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Botschaft über die Gewährung eines Darlehens und eines A-fonds-perdu-Beitrages an die FIPOI zur Finanzierung der Extra-muros-Erweiterung des Sitzgebäudes der WTO in Genf

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Botschaft über die Gewährung eines Darlehens und eines A-fonds-perdu-Beitrages an die FIPOI zur Finanzierung der Extra-muros-Erweiterung des Sitzgebäudes der WTO in Genf

vom 26. Mai 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren

Mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustim- mung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Gewährung eines zinslosen, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbaren Darlehens von 40 Millionen Franken und eines A-fonds-perdu-Beitrages von 10 Millionen Franken an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung der Extra-muros- Erweiterung (Annexneubau inkl. Tiefgarage) des Sitzgebäudes der Welthandels- organisation (WTO) in Genf.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.

26. Mai 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2010-0948 3961

Übersicht

Den eidgenössischen Räten wird beantragt, in der Form zweier Verpflichtungs- kredite ein Darlehen von 40 Millionen Franken und einen A-fonds-perdu-Beitrag von 10 Millionen Franken an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) für die Extra-muros-Erweiterung des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf, bestehend aus einem Annexneubau und einer dazugehörigen Tiefgarage, zu gewähren.

Am 1. August 2008 hat sich die Schweiz in einem Abkommen mit der Welthandels- organisation (WTO) auf die Renovation, Verdichtung und Erweiterung des WTO- Sitzgebäudes Centre William Rappard (CWR) in drei Phasen geeinigt, um der WTO die Zusammenführung ihrer Aktivitäten unter einem Dach (zum sogenannten «site unique») zu erlauben und ihr zu ermöglichen, das langfristige Wachstum ihres Personalbestandes zu bewältigen. Eine ausführliche Beschreibung des «site uni- que»-Projekts wurde den eidgenössischen Räten schon mit der Botschaft vom 30. Mai 2008 zur ersten Phase der Umsetzung des WTO-Immobilienprojekts unter- breitet (BBl 2008 5033). Die eidgenössischen Räte haben daraufhin in der Herbst- session 2008 für die erste Phase des Projekts (Renovation des CWR) einen Ver- pflichtungskredit von 45 Millionen Franken bewilligt. Für die zweite Phase des «site unique»-Projekts (Verdichtung bzw. Intra-muros-Erweiterung des CWR) wurde den eidgenössischen Räten am 29. Mai 2009 eine separate Botschaft vor- gelegt (BBl 2009 4201). Die eidgenössischen Räte haben dafür in der Winter- session 2009 in der Form eines Verpflichtungskredits ein Darlehen von 20 Millionen Franken genehmigt. Mit der vorliegenden Botschaft ersucht der Bundesrat nun die eidgenössischen Räte um die Gewährung zweier Verpflichtungskredite für die Finanzierung der dritten und letzten Etappe des WTO-Immobilienprojekts (Erweiterung des CWR über einen Annexneubau inkl. Tiefgarage). Das Vorhaben soll im Rahmen der schweizerischen Gaststaatpolitik über ein zinsloses, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbares Darle- hen des Bundes und eines A-fonds-perdu-Beitrages an die FIPOI finanziert werden. Die Schweiz verfügt über eine langjährige Tradition als Sitzstaat internationaler Organisationen und als Durchführungsort von Konferenzen und multilateralen Treffen. Diese Rolle als Gaststaat verschafft unserem Land eine wertvolle und einzigartige Plattform, um seine aussenpolitischen Ziele zu verfolgen und seine Interessen zu verteidigen. Ein wesentliches Element dieser Gaststaatpolitik bilden die Leistungen, welche der Bund über die FIPOI gewähren kann. So erlaubt das Gaststaatgesetz dem Bund unter anderem, zwischenstaatlichen Organisationen mit Sitz in der Schweiz über die FIPOI Darlehen für Bauprojekte zu gewähren. Es handelt sich dabei um eine besondere Art der Standortförderung der Schweiz, mit

welcher die Verankerung von anerkannten, vorwiegend in Genf etablierten inter- nationalen Organisationen gestärkt wird.

Die WTO ist eine der bedeutendsten zwischenstaatlichen Organisationen mit Sitz in der Schweiz. Die FIPOI soll das Erweiterungsprojekt begleiten und die WTO als Bauherrin bei der Umsetzung des Projekts beraten. Die Gewährung der für ein zinsloses, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbaren Dar- lehen (in Höhe von 40 Millionen Franken) und für einen A-fonds-perdu-Beitrag (in Höhe von 10 Millionen Franken) bestimmten Verpflichtungskredite bringt für die Eidgenossenschaft finanzielle Lasten von 50 Millionen Franken mit sich.

Übersicht 3962 Abkürzungsverzeichnis 3966

1 Kontext dieser Botschaft 3968

2 Renovation, Verdichtung und Erweiterung des WTO-Sitzes 3969

2.1 Bauvorhaben 3969

2.1.1 Einleitende Bemerkungen 3969

2.1.2 Renovation und Verdichtung – Zusammenfassung der laufenden

Arbeiten 3970

2.1.3 Letzte Etappe im WTO-Immobilienprojekt: Erweiterung des

2.1.4 Kantonale Verfahren (u.a. Gesetzesänderungen) 3975

2.2 Vertragliche Regelungen mit der WTO 3976

2.3 Kosten 3977

2.3.1 Einleitende Bemerkungen 3977

2.3.2 Kostenaufstellung Extra-muros-Erweiterung des CWR

(Annexneubau inkl. Tiefgarage) 3977

3 Finanzierung des Gebäudes der WTO 3979

3.1 Finanzieller Beitrag an die FIPOI 3979

3.2 Auswirkungen der Teuerung 3980

4 Auswirkungen 3981

4.1 Finanzielle Auswirkungen 3981

4.2 Anwendung der Ausgabenbremse 3981

4.3 Personelle Auswirkungen 3981

4.4 Finanzielle Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden 3981

5 Legislaturplanung 3982

6 Rechtliche Aspekte 3982

6.1 Gesetzliche Grundlagen 3982

6.2 Rechtsform des Erlasses 3982

Anhänge

1 Gesamtplan 3983

2 Luftansicht des Annexneubaus 3984

3 Vorder- und Seitenansicht des Annexneubaus 3985

4 Lageplan 3986

5 Längsschnitt des Annexneubaus inkl. Tiefgarage 3987

6 Querschnitt des Annexneubaus inkl. Tiefgarage 3988

7 Grundriss der Sockelzone mit Cafeteria 3989

8 Grundriss Büroetage 3990

Bundesbeschluss über die Gewährung eines Darlehens und eines A-fonds-perdu-Beitrages an die FIPOI zur Finanzierung der Extra-muros-Erweiterung des Sitzgebäudes der WTO in Genf (Entwurf) 3991

