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Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken
vom 8. September 2010
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.
8. September 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2010-1751 6691
Übersicht
Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern und globale Herausforderungen verlangen nach global abgestimmten Massnahmen. Die multilateralen Entwick- lungsbanken als zentrale Pfeiler des internationalen Entwicklungssystems sind bestens dafür ausgerüstet. Die Schweiz hat als langjähriges Mitglied dieser Insti- tutionen direkte Mitgestaltungsmöglichkeiten. Sie ist aufgerufen, ihre Mitglied- schaftspflichten wahrzunehmen und sich an der Erhöhung des Kapitals dieser Institutionen zu beteiligen.
Die Armutsbekämpfung und die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele wie auch die Integration der ärmsten und fortgeschritteneren Entwicklungsländer in das globale Wirtschaftssystem zum Nutzen ihrer Bevölkerungen und Volkswirtschaften bleiben zentrale Aufgaben der internationalen Entwicklungszusammenarbeit in den kommenden Jahren. Globale Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährungsun- sicherheit, Umweltkatastrophen oder Finanzkrisen machen nicht Halt vor Landes- grenzen. Entsprechend müssen Lösungen durch die Staatengemeinschaft als Ganzes erarbeitet werden. Als stark aussenwirtschaftsorientiertes Land ist die Schweiz in ganz besonderem Masse auf möglichst stabile und ausgewogene internationale Beziehungen angewiesen und hat infolgedessen alles Interesse daran, sich aktiv an der Lösung der zahlreichen globalen Probleme der internationalen Gemeinschaft zu beteiligen. In diesem Umfeld nimmt insbesondere auch die Bedeutung der multilateralen Ent- wicklungsbanken (MDBs) für aussen-, entwicklungs-, umwelt-, wirtschafts- und finanzpolitische Anliegen stetig zu. Die MDBs haben eine kritische Grösse, fundier- tes weltweites Know-how und grosse Erfahrung sowie ausgewiesene Vorteile in der Erarbeitung, Koordination und Umsetzung international abgestimmter Massnah- menpakete. Diese Qualitäten sind für die Bewältigung globaler Herausforderungen unentbehrlich. Im Zuge der 2008 manifest gewordenen Finanzkrise wurden alle Entwicklungsban- ken aufgefordert, Sofortmassnahmen zugunsten der am meisten betroffenen Emp- fängerländer zu ergreifen. Die Krisenbekämpfung hat erhebliche Mittel gebunden, die für die Finanzierung der notwendigen Investitionen zur Überwindung von struk- turellen Mängeln und der Armutsbekämpfung in Entwicklungs- und Transitionslän- dern nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine ausreichende Kapitalisierung und damit verbunden die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln durch die Anteilseigner ist jedoch eine zentrale Voraussetzung, damit die Banken ihre Kunden bei der Bewälti- gung der mittel- und langfristigen Herausforderungen angemessen unterstützen und eine antizyklische Rolle spielen können. Bei den Entwicklungsbanken wurden Grundsatzentscheide über eine Kapitalerhö- hung anlässlich der Jahresversammlungen im Frühling 2009 bzw. 2010 gefällt. Der Bundesrat plant, sich im Rahmen der bisherigen Anteile an den Kapitalerhöhungen dieser Banken zu beteiligen. Dazu muss die Schweiz ihren Teil unter den Geberlän- dern in der Mittelaufbringung übernehmen (Lastenverteilung, «Burden Sharing»).
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Nur so kann sie ihre entwicklungspolitische Erfahrung einbringen und mit frischen Ideen zu Lösungen beitragen, bzw. optimal von der Erfahrung der MDBs in ihrer bilateralen Hilfe profitieren. Bei einer Nichtbeteiligung an den Kapitalerhöhungen würde der Stimmenanteil der Schweiz teils massiv reduziert. Dies hätte Auswirkun- gen auf das Image der Schweiz sowie mittelfristig auf ihre Vertretung in den Lei- tungsgremien und ihre Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten. Schweizer Unternehmen beteiligen sich rege an öffentlichen Aufträgen, die von den MDBs finanziert oder direkt vergeben werden. Zwischen 2005 und 2009 wurden Aufträge im Gesamtwert von 949 Millionen Franken an Schweizer Unternehmen vergeben (vgl. Anhang 8). Kapitalerhöhungen bieten nicht nur die Gelegenheit zur Stärkung der finanziellen Basis der MDBs, sondern auch für eine grundsätzliche Überprüfung und Aktualisie- rung der strategischen und operationellen Ausrichtung. So analysieren die Mit- gliedsländer zusammen mit dem Management die strategischen Prioritäten, das Risikomanagement sowie die Qualität- und Resultatorientierung. Dabei werden klare Zielvorgaben festgelegt, die von den Mitgliedsländern überwacht werden. Zusammen bilden die Analysen und Zielvorgaben ein Paket, das von den Gouver- neuren begutachtet und von den Verwaltungsräten verabschiedet wird. Die multilateralen Entwicklungsbanken und ihre Mitgliedsländer sind sich einig, dass sich die Banken auf ihr Kernmandat konzentrieren, nämlich die Reduktion von Armut bzw. die Transition zu demokratischen und marktwirtschaftlichen Systemen. Wie in den vergangenen Jahren sollen auch in Zukunft die komparativen Vorteile der multilateralen Entwicklungsbanken genutzt werden und Projekte insbesondere im Infrastruktursektor, im Privatsektor und im Finanzsektor wie auch im Bildungs- und Gesundheitswesen finanziert werden. Gleichzeitig passen die MDBs ihren Fokus und die Stossrichtung ihrer Operationen an, indem sie neue Themen wie Klimawandel, Energiesicherheit oder den Wechsel zu einem CO2-neutralen Wachs- tum integrieren und verstärkt Projekte in diesen Bereichen finanzieren. Die Beteiligung der Schweiz an den multilateralen Entwicklungsbanken ist seit Jahren eine feste Komponente der multilateralen Hilfe der Schweiz. Die Schweiz ist Mitglied der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), der Internationalen Finanzierungsgesellschaft (IFC), der Europäischen Bank für Wie- deraufbau und Entwicklung (EBRD), der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB), der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDB), der Afrikanischen Entwicklungs- bank (AfDB) und der Entwicklungsbank des Europarates (CEB). Die Hauptgründe für eine fortgesetzte aktive Beteiligung der Schweiz an IBRD, IFC, EBRD, IDB, AsDB und AfDB lassen sich wie folgt zusammenfassen. – Die multilateralen Entwicklungsbanken bilden ein System eigenständiger Institutionen, das historisch gewachsen ist und dem die Schweiz zum Teil vor Jahrzehnten beigetreten ist. Angesichts der Entwicklungsherausforderungen haben alle MDBs eine Existenzberechtigung, die sie durch eine deutliche Ausrichtung und Komplementarität optimal zum Nutzen der begünstigten Länder sowie aller Mitgliedsländer einsetzen. In der heutigen globalisierten
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Welt sind sie systemrelevant und integraler Teil der internationalen Finanz- architektur. – Während sich die Weltbankgruppe1 durch ihre quasi universelle Mitglied- schaft und globale Reichweite auszeichnet, werden die regionalen Entwick- lungsbanken von ihren regionalen Mitgliedsländern als «ihre» Bank betrachtet. Dieser hohe Grad an Aneignung («ownership») ermöglicht es den regionalen Entwicklungsbanken, heikle Fragen mit ihren Mitgliedslän- dern anzugehen, ohne ablehnende Reaktionen zu erzeugen. In dieser Weise ergänzen sich die Banken. – Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der MDBs für entwicklungspoliti- sche, wirtschaftliche und finanzpolitische Anliegen, ist es im Interesse der Schweiz, auch künftig in diesen Institutionen vertreten zu sein und deren Kurs mitzubestimmen. – Mit ihrer Beteiligung unterstützt die Schweiz die sechs grössten MDBs, die einen starken Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ihrer Einsatzregionen leisten. Dies ist nicht nur eine Frage der Solidarität, son- dern liegt auch im längerfristigen Interesse unseres Landes. – Mit ihrer finanziellen Beteiligung am Kapital der sechs Banken übernimmt die Schweiz ihren Teil unter den Geberländern an der Mittelaufbringung (Lastenverteilung, «Burden Sharing») und trägt zur Absicherung der von den sechs Banken auf den internationalen Kapitalmärkten (darunter auch dem schweizerischen) aufgenommenen Anleihen bei. – Die fortgesetzte Mitgliedschaft der Schweiz in den sechs Institutionen ermöglicht der schweizerischen Wirtschaft, sich weiterhin an den zum Teil sehr bedeutenden internationalen Ausschreibungen der Banken zu beteili- gen. Durch die stetige Weiterentwicklung von Wertschöpfungsketten in vie- len Entwicklungsländern – die im Vergleich zu den Industrieländern mit doppelt so hohen Wirtschaftswachstumsraten eigentliche Wachstumspole darstellen – können auch für global ausgerichtete Schweizer Unternehmen neue Märkte erschlossen werden. – Durch institutionelle Reformen, Aktualisierung der Strategien und Komple- mentarität zu den Schwesterorganisationen werden die Banken weiter ge- stärkt; dies trägt dazu bei, dass die Risiken minimiert und die operationelle Wirksamkeit der MDBs auch bei wachsender Geschäftstätigkeit verstetigt wird. – Mit der Beteiligung am Kapital der Entwicklungsbanken leistet die Schweiz einen weiteren Beitrag an die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit. Dieser Beitrag wird international anerkannt, in dem die Zahlungen2 an die
1 Zur Weltbankgruppe gehören die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), die Internationale Entwicklungsagentur (IDA), die Internationale Finanzierungs- gesellschaft (IFC), die Multilaterale Investitionsagentur (MIGA) und das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID).
2 Mit Ausnahme der EBRD (siehe Ziff.4.2.3.3).
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Kapitalerhöhungen der APD-Quote («Aide publique au développement», APD) der Schweiz angerechnet werden. Will sich die Schweiz an den verschiedenen und im Grundsatz bereits beschlossenen Kapitalerhöhungen beteiligen, dann ist die Bereitstellung eines neuen Rahmenkredi- tes auf das Frühjahr 2011 erforderlich. Aus oben dargelegten Gründen sieht der Bundesrat die Beteiligung an folgenden Kapitalerhöhungen vor:
Überblick über die Beteiligung der Schweiz an den anstehenden Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken
Kapitalerhöhung Aktueller Anteil der Schweiz Einzahl- Absoluter Nicht finanzwirk- (%) Aktien- an den Kapitalerhö- barer einzubezahlende sames Garantie- anteil der hungen (in der Anteil Teil (in der kapital Schweiz Bankwährung bzw. (%) Bankwährung bzw. (in der Bank- (%) Mio. CHF3) Mio. CHF3) währung bzw. Mio. CHF3)
AfDB4 200 % 1,46 % UA 640,5 Mio. 6% UA 38,4 Mio. UA 602,1 Mio. (von USD 33 Mrd. CHF 1052,3 Mio. CHF 63,1 Mio. CHF 989,1 Mio. auf USD 99 Mrd.)
AsDB5 200% 0,58 % USD 633,0 Mio. 4% USD 25,3 Mio. USD 607,6 Mio. (von USD 55 Mrd. CHF 696,3 Mio. CHF 27,9 Mio. CHF 668,4 Mio. auf USD 165 Mrd.)
IDB 70% 0,47 % USD 330,0 Mio. 2,4 % USD 8,0 Mio. USD 322,0 Mio. (von USD 100 Mrd. CHF 363,0 Mio. CHF 8,8 Mio. CHF 354,2 Mio. auf USD 170 Mrd.)
IBRD 45% 1,46 %6 USD 971,6 Mio. 6% USD 58,3 Mio. USD 913,3 Mio. (von USD 190 Mrd. CHF 1068,8 Mio. CHF 64,1 Mio. CHF 1004,6 Mio. auf USD 276 Mrd.)
IFC 8,3% 1,65 %4 USD 2,5 Mio. 100 % USD 2,5 Mio. Kein (von USD 2,4 Mrd. CHF 2,7 Mio. CHF 2,7 Mio. Garantiekapital auf USD 2,6 Mrd.)
EBRD 50% 2,3 % EUR 205,3 Mio. 0 %7 Kein Paid-in EUR 205,3 Mio. (von EUR 20 Mrd. CHF 297,7 Mio. CHF 297,7 Mio. auf EUR 30 Mrd.)
Total CHF 3480,8 Mio. CHF 166,6 Mio. CHF 3314,0 Mio.
Die Schweiz wird sich je nach Kursentwicklung in Franken, in US-Dollar oder eventuell in Euro an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken engagieren. Somit sind die in der Botschaft genannten Beträge eine Kalkulation in Franken mit heute bekannten Eckwerten.
3 Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011,
gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF. 4 Die AfDB hat ihre Wechselkurse für die Kapitalerhöhung für gewisse Währungen fixiert
1 UA = 1 SDR = 1,49356 USD (von der AfDB für den GCI im Mai 2010 fixiert).
5 Die AsDB gewährt ihren Mitgliedsländern verschiedene Zeichnungsmodalitäten. Die Schweiz wird zum gegebenen Zeitpunkt die für sie beste Option auswählen. Angaben ent- sprechen 1 SDR = 1,53258 USD (gemäss Berechnungen der AsDB vom 1. März 2010).
6 Neuer Anteil nach Stimmrechtsreform.
7 Anstelle eines durch die Mitgliedsländer finanzierten einzahlbaren Anteils (Paid-in) erfolgt ein Transfer von EUR 1 Mrd. aus den Reserven der EBRD.
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Von der beantragten Verpflichtungssumme von rund 3,5 Milliarden Franken werden gemäss den diesjährigen Wechselkursen 167 Millionen Franken einzahlbar sein, der restliche Teil wird als Garantiekapital gezeichnet. Diese Beitragszahlungen werden über eine Einzahlungsperiode von 3 bis 8 Jahren finanziert werden. Eine zusätzliche Reserve von 8,5 Millionen Franken wird gegebenenfalls für erhöhte Beitragszahlun- gen infolge von Schwankungen des Wechselkurses verwendet. Die Reserve ent- spricht rund 5 Prozent des einzahlbaren Anteils, sodass höchstens 175 Millionen Franken einzubezahlen wären. Diese Verpflichtung ist als eine Kapitaleinlage zu verstehen, welche im Falle eines Austrittes der Schweiz aus einer dieser Institutio- nen von der betreffenden Entwicklungsbank an die Schweiz zurückerstattet werden wird. Der Verpflichtungssaldo von rund 180 Millionen Franken des vorangehenden Rahmenkredits aus dem Jahr 1995 für die Kapitalbeteiligung an den regionalen Entwicklungsbanken und derjenige von rund 200 Millionen Franken des Rahmen- kredits zur Beitrittsbeteiligung an der Weltbankgruppe aus dem Jahr 1991 werden dabei nicht beansprucht und verfallen. Die beiden Rahmenkredite werden somit um diese Saldi gekürzt, können jedoch wegen der bestehenden Garantien (Eventualver- pflichtungen) nicht abgeschlossen werden. Der Bundesrat unterbreitet diese Botschaft über die Kapitalerhöhungen bei den multilateralen Entwicklungsbanken parallel zur Botschaft über die Erhöhung der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkom- mens (BNE) bis 2015 gemäss der entsprechenden Ankündigung im Bericht des Bundesrats über die Weiterführung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zuhanden des Parlaments vom 8. Dezember 2008. Die beiden Botschaften sind insofern miteinander verknüpft, als dass bei beiden die Zahlungen (mit Ausnahme der EBRD) an die APD-Quote der Schweiz angerechnet werden. Beide Botschaften wurden zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt, da der Entscheid über die Kapitalerhöhungen bei den Entwicklungsbanken die Volumen und die Verteilung der APD-Mittel zwischen bilateralen und multilateralen Kanälen beeinflusst. Ferner soll das Parlament die Gelegenheit erhalten, gleichzeitig über beide Anträge zu ent- scheiden.
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Inhaltsverzeichnis
Übersicht 6692
1 Wachsende Bedeutung des Multilateralismus: Die Interessen
der Schweiz in einer globalisierten Welt 6699
1.1 Veränderte Herausforderungen und Rahmenbedingungen 6699
1.2 Tragende Rolle der multilateralen Entwicklungsbanken 6699
1.3 Interessen der Schweiz 6703
2 Funktionsweise und institutionelle Struktur der MDBs 6704
2.1 Die Beteiligung der Schweiz an den wichtigsten multilateralen
Entwicklungsbanken 6704
2.2 Funktionsweise und Aufgabe der MDBs 6704
2.3 Kreditfenster der MDBs 6705
2.4 Institutionelle Struktur der MDBs 6706
2.4.1 Der Gouverneursrat 6706
2.4.2 Der Exekutivrat 6707
2.4.3 Die Direktion der Bank 6707
2.5 Finanzielle Ressourcen und deren Zuteilung 6708
3 Die Investitionstätigkeit der MDBs im Rückblick 6708
3.1 Rückblick auf die Darlehensvergabe der MDBs 6708
3.2 Meilensteine der MDBs seit den letzten Kapitalerhöhungen
im Jahre 1995 6711
3.3 Höhere Wirksamkeit 6714
4 Anstehende Kapitalerhöhungen 6715
4.1 Verwendung bisheriger Rahmenkredite 6715
4.2 Verwendung des neuen Rahmenkredits: Gesamtüberblick
und vorgesehene Kapitalerhöhungen 6716
4.2.1 Gesamtüberblick 6716
4.2.2 Vorgesehene Kapitalerhöhungen 6718
4.2.2.1 Die Kapitalerhöhung der IBRD 6719
4.2.2.2 Die Kapitalerhöhung der IFC 6721
4.2.2.3 Die Kapitalerhöhung der EBRD 6723
4.2.2.4 Die Kapitalerhöhung der IDB 6725
4.2.2.5 Kapitalerhöhung der AfDB 6727
4.2.2.6 Die Kapitalerhöhung der AsDB 6729
4.2.2.7 Die Kapitalerhöhung der CEB 6731
4.2.3 Fazit 6731
5 Zielfestlegung und Überprüfung 6732
6 Auswirkungen 6733
6.1 Finanzielle Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden 6733
6.2 Personelle Auswirkungen 6734
6.3 Volkswirtschaftliche Auswirkungen 6734
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7 Verhältnis zur Legislaturplanung und zum Finanzplan 6735
8 Rechtliche Aspekte 6735
9 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 6736
Anhänge:
1 Vergleichende Information betreffend die sechs multilateralen
Entwicklungsbanken 6737
2 Übersicht über die verschiedenen Rahmenkredite im Zusammenhang
mit den Schweizer Beteiligungen am Kapital der MDBs 6739
3 Verwendung der bisherigen Rahmenkredite 6740
4 Gesamter langfristiger Nettokapitalfluss nach Regionen 6742
5 Darlehensvergabe nach Sektor und MDB 6743
6 Anleihegeschäfte der multilateralen Entwicklungsbanken
auf dem Schweizer Kapitalmarkt 6745
7 Schweizer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den MDBs 6746
8 Beteiligung von Schweizer Firmen an Ausschreibungen der MDBs 6747
Bundesbeschluss über den Rahmenkredit für die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Afrikanischen, der Asiatischen, und der Interamerikanischen Entwicklungsbank sowie der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanzgesellschaft und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Entwurf) 6749
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Botschaft
1 Wachsende Bedeutung des Multilateralismus:
Die Interessen der Schweiz in einer globalisierten Welt
1.1 Veränderte Herausforderungen und
Rahmenbedingungen Trotz anderer globaler Herausforderungen bleibt die Armut ein zentrales Problem der globalen Gemeinschaft. Unterentwicklung und Armut haben viele Gesichter. Gemeinhin gelten ein Einkommen von unter 2 Franken pro Tag, eine unzureichende medizinische Versorgung, eine hohe Kindersterblichkeit, tiefe Einschulungsraten, extreme Unterbeschäftigung sowie eine ungenügende Ernährung als Armuts- symptome. Ferner kommt ein fehlender institutioneller Zugang zu politischer Mit- bestimmung oder Einflussnahme hinzu. Die Erreichung der acht Millenniumsent- wicklungsziele («Millennium Development Goals», MDGs) einschliesslich der Bereitstellung einer ausreichenden Infrastruktur und der Aufbau leistungsfähiger Institutionen in den wirtschaftlichen und sozialen Sektoren bleiben drängende Auf- gaben zur Verbesserung der Wohlfahrt von Milliarden von Menschen. Im Zeitalter der Globalisierung vermischen sich die bisherigen Entwicklungsfragen zunehmend mit anderen weltweiten Aufgaben. Globale Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährungsunsicherheit, Umweltkatastrophen oder Finanz- und Wirt- schaftskrisen machen nicht Halt vor Landesgrenzen. Entsprechend müssen Lösun- gen zunehmend durch die Staatengemeinschaft als Ganzes erarbeitet werden. Glo- bale Gouvernanz-Institutionen und internationale Regelwerke gewinnen weiter an Bedeutung. Unser global stark vernetztes Land muss künftige Rahmenbedingungen für die nachhaltige Entwicklung in Süd und Nord gemeinsam mit den OECD-, den Schwellen- und den Entwicklungsländern mitgestalten können. Aus diesen Gründen ist es für die Schweiz zentral, in den wichtigsten internationalen Institutionen, die sich für global gültige Spielregeln einsetzen und einen wesentlichen Beitrag zur Lösung nationaler und regionaler Probleme in Entwicklungsländern leisten, adäquat vertreten zu sein. Dieser Hintergrund macht klar, weshalb die multilaterale Zusam- menarbeit zunehmend an Bedeutung gewinnt und weshalb eine aktive Beteiligung unseres Landes angezeigt ist; dies auch, um unseren solidarischen Beitrag zu leisten.
