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Parlamentarische Initiative Änderung der Führungsstrukturen in den Parlamentsdiensten Bericht des Büros des Nationalrates
vom 16. Mai 2007
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einer Änderung der Parlamentsverwaltungsverordnung der Bundesversammlung. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.
Das Büro beantragt, dem beiliegenden Entwurf zuzustimmen.
16. Mai 2007 Im Namen des Büros Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Die Verwaltungsdelegation hat am 27. Mai 2005 die Generalsekretärin beauftragt, bei der nächsten Vakanz in der Geschäftsleitung die bestehenden Führungsstruktu- ren und die Aufgabenteilung in den Parlamentsdiensten zu überprüfen und gegebe- nenfalls einen begründeten Antrag zu stellen, wie diese zu verbessern sind. Die heutigen Strukturen sind historisch gewachsen und zum Teil durch personelle Konstellationen entstanden. Sie nehmen auch Rücksicht auf eine ausgewogene sprachliche Zusammensetzung in der Geschäftsleitung. Gemäss Artikel 22 der Parlamentsverwaltungsverordnung (ParlVV) trägt die Generalsekretärin der Bun- desversammlung die Verantwortung für die Leitung der Parlamentsdienste. Sie wird bei dieser Aufgabe von der Geschäftsleitung unterstützt. Die Geschäftsleitung setzt sich zur Zeit zusammen aus der Generalsekretärin und den drei stellvertretenden Generalsekretären (vgl. Art. 24 ParlVV). Weder die ParlVV noch die Geschäftsord- nung der Parlamentsdienste regeln, wer die Generalsekretärin bei der Führung der Parlamentsdienste vertritt. In der Praxis wurde die Stellvertretung auf die drei stell- vertretenden Generalsekretäre für ihren jeweiligen Aufgabenbereich aufgeteilt. In Konfliktfällen und bei unklarer interner Abstimmung kann diese Lösung zu Schwie- rigkeiten führen. Zudem hat sie den Nachteil, dass die Führungsorgane der Bundes- versammlung und insbesondere die Präsidien drei Ansprechspersonen haben, falls die Generalsekretärin nicht anwesend ist. Die Verwaltungsdelegation bemängelt insbesondere das Fehlen einer echten Stell- vertretung. Daher hat sie beschlossen, den Büros der beiden Räte den Antrag auf Ergreifen einer entsprechenden Kommissionsinitiative zu stellen und der Bundes- versammlung die notwendigen Änderungen der Parlamentsverwaltungsverordnung zu unterbreiten. Die beiden Büros haben am 16. Mai 2007 dem Antrag zugestimmt.
2 Grundzüge der Vorlage
Der Entwurf sieht vor, dass die heutigen Führungsstrukturen der Parlamentsdienste gestrafft werden und die Verantwortlichkeiten klar definiert werden. Die Zahl der stellvertretenden Generalsekretärinnen oder Generalsekretäre wird auf eine Person reduziert und damit für die Führung der Parlamentsdienste eine «echte» Stellvertre- tung eingeführt. Die hauptsächlichen Aufgabenbereiche werden auf Bereichsleite- rinnen und Bereichsleiter aufgeteilt, welche der Generalsekretärin oder dem Gene- ralsekretär oder der stellvertretenden Generalsekretärin oder dem stellvertretenden Generalsekretär unterstellt sind.
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3 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Art. 23 Abs. 2 Die Führung der Parlamentdienste obliegt gemäss Artikel 22 der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär der Bundesversammlung. Insbesondere aus institutionel- len Überlegungen wird vorgeschlagen, dass die Sekretärin oder der Sekretär des Ständerates zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs der Bundesversammlung bei der Führung der Parlaments- dienste ernannt wird.
Art. 24 Abs. 1 Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Zusammensetzung der Geschäftsleitung in der Geschäftsordnung der Parlamentsdienste festgelegt wird. Diese wird durch die Verwaltungsdelegation genehmigt (vgl. Art. 20 Abs. 2 Bst. c ParlVV). Eine Rege- lung auf Stufe Geschäftsordnung ist genügend, da die Geschäftsleitung gemäss Artikel 24 Absatz 2 die Generalsekretärin oder den Generalsekretär bei der Wahr- nehmung ihrer oder seiner Aufgaben unterstützt und keine Entscheidungsbefugnisse hat.
Art. 27 Abs. 1 Bst. a und bbis, Art. 31 Bst. b und Übergangsbestimmung Die Verantwortung für die hauptsächlichen Aufgabenbereiche der Parlamentsdienste wird neu durch Bereichsleiterinnen oder Bereichsleiter wahrgenommen, welche keine Stellvertretungsfunktion mehr ausüben. Die Verwaltungsdelegation ist zustän- dig für die Begründung, Änderung und Aufhebung der Arbeitsverhältnisse dieser Bereichsleiterinnen oder Bereichsleiter. Die Aufgaben und Zuständigkeiten werden wie bisher im Organigramm und in der Geschäftsordnung der Parlamentsdienste festgelegt. Die bisherigen stellvertretenden Generalsekretäre behalten diesen Titel bis zum Ausscheiden aus den Parlamentsdiensten.
4 Auswirkungen
4.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die unterbreiteten Vorschläge haben keine wesentlichen personellen oder finanziel- len Auswirkungen zur Folge. Einsparungen, welche durch die Einstellung von Bereichsleiterinnen oder Bereichsleitern in einer tieferen Lohnklasse als derjenigen der heutigen stellvertretenden Generalsekretäre entstehen, werden durch die Schaf- fung einer neuen Stelle der Leiterin oder des Leiters der wissenschaftlichen Dienste verwendet.
5 Rechtliche Grundlagen
Die vorgeschlagenen Änderungen der Parlamentsverwaltungsverordnung stützen sich auf Artikel 70 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes.
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