Abkürzungsverzeichnis

AIIC Internationaler Konferenzdolmetscherverband AITIC Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation BIZ Bank für internationalen Zahlungsausgleich BKP Baukostenplan CDH UN-Menschenrechtsrat CERN Europäische Organisation für kernphysikalische Forschung CICG Internationales Konferenzzentrum von Genf CIM Zwischenstaatliches Komitee für Auswanderung (1989 umgewan- delt in die Internationale Organisation für Migration IOM) CWR Centre William Rappard EFTA Europäische Freihandelsassoziation FIPOI Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen GATT Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen GATS Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen GEC Geneva Executive Center (heute Internationales Umwelthaus IEH) GLN Genève Lac Nation GSG Gaststaatgesetz vom 22. Juni 2007 (SR 192.12) IAO Internationale Arbeitsorganisation IEC Internationale Elektrotechnische Kommission IKRK Internationales Komitee vom Roten Kreuz INGO Internationale Nichtregierungsorganisation IOM Internationale Organisation für Migration ITU Internationale Fernmeldeunion LDCs Least developed countries MWSt Mehrwertsteuer NGO Nichtregierungsorganisation OTIF Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr SIG Services Industriels de Genève SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein SWR Salle William Rappard (Konferenzgebäude beim CWR) TRIPS Vereinbarung über handelsrelevante Aspekte der geistigen Eigentumsrechte UICN Internationale Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume UNAIDS HIV/AIDS-Programm der Vereinten Nationen UNHCHR Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Menschenrechte UNHCR Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge UNOG Büro der Vereinten Nationen in Genf UPU Weltpostverein

WEF Weltwirtschaftsforum WHO Weltgesundheitsorganisation WIPO Weltorganisation für geistiges Eigentum WMO Weltorganisation für Meteorologie WTO Welthandelsorganisation WWF World Wide Fund for Nature

Botschaft

1 Kontext dieser Botschaft

Die Eidgenossenschaft und die Welthandelsorganisation (WTO) haben sich im Frühjahr 2008 auf ein Immobilienprojekt verständigt, um der WTO die Zusammen- führung ihrer Aktivitäten unter einem Dach (zum sogenannten «site unique») zu erlauben und ihr zu ermöglichen, das langfristige Wachstum ihres Personalbestandes zu bewältigen. Das «site unique»-Projekt, dessen Eckwerte im Abkommen vom 1. August 20081 zwischen der Schweiz und der WTO über den langfristigen Bedarf an Räumlichkeiten der WTO festgehalten wurden, umfasst die Renovation, eine Verdichtung und eine gezielte Erweiterung im Innern des bestehenden WTO-Sitzge- bäudes ohne Veränderung der Aussenfassade oder Erhöhung der Grundfläche (daher auch als Intra-muros-Erweiterung bezeichnet) sowie dessen Erweiterung durch einen Annexneubau inkl. Tiefgarage und soll von 2008 bis Ende 2012 in drei Bauphasen realisiert werden. Für jede der drei Phasen, die zeitlich aufeinander abgestimmt sind und sich – wo bauplanerisch möglich und sinnvoll – teilweise überschneiden, wurde eine eigene Botschaft ausgearbeitet. Für die erste Bauphase (Renovation), welche angelaufen ist und bis Herbst 2012 realisiert werden soll, haben die eidgenössischen Räte auf Basis der Botschaft vom 30. Mai 20082 über die Gewährung eines A-fonds-perdu-Beitrages an die Immobi- lienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung der Renovation des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf schon in der Herbstsession 2008 einen Verpflichtungskredit von 45 Millionen Franken bewil- Für die zweite Phase des «site unique»-Projekts (Verdichtung bzw. Intra-muros- Erweiterung des CWR, ohne dessen Grundfläche zu erhöhen oder die Aussenfassade zu verändern) wurde den eidgenössischen Räten am 29. Mai 2009 eine separate Botschaft vorgelegt4. Die eidgenössischen Räte haben daraufhin in der Winterses- sion 2009 in der Form eines Verpflichtungskredits ein Darlehen in Höhe von

20 Millionen Franken genehmigt. Die entsprechenden Bauarbeiten werden Mitte

2010 anlaufen und sollen bis spätestens Ende 2012 abgeschlossen sein.

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat nun die Mittel für die dritte und letzte Phase (Extra-muros-Erweiterung des CWR über einen Annexneubau inkl. Tiefgarage), welche in ihren Grundzügen den eidgenössischen Räten in der vor- genannten Botschaften schon dargelegt wurde und auf Basis der inzwischen erarbei- teten Projektstudie hier detailliert beschrieben werden soll (s. Ziff. 2.2.3). Zur internationalen Rolle Genfs, der Immobilienpolitik und der FIPOI sowie zur Welt- handelsorganisation (WTO) sind nachstehend keine Ausführungen enthalten. Zu den erwähnten Themen wird auf die Ausführungen in der Botschaft vom 29. Mai 2009 (Ziff. 1.2, 1.3, 1.4) verwiesen.

1 Eine kurze Beschreibung von Inhalt, Gründen, Folgekosten, Rechtsgrundlage und Dauer des Abkommens findet sich im Bericht des Bundesrates vom 6. Mai 2009 (BBl 2009 3685 3931) über die im Jahr 2008 abgeschlossenen internationalen Verträge.

2 BBl 2008 5033

3 BBl 2008 8553

4 BBI 2009 4201

2 Renovation, Verdichtung und Erweiterung

des WTO-Sitzes Zur Ausgangslage dieses Bauprojekts wird auf die ersten beiden Botschaften (BBl 2008 8553, 2009 4201) verwiesen.

2.1 Bauvorhaben

2.1.1 Einleitende Bemerkungen

Der «site unique» der WTO wird zwischen 2008 und 2012 in drei Bauphasen reali- siert: Phase I (Herbst 2008–Herbst 2012) beinhaltet die Renovation des CWR, Phase II (Anfang 2011–Mitte 2012) die Verdichtung/Intra-muros-Erweiterung des CWR und Phase III (Winter 2010–Ende 2012) die Erweiterung des CWR mit einem neuen Annexgebäude inkl. Tiefgarage. Die WTO und die Schweiz teilen sich die Finanzierung wie folgt auf: Für die erste Phase (Renovation) hat der Bund bekannt- lich schon einen A-fonds-perdu-Beitrag in Höhe von 45 Millionen Franken gespro- chen. Zudem soll der Bund für 10 Millionen Franken den Bau einer neuen Tiefga- rage im neuen Annexgebäude finanzieren (Phase III – Gegenstand der vorliegenden Botschaft). Zusammen mit den ebenfalls schon gesprochenen 15 Millionen Franken für die provisorischen Büroräumlichkeiten am Chemin des Mines, welche für die Dauer der Arbeiten im CWR vom Bund hinzugemietet und der WTO kostenlos zur Verfügung gestellt werden, ergibt sich ein Gesamtbeitrag des Bundes von 70 Millio- nen Franken. Die WTO wird ihrerseits 60 Millionen Franken in den «site unique» investieren, wobei 20 Millionen Franken für die Verdichtungsarbeiten im Innern des CWR (Bestandteil der Phase II) und 40 Millionen Franken für den Neubau (Phase III – ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Botschaft) vorgesehen sind. Zur Finanzierung dieser Investitionen soll die WTO FIPOI-Darlehen in Höhe von insge- samt 60 Millionen Franken erhalten (gleicher Betrag wie für das ursprüngliche WTO-II-Projekt). Für die zweite Phase (Verdichtung/Intra-muros-Erweiterung des CWR) hat der Bund bereits im 2009 ein Darlehen in Höhe von 20 Millionen Fran- ken gesprochen, wobei die eidgenössischen Räte im Rahmen des Nachtrag I/2008 vorgängig einen Projektierungskredit von 2,5 Millionen Franken genehmigt haben. Für die Phase III wurde ebenfalls im Rahmen des Nachtrag I/2008 ein Verpflich- tungskredit von 500 000 Franken für die Durchführung eines Architekturwettbewer- bes für das Erweiterungsprojekt (Annexneubau) bewilligt. Die Kosten der Planungs- und Projektierungsarbeiten für die Phase III im Umfang von 4,5 Millionen Franken werden über den Budgetkredit 2009/2010 des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) finanziert5.

