die kantonalen Umsetzungspro- gramme mit den Kantonen mehrjährige Programmvereinbarungen ab (Art. 16 Gesetz). Die Umsetzungsprogramme und Programmvereinbarungen weisen in der Regel eine Laufzeit von vier Jahren auf. Die Programmvereinbarungen bilden die Grundlage für einen pauschal bemessenen Beitrag des Bundes. Mit der Zwischen- bilanz nach vier Jahren und der Schlussevaluation der Wirksamkeit der Massnahmen nach acht Jahren schliessen sich die Zyklen. Der Umsetzungsprozess ist für alle beteiligten administrativen Ebenen ein Lernpro- zess, auch für den Bund. Die Umsetzung muss sich einspielen. In diesem Zusam- menhang wird der Bund den Kantonen auch individuelle Unterstützung gewähren. Aufgrund der Erfahrungen, die bei den ersten Umsetzungsschritten gemacht werden, ist in einer späteren Phase durchaus auch eine weitere Justierung vorstellbar. Die Art und Weise der Zusammenarbeit mit den Kantonen, dem Berggebiet und dem weiteren ländlichen Raum wird gemäss Artikel 20 des Bundesgesetzes über Regio- nalpolitik vom Bundesrat festgelegt. Auf die Bildung einer tripartiten Konferenz für

das Berggebiet und den ländlichen Raum wird vorerst verzichtet, da die Ergebnisse einer Evaluation der tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) abgewartet werden sollen. Stattdessen sind regelmässige Veranstaltungen, unter Einbezug der verschie- denen Akteurebenen, vorgesehen.

Abbildung 5 Zusammenwirken Bund-Kantone bei Konzeption, Umsetzung und Evaluation

Mehrjahresprogramm

8 Jahre

Bund (Mitwirkung Kantone)

Umsetzungsprogramme Evaluation nach 8 Jahren

2 x 4 Jahre

Bund und Kantone Kantone Zwischenbilanz nach 4 Jahren zusammen mit den Regionen

Programmvereinbarungen

2 x 4 Jahre

Bund mit Kantonen

Legende: Weisse Pfeile = Vierjahreszyklus Schwarze Pfeile = Achtjahreszyklus Mitwirkung Eidg. Räte

2.6.2 Kantonale Wirtschaftsentwicklungsstrategie und

kantonales Umsetzungsprogramm Im optimalen Fall wird das kantonale Umsetzungsprogramm aus einer übergeordne- ten Wirtschaftsentwicklungsstrategie für den entsprechenden Raum abgeleitet. Viele Kantonsregierungen haben solche Strategien explizit festgelegt (evtl. auch bezeich- net als Wirtschaftsleitbild, Wirtschaftspolitisches Programm oder Regierungspro- gramm). Bei einem kantonalen oder überkantonalen Umsetzungsprogramm handelt es sich deshalb um ein aus einer übergeordneten Wirtschaftsentwicklungsstrategie abgeleitetes «Destillat» von ausgewählten Initiativen und Projekten, die den Förder- kriterien der Regionalpolitik des Bundes entsprechen. Eine kantonale Wirtschaftsentwicklungsstrategie umfasst erfahrungsgemäss Ziele und Massnahmen auf verschiedenen politischen Ebenen (z.B. Kanton, Region, Gemeinden) und aus verschiedenen Themenbereichen der Politik (z.B. Wirtschafts- politik, Bildung, Infrastrukturen). Zudem können in einer Wirtschaftsentwicklungs- strategie sehr unterschiedliche Massnahmenarten wie die Schaffung von thema-

tischen Förderprogrammen, Verwaltungsreformen oder die Veränderungen von gesetzlichen Regulierungen vorgesehen sein. Das Umsetzungsprogramm (zur Regionalpolitik) dürfte also in der Regel nur einen bestimmten, in sich kohärenten Teil der in einer Wirtschaftsentwicklungsstrategie vorgesehenen Initiativen und Massnahmen umfassen. Die Kantone sind Hauptansprechpartner des Bundes für die Belange der Regional- politik. Entsprechend stützt sich der Bund bei seinem regionalpolitischen Mittelein- satz auf die kantonalen Umsetzungsprogramme. Es ist den Kantonen jedoch freige- stellt (und aus Sicht der Regionalpolitik des Bundes erwünscht), für die Umsetzung der Regionalpolitik gemeinsame überkantonale Umsetzungsprogramme zu vereinba- ren. Solche überkantonalen Programme könnten beispielsweise aus der Zusammen- arbeit von grossregionalen Regierungskonferenzen entstehen. Das Umsetzungsprogramm kann grundsätzlich alle Initiativen und Projekte umfas- sen, die den Förderkriterien der Regionalpolitik entsprechen. Aufgrund der Erfah- rungen und Diskussionen mit den Kantonen gilt es an dieser Stelle, auf zwei Themenbereiche hinzuweisen, die zumindest teilweise zu divergierenden Interpre- tationen führen können:

Initiativen und Projekte zur Stärkung des Wohnstandortes Die Regionalpolitik zielt auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft mit dem Ziel der Schaffung von wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen ab. Die Stär- kung von Arbeitsplatzstandorten soll unter anderem dazu führen, dass Impulse auch für Wohnorte im Umfeld der Arbeitsplatzzentren ausgelöst werden können. Auf- grund dieser Ausrichtung und der beschränkten Mittel der Regionalpolitik werden seitens des Bundes ausschliesslich Initiativen und Projekte unterstützt werden, die auf die Stärkung des Arbeitsstandortes abzielen. Die Umsetzung von Wohnstrategien kann durchaus aus Sicht einzelner Regionen/Kantone eine sinnvolle Stossrichtung der Wirtschaftsentwicklung darstellen, fällt aber demnach nicht in den Förder- bereich der Regionalpolitik des Bundes.

Potenzialarme Räume Die NRP unterstützt grundsätzlich Aktivitäten, die zur Erkennung und Ausschöp- fung von regionalen Wertschöpfungspotenzialen führen. Die Beschäftigung mit der Frage «Über welche Potenziale verfügen wir?» ist für eine Region bereits ein wich- tiger Schritt in diese Richtung. Auch in entlegenen Gebieten sind durchaus gewisse, wenn auch oftmals bescheidene Potenziale (potenzialarme Räume) vorhanden. Insbesondere wenn die gesellschaftliche Basis für die Ausschöpfung der Potenziale nicht vorhanden ist, dürfte eine Förderung mit den Instrumenten der Neuen Regio- nalpolitik schwierig sein. Es ist deshalb vorgesehen, dass sich die Kantone unter Mitwirkung des Bundes mit ihren potenzialarmen Räumen vertieft auseinander setzen. Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip. Der Bund wirkt mit, wenn der Kanton eine analytische und konzeptionelle Vorleistung erbringt und somit aufzeigt, welche eigenen Mittel für diese Herausforderung bereitgestellt werden (vgl. Ziff. 2.3.4).

2.6.3 Anforderungen an Projekte

Der Bund ist Programmpartner der Kantone und befasst sich nicht mit der Selektion von Einzelprojekten. Wichtig für die spätere Projektauswahl durch die Kantone ist vor allem, dass stets das Ziel des Gesetzes (Art. 1) verfolgt wird und die Grundsätze (Art. 2) berücksichtigt werden. Aus dem Globalkredit des Bundes sollen durch die Kantone schwergewichtig Projekte gefördert werden, welche die Kriterien gemäss Gesetz (Art. 4–7) möglichst umfassend erfüllen. In der Botschaft sind Letztere kommentiert. Seitens der Vollzugsstellen des Bundes wird bei der Programmbegleitung und mittels der Evaluation überprüft, ob die Mittel gesetzeskonform verwendet werden. Die folgende Tabelle enthält einige Empfehlungen dazu, die sich unter anderem auch auf die Erfahrungen mit den Pilotprojekten abstützen.

Tabelle 3 Anforderungen an Projekte der NRP

Anforderung Begründung

Sachliche Anforderungen

Initiativen und Projekte entsprechen Fokussierung auf Schlüsselprojekte den strategischen Schwerpunkten zur Wahrung einer möglichst hohen der übergeordneten Wirtschafts- Allokationseffizienz der Mittel. entwicklungsstrategie.

Initiativen und Projekte zielen darauf ab, Exportorientierte Wertschöpfungssys- Innovationen und Unternehmertum teme versprechen in der Regel die beste primär in exportorientierten Wertschöp- Multiplikatorenwirkung. fungssystemen zu stärken.

Projekte der NRP entsprechen aktuellen Die Berücksichtigung der ökologischen ökologischen und sozialen Standards und sozialen Dimension der Nachhaltig- gemäss IDANE-Nachhaltigkeits- keit ist Voraussetzung für die Förderung kriterien (vgl. Ziff. 2.6.5) von Projekten.

Projekte der NRP tragen zu einer posi- Förderung einer Mentalität, die es tiven Grundstimmung in den Regionen erlaubt, Chancen zu erkennen und bei. unternehmerische Risiken einzugehen, als Beitrag an eine selbstverantwortliche Gesellschaft.

Methodische Anforderungen

Die Projekte erlangen nach einer För- Die Neue Regionalpolitik ist als derphase durch den Bund eine vom Anschubförderung konzipiert. Bund unabhängige finanzielle Basis.

Anforderung Begründung

Die Projekte weisen eine im entspre- Konzentration der Mittel auf Projekte, chenden wirtschaftlichen Umfeld wahr- die die kritische Grösse aufweisen, um nehmbare Grösse auf. auch einen entscheidenden regionalwirt- schaftlichen Beitrag zu leisten.

Die Projekte führen zu Impulsen für Anstreben von Projekten mit möglichst vor- oder nachgelagerte Unternehmen. hoher Multiplikatorenwirkung.

Die Wirtschaft beteiligt sich an den Die Beteiligung von Unternehmen an Projekten. Projekten lässt erwarten, dass die Pro- jekte am Markt echte Erfolgschancen haben und die Impulse des Projekts durch die Wirtschaft auch tatsächlich aufgenommen werden.

