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Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe
vom 17. September 2010
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu zwei Bundesbeschlüssen zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.
17. September 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2010-1749 6751
Übersicht
Mit dieser Botschaft werden die Aufstockung der zurzeit gültigen Rahmenkredite für die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staats- sekretariat für Wirtschaft (SECO) im Umfang von 640 Millionen Franken für die Jahre 2011 und 2012 beantragt, mit dem Ziel, einen stärkeren Beitrag der Schweiz zur Armutsreduktion, zur Wasserversorgung und zur Anpassung an den Klima- wandel in Entwicklungsländern zu leisten. Hierzu wird der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bis zum Jahr 2015 linear auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) erhöht.
In den beiden Bundesbeschlüssen vom 8. Dezember 2008 für die Rahmenkredite der DEZA über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern (BBl 2009 435 für den Kompetenzbereich DEZA) und des SECO über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspoliti- schen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (BBl 2009 443 für den Kompetenzbereich SECO) hatte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilt, im Jahr 2009 eine Botschaft für jeweils einen Zusatzkredit vorzulegen. Dank diesem Zusatzkredite soll der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bis zum Jahr 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens erhöht werden. Dieser Auftrag wurde vom Ständerat am 17. Juni 2010 bestätigt. Die vorliegende Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentli- chen Entwicklungshilfe (im Folgenden «Botschaft 0,5 Prozent») stützt sich ab auf die unverändert gültige entwicklungspolitische Strategie des Bundes von 2008. Eine wirksame und sichtbare Entwicklungszusammenarbeit ist im Interesse der Schweiz. Sie fördert Allianzen und internationale Netzwerke, erweitert die aussenpo- litischen Handlungsmöglichkeiten der Schweiz und verstärkt ihren Einfluss in einer multipolaren Welt. Die Schweiz ist überdurchschnittlich stark in die globale Wirt- schaft integriert und dabei überdurchschnittlich erfolgreich in Produktion, Handel und Dienstleistungen rund um die Welt. Dies führt zur selbstverständlichen Ver- pflichtung, sich an der Lösung der globalen Probleme der Welt – Armut, Konse- quenzen des Klimawandels, unkontrollierte Migration, Wasserknappheit, Finanz- und Wirtschaftstabilität sowie Abbau von Handelsbarrieren – mit einer adäquaten Leistung zu beteiligen. Dank der Rotkreuzbewegung hat die Schweiz eine längere humanitäre Tradition als alle anderen Industrieländer, eine Tradition der Solidarität und der Menschlichkeit. Der Wunsch, solidarisch zu sein mit den Armen und Benachteiligten dieser Welt, ist nach wie vor für viele Schweizerinnen und Schweizer eine wichtige Motivation, privat Geld zu spenden und das staatliche Entwicklungsbudget zu unterstützen. Die Erhöhung der «Aide Publique au Développement» (APD) auf 0,5 Prozent würde es der Schweiz erlauben, die bilaterale Hilfe in zwei für die Erreichung der Millen- niumsentwicklungsziele (MDGs) wichtigen Schlüsselsektoren entschieden zu ver- stärken. Mit ihren in dieser Botschaft vorgesehenen Aktivitäten trägt die Schweiz in den Bereichen Wasser und Klima aktiv zur Erreichung des Millenniumsentwick-
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lungsziels (MDG) 7 bei, bei dem es um den Zugang zu Wasser und zur ökologischen Nachhaltigkeit geht. Zudem erfüllt die Schweiz mit diesem Engagement ihre im Rahmen Kopenhagen Accords vom 18. Dezember 2009 gemachte Verpflichtung, in den Jahren 2010–2012 zusätzliche Mittel für Mitigations- und Adaptationsmass- nahmen in Entwicklungsländern bereit zu stellen. Für diese bilateralen Massnahmen können zusätzliche 368 Millionen Franken verpflichtet werden. Folgende Resultate werden erwartet: Wasser: Die Investitionen im Wassersektor bedeuten für die Partnerländer eine Reduktion der Gesundheitskosten, Zeitgewinn beim Wasserholen und die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion. Auf der Grundlage der Analysen aus dem «Wirkungsbericht Schweizer Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor» von 2008 geht hervor, dass mit einem investierten Franken ein sozialer und wirtschaftli- cher Nutzen von durchschnittlich mindestens 3–5 Franken erzielt wurde. Es wird daher erwartet, dass mit den 197 Millionen Franken des Zusatzkredites, die für das Wasser eingesetzt werden, ein Nutzen von 600 Millionen Franken erwirtschaftet wird. Klima: Die Planung und die Adaptationsmassnahmen beim Klimawandel werden auf verschiedenen Ebenen (national, regional und lokal) in die öffentliche Politik sowie in die sektorielle Politik und die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit integriert. Es werden innovative Interventionen ausgearbeitet, wie z. B. Versiche- rungsmechanismen für das Risikomanagement beim Klimawandel. Durch die Pro- jekte werden Behörden und Bevölkerung mit den Auswirkungen des Klimawandels vertraut gemacht, die Umweltbelastbarkeit und die Risikoprävention von Naturka- tastrophen werden erhöht. Im Bereich Wald werden Nutzungspläne entwickelt und mit Einbezug der lokalen Gemeinschaften umgesetzt. Bei der Reduktion von Treib- hausgasen konzentriert sich die Schweiz auf die Energieeffizienz in industriellen Prozessen, kleinen Unternehmen und städtischen Zonen sowie auf die Förderung von erneuerbareren Energien in ruralen Zonen. Die Erhöhung der APD auf 0,5 Prozent würde es der Schweiz erlauben, ihren multi- lateralen Verpflichtungen nachzukommen. Konkret würde die Schweiz mit den zusätzlichen multilateralen Mitteln folgende Beiträge leisten:
1. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF): rund 180
Millionen Franken;
2. Schweizer Beitrag an das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen
(UNDP) im Jahr 2012: 54 Millionen Franken
3. Reduktion der Verpflichtungsrückstände bei der multilateralen Entschul-
dungsinitiative (MDRI) um rund 38 Millionen Franken. Bei diesem multilateralen Engagement geht es um die Mitsprache und aktive Betei- ligung der Schweiz in den wichtigsten internationalen Institutionen. Wegen der vom Parlament beschlossenen Verpflichtungslimite von 40 Prozent für die multilateralen Aktivitäten im Rahmenkredit 11 der DEZA, wurden die regulären Beiträge an gewisse multilaterale Organisationen gegenüber der Planung um 272 Millionen Franken gekürzt. Die Erhöhung der APD auf 0,5 Prozent würde es der Schweiz erlauben, diesen Fehlbetrag zu kompensieren, die vom Bundesrat definierten Priori-
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täten der multilateralen Zusammenarbeit im bisherigen Rahmen zu honorieren und ihren Lastenanteil aufrecht zu erhalten. Hilfe muss wirksam sein und ein Volumen haben, welches dem Wohlstand der Schweiz entspricht. Auf der Basis der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommis- sion des Ständerats aus dem Jahr 2006 sind bereits Massnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit – sowohl bilateral als auch multilateral – getroffen worden. Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes konzentriert sich heute auf eine reduzierte Anzahl von Schwerpunktländern und Sonderprogrammen. Sie koordiniert ihre Entwicklungsvorhaben vermehrt mit ande- ren Entwicklungsagenturen und kann so ihre spezifischen Kompetenzen gezielter einbringen sowie im Verbund mit anderen Gebern eine höhere Effizienz und grös- sere Breitenwirkung erzielen. In der Programmierung (Kooperationsstrategien und Mittelfristprogramme) und in der konkreten Projektarbeit wurde die Ergebnisorien- tierung deutlich verstärkt. Massgebender Indikator ist dabei die Verbesserung der konkreten Lebensbedingungen armer Bevölkerungsschichten. Der Bundesrat hat die Mittel für die schrittweise Aufstockung der APD auf 0,5 Prozent in seiner Botschaft zum Voranschlag 2011 und im Finanzplan 2012–2014 eingestellt. Während der Voranschlag den Vorgaben der Schulden- bremse entspricht, ist dies für den Finanzplan nicht der Fall. Aus heutiger Sicht sind daher weitere Konsolidierungsmassnahmen ab 2012 unausweichlich. Um den Bereinigungsbedarf zu begrenzen, wird in Ziffer 5.3 ein möglicher Mittelweg ausge- zeigt, der für die Jahre 2011 und 2012 eine Aufstockung der APD auf 0,45 Prozent zur Folge hätte. Eine Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken wird dem Parlament aus finanz- und entwick- lungspolitischen Gründen gleichzeitig mit der Botschaft 0,5 Prozent vorgelegt.
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Inhaltsverzeichnis
Übersicht 6752 Abkürzungsverzeichnis 6757
1 Ausgangslage 6758
2 Die strategische Ausrichtung der Entwicklungspolitik des Bundes 6759
3 Eine starke Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz 6760
4 Eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz 6764
5 Finanzielle und Personelle Konsequenzen 6766
5.1 Finanzielle Auswirkungen der Erhöhung der APD für die Jahre 2011
und 2012 6766
5.2 Mittelfristige Auswirkungen 6769
5.3 Möglicher Mittelweg 6770
5.4 Personelle Ressourcen 6772
6 Stärkeres bilaterales Engagement für Wasser und Klima 6772
6.1 Wasser 6774
6.1.1 Die Schweiz – eine kompetente Akteurin im Wassersektor 6775
6.1.2 Erwartete Resultate 6776
6.1.3 Richtwerte für die Zuteilung der finanziellen Mittel 6778
6.1.4 Aktionslinien 6778
6.1.5 Handlungsprinzipien 6780
6.1.6 Modalitäten und Partner 6781
6.2 Klima 6782
6.2.1 Die Schweizer Antwort auf den Kopenhagen Accord 6782
6.2.2 Die Schweiz – eine kompetente Akteurin im Bereich
Klimawandel 6783
6.2.3 Erwartete Resultate 6784
6.2.4 Richtwerte für die Zuteilung der finanziellen Mittel 6786
6.2.5 Aktionslinien 6786
7 Stärkeres multilaterales Engagement zur Armutsreduktion 6790
7.1 Multilaterale Verantwortung mittragen 6790
7.2 Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds 6791
7.3 Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen 6793
7.4 Multilaterale Entschuldungsinitiative 6794
8 Auswirkungen 6796
8.1 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden 6796
8.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 6796
9 Verhältnis zur Legislaturplanung 6796
10 Rechtliche Aspekte 6797
11 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 6797
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Anhang: Öffentliche Entwicklungshilfe (APD) der Schweiz 2008–2009 6798
Bundesbeschluss zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe – DEZA (Entwurf) 6799 Bundesbeschluss zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe – SECO (Entwurf) 6801
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Abkürzungsverzeichnis
ADF Afrikanischer Entwicklungsfonds AfDB Afrikanische Entwicklungsbank APD Aide Publique au Développement BAFU Bundesamt für Umwelt BBl Bundesblatt BIP Bruttoinlandprodukt BNE Bruttonationaleinkommen BR Bundesrat BRIC-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China CCM Core Contribution Management CO2 Kohlenstoffdioxid DAC Development Assistance Committee der OECD DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit EFV Eidgenössiche Finanzverwaltung EZA Entwicklungszusammenarbeit GCI General Capital Increase IDA International Development Association IFAD International Fund for Agricultural Development ISO-Normen Internationale Normen für Unternehmen, Regierungen und Zivil- gesellschaft, ausgearbeitet von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) KOP Konsolidierungsprogramm MDG Millenniumsentwicklungsziele (Millenium Development Goals) MDRI Multilaterale Entschuldungsinitiative MOPAN Multilateral Organisation Performance Assessment Network NGO Nichtregierungsorganisationen OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung WHO Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation) SECO Staatssekretariat für Wirtschaft IUCN International Union for Conservation of Nature UNDP Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Development Program) UNICEF United Nations International Children’s Fund UNO United Nations Organization USD Amerikanischer Dollar UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation HIV/AIDS Humane Immundefizienz-Virus / Acquired Immune Deficiency Syndrome
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Botschaft
1 Ausgangslage
Das Parlament hat dem Bundesrat im Dezember 2008 den Auftrag erteilt, eine Botschaft zur Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe (Aide Publique au Développement, APD) auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) bis 2015 vorzulegen.1 Dieser Auftrag wurde vom Ständerat am 17. Juni 2010 bestätigt.2 Mit der vorliegenden Botschaft (im Folgenden «Botschaft 0,5 Prozent»), wird die- sem Auftrag entsprochen. In der Botschaft 0,5 Prozent werden die finanziellen Konsequenzen einer Erhöhung der APD und die erwarteten Resultate aufgezeigt. Die Botschaft schlägt Kontrollme- thoden und Indikatoren vor, anhand deren es möglich sein wird, den Erfolg der in der Botschaft 0,5 Prozent beschriebenen Aktivitäten zu messen. Die strategische Orientierung der Entwicklungshilfe wird in den zwei Botschaften der DEZA und des SECO von 20083 (Südbotschaften) definiert und hat sich nicht geändert. Die Botschaft 0,5 Prozent ist eine Ergänzung zu den zwei Südbotschaften und übernimmt deren generelle strategische Ausrichtung. Die Botschaft beantragt die Aufstockung der zurzeit gültigen Rahmenkredite (Rah- menkredit 11 der DEZA und Rahmenkredit 7 des SECO)3. Die Laufzeiten der beiden Rahmenkredite enden am 31. Dezember 2012. Deshalb werden mit vorlie- gender Botschaft nur zusätzliche Mittel für die Jahre 2011 und 2012 beantragt. Die für die Jahre 2013–2015 zur Erreichung von 0,5 Prozent im 2015 benötigten zusätz- lichen Mittel werden in den neuen, mit der Legislaturperiode synchronisierten Bot- schaften 2013–2016 beantragt. Der Bundesrat hat am 20. Mai 2009 entschieden, dem Parlament eine Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwick- lungsbanken (GCI Botschaft) zu präsentieren. Diese wird dem Parlament aus finanz- und entwicklungspolitischen Gründen gleichzeitig mit der Botschaft 0,5 Prozent vorgelegt.
1 Bundesbeschlüsse vom 8. Dezember 2008 für die Rahmenkredite der DEZA über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Ent- wicklungsländern (BBl 2009 435 Kombetenzbereich DEZA), und des SECO über die Finanzierung der wirtschafts- und handelpolitischen Massnahmen im Rahmen der Ent- wicklungszusammenarbeit (BBl 2009 443 Kompetenzbereich SECO). 2 Der Bericht des Bundesrats vom 21. Oktober 2009 an das Parlament zu den Bundes- beschlüssen vom 8. Dezember 2008 über die Weiterführung der Entwicklungszusammen- arbeit wurde vom Ständerat im Juni 2010 abgelehnt (BBl 2009 7651). 3 Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern (Rahmenkredit 11 der DEZA; BBl 2008 2959) vom 14. März, und Botschaft über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (Rahmenkredit 7 des SECO; BBl 2008 3047), vom 7. März 2008, auch Südbotschaften genannt.
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2 Die strategische Ausrichtung
der Entwicklungspolitik des Bundes Die heute gültige entwicklungspolitische Strategie des Bundes, welche am 14. März
20084 in der Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und
der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern (Rahmenkredit 11) definiert wurde, legt das folgende Ziel fest: Die Schweiz leistet einen Beitrag an eine gerechte und nachhaltige globale Entwicklung. Zur Erreichung des Ziels werden drei strategi- sche Schwerpunkte definiert: (I) Die Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) erreichen – Armut mindern; (II) Die Förderung menschlicher Sicherheit und die Reduktion von Sicherheits- risiken sowie (III) Die entwicklungsfördernde Gestaltung der Globalisierung. Innerhalb dieses Rahmens legt die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes ihre geografischen und thematischen Schwerpunkte fest. Seit der Einführung der Strategie des Bundes im 2008 hat sich das entwicklungspoli- tische Umfeld verändert. Die vergangenen Jahre waren durch die Wirtschafts-, Ernährungs- und Klimakrise geprägt. Die Entwicklungschancen der ärmsten Länder wurden durch das Zusammentreffen von hohen, volatilen Nahrungsmittelpreisen und der weltweiten Finanzkrise stark negativ beeinflusst. Die Konsequenzen der Finanz- krise – beispielsweise der Rückgang von Direktinvestitionen, ein starker Anstieg der Risikoprämien auf Anleihen von Entwicklungsländern, Schwierigkeiten bei externer Finanzierung, der Abwertungsdruck auf die Währungen sowie Liquiditätsengpässe lokaler Finanzinstitute – treffen die Entwicklungsländer hart. In armen Gegenden geben Familien knapp zwei Drittel ihres Einkommens für Nahrungsmittel aus; sie sind somit Preisschwankungen direkt ausgeliefert. Die Folgen des Klimawandels treffen arme Länder besonders stark. Häufig fehlen die nötigen Anpassungskapazitä- ten und Ressourcen, um die Auswirkungen des Klimawandels zu bekämpfen. Die Folgen sind alarmierend. Gemäss UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon könnten die in den vergangenen Jahren erreichten Fortschritte in der Armutsbekämpfung durch Krisen rückgängig gemacht werden. Die entwicklungspolitische Strategie des Bundes hat sich auch in diesen schwierigen Zeiten bewährt. Durch die Kombination von bilateralen und multilateralen Mass- nahmen sowie einer starken Präsenz vor Ort kann die Schweiz flexibel und wirksam auf die sich ändernden Umstände reagieren. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass gerade Massnahmen zur Reduktion von Armut und ein Beitrag zur Lösung anderer globaler Probleme in Zeiten der Krise besonders wichtig sind. Die Schweiz hat durch ihre Projekte und Programme in den Schwerpunktländern einen substanziellen Beitrag geleistet. Indem sie ihre Entwicklungsprojekte und -pro- gramme auch in der Krise ohne Unterbruch weiterführen konnte, hat die Schweiz eine stabilisierende und unterstützende Rolle gespielt und Sicherheitsrisiken redu- ziert. Über die effiziente humanitäre Hilfe konnte sie schnell und adäquat auf akute Krisen und auf Katastrophen reagieren.
