Parlamentarische Initiative. Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Änderung. Bericht vom 16. April 2010 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates. Stellungnahme des Bundesrates
zu 10.402
Parlamentarische Initiative Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Änderung Bericht vom 16. April 2010 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates Stellungnahme des Bundesrates
vom 19. Mai 2010
Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Zum Bericht vom 16. April 2010 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates zur parlamentarischen Initiative 10.402 «Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Änderung» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
19. Mai 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2010-1069 3431
Stellungnahme
1 Ausgangslage
Anlässlich der Beratungen der Geschäfte Agglomerationsverkehr. Freigabe der Mittel ab 2011 (09.083) und Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz. Freigabe der Mittel (09.084) stellte die Kommission für Verkehr und Fernmelde- wesen des Ständerates (KVF-S) fest, dass für die Finanzierung der anstehenden Agglomerationsverkehrsprojekte nicht zeitgerecht genügend Geldmittel zur Verfü- gung stehen würden. Auch wiesen die Kantone bei einer Anhörung darauf hin, dass sie Projekte vorfinanzieren müssten, weil die Finanzen zwar gesprochen seien, jedoch nicht zur Verfügung stünden. Abklärungen zur Liquidität des Infrastruktur- fonds zeigten, dass dieser aufgrund der bereits beschlossenen und zu beschliessen- den Projekte des Agglomerationsverkehrs und der Engpassbeseitigung National- strassen einen temporär höheren Mittelbedarf hat. Deshalb will die KVF-S mit einer ausserordentlichen Einlage von 850 Millionen Franken aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) die Liquidität des Infrastrukturfonds verbessern. Dies soll mit einer Änderung des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 20061 (IFG) geschehen. Die Änderung hat zum Ziel, die mittelfristigen Liquiditätsprobleme des Infrastrukturfonds zu lösen, damit dieser seinen Verpflichtungen in allen vier zu finanzierenden Bereichen nachkommen kann. Mit dieser Massnahme sollen recht- zeitig Mittel für Infrastrukturprojekte zur Verfügung gestellt werden, sodass Vor- finanzierungen durch Kantone sowie Verzögerungen weitestgehend vermieden werden können. Die KVF-S hat den Bericht mit Schreiben vom 21. April 2010 dem Bundesrat zur Stellungnahme überwiesen.
2 Stellungnahme des Bundesrates
Mit dem Ziel, die erforderliche Mobilität effizient und umweltfreundlich zu bewälti- gen, stellt der Bund über den Infrastrukturfonds während 20 Jahren 20,8 Milliarden Franken (Preistand 2005, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer) aus der SFSV für vier Bereiche zur Verfügung: Fertigstellung Nationalstrassennetz (8,5 Milliarden), Eng- passbeseitigung im bestehenden Nationalstrassennetz (5,5 Milliarden), Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen (6 Milliarden) und Substanzerhaltung der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (0,8 Mil- liarden). Für die Fertigstellung der Nationalstrassen, die dringenden und baureifen Projekte des Agglomerationsverkehrs und die Substanzerhaltung der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen wurden die Mittel mit Inkraftsetzung des IFG bereits freigegeben. Die übrigen Mittel für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruk- turen in Städten und Agglomerationen sowie für die Engpassbeseitigung im beste- henden Nationalstrassennetz werden in Teilbeträgen freigegeben. Im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes wurden für die Engpassbeseitigung Nationalstrassen schon 300 Millionen Franken freigegeben. Mit den eingangs aufgeführten Botschaf- ten wird nun die Freigabe von weiteren Teilbeträgen, nämlich 1510,62 Millionen