1.2 Tragende Rolle der multilateralen
Entwicklungsbanken In diesem veränderten Umfeld nimmt insbesondere auch die Bedeutung der multi- lateralen (Finanzierungs-)Institutionen für aussen-, entwicklungs-, umwelt-, wirt- schafts- und finanzpolitische Anliegen stetig zu. Die multilateralen Finanzierungs- institutionen sind über die Jahre zu einem unverzichtbaren Bestandteil der internationalen Entwicklungsarchitektur geworden; ihre Institutionen sind historisch gewachsen, decken ein breites Spektrum ab und komplettieren sich. Die multilatera- len Finanzierungsinstitutionen umfassen neben dem Internationalen Währungsfonds (IMF) die Entwicklungsinstitutionen der Vereinten Nationen (UNO) und die multila- teralen Entwicklungsbanken («Multilateral Development Banks», MDBs). Dazu
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gehören die Weltbankgruppe und die vier regionalen Entwicklungsbanken. Die MDBs spielen eine Schlüsselrolle bei der Steuerung der Globalisierungsprozesse, bei der Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft, bei der Armutsbe- kämpfung sowie hinsichtlich des Umgangs mit natürlichen Ressourcen. Die MDBs unterstützen die Entwicklungs- und Transitionsländer darin, gute Rahmenbedingun- gen für wirtschaftliches Wachstum zu schaffen und helfen ihnen bei der Bewälti- gung der negativen Folgen, etwa in den Bereichen Klima, Umwelt und Soziales. So haben die multilateralen Entwicklungsbanken, allen voran die Weltbankgruppe, in den letzten paar Jahren eine Reihe von innovativen Ansätzen für eine umweltver- trägliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung erarbeitet. Dank ihren Möglichkei- ten, finanzielle Instrumente (Darlehen, Investitionszuschüsse sowie Garantien) mit analytischen und beratenden Arbeiten zu verbinden, haben sie diese auch praktisch umgesetzt. Durch die Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft entstehen neue Wirtschaftsmotoren mit Wachstumsraten von 5 Prozent und mehr. Davon profitieren auch die Industrienationen, darunter die Schweiz: Für den Schweizer Privatsektor eröffnen sich in den Entwicklungsländern damit Investitions- und Exportmöglich- keiten für ihre Güter und Dienstleistungen.
Stabilisierende Rolle der multilateralen Finanzierungsinstitutionen in der Krise Aufgrund ihrer institutionellen und strukturellen Vorteile sind in Krisenzeiten vor allem die internationalen Finanzierungsinstitutionen aufgefordert, rasch, flexibel und innovativ zu agieren. Die Weltbankgruppe, zusammen mit dem IMF, sowie die regionalen Entwicklungsbanken (AfDB, AsDB, IDB, EBRD) haben während der Finanzkrise 2008 eine Führungsfunktion übernommen, indem sie in komplementärer Weise Regierungen in der Stabilisierung ihrer nationalen Volkswirtschaften unterstützen und wichtige Grundlagen für die Überwindung der negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise schaffen. Dazu mussten beträchtliche finanzielle Ressourcen bereitgestellt wer- den. So wurde einerseits das Ausleihvolumen der nicht verbilligten, regulären Kredite mehr als verdoppelt, was vor allem Schwellenländern und fortgeschrit- tenen Entwicklungsländern zugute kommt. Andererseits wurde das Ausleihvo- lumen für die ärmsten Länder kurzfristig erhöht, indem die verfügbaren Mittel für stark verbilligte Kredite und Zuschüsse (die sogenannten Entwicklungs- fonds) rascher ausgeschöpft wurden («front-loading»). Ausserdem haben alle multilateralen Finanzierungsinstitutionen umfassende Initiativen zur Ankurbe- lung des Handels und zur Sanierung des Finanzsektors lanciert.
Bei der Finanzierung der MDBs ist zu beachten, dass sich der Beitrag der Schweiz aus zwei Komponenten zusammensetzt: regelmässige Beiträge an die Entwicklungs- fonds zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer und Beteiligungen am Kapital der Institutionen zugunsten der fortgeschritteneren Entwicklungsländer. In dieser Bot- schaft geht es nur um die Kapitalerhöhungen der Banken und nicht um die Beiträge an die Fonds. Es ist aber zu betonen, dass auch die ärmsten Entwicklungsländer von den geplanten Kapitalerhöhungen profitieren. Dies geschieht durch positive regio- nale Effekte, die von dynamischen Entwicklungs- und fortgeschrittenen Entwick- lungsländern ausgelöst werden, durch die direkte Förderung des Privatsektors sowie
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den Transfer grösserer Beträge aus dem Nettoeinkommen der Banken in die Ent- wicklungsfonds. Der Bundesrat anerkennt die bedeutende Rolle, welche die multilateralen Entwick- lungsbanken beim Angehen globaler Herausforderungen spielen. Die multilateralen Finanzierungsinstitutionen sind eine wesentliche Ergänzung zu den UNO-Entwick- lungsorganisationen sowie der bilateralen Unterstützung der Geberländer, und zwar aus folgenden Gründen: – Grössenvorteile: Die MDBs verfügen über einen Grössenvorteil, der bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wesentlich ist. Sie sind mit finan- ziellen Ressourcen ausgestattet, welche die Finanzierung auch von grossen Strukturanpassungsprogrammen und Infrastrukturvorhaben ermöglichen. Als Folge davon sind viele dieser Programme langfristig angelegt mit entspre- chenden finanziellen Zusagen. Davon profitieren ärmere wie auch fortge- schrittenere Entwicklungsländer. – Wissenszentren: Die MDBs, zusammen mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen («United Nations Development Programme», UNDP) und den spezialisierten UNO-Organisationen, sind Wissenszentren, in denen globale Erfahrungen und Forschungsresultate zusammenlaufen, aus denen alle Entwicklungsländer und Entwicklungsorganisationen einen gros- sen Nutzen ziehen. Sie nehmen im Hinblick auf ein globales Gouvernanz- system eine Vorreiterrolle ein bei der Festlegung von gemeinsamen Stan- dards, Richtlinien und Vorgehensweisen sowie bei der Vorbereitung innovativer Ansätze, beispielsweise bezüglich der guten Regierungsführung, der Wirksamkeitsorientierung oder anderer optimaler Verfahren («Best Prac- tices»). – International anerkannte Regeln: Mit andern multilateralen Institutionen zusammen entwickeln die MDBs international anerkannte Regeln in den Bereichen Klimawandel, Umweltschutz und sozialer Verträglichkeit. Diese gelten bei den finanzierten Projekten und Programmen als Standards, womit ein nachhaltiges und sozialverträgliches Wachstum unterstützt wird. Die Anwendung der international anerkannten Regeln und Standards sind für die Empfängerländer in ihrem Reformprozess richtungsgebend. – Lern- und Kritikfähigkeit: Die multilateralen Entwicklungsbanken haben im vergangenen Jahrzehnt auf die Kritik und Anregungen von aussen (Zivil- gesellschaft) und innen (einzelne Mitgliedsländer, Management und Ange- stellte) reagiert sowie ihre eigenen Erfahrungen systematisch ausgewertet. Dies hat dazu beigetragen, dass sie trotz ihrer Grösse und organisatorischen Komplexität auf veränderte Bedingungen und neue Herausforderungen rea- gieren können. Sie bewiesen damit ihre Lernwilligkeit und -fähigkeit. Sie tun dies, indem sie bestehende Ansätze überholen, neue Initiativen lancieren, ihre internen Strukturen den veränderten Bedingungen anpassen und starke, unabhängige Evaluationsabteilungen aufbauten. Dabei dienen den multilate- ralen Entwicklungsbanken namentlich die in den Millenniumsentwicklungs- zielen der UNO und der Pariser Deklaration formulierten Vorgaben als Ziel und Orientierung. – Wirksamkeit: Die MDBs gehören zu den Vorreitern bezüglich resultatorien- tiertem Management, was wesentlich zur Erhöhung der Wirksamkeit der Aktivitäten der MDBs beigetragen hat. Die Ressourcenzuteilung erfolgt
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dabei nach bestimmten Kriterien und aufgrund des Leistungsausweises der verschiedenen Empfängerländer. Diejenigen Länder, welche einen starken Leistungsausweis und ein gutes Politikumfeld bieten, erhalten mehr Unter- stützungsmittel; Länder mit schlechteren Wirtschafts- und Sozialpolitiken sowie schlechterer Regierungsführung erhalten weniger Mittel. Länder mit einem schwachen Leistungsausweis erhalten gezielte Stützungsmassnahmen. Die Möglichkeit, analytische Arbeiten und umfassende Beratungen mit Kre- ditvergaben zu kombinieren, ist eine spezifische Stärke der MDBs. – Transparenz: Projektdokumente und Länderstrategien sind öffentlich zugänglich. Auch werden die Studien der MDBs publiziert und weit ver- breitet. Sie können in der Regel über das Internet bezogen werden und tra- gen so zur Verbreitung von Wissen bei. Zudem haben alle Banken eine Ombudsstelle («Inspection Panel»), bei welchem sich betroffene Personen und Organisationen der Zivilgesellschaft direkt über allfällige negative Auswirkungen von Weltbank- und regionalen Entwicklungsbankprojekten beschweren können. – Repräsentativität und Legitimität: Die Tatsache, dass die Entwicklungsban- ken unter der gemeinsamen Obhut von Entwicklungs- und Industrieländern, d.h. von Geber- und Empfängerländern, stehen, verstärkt das Ansehen und die Legitimität der Institutionen. Dies gilt namentlich für die regionalen Entwicklungsbanken, in denen die Länder des jeweiligen Kontinents die Aktienmehrheit besitzen. Gleichzeitig erlaubt die unmittelbare Teilnahme der Mitgliedsländer in den Entscheidungsgremien eine direkte Mitbestim- mung. – Komplementarität bilateraler und multilateraler Hilfe: Aufgrund ihrer kom- parativen Vorteile sind Entwicklungsbanken die bevorzugten Partner insbe- sondere bei grossen Infrastrukturprojekten, bei Sektorprogrammen (z.B. Gesundheit, Bildung, Wasserversorgung), bei der Stärkung der öffentlichen Finanzen als Grundlage für eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung, im Politikdialog sowie bei regionalen Projekten. Sowohl das SECO wie auch die DEZA finanzieren zahlreiche bilaterale Projekte, die von den Entwick- lungsbanken durchgeführt werden, was zu positiven Synergien führt. Im Rahmen der Geberkoordination in den Entwicklungsländern werden die MDBs, namentlich die Weltbankgruppe, je nach Land und Sektor aber auch die regionalen Entwicklungsbanken, mit Führungsrollen betraut. Die engere Abstimmung und die Nutzung von Synergien führen vielfach zu einer wesentlich höheren Wirksamkeit der Entwicklungshilfe. – Kapitalmobilisierung und Risikomanagement: Alle Entwicklungsbanken haben ein AAA-Rating und können somit Ressourcen zu günstigen Bedin- gungen auf den internationalen Kapitalmärkten aufnehmen und den Ent- wicklungsländern weitergeben. Besonders während der Finanzkrise war dies ein entscheidender Vorteil, da die privaten Investoren nur noch zögernd zu Investitionen bereit waren. Aus diesem Grund versiegte der Zugang zu Kre- diten selbst für viele fortgeschrittenere Entwicklungsländer oder wurde pro- hibitiv teurer. – Politikdialog: Die multilateralen Finanzierungsinstitutionen geniessen auf- grund ihrer Grösse und ihrer Fachkompetenz einen privilegierten Zugang in vielen Bereichen des Politikdialogs mit Regierungen und können damit ihre
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Unterstützung für die notwendigen strukturellen Reformen begünstigen. Sie sind prädestiniert, die regionale Integration und die globale Kooperation zu fördern. Anders als die bilaterale Hilfe, welche von Regierungswechseln in den Geberländern und einer kurzfristigen Finanzierung geprägt sind, sind die multilateralen Finanzierungsinstitutionen verlässliche Partner mit einem Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit mit den Empfängerländern. – Stakeholder-Dialog: Obwohl die MDBs ausschliesslich Kredite an die Regierungen oder direkt an den Privatsektor vergeben, pflegen sie einen regelmässigen Dialog mit der Zivilgesellschaft in den Ländern des Südens und des Nordens. Die Projektrichtlinien halten fest, dass die von Projekten betroffene Bevölkerung umfassend konsultiert werden muss. In vielen Emp- fängerländern müssen die Kredite von den Parlamenten diskutiert und bewil- ligt werden. Diese Aspekte verleihen in ihrer Gesamtheit den multilateralen Entwicklungsbanken einen ganz besonderen Charakter. Dank diesen Eigenschaften und Besonderheiten sowie aufgrund ihres anerkannten Leistungsausweises sind die multilateralen Ent- wicklungsbanken zu einer tragenden Säule in der internationalen Entwicklungsarchi- tektur geworden. Da die Entwicklungsbanken sich nicht auf einzelne ausgewählte Aufgabenbereiche oder Sektoren beschränken, dienen sie den Empfängerländern als wichtige Plattform und Partner, welche ihnen eine umfassende Beratung und Finan- zierung offeriert. Darin unterscheiden sich die Entwicklungsbanken von vielen anderen multilateralen und bilateralen Organisationen.
1.3 Interessen der Schweiz
In den vergangenen 60 Jahren hat sich die Schweiz international auch institutionell immer mehr vernetzt. Der Reihe nach trat sie zunächst den wichtigsten «techni- schen» Institutionen des UN-Systems, der Organisation für wirtschaftliche Koopera- tion und Entwicklung (Organisation for Economic Co-Operation and Development, OECD 1961), den regionalen Entwicklungsbanken (1967–1976), der EBRD (1992), den Bretton Woods-Institutionen (1992), der Welthandelsorganisation (1995) und schliesslich der «politischen» UNO (2002) bei. Aufgrund der zunehmenden globalen Bedeutung der multilateralen Finanzierungsinstitutionen liegt es im Interesse der Schweiz, in diesen Institutionen auch künftig angemessen vertreten zu sein und damit auch dem Aspekt der internationalen Solidarität zur Bekämpfung von Armut und globalen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Dazu muss sie einen entspre- chenden Anteil an der Finanzierung dieser Institutionen übernehmen («Burden- Sharing»). Dadurch kann sie ihre entwicklungspolitische Erfahrung einbringen und zur Lösung anstehender Probleme beitragen, bzw. optimal von der Erfahrung der MDBs in ihrer bilateralen Hilfe profitieren. Mit ihrer finanziellen Beteiligung am Kapital der MDBs trägt die Schweiz zudem zur Absicherung der von den MDBs auf den internationalen Kapitalmärkten – darunter auch dem schweizerischen – aufge- nommenen Anleihen bei. Des Weiteren bietet sich Schweizer Firmen die Möglich- keit, sich an den zum Teil sehr bedeutenden internationalen Ausschreibungen der Banken zu beteiligen.
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2 Funktionsweise und institutionelle Struktur
der MDBs
2.1 Die Beteiligung der Schweiz an den wichtigsten
multilateralen Entwicklungsbanken Die Schweiz beteiligt sich aus aussen-, entwicklungs-, umwelt-, wirtschafts- und finanzpolitischen Interessen an den wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken. Die folgende Tabelle liefert einen Überblick über die bisherige Beteiligung der Schweiz bei den MDBs: Tabelle 1 Schweizer Vertretung innerhalb der multilateralen Entwicklungsbanken
Weltbankgruppe EBRD AfDB8 AsDB IDB
Mitglied seit 1992 1992 1981 1967 1976
Anteil am 1,69 % 2,28 % 1,46 % 0,58 % 0,47 % Kapital
Anteil am 2,1 % kein konzes- 2,3 % 1,2 % 0,7 % konzessionel- sioneller len Fonds Fonds
Stimmrechts- Aserbaidschan Aserbaidschan Deutschland Belgien Belgien gruppe Kirgistan Kirgistan Portugal Frankreich China Polen Liechtenstein Schweiz Italien Deutschland Schweiz Montenegro Schweiz Israel Serbien Schweiz Spanien Italien Tadschikistan Serbien Portugal Niederlande Turkmenistan Türkei Schweiz Usbekistan Turkmenistan Usbekistan
Schweizer permanenter permanenter Exekutiv- Stv. Exeku- Stv. Exeku- Vertretung Exekutiv- Exekutiv- direktor oder tivdirektor tivdirektor direktor direktor 1 Berater oder oder
3 Berater 1 Berater 1 Berater 1 Berater
2.2 Funktionsweise und Aufgabe der MDBs
Alle MDBs funktionieren in einer ähnlichen Art und Weise. Während die ärmsten Entwicklungsländer auf zinslose Darlehen oder Zuschüsse aus den konzessionellen Fonds angewiesen sind, können fortgeschrittene Entwicklungsländer Kapital zu marktnahen Bedingungen von den Entwicklungsbanken ausleihen. Wegen des erhöhten Länderrisikos würden sie dieses ansonsten nicht in ausreichendem Masse oder nur zu sehr hohen Zinsen vom Kapitalmarkt erhalten. Die MDBs nehmen auf der Grundlage des Eigenkapitals, das die Mitglieder gezeichnet und einbezahlt haben, auf den internationalen Kapitalmärkten zu relativ günstigen Zinssätzen
8 Ab dem 1. Juli 2010; vorher in einer Stimmrechtsgruppe mit Dänemark, Finnland, Indien, Norwegen und Schweden. Im Rahmen einer Erweiterung des Exekutivrats bei der AfDB konnte die Schweiz ihre Position verbessern (permanente Vertretung und Niveau).