4 BBl 2008 3047
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Die vorgeschlagene Stossrichtung der Botschaft 0,5 Prozent trägt zur Erreichung aller drei Schwerpunkte der Südbotschaft der DEZA bei: zur Armutsminderung, zur Förderung der menschlichen Sicherheit und zur entwicklungsfördernden Globalisie- rung. Innerhalb dieses strategischen Rahmens legt die Botschaft 0,5 Prozent folgen- de Prioritäten fest: Im Bereich der bilateralen Zusammenarbeit engagiert sich die Schweiz in den Bereichen Wasser und Klima; im Bereich multilaterale Zusammen- arbeit leistet sie Beiträge an den Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF), das UNO Entwicklungsprogramm (UNDP) und die Multilaterale Entschuldungsinitiative (MDRI). Die Armutsreduktion bleibt im Zentrum der Botschaft 0,5 Prozent: Die von der Schweiz geplanten Aktivitäten in den Bereichen Wasser und Klima tragen aktiv zur Erreichung des Millenniumsentwicklungsziels 7, «der ökologischen Nachhaltig- keit», bei.5 Die Schweiz unterstützt Projekte und Programme, welche die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und den Zugang der ärmsten Bevölkerung zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung verbessern. Damit trägt sie auch ent- scheidend zur Verbesserung der Gesundheit von Kindern und Müttern bei, was den Millenniumsentwicklungszielen 4 und 5 entspricht (Senkung der Kinder- und Müt- tersterblichkeit). Mit den 0,5 Prozent zusätzlich beantragten Mitteln sollen auch der Afrikanische Entwicklungsfonds sowie das UNO-Entwicklungsprogramm (UNDP) unterstützt werden, die ihre Aktivitäten ebenfalls auf die Erreichung der Millenni- umsentwicklungsziele und die Reduktion der Armut ausrichten. Mit der Aufsto- ckung der bisherigen Arbeit der DEZA und des SECO im Klimabereich kann kom- plementär zu den entwicklungspolitischen Zielen den Vorgaben des Kopenhagen Accord zur Erhöhung der Klimafinanzierung in Entwicklungsländern entsprochen werden.
3 Eine starke Entwicklungszusammenarbeit
der Schweiz Die Schweiz braucht aus folgenden Gründen eine wirksame und sichtbare Entwick- lungszusammenarbeit: Wohlverstandenes Eigeninteresse der Schweiz: Die Entwicklungszusammenarbeit ist Teil der Schweizer Aussenpolitik. Der Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern ist eine der drei Dimensionen der Schweizer Aussenwirtschaftspo- litik. Die Entwicklungspolitik trägt zur Erreichung von deren Zielen bei.6 Die Schweiz als bevölkerungsmässig kleines, aber stark international vernetztes Land, ist
5 Am 18. September 2000 verabschiedeten 189 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit der Millenniumserklärung einen Katalog grundsätzlicher, verpflichtender Zielsetzungen für alle UNO-Mitgliedstaaten. Die acht Ziele werden auch von der Schweiz mitgetragen und sind entsprechend in ihre Strategie integriert worden (vgl. Rahmenkredit 11 sowie Millenniumsentwicklungsziele – Zwischenbericht der Schweiz 2010 des Bundesrats, Juni 2010). 6 Die Schweizer Aussenpolitik basiert auf 5 aussenpolitischen Zielen: Friedliches Zusam- menleben der Völker, Achtung der Menschenrechte und Förderung der Demokratie, Wah- rung der Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland, Linderung von Not und Armut in der Welt, und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die drei Dimensio- nen der Aussenwirtschaftspolitik, welche die Steigerung des Wohlstandes der Schweiz zum Ziel hat, lauten: Marktzugang und internationales Regelwerk, Binnenmarktpolitik in der Schweiz und Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern.
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besonders gefordert, wenn es darum geht, die internationalen Rahmenbedingungen aktiv mitzugestalten. Eine Entwicklungszusammenarbeit, die Allianzen fördert und internationale Netzwerke schafft, erweitert die aussenpolitischen Handlungsmög- lichkeiten der Schweiz und verstärkt ihren Einfluss in einer multipolaren Welt. Dazu gehört auch, die künftigen Rahmenbedingungen für die Entwicklung im Süden und Norden gemeinsam mit den OECD-, den BRIC- und den Entwicklungsländern zu gestalten. Wirtschaftswachstum in den Entwicklungs- und Schwellenländern liegt im Interesse der Menschen vor Ort, ist aber auch im Interesse der Schweiz, ihrer Wirt- schaft und ihrer Bevölkerung, denn eine stabile Weltordnung und Wirtschaftswachs- tum schaffen Kaufkraft und öffnen neue internationale Märkte. Beschaffungs-, Absatz- und Investitionsmärkte werden erweitert. Es nützt den Schweizer Anbietern, wenn der Markt eines Partnerlandes wirtschaftlich dynamisch ist und stabile wirt- schaftliche Rahmenbedingungen herrschen. Solidarität – eine Schweizer Tradition: Dank der Rotkreuzbewegung hat die Schweiz eine längere humanitäre Tradition als alle anderen Industrieländer, eine Tradition der Solidarität und der Menschlichkeit. Der Wunsch, solidarisch zu sein mit den Armen und Benachteiligten dieser Welt, ist nach wie vor für viele Schwei- zerinnen und Schweizer eine wichtige Motivation, privat Geld zu spenden und das staatliche Entwicklungsbudget zu unterstützen. Mit einer kompetenten eigenen Umsetzungskapazität, sowohl in der humanitären Hilfe als auch in der Entwick- lungszusammenarbeit, ist die Schweiz gut positioniert, um einen Beitrag zur Bekämpfung von Not und Armut sowie zur Verbesserung der Lebensbedingungen in der Welt zu leisten. Beitrag zur Lösung globaler Probleme: Die Schweiz ist überdurchschnittlich stark in die globale Wirtschaft integriert und dabei überdurchschnittlich erfolgreich in Produktion, Handel und der Erbringung von Dienstleistungen rund um die Welt. Dies führt zur selbstverständlichen Verpflichtung, sich an der Lösung der globalen Probleme der Welt – Armut, Auswirkungen des Klimawandels, volatile Nahrungs- mittelpreise, unkontrollierte Migration, Wasserknappheit, Finanz- und Wirtschaft- stabilität sowie Abbau von Handelsbarrieren – mit einem adäquaten Beitrag zu beteiligen. Um effektiver zur Lösung globaler Probleme beizutragen, hat die DEZA
2008 drei ausgewählte globale Programme – Klimawandel, Ernährungssicherheit
und Migration – eingeführt. Das SECO leistet einen Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen, indem es sich auf seine Kompetenzen fokussiert; zu diesen Kompetenzen gehören makro- und finanzökonomische Rahmenbedingungen, Förde- rung des Handels, Erleichterung von Direktinvestitionen, Massnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen, Entwicklung von Umwelttechnologien und Knowhow. Für eine politisch positive Wahrnehmung der Schweiz: Der politische Einfluss einer mittelgrossen Wirtschaftsnation hängt auch von einer starken Entwicklungszusam- menarbeit ab. Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes bildet Allianzen, trägt bei zur politischen Vernetzung und stärkt dadurch die Einflussmöglichkeiten der Schweiz. Will die Schweiz eine ernstzunehmende Akteurin auf der geopolitischen Bühne sein und bleiben, so liegt es in ihrem Interesse, einen angemessenen Entwick- lungsbeitrag zu leisten. Die Komplementarität der Instrumente der schweizerischen Entwicklungszusam- menarbeit: Die Komplexität des Umfelds der Entwicklungszusammenarbeit verlangt nach einem koordinierten und komplementären Ansatz von Politiken und Instrumen- ten. Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit verfügt mit der Kombination von nationalen, regionalen und globalen Programmen über einen integrierten
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Ansatz, der speziell auf die aktuellen Herausforderungen der Entwicklungszusam- menarbeit zugeschnitten ist. Mittels bilateraler Massnahmen in den Partnerländern, finanzieller Unterstützung und der Beteiligung in multinationalen Institutionen kämpft die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit gegen die Armut und stellt sich den globalen Herausforderungen. Die Schweiz ist in mehreren Prioritätsländern und Regionen direkt aktiv durch bilaterale Interventionen bei der humanitären Hilfe, durch die Entwicklungszusammenarbeit, bei der Unterstützung im Übergang zu demokratischen und pluralistischen Systemen und durch die wirtschaftliche Zusam- menarbeit. Mit der Präsenz in Führungsorganen von multilateralen Institutionen stellt die Schweiz die Kohärenz ihrer bilateralen Massnahmen mit der Politik dieser Organisationen auf nationaler wie internationaler Ebene sicher. Volumen der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit: Um Wirksamkeit zu errei- chen, braucht es eine gute Qualität der Entwicklungszusammenarbeit und ein gewis- ses Volumen. Mit einem APD-Prozentsatz von 0,47 Prozent des BNE im 2009 liegt die Schweiz auf Platz 10 der 23 DAC-Mitglieder7. «Die gegenwärtigen 0,47 Prozent sind zwar höher als bei unseren Nachbarländern Frankreich (0,46 %), Deutschland (0,35 %), Österreich (0,30 %) und Italien (0,16 %), es ist aber deutlich weniger als vergleichbar globalisierte und vergleichbar wohlhabende europäische Länder wie Norwegen (1,05 %), Luxemburg (1,01 %), Dänemark (0,88 %), Schweden (1,12 %) oder die Niederlande (0,82 %) bereitstellen», schreibt der Bundesrat im Bericht Millenniumsentwickungsziele – Zwischenbericht der Schweiz 2010 basierend auf DAC Zahlen8.
7 Gemäss den Regeln des OECD Entwicklungsausschusses (Development Assistance
Committee DAC) sind im APD-Volumen der Schweiz zusätzlich zu den Aufwendungen von DEZA und SECO bedeutende bilaterale und multilaterale Beträge des BFM (Kosten für Asylsuchende im ersten Jahr), der PAIV (Friedensförderung und Menschenrechte), des BAFU (Klimaaktivitäten in Entwicklungsländern) und des VBS (friedenfördernde Massnahmen) als öffenliche Entwicklungshilfe verrechnet (vgl. Annex II). 8 OECD, Pressemitteilung vom 14. April 2010; sowie Millenniumsentwicklungsziele – Zwischenbericht der Schweiz 2010 des Bundesrats, Juni 2010.
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Die folgende Tabelle zeigt das Volumen der APD aller DAC-Mitglieder im Ver- gleich (2009):
APD im Jahr 2009 - in Prozent des BNE In % des BNE 1.2 1.12 1.1 1.06 1.01 1.0 0.88 0.9 0.82 0.8 Zielvorgabe der UNO: 0.7% 0.7
0.6 0.55 0.54 0.54
0.52 Durchschnittliche Leistung der Mitgliedsländer des DAC: 0.48%
0.47 0.46 0.46 0.5
0.4 0.35 0.30 0.30 0.29 0.29 0.31 0.3 0.23 0.20 0.19 0.18 0.2 0.16 0.10 0.1
-
Quelle: OECD, 14. April 20109
Seit 2008 ist die APD der Schweiz von 0,44 Prozent auf 0,47 Prozent gestiegen. Mit ihren Beiträgen liegt die Schweiz etwa in der Mitte aller DAC-Länder. Die Zunahme von 11,9 Prozent gegenüber 2008 ist neben den Auswirkungen, welche die Wirt- schaftskrise auf das Bruttonationaleinkommen hatte, insbesondere auf Massnahmen zur Entschuldung von Togo und Kongo-Brazzaville sowie auf ein starkes Ansteigen der Ausgaben für Asylsuchende aus Entwicklungsländern zurückzuführen. Im Jahr
2009 entfielen 15 Prozent der öffentlichen Entwicklungshilfe auf anrechenbare
Auslagen im nationalen Asylbereich, was im internationalen Vergleich hoch ist.10 Der Anteil der Entschuldungsmassnahmen belief sich auf 7 Prozent. Während die Aufwendungen für die APD 2009 in einigen Ländern zurückging; z.B. Österreich (–31,2 %), Italien (–31,1 %), Irland (–18,9 %), Portugal (–15,7 %), Deutschland (–12 %), Griechenland (–12 %), Kanada (–9,5 %), Holland (–4,5 %), haben verschiedene Länder ihre APD trotz der internationalen Wirtschaftskrise durch eine Aufstockung ihrer Entwicklungshilfe real erhöht, so z.B. Frankreich (+16,9 %), Grossbritannien (+14,6 %), Belgien (+11,5 %), Finnland (+13,1 %), Schweden (+7,4 %), Dänemark (+4,2 %) und Luxemburg (+1,9 %).11
9 http://www.oecd.org/document/11/0,3343,en_21571361_44315115_44981579_
1_1_1_1,00.html 10 Gemäss den Richtlinien des Entwicklungsausschusses der Organisation für wirtschaftli- che Zusammenarbeit und Entwicklung OECD können die Kosten für Asylsuchende aus Entwicklungsländern im ersten Aufenthaltsjahr in der Schweiz der öffentlichen Entwick- lungshilfe angerechnet werden.
11 http://www.oecd.org/document/22/0,3343,de_34968570_35008930_44987030_
1_1_1_1,00.html
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Die Netto-APD sämtlicher DAC-Länder hat sich im Jahr 2009 geringfügig erhöht (+0,7 %) und den Betrag von 119,6 Milliarden US-Dollar erreicht. Die durchschnitt- liche APD der DAC-Länder ist von 0,45 Prozent (2007) auf 0,48 Prozent (2009) des BNE der DAC Länder gestiegen. Trotz der in vielen Ländern verordneten Sparprogramme rechnet die OECD für 2010 mit einer weiteren Erhöhung der Gesamt-APD auf 126 Milliarden US-Dollar. Für die Europäische Union ist 2010 ein Schlüsseljahr, da sie sich 2005 anlässlich des G8-Treffens in Gleneagles zum Ziel gesetzt hatte, ihre durchschnittliche APD bis zu diesem Jahr auf 0,56 Prozent des BNE zu erhöhen, um bis 2015 die Zielmarke von 0,7 Prozent erreichen zu können.
4 Eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit
der Schweiz Die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit hat heute ein grosses Gewicht, sowohl für die multilateralen Institutionen wie auch für die bilateralen Programme der Schweiz und anderer Geberstaaten. Auf Basis der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats aus dem Jahr 2006 sind Massnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit getroffen worden. Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes konzentriert sich auf eine reduzierte Anzahl von Schwerpunktländern und Sonderprogrammen. Sie koordiniert ihre Entwicklungsvorhaben vermehrt mit anderen Entwicklungsagenturen und kann so ihre spezifischen Kompetenzen geziel- ter einbringen sowie im Verbund mit anderen Gebern eine höhere Effizienz und grössere Breitenwirkung erzielen. In der Programmierung (Kooperationsstrategien und Mittelfristprogramme) und in der konkreten Projektarbeit wurde die Ergebnis- orientierung deutlich verstärkt: Massgebend sind dabei Verbesserungen in den konkreten Lebensbedingungen armer Bevölkerungsschichten. Die Planung, Umset- zung und Überwachung von Entwicklungsprojekten richten sich in erster Linie auf erwartete, respektive erreichte Ergebnisse, d.h. auf eine Verbesserung der Situation für die Zielgruppen, und nicht mehr primär auf den Output der Entwicklungsakteure. Auch die Wirkungsmessung wurde verbessert. In den letzten zwei Jahren sind neue Instrumente eingeführt worden, beispielsweise der Wirkungsbericht. Bestehende Instrumente wurden verbessert; die die Unabhängigkeit der Evaluationseinheiten wurde gestärkt, indem das SECO ein externes Evaluations-Komitee eingesetzt und die DEZA die Evaluation an eine neu geschaffene Einheit im Inspektorat des EDA- Generalsekretariats übertragen hat. Es gibt aber auch Grenzen der Messbarkeit. Nicht alles an der Entwicklung einer Gesellschaft ist quantifizierbar. Positive oder negative Entwicklungsresultate hängen nicht nur von eigenen Aktionen ab, sondern werden beeinflusst durch Interventionen einer Vielzahl anderer Akteure und Faktoren. Manchmal gehen kurzfristig messbare Resultate auf Kosten der langfristigen positiven Wirkung. Und oft kann die Wirkung des Schweizer Anteils eines Programms lediglich geschätzt werden. Die vorliegende Botschaft 0,5 Prozent setzt sich Ziele, welche in Ziffer 6, bilaterales Engagement, genauer beschrieben sind. Die Erreichung dieser Ziele wird die Schweiz wie folgt messen:
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1. Die Resultate der geplanten bilateralen Aktivitäten werden über die beste-
henden Monitoringinstrumente gemessen, welche eine effektive Steuerung und Überwachung der Aktivitäten erlauben. In der Regel wird zu Beginn die Ausgangssituation («Baseline») als Vergleichsgrundlage erfasst. Danach ist es Aufgabe der Verantwortlichen vor Ort – zusammen mit den Partnerorga- nisationen – die Wasser- und Klimaaktivitäten zu überwachen und zu steuern. Sie werden von einem Steuerungsgremium und innerhalb der DEZA von den thematischen Netzwerken begleitet. Regelmässige Fortschrittsbe- richte zeigen auf, inwiefern die Ziele noch erreicht werden können oder bereits erreicht worden sind. Evaluationen durch das DEZA- und SECO-Per- sonal sowie durch unabhängige Expertinnen und Experten sind ein wichtiger Teil der Programmsteuerung.