Das Projekt löst notwendige Reformen Ein Projekt muss nicht zwingend direkt aus. zu einer höheren Wertschöpfung beitra- gen. Oft ist die Auslösung von struktu- rellen Reformen (z.B. Staatsorganisa- tion, Integration bestimmter Wirt- schaftsbereiche) geradeso wertvoll.

Räumliche Anforderungen

Das Projekt trägt dazu bei, das funktio- Die Mittel sollen fokussiert dort einge- nale Zentrum einer Region zu stärken. setzt werden, wo die grösste Wirkung für die Region erzielt werden kann. In der Regel handelt es sich dabei um die regionalen Zentren.

Artikel 6 Absatz 4 des Bundesgesetzes verpflichtet die Partner, bei der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit die europäische territoriale und die nationale Zusammenarbeit, deren Ausführungsmodalitäten und Zeitplan zu berück- sichtigen. Das heisst nicht, dass der Bund hier ein anderes Ziel verfolgt oder einen anderen sachlichen Geltungsbereich anwendet. Er hat aber zum Beispiel die Tatsache zu berücksichtigen, dass mit den grenzüberschreitenden Partnern separate regionale operationelle Programme vereinbart werden und dass die EU-Programmperiode von 2007–2013 läuft (z.B. durch rückwirkende Anerkennung von Projektkosten im Zeitpunkt der Programmvereinbarung Bund-Kanton). Aus der Beratung der Gesetzesvorlage in den eidgenössischen Räten geht hervor, dass die Abstimmung und Integration zwischen nationalen und grenzüberschreiten- den Aktivitäten Aufgabe der Kantone ist. Der Bund schliesst somit nicht mit unter- schiedlichen Akteuren aus einem Kanton oder einer Region separate Programm- vereinbarungen ab. Eine Lösungsmöglichkeit bietet sich an, indem ein Kanton innerhalb der grenzüberschreitenden Region dem Bund gegenüber die Verhand-

lungs- und Umsetzungsverantwortung auch für den grenzüberschreitenden Teil des Globalkredits übernimmt.

2.6.4 Abstimmung mit der Richtplanung

Die durch den Bund im Rahmen der Regionalpolitik unterstützten Vorhaben sind mit der kantonalen Richtplanung abzustimmen. Die Verantwortung für die frühzei- tige und sachgerechte Abstimmung von Initiativen, Projekten und Programmen sowie Infrastrukturvorhaben liegt bei den Kantonen. Die Koordination mit dem kantonalen Richtplan erfolgt idealerweise in einem abgestuften Prozess: – Auf der Stufe der kantonalen, respektive überkantonalen Ziele und Förder- strategien erfolgt der Nachweis der Richtplanverträglichkeit im entsprechen- den Umsetzungsprogramm. – Die richtplanrelevanten wertschöpfungsorientierten Infrastrukturen, welche Teil einer übergeordneten Initiative sind (sogenannte Schlüsselprojekte), sind im kantonalen Richtplan festzusetzen. Die Kantone legen im Umsetzungsprogramm dar, wie der gesamte Abstimmungs- prozess mit der Richtplanung ausgestaltet werden soll. Die Vollzugsstellen des Bundes überprüfen die Erfüllung dieses Koordinationsauftrages anlässlich der Eva- luation.

2.6.5 Nachhaltigkeit

Die Umsetzungsprogramme der Kantone stellen ein zentrales Element der NRP dar. Als Bindeglied zwischen den generellen Rahmenbedingungen des MJP und den konkreten Projekten können sie eine starke Wirkung auf die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung entfalten. Um diese Wirkungen frühzeitig identifizieren und allfällige Defizite verbessern zu können, ist eine Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) der kantonalen Umsetzungsprogramme notwendig.16 Diese Beurteilung erfolgt idealerweise in den einzelnen Kantonen nach den gleichen Grundsätzen. Die NHB sollte während der Bearbeitungsphase und spätestens bis zur Unterzeichnung der Programmvereinbarung vorgenommen werden. Die NHB für die kantonalen Umsetzungsprogramme untersucht mittels einer Wir- kungsanalyse die Wirkungen der Programmelemente auf die drei Nachhaltigkeits- dimensionen und analysiert die Zielkonflikte. Als Bezugsrahmen können die Nach- haltigkeitskriterien des Interdepartementalen Ausschusses Nachhaltige Entwicklung (IDANE) dienen. Der Schwerpunkt kann auf die wirkungsrelevanten Kriterien und auf die wesentlichsten Wirkungen und Konflikte zwischen den Nachhaltigkeits- dimensionen gelegt werden. Dabei sollten sowohl Wirkungen einbezogen werden, die breitere Bevölkerungskreise oder eine Gesamtregion betreffen als auch aus- geprägte lokale Wirkungen. Der zeitliche Bezugsrahmen entspricht der Laufzeit des Umsetzungsprogramms, d.h. in der Regel vier Jahre.

16 Die methodischen Anforderungen werden in der «Arbeitshilfe kantonale Umsetzungspro- gramme» vertieft dargestellt.

Weiter sollte eine Beurteilung der Kohärenz der Ziele und Strategien des Umset- zungsprogramms mit denjenigen des MJP des Bundes einerseits, mit dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung andererseits vorgenommen werden. Es ist aufzuzei- gen, in welchen Bereichen sich wesentliche Zielkonflikte ergeben und wie diesen im Rahmen des Umsetzungsprogramms begegnet wird (Alternativen, flankierende Massnahmen). Als nächstes sind Optimierungsmöglichkeiten darzulegen, d.h. es ist zu zeigen, auf welche Weise stark negative Wirkungen verhindert werden können. Dieser Arbeits- schritt umfasst auch die Anforderungen der Kantone an nachfolgende Planungs- schritte.

2.7 Controlling und Evaluation

2.7.1 Steuerungsinstrument für Bund und Kantone

Die Konzeption der NRP stellt höhere Anforderungen an Controlling, Monitoring und Evaluation. Deshalb schreibt der Bundesrat in der Botschaft vom 16. November 2005 über die Neue Regionalpolitik17: «In Zukunft werden verstärkte Controlling-, Monitoring- und Evaluationsmassnahmen sicherstellen müssen, dass die Mittel zielgerichtet und mit andern bundesrechtlichen Vorschriften (z.B. dem Wettbe- werbsrecht) übereinstimmend eingesetzt werden.» Controlling18 ist als Führungstätigkeit zur verstehen und umfasst den gesamten Planungs- und Steuerungsprozess in einem bestimmten Aufgabenbereich. Sein Zweck ist es, durch effektive und effiziente Steuerung von Verfahren und Prozessen zur bestmöglichen Zielerreichung staatlicher Massnahmen beizutragen. Das Monitoring widmet sich der routinemässigen, permanenten und systematischen Sammlung von vergleichbaren Daten. Es dient dazu, den verschiedenen Akteuren staatlicher Massnahmen zu helfen, Veränderungen und/oder Trends bei der Umset- zung, beim Verhalten der Zielgruppen oder bei den Wirkungen festzustellen. In diesem Zusammenhang ist der Aufbau eines Indikatorensystems vorgesehen. Evaluation wird speziell als Instrument zur Beurteilung der Wirksamkeit staatlicher Massnahmen benutzt. Evaluationen sind gezielte und zeitlich begrenzte Untersu- chungen mit dem Ziel, Konzept, Vollzug und Wirkungen staatlichen Handelns zu identifizieren sowie diese wenn möglich zu messen und immer auch eine Bewertung vorzunehmen, inwieweit sie zum gemeinsamen Wohlergehen beitragen. Controlling, Monitoring und Evaluation betreffen sowohl das MJP des Bundes als auch die Realisierung der kantonalen Umsetzungsprogramme. Vereinbarungen, die der Kanton mit einzelnen Projektträgern abschliesst, liefern dazu nötige Informa- tionen. Die Vorkehrungen sollen dabei helfen: – die zu realisierenden und zu fördernden Massnahmen und Vorhaben ziel- gerichtet auszuwählen; – die Wirkungen der Massnahmen und deren Zielerreichungsgrad als Grund- lage für strategische Überlegungen zu analysieren;

17 BBl 2006 265

18 Begriffsdefinitionen gemäss Läubli Marlène et al., Interdepartementale Kontaktgruppe «Wirkungsprüfungen», (IDEKOWI), Oktober 2004.

– die Ergebnisse und Erfahrungen systematisch auszuwerten sowie die Ver- einbarkeit der Wirkungen der Massnahmen mit den Grundsätzen der nach- haltigen Entwicklung zu beurteilen. Die über solche Steuerungs- und Kontrollmassnahmen erhaltenen Ergebnisse und Erfahrungen ermöglichen dem Bund und den Kantonen nicht nur eine zielgerich- tete Lenkung der Regionalentwicklung und eine wirkungsorientierte Mittelzuord- nung, sondern erleichtern ihnen auch die Überarbeitung und Aktualisierung der Programme. Diese Forderungen machen ein geeignetes Steuerungsinstrument nötig. Dazu bietet sich die Integrierte Leistungs- und Wirkungssteuerung an, wie sie für die Bedürf- nisse der Bundesverwaltung erarbeitet wurde19.