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Gelder auf. Der vergleichsweise tiefe Zinssatz ist in der guten Solvenz der Entwick- lungsbanken begründet, welche auf dem AAA-Rating ihrer Mitgliedsländer, namentlich der Industrienationen, beruht. Diese Mittel stellen sie den Entwicklungs- ländern zweckgebunden für Projekte und Investitionen zur Verfügung. Im Unter- schied zu kommerziellen Banken ergänzen die Entwicklungsbanken ihre Kredite mit ihrer Beratungstätigkeit und anderweitiger Unterstützung. Die übergeordnete Aufgabe aller MDBs ist die Unterstützung einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und umweltverträglichen Entwicklung in den Empfänger- ländern sowie die Förderung der Zusammenarbeit und Integration innerhalb der jeweiligen Region. Für eine Übersicht der einzelnen Mandate sei auf Ziffer 4.2.3 verwiesen.
Durch Energieeffizienz zu mehr Rentabilität: Ein bulgarisches Bäckerehepaar und die EBRD Vor einigen Jahren erkannte das Bäckerehepaar Dobrevs aus Sofia, das gemein- sam eine Bäckerei gegründet und erfolgreich aufgebaut hatte, die Notwendig- keit, Investitionen in ihren Betrieb zu tätigen. Die starke Konkurrenz aus dem EU-Markt und die hohen Energiepreise erforderten eine Modernisierung ihres Betriebes, was das Bestehen und das Wachsen der Bäckerei im Markt mittel- und langfristig sichern würde.
2004 erhielten die Dobrevs von ihrer Hausbank, der PostBank, einen Kredit in
der Höhe von 600 000 Euro, der seinerseits aus einem 5 Millionen-Euro-Kredit der EBRD stammte und zur Finanzierung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Bulgarien ausgestellt worden war. Gemeinsam mit der EBRD überholten die Dobrevs ihre Produktionsab- läufe, senkten den Energieverbrauch und damit die Kosten und verbesserten dadurch ihre Produktivität. Dank dieser Renovationsarbeiten reduzierte das Bäckerehepaar seinen Energieverbrauch um 85 Prozent und steigerte damit den Jahresgewinn um 90 000 Euro. Angesichts steigender Energiepreise ist Energieeffizienz heute nicht bloss ein Thema für den Klimaschutz; ein schonender und effizienter Umgang mit der Ressource Energie wirkt sich direkt auf die Profitabilität eines Unternehmens aus und steigert seine Konkurrenzfähigkeit im Markt, wie das Beispiel des Bäckerehepaares Dobrevs zeigt.
2.3 Kreditfenster der MDBs
Bis auf die EBRD verfügen alle MDBs, bei denen die Schweiz Mitglied ist, über zwei Kreditfenster: eines für Kredite an fortgeschrittenere Entwicklungsländer zu marktnahen Konditionen und das andere für langfristige, zinsgünstige Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse an die ärmsten Länder. Diese so genannt konzessio- nellen Fenster sind separate Fonds, die von den Geberländern alle drei bis vier Jahre wiederaufgefüllt werden. Bei der WBG ist dies die Internationale Entwicklungs- agentur («International Development Agency», IDA), bei der AfDB und AsDB der
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Afrikanische bzw. Asiatische Entwicklungsfonds und bei der IDB der Fonds für Spezialaufgaben («Fund for Special Operations», FSO)9. Diese Mittel sind im Rah- menkredit XI (BB vom 8.12.2008, «Botschaft über die Weiterführung der techni- schen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern») eingestellt bzw. sollen über dessen Aufstockung («Botschaft zur Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens bis 2015») beantragt werden.
2.4 Institutionelle Struktur der MDBs
In den Leitungsstrukturen der sechs Banken lassen sich drei Führungsebenen unter- scheiden: der Gouverneursrat, der Exekutivrat und die Direktion der Bank.
2.4.1 Der Gouverneursrat
Im obersten Leitungsorgan der MDBs, dem Gouverneursrat, ist jedes Mitgliedsland mit einem Gouverneur und einem Stellvertreter vertreten. Der Gouverneursrat delegiert eine Reihe von Kompetenzen an den Exekutivrat, behält sich jedoch strate- gische und langfristige Politik-, Finanz- und Personalentscheidungen vor. Dazu gehören insbesondere: – die Zustimmung zu Kapitalerhöhungsvorschlägen und Fondsauffüllungen; – die Wahl des Bankpräsidenten und der Exekutivdirektoren; – die Genehmigung allgemeiner Abkommen zur Zusammenarbeit mit anderen internationalen Institutionen; – die Genehmigung oder Revision der Bankstatuten und die Aufnahme neuer Mitgliedsländer; – die Genehmigung der Jahresschlussergebnisse (inklusive der Verwendung des Gewinnes) und übergeordnete Direktiven und Strategien; – die Gehälter der Bankdirektion und der Exekutivdirektoren. Die Gouverneure treten in der Regel einmal pro Jahr zu einer Generalversammlung zusammen. Sind rasche Entscheide erforderlich, stimmen sie auf dem Korrespon- denzweg ab. Der Rat kann auch Ausschüsse bilden, die zwischen den Jahresver- sammlungen tagen, so zum Beispiel der Entwicklungsausschuss der Weltbank, der sich zweimal pro Jahr trifft. Die Zuteilung der Stimmrechte richtet sich nach den Kapitalanteilen der einzelnen Mitgliedsländer. Der prozentuale Anteil der schweizerischen Beteiligung am Kapital der jeweiligen Bank wurde zum Zeitpunkt des Beitritts der Schweiz bestimmt oder anlässlich von Kapitalerhöhungen angepasst und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Stärke der Schweizer Volkswirtschaft, der entwicklungspoli- tische Stellenwert der einzelnen Bank für die Schweiz sowie die Bedeutung der betreffenden Region für die Schweizer Wirtschaft. Bei den regionalen Entwick- lungsbanken spielt auch die Höhe des Kapitalanteils, welcher den nichtregionalen
9 Der FSO bildet eine Ausnahme. Seit 1995 gab es keine Wiederauffüllung durch die Donatoren. Er wurde ausschliesslich durch interne Mittel der IDB gespiesen.
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Mitgliedsländern insgesamt zusteht, sowie die Beteiligungs- und Vertretungsansprü- che der nichtregionalen Mitgliedsländer und Empfängerländer eine Rolle für die Zuteilung der Stimmrechte. Der Schweizer Aktienanteil in den MDBs ist mit jenem anderer mittelgrosser euro- päischer Länder, wie z.B. Schweden und Belgien zu vergleichen. Die Stimmrechts- anteile der Mitgliedsländer werden nur selten angepasst. Dies geschieht jeweils im Rahmen einer allgemeinen oder selektiven Kapitalerhöhung. Bei allgemeinen Kapi- talerhöhungen werden die relativen Stimmrechtsanteile zwischen den Mitglieds- ländern beibehalten; bei selektiven Kapitalerhöhungen kommt es zwischen den Mitgliedsländern zu Stimmrechtsverschiebungen. Eine solche Anpassung der Stimmrechtsverhältnisse fand 2010 bei der Weltbankgruppe statt, um den Schwel- lenländern mehr Gewicht zu geben10.
2.4.2 Der Exekutivrat
Die laufende Aufsicht und die Interessensvertretung der Mitgliedsländer gegenüber ihrer Bank wird durch die Exekutivdirektoren («Executive Director», ED) wahrge- nommen, wobei diese mit wenigen Ausnahmen mehrere Länder zusammen (soge- nannte Stimmrechtsgruppen) vertreten. Geleitet wird der Exekutivrat vom jeweiligen Bankpräsidenten, der allerdings über kein Stimmrecht verfügt. Exekutivdirektoren werden durch Stellvertreter («Alternate Executive Director», AED) sowie durch Berater («Advisor») aus den Ländern ihrer Stimmrechtsgruppe unterstützt. Bei wichtigen Geschäften versehen die Länder ihren Exekutivdirektor mit Stellungnahmen und Instruktionen. Zu den Hauptaufgaben der Exekutivdirekto- ren gehören die Festlegung der Bank- und Fondspolitik im operationellen, finanziel- len und administrativen Bereich sowie die Überwachung der Umsetzung dieser Politiken. Ein weiteres Schwergewicht bildet die abschliessende Prüfung der zur Finanzierung durch die Bank unterbreiteten Programme und Projekte. Die Exekutiv- direktoren vertreten die Rechte und Pflichten, die zwischen den MDBs und den Mitgliedsländern bestehen. Sie beschaffen ferner den Ländern ihrer Stimmrechts- gruppe gewünschte Informationen (z.B. Ausschreibungen, Rekrutierungen) und setzen sich für deren Anliegen bei der Direktion der Bank ein. Die Tabelle 1 zeigt einen Überblick über die Vertretung der Schweiz in den behandelten Banken.
2.4.3 Die Direktion der Bank
An der Spitze jeder Institution steht ein auf vier bzw. fünf Jahre gewählter Präsident. Er ist der Hauptvertreter der Bank und gegenüber den Leitungsorganen für die Geschäftsführung verantwortlich. Ihm zur Seite stehen Vize-Präsidenten bzw. im Fall der Weltbankgruppe sog. Managing Directors, die zusammen mit ihm die Direktion der Bank bilden.
10 Im Rahmen der Stimmrechtsreform wurden 3,13 Prozent des Stimmenanteils der Indu- strieländer an die Entwicklungsländer übertragen, die neu über 47,19 Prozent der Stim- men verfügen.
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2.5 Finanzielle Ressourcen und deren Zuteilung
Die Ressourcen der MDBs zur Finanzierung ihrer Operationen setzen sich wie folgt zusammen: – Aktienkapital; – Anleihen auf den internationalen Kapitalmärkten; – Beiträge der Geberländer an die Entwicklungsfonds sowie thematische oder projektbezogene Treuhandfonds; – Einkünfte aus Anlagen und Krediten, inklusive Zinsen und Rückzahlungen sowie Investitionseinkommen; – Reserven. Vom gezeichneten Aktienkapital ist in der Regel nur ein kleiner Teil einzubezahlen («Paid-in»), während der Rest Garantiekapital darstellt. Die einbezahlten Beträge dienen in erster Linie zu Liquiditäts- und Reservezwecken. Zusammen mit dem Garantiekapital der Geberländer und den akkumulierten Reserven bildet der einbe- zahlte Teil des Kapitals ein wichtiges Beurteilungskriterium für die privaten Kapi- talgeber sowie für die Festlegung prudentieller, statutarischer Ausleihlimiten. Seit ihren letzten Kapitalerhöhungen konnten die MDBs ihre hochwertige Bonität (AAA- Rating) auf den internationalen Kapitalmärkten halten11. Das Garantiekapital kann notfalls, d.h. wenn eine Bank nicht mehr in der Lage sein sollte, ihren Verpflichtungen nachzukommen, teilweise oder ganz eingefordert werden. Die Mitgliedsländer haften als Aktionäre der Bank mit ihrem Kapitalanteil. Verglichen mit kommerziellen Banken und in Bezug auf ihre Ausleihtätigkeit verfü- gen die MDBs meist über beträchtliche liquide Mittel und Reserven. So darf bei- spielsweise bei den meisten MDBs die Summe der ausstehenden Kredite nicht höher sein als die Kapitalbasis, inkl. Garantiekapital plus Reserven (Gearing Ratio 1:1)12. Das Garantiekapital ist bis heute von keiner der MDBs je beansprucht und eingefor- dert worden. Das Garantiekapital wird in der Schweiz auf Ausserbilanzkonten des Bundes geführt.
3 Die Investitionstätigkeit der MDBs im Rückblick
3.1 Rückblick auf die Darlehensvergabe der MDBs
Ein Überblick über den gesamten langfristigen Nettokapitalfluss, der in Länder des Südens und Ostens fliesst, zeigt einen kontinuierlichen Anstieg bis 2007 (vgl. Anhang 4). Dieser Anstieg ist primär auf die Zunahme privater Investitionen in die
11 Eine Ausnahme ist die AfDB. Sie erfuhr zwischenzeitlich aufgrund institutioneller Schwächen Mitte der 90er Jahre eine Herabstufung durch die Ratingagenturen, als die Mitgliedsländer durch massiven Druck einen Kurswechsel durchsetzten, der auch von den Märkten mit einer höheren Risikobewertung quittiert wurde. In Anerkennung grund- legender Reformen und einer engen Begleitung seither durch die Mitgliedsländer hat die AfDB 2003 ihr AAA-Rating zurückerhalten. 12 Eine Ausnahme stellt die Internationale Finanzierungsgesellschaft (International Finance Corporation, IFC) dar, deren maximale Ausleih- und Investitionstätigkeit 400 Prozent des Eigenkapitals plus Reserven nicht übersteigen darf (Gearing Ratio 1:4). Zudem ist bei der IFC – entgegen den anderen zur Diskussion stehenden Kapitalerhöhungen – der gezeich- nete Aktienanteil vollständig einzubezahlen.
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Entwicklungs- und Transitionsländer zurückzuführen. Hauptempfänger waren die Regionen Osteuropa und Zentralasien, Ostasien und der Pazifik sowie Lateiname- rika und die Karibik. Die Investitionen der multilateralen Entwicklungsbanken steigen für denselben Zeitraum ebenfalls stetig an (vgl. Tabelle 2 und Darstellung 1).
Tabelle 2 Ausleihtätigkeit der MDBs, 2005–2009 in Milliarden US-Dollar13
Institution 2005 2006 2007 2008 2009
AfDB 1,2 1,6 2,6 2,8 8,8 AsDB 4,4 6,0 8,1 8,7 16,1 IDB 6,5 5,6 8,6 11,1 15,3 EBRD 5,4 6,4 7,0 6,4 10,7 IBRD 13,6 14,1 12,9 13,5 32,9 IFC 5,4 6,7 8,2 11,4 10,6
Total 36,5 40,4 47,4 53,9 94,4 Quelle: Jahresberichte der multilateralen Entwicklungsbanken
2008 kommt es bei den privaten grenzüberschreitenden Investitionen zu einer
Trendwende: Die öffentlichen und privaten Finanzflüsse in Entwicklungs- und Transitionsländer brechen nach ihrem Rekordjahr (2007) um über 40 Prozent auf
707 Milliarden US-Dollar ein und fallen damit unter das Niveau von 2006. Der
Einbruch ist auf eine substanzielle Reduktion bei den privaten Finanzflüssen zurückzuführen und steht im Zusammenhang mit der globalen Finanz- und Wirt- schaftskrise. Die multilateralen Entwicklungsbanken reagieren auf die Krise mit einer Erhöhung ihrer Aktivitäten: 2008 setzen sie den Trend der Vorjahre fort und erhöhen die Kredite um 5,5 Milliarden US-Dollar auf 53,9 Milliarden US-Dollar leicht; 2009 folgt ein massiver Anstieg der Ausleihungen der MDBs auf 94,4 Mil- liarden US-Dollar, wovon rund die Hälfte auf die Weltbankgruppe entfällt.
13 Diese Botschaft behandelt keine Fonds-Auffüllung. Daher wurden für diese Übersicht die Fondsangaben nicht berücksichtigt.
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Darstellung 1 Darlehensvergabe der multilateralen Entwicklunsbanken, 2005–2009, in Milliarden US-Dollar
Die privaten Finanzflüsse bilden für alle Entwicklungs- und Transitionsländer eine wichtige Finanzierungsquelle. Die MDBs übernehmen gerade in der Krise eine wichtige Rolle: Indem sie Mehrinvestitionen tätigen, wirken sie in den Ent- wicklungs- und Transitionsländern antizyklisch und kompensieren damit zum Teil den Rückgang der privaten Investitionen (vgl. Anhang 4). Insbesondere die armen Länder mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten sind auf zusätzliche Kredite der MDBs bzw. auf Zuschüsse aus ihren konzessionellen Fonds angewiesen, damit sie ihre laufenden Projekte weiterführen können. Obwohl das Ausmass der privaten Finanzflüsse die Möglichkeiten der MDBs um ein Vielfaches übersteigt, tragen die Banken doch wesentlich dazu bei, die Märkte in Gang zu halten und jene Rahmen- bedingungen zu schaffen, welche es dem Privatsektor ermöglichen, nach der Krise seine zentrale Funktion insbesondere in den fortgeschrittenen Entwicklungsländern möglichst rasch wieder einzunehmen. Über alle sechs Institutionen gesehen, zeigen sich in der Darlehensvergabe der multilateralen Entwicklungsbanken Gemeinsamkeiten in der sektoriellen Ausrich- tung. Mehrheitlich investierten die Banken in Projekte aus fünf Sektoren. Dazu zählen: der Finanzsektor, der Energie- und Infrastruktursektor, der Transportsektor, der Industriesektor sowie der Bereich der öffentlichen Verwaltung/Modernisierung des Staates. An sechster Stelle folgt mit beträchtlichem Abstand der soziale Bereich. Dies im Gegenteil zu den Jahren zuvor, als die Aktivitäten im Sozialsektor einen bedeutenderen Anteil ausmachten sowie im Gegensatz zu den Entwicklungsfonds, wo der soziale Bereich mehr Mittel erhält. Die Komplementarität der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenar- beit der MDBs (vgl. Ziff. 1.2) wird in der Investitionstätigkeit der multilateralen Entwicklungsbanken zwischen 2005 und 2009 deutlich aufgezeigt. Aufgrund ihrer komparativen Vorteile sind die MDBs die bevorzugten Partner bei grossen Infrastrukturvorhaben und Sektorprogrammen. Aber auch im «sozialen» Bereich, gemeint sind Investitionen in Bildungs- und Gesundheitsprojekte, gehören die MDBs zu den global wichtigsten Finanzierungsinstitutionen.
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Bei der Stärkung der öffentlichen Finanzen, der Modernisierung und der Reform der Verwaltung spielen die MDBs oft eine zentrale Rolle. Ihre Projekte zielen darauf ab, gute Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Empfängerlandes zu schaffen. Solche Reformen decken wichtige Themen wie gute Regierungsführung («Good Governance»), Korruptionsbekämpfung und die Stärkung der öffentlichen Finanzen ab. Eine detaillierte Darstellung und Erläuterung der Darlehensvergabe für jede MDB nach Jahr und Sektor ist im Anhang 5 aufgeführt.
3.2 Meilensteine der MDBs seit den letzten
Kapitalerhöhungen im Jahre 1995 Die multilateralen Entwicklungsbanken haben im vergangenen Jahrzehnt gezeigt, dass sie die Kritik und Anregungen, welche aus der Zivilgesellschaft, aber auch von Kunden und von verschiedenen Geberländern an sie gerichtet wurden, ernst neh- men14. Auch deswegen konnten sie trotz ihrer Grösse und organisatorischen Kom- plexität auf die veränderten Bedingungen und neuen Herausforderungen reagieren. Sie tun dies, indem sie bestehende Ansätze regelmässig überprüfen und nach Bedarf überholen, neue Initiativen lancieren und ihre internen Strukturen den veränderten Bedingungen anpassen. Sie beweisen damit ihre Lernwilligkeit und -fähigkeit. Dabei dienen den multilateralen Entwicklungsbanken namentlich die Millenniums- entwicklungsziele (2000), die Nachhaltigkeitsagenda von Johannesburg (2002), die Beschlüsse des Monterrey Consensus über die Finanzierung der Entwicklungshilfe (2002) sowie die Pariser Deklaration (2005) zur Harmonisierung der Entwick- lungshilfe als Ziel und Orientierung. Aufgrund ihrer globalen Reichweite und ihrer Grösse spielt die WBG beim Angehen neuer Herausforderungen oft eine Vorreiter- rolle. Die Liste mit wegweisenden Initiativen und Entscheidungen der letzten Jahre, wel- che die MDBs meist in enger Zusammenarbeit mit andern multilateralen Institutio- nen geprägt haben, ist lang. Besonders hervorgehoben werden können: – Klimawandel: Die Klimaveränderung und die Anpassung daran stehen ge- genwärtig im Fokus aller multilateralen Entwicklungsbanken. Den MDBs stellt sich die Herausforderung, wie sie die Entwicklungs- mit der Klimapo- litik abstimmen und harmonisieren können. Alle Banken haben auf diese Herausforderungen reagiert und verschiedene Initiativen lanciert. Mit Pro- grammen wie die «Sustainable Energy Initiative» (EBRD), die «Climate Risk Management and Adaption Strategy» (AfDB), die «Clean Energy Financing Partnership Facility» (AsDB), die «Environment Safeguard Compliance Policy» (IDB) oder die «Strategic Framework on Climate Change and Development» (IBRD) wollen die MDBs ihre Projekte syste- matisch auf ihre Klimaverträglichkeit hin prüfen, Synergien zwischen Entwicklungs- und Klimaprojekten nutzen und finanzielle Mittel für Programme im Bereich der Energieeffizienz, der erneuerbaren Energien und der Klimaanpassung bereitstellen.