2. Der Bundesrat hat für den Rahmenkredit 11 der DEZA und für den Rah-
menkredit 7 des SECO die Wirksamkeitsüberprüfung der multilateralen Organisationen in der Südzusammenarbeit konkretisiert. So wird die Über- wachung während der Umsetzungsphase verstärkt, z. B. durch ein neues Core Contribution Management (CCM)12 sowie das Multilateral Organisa- tion Performance Assessment Network (MOPAN).13 Auch die multilateralen Organisationen haben ihre Monitoringinstrumente verbessert und zusätzliche Instrumente eingeführt. Als Beispiel für das UNO-System kann das UNDP herangezogen werden. Das UNDP hat bereits vor einem Jahrzehnt das ergebnisorientierte Management («Result-based Management») eingeführt und dabei seine Programme und Operationen auf Effizienz und Wirksamkeit ausgerichtet. Im Fall des ADF macht ein Erfolgskontrollinstrument («Results Measurement Framework») die Mes- sung der Ziele möglich. Das Instrument besteht seit 2003 und hat 2005 sowie 2010 (im Rahmen der ADF-12 Verhandlungen) schrittweise Verbes- serungen erfahren. Die AfDB publiziert jährlich einen umfassenden Wirk- samkeitsbericht («Annual Development Effectiveness Review»), der durch unabhängige Auswertungsstudien zu einzelnen Bereichen ergänzt wird. Zusätzlich stehen weitere Berichte (z.B. der Jahresbericht, jährlicher Bericht zur Effizienz des Portfolios) zur Verfügung, welche einen Überblick über die Wirksamkeit der Bankoperationen ermöglichen. Entwicklungsleistungen können üblicherweise in ein bis zwei Jahren gemes- sen werden, die Wirkung der Interventionen aber erst nach mehreren Jahren. Der Bundesrat wird dem Parlament innerhalb des bestehenden Rechen- schaftsablagesystems des Rahmenkredits 11 der DEZA und des Rahmenkre- dits 7 des SECO über die erreichten Resultate der Botschaft 0,5 Prozent Bericht erstatten. Grundlage für die Rechenschaftsablage ist ein zweistufiges System: Die Beiträge der Schweiz zur Erreichung der definierten Resultate
12 Das resultatorientierte Management von Kernbeiträgen (CCM) ist ein neues Instrument, welches eine fokussierte strategische Ausrichtung und einen strukturierten Dialog mit multilateralen Organisationen in den aufeinander folgenden vier Phasen ermöglicht: Pla- nung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung; dies geschieht jeweils auf den bei- den Management-Ebenen, jener der Schweiz (DEZA/SECO) sowie jener der multilatera- len Organisationen. 13 Neben der Schweiz sind 15 weitere Staaten Mitglied von MOPAN. MOPAN beabsichtigt, mit einer systematischen Beurteilung die Leistungsfähigkeit von multilateralen Organisa- tionen zu erhöhen.
6765
werden einerseits auf Länderebene und andererseits zu den verschiedenen Schwerpunktthemen (DEZA) beziehungsweise entlang der eingesetzten In- strumente (SECO) erhoben. 2012 werden dem Parlament die ersten Resulta- te des Rahmenkredits 11/Rahmenkredits 7 und damit auch der Botschaft 0,5 Prozent vorgelegt.
5 Finanzielle und personelle Auswirkungen
5.1 Finanzielle Auswirkungen der Erhöhung der APD
für die Jahre 2011 und 2012 Um das APD-Ziel von 0,5 Prozent des BNE bis 2015 zu erreichen, müssten die Ausgaben der DEZA und des SECO zugunsten der Entwicklungsländer im Jahr
2011 um 143 Millionen Franken und im Jahr 2012 um 261 Millionen Franken
erhöht werden. Insgesamt würden die Ausgaben 2011 und 2012 somit um 404 Millionen Franken steigen. Die APD-Quote befände sich also bei 0,445 Prozent des BNE im Jahr 2011 und bei 0,468 Prozent im Jahr 2012. Diese lineare Aufstockung der APD würde ein jährli- ches durchschnittliches Ausgabenwachstum der Entwicklungshilfe von 8,9 Prozent bedingen. Im Gegensatz dazu würde die APD-Quote – gemäss Botschaft zum Vor- anschlag 2010 und Finanzplan 2011–2013 vom 19. August 2009, die eine jährliche Erhöhung der APD von 3,3 Prozent vorsieht – im 2013 auf 0,4 Prozent des BNE sinken. Tabelle 1 Erhöhung der APD auf 0,5 Prozent des BNE bis 2015
0,5 % APD-Ziel 2015, bei linearem Wachstum 2010–2015
A B=C/A C D E F G=E–F Jahr BNE APD APD APD Neue VA/FP Zusätzliche Schätzung Anteile am Sollwerte anderer Planzahlen 2010–2013 Mittel für (EFV 08.06. BNE (Rich- für 0,5 % Ämter/ 2011–2015 und Plan mit 0,5 % APD 2010) tung 0,5 % APD-Ziel Kantone/ Aufgaben- 3,3 % Wachs- bis 2015 APD bis 2015 Gemeinden bereich 3.2 tum für gegenüber 2015) (Schätzung mit 0,5 % 2014/2015 bisher. EFV, APD-Ziel Aufgaben- Voranschlag/ 08.06.2010; 2015 bei bereich 3.2 Finanzplan ausserhalb linearem (BB 19.08. 3.2) Wachstum 2009) v. 8,9 % p.J.
2010 558 275 0,426 % 2 376 613 1 764 1 764 0 2011 580 132 0,445 % 2 579 658 1 921 1 778 143 2012 601 597 0,468 % 2 817 726 2 091 1 830 261 2013 623 856 0,460 % 2 872 594 2 278 1 886 392 2014 642 572 0,489 % 3 142 661 2 481 1 948 533 2015 661 849 0,500 % 3 309 608 2 701 2 012 689
Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) vom 08.06.2010. * inkl. Teuerungskorrektur gemäss Konsolidierungsprogramm 12/13.
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Die obenstehende Tabelle zeigt die finanziellen Konsequenzen bei einer linearen Progression der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz auf. Basierend auf den Schätzungen des BNE vom Juni 2010 für die kommenden Jahre (Kolonne A), gehen die Kolonnen B und C die Höhe der APD an, die sich bei einer linearen Progression auf 0,5 Prozent dieses Einkommens ergibt. Die APD-Werte enthalten auch die Beträge, die in den Aufgabenbereichen 3.2 des Bundes nicht inbegriffen sind. Diese resultieren aus externen Faktoren (Ausgaben während des ersten Asyljahres, Schul- denerlasse im Rahmen des Pariser Clubs), oder sie stammen von andern Ämtern (Kolonne D). Diese Beträge, die den Aufgabenbereichen 3.2 angerechnet werden müssen, um die 0,5 Prozent schrittweise zu erreichen, wurden auf der Basis eines linearen Wachstums von durchschnittlich 8,9 Prozent pro Jahr berechnet (Kolonne E). Diese Summe muss mit den ursprünglich im Budget des Bundes und der Finanz- planung von 2009 vorgesehenen Beträgen (Kolonne F), nach Teuerungskorrekturen gemäss Konsolidierungsprogramm 12/13 verglichen werden, um die zusätzlich notwendigen Beträge zur Realisierung der vom Parlament gewünschten Progression zu erreichen (Kolonne G). Die Laufzeiten der Rahmenkredite 11 der DEZA und 7 des SECO enden am 31. Dezember 2012. Daher werden mit vorliegender Botschaft nur zusätzliche Mittel für die Jahre 2011 und 2012 beantragt. Die in den Jahren 2013–2015 zur Erreichung des APD-Ziels von 0,5 Prozent bis 2015 benötigten zusätzlichen Mittel werden in den neuen, mit der Legislaturperiode synchronisierten Botschaften 2013–2016 beantragt. Dies bedeutet, dass keine neuen Rahmenkredite beantragt werden, son- dern dass der Umfang der laufenden Rahmenkredite (Rahmenkredit 11 der DEZA und Rahmenkredit 7 des SECO)14 für die Jahre 2011 und 2012 erhöht wird.
Aufteilung der zusätzlichen Verpflichtungsmittel auf die multilaterale und bilaterale Zusammenarbeit: Das Parlament hat mit dem Bundesbeschluss vom 8. Dezember 2008 entschieden, die Verpflichtungen der Schweiz gegenüber multilateralen Organisationen auf
40 Prozent des Rahmenkredits 11 der DEZA zu beschränken.15 Damit wurden die
Verpflichtungsmittel für die regulären Beiträge an UNO-Organisationen, an globale Fonds und Entwicklungsfonds der multilateralen Banken gegenüber der Planung um
272 Millionen Franken gekürzt. Die Erhöhung der APD auf 0,5 Prozent würde der
Schweiz erlauben, diesen Fehlbetrag zu kompensieren und die vom Bundesrat definierten Prioritäten der multilateralen Zusammenarbeit im bisherigen Rahmen einzuhalten, d.h. die Schweiz könnte ihren Lastenanteil aufrechterhalten. Konkret könnte die Schweiz mit den zusätzlichen multilateralen Mitteln folgende Verpflichtungen eingehen: – Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF): rund 180 Millionen Franken. – Schweizer Beitrag an das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) im Jahr 2012: 54 Millionen Franken.
14 Botschaft vom 14. März 2009 (Rahmenkredit 11; BBl 2008 2959), und Botschaft vom 7. März 2008 (Rahmenkredit 7; BBl 2008 3047).
15 Bundesbeschluss vom 8. Dezember 2008 für den Rahmenkredit der DEZA über die
Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugusten von Ent- wicklungsländern (BBl 2009 435).
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– Reduktion der Verpflichtungsrückstände bei der multilateralen Entschul- dungsinitiative (MDRI) um rund 38 Millionen Franken. Diese Verpflichtungen hätten im Jahr 2011 Auszahlungen von 9 Millionen Franken (ADF) und im Jahr 2012 Auszahlungen von 73 Millionen Franken (ADF und UNDP), d.h. für die Jahre 2011/2012 insgesamt 82 Millionen Franken, zur Folge. Die Beiträge an die MDRI werden erst ab 2015 zahlungswirksam.16 Die Erhöhung der APD auf 0,5 Prozent würde es der Schweiz erlauben, die bilate- rale Hilfe in zwei Schlüsselsektoren entschieden zu verstärken. Für die bilateralen Massnahmen würden auf der Auszahlungsebene 322 Millionen Franken (Aufsto- ckung Voranschlagskredite 2011/12 von 404 Millionen Franken minus 82 Millionen Franken multilaterale Auszahlungen) zur Verfügung stehen. Der Bundesrat hat im Rahmen einer Aussprache entschieden, diese Mittel in den Bereichen Wasser und Klima zu investieren (für die genaue Verwendung der Mittel siehe Ziff. 6). Der grösste Teil der zusätzlichen Mittel müssten zweifelsohne für Projekte einge- setzt werden, deren Laufzeiten über 2012 hinausreichen. Das geplante Verpflich- tungsvolumen, das im Lauf der Jahre 2011 und 2012 nötig wäre, muss somit das Auszahlungsvolumen dieser beiden Jahre übersteigen. Die Erfahrung zeigt, dass ein Verpflichtungsvolumen, welches das Ausgabenvolumen der betreffenden Zeitperio- de um 15–20 Prozent übersteigt, eine effiziente Abwicklung der bilateralen Operati- onen sicherstellt. Die in dieser Botschaft vorgeschlagenen bilateralen Verpflich- tungsbeiträge belaufen sich somit auf 368 Millionen Franken (322 Millionen Franken Ausgaben für 2011 und 2012, plus rund 15 Prozent). Die vorliegende Botschaft schlägt die Aufstockung der zurzeit gültigen Rahmenkre- dite von insgesamt 640 Millionen Franken vor (davon 272 Millionen Franken für multilaterale Verpflichtungen und 368 Millionen Franken für bilaterale Verpflich- tungen). Diese Aufstockung würde es erlauben, während den Jahren 2011 und 2012 die nötige Wachstumsrate aufrecht zu erhalten, um im 2015 das APD-Ziel von 0,5 Prozent des BNE zu erreichen. Nachstehende Tabelle fasst die wichtigsten Informationen zur Finanzierung zusam- men. Tabelle 2 Übersicht der zusätzlichen Verpflichtungs- und Zahlungsmittel für die Jahre 2011/2012
[Millionen CHF] Verpflichtungen Zahlungsplan Zahlungsplan Total Auszahlungen 2011/2012 2011 2012 2011/2012
Bilateral 368 134 188 322 Multilateral 272 9 73 82
Total 640 143 261 404
Beziehung zwischen der Botschaft 0,5 Prozent und der Botschaft GCI:
16 MDRI II/ADF: 2009–2014 (38 Millionen); MDRI II/IDA: 2009–2015 (150 Millionen); MDRI III: 2014/2015–2019 (161 Millionen), Schweiz Teilverpflichtung 38 Millionen.
6768
Aus finanz- und entwicklungspolitischen Gründen wird die Botschaft 0,5 Prozent dem Parlament gleichzeitig mit der Botschaft zur Kapitalerhöhung der multilateralen Entwicklungsbanken vorgelegt (Botschaft General Capital Increase, GCI). Beide Botschaften verfolgen die gleichen Ziele der Entwicklungszusammenarbeit, unter anderem die Stärkung des internationalen Finanzsystems. Sie haben verschiedene Ansätze, die sich jedoch ergänzen. Mit der Botschaft 0,5 Prozent unterstützt die Schweiz unter anderem die Entwick- lungsfonds der multilateralen Entwicklungsbanken. Die A-fonds-perdu-Beiträge dienen zur Finanzierung von Projekten multilateraler Finanzinstitutionen und sind eine Finanzierungshilfe für die ärmsten Länder. Diese Fonds werden regelmässig alle drei bis vier Jahre neu festgesetzt. Für die Kapitalerhöhung der multilateralen Entwicklungsbanken braucht es eine gesonderte Botschaft, denn diese wird unregelmässig und einzig auf der Basis von klar definierten Bedürfnissen durchgeführt. Für die Schweiz ist es eine Investition in Banken, die einen exzellenten Ruf haben (alle verfügen über ein AAA-Rating). Der grösste Teil der Beiträge wird als Garantie zur Verfügung gestellt, während nur ein kleiner Teil (zwischen 0 Prozent und 6 Prozent) wirklich ausgeschüttet wird (paid-in). Diese Ausschüttung erfolgt in einem durchschnittlichen Zeitraum von drei bis sieben Jahren. Durch die Botschaft GCI will die Schweiz ihre Position halten und ihren Teil der Verantwortung im multilateralen Finanzierungssystem wahrneh- men. Die Botschaften 0,5 Prozent und GCI sind finanziell verknüpft, weil beide APD- relevant sind. Da der ausgeschüttete Beitrag (paid-in) bei der Kapitalerhöhung als APD angerechnet wird, beeinflusst der Entscheid über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der multilateralen Entwicklungsbanken das Auszahlungsvo- lumen und die Verteilung zwischen dem bilateralen und dem multilateralen Anteil der APD. Kurzfristig stellen die zur Verfügung stehenden Mittel für die multilateralen Zah- lungen eine gewisse Flexibilität sicher, die für eine Ausschüttung (paid-in) für 2011 und 2012 ausreichen, ohne dass sie den Betrag der im Rahmen der im Rahmenkre- dits 11 geplanten bilateralen Beiträge tangieren. Trotzdem bleibt die Zustimmung zur Botschaft 0,5 Prozent wichtig. Grund dafür ist die Freigabe von zusätzlichen Mitteln, die es erlauben würden, mittelfristig die nötigen Zahlungen für die Beteili- gung der Schweiz an der Kapitalerhöhung zu finanzieren.
5.2 Mittelfristige Auswirkungen
Wie aus Tabelle 1 in Kolonne G hervorgeht, sind gegenüber der Finanzplanung vom Vorjahr zusätzliche Mittel in der Höhe von jährlich 140 bis zu 700 Millionen Fran- ken erforderlich, um bis 2015 eine APD-Quote von 0,5 Prozent des BNE zu errei- chen. Das dafür notwendige durchschnittliche Ausgabenwachstum beträgt 8,9 Pro- zent pro Jahr. Der Bundesrat hat diese Mittel in den Voranschlag 2011 und den Finanzplan 2012–2014 vom 18. August 2010 aufgenommen. Eine Konsequenz ist allerdings, dass die Ausgabenplafonds gemäss Vorgaben der Schuldenbremse um bis zu
670 Millionen Franken (2013) überschritten werden. In diesen Überschreitungen
enthalten sind die aufgrund der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse notwendigen
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Amortisationen des ausserordentlichen Zahlungsbedarfs. Auch wenn diese Kompen- sationen von jährlich 250 Millionen Franken nicht anfallen würden, verblieben strukturelle Defizite von bis zu 420 Millionen Franken. Zudem drohen in anderen Bereichen Mehrausgaben in Milliardenhöhe,17 die umso schwieriger abzuwehren sind, wenn nun einem Aufgabengebiet ein jährlicher Zuwachs von gegen 9 Prozent gewährt würde. Von diesem überaus hohen Ausgabenwachstum könnte eine Sog- wirkung ausgehen, welche den Haushalt in seiner ganzen Breite erfassen könnte. Selbst wenn sich eine solche vermeiden liesse, könnte eine APD-Quote von 0,5 Prozent nur mittels zusätzlicher Sparmassnahmen finanziert werden. Das hiesse, dass das vom Bundesrat am 1. September 2009 verabschiedete Konsolidierungspro- gramm 2012–2013 (KOP 12/13), das den Bundeshaushalt um rund 1,7 Milliarden Franken entlasten soll, binnen Jahresfrist mit einem weiteren Konsolidierungspro- gramm zu ergänzen wäre.
5.3 Möglicher Mittelweg
Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass ein möglicher Mittelweg darin bestehen könnte, in einem Zwischenschritt für die Jahre 2011 und 2012 eine Aufstockung der Mittel auf eine APD-Quote von rund 0,45 Prozent zu beschliessen. Damit liesse sich die 2009 erreichte APD-Quote (0,47 Prozent) nicht ganz halten. Dieser Anteil wird bei der Variante 0,5 Prozent im 2012 wieder erreicht. Dies deshalb, weil die hohe APD-Quote 0,47 Prozent im Jahr 2009 in erster Linie mit Sonderfaktoren zusam- menhingen (vgl. Ziff. 3), die nicht nachhaltig sind. Der Mittelweg hätte den Vorteil, dass die Abstimmung der vierjährigen Finanzbeschlüsse, die in den grossen Aufga- bengebieten (Verkehr, Bildung/Forschung/Innovation, Landwirtschaft, Entwick- lungshilfe, Osthilfe) für die Periode 2013–2016 erstmals im Rahmen der Legislatur- planung erfolgen wird, ohne Präjudiz durch den Beschluss im Rahmen dieser Botschaft erfolgen kann. Damit kann das Ziel, dem Parlament eine finanzpolitische Prioritätensetzung aus einer Gesamtoptik heraus zu ermöglichen, nach wie vor erreicht werden. Mit dem vorgeschlagenen Mittelweg würde demnach noch kein definitiver Ent- scheid bezüglich der APD-Quote im Jahr 2015 gefällt. Es bliebe möglich, das Ziel einer APD-Quote von 0,5 Prozent bis 2015 zu erreichen, auch wenn in diesem Fall ab 2013 höhere jährliche Zuwachsraten nötig würden. Der Zusatzkredit für 2011 und 2012 wäre bei diesem Mittelweg 125 Millionen Franken tiefer. Er betrüge aber immer noch 515 Millionen Franken (statt 640 Milli- onen Franken). Davon wären 243 Millionen Franken für die bilaterale und
272 Millionen Franken für die multilaterale Zusammenarbeit vorgesehen.
Der multilaterale Anteil würde damit auf dem Niveau verbleiben, das bei der Vari- ante 0,5 Prozent vorgesehen ist. Damit können die wegen der 40 Prozent-Klausel fehlenden Mittel kompensiert werden. Die Beiträge an den ADF, an das UNDP 2012 und der Beitrag zur Reduktion der Verpflichtungsrückstände bei der MDRI wären somit gesichert.