5 Gemäss Artikel 11 der Finanzhaushaltsverordnung vom 5. April 2006 (SR 611.01)

werden für die Beschaffung von Dienstleistungen keine Verpflichtungskredite eingeholt wenn die Gesamtkosten im Einzelfall weniger als 10 Millionen Franken betragen.

Im Zusammenhang mit dem «site unique»-Projekt wurden somit folgende Verpflich- tungskredite von den eidgenössischen Räten schon bewilligt:

Übersicht der bewilligten Verpflichtungskredite für das «site unique»-Projekt

Phase Teilprojekte/Budgetposten VK (in CHF) Bewilligung

I–III Zumiete Provisorium (Chemin des Mines) 15 000 000 Nachtrag I/2008 I Renovation 45 000 000 Herbstsession 2008 III Erweiterung (Architekturwettbewerb) 500 000 Nachtrag I/2008 II Verdichtung 20 000 000 Wintersession 2009

Total bewilligter Verpflichtungskredite 80 500 000

Geplantes Gesamttotal (à fonds perdu und Darlehen) 130 Mio. Franken

Aufgrund der Bedeutung der Organisation für die schweizerische Aussenhandels- politik und als treibende Kraft für das internationale Genf ist die Verbesserung ihrer räumlichen Situation mittels der geplanten und im Rahmen des Renovationsprojek- tes der Phase I teilweise schon begonnen Kapazitätserhöhung sowie der Ausweitung des CWR von höchster Priorität für die Schweiz. Die Verankerung der WTO in Genf wird durch die Umsetzung des «site unique»-Projektes zweifellos nochmals gefestigt werden. In Anbetracht dieser Umstände erscheint es angezeigt, das Projekt zur Renovation, Verdichtung und Erweiterung des WTO-Sitzes weiterhin so effi- zient als möglich und auch die nächste Etappe in Höhe des obgenannten Beitrages und Darlehens zu unterstützen. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat nur die Mittel für die Umsetzung der dritten und letzten Phase (Annexneubau inkl. Tiefgarage). Daher wird im Folgenden diese Phase auch am ausführlichsten beschrieben. Für die Reno- vation und die Verdichtung, welche im Rahmen der ersten beiden Phasen durchge- führt wurden, hat das Parlament die entsprechenden Verpflichtungskredite schon bewilligt. Hierzu folgt daher lediglich eine kurze Zusammenfassung des bereits Bekannten.

2.1.2 Renovation und Verdichtung – Zusammenfassung

der laufenden Arbeiten Das CWR, Sitzgebäude der WTO, befindet sich an der Rue de Lausanne in Genf auf der Bauparzelle 246, welche dem Kanton Genf gehört und die der Kanton kostenlos im Baurecht zur Verfügung stellt. Das CWR wurde zwischen 1923 und 1926 für die Internationale Arbeitsorganisation gebaut, 1937 und 1950 vergrössert, 1975 von der Eidgenossenschaft für 18 Millionen Franken gekauft und anschliessend für rund

40 Millionen Franken renoviert. Aufgrund des Alters und des Zustands des Gebäu-

des ist nun wieder eine umfassende Renovation der Räumlichkeiten sowie eine Modernisierung der Anlagen angezeigt. Seit Anfang 2009 laufen die Renovationsarbeiten. Mit der Renovation des CWR, für die seitens des Bundes Aufwendungen in Höhe von 45 Millionen Franken vorgese- hen sind, werden folgende Ziele verfolgt:

– Erneuerung und teilweise vollständiger Ersatz von Wänden, Decken, Böden, Elektroinstallationen, Verkabelungen, Sanitäranlagen, Heizungen und Auf- zügen – Reorganisation der Raumeinteilung und Schaffung von modular einteilbaren Arbeits- und Sitzungsräumen (Erhöhung der Anzahl Arbeitsplätze im beste- henden Gebäude) – Bewahrung und Hervorhebung der charakteristischen und historischen Ele- mente des CWR – Verbesserung der Nachhaltigkeit und Umweltbilanz des Gebäudes – Erhöhung der Brand- und Arbeitsplatzsicherheit Die Verdichtungsarbeiten (Phase II) laufen Mitte 2010 an. Bauherrin für die zweite Phase ist die WTO; die FIPOI steht ihr dabei beratend zur Seite und verwaltet das Darlehen damit die Fristen und Kosten eingehalten werden. Das Vorhaben wird durch ein vom Bund über die FIPOI der WTO gewährtes zinsloses und innerhalb von 50 Jahren rückzahlbares Darlehen in der Höhe von 20 Millionen Franken finan- ziert. Das Projekt in der Phase II ist eng mit dem laufenden Renovationsprojekt der Phase I verbunden. Die Intra-muros-Erweiterungsarbeiten der Phase II betreffen vor allem die beiden Innenhöfe im Nord- und im Südtrakt des CWR. – In Bezug auf den Nordtrakt ist eine Abdeckung des gegenwärtig noch offe- nen Innenhofs mit einem transparenten Dach vorgesehen. Die so neu entste- hende luftige und lichtdurchflutete Innenfläche soll zu einem zentralen Raum und Treffpunkt für Delegierte sowie Mitarbeitende werden, welcher allgemeine Dienstleistungen (Empfang, Dokumentenverteilzentrum, allge- mein nutzbare Rechner mit Internetzugang, Bank, Bücherei, Pressezentrum, Café etc.) beherbergt bzw. verbindet und als Knotenpunkt zu den umliegen- den Sitzungs- und Konferenzräumen, welche im Zuge der ersten und zwei- ten Phase neu geschaffen werden sollen, fungiert. – Der Innenhof des Südtraktes, in dessen Untergeschoss sich bis 2007 die Bib- liothek des Universitätsinstituts für höhere internationale Studien (IUHEI) befand, soll zukünftig ein flexibel nutzbares, modernes Tagungszentrum für bis zu 400 Personen beherbergen. Zu diesem Zweck soll die bestehende Überdachung auf Höhe des Erdgeschosses ersetzt und das Untergeschoss komplett umgebaut werden.6 Diese baulichen Veränderungen erlauben eine stärkere Verdichtung des restlichen Gebäudes, da im Zuge der Renovation Räume, welche bislang als Tagungs- und

Sitzungszimmer oder für allgemeine Dienstleistungen genutzt wurden, in Büros umgewandelt werden können. So kann die anvisierte Erhöhung der nominellen Kapazität des CWR von heute 630 auf zukünftig 800 Mitarbeitende erreicht werden. Alle baulichen und architektonischen Massnahmen wurden auf ihre Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit überprüft und optimiert.

6 Für eine detaillierte Beschreibung des Verdichtungsprojekts (Intra-muros-Erweiterung) wird an dieser Stelle nochmals auf die entsprechende Botschaft vom 29. Mai 2009 verwiesen (BBl 2009 4201).

Die Renovation und Verdichtung wird in mehreren Etappen durchgeführt werden, sodass das CWR auch während der Renovationsarbeiten grösstenteils genutzt wer- den kann. Einige der Mitarbeitenden müssen jeweils in provisorischen Büros inner- oder ausserhalb des CWR untergebracht werden. Zu diesem Zweck mietet der Bund für die Dauer der Renovation zusätzliche Büros für rund 300 Mitarbeitende in unmittelbarer Nähe des CWR am Chemin des Mines 15 in Genf.

