08.030
Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern
vom 14. März 2008
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Weiterführung der technischen Zusammen- arbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern. Wir beantragen Ihnen die Abschreibung des folgenden Vorstosses:
2006 P 05.3711 Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz. Verbesserung
von Effizienz und Effektivität (SR 20.03.2006, Aussenpolitische Kommission)
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.
14. März 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2006-3032 2959
Übersicht
Mit dieser Botschaft wird ein neuer Rahmenkredit im Umfang von 4500 Millionen Franken für die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern für eine Laufzeit von spätestens 1. Januar 2009–31. Dezember 2012 beantragt. Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sind Teil der öffentlichen Entwick- lungszusammenarbeit des Bundes. Die rechtliche Grundlage bilden Artikel 54 der Bundesverfassung und das Gesetz über die internationale Entwicklungszusammen- arbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0). Der Kreditantrag wird parallel mit dem Kreditantrag des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) über die Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit vorgelegt. Dies ermöglicht einen Gesamtüberblick über die wichtigsten Massnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Mit ihrer Entwicklungszusammenarbeit leistet die Schweiz einen Beitrag für eine gerechte und nachhaltige globale Entwicklung. Die Schwerpunkte der Entwicklungs- zusammenarbeit des Bundes sind die Minderung der Armut, die Förderung mensch- licher Sicherheit und die Reduktion von Sicherheitsrisiken sowie die entwick- lungsfördernde Gestaltung der Globalisierung. Die Kooperationsbereiche der Entwicklungszusammenarbeit sind 1.) die Unterstützung der Armutsminderungsstra- tegien der Schwerpunktländer, 2.) die Unterstützung ausgewählter Regionen mit fragiler Staatlichkeit, Konflikten und Sicherheitsrisiken, 3.) der verbesserte Einbe- zug der Schwerpunktländer in die nachhaltige globale Entwicklung, 4.) der schwei- zerische Beitrag zur effizienten und effektiven Gestaltung der multilateralen Ent- wicklungspolitik, 5.) die Sicherung der Kompetenz zur Durchführung der Entwick- lungszusammenarbeit in der Schweiz durch Partnerschaften mit Nichtregierungs- organisationen, Forschungs- und Ausbildungsinstitutionen und öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften, 6.) die Koordination der Entwicklungspolitik mit andern Politikbereichen des Bundes. Entwicklungszusammenarbeit ist Teil der Schweizer Aussenpolitik. Die Schweiz leistet Entwicklungszusammenarbeit aus Solidarität mit armen und ärmeren Län- dern und im wohlverstandenen Eigeninteresse. Sie kann auf mehrere Jahrzehnte erfolgreicher Entwicklungszusammenarbeit aufbauen. Mit der Neuformulierung der Ziele und der Schwerpunkte trägt die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit den durch die Globalisierung veränderten Herausforderungen Rechnung. Mit der Reduktion von bisher 17 vom Parlament bewilligten Schwerpunktländern auf 12 ab 1.1.2012 führt die DEZA die geografische Konzentration ihrer Aktivitäten weiter. Der Konzentrationsprozess soll langfristig und umsichtig erfolgen, um die Erfolgspositionen Kontinuität und Zuverlässigkeit nicht zu gefährden. Die DEZA fördert die Eigenanstrengungen der Schwerpunktländer und unterstützt deren natio- nale Armutsminderungsstrategien. Mit der Ausrichtung ihrer Aktivitäten auf die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) strebt sie eine bessere Arbeitsteilung mit den Empfängerländern und andern Geberländern an. Mit der thematischen Konzentra- tion ihrer Tätigkeit auf 10 Schwerpunktthemen soll die Wirksamkeit der Aktivitäten
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erhöht werden. Mit 6 Sonderprogrammen in ausgewählten Regionen mit fragiler Staatlichkeit, Konflikten und Sicherheitsrisiken sorgt sie dafür, dass Bevölkerungen in entwicklungsbehindernden Situationen nicht ihrem Schicksal überlassen bleiben, sondern dass gemeinsam mit ihnen Wege aus den Armutsfallen gefunden werden. Der Schwerpunkt der DEZA-Programme liegt weiterhin bei den ärmsten und ärme- ren Ländern (deren jährliches Durchschnittseinkommen pro Kopf gemäss der OECD-Klassifizierung unter 825 $ liegt). Für die wachsende Zahl von Problemstellungen mit länderübergreifender, regio- naler oder internationaler Dimension realisiert die DEZA Dreieckszusammen- arbeitsformen zwischen der Schweiz, einem fortgeschrittenen Partnerland und einem armen Schwerpunktland und engagiert sich in der Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzierungsinstitutionen, den entwicklungsbezogenen Orga- nisationen der UNO sowie globalen Fonds und thematischen Netzwerken. Der Umfang des vorliegenden Rahmenkredits ist so bemessen, dass er Ver- pflichtungen erlaubt, die nach langjährigen Erfahrungswerten zu jährlichen Zahlungen führen, die einem APD-Ziel von 0,4 Prozent entsprechen. Die Rahmen- kreditsperiode ist so bemessen, dass eine Weiterführung ab 2013 gemäss dem Bun- desratsbeschluss vom Januar 2008 parallel mit der Legislaturplanung erfolgen kann. Wie bisher sollen maximal 3,5 Prozent des Gesamtbetrags für Personalkosten der Zentrale, Koordinationsbüros, Projekte und Schweizer Personal bei internatio- nalen Finanzierungsinstitutionen oder multilateralen Entwicklungsorganisationen aufgewendet werden. Im Anhang zur Botschaft wird über die Verwendung der Mittel des noch laufenden zehnten Rahmenkredits (2003–2008) Bericht erstattet.
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Inhaltsverzeichnis
Übersicht 2960
1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen 2964
1.1 Herausforderungen für die internationale Entwicklungszusammenarbeit 2964
1.2 Entwicklungspolitik – internationale Gemeinschaftsaufgabe 2969
1.3 Interessen und Verantwortung der Schweiz 2971
1.4 Zukunftsperspektiven 2972
2 Die Entwicklungspolitik des Bundes 2973
2.1 Grundlagen 2974
2.2 Entwicklungspolitische Strategie 2975
2.3 Kooperationsbereiche 2976
3 Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten 2980
3.1 Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit 2980
3.2 Zuständigkeiten 2980
3.3 Zusammenarbeit und Arbeitsteilung in der Bundesverwaltung 2981
3.4 Ressourcen 2981
4 Die Aufgaben der DEZA 2008–2012 2982
4.1 Unterstützung der Armutsminderungsstrategien der Schwerpunktländer 2983
4.2 Unterstützung ausgewählter Länder/Regionen mit fragiler Staatlichkeit,
Konflikten und Sicherheitsrisiken 2988
4.3 Beitrag der Schweiz zur Mitgestaltung einer entwicklungsfördernden
Globalisierung 2991
4.4 Finanzielle Beteiligung an multilateralen Entwicklungsorganisationen
und aktive Mitwirkung in ihren Leitungs- und Aufsichtsorganen 2992
4.5 Zusammenarbeit mit Hilfswerken und Forschungsanstalten sowie
öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften in der Schweiz 2997
4.6 Koordination der Entwicklungspolitik in der Bundesverwaltung 2998
4.7 Strukturen und Prozesse 2999
4.8 Ressourcen: Finanzen und Personal 3000
5 Auswirkungen 3003
5.1 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden 3003
5.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 3003
6 Verhältnis zur Legislaturplanung 3003
7 Rechtliche Aspekte 3004
2962
Anhänge A Bericht über die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern 2003–2007 3005 B Grundlagen 3019 C Statistischer Anhang, Glossar und Abkürzungsverzeichnis 3023
Bundesbeschluss über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern (Entwurf) 3045
2963
Botschaft
1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen
Die Schweiz versteht Entwicklungszusammenarbeit als Teil ihrer Aussenpolitik. Sie tut dies aus Solidarität gegenüber armen und ärmeren Ländern und im wohl- verstandenen Eigeninteresse. Die Schweiz leistet Entwicklungszusammenarbeit als Beitrag für eine gerechtere und nachhaltigere globale Entwicklung in einer stark vernetzten Welt. Dabei kann sie auf mehrere Jahrzehnte erfolgreicher Entwicklungs- zusammenarbeit aufbauen (vgl. Rückblick auf die Jahre 2003–2007 im Anhang A). Rechtliche Grundlagen sind Artikel 54 der Bundesverfassung (BV) und das Bundes- gesetz vom 19. März 19761 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Mit dem Vollzug dieses Gesetzes betraut sind laut Verord- nung vom 12. Dezember 19772 über die internationale Entwicklungszusammen- arbeit und humanitäre Hilfe die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepar- tements. Bundesrat und Parlament legen die entsprechenden Tätigkeitsbereiche von DEZA und SECO in den Botschaften fest. Sie finanzieren sie mit Rahmenkrediten, deren Laufzeit mindestens 4 Jahre beträgt. In einem ersten Teil stellt die vorliegende Botschaft die neuen Herausforderungen der Entwicklungspolitik dar. Zudem verweist die Botschaft auf die Bedeutung der Süd-Zusammenarbeit für die Schweiz. Im zweiten Teil skizziert sie eine umfassende Strategie für die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes. Diese dient als gemein- same Grundlage für die Darstellung der Aufgaben der beiden Bundesämter DEZA und SECO. Im dritten Teil erläutert die Botschaft die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten der Bundesämter und verweist auf die geltenden Kompetenzen. Im vierten Teil führt sie die spezifischen Aufgaben der DEZA inhaltlich aus.
1.1 Herausforderungen für die internationale
Entwicklungszusammenarbeit Globalisierung Die Globalisierung verstärkt die grenzüberschreitenden Aktivitäten und verdichtet die wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen und sozialen Beziehungen der Länder. Die Liberalisierung des Handels, die raschere Verbreitung von technologischen Innovationen sowie die Zunahme der internationalen Finanzströme und Investi- tionen ermöglichen eine verstärkte internationale Arbeitsteilung. Diese Trends bieten – vielfach noch ungenutzte – Chancen für Entwicklungsländer. Im Zeitraum zwischen 2000 und 2005 verzeichneten über 20 Entwicklungsländer ein durch- schnittliches jährliches Wachstum von über 6 Prozent. Dies führte für Millionen von Menschen zu höherem Wohlstand und weniger Armut. Doch die neue Dynamik geht an vielen der ärmsten Menschen vorbei und überfordert schwache Staaten. Die
1 SR 974.0 2 SR 974.01
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überaus günstige internationale Konjunktur der letzten Jahre führte somit letztlich nicht im erhofften Ausmass zu Wachstum und Reduktion von Ungleichheiten in diesen Ländern. Diese Entwicklungen sind seit den 1990er-Jahren in verschiedenen UNO-Kon- ferenzen zu Weltproblemen in der entwicklungspolitischen Agenda reflektiert wor- den. Dabei wurde jeweils die Rolle der Entwicklungszusammenarbeit bei der Gestal- tung der Globalisierung unterstrichen: – Sie ermächtigt Menschen und Staaten dazu, eine bessere Zukunft selber zu gestalten. – Sie trägt zur nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, öko- logischen und politischen Verhältnisse bei. – Sie fördert Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. – Sie vermindert Armut und reduziert Ungleichheiten. – Sie dient der Prävention von Krisen und der Bewältigung von Gewaltkon- flikten. Hauptziel der internationalen Bemühungen ist eine stärkere wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaften.
Welthandel Handel, Direktinvestitionen und Wettbewerb sind effiziente Mechanismen für Wachstum, Wohlstand und Entwicklung. Der Anteil der Entwicklungsländer am Welthandel hat 2005 einen neuen Rekord von 36 Prozent erreicht. Dies, obwohl der Anteil der 50 ärmsten Entwicklungsländer bei rund 0,5 Prozent stagniert. Eine signifikante Zunahme zeigte sich auch beim Handel zwischen den Entwick- lungsländern: Rund 46 Prozent der Warenexporte gehen gegenwärtig von Entwick- lungsländern in andere Entwicklungsländer (Süd-Süd-Handel). Ausländische Direkt- investitionen nehmen stetig zu. Dabei ist China an die erste Stelle der Empfänger gerückt. Aber auch in den ärmsten Entwicklungsländern (Least Developed Count- ries, LDC) wachsen die Investitionen, allerdings auf einem tiefen Niveau. Deswegen können viele Entwicklungsländer nicht im gewünschten Mass am globalen Wachs- tum teilnehmen: Ihre Vorteile, zum Beispiel niedrige Lohnkosten und Nähe zu Rohstoffen, vermögen die Nachteile eines schlechten Bildungsstandes, einer schlechten Verkehrsanbindung und unsicherer Rahmenbedingungen nicht aufzu- wiegen. Sie leiden zudem unter dem Agroprotektionismus vieler Industrieländer. Wesentlich ist, dass die Anliegen der Entwicklungsländer in den Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO, Doha-Runde) berücksichtigt werden.
Armut Weltweit ging der Anteil der absolut Armen, die mit weniger als 1 US-Dollar pro Tag auskommen müssen, von 40 Prozent im Jahr 1980 auf 29 Prozent im Jahr 1990 und 18 Prozent im Jahr 2005 zurück. Doch nach wie vor leben über 1 Mil- liarde Menschen unter der absoluten Armutsgrenze. Die Zahl der Armen, die mit
2 US-Dollar pro Tag leben, wird für das Jahr 2015 auf rund 2 Milliarden Menschen
geschätzt. Stark verändert hat sich auch die geografische Verteilung der Armut: In Süd- und Ostasien konnte der Anteil der Ärmsten dank erfolgreichen Reformen und Entwicklungsinitiativen von 58 Prozent (1980) auf gegenwärtig rund 15 Prozent reduziert werden. In Afrika hingegen verfügen nach wie 45 Prozent der Bevölkerung
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über weniger als 1 US-Dollar pro Tag; ihre Zahl nimmt sogar zu. Viele Länder, auch solche mit mittlerem Einkommen, werden die Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDG)3 nicht oder nur teilweise erreichen. Als Hauptproblem erweist sich der fehlende Zugang der Ärmsten zu Einkommen, Eigen- tum, Bildung und Gesundheit und politischem Einfluss.
Ungleichheiten Die Kluft zwischen Reich und Arm wächst. Das Einkommen der reichsten 5 Prozent der Weltbevölkerung ist heute mehr als 100-mal höher als dasjenige der ärmsten
5 Prozent, während es vor 50 Jahren 30-mal und vor 15 Jahren 60-mal höher war.
Auch innerhalb der Entwicklungsländer nehmen die Einkommensunterschiede tendenziell zu. Die Ursachen liegen sowohl in ungleichen Ausgangsbedingungen (z.B. Grundeigentum, Bildung, Gesundheit) wie in ungleichen Chancen (z.B. Zugang zu Krediten und zur Basisinfrastruktur, Mobilität). Frauen sind dabei syste- matisch benachteiligt. Besonders betroffen sind zudem jene Bevölkerungsgruppen und Individuen, die bereits am unteren Ende der Wohlstandsskala stehen. Auch in fortgeschritteneren armen Entwicklungsländern bestehen weiterhin grosse Ungleich- heiten zwischen Arm und Reich, leben doch weltweit 40 Prozent der Ärmsten in diesen Ländern. Weil verschiedene dieser fortgeschritteneren Entwicklungsländer regionale Wachstumspole sind, haben Entwicklungsfortschritte und Probleme in diesen Ländern direkte Auswirkungen auf ihre Nachbarländer; weil sie stärker in die Weltwirtschaft integriert sind, sind sie selber vermehrt von systemischen Risiken und konjunkturellen Schwankungen abhängig. Aufgrund ihrer Grösse sowie ihres enormen wirtschaftlichen Wachstums verändern China und Indien die Weltwirtschaft nachhaltig. In weniger als zwei Jahrzehnten ist China von einem randständigen Wirtschaftsakteur zu einem der zentralen Spieler in der Weltwirtschaft, aber auch zu einem der grössten CO2-Emittenten geworden. Indien befindet sich auf einem ähnlichen Pfad – mit einer gewissen Zeitverzögerung. Angesichts der enormen wirtschaftlichen und politischen Dynamik, die von China und Indien ausgeht, wird sich die Global-Governance-Architektur in den kom- menden Jahren entscheidend verändern.
Bevölkerungswachstum Gemäss Prognosen der Vereinten Nationen werden im Jahr 2040 zwischen 9 und
13 Milliarden Menschen auf der Erde leben (1950: 2,5 Mrd.; 2004: 6,1 Mrd.). Seit
der Jahrtausendwende ist das Bevölkerungswachstum zwar gebremst. Es bestehen jedoch erhebliche regionale Unterschiede. In den armen Regionen schafft der anhal- tende Bevölkerungszuwachs zunehmend Probleme bei der Sicherung der Ernährung und der Wasserversorgung, beim Ressourcenverbrauch und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Migration Rund 200 Millionen Menschen leben ausserhalb ihrer Heimat. Das sind beinahe
3 Prozent der Weltbevölkerung, Tendenz steigend. Aus wirtschaftlichen Motiven
oder wegen politischer und sozialer Konflikte verlassen viele Menschen ihr Hei- matland in Richtung Industrie- und Schwellenländer. Die Süd-Süd-Migration ist allerdings noch grösser. Aufgrund der Migration sind bedeutende Immigranten-
3 Siehe Anhang B 2
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Gemeinschaften entstanden – ein Phänomen, das sowohl Risiken (z.B. Eingliede- rungsprobleme, «Braindrain») als auch Chancen birgt (z.B. Knowhow-Transfer und Geldtransfer der Emigranten in ihre Heimatländer). Das Volumen der Geldüber- weisungen aus diesen «Diasporas» in die Heimatländer übersteigt die gesamte öffentliche Entwicklungszusammenarbeit um ein Mehrfaches. Es ist eine Heraus- forderung, Anreize für eine gezieltere Nutzung dieses Potenzials zu schaffen.