17 Z.B. der Finanzierung von Betrieb und Unterhalt der Schieneninfrastruktur, der Weiter- entwicklung der Armee, einem möglichen Teuerungsausgleich für die Bundesrentnerin- nen und -rentner oder einem Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebens- mittelbereich.
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Selbst wenn 2012 aus finanzpolitischen Gründen entschieden werden müsste, die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz vorläufig bei 0,45 Prozent des BNE zu belassen, würde die Mehrbelastung gegenüber der Finanzplanung von 2009 zwi- schen 151 Millionen Franken (2012) und 358 Millionen Franken (2015) betragen. Das durchschnittliche Ausgabenwachstum in diesem Bereich beliefe sich damit auf 6,1 Prozent pro Jahr, was ein durchaus höheres Wachstum als bei den anderen grossen Aufgabengebieten des Bundes darstellt. Die strukturellen Defizite, die mittels Sparmassnahmen zu bereinigen wären, würden aus heutiger Sicht von
250 Millionen Franken (2012) auf knapp 500 Millionen Franken (2013) ansteigen,
um 2014 wieder auf rund 200 Millionen Franken zurückzugehen. 500 Millionen Franken entsprechen einer Kreditsperre von 2 Prozent. Bereinigungen in dieser Höhe sind in einem Budgetprozess gerade noch möglich. Nachstehende Tabelle illustriert die finanziellen Aspekte einer Progression der APD bis zu 0,45 Prozent im Jahr 2011 und 0,45 Prozent im Jahr 2012 – die angewendete Berechnungsmethode wird in Ziffer 4 dieser Botschaft erläutert:
APD Ziel 0,45 % in den Jahren 2011 und 2012
A B C=A*B D E=C–D F G=E–F Jahr BNE APD APD APD Neue Bisheriger Zusätzliche Schätzung Anteile Sollwerte anderer Planzahlen VA/FP Mittel für (EFV 08.06. an BNE für 0,45 % Ämter/ 2011–2012 2010–2013 0,45 % APD 2010) (Richtung APD bis Kantone/ Aufgaben- (BB 18.8. bis 2012 0,45 % 2012 Gemeinden bereich 3.2 2009)* gegenüber APD bis (Schätzung mit 0,45 % bisher. 2012) EFV, 08.06. APD-Ziel VA/FP 2010; ausser- bis 2012 halb 3.2)
2010 558 275 0,426 % 2 376 613 1 764 1 764 0 2011 580 132 0,445 % 2 579 658 1 921 1 778 143 2012 601 597 0,450 % 2 707 726 1 981 1 830 151
Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) vom 08.06.10 * inkl. Teuerungskorrektur gemäss KOP
Verwendung der zusätzlichen 294 Millionen Franken in den Jahren 2011 und 2012: Von diesem Betrag würden für bilaterale Massnahmen 212 Millionen Franken und für multilateralen Massnahmen 82 Millionen Franken eingesetzt (vgl. Tabelle unten). Im Bereich Klima müssen die internationalen Verpflichtungen eingehalten werden. Dieser Bereich wird also von einem zusätzlichen Beitrag von 125 Millionen Franken profitieren. Diese Mittel werden der bilateralen Zusammenarbeit zugerechnet. Im Vergleich zur Erhöhung der APD auf 0,5 Prozent würden dem Bereich Wasser in den Jahren 2011 und 2012 110 Millionen Franken weniger Mittel zur Auszahlung gelangen.
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Nachstehende Tabelle fasst die wichtigsten finanziellen Informationen mit der Option einer APD von 0,45 Prozent für die Jahre 2011 und 2012 zusammen.
[Mio. CHF] Verpflichtungen Voranschlag Finanzplan Total Auszahlungen 2011/2012 2011 2012 2011/2012
Bilateral 243 134 78 Klima 125 Wasser 87 Multilateral 272 9 73 82
Total 515 143 151 ca. 294
5.4 Personelle Ressourcen
Durch die Aufstockung der bestehenden Rahmenkredite entsteht ein zusätzlicher Aufwand in der Planung und Implementierung der vorgesehenen Aktivitäten. Dieser wird vom SECO und der DEZA im Rahmen der zurzeit gültigen Rahmenkredite (Rahmenkredit 11 DEZA und Rahmenkredit 7 SECO) abgedeckt.
6 Stärkeres bilaterales Engagement für Wasser
und Klima Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit garantiert der Schweiz Sichtbarkeit und erlaubt ein Aufbauen auf den bisher erzielten Wirkungen und Erfahrungen. Sie steht für Qualität: Die Schweiz stellt hohe Qualitätsanforderungen, die durch eigene Expertinnen und Experten vor Ort und in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern umgesetzt und überwacht werden. Erfolgreiche Ansätze und Konzepte können in der bilateralen Zusammenarbeit schnell und effizient ausgeweitet und auf andere Länder übertragen werden. Die Partner der DEZA und des SECO, z.B. Nichtregierungsor- ganisationen (NGOs), multilaterale Organisationen, Universitäten, Unternehmen der Privatwirtschaft usw., spielen dabei eine zentrale Rolle. Dialogbereitschaft und ein partnerschaftlich entwickelter Programmansatz sind Merkmale der Entwicklungszu- sammenarbeit der Schweiz. Die Stärkung der Zivilgesellschaft vor Ort spielt eine wichtige Rolle. Grundlage für alle Aktivitäten sind eine klare Wertebasis: Verläss- lichkeit, Innovationsfreude, Flexibilität und Achtung der Menschenrechte. Grundlage für die Verwendung der zusätzlichen Mittel sind die zwei Südbotschaf- ten. Innerhalb dieses strategischen Rahmens werden aus folgenden Gründen Investi- tionen in den Bereichen Wasser und Klima vorgeschlagen:
1. Die Schweiz gehört in den Bereichen Wasser und Klima zu den führenden
Gebern und hat einen ausgezeichneten, international anerkannten Leistungs- nachweis. DEZA und SECO wollen diesen komparativen Vorteil nutzen und können sich dabei auf ihre eigenen langjährigen Erfahrungen sowie ausge- wiesenen Resultate stützen.
2. Die Schweiz reagiert auf ausgewiesene Bedürfnisse. Die Investitionen in
Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung müssen verdoppelt werden, wenn das Millenniumsentwicklungsziel 7 – den Anteil der Menschen, wel- che über kein sauberes Trinkwasser und keine einfachen sanitären Anlagen
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verfügen, bis 2015 zu halbieren – erreicht werden soll.18 Auch im Klimabe- reich ist der Handlungsbedarf unbestritten, z.B. um neue Technologien zur CO2-Reduktion sowie zur Erzeugung alternativer Energien zugänglich zu machen, aber auch, um Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu ermöglichen.
3. Mit ihrem substanziellen Beitrag im Bereich Wasser kann die Schweiz in der
kurzen Zeitspanne 2011–2012 klare Resultate erzielen.19 Sie wird in erster Linie wirksame Programme ausweiten, beispielsweise erfolgreiche Kam- pagnen zu Hygiene und Händewaschen, die im Verbund mit anderen Institu- tionen und in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Weltgesundheitsor- ganisation (WHO) lanciert wurden. Auch Projekte und Programme mit innovativen Ansätzen, die in den letzten Jahren aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht unterstützt werden konnten, können neu berücksichtigt werden.
4. Im Bereich Klimawandel20 ist dringendes Handeln gefordert. Die Schweiz
hat das Kyoto-Protokoll21 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nati- onen über Klimaänderung und den Kopenhagen Accord vom 18. Dezember
2009 ratifiziert. Sie muss ihre Anstrengungen im Bereich der Zusammenar-
beit zur Unterstützung der Entwicklungsländer verstärken, damit die Klima- veränderung und ihre negativen Auswirkungen bekämpft werden können. Die Schweiz kann so – wie vom Bundesrat beschlossen – ihren internationa- len Verpflichtungen mit Mitteln nachkommen, die nach dem Kopenhagen Accord22 als «zusätzliche Mittel» definiert werden.
5. Mit der Wahl der Bereiche Wasser und Klima respektiert die Entwicklungs-
zusammenarbeit der Schweiz die Forderung des Parlaments, ihre Mittel thematisch zu konzentrieren, um die Wirkung zu erhöhen. Weiter berücksichtigt die Botschaft 0,5 Prozent folgende parlamentarische Anlie- gen23: Die Verwendung der zusätzlichen Mittel wird ausführlich dargelegt; die zu erwartenden Resultate werden pro Aktionslinie definiert, und der Wirkungsnachweis der Aktivitäten wird erörtert. Die Armutsreduktion, und damit der Beitrag zur Erreichung der Millenniumsent- wicklungsziele 1, 4, 5 und 7, bleibt im Zentrum aller Anstrengungen. Mit ihrem Engagement leistet die Schweiz einen Beitrag an den nachhaltigen Zugang zu Trinkwasser und grundlegenden sanitären Einrichtungen (Millenniumsentwick- lungsziel 7). Gesundes Trinkwasser trägt auch wesentlich zur Erreichung der Mil- lenniumsentwicklungsziele 4 und 5 (Senkung der Kindersterblichkeit und der Müt- tersterblichkeit) bei.
18 Analyse-Konvergenz der Weltbank; GLAAS Report: Progress on Sanitation and Drinking Water, WHO & UNICEF, 2010. 19 Wirkungsbericht Schweizer Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor, DEZA und SECO, 2008.
20 United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC),
Rio de Janeiro, vom 9. Mai 1992. 21 Kyoto-Protokoll vom 11. Dezember 1997, aus der United Nations Framework Conven- tion on Climate Change. 22 Bundesrat-Antrag vom 11. Juni 2010 zur Botschaft vom 23. Juni 2010 über einen Rah- menkredit für die Globale Umwelt (BBI 2010 4779). 23 GPK-Bericht, vom 8. Dezember 2006, und parlamentarische Debatten zur Erhöhung der Schweizer APD auf 0,5 Prozent des BNE.
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Von den 322 Millionen Franken, die in den Jahren 2011 und 2012 zur Auszahlung vorgesehen sind, werden 197 Millionen Franken bilateral für Wasser und 125 Mil- lionen Franken für Klima-Massnahmen in Entwicklungsländern verwendet. Das Wasserprogramm wird allein von der DEZA, die Klimamassnahmen von der DEZA (63 Mio.) und dem SECO (62 Mio.), in Konsultation mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), umgesetzt.
6.1 Wasser
Menschlicher Fortschritt ist vom Zugang zu sauberem Wasser und der Möglichkeit abhängig, das Potenzial des Wassers zu nutzen. Zwei Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung.24 Trinkwasser, sanitäre Grundversorgung sowie die Nutzung von Wasser zu Produktionszwecken für den Lebensunterhalt sind jedoch unabdingbar für die Gesundheit und die menschliche Entwicklung. Aus diesem Grund engagiert sich die Schweiz für die Umsetzung des Rechts auf Trinkwasser und den Zugang zu einer sanitären Grund- versorgung. Bloss ein Prozent des Wassers25 auf der Erde stehen der Menschheit zum Leben zur Verfügung. Diese Wasserreserven bleiben konstant, während die Nachfrage immer weiter steigt. In hundert Jahren hat sich die Weltbevölkerung verdreifacht, und im gleichen Zeit- raum ist der Wasserverbrauch um das Sechsfache gestiegen. Ursachen dafür sind der Bevölkerungszuwachs, die Veränderung der Ernährungsgewohnheiten und der steigende Energiebedarf. Alle Berechnungen deuten in die gleiche Richtung: Im Jahr
2025 wird nahezu die Hälfte der Weltbevölkerung in einem Land leben, in dem
nicht genügend Trinkwasser vorhanden ist. Nebst der Tatsache, dass das Wasser auf der Erdoberfläche sehr ungleich verteilt ist (neun Länder teilen sich nahezu 60 Prozent der Wasserreserven), hat die Wasser- krise ihren Ursprung hauptsächlich in den ungleichen Kräfteverhältnissen und in einer unzulänglichen Wasserpolitik, welche die Wasserknappheit zusätzlich ver- schärft. Der nicht gesicherte Zugang zu Wasser birgt grosses soziales und politisches Konfliktpotenzial. Nur mit einer guten Regierungsführung sind die herausfordernden Wasserprobleme zu meistern. Entscheidend sind eine effiziente Wasserpolitik sowie Prozesse, die eine transparente, verantwortungsvolle, ethische und partizipative Wasserbewirt- schaftung ermöglichen. Dieselben Massstäbe gelten auch für die Zivilgesellschaft. Die Wassergouvernanz bedarf eines klaren institutionellen und juristischen Rah- mens, gerechter Finanzierungsmechanismen sowie technischer Mittel zur Bewirt- schaftung, die leicht zugänglich sind. Auf lokaler Ebene sind die Trinkwasserver- sorgung und die sanitäre Grundversorgung oft mit einem Dezentralisierungsprozess
24 Die zwischen 1990 und 2008 durchgeführten Aktionen im Bereich Wasser und sanitäre Grundversorgung ermöglichten 1,8 Milliarden Personen einen Zugang zu sauberem Trinkwasser und 1,3 Milliarden zu sanitärer Grundversorgung zu erhalten. Aber während der gleichen Periode ist die Weltbevölkerung um 1,3 Milliarden angestiegen. Deshalb ha- ben noch heute 884 Millionen Personen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und 2,6 Milliarden keine sanitäre Grundversorgung. 25 97 % des Wassers auf der Erde ist Salzwasser; die restlichen 3 % sind die Süsswasser- reserven. Davon sind 2 % in Gebirgs- und Kontinentalgletschern oder als sehr tief gele- genes Grundwasser gespeichert.
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und einer direkten Verwaltung durch die ländlichen Gemeinschaften verbunden. Doch die Wassergouvernanz sprengt oft den lokalen oder nationalen Rahmen; sie hat auch eine globale Dimension. Einige Beispiele dafür sind der Import und Export von virtuellem Wasser sowie des künstlichen Wassertransfers von einem Einzugs- gebiet zum anderen.26 Durch den garantierten Zugang zu Trinkwasser und einer sanitären Grundversor- gung könnten bei den Gesundheitskosten immense Einsparungen erzielt werden.27 Durchfallerkrankungen sind weltweit die zweithäufigste Krankheit, noch vor den Herzkrankheiten oder der Ansteckung mit HIV/AIDS. Neueste Berichte der Weltge- sundheitsorganisation (WHO) zeigen, dass die Auswirkung von Durchfallerkran- kungen auf Kinder grösser ist als diejenige von HIV/AIDS, Tuberkulose und Mala- ria zusammen. Mit dem Zugang zu Trinkwasser und einer sanitären Grundversor- Grundversorgung kann der Tod von 2,2 Millionen Kindern pro Jahr verhindert werden. Die Gesundheit der Mutter und des Neugeborenen ist eng mit Hygiene sowie mit dem Zugang zu Trinkwasser und einer sanitären Grundversorgung ver- bunden. Gemäss Berechnungen wird sich die Weltwirtschaft bis 2030 verdoppeln und die Weltbevölkerung um einen Drittel wachsen. Dies erfordert eine Steigerung der Landwirtschaftsproduktion um 50 Prozent.28 Ein mögliches Wachstumspotenzial bei der landwirtschaftlichen Produktion und bei der Verbesserung der Wassernutzung erfordert den Zugang zu effizienten Technologien.
6.1.1 Die Schweiz – eine kompetente Akteurin
im Wassersektor Die Schweiz verfügt über grosse Erfahrung im Wassersektor. Als «Wasserschloss Europas» hat sie Vorbildcharakter und sich ein allseits anerkanntes Fachwissen in der Wasserbewirtschaftung angeeignet. Unsere NGOs, Universitäten und der private Sektor gehören mit innovativen Lösungen zu den Spitzenreitern in diesem Gebiet. Die schweizerische Landwirtschaft und Industrie haben bei der Beseitigung schädli- cher Rückstände grosse Fortschritte gemacht, die zur Sanierung der Seen und zur Revitalisierung der Flüsse geführt haben. Die schweizerische Entwicklungshilfe blickt auf 30 Jahre Erfahrung im Wassersek- tor zurück. Ihren Ruf und Einfluss verdankt sie ihrer Arbeit im Feld, d.h. ihren Programmen, die Modellcharakter haben. Diese Programme verstärken die instituti- onellen Möglichkeiten und fördern den politischen Dialog auf nationaler, globaler und regionaler Ebene. Der Wirkungsbericht Schweizer Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor der letzten fünf Jahre hält fest:29
26 Virtuelles Wasser ist Wasser, das für die Herstellung eines Produktes benötigt wird. Virtuell deshalb, weil es im Endprodukt nicht vorhanden ist. Das in einem Produkt vor- handene Wasser ist im Vergleich zum virtuellen Wasser unbedeutend (für die Produktion von einem Kilo Rindfleisch braucht es z.B. 15 000 Liter Wasser). 27 Die Hälfte der Spitalbetten weltweit ist von Menschen belegt, die an einer durch schlechte Wasserqualität verursachten Krankheit leiden. 28 70 % der Wasserressourcen werden für die landwirtschaftliche Produktion gebraucht. 29 Wirkungsbericht Schweizer Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor, DEZA und SECO 2008.