2.7.2 Wirkungsmodell staatlichen Handelns

Dem Ansatz einer Integrierten Leistungs- und Wirkungssteuerung liegt ein Wir- kungsmodell staatlichen Handelns mit fünf Stufen zugrunde20: Abbildung 6 Wirkungsmodell staatlichen Handelns

Programm Vollzug Output Outcome Impact

Quelle: EFV/Interface (2003), modifiziert

Controlling-, Monitoring- und Evaluationsmassnahmen haben die Aufgabe, die Umsetzung der einzelnen Instrumente zu überwachen, deren Wirkung zu unter- suchen und Bilanz zum ganzen Programm zu ziehen. Die dabei verwendeten Mess- grössen und Indikatoren beziehen sich auf das MJP, die kantonalen Umsetzungs- programme beziehungsweise Projektverträge und die mit diesen beabsichtigten Veränderungen. Das Programm (beziehungsweise Konzept) beschreibt die erwartete Wirkungsweise des staatlichen Handelns. Es enthält die Ziele, die durch die Leistungs- und Wir- kungssteuerung zu überprüfen sind. Bezogen auf die NRP handelt es sich dabei um das MJP des Bundes sowie um die kantonalen Umsetzungprogramme. Das Element Vollzug betrifft das Zusammenwirken der Akteure bei der Umsetzung, im Fall der NRP die Kantone (und Regionen) sowie den Bund. Die vom Vollzug erbrachten Leistungen, welche die Vollzugsstelle verlassen, wer- den als Output bezeichnet. Dabei handelt es sich z.B. um Entscheide, Verfügungen, Geldleistungen, Beratungen oder Informationen. Im Fall der NRP wären dies z.B. Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen.

19 Eidg. Finanzverwaltung EFV / Interface, Integrierte Leistungs- und Wirkungssteuerung, Luzern, 2003. 20 Die Bezeichnungen der Stufen 4 und 5 werden in der Literatur teils vertauscht verwendet.

Unter Outcome sind die aufgrund konkreter Massnahmen erwünschten unmittel- baren Auswirkungen bei den Zielgruppen zu verstehen. Ein Outcome einer Mass- nahme des Bundes wäre z.B., dass ein Kanton dank der direkten Förderung durch den Bund in einem Bereich die kritische Masse erreicht, um im Wettbewerb der Standorte mithalten zu können. Beim Impact handelt es sich um die eigentlichen Wirkungen staatlichen Handelns bei den Anspruchsgruppen, d.h. den Beitrag, den eine Massnahme auf längere Sicht zur Lösung einer übergeordneten gesellschaftlichen Aufgaben- und Problemstellung leistet.

2.7.3 Arbeitsschritte

Die Anwendung des Modells einer Integrierten Leistungs- und Wirkungssteuerung ist in der ersten Umsetzungsphase auf die Bedürfnisse der NRP anzupassen. Das Modell umfasst die folgenden Arbeitsschritte: – Festlegen der Massnahmen und Zusammenfassung zu Massnahmengruppen – Skizzieren eines Wirkungsmodells für jede Massnahmengruppe – Definition der Ziele bezogen auf die Wirkungsebenen Output, Outcome und Impact – Bestimmung der quantitativen und qualitativen Zielindikatoren zu den ein- zelnen Wirkungsebenen, in Koordination mit den bereits laufenden und geplanten Aktivitäten der Bundesstatistik im Bereich des regionalen Moni- torings – Klärung der Messung der Indikatoren Generell gilt: Je weiter in der Wirkungskette vorgestossen wird, desto komplexer werden die Zusammenhänge, desto schwieriger wird die Wirkungsmessung und desto aufwendiger die Erfassung.

3 Erläuterungen zu den Bundesbeschlüssen

Den eidgenössischen Räten werden im Zusammenhang mit dem MJP 2008–2015 zwei Bundesbeschlüsse vorgelegt (vgl. auch Anhang).

3.1 Bundesbeschluss zur Festlegung

des Mehrjahresprogramms des Bundes 2008–2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik

Art. 1 Artikel 1 legt die thematischen Schwerpunkte für die direkte Förderung von kanto- nalen Umsetzungsprogrammen durch den Bund fest. In den Ziffern 2.2.1.2 und 2.2.2 wurde ausführlich dargestellt, dass eine Stärkung dieser Wertschöpfungssysteme besonders geeignet ist, um die Exportfähigkeit der Berggebiete, weiterer ländlicher Räume und der Grenzregionen zu unterstützen.

Eine zusätzliche Priorisierung erfolgt zugunsten der zwei Wertschöpfungssysteme Industrie (Motorenfunktion für Jurabogen, Zentralschweiz, Ostschweiz) und Tou- rismus (Motorenfunktion für Alpenraum).

Art. 2 In Artikel 2 werden mit den Förderinhalten die Kategorien von Aktivitäten aufge- listet, die im weiteren Sinne zu den Rahmenbedingungen wettbewerbsfähiger Stand- orte gehören und somit durch die NRP förderfähig sind. Detailerläuterungen dazu sind in den Ziffern 2.2.1.3 und 2.2.3 enthalten.

Art. 3 Hier werden die Schwerpunkte der flankierenden Massnahmen gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes namentlich aufgeführt. Sie entsprechen den Ausrichtungen 2 und 3 der Regionalpolitik und sind in den Ziffern 1.4.4, 2.3 und 2.4 umfassend dargestellt.

Art. 4 Bereits die Artikel 1 und 2 dieses Beschlusses sind massgebend für die Umsetzung der Ausrichtung 1 der Neuen Regionalpolitik. In Artikel 4 werden zusätzliche Selek- tionsregeln für die Inhalte der Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeführt. Der explizite Verweis auf den Exportbasis-Ansatz ist besonders hervorzuheben. Alle drei Selektionsregeln sind in Ziffer 2.1.3 erläutert.

Art. 5 Der Bundesbeschluss ist nicht dem Referendum unterstellt.

3.2 Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den

Fonds für Regionalentwicklung Gemäss Artikel 22 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik bewilligt die Bundes- versammlung mit einfachem Bundesbeschluss einen auf acht Jahre befristeten Zah- lungsrahmen für weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung.

Art. 1 Artikel 1 Absatz 1 des Bundesbeschlusses legt den Zahlungsrahmen fest. Im Rah- men der Finanzplanung 2008–2011 wurde der Gesamtbetrag um 10 Millionen Franken reduziert. Deshalb beträgt der angeforderte Zahlungsrahmen in der Vorlage nur 230 Millionen Franken (vgl. Ziff. 4.1). Gemäss Absatz 2 werden die Einlagen dem Fonds in Jahresraten in der Grössen- ordnung von 30 Millionen Franken zugewiesen. Bei deren Bemessung ist den finan- ziellen Möglichkeiten des Bundes Rechnung zu tragen.

Art. 2 Dieser Artikel ermächtigt das für den Vollzug verantwortliche EVD/SECO, zeitlich befristet für die Dauer des MJP und des Zahlungsrahmens, maximal zwei Stellen im Umfang von höchstens 300 000 Franken Personalaufwand inklusive Arbeitgeber- beiträge zulasten der Kreditrubrik für die weiteren Einlagen in den Fonds für Regio- nalentwicklung zu finanzieren. Die Begründung dafür ist in Ziffer 4.1 «Personelle Auswirkungen» erläutert.

Art. 3 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.

4 Auswirkungen

Das Kapitel über die Auswirkungen wurde bereits in der Botschaft über die Neue Regionalpolitik (NRP) vom 16. November 200521 ausführlich dargestellt.

4.1 Auswirkungen auf den Bund

Finanzielle Auswirkungen Für die Finanzierung der Regionalpolitik wird seitens des Bundes das Vermögen aus dem bisherigen Investitionshilfefonds in den neuen Fonds für Regionalentwicklung eingebracht. Dies sind per Mitte 2006 rund 1,2 Milliarden Franken. Damit bei plafonierten Leistungen eine längerfristige Werthaltung des Fonds für Regionalentwicklung erreicht werden kann (Art. 21 Abs. 3 Gesetz), sind während der Programmperiode weitere Einlagen in den Fonds von durchschnittlich 30 Mil- lionen Franken pro Jahr nötig. Im Rahmen der Finanzplanung 2008–2011 wurden allerdings die ursprünglich vorgesehenen Einlagen um 10 Millionen Franken redu- ziert. Deshalb beträgt der angeforderte Zahlungsrahmen in der Vorlage nicht

240 Millionen Franken (= 8 × 30), sondern nur 230 Millionen Franken.

Personelle Auswirkungen In der Botschaft vom 16. November 2005 zum Bundesgesetz wurde darauf hin- gewiesen, dass die Neue Regionalpolitik in der Bundesverwaltung mit elf Stellen (Vollzeitäquivalent) umgesetzt werden soll. Die Organisations- und Aufgabenpla- nung für die Umsetzung der Regionalpolitik im SECO hat ergeben, dass dieser Mindestbestand an Personal für die drei Ausrichtungen der Regionalpolitik zwin- gend notwendig ist. Die Kosten für zwei der elf Stellen sollen zeitlich befristet durch den Sachkredit getragen werden, der für die weiteren Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung eingestellt wird. Ein grosser Teil der Vollzugstätigkeiten aufgrund der heutigen Instrumente wird durch neue Aufgaben zur Erarbeitung, Begleitung und Evaluation von Programmen abgelöst werden. Die verstärkte Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter den Bundesstellen ist eine Priorität mit entsprechendem Bedarf an personellen Ressour-

21 BBl 2006 295

cen. Auch die Führung des Fonds für Regionalentwicklung mit heute über 1 Mil- liarde Franken Ausleihungen und einem künftigen jährlichen «Umsatz» zwischen 50 und 100 Millionen Franken ist eine verantwortungsvolle und deshalb personalwirk- same Bundesaufgabe. Für die Erbringung der meisten Leistungen im Rahmen der Ausrichtung 3 werden Dritte beauftragt werden. So ist es zum Beispiel nicht zweckmässig, wenn die NRP- Vollzugsbehörde ein eigenes Indikatorensystem zur Beobachtung des regionalen Strukturwandels entwickelt. Auch für die Aus- und Weiterbildung des Akteurnetz- werks, das für die Umsetzung der NRP verantwortlich ist, sollen nicht Kapazitäten im SECO aufgebaut werden. Diese Mandate bedürfen aber seitens der Bundesver- waltung einer Überwachung und Begleitung, die entsprechende Personalressourcen notwendig machen. Es sind dies alles Aufgaben, die in der Bundesverwaltung vollzogen werden müssen, nachdem die ursprüngliche Idee der Auslagerung der NRP in eine Stiftung fallen- gelassen wurde. Einzig diese Variante hätte es dem Bund erlaubt, sich auf eine personell minimal dotierte Schnittstellenfunktion mit dem Bundesrat und Parlament zu konzentrieren.