Urbanisierung Auch die Migration innerhalb von Staaten nimmt zu. Lebt heute jeder Zweite in einer Stadt, so werden es 2030 zwei von drei Menschen sein. Der Trend zur Urbanisierung ist überall markant. In vielen Ländern lebt eine zunehmende Zahl von Zuzügern in Slums. Dies belastet die Aufnahmefähigkeit und -willigkeit der ansäs- sigen Bevölkerung. Der Druck auf lokale und regionale Versorgungssysteme in den Bereichen Wasser, Abwasser, Transport, Elektrizität, Bildung sowie auf die Arbeitsmärkte, die öffentlichen Institutionen und die Ökosysteme wird stark erhöht.
Arbeitsmarkt Technologietransfer, ausländische Investitionen und internationaler Wettbewerb beeinflussen die Produktivität, die Löhne und die Arbeitsbedingungen. Um eine hohe Produktivität und Qualität zu gewährleisten, müssen die Unternehmen ihre Arbeitskräfte ausbilden, Investitionen tätigen und Kernarbeitsnormen durchsetzen. Dadurch verändert sich die Bedeutung des Produktionsfaktors Arbeit für das Wachs- tum: Tendenziell werden weniger, dafür besser ausgebildete Arbeitskräfte benötigt. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf Industriebranchen und auf Dienstleis- tungsbereiche beschränkt, die auf internationale Märkte ausgerichtet sind. In vielen Entwicklungsländern ist ein Grossteil der Arbeitskräfte weiterhin in der Landwirt- schaft oder anderen traditionellen Wirtschaftszweigen sowie in der Schatten- wirtschaft tätig.
Landwirtschaft Weltweit leben etwa drei Viertel der Armen im ländlichen Raum, die meisten als Klein- und Kleinstbauern. Als Agrarproduzenten sind sie mit verschiedensten, zum Teil widersprüchlichen Anforderungen konfrontiert: der Produktion von genügend Nahrungsmitteln für eine wachsende Bevölkerung; der Forderung nach Erhalt der biologischen Vielfalt und der natürlichen Ressourcen; den Auswirkungen der Klima- veränderung und der wachsenden Nachfrage nach Energiepflanzen. Eine starke Wertschöpfung für landwirtschaftliche Rohstoffe und der internationale Markt- zugang werden zunehmend wichtiger. Dieser ist jedoch noch stark beschränkt. Die auf den Schutz der einheimischen Landwirtschaft ausgerichtete Politik der Industrieländer widerspricht oft den Interessen der Entwicklungsländer. In der Landwirtschaft zeigen sich Fragen der Kohärenz zwischen den verschiedenen Poli- tikbereichen besonders deutlich.
Rechtsstaat und Demokratie Gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Menschenrechte und leistungsfähige staatliche Institutionen sind grundlegende Voraussetzungen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Regierungen müssen durch demokratische Prozesse legitimiert, Misswirtschaft und Korruption müssen verhindert werden. Ein funktionierendes Rechtswesen ermöglicht die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.
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Obwohl sich weltweit die Zahl formaler Demokratien erhöht hat, sind zu wenig Staaten leistungsfähig genug, um ihren Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit, Rechts- staatlichkeit sowie soziale und wirtschaftliche Institutionen und Infrastrukturen zu garantieren. Zivilgesellschaft Die internationale Politik wird je nach Region in unterschiedlichem Masse auch durch die Zivilgesellschaft beeinflusst. In die Armutsbekämpfung sind heute zivil- gesellschaftliche Akteure auf breiter Basis einbezogen, lokal und national sowie thematisch. Seit der Jahrtausendwende haben international zivilgesellschaftliche Initiativen sowie auch die Beziehungen zwischen Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen sprunghaft zugenommen.
Öffentliche Sicherheit In 20–30 Entwicklungsländern bedrohen die Auseinandersetzungen um politische und wirtschaftliche Macht die Funktionsfähigkeit des Staates. Ein mangelhaftes oder fehlendes staatliches Gewaltmonopol ist nicht nur ein Problem für die dort lebenden Menschen. Es kann auch die öffentliche Sicherheit in benachbarten und weiter ent- fernten Ländern betreffen. Fragile Staaten stellen eine besonders wichtige Heraus- forderung für die Entwicklungspolitik ohne Reformorientierung dar. Seit September 2001 ist die Sensibilität dafür gestiegen, dass ethnische und kulturelle Polarisierung, Marginalisierung oder wirtschaftliche Instabilität zu grenzüberschreitenden Sicher- heitsproblemen führen können. Privatisierte Gewalt, Terrornetzwerke und internatio- nale Drogenkartelle stellen die internationale Sicherheitspolitik vor neue Heraus- forderungen.
Kulturkontakte und -konflikte Die Verbreitung von Radio, Fernsehen und Internet sowie die zunehmende per- sönliche Mobilität ermöglichen eine weltweite Kommunikation praktisch ohne Zeitverzögerung. Dies führt zu gegenseitigem Verstehen über die Grenzen hinweg. Die zunehmende kulturelle Homogenisierung oder die Sorge um den eigenen Wohlstand provoziert jedoch auch Gegenreaktionen: Vorurteile werden bestätigt, die Besonderheiten der eigenen Kultur betont, das Fremde ausgegrenzt und verdrängt. Diese Herausforderung betrifft nicht nur die Beziehungen zwischen den Staaten, sondern setzt sich in die Länder und ihre Städte hinein fort, wo verschiedene kultu- relle Identitäten mit- und nebeneinander bestehen.
Natürliche Ressourcen Über zwei Drittel der globalen Ökosysteme sind infolge Übernutzung und unkontrollierter Belastung in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Die wichtigs- ten Probleme entstehen in den Bereichen Klima (siehe folgenden Absatz), Biodiver- sität, Chemikalien, Wald und Wasser, Wüstenbildung. Der Druck auf natürliche Ressourcen steigt infolge Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum. Insbesondere Wasser wird weltweit zunehmend knapp: Bis 2020 werden rund 50 Länder der Erde unter Wasserstress stehen. 1,1 Milliarden Menschen haben heute keinen sicheren Zugang zu ausreichendem und gutem Trinkwasser; im Jahr 2030 werden es zwi- schen 30 und 40 Prozent der Weltbevölkerung sein. Diese Situation wird sich in einigen Regionen zusätzlich verschärfen, einerseits wegen der Zerstörung der Öko- systeme und andererseits durch den Klimawandel. Das könnte vermehrt zu Konflik-
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ten zwischen Ländern und verschiedenen Nutzergruppen um das verfügbare Wasser führen.
Klimawandel Der weltweite Energieverbrauch steigt ungebremst. Als Folge davon nimmt der Ausstoss klimaschädlicher Treibhausgase zu und steigt die globale Temperatur – falls nicht Gegensteuer gegeben wird. Unter den Folgen leiden vor allem die Ent- wicklungsländer: extreme Wetterlagen, Trinkwasserknappheit, verminderte Produk- tivität und veränderte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, Verschlechterung der Ernährungssicherheit und der menschlichen Sicherheit, Verbreitung von Infektions- krankheiten, Migrationsbewegungen, zunehmend grössere Sturm- und Flutrisiken. Die daraus entstehenden ökonomischen Schäden können die Beiträge der internatio- nalen Zusammenarbeit übertreffen, in einigen Fällen sogar das Bruttonational- einkommen (BNE) dieser Länder. Die Bekämpfung des Klimawandels kann hinge- gen auf eine Weise erfolgen, dass sie ökonomischen Nutzen und Wachstum in armen (und reichen) Ländern schafft. Entwicklungsländer müssen sich an veränderte klimatische Rahmenbedingungen anpassen (adaptation), von denen sie besonders stark betroffen sind. Da die fort- geschrittenen Entwicklungsländer und Schwellenländer jedoch zunehmend auch zu den Mitverursachern gehören, wird auch die Ursachenbekämpfung immer wichtiger (mitigation). Moderne Technologien zur Energie- und Ressourceneffizienz und zur Adaptation müssen veraltete ablösen. Internationale Emissionsmärkte bieten Mög- lichkeiten zu einer effizienten Reduktion der Emissionen und zur Finanzierung des notwendigen Technologiewandels für eine bessere ökologische Bilanz der Ent- wicklungs- und Schwellenländer.
1.2 Entwicklungspolitik – internationale
Gemeinschaftsaufgabe Die entwicklungspolitischen Herausforderungen betreffen alle Geber- und Empfän- gerländer. Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit kann einen Teil dieser Aufgaben übernehmen. Um diesen Beitrag zu situieren, skizziert der folgende Abschnitt die wichtigsten Veränderungen der internationalen Entwicklungszusam- menarbeit.
Neuorientierung Die Entwicklungsländer und die Länder der OECD4 haben die Lösung der Entwick- lungsprobleme als eine gemeinsame und geteilte Verantwortung definiert. Die im Jahr 2000 am Millennium-Gipfel der Vereinten Nationen verabschiedete Erklärung hat folgende Prinzipien festgelegt: Die Globalisierung soll eine positive Kraft für alle Menschen werden, das Recht auf Entwicklung verwirklichen, extreme Armut beseitigen, den Umgang mit der Natur nachhaltig gestalten, Demokratie fördern, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stärken, Frieden wahren und damit die Welt sicherer machen. Zur Umsetzung wurden aus diesen Grundsätzen acht Millenniums-
4 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD).
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entwicklungsziele (MDG) abgeleitet, die es bis 2015 zu erreichen gilt. Die Schweiz hat die Ziele mitformuliert und will ihren Beitrag zur Realisierung leisten. Der Millennium+5-Gipfel (2005) zog eine gemischte Zwischenbilanz und führte die Staatengemeinschaft zu folgenden Schlüssen: Die Entwicklungsländer sind gefor- dert, ihre Strategien stärker auf die MDG auszurichten und mehr inländische Res- sourcen zu mobilisieren. Die OECD-Länder sind aufgerufen, ihre Zusagen für mehr Entwicklungshilfe, wirksame Entschuldung und Handelserleichterungen praktisch umzusetzen. Die Vereinten Nationen schliesslich sollen Demokratie, Frieden und Menschenrechte durchsetzen. Für die weltweite Umsetzung der Entwicklungsziele bis zum Jahr 2015 wird mit einem Wachstum des jährlichen Finanzierungsbedarfs für die öffentliche Entwick- lungshilfe von knapp 100 Mrd. Dollar (2006) auf 135 Mrd. Dollar (2010) und 195 Mrd. Dollar (2015) gerechnet. Die Europäische Union (EU) hat darauf mit einer massiven Aufstockung der Hilfe reagiert. Die OECD-Länder, einschliesslich der Schweiz, sind aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten.
Architektur der internationalen Entwicklungszusammenarbeit Die internationale Entwicklungszusammenarbeit umfasst bilaterale Geberländer (inner- und ausserhalb des Entwicklungsausschusses der OECD), multilaterale Organisationen (Weltbankgruppe, Währungsfonds, regionale Entwicklungsbanken, UNO-Organisationen), Nichtregierungsorganisationen und private Stiftungen (z.B. Gates, Rockefeller, Ford usw.), globale thematische Programme (z.B. Gesundheits- fonds, Umweltfazilität, Fast-Track-Initiativen zur Bildung usw.) sowie Privat- initiativen. Die Zahl der Akteure ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Zur Ver- minderung von Doppelspurigkeiten und Überlappungen drängt sich eine stärkere Spezialisierung und Arbeitsteilung auf. Damit werden die Verwaltungen der Ent- wicklungsländer entlastet, und die Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit steigt. Die multilateralen Institutionen nehmen sich vor allem derjenigen Herausfor- derungen an, denen einzelne Staaten und bilaterale Institutionen nicht wirkungsvoll begegnen können: die Ausgestaltung internationaler Regelwerke und die Entwick- lung von Strategien zum Management der Globalisierungsdynamik. Die Vereinten Nationen haben zwar eine Regelungskompetenz als universell repräsentative Orga- nisation, bleiben jedoch von den Entscheidungen der Staaten und ihren Interessen abhängig. Sowohl die UNO-Organisationen als auch die internationalen Finanzie- rungsinstitutionen sind gefordert, ihre jeweiligen Rollen den neuesten Herausforde- rungen anzupassen und entsprechende Reformen zu verfolgen. Entscheide in diesen Institutionen werden von den Mitgliedländern, einschliesslich der Schweiz, mitbe- stimmt. Bislang dominierten westeuropäische Länder sowie die USA, Kanada, Japan und Australien die öffentlichen Finanzflüsse in die Entwicklungsländer. Die Osterwei- terung der EU und die aufstrebende Rolle Asiens haben neue Länder zu Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit gemacht, in erster Linie Indien und China, aber auch Brasilien und Südafrika. Mit dem Auftreten neuer Geber steigt auch der Wett- bewerb auf dem Markt der Hilfe und der Kredite. Die Entwicklungsländer haben grössere Wahlmöglichkeiten. Die Geber-Organisationen geraten unter grösseren Druck, Wirksamkeit und Resultate ihrer Tätigkeit auszuweisen.
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Resultatorientierung und Wirksamkeit Die Pariser Deklaration von 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungszusam- menarbeit (Paris Declaration on Aid Effectiveness) der OECD verpflichtet die Entwicklungsländer zu stärkerer Eigenverantwortung (ownership), die Geber zur Konzentration und Koordination untereinander (harmonisation) sowie zur Abstim- mung mit den Entwicklungsprioritäten des jeweiligen Empfängerlands (alignment) und zur Nutzung der örtlichen Strukturen bei der Umsetzung (use of country sys- tems). Beide Seiten verpflichten sich zur Orientierung an Wirkungen (managing for results) und gemeinsamer Rechenschaftsablegung (mutual accountability). Damit die Entwicklungsländer internationale Finanzierungen erhalten, müssen sie transpa- rente und leistungsfähige Institutionen schaffen. Zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit hat die internationale Entwicklungszusammen- arbeit in den letzten Jahren verschiedene Anstrengungen unternommen. Mit der Festsetzung der MDG hat die Staatengemeinschaft ihren politischen Willen bekräf- tigt, die globale Entwicklung nachhaltig zu gestalten, und ihr Interesse daran formuliert, die der Verwirklichung dieses Ziels entgegenstehenden Risiken Armut, fehlende menschliche Sicherheit und Menschenrechte anzugehen. Die jährlichen Berichte (Global Monitoring Reports) liefern Informationen, ob und wie die MDG erreicht werden. Medien und Teile der Öffentlichkeit haben ihre Kritik an der man- gelnden Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit und der unzureichenden Politikkohärenz verstärkt. Die Kritik erhöht den Druck auf die einzelnen Akteure, Ausrichtung und Leistungen zu optimieren.
1.3 Interessen und Verantwortung der Schweiz
Die Schweiz hat ethische, politische, und wirtschaftliche Interessen, die Ent- wicklungspolitik und -zusammenarbeit weiter auszubauen. Sie trägt dazu bei, dass die Menschen die Chance erhalten, ihr Leben in Würde leben zu können. Sie tut dies im wohlverstandenen Eigeninteresse. Wenn Probleme wie fehlender Zugang zu Einkommen und Beschäftigung, wachsende Ungleichheit oder Auswirkungen der Klimaveränderung nicht oder zu spät angegangen werden, kann das zu enormen Folgekosten führen. Die Schweiz hat ein Interesse daran, in eine nachhaltige globale Zukunft zu investieren. Aussenpolitik: Beiträge zu Lösungen gemeinsamer Probleme erweitern die aussen- politischen Handlungsmöglichkeiten. Die Entwicklungszusammenarbeit leistet einen wichtigen Beitrag, um die Probleme der wechselseitigen Abhängigkeiten zu bewäl- tigen. Das internationale Ansehen der Schweiz wird dadurch bestimmt, wie die Schweiz ihre Verantwortung wahrnimmt und ihren Beitrag zur Lösung der globalen Probleme leistet. Sicherheitspolitik: Die Schweiz trägt aus einer sicherheits- und friedenspolitischen Perspektive dazu bei, schwache, zerfallende oder zerfallene Staaten zu «stabili- sieren» und die Folgekosten durch rechtzeitige Prävention zu reduzieren. Aussenwirtschaftspolitik: Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern nützt nicht nur der Bevölkerung der jeweiligen Länder, sondern auch den Industrie- ländern. Die Förderung marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen, die Unter- stützung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums, die Stärkung der Anreize für pri- vate Initiativen und Investitionen sowie die Anpassung der Produktionsstrukturen in
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Entwicklungsländern tragen zur Integration der Entwicklungsländer in die Welt- wirtschaft bei. Das erweitert die Beschaffungs-, Absatz- und Investitionsmärkte und erleichtert den Wirtschaftsaustausch. Internationale Ordnungspolitik: Die internationale Staatengemeinschaft verstärkt ihre Anstrengungen zur Erarbeitung gemeinsamer Lösungen für die Herausfor- derungen in den Bereichen Entwicklung, Frieden und Sicherheit, Wirtschaft und Finanzen, Umwelt, Migration, Gesundheit. Die Schweiz hat ein Interesse daran, glo- bal handlungsfähig zu bleiben. Migrationspolitik: Die Migration von Menschen aus der armen in die reiche Welt hält an. Die Entwicklungszusammenarbeit kann dazu beitragen, positive Folgewir- kungen für alle Beteiligten zu schaffen. Umweltpolitik: Die OECD-Länder sind auf die aktive Zusammenarbeit mit Entwick- lungsländern angewiesen, um die Folgen des Klimawandels zu bewältigen, Wald- und Wasser-Ressourcen zu erhalten, die Nutzung der Biodiversität sowie die Erhal- tung der Artenvielfalt zu fördern und Risiken der Chemikalien unter Kontrolle zu halten. Kulturpolitik: Die Globalisierung rückt Staaten und Regionen politisch, wirt- schaftlich, ökologisch und sozial nah zusammen. Die Schweiz will Austausch und Verständigung der Völker fördern. Die Entwicklungszusammenarbeit kann helfen, die Interessen verschiedener Regionen, Kulturen und Religionen angemessen zu berücksichtigen. Wissenschaftspolitik: Wissen ist sowohl Produktionsfaktor als auch Grundlage sozialen Zusammenhalts und individueller Freiheit. In einer globalisierten Welt hat die Schweiz ein Interesse, an die Entwicklung des Wissens als öffentliches Gut bei- zutragen.