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– Zwischen 2003 und 2008 erhielten jährlich rund 370 000 Personen neu Zu- gang zu Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung; 30 000 Personen erhielten Zugang zu einem Bewässerungssystem für die landwirtschaftliche Produktion. – Jeder investierte Franken erzielte einen sozialen und einen wirtschaftlichen Nutzen von 3–5 Franken, was auch international gesehen ein sehr gutes Kos- ten/Nutzen-Verhältnis, darstellt. – Die Schweiz leistete einen beachtlichen Beitrag zur Stärkung der Schlüssel- institutionen und -organisationen des Wassersektors – eine wichtige Voraus- setzung für die Nachhaltigkeit von Investitionen. – Der Einfluss der Schweiz auf die globale Agenda ist grösser, als es ihr finanzielles Engagement erwarten lässt. Zur Veranschaulichung einige erfolgreiche Vorhaben: In mehreren Ländern (Peru, Nicaragua, Usbekistan, Bangladesh und Mosambik) wurden Interventionsmodelle der DEZA, die oft mit schweizerischen NGOs entwickelt werden, im Bereich Trinkwasserversorgung und kleine Bewässerungsanlagen repliziert. Diese Modelle werden in nationale Strategien aufgenommen und bündeln die Interventionen der Entwicklungsbanken, anderer Entwicklungsagenturen und der Regierungen.
6.1.2 Erwartete Resultate
Die Investitionen im Wassersektor sind für die Bevölkerung der Partnerländer von grossem Nutzen: Die Gesundheitskosten werden gesenkt, der Zeitaufwand beim Wasserholen wird vermindert und die landwirtschaftliche Produktion gesteigert. Gestützt auf die Analyse des bereits erwähnten Wirkungsberichts 2008 wird erwar- tet, dass die 197 Millionen Franken dieses Zusatzkredits für den Wassersektor einem Nutzen von mindestens 600 Millionen Franken entsprechen. Mit den zusätzlichen Mitteln wird die DEZA folgende Resultate erzielen: I. Das nachhaltige Wassermanagement – national und grenzüberschreitend – wird in den grossen Einzugsgebieten weiter verbessert, und es werden Instrumente für eine bessere, globale Regierungsführung im Wasserbereich eingesetzt. – Die DEZA wird dazu beitragen, die Kapazitäten und die Verantwortung von Institutionen zu verstärken, welche sich mit der Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten und Zwischeneinzugsgebieten befassen. Zudem sollen Instrumente für eine bessere, globale Wasserbewirt- schaftung in drei grösseren Flussbecken getestet und weiterentwickelt werden. Dank ihrer guten Kontakte wird die Schweiz ihre Dienste bei Wasserproblemen anbieten. So können Spannungen bei der Wasserauf- teilung in diesen Regionen abgebaut und das Bestreben nach Frieden und gemeinsamer Entwicklung gefördert werden.
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– Das Projekt «Wasserfussabdruck»30 wird in Partnerschaft mit schwei- zerischen Unternehmen von Kolumbien in ein anderes Land ausge- dehnt, und die Erfahrungen mit diesen Projekten werden in die ISO- Normen einfliessen.31 – Die Schaffung einer «Swiss Water Partnership»32 unter der Führung der DEZA wird die Präsenz, den Einfluss und die Visibilität der Schweiz stärken. II. Der Zugang zu Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung ist in länd- lichen Gebieten und kleinen Städten gewachsen. – Ungefähr 1,5 Millionen Menschen in ländlichen Gebieten und kleinen Städten werden dank einem nachhaltigen Wassermanagement Zugang zu Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung33 haben. – 400 000 Haushalte in ländlichen Gebieten erhalten ein häusliches Was- serdesinfektionssystem, welches in den letzten Jahren auf mehreren Kontinenten intensiv getestet wurde. – Mit dem innovativen Konzept der «Ecoles bleues» werden auf dem Land mehr als 400 Schulen (mit über 80 000 Schülern) mit Trinkwas- seranlagen und separaten Toiletten ausgestattet. Zudem werden schul- eigene Gemüsegärten angelegt, um die Ernährung der Schüler zu verbessern und ihnen Kenntnisse über das Betreiben einer kleinen Bewässerungsanlage zu vermitteln. – Mindestens zwei nationale Kampagnen zum Thema «Händewaschen» werden lanciert, basierend auf dem weltweit von Wasserinstitutionen, unter Mitwirkung der DEZA, entwickelten Modells. In den betroffenen Ländern erwartet man dadurch eine Reduktion der Durchfallerkrankun- gen von mehr als 40 Prozent und bei den Lungenkrankheiten34 eine Reduktion von 30 Prozent. III. Die Effizienz von landwirtschaftlichen Familienbetrieben wird verbessert. – 350 000 arme Bauernfamilien haben einen gesicherten Zugang zu Was- ser und können ihre Felder mit einem leistungsfähigen und dank neues- ter Technologie umweltverträglichen System bewässern.
30 Der «Wasserfussabdruck» eines Landes umfasst die Gesamtmenge an Wasser, das
benutzt wird, um die Waren und Dienstleistungen zu produzieren, die von den Einwohne- rinnen und Einwohnern des Landes verbraucht werden. 31 Internationale Normen für Unternehmen, Regierungen und Zivilgesellschaft, ausgearbei- tet von der Internationalen Organisation für Normung (ISO).
32 S. Ziffer 6.1.6: Partner.
33 Schätzungen basierend auf Analysen aus dem Wirkungsbericht Schweizer Entwicklungs- zusammenarbeit im Wassersektor 2008 und auf der Liste von neuen Projekten und Programmen. Das gleiche Verfahren wird für die anderen Schätzungen aus Ziffer 6.1.2 angewendet. 34 Resultate von unabhängigen Analysen der «London School of Hygiene». Das Konzept der Kampagnen für das Händewaschen beinhaltet eine Grundlage, die vor der Kampagne erstellt wurde, und eine Analyse der Resultate der «London School for Hygiene».
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6.1.3 Richtwerte für die Zuteilung der finanziellen Mittel
Die Richtwerte für die Zuteilung der finanziellen Ressourcen der DEZA in Aktions- linien sehen wie folgt aus:
Aktionslinien Richtwerte der Zuteilung der finanziellen Ressourcen
I. Beitrag für ein nachhaltiges Wassermanagement auf nationaler 10–20 % und grenzüberschreitender Ebene in wichtigen Einzugsgebieten sowie für die Einsetzung von Instrumenten für eine weltweit bessere Wassergouvernanz II. Erhöhung des Zugangs zu Trinkwasser und zu sanitärer Grund- 50–70 % versorgung in ländlichen Gebieten und kleinen Städten III. Steigerung der Effizienz von landwirtschaftlichen Familien- 10–20 % betrieben
6.1.4 Aktionslinien
Die Aktivitäten im Wassersektor konzentrieren sich auf drei sich ergänzende Akti- onslinien:
I. Beitrag an ein nachhaltiges Wassermanagement auf nationaler und grenz- überschreitender Ebene in wichtigen Einzugsgebieten durch Einsetzung von Instrumenten für eine weltweit bessere Wassergouvernanz. Die Nachfrage nach Wasser ist seit Mitte des 20. Jahrhunderts explosionsartig gestiegen. Je grösser die Konkurrenz beim Zugang zu Wasser ist, desto stärker wird der Druck auf die Einzugsgebiete in den betroffenen Regionen, manchmal selbst mit Auswirkungen auf die ganze Welt. Der globale Markt verschiebt Wasserressourcen von einer Region in die andere. Die Projekte zur Wasserbewirtschaftung konzentrie- ren sich auf die wichtigen Einzugsgebiete, die «hot spots» der Wasserversorgung, sowie auf die Berggebiete, welche mehr als die Hälfte des Süsswassers unseres Planeten liefern. Mit den zusätzlichen Mitteln dieser Botschaft wird die DEZA folgende Projekte durchführen: Im Mekonggebiet und in Afrika (z.B. im Nil-Einzugsgebiet) hat sich die DEZA zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Parteien zu fördern und sie im Umgang mit der Abhängigkeit vom Wasser besser zu unterstützen. Die DEZA wird mindestens zwei neue Programme zur Infiltration von Regenwasser (z.B. in Mulden, Gräben, Teichen) lancieren und so der Bevölkerung einen effizien- ten und sparsamen Umgang mit Wasser ermöglichen. Diese Einrichtungen tragen dazu bei, die natürlichen Ressourcen zu bewahren und die landwirtschaftliche Pro- duktivität zu steigern. Die Programme und Projekte werden in Berggebieten durch- geführt; dabei kommen angepasste, von der DEZA entwickelte Technologien zur Anwendung.
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Für die Wasserversorgung im Nahen Osten erarbeitet die DEZA zusammen mit der politischen Direktion des EDA einen breit abgestützten Leitplan und arbeitet an der Einsetzung einer multinationalen Struktur zur Steigerung der nachhaltigen und grenzüberschreitenden Wasserbewirtschaftung. In Kolumbien führt die DEZA ein Projekt durch, das auf dem neuen Konzept des «Wasserfussabdrucks» beruht. An diesem wegweisenden Projekt (SuizAgua) nimmt auch die Internationale Organisation für Normung teil. Ihr Ziel ist die Entwicklung einer neuen ISO-Norm. Die Erfahrungen aus Kolumbien zur Reduktion des Wasser- fussabdruckes können auch in anderen Ländern angewendet werden.
II. Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser und zur sanitären Grundversor- gung in ländlichen Gebieten und kleinen Städten. Die Infrastruktur für Trinkwasser und für die sanitäre Grundversorgung ist gerade in ländlichen Gebieten äusserst mangelhaft und in fragilen Staaten speziell desolat. Hinzu kommen auch die kleinen ländlichen Städte, die sich allmählich als Hochbur- gen der Entwicklung herausstellen. Die Projekte der DEZA unterstützen den Bau der Infrastruktur für die Grundversorgung mit Wasser. Dabei stärken sie die lokalen Wasserwerke und die nachhaltige Entwicklung im ländlichen Milieu sowie in klei- nen ländlichen Städten. Mit den zusätzlichen Mitteln wird die DEZA folgende Projekte umsetzen: Ein Projekt der DEZA in Mosambik konzentriert sich auf die Unterstützung der Gemeinden hinsichtlich des Betriebs, der Verwaltung und des Unterhalts von bereits bestehenden Brunnen. Geplant ist eine Ausdehnung des Projekts auf weitere Regio- nen und der Bau neuer Brunnen. Das Händewaschen ist die wirksamste Massnahme zur Eindämmung von Durchfall- und Lungenkrankheiten. Die DEZA lanciert Kampagnen, die von schweizerischen und ausländischen NGOs und den Seifenherstellern, in enger Zusammenarbeit mit den Gesundheitsministerien, durchgeführt werden sollen. Diese Partner stellen die Kommunikationsmittel zur Verfügung. Einfache, aber wirksame Botschaften propa- gieren in nationalen Kampagnen das Händewaschen. Die neusten Erkenntnisse aus dem «sozialen Marketing» kommen dabei zur Anwendung. Das Konzept der «Ecoles bleues», welches die DEZA in hunderten von ländlichen Schulen verbreiten will, ist eine geschickte und angepasste Antwort auf die Prob- leme im sanitären Bereich und bei der Verpflegung in den ländlichen Schulen. Separate Toiletten stellen ein wirksames Mittel zur Sicherstellung des regelmässigen Schulbesuchs der Mädchen dar. Die Schülerinnen und Schüler werden als Multipli- katoren dienen und somit zur Verbesserung der hygienischen Gewohnheiten und dem rationelleren Gebrauch von Wasser beitragen. Zudem steht diesen Schulen ein Grundstück zur Verfügung, wo sie die Gemüsegärtnerei und die einfachen Grundre- geln des Umgangs mit Wasser lernen können.
III. Erhöhung der Effizienz von landwirtschaftlichen Familienbetrieben. Die bäuerlichen Familienbetriebe erfüllen die besonderen Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaften. Sie sind förderlich für die nachhaltige Produktion und schützen die Biodiversität. Ausserdem sind sie eine wichtige Quelle für Arbeitsplätze. Mehr als
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40 Prozent der weltweiten Produktion von Nahrungsmitteln stammen aus kleinen
Familienbetrieben.35 Mit den zusätzlichen Mitteln wird die DEZA folgende Projekte umsetzen: Im Sahel sind die meisten Flussläufe (Wadis) während des grössten Teils des Jahres ausgetrocknet. Bei den seltenen, aber starken Regenfällen können sie schlagartig zu reissenden Flüssen anschwellen. Im Rahmen des Projekts «Flussschwellen» werden kleine hydraulische Anlagen errichtet, die das Wasser besser zurückhalten und die Erosion verlangsamen. Die Bauern können so die Produktionszeit mehrere Wochen verlängern. Mit den zusätzlichen Mitteln können leistungsstarke und auf die kleinen Betriebe ausgerichtete Systeme für den rationellen Gebrauch von Wasser entwickelt werden. Mehrere kostengünstige Technologien wie das Tropfbewässerungssystem, erlauben eine Reduktion von 50–70 Prozent des erforderlichen Wassers für die Gemüsepro- duktion. Die Erträge sind doppelt so hoch, und die Qualität der Produkte ist besser. Auf der Basis von Erfahrungen der DEZA in Indien, Zentralamerika und Asien können diese Technologien von Bauern über Mikrokredite erworben und mit dem erwirtschafteten Gewinn eines Jahres wieder zurückgezahlt werden. Der Nettoge- winn aus dem Verkauf der Produkte wird rund 250 Franken pro Jahr und Familie betragen.
6.1.5 Handlungsprinzipien
Die Prinzipien für die in dieser Botschaft vorgesehenen Investitionen und Interven- tionen garantieren Ausgeglichenheit, eine gute Qualität, klare Resultate und eine grosse Nachhaltigkeit. Sie stärken die Stellung der Schweiz im politischen Dialog auf nationaler, regionaler und globaler Ebene. Folgende Prinzipien werden berücksichtigt: Die Gesamtheit der Projekte in diesem Portfolio wird nach folgenden sechs Feldern analysiert: sozial, wirtschaftlich, technologisch, umweltverträglich, institutionell und kulturell. Eine solche Analyse wird von der Mehrheit der Schweizer Akteure im Wassersektor getragen, was ein grosser Vorteil ist. Die Botschaft sieht eine Realisierung der gesamten Aktivitäten innerhalb von zwei Jahren vor. Die vorgeschlagenen Projekte sind vorzugsweise Replikate bereits bestehender Projekte, die der Norm und der Vorgehensweise der DEZA entspre- chen. Damit ist eine schnelle, wirksame und effiziente Umsetzung der Interventio- nen garantiert. Die zusätzlichen Mittel sind vorrangig für die Schwerpunktländer der DEZA36 vorgesehen. Der Fokus liegt auf Ländern, die beim Trinkwasser und der sanitären Grundversorgung die Millenniumsentwicklungsziele nicht erreichen. Zudem werden auch Länder mit Sonderprogrammen der DEZA37 und fragile Staaten berücksichtigt, in welchen die DEZA mit ihrer humanitären Hilfe aktiv ist.38
35 Bilanz von Oxfam France zum G8-Gipfel, 10. Juli 2009.
36 Benin, Mali, Niger, Tschad, Burkina Faso, Mosambik, Tansania, Bangladesch, Nepal, Zentralamerika/Nicaragua, Mekong/Vietnam, Bolivien. 37 Region Grosse Seen, Südliches Afrika, Afghanistan, Mongolei, Kuba, Palästina. 38 Transitionsländer zwischen Dringlichkeit und Entwicklung in einer Post-Konflikt-Phase.
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Synergien und Multiplikationsfaktoren werden gesucht. Die vorgeschlagenen Pro- jekte sind auch stark mit den Bereichen Gesundheit, Bildung, Nahrungssicherheit und Gouvernanz verknüpft. Der «Gender-Aspekt» wird besonders berücksichtigt: Die Verbesserung der Lebensumstände von Frauen, jungen Mädchen und Kindern hat Vorrang. Die Innovation und Expertise der Schweiz wird auch in Spezialgebieten mit hoher sozialer Rendite ihren Niederschlag finden, wie Tests in Dörfern gezeigt haben, wo eine Entsalzungsanlage für Meer- und Brackwasser mit Sonnenenergie betrieben wird.
6.1.6 Modalitäten und Partner
Die zusätzlichen Mittel der Botschaft 0,5 Prozent werden mehrheitlich über Projekte und Programme der bilateralen Zusammenarbeit umgesetzt. Dabei kann sich die DEZA auf ein grosses Netzwerk an kompetenten Schweizer Partnern (NGOs und andere) stützen – Partner mit einem guten international Ruf und langjähriger, aner- kannter Expertise. Gleichzeitig wird die DEZA ihre Präsenz vor Ort erhöhen und qualifizierte DEZA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in Partnerländern, z.B. in Westafrika und Lateinamerika, einsetzen. Ihre mehr als 30-jährige Erfahrung im Bereich Wasser ist dabei Voraussetzung für den Erfolg. Dieses Netzwerk an Expertinnen und Experten der DEZA und ihrer Partner trägt zur raschen, effizienten und sachbezogenen Umsetzung aller Aktivitäten bei. Die vorge- sehenen Projekte und Programme sind abgestimmt auf bereits existierende oder in Planung begriffene Vorhaben (Pipeline). Dies garantiert eine rasche Umsetzung. Eine enge Zusammenarbeit mit den öffentlichen Institutionen der Partnerländer und der betroffenen Bevölkerung ist eine Voraussetzung für Erfolg. Ein begrenzter Teil des Budgets ist für die Finanzierung von Projekten oder konkre- ten Programmen von internationalen Organisationen vor Ort bestimmt; das heisst, die Partnerin sind in solchen Fällen eine einflussreiche multilaterale, regionale oder globale Institution, z.B. UNICEF39, multilaterale Entwicklungsbanken oder der International Fund for Agricultural Development (IFAD). Der restliche Teil des Budgets fliesst in die Zusammenarbeit mit Schlüsselinstitutio- nen, die regional wie international einen grossen Einfluss und einen guten Ruf haben. Dies ist der Fall bei «Global Water Partnership», der International Union for Conservation of Nature (IUCN), dem World Water Supply and Sanitation Collabo- rative Council (WSSCC) usw. Nach dem bewährten Ansatz der DEZA werden bei den meisten dieser Finanzierungen Schweizer Spezialisten und Spezialisten aus den Partnerländern zur Verfügung gestellt. Sie werden die Arbeit der Akteure begleiten und darauf Einfluss nehmen. Unter der Leitung der DEZA wird die Schaffung einer «Swiss Water Partnership» die Präsenz, den Einfluss und die Visibilität der Schweiz noch verstärken. Die schweizerischen Kräfte des öffentlichen und privaten Sektors, der Forschung und der Zivilgesellschaft (insbesondere die schweizerischen, sehr aktiven NGOs im
39 United Nations International Children’s Fund, (UNICEF) ist die Organisation innerhalb der Vereinten Nationen für die Leitung und Koordination der internationalen Antwort auf die Trinkwasser- und sanitäre Grundversorgung in Krisengebieten.