Auswirkungen auf die Förderpraxis Die NRP führt zu Veränderungen bei der Förderpraxis. Verschiedene Bereiche der bisherigen Regionalpolitik kommen für eine Förderung nicht mehr in Betracht. Die Förderschwerpunkte und Förderinhalte werden auf die Stärkung wertschöpfungs- und exportorientierter regionaler Standortfaktoren gelegt. Nicht mehr gefördert werden deshalb Elemente der Regionalentwicklung, die auf die Wohnattraktivität einer Region ausgerichtet sind. Dies betrifft zum Beispiel alle Basisinfrastruktureinrichtungen, die durch das IHG noch unterstützt wurden. Aber auch wirtschaftsbezogene Standortfaktoren sollen nur gefördert werden, wenn sie in Zusammenhang gebracht werden können mit der Exportfähigkeit der regiona- len Wirtschaft.

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Finanzielle Auswirkungen Die Kantone haben im Rahmen der bisherigen Mitwirkung akzeptiert, dass sie für die Programmumsetzung finanziell die gleiche Leistung zu erbringen haben wie der Bund. Es handelt sich dabei zum grössten Teil nicht um zusätzliche Aufwendungen. Die Kantone haben sich bereits an der Umsetzung einiger bisheriger Instrumente mit äquivalenten Finanzleistungen beteiligen müssen. Diese können nun auch auf kan- tonaler Ebene umgewidmet werden. Zudem wird sich die NRP viel stärker als bisher in die kantonalen wirtschaftspoli- tischen Prioritätensetzungen einordnen. Es ist davon auszugehen, dass die Kantone dafür auch entsprechende eigene Kredite vorsehen und deshalb die NRP nicht als Zusatzbelastung wahrgenommen wird.

Personelle Auswirkungen Die NRP-Umsetzung stellt auch an die Vollzugsorgane der Kantone andere Anfor- derungen als die Anwendung der bisherigen Gesetze. Änderungen sind aber vor allem bei der Art der Aufgaben und nicht beim Umfang abzusehen. Die Zusammen- führung der Förderung von Berggebieten, weiteren ländlichen Räumen und der Grenzregionen sollte zudem einzelnen Kantonen auch Synergieeffekte in den Ver- waltungsabläufen ermöglichen.

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns im Berggebiet, dem weiteren ländlichen Raum und den Grenzräumen ergibt sich aus Artikel 103 BV (SR 101). Danach wird der Bund ermächtigt, eine explizite regionale Strukturpolitik zu betreiben und nötigenfalls auch abweichend vom Grundsatz der Wirtschaftsfrei- heit wirtschaftlich bedrohte Landesgegenden zu unterstützen sowie Wirtschafts- zweige und Berufe zu fördern, wenn Selbsthilfemassnahmen zur Sicherung der Existenz nicht ausreichen. In der Vergangenheit war die schweizerische Regionalpolitik primär ausgleichs- orientiert. Es ging in erster Linie darum, regionale Disparitäten abzubauen. Seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre haben sich die Indikatoren zur Demografie und zur wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Kantone wieder ausein- ander entwickelt. Zwar nahmen die Bevölkerung und der Wohlstand in einigen ländlichen Gebieten in den 1980er Jahren durch die steigende Mobilität (Berufs- pendler) zu. Dies schlug sich allerdings nicht in wirtschaftlichem Wachstum dieser Regionen nieder. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sich diese Disparitäten vermindern werden. Das Gegenteil ist eher wahrscheinlich, sind doch die Branchen mit unterdurch- schnittlicher Arbeitsproduktivität sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berg- gebieten und den weiteren ländlichen Räumen überdurchschnittlich stark vertreten. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Tatsache, dass die NFA die interre- gionale Umverteilung vornimmt, fokussiert die NRP auf die Stärkung der regionalen Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit. Mit der NRP erhalten die Regionen und ihre Akteure klare Anreize, sich als Standort auf regionale und überregionale Zent- ren auszurichten, um von den dortigen Wachstumsimpulsen zu profitieren. Die NRP setzt mit der Förderung von Unternehmertum, Innovationsfähigkeit und Wertschöp- fungssystemen für die Regionen Anreize, sich dem dauerhaften Strukturwandel mit klaren Entwicklungsstrategien und –massnahmen, die auf eine Erhöhung der regio- nalen Wertschöpfung ausgerichtet sind, anzupassen. Indirekt wird die NRP damit einen Beitrag zur Erhaltung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Berggebiet und dem weiteren ländlichen Raum sowie zur dezentralen Besiedlung der Schweiz und zum Disparitätenabbau leisten. Von den Instrumenten der NRP ist zu erwarten, dass sie in den Zielgebieten dank

der Schwerpunktsetzung auf Unternehmertum, Innovationskraft und Wertschöp- fungssysteme sowohl bei den heute vorhandenen Branchen zu einer Steigerung der Produktivität führen als auch den Strukturwandel in diese Richtung unterstützen.

Die NRP kann vor diesem Hintergrund als Transmissionsriemen einer wachstums- orientierten Wirtschaftspolitik des Bundes betrachtet werden. Denn im Rahmen der nationalen Wirtschaftspolitik ist es auch Aufgabe des Bundes, die Regionen institu- tionell zu befähigen, Standortschwächen und die damit zusammenhängende regio- nale Wertschöpfungsschwäche zu überwinden.

4.4 Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Auch wenn der Instrumenteneinsatz vorwiegend auf wirtschaftliche Impulse für die Regionen abzielt, ergeben die Neuerungen für die Nachhaltigkeit in den Regionen mehr Chancen als Risiken. Die neue Politik ist weniger infrastrukturorientiert. Es werden vermehrt weiche Standortfaktoren wie Bildung, unternehmerische Dynamik, Innovation und der Zugang zu Wissen unterstützt. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen wesentlich enger, was der Kohärenz förderlich ist. Die grosse Mehrheit der Förderschwerpunkte ist bei Berücksichtigung der Anforde- rungen an die Projekte in einem wirtschaftlichen Sinn nachhaltig und stärkt gleich- zeitig die soziale und ökologische Dimension, oder tangiert zumindest letztere Dimensionen in keiner Weise. Es gibt allerdings auch Risiken. Es ist denkbar, dass einzelne Projekte im Rahmen der Neuen Regionalpolitik mit Zielen der Nachhaltigkeit kollidieren können. Insbe- sondere beim Förderinhalt der wertschöpfungsorientierten Infrastrukturen sind da und dort in der Vergangenheit Interessengegensätze aufgebrochen (z.B. Skigebiets- zusammenschluss vs. Schutzinteressen für bestimmte Landschaften). Um solche Zielkonflikte zu vermindern, ist die Beurteilung der Nachhaltigkeit bei diesem Förderinhalt von besonderer Bedeutung. Zudem ist im Rahmen von Ausrichtung 2 die laufende Koordination entsprechender Politiken vorgesehen. Auf lokaler Ebene können überdies im Zweifelsfall via politische Institutionen jederzeit die gewünschten Prioritäten gesetzt werden, indem die bestehenden politischen Instan- zen bestimmte Strategien und Projekte von den geeigneten Organen demokratisch beurteilen lassen (z.B. Volksabstimmung).

5 Verhältnis zur Legislaturplanung

Der Bundesrat hat die Botschaft zum regionalpolitischen MJP 2008–2015 als Richt- liniengeschäft für die Legislaturplanung 2003–2007 (BBl 2004 1149) angemeldet.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit, Erlassform

Gemäss Bundesverfassung Artikel 167 beschliesst die Bundesversammlung die Ausgaben des Bundes. Artikel 14 des Bundesgesetzes regelt, dass die Bundesversammlung die Inhalte des Mehrjahresprogramms festlegt. Der Artikel regelt zudem die Laufzeit des MJP und die Beteiligung der Kantone und Regionen.

Artikel 21 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik vom 6. Oktober 200622 sieht vor, dass der Bund zur Finanzierung der regionalpolitischen Massnahmen einen Fonds für Regionalentwicklung äufnet. Der Bedarf für weitere Einlagen in den Fonds ist gemäss Artikel 22 im MJP nachzuweisen. Die Bundesversammlung kann den Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss bewilligen.

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen

der Schweiz Der Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe iii des Freihandelsabkommens vom 22. Juli

197223 Schweiz-EG 1972 sieht vor, dass jede staatliche Beihilfe, die den Wettbe-

werb durch Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige ver- fälscht oder zu verfälschen droht, mit dem guten Funktionieren dieses Abkommens unvereinbar ist, soweit sie geeignet ist, den Warenverkehr zwischen der Gemein- schaft und der Schweiz zu beeinträchtigen. Bei den in Ziffer 2.2.3 beschriebenen Förderinhalten handelt es sich nicht um staat- liche Beihilfen für einzelne Unternehmen, sondern um die Unterstützung von Regi- onen für horizontale Ziele (Terminologie der Europäischen Union; diese Unterstüt- zungsformen sind vereinbar mit dem Wettbewerbsrecht). Die Europäische Kommission selbst ist bestrebt, auf die Mitgliedstaaten einzuwirken, ihre zum Teil noch beträchtlichen staatlichen Beihilfen in horizontale Unterstützungsformen umzuwidmen.

6.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 BV bedarf ein Zahlungsrahmen, der neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich zieht, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte. Der in Artikel 1 des Bundesbeschlusses beantragte Zahlungsrahmen ist der Ausgabenbremse zu unterstellen.