14 Vgl. Ziffer 3.3 Höhere Wirksamkeit, Überwachung durch die Verwaltung.
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Schweizer Klimazertifikate aus der Abfalldeponie: Wie die Asiatische Entwicklungsbank und die Stiftung Klimarappen in Indonesien zusammenarbeiten Die rasch wachsenden Volkswirtschaften in Asien verbrauchen immer mehr fossile Energie, weshalb Investitionen in Energieeffizienz sowie erneuerbare und CO2-neutrale Energieträger für den Beitrag der Region an die Bekämpfung des globalen Klimawandels von grosser Bedeutung sind. Die AsDB ist im Klimabe- reich sehr aktiv. So hat sie beispielsweise 2005 das Programm «Saubere Energie und Umwelt» initiiert, welches die Mitgliedsländer im Bereich Klimawandel und Energiesicherheit unterstützt. Eine der Schlüsselkomponenten des Pro- gramms ist die Carbon Market Initiative (CMI), die technische Unterstützung und Vorfinanzierungen für saubere Energieprojekte zur Verringerung von Treib- hausgasen leistet. Die schweizerische Stiftung Klimarappen ist mit einer Beteiligung von 25 Mil- lionen US-Dollar einer der führenden Investoren des Asia Pacific Carbon Fund (150 Millionen US-Dollar), der von der AsDB verwaltet wird und eine der drei Komponenten der CMI darstellt. Beim Asia Pacific Carbon Fund handelt es sich um einen klassischen Klimaschutzfonds, der in Projekte im Bereich der Energie- effizienz, der erneuerbaren Energien und der Abfallbewirtschaftung investiert. Am Fonds beteiligen sich Regierungen sowie Organisationen, die im Auftrag von Regierungen Emissionsreduktionszertifikate beschaffen. Ein konkretes Pro- jekt, welches von der Stiftung Klimarappen unterstützt wird, befindet sich in Palembang, im Südosten der Insel Sumatra in Indonesien. Das Gikoko Palem- bang LFG Flaring Project ist auf einer Gemeindedeponie für organische Abfälle angesiedelt. Das durch die Gärung des organischen Abfalls entstehende Methan- gas ist treibhauswirksam und eine mögliche Quelle für Brände und Explosionen. Die errichtete Anlage nutzt das Methangas, indem sie Strom produziert und damit den gesamten Bedarf für den Betrieb der Deponie deckt. Zusätzlich zu diesem Engagement unterstützt die Schweiz eine technische Assistenzfazilität im Rahmen des AsDB-Programmes «Saubere Energie und Umwelt». Die Assistenzfazilität dient der Konzeptualisierung von möglichen Klimaprojekten in asiatischen Entwicklungsländern sowie der Systematisierung und Umsetzung dieser Programme.
– Kampf gegen die Korruption: Der Kampf gegen Korruption und die Unter- stützung von guter Regierungsführung («Good Governance») bleiben Kern- anliegen aller Banken. Die Weltbankgruppe hat in diesem Zusammenhang die «Governance and Anti-Corruption» (GAC)-Strategie 2006 verabschiedet und damit für umfassende Massnahmen und ein klares Resultate-Framework auf Länder- und Projektstufe gesorgt. Die IDB hat 2009 ein weitreichendes Anti-Korruptions-Programm verabschiedet, welches für alle Projekte mit einer IDB-Beteiligung im Verdachtsmoment eine beschleunigte Untersu- chung und einen verbesserten Schutz für «Whistleblowers» vorsieht. Die anderen Banken haben in ähnlicher Weise ein kompromissloses Vorgehen gegen Missstände beschlossen. Im April 2010 haben die MDBs ihr Vorge- hen gegenseitig abgestimmt und ein gemeinsames Abkommen gegen Kor- ruption verabschiedet. Unter dem neuen Abkommen werden Personen oder
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Firmen, welche von einer MDB wegen Fehlverhalten sanktioniert wurden, neu für dasselbe Vergehen von allen übrigen MDBs sanktioniert.
Potentatengelder: Blockierung und Rückführung von «Stolen Assets» Potentatengelder, sogenannte «Stolen Assets», sind Gelder, welche von hoch- rangigen Regierungsvertretern zu privatem Nutzen ausser Landes transferiert werden. Um zu verhindern, dass diese Gelder zweckentfremdet und unwieder- bringlich für die Entwicklung eines Landes verloren sind, braucht es Gegen- massnahmen seitens der internationalen Gemeinschaft. Durch Politikdialog, Rechtshilfe und das Definieren von verbindlichen Grundlagen tragen die multi- lateralen Organisationen zur Bekämpfung dieser Form der illegalen Geldflüsse bei. So wurde 2003 die UNO-Konvention gegen Korruption verabschiedet und von
140 Staaten mitunterzeichnet, so auch von der Schweiz. Diese Konvention
schliesst ein Kapitel zu «Stolen Assets» ein. Aufbauend auf diese Konvention sowie im Rahmen ihrer eigenen Antikorruptionsstrategie hat die Weltbank 2007 die «Stolen Asset Recovery (StAR)» Initiative lanciert. Diese Initiative wird mit dem «UN Office on Drugs and Crime» gemeinsam umgesetzt. Sie bezweckt eine weltweite Sensibilisierung für das Thema, um Blockierung und Rückführung von «Stolen Assets» voranzutreiben. Die Schweiz, gemeinsam mit nordischen Gebern, unterstützt die «Stolen Asset Recovery»-Initiative finanziell mit einem Beitrag von einer Million Dollar. In diesem Bereich nimmt die Schweiz mit ihrer fortschrittlichen Gesetzgebung eine Vorreiterrolle bei der Rückführung von Geldern ein und ist deshalb gut platziert, sich thematisch in diesen Politikdialog einzubringen. Im Juni 2010 fand in Paris eine internationale Konferenz zur «Stolen Asset Recovery» statt. Die Weltbank und die Schweizer Regierung haben die Konfe- renz gemeinsam organisiert. Vertreterinnen und Vertreter aus OECD-Ländern, internationalen Finanzzentren und Entwicklungsländern haben an der Konferenz teilgenommen. Themen wie die Prävention und Restitution von «Stolen Assets» wurden erörtert und Schritte der Umsetzung diskutiert und konkretisiert. Die Öffentlichkeit wurde durch eine breit angelegte Medienkampagne für das wich- tige Thema sensibilisiert.
– Institutionelle und organisatorische Reformen: Die meisten Banken sahen sich in der jüngeren Vergangenheit veranlasst, institutionelle und organisato- rische Reformen umzusetzen: Die AfDB hat auf institutionelle Schwierig- keiten reagiert, indem sie ihre Tätigkeit auf wenige Sektoren fokussiert, sich mit dem Ausbau ihrer Geschäftsstellen weiter dezentralisiert und die inter- nen Abläufe vereinfacht hat; damit hat sie sich ein klares und eigenständiges Profil gegeben. Auch die Weltbankgruppe hat ihren Operationsmodus in Hinblick auf eine Effizienzsteigerung und weniger aufwendige Beziehung mit den Kunden überprüft und entsprechende Massnahmen ergriffen («Simplification and Modernization»). Die IDB hat im Jahre 2007 eine umfassende Reorganisation lanciert. Übergeordnete Ziele sind die Stärkung der Entwicklungswirksamkeit der Operationen der Bank sowie die Steige- rung der internen Effizienz. Die AsDB hat in ihrer Reformagenda 2004 ähn-
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liche Ziele formuliert wie die IDB. Diese Reformen werden im Rahmen der anstehenden Kapitalerhöhungen konsolidiert bzw. weiterverfolgt. – Unabhängiger Inspektionsmechanismus: Die MDBs haben soziale und öko- logische Standards entwickelt, die bei Projekten und Programmen systema- tisch angewendet werden. Dabei wurden auch sogenannte Ombudsstellen eingeführt. Die Schweiz hat diese Innovation aktiv unterstützt. Bei der IBRD und der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) tritt das unabhän- gige «Inspection Panel» als zentrale Anlaufstelle auf die Beschwerden von direkt Betroffenen im Zusammenhang mit Projekten ein. Das Panel ist den Exekutivdirektoren direkt unterstellt und rapportiert diesen über allfällige Verfehlungen und Versäumnisse von Seiten der IBRD oder der IDA. Mit der Gründung des «Inspection Panels» nehmen die IBRD und die IDA ihre Rechenschaftspflichten gegenüber den von ihren Projekten direkt betroffe- nen Gesellschaften umfassender wahr. Das Panel nimmt darüber hinaus auch eine Kontrollfunktion zur Qualitätssicherung der internen Abläufe wahr, was ihre Geschäftsführung und die Einhaltung ihrer eigenen Richtlinien und Prinzipien verbessert. Die IFC und die Multilaterale Investitions Garantie Agentur («Multilaterale Investment Guarantee Agency», MIGA) besitzen im «Compliance Advisor Ombudsman» (CAO) eine vergleichbare Institution. Analog zur Weltbankgruppe verfügen alle regionalen Entwicklungsbanken über solche Beschwerdeeinheiten: Der «Independent Consultation and Investigation Mechanism» (IDB), der «Independent Review Mechanism» (AfDB), der «Accountability Mechanism des Compliance Review Panels» (AsDB) sowie der «Project Complaint Mechanism» (EBRD) beurteilen und prüfen Beschwerden über Projekte, welche ganz oder teilweise von der jeweiligen Bank finanziert werden. – Konditionalität: Die von den MDBs vergebenen Kredite sind mit Beratun- gen und Konditionen verbunden, die eine möglichst hohe Wirksamkeit und volkswirtschaftliche Nachhaltigkeit zum Ziel haben. Heutzutage wird nach umfassender Prüfung die Konditionalität nicht mehr standardisiert und von aussen aufgezwungen. Vielmehr stützen sich grosse sektorielle oder die ganze Volkswirtschaft betreffende Reformprogramme auf die Unterstützung der Regierungen («Ownership»), sind auf wenige Schlüsselmassnahmen fokussiert und ziehen die Absorptionsfähigkeit und sozialen Auswirkungen mit in Betracht. Dabei wird auch die Verschuldungskapazität der einzelnen Länder angemessen berücksichtigt.
3.3 Höhere Wirksamkeit
Eine Erhöhung des Kapitals alleine genügt nicht, um den Beitrag der MDBs zur Entwicklung der Kreditnehmer zu steigern. Die Mittel müssen gezielt in den Berei- chen und in den Sektoren eingesetzt werden, in denen sie eine möglichst hohe und nachhaltige Wirkung entfalten können. Gemeinsam mit anderen Geberländern verlangt die Schweiz von den MDBs einen effizienten und wirksamen Einsatz der Mittel.
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Qualitätssteigerung und Wirkungsmessung Die bestehenden Instrumente der MDBs zur Qualitätssteigerung und Wirkungsmes- sung wurden verbessert und weiterentwickelt sowie zusätzliche Instrumente einge- führt. Bereits in der Planungsphase der Projekte und Programme werden konkrete Ziele und Indikatoren festgelegt, was der einheitlichen Überwachung während der Implementierung, dem systematischen Lernen und der transparenten Rechenschafts- ablage dient. Letztere erfolgt über Evaluationen, Wirkungsanalysen, Jahresberichte sowie Reviews und Audits. Nebst projekt- und programmbezogenen internen Stu- dien werden Wirkungsanalysen durch unabhängige Evaluationsabteilungen, die direkt dem Exekutivrat und nicht dem Management unterstellt sind, durchgeführt. Die Evaluationsberichte weisen insgesamt einen sehr hohen Anteil an erfolgreichen Ergebnissen aus. Management und Mitgliedsländer sind darum bemüht, diese Ergebnisse weiter zu verbessern und entsprechende institutionelle Vorkehrungen zu treffen. Aus Sicht der Entwicklungszusammenarbeit ist ein gesundes Verhältnis zwischen Wirksamkeit («Development Effectiveness») und Risikobereitschaft erstrebenswert. Das Mandat der Geberländer an die MDBs verlangt von den Banken, dass sie (Investitions-)Risiken eingehen, welche der Privatsektor oder andere Akteure scheuen, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit und Erfolgsaussichten der Projekte zu vernachlässigen. Zu niedrige Werte in der Wirkungsanalyse lassen an der Wirksam- keit der Entwicklungsarbeit zweifeln; zu hohe Werte lassen auf eine mögliche Risikoaversion der Banken schliessen. Die Schweiz achtet darauf, dass die Banken ihr Mandat umsetzen und ihr Projektportfolio entsprechend den Vorgaben und Erwartungen bezüglich Wirksamkeit gestalten. Ferner sind Risiko- und Problempro- jekte frühzeitig zu erfassen und entsprechend gezielte Massnahmen zu ergreifen, um möglichst gute Resultate zu erzielen.
Ausrichtung auf Kernmandate Ferner sind viele Mitgliedsländer, darunter massgeblich auch die Schweiz, darum bemüht, dass sich die MDBs auf ihre Kernmandate ausrichten und eine optimale Arbeitsteilung mit anderen MDBs, der UNO und bilateralen Agenturen erzielen, insbesondere auch in Bezug auf die Übernahme neuer Themen wie Klimawandel. Die Vermeidung von Doppelspurigkeiten und die Optimierung der Komplementari- tät sind insbesondere für die Weltbankgruppe und die regionalen Entwicklungsban- ken zentral und werden auf übergeordneter Ebene und auf der Ebene der einzelnen Einsatzländer zwischen den Institutionen geregelt.
4 Anstehende Kapitalerhöhungen
4.1 Verwendung bisheriger Rahmenkredite
Während die Rahmenkredite für die technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sowie für die Wirtschafts und handeslpolitische internationale Entwicklungszusam- menarbeit regelmässig und für eine befristete Periode beschlossen werden, werden die Rahmenkredite für die Beteiligung am Kapital bzw. an den Kapitalerhöhungen der MDBs lediglich bei Bedarf beantragt (vgl. Tabelle 3).
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Seitdem die Schweiz sich am Kapital der verschiedenen regionalen Entwicklungs- banken (1967: AsDB; 1976: IDB; 1982: AfDB; 1991: EBRD) und den Bretton Woods-Institutionen (1992) beteiligt und damit die Mitgliedschaft in diesen Institu- tionen erworben hat, sind eine Reihe von Rahmenkrediten von den eidgenössischen Räten bewilligt worden. Tabelle 3 Die Rahmenkredite über die Kapitalbeteiligungen der Schweiz an den MDBs seit 1990 im Überblick
Rahmenkredit Betrag Inkraftsetzung Laufzeit (in Mio. CHF)
Beitritt der Schweiz zur Europäischen 410 29.03.1991 unbefristet Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Beitritt der Schweiz zu den Bretton 4986 20.05.1992 unbefristet Woods Institutionen Beteiligung an Kapitalerhöhungen 800 19.12.1995 unbefristet diverser regionaler Entwicklungsbanken Beteiligung der Schweiz an der 1. Kapital- 342 17.06.1997 unbefristet erhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Quelle: DEZA, SECO
Die eidgenössischen Räte haben bisher Verpflichtungskredite für Kapitalbeteiligun- gen an den MDBs in der Höhe von 7638 Millionen Franken bewilligt; davon wurde bis dato 7213 Millionen Franken verpflichtet (vgl. Anhang 3).
4.2 Verwendung des neuen Rahmenkredits:
Gesamtüberblick und vorgesehene Kapitalerhöhungen
4.2.1 Gesamtüberblick
Mit der Krise 2008 hat sich die internationale Gemeinschaft dafür eingesetzt, dass alle multilateralen Entwicklungsbanken ihren Mitteleinsatz erhöhen und in der Folge mit mehr Mitteln ausgestattet werden. Eine Verdreifachung des Kapitals der AsDB wurde bereits im Frühjahr 2009 durch die Gouverneure beschlossen. Die Gouver- neure der IDB haben anlässlich der Jahresversammlung der Bank im März 2010 eine Deklaration verabschiedet, die eine Kapitalerhöhung um 70 Prozent vorschlägt. Die Gouverneure der AfDB haben die vorgesehene Verdreifachung des Kapitals gutge- heissen. Bei der EBRD wurden die Verhandlungen im Grundsatz ebenfalls abge- schlossen; vorgesehen ist eine Kapitalerhöhung von 50 Prozent. Auch bei der WBG wurden Grundsatzentscheide gefällt, das Kapital der IBRD um knapp die Hälfte und dasjenige der IFC um 200 Millionen US-Dollar zu erhöhen15.
15 Bei der multilateralen Investitionsgarantieagentur der Weltbankgruppe («Multilateral Investment Guarantee Agency», MIGA) steht eine Erhöhung des Grundkapitals nicht zur Diskussion, da die Organisation genügend kapitalisiert ist.
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Die Finanzierung der Massnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschafts- krise hat erhebliches Kapital der Entwicklungsbanken gebunden, das für die Finan- zierung der notwendigen Investitionen zur Überwindung von strukturellen Prob- lemen und Defiziten in Entwicklungs- und Transitionsländern nicht mehr zur Verfü- gung steht. Um ihre Kunden bei der Bewältigung der mittel- und langfristigen Herausforderungen angemessen unterstützen zu können, müssen die Banken jedoch ausreichend kapitalisiert sein. Bei der AsDB begannen die Verhandlungen für eine Kapitalerhöhung bereits vor dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 in Hinblick auf eine verstärkte Unterstützung der Bank bei der Überwindung struktureller Heraus- forderungen vieler Länder in Asien. Auch bei der AfDB war eine Aufstockung des Kapitals seit längerem für 2012 vorgesehen; bedingt durch die Krise, wurde die Aufstockung jedoch vorgezogen. Die Mitgliedsländer der MDBs beteiligen sich an Kapitalerhöhungen in der Regel nach Massgabe ihrer historischen Kapitalanteile. Der Bundesrat plant, die Anteile bei den kommenden Kapitalerhöhungen zu halten. Damit könnte die Schweiz ihre Position innerhalb der Banken und gegenüber den anderen Mitgliedsländern konso- lidieren und gleichzeitig in solidarischer Weise ein funktionstüchtiges multilaterales System mittragen helfen. Bei einer Nichtbeteiligung an den bevorstehenden Kapital- erhöhungen würde der Stimmenanteil reduziert. Dies hätte Auswirkungen auf das Image der Schweiz sowie mittelfristig auf ihre Vertretungsansprüche in den Lei- tungsgremien und ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten. Kapitalerhöhungen dienen nicht bloss der Stärkung der finanziellen Basis der MDBs, sondern werden meist auch dazu benutzt, die Politiken der MDBs und deren operative Umsetzung zu überprüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Dementsprechend analysieren die Mitgliedsländer zusammen mit dem Management die wichtigsten Politiken, so namentlich in den Bereichen mittelfristige strategische Prioritäten, Abgrenzung und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Risikoma- nagement und Einkommenspolitik, Qualität- und Resultatorientierung, Dezentrali- sierung und Personalmanagement. Dabei werden auch klare Zielvorgaben festgelegt, deren Umsetzung durch die Mitgliedsländer überwacht wird. Zusammen bilden sie ein Paket, das von den Gouverneuren verabschiedet wird. Die multilateralen Entwicklungsbanken und die Mitgliedsländer sind sich einig, dass die Banken sich auf ihr Kernmandat konzentrieren, nämlich die Reduktion von Armut bzw. die Transition zu demokratischen und marktwirtschaftlichen Systemen, und gezielt neue Themen in ihr Mandat integrieren sollen. Die MDBs setzen in ihrer operationellen Ausrichtung auf Erfolgsbereiche und Kontinuität. Wie in den vergan- genen Jahren sollen auch in Zukunft die komparativen Vorteile der multilateralen Entwicklungsbanken genutzt werden; insbesondere sollen Projekte im Infrastruktur- sektor, im Privatsektor und im Finanzsektor finanziert werden. Gleichzeitig passen die MDBs den Fokus und die Stossrichtung ihrer Operationen an, indem sie neue Themen wie Klimawandel, Energiesicherheit oder den Wechsel zu einer CO2-neu- tralen Wirtschaft integrieren und entsprechend Projekte in diesen Programmen finanzieren. Um die Qualität der Arbeit angesichts der erhöhten Geschäftstätigkeit sicherzustellen, werden die MDBs ihre Personalressourcen aufstocken müssen.