2.1.3 Letzte Etappe im WTO-Immobilienprojekt:

Erweiterung des CWR/Extra-muros-Erweiterung In der dritten und letzten Phase des «site-unique»-Projektes soll das CWR durch einen Annexneubau erweitert werden, der Büroräumlichkeiten für 300 Arbeitsplätze, die Dokumentendruckerei, die Informatik, die Bibliothek sowie eine neue Cafeteria enthalten soll. Zudem ist der Bau einer Tiefgarage mit 200 Autoabstellplätzen vor- gesehen. Im Herbst 2008 wurde hierzu ein Architekturwettbewerb lanciert, den das Stutt- garter Architekturbüro Wittfoht Architekten gewann. Das Siegerprojekt wurde am 24. Februar 2009 in Genf öffentlich präsentiert. Geplanter Spatenstich für das neue Gebäude ist Anfang 2011. Der Neubau soll die städtebauliche Gesamtsituation des vorhandenen Gebäude- ensembles ergänzen und arrondieren. Er soll eine überzeugende Antwort auf die beengte Grundstückssituation im südlichen Grundstücksbereich geben und die vorhandenen, notwendigen, funktionalen Randbedingungen integrieren. Der Neubau ergänzt die Gesamtanlage des CWR ohne jedoch abzuschliessen. Er hält respektvollen Abstand zum Altbau und schafft so einen qualitätvollen, span- nungsreichen Aussenbereich zwischen den beiden Gebäuden. Die vorhandenen Baufluchten des Altbaus werden in Teilen aufgenommen und weitergeleitet. Auch in seiner Höhenentwicklung orientiert sich das neue Gebäude an der Gesamtanlage. So spannt sich der lang gestreckte Bestand zwischen dem Nordtrakt und dem neuen Erweiterungsbau im Süden, auf. Es entsteht ein ausgewogenes, gut proportioniertes Gesamtbild, das durch einen Dialog von Alt und Neu bereichert wird. Die Fläche des Erweiterungsbaus beschränkt sich weitestgehend auf den ehemaligen Parkplatz, wodurch der alte Baumbestand erhalten wird und keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Die Zufahrt für die Anlieferung und die Tiefgarage erfolgt auf direktem Weg von der Pforte her, auch hier wird der Anteil an versiegel- ten Flächen auf ein Minimum reduziert. Das geplante Annexgebäude der WTO wird den höchsten Ansprüchen bezüglich Energiebilanz gerecht und soll bei seiner Fertigstellung den Vorgaben des Umwelt- standards Minergie-P entsprechen. Des Weiteren ist man darum bemüht, einige dieser Vorgaben, beispielsweise in Bezug auf eine kostensparende Bauweise, eine erleichterte Wartbarkeit oder die Verwendung besonders umweltfreundlicher Bau- materialien, teilweise sogar zu unterschreiten. Die Anwendung des Umweltstandards

Minergie-P-ECO, welcher ab 2012 für neue Bundesbauten gelten soll, war zum Zeitpunkt der Vorstudien (Frühling 2008) und der Ausschreibung des Architektur- wettbewerbs (Herbst 2008) nicht vorgesehen. Im Vergleich zum Minergie-P Stan- dard, würden sich die geschätzten Mehrkosten zur Erreichung des ECO Standards auf etwa 10–15 % der gesamten Baukosten belaufen. Bei einer nachträglichen

Integrierung des ECO-Standards wäre zudem eine Neubearbeitung der Gesamtkon- zeption des Projekts notwendig geworden, was ein Zuschlag auf die Gesamtkosten von 15–20 % bedeutet hätte. Eine Neubearbeitung der Gesamtkonzeption hätte unweigerlich auch eine zeitliche Verzögerung des Projekts mit sich gebracht, was im Rahmen der eingegangenen Verpflichtungen und dem vorliegenden Kostendach von

130 Millionen Franken (einschliesslich der Kosten für die Zumiete der provisori-

schen Büros am Chemin des Mines, welche der Bund der WTO während der Bau- arbeiten im CWR kostenlos zur Verfügung stellt) nicht denkbar gewesen wäre.

Detaillierte Beschreibung des geplanten Neubaus Der Neubau gliedert sich im Wesentlichen in zwei Bauteile – der erdgebundenen Sockelzone und dem darüber schwebenden, kristallinen Baukörper. Durch diese Aufteilung erscheint die eigentliche Baumasse geringer und fügt sich leicht in die Parklandschaft ein. Die erdgebundene Sockelzone wird in einer Stahl-Betonkonstruktion aus tragenden Kernen, Innenstützen sowie tragenden Aussenwänden errichtet. Sie befindet im westlichen Teil unter der Erde, im östlichen Teil im Tageslichtbereich. Sie beherbergt alle gemeinschaftlichen Einrichtungen wie z.B. die Lobby und den Empfang, die Cafeteria mit Küche und die Anlieferung, die Bibliothek sowie die Dokumentation. In den Untergeschossen befinden sich die Technik und die Tief- garage. Die Lobby und der Empfang sind über eine Verbindungsbrücke an das CWR ange- schlossen und stellen den Hauptzugang in den Erweiterungsbau dar. Dieses wird als Ausstellungsbereich und Wartezone mit Garderobenbereich ausgebildet, ausserdem werden dort repräsentative Veranstaltungen der WTO stattfinden. Die neue Cafeteria soll Mitarbeiter, Delegierte der Mitgliedsstaaten und Gäste der WTO versorgen und bietet an langen Tischtafeln insgesamt 290 Personen Platz. Der Speisesaal ist umlaufend geschosshoch verglast was die aussergewöhnliche Qualität des Grundstücks erlebbar werden lässt. Eine Treppe verbindet den Speisesaal mit dem Holzdeck auf dem Dach des Sockelbaus ein Stockwerk höher. Die Bibliothek befindet sich im ersten Obergeschoss des Neubaus und ist per Auf- zug oder Treppenhäuser erreichbar. Dieser Gebäudeteil bildet architektonisch die Fuge zwischen dem schwebenden Bürokörper und dem erdverbundenen Sockelge- schoss. Die Bibliothek erweitert sich um das umlaufende Holzdeck. Die Bibliothek ist als Präsenzbibliothek konzipiert und wird von den Mitarbeitern der WTO genutzt. Ein Desk empfängt den Besucher und leitet in die Bereiche Garderobe und Lesesaal weiter. Auf der Westseite befinden sich 6 abtrennbare Arbeitsplätze für die Verwaltung sowie ein Leiterbüro. Die Einbauten (Bibliotheksregale) sind nicht raumhoch ausgeführt, um den schwebenden Charakter des Bürogeschosses zu unterstreichen. Der schwebende, kristalline Baukörper beherbergt die Verwaltung und sämtliche Bürobereiche. Ziel ist es durch die konstruktive und klare plastische Ausbildung des

Gebäudes ein Höchstmass an Transparenz und Durchlässigkeit zu erzeugen. Der Innenraum birgt Freiräume, die durch geschicktes organisieren der Programm- flächen geschaffen werden. In der Mittelzone befinden sich die Erschliessungskerne und alle weiteren infrastrukturellen Einrichtungen. Um Kern- und Mittelzone des Gebäudes sind die Büros angeordnet. Eine Orientierung im Gebäude wird hierdurch deutlich erleichtert. Zusätzlich geschaffene Wendeltreppen fördern die interne