1.4 Zukunftsperspektiven
Die in der ersten Ziffer dargestellten Veränderungen der Herausforderungen, der internationalen Entwicklungspolitik und der Schweizer Interessen haben zu einer neuen strategischen Ausrichtung der Entwicklungspolitik der Bundes geführt. Der Aussenpolitische Bericht 2006 legt drei Schwerpunkte fest: Armutsminderung, Förderung menschlicher Sicherheit und entwicklungsfördernde Gestaltung der Globalisierung. Dieser bildet die Grundlage für die handlungsorientierte Ausrich- tung der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit. Die Herausforderungen liegen auf den folgenden Ebenen: Gesetzliche Grundlagen: Mit der Formulierung der Entwicklungspolitik (Ziff. 2) erfüllt der Bundesrat teilweise das Anliegen der noch nicht überwiesenen Motion
06.3666 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats vom 11. Dezember 2006,
die eine Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen und eine Anpassung der Instru- mente des Bundesrates zur strategischen Führung der DEZA verlangt. Die Prüfung, ob eine Revision des Entwicklungshilfegesetzes von 1976 und der dazugehörigen Verordnung von 1977 notwendig ist, soll im Anschluss an die Bundesverwaltungs- reform REF 05/07 erfolgen. Kohärenz: Die meisten Politikbereiche haben aussenorientierte und für Entwick- lungsländer relevante Aktivitäten. Damit wird die Frage der Politikkohärenz immer
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wichtiger. Einige OECD-Geberländer, die der entwicklungspolitischen Ausrichtung der Schweiz nahe stehen, folgen dem sogenannten «Whole-of-government»-Ansatz, der Politikprozesse unter Berücksichtigung der entwicklungspolitischen Aus- wirkungen aller Politikbereiche steuern soll. Die Schweiz verfügt über Gremien und Mechanismen zur Sicherstellung der Kohärenz zwischen der Entwicklungspolitik und andern Bereichen der schweizerischen Aussenpolitik, die in Zukunft weiter gestärkt werden sollen. Konzentration: Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Motion 06.3667 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats anzunehmen, welche eine substan- zielle thematische und geografische Konzentration der Entwicklungszusammenar- beit aufgrund des komparativen Vorteils der Schweiz verlangt. Dieser Auftrag wird in der Aufgabenbeschreibung in Ziffer 4 sowie in der Botschaft über die Finanzie- rung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwick- lungszusammenarbeit (BBl 2008 …) umgesetzt. Resultatorientierung und Wirksamkeit: Entwicklungszusammenarbeit wird letztlich in den Geberländern wie auch in den Empfängerländern an den Resultaten gemes- sen. Die operationelle Handlungsorientierung muss mit der strategischen Neu- ausrichtung im Einklang bleiben, damit ein effizienter Mitteleinsatz und eine hohe Wirksamkeit realisiert werden können.
2 Die Entwicklungspolitik des Bundes
Als Teil der Aussenpolitik trägt die Entwicklungspolitik dazu bei, die Interessen der Schweiz bei der Bewältigung der in Ziffer 1 geschilderten Herausforderungen zu verteidigen und zu fördern. Sie ist eine Investition in die Zukunft der Entwick- lungsländer und der Schweiz und damit eine umfassend und langfristig verstandene Interessenpolitik. Die Entwicklungspolitik des Bundes umfasst die strategischen Orientierungen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, die Gliederung der Aufgaben in Kooperationsbereiche und die Verteilung der Zuständigkeiten unter den beteiligten Bundesämtern. Der Bundesrat formuliert die Entwicklungspolitik des Bundes in folgendem Ver- fahren: – Der Bundesrat trägt die Verantwortung für die Schweizer Entwick- lungspolitik. Abgestützt auf die aussenpolitischen Ziele formuliert er eine entwicklungspolitische Strategie für eine Periode von 4 Jahren (ent- sprechend der Legislaturperiode). – Die entwicklungspolitische Strategie legt die strategischen Schwerpunkte der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit fest, gliedert die Auf- gaben in Kooperationsbereiche und bestimmt die mit der Umsetzung beauf- tragten Bundesämter. – Der Bundesrat legt die entwicklungspolitische Strategie dem Parlament vor und berichtet regelmässig über die Fortschritte bei der Zielerreichung. – Die Botschaften der mit der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit betrauten Bundesämter enthalten in jedem Kooperationsbereich mit Indi- katoren umschriebene Ziele.
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2.1 Grundlagen
Der Auftrag der schweizerischen Entwicklungspolitik wird durch folgende Grund- lagen definiert: Bundesverfassung Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit (Art. 54 Abs. 2 BV5) der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Bundesgesetz6 Die Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Entwick- lungsländer im Bestreben, die Lebensbedingungen ihrer Bevölkerung zu verbessern. Sie soll dazu beitragen, dass diese Länder ihre Entwicklung aus eigener Kraft vorantreiben. Langfristig erstrebt sie besser ausgewogene Verhältnisse in der Völkergemeinschaft. Aussenpolitische Friedliches Zusammenleben der Völker Ziele7 Achtung der Menschenrechte und Förderung der Demokratie Wahrung der Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland Linderung von Not und Armut in der Welt Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
Für die kohärente Gestaltung der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit sind drei weitere Gesetze mit explizitem Bezug zum Entwicklungshilfegesetz, die dazu gehörigen Verordnungen und die Botschaften zu den jeweiligen Rahmen- krediten massgebend (siehe Übersicht im Anhang B1). Ferner sind die Instrumente anderer Bereiche zu berücksichtigen: Aussenwirtschaft, Migration, Umwelt, Bildung und Forschung, Energie, Gesundheit, Kultur, usw.
5 SR 101 6 Art. 5 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungs- zusammenarbeit und humanitäre Hilfe, SR 974.0
7 Aussenpolitischer Bericht 2000 des Bundesrats, BBl 2001 261
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2.2 Entwicklungspolitische Strategie
In seiner Entwicklungszusammenarbeit orientiert sich der Bund an folgender Leit- linie8: Leitlinie Die Schweiz leistet ihren Beitrag für eine gerechte und nachhaltige globale Entwick- lung. Die Entwicklungspolitik des Bundes steht sowohl für Humanität, Solidarität und Gerechtigkeit wie auch für Friedens- und Zukunftssicherung. Sie verbindet ethische Motive mit dem wohlverstandenen Eigeninteresse der Schweiz an einer Zukunft in Freiheit und Sicherheit. Die Mittel der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit werden zur Erhöhung der Wirksamkeit und Effizienz in drei strategischen Schwerpunkten gebündelt: Schwerpunkt 1 Die Millenniumsentwicklungsziele (MDG) erreichen – Armut mindern Die Schweiz anerkennt die normative Bedeutung der MDG und die sich aus dem Konsens von Monterrey9 ergebenden Verpflichtungen zu deren Umsetzung. Ziel der bilateralen und multilateralen entwicklungspolitischen Bemühungen ist es, die Schwerpunktländer bei der Erreichung der MDG zu unterstützen. Schwerpunkt 2 Menschliche Sicherheit fördern und Sicherheitsrisiken reduzieren Das Engagement der Schweiz orientiert sich an den heute erkennbaren Risiken, die auch für die Schweiz von Bedeutung sind. Dazu gehören lokale oder regionale Krisen, fragile Staatlichkeit, Umweltbedrohung als Folge des Klimawandels oder unkontrollierte Migration aufgrund von Unterentwicklung und Konflikten. Schwerpunkt 3 Globalisierung entwicklungsfördernd gestalten Die Schweiz leistet mit bilateralen und multilateralen Mitteln einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Anwendung und Umsetzung von Regeln, die darauf abzielen, dass die Globalisierung nachhaltigen Nutzen schafft. Innerhalb der drei strategischen Schwerpunkte legt die Entwicklungszusam- menarbeit des Bundes Prioritäten für die Auswahl der Schwerpunktländer und -regionen bzw. -institutionen fest. Die Prioritäten werden aufgrund von Bedarf und Stellung der Länder, des komparativen Vorteils der Schweiz im entsprechenden Kontext sowie der Abstimmung mit anderen Gebern und Entwicklungsakteuren gesetzt. Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes strebt dabei hohe Wirksam- keit, ein effizientes Zusammenspiel der eingesetzten Instrumente sowie einen opti- malen Einsatz ihres Erfahrungs- und Wissenskapitals an.
8 Die Strategie bezieht sich nur auf die beiden hier behandelten Rahmenkredite
(siehe Ziff. 3.1).
9 Konferenz von Monterrey über die Entwicklungsfinanzierung, 2002
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2.3 Kooperationsbereiche
Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes wird in sechs Kooperationsbereiche gegliedert.
1 Kooperationsbereich: Unterstützung der
Armutsminderungsstrategien der Schwerpunktländer Ziel Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes erhöht die Fähigkeiten von Menschen, Organisationen und Gesell- schaften, durch effizienten und nachhaltigen Einsatz von Ressourcen ihre Lebensbedingungen aus eigener Kraft zu verbessern. Im einzelnen Land ergeben sich die Ziele aus den Millenniumsentwicklungszielen und den nationalen Armutsminderungsstrategien. Strategischer Bezug Die Millenniumsentwicklungsziele erreichen – Armut mindern Geografischer Fokus – Klarer Fokus auf ärmste und ärmere Länder, insbesondere diejenigen Afrikas. – In Ländern mit guter Regierungsführung stehen Ansätze zur Förderung oder zum Ausbau bestehender Strukturen im Vordergrund, insbesondere auch mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung. – In Ländern mit schwacher Regierungsführung wird der Einsatz zeitlich und finanziell beschränkt und auf Stabilität, Sicherheit und Schlüsselsektoren für die soziale Entwicklung konzentriert. Thematischer Fokus Um ein nachhaltiges Wachstum zu sichern, steht die Stärkung von menschlichen und institutionellen Kapazitäten im Vordergrund, allen voran Bildung und Gesundheit, Ein- kommen und Beschäftigung sowie die Stärkung der Gouvernanz. Institutioneller – Regierungen von ausgewählten ärmsten und ärmeren Fokus Ländern (Schwerpunktländer der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit) – harmonisiertes Vorgehen mit andern Gebern: gemeinsame Ziele mit Erfolgsindikatoren, gebündelte Massnahmen – multilaterale Organisationen unter Nutzung operationeller Kooperationsmöglichkeiten – Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften – In allen Programmen wird die Korruptionsbekämpfung in geeigneter Form einbezogen.
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2 Kooperationsbereich: Unterstützung ausgewählter Regionen mit
fragiler Staatlichkeit, Konflikten und Sicherheitsrisiken Ziel Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes leistet Prävention gegen Sicherheitsrisiken und erhöht die Fähigkeit von Menschen, Organisationen und Gesellschaften, Konfliktursachen zu beseitigen und die menschliche Sicherheit zu erhöhen. Strategischer Bezug Menschliche Sicherheit fördern und Sicherheitsrisiken reduzieren. Geografischer Fokus Arme Regionen oder Länder, die fragile oder instabile Struk- turen haben und in denen ein Potenzial zur Krisenprävention und Konfliktbewältigung besteht. Thematischer Fokus Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Migrations- management. Im Vordergrund stehen regionale oder globale Risiken im Zusammenhang mit Umwelt, Gesundheit oder natürlichen Ressourcen wie Wasser oder primären Energie- trägern. Fokus auf prioritären politischen, wirtschaftlichen, sozialen und/oder ökologischen Risiken. Institutioneller – Regierungen von armen Ländern in besonderen Fokus Risikosituationen – Konzeption, Finanzierung und Umsetzung zeitlich befristeter Sonderprogramme in Zusammenarbeit mit lokalen und internationalen Partnern – Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften, regionale Organisationen – multilaterale Institutionen, humanitäre Organisationen, globale Fonds/Netzwerke mit entsprechender Ausrichtung – In allen Programmen wird die Korruptionsbekämpfung in geeigneter Form einbezogen.
3 Kooperationsbereich: Beitrag der Schweiz zur Mitgestaltung
einer entwicklungsfördernden Globalisierung Ziel Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes verbessert den Einbezug der Schwerpunktländer in die nachhaltige globale Entwicklung. Strategischer Bezug Globalisierung entwicklungsfördernd gestalten. Geografischer Fokus Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die sich in einem erfolgversprechenden Reformprozess befinden. Thematischer Fokus Im Vordergrund stehen die Integration in die regionale und die internationale Wirtschaft, die Förderung des Privat- sektors sowie die Bereitstellung «regionaler öffentlicher Güter», beispielsweise Regeln für Handel oder Ressourcen- nutzung sowie Massnahmen, die auf ein entwicklungs- förderndes Zusammenspiel unter regionalen und multilateralen Institutionen abzielen.
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Institutioneller – Regierungen von Ländern mit geringem Einkommen Fokus – internationale Organisationen – private Trägerschaften – spezialisierte Organisationen – In allen Programmen wird die Korruptionsbekämpfung in geeigneter Form einbezogen.
4 Kooperationsbereich: Finanzielle Beteiligung an multilateralen
Entwicklungsorganisationen und aktive Mitwirkung in ihren Leitungs- und Aufsichtsorganen Ziel Die Schweiz leistet ihren Beitrag zur effizienten Gestaltung multilateraler Entwicklungspolitik, für leistungsfähige multi- laterale Institutionen, für eine angemessene Finanzierung multilateraler Programme zur Bewältigung von globalen und regionalen Herausforderungen. Strategischer Bezug Armut mindern – menschliche Sicherheit fördern und Sicherheitsrisiken reduzieren – Globalisierung entwicklungsfördernd gestalten. Orientierung – verbesserte Effizienz und Wirksamkeit durch resultat- orientiertes Management – verbesserte Koordination und Konzentration der Tätigkeit der multilateralen Entwicklungsorganisationen auf ihre komparativen Vorteile – Sicherstellung einer angemessenen Finanzierungskapazität der Entwicklungsfonds und Reduktion der Aussenver- schuldung der ärmsten und ärmeren Entwicklungsländer – Nutzung von Synergien zwischen bilateraler und multi- lateraler Entwicklungszusammenarbeit – angemessene Vertretung der verschiedenen Länder- gruppen in den Entscheidungsprozessen sowie in den Leitungs- und Aufsichtsinstanzen – Wahrung schweizerischer Vertretung und schweizerischer Interessen (entsprechend den aussenpolitischen Zielen) in multilateralen Institutionen – In allen Programmen wird die Korruptionsbekämpfung in geeigneter Form einbezogen. Massnahmen – konsequente Vertretung entwicklungspolitischer Anliegen der Schweiz und aktive Wahrnehmung der Gouvernanz- verantwortung in den Leitungs- und Aufsichtsorganen – angemessene Beteiligung (Burden Sharing) an der Grund- finanzierung der wichtigsten multilateralen Entwicklungs- organisationen (allgemeine Beiträge, Beteiligung an Kapitalerhöhungen und periodische Wiederauffüllungen der Entwicklungsfonds) und an multilateralen Entschuldungsmassnahmen – bessere schweizerische Vertretung im Personal multi- lateraler Entwicklungsorganisationen
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Institutioneller – UNO-Organisationen, Fonds und Programme Fokus – internationale Finanzierungsinstitutionen – globale Fonds und Netzwerke
5 Kooperationsbereich: Zusammenarbeit mit Hilfswerken und
Forschungsanstalten sowie öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften in der Schweiz Ziel Der Bund geht mit nichtstaatlichen Akteuren aus Zivil- gesellschaft und Privatwirtschaft Partnerschaften ein, um die entwicklungspolitischen Aufgaben zu erfüllen. Er sichert die Kompetenz zur Durchführung der Entwicklungs- zusammenarbeit in der Schweiz sowie die Sensibilität der Bevölkerung für Entwicklungsfragen. Strategischer Bezug Armut mindern – Sicherheitsrisiken reduzieren – Globalisierung entwicklungsfördernd gestalten Orientierung – Realisierung von Synergien mit Organisationen, die in der Schweiz entwicklungspolitisch tätig sind – Sicherung einer Entwicklungszusammenarbeit-Kompe- tenz in der Schweiz Massnahmen – entwicklungspolitischer Dialog und Erfahrungsaustausch – Finanzbeiträge an schweizerische Nichtregierungs- organisationen – Durchführungsaufträge für Projekte und Programme – Zusammenarbeit mit Forschungs- und Ausbildungs- institutionen (NCCR, IHEID usw.) Institutioneller – schweizerische NGO Fokus – schweizerische Forschungs- und Ausbildungsinstitutionen – öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften
6 Kooperationsbereich: Koordination der Entwicklungspolitik
in der Bundesverwaltung Ziel Der Bund sichert die Kohärenz der Entwicklungspolitik mit anderen Politikbereichen. Er gestaltet seine Entwicklungs- zusammenarbeit zielgerichtet, effizient und wirksam. Strategischer Bezug Armut mindern – Sicherheitsrisiken reduzieren – Globalisierung entwicklungsfördernd gestalten Orientierung Koordination der politischen Ausrichtung und Leistungs- erbringung der an der Entwicklungszusammenarbeit beteiligten Organisationen Massnahmen – Koordination der Schweizer Entwicklungspolitik – regelmässiger Fortschrittsbericht zur Schweizer Entwicklungspolitik – Ausbau des Interdepartementalen Komitees für Entwicklung und Zusammenarbeit (IKEZ) Institutioneller Bundesverwaltung Fokus
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3 Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten
3.1 Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit
Artikel 1 der Verordnung über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe von 1977 beauftragt die DEZA und das SECO mit dem Vollzug des Gesetzes. Die Verantwortung für die «Gesamtkonzeption des schweizerischen Beitrages an die internationale Entwicklungszusammenarbeit» überträgt sie an DEZA, SECO und EFV gemeinsam, wobei die Koordination der DEZA obliegt10. Die Botschaften zu den Rahmenkrediten umschreiben die Aufgaben der mit dem Vollzug beauftragten Bundesämter in den oben definierten Kooperationsbereichen mit Zielen und Indikatoren.