22 BBl 2006 8417

23 SR 0.632.401

Anhang

Fallbeispiele

Bei sämtlichen nachfolgenden Fallbeispielen handelt es sich um Projekte aus der bisherigen Regionalpolitik oder um Pilotprojekte zur NRP, deren Ansätze als «best practices» für die NRP wegleitend sein können.

Fallbeispiel zu 2.2.2.1: Exportorientierte industrielle Wertschöpfungssysteme

MCCS Alpnach, ein Netzwerk für Mikrotechnologie im Aufbau Ausgangslage In den Zentralschweizer Kantonen befindet sich eine Reihe von Unternehmen, die im Bereich der Mikrotechnologie an vorderster Front stehen. Bislang fehlten eine unterstüt- zende Forschung und die Vernetzung der Unternehmen. Idee Um die Zentralschweiz zu einer Kompetenzregion im Bereich der Mikrotechnologie zu entwickeln, wird eine unterstützende Forschungsinstitution aufgebaut. Sie soll die Kom- petenzen der einzelnen Unternehmen stärken, den Wissensaustausch fördern und die Zusammenarbeit vertiefen. Umsetzung Die «Micro Center Central–Switzerland AG (MCCS)» wurde im Jahr 2000 von Unter- nehmern der Zentralschweiz gegründet. Heute besteht die Firma aus einem Netzwerk von über einem Dutzend namhafter Unternehmen sowie Forschungs- und Bildungsinstitutio- nen. Um die Forschungsinstitution aufzubauen, schloss MCCS bereits im ersten Jahr mit dem Centre Suisse d’Electronique S.A. (CSEM) einen Partnerschaftsvertrag ab. Heute werden in Alpnach rund 30 Physiker, Ingenieure und Techniker beschäftigt, die sich vor allem mit angewandter Forschung und Produktentwicklung beschäftigen. Dieses Mikrotechnologie- Kompetenzcenter wird durch die Zentralschweizer Kantone, das CSEM und die MCCS AG gemeinsam finanziert. Ein weiteres Aktionsfeld der Mikrotechnologie-Initiative der MCCS AG liegt in der bran- chenübergreifenden Vernetzung der wesentlichen Akteure. Mit einer Mikrotechnologie- Plattform ist der Kern eines Mikrotechnologie Clusters gelegt. Seit 2003 finden in diesem Rahmen Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit zwischen den Aktionären der MCCS AG statt. Seit 2005 wird in Zusammenarbeit mit dem Technologie Forum Zug ein «virtuel- ler Cluster Mikrotechnologie» betrieben. Stand Das MCCS ist seit 2006 ohne Bundesunterstützung operativ. Möglicher Beitrag der NRP an solche Projekte Der Aufbau eines derartigen Netzwerks, das schliesslich von der Wirtschaft und der Region selbst getragen wird, braucht Vorleistungen in Form von Initiative, Verbindungen zu externen Partnern, Überzeugungsarbeit bei ansässigen Unternehmen, usw. In der Anschubphase entstehen Kosten, die nicht auf private Partner überwälzt werden können. www.mccs.ch

Fallbeispiel zu 2.2.2.2: Tourismus

Gemeinsame Strategie für die Bergbahnen der Zentralschweiz Ausgangslage Bergbahnen bilden in den meisten Regionen des Berggebietes ein wichtiges Rückgrat touristischer Aktivitäten. Viele Investitionen wurden deshalb in den letzten Jahren mit Darlehen des Bundes finanziert, weisen aber zum Teil trotzdem nicht die notwendige Ertragskraft auf. Eine Reihe von Darlehen ist als risikoreich zu betrachten. Deshalb for- derte das SECO die Kantone auf, für die Förderung touristischer Transportanlagen Krite- rien zu formulieren, welche eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen. Idee Die Zentralschweiz bildet zwar aus Gästesicht eine gewisse Einheit, weist jedoch ange- botsseitig stark unterschiedliche Gegebenheiten auf. Die Zentralschweizer Volkswirt- schaftsdirektoren liessen eine gemeinsame Strategie für den Einsatz von Fördermitteln ausarbeiten. Sie soll den unterschiedlichen Bedingungen Rechnung tragen und differen- zierte Richtlinien vorlegen, unter Berücksichtigung der Stossrichtungen der Neuen Regio- nalpolitik. Konkret bedeutet dies eine Beschränkung auf wettbewerbsfähige und wert- schöpfungsstarke Unternehmen. Umsetzung Eine Analyse von Ertragskraft und Eigenkapitalquote aller Unternehmen ergab, dass die Zentralschweizer Bahnen bei beiden Kriterien über dem Schweizer Mittel liegen. Hinge- gen fehlt ihnen meistens die Grösse, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Damit Bergbahnen weiterhin Investitionshilfe beanspruchen können, haben sie deshalb eine der folgenden Strategien zu verfolgen: – «Alpha-Unternehmen» befinden sich in Destinationen mit mindestens national bekannten Marken und weisen einen Gesamtertrag von über 8 Millionen Franken aus. Sie streben Wachstum durch Marktanteilsgewinne an, suchen die horizontale oder vertikale Integration und legen wenig rentable Bereiche still. – «Beta-Unternehmen» sind eine in der Region bekannte Marke und erzielen mindes- tens einen Umsatz von 1 Million Franken. Sie streben den Anschluss an ein Alpha- Unternehmen oder den Zusammenschluss mit anderen Beta-Unternehmen zu einer grösseren Einheit an. Sie haben anschliessend ihr Gebiet zu optimieren. Zudem bieten sie neue innovative Produkte an, die in der Zentralschweiz noch nicht vorhanden sind. – «Gamma-Unternehmen» (Umsatz weniger als 1 Mio. Fr.) operieren in Marktnischen und/oder dienen der Erschliessung von Heimwesen, Alpen oder Weilern. Sie suchen

Kooperationen mit Alpha- oder Beta- Unternehmen. Unterstützung ist nur möglich, wenn die Bahn eine wesentliche regionalwirtschaftliche Bedeutung hat oder durch die Investition die Ertragslage wesentlich verbessert wird (Turn-around). Stand Seit 2004 wird die Förderpolitik von allen Kantonen durchgesetzt. Sie bewirkte bislang einen erstaunlichen Trend zu mehr Zusammenarbeit bis hin zu Fusionen. Gebietsbereini- gungen blieben bisher aus. Möglicher Beitrag der NRP an solche Projekte Der Strukturwandel bei den touristischen Transportanlagen ist eines der Zukunftsthemen. Die NRP sollte sowohl für die Strategiedefinition als auch bei der Umsetzung – in Form allfälliger Darlehen für Ersatz- oder Neuinvestitionen – Anreize setzen für eine gross- regionale oder überkantonale Prioritätensetzung.

Fallbeispiel zu 2.2.2.3: Bildung und Gesundheit

Rehabilitationszentrum Le Noirmont Ausgangslage Die Gründung des Kantons Jura hat zu einer Fülle ausserordentlicher Ideen geführt. Gleichzeitig haben neue Kenntnisse die Behandlungspraxis von Infarkten und anderen Herzkreislauferkrankungen grundlegend verändert. Anstatt Stillsitzen war Bewegung an- gezeigt. Unter dem Eindruck der Pionniere frühzeitiger Bewegung wurden ambulante Frühzeit-Rehabilitationsprogramme ins Leben gerufen. Idee In diesem Zusammenhang tauchte die Idee auf, für die Nordwestschweiz sei die Ansied- lung einer Klinik für kardiovaskuläre Rehabilitation notwendig. Umsetzung – 1980 setzte der Kanton Jura eine Arbeitsgruppe zur Prüfung eines jurassischen Zent- rums für medizinische Rehabilitation ein. – Vorsondierung bei Spitälern und Gesundheitsbehörden der Nordwestschweizer Kan- tone sowie Gespräche mit Gemeinde- und Spitalvertretern im Hinblick auf eine Zu- sammenarbeit. – Besuch mehrerer möglicher Standorte auf der Hochebene der Freiberge; Wahl der Gemeinde Le Noirmont. – Gründung der Genossenschaft kardiovaskuläres Rehabilitationszentrum Jura (CJRC) im März 1984. – Vergrösserung im Januar 1982, um der gestiegenen Nachfrage besser entsprechen zu können (von 65 auf 88 Betten). – Das CJRC wird im Mai 2005 in «Klinik Le Noirmont» umbenannt und gibt sich ein neues, modernisiertes Erscheinungsbild. Stand Die Klinik Le Noirmont hat Pionniere rekrutieren können, was es ihr ermöglicht hat, eine starke Dynamik zu entwickeln und als nicht-subventionierte gemeinnützige Institution existenzfähig zu sein. Sie ist von der Arbeitsgruppe für kardiale Rehabilitation der Schweizerischen Gesellschaft für Kardiologie anerkannt, und ein Ausbildungszentrum, das von den Schweizerischen Gesellschaften für Kardiologie, für Innere Medizin, für Physi- kalische Medizin und Rehabilitation sowie verschiedenen Hochschulen und der ETH Zürich anerkannt ist, zieht jedes Jahr rund 1000 Patienten an, was sie zum derzeit grössten Zentrum für kardiovaskuläre Rehabilitation der Schweiz macht. Möglicher Beitrag der NRP an solche Projekte Projekte im Bildungs- und Gesundheitsbereich, die ihre Leistungen auch «exportieren», können mit Darlehen an die Infrastruktur, aber z.B. auch mit Startbeiträgen an Konzeption und Aufbau von Vernetzungsvorhaben unterstützt werden. www.clinique-le-noirmont.ch