Kommunikation zwischen den Etagen. Alle Arbeitsplätze sind ausreichend mit Tageslicht versorgt und haben einen angenehmen Aussenbezug. Die Etagen 2–5, welche die verschiedenen Abteilungen der WTO Verwaltung beherbergen, bieten verschiedenste Möglichkeiten für Bürokonzeptionen. Vom klassischen Einzelbüro über Kombizonen bis hin zu Grossraumbereichen ist alles realisierbar. Das Ausbauraster beträgt 1.25 m, die Standard-Büroräume haben eine Tiefe von 4 m. An der Ostseite befinden sich jeweils zwei Besprechungsräume. An der Westseite erhalten die Etagen 3–5 jeweils ein Grossraumbüro mit 10 Arbeits- plätzen, nur Etage 2 hat in diesem Bereich 3 Besprechungsräume. Das Ausbauraster der Büroflächen entspricht den Weisungen vom 1. März 2005 über die wirtschaft- liche Nutzung der zivilen Bundesbauten im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) (revidierte Fassung, 1. Januar 2009). Die Anzahl und Anordnung der Büros, die aktuell in den Grundrissplänen dokumentiert ist, kann sich im Zuge der weiteren Planung ändern. Bei den zu gestaltenden Aussenanlagen handelt es sich zum Grossteil um Grün- fläche. Die restlichen Flächen beinhalten Verkehrswege für Fussgänger, sowie den Anlieferhof und den Zufahrtsbereich für Anlieferung und Tiefgarage. Die Aussen- terrassen des Neubaus (Cafeteria und Bibliothek) sind dem Bauwerk und nicht den Aussenanlagen zugeordnet. Die Oberflächengestaltung in den Aussenanlagen besteht hauptsächlich aus Rasen, passend zu den bestehenden Flächen des Parks. Im Bereich des Anlieferhofes wird eine überdachte Abstellfläche für 50 Fahrräder und Motorräder errichtet. Vorgesehen ist eine leichte Stahldach-Konstruktion und fest montierte Fahrradständer. Die Tiefgarage befindet sich auf 4 Split-Level-Ebenen in den beiden untersten Geschossen des Gebäudes. Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage besteht aus einem Rampenbauwerk, welches im Norden an den Sockel des Gebäudes anschliesst. Die Decke der obersten Tiefgaragenebenen muss die UN Richtlinien für Sprengstoff- anschläge erfüllen. Fussläufig wird die Tiefgarage über die beiden Kerne des Gebäudes erschlossen. Die zwei Treppenhäuser, sowie die drei Aufzüge binden in der zweiten und vierten Parkebene an die Tiefgarage an. Über Zutrittschleusen (Brandschutzabschluss/Fluchtwege) werden dann auch die Parkebenen 1 und 3 erschlossen. Es sind insgesamt 200 Autoabstellplätze und 15 Motorrad-Stellplätze vorgesehen.

Um der Vorgabe Minergie-P gerecht zu werden ist für die Fassade des oberirdischen Bürotrakts eine Doppelfassade mit einer 3-fach Wärmeschutzverglasung und einer

60 cm vorgelagerten Einfachverglasung vorgesehen bei der der Sonnenschutz im

Zwischenraum installiert ist. Dies erlaubt die kontrollierte Regelung zur Nutzung passiver solarer Gewinne und kann gleichzeitig auch eine Blendschutzfunktion übernehmen. Die übrigen Verglasungen der anderen Nutzungsbereiche (Bibliothek, Cafeteria, etc.) sind als 3-fach Wärmeschutzverglasung vorgesehen. Alle opaken Flächen (Dächer, Aussenwände, Deckenstirnflächen etc.) erhalten – soweit möglich – eine hohe Dämmstärke mit U-Werten von ca. 0.1 W/m2K. Der Minergie-P Standard bedeutet unter anderem, dass das Gebäude max.

25 kWh/m2a Endenergie für den Betrieb (Heizung, Lüftung, Kühlung und Hilfs-

aggregate wie Pumpen) aufwenden darf. Eine Nebenanforderung ist, dass der Heiz- wärmebedarf von 15 kWh/m2a nicht überschritten werden soll. Diese Standards können dank eines ausgeklügelten Energie- und Lüftungskonzepts, das in Zusam- menarbeit mit den Architekten entwickelt und im Zuge der weiteren Bearbeitung im

Vorprojekt mit den beteiligten Fachplanern für Haustechnik und mit dem Ingenieur- büro für Tragwerk abgestimmt wurde, teilweise unterschritten werden. Die Anbin- dung an das Genfer Netz zur Nutzung des Seewassers (GLN) als Energieträger spielt dabei eine zentrale Rolle. Aufgrund der kalten Temperaturen von rund 7 °C des Seewassers kann dieses ganzjährig zu Kühlzwecken eingesetzt werden. Gleichzeitig ist die Temperatur hoch genug, um mit der Wärmepumpe eine hohe Jahresarbeits- zahl zu erreichen. Die Abwärme aus kontinuierlichen Kühlbereichen (Serverräume, Druckerei etc.) wird über die Wärmepumpe ebenfalls zu Heizzwecken genutzt wodurch eine weitere Verbesserung der Jahresarbeitszahl erreicht wird und der eingesetzte Strombedarf für den Wärmepumpenbetrieb weiter reduziert wird. Das im Wettbewerb vorgeschlagene Lüftungskonzept sieht ein grösstenteils mecha- nisches – nach dem Quellluftprinzip – belüftetes Gebäude vor, das zusätzlich mittels aktivierter Bauteilflächen im Sommer gekühlt und im Winter beheizt wird. Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Anschluss an die bestehenden Heizungsan- lagen. Zur Reduzierung des Strombedarfs für die Lüftung sind in der Fassade zu öffnende Elemente integriert, so dass bei entsprechenden Aussentemperaturen die mechanische Lüftung ausgeschaltet werden kann.

2.1.4 Kantonale Verfahren (u.a. Gesetzesänderungen)

Die Erstellung eines Neubaus auf dem Areal des CWR setzt eine Änderung des Zonenplans sowie eine Anpassung des kantonalen Gesetzes zum Schutz der Seeufer (loi sur la protection des rives du lac) voraus, welche beide im Kanton Genf dem fakultativen Referendum unterliegen. Der Gemeinderat der Stadt Genf hat am 6. April 2009 in einer Konsultativabstimmung einen positiven Vorentscheid (préavis positif) zu den kantonalen Vorlagen gefällt. Gegen diesen Vorentscheid wurde anschliessend das Referendum ergriffen, welches im Sommer 2009 mit über 4000 Unterschriften zustande kam. Die Genfer Behörden setzten sich im Rahmen von Informationskampagnen und Pressekonferenzen stark für das WTO-Immobilien- projekt ein, um eine möglichst breite Zustimmung für das Bauvorhaben der WTO zu erreichen und das Risiko wie auch Erfolgschancen möglicher kantonaler Referenden zu minimieren. Am 27. September 2009 fand schliesslich die städtische Abstim- mung über den «préavis positif» des Gemeinderates statt. Der «préavis positif» wurde vom Stimmvolk mit 61,8 % deutlich angenommen. Gegen dieses Resultat wurde ein Rekurs eingereicht, welcher jedoch vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde. Daraufhin wurde der Rekurs an das Bundesgericht weitergezogen, welches diesen am 21. April 2010 ebenfalls abgewiesen hat. Nachdem der Gemeinderat am 11. November 2009 den positiven Vorentscheid an den Grossrat des Kantons Genf übermittelt hatte, stimmte letzterer am 24. März