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4.2.2 Vorgesehene Kapitalerhöhungen
Die Schweiz ist sowohl bei den Kapitalerhöhungen als auch bei der Wiederauffül- lungen der Fonds gleichermassen zur solidarischen Beteiligung aufgefordert. Die Verlässlichkeit der Mitgliedländer bei der Übernahme ihrer Lastenanteile wird in ihrer Stellung innerhalb der Institutionen reflektiert. Fondsauffüllungen werden in der Regel alle 3 bis 4 Jahre durchgeführt. Demgegenüber erfolgen Kapitalerhöhun- gen sehr unregelmässig und nur dann, wenn die Banken an ihre statuarischen Aus- leihgrenzen stossen und eine begründete Ausdehnung ihres operativen Mitteleinsat- zes durch die Mitgliedsländer unterstützt wird. Wie oben dargelegt stehen jetzt aufgrund des erhöhten Mittelbedarfs Kapitalerhöhungen an. Da ein Grossteil der Kapitalbeteiligungen als Garantiekapital zur Verfügung gestellt wird, kann mit relativ kleinen Einzahlungen ein grosser Hebeleffekt erzielt werden. Kapitalbeteiligungen sind eigentliche Investitionen in multilaterale Banken mit AAA-Rating. Ferner sind Kapitalanteile entscheidend bei der Festlegung der Stim- menanteile und der Vertretung in den Leitungsgremien, sodass die Schweiz durch eine Mitbeteiligung ihre Einflussmöglichkeiten auf einem für sie bestmöglichen Stand halten könnte. In der folgenden Ziffer werden die Kapitalerhöhung für jede Institution anhand von vier zentralen Fragen erörtert:
1. Wie lautet das Mandat der Entwicklungsbank?
2. Was sind die Gründe für eine Kapitalerhöhung?
3. Was plant die Entwicklungsbank mit dem zusätzlichen Kapital zu erreichen?
4. Weshalb sollte sich die Schweiz an der Kapitalerhöhung der betreffenden
Bank beteiligen? Als Einstieg gibt Tabelle 4 einen Überblick über die anstehenden Kapitalerhöhungen bzw. Verpflichtungen für die Schweiz.
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Tabelle 4 Überblick über die anstehenden Kapitalerhöhungen/Verpflichtungen
Kapitalerhöhung Aktueller Anteil der Schweiz Einzahl- Absoluter Nicht finanzwirk- (%) Aktien- an den Kapitalerhö- barer einzubezahlende sames Garantie- anteil der hungen (in der Anteil Teil (in der kapital Schweiz Bankwährung bzw. (%) Bankwährung bzw. (in der Bank- (%) Mio. CHF16) Mio. CHF16) währung bzw. Mio. CHF16)
AfDB17 200 % 1,46 % UA 640,5 Mio. 6% UA 38,4 Mio. UA 602,1 Mio. (von USD 33 Mrd. CHF 1052,3 Mio. CHF 63,1 Mio. CHF 989,1 Mio. auf USD 99 Mrd.)
AsDB18 200 % 0,58% USD 633,0 Mio. 4% USD 25,3 Mio. USD 607,6 Mio. (von USD 55 Mrd. CHF 696,3 Mio. CHF 27,9 Mio. CHF 668,4 Mio. auf USD 165 Mrd.)
IDB 70 % 0,47% USD 330,0 Mio. 2,4 % USD 8,0 Mio. USD 322,0 Mio. (von USD 100 Mrd. CHF 363,0 Mio. CHF 8,8 Mio. CHF 354,2 Mio. auf USD 170 Mrd.)
IBRD 45 % 1,46%19 USD 971,6 Mio. 6% USD 58,3 Mio. USD 913,3 Mio. (von USD 190 Mrd. CHF 1068,8 Mio. CHF 64,1 Mio. CHF 1004,6 Mio. auf USD 276 Mrd.)
IFC 8,3 % 1,65%17 USD 2,5 Mio. 100 % USD 2,5 Mio. Kein (von USD 2,4 Mrd. CHF 2,7 Mio. CHF 2,7 Mio. Garantiekapital auf USD 2,6 Mrd.)
EBRD 50 % 2,3% EUR 205,3 Mio. 0 %20 Kein Paid-in EUR 205,3 Mio. (von EUR 20 Mrd. CHF 297,7 Mio. CHF 297,7 Mio. auf EUR 30 Mrd.)
Total CHF 3480,8 Mio. CHF 166,6 Mio. CHF 3314,0 Mio.
4.2.2.1 Die Kapitalerhöhung der IBRD
Mandat der IBRD Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) ist die Agentur der Weltbankgruppe, die den Ländern mit mittlerem Einkommen finanzielle Unter- stützung und Expertise zur Verfügung stellt. Sie stellt den Entwicklungs- und Tran- sitionsländern weltweit bedeutende Finanzmittel und technische Unterstützung zur Verfügung. Ihr Mandat besteht darin, einen Beitrag zur Armutsreduktion zu leisten. Sie tut dies durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, durch Wissensaus- tausch, durch Kapazitätsbildung und durch die Förderung von Partnerschaften mit dem öffentlichen und dem privaten Sektor.
16 Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011,
gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF. 17 Die AfDB hat ihre Wechselkurse für die Kapitalerhöhung für gewisse Währungen fixiert
1 UA = 1 SDR = 1,49356 USD (von der AfDB für den GCI im Mai 2010 fixiert).
18 Die AsDB gewährt ihren Mitgliedsländern verschiedene Zeichnungsmodalitäten. Die Schweiz wird zum gegebenen Zeitpunkt die für sie beste Option auswählen. Angaben ent- sprechen 1 SDR = 1,53258 USD (gemäss Berechnungen der AsDB vom 1. März 2010).
19 Neuer Anteil nach Stimmrechtsreform.
20 Anstelle eines durch die Mitgliedsländer finanzierten einzahlbaren Anteils (Paid-in) erfolgt ein Transfer von EUR 1 Mrd. aus den Reserven der EBRD.
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Warum braucht die IBRD eine Kapitalerhöhung? Um die von der weltweiten Finanzkrise betroffenen Entwicklungsländer zu unter- stützen, hat die IBRD ihre finanziellen Verpflichtungen 2009 auf 33 Milliarden US-Dollar verdreifacht. Sie hat vor, an diesem Verpflichtungsniveau bis 2012 fest- zuhalten. Diese Kapitalerhöhung ist mittelfristig notwendig, damit die IBRD ab 2013 wieder auf dem durchschnittlichen Jahresniveau ihrer finanziellen Verpflich- tungen vor der Krise liegt, d.h. auf jährlich 15 Milliarden US-Dollar. Dank dieser Kapitalerhöhung wird die IBRD ausserdem in der Lage sein, ein Programm zu lancieren, das angemessen auf die zukünftigen strukturellen Herausforderungen der Länder mit mittlerem Einkommen reagieren kann, namentlich in den Bereichen Infrastruktur, Soziales und Umwelt (z. B. Klimawandel). Die IBRD hat 2009 verschiedene Massnahmen beschlossen, die eine Halbierung ihres Kapitalbedarfs ermöglichten. Es besteht jedoch nach wie vor eine Kapitallücke von rund 86 Milliarden US-Dollar. Davon sind 6 Prozent als einzubezahlender Anteil und 94 Prozent in Form von Garantien vorgesehen.
Was erreicht die IBRD durch eine Kapitalerhöhung? Mit der vorgesehenen Kapitalerhöhung kann die IBRD ihre Rolle als wichtigste internationale Finanzinstitution sichern. In der Tat übt sie einen beträchtlichen Einfluss auf die Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik aus. Sie spielt eine Schlüssel- rolle bei der Einbindung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft, bei der Armutsbekämpfung, bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen. Die IBRD hat im Rahmen der Dis- kussionen über die Notwendigkeit einer Kapitalerhöhung eine umfassende Überprü- fung und Aktualisierung ihrer mittelfristigen Strategie sowie ihrer institutionellen und administrativen Prozesse und Strukturen unternommen. Der Bundesrat aner- kennt ihre Führungsrolle, ihre globale Bedeutung, ihre finanziellen Kapazitäten und ihre Expertise. Als kleines und wirtschaftlich stark nach aussen orientiertes Land hat die Schweiz ein Interesse daran, das multilaterale System zu unterstützen, in wel- chem die IBRD führend ist.
Warum beteiligt sich die Schweiz an der Kapitalerhöhung der IBRD? Wenn sich die Schweiz ihren Einfluss in dieser bedeutenden Institution sichern will, muss sie sich an der Kapitalerhöhung beteiligen. Der Sitz der Schweiz im Exekutiv- rat der Bank und folglich die Teilnahme des Schweizer Gouverneurs im Entwick- lungsausschuss ist ein zentrales Instrument zur Wahrung des Einflusses. Zu den entscheidenden Massnahmen zur Wahrung des Sitzes in der Institution gehört si- cherlich die Erhaltung des Kapitalanteils der Schweiz. Für den Bundesrat ist das Hauptziel klar die Wahrung des Sitzes der Schweiz im Exekutivrat der Weltbank und des IMF21. Die Schweiz hat also eine Interesse, sich an der Kapitalerhöhung der Institution zu beteiligen.
21 Siehe Bundesratsbeschluss vom 21.10.2009.
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Finanzielle Implikationen für die Schweiz An der Frühjahrestagung 2010 der IBRD kamen die Verhandlungen über die Kapi- talerhöhung zu einem formellen Abschluss. Für die Schweiz ergibt sich die folgende Situation: Tabelle 5 Finanzielle Implikationen für die Schweiz
Kapitalerhöhung Aktueller Anteil der Schweiz Einzahl- Absoluter Nicht finanzwirk- (%) Aktien- an den Kapitalerhö- barer einzubezahlende sames Garantie- anteil der hungen (in der Anteil Teil (in der Bankwäh- kapital Schweiz Bankwährung bzw. (%) rung bzw. (in der Bank- (%) Mio.CHF22) Mio.CHF22) währung bzw. Mio.CHF22)
45% 1,46 %23 USD 971,6 Mio. 6% USD 58,3 Mio. USD 913,3 Mio. (von USD 190 Mrd. CHF 1068,8 Mio. CHF 64,1 Mio. CHF 1004,6 Mio. auf USD 276 Mrd.)
Der einzubezahlende Teil wird über fünf Jahre in fünf Tranchen einbezahlt.
4.2.2.2 Die Kapitalerhöhung der IFC
Mandat der IFC Als eigenständige Institution ist die IFC der auf die Unterstützung des Privatsektors ausgerichtete Arm der Weltbankgruppe. Ziel der IFC ist die Förderung von nachhal- tigem Wachstum mittels der Finanzierung von Investitionen, der Mobilisierung von zusätzlichem privatem Kapital und durch die Bereitstellung von Beratungsdienstleis- tungen für Firmen wie für Regierungen. Die Institution vermag aufgrund ihres Knowhows und ihrer Solidität auch in risikoreicheren Ländern und Sektoren aktiv zu werden. Die IFC arbeitet komplementär zum Privatsektor, wobei der Entwick- lung und Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards besondere Bedeutung bei- gemessen wird.
Warum braucht die IFC eine Kapitalerhöhung? Von Beginn weg war ersichtlich, dass die laufende Finanz- und Wirtschaftskrise den Privatsektor in den Transitionsländern (vorweg in Osteuropa) in besonderem Aus- mass trifft. Die IFC hat rasch und flexibel auf die Krise reagiert und ihr Instrumenta- rium gezielt ergänzt, um die von den Auswirkungen besonders betroffenen Sektoren (Handelsfinanzierung, Bankensektor, Mikrofinanz, Infrastruktursektor) unterstützen zu können. Die Gründe für eine vorgesehene Kapitalerhöhung sind vielfältig. Zum einen haben die zusätzlichen Massnahmen Kapital aufgebraucht. Zum anderen ist die von IFC geförderte Entwicklung des Privatsektors ein Schlüsselfaktor für Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Armutsreduktion insbesondere auch in der Zeit nach der Krise. Die beantragte Kapitalerhöhung ermöglicht der IFC, nicht nur mittelfristig auf diese Herausforderungen zu reagieren, sondern auch, dank ausreichender Kapitalisierung, auf dem Kapitalmarkt weiterhin zu günstigen Kondi- tionen Mittel aufnehmen zu können. Ziel der Organisation ist es, ein Wachstum der
22 Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011,
gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF.
23 Neuer Anteil nach Stimmrechtsreform.
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Operationen von 5 bis 6 Prozent sicherstellen zu können. Der zusätzliche Kapitalbe- darf wird auf rund 1,75 Milliarden US-Dollar veranschlagt, wobei 200 Millionen US-Dollar mittels einer selektiven Kapitalerhöhung finanziert werden sollen24. Zusätzlich erwägt die IFC, mittels einer langfristigen Kapitalanleihe sowie zurück- behaltener Gewinne ihr Kapital um 1,55 Milliarden US-Dollar zu erhöhen. Um ihr Stimmengewicht innerhalb der IFC zu halten, ist die Beteiligung der Schweiz an dieser selektiven Kapitalerhöhung vorgesehen, wofür rund 3 Millionen Franken einzuzahlen sind.
Was erreicht die IFC durch eine Kapitalerhöhung? Durch die Kapitalerhöhung wird es der IFC ermöglicht, ihre Aktivitäten regional und sektoriell langfristig fortzuführen. Neben der Fortführung der Aktivitäten, welche im Kontext der Krise besonders gewichtet wurden, ist regional eine ver- stärkte Ausrichtung auf die ärmsten Länder sowie ein spezieller Fokus auf Post- Konflikt-Länder, insbesondere in Afrika und Zentralasien, vorgesehen. Sektoriell misst die Institution neben der Fortführung der Aktivitäten im Finanzsektor und in der verarbeitenden Agrarwirtschaft der Beteiligung privater Partner in der Bereitstel- lung von sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur hohe Bedeutung bei. Wichtig ist besondere der Energiesektor, wobei der Förderung erneuerbarer Energiequellen und der Energieeffizienz besonderes Gewicht beigemessen wird. Strukturell ist vorgese- hen, die Kosteneffizienz weiter zu steigern und mittels Dezentralisierung die Kun- dennähe zu verstärken.
Weshalb beteiligt sich die Schweiz an der Kapitalerhöhung der IFC? Die IFC ist nicht nur betreffend Geschäftsvolumen (rund 11 Milliarden US-Dollar jährlich, eine Verdoppelung seit 2003), sondern auch in der Entwicklung wegwei- sender Standards und innovativer Instrumente zur Privatsektorförderung in Entwick- lungsländern zu einer der führenden multilateralen Finanzierungsinstitution avan- ciert. Die Schweiz hat als Mitglied der Leitungsgremien und als bilateraler Projektpartner diese Entwicklung entscheidend gefördert und mitgeprägt. Dieses Interesse ist Ausdruck der zentralen Rolle, welche die Schweizer Entwicklungspoli- tik dem Privatsektor in der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und Armutsbe- kämpfung einräumt, was zu einer exemplarischen Partnerschaft mit der IFC geführt hat. Dies manifestiert sich sowohl in bilateralen Projektkooperationen zur Förderung von KMUs und des Finanzsektors als auch in Partnerschaften mit dem Schweizer Privatsektor. Vor dem Hintergrund der Stimmrechtsreform in der Weltbankgruppe gilt es, den Einfluss in einer sich dynamisch entwickelnden Institution, an dessen Erfolg die Schweiz massgeblich beteiligt war, auch künftig zu wahren. Dies liegt sowohl im entwicklungspolitischen als auch aussenwirtschaftlichen Interesse der Schweiz.
24 Analog, zur IBRD kam es auch bei der IFC zu einer Reform der Stimmrechte. Eine selektive Kapitalerhöhung («Selective Capital Increase, SCI») führt in erster Linie zu einer Verschiebung von Kapital und Stimmrechten zugunsten der Entwicklungs- und Transitionsländer. Diese selektive Kapitalerhöhung steht allerdings auch allen interessier- ten Mitgliedsländern offen. Angesichts der Beziehung zwischen Kapitalanteil und Vertre- tung in den Leitungsgremien hat die Schweiz grundsätzlich ein Interesse daran, dass ihre Kapitalanteile in den Bretton Woods-Institutionen nicht zu stark abnehmen.
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Finanzielle Implikationen für die Schweiz Die Kapitalerhöhung erfolgt – im Gegensatz zur IBRD – durch voll einzubezahlende Beiträge der Mitgliedsländer. An der Frühjahrestagung 2010 kamen die Verhand- lungen über eine selektive Kapitalerhöhung zu einem formellen Abschluss. Für die Schweiz ergibt sich die folgende Situation: Tabelle 6 Finanzielle Implikationen für die Schweiz
Kapitalerhöhung Aktueller Anteil der Schweiz Einzahl- Absoluter Nicht finanzwirk- (%) Aktien- an den Kapitalerhö- barer einzubezahlende sames Garantie- anteil der hungen (in der Anteil Teil (in der Bankwäh- kapital Schweiz Bankwährung bzw. (%) rung bzw. (in der Bank- (%) Mio.CHF25) Mio.CHF25) währung bzw. Mio.CHF25)
8,3% 1,65 %26 USD 2,5 Mio. 100 % USD 2,5 Mio. Kein (von USD 2,4 Mrd. CHF 2,7 Mio. CHF 2,7 Mio. Garantiekapital auf USD 2,6 Mrd.)
Der einzubezahlende Teil wird über drei Jahre in drei Tranchen einbezahlt.
4.2.2.3 Die Kapitalerhöhung der EBRD
Mandat der EBRD Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) wurde 1991 kurz nach dem Berliner Mauerfall gegründet. Ihre Aufgabe ist es, die Länder des ehemaligen kommunistischen Blocks in ihrem Transformationsprozess hin zu Demokratie und Marktwirtschaft («Transition») zu unterstützen. Die EBRD inves- tiert in erster Linie in Privatunternehmen zu Marktbedingungen. Die EBRD ist in ihrer Region die wichtigste multilaterale Geldgeberin. Ihr Modell gleicht eher jenem der IFC als demjenigen der übrigen MDBs. Ihre Tätigkeit orientiert sich erstens an den zu erwartetenden Wirkungen auf den Transitionsprozess, zweitens an der Addi- tionalität im Vergleich zu den Investitionen des Privatsektors und drittens an bewährten Bankpraktiken. Die Bank kann auch zusätzliche Finanzierungsquellen mobilisieren und gleichzeitig strengere Gouvernanznormen durchsetzen, die hin- sichtlich ihrer Wirkung ein effizientes Instrument im Transitionsprozess darstellen.