3.2 Zuständigkeiten
Gemäss der Verordnung von 1977 ergeben sich folgende Zuteilungen:
Kooperationsbereich Federführung Mitwirkung/ Mitsprache11
1. Unterstützung der Umsetzung von Armuts- DEZA SECO
minderungsstrategien der Schwerpunktländer
2. Unterstützung ausgewählter Regionen mit DEZA SECO
fragilem Kontext, Konflikten und systemischen Sicherheitsrisiken
3. Mitgestaltung einer entwicklungsfördernden
Globalisierung – Einbezug der Schwerpunktländer in die Welt- SECO DEZA wirtschaft – andere Dimensionen der Globalisierung DEZA
4. Beteiligung an multilateralen Entwicklungs-
organisationen und aktive Mitwirkung in ihren Leitungs- und Aufsichtsorganen – handelsbezogene UNO-Organisationen SECO DEZA – andere UNO-Organisationen DEZA SECO – Weltbankgruppe, regionale Entwicklungs- SECO/DEZA12 banken und IFAD
10 Art. 4 der Verordnung vom 12. Dez. 1977 über die internationale Entwicklungs-
zusammenarbeit und humanitäre Hilfe, SR 974.01
11 Bei Mitsprache ist das zuständige Bundesamt durch die Meinung des Mitsprache-
berechtigten nicht gebunden; bei Mitwirkung kann das zuständige Bundesamt Entscheidungen nur mit Zustimmung des mitwirkenden Bundesamtes treffen (Verordnung Art. 2, SR 974.01). 12 Gemäss Art. 8 der Verordnung vom 12. Dez. 1977 über die internationale Entwicklungs- zusammenarbeit und humanitäre Hilfe, SR 974.01 ist die multilaterale Finanzhilfe eine gemeinsame Aufgabe der DEZA und des SECO. Der Bundesrat bestimmt, welches der beiden Bundesämter für jede einzelne internationale oder regionale Institution der Entwicklungsfinanzierung die Koordination wahrnimmt und ihr gegenüber als zuständiges Bundesamt auftritt.
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5. Zusammenarbeit mit Hilfswerken und DEZA
Forschungsanstalten sowie in öffentlich-privaten Entwicklungspartnerschaften
6. Koordination der Entwicklungspolitik in der DEZA SECO
Bundesverwaltung
3.3 Zusammenarbeit und Arbeitsteilung
in der Bundesverwaltung Kohärenz und Komplementarität: Der Bundesrat sorgt für eine kohärente Gestaltung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit Afrika, Asien und Latein- amerika im Sinne der globalen Entwicklungspartnerschaft (MDG 8). Angesprochen sind zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (APD) insbesondere die Politikbereiche Gesundheit, Bildung, Forschung, Umwelt, Landwirtschaft, Tech- nologie, geistiges Eigentum, Migration, Sicherheit, Handel, Investitionen und Finanzen. Der Bundesrat strebt an, dass entwicklungspolitisch relevante Mass- nahmen der anderen Bundesämter und die Tätigkeit der vom Bund mitfinanzierten nichtstaatlichen Akteure die Aktivitäten der beiden für die Umsetzung zuständigen Bundesämter (DEZA und SECO) möglichst komplementär ergänzen, und zwar in einzelnen Einsatzländern, zwischen verschiedenen Einsatzländern, zwischen ver- schiedenen Sektoren/Themen, auf den verschiedenen Ebenen (lokal, national, regio- nal, international) und zwischen verschiedenen Akteuren. Koordination: Um die Arbeitsteilung zwischen den Bundesämtern effizient zu gestalten, sollen (1) die Koordinationsmechanismen verstärkt werden (IKEZ), (2) die komplementäre Abgrenzung der Leistungen zwischen Departementen und Bun- desämtern in Mandaten oder Vereinbarungen erfolgen und (3) der regelmässige Informationsaustausch in den bestehenden Informationsmechanismen gesichert wer- den (thematische interdepartementale Arbeitsgruppen).
3.4 Ressourcen
Die Aufgaben der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit des Bundes (APD) haben sich im Verlauf der Jahrzehnte ausgeweitet. Was als öffentliche Entwick- lungszusammenarbeit gilt, wird international durch die Kriterien des Entwicklungs- hilfeausschusses (Development Assistance Committee, DAC) der OECD definiert. Die Schweiz weist deshalb zusätzlich zu den im Gesetz von 1976 genannten Auf- gabenbereichen technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe (DEZA) sowie wirt- schafts- und handelspolitische Massnahmen (SECO) weitere Leistungen als Teil der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit aus. Diese werden teils ebenfalls von der DEZA und dem SECO, teils von anderen Bundesämtern erbracht. Es handelt sich insbesondere um folgende Tätigkeitsgebiete:
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Bundesamt % APD (*)
DEZA Entwicklungszusammenarbeit 46,6 % humanitäre Hilfe 14,3 % Ostzusammenarbeit 4,4 % SECO Entwicklungszusammenarbeit 6,9 % Ostzusammenarbeit 2,9 % Entschuldung 5,9 % BFM Hilfe für Asylsuchende in der Schweiz (in den 8,7 % ersten 12 Monaten) und Rückkehrhilfe VBS friedensfördernde Massnahmen und Sicherheit; 3,0 % Ausrüstung zu humanitären Zwecken EDA, Politische zivile Friedensförderung und Menschenrechte 2,4 % Abteilung IV/ Direktion für Völker- recht Andere andere Bundesämter sowie Kantone 4,8 % (*) APD der Schweiz 2006: 2,063 Mrd. = 0,39 % des Bruttonationaleinkommens (BNE)
4 Die Aufgaben der DEZA 2008–2012
Die DEZA ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Entwicklungszusammen- arbeit. Der Rahmenkredit für die «technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern» ist volumenmässig im Rahmen der schweize- rischen Entwicklungspolitik am grössten. Er schliesst deshalb alle sechs Koopera- tionsbereiche ein. Die in den einzelnen Kooperationsbereichen aufgeführten Leistungen entsprechen der gegenwärtigen Aufgabenteilung zwischen DEZA und dem Leistungsbereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im SECO (SECO/WE). Sie stützen sich auf die Verordnung von 1977 und antizipieren keine Entscheide bezüg- lich der Bundeserwaltungsreform REF 05/07. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Mittelaufteilung muss erwähnt werden, dass Entwicklungsprozesse immer wieder grösseren Schwankungen unterworfen sind. Eine Einteilung der Entwicklungsländer in starre Kategorien kann deshalb unzweckmässig sein. Die vorgesehene Mittelaufteilung trägt diesem Umstand Rech- nung: Mindestens 60 Prozent der bilateralen Mittel werden für Programme der Zusammenarbeit mit armen Ländern eingesetzt. 40 Prozent der bilateralen Mittel werden für Programme der Zusammenarbeit mit Ländern in Konflikt- und Nach- konfliktsituationen oder in besonderer Lage (Sonderprogramme) und spezifische Aktionen in fortgeschrittenen Entwicklungsländern eingesetzt.
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4.1 Unterstützung der Armutsminderungsstrategien
der Schwerpunktländer
Die DEZA unterstützt die nationalen Entwicklungspläne zur nachhaltigen Min- derung der Armut in Schwerpunktländern mit Finanzbeiträgen und fachlicher Unterstützung.
Grundlage: Die Schweiz hat in den Schwerpunktländern durch ihr langjähriges Engagement Vertrauen, wertvolle Partnerschaften mit Regierungen und Orga- nisationen der Zivilgesellschaft sowie viel Erfahrungskapital aufgebaut. Sie wird geschätzt als Geber ohne versteckte politische Agenda, der auf Kontinuität bedacht ist und mit Innovationskraft, Pragmatismus und Flexibilität auf Bedürfnisse und Entwicklungspotenziale in den Schwerpunktländern eingeht. Anerkannte Kontext- kenntnisse in Verbindung mit relevantem Fachwissen begründen den guten Leis- tungsausweis, der im Rahmen von Überprüfungen durch den OECD-Entwicklungs- hilfeausschuss wiederholt bestätigt worden ist. Die DEZA unterstützt die Eigenanstrengungen der Schwerpunktländer, setzt dabei auf ihre komparativen Stärken, nutzt ihre Erfahrungen, die sie im Land selber, in anderen Ländern und in der multilateralen Zusammenarbeit gewonnen hat, und arbeitet komplementär mit anderen Gebern zusammen. Sie geht davon aus, dass die angestrebten Entwicklungen wie Abbau von Ungleichheiten und Diskriminierung, Stärkung von Institutionen sowie politisch genügend abgestützte Reformprozesse langfristige Ansätze erfordern. Im Zentrum steht die Armutsminderung im umfassenden Sinne. Dazu gehören neben der Schaffung von Einkommensmöglichkeiten für die Armen auch die soziale Bes- serstellung der Armen, ihre aktive Teilnahme an der politischen Entscheidungs- findung und der Abbau ihrer Verletzlichkeit in Notlagen. Um die Armut mindern zu können, müssen auch die ärmsten und strukturschwachen Länder aus der Globali- sierung Nutzen für ihre eigene Entwicklung ziehen bzw. deren negative Einflüsse abfedern können. Zudem gilt es, strukturelle Konfliktursachen zu beheben, um Fortschritte in der Armutsreduktion zu sichern bzw. um Rückfälle zu vermeiden. Mit ihrer Tätigkeit schafft die DEZA in den ärmsten und ärmeren Ländern Voraus- setzungen für einen weiteren Ausbau der bilateralen Beziehungen zwischen den Schwerpunktländern und der Schweiz in Wirtschaft, Bildung und Forschung, Ener- gie, Gesundheit, Migration usw. Prinzipien der Leistungserbringung: DEZA leistet ihre bilateralen Beiträge zur Armutsminderung im Rahmen nationaler Armutsreduktionsstrategien. Diese orien- tieren sich an den MDG und den Zielen der Millenniumsdeklaration (MD) und definieren national angepasste Zielgrössen. Die DEZA stimmt ihre Unterstützung mit anderen bi- und multilateralen Gebern ab, um eine möglichst gute Effizienz und Wirksamkeit des Einsatzes ihrer Mittel zu erreichen. Die DEZA strebt in ihren Programmen Synergien zwischen Massnahmen auf lokaler Ebene, der Stärkung von Institutionen und der Arbeit auf der Policy-Ebene an. Sie arbeitet mit Akteuren des öffentlichen Sektors, der Zivilgesellschaft und mit Organi- sationen der Privatwirtschaft zusammen. Die Prinzipien der guten Regierungs- führung (Transparenz, Nichtdiskriminierung, Partizipation, Rechenschaftsablage, Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung) werden in allen Programmen systema-
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tisch gefördert und im Politikdialog eingefordert. Die DEZA setzt sich auch dafür ein, dass Frauen und Männer ihre Rechte und Entwicklungsmöglichkeiten gleich- berechtigt wahrnehmen können und dass diesbezügliche Ungleichheiten abgebaut werden. Die DEZA strebt zudem Synergien an zwischen ihrer bilateralen Unterstützung der Schwerpunktländer und den entsprechenden Programmen der multilateralen Organi- sationen, deren Mitglied sie ist. Instrumente: Hauptinstrument der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit sind die Kooperationsstrategien. Sie haben meist einen Fünfjahreshorizont und definieren Ziele, thematische Prioritäten, Indikatoren zur Wirkungsmessung, natio- nale Partner, Arbeitsteilung sowie Zusammenarbeit mit Entwicklungsagenturen und konkretisieren die genannten Prinzipien der Leistungserbringung. Kooperations- strategien nehmen Bezug auf nationale Armutsminderungsstrategien, zu denen die Schweiz subsidiäre Beiträge leistet. Sie formulieren konkrete Resultate für die Empfängerbevölkerung und -organisationen. Kooperationsstrategien definieren den adäquaten Mix von technischer Zusammen- arbeit und Finanzhilfe. Für die Auswahl der Instrumente massgeblich sind Über- legungen zu den Wirkungen, die erreicht werden können, zur Qualität der Regie- rungsführung und zum Ausgleich der Risiken, welche die Schweiz eingeht. Die technische Zusammenarbeit bezweckt die Stärkung der Kapazitäten der öffentlichen Hand und der Zivilgesellschaft sowie den Knowhow-Transfer. Die Finanzhilfe umfasst Finanzbeiträge im Rahmen von Programmen und Projekten, die durch mehrere Geber finanziert werden, sowie die Budgethilfe. Schwerpunktländer: Sie gehören zu den ärmsten und strukturschwächsten Ländern der Welt. Die Zusammenarbeit ist langfristig angelegt. In einem Schwerpunktland setzt die DEZA jährlich mindestens 20 Mio. Franken ein, um sich unter den bilatera- len Gebern finanziell im Mittelfeld zu positionieren und im Politikdialog selektiv Führungsfunktionen wahrnehmen zu können. Die DEZA konzentriert sich ab
1.1.2012 auf die folgenden 12 Schwerpunktländer und -regionen:
Afrika Benin, Burkina Faso, Mali, Niger, Tschad, Mosambik, Tansania Asien Bangladesch, Nepal, Mekong-Region Lateinamerika Bolivien, Zentralamerika Bhutan, Ecuador, Indien, Pakistan und Peru sind ab 1.1.2012 nicht mehr Schwer- punktländer.
Umfang und Schwerpunkte der Programme in Schwerpunktländern werden fest- gelegt aufgrund der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bedürfnisse im jeweiligen Land sowie der Voraussetzungen wie Reformbereitschaft, gute Regie- rungsführung, Bereitschaft der Partner, Eigenleistungen zuverlässig zu erbringen. Zudem werden die Möglichkeiten der Schweiz, einen relevanten Beitrag zur Lösung der Entwicklungsprobleme leisten zu können, gebührend berücksichtigt. In Afrika südlich der Sahara lebt bezogen auf die Gesamtbevölkerung weltweit der grösste Prozentsatz absolut Armer (< 1 US$/Tag). Seit Beginn der 1990er-Jahre haben einige Länder beeindruckende Wachstumserfolge erzielt. Der Konsens über Entwicklungsziele wächst, verstärkt werden regionale afrikanische Lösungen gesucht. Wirtschaftlichen und politischen Fortschritten stehen weiterhin Herausfor-
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derungen wie Staatskrisen, bewaffnete Konflikte, Armut, Ungleichheit, HIV/Aids, Marginalisierung im Welthandel, Verschuldung, Kapitalflucht usw. gegenüber. In Asien haben sich dank starkem Wachstum in den vergangenen Jahren viele Men- schen aus der Armut befreien können: Heute leben 36 Prozent unter der relativen Armutsgrenze (< 2 US$/Tag) gegenüber fast 60 Prozent vor 10 Jahren. Mehr als 800 Millionen Menschen leben jedoch weiterhin in absoluter Armut (< 1 US$/Tag). Hohes Wirtschaftswachstum und steigende Nachfrage nach Energie führen zu enor- men ökologischen Gefährdungen. Eine auf Armutsabbau zielende Politik erfordert den stärkeren Einbezug armer Bevölkerungsgruppen. Lateinamerika hat sich nach jahrelanger wirtschaftlicher Stagnation erholt. Viele Länder machen deutliche Fortschritte bei den MDG, bei anderen sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich. 40 Prozent der 570 Mio. Menschen in Lateinamerika leben in Armut, 50 Prozent der aktiven Bevölkerung sind arbeitslos oder unter- beschäftigt. Vielerorts ist das Stadt-Land-Gefälle kaum zurückgegangen. Gewachsen ist das Interesse an regionaler Zusammenarbeit, ebenso auch das Engagement vieler Staaten bei der Mitgestaltung globaler Rahmenbedingungen. Für die Zusammenarbeit mit den einzelnen Schwerpunktländern sprechen die fol- genden Gründe: Benin Zusammenarbeit seit 1976. Grosse ländliche Armut, Wüstenbil- dung, schwache wirtschaftliche Diversifizierung. Komparative Vorteile der Schweiz in Dezentralisierung, Bildung, Einkommen und Beschäftigung. Mali Zusammenarbeit seit 1976. Grosse ländliche Armut, Wüsten- bildung, schwache wirtschaftliche Diversifizierung. Komparative Vorteile in Beschäftigung und Einkommen, Gesundheit, Bildung. Niger Zusammenarbeit seit 1977. Grosse ländliche Armut, fort- geschrittene Wüstenbildung. Komparative Vorteile in Dezen- tralisierung, Bildung, ländlicher Entwicklung. Tschad Zusammenarbeit seit 1965. Grosse ländliche Armut, regionale Spannungen, Wüstenbildung. Komparative Vorteile in ländlicher Entwicklung, Gesundheit, Bildung. Burkina Faso Zusammenarbeit seit 1977. Grosse ländliche Armut, Ressourcen- knappheit. Komparative Vorteile in ländlicher Entwicklung, Bil- dung, Dezentralisierung. Mosambik Zusammenarbeit seit 1979. Historische Beziehungen (Missão Suiça). Grosse ländliche Armut, regionale Disparitäten, HIV/Aids. Komparative Vorteile in Einkommen und Beschäfti- gung, Dezentralisierung, Gesundheit. Tansania Zusammenarbeit seit 1961. Historische Beziehungen. Grosse ländliche Armut, HIV/Aids, Klimawandel. Komparative Vorteile in Rechtstaatlichkeit/Demokratie, Gesundheit, Einkommen und Beschäftigung. Bangladesch Zusammenarbeit seit 1971. Grosse generelle Armut (1/3 extrem arm), Klimawandel, Gouvernanz-Defizite. Komparative Vorteile in Bildung, ländlicher Entwicklung, Einkommen und Beschäfti- gung.
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Nepal Unterstützung seit den 1950er-Jahren. Historische Beziehungen. Grosse Armut, politisch-sozialer Konflikt. Komparative Vorteile in Demokratie, ländlicher Entwicklung, Einkommen und Beschäftigung. Zentralamerika/ Zusammenarbeit mit Honduras seit 1979; seit 1992 Zen- Nicaragua tralamerika/Nicaragua. Armut, Umweltkrisen, Gouvernanz-Defi- zite. Neu: Regionalprogramm. Komparative Vorteile dank Rolle in regionaler Zusammenarbeit und starkem Profil in Schwer- punkten Einkommen und Beschäftigung, Demokratie, Wasser, Energie, Umwelt, Rechtsstaatlichkeit. Mekong/ Zusammenarbeit mit Vietnam seit 1993. Neu: Regional- Vietnam programm. Ländliche Armut, Anpassung an den Klimawandel. Komparative Vorteile dank Vermittlerrolle in regionaler Zusam- menarbeit. Bolivien Zusammenarbeit seit 1969. Ländliche Armut. Komparative Vor- teile in Demokratie, Beschäftigung und Einkommen.