Fallbeispiel zu 2.2.2.4: Energie

Kompetenznetzwerk Wasser im Berggebiet Ausgangslage Im UNO-Jahr des Süsswassers 2003 erkannte die Konferenz der Gebirgskantone, dass eine Organisation fehlt, die sich auf die konkrete Umsetzung von praktischem Wissen rund um das Wasser im Berggebiet konzentriert. Idee Das Mountain Water Network initiiert, vernetzt und unterstützt Projekte mit hohem Wert- schöpfungspotential im Berggebiet und verfolgt folgende Ziele: – Innovation: Gefördert werden Partnerschaften zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. – Wissensaustausch: Wissen von Unternehmen, Behörden, Institutionen und Privatper- sonen wird vernetzt. – Sensibilisieren: Das Thema «Wasser und Berge» ist Gegenstand einer Kommunika- tionskampagne. Umsetzung In der Anfangsphase werden Grundlagen erarbeitet und Pilotprojekte zu verschiedenen Aspekten der Wassernutzung unterstützt. Im Bereich von Wasser und Energie stehen zur- zeit folgende Fragestellungen im Vordergrund: – Analyse und Bewertung der aktuellen Rahmenbedingungen für die Wasserkraftnut- zung – Wissensinventar Wasserkraft – Bewertung von Energie-/Kraftanlagen – Muster-Contractingvertrag für den Betrieb von Trinkwasserkraftwerken – Universell einsetzbare Wasserturbinen Weitere Themenbereiche befassen sich mit Wasser und Tourismus, Naturgefahren und Gesundheit. Mit dem Swiss Mountain Water Award stehen jährlich 50 000 Franken zur Förderung von innovativen Projekte rund um das Thema Wasser zur Verfügung. Stand Das Projekt wurde 2004 gestartet und befindet sich im Aufbau. Möglicher Beitrag der NRP an solche Projekte Der Anreiz, der hier durch die NRP gesetzt werden kann, betrifft erstens die Förderung der intensivierten Suche nach exportfähiger Wertschöpfung, gestützt auf die Ressource Was- ser, und zweitens die Förderung der überkantonalen Zusammenarbeit, da dieses Projekt von den sieben Kantonen der Regierungskonferenz der Gebirgskantone gemeinsam getra- gen wird. www.mountain-water-net.ch

Fallbeispiel zu 2.2.2.5: Natürliche Ressourcen

Aventi Bois – Westschweizer Holzkompetenzzentrum und Laubholzverarbeitungswerk in Avenches Ausgangslage Die Forstwirtschaft sowie der Wirtschaftssektor der Sägereien befinden sich im tiefgrei- fenden Umbruch: Globalisierung der Märkte, Verlagerung der Holzsägereiwirtschaft in Länder des Ostens, Öffnung der europäischen Märkte usw. Die Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung sowie die letzte Ölkrise führen heute allerdings zu einer neuen Situation. Die Transportkosten für lange Distanzen und die ver- schiedenen ökologischen Abgaben haben einen starken Einfluss auf den Absatz von Laub- holz aus heimischer Bewirtschaftung. Der Schweizer Wald bedeckt ein Drittel unseres Landes, wobei ein Drittel der Forstpro- duktion aus Laubholz besteht. Derzeit ist dieser Markt unternutzt und wegen der Hürden, die auf die Entfernung der Verarbeitungsmittel für unser heimisches Holz zurückgehen, erstarrt. Idee Aventi-Bois schlägt die Gründung eines Holzkompetenzzentrums («Lignopol») in Aven- ches vor. Das Projekt umfasst vier Hauptrichtungen: – Bewirtschaftung eines Rundholzparks – Gründung einer industriellen Sägerei – Projektierung eines Technologieparks – Gründerzentrum für Unternehmen der 1. und 2. Holzverarbeitung mit «Facility Management»-Unterstützung Dieses Konzept sollte die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen ermöglichen, welche für den Absatz von heimischem Laubholz in der gesamten Westschweiz und den angrenzenden Regionen notwendig sind. Umsetzung Vorgesehen sind die Gründung einer Grund- und Ausrüstungsgesellschaft, einer Finanz- gesellschaft, einer Gesellschaft zur Bewirtschaftung des Rundholzparks sowie einer Ani- mations- und Verbreitungsstruktur für den Technologiepark der Holzverarbeitungskette. Stand In einem ersten Schritt muss durch die Umsetzung der Vision und der Ziele das Projekt des Lignopols im Waadtländer Legislaturprogramm 2007–2011 festgeschrieben werden. In einem zweiten Schritt möchte Aventi-Bois bis 2007 die erste Etappe des Lignopols verwirklichen und eine bis drei Sägeeinheiten und/oder von Laubholzverarbeitungseinhei- ten erstellen. Danach sollen bis 2008 die Umsetzung der kollektiven Funktionen des Lignopols sowie den Lignopol-Verantwortlichen der Wissenstransfer und die Projektbegleitung ermöglicht werden. Möglicher Beitrag der NRP an solche Projekte

Die Schaffung dieses Kompetenzzentrums für die Laubholzverwertung ist eine Innovation, die Aspekte der überregionalen Zusammenarbeit, der Forschung und Technologieentwick- lung und der Holzverwertung vereinigt. Die vorwettbewerblichen Aufbauleistungen bei diesem vertikal integrierten Projekt können – in Abstimmung mit der Waldpolitik – durch die NRP unterstützt werden, nicht jedoch die einzelbetrieblichen Investitionen.

Fallbeispiel zu 2.2.2.6: Agrarwirtschaft

Kompetenznetzwerk Ernährungswirtschaft Thurgau Ausgangslage Die Spitzenverbände der Thurgauer Wirtschaft haben unter dem Titel «Chance Thurgau Plus» Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Thurgauer Wirtschaft ausgearbeitet. Dabei sind auch die Land- und Ernährungswirtschaft ein wichtiges Thema. Tatsächlich verfügt der Kanton Thurgau über einen hohen Landwirtschaftanteil und starke Firmen in der Ernährungswirtschaft. Zudem ist der Kanton als Teil des Bodenseeraums an der grenz- überschreitenden Zusammenarbeit interessiert. Mit der neuen Agrarpolitik hat sich der Staat aus der Verantwortung für Menge und Preis zurückgezogen. Gefragt sind die Marktpartner selbst. Dies wird umso dringender, je mehr sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Richtung offenere Märkte und Wettbe- werb bewegen. Idee Das Projekt will mit geeigneten Organisations- und Arbeitsstrukturen möglichst gute Vor- aussetzungen für Innovation, Wertschöpfung und Erfolg am Markt schaffen. Die Initianten sind der Überzeugung, dass es neue, auf den Markt ausgerichtete Organisations- und Arbeitsstrukturen braucht, dass diese alle Stufen der Ernährungswirtschaft umfassen müs- sen und sich in Zukunft nicht mehr auf das Kantonsgebiet begrenzen dürfen. Umsetzung In einer ersten Phase soll eine Plattform der Thurgauischen Ernährungswirtschaft geschaf- fen werden. Diese soll den Dialog zwischen Marktpartnern und die konkrete Lösungsfin- dung erleichtern, sowie Dienstleistungen in den Bereichen Information und Kommunika- tion erbringen. Das Projekt soll in weiteren Schritten, je nach Bedürfnis räumlich und sachlich ausgebaut werden. Aus der Plattform der Ernährungswirtschaft soll ein eigent- liches Kompetenzzentrum Ernährungswirtschaft entstehen, in welchem insbesondere der Know-how-Transfer für die Ernährungswirtschaft eine zentrale Rolle spielen soll. Mit dem Projekt sind die folgenden Erwartungen verbunden: – Lösungsorientierte Arbeits- und Dialogstrukturen; Vernetzung – Einfacher Zugang zu Wissen für die Firmen – Schaffung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Land- und Ernährungswirtschaft («Cluster») – Höhere Effizienz und Effektivität der Organisationen. Stand Das Projekt wurde 2006 gestartet und befindet sich im Aufbau. Möglicher Beitrag der NRP an solche Projekte Möglich sind Startbeiträge im Rahmen des Förderschwerpunkts Agrarwirtschaft an den

Aufbau von Wertschöpfungsketten, falls erstens die Instrumente der Agrarpolitik nicht anwendbar sind und zweitens die Projekte mittelfristig Aussicht auf finanzielle Unabhän- gigkeit vom Bund haben.

Fallbeispiel zu 2.2.3.1: Vorwettbewerblicher Bereich

Die Entwicklungszentren des Kantons Waadt Ausgangslage Die Waadtländer Wirtschaftsförderung war bei der Ansiedlung von Unternehmen mit Schwierigkeiten konfrontiert: zahlreiche Industriezonen ohne ausdrückliche Entwick- lungspolitik, Mangel an sofort einsetzbaren grossflächigen Grundstücken, langwierige Verfahrensabläufe mit der Konsequenz, vielversprechende Projekte zu verlieren. Idee Mit der Lancierung der Zentrenpolitik wollte 1996 der Kanton Waadt auf Grundlage der Initiative von Gemeinden und privaten Landeigentümern in Gewerbezonen zum Initiator einer aktiven und anregenden Vorgehensweise werden und erschlossenes und konkret verkaufsbereites Bauland zur Verfügung stellen. Die Koordination zwischen einer ökono- mischen Vision und den Einschränkungen einer nachhaltigen Raumplanung bilden den Rahmen für die Ziele der Zentrenpolitik. Die Zentrenpolitik hat zum strategischen Ziel, die Ansiedlung neuer, Arbeitsplätze schaffender Tätigkeiten zu begünstigen. Auf operationel- ler Ebene will sie gewisse obligatorische raumplanerische Verfahren vorwegnehmen und hilft bei den notwendigen Investitionen, um innert nützlicher Frist Land zur Verfügung zu stellen, das den Bedürfnissen von Unternehmen entspricht, die sich im Kanton weiterent- wickeln oder ansiedeln möchten. Sie unterstützt die Fördermassnahmen der Zentren in Koordination mit den Organen der Wirtschaftsförderung. Umsetzung Die Zentrenpolitik ist einerseits gekennzeichnet von einer sehr engen Abstimmung zwi- schen Kanton, Gemeinde und Grundeigentümern sowie anderseits von effizienten Bezie- hungen zu den Organen der Wirtschaftsförderung. Der Regierungsrat hat die Umsetzung der Zentrenpolitik durch die Einsetzung der Operationsgruppe Pool (GOP) den Departe- menten für Wirtschaft (DEC) und Raumplanung (DIRE) übertragen. Die für jedes Zentrum eingesetzten geschäftsführenden Stellen vereinen die verschiedenen Akteure und koordi- nieren die Handlungen, die innerhalb der Zentren durchzuführen sind. Über einen Rah- menkredit für die Zentren sind zinslose Darlehen und Subventionen erhältlich. Gewährt werden kann diese Hilfe Gemeinden, privaten Eigentümern und Körperschaften des priva- ten oder öffentlichen Rechts, die in der Förderung oder Bewirtschaftung der Entwick- lungszentren aktiv sind und zu denen die regionalen Vereinigungen gehören. Stand Der Kanton Waadt zählt derzeit 18 Zentren.