Warum braucht die EBRD eine Kapitalerhöhung? Vor der Finanz- und Wirtschaftskrise nahmen die Aktivitäten der EBRD im Ver- hältnis zur Entwicklung des Privatsektors in ihrer Einsatzregion zu (5 bis 6 Mrd. Euro). Aber die Länder in der Einsatzregion der Bank waren von der Krise, die die strukturellen Defizite der Transition klar zu Tage brachten, stark betroffen (durch- schnittlicher Rückgang des BNP um 6 Prozent in 2009). Angesichts des Einbruchs der privaten Investitionen bot die Bank den am stärksten betroffenen Sektoren (Handelsfinanzierung, KMUs, Infrastruktur sowie Finanzsektor) besondere Unter- stützung an. Die Bank erhöhte in der Folge 2009 und 2010 ihr Aktivitätsvolumen (auf 8 bis 9 Mrd. Euro). Zusätzliche Anstrengungen waren auch erforderlich, um die
25 Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011,
gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF.
26 Neuer Anteil nach Stimmrechtsreform.
6723
Länder Zentraleuropas zu unterstützen, obschon sich die Bank vor der Krise bereits auf einen Abbau ihrer Aktivitäten in dieser Region vorbereitet hatte. In ihrem mittel- fristigen Entwicklungsplan für den Zeitraum 2011 bis 2015 wird eine Intensivierung des Engagements während der Bewältigung der Krise und des laufenden Transi- tionsprozesses als notwendig erachtet. Mit dem heutigen Kapital wäre diese zusätz- liche Unterstützung nur bis 2010 möglich gewesen. Eine Kapitalerhöhung von
50 Prozent des Gesamtkapitals in Form einer Erhöhung des Garantiekapitals um
9 Milliarden Euro und eines Transfers aus dem Reservekapital von 1 Milliarde Euro war in der Folge die Lösung, auf die sich die beteiligten Parteien einigen konnten. Diese Massnahmen erlauben es der Bank, den Aufschwung des Privatsektors in den Ländern ihrer Einsatzregion gemäss den strategischen Vorgaben ihres mittelfristigen Entwicklungsplans aktiv und massgeblich zu unterstützen. Ausserdem wird die Bank ihre eigene Finanzstabilität wahren, namentlich gegenüber den Ratingagentu- ren. Mit dieser Lösung kann die Bank ihr Portfolio bis 2015 gegenüber 2006 ver- doppeln. Es ist jedoch eine Klausel für eine Teilrückzahlung des bis 2016 nicht verwendeten Kapitals vorgesehen, was der ursprünglichen Idee der Aktionäre ent- spricht, die von Anfang an von einem zeitlich beschränkten Mandat der Bank aus- gingen.
Was kann die EBRD mit einer Kapitalerhöhung erreichen? Die von den Gouverneuren im Mai 2010 verabschiedete Mittelfriststrategie (2011–2015) sieht eine Intensivierung der Aktivitäten der Bank vor. Die Transition soll dort verstärkt unterstützt werden, wo die Bedürfnisse am grössten sind, d.h. im Süden und Osten ihrer Einsatzregion. Dabei stehen folgende Bereiche im Vorder- grund: Unternehmensentwicklung, namentlich eine bessere Nutzung des Landwirt- schaftspotenzials; Entwicklung der lokalen Finanzmärkte zur Verringerung der Abhängigkeit von externen Investitionen; Verbesserung der Infrastruktur auf Gemeindeebene und der Verkehrswege; Unterstützung von Massnahmen zur Steige- rung der Energieeffizienz und -sicherheit in der Region; Schaffung einer kritischen Masse in gewissen Gebieten, um die erforderlichen Reformen beeinflussen zu kön- nen. Schliesslich sieht die Strategie eine Fortsetzung der Aktivitäten in der Türkei vor, in der die Bank seit 2008 tätig ist und die in der EBRD der Stimmrechtsgruppe der Schweiz angehört.
Warum beteiligt sich die Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBRD? Die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung erlaubt es der Bank, ihr Man- dat zugunsten einer Transition hin zur Marktwirtschaft wahrzunehmen, insbesondere auch in Zeiten der Krise. Die Schweiz ist seit der Gründung der Institution eine wichtige Aktionärin und hat als solche einen Sitz im Exekutivrat inne.
Finanzielle Implikationen für die Schweiz Für die Schweiz hat diese Kapitalerhöhung keine direkten Ausgaben zur Folge, sondern lediglich eine Erhöhung ihres Garantiekapitals gegenüber der Bank. Ausge- hend von der Annahme, dass die krisenbedingten Bedürfnisse zeitlich begrenzt sind, ist in der Kapitalerhöhung eine Option vorgesehen, die die Aktionäre nach Ablauf des von der Mittelfriststrategie vorgesehenen Zeitraums (2016) teilweise von ihren Verpflichtungen entbinden kann.
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Die Beteiligung an der EBRD wird gemäss der gültigen Klassifizierungskriterien des DAC/OECD nicht der APD angerechnet27. Die Verhandlungen wurden im März
2010 im Grundsatz abgeschlossen mit folgenden Eckwerten für die Schweiz:
Tabelle 7 Finanzielle Implikationen für die EBRD
Kapitalerhöhung Aktueller Anteil der Schweiz Einzahl- Absoluter Nicht finanzwirk- (%) Aktien- an den Kapitalerhö- barer einzubezahlende sames Garantie- anteil der hungen (in der Anteil Teil (in der Bankwäh- kapital Schweiz Bankwährung bzw. (%) rung bzw. (in der Bank- (%) Mio.CHF28) Mio.CHF28) währung bzw. Mio.CHF28)
50 % 2,3 % EUR 205,3 Mio. 0 %29 Kein Paid-in EUR 205,3 Mio.
(von EUR 20 Mrd. CHF 297,7 Mio. CHF 297,7 Mio. auf EUR 30 Mrd.)
4.2.2.4 Die Kapitalerhöhung der IDB
Mandat der IDB Die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) ist die wichtigste multilaterale Finanzierungsinstitution in Lateinamerika und in der Karibik. Ihre Hauptaufgabe ist die Reduktion von Armut und Ungleichheiten sowie die Förderung eines umweltver- träglichen, nachhaltigen Wachstums in ihrer Einsatzregion. Wie im Falle der ande- ren Regionalbanken gehört die IDB kapitalmässig mehrheitlich den Ländern der Region und ist mit einer Niederlassung in jedem Empfängerland ausgestattet. Diese regionale Verankerung und das Vertrauen der Regierungen sind insbesondere für den entwicklungspolitischen Dialog von grösster Bedeutung und ermöglichen der IDB, politisch heikle Reformen zu unterstützen und voranzutreiben.
Warum braucht die IDB eine Kapitalerhöhung? Im Zuge der global abgestimmten Massnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die IDB ihre Ausleihtätigkeit intensiviert und ihre Mittel beschleunigt verpflichtet. Damit stösst sie an die Grenzen ihres statutarisch festge- legten Ausleihvolumens. Eine ausreichende Kapitalisierung der Bank ist aus zwei Gründen zentral: Einerseits benötigt die IDB zusätzliche finanzielle Mittel, um die lateinamerikanischen Länder bei der Bewältigung der mittel- und langfristig anste- henden Herausforderungen angemessen zu unterstützen. Andererseits soll die IDB im Falle einer neuen Wirtschaftskrise in der Lage sein, erneut antizyklisch zu wir- ken.
27 Die EBRD ist in einem engen definitorischen Sinn eine auf Transition und nicht auf Entwicklung ausgerichtete Institution und wird daher von der OECD/DAC nicht zur offi- ziellen Entwicklungshilfe eines Landes (APD) gerechnet. In der Praxis ist sie jedoch hin- sichtlich Aufbau und operationeller Ausrichtung durchaus mit den anderen MDBs ver- gleichbar, wobei sie ihren operationellen Fokus fast ausschliesslich auf die Privatsektorförderung beschränkt. Sie gleicht darin der IFC.
28 Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011,
gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF. 29 Anstelle eines durch die Mitgliedsländer finanzierten einzahlbaren («Paid-in») Anteils erfolgt ein Transfer von EUR 1 Mrd. aus den Reserven der EBRD.
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Was erreicht die IDB durch eine Kapitalerhöhung? Durch eine Kapitalerhöhung kann die IDB sowohl die mittel- und langfristige Aus- führung ihres Mandates sicherstellen als auch ihre Kapazitäten in Kernsektoren erhöhen. Die IDB zielt darauf ab, zusätzliche Mittel in Kernsektoren wie Armuts- reduktion, nachhaltiges Wachstum, Klima und Umwelt sowie die Förderung des Privatsektors einzusetzen. Dadurch trägt eine Kapitalerhöhung auch zu den von der IDB definierten regionalen Entwicklungszielen bei, die wiederum von den Millenni- umentwicklungszielen (2000) abgeleitet wurden. Letztlich gehen mit einer Kapital- erhöhung auch wichtige institutionelle Reformen einher wie die Stärkung der Entwicklungswirksamkeit der IDB-Operationen und des ergebnisorientierten Mana- gements oder die Modernisierung des Einkommensmodells. Die Kapitalerhöhung von 70 Milliarden US-Dollar wird der Bank bis 2020 erlauben, ein Darlehensvolu- men von jährlich etwa 12 Milliarden US-Dollar zu vergeben und damit ein nachhal- tiges Ausleihvolumen erreichen («Sustainable Level of Lending»).
Weshalb beteiligt sich die Schweiz an der Kapitalerhöhung der IDB? Die Schweiz arbeitet seit mehr als drei Jahrzehnten mit der IDB zusammen und spielt auch als kleine Aktionärin dank ihrer reichen Erfahrung in der Region eine wichtige und konstruktive Rolle. Die Beteiligung an der Kapitalerhöhung ermöglicht es der Schweiz, diese permanente Vertretung auch künftig zu wahren und in der Bank weiterhin eine aktive Rolle zu spielen, was im entwicklungspolitischen und aussenwirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt.
Finanzielle Implikationen für die Schweiz Die Verhandlungen über die neunte Kapitalerhöhung wurden anlässlich der Jahres- tagung im März 2010 im Grundsatz abgeschlossen mit den folgenden Eckwerten für die Schweiz: Tabelle 8 Finanzielle Implikationen für die Schweiz
Kapitalerhöhung Aktueller Anteil der Schweiz Einzahl- Absoluter Nicht finanzwirk- (%) Aktien- an den Kapital- barer einzubezahlende sames Garantie- anteil der erhöhungen (in der Anteil Teil (in der Bank- kapital Schweiz Bankwährung bzw. (%) währung bzw. (in der Bank- (%) Mio.CHF30) Mio.CHF30) währung bzw. Mio.CHF30)
70 % 0,47 % USD 330,0 Mio. 2,4 % USD 8,0 Mio. USD 322,0 Mio.
(von USD 100 Mrd. CHF 363,0 Mio. CHF 8,8 Mio. CHF 354,2 Mio. auf USD 170 Mrd.)
Der einzubezahlende Teil wird über fünf Jahre in fünf Tranchen einbezahlt.
30 Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011,
gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF.
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4.2.2.5 Kapitalerhöhung der AfDB
Mandat der AfDB Die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) hat sich zum Ziel gesetzt, die führende multilaterale Finanzierungsinstitution in Afrika zu werden. Ihre Hauptaufgaben sind die Armutsreduktion, die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Mobilisie- rung von Ressourcen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Konti- nents. Die Kernsektoren, in denen die AfDB einen grossen Mehrwert mitbringt, sind Infrastruktur, gute Regierungsführung, regionale Integration und fragile Staaten sowie Entwicklung des Privatsektors. Die Bank spielt eine zunehmend wichtige Funktion als leistungsfähige panafrikanische Institution und tritt vermehrt als «Afri- can Voice» in internationalen Foren auf.
Die AfDB verschafft tausenden von Haushalten Zugang zu Infrastrukturdienstleistungen Die Politik während der Apartheid hatte in Südafrika zu einer Vernachlässigung der Infrastruktureinrichtungen geführt, insbesondere in den mehrheitlich von der schwarzen Bevölkerung bewohnten Gebieten. Die Verbesserung der Infrastruk- tur war eines der Hauptziele der neuen südafrikanischen Regierung. Zur Umsetzung der Infrastrukturfinanzierung in Südafrika identifizierte die AfDB die Südafrikanische Entwicklungsbank (Development Bank of South Africa, DBSA) als möglichen Partner. Die AfDB sprach einen Kreditrahmen von 110 Millionen US-Dollar für die DBSA, um die südafrikanische Regierung zu unterstützen, die Infrastrukturdienstleistungen im Land zu verbessern. Ziel des Projekts war, die Ausleihkapazität der DBSA zu stärken. Der Kredit- rahmen ermöglichte es der DBSA, Darlehen und andere Entwicklungsdienstleis- tungen lokalen Behörden, staatlichen Unternehmen und dem Privatsektor anzubieten, welche sich für die Bereitstellung und Verbesserung von Infrastruk- turdienstleistungen für die benachteiligten Gemeinschaften einsetzten. Es wurden über 70 Teilprojekte finanziert, hauptsächlich in den Bereichen Was- serversorgung und Abwassersysteme, ländliche Elektrifizierung und kommuna- les Strassennetzwerk sowie ländlicher Strassenbau. Das Projekt wurde in sieben der neun Provinzen Südafrikas umgesetzt. Insgesamt profitierten mehr als
300 000 Haushalte oder ungefähr 1,5 Millionen Menschen, welche zuvor wenig
oder keinen Zugang zu Infrastrukturdienstleistungen hatten.
Warum braucht die AfDB eine Kapitalerhöhung? Ohne die Krise wäre aufgrund des in den letzten Jahren organisch gewachsenen Ausleihvolumens eine Kapitalerhöhung in den Jahren 2012-2013 notwendig gewe- sen. Die AfDB hat rasch und flexibel auf die Finanz- und Wirtschaftskrise reagiert. Sie ist den Empfängerländern beigestanden und hat diese darin unterstützt, mit den Auswirkungen der Krise bestmöglich umzugehen. Zu den traditionellen Empfänger- ländern sind auch die fortgeschrittenen Entwicklungsländer wie z.B. Südafrika und Botswana hinzugekommen, welche in den letzten Jahren die Dienstleistungen der Bank nicht mehr beansprucht hatten. Durch die Krise wurde ihnen jedoch der Zugang zum internationalen Kapitalmarkt erschwert. Dies hat dazu geführt, dass die
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Bank ihre Ausleihtätigkeit intensiviert hat. Durch die beschleunigt verpflichteten Mittel hat die Bank ihre vertraglich festgelegten Ausleihlimiten vor der vorgesehe- nen Kapitalerhöhung 2012 bereits erreicht. Trotz einer gewissen Erholung der Märkte sagen Spezialistinnen und Spezialisten für Afrika eine eher langsame Rück- kehr zu gut funktionierenden Märkten vorher. Die Fortschritte zur Erreichung der Millenniumentwicklungsziele in Afrika sind langsam und wurden durch die Krise weiter beeinträchtigt. Der Kontinent benötigt insbesondere Unterstützung zur Ent- wicklung der Infrastruktur und vermehrt auch zur Minderung der Auswirkungen des Klimawandels.
Was erreicht die AfDB durch eine Kapitalerhöhung? Eine Kapitalerhöhung ermöglicht es der AfDB, ihr Mandat weiterzuführen und die Kapazitäten in den Kernsektoren wie Infrastrukturfinanzierung, Privatsektorförde- rung und regionale Integration zu erhöhen. Zusätzlich kann sie eine erhöhte Nach- frage der fortgeschritteneren Entwicklungsländer befriedigen, aber auch vermehrt Privatsektorinvestitionen in allen, auch den ärmsten afrikanischen Entwicklungslän- dern unterstützen. Es ist auch nötig, dass die Bank die Empfängerländer darin unter- stützt, sich gegen globale Herausforderungen wie Ernährungsunsicherheit und Klimawandel zu wappnen. Dabei soll die Verwendung erneuerbarer Ressourcen und Energieeffizienz besonders gefördert werden. Die AfDB sieht zudem eine Vertie- fung der institutionellen Reformen vor; dazu gehören beispielsweise die Qualitäts- verbesserung, eine verstärkte Orientierung auf Resultate, ein verbessertes und unab- hängiges Risikomanagement sowie die Effizienzsteigerung von Arbeitsprozessen und das Vorantreiben der Dezentralisierung.
Weshalb beteiligt sich die Schweiz an der Kapitalerhöhung der AfDB? Die Schweiz ist seit 1982 Mitglied der AfDB und spielt dank ihrer reichen Erfah- rung in der Entwicklungszusammenarbeit und der Region eine wichtige Rolle. Die Bank konnte sich dank der kontinuierlichen Umsetzung von Reformen v.a. in den letzten Jahren als bedeutende Entwicklungsinstitution auf dem Kontinent etablieren. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung werden Reformen in den Bereichen institutio- nelle Kapazität und Prozesse sowie operationelle Ausrichtung konsolidiert und vertieft sowie ihre Umsetzung überwacht. Auch die ärmsten Entwicklungsländer tragen diese Kapitalerhöhung solidarisch mit. Diese Länder profitieren von der Kapitalerhöhung vor allem durch die Förderung von Privatsektorinvestitionen, Transfers aus dem Nettoeinkommen der Bank in den Afrikanischen Entwicklungs- fonds sowie positiven regionalen Externalitäten («Spillovers»). Die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung ermöglicht es ihr, ihren Kapitalanteil und somit ihren Einfluss in der Institution zu wahren. Durch ihre Vertretung im Büro des Exekutivdirektors hat die Schweiz Einflussmöglichkeiten auf alle wichtigen Ent- scheide, was einen leichteren Zugang der Bundesverwaltung, schweizerischer Fir- men und Hilfswerke zur Bank ermöglicht. Dies liegt im entwicklungspolitischen und aussenwirtschaftlichen Interesse der Schweiz. Im Rahmen einer begrenzten Erweiterung des Exekutivrats von 18 auf 20 Sitze und Neuzusammenstellung der nicht-afrikanischen Stimmrechtsgruppen war auch die Gruppe der Schweiz mit den skandinavischen Ländern und Indien betroffen. Ab Juli 2010 ist die Schweiz neu mit Deutschland und Portugal in einer Stimmrechtsgruppe. Durch diesen Wechsel konnte die Schweiz ihre Vertretung wesentlich verbessern und ist nun permanent im Büro des Exekutivdirektors vertreten.
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Finanzielle Implikationen für die Schweiz Die Verhandlungen über die sechste Kapitalerhöhung wurden anlässlich der Jahres- tagung im Mai 2010 im Grundsatz abgeschlossen mit den folgenden Eckwerten für die Schweiz: Tabelle 9 Finanzielle Implikationen für die Schweiz
Kapitalerhöhung Aktueller Anteil der Schweiz Einzahl- Absoluter Nicht finanzwirk- (%) Aktien- an den Kapital- barer einzubezahlende sames Garantie- anteil der erhöhungen (in der Anteil Teil (in der Bank- kapital Schweiz Bankwährung bzw. (%) währung bzw. (in der Bank- (%) Mio.CHF31) Mio.CHF31) währung bzw. Mio.CHF31)
200 %32 1,46 % UA 640,5 Mio. 6% UA 38,4 Mio. UA 602,1 Mio.
(von USD 33 Mrd. CHF 1052,3 Mio. CHF 63,1 Mio. CHF 989,1 Mio. auf USD 99 Mrd.)
Der einzubezahlende Teil wird über acht Jahre in acht Tranchen einbezahlt.