2010 der Änderung des Zonenplans sowie einer Anpassung des kantonalen Gesetzes

zum Schutz der Seeufer einstimmig zu. Nach der deutlichen Zustimmung der Stadt- bevölkerung zum WTO-Immobilienprojekt im vergangenen Herbst sind gegen die beiden Gesetzesänderungen keine kantonalen Referenden ergriffen worden. Die Genfer Vereinigung «Action patrimoine vivant» (APV) hat Anfang März 2009 ein Gesuch gestellt, das CWR in die Denkmalliste einzutragen. Die bisher gefällten Vorentscheide der zuständigen Behörden weisen darauf hin, dass dem Gesuch um Eintragung in die Denkmalliste kaum stattgegeben wird. Ende 2009 wurden die Eidgenossenschaft, die WTO, die FIPOI, die Stadt Genf sowie die «Commission des

monuments et des cites» (CMNS) des Kantons Genf gebeten, ihre Sichtweise im Rahmen des vorliegenden Verfahrens darzulegen. Eine umfassende Vereinbarung zwischen den Parteien zeichnet sich ab, bei welcher die APV ihr Gesuch zurück- nehmen würde, falls die WTO mit einer freiwilligen Bestandesaufnahme der zu bewahrenden historischen und charakteristischen Elemente des CWR einverstanden wäre. Dies ist im Sinne der WTO, da es ohnehin ein wichtiges Ziel des «site uni- que»-Projekts ist, die historischen und charakteristischen Elemente des CWR zu bewahren bzw. wieder besser zu Geltung zu bringen. Insofern wird dem Anliegen der APV auch ohne Eintrag in die Denkmalliste Rechnung getragen. Diese Verein- barung und die darin enthaltenen Verpflichtungen würden anschliessend in einem Briefwechsel zwischen der WTO und dem Bund festgehalten. In einer solchen Vereinbarung würde die APV ausserdem darauf verzichten, die nähere Umgebung des CWR ebenfalls in die Denkmalliste einzutragen, was die Realisierung der Extra- muros-Erweiterung praktisch verunmöglicht hätte. Damit das Grundstück, auf welchem der Annexneubau zu liegen kommt, ganz im Baurecht der WTO ist, wird ein Austausch zweier Parzellenabschnitte zwischen dem Bund und dem Kanton Genf nötig. Die Grundstückgrenzen 245 (im Eigentum der Eidgenossenschaft) und 246 (im Eigentum des Kantons Genf mit Baurecht zuguns- ten der WTO) werden dazu momentan in einem Verfahren «Meter für Meter» und ohne Ausgleichszahlungen ausgetauscht.

2.2 Vertragliche Regelungen mit der WTO

Am 2. Juni 1995 haben der Bund, der Kanton Genf, die WTO und die FIPOI einen Infrastrukturvertrag unterschrieben, in welchem sich die Schweiz zu einer Schen- kung des CWR an die WTO und zu dessen baulichen Unterhalt verpflichtet hat. Formell blieb die Eidgenossenschaft aber Eigentümerin des CWR (bzw. die FIPOI, auf deren Namen das Gebäude eingetragen ist) bis der Kanton Genf eine Bedingung aus dem Infrastrukturvertrag erfüllt hatte (Bewilligung eines Kredits zum Bau eines neuen Parkhauses im Sécheron-Quartier, in welchem 400 Parkplätze kostenlos der WTO zur Verfügung gestellt werden sollen). Nachdem der Grossrat des Kantons Genf im Oktober 2009 mit der Bewilligung eines Kredits von 27 Millionen Franken zum Bau eines neuen Parkhauses im Séche- ron-Quartier seiner Verpflichtung aus dem Infrastrukturvertrag nachgekommen ist, konnte der Eigentumsübertrag des CWR an die WTO mit dessen Eintrag ins Grund- buch am 8. Februar 2010 vollzogen werden. Der Bau des Parkhauses, welcher noch nicht begonnen hat, wird nicht vor 2012 abgeschlossen werden. Der Infrastrukturvertrag wird nun gemäss Ziffer 2.1 des Abkommens vom 1. August

2008 bis Ende 2010 angepasst.

2.3 Kosten

2.3.1 Einleitende Bemerkungen

Die Schweiz hat sich mit der WTO auf ein Kostendach von 130 Millionen Franken für das Gesamtprojekt geeinigt, welches sowohl die Renovations- und Baukosten als auch die Kosten für die Zumiete von Provisorien umfasst. Folgende Aufteilung des Gesamtbudgets ist vorgesehen:

Budgetaufteilung WTO-Immobilienprojekt «site unique»

Phase Teilprojekte/Budgetposten Kosten (in CHF) Finanzierung

I–III Zumiete Chemin des Mines 15 000 000 Bund I Renovation 45 000 000 Bund II Verdichtung/intra-muros-Erweiterung 20 000 000 FIPOI-Darlehen III Erweiterung (Annexneubau) 40 000 000 FIPOI-Darlehen III Erweiterung (Parkplätze) 10 000 000 Bund

Gesamttotal 130 000 000

FIPOI-Darlehen des Bundes 60 Mio. Franken A-fonds-perdu-Beitrag des Bundes 70 Mio. Franken

Die vorliegende Botschaft befasst sich nur mit den Verpflichtungskrediten zur Finanzierung der Extra-muros-Erweiterung des CWR (Annexneubau inkl. Tiefga- rage) der Phase III.

2.3.2 Kostenaufstellung Extra-muros-Erweiterung

des CWR (Annexneubau inkl. Tiefgarage) Die Kosten für die Umsetzung der dritten und letzten Phase des «site unique»- Projekts, die Extra-muros-Erweiterung des CWR (Annexneubau inkl. Tiefgarage), werden auf 50 Millionen Franken veranschlagt. Darin enthalten sind die Ausgaben von 0,5 Millionen Franken für den Architekturwettbewerb, die 4,5 Millionen Fran- ken für die Planungs- und Projektierungsarbeiten sowie eine Reserve von gesamthaft rund 4,8 Millionen Franken für Unvorhergesehenes und die Teuerung. Die von der WTO als Bauherrin in Auftrag gegebenen Arbeiten sind von der Mehrwertsteuer (MWSt) ausgenommen. Vom Gesamtbetrag werden 40 Millionen Franken durch ein zinsloses, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbares Darlehen des Bundes finanziert und 10 Millionen durch einen A-fonds-perdu-Beitrag. Die aufgeführten Kosten verteilen sich auf die nachfolgend aufgeführten Positionen.