Warum konzentriert sich die DEZA nicht auf einige wenige Schwerpunktlän- der (z.B. 3–5)? Die Schweiz hat ein aussenpolitisches Interesse, in Entwicklungsländern auf verschiedenen Kontinenten präsent zu sein. Der Erhalt der operationellen Kom- petenz erfordert den Einsatz in verschiedenen Ländern. Eine zu geringe Anzahl Schwerpunktländer würde die gegenseitige Abhängigkeit erhöhen, die Autono- mie beider Seiten einschränken und zu erhöhten Risiken bei politischen Krisen führen. Die Konzentration auf bestimme Länder muss umsichtig erfolgen: Eine «Hauruck-Übung» würde zu viele erreichte Resultate in Frage stellen und auf- gebautes Vertrauen zerstören.
Themen: Die DEZA unterstützt die nationalen Armutsminderungsstrategien in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung, soziale Entwicklung, Umwelt und Gouver- nanz. Sie priorisiert die folgenden 7 Themen, die unmittelbar auf die Armuts- reduktion bzw. auf die Erreichung der in den nationalen Strategien landesspezifisch formulierten Entwicklungsziele und Ziele der Millenniumsdeklaration ausgerichtet sind:
1. Einkommen und Beschäftigung (MDG 1: extreme Armut), Förderung des
Privatsektors, Mikrofinanz-Dienstleistungen, Berufsbildung;
2. Landwirtschaft, ländliche Entwicklung (MDG 1: Hunger), z.B. Ernährungs-
sicherheit, Dienstleistungssysteme, Marktzugang;
3. Bildung (MDG 2 und 3: universelle Primarschulbildung, Beseitigung des
Geschlechtergefälles), wobei sich die DEZA auf informelle Formen der Grundbildung und deren Verbindung mit Berufsbildung im Rahmen von Reformen der Erziehungssysteme konzentriert;
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4. Gesundheit (MDG 4–7: Kindersterblichkeit, Müttergesundheit, HIV/Aids),
mit speziellem Fokus auf die reproduktive Gesundheit sowie auf übertrag- bare Krankheiten und Epidemien;
5. Wasser (MDG 7: sauberes Trinkwasser, Sanitätsversorgung), integraler
Ansatz zur Bearbeitung von Trinkwasserversorgung, Siedlungshygiene und Wasserressourcen-Management;
6. Natürliche Ressourcen und Umwelt (MDG 7: nachhaltige Entwicklung),
wobei Anpassung an Klimawandel (adaptation) und Energieversorgung für die Armen stark an Bedeutung gewinnen;
7. Demokratieförderung, Rechtsstaatlichkeit (MD: Gouvernanz), mit speziel-
lem Fokus auf Menschenrechte. Ergänzend und kontextspezifisch werden auch die Themen regionale Zusammen- arbeit, Konfliktprävention und Migration bearbeitet. Erwartete Resultate bis 2012:
1. Die Schwerpunktländer erreichen ihre Zwischenziele bezüglich der national
definierten Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 (Resultat der Eigen- anstrengung und der subsidiären Unterstützung der Gebergemeinschaft).
2. Die Schwerpunktländer erreichen die erwarteten Ergebnisse (jährliche Mei-
lensteine, Mittelfrist-Resultate) in den Themen bzw. Sektoren, zu denen die Kooperationsstrategien der Schweiz beitragen.
3. Der Beitrag der Schweiz zur Erreichung der nationalen Ziele ist plausibel
belegt (qualitativ durch vergleichende Auswertung von Monitoring-Berich- ten und unabhängigen Einschätzungen, punktuell quantitativ durch Evalua- tionen auf Programm-/Projektebene).
4. Mit Blick auf Wirksamkeit und Konzentration erreicht die DEZA folgende
Fortschritte: – Erfüllung der Ziele der Pariser Deklaration über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit; – Konzentration auf maximal 12 Schwerpunktländer; – Konzentration auf höchstens 3 Themen pro Schwerpunktland.
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4.2 Unterstützung ausgewählter Länder/Regionen mit
fragiler Staatlichkeit, Konflikten und Sicherheitsrisiken
Die DEZA unterstützt Programme zur Reduktion von Risiken (in den Bereichen Sicherheit, Umwelt, Transition, Konflikte) in ausgewählten Ländern/Regionen mit Finanzbeiträgen und fachlicher Unterstützung.
Grundlage: Die Schweiz beteiligt sich im Rahmen der internationalen Zusam- menarbeit an der Minderung von Sicherheitsrisiken, von Risiken, die von Natur- gefahren und Epidemien ausgehen, von Risiken, die bei der Transition von einer Gesellschaftsordnung zu einer andern entstehen, von Risiken, die mit verschiedenen Formen irregulärer Migration einhergehen, sowie bei der Prävention von Konflikten. Sie engagiert sich auch dort, wo durch Klimawandel, Trockenheit und Wüstenbil- dung die natürlichen Ressourcen und Lebensgrundlagen bedroht und damit die Erfüllung der Grundbedürfnisse armer und marginalisierter Bevölkerungsgruppen gefährdet sind. Als neutraler Kleinstaat kann die Schweiz als ehrlicher Makler ohne versteckte politische Agenda und als Anwalt menschenrechtsspezifischer Anliegen glaubwürdig auftreten und mit beschränktem Mitteleinsatz wichtige und internatio- nal sichtbare Beiträge leisten. Sie nutzt dabei das durch die bisherige Zusammenar- beit gewonnene Vertrauens- und Erfahrungskapital, ihre internationalen Partner- schaften sowie die in der Zusammenarbeit mit Schwerpunktländern gewonnenen Erfahrungen. Im Übergang von der humanitären Hilfe zur Entwicklungszusammen- arbeit geht die Schweiz strukturelle Ursachen von Krisen und von umweltbezogenen Risiken gezielt an, um künftige Risiken und damit verbundene Rückschritte in der Armutsminderung zu verhindern. Prinzipien der Leistungserbringung: Die DEZA orientiert sich an den nationalen Entwicklungsplänen und Armutsminderungsstrategien, soweit solche bestehen. Wo Armutsminderungsstrategien keinen geeigneten Bezugsrahmen darstellen, stimmt die DEZA ihre Beiträge mit anderen bi- und multilateralen Akteuren im Rahmen von UNO-Aktionsplänen ab. Der Beitrag der Entwicklungszusammenarbeit zur Risikobearbeitung wird mit den Instrumenten der humanitären Hilfe und der Friedensförderung (EDA, Politische Abteilung IV) abgestimmt und komplementär zu ihnen gestaltet. In allen Sonderpro- grammen wird die Korruptionsbekämpfung in geeigneter Form einbezogen. Die Gleichbehandlung verschiedener Bevölkerungsgruppen (insbesondere Frauen, Jugendliche und Minoritäten) und die Grundsätze guter Regierungsführung werden systematisch in allen Interventionen beachtet und im Politikdialog eingefordert. Sonderprogramme haben ein klares thematisches Profil und leisten einen speziellen Beitrag der Schweiz im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung. Zusätzlich zur Wirkung wird auch eine besondere Sichtbarkeit der Schweizer Leistung angestrebt. Die DEZA sucht wo möglich nach Synergien zwischen ihren bilateralen Inter- ventionen und entsprechenden Programmen der multilateralen Organisationen, in denen die Schweiz Mitglied ist. Instrumente: Kooperationsstrategien (mit einer Laufzeit von 3–5 Jahren) nehmen Bezug auf nationale Entwicklungsstrategien oder UNO-Aktionspläne. Sie formu- lieren die erwarteten Resultate als Fortschritte bei Empfängerbevölkerung und
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-organisationen, wozu die DEZA subsidiäre Beiträge leistet. Die DEZA leistet Finanzhilfe im Rahmen von Programm- und Projektbeiträgen sowie technische Hilfe, die auf die Stärkung staatlicher und zivilgesellschaftlicher Kapazitäten aus- gerichtet ist. Bei genügenden Voraussetzungen bezüglich guter Regierungsführung leistet sie auch sektorielle Budgethilfe. Geografischer Fokus: Sonderprogramme beschränken sich auf ausgewählte Länder / Regionen mit besonderen entwicklungspolitischen Herausforderungen und sind mit speziellen aussenpolitischen Überlegungen verbunden. Das Engagement ist zeitlich befristet. Das jährliche Finanzvolumen beträgt normalerweise höchstens 10 Mio. Franken. Die DEZA konzentriert sich ab 1.1.2012 auf die folgenden Länder bzw. Regionen: Afrika Region Grosse Seen, Südliches Afrika Asien Afghanistan, Mongolei Lateinamerika Kuba Naher Osten Palästina In Nordkorea wird ab 1.1.2012 kein Sonderprogramm mehr geführt. Partner der Sonderprogramme sind neben den Regierungen der unterstützten Länder die Akteure der Zivilgesellschaft, regionale Organisationen sowie die für die rele- vanten internationalen Abkommen zuständigen multilateralen Agenturen. Region Grosse Seen Zusammenarbeit mit Ruanda und Burundi seit 1966. Gestützt auf Bundesratsbeschluss (BRB) von 1998 Sonder- programm mit Schwerpunkten Gesundheit, Justiz, ländliche Entwicklung in Ruanda und Ost-Kongo. Gemäss BRB von
2004 Ausweitung auf Burundi. Grosse ländliche Armut,
instabile Post-Konflikt-Situation. Neu: Regionalprogramm mit Einsatz der drei aussenpolitischen Instrumente (Entwick- lungszusammenarbeit, Friedensförderung/Menschenrechte, humanitäre Hilfe). Komparative Vorteile in Gesund- heitsreform, Dezentralisierung. Südliches Afrika Ende der Apartheid (1990). Gestützt auf BRB Sonderpro- gramm Südafrika bis 2004. Ab 2005 Regionalprogramm Südliches Afrika. Grosse Armut in der Region, Klimawan- del, HIV/Aids, Umwelt, Gouvernanz-Defizite. Grenzüber- schreitende Zusammenarbeit mit staatlichen und nicht- staatlichen Akteuren. Komparative Vorteile in Gesundheit (HIV/Aids), Demokratie, Nutzung natürlicher Ressourcen. Afghanistan Seit den 1980er-Jahren humanitäre Hilfe; Zusammenarbeit gemäss Botschaft/Rahmenkredit 2003. Grosse Armut, inter- ner Konflikt mit regionaler Auswirkung, Demokratisierung. Neu: Sonderprogramm mit komparativen Vorteilen in Kon- flikttransformation, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, ländlicher Entwicklung. Mongolei Zusammenarbeit gemäss Botschaft/Rahmenkredit 2003. Umweltkrisen, humanitäre Krisen, Armut, Überweidung. Komparative Vorteile in Schwerpunkten Umwelt, Beschäfti- gung und Einkommen, ländliche Entwicklung.
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Kuba Zusammenarbeit gemäss Botschaft/Rahmenkredit 2003. Seit
2000 Sonderprogramm zur Öffnung und Unterstützung von
lokalen Initiativen. Komparative Vorteile in lokaler Ent- wicklung, Einkommen und Beschäftigung. Palästina Zusammenarbeit gemäss Botschaft/Rahmenkredit 2003. Armut, grosse Arbeitslosigkeit, politische Gewalt, Konflikt mit regionalen Auswirkungen. Seit 1993 Sonderprogramm mit Schwerpunkten Konflikttransformation, Rechtsstaatlich- keit, Einkommen und Beschäftigung.
Themen: Die DEZA konzentriert sich auf prioritäre politische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Risiken. Folgende Themen und Schwerpunkte stehen im Vordergrund:
1. Regierungsführung (Millennium Declaration MD): ausgerichtet auf Staats-
aufbau und Stabilität, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie.
2. Krisenprävention und Krisentransformation (MD): Reform des Sicherheits-
systems, Demobilisierung, Entwaffnung und Reintegration, konfliktsensi- tives Programm-Management; verbunden mit Instrumenten der Friedensför- derung der Politischen Abteilung IV des EDA.
3. Einkommen und Beschäftigung (MDG 1): fokussiert auf lokale wirtschaft-
liche Entwicklung, Landwirtschaft und Ernährungssicherung; Migrations- prävention.
4. Umwelt und natürliche Ressourcen (MDG 7): ausgerichtet auf spezifische
Umweltrisiken (z.B. Wüstenbildung, Anpassung an Klimawandel) und Prä- vention von Naturkatastrophen.
5. Gesundheit (MDG 4–6): fokussiert auf übertragbare Krankheiten, insbeson-
dere HIV/Aids. Die DEZA kann fallweise auch andere ihrer zehn Themen bearbeiten, sofern dies entscheidend zur Zielerreichung beiträgt und sofern die DEZA lokal über die ent- sprechenden komparativen Vorteile verfügt. Erwartete Resultate bis 2012: 1. Die unterstützten Länder/Regionen steigern die Effektivität ihrer Institutio- nen zur Prävention und Bewältigung von Konflikten und Migrationsströmen, Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, Bewältigung von Umweltrisi- ken sowie zur Prävention von Naturkatastrophen. Es werden Fortschritte bei den Armuts- und Sozialindikatoren erzielt.
2. Die unterstützten Länder/Regionen erreichen die in nationalen Strategien
oder UNO-Aktionsplänen definierten Ergebnisse in den Themen bzw. Sekto- ren, die durch die Kooperationsstrategien der Schweiz unterstützt werden.
3. Der spezielle Beitrag der Schweiz wird von den unterstützten Länder/Regio-
nen und von der internationalen Gebergemeinschaft als wirksam geschätzt. Der Beitrag ist plausibel belegt (qualitativ durch vergleichende Auswertung von Monitoring-Berichten und unabhängigen Einschätzungen, quantitativ durch Evaluationen auf Programm-/Projektebene).
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4. In der Frage der Konzentration erreicht die DEZA folgende Fortschritte:
– Konzentration auf maximal 6 Sonderprogramme; – Konzentration auf höchstens 2 Themen pro Land.
4.3 Beitrag der Schweiz zur Mitgestaltung einer
entwicklungsfördernden Globalisierung
Die Schweiz leistet mit bilateralen und multilateralen Mitteln einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung sowie zur Umsetzung von Regeln, damit die Globalisierung entwicklungsfördenden Nutzen schaffen kann.
Grundlage: Durch langjährige Zusammenarbeit hat die Schweiz mit einzelnen regional bedeutenden Institutionen und Regierungen solide Arbeitsbeziehungen auf- gebaut. Diese bilden den Ausgangspunkt für neue Formen der Zusammenarbeit, aus- gestaltet als Entwicklungspartnerschaften. Im Bestreben, Schweizer Expertise zu nutzen, sollen regionale Institutionen und Regierungen bei der Wahrnehmung ihrer neuen und zunehmend wichtigeren Rolle als Geber, Träger von Wissen und Techno- logien, als Katalysatoren für regionale Stabilität und Zusammenarbeit und als wich- tige Akteure bei der Ausgestaltung und Umsetzung von regionalen bzw. internatio- nalen Regeln begleitet und beraten werden. Prinzipien der Leistungserbringung: Die Zusammenarbeit mit Ländern im regio- nalen Verbund oder mit regional bedeutenden Ländern leistet einen Beitrag zum Millenniumsentwicklungsziel 8 (Aufbau einer globalen Entwicklungspartnerschaft). Sie wird als Kooperation auf gleicher Augenhöhe partnerschaftlich ausgehandelt, basiert auf der Interessenkonvergenz beider Seiten und der gemeinsamen Verant- wortung. Die DEZA leistet einen Beitrag zur Bereitstellung regionaler und inter- nationaler öffentlicher Güter (z.B. Regeln für Ressourcenschutz), beim Klimaschutz und beim Zugang zu entwicklungsrelevanten Technologien (ICT, Energie, Umwelt). Angestrebt wird damit die Stärkung und Verstetigung einer nachhaltigen Entwick- lung in den betreffenen Ländern. In allen Beiträgen zur Mitgestaltung einer entwick- lungsfördernden Globalisierung wird die Korruptionsbekämpfung in geeigneter Form einbezogen. Instrumente: Die DEZA unterstützt die Technologie- und Forschungszusammen- arbeit mit Beteiligung öffentlicher und privater Akteure sowie die tripartite Zusam- menarbeit zwischen einem fortgeschrittenen Entwicklungsland, einem Schwerpunkt- land und der DEZA. Hinzu kommt die Unterstützung von regional bedeutenden Institutionen und von länderübergreifenden Netzwerken. Komplementarität zum SECO: Die von der DEZA unterstützten Programme sind komplementär zu den wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen des SECO im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Partner/Einsatzregionen: Partner sind regionale und internationale Organisationen, technisch-spezialisierte Organisationen, Privatfirmen und Regierungen bedeutender und fortgeschrittener Entwicklungsländer. Zu den möglichen Einsatzregionen gehö- ren der indische Subkontinent, das südliche Afrika und Nordafrika.
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Themen: Die Themen beziehen sich auf MDG 8 (globale Entwicklungs- partnerschaft), MDG 1 (Armutsminderung) und MDG 7 (Einbau der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in Politiken und Programmen). Folgende Themen werden priorisiert: – Einkommen und Beschäftigung (MDG 1): Privatsektorentwicklung, Public– Private Partnerships; – Umwelt und natürliche Ressourcen (MDG 7), u.a. Energie, Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Ressourcennutzung; – regionale Zusammenarbeit und Integration (MDG 8): Technologie- und For- schungszusammenarbeit (z.B. ICT). Erwartete Resultate bis 2012:
1. Tripartite Zusammenarbeitsformen (Schweiz – fortgeschrittenes Partnerland
– ärmstes/ärmeres Schwerpunktland) sind etabliert und fördern nachhaltige Entwicklungseffekte.