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Wassersektor), die sich für Wasser und Entwicklung einsetzen, verschaffen der Schweizer Stimme auf der internationalen Bühne Gehör.
6.2 Klima
6.2.1 Die Schweizer Antwort auf den Kopenhagen Accord
Der Kopenhagen Accord, der aus der UNO-Klimakonferenz von Kopenhagen her- vorging, hält fest, dass Industriestaaten für die Jahre 2010–2012 insgesamt 30 Mil- liarden US-Dollar zur Unterstützung von Klimamassnahmen in Entwicklungslän- dern zur Verfügung stellen («Anschubfinanzierung»). Unterdessen haben sich rund
140 Staaten dem Accord angeschlossen, darunter alle OECD-Mitglieder. Die
Schweiz hat am 26. Februar 2010, gestützt auf den Bundesratsentscheid vom 24. Februar 2010, dem Exekutisekretär der UNO-Klimarahmenkonvention mitge- teilt, dass sie sich dem Accord anschliesst. Im Unterschied zu den anderen europäi- schen Ländern und anderen Industriestaaten wie den USA, Japan und Australien hat die Schweiz bis heute ihren Anteil an der genannten Anschubfinanzierung nicht konkretisiert. Um den Vorgaben des Kopenhagen Accords in Bezug auf die neuen und zusätz- lichen Mitteln («Additionalität») zu entsprechen40, dürfen diese Mittel nicht den bestehenden Budgets der Entwicklungszusammenarbeit belastet werden. Die Höhe des Schweizer Betrags der Anschubfinanzierung berechnet sich, wie in der Botschaft des UVEK über einen Rahmenkredit für die Globale Umwelt vom 23. Juni 201041 dargestellt, wie folgt: Der Anteil der Schweiz an der Anschubfinan- zierung stützt sich auf zwei Faktoren, erstens das Verursacherprinzip (Anteil an den Treibhausgas-Emissionen der Industriestaaten) und zweitens die volkswirtschaftli- che Leistungsfähigkeit (Anteil an der kollektiven wirtschaftlichen Leistung der Industriestaaten). Der Anteil der Schweiz an den aggregierten Treibhausgasemissio- nen der Industriestaaten beträgt 0,3 Prozent, und der Anteil an der kollektiven wirt- schaftlichen Leistung (gemäss Bruttoinlandprodukt, BIP) beträgt 0,8 Prozent. Mit der für die Anschubfinanzierung festgelegten Gewichtung dieser beiden Faktoren im Verhältnis 75 Prozent/25 Prozent resultiert für den Anteil der Schweiz an der Anschubfinanzierung ein Total von 140 Millionen Franken (127,5 Mio. USD) für die Jahre 2010–2012. In der Botschaft des UVEK vom 23. Juni 2010 über einen Rahmenkredit für die Globale Umwelt werden bereits 15 Millionen Franken an neuen, zusätzlichen Mit- teln für Klimamassnahmen in Entwicklungsländern beantragt. Diese können an die Anschubfinanzierung angerechnet werden. Somit müssten im Rahmen der vorlie- genden Botschaft noch 125 Millionen Franken beantragt werden. Der Bundesrat hat beschlossen, das die mit der vorliegenden Botschaft beantragten Mittel in die Bud- gets 2011 und 2012 von EDA/DEZA und EVD/SECO eingestellt werden. Die bestehenden Kompetenzen der Bundesämter im Klimabereich bleiben durch diese Vorlage unverändert. Der Bundesrat hat beschlossen, dass das BAFU bei der strategischen Priorisierung zur Verwendung der mit dieser Botschaft beantragten Mittel für Klimamassnahmen in Entwicklungsländern einbezogen wird.
40 Ziffer 8 Kopenhagen Accord
41 BBl 2010 4779
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6.2.2 Die Schweiz – eine kompetente Akteurin
im Bereich Klimawandel Die Schweiz verfügt über international anerkannte Fachkompetenzen im Bereich Klimaanpassung (Adaptation) und Emissionsreduktion (Mitigation). Hervorragende Arbeit leistet unser Land auch in den Bereichen Risikoprävention, dezentralisierte Nutzung von Waldressourcen, Beobachtung und Prognose von Veränderungen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Anwendung und Ausbau von Marktmechanismen im Klimasektor. Das Fachwissen in den Projekten der Entwick- lungszusammenarbeit kommt vor allem zur Geltung durch die privaten Akteure (NGOs, Ingenieurinnen und Ingenieure, Fachleute aus der Architektur, Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler) und Akteure aus dem öffentlichen Sektor der Schweiz (Universitäten, Berufsschulen, Fachleute aus der Bundesverwaltung). Bereits knapp zwei Jahre nach der Verabschiedung der zwei Rahmenkredite konnten die DEZA und das SECO vielversprechende Resultate vorweisen. Einige Beispiele: In Indien, Nepal, Vietnam, Südafrika und mehreren Ländern Lateinamerikas konnte durch die Förderung der Energieeffizienz der CO2-Ausstoss bei Gebäuden und bei kleinen bis mittleren Unternehmen (KMU) reduziert werden. Der Energieminister Südafrikas bat die Schweiz um Unterstützung beim Einsatz eines Monitoring- systems, welches den erreichten Fortschritt und die Umsetzung der nationalen Stra- tegie messen kann. In China fördert eine Partnerschaft mit vier Städten das Label «Energiestadt» mit dem Ziel, die urbane Entwicklung nachhaltiger zu gestalten. Ebenfalls geplant ist die Unterstützung der chinesischen Behörden bei der Ausarbeitung einer Gesetzgebung im Zusammenhang mit Luftverschmutzung und Klimawandel. Diese Unterstützung umfasst auch den Technologietransfer und das Vermitteln von Fachwissen über Partikelfilter, ein Sektor, in dem die Schweiz führend ist. Aktionen dieser Art sind ein Türöffner für die Süd-Süd-Zusammenarbeit. Eine solche besteht bereits zwi- schen China und der Mongolei, Indien und Südafrika sowie zwischen Indien und Vietnam. In China werden Projekte in den Bereichen Wasser und Gefahrenpräven- tion sowie Anpassung an den Klimawandel unterstützt, wie in den Abkommen zwischen Schweiz und China vom 19. April 200942 festgehalten ist. Im Bereich Klimaanpassung lancierte die DEZA Initiativen in Indien, Peru und der Mongolei mit dem Ziel, die Verletzlichkeit von Bevölkerungsgruppen zu mindern, die in fragilen Ökosystemen (Berggebiete, semiaride Zonen) leben und folglich den Auswirkungen des Klimawandels besonders ausgesetzt sind. Schweizer Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler können mit Hilfe von Analysen ein mittelfristi- ges Klimaszenario erstellen. Dadurch sind die nationalen und lokalen Behörden in der Lage, ihre Politik in Bereichen wie Nahrungssicherheit und Risikoprävention bei Naturkatastrophen anzupassen. Die Schweiz ist einer der führenden Geber im Bereich des Kapazitätsaufbaus zur effektiven Anwendung des Kyoto-Protokolls in den Partnerländern, v. a. was die Nutzung des Clean Development Mechanism (CDM) betrifft. Über die Weltbank- Fazilität Carbon Finance Assist unterstützt das SECO den Aufbau und die Umset- zung der nationalen CDM-Behörden und der CDM-Strategien und fördert die
42 http://www.uvek.admin.ch/dokumentation/medienmitteilung/
index.html?lang=de&msg-id=26444
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Transparenz im neuen Markt für Emissionszertifikate. Im Jahr 2009 konnten zu- sammen mit dem Privatsektor, dem globalen Städteverband C4043 sowie der Clinton Climate Initiative vermehrt Grossstädte in die Anstrengungen eingebunden werden. Weiter konnte unter der Federführung des SECO die Kooperation mit einer grösse- ren Anzahl Entwicklungsländer und der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) zur Beratung kleinerer und mittlerer Unterneh- men in nachhaltigen Produktionsweisen ausgebaut werden, so u. a. in Südafrika und Tunesien. Zum Transfer umweltfreundlicher und energieeffizienter Technologien besteht heute ein Netzwerk von weltweit über 40 sogenannter National Cleaner Production Centres. Zur Ergänzung der beratenden Dienstleistungen, welche die Cleaner Production Centres anbieten, wurde in Zusammenarbeit mit lokalen Banken eine «Grüne Kreditlinie» entwickelt. Dasselbe Ziel verfolgen Beteiligungen des Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM) an spezifischen «Clean- Tech» Funds in Entwicklungsländern. Damit leistet das SECO Pionierarbeit bei der Einbindung des Privatsektors in die globalen Anstrengungen zur Förderung eines klimafreundlicheren Wirtschaftswachstums.
6.2.3 Erwartete Resultate
Dank ihrer Erfahrung und den in dieser Botschaft vorgesehenen zusätzlichen Mittel wird die Schweiz sich noch stärker und in grösserem Massstab engagieren. Sie wird folgende Resultate erzielen:
I. Sowohl die Planung und die Klimaadaptationsmassnahmen wie auch die Kooperationsstrategien der Schweiz werden auf verschiedenen Ebenen (national, regional und lokal) in die öffentliche und sektorielle Politik integ- riert. Indikator: Anzahl entwickelter Politiken und Strategien, die mit Unterstützung der Schweiz umgesetzt wurden.
II. Behörden und die Bevölkerung, die von Projekten profitieren, werden für die Auswirkungen des Klimawandels sensibilisiert, die Umweltbelastbarkeit und Risikoprävention werden gesteigert. Indikatoren: Anzahl Personen, die auf künftige Auswirkungen sensibilisiert wurden und ihre Umweltbelastbarkeit gesteigert haben; Anzahl Länder mit Programmen zur Quantifizierung der ökonomischen Kosten und Nutzen von Adaptationsmassnah- men.
III. Ausgewählte Gemeinden, die aktiv bei der nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern mitmachen und zur Bewahrung von natürlichen Ressourcen beitra- gen. Indikatoren: Anzahl Gemeinschaften, welche in die Waldbewirtschaftung eingebun- den sind sowie Anzahl der ausgearbeiteten und umgesetzten Nutzungspläne.
43 C40 ist eine Gruppe bestehend aus grösseren Städten, die den Klimawandeln bekämpfen.
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IV. Die Schweiz wird zur Ausarbeitung und Übernahme von internationalen Finanzierungsmechanismen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wäl- der beitragen (Aufforstung, Reduktion der Degradation der Wälder). Indikator: Anzahl Länder, welche die Pläne für eine nachhaltige Waldbewirtschaf- tung übernommen und umgesetzt haben.
V. Die Schweiz trägt bei zu multilateralen Finanzierungsmechanismen und zur Verbreitung von Technologien, welche die Treibhausgase reduzieren. Indikatoren: Reduktion des jährlich berechneten CO2-Ausstosses in Tonnen, Einfüh- rung von neuen nachhaltigen Technologien bei der Energieproduktion.
VI. Die eingesetzten Programme werden die Treibhausgase oder den Methan- ausstoss reduzieren und die Energieeffizienz in industriellen Prozessen er- höhen. Indikatoren: Reduktion des jährlich berechneten CO2-Ausstosses (CO2-Äquivalent) in Tonnen; Anteil der Energiewirtschaft, Anzahl der Projekte für den Technologie- transfer in die Länder des Südens.
VII. Die Schweiz wird den Aufbau von Cleantech-KMU über deren Startfinanzie- rung unterstützen. Indikator: Anzahl Cleantech-Unternehmen in Entwicklungsländern, die sich dank neuen Beteiligungen des SIFEM (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) am Markt etablieren und einen positiven Beschäftigungseffekt erzielen können.
VIII. Die ländlichen Gemeinschaften haben Zugang zu erneuerbarer, verläss- licher Energie. Indikator: Anzahl Personen, die neu einen Zugang zu einem verlässlichen Elektrizi- tätsnetz haben, welches auf erneuerbarer Energie beruht.
IX. Die Partnerstädte der Projekte werden Pläne für die Energiebewirtschaf- tung ausarbeiten und ein Monitoringsystem einrichten. Indikatoren: Anzahl der Städte, welche Bewirtschaftungspläne übernehmen und Qualität der Pläne.
X. Die Schweiz wird für Naturkatastrophen in Schwellenländern die Ausarbei- tung von Versicherungsmechanismen für das Risikomanagement unterstüt- zen. Indikator: Anzahl von Pilotprojekten, die innovative Versicherungsprojekte zum Risikomanagement von Naturkatastrophen mit Beteiligung des Privatsektors umset- zen.
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6.2.4 Richtwerte für die Zuteilung der finanziellen Mittel
Die Richtwerte für die Zuteilung der finanziellen Ressourcen pro Sektor sehen wie folgt aus:
Sektor Richtwerte für die Zuteilung der finanziellen Ressourcen
Adaptation (I, II, X) 20–30 % Wald (II, III, IV) 20–30 % Energie (V, VI, VII, VIII, IX) 35–55 %
Diese Verpflichtungen stimmen mit den grundlegenden Prioritäten der Entwick- lungszusammenarbeit, dem Kopenhagen Accord und der Schweizer Klimapolitik überein: der Armutsbekämpfung und der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Wie im Kopenhagen Accord festgelegt wurde, müsste die Verteilung des Fonds auf die beiden Bereiche Klimaadaptation und Mitigation ausgeglichen sein. Entwicklungsländer werden vom Klimawandel mit voller Wucht getroffen, während sie die Armut bekämpfen und ihr Wirtschaftswachstum steigern müssen. Diese Situation gefährdet die Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele. Wir müssen jetzt handeln, denn das, was wir heute machen, bestimmt das Klima von morgen und folglich unsere Zukunft. Wir müssen gemeinsam handeln, der Klimawandel ist eine Tatsache, welcher die ganze Welt betrifft. Wir müssen anders handeln, weil das Klima der vergangenen Jahre kein Massstab sein kann für unsere Zukunft.
6.2.5 Aktionslinien
I. Adaptation Der Klimawandel erfordert ganz allgemein neue Instrumente für den Entschei- dungsprozess. In den letzten dreissig Jahren hat sich die Zahl der Naturkatastrophen verdreifacht. Trockenheit, Überschwemmungen und Wirbelstürme stehen mit dem Klimawandel in Verbindung. Solche Bedingungen können die Investitionen der Entwicklungszusammenarbeit zunichtemachen. Der Temperaturanstieg wird weiter zur hohen Frequenz und Intensität von Naturphänomenen beitragen. Diese Verände- rungen treffen die am stärksten verletzlichen Bevölkerungsgruppen überproportional hart. Bei solchen Verhältnissen müssen Prognosen über Klimaauswirkungen möglich sein und in die Planung aufgenommen werden. So wird es möglich sein, auf der Basis von lokalen Klimaszenarien angepasste Massnahmen zu ergreifen, u.a. beim Schutz von Infrastruktur und bei der Bewirtschaftung von Wasser- und Landwirtschaftsres- sourcen. Zum Beispiel muss die Produktion im Landwirtschaftssektor für Böden und Atmo- sphäre umweltschonender gestaltet werden bei gleichzeitiger Erhöhung der Wider- standsfähigkeit gegen klimabedingte Störungen. Aus diesem Grund wird die Schweiz ihr Engagement in diesen drei Sektoren in Ostasien (in der Mongolei), in Lateinamerika und in Afrika verstärken. In den Programmen zur Prävention und zur
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Reduktion von Risiken bei Naturkatastrophen wird die Schweiz ihre Aktivitäten auf Hochrisikoregionen wie Berggebiete (Anden, Himalaja) oder Küstengebiete (Bang- ladesh, Mosambik) konzentrieren. So können lokale Systeme zur Prävention, zur Frühwarnung oder zur Reduktion von Risiken geschaffen oder unterstützt werden. Eine besondere Aufmerksamkeit gilt den Berggebieten, denn diese sind ein frühzei- tiger Indikator für Klimaveränderungen, wie das zunehmende Abschmelzen der Gletscher weltweit zeigt. Als eine der wenigen Regionen sind aus den Alpen Daten erhältlich, mit denen man die Klimamodelle und Berechnungen überprüfen kann. Solche Erfahrungswerte aus der Schweiz fliessen in die Entwicklungszusammenar- beit ein. Das SECO konzentriert seine Adaptationsmassnahmen auf die Analyse und Präven- tion von potenziellen makroökonomischen Auswirkungen des Klimawandels sowie von natürlichen Katastrophen. Das SECO wird die bisherige Arbeit des Versiche- rungswesens (Wetter- und Katastrophenversicherungen in Entwicklungsländern) ausbauen, um neuen Erkenntnissen und Aspekten des Klimawandels gerecht zu werden, was auch die Stellung der Schweiz in den Klimaverhandlungen stärkt. Es wird seine Prioritätsländer bei der Abschätzung von Risiken des Klimawandels und der Quantifizierung der ökonomischen Kosten und Nutzen von Adaptationsmass- nahmen unterstützen. Gemeinsam mit der Weltbank und anderen Partnern wird gezielt Knowhow im Bereich der finanziellen Risikoabsicherung für Regierungen aufgebaut. Das Programm umfasst einerseits länderspezifische Risikoanalysen und andererseits die Festlegung und Umsetzung von Absicherungsstrategien, die in der Regel eine Kombination von verschiedenen Modalitäten umfassen, wie Rückstel- lungen und diverse Arten des Risikotransfers (z.B. Verbriefung und Absicherung über Kapitalmärkte). Diese Themen gehören zu den Exzellenzbereichen des öffentlichen und privaten Knowhows der Schweiz, auf das man zurückgreifen kann (BAFU, Universitäten, Forschungsstationen, Meteo Schweiz, Versicherungsgesellschaften).