4.2.2.6 Die Kapitalerhöhung der AsDB
Mandat der AsDB Die AsDB ist die führende multilaterale Finanzierungsinstitution für Entwicklung im Bereich Basisinfrastruktur in Asien und der Pazifikregion, wo rund 1,7 Milliarden Menschen mit einem Einkommen von weniger als 2 US-Dollar pro Tag auskommen müssen. Sie hat die Aufgabe, Entwicklungsländer in der Region bei der Armutsbe- kämpfung zu unterstützen, die Lebensqualität ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu verbessern sowie das Wirtschafswachstum und die regionale Integration zu fördern. Die Sektoren, auf welche sich die AsDB konzentriert und in denen sie besondere Vorteile aufweisen kann, sind die Wasser-, Energie- und Transportinfra- struktur, die Umwelt, die regionale Kooperation und Integration, der Finanzsektor und das Bildungswesen. Ziel ist es, Programme und Projekte zur Förderung des Privatsektors bis im Jahre 2020 auf rund 50 Prozent des totalen jährlichen Ausleih- volumens zu steigern.
Warum braucht die AsDB eine Kapitalerhöhung? Die fünfte allgemeine Kapitalerhöhung bei der Asiatischen Entwicklungsbank wurde im Mai 2008 lanciert mit dem Ziel, die Bank rechtzeitig mit den für die Umsetzung ihrer Langfriststrategie 2020 nötigen Kapitalressourcen auszustatten. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Diskussionen über die allgemeine Kapital- erhöhung beschleunigt, da die Kreditmittel der AsDB Teil der globalen Antwort auf die Krise sind und die Bank ihre Ausleihtätigkeit intensiviert hat. Die Kapitalerhö- hung ist für die Bank wichtig, um auch in Zukunft eine aktive und wichtige Rolle bei der Armutsbekämpfung wahrzunehmen, kurz- und mittelfristig die Folgen der
31 Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011,
gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF. 32 Die AfDB hat ihre Wechselkurse für die Kapitalerhöhung für gewisse Währungen fixiert: 1 UA = 1 SDR = 1,49356 USD (von der AfDB für die Kapitalerhöhung im Mai 2010 fixiert).
6729
Krise in der Region zu mindern und längerfristig strukturellen Herausforderungen zu begegnen.
Was erreicht die AsDB durch eine Kapitalerhöhung? Durch eine Kapitalerhöhung kann die AsDB weiterhin ihr Mandat ausführen. Die Bank erhält zusätzliche Mittel, um ihre Langfriststrategie 2020 umzusetzen. Mit den zusätzlichen Ressourcen konzentriert sich die AsDB neben der Armutsbekämpfung auf ein nachhaltiges und für alle zugängliches Wachstum («Inclusive Growth»), auf die Themen Klima und Umwelt sowie auf die regionale Integration. Um dies zu erreichen, verfolgt die Bank die Förderung des Privatsektors, eine gute Regierungs- führung, die Gleichstellung der Geschlechter, die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren in der Region und die Bereitstellung von Expertise. Mit der Kapitalerhö- hung gehen weitere institutionelle Reformen der Bank einher wie z.B. die weitere Verbesserung des Risikomanagements und der Organisationsstruktur, die soziale Regelung zum Schutz der Schwächsten («Safeguards»), die Resultatorientierung und Effizienzsteigerung der Aktivitäten der AsDB.
Weshalb beteiligt sich die Schweiz an der Kapitalerhöhung der AsDB? Die Schweiz ist seit mehr als vierzig Jahren Mitglied der AsDB und spielt eine wichtige Rolle, indem sie ihre Erfahrungen in der Entwicklungszusammenarbeit aktiv einbringen kann. Die Schweiz ist praktisch permanent im Büro des Exekutivdi- rektors vertreten, was namentlich eine direkte Mitwirkung bei wichtigen Geschäften und einen erleichterten Zugang zur Bank für die Bundesverwaltung, schweizerische Firmen und Hilfswerke bedeutet. Durch die Kapitalerhöhung kann mit relativ gerin- gem Mitteleinsatz (einzuzahlender Kapitalanteil von 4 Prozent in fünf jährlichen Tranchen) eine grosse Hebelwirkung erzielt werden. Dies erlaubt es der Bank, in Zukunft ihre entwicklungspolitischen Aktivitäten auszubauen und die bisher erzielte Wirkung zu bewahren. Die Beteiligung an der Kapitalerhöhung ermöglicht es der Schweiz, den Status quo zu erhalten, ihre Vertretung im Exekutivrat zu wahren und in der Bank weiterhin eine aktive Rolle zu spielen. Tabelle 10 Finanzielle Implikationen für die Schweiz
Kapitalerhöhung Aktueller Anteil der Schweiz Einzahl- Absoluter Nicht finanzwirk- (%) Aktien- an den Kapital- barer einzubezahlende sames Garantie- anteil der erhöhungen (in der Anteil Teil (in der Bank- kapital Schweiz Bankwährung bzw. (%) währung bzw. (in der Bank- (%) Mio.CHF33) Mio.CHF33) währung bzw. Mio.CHF33)
200 % 0,58 % USD 633,0 Mio. 4% USD 25,3 Mio. USD 607,6 Mio.
(von USD 55 Mrd. CHF 696,3 Mio. CHF 27,9 Mio. CHF 668,4 Mio. auf USD 165 Mrd.)
Der einzubezahlende Teil wird über fünf Jahre in fünf Tranchen einbezahlt.
33 Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011, gerundet:
1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF. Die AsDB gewährt ihren Mitgliedsländern ver-
schiedene Zeichnungsmodalitäten. Die Schweiz wird zum gegebenen Zeitpunkt die für sie beste Option auswählen. Angaben entsprechen 1 SDR = 1,53258 USD (gemäss Berech- nungen der AsDB vom 1. März 2010).
6730
4.2.2.7 Die Kapitalerhöhung der CEB
Zeitgleich mit den anderen Entwicklungsbanken sieht auch die Entwicklungsbank des Europarates («Council of Europe Development Bank», CEB) vor, eine Kapital- erhöhung vorzunehmen. Die CEB ist als Annex zum Europarat vorwiegend auf soziale und institutionelle Entwicklungsaspekte im Kontext der Kohäsion Europas ausgerichtet. Die CEB wurde 1956 gegründet und verfügt bisher mit 3,3 Milliarden Euro über ein vergleichsweise kleines Grundkapital. Zur Diskussion steht gegenwär- tig eine Erhöhung des Grundkapitals um rund 65 Prozent (2,1 Milliarden Euro). Die Schweiz trat der Institution 1974 bei und hält 1,6 Prozent der Stimmenanteile. Wie bei der EBRD werden auch die Beiträge an die CEB nicht zur offiziellen Entwick- lungshilfe eines Landes (APD) gerechnet. Die schweizerische Mitgliedschaft bei dieser Institution ist in erster Linie europapo- litisch motiviert. Gerade auch im europäischen Kontext engagiert sich die Schweiz, Synergiepotenzial in der multilateralen Hilfsarchitektur zu identifizieren und gezielt zu nutzen. Zudem sollen auch Möglichkeiten für eine Verschlankung der europäi- schen Hilfsarchitektur geprüft werden. Während vor dem Hintergrund der laufenden Krise grundlegende institutionelle Veränderungen kaum unmittelbar durchsetzbar sind, versucht die Schweiz, auf grundsätzliche Veränderungen bis hin zu einer Fusion der CEB mit einer grösseren europäischen Entwicklungsinstitutionen hinzu- wirken. Vor diesem Hintergrund sieht die Schweiz vor, von einer Beteiligung an der Kapitalerhöhung bei der CEB abzusehen. Sofern diese Kapitalerhöhung lediglich mittels institutioneneigener Reserven finanziert wird, enthält sich die Schweiz der Stimme. In der Folge wird seitens der Schweiz ebenfalls geprüft, ob die europapoli- tische Begründung die Schweizer Mitgliedschaft weiterhin gerechtfertigt ist.
4.2.3 Fazit
Die Hauptgründe für die fortgesetzte aktive Beteiligung der Schweiz an der Welt- bankgruppe, EBRD, IDB, AfDB und AsDB lassen sich abschliessend wie folgt zusammenfassen: – Die Schweiz ist vor Jahrzehnten den wichtigsten MDBs beigetreten. Zusammen bilden diese ein System eigenständiger Institutionen, welches historisch gewachsen ist. Angesichts der globalen Entwicklungsherausforde- rungen erfüllen die MDBs eine wichtige Rolle. In der heutigen globalisierten Marktwirtschaft sind sie systemrelevant. – Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der MDBs für entwicklungspoliti- sche, umweltpolitische, wirtschaftliche und finanzpolitische Anliegen, ist es im Interesse der Schweiz, auch künftig in diesen Institutionen vertreten zu sein und deren Kurs mitzubestimmen. – Mit den vorgesehenen Beteiligungen an den Kapitalerhöhungen unterstützt die Schweiz die sechs grössten MDBs, die einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ihrer Einsatzländer und -regionen leisten. Dies ist nicht nur eine Frage der Solidarität, sondern liegt auch im längerfristigen Interesse unseres Landes.
6731
– Die Schweiz übernimmt dadurch in solidarischer Weise ihren Teil unter den Geberländern in der Mittelaufbringung («Burden Sharing») und trägt zur Absicherung der von den sechs Banken auf den internationalen Kapitalmärk- ten (darunter auch den schweizerischen) aufgenommenen Anleihen bei. – Die fortgesetzte Mitgliedschaft der Schweiz in den sechs Institutionen ermöglicht der Schweizer Wirtschaft, sich weiterhin an den z.T. sehr bedeu- tenden internationalen Ausschreibungen der Banken zu beteiligen. – Eine weitere Stärkung der Banken – durch institutionelle Reformen, Aktua- lisierung der Strategien und Komplementarität zu den Schwesterorganisatio- nen – trägt dazu bei, dass die Risiken minimiert und die operationelle Wirk- samkeit der MDBs auch bei wachsender Geschäftstätigkeit verstetigt wird. – Mit der Beteiligung am Kapital der MDBs leistet die Schweiz einen weiteren Beitrag an die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit. Dieser Beitrag wird international anerkannt, indem die Zahlungen (mit Ausnahme von EBRD) an die Kapitalerhöhungen der APD-Quote der Schweiz angerechnet werden. Eine Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen folgt einem gestuften Beschlussverfahren: (i) die Mitgliedsländer fassen einen Grundsatzentscheid mit den zentralen Eckwerten der Kapitalerhöhung; (ii) die Gouverneure stimmen über eine entsprechende Resolution ab; (iii) jedes Mitgliedsland hat individuell die Möglich- keit, den ihm unterbreiteten Aktienanteil zu zeichnen. Der Bundesrat wird den dritten Schritt von der Genehmigung dieser Botschaft durch das Parlament abhängig machen. Von den Beteiligungen der Schweiz am Kapital der MDBs wird nur der einbezahlte Teil der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) zugerechnet, nicht aber der Garantie- teil.
5 Zielfestlegung und Überprüfung
Die Kapitalerhöhungen gehen mit Reformen in den Bereichen Strategie, operatio- nelle Politiken und institutionelle Verbesserungen einher und bilden bei jeder Bank ein Gesamtpaket, das auf das übergeordnete Ziel ausgerichtet ist, konkrete und nachhaltige Entwicklungsresultate effizient und im Verbund mit öffentlichen und privaten Partnern zu erzielen. Die Mitgliedsländer wie auch die Bankleitungen, das Personal und die Empfängerinnen und Empfänger der Dienstleistungen der Banken haben ein inhärentes Interesse daran, dass Vereinbarungen auch tatsächlich und fristgerecht umgesetzt werden. Der Monitoring- und Rechenschaftsprozess läuft auf verschiedenen Ebenen ab. Er beinhaltet insbesondere: – explizite Zielvereinbarungen und Meilensteine als integrierter Bestandteil der Kapitalerhöhungs-Pakete in jeder Bank; – teils spezielle Mid-Term-Reviews zur Überprüfung der Umsetzung der Ver- einbarungen;
6732
– ein kontinuierliches Monitoring durch die Exekutivräte via Budget, Jahres- planungen, Wirksamkeitsberichte sowie anlässlich der Gouverneurssitzun- gen; – ein kontinuierliches Monitoring durch EVD (SECO) und EDA (DEZA) im Rahmen des Auftrags als zuständige Departemente und Ämter, inkl. unter Nutzung besonderer Instrumente wie dem «Core Contribution Manage- ment», «Management Report SECO», oder dem von verschiedenen Gebern, darunter der Schweiz, getragenen externen Monitoring-Instrument, dem «Multilateral Organizations Performance Assessment Network» (MOPAN). Die spezifischen Elemente sowie der Prozess der Zielfestlegung und -überprüfung wurden in jeder MDB individuell und durch die Mitgliedsländer bestimmt. Einzel- mitglieder können durch eine hohe Qualität ihrer Interventionen und geschickte Allianzen die Agenden massgebend mitbestimmen. Dabei wird die Schweiz die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten optimal auszunutzen versuchen. Aufbauend auf den Zielen und Indikatoren, welche der Bundesrat im Rahmen des Rahmenkredites VII und Rahmenkredites XI von EVD, respektive EDA bestimmt hat, werden insbesondere die folgenden inhaltlichen Dimensionen genau im Auge behalten: – Akzent der Institutionen auf Armutsbekämpfung und nachhaltige wirtschaft- liche Globalisierung; – Resultatorientierung; – Fokus auf Kernkompetenzen und komparative Vorteile; – institutionelle Verbesserungen (Standards, Pariser Deklaration); – hohe Anforderungen an Unternehmensführung; – Nutzen für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen von stra- tegischen Partnerschaften; – finanzielle Solidität, Risikomanagement; – Klimaagenda und Positionierung in Bezug auf Mitigation und Anpassung; – Krisenmanagement, besonders in fragilen Staaten. Da eine Folgebotschaft für weitere Kapitalerhöhungen nicht vorgesehen ist, wird der Bundesrat dem Parlament gegenüber regelmässig Rechenschaft über die Umsetzung dieser Botschaft im Rahmen der Jahresberichte über die Entwicklungszusammen- arbeit und der Aussenwirtschaftsberichte ablegen.
6 Auswirkungen
6.1 Finanzielle Auswirkungen auf Bund,
Kantone und Gemeinden Der Vollzug des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses liegt ausschliesslich beim Bund und belastet die Kantone und Gemeinden nicht. Die gesamte Höhe der Beteiligung an den Kapitalerhöhungen geht vollständig zulasten der beiden neuen Rahmenkredite. Der Verpflichtungssaldo von rund 180 Millionen Franken des vorangehenden Rahmenkredits aus dem Jahr 1995 für die
6733
Kapitalbeteiligung an den regionalen Entwicklungsbanken und derjenige von rund 200 Millionen Franken des Rahmenkredits zur Beitrittsbeteiligung an der Weltbank- gruppe aus dem Jahr 1991 werden dabei nicht beansprucht und verfallen. Die beiden Rahmenkredite werden somit um diese Saldi gekürzt, können jedoch wegen der bestehenden Garantien (Eventualverpflichtungen) nicht abgeschlossen werden. Die finanzwirksamen Beteiligungsbeiträge, die einzahlbaren Kapitalanteile, sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 11 Jährliche Zahlungen der Schweiz des absolut einzubezahlenden Teils («Paid-in»), gerundet (in Millionen Franken)
Institution 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Total
AfDB 7,9 7,9 7,9 7,9 7,9 7,9 7,9 7,8 63,1 AsDB 5,6 5,6 5,6 5,6 5,5 27,9 IDB 1,8 1,8 1,8 1,8 1,6 8,8 IBRD 13,1 13,1 13,1 13,1 11,7 64,1 IFC 0,9 0,9 0,9 2,7 EBRD 0,0 0,0
Total 29,3 29,3 29,3 28,4 26,7 7,9 7,9 7,8 166,6
6.2 Personelle Auswirkungen
Der mit den Kapitalerhöhungen verbundene Mehraufwand wird mit den bestehenden personellen Ressourcen aufgefangen.
6.3 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Die Schweizer Wirtschaft und namentlich auch Schweizer Fachkräfte profitieren von der multilateralen Entwicklungshilfe in vielfältiger Hinsicht: jeder Franken öffentlicher multilateraler Entwicklungshilfe erwirtschaftet 1,62 Franken bis 2,10 Franken an die volkswirtschaftliche Wertschöpfung der Schweiz; ferner schafft die bilaterale und multilaterale Entwicklungshilfe 20 000 bis 26 000 Arbeitsplätze im Inland. Der Schweizer Finanzplatz hat, nachdem er mehrere Jahre kaum im Obligationengeschäft mit den MDBs tätigt war, seit 2005 vermehrt Geschäfte mit den MDBs abwickeln können: Zwischen 2005 und 2010 haben Schweizer Banken Anleihen für die MDBs in der Höhe von 10 352 Millionen Franken aufgelegt (vgl. Anhang 6). Schweizer Unternehmen beteiligen sich rege an öffentlichen Aufträgen, die von den MDBs finanziert oder direkt vergeben werden. Zwischen 2005 und 2009 wurden Aufträge im Gesamtwert von 949 Millionen Franken an Schweizer Unternehmen vergeben (vgl. Anhang 8). Das SECO hat zur Zeit mit der OSEC einen Leistungs- auftrag, der interessierten Firmen, namentlich KMUs, Unterstützung anbietet in den Bereichen Informationsbeschaffung und Familiarisierung mit Beschaffungsprozedu- ren. Dazu gehören auch begleitete Reisen in die Zentralen der MDBs zur Explora-
6734
tion konkreter Geschäftsmöglichkeiten. Auch die schweizerischen Exekutivdirekto- ren bieten ergänzende Dienstleistungen zuhanden der Schweizer Firmen an. Die MDBs bieten qualifizierten Schweizer Fachkräften Arbeitsmöglichkeiten in verschiedensten Fachbereichen. Im 2009 arbeiteten 81 Schweizerinnen und Schwei- zer bei den MDBs, wobei die Weltbankgruppe mit 53 Personen den grössten Anteil rekrutierte. Die Schweiz unterstützt durch gezielte Massnahmen wie beispielsweise Rekrutierungsmissionen, lokale Ausschreibungen, Dienstleistungen des Zentrums für Information, Beratung und Bildung (Cinfo) sowie durch die Exekutivdirektoren Schweizerinnen und Schweizer bei der Suche nach geeigneten Stellen in den MDBs. Das Resultat dieser Bemühungen ist ein Anstieg des absoluten Anteils Schweizer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den MDBs um rund 50 Prozent in den letzten fünf Jahren (vgl. Anhang 7). Ein verstärktes Wachstum in den Entwicklungsländern führte zu neuen Investitions- und Absatzmärkten, was indirekte positive Effekte für die Schweiz hat. Die MDBs unterstützen die Entwicklungsländer bei der Schaffung besserer Rahmenbedingun- gen, welche auch den vielen Schweizer Firmen im Ausland zugute kommen. Die Schweiz hat ein hohes positives Auslandvermögen, von welchem ein Teil auch in Entwicklungsländern investiert ist.
7 Verhältnis zur Legislaturplanung und
zum Finanzplan Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 23. Januar 2008 über die Legislaturpla- nung 2007–2011 (BBl 2008 753) noch im Bundesbeschluss vom 18. September
2008 (BBl 2008 8543) über die Legislaturplanung angekündigt. Zum Zeitpunkt der
Legislaturplanung waren die Kapitalerhöhungen nicht absehbar. Dafür wurde sie im Bericht des Bundesrats an das Parlament zu den Bundesbeschlüssen vom 8. Dezem- ber 2008 (BBl 2009 7651) über die Weiterführung der technischen Entwicklungszu- sammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern angekündigt.
8 Rechtliche Aspekte
Die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung dieser Banken stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0). Der Bundesbeschluss, der zur Genehmigung unterbreitet wird, stützt sich auf Artikel
167 BV (SR 101) und auf Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. März
1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe,
wonach die Mittel für die Finanzierung der internationalen Entwicklungszusammen- arbeit und humanitären Hilfe in Form von jeweils mehrere Jahre abdeckenden Rah- menkrediten bewilligt werden. Nach Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung (SR 101) und Artikel 25 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung (SR 171.10) erfolgt der Erlass in Form eines einfachen Bundesbeschlusses, da er keine Rechtsnormen enthält und nicht dem Referendum unterliegt.