2. Schwerpunktländer haben im Rahmen der tripartiten Zusammenarbeit
Zugang zu neuen Technologien und nutzen deren Vorteile. 3. Regionale Institutionen sind gestärkt und befähigt, ihre Rolle bei der Förde- rung und Einhaltung von Regeln zur nachhaltigen Entwicklung und Integra- tion wahrzunehmen.
4. Schweizer Expertise aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Sektor
wird im Rahmen von Multi-Stakeholder-Partnerschaften genutzt.
4.4 Finanzielle Beteiligung an multilateralen
Entwicklungsorganisationen und aktive Mitwirkung in ihren Leitungs- und Aufsichtsorganen
In ihrer Zusammenarbeit mit den Bretton-Woods-Institutionen, den regionalen Entwicklungsbanken, den entwicklungsbezogenen Organisationen der UNO, den verschiedenen globalen Fonds und Netzwerken sowie dem Entwicklungs- hilfeausschuss der OECD engagiert sich die DEZA aktiv für die Anliegen der schweizerischen Entwicklungspolitik und setzt sich ganz besonders für Mass- nahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit der verschiedenen Organisationen und zur besseren Abstimmung ihrer Tätigkeiten untereinander ein.
Grundlagen: Die Schweiz beteiligt sich in den wichtigsten internationalen und multilateralen Organisationen an den Folgekosten der Globalisierung, entsprechend dem Nutzen, den sie aus ihrer internationalen wirtschaftlichen Verflechtung zieht. Mit dem UNO-Beitritt 2002 hat die Schweiz ihre internationale und multilaterale Position gestärkt. Im Rahmen der UNO-Organisationen und der internationalen Finanzierungsinstitutionen werden die zentralen Vereinbarungen über Ziele und Finanzierung der Entwicklung getroffen. Über die Mitgliedschaft in den wichtigsten multilateralen Entwicklungsorganisationen sucht die Schweiz in erster Linie zur Lösung von entwicklungspolitisch prioritären Aufgaben und Problemen beizutragen, welche die Möglichkeiten der bilateralen Zusammenarbeit übersteigen bzw. für
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welche sich letztere weniger gut eignet. Mit ihrer Beteiligung an der multilateralen Zusammenarbeit erreicht die Schweiz aber auch diejenigen Länder, die sie aus Gründen beschränkter personeller und administrativer Kapazität bilateral nicht unterstützen kann. Sie bemüht sich, die verschiedenen Organisationen mit ange- messenen Beiträgen (Burden Sharing) finanziell mitzutragen. Seit Gleneagles (G-8-Treffen von 2005) sind die multilaterale Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit und die multilaterale Entschuldung untrennbar mit- einander verbunden: Die Geberländer haben seither vereinbart, dass die multilatera- len Schulden von Ländern bei IDA, AfDF und IWF, die sich auf einem vernünftigen Reformpfad befinden und zentrale Grundbedingungen erfüllen, vollständig erlassen werden sollen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Wiederauffül- lungen der verschiedenen multilateralen Entwicklungsfonds. Damit deren Finanz- kraft bezüglich der Finanzierung neuer Projekte und Programme nicht beeinträchtigt wird, müssen die Geberländer zusätzliche APD-Mittel bereitstellen, wie das von den G-8-Gebern angekündigt und von der Schweiz auch unterstützt worden ist. Prinzipien: Die meisten multilateralen Organisationen sind sowohl auf Länder- wie auf regionaler und globaler Ebene tätig. Auf Länderebene spielen sie vor allem bei der Finanzierung grösserer Programme in bestimmten Sektoren, im Politikdialog und in der Koordination eine Schlüsselrolle. Auf regionaler und globaler Ebene sind sie um die Lösung komplexer Probleme bemüht und tragen wesentlich zur Bereit- stellung öffentlicher Güter bei. Als Mitglied der Leitungs- und Aufsichtsorgane dieser Institutionen kann die Schweiz ihre spezifischen entwicklungspolitischen Anliegen einbringen, übernimmt aber gleichzeitig auch Gouvernanzverantwortung, d.h. sie trägt Entscheide der Institutionen mit. Die DEZA nützt die komplementären Möglichkeiten der multilateralen und der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit: Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit zeichnet sich durch eine relative Unabhängigkeit von nationalen Interessen aus; die bilaterale Entwicklungs- zusammenarbeit sichert eine gewisse nationale Eigenständigkeit. Die DEZA stellt sicher, dass sich die Schweiz in multilateralen Foren in entwick- lungspolitischen Schwerpunktthemen kompetent und wirkungsvoll einbringt. Sie setzt sich namentlich für eine verstärkte Resultatorientierung und vermehrte Wirk- samkeit und eine entsprechend verbesserte Arbeitsteilung und gegenseitige Abstim- mung der Instrumente und der Korruptionsbekämpfung in geeigneter Form ein. Die DEZA unterstützt nach Möglichkeit das SECO u.a. in der entwicklungsför- dernden Ausgestaltung der WTO-Agenda in Bezug auf die Marktöffnung für Agrar- produkte der Entwicklungsländer sowie beim Abbau der tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse. Die DEZA setzt sich betreffend geistiges Eigentum dafür ein, dass die Schweiz entwicklungsfreundliche Regelungen zugunsten der Entwick- lungsländer, insbesondere der ärmsten Länder, unterstützt. Die DEZA unterstützt bei ihrer Mitwirkung in internationalen Gremien die Reduktion der Treibhausgase, ein «Greening» der Energieversorgung sowie andere Massnahmen zur Begrenzung der globalen Erwärmung. Die DEZA integriert Strategien zur Anpassung an den Kli- mawandel (Climate Change Adaption) und zur Naturgefahrenprävention (Disaster Risk Reduction) in ihre Programme. Die DEZA und das SECO gestalten die Schweizer Beteiligung an den Wieder- auffüllungen der Entwicklungsfonds so, dass der Lastenanteil der Schweiz nicht unter eine Schwelle sinkt, welche die Vertretung der Schweiz im Exekutivrat der Weltbankgruppe gefährdet. Sie unterbreiten aber auch Vorschläge, wie die Ver-
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tretung der Entwicklungsländer in den Entscheidungsprozessen sowie in den Lei- tungs- und Aufsichtsorganen der Bretton-Woods-Institutionen verbessert werden könnte. Zusammen mit gleichgesinnten Staaten engagiert sich die DEZA für eine verstärkte Kohärenz der multilateralen Entwicklungsarchitektur insgesamt und des operationellen UNO-Systems im Besonderen und setzt sich für entsprechende Ver- besserungen ein. Im Bereich der Entschuldung beteiligt sich die Schweiz an der Erhaltung der Finanzkraft der Entwicklungsfonds und leistet mit anderen Geldgebern zusammen Beiträge zur Kompensation der durch die internationalen Entschuldungsmass- nahmen bedingten Ertragssausfälle dieser Institutionen. Mit der multilateralen Ent- schuldungsinitiative (Multilateral Debt Relief Initiative, MDRI) werden die ärmsten Länder gegenüber dem IDA, dem IWF und dem FAD entschuldet. Weil der Schul- dendienst wegfällt, müssen die Entwicklungsfonds in den nächsten 40–50 Jahren mit Ertragsausfällen rechnen. Die Schweiz will die Funktionstüchtigkeit der Entwick- lungsfonds erhalten und deshalb zur Kompensation dieser Ertragsausfälle beitragen. Die DEZA sorgt nach Möglichkeit für Synergien zwischen den entsprechenden Pro- grammen der multilateralen Organisationen, in denen sie Mitglied ist, und ihren eigenen bilateralen Programmen. Prioritäten der Zusammenarbeit: Die Schweiz setzt Prioritäten für ihre Zusammen- arbeit mit den verschiedenen Gruppen von internationalen Organisationen. Die Kriterien für die Priorisierung sind das finanzielle Engagement und der personelle Dialog-Aufwand, welche die Schweiz zu leisten gewillt ist. Es werden zwei Priori- tätsstufen unterschieden: A Institutionen mit hoher aussenpolitischer Bedeutung für die Schweiz und einer führenden Rolle im entwicklungspolitischen Dialog: starkes personel- les und finanzielles Engagement der Schweiz; Beteiligung an den Leitungs- und Aufsichtsorganen. B Institutionen von strategischer Bedeutung für die Zusammenarbeit der Schweiz mit bestimmten Weltregionen oder zu bestimmten Themen: Prä- senz der Schweiz und Halten des Lastenanteils nach Möglichkeit. Beteiligung am Grundkapital und an Kapitalerhöhungen der internationalen Finanzierungsorganisationen A Weltbankgruppe, Afrikanische Entwicklungsbank, Asiatische Entwicklungs- bank, Interamerikanische Entwicklungsbank Beteiligung an den Wiederauffüllungen der Entwicklungsfonds A Internationale Entwicklungsagentur, Afrikanischer Entwicklungsfonds B Asiatischer Entwicklungsfonds; Fonds für Spezialoperationen der Inter- amerikanischen Entwicklungsbank, Internationaler Fonds für landwirtschaft- liche Entwicklung In den internationalen Finanzierungsinstitutionen setzen sich die DEZA und das SECO ein für notwendige Gouvernanzreformen; für eine verbesserte Arbeitsteilung und Kooperation zwischen den internationalen Finanzierungsinstitutionen selber, zwischen diesen und den entwicklungsrelevanten UNO-Organisationen, zwischen globalen Fonds und Netzwerken sowie zwischen multilateralen und bilateralen NGO; für ein stärkeres Engagement der internationalen Finanzierungsinstitutionen
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im Rahmen der Folgearbeiten zur Konferenz von Monterrey (2002) über die Ent- wicklungsfinanzierung; für eine systematischere Auswertung und Nutzung von Evaluationsergebnissen sowie für die Beibehaltung angemessener finanzieller Betei- ligungen der Schweiz (Burden Sharing), um sich ihre derzeitigen Mitwirkungsrechte zu sichern. Beteiligung an entwicklungsrelevanten UNO-Organisationen A UNO-Generalversammlung (inkl. thematische Sonderkonferenzen); Wirt- schafts- und Sozialrat (ECOSOC), Entwicklungsprogramm (UNDP), Kin- derfonds (UNICEF), Bevölkerungsentwicklungsfonds (UNFPA), Programm zu HIV/Aids (UNAIDS), Weltgesundheitsorganisation (WHO), Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) B UNO-Bildungs- und Kulturorganisation (UNESCO), Internationale Arbeits- organisation (ILO), Frauenentwicklungsfonds (UNIFEM), Freiwilligenorga- nisation (UNV) In den UNO-Organisationen setzt sich die DEZA ein für die Weiterführung der begonnenen Reformen; für eine verstärkte Resultat- und Wirksamkeitsorientierung, vorab in den Fonds und Programmen, aber auch in den Spezialorganisationen; für eine weitere Stärkung des ECOSOC im Bereich Monitoring der internationalen Ent- wicklungszusammenarbeit; für eine angemessene finanzielle Beteiligung der Schweiz an den verschiedenen Fonds und Programmen des UNO-Systems. Globale Fonds und Netzwerke A Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR), Globales Umweltprogramm (GUP) B Globaler Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria (GFATM), Globale Wissenspartnerschaft (GKP), Global Crop Diversity Trust (GCDT), Internationale Union für die Erhaltung der Natur (IUCN) OECD
Die DEZA vertritt (alternierend mit dem SECO) die Schweiz im Entwicklungs- hilfeausschuss der OECD. Der Entwicklungsausschuss mit 23 Mitgliedstaaten ist ein Ort des Lernens, wo die Schweiz ihre Erfahrung mit anderen Industrieländern teilt und von den Erfahrungen der anderen lernt. Der Entwicklungsausschuss definiert, was als öffentliche Entwicklungszusammenarbeit gelten darf, überprüft mit Peer Reviews die Qualität der massgeblichen Entwicklungsagenturen, verabschiedet Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, wie die Wirksamkeit der Hilfe erhöht werden kann (Pariser Deklaration), und führt die Statistik über Volumen und weltweite Ver- teilung der öffentlichen Hilfe. In acht thematischen Arbeitsgruppen und Netzwerken des OECD/DAC treffen sich DEZA- und SECO-Fachleute regelmässig mit Kol- leginnen und Kollegen aus anderen DAC-Mitgliedstaaten zur Bearbeitung von Themen wie Gute Regierungsführung, Entwicklung und Umwelt, Entwicklung und Gleichstellung der Geschlechter u.a. Während der jährlichen DAC High Level Meetings auf der Ebene der Entwicklungsminister werden wichtige neue Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit erörtert.
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Europäische Kommission Die DEZA gewährleistet und intensiviert den Informations- und Erfahrungsaus- tausch mit den entwicklungsbezogenen Organisationen der EU. Erwartete Resultate bis Ende 2012 – Der finanzielle Beitrag der Schweiz an die Entwicklungsfonds erlaubt es ihr, ihre Position als mittlere Geberin und ihre Vertretung im Exekutivrat der Weltbankgruppe zu halten. – UNO-Reform: Die UNO-Initiative «Delivering as One» wird über die acht Pilotländer hinaus auf weitere Länder ausgedehnt. – Entschuldung: Bei den Wiederauffüllungen der Entwicklungsfonds (mit integrierten Entschuldungspaketen) sinkt der Lastenanteil der Schweiz nicht unter 2 Prozent. Die ärmsten hochverschuldeten Länder müssen weniger Geld für den Schuldendienst aufwenden und haben dafür mehr Geld für Staatsaufgaben in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Infrastruktur zur Verfügung. Sie können dadurch die MDG schneller erreichen. – Die Resultate der multilateralen Organisationen in Bezug auf die MDG und die Pariser Deklaration, an denen sich die Schweiz beteiligt, lassen sich mit den Resultaten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz direkt vergleichen. – Die Schweiz zieht aus den Berichten der multilateralen Organisationen über die Resultate ihrer Arbeit (z.B. jährlicher Wirksamkeitsbericht der Welt- bank, Multi-year funding framework cumulative Report des UNDP) Schlüsse für die von ihr verfolgten Prioritäten in den Leitungsorganen der betreffen- den Organisationen. – Die Schweiz sowie ihre wichtigsten internationalen und multilateralen Part- nerorganisationen haben die Verpflichtungen aus der Pariser Deklaration in Bezug auf Ergebnis- und Wirksamkeitsorientierung umgesetzt. – Die Schweiz behält ihre Stellung im Mittelfeld der OECD-Geberländer. – Die DEZA schafft Kohärenz zwischen ihrem multilateralen und ihrem bila- teralen Engagement. Die Kooperationsstrategien der Schweiz stellen die Komplementarität mit den multilateralen operationellen Aktivitäten sicher. Die thematischen Schwerpunkte der schweizerischen Entwicklungszusam- menarbeit werden sowohl bilateral wie auch multilateral verfolgt. Insbe- sondere ist die Schweiz im Rahmen der Klimakonvention als treibende Kraft zur Stabilisierung der Treibhausgase anerkannt. – Die DEZA schlägt in Bezug auf das geistige Eigentum entwicklungsfreund- liche Regelungen zugunsten der ärmsten Länder (LDC) vor. – Die Zahl der internationalen Entwicklungsorganisationen in der Schweiz mit Sitzabkommen bleibt mindestens stabil. – Die Schweiz verfügt erstmals über einen Sitz im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC). – Mehr Schweizerinnen und Schweizer arbeiten in multilateralen Institutionen.
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4.5 Zusammenarbeit mit Hilfswerken und
Forschungsanstalten sowie öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften in der Schweiz
Die DEZA realisiert Synergien zur Erreichung der MDG mit Organisationen der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft, die in der Schweiz entwicklungspoli- tisch tätig sind, sowie mit öffentlichen Körperschaften.
Grundlage: Entwicklungszusammenarbeit ist ein wichtiger Teil der internationalen Beziehungen. Die Schweiz ist besonders stark mit der globalisierten Welt vernetzt. Deshalb leistet die DEZA Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen der Entwicklungszusam- menarbeit in der Schweiz und arbeitet mit allen Organisationen zusammen, die in der Schweiz entwicklungspolitisch tätig sind. Prinzipien: Die DEZA fördert den Ausgleich zwischen den schweizerischen Inte- ressen (vgl. Ziff. 1.3) und den Interessen der ärmsten Länder: Ein Interessenaus- gleich zwischen armen und reichen Ländern kann nicht allein durch Wachstum in den Entwicklungsländern erfolgen, sondern erfordert auch Anpassungen in der Schweiz. Schwerpunkte der Zusammenarbeit: Die DEZA arbeitet eng mit den auf Ent- wicklungszusammenarbeit spezialisierten schweizerischen Nichtregierungsorgani- sationen (NGO) zusammen. Diese Zusammenarbeit umfasst den entwicklungs- politischen Dialog, den Erfahrungsaustausch zur Gestaltung der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit sowie mehrjährige Finanzbeiträge an die Programme schweizerischer NGO zur Armutsminderung, zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen und zur Förderung zivilgesellschaftlicher Partizipation an politischen Prozessen, die diese in eigener Verantwortung und mit eigenen Finanzmitteln zusammen mit lokalen Partnern in Entwicklungsländern durchführen. Sie umfasst zudem Aufträge zur Durchführung von Projekten und Programmen in den Schwer- punktländern der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit sowie die Sensibi- lisierung der breiten Öffentlichkeit für Entwicklungsfragen. Die DEZA leistet Beiträge an schweizerische Forschungs- und Ausbildungs- institutionen zur Förderung des entwicklungsrelevanten Wissens, zur Unterstützung von partnerschaftlichen Forschungsvorhaben, an denen Forscherinnen und Forscher aus der Schweiz und aus dem Süden teilnehmen. Sie fördert insbesondere Kom- petenzzentren an schweizerischen Universitäten und Hochschulen, die sich auf Ent- wicklungsfragen spezialisieren, und nutzt ihre Forschungsergebnisse. Sie will damit entwicklungsrelevantes Wissen generieren, Forschungskapazitäten im Süden stärken und Schweizer Forschungskapazität zu Entwicklungsfragen stärken. Die DEZA erteilt Forschungsaufträge zur Analyse und Weiterentwicklung der Methoden- und Prozesskompetenz in der Entwicklungszusammenarbeit. Die DEZA lässt sich durch Wissenschaft und Forschung beraten, um Politikformulierung und Methodenent- wicklung auf wissenschaftliche Erkenntnisse abzustützen. Die DEZA beteiligt sich im Rahmen der Plattform der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren mit fünf weiteren Bundesämtern an Massnahmen, die der Bil- dung für nachhaltige Entwicklung Eingang in die kantonalen Bildungssysteme ver- schaffen.