II. Wälder Weltweit gesehen ist die Abholzung der Wälder für rund 17 Prozent der Treibhaus- gasemissionen verantwortlich (der Anteil ist höher als derjenige des Transportsek- tors). Praktisch der ganze Ausstoss von Emissionen bei der Abholzung stammt aus Entwicklungsländern. Für die Schweiz ist in diesem Bereich ein entschiedenes Handeln unerlässlich, denn Tropenwälder sind im Kampf gegen den Klimawandel enorm wichtig. Die CO2-Abscheidung, die Wasserregulierung, der Schutz des Bodens, die Verhütung von Naturkatastrophen und der Schutz der Biodiversität sind die vordringlichsten Themen. Angesichts dieser Tatsache finanziert die internatio- nale Gemeinschaft verschiedene Mechanismen, um die nachhaltige Bewirtschaftung der Tropenwälder und die Aufforstung zu unterstützen, die Abholzung zu bremsen und eine Adaptation der Wälder an die Klimaveränderung zu fördern. Die Forest Carbon Partnership Facility (FCPF) hat sich in nur zwei Jahren als bedeu- tendste globale Initiative zum Aufbau von Strukturen in Entwicklungsländern etab- liert, um die Zerstörung des Tropenwaldes durch Ausstoss von Treibhausgasen einzudämmen. Entwicklungsländer werden beim Aufbau entsprechender Strukturen, Verrechnungsmethoden, Gesetzesentwürfen beraten und finanziell unterstützt, damit sie sich am Handel mit Zertifikaten aus der Vermeidung von Entwaldung und der
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damit verbundenen Reduktion von Treibhausgasemissionen beteiligen können.44 Ziel ist es, einen bedeutenden Beitrag zur Erhaltung der Tropenwälder zu schaffen und den Ausstoss an durch den Mensch verursachten Treibhausgasen substanziell zu reduzieren. Komplementär zum Engagement in der FCPF engagiert sich das SECO bei der Umsetzung ergänzender Massnahmen in Prioritätsländern, namentlich in Ghana, Peru, Kolumbien, Indonesien und Vietnam. Dies erfolgt einerseits über eine Beteiligung am Forest Investment Programm der Weltbank, andererseits über direkte bilaterale Massnahmen, die in die globalen Aktivitäten eingebettet sind. Die DEZA wird sich weiterhin auf die gemeinschaftliche Bewirtschaftung der Wälder konzentrieren. Vorgesehen ist eine Ausdehnung der Aktivitäten in den Andenländern und in Ostasien mit Hilfe von bilateralen Programmen und einer neuen Partnerschaft mit der ASEAN (Association of South East Asian Nations). Sowohl das SECO wie auch die DEZA wirken mit ihrem Engagement darauf hin, dass bei der Operationalisierung ihrer Aktivitäten nicht nur Aspekte zur Reduktion des Treibhausgas-Ausstosses, sondern auch die nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie Gouvernanzfragen einbezogen werden. Die Tropenwaldbewirtschaftung, die Erhaltung der Biodiversität und die Ansprüche der indigenen Bevölkerung spielen dabei eine wichtige Rolle.
III. Energie Für die Reduktion des Treibhausgasausstosses ist rasches Handeln erforderlich. Die weltweit gestiegene Nachfrage an Energie steht im Zentrum des Kampfs gegen den Klimawandel. Der Aufschwung der Wirtschaft erhöht den Bedarf an fossiler Ener- gie. Wenn es keine Alternativen gibt, wird weiterhin fossile Energie genutzt. Die prognostizierte Verknappung fossiler Brennstoffe wird vor allem Entwicklungslän- der treffen. Die Preise werden steigen und für die arme Bevölkerung nicht mehr bezahlbar sein. Für die Entwicklungszusammenarbeit steht deshalb der Zugang zu moderner und zuverlässiger Energie für die arme Bevölkerung im Vordergrund. 1,6 Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu Elektrizität. Zudem soll ein Wirtschaftswachstums mit geringem Kohlenstoff-Ausstoss gefördert werden. Ange- sichts dieser Herausforderungen muss die Produktion erneuerbarer Energien rasch ansteigen, insbesondere in Ländern mit einem mittleren Einkommen. In diesem Sektor sind die Erfahrung und das Knowhow der Schweiz gefragt. Die im Rahmen der bereits bestehenden institutionellen Einrichtungen erzielten Resultate erlauben der DEZA und dem SECO, ihre Anstrengungen zu verstärken, und zwar in den Schwerpunktsländern der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit wie auch in Schwellenländern. Beispielsweise beabsichtigt die DEZA, in Indien, Nicaragua, Laos, Mali, Kuba und Tansania die dezentralisierten Produktionsnetze für erneuerbare Energien auszu- bauen. Dies ist möglich dank neuer Technologien, beispielsweise dem Einsatz von Biomasse, und dank der Wasserkraft. In Südafrika und in mehreren Ländern Latein- amerikas will die DEZA ihre Anstrengungen zur Erhöhung der Energieeffizienz in kleineren und mittleren Betrieben verstärken. Schliesslich unterstützt die Schweiz in Lateinamerika das Recycling von Kühlschränken und die saubere Entsorgung der Kältegase, die ein 5000–10 000 Mal höheres Schädigungspotenzial haben als CO2.
44 Dies vor dem Hintergrund der im Dezember 2007 in Bali durch die Mitglieder
der UNO-Klimakonvention (UNFCCC) beschlossenen politischen und methodologischen Folgearbeiten im Tropenwaldbereich.
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Ein neues, ähnliches Projekt ist in Südafrika vorgesehen. In diesem Bereich ist eine Reduktion von Emissionen möglich, die mehreren hunderttausend Tonnen CO2 entsprechen. Eine solche internationale Zusammenarbeit fördert auch die schweize- rische Wirtschaft. Die erneuerbare Energie und die Entwicklung von Technologien zur Energieeffizienz sind Bereiche mit Wachstumspotenzial. Das SECO wird im Industriebereich das Potenzial in den wirtschaftlich fortgeschrit- teneren Entwicklungsländern für einen klima- und energiepolitischen Richtungs- wechsel nutzen. Gemeinsam mit der UNIDO wird die konsequentere Nutzung organischer Abfälle zur Energiegewinnung (Biogas) vorangetrieben. Industriesekto- ren wie Reis- und Zuckermühlen, Schlachthöfe, Kaffee- und Bananenplantagen sowie die Hotellerie werden mit modernsten Technologien vertraut gemacht. Im Schwerpunktland Indonesien sind bilaterale Fördermassnahmen im Bereich Abfall- management (Verminderung Ausstoss von Methangas sowie Energiegewinnung) und zur Einführung des ISO-Standards 50001 Energieeffizienz vorgesehen. Das SECO baut sein Engagement in verschiedenen multilateralen Initiativen zur Ent- wicklung und Implementierung von Infrastrukturprojekten aus. Unter anderem werden dabei Projekte in den Bereichen Wasserkraft, Windkraft und Geothermie vorbereitet, strukturiert und – oft mit Beteiligung des Privatsektors – implementiert. Zu erwähnen sind namentlich die Climate Investment Funds (CIF) der Weltbank, womit sich das SECO seine einflussreiche Position im Scaling-Up Renewable Energy Program (SREP) langfristig sichern kann, die Programme der Private Infrastructure Development Group (PIDG) sowie regionale Initiativen der Interna- tional Finance Corporation (Infrastructure Advisory Services, IFC). Der Sektor Stadtentwicklung betrifft die Hälfte der Weltbevölkerung. Mehr als
50 Prozent der Menschen wohnen in Städten. Die urbanen Zonen dehnen sich rapide
aus, vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern. Aus Städten stammt bereits ein Anteil von 75 Prozent des weltweiten CO2-Ausstosses. In den Entwicklungslän- dern müssen die meisten Gebäude und Infrastrukturen erst noch gebaut werden. Die daraus folgenden Emissionen werden einen Einfluss auf das Klima für die nächsten Jahrzehnte haben. Deshalb sind die heutigen Entscheidungen bei der Planung von urbanen Zonen zentral. Die Konzentration von Industrie, Wohnraum, Transport und Abfallmanagement stellt ein beträchtliches Potenzial dar für die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Bei der Planung müssen deshalb alle Schlüsselsektoren einer Stadtentwicklung, beispielsweise der Transport, der Wohnraum, das Abfall- management, das Wasser und die Energie, berücksichtigt werden. Die Schweiz verfügt in dieser Materie über einen komparativen Vorteil: Sie ist Pionierin in der Ausarbeitung von Programmen zur Verbesserung der Energieeffi- zienz bei Gebäuden sowie in den Bereichen öffentliche Verkehr und Raumplanung. Wir schlagen deshalb vor, die Aktivitäten in diesen Sektoren auszubauen, unter anderem in Schwellenländern. Auf diese Weise liesse sich beispielsweise das Ener- giesparpotential im Gebäudesektor, dass zwischen 15 und 40 Prozent liegt, nutzen. Die DEZA beabsichtigt zudem, die Ausarbeitung von städtebaulichen Strategien zu unterstützen, welche auf den Erfahrungen des Labels «Energiestadt» beruhen. Das SECO wird gemeinsam mit einer globalen Städte-Koalition deren Initiative zur Förderung der Energieeffizienz vertiefen. Standards und Massnahmen werden im Bereich des Klimaschutzes (v.a. Energieeffizienz im öffentlichen Verkehr, Beleuch- tung und Gebäudebereich, erneuerbare Energien) weiter ausgearbeitet und angewen- det. Hierzu werden mit den Städten Treibhausgasinventare erstellt sowie die wirtschaftlichsten Reduktionsmassnahmen identifiziert und unter Nutzung des
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Emissionshandels umgesetzt. Die Anstrengungen der DEZA werden eng mit dem SECO koordiniert und komplementär zu dessen Engagement zur Anwendung des Standards ISO 50001 und der Kooperation mit dem globalen Städteverband C40 durchgeführt.
7 Stärkeres multilaterales Engagement
zur Armutsreduktion
7.1 Multilaterale Verantwortung mittragen
Die Notwendigkeit und Bedeutung multilateralen Handelns wird von der internatio- nalen Gemeinschaft anerkannt, und im Rahmen entsprechender Foren wird klar die Absicht bekundet, den Mitteleinsatz durch diese Kanäle zu erhöhen. Die Krisen und Herausforderungen der jüngeren Vergangenheit (Finanz- und Wirtschaftskrise, Klimawandel, volatile Nahrungsmittel und Rohstoffpreise) zeigen auf, dass Proble- me in diesen Dimensionen vorweg globaler und regionaler Lösungen bedürfen. Dies einerseits aufgrund deren grenzüberschreitenden Natur, andererseits aufgrund der enormen Finanzvolumina, welche zu deren Bewältigung notwendig sind. Die multi- lateralen Institutionen haben eine kritische Grösse, verfügen über fundiertes welt- weites Knowhow und eine grosse Erfahrung sowie ausgewiesene Vorteile in der Erarbeitung, Koordination und Umsetzung international abgestimmter Massnah- menpakete. Diese Qualitäten sind für die Bewältigung globaler Herausforderungen nützlich. Die Schweiz ist heute als Geberin mittlerer Grösse in den ausgewählten federfüh- renden multilateralen Entwicklungsbanken und -organisationen vertreten und betei- ligt sich ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechend mit einem interna- tional abgesprochenen Lastenanteil. Dank diesem Beitrag kann die Schweiz in den Leitungsgremien aktiv und glaubwürdig teilnehmen sowie Mitsprache- und Ein- flussmöglichkeiten nutzen. Damit kann unser Land direkt auf die Politiken, Strate- gien und Projekte multilateraler Organisationen Einfluss nehmen und deren Effi- zienz und Wirksamkeit nachprüfen. Ferner kann sie mittels gezielter Nutzung bi- und multilateraler Synergien (Ko-Finanzierungen, Trust Funds usw.), techni- schem und wirtschaftlichem Knowhow, teilweise mit schweizerischem Personal, die Politik und die Leistung der Institutionen beeinflussen. Die Beteiligung der Schweiz an diesen Institutionen bildet Teil unseres solidarischen Beitrages zur Unterstützung der Massnahmen zur Linderung der Armut (Erreichen der MDGs), zur Bekämpfung globaler Krisen und deren Auswirkungen sowie als Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen. Die Schweizer Beteiligung an den multilateralen Finanzierungs- und Entwicklungsorganisationen ist insofern relevant, als sie neben der direkten entwicklungspolitischen Bedeutung einen zentralen Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik darstellt und damit auch der Wahrung der eigenen Interessen dient. Von den zusätzlichen Verpflichtungsmitteln von Total 640 Millionen Franken für 2011–2012 werden 272 Millionen Franken multilateral für den Afrikanischen Ent- wicklungsfonds, für UNDP und für die Multilaterale Entschuldungsinitiative ver- pflichtet. Von den 404 Millionen zusätzlichen Zahlungsmitteln (2011–2012) werden
82 Millionen Franken für multilaterale Institutionen verwendet. Die Nutzung der
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beantragten multilateralen Mittel für den ADF, das UNDP und die MDRI trägt der entwicklungspolitischen wie der aussenpolitischen Bedeutung Rechnung.
7.2 Wiederauffüllung des Afrikanischen
Entwicklungsfonds Der Afrikanische Entwicklungsfonds trägt zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von 38 afrikanischen Ländern bei, indem ihnen zinsgünstige Darlehen (administrative Kosten) und nicht rückzahlbare Zuschüsse (ca. 30 Prozent des Totalvolumens des Fonds) zur Verfügung gestellt werden. Der ADF ermöglicht somit den ärmsten afrikanischen Ländern Zugang zu Krediten, welche auf dem Privatmarkt nicht oder zu wesentlich ungünstigeren Konditionen erteilt würden. Acht der Schwerpunktländer der Schweiz (Benin, Burkina Faso, Tschad, Ghana, Mali, Mozambique, Niger, Tansania) und zwei der regionalen Programme (Grands Lacs, Südliches Afrika) befinden sich in Afrika, was das Interesse der Schweiz aufzeigt, den ADF als starken Partner zu haben. Die Ressourcen des Fonds werden alle drei Jahre von 26 Geberländern – darunter auch die Schweiz – wiederaufgefüllt. Die letzte Wiederauffüllung der Ressourcen (ADF-11) wurde im Dezember 2007 für die Periode von 2008–2010 abgeschlossen. Infolgedessen ist 2010 eine Wiederauffüllung der Ressourcen des Fonds (ADF-12) für den Zeitraum von 2011–2013 im Gange. Im Vergleich zur letzten Wiederauffül- lung (ADF-11) ist eine Erhöhung der Geberbeiträge bis 40 Prozent nötig, um der erhöhten Kreditnachfrage gerecht zu werden, die Aktivitäten des ADF sicherzustel- len und somit die ärmsten Länder Afrikas bei den anstehenden Herausforderungen (Erreichen der MDGs, Klimawandel usw.) wirkungsvoll zu unterstützen. Die letzte Verhandlungsrunde des ADF-12 findet im September 2010 statt. Die zusätzlichen Verpflichtungsmittel im Rahmen dieser Botschaft 0,5 Prozent erlauben es, rund
180 Millionen Franken für die Wiederauffüllung (ADF-12) zu verwenden.
Die Schweiz verfolgt gegenüber dem Afrikanischen Entwicklungsfonds folgende Ziele: Konsolidierung der bisher erreichten Leistungen sowie eine Anpassung der Ausrichtung des Fonds; Sicherstellen der spezifischen Rolle des Fonds in einer sich ändernden internationalen Architektur; Vertiefung und Stärkung der Resultatagenda; Stärkung der regelbasierten Politiken (insbesondere eines leistungsabhängigen Ansatzes zur Mittelverteilung); Beschleunigung der institutionellen Reformen ent- sprechend dem wachsenden Portfolio; Reaktion auf globale Herausforderungen wie den Klimawandel innerhalb der strategischen Prioritäten; Verbesserung der Zusam- menarbeit mit anderen Partnern sowie eine realistische Finanzierung des ADF-12 und Steigerung der finanziellen Nachhaltigkeit des Fonds. Der Fonds hat sich in den letzten Jahren neu ausgerichtet und sich damit gegenüber anderen Gebern in Afrika klar positioniert, indem er in komplementärer Weise die Bemühungen anderer Entwicklungsinstitutionen, namentlich der International Deve- lopment Association (IDA), in Bereichen ergänzt, in denen er einen sehr guten Leistungsausweis hat und einen Mehrwert erzielen kann. So werden Darlehen und Schenkungen aus dem AfDF in Infrastrukturprojekte (Strassen- Wasser- und Elekt- rizitätsnetze), Gouvernanzprojekte, regionale Entwicklungsprojekte sowie in die Unterstützung fragiler Staaten investiert. Diese strategischen Prioritäten werden im Rahmen der Wiederauffüllung (ADF-12) konsolidiert, erneuert und angepasst.