Kostenaufstellung nach Baukostenplan (BKP)

BKP Kostenkategorie Kosten Kosten Kosten % Hauptgruppen Annexneubau Tiefgarage Total (in CHF) (in CHF) (in CHF)

1 Vorbereitungsarbeiten 1 052 700 1 805 100 2 857 800 5,72

2 Gebäude 26 182 400 5 730 900 31 913 300 63,83

3 Betriebseinrichtungen 952 600 0 952 600 1,91

4 Umgebung 476 300 0 476 300 0,95

5 Baunebenkosten 1 236 000 264 000 1 500 000 3

6 Diverses und Unvorhergesehenes 3 100 000 700 000 3 800 000 7,6

7 Reserven für Teuerung 820 000 180 000 1 000 000 2

8 Honorarkosten 6 180 000 1 320 000 7 500 000 15

Gesamttotal (ohne MWSt) 40 000 000 10 000 000 50 000 000 100

Darlehen des Bundes 40 Mio. Franken A-fonds-perdu-Beitrag des Bundes 10 Mio. Franken

Der allgemeine Kostenvoranschlag beruht auf der Grundlage des Genfer Bau- kostenindexes vom Oktober 2009 = 115.7 (April 2003 = 100). NB: Die Kosten für das Mobiliar im Annexneubau (BKP 9) wird von der WTO übernommen.

Die aufgeführten Rubriken des BKP umfassen insbesondere folgende Positionen: Vorbereitungsarbeiten (BKP 1): Darunter fallen die vor Beginn der Bauarbeiten erforderlichen Vorbereitungsarbei- ten, zum Beispiel Anpassungen am Gebäude und an den bestehenden Leitungen. Gebäude (BKP 2): Aufwendungen für jene Bauleistungen, welche dazu dienen, das Gebäude nach dem Bau für seine Benutzerinnen und Benutzer dauerhaft brauchbar zu machen (ein- schliesslich Baumeisterarbeiten, elektro-, heizungs- und lüftungstechnische sowie sanitäre Installationen und den Innenausbau). Betriebseinrichtungen (BKP 3): Fest eingebaute Einrichtungen, die einer spezialisierten Nutzung des Gebäudes dienen. Durch Betreibseinrichtungen bedingte Roh- und Ausbauarbeiten gehören ebenfalls dazu. Umgebung (BKP 4): Aufwendungen für Gestaltung der Umgebung, zum Beispiel Terraingestaltung und Gärtnerarbeiten. Baunebenkosten (BKP 5): Kosten für Bewilligungen und Gebühren, Kosten für Reproduktionen und Modelle, Versicherungen und übrige Auslagen.

Reserven für Diverses und Unvorhergesehenes (BKP 6): Diese Gruppe umfasst eine Reserve für Auslagen, welche nach Baubeginn unerwar- tet auftauchen könnten, sowie für Diverses. Reserven für Teuerung (BKP 7): Dieses Element umfasst eine Reserve für mögliche Auswirkungen der Teuerung (vgl. Ziff. 3.2, Auswirkungen der Teuerung). Honorarkosten (BKP 8): Die Honorare (7,5 Millionen Franken) machen 15 Prozent der Gesamtkosten aus und entsprechen der Vorgabe der eidgenössischen Räte. Das Vergabeverfahren an das Generalunternehmen, welches die Bauarbeiten realisieren soll, ist zum Zeitpunkt der Ausarbeitung dieser Botschaft noch nicht abgeschlossen.

3 Finanzierung des Gebäudes der WTO

3.1 Finanzieller Beitrag an die FIPOI

Die Bereitstellung von Immobilien zur Deckung der Bedürfnisse von zwischenstaat- lichen Organisationen und anderen institutionellen Begünstigten im Sinne des GSG stellt eines der wichtigsten Instrumente der schweizerischen Gaststaatpolitik dar. Dies geschieht über die FIPOI. So kann der Bund im Rahmen seiner Gaststaatpolitik namentlich beschliessen, einer bauwilligen Organisation zur Finanzierung eines bestimmten Projekts via die FIPOI ein zinsloses, innert fünfzig Jahren rückzahlbares Darlehen zu gewähren. Um für die institutionellen Begünstigten angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen, hat der Bund in der Vergangenheit bereits zahlreiche zinslose Baudarlehen gewährt. Es sei an dieser Stelle an frühere Botschaften7 erinnert, auf deren Grund- lage die eidgenössischen Räte Bundesbeschlüsse zur Bewilligung von Verpflich- tungskrediten für Darlehen an die FIPOI verabschiedet haben. Was das «site uni- que»-Projekt der WTO anbelangt, sind solche FIPOI-Darlehen für die Finanzierung der zweiten Phase (Verdichtung/Intra-muros-Erweiterung) gesprochen worden und nun für den Annexneubau der dritten Phase (Extra-muros-Erweiterung und Gegen- stand der vorliegenden Botschaft) vorgesehen.

7 Botschaften vom 18. September 1964 (FIPOI, GATT, EFTA; BBl 1964 II 769),

vom 6. Juni 1966 (IAO; BBl 1966 I 969), vom 5. Juni 1967 (UNO, ITU, WMO, UPU; BBl 1967 I 1127), vom 17. Februar 1971 (EFTA, CICG, WIPO; IAO; BBl 1971 I 425), vom 1. Mai 1974 (CERN; BBl 1974 I 1377), vom 7. August 1974 (ITU, IAO, WIPO; BBl 1974 II 441), vom 2. März 1977 (WIPO; BBl 1977 I 1292), vom 25. Mai 1983 (CIM; BBl 1983 II 1501), vom 5. März 1984 (CERN; BBl 1984 I 1205), vom 27. November

1985 (ITU; BBl 1985 III 485), vom 18. Februar 1987 (WIPO; BBl 1987 I 816), vom

13. Februar 1989 (UNHCR; BBl 1989 I 1229), vom 17. Februar 1993 (CERN, WMO; BBl 1993 I 1225), vom 30. Mai 1994 (GEC, Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften; BBl 1994 III 1049), vom 19. September 1994 (WMO, CWR; BBl 1994 V 227), vom 15. Mai 1996 (ITU; BBl 1996 III 1), vom 16. April 2003 (WHO, UNAIDS; BBl 2003 3439), vom 7. Dezember 2007 (IUCN; BBl 2008 225), vom 27. Februar 2008 (CERN; BBl 2008 1571), vom 10. September 2008 (IKRK; BBl 2008 7933) und vom 29. Mai 2009 (WTO; BBl 2009 4201).

Die Renovation des CWR (Phase I) und der Bau der Tiefgarage, letzterer ist eben- falls Gegenstand der vorliegenden Botschaft, werden hingegen durch einen A-fonds- perdu-Beitrag des Bundes finanziert. Laut Infrastrukturvertrag von 1995 ist der Bund nämlich verpflichtet, das Gebäude in guten Zustand zu erhalten und für dessen Unterhalt aufzukommen (vgl. Ziff. 2.2; Vertragliche Regelungen mit der WTO). Der Bau der Tiefgarage wird von der Eidgenossenschaft finanziert, um den Verlust der Parkplätze auf dem Areal, auf dem der Neubau erstellt wird, zu kompensieren. Auf Antrag des Bundesrats gewährten die eidgenössischen Räte über den ersten Nachtrag zum Budget 2008 der FIPOI eine erste Darlehenstranche von 0,5 Millio- nen Franken für das Erweiterungsprojekt des CWR. Dieser Betrag war zur Finanzie- rung des Architekturwettbewerbs bestimmt. Die Kosten der Planungs- und Projek- tierungsarbeiten in Höhe von 4,5 Millionen Franken werden gemäss Artikel 11 der Finanzhaushaltsverordnung vom 5. April 2006 über den Budgetkredit 2009/2010 des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) finanziert. Die in der Zwischenzeit erarbeiteten Unterlagen aus den Planungs- und Projekt- arbeiten bilden die Grundlage der vorliegenden Botschaft. Gestützt darauf beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten die Bewilligung zweier Verpflichtungs- kredite, in Form eines Darlehens von 40 Millionen Franken und in Form eines A-fonds-perdu-Beitrages von 10 Millionen Franken, um die Realisierung des beschriebenen Erweiterungsvorhabens zu finanzieren. Die erste Darlehenstranche von 0,5 Millionen Franken ist im Betrag von 40 Millionen Franken inbegriffen. Die Dauer der reinen Bauphase des Erweiterungsprojekts wird gegenwärtig auf rund