Möglicher Beitrag der NRP an solche Projekte Die NRP will insbesondere regionale Zentren stärken und sollte folglich Anreize zur Unterstützung der dezentralen Konzentration bieten. Es kommt die gesamte Palette der Förderinstrumente in Betracht. Fördermöglichkeiten umfassen Darlehen für Infrastruktur, Starthilfen für weiche Standortfaktoren wie konzeptionelle Arbeiten, Netzwerkaufbau usw. www.economie.vd.ch/themes/dev-economique/poles/index.html

Fallbeispiel zu 2.2.3.2: Überbetrieblicher Bereich

Marke Graubünden, ein Kanton tritt einheitlich auf Ausgangslage Der Kanton Graubünden besitzt einige erfolgreiche touristische Marken wie St. Moritz oder Davos. «Graubünden» selber gehört national zu den bekanntesten Marken, ist aber im Ausland schwach verankert. Es fehlt eine Markenstrategie, die Graubünden in seiner gan- zen regionalen, kulturellen und wirtschaftlichen Vielfalt umschreibt und welche die ent- sprechenden Werte klar kommuniziert. Idee Mit der «Marke Graubünden» werden der Bekanntheitsgrad des Kantons gesteigert und Synergien im Marketing genutzt. Partner aus verschiedensten Leitungsbereichen und Branchen finden sich zu einem einheitlichen Auftritt zusammen. Die gemeinsame Dach- marke hilft die Wahrnehmung der Produkte und Dienstleistungen des Kantons im In- und Ausland zu verbessern. Umsetzung Im Jahre 2000 beauftragt die Bündner Regierung ein Team mit Vertretern aus der Verwal- tung und Graubünden Tourismus eine Marke Graubünden vorzubereiten. Für den Aufbau der Marke wird eine international tätige Branding Agentur beigezogen. In einem interak- tiven Prozess mit Vertretern der Wirtschaft, Politik und Kultur entstehen nacheinander die Vision und Mission der Marke, ihre Kernwerte und Struktur. Schliesslich wird sie in die sechs Segmente Ferien und Freizeit, Produkte, Wirtschaft, Transport, Kultur und Bil- dung/Forschung gegliedert. Bis Ende 2002 entsteht in breiter Diskussion die Wort-/Bildmarke mit dem Steinbock als prägendem Element. GraubündenHOLZ wird zur ersten Produktemarke und Graubünden Ferien setzt die neue Marke bei einer Reihe von neuen Broschüren ein. Ende des Jahres werden zwei formale Elemente gesetzt: Ein Regelwerk für den Gebrauch der Marke liegt vor und die Verantwortung geht an den neu gegründeten Verein Marke «graubünden» über.

2003 setzt das eigentliche Lancieren der Marke ein, unter anderem mit dem Portal

www.graubuenden.ch. 2004 entsteht die einheitliche Signalisierung an der A13. Seitdem steigt die Zahl der Anwender und die Vielfalt der Anwendungsbereiche ständig. Beispiele sind eine Lebensmittellinie, Bergkäse oder graubündenWEIN. Seit einigen Wochen schliesslich tritt Lenzerheide als erste Destination im integralen Erscheinungsbild von «graubünden» auf. Stand Der Verein Marke «graubünden» operiert zurzeit mit einem Jahresbudget von rund 450 000 Franken. Die Marke konsolidiert sich zunehmend und wird immer breiter einge- setzt. Möglicher Beitrag der NRP an solche Projekte Die NRP kann hier z.B. zum kantons- oder regionsinternen Aufbau einer gemeinsamen Identität der Wirtschaftsunternehmen beitragen, die regionale Vernetzung oder die Profes- sionalisierung fördern. Marketingaktivitäten nach aussen, insbesondere ins Ausland, kommen indessen nicht in Betracht. www.graubuenden.ch

Fallbeispiel zu 2.2.3.3: Wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen

Industriezone von kantonaler Bedeutung in Biasca – Ausgangspunkt der Erneuerung Ausgangslage Die Wirtschaft der Leventina wurde durch die Entwicklung und die Rückschläge der Firma Monteforno geprägt, die bis zu 1000 Arbeitsplätze bot. Ihre Schliessung hatte ver- heerende Folgen für die lokale Bevölkerung und für die Gemeindefinanzen. Neben Monte- forno waren andere Unternehmen in der Schwerindustrie tätig. Das technische Niveau der Unternehmen war begrenzt. Es brauchte also eine Reaktion, um gegen die Arbeitslosigkeit zu kämpfen und um die Verarmung des Gebiets zu verhindern. Idee Gemeinde und Bürgergermeinde haben mit Unterstützung von Region und Kanton ent- schieden, die Wirtschaftsentwicklung durch die Schaffung einer Industriezone von kanto- naler Bedeutung (ZIIC) zu konsolidieren und zu stärken. Die Zone sollte das Niveau der regionalen Wirtschaft steigern und neue Arbeitsgelegenheiten in einem Umfeld schaffen, das für Randregionen charakteristisch ist: Mangel an qualifizierter Arbeitskraft und an Branchen der Exportwirtschaft mit starker Wertschöpfung. Die ins Auge gefassten Sekto- ren waren die Chemie, die Pharmazie, die Mechanik und die Elektronik. Umsetzung Die Industriezone ist mit Unterstützung von Kanton und Bund umgesetzt worden. Stand Drei Unternehmen haben sich zu Beginn der Achtzigerjahre angesiedelt, drei danach, und mit weiteren Unternehmen sind Diskussionen im Gang. Gewisse dieser Unternehmen mussten während der Krise der Neunzigerjahre geschlossen werden. Gemessen am Umsatz exportieren die Unternehmen der Industriezone 90 % ihrer Produktion. Eine der Vorzeige- firmen ist die Helsinn Chemicals SA, die weltweit im pharmazeutischen Bereich tätig ist. Die Zone bietet derzeit mehr als 200 Arbeitsplätze. Die Schaffung der Industriezone hat es ermöglicht, einen Teil der Arbeitskräfte von Mon- teforno zum Zeitpunkt ihrer Schliessung aufzunehmen. Es ist zu erwähnen, dass 60 % der Angestellten dieser Unternehmen ihren Wohnsitz in Biasca oder in der Region Tre Valli haben, was dem Steuerertrag und der Belebung der Region zuträglich ist. Das durch- schnittliche Lohnniveau in der Industriezone liegt um etwa 20% über demjenigen der Region. Das Projekt gelangt nun in eine neue Phase, die sich nicht auf die Industriezone beschränkt. Nach der Monteforno-Restrukturierung in Bodio und der Erstellung der Auto-

bahn eröffnen sich neue Möglichkeiten: Positionierung von Biasca als Zentrum der Region Tre Valli, Verbesserung der Berufsbildung mit der Schaffung eines multifunktionalen Zentrums, Ansiedlung neuer öffentlicher oder öffentlichkeitsähnlicher Aktivitäten, ohne die Möglichkeiten zu vergessen, welche die nahe Durchfahrt der Neuen Eisenbahn- Alpentransversale des Gotthards bietet. Möglicher Beitrag der NRP an solche Projekte Im Rahmen der NRP können für die Erstellung von wertschöpfungsorientierten Infrastruk- turen langfristige Darlehen gewährt werden.

Fallbeispiel zu 2.2.3.4: Interregionale und internationale Vernetzung

International Packaging Institute in Neuhausen Ausgangslage Die Verpackungsindustrie ist im Raum Schaffhausen – Westlicher Bodensee schon länger stark vertreten. Der Weltmarktführer der Verpackungsindustrie wie auch eine Reihe von abpackenden Unternehmen aus der Lebensmittel- und Pharmabranche sind hier angesie- delt. Idee Das International Packaging Institute hat zum Ziel, ein weltweit führendes Kompetenz- zentrum für Verpackungstechnologie zu werden. Es versteht sich als Drehscheibe zwi- schen Verpackungsindustrie, abpackender Industrie und wissenschaftlichen Institutionen. Das IPI bietet Kadermitgliedern und Know-how-Trägern Ausbildungs- und Weiterbil- dungsangebote. Der Verpackungsindustrie steht ein technologisches Zentrum zur Weiter- entwicklung ihres Angebotes zu Verfügung. Umsetzung Die Idee zu diesem Institut stammt von Industriellen auf beiden Seiten der Grenze. Ver- schiedene Enabler-Institutionen planten und initiierten die Aufbauphase des Projekts (Bodensee Standort Marketing, Technozentrum Schaffhausen, Wirtschaftsförderung). Das IPI organisiert Master- und Zertifikatsstudiengänge, wissenschaftliche Symposien und Forschung/Entwicklung für interessierte Unternehmen. Die wissenschaftliche Begleitung leisten die Fachhochschule Konstanz, die Hochschule Medien Stuttgart und die Zürcher Hochschule in Winterthur. Das Budget von rund 1 Mil- lion Franken pro Jahr decken zurzeit zu 50 % Beiträge der öffentlichen Hand, 40 % Fix- beiträge der Industrie und 10 % Studiengebühren. Bis 2009 soll sich das Verhältnis auf 20:20:60 verändern. Stand Nach der Gründung des Trägervereins im Jahre 2004 startete das IPI operativ mit dem ersten Zertifikatsstudiengang. 2006 wurde der erste Masterstudiengang gestartet. Inzwi- schen wurden bereits mehrere Symposien zu aktuellen Themen der Verpackungsindustrie durchgeführt. Hinweis: Mit dem Nano Cluster Bodensee wird ein in der Anlage ähnliches Projekt auf- gebaut. Möglicher Beitrag der NRP an solche Projekte Im Rahmen der NRP kann die innerregionale (Verpackungscluster), interregionale (Zusammenarbeit mit Nachbarkantonen) oder internationale Vernetzung (Kooperation Schulen und Unternehmen) mittels Beiträgen an den Aufbau von überbetrieblichen Part- nerschaften unterstützt werden. Ausgeschlossen bleibt die Unterstützung von baulichen Massnahmen. www.ipi.eu