6735
Die Vernehmlassungsbestimmungen kommen im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung, da auch die Bundesbeschlüsse vom 8. Dezember 2008 nicht Gegen- stand einer Vernehmlassung waren. Aus diesem Grund wurde keine Vernehmlas- sung durchgeführt. Gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedarf der vorge- schlagene Bundesbeschluss der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da er eine Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht.
9 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen
der Schweiz Der Vollzug des Bundesbeschlusses über die Beteiligung der Schweiz an der Kapi- talerhöhungen der Afrikanischen, der Asiatischen, und der Interamerikanischen Entwicklungsbank sowie bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Ent- wicklung (IBRD), der Internationalen Finanzgesellschaft (IFC) und der Europäi- schen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) im Rahmen der internatio- nalen Entwicklungszusammenarbeit tangiert keine internationale Rechtsetzung.
6736
Anhang 1
Vergleichende Information betreffend die sechs multilateralen Entwicklungsbanken
Nachfolgend eine Zusammenstellung zu den MDBs, wichtige Kennziffern und Informationen sowie die Schweizer Mitgliedschaft in den MDBs.
AfDB AsDB IDB IBRD IFC EBRD
1. Gründungsjahr 1963 1965 1959 1944 1956 1992
Haupt-Geschäftssitz Abidjan/Tunis34 Manila Washington Washington Washington London
2. Mitgliedsländer
Total 77 67 48 186 182 6135 wovon regionale Länder 53 48 26 – – 29 wovon nichtregionale Länder 24 19 22 – – 32
3. Kapitalerhöhung
Im Grundsatz beschlossene 200 % 200 % 70 % 45 % 8,3 % Bis 50 % Kapitalerhöhung (in USD Mrd.) von 33 auf 99 von 55 auf 165 von 100 auf 170 von 190 auf 276 von 2,4 auf 2,6 von EUR 20 auf 30 Einzubezahlender Anteil 6% 4% 2,4 % 6% 100 % 0% («Paid-in»)
34 Nach 2003 und aufgrund der Situation in der Elfenbeinküste hat die AfDB ihren Sitz an die «Temporäre Relokationsagentur» in Tunis verlegt. 35 Zusätzlich zu den 61 Ländern besitzen die European Union und European Investment Bank eine Mitgliedschaft in der EBRD, was die Zahl der Mitglieder auf
63 erhöht.
6737
AfDB AsDB IDB IBRD IFC EBRD
4. Schweiz
Vorgesehene Beteiligung UA 640,5 USD 633 USD 330 USD 971,6 USD 2,48 EUR 205 der Schweiz an der anstehen- (1052) (696) (363) (1069) (3) (298) den Kapitalerhöhung in Mio. Einheiten der Bankwährung (bzw. in CHF) davon einzahlbar in Mio. 38,4 25,3 8,0 58,3 2,5 0 Einheiten der Bankwährung (63) (28) (9) (64) (3) (0) (bzw. in CHF) davon Garantiekapital 602,1 607,6 322,0 913,3 0 205,3 in Mio. Einheiten der Bank- (989) (669) (354) (1005) (0) (308) währung (bzw. in CHF) Aktienanteil der Schweiz nach 1,46 % 0,58 % 0,47 % 1,46 % 1,65 % 2,3 % der Kapitalerhöhung
6738
Anhang 2
Übersicht über die verschiedenen Rahmenkredite im Zusammenhang mit den Schweizer Beteiligungen am Kapital der MDBs
Die Schweiz hat ihre Unterstützung und Verlässlichkeit als Teilhaberin der multila- teralen Entwicklungsbanken wiederholt unter Beweis gestellt und sich an der Kapitalisierung der Banken und Wiederauffüllung der Fonds finanziell beteiligt. Die vorliegende Tabelle listet die relevanten Rahmenkredite für den Zeitraum von 1990–2010.
Rahmenkredit Betrag Inkraftsetzung Mindestlaufzeit (in Mio. CHF)
Beitritt der Schweiz zur Europäischen 410 29.03.1991 unbefristet Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Beitritt der Schweiz zu den Bretton 4986 29.05.1992 unbefristet Woods-Institutionen Beteiligung an verschiedenen 800 19.12.1995 unbefristet Kapitalerhöhungen der regionalen Entwicklungsbanken Beteiligung der Schweiz an der 342 17.06.1997 unbefristet
1. Kapitalerhöhung der Europäischen
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Quelle: DEZA, SECO
6739
Anhang 3
Verwendung der bisherigen Rahmenkredite
Für die Beteiligung der Schweiz am Kapital der MDBs haben die eidgenössischen Räte Rahmenkredite im Gesamtwert von 7638 Millionen Franken gesprochen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Rahmenkredit zur Beteiligung der Schweiz (1992) an den Bretton Woods-Institutionen in der Höhe von 4986 Millio- nen Franken und dem Rahmenkredit zur Beteiligung der Schweiz an den regionalen Entwicklungsbanken (zwischen 1967 und 1988) im Umfang von 1900 Millionen Franken sowie an der EBRD (1991) von 752 Millionen Franken. Vom Rahmenkre- dit für den Beitritt der Schweiz zu den Bretton Woods-Institutionen sind heute 4805,2 Millionen Franken als Garantiekapital und als einbezahlter Anteil verwendet worden. Die Differenz zwischen dem gesprochenen Rahmenkredit und der ver- pflichteten Summe beläuft sich auf 200,1 Millionen Franken. Vom Rahmenkredit für den Beitritt der Schweiz zu den regionalen Entwicklungsbanken sind von den 1900 Millionen Franken, 1721 Millionen Franken verpflichtet worden; es bleibt ein Verpflichtungsrest von 179 Millionen Franken bestehen. Von den Schweizer Rah- menkrediten an die EBRD in der Höhe von 707 Millionen Franken besteht kein Verpflichtungssaldo.
Bank Einbezahlter Garantiekapital Total Kapitalbeteiligung oder noch einzu- (CHF Mio.) Verpflichtungen zahlender Anteil (in CHF Mio.)
Afrikanische Entwicklungsbank 66,0 581,5 647,6 (AfDB) Beitritt, 4. & 5. Kapitalerhöhung (seit 1980)
Asiatische Entwicklungsbank 16,4 365,0 381,4 (AsDB) Beitritt, 3. & 4. Kapitalerhöhung (seit 1967)
Inter-Amerikanische 26,7 597,8 624,5 Entwicklungsbank (IDB) Beitritt & 5. bis 8. Kapitalerhöhung (seit 1975)
Inter-Amerikanische Investitions- 19,1 0,0 19,1 gesellschaft (IIC) Beitritt & 1. Kapitalerhöhung (seit 1985)
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Bank Einbezahlter Garantiekapital Total Kapitalbeteiligung oder noch einzu- (CHF Mio.) Verpflichtungen zahlender Anteil (in CHF Mio.)
Multilaterale Investitionsgarantie- 9,3 39,5 48,7 Agentur (MIGA) Beitritt & 1. Kapitalerhöhung (seit 1987)
Europäische Bank für Wieder- 185,5 521,3 706,8 aufbau und Entwicklung (EBRD) Beitritt & 1. Kapitalerhöhung (seit 1991)
Internationale Bank für Wiederauf- 275,8 4447,5 4743,3 bau und Entwicklung (IBRD) Beitritt (seit 1992)
Internationale Finanz Corporation 61,9 0,0 61,9 (IFC) Beitritt & 1. Kapitalerhöhung (seit 1992)
Total 660,7 6552,6 7213,3 Quelle: SECO, DEZA
6741
Anhang 4
Gesamter langfristiger Nettokapitalfluss nach Regionen
Die nachfolgende Grafik und Tabelle weisen den gesamten, langfristigen Nettokapi- talfluss privater und öffentlicher Gelder in die Entwicklungsregionen in Milliarden US-Dollar aus. Der Trend des langfristigen Nettokapitalflusses in die Entwicklungs- regionen zeigt einen anhaltenden Anstieg an. Abgesehen für die Region des Nahen Ostens und Nordafrika – für diese Region geht der Nettokapitalfluss 2006 auf 12 Milliarden US-Dollar zurück – steigt der Nettokapitalfluss gesamthaft bis ins Jahr 2007 an. 2008 bricht der Nettokapitalfluss um rund einen Drittel auf 800 Milliarden US-Dollar ein. Die Ursache des Einbruchs liegt vor allem in der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise: Die Unsicherheit auf den Märkten führte dazu, dass viel privates Kapital von den Märkten in den Entwicklungsländern abgezogen wurde.
Region 2005 2006 2007 2008
Ostasien und Pazifik 184 194 292 179 Europa und Zentralasien 155 280 486 313 Lateinamerika und Karibik 84 69 231 173 Naher Osten und Nordafrika 16 12 26 19 Südasien 28 61 134 63 Subsahara Afrika 33 42 53 34
Total (in Mrd. USD) 500 658 1222 781 Quelle: Global Development Finance 2010
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Anhang 5
Darlehensvergabe nach Sektor und MDB
Die nachfolgende Zusammenstellung dokumentiert die Darlehensvergabe der multi- lateralen Entwicklungsbanken, aufgeschlüsselt nach Sektoren und für die Jahre 2005 bis 2009. Die für die Zusammenstellung verwendeten Informationen und Daten sind den Jahresberichten der Entwicklungsbanken entnommen. Die Jahresberichte kön- nen auf den Internetseiten der jeweiligen Entwicklungsbanken eingesehen werden und bieten einen guten und einfach verständlichen Zugang zur Tätigkeit der Banken. Die Unterschiede in der Vergabe von Darlehen über die Jahre erklärt sich durch die bankspezifischen strategischen Vorgaben, den Projektzyklus mit teilweise sehr grossen Einzelprojekten sowie durch den landesspezifischen Kontext.
1. AfDB
Die AfDB hat in der Periode von 2005 bis 2008 in unterschiedlichem Ausmass in mehrere Sektoren investiert. Die Investitionen in die Infrastruktur in den Jahren 2006, 2007 und 2008 sowie die Multisektorinvestitionen in den Jahren 2005, 2006 und 2008 sind bezeichnend für die strategische Ausrichtung der Bank. Die Bank hat davon abgesehen auch in die Sektoren Energie, Finanzen, Landwirtschaft sowie Industrie investiert.
2. AsDB
Die AsDB weist ihre Investitionen getrennt als Darlehen («Loans») und Investi- tionszuschüsse («Grants») aus. Die Darlehen der AsDB wurden in die Sektoren Transport und Kommunikation, Energie, Finanzen und Multisektor investiert. Der Sektor Transport und Kommunikation war in den Jahren 2005 (30 Prozent), 2007 (39 Prozent) und 2008 (26 Prozent) der grösste finanzielle Posten. Die Investitionszuschüsse und Darlehen der AsDB zugunsten der ärmsten Entwick- lungsländer verteilen sich auf verschiedene Sektoren. Die AsDB investierte im betrachteten Zeitraum am meisten Mittel in die Sektoren Bildung sowie Finanzen. Zuletzt war der Energiesektor mit 32 Prozent des Ausleihvolumens der grösste Investitionsposten.
3. IBRD In Übereinstimmung mit ihrer breiten «Produktpalette» sowie mit ihrer globalen und nachfrageorientierten Ausrichtung hat die IBRD über den Zeitraum 2005–2009 in viele unterschiedliche Sektoren investiert. Besonders hervorzuheben sind die beiden Sektoren «Recht & Justiz» und «öffentliche Administration», also die Schaffung öffentlicher Rahmenbedingungen und Kapazitäten, sowie der Transportsektor. Diese Sektoren waren jeweils die grössten Ausgabeposten der IBRD in der Höhe von 18 bis 26 Prozent. Hinzu kamen Investitionen in die Sektoren Wasser, sanitäre Anlagen
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und Hochwasserschutz, Energie und Untertagebau sowie Gesundheit und andere soziale Dienste mit Anteilen um die 12 bis 15 Prozent. Andere Sektoren, in die die IBRD investierte, waren Landwirtschaft, Fischfang und Forstwesen, Bildung sowie Industrie und Handel.
4. IFC Der Überblick über die Darlehensvergabe der IFC macht deutlich, dass die IFC ihren Fokus auf die Finanzierung von Projekten im Bereich Finanzen und globale Finanzmärkte legt. Beginnend mit 34,5 Prozent (2005) des gesamten Darlehens- volumens ist dieser Anteil, mit einer geringfügigen Reduktion 2006, stetig ausgebaut worden. 2009 beanspruchte dieser Sektor 44,6 Prozent des gesamten Darlehens- volumen. Davon abgesehen hat die IFC in unterschiedlichem Ausmass u.a. in die Bereiche Industrie- und Konsumgüter, Transport und Infrastruktur investiert.
5. EBRD Die EBRD hat ihre Mittel im Zeitraum 2005–2008 in die Sektoren Energie, Infra- struktur sowie in den Privat- und Finanzsektor investiert. Der grösste Investitions- posten für alle betrachteten Jahre war der Finanzsektor. Hier vergab die EBRD über Finanzintermediäre Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). 2006 beanspruchte der Finanzsektor mit 45 Prozent rund die Hälfte des Darlehensvolu- men der EBRD. Der Corporate-Sektor (Agribusiness, Produktion und Fabrikation, Tourismus, u.a.) ist, nachdem er 2006 und 2007 bei 30 Prozent bzw. bei 34 Prozent Darlehensvolumen lag, seit 2008 (26 Prozent) wieder auf dem Niveau von 2005 (27 Prozent) angelangt. Die Investitionen in den Infrastruktursektor blieben 2006–2008 auf einem konstanten Niveau und pendelten sich bei 17 bis 18 Prozent des Gesamtvolumens ein. Der Energiesektor ist mit 17 Prozent (2008) über die vier betrachteten Jahre der kleinste Investitionsposten der EBRD.
6. IDB Die Interamerikanische Entwicklungsbank finanzierte über ihre Darlehen Projekte in den Bereichen Soziales, Wettbewerbsfähigkeit und Reform & Modernisierung des Staates. Den bedeutendsten Investitionsposten für die Jahre 2006–2008 stellt mit rund 50 Prozent–65 Prozent des gesamten Darlehensvolumens die Wettbewerbsfä- higkeit dar. Die IDB finanziert damit u.a. Projekte in den Bereichen Energie, Trans- port und Kommunikation sowie im Bereich der Kapitalmärkte. Soziales – darunter fallen Projekte wie Wasser und sanitäre Anlagen, städtische Entwicklung, Bildung oder Gesundheit – war der zweitgrösste Investitionsposten der IDB. Sie investierte jeweils rund einen Drittel ihrer gesamten Mittel darin (2006–2008). Investitionen in Projekte im Bereich Reform und Modernisierung des Staates sind, nachdem sie in den Jahren 2005 und 2006 14,8 Prozent bzw. 22,9 Prozent des Darlehensvolumens erhielten, in den letzten Jahren stark zurückgegangen. 2008 wurden gerade einmal 6,3 Prozent des Darlehensvolumens der IDB darauf verwendet, Projekte in den Feldern finanzielle Reformen oder Finanzsektorreformen zu finanzieren.
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Anhang 6
Anleihegeschäfte der multilateralen Entwicklungsbanken auf dem Schweizer Kapitalmarkt
Die multilateralen Entwicklungsbanken sind als Anbieter von Anleihen aktive Marktteilnehmer auf den internationalen Kapitalmärkten und wickeln einen Teil ihrer Geschäfte auch auf dem Schweizer Kapitalmarkt, in Franken und/oder mit Hilfe von Schweizer Banken ab. Von den beteiligten MDBs waren insbesondere die IBRD, die EBRD sowie die IDB auf dem Schweizer Finanzplatz tätig; in geringerem Mass die AfDB und die AsDB. Das Geschäft mit Anleihen der MDBs wurde mehr- heitlich von Schweizer Grossbanken abgewickelt. Seit 2009 hat diese Zusammenarbeit nach Jahren reduzierter Aktivität infolge besse- rer Marktbedingungen zugunsten der MDBs wieder zugenommen, was Arbeitsplätze sichert und zusätzliche Stellen schafft. Die Zusammenstellung erfasst alle Anleihen, welche im Auftrag einer MDB zwischen 2005 und 2010 in Franken und/oder durch eine Schweizer Bank abgewickelt wurden.
Jahr Betrag (in CHF Mio.)
2005 646,0 2006 1 954,0 2007 178,2 2008 3 577,3 2009 3 617,5 2010 379,4
Total 10 352,4 Quelle: SECO
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Anhang 7
Schweizer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den MDBs
Die Schweiz hat ein Interesse daran, dass Schweizer Fachkräfte in internationalen Organisationen tätig sind, auf diese Weise Schweizer Knowhow einbringen und die Institutionen «von innen» mitgestalten können. Folglich unterstützt die Schweiz durch verschiedene Massnahmen in einem kompetitiven Auswahlverfahren Schwei- zer Bewerber und Bewerberinnen bei ihrer Suche nach geeigneten Arbeitsstellen in den multilateralen Finanzierungsinstitutionen. Die Schweiz tut dies u.a. durch Rek- rutierungsmissionen, lokale Ausschreibungen und die Dienstleistungen des Zent- rums für Information, Beratung und Bildung (Cinfo). Das Ziel ist es, den Anteil an Schweizer Fachpersonal in den MDBs zu erhöhen. Wie ein Vergleich zwischen
2005 und 2009 zeigt, konnte dieses Ziel erreicht werden. Im Vergleich zum Jahr
2005 arbeiteten 2009 33 Schweizerinnen und Schweizer mehr in den MDBs. Dieses
gute Resultat ist vorwiegend auf die Zunahme des Schweizer Anteils bei der Welt- bankgruppe zurückzuführen. Der Bestand der Schweizer Fachkräfte in den regiona- len Entwicklungsbanken nahm wesentlich geringer zu oder war sogar rückläufig. Offensichtlich werden die regionalen Entwicklungsbanken und/oder deren Standorte von Schweizer Fachleuten als weniger attraktiv wahrgenommen.
MDB Jahr Mitarbeiter Differenz Total 2005/2009
AfDB 2005 3 +3 2009 6 AsDB 2005 7 –2 2009 5 IDB 2005 5 –2 2009 3 EBRD 2005 7 +3 2009 10 WBG 2005 26 +31 2009 57
Total +33 Quelle: SECO
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Anhang 8
Beteiligung von Schweizer Firmen an Ausschreibungen der MDBs
Schweizer Firmen können sich dank der Mitgliedschaft der Schweiz in den MDBs an den öffentlichen Aufträgen («Procurements») der multilateralen Entwicklungs- banken beteiligen. Neben Gütern und Dienstleistungen werden auch Konsulenten- aufträge vergeben. Das SECO unterstützt gemeinsam mit der OSEC Schweizer Firmen durch verschiedene Massnahmen, die ihnen helfen, die Geschäftsmöglich- keiten und Chancen für eine erfolgreiche Tätigkeit zu erhöhen
Beschaffung von Firmen mit Sitz in der Schweiz36 (in Mio. CHF), 2005–2009
2005 2006 2007 2008 2009 Total
AfDB 1,6 3,4 22,9 12,3 16,8 57,0 AsDB 82,9 235,6 207,5 0,4 8,3 534,7 IDB 0,1 0,2 0,1 0,2 0,4 1,0 EBRD 0,9 3,5 1,0 96,0 4,4 105,8 Weltbankgruppe 33,2 26,8 54,3 48,0 88,4 250,7
Total 118,7 269,5 285,8 156,9 118,3 949,2 Quelle: SECO
36 Die MDBs weisen das Procurement jenem Land zu, in dem der Zulieferer bzw. der
Anbieter gemäss den Procurement-Vereinbarungen seinen Firmensitz hat.
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