24 Monate veranschlagt (voraussichtlicher Abschluss der Arbeiten: Ende 2012).

3.2 Auswirkungen der Teuerung

Den eidgenössischen Räten unterbreitete Kreditbegehren für zivile oder militärische Bauten des Bundes berücksichtigen in der Regel die Teuerung nicht. Das Bauvorha- ben, welches Gegenstand der vorliegenden Botschaft bildet, kann jedoch diesen Kategorien nicht gleichgestellt werden. Dieses ist letztlich für einen Dritten bestimmt, welcher nicht der Verordnung vom 5. Dezember 20088 über das Immobi- lienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) untersteht. Es ist allerdings schwierig, den Umfang der jährlichen Teuerung bis zum Abschluss der Arbeiten abzuschätzen. Die Berechnungen, welche der Botschaft zugrunde liegen, enthalten eine Reserve von 2 Prozent zum Auffangen von teuerungs- bedingten Preisanstiegen bis zum voraussichtlichen Abschluss der Extra-muros- Erweiterung Ende 2012 (bei einer erwarteten Bauteuerung in Genf von 1 Prozent pro Jahr).

8 SR 172.010.21

4 Auswirkungen

4.1 Finanzielle Auswirkungen

Dieser Antrag auf die Gewährung eines Darlehens und eines A-fonds-perdu-Beitrags an die FIPOI zur Finanzierung der Extra-muros-Erweiterung (Annexneubau inkl. Tiefgarage) des CWR in Genf wird den Bund mit einem finanziellen Aufwand von insgesamt 50 Millionen Franken (inkl. der ersten Tranche für den Architekturwett- bewerb sowie die Ausgaben für die Planungs- und Projektarbeiten), verteilt auf die Jahre 2009–2013, belasten. Die entsprechenden Finanzmittel sind im Voranschlag

2011 und im Finanzplan vorgesehen (Voranschlagskredit A4200.0017 betreffend

Darlehen von 40 Millionen Franken und Voranschlagskredit A2310.0456 betreffend A-fonds-perdu-Beitrag von 10 Millionen Franken).

4.2 Anwendung der Ausgabenbremse

Der beiliegende Entwurf für einen Bundesbeschluss sieht in Artikel 1 die Gewäh- rung eines Verpflichtungskredits nach Artikel 21 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 20059 im Umfang von 40 Millionen Franken vor. Es handelt sich dabei um eine neue einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken. Gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung10 muss Artikel 1 des bei- liegenden Entwurfs für einen Bundesbeschluss deshalb der Ausgabenbremse unter- stellt werden. In Artikel 2 sieht der beiliegende Entwurf für einen Bundesbeschluss die Gewährung eines Verpflichtungskredits nach Artikel 21 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 200511 im Umfang von 10 Millionen Franken vor. Es handelt sich dabei um eine neue einmalige Ausgabe von weniger als 20 Millionen Franken. Gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung12 muss Artikel 2 des bei- liegenden Entwurfs für einen Bundesbeschluss deshalb nicht der Ausgabenbremse unterstellt werden.

4.3 Personelle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.

4.4 Finanzielle Auswirkungen auf Kantone

und Gemeinden Dem Kanton Genf und der Gemeinde Genf werden durch das vorliegende Baupro- jekt keine Kosten entstehen.

9 SR 611.0 10 SR 101 11 SR 611.0 12 SR 101

5 Legislaturplanung

Das Vorhaben, im Rahmen der Schweizer Gaststaatpolitik die WTO bei der Umset- zung des Immobilienprojekts «site unique» finanziell zu unterstützen, ist in der Botschaft vom 23. Januar 200813 über die Legislaturplanung 2007–2011 im Gesetz- gebungsprogramm unter Ziffer 5 «Stellung der Schweiz in einer vernetzten Welt – Multilaterales Regelwerk gestalten» namentlich enthalten. Die Realisierung des Vorhabens wird über den zeitlichen Rahmen der aktuellen Legislatur hinausreichen.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Gesetzliche Grundlagen

Das Gaststaatgesetz vom 22. Juni 2007 (GSG)14 bildet die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von finanzieller Unterstützung an die FIPOI. Artikel 20 Buchstabe a des Gesetzes sieht vor, dass der Bund einmalige oder wiederkehrende finanzielle Beiträge gewähren kann, in deren Genuss gemäss Artikel 19 Buchstabe c Stiftungen, deren Aktivitäten den Zwecken nach Artikel 18 dienen, sowie gemäss Artikel 19 Buchstabe a GSG zwischenstaatliche Organisationen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a GSG kommen. Die WTO als gegenwärtige Besitzerin des Gebäudes ist die Endbegünstigte des finanziellen Beitrags. Artikel 20 Buchstabe b des Gesetzes sieht vor, dass der Bund der FIPOI zinslose, innert 50 Jahren rück- zahlbare Darlehen gewähren kann. Gemäss Artikel 22 GSG muss bei Verpflichtun- gen, deren Finanzierung über ein Voranschlagsjahr hinausgeht, was hier der Fall ist, ein Verpflichtungskredit eingeholt werden. Die Budgetkompetenz der eidgenös- sischen Räte ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung15. Das vorliegende Bauvorhaben ist nicht für den Bund, sondern für eine Drittinstitu- tion bestimmt und fällt demnach nicht unter das Bundesgesetz vom 16. Dezember

199416 über das öffentliche Beschaffungswesen.

6.2 Rechtsform des Erlasses

Gemäss Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200217 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen Bundesbeschlusses, der nicht dem Referendum untersteht, vorgesehen.

13 BBl 2008 753 826

14 SR 192.12 15 SR 101 16 SR 172.056.1 17 SR 171.10

Anhang 1

Gesamtplan

Legende zum Gesamtplan ONU Vereinte Nationen (UNO) OMM Weltorganisation für Meteorologie (Palais des Nations) (WMO) OMC Welthandelsorganisation (WTO) HCR Hochkommissariat der Centre William Rappard Vereinten Nationen für die Flüchtlinge (UNHCR) OMPI Weltorganisation für FIPOI Imobilienstiftung für die geistiges Eigentum (WIPO) internationalen Organisationen UIT Internationale Fernmeldeunion CICG Internationales Konferenzzentrum (ITU) von Genf (ICCG)

Anhang 2

Luftansicht des Annexneubaus

Anhang 3

Vorder- und Seitenansicht des Annexneubaus

Anhang 4

Lageplan

Anhang 5

Längsschnitt des Annexneubaus inkl. Tiefgarage

Anhang 6

Querschnitt des Annexneubaus inkl. Tiefgarage

Anhang 7

Grundriss der Sockelzone mit Cafeteria

Anhang 8

Grundriss Büroetage

Botschaft über die Gewährung eines Darlehens und eines A-fonds-perdu-Beitrages an die FIPOI zur Finanzierung der Extra-muros-Erweiterung des Sitzgebäudes der WTO in Genf | Lexipedia | Lexipedia