Fallbeispiele zu 2.2.3.5: Institutionen und institutionelle Reformen Staatsorganisation

«Gemeindereform Glarus» Ausgangslage Der Kanton Glarus mit seinen rund 39 000 Einwohnern bildet einen geschlossenen Lebensraum, welcher von den grossen Verkehrsachsen nur am nördlichen Rand gestreift wird. Seit Jahren bestehen verschiedene Entwicklungsprojekte, die aber nur wenig aufein- ander abgestimmt sind. 2002 hat die Wirtschaftsförderung des Kantons Glarus eine wirt- schaftspolitische Schwerpunktstrategie definiert und vom Regierungsrat verabschieden lassen. Gestützt auf diese Strategie hat die Wirtschaftsförderung ein NRP-Programm erar- beitet und dem Bund als Pilotprojekt eingereicht. Idee Mit den unterschiedlichen Potenzialen der vier Regionen im Kanton Glarus soll durch geeignete massgeschneiderte Massnahmen in den einzelnen Regionen eine positive Ent- wicklung des gesamten Kantons erzielt werden. Das kantonale Innovationsprogramm baut auf drei regionalen und drei kantonalen Teilprojekten auf. Durch die Nähe zur Autobahn und zum Wirtschaftsraum Zürich ist das Glarner Unterland für die Ansiedlung von grösseren Unternehmen prädestiniert. Taleinwärts mit den Indu- striezentren Netstal, Ennenda, Mitlödi und Schwanden soll die Neugründung und Ansied- lung von kleineren Unternehmen als Wachstumskerne gefördert werden. Das Glarner Mit- telland mit dem Kantonshauptort ist das Dienstleistungszentrum des Kantons und soll dementsprechend weiterentwickelt werden. Die Tourismusregionen Braunwald-Klausen- pass und Elm-Sernftal, der Kerenzerberg sowie das Klöntal bestechen durch ihre vielfäl- tigen Freizeit- und Erholungsangebote. Umsetzung In die Umsetzung der Idee teilen sich Kanton, Regionen, Gemeinden und wirtschaftliche Organisationen. Die Aktivitäten setzen einerseits in den erwähnten Regionen an: Unter dem Namen «LinthLand – Dynamic Business Area» haben sich verschiedene Gemeinden, die Wirtschaftsförderung und das Technologiezentrum Linth (TZL) im Norden von Glarus zusammengeschlossen. Die Stadt Glarus selber schafft die Stelle eines Stadtmanagers und will das Dienstleistungszentrum weiterentwickeln. Schliesslich wird der touristische Fokus in den Tourismusregionen vor allem durch das Forcieren von sommertouristischen Projek- ten gelegt. Diese regional ausgerichteten Schwerpunktaktivitäten werden andererseits durch kantons- umfassende Massnahmen im Steuer-, Image- und Wohnbereich sowie auf der Ebene der

Gemeindestrukturen ergänzt und verstärkt. Der Entscheid der Landsgemeinde 2006, alle bestehenden Gemeinden zu drei Gemeinden zu fusionieren, entspricht der entwicklungs- politischen Regionenabgrenzung. Stand Der Projektstart erfolgte Ende 2004. Eine Arbeitsgruppe bereitet die Umsetzung vor. Möglicher Beitrag der NRP an solche Projekte Gemeindereformen sind nicht per se durch die NRP zu fördern. Eine fallweise Beurteilung zeigt jedoch, ob aus einem innovativen Projekt auch ein Beitrag für die Wertschöpfungs- kraft der Region entstehen kann. Beiträge für die Unterstützung der Konzeption und von Impulsprojekten zur Umsetzung sind denkbar.

Regionalmanagement

Zentralschweiz macht sich auf den Weg der Innovation Ausgangslage Die Unternehmen der Zentralschweizer Berggebiete bewegen sich in einem vergleichs- weise unternehmerfreundlichen Umfeld. Deshalb werden mehr Firmen von Einheimischen gegründet als in anderen Landesgegenden. Allerdings dominieren Branchen mit eher tiefer Wertschöpfung. Idee In den Kleinstädten soll ein Klima von Unternehmergeist und Innovation entstehen, wel- ches die Voraussetzung für höhere Wertschöpfung in den Unternehmen bildet. Gewisse Massnahmen wie Weiterbildung, Aufbau regionaler Lerngemeinschaften oder Wissensaus- tausch mit Fachhochschulen richten sich direkt an die Unternehmen. Als ebenso wichtige Akteure werden Institutionen (Gemeinden, Regionen, Kanton) betrachtet, die sich als Dienstleister für die Wirtschaft und die Bewohner verstehen. Entsprechende Sensibilisie- rungskampagnen setzen deshalb in diesem Bereich an. Umsetzung Um diesen Prozess möglichst wirksam zu unterstützen, schaffen die Regionen laufend die notwendigen organisatorischen Massnahmen: – Rollenverteilung: Die Konferenz der Geschäftsführer legt regelmässig die Aktivitäten fest (z.B. Weiterbildungsprogramm), welche in allen Regionszentren durchgeführt werden. Die Ausführung übernimmt jeweils ein Geschäftsführer für alle. Die Konfe- renz funktioniert als eine Art virtuelle Region – Netzwerke: Um eine hohe Wirkung zu erzielen, bietet jede Region ihre Aktivitäten in einem Netzwerk mit den Organisationen der Wirtschaft, lokalen Wissensanbietern, Gemeinden usw. an. Auf Zentralschweizer Ebene besteht wiederum ein Netzwerk, in welchem Fachhochschule, Innovations-Transfer und Regionen den Wissensaustausch organisieren. – Rollenverständnis der Regionen: Die Regionen agieren einerseits autonom, anderseits koordiniert im Zentralschweizer Verband. Sie verstehen sich immer mehr als Platt- form, die Prozesse ermöglicht, Netzwerke organisiert und den Wandel unterstützt. Stand des Projektes Die Zusammenarbeit und inhaltliche Positionierung der Zentralschweizer Regionen begann vor vier Jahren und kann auch dank verschiedener Bundesprogramme ständig ver- tieft werden. Möglicher Beitrag der NRP an solche Projekte Auf der Grundlage der NRP kann die Tätigkeit von Regionalmanagements, aber auch deren strukturelle Anpassung an die zukünftigen Erfordernisse, mit Beiträgen unterstützt

werden, insbesondere, wenn solche Anstrengungen von einer Grossregion gemeinsam unternommen werden.

Institutionen des Wissenstransfers

«The Ark» – die Dynamisierung des Wirtschaftsgefüges Ausgangslage Das Walliser Wirtschaftsgefüge muss dynamisiert werden, und der Weg dazu führt unter anderem über dessen Diversifizierung. Idee Das Projekt «The Ark» soll auf kantonaler Ebene nicht nur vorhandene Kompetenzen in spezifischen Bereichen sammeln, sondern auch auf Geländen, welche eine bedeutende Konzentration von Technologieunternehmen ermöglichen. Das Wallis muss in völliger Entsprechung zu den Kompetenzzentren im Bildungsbereich, zu den Forschungsinstituten und zu den Schwerpunkten der Unternehmensansiedlung (exogene Förderung) ein Technologiepark mit vielen Bereichen und vielen Standorten werden. «The Ark» ist der grenzüberschreitende Kommunikationsträger, der ein innovatives, tech- nologisches und weltoffenes Wallis zeigt. Die Kräftekonzentration auf anerkannte Kompe- tenzbereiche zeigt sich sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene im politischen Wil- len, die Mittel gezielt einzusetzen, um deren Wirksamkeit und Multiplikatoreneffekt zu begünstigen. In einer Zeit, in der gewisse Kreise die Entwicklung des Landes nur durch den verzerrten Blickwinkel einer intensiven Urbanisierung sehen, ist das Projekt «The Ark» der Tatbe- weis, dass die Randregionen dem Land etwas geben können. Umsetzung – Vier Kompetenzzentren wurden in den Schwerpunktbereichen geschaffen: PhytoArk – BioArk – TechnoArk – IdeArk. – Der auf mehrere Standorte verteilte Inkubator «The Ark» stellt Unternehmensgrün- dern Dienstleistungen und Infrastrukturen zur Verfügung, welche die Entwicklung ihrer Projekte begünstigen. – Der Technologiebeschleuniger «The Ark» soll zwischen den Unternehmen auf der einen Seite sowie den Hochschulen und Forschungsinstituten auf der anderen Seite Verbindungen herstellen. Stand Das Projekt befindet sich in Umsetzung. Die Bestandteile existieren und werden immer operationeller. Möglicher Beitrag der NRP an solche Projekte Im Bereich der Institutionen, des Transfers und der Valorisierung von Wissen sind Start- beiträge an Aufbau und Organisation von Vorhaben, aber auch Darlehen für bauliche Massnahmen möglich. www.theark.ch

Botschaft zum Mehrjahresprogramm des Bundes 2008–2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) und dessen Finanzierung | Lexipedia | Lexipedia