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Mit der Wiederauffüllung des ADF ist unter anderem auch ein verstärktes Engage- ment im Klimabereich (Adaptation und Mitigation) und der Privatsektoraktivitäten vorgesehen. Ferner ist die Vertiefung institutioneller Reformen (z.B. Resultatorien- tierung, Risikomanagement, Dezentralisierung) ein wichtiger Bestandteil eines operationellen, finanziellen und institutionellen Gesamtpakets für die nächsten Jahre. Der Afrikanische Entwicklungsfonds hat seine Prozeduren reformiert, institu- tionelle Kapazitäten auf- und ländliches Knowhow ausgebaut sowie die Entwick- lungswirksamkeit verbessert, indem Qualität und Resultate in den letzten Jahren eine grössere Wichtigkeit erhielten. Die Resultate dieser Reformen sind bereits sichtbar. Der ADF ist effizienter und die Operationen effektiver geworden. Die Institution entwickelt sich zu einer zentralen Finanzierungsinstitution des Kontinents und zu einem Hauptgeber in spezifischen Aufgabengebieten. So wurden zum Beispiel zwischen 2006 und 2009 im Infrastrukturbereich 38 Projekte durchgeführt. Durch ein Trinkwasserprojekt in Burkina Faso haben zusätzlich 1,5 Millionen Einwohne- rinnen und Einwohner in den ärmsten Bezirken von Ouagadougou sicheren Zugang zu Trinkwasser erhalten. Als weiteres Beispiel ist ein Strassenprojekt zu nennen, dank welchem eine permanente Verbindung zwischen Mali und Guinea sicherge- stellt werden konnte, was u. a. Malis Zugang zum Hafen von Conakry vereinfacht. Das Handelsvolumen hat sich zwischen 2000 und 2008 beinahe verzehnfacht. Die ständige Vertretung der Schweiz im Verwaltungsrat der Bank,45 die Teilnahme der Schweizer Gouverneurin im Gouverneursrat, die alle drei Jahre wiederkehrenden Wiederauffüllungsverhandlungen sowie die Teilnahme an den jeweiligen Zwischen- bilanzierungen (Mid-term Reviews) garantieren eine optimale Mittelverwendung sowie deren Überprüfung.
Der Energieknappheit Ghanas wirkungsvoll entgegentreten Als Schwerpunktland des SECO wird Ghana von der Schweiz im Energiesektor in dreifacher Hinsicht unterstützt, und zwar hinsichtlich der Stärkung der Regu- lierungsbehörde, der unternehmerischen Reformen bei der Versorgungsgesell- schaft und der Netzausweitung. Dies ist Teil eines grösseren Reformprogramms, welches hauptsächlich von der Weltbank und vom Afrikanischen Entwicklungs- fonds mitfinanziert wird. Der Fokus des ADF liegt hierbei auf der Reduzierung des Elektrizitätsverlusts, der Verbesserung der Zuverlässigkeit der Stromversor- gung sowie der Ausweitung des Zugangs zu Elektrizität. Hier wurden gemäss der letzten Projektüberprüfung im Februar 2010 sehr zufriedenstellende Fort- schritte verzeichnet. Dank dem grossen Reformprogramm werden nach fünf Jahren zusätzlich 135 000 Haushalte und Unternehmen Dienstleistungen vom nationalen Netz und erneuerbare Energien beziehen können.
45 Damit für das Südliche Afrika eine bessere Vertretung im Verwaltungsrat geschaffen werden konnte, wurde dieser um zwei Sitze (von 18 auf 20 Exekutivdirektoren) erhöht. Diese Erweiterung des Board (ein zusätzlicher Sitz für die afrikanischen Länder und einer für nicht-regionale Länder) gab der Schweiz die Gelegenheit, ihre Präsenz im Verwal- tungsrat wesentlich zu verbessern. Mit dem Wechsel aus der nordisch-indisch- schweizerischen Stimmrechtsgruppe in eine neue Stimmrechtsgruppe mit Deutschland und Portugal ist die Schweiz ab Mitte 2010 im Verwaltungsrat permanent durch einen Vertreter bzw. einer Vertreterin repräsentiert, und dies auf höherem Niveau als bisher. Diese Permanenz wird sich positiv auf die Einflussnahme der Schweiz auswirken und auch für die Beziehungen des ADF zur schweizerischen Wirtschaft förderlich sein.
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7.3 Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen
Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen zählt zu den Hauptpfeilern der multilateralen Architektur der Entwicklungszusammenarbeit. Die Agentur ist in 135 Ländern mit Büros präsent und in 166 Ländern mit Programmen und Projekten aktiv. Das UNDP setzt Programme direkt um oder aber über Organisationen vor Ort (Regierungsinstitutionen, andere UNO-Agenturen, NGOs usw.) in Bereichen, wo die Agentur ihre Kompetenz einbringen kann und über komparative Vorteile ver- fügt. Die Unterstützung von Regierungen geschieht durch die Formulierung, die Koordination und Umsetzung einer nationalen Entwicklungspolitik und eines natio- nalen Umweltschutzes. Das UNDP konzentriert sich heute auf vier prioritäre Sektoren, welche für die menschliche Entwicklung und die Realisierung der Millenniumsentwicklungsziele von grosser Bedeutung sind, nämlich die Armutsbekämpfung, die demokratische Regierungsführung (Gouvernanz), die Krisenprävention- und bewältigung, das Umwelt- und Energiemanagement sowie die nachhaltige Entwicklung. Das UNDP ist verantwortlich für die Koordination der UNO-Organisationen im Feld. Als Weg- bereiterin des resultatorientierten Managements (Results-Based Management) verbessert das UNPD laufend seine Wirksamkeit und seinen Impakt. Die Hauptauf- gaben des UNPD sind sorgfältig mit den Prioritäten der schweizerischen Entwick- lungszusammenarbeit aus der Botschaft 2008 abgestimmt. Das UNPD ist seit vielen Jahren die wichtigste UNO-Partnerorganisation der Schweiz. Die Schweiz spielt eine wichtige Rolle unter den Geberländern des UNDP und macht ihren Einfluss in diesem Gremium wie folgt geltend: 1. Als Mitglied oder Beobachterin im Exekutivrat, wo sie Einfluss auf Entscheidungen nimmt; 2. durch ihre aktive Teilnahme an der Koordination der wichtigsten Geberländer (Utstein- Gruppe); 3. Im Rahmen der bilateralen Absprachen mit der Direktion des UNPD sowie der angegliederten Programme, die von der Schweiz besonders unterstützt werden, beispielsweise dem UNIFEM (United Nations Development Fund for Women) und der UN Volunteers (UNV). Die Schweiz hat die notwendigen Instru- mente zur Weiterführung der investierten Mittel an das UNPD bereitgestellt, und zwar sowohl auf der Ebene der allgemeinen Beiträge (core contributions) als auch auf der Ebene der mit dem UNPD kofinanzierten Projekte. Die Ziele der Schweiz gegenüber dem UNPD sind: – Die Schweiz unterstützt die Aktivitäten des UNPD und somit auch die Bemühungen des Systems der Vereinten Nationen, insbesondere das System der UNO-Koordinatoren. Daraus resultieren sollte eine klare Abgrenzung der Aufgaben des UNDP, das zwischen seiner Rolle als Koordinatorin des Systems und seiner programmatischen Rolle im Land unterscheidet. Die neuen, gemeinsamen Strategien pro Land (plan cadre, United Nations Deve- lopment Assistance Framework, UNDAF) basieren auf einer gemeinsam abgestimmten Programmierung zwischen allen im Land präsenten Agentu- ren der Vereinten Nationen. – Die Schweiz unterstützt das UNDP darin, bewährte Evaluationspraktiken einzuführen und anzuwenden, die kurz- und mittelfristigen Planung effizient zu gestalten sowie das resultatorientierte Management zu verbessern.
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– Die Schweiz ermutigt das UNDP, eine noch wichtigere Rolle in fragilen Staaten oder in Staaten, die sich in einem Konflikt befinden, zu übernehmen, insbesondere im Rahmen der Konfliktprävention und des Wiederaufbaus. Der allgemeine Beitrag von 54 Millionen Franken für 2012 entspricht dem Nomi- nalniveau der vorangegangenen Jahre. Er wird – wie jedes Jahr – in das normale Budget des UNDP überwiesen. Somit kann die Organisation ihre Programme lang- fristig planen. Die durch diese Botschaft angestrebte Erhöhung der APD erlaubt es der Schweiz, ihre jährlichen Beiträge an das UNPD aufrechtzuerhalten.
Bekämpfung der Armut durch die Stärkung von staatlichen Einrichtungen in Liberia: wirkungsvoll, nachhaltig, zielorientiert Das UNDP hat 15 Schlichtungskommissionen geschaffen, welche im ganzen Land die Wiedervereinigung und die Rechtsstaatlichkeit fördern. Ziel des Pro- jekts ist, die liberianische Regierung auf dem Weg zur Abrüstung, Reintegration und Rehabilitierung nachhaltig zu unterstützen und dem Staat auf dem Weg aus der Armutskrise zu helfen. Dank dem Engagement des UNDP erhielten rund
10 000 Personen eine Anstellung im Bereich der Strassenreparatur und Infra-
struktur in Liberia. Zudem wurden 3000 Personen im Bereich der Gesundheit und Gesundheitsprävention ausgebildet, sodass bereits 2008 über 200 000 Men- schen medizinisch versorgt werden konnten. Das grosse Engagement des UNDP in Liberia wirft ein gutes Licht auf die Akteure der internationalen Entwick- lungszusammenarbeit. Davon profitiert auch die humanitäre Hilfe der Schweiz, welche einen einfacheren Zugang zu den lokalen Strukturen erhält und ihre eigenen Projekte somit direkter umsetzen kann.
7.4 Multilaterale Entschuldungsinitiative
Die Fonds der Entwicklungsbanken zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer werden aus drei Quellen alimentiert:
1. Beiträge der Geberländer
2. Kreditkapitalrückzahlungen der Empfängerländer
3. Transferzahlungen von den Entwicklungsbanken
2005/06 entschied die Staatengemeinschaft (u.a. G8-Gipfel in Gleneagles), die Kredite von überschuldeten ärmsten Entwicklungsländern, die sich auf einem aus- gewiesenen Reformkurs befinden, gegenüber der Entwicklungsagentur der Welt- bank (IDA), dem Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF) sowie dem Internationa- len Währungsfonds (IWF) vollständig zu streichen. Dies wird im Rahmen der sogenannten multilateralen Entschuldungsinitiative MDRI (Multilateral Debt Relief Initiative) realisiert; dies als Ergänzung zur bereits laufenden HIPC (Heavily Indeb- ted Poor Country) -Entschuldungsinitiative, welche nur einen Teilerlass der multila- teralen Schulden vorsah. Anlässlich der Jahrestagungen des IWF und der Weltbank im September 2005 wurde der Grundsatzentscheid zur Umsetzung der Initiative gefällt. Diesen hat die Schweiz aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 14. Sep- tember 2005 mitgetragen.
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Die Geber haben sich dabei verpflichtet, die durch die MDRI bedingten Ausfälle bei den Kreditrückzahlungen als zusätzliche Geberleistung zugunsten von IDA und ADF zu kompensieren. Diese Additionalität ist ein zentrales Element, da im gegen- teiligen Fall einer Substituierung dieser Zahlungen im Rahmen der normalen Fonds- Wiederauffüllungen die Entwicklungsländer ihre Entschuldung schliesslich selber finanzieren würden. Die Kreditnehmer und Kredite, die von der MDRI profitieren können, wurden eingegrenzt und so können auch die Beiträge der Geber in ihrer Gesamtheit aufge- rechnet werden: Bei IDA beläuft sich der Schuldenerlass insgesamt auf rund 37 Milliarden US-Dollar über eine Laufzeit bis 2044; beim ADF auf rund 9 Milliar- den US-Dollar über eine Laufzeit bis 2054 (die MDRI beim IWF, welche ein bedeu- tend kleineres Volumen umfasste, wurde durch IWF-interne Ressourcen gedeckt). Der Schweizer Anteil (burden share) an der MDRI in der Grössenordnung ihrer Beteiligungen an den Fonds beläuft sich auf rund 915 Millionen US-Dollar gegen- über der IDA sowie rund 310 Millionen US-Dollar gegenüber dem ADF.46 Angesichts der grossen Summe der zu erlassenden Schulden sowie des über mehrere Jahrzehnte gestreckten Rückzahlungsprofils der Kredite wurde entschieden, dass die Kompensation fortlaufend und nach Bedarf erfolgen kann (pay-as-you-go). Damit werden die MDRI-Verpflichtungen rollend mit den alle drei Jahre stattfindenden Fondswiederauffüllungen synchronisiert. Die Schweiz hat bis anhin zwei Verpflichtungstranchen übernommen: Phase I (2007–2008) sowie Phase II (2009–2014/15)47 im Gesamtbetrag von 220 Millionen Franken. Beide Male hatte sich die Schweiz entgegen dem Verpflichtungsfahrplan und der Position der meisten anderen Geber für eine kürzere Periode als erforderlich verpflichtet – dies weil zusätzliche Mittel in unzureichendem Masse zur Verfügung gestellt wurden und im multilateralen Budget Prioritäten gesetzt werden mussten. Die dadurch entstandenen Rückstände gegenüber IDA und ADF belaufen sich auf
161 Millionen Franken. Neben der Schweiz sind auch andere Geberländer – darunter
G8-Länder – nicht auf dem aktuellen Verpflichtungsstand. Im Rahmen der in diesem Jahr stattfindenden Verhandlungen über die 16. Wieder- auffüllung der IDA (IDA 16) sowie die 12. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-12) werden alle Länder an ihre politischen bzw. vertragli- chen Verpflichtungen zur Finanzierung der MDRI erinnert. Die Schweiz steht somit unter Druck, ihre Rückstände möglichst schnell auszugleichen sowie die nächsten MDRI-Tranchen (ca. 149 Millionen Franken für IDA 16 und ADF-12) vollumfäng- lich zu übernehmen. Die zusätzlichen Verpflichtungsmittel im Rahmen der Botschaft 0,5 Prozent erlau- ben es der Schweiz, rund 38 Millionen Franken für die MDRI zu verwenden und damit die Rückstände zu reduzieren. Weitere MDRI-Verpflichtungen werden im Rahmen der Botschaft 2013–2016 zum nächsten ordentlichen Rahmenkredits RK 12 vorgesehen. Um in Zukunft weitere solche Entschuldungen, wie sie in den letzten Jahren statt- fanden zu vermeiden, wurde entschieden, dass IDA sowie der ADF ab Anfang 2002
46 Basierend auf 1 UC (unité de compte / Rechnungseinheit der AfDB) = 1 SDR (Sonder- ziehungsrecht) entspricht zurzeit ca. 1.54 USD (aktueller gerundeter Wechselkurs des SDR zum USD): 200 Millionen UC.
47 MDRI-2-FAD bis 2014; MDRI-2-IDA bis 2015.
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(IDA-13 und ADF-9) einen Teil ihrer Kreditvergabe an die ärmsten und nicht- kreditwürdigen Länder in der Form von nichtrückzahlbaren Beiträgen (mittlerweile ca. 30 Prozent der jeweiligen Wiederauffüllungsvolumen) leisten können. Dies unter der Bedingung, dass die Geber in zukünftigen Wiederauffüllungen die daraus resul- tierenden Ausfälle von Kapitalrückzahlungen vollständig kompensieren würden. Ab
2012 werden deshalb zusätzlich zur MDRI auch noch Zahlungen zur Kompensation
dieser Ausfälle einzuplanen sein. Wegen der langen Kapitalrückzahlungsperioden (30–40 Jahre) werden diese Zahlungen vorerst über mehrere Jahre hinweg weniger als 1 Million Franken pro Jahr ausmachen.
8 Auswirkungen
8.1 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Der Vollzug des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses obliegt ausschliesslich dem Bund und belastet die Kantone und Gemeinden nicht.
8.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Auswirkungen der Entwicklungszusammenarbeit auf die schweizerische Wirt- schaft werden seit 1981 in regelmässigen Abständen untersucht, letztmals im Herbst
200748. Alle bisher durchgeführten Studien sind zu vergleichbaren Ergebnissen
gekommen. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die in der Entwicklungszu- sammenarbeit getätigten Ausgaben primär den Empfängerstaaten und -gesellschaf- ten zugute kommen sollen. Trotz des überwiegend ungebundenen Charakters der Schweizer Unterstützung, haben diese Ausgaben aber auch beträchtliche Auswir- kungen auf die schweizerische Volkswirtschaft: Die im Rahmen der Entwicklungs- zusammenarbeit in der Schweiz bezahlten Löhne sowie die nachgefragten Güter und Dienstleistungen führen zu einer Steigerung des Bruttoinlandproduktes. Jeder für die öffentliche (bilaterale und multilaterale) Entwicklungshilfe ausgegebene Franken trägt mit 1,40 bis 1,60 Franken zum Wachstum des Bruttoinlandproduktes bei.
9 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 23. Januar 200849 über die Legislatur- planung 2007–2011 noch im Bundesbeschluss vom 18. September 200850 über die Legislaturplanung 2007–2011 angekündigt. Die Vorlage wurde am 8. Dezember 2008 in den beiden Bundesbeschlüssen für die Rahmenkredite der DEZA über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten der Entwicklungsländer51 und des SECO über die Wei-
48 Institut universitaire d’études du développement (IUED) und Universität Neuenburg, Auswirkungen der öffentlichen Entwicklungshilfe auf die Schweizer Wirtschaft. Studie 2006, DEZA, 2008 (nur auf französisch erhältlich).
49 BBl 2008 753
50 BBl 2008 8543
51 BBl 2009 435
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terführung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen52 verlangt und wurde daher nicht in der Legislaturplanung vom Januar 2008 aufgeführt. Der in den beiden Bundesbeschlüssen festgehaltene Auftrag des Parlaments an den Bundesrat, eine Vorlage zur Erhöhung der APD auf 0,5 Prozent zu unterbereiten, wurde vom Ständerat am 17. Juni 2010 bestätigt. Mit der vorliegenden Vorlage wird diesem Auftrag entsprochen.
10 Rechtliche Aspekte
Die Massnahmen der Entwicklungszusammenarbeit, deren Finanzierung mit vorlie- gender Botschaft verlangt wird, basieren auf Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0). Die gesetzliche Grundlage für die Aufstockung der gültigen Rahmenkredite ist der Artikel 167 BV (SR 101) und Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetz vom 19. März
1976 (SR. 974.0) über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und huma-
nitäre Hilfe, wonach die Mittel in Form von jeweils mehrere Jahre abdeckenden Rahmenkrediten bewilligt werden. Gemäss Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 171.10) erfordert der vorliegende Finanzierungsbeschluss die Form des einfachen Bundesbeschlusses, insofern als dieser keine rechtsetzende Bestimmungen enthält und nicht dem Referendum unter- steht.
11 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedarf der vorge- schlagene Bundesbeschluss der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da er eine Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht.
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