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Die DEZA pflegt mit interessierten Kantonen und Gemeinden den Austausch zu Fragen der Entwicklungszusammenarbeit und arbeitet mit ihnen bei Bedarf im Rah- men ihrer Schwerpunkte zusammen. Die Schweiz arbeitet mit der Privatwirtschaft zusammen (Public-Private Partner- ships), um die Erreichung der Entwicklungsziele durch gemeinsamen Einsatz von Knowhow und Ressourcen verstärken zu können. Sie setzt sich für die freiwillige Verpflichtung privater Firmen für soziale, rechtliche und umweltbezogene Standards ein (Corporate Social Responsibility, Global Compact). Die DEZA trägt durch Medien und Kommunikation dazu bei, die Schweizer Bür- gerinnen und Bürger über das Schweizer Engagement in der Entwicklungszusam- menarbeit zu informieren. Diese Informationen sollen ihnen ermöglichen, sich über die globalen Herausforderungen und den Beitrag der Schweiz eine Meinung zu bilden. Sie sollen aber auch die Werte verbreiten, die ihrer Arbeit zugrunde liegen: Solidarität, gute Regierungsführung, Respekt anderer Kulturen usw. Erwartete Resultate bis Ende 2012 – Die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft durch Public-Private Partner- ships hat sich als Instrument etabliert. – Die Rolle der Schweizer NGO als spezialisierte Leistungserbringer in den Partnerländern und in den Netzwerken der internationalen Zivilgesellschaft ist gestärkt.
4.6 Koordination der Entwicklungspolitik
in der Bundesverwaltung
Die DEZA koordiniert die Entwicklungspolitik und die Leistungserbringung der Entwicklungszusammenarbeit mit allen beteiligten Organisationseinheiten der Bundesverwaltung.
Die DEZA ist das federführende Bundesamt für die Formulierung der schwei- zerischen Entwicklungspolitik. Sie erarbeitet den jährlichen Fortschrittsbericht zur schweizerischen Entwicklungspolitik. Dieser enthält eine MDG-Bilanz der schwei- zerischen Entwicklungszusammenarbeit, eine Bilanz betreffend die Umsetzung der Pariser Deklaration über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit sowie Listen der Länder und der Schweizer Organisationen und Institutionen, welche Beiträge aus den Rahmenkrediten DEZA und SECO für Entwicklungszusammen- arbeit erhalten. Als vorsitzendes Bundesamt im IKEZ sorgt die DEZA dafür, dass das Komitee die Komplementarität der verschiedenen Aufgabenbereiche und deren koordinierte Umsetzung sicherstellt. Die Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit berät den Bundesrat in der Beurteilung der Vorschläge von DEZA und SECO für die schweizerische Entwicklungspolitik sowie in der Beurteilung der Komplementarität der Aufgabenbereiche der verschiedenen Bundesämter.
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Die DEZA erarbeitet Grundlagen für die Weiterentwicklung der schweizerischen Entwicklungspolitik, die sie den anderen beteiligten Bundesämtern zur Verfügung stellt, insbesondere in den Bereichen Methoden- und Prozesswissen. Die DEZA stellt im Übrigen sicher, dass die Schweiz im internationalen Politikdialog über Ent- wicklungspolitik und -finanzierung kompetent vertreten ist. Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit der Bundesverwaltung – Formulierung der schweizerischen Entwicklungspolitik – Redaktion des jährlichen Fortschrittsberichts – Koordination der beteiligten Bundesämter – Sekretariat des neu strukturierten IKEZ und der beratenden Kommission des Bundesrates Erwartete Resultate – Dem Bundesrat liegen 2008 die notwendigen Unterlagen zur Prüfung der Notwendigkeit einer Revision des Entwicklungshilfegesetzes von 1976 und der dazugehörigen Verordnung von 1977 vor. – Ab dem Jahr 2010 liegt ein jährlicher Bericht zu den Resultaten der schwei- zerischen Entwicklungszusammenarbeit vor. – Die Doppelspurigkeiten und strategischen Überschneidungen zwischen den Bundesämtern sind gegenüber dem Stand von 2007 deutlich reduziert.
4.7 Strukturen und Prozesse
Strukturen: Die DEZA überprüft ihre Strukturen und Prozesse regelmässig darauf, ob sie ihren Aufgaben angepasst sind, und passt sie bei Bedarf entsprechend an. Sie wird insbesondere nach dem Entscheid des Bundesrates im Rahmen der Bundes- verwaltungsreform REF 05/07 die gegebenenfalls nötigen Massnahmen ergreifen. Steuerung: Damit die DEZA die unter den Ziffern 4.1–4.6 beschriebenen Aufgaben erfüllen kann, wird sie ihre Steuerungsinstrumente wie folgt anpassen: – Revision Strategie 2010: Die DEZA revidiert ihre institutionelle Strategie
2010 mit einem Zeithorizont 2015. Sie definiert darin diejenigen Aspekte,
die über die Aufgaben in den einzelnen Kooperationsbereichen hinausgehen, zum Beispiel Führung, Personal, interne Zusammenarbeit. – Management: Die DEZA richtet ihre Führungsgrundsätze und ihre Organisationsentwicklung auf die Erfüllung ihrer Aufgaben aus. Sie kontrol- liert die Erreichung der Ziele, welche sie sich in den Kooperationsbereichen gesetzt hat. – Die Projekt- und Programmgestaltung sowie der Politikdialog werden so weit als möglich in die Verfahren der Partnerländer integriert. Parallelstruk- turen der Entwicklungszusammenarbeit sollen abgebaut werden. – Portfolio-Management: Die DEZA entwickelt ihr Programmzyklus-manage- ment (PCM) zu einem Portfolio-Management weiter, das die verschiede- nen Ansätze (Programme, Fondsfinanzierung, Sektorbudgetbeiträge usw.) umfasst.
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Risikomanagement: Die DEZA entwickelt die Instrumente des «konfliktsensitiven Programm-Managements» (KSPM) zum «risikosensitiven Portfolio-Management» weiter, um sicherzustellen, dass die von der DEZA unterstützten Portfolios die rasch wechselnden Risiken in Entwicklungsländern berücksichtigen, deren Entwicklung beobachten und, wenn nötig, gezielt beeinflussen. Rechenschaft: Die DEZA leistet wie folgt Rechenschaft über ihre Tätigkeit: – Jahresbericht der DEZA: Übersicht über den Stand aller laufenden Tätig- keiten (Süd-Zusammenarbeit, Ost-Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe). Zum Jahresbericht liefert die DEZA einen Anhang mit einem Fortschrittsbericht zu den Zielen und Ergebnissen der Kooperationsbereiche. Auf die MDG und die Kriterien der Pariser Deklaration wird explizit Bezug genommen. Es werden Vorschläge für allfällige notwendige Anpassungen der Ziele an ver- änderte Umstände gemacht. – Wirkungsbericht in mehrjährigem Rhythmus: Detaillierter Wirkungsnach- weis zu ausgewählten geografischen und thematischen Bereichen der Ent- wicklungszusammenarbeit. – Evaluationen: Die DEZA lässt Wirkung und Resultate ihrer Programme und Projekte durch regelmässige, breit angelegte Evaluationen überprüfen.
4.8 Ressourcen: Finanzen und Personal
Finanzbedarf Finanzielle Steuerungsinstrumente: Der Bundesrat verwendet die folgenden Instru- mente für die finanzielle Steuerung der Entwicklungszusammenarbeit:
1. Rahmenkredite: Mit dem Rahmenkredit ermächtigt das Parlament den Bun-
desrat, in einer bestimmten Periode (in der Regel 4 Jahre) finanzielle Ver- pflichtungen für einzelne Vorhaben einzugehen. Die aus diesen finanziellen Verpflichtungen entstehenden Zahlungen erstrecken sich über einen wesent- lich längeren Zeitraum (ca. 10 Jahre). Diese lange Dauer ist aus operativen Gründen notwendig: Wegen Krisen, Katastrophen, Staatsstreichen o.ä. kön- nen Zahlungen in den Entwicklungsländern oft erst später als geplant erfol- gen. Zudem lassen sich nicht alle geplante Vorhaben tatsächlich umsetzen.
2. Entwicklungspolitik: Die APD-Quote definiert den prozentualen Anteil der
öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) am BNE. Sie umfasst alle nach den Kriterien des Entwicklungshilfeausschusses der OECD anrechenbaren Beträge. Der Bundesrat hat im Jahr 1992 (Rio-Konferenz) die Schweizer Zielmarke auf 0,4 Prozent des BNE festgelegt. Die Finanzplanung des Bun- des legt ein jährliches Wachstum der APD fest, das auf dieses Ziel ausge- richtet ist.
3. Ausschöpfung des bisherigen Rahmenkredits: Der vom Parlament am
28. Mai 2003 bewilligte 10. Rahmenkredit für Massnahmen der bilateralen technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe von 4,2 Milliarden Fran- ken mit einer Laufzeit bis mindestens 2007 wird Ende 2008 vollständig ver- pflichtet sein. Der grösste Teil der geplanten Zahlungen der Jahre 2009 und
2010 werden durch diesen Kredit gedeckt. Diese Verpflichtungen ermög-
lichen die Planung und die Durchführung von Entwicklungsvorhaben, wel-
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che sich auf mehrere Jahre nach der gegebenen Verpflichtungszeit erstre- cken. Um die Kongruenz von Legislatur- und Finanzplanung zu gewähr- leisten (BRB vom 23. Jan. 2008), sollen Finanzmittel des beantragten Rah- menkredits bis zum 31.12.2012 verpflichtet werden dürfen. Umfang des neuen Rahmenkredits Um eine Zielquote von 0,4 % BNE zu erreichen und aufrechtzuerhalten, beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit von 4500 Millionen Franken für vier Jahre (2009–2012). Grundlage für die Berechnung des 11. Rahmenkredits ist die geltende Finanz- planung (inkl. BRB vom 20. Febr. 2008 über die Schweizer Beteiligung und Finan- zierung der Wiederauffüllungen bei den Entwicklungsfonds einschliesslich der Kosten für die multilaterale Entschuldung). Einbezogen werden in der folgenden Tabelle die drei Kreditlinien, die über den Rahmenkredit «technische Zusammen- arbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern» finanziert werden.
Grundlagen Budget Finanzplan
(Mio. CHF) 2008 2009 2010 2011 2012* Total
Aktionen der Entwicklungs- 541 542 554 567 586 2249 zusammenarbeit Beiträge an internationale 244 269 288 298 302 1157 Organisationen Wiederauffüllung IDA 174 187 199 210 222 818
Total 959 998 1040 1075 1110 4224
Jährliches Wachstum 4,1 % 4,2 % 3,3 % 3,2 % * geschätzt
Die Finanzplanung sieht ein jährliches Wachstum zwischen 4,2 % und 3,2 % vor. Die geplanten finanziellen Ressourcen ermöglichen der Schweiz, die bestehenden Programme der Entwicklungszusammenarbeit weiterzuführen. Die Finanzierung von allfälligen neuen Initiativen, zum Beispiel im Klimabereich, wird nicht möglich sein.
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Mittelverwendung: Die Mittel sollen in den sechs Kooperationsbereichen indikativ wie folgt eingesetzt werden:
Kooperationsbereich Total %
1. Armutsminderung in Schwerpunktländern 1511 33,6
2. Sonderprogramme 396 8,8
3. Einbezug Schwerpunktländer in Weltwirtschaft 131 2,9
4. multilaterale Entwicklungsorganisationen 1931 43,0
4a. multilaterale Entschuldung 141 3,1
5. Zusammenarbeit Schweiz 370 8,2
6. Koordination in der Bundesverwaltung 20 0,4
Total DEZA 4500 100
Erläuterungen: 1) umfasst Budgets Medien&Kommunikation, NGO-Beiträge, Forschungspartnerschaften 2) umfasst Budgets Politik&Strategie, Evaluation&Controlling, Statistik, Information
Personal: Der Bundesrat beantragt, weiterhin 3,5 % des Gesamtvolumens des Rah- menkredits für Personalaufwendungen einzusetzen. Dies entspricht einem Beitrag von 158 Millionen (∅ 39,4 Mio. p.a.). Die Personalaufwendungen werden gemäss den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzverwaltung und des Eidgenössischen Personalamts13 jährlich budgetiert. Sie beinhalten sämtliche Arbeitgeber-Beiträge und auch die auf Hochrechnung basie- renden erwarteten Lohnerhöhungen und Teuerungsausgleiche. Das zu Lasten des vorliegenden Rahmenkredits angestellte Personal untersteht, soweit es nicht in den Projekten zeitlich befristet angestellt ist, dem Rotationsprinzip und wechselt dem- entsprechend ca. alle 4 Jahre den Einsatzort bzw. die Funktion. Die über den Rah- menkredit finanzierten Personalaufwendungen umfassen temporäre Anstellungen, enthalten jedoch weder Kosten für Konsulenten noch für das Lokalpersonal. Diese gehen zu Lasten der operationellen Kosten. Kernkompetenzen: Die wichtigste Ressource der DEZA ist ihr qualifiziertes Per- sonal. Die DEZA stellt die Kompetenzen zur Ausführung ihrer Aufgaben sicher. Die Entwicklung der Kompetenzen erfolgt in Netzwerken, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zentrale, in den Aussenstellen der DEZA sowie in Partnerorgani- sationen einschliessen. Die DEZA fördert Lernen und Innovation, indem sie gezielt Lernschritte in ihre Arbeitsprozesse einbaut. Lernen, Vernetzung und Wissensent- wicklung werden in den Leistungsvereinbarungen mit Partnern vertraglich festgehal- ten. Personalentwicklung: Personalauswahl und Massnahmen der Personalentwicklung der DEZA orientieren sich an einem speziellen Kompetenzraster für Entwicklungs- zusammenarbeit. Das Rotationssystem und die Modelle des Personalaustauschs mit Partnerorganisationen sind auf Kompetenzerhalt und -entwicklung ausgerichtet.
13 Richtlinie EFV/EPA über die Finanzierung von Personal zu Lasten von Sach- oder Subventionskrediten vom 15. Febr. 2007.
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Gezielte Kompetenzentwicklung ist Recht und Pflicht der Mitarbeitenden. Lernen, Vernetzung und Wissensentwicklung sind Bestandteil der Pflichtenhefte und Leis- tungsvereinbarungen der Mitarbeitenden. Die DEZA pflegt eine Unternehmenskultur, in der die Gleichstellung der Geschlech- ter gelebt wird. Sie erhöht in den kommenden 4 Jahren den Anteil von Frauen in Kaderstellen von gegenwärtig 29 % auf 40 %. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird weiter gefördert, insbesondere für Mitarbeitende in Kaderpositionen und im Ausland. Die DEZA fördert die Mehrsprachigkeit ihres Personals im Rahmen der Politik des Bundesrates.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Der Vollzug des beantragten Bundesbeschlusses liegt ausschliesslich beim Bund und belastet Kantone und Gemeinden nicht.
5.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Auswirkungen der Entwicklungszusammenarbeit auf die schweizerische Wirt- schaft werden von den Universitäten Neuenburg und Genf regelmässig erhoben. Die letzten verfügbaren Daten stammen aus den Jahren 2002 und 2006. Einige Zahlen aus diesen Erhebungen: – Ausgabenwachstum: Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit sind bemerkenswert stabil geblieben. – Auswirkungen auf das BNE: Die im Rahmen der Entwicklungszusammen- arbeit bezahlten Löhne sowie nachgefragten Dienstleistungen und Güter führen zu einer Steigerung des BNE. Die Erhebungen zeigen, dass jeder für die öffentliche Entwicklungshilfe ausgegebene Franken im Ausmass von 1.40–1.64 Fr. zum Bruttoinlandprodukt beiträgt. Dieses Verhältnis hat sich zwischen 2002 und 2006 kaum verändert. – Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Die Zahl der durch die Ent- wicklungszusammenarbeit in der Schweiz geschaffenen Arbeitsplätze wird für das Jahr 2006 auf 20 000 bis 29 000 geschätzt. Das entspricht einer Zunahme von 33 % gegenüber 2002 (17 500–22 000 Arbeitsplätze).
6 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft über die Legislaturplanung 2007–2011 angekün- digt.14
14 BBl 2008 753 809
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7 Rechtliche Aspekte
Der Bundesbeschluss, der zur Genehmigung unterbreitet wird, stützt sich auf Arti- kel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0), wonach die Mittel für die Finanzierung der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und humani- tären Hilfe für jeweils mehrere Jahre bewilligt werden. Der Finanzierungsbeschluss erfordert nach Artikel 25 Absatz 2 des Parlaments- gesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 171.10) die Form des einfachen Bundes- beschlusses. Dieser ist nicht dem Referendum unterstellt. Nach Artikel 159 Absatz 3 der Bundesverfassung unterliegt der vorgeschlagene Bundesbeschluss der Ausgabenbremse und benötigt deshalb die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.
