Parlamentarische Initiative. Erhöhung der Fraktionsbeiträge zur Deckung der Kosten der Sekretariate. Bericht vom 21. August 2009 des Büros des Nationalrates. Stellungnahme des Bundesrates
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Parlamentarische Initiative Erhöhung der Fraktionsbeiträge zur Deckung der Kosten der Sekretariate Bericht vom 21. August 2009 des Büros des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates
vom 11. September 2009
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Zum Bericht des Büros des Nationalrates vom 21. August 2009 betreffend «Erhö- hung der Fraktionsbeiträge zur Deckung der Kosten der Sekretariate» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
11. September 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2009-2132 6205
Stellungnahme
1 Ausgangslage
Zur Deckung der Kosten ihrer Sekretariate erhalten die Fraktionen einen jährlichen Beitrag, bestehend aus einem Grundbeitrag und einem Beitrag pro Fraktionsmitglied (Art. 12 des Parlamentsressourcengesetz vom 18. März 1988; PRG, SR 171.21). Gegenwärtig beträgt der jährliche Grundbeitrag pro Fraktion 94 500 Franken und der Beitrag pro Fraktionsmitglied 17 500 Franken (Art. 10 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 1988 zum Parlamentsressourcengesetz; VPRG, SR 171.211). Die Mehrheit der Fraktionspräsidien fordert eine Erhöhung dieser Fraktionsbeiträge. Der Grundbeitrag soll von gegenwärtig 94 500 Franken um
17 500 Franken auf 112 000 Franken erhöht werden. Der Beitrag pro Fraktionsmit-
glied soll von 17 500 Franken um 3300 Franken auf 20 800 Franken erhöht werden. Die vorgeschlagene Erhöhung führt – unter der Voraussetzung unveränderter Anzahl der Fraktionen oder Fraktionsmitglieder – zu jährlichen Mehrausgaben von 916 800 Franken. Des Weiteren soll die Zweckbindung dieser Gelder verstärkt und jährlich nachgewiesen werden. Die Verantwortung für die jährliche Berichterstattung an die Verwaltungsdelegation obliegt den Fraktionspräsidien. Das Büro des Nationalrates hat am 28. Mai 2009 diesem Antrag zugestimmt und eine Initiative des Büros beschlossen. Das Büro des Ständerates hat am 11. Juni 2009 seine Zustimmung gegeben.
2 Stellungnahme des Bundesrates
Aus der Sicht des Bundesrates ist es in erster Linie Sache des Parlaments, wie es die Erfüllung seiner Aufgaben organisiert. Er auferlegt sich daher in solchen Fragen Zurückhaltung in seiner Stellungnahme. Im vorliegenden Fall steht nicht die Organi- sation des Parlaments an sich im Vordergrund, sondern die Finanzierung seiner Fraktionssekretariate. Gegenstand ist die Änderung der Verordnung zum Parla- mentsressourcengesetz. Da diese Änderung rein parlamentsinterne Regelungen ohne Auswirkung auf Bundesrat und Bundesverwaltung enthält, verzichtet der Bundesrat auf eine Stellungnahme. Gleichzeitig signalisiert er, dass es einen Ausgleich zu finden gilt zwischen dem Anliegen nach einem reibungslosen Ablauf des Parla- mentsbetriebs einerseits und den finanzpolitischen Erfordernissen andererseits.