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Anhänge
A Bericht über die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern 2003–2007 A1 Resultate A 1.1 Armutsminderung Laut Millenniums-Entwicklungsziel (MDG) 1 soll bis 2015 die Anzahl der in extre- mer Armut lebender und der Hunger leidenden Menschen halbiert werden. Asien und Nordafrika sind auf Zielkurs, in Lateinamerika gibt es Fortschritte. In Schwarz- afrika hingegen, das die höchsten Armutsraten verzeichnet, wiegen positive Resul- tate in einigen Ländern die Rückschläge in anderen ungefähr auf. Armutsminderung ist Kernaufgabe und übergreifende Zielsetzung der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz. Die DEZA unter- stützte in den letzten 5 Jahren in allen Partnerländern Programme zur Förderung des Wirtschaftswachstums, für eine gerechtere Verteilung (gute Regierungsführung, Teilhabe und Ermächtigung) und für einen verbesserten Zugang zu produktiven Ressourcen, Dienstleistungen, Information und Technologien sowie zu Institutionen und Entscheidungsgremien. Angesichts der Tatsache, dass 70 Prozent der Hungern- den von der Landwirtschaft leben, ist für die DEZA die Unterstützung von Klein- bauern und Hirten sowie der Einkommensförderung in ländlichen Gebieten prioritär. Unterstützt werden auch nationale und internationale Agrarforschung, angepasste ländliche Techniken, Marktentwicklung und Bauernverbände. Der wichtigste Meilenstein im internationalen Politikdialog zur Armutsminderung während der letzten 5 Jahre betraf die Setzung von Normen zur Effektivität der Entwicklungshilfe, die 2005 in die von 90 Ländern und Organisationen unterzeich- nete Pariser Deklaration mündete. Die DEZA war massgeblich beteiligt an der Lancierung und Konzeptualisierung der Standards zur Harmonisierung der Geber- Praktiken und zur Ausrichtung auf die Prioritäten der Empfängerländer. Beispiele für Resultate der operationellen Programme während der letzten 5 Jahre sind: Afrika – Ernährungssicherung: Die «Pan-African Bean Research Alliance (PABRA)» zielt darauf ab, die Bohnenernte zugunsten der armen ländlichen und städtischen Bevölkerung Afrikas zu verbessern. Mehr als 100 Millionen Menschen konsumieren Bohnen in den 12 Ländern der PABRA, welche sich hauptsächlich in Zentral-, Ost- und im südlichen Afrika befinden. Bohnen sind ein typisches Nah- rungsmittel der armen Bevölkerung und werden hauptsächlich von Frauen angebaut. Mindestens 10 Millionen Menschen der ländlichen Bevölkerung in rund 12 Ländern werden von bestehenden und neuen Technologien profitieren können. Der Anbau von Bohnen ist kostengünstig und wird als proteinhaltiges Nahrungsmittel zahlrei- chen Menschen der ländlichen und städtischen Bevölkerung zur Nahrungssicherheit dienen. Der Anbau von attraktiven neuen Bohnensorten wird ebenfalls die wirt- schaftliche Lage von Kleinproduzenten verbessern. Der erhöhte Zink- und Eisenan- teil der neuen Bohnensorten wird schliesslich zu einer verbesserten Gesundheit von Frauen und Kindern beitragen. Zentralamerika – Landwirtschaftliche Entwicklung: Die DEZA hat in den letzten Jahren in Zentralamerika mehrere Programme zur Unterstützung der kleinbäuer-
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lichen Landwirtschaft durchgeführt. Diese Programme konnten auf die Mitarbeit renommierter internationaler Agrarforschungszentren zählen. Als Ergebnis wurden über 250 neue Pflanzensorten (in den Grundnahrungsmitteln Mais, Bohne und Kartoffel) entwickelt und auf mehreren hunderttausend Hektaren von Kleinbauern- familien angebaut. Zudem tragen gegen 400 000 Metallsilos in Kleinbetrieben zur sicheren Lagerung der Maisernte bei. Rund 1500 Handwerker haben die Fähigkeit erlangt, weitere Silos zu produzieren und den Markt selbstständig zu bedienen. Schliesslich haben gegen 100 000 Kleinbauernbetriebe Bodenschutzmassnahmen eingeführt. Eine Kosten-Nutzen-Schätzung hat im Rückblick auf die letzten 15 Jahre ergeben, dass für jeden von der DEZA eingesetzten Franken ein wirtschaftlicher Nutzen von mindestens 4 Franken für die kleinbäuerliche Landwirtschaft in Zentral- amerika entstanden ist. Gegenwärtig unterstützt die DEZA die Integration dieser Programme in die nationale Landwirtschaftspolitik von Nicaragua und Honduras, im Sinne der langfristigen Nutzung der aufgebauten Kapazitäten. Indien – Zugang zu Mikrofinanzen: Seit 1978 arbeitet die DEZA zusammen mit der «National Bank for Agriculture and Rural Development» (NABARD). Flexible Instrumente gekoppelt mit weitsichtigen Strategien haben das indische Bankenwe- sen so verbessert, dass: a) rund 40 Millionen arme Inderinnen und Inder Zugang zu Spar- und Kredit- dienstleistungen der Banken haben (grösstes Mikrofinanzprogramm der Welt); b) NABARD von einer reinen Landwirtschaftsbank zu Indiens grösster und wichtigster Entwicklungsbank auch für Kleinindustrie geworden ist. Nepal – Zugang zu Verkehrswegen: In den letzten 40 Jahren wurden in Nepal mit Schweizer Hilfe über 2300 Hängebrücken mit einer Gesamtlänge von mehr als
180 Kilometern gebaut. Dies entspricht der doppelten Länge der Brücken des
gesamten Eisenbahnnetzes in der Schweiz. Die Hängebrücken helfen jeden Tag rund
500 000 Menschen, Flüsse sicher zu überqueren, und ermöglichen ihnen, zu Märk-
ten, Schulen oder Gesundheitszentren zu gelangen, was zuvor gar nicht oder nur mit mehrstündigen Fussmärschen möglich gewesen war. Dank verkürzten Trans- portwegen können auch neue Produkte angebaut werden, und die Produzentinnen und Produzenten erzielen auf den Märkten bessere Preise. Der arbeitsintensive Bau der Brücken erfolgt hauptsächlich durch lokale Arbeitskräfte und schafft dadurch Einkommen in abgelegenen Gebieten. Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit legt grosses Gewicht auf die Stärkung der öffentlichen und privaten Partner. In
34 Ausbildungszentren wird heute das technische Knowhow für den Hängebrücken-
bau gelehrt und verbreitet. Mit ihrer langjährigen Erfahrung trug die Schweiz auch zur Erarbeitung und Verabschiedung einer nationalen Strategie für den Bau von Hängebrücken in Nepal bei. Dank der Beteiligung der Bevölkerung und transparen- ter öffentlicher Rechenschaftsablegung konnte auch während der vergangenen Bürgerkriegsjahre der Bau von Hängebrücken fortgesetzt werden.
A 1.2 Bessere Bildung Laut MDG 2 sollen bis zum Jahr 2015 alle Kinder in der ganzen Welt, Knaben ebenso wie Mädchen, eine vollständige Primarschulbildung abschliessen können. In allen Regionen der Welt steigen die Einschulungsquoten, Schwarzafrika und Asien
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sind aber nicht ganz auf Zielkurs. Hinzu kommt, dass hier die Mehrzahl der nicht eingeschulten Kinder nach wie vor Mädchen sind. Die DEZA unterstützt Bildungsprogramme in Bolivien, Ecuador, Peru, Zentral- amerika, Benin, Burkina Faso, Mali, Tschad, Bangladesch, Gaza und Westbank, Laos, der Mongolei, Nepal und Vietnam. Im Mittelpunkt der bilateralen Programme stehen Berufsschulbildung, Grundschulbildung und Alphabetisierung für Erwach- sene. Die Unterstützung zielt auf verbesserte Qualität ab: innovative Bildungsmass- nahmen, um die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Relevanz der Bildungsdienste zu verbessern und die Bildungspolitik zu reformieren. Für Grundbildung stellt die DEZA auch über multilaterale Institutionen (UNICEF, UNESCO) Mittel zur Verfü- gung. Die DEZA unterstützt junge Menschen dabei, durch Berufsbildung eine Beschäfti- gung zu finden oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Sie fördert auch gute Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen, die eine ent- scheidende Rolle bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze vor allem für ungelernte Arbeitskräfte spielen. Beispiele für Resultate der operationellen Programme der DEZA während der letz- ten 5 Jahre sind: Peru – Berufsbildung: Zwei Drittel der Bevölkerung Perus im erwerbsfähigen Alter sind arbeitslos oder unterbeschäftigt. Das DEZA-Berufsbildungsprogramm CAPLAB hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeits- und Bildungsministerium, mit Ausbildungszentren und privaten Betrieben ein auf die Bedürfnisse des Marktes aus- gerichtetes Berufsbildungsmodell für sozial benachteiligte Jugendliche und Frauen entwickelt. Die peruanische Regierung ist im Begriff, es in der nationalen Berufs- bildungs- und Arbeitsmarktpolitik zu verankern. Erfolgsfaktoren sind die modular aufgebauten Lehrgänge, die Lehrerfortbildung und die Einrichtung von Stellen- vermittlungsbüros in den Ausbildungszentren. Bereits haben rund ein Drittel der staatlichen Berufsbildungszentren das Modell übernommen; diese bilden jährlich ca. 30 000 Jugendliche (davon 50 % Frauen) aus. Mit einem Franchising-System werden die Erfahrungen an neue Pilotregionen, auch in ländlichen Gebieten, weiter- gegeben. Eine kürzlich durchgeführte Wirkungsstudie hat nachgewiesen, dass mehr als die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungskurse von CAPLAB eine feste und auf sie zugeschnittene Beschäftigung in einem Betrieb finden (in der Vergleichgruppe waren es nur 20 %) und sich rund 15 % selbstständig machen. Sie profitieren auch von besseren Arbeitsbedingungen wie höhere Löhne und soziale Sicherheit, was sich positiv auf die Lebensbedingungen und Perspek- tiven ihrer Familien auswirkt. Bangladesch – Bildungsförderung: Gemeinsam mit anderen Gebern und der Regie- rung Bangladeschs hat die DEZA an einer nationalen Politik für das non-formale Bildungssystem mitgearbeitet. Darin werden die Regierungs- und Nichtregierungs- agenturen auf eine gemeinsame Agenda zur Halbierung der Analphabetismusrate bis
2015 verpflichtet. Damit hat Bangladesch eine Vorreiterrolle im Bildungsbereich
übernommen und sogar Indien überholt. Die Einschulungsrate liegt mittlerweile bei fast 85 %, und Mädchen haben genauso Zugang zur Schule wie Knaben. Kinder und Jugendliche, denen zuvor der Zugang zur Schule wegen Armut oder Marginalisie- rung nicht möglich war, konnten durch breit angelegte Förderprogramme geschult und handwerklich ausgebildet werden (skills development). In nationalen Program- men werden berufliche Grundlagen und Lebenskenntnisse genauso vermittelt wie
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Lesen und Rechnen. Tausende von Schulen oder Ausbildungszentren wurden dafür landesweit geschaffen, Hunderttausende von Kindern erreicht. Nichtregierungsorga- nisationen, die von der DEZA gefördert und unterstützt werden, schaffen innovativ Lern- und Ausbildungszentren auf dem Land und in den grösseren Städten und ergänzen und bereichern so das staatliche System, wo dieses noch Lücken hat.
A 1.3 Bessere Gesundheit Laut MDG 4–6 sollen bis 2015 die Kindersterblichkeit um zwei Drittel und die Müttersterblichkeit um drei Viertel gesenkt werden. Zudem soll die weitere Aus- breitung von HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose und anderen schweren Krankheiten zum Stillstand gebracht und allmählich umgekehrt werden. Für alle drei Bereiche ist die Zwischenbilanz gemischt: Es gibt Fortschritte in einigen Regionen, insgesamt sind die bisherigen Erfolge aber nicht auf Zielkurs, und in Schwarzafrika ver- schlechtert sich die Gesundheitssituation der Menschen im Durchschnitt sogar. Die Priorität der Gesundheit in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit ist im letzten Jahrzehnt stark gestiegen. Entsprechend sind die weltweiten Investitionen auf ein Mehrfaches gewachsen, und es sind neue Finanzmechanismen geschaffen worden, wie zum Beispiel IFF, IFFIm, UNITAID, GFATM und GAVI. Die Schweiz hat ihre Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit in der Zielvereinbarung zwischen EDA und EDI zur Gesundheitsaussenpolitik geregelt. Die DEZA unterstützt bilaterale Gesundheitsprogramme in Benin, Mali, Mosambik, Tansania, Tschad, Südliches Afrika, Nepal und Kambodscha. Das vorrangige Ziel der Gesundheitsprogramme ist es, Ungleichheiten abzubauen, indem armenfreund- liche Gesundheitssysteme gestärkt und die Gesundheitsdienste mehr auf die Bedürf- nisse der Armen ausgerichtet werden. Die Schweiz leistet auch Beiträge an die einschlägigen multilateralen Institutionen wie UNICEF, UNFPA, UNAIDS, WHO. Die DEZA betrachtet den Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln als Teil der elementaren Gesundheitsversorgung und der Stärkung des Gesundheitswesens in Entwicklungsländern. Sie unterstützt den in Genf ansässigen «Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria» (GFATM), das «Globale Forum für Gesundheitsforschung» (GFHR) und die Stiftung «Medicines for Malaria Ven- ture» (MMV). Zu den wichtigsten Beiträgen der DEZA im internationalen Politikdialog zu Gesundheit während der letzten 5 Jahre gehört Folgendes: Im Zusammenhang mit der Forschungspolitik der WHO hat die DEZA durchgesetzt, dass die Forschung zu öffentlicher Gesundheit in Entwicklungsländern nun konsequent auf die für die Armutsminderungsstrategien relevanten Wissenslücken ausgerichtet wird (For- schung im Hinblick auf «evidence based policy making»). Die DEZA hat ferner erreicht, dass das MDG 5 durch das Ziel, bis 2015 den universellen Zugang zu reproduktiver Gesundheit sicherzustellen, ergänzt worden ist. Beispiele für Resultate der Programme der DEZA während der letzten 5 Jahre sind: Tansania/Mosambik – Gesundheitsförderung: In der Gesundheitsförderung in Tan- sania und Mosambik ist die DEZA früh zur Unterstützung der Strategien der Part- nerländer übergegangen (sector wide approaches, SWAP). Am Beispiel der impräg- nierten Moskitonetze in Tansania lässt sich dabei exemplarisch die Wirksamkeit des
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thematischen Mehrebenen-Portfolioansatzes zeigen: In einem lokalen, kleinen Pilotprojekt wurde der Ansatz entwickelt, via Politikdialog wurde er fürs ganze Land übernommen und, unterstützt durch Budgethilfe, umgesetzt. Resultat: Die Kindersterblichkeit wegen Malaria ist um einen Viertel reduziert worden – das sind
40 000 Kinderleben pro Jahr.
A 1.4 Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit Laut MDG 7 soll der Verlust von Umweltressourcen bis 2015 – z.B. Wälder, Arten- vielfalt, Energie, saubere Luft und Wasser – aufgehalten und umgekehrt werden, und die Anzahl Menschen, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben und ohne Abwasserversorgung sind, soll halbiert werden. Bei den Waldflächen wird das Ziel erreicht werden, bei den anderen Umweltressourcen sind die Anstrengungen nicht auf Zielkurs. Die DEZA unterstützt bilaterale Umweltprogramme in Bolivien, Ecuador, Peru, Zentralamerika, Mali, Mosambik, Niger, Tschad, Indien, Laos, der Mongolei, Nepal und Vietnam. Die DEZA betont dabei die Zusammenhänge zwischen Armut und Umwelt und fordert im Politikdialog den Einbezug der Umweltplanung in die natio- nalen Armutsminderungsstrategien. Bilaterale und multilaterale Programme sowie Forschungspartnerschaften fördern einen nachhaltigeren Gebrauch natürlicher Ressourcen und die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft. Mit dem «Globalen Umweltprogramm» fördert die DEZA die nationale Umsetzung der Rio-Konven- tionen zum Schutz des Klimas, der Biodiversität und der Minderung der Landdegra- dation in ihren Partnerländern. Der wichtigste Beitrag der DEZA im internationalen Politikdialog zur Umwelt während der letzten 5 Jahre betraf die Ausarbeitung des Konzepts der «Integrierten Wasserbewirtschaftung», das heute auf internationaler Ebene im Rahmen des «Welt- Wasser-Rates» und der «Globalen Wasserpartnerschaft» angewandt wird. Dieses Konzept führt zu einem ganzheitlicheren Ansatz im Hinblick auf einen erschwing- lichen und nachhaltigen Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Anlagen für die Armen und im Hinblick auf den Zugang armer Bauern zu Wasser und zu seiner effizienten Nutzung. Beispiele für Resultate der Programme der DEZA während der letzten 5 Jahre sind: Nepal – Waldnutzung: Die Koppelung der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen (Holz, Früchte, Medizinalpflanzen usw.) mit der Einkommenssteigerung ist das Erfolgsrezept der Gemeinschafts-Waldnutzungsgruppen des «Nepal–Swiss Community Forestry»-Projekts der DEZA. Zusätzliches Einkommen erlaubt es den Familien, für Schulauslagen und Gesundheitskosten aufzukommen sowie Zugang zu Krediten und bebaubarem Land zu erhalten. Vietnam, Nepal, Indien, Pakistan, Afghanistan – Energieeffizienz: Die Backstein- industrie im aufstrebenden Asien verursacht riesige Umweltprobleme und ist u.a. ein Reservoir für Saisonarbeiter aus den Armutsgürteln von Indien und Bangladesch, welche auf über 100 000 Backsteinöfen Arbeit suchen. Durch die Einführung und die Anpassung verbesserter Technologien bei inzwischen über 500 Öfen wurden die Energieeffizienz und die Qualität der Backsteinherstellung deutlich erhöht. Damit reduzierte sich der Kohleverbrauch um rund das Fünffache, stiegen die Einkommen pro Einheit, die Arbeitsbedingungen verbesserten sich dank verbesserter Lüftung
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und reduzierter Abgase und der CO2-Ausstoss konnte deutlich reduziert werden. Die Modellwirkung führte dazu, dass die weitere Verbreitung der Technologie in direk- ter Süd-Süd-Zusammenarbeit erfolgen kann.
A 1.5 Förderung der guten Regierungsführung und der Gleichstellung der Geschlechter Die DEZA behandelt die Förderung der Menschenrechte, der guten Regierungs- führung und der Gleichstellung der Geschlechter als unverzichtbaren Bestandteil der unterstützten Programme in allen Partnerländern. Dies beinhaltet folgende Aspekte: