Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zum Bundesbeschluss über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011
11.048
Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zum Bundesbeschluss über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011
vom 31. August 2011
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie den Entwurf zum Bundes- beschluss über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011.
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.
31. August 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2011-1814 6749
Übersicht
Mit dieser Botschaft unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten ein befristetes Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zum Bundesbeschluss über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011 zur Genehmigung.
Der hohe Aussenwert des Frankens vermindert die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft gegenüber ausländischen Konkurrenten erheblich. Gleich- zeitig trüben sich die Aussichten auf der Ebene der Weltwirtschaft ein. Zwar befin- det sich die Binnenkonjunktur gegenwärtig noch in einer robusten Verfassung, aber es verdichten sich die Anzeichen, dass einzelne Sektoren ausserordentlich stark von der Frankenstärke betroffen sind. Deshalb beantragt der Bundesrat einerseits Massnahmen zur kurzfristigen Unterstützung der Wirtschaft und andererseits solche zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in verschiedenen Bereichen. Diese Ziele sollen durch zwei Massnahmenpakete erreicht werden. Ein erstes Paket (Massnahmenpaket 2011) umfasst die Äufnung der Arbeitslosen- versicherung sowie kurzfristige Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Diese Massnahmen lassen sich noch
2011 umsetzen. Sie werden dem Parlament mit der vorliegenden Botschaft in Form
von zwei Beschlüssen unterbreitet: Die zur Umsetzung nötigen Gesetzesanpassun- gen sollen in dem als Mantelerlass ausgestalteten befristeten Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbe- werbsfähigkeit vorgenommen werden (Ziff. 3). Ihre Finanzierung erfolgt mit einem Bundesbeschluss über einen vorgezogenen Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011 (Ziff. 4). Ein zweites Paket (Massnahmenpaket 2012) im Umfang von maximal
1 Milliarde Franken wird dem Parlament in Form einer Nachmeldung zum Voran-
schlag 2012 separat unterbreitet (bzw. in den Legislaturfinanzplan 2013–2015 aufgenommen).
Übersicht 6750
1 Ausgangslage 6753
1.1 Wechselkursentwicklung 6753
1.2 Entwicklung der Weltkonjunktur und der Schweizer Wirtschaft 6753
1.3 Starke Betroffenheit einzelner Sektoren 6754
2 Das Massnahmenkonzept 6754
2.1 Reaktion auf die Stärke des Frankens 6754
2.1.1 Geldpolitik 6754
2.1.2 Bereits beschlossene Massnahmen des Bundes 6755
2.1.3 Wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik 6756
2.2 Finanzpolitischer Rahmen 6757
2.2.1 Aktueller finanzieller Planungsstand 6757
2.2.2 Haushaltsrisiken 6758
2.2.3 Finanzielle Möglichkeiten für Sofortmassnahmen
zur Abfederung der Frankenstärke 6759
2.3 Massnahmen 6759
2.3.1 Übersicht 6759
2.3.2 Abfederung möglicher Konsequenzen der Frankenstärke
für die Arbeitslosenversicherung 6761
2.3.3 Massnahmen im Bereich Exportförderung 6761
2.3.4 Massnahmen im Bereich des Tourismus 6762
2.3.5 Massnahmen im Bereich Forschung, Technologie und
Innovation 6764
2.3.5.1 Einmalige Erhöhung Bundesmittel zugunsten der KTI 6764
2.3.5.2 Ausgleichszahlungen für Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an internationalen Forschungsprogrammen 6765
2.3.5.3 Unternehmertum und Innovation in der Forschung 6766
2.3.5.4 Umsetzungsreife Forschungsinfrastrukturen
des ETH-Bereichs 6767
2.3.6 Massnahmen im Bereich Verkehr 6769
2.3.6.1 Erhöhung der Abgeltungen für den alpenquerenden
kombinierten Verkehr 6769
2.3.6.2 Regionaler Personenverkehr 6769
3 Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke
und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit 6770
3.1 Grundzüge der Vorlage 6770
3.1.1 Ausgangslage 6770
3.1.2 Die beantragte Neuregelung 6771
3.2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln 6771
3.2.1 Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz
vom 7. Oktober 1983 (FIFG) 6771
3.2.2 Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 2009 (PBG) 6772
3.2.3 Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 1982 (AVIG) 6772
4 Inhalt des Finanzbeschlusses (Nachtrag IIa/2011) 6773
4.1 Elemente des Finanzbeschlusses 6773
4.2 Abfederung möglicher Konsequenzen der Frankenstärke für die
Arbeitslosenversicherung 6773
4.3 Erhöhung der Mittel für den Preisausgleich bei der Ausfuhr von
landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten («Schoggigesetz») 6773
4.4 Erhöhung des Bundesdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft
für Hotelkredit 6774
4.5 Kommission für Technologie und Innovation (KTI) 6774
4.6 Ausgleichszahlung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
internationalen Forschungsprogrammen 6775
4.7 Unternehmertum und Innovation in der Forschung 6776
4.8 Umsetzungsreife Forschungsinfrastrukturen des ETH-Bereichs 6776
4.9 Alpenquerender kombinierter Verkehr 6777
4.10 Regionaler Personenverkehr 6778
5 Auswirkungen 6778
5.1 Auswirkungen auf den Bund 6778
5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden 6778
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 6779
6 Verhältnis zur Legislaturplanung 6779
7 Rechtliche Aspekte 6779
7.1 Verfassungsmässigkeit 6779
7.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 6779
7.3 Erlassform 6779
7.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 6780
Bundesgesetz über die Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (Entwurf) 6781 Bundesbeschluss über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011 (Entwurf) 6785 Zahlenteil mit technischen Erläuterungen zum Bundesbeschluss über den Nachtrag IIa 6787
Botschaft
1 Ausgangslage
1.1 Wechselkursentwicklung
Die Verunsicherung der internationalen Finanzmärkte über die Staatsverschuldung in diversen Euroländern (zunehmend auch in den USA) hat den Franken als traditio- nellen «Sicheren Hafen» (safe haven) seit Frühjahr 2010 massiv erstarken lassen. In den letzten 18 Monaten ist der Franken gegenüber wichtigen Währungen wie Euro, US-Dollar oder britisches Pfund um 20–30 % gestiegen und befindet sich auf All- zeithöchstständen. Der Eurokurs fiel seit Anfang 2010 von 1.50 auf einen Tiefststand von nur noch knapp über Parität (1.03 CHF/EUR am 10. August 2011), der Dollarkurs im selben Zeitraum von über 1.00 auf 0.72 CHF/USD. Im Gefolge der von der Schweizeri- schen Nationalbank (SNB) im August 2011 ergriffenen Gegenmassnahmen – (1) die eingeleiteten Massnahmen zur Ausweitung der Liquidität am Geldmarkt und (2) die klaren verbalen Bekundungen, die Frankenstärke entschieden zu bekämpfen – schwächte sich der Franken ab Mitte August 2011 wieder etwas ab (CHF/EUR auf über 1.15; CHF/USD auf über 0.80). Trotzdem ist der Franken auch nach der Abschwächung gegen Ende August 2011 noch sehr hoch bewertet. Der reale Wechselkursindex des Frankens (inflationsbe- reinigt gegenüber 40 Handelspartnern) ist seit Anfang 2010 um rund 20 % gestiegen. Die Schweiz hat zwar in der Vergangenheit immer wieder Phasen der Aufwertung erlebt, die Geschwindigkeit dieser jüngsten Stärkephase ist aber ausserordentlich und kann historisch nur mit der Periode 1977/78 verglichen werden. In den 1990er- Jahren wertete sich der Franken zwar etwa im selben Masse wie seit 2010 auf, aber graduell über eine längere Zeit von 4 Jahren (1991–1995). Die Unternehmen erhiel- ten so die Möglichkeit, sich an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Ein weiteres hervorstechendes Merkmal der aktuellen Situation liegt in der Breite der Aufwertung: Im Unterschied zu früheren Aufwertungsphasen, als der Franken oftmals gegenüber einem Währungsraum (z.B. Dollar oder Euroraum, aber selten gegenüber beiden Währungen gleichzeitig) stärker wurde, betrifft die aktuelle Fran- kenstärke praktisch sämtliche Währungen zugleich.
1.2 Entwicklung der Weltkonjunktur und
der Schweizer Wirtschaft Das weltwirtschaftliche Konjunkturumfeld hat sich in den vergangenen zwei Mona- ten verschlechtert. Zum ersten Mal seit dem Ende der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahre 2009 zeichnet sich nach einer rund zweijährigen Erholung eine ernstzu- nehmende konjunkturelle Verlangsamung ab. Insbesondere für die US-Wirtschaft sind in jüngster Zeit vor dem Hintergrund eines abgeschwächten Wirtschaftswachs- tums und der ungebrochen hohen Arbeitslosigkeit vermehrt Rezessionsängste auf- gekommen. Aber auch für die übrigen Weltregionen kündigt sich eine Abkühlung an.
Die Schweizer Wirtschaft kam relativ glimpflich durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Einer vergleichsweise milden Rezession im Jahr 2009 (BIP-Rückgang um 1,9 %) folgte 2010 eine schnelle und kräftige Erholung (BIP- Wachstum +2,6 %), welche auch den Arbeitsmarkt erfasste. Die Arbeitslosenquote sank von gut 4 % Anfang 2010 auf 3 % Ende Juli 2011 (saisonbereinigte Zahlen). Auch im bisherigen Jahresverlauf 2011 verlief die Wirtschaftsentwicklung trotz erster Verlangsamungsanzeichen noch solide. Die Konjunkturumfragen zeigen sowohl für die Unternehmen als auch für die Konsumentinnen und Konsumenten seit einigen Monaten eine leichte Stimmungsverschlechterung, bislang aber noch nicht den wegen der Währungssituation vielfach befürchteten Einbruch. Trotz der bislang noch befriedigenden Wirtschaftsdaten ist nicht zu verkennen, dass die Risiken für die weiteren Konjunkturperspektiven markant gestiegen sind. Aus- schlaggebend hierfür ist, dass sich für die Schweizer Exportwirtschaft mehrere entscheidende Einflussfaktoren zugleich stark verschlechtert haben. Dies betrifft konkret den Wechselkurs und die Auslandkonjunktur. Die Schweiz ist derzeit mit einer extrem ungünstigen Kombination aus massiver Überbewertung des Frankens und zugleich höchst unsicheren Weltkonjunkturaussichten konfrontiert. Ausserdem kann wahrscheinlich nicht von einer baldigen Normalisierung ausgegangen werden, weil die Folgen der Krisen auf die Weltkonjunktur und die Finanzmärkte lange nachwirken dürften.
1.3 Starke Betroffenheit einzelner Sektoren
Der hohe Aussenwert des Frankens vermindert die preisliche Wettbewerbsfähig- keit der Schweizer Wirtschaft gegenüber ausländischen Konkurrenten erheblich. Entsprechende Rückmeldungen sind bereits aus verschiedenen Wirtschaftssektoren bekannt: Als erste haben der Tourismussektor und die Maschinenindustrie die Effekte verspürt. Weil sich gleichzeitig die Aussichten für die Weltwirtschaft eintrüben, wird diese Entwicklung weite Teile der Industrie, des verarbeitenden Gewerbes und des Beher- bergungsgewerbes erfassen. Zwar wird sich das Wirtschaftswachstum dadurch reduzieren, aber die Binnenkonjunktur befindet sich gegenwärtig noch in einer robusten Verfassung. In der heutigen Konstellation liegt deshalb keine rezessive Entwicklung vor. Dagegen verdichten sich die Anzeichen, dass einzelne Sektoren ausserordentlich stark von der Frankenstärke betroffen sind. Diese Ausgangslage rechtfertigt eher gezielte sektorale Massnahmen als allgemeine konjunkturelle Stützungsmassnahmen.
2 Das Massnahmenkonzept
2.1 Reaktion auf die Stärke des Frankens
2.1.1 Geldpolitik
Die SNB ist in der Führung der Geldpolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient, unabhängig und verfügt über ein breites Instrumentarium zur Erfüllung ihres Auftrags. Sie hat seit dem letzten Jahr bereits intensiv davon Gebrauch gemacht und eine sehr expansive Geldpolitik betrieben mit dem Ziel, den überschiessenden
Wechselkurs des Frankens zu beeinflussen. So hat sie in den Jahren 2009 und insbe- sondere 2010 Euro und Dollar gegen Franken gekauft, um zu verhindern, dass eine rasche und starke Aufwertung des Frankens die konjunkturelle Erholung in der Schweiz gefährdet und eine deflationäre Entwicklung in Gang setzt. Seit Kurzem versorgt sie den Markt mit deutlich höherer Liquidität, indem sie Giroguthaben der Banken bei der Nationalbank von rund 30 Milliarden Franken Mitte 2011 auf 200 Milliarden Franken ansteigen lässt. Dabei kauft sie SNB-Schuldverschreibungen («SNB-Bills») am Markt zurück und vereinbart mit den Banken Devisenswaps. Durch dieses «quantitative easing» erhöht die SNB das Angebot an Schweizer Franken, senkt dadurch die Zinsen und trägt somit zu einer Schwächung des Fran- kens bei. Dank der massiven Geldmengenausdehnung gelang es der SNB, die Fran- kenzinsen am Libormarkt sogar in den negativen Bereich zu drücken. Zudem hat die SNB in diversen Stellungnahmen deutlich gemacht, dass sie jederzeit gewillt ist, bei Bedarf weitere Massnahmen zur Schwächung des als deutlich überbewertet erachte- ten Frankens zu ergreifen. Der Bundesrat begrüsst die konsequente Politik der SNB zur Normalisierung der Verhältnisse an den Devisenmärkten und unterstützt sie in ihren weiteren Aktivitä- ten zur Verbesserung der monetären Rahmenbedingungen für die schweizerische Exportwirtschaft. Im Hinblick auf deren preisliche Wettbewerbsfähigkeit ist eine weitere Abschwächung des Frankens anzustreben. Trotz der mit der Schwächung des Frankens verbundenen Ausdehnung der Geldmenge erkennt der Bundesrat im gegebenen Umfeld keine Inflationsgefahr. Wenn sich die Verhältnisse an den Devi- senmärkten wieder normalisieren, wird es darum gehen, die geschaffene Liquidität rechtzeitig wieder abzuschöpfen, wozu die SNB über die notwendigen Instrumente verfügt.
2.1.2 Bereits beschlossene Massnahmen des Bundes
Im Februar 2011 wurden bereits Massnahmen zur Abschwächung der negativen Effekte der Frankenstärke beschlossen. Um die Tourismusbranche aufgrund des erstarkten Frankens zu entlasten, wurden für die touristische Landeswerbung für
2011 und 2012 zusätzlich 12 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Des Weite-
ren wurden für 2011 und 2012 die Mittel der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) um zusätzliche 20 Millionen Franken erhöht. Die Verlängerung zusätzlicher Instrumente der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) wurde ebenfalls beschlossen. Da bei den Importen der Verdacht auf unzulängliche Weitergabe von Wechselkursvorteilen bestand, hat der Bundesrat zudem die Ver- waltung beauftragt, die möglichen Problembereiche aufzudecken. Schliesslich wurde die Arbeitsgruppe unter der Führung des SECO und mit Vertreterinnen und Vertretern der SNB, des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), des Schweizerischen Gewerbeverbandes, von Swissmem, economiesuisse und der Bankiervereinigung beauftragt, weiterhin die Finanzierungssituation der Unterneh- men zu beobachten und quartalsweise zu berichten.
2.1.3 Wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik
Zweck der Wachstumspolitik ist es, die internationale Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft durch die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu festi- gen und damit die Grundlagen für Wachstum und Prosperität zu erhalten. Dazu bedarf es auch in der Schweiz einer Fortsetzung der Wirtschaftsreformen. Denn wo andere Länder – krisengeschüttelt – ihre Wirtschaftsstrukturen umbauen, muss auch die Schweiz produktiver werden, insbesondere wenn sich der hohe Frankenkurs nicht so rasch korrigieren sollte. Zum Produktivitätszuwachs hat namentlich auch die Binnenwirtschaft beizutragen angesichts ihrer Wirkungen auf die Kosten von Vorleistungen für die Exportwirtschaft und auf die Kosten der allgemeinen Lebens- haltung. Mit den vergangenen Reformen konnte bewirkt werden, dass die Schweiz beim Grad der Liberalisierung der Märkte für Güter und Dienstleistungen auf einen Rang im Mittelfeld der OECD-Staaten aufgerückt ist. Sie bewahrt ihre im internationalen Vergleich seit jeher gute Position bei den öffentlichen Finanzen, der Höhe der Erwerbsbeteiligung und auch beim Bildungsstand der Bevölkerung und der Innova- tionskraft der Unternehmen. Der Rechtsrahmen ist der unternehmerischen Initiative förderlich. Die Integration in den europäischen Binnenmarkt ist fortgeschritten, namentlich wegen der Personenfreizügigkeit, kennt aber Defizite. Das Vertragsnetz mit Nicht-EU-Mitgliedern in Form von Freihandels-, Investitions- und Doppelbe- steuerungsabkommen ist ähnlich weit entwickelt wie dasjenige konkurrierender Handelsnationen. Seine Weiterentwicklung wird allerdings durch den Schutz des Agrarsektors behindert. Unter den wachstumspolitischen Herausforderungen der Zukunft können sechs hervorgehoben werden: (1) Die notwendige Erhöhung der Finanzstabilität soll unter Wahrung der Attraktivität des Finanzplatzes erfolgen. Hier ist auch die Wirtschafts- aussenpolitik gefordert, denn es muss darauf hingewirkt werden, dass die Finanz- marktregulierungen auf den anderen wichtigen Finanzplätzen die Dienstleistungs- erbringung ab Standort Schweiz nicht beeinträchtigen oder gar diskriminieren. (2) Der internationale Marktzugang ist für unsere Wirtschaft mit weiteren Freihan- delsabkommen zu erweitern. (3) Die Kosteneffizienz derjenigen Bereiche des Bin- nensektors, welche heute stark reguliert sind, ist zu erhöhen. Das Gesundheitswesen
ist in dieser Hinsicht bedeutend, denn nicht nur das Prämienwachstum spricht für Kostensenkungen, sondern auch die sich abzeichnende Öffnung der Gesundheits- märkte in der EU. (4) Angesichts zunehmender Kapazitätsengpässe werden neben Reformen von Marktordnungen auch Ausbauten bei der Infrastruktur ins Wachs- tumsprogramm aufzunehmen sein. Ein wichtiges Element wird in diesem Zusam- menhang die Steuerung der Mobilität sein. Hier wird auch der Preis wieder verstärkt eine Funktion übernehmen müssen. (5) Die Umsetzung der klimapolitischen Ziele mit vertretbaren Kosten und die Steigerung der Ressourceneffizienz stellen eine grosse Herausforderung dar. Ein gesichertes langfristiges Wachstum nimmt Druck von den Sozialwerken. (6) Bei den Sozialwerken sind – wo noch nicht vorhanden – Mechanismen zur nachhaltigen Finanzierung einzuführen.
2.2 Finanzpolitischer Rahmen
2.2.1 Aktueller finanzieller Planungsstand
Basierend auf der Hochrechnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) per Ende Juni 2011 ist davon auszugehen, dass das Rechnungsergebnis 2011 um knapp 3,2 Milliarden besser ausfallen wird als budgetiert: Der erwartete Überschuss beläuft sich auf 2,5 Mrd. (gegenüber einem Defizit von 0,6 Mrd. gemäss Budget; vgl. Tabelle). Da die Schuldenbremse in diesem Jahr noch ein Defizit zulässt, ist der strukturelle Überschuss, d.h. die Unterschreitung der Vorgabe der Schuldenbremse, noch grösser (rund 2,9 Mrd.).
Tabelle Handlungsspielraum 2011 gemäss Schuldenbremse
Mio. CHF Voranschlag HR Juni Differenz 2011 2011
Ordentliche Einnahmen 62 423 64 540 +2 117 Ordentliche Ausgaben 63 069 62 006 –1 063 Ordentliches Finanzierungsergebnis –646 2 534 +3 180 konjunkturell –811 –387 +424 strukturell 166 2 921 +2 756
Pro memoria: – Konjunkturfaktor (Stand Juni 2011) 1.013 1.006 –0.007 – Ausgabenplafond 63 234 64 927 +1 693
Dieses gute Ergebnis ist keine Überraschung: Einnahmenseitig hat es sich bereits zu Beginn des Jahres 2011 abgezeichnet, weil das unerwartet gute Rechnungsergebnis
2010 (welches bei der Budgetierung für 2011 noch nicht berücksichtigt wurde) als
Basiseffekt ins Jahr 2011 hineinwirkt. Auch die Minderausgaben bewegen sich im gewohnten Rahmen. Das gute Hochrechnungsergebnis bewirkt somit keinen zusätzlichen finanzpo- litischen Handlungsspielraum im Jahr 2012, weil das schon früh absehbare gute Resultat 2011 auf der Einnahmenseite im Voranschlag 2012 bereits berücksichtigt wurde. Es ermöglichte eine deutliche Aufwärtskorrektur gegenüber dem alten Finanzplan und konnte die neu hinzugekommenen Einnahmenausfälle (tiefere SNB- Gewinnausschüttung, Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital) auffan- gen, sodass der Bundesrat am 24. August 2011 einen ausgeglichenen Voranschlag
2012 verabschieden konnte, der einen strukturellen Überschuss von 466 Millionen
vorsieht. Der Legislaturfinanzplan 2013–2015 wird vom Bundesrat im Herbst bereinigt und Anfang 2012 gemeinsam mit der Legislaturplanung 2011–2015 verabschiedet. Gemäss Planungsstand per Ende Juni 2011 werden die Vorgaben der Schulden- bremse erreicht. Die strukturellen Überschüsse sind mit rund 100 Millionen aller- dings relativ klein.
2.2.2 Haushaltsrisiken
Der strukturelle Überschuss im Jahr 2011 dürfte auch bei einem spürbaren Konjunk- tureinbruch gegen Ende 2011 erhalten bleiben. Einerseits sind per Mitte 2011 bereits rund 2/3 der Einnahmen eingegangen, andererseits reagieren die Einnahmen veran- lagungs- und erhebungsbedingt mit einer Verzögerung von mindestens einem Quar- tal auf die wirtschaftlichen Entwicklungen. Zudem würde ein spürbarer Rückgang des realen Wachstums noch in diesem Jahr auch den von der Schuldenbremse ge- währten Spielraum automatisch erhöhen (d.h. das konjunkturell zulässige Defizit vergrössern). Trotzdem verbleibt bei den Einnahmen (insbesondere bei der Verrech- nungssteuer) bis zum definitiven Rechnungsabschluss einige Unsicherheit. Bei den Minderausgaben halten sich die Schwankungen indessen erfahrungsgemäss in relativ engen Grenzen. Auch für das Budgetjahr 2012 geht der Bundesrat davon aus, dass im Falle einer deutlichen Eintrübung der Wirtschaft im Jahr 2012 keine Notwendigkeit für Ausga- benkürzungen entsteht: Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat die Auswirkungen einer weiteren Frankenaufwertung in einem Haushaltsszenario untersucht (Voran- schlag 2012, Band 3, Ziff. 32). Dieses «Bad-Case-Szenario» zeigt, dass eine kon- junkturelle Verschlechterung im Voranschlag 2012 nur einen geringen Einfluss auf den strukturellen Saldo des Bundeshaushaltes hat. Dank der konjunkturgerechten Ausgestaltung der Schuldenbremse wird das schlechtere Finanzierungsergebnis durch einen grösseren Konjunkturfaktor fast vollständig kompensiert, und der Bun- deshaushalt kann seine Wirkung als automatischer Stabilisator entfalten. Hohe Unsicherheit besteht jedoch im Hinblick auf die Gewinnausschüttung der SNB. Die revidierte Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen der SNB und dem EFD wird zwar erst im vierten Quartal 2011 vorliegen. Da der Franken seit der materiellen Verabschiedung durch den Bundesrat aber noch einmal deutlich stärker wurde, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die SNB im Jahr 2012 einen Gewinn aus- schüttet, deutlich reduziert worden. Das Risiko, dass die im Voranschlag 2012 noch eingestellten 333 Millionen nicht eintreffen werden, ist relativ hoch. Der Wegfall dieser Position würde durch den Konjunkturfaktor nicht aufgefangen, d.h. er ginge voll zulasten des im Budget noch ausgewiesenen strukturellen Überschusses. Im
Sinne einer realistischen Planung ist deshalb aus heutiger Sicht von einem entspre- chend tieferen strukturellen Überschuss im Jahr 2012 in der Höhe von 133 Millionen auszugehen. In den Legislaturfinanzplanjahren 2013–2015 würde ein Ausfall der SNB-Gewinn- ausschüttung ohne Korrekturmassnahmen indessen zu einer Verletzung der Vorga- ben der Schuldenbremse führen. Ferner zeigen die Szenarienberechnungen, dass eine länger anhaltende wirtschaftliche Abschwächung in der Schweiz zu einem erheblichen finanzpolitischen Korrekturbedarf führen würde. Zudem stehen noch Ausgabenbeschlüsse des Parlaments an, beispielsweise betreffend die Ersatzbeschaf- fung von Kampfflugzeugen.
2.2.3 Finanzielle Möglichkeiten für Sofortmassnahmen
zur Abfederung der Frankenstärke Nach Ansicht des Bundesrates ist es gerechtfertigt, einen Teil des absehbaren guten Ergebnisses 2011 für die Abfederung der Auswirkungen der Frankenstärke einzuset- zen. Schliesslich ist es nicht zuletzt die gute Situation der öffentlichen Haushalte der Schweiz, die als «Stabilitätsbonus» zum starken Franken beigetragen hat. Trotzdem darf die gegenwärtige Situation nicht dazu verleiten, die finanzpolitischen Errungen- schaften zu gefährden. Auf lange Sicht wird ein gesunder Bundeshaushalt für die Schweizer Volkswirtschaft auf jeden Fall ein Standortvorteil sein. In diesem Sinne sind auch die mit der vorliegenden Botschaft unterbreiteten Sofort- massnahmen zu verstehen: Es geht darum, die Auswirkung der Aufwertung des Frankens im zweiten Halbjahr 2011 abzufedern, nicht aber eine dauerhafte Hilfe zu etablieren. Der gesetzliche Budgetierungsgrundsatz der Jährlichkeit (Art. 31 Abs. 1 Finanz- haushaltgesetz vom 7. Okt. 20051 ist dabei strikte einzuhalten: Die Mittel sind noch im laufenden Jahr zu verwenden, andernfalls verfallen sie. Der Bundesrat schlägt vor, für die Sofortmassnahmen 2011 einen Betrag von rund
870 Millionen Franken einzusetzen. Den ganzen geschätzten strukturellen Über-
schuss 2011 von 2,9 Milliarden einzusetzen, wäre angesichts der noch verbleibenden Unsicherheit bei der Hochrechnung unvorsichtig. Zudem ist mit einer Begrenzung eher gewährleistet, dass die unabdingbare zeitliche Limitierung sowie die Zielge- richtetheit der Massnahmen gewährleistet sind.
2.3 Massnahmen
2.3.1 Übersicht
Die Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit lassen sich in zwei Pakete gliedern: Ein erstes Paket (Mass- nahmenpaket 2011) umfasst die Äufnung der Arbeitslosenversicherung sowie kurz- fristige Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Diese Massnahmen lassen sich noch 2011 umsetzen. Sie werden dem Parlament mit der vorliegenden Botschaft in Form von zwei Beschlüs- sen unterbreitet: Die zur Umsetzung nötigen Gesetzesanpassungen sollen in dem als Mantelerlass ausgestalteten Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit vorgenommen werden (Ziff. 3). Ihre Finanzierung erfolgt mit einem Bundesbeschluss über einen vorgezogenen Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011 (Ziff. 4). Mit dem ersten Paket ergreift der Bundesrat Massnahmen zur kurzfristigen Unter- stützung der Wirtschaft. Für die Prosperität des Wirtschaftsstandortes Schweiz sind aber längerfristige Massnahmen unerlässlich. Deswegen wird der Bundesrat in einem zweiten Paket Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in verschiedenen Bereichen vorschlagen. Damit sollen die Herausforderungen, welche die aktuelle Frankenstärke stellt, in Zukunft leichter bewältigt werden.
keinen Einfluss auf die Währungen. Das Einverständnis aller Besteller zu Nachver- handlungen kann somit vorausgesetzt werden. Der Bund sieht daher eine solche Nachverhandlung der Angebotsvereinbarungen für das Fahrplanjahr 2011 vor. Der dadurch zu erwartende Aufwand ist mit rund
18 Millionen zu beziffern.
Der Bund wird alle Transportunternehmen des regionalen Personenverkehrs auffor- dern aufzuzeigen, auf welchen touristischen Linien seit Anfang 2011 ein Nachfrage- rückgang zu verzeichnen war. Zusätzlich sind die entsprechenden Einnahmeausfälle gegenüber den Offerten für das gesamte Jahr 2011 zu schätzen. Liegen die Einnah- meausfälle über einem noch festzulegenden Schwellenwert, so kann eine Nachver- handlung vorgenommen werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden dabei anteilsmässig auf die betroffenen Transportunternehmen aufgeteilt werden. Damit die zweckgemässe Mittelverwendung sichergestellt ist, d.h. nur diejenigen Transportunternehmen von der Massnahme profitieren, welche auch effektiv von der Frankenstärke betroffen sind, sieht der Bund gestützt auf Artikel 22 ARPV als zusätzliche Controllingmassnahme vor, die Vereinbarungen mit den Transportunter- nehmen mit einem Vorbehalt zu versehen. Sollte sich im Rahmen der Ist-Rechnung 2011 herausstellen, dass der effektive Einnahmeverlust geringer ist als geschätzt, oder sollte für das Transportunternehmen auf den betroffenen Linien gar ein Gewinn resultieren, so ist dieser Gewinn mit den Abgeltungen des Bundes für das Fahrplan- jahr 2012 zu verrechnen. Gestützt auf den vorliegenden Antrag soll der Kredit regionaler Personenverkehr für das Jahr 2011 um 18 Millionen Franken aufgestockt werden.
Finanzieller Umfang: 18,0 Millionen im Jahr 2011 Umsetzung: Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011
3 Bundesgesetz über Massnahmen zur
Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
3.1 Grundzüge der Vorlage
3.1.1 Ausgangslage
Die Schweizer Wirtschaft hat in der Vergangenheit verschiedentlich Phasen von Höherbewertungen des Frankens durchlebt und gemeistert. Die heutige starke Überbewertung des Frankens in der Konstellation mit einer weltwirtschaftlichen Abkühlung ist jedoch beispiellos. Die Aufwertung 1977/78 und diejenigen in den 1990er-Jahren waren jeweils von einem vergleichsweise günstigen weltwirtschaft- lichen Umfeld begleitet. In den 1990er-Jahren verteilte sich die Erhöhung des Aus- senwertes auf mehrere Jahre, sodass die Unternehmen Zeit hatten, sich an die neue Situation anzupassen. Die gegenwärtige isolierte Höherbewertung, begleitet von einer Eintrübung der weltwirtschaftlichen Lage, stellt ein hohes Risiko für die wirt- schaftliche Entwicklung dar.
Vor diesem Hintergrund unterbreitet der Bundesrat dem Parlament mit vorliegender Botschaft ein Paket mit Sofortmassnahmen, die ihre Wirkung bereits 2011 entfalten können. Ebenfalls Gegenstand des Pakets ist eine vorsorgliche Äufnung des Fonds der Arbeitslosenversicherung.
3.1.2 Die beantragte Neuregelung
Die meisten der mit vorliegender Botschaft unterbreiteten Massnahmen lassen sich gestützt auf bestehendes Recht umsetzen. Die Äufnung des Fonds der Arbeitslosen- versicherung gemäss Ziffer 2.3.2, die Ausgleichszahlungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an internationalen Forschungsprogrammen gemäss Ziffer 2.3.5.2 sowie die Erhöhung der Abgeltung im regionalen Personenverkehr gemäss Ziffer 2.3.6.2 bedingen indes eine befristete Ergänzung der jeweiligen Spezialgesetze. Diese werden im zeitlich befristeten Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, welches die Form eines sogenannten Mantelerlasses hat, zusammengefasst.
3.2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
3.2.1 Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz
vom 7. Oktober 198310 (FIFG) Erläuterung zu Art. 16k Die Massnahme sieht einen einmaligen finanziellen Beitrag vor, mit dem schweize- rische Vertragspartner von internationalen Forschungsverträgen in Fremdwährung einen Teil ihres Währungsverlustes ausgleichen können, um so die Internationalisie- rung der schweizerischen Forschungslandschaft und die Kontinuität des wissen- schaftlichen Nachwuchses für 2011 zu stützen. Gesuchsberechtigt sind grundsätzlich alle Forscherinnen und Forscher, Institutionen und auch Unternehmen, die Fördergelder erhalten aus den 7. EU-Forschungs- rahmenprogrammen, den Programmen der ESA oder aus weiteren internationalen Forschungsprogrammen. Bei den weiteren internationalen Forschungsprogrammen (Bsp. Forschungsförderverträge privater Förderinstitutionen wie etwa der bill & melinda gates foundation) müssen jedoch die Empfänger beziehungsweise die arbeitgebende Institution eine vom Bund gemäss Artikel 16 FIFG unterstützte Insti- tution sein. Für die Gesuchsberechtigung ist zudem erforderlich, dass die Forsche- rinnen und Forscher, Institutionen und Unternehmen, die aufgrund von Forschungs- förderverträgen, die nicht in Franken rechnen, in der Schweiz Forschung betreiben,
2011 einen Verlust erleiden, der 15 % der Vertragssumme übersteigt. Ausgenom-
men sind Verträge von gewinnorientierten Vertragspartnern, die ausserhalb eines internationalen Forschungs- und Entwicklungsprogramms zusammenarbeiten. Einreichemodus: Die Gesuche sollen gesammelt pro beitragsberechtigte Institution eingereicht werden. Im Zentrum stehen die gemäss FIFG förderberechtigten Institu- tionen, die bis 30. Oktober 2011 ein detailliertes Gesamtgesuch über die For- schungsprojekte ihrer Institution (z. B. Universität) einreichen. Dabei reichen sie
10 SR 420.1
auch Gesuche von Unternehmen mit ein, die gemeinsam mit ihnen in internationalen Projekten zusammenarbeiten. Nur Unternehmen, die über keine solche Bindung verfügen, können das Gesuch direkt beim Staatssekretariat für Bildung und For- schung (SBF) einreichen. Das SBF beurteilt die Gesuche und leistet im Rahmen der vorhandenen Mittel eine Zahlung pro Gesuch. Dabei werden mindestens 15 Prozent des Gesamtschadens
2011 vom Schaden als Eigenrisiko in Abzug gebracht. Das SBF berücksichtigt dabei
allfällig getätigte Risikoabsicherungen bei Vertragsabschluss oder allfällige Aus- gleichszahlungen anderer öffentlicher Stellen. Die gesuchstellenden Institutionen und Unternehmen sind diesbezüglich verpflichtet, die entsprechenden Informationen dem SBF mit dem Gesuch einzureichen. Die Ausgleichszahlung ist einmalig und dient der Abfederung des im Jahre 2011 ausgewiesenen Verlustes. Für 2012 müssen die Gesuchsteller bei anhaltender Fran- kenstärke entweder ihre Strukturen angepasst oder mit dem Vertragspartner eine Anpassung des Vertragsgegenstandes verhandelt haben.
3.2.2 Personenbeförderungsgesetz
vom 20. März 200911 (PBG) Erläuterung zu Art. 33 Abs. 1bis Gemäss Artikel 28 Absatz 1 PBG gelten Bund und Kantone den Unternehmen die laut Planrechnung ungedeckten Kosten des von ihnen gemeinsam bestellten Ange- botes des regionalen Personenverkehrs ab. Artikel 33 PBG regelt die finanzielle Aufteilung zwischen Bund und Kantonen. Eine Mitbeteiligung der Kantone an zusätzlichen Abgeltungen im Rahmen eines Stützungsprogramms des Bundes würde aufgrund der kantonalen Verwaltungs- und Entscheidverfahren eine solche Abgel- tung aus zeitlichen und politischen Gründen in Frage stellen. Der Artikel 33 PBG ist daher so zu ergänzen, dass der Bund währungsbedingte Einnahmeausfälle im Rah- men eines Stützungsprogrammes auch ohne Beteiligung der Kantone kompensieren kann. Der Abschluss einer die bestehende ergänzenden Angebotsvereinbarung umfasst somit nur den Bundesanteil und hat keine Auswirkung auf denjenigen der Kantone. Der Kantonsanteil bleibt unverändert. Vor diesem Hintergrund ist sicher- gestellt, dass die Anpassung der Vereinbarungen rasch und einvernehmlich erfolgen kann.
3.2.3 Arbeitslosenversicherungsgesetz
vom 25. Juni 198212 (AVIG) Erläuterung zu Art. 90a Abs. 2 Dem ALV-Fonds sollen 500 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden, um Mehrkosten, insbesondere auch bei der Kurzarbeitsentschädigung zu decken. Im Arbeitslosenversicherungsgesetz wird deswegen die im geltenden Artikel 90a AVIG
11 SR 745.1 12 SR 837.0
vorgesehene Beteiligung des Bundes für das Jahr 2011 um 500 Millionen Franken erhöht.
4 Inhalt des Finanzbeschlusses (Nachtrag IIa/2011)
4.1 Elemente des Finanzbeschlusses
Die rasche Umsetzung der Massnahmen verlangt, dass die dafür nötigen Mittel in einem separaten Nachtrag IIa dem Parlament vorgelegt werden, damit ein entspre- chender Beschluss bereits in der Herbstsession 2011 möglich ist. Die einzelnen Elemente des Nachtrags werden in den folgenden Ziffern 4.2–4.8 beschrieben.
4.2 Abfederung möglicher Konsequenzen der
Frankenstärke für die Arbeitslosenversicherung Mio. CHF Verwaltungseinheit Kreditnr. Bezeichnung Nachtrag
704 SECO A2310.0351 Leistungen des Bundes an die ALV 500,0
Die Verwerfungen an den Devisenmärkten und die konjunkturellen Unsicherheiten dürften in den nächsten Jahren zu höheren Kosten in der Arbeitslosenversicherung führen, insbesondere bei der Kurzarbeitsentschädigung. Um dadurch den mit der
4. AVIG-Revision eingeleiteten Sanierungspfad der Arbeitslosenversicherung nicht
zu gefährden, leistet der Bund im Jahr 2011 einen einmaligen zusätzlichen Beitrag von 500 Millionen. Nähere Ausführungen zur Ausgestaltung der Massnahme finden sich in den Ziffern 2.3.2 und 3.2.3.
4.3 Erhöhung der Mittel für den Preisausgleich
bei der Ausfuhr von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten («Schoggigesetz») Mio. CHF Verwaltungseinheit Kreditnr. Bezeichnung Nachtrag
606 EZV A2310.0211 Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche 10,0
Verarbeitungsprodukte
Infolge der Frankenstärke haben sich die Rohstoffpreisdifferenzen zwischen der Schweiz und dem Ausland erhöht. Mit der beantragten Aufstockung des Budgets
2011 für die Finanzierung der Ausfuhrbeiträge um 10 Millionen auf insgesamt
80 Millionen soll eine Senkung der Ansätze für den Preisausgleich und damit eine
währungsbedingte Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Nahrungsmittelexporte und der darin enthaltenen Schweizer Agrarrohstoffe vermie- den werden (vgl. auch Ziff. 2.3.3).
4.4 Erhöhung des Bundesdarlehens an
die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit Mio. CHF Verwaltungseinheit Kreditnr. Bezeichnung Nachtrag
704 SECO A4200.0108 Darlehen für Schweizerische 100,0
Gesellschaft für Hotelkredit
Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) gewährt nachrangige Darle- hen an Beherbergungsbetriebe in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten und bietet Beherbergungsbetrieben, Tourismusunternehmen, Banken, der öffentlichen Hand sowie weiteren Institutionen in der ganzen Schweiz Beratungstätigkeiten an. Damit die SGH über genügend Spielraum verfügt, um bei einer allfälligen Kredit- verknappung in die Bresche springen zu können, beantragt der Bundesrat eine vorsorgliche und befristete Aufstockung des bestehenden Bundesdarlehens um
100 Millionen zulasten des vorgezogenen Nachtrags IIa zum Voranschlag 2011. Die
SGH wird damit in die Lage versetzt, bei ausgeweiteter Kreditnachfrage oder ausserordentlich beschränktem Kreditangebot rasch und umfassend reagieren zu können. Ende 2015 sollen die zu diesem Zeitpunkt eingesetzten Mittel als dauerhafte Erhöhung des Bundesdarlehens von heute 136 Millionen bei der SGH belassen werden («Fonds de roulement»). Der bis Ende 2015 nicht beanspruchte Teil der zusätzlich gewährten 100 Millionen fliesst an den Bund zurück. Die Detailregelung der Verwendungs- und Rückzahlungskonditionen für das Zusatzdarlehen soll mittels Abschluss einer Subventionsvereinbarung mit der SGH erfolgen (vgl. auch
Ziff. 2.3.4).
4.5 Kommission für Technologie und Innovation (KTI)
Mio. CHF Verwaltungseinheit Kreditnr. Bezeichnung Nachtrag
760 KTI A2310.0477 Technologie- und Innovations- 100,0
förderung KTI
Die Exportindustrie ist für das schweizerische Wirtschaftswachstum von zentraler Bedeutung. Die Basis für den erfolgreichen Absatz von Produkten bildet die Innova- tion und der damit verbundenen Forschung und Entwicklung. Es werden deshalb für das Jahr 2011 zusätzlich 100 Millionen zur Verfügung gestellt, damit Unternehmen unter erleichterten Bedingungen Innovationsprojekte verfolgen können. Die Mass- nahme hat keine Aufstockungen der Voranschlagskredite ab 2012 zur Folge.
Anpassung des Verpflichtungskredits Für die Umsetzung der Massnahmen der KTI wird ein Zusatzkredit beantragt:
Mio. CHF Verwaltungseinheit Verpflichtungskredit Früher bewilligt Aufstockung
706/760 BBT/KTI Finanzierung der Tätigkeit der 553,5 100,0 KTI 2008–2011
4.6 Ausgleichszahlung für Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an internationalen Forschungsprogrammen Mio. CHF Verwaltungseinheit Kreditnr. Bezeichnung Nachtrag
325 SBF A2310.0195 Institutionen Art. 16 FIFG 3,0
325 SBF A2310.0441 Begleitmassnahmen Zusammenarbeit 10,0
Raumfahrt
Durch einmalige Ausgleichzahlungen an Institutionen nach Artikel 16 FIFG, an Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 7. Forschungsrahmenprogramm der EU und an den Forschungsaktivitäten der ESA sollen die Auswirkungen der Frankenstärke im Jahr 2011 abgefedert werden. Voraussetzung für eine Beitragsberechtigung ist ein Währungsverlust im Jahr 2011, der eine Untergrenze von 15 Prozent der Vertrags- summe im Bereich der aufgeführten Forschungsförderungsinstrumente übersteigt. Mit dieser Massnahme soll die Internationalisierung der Forschungslandschaft erhalten und die Nachwuchsförderung gestützt werden.
Anpassung von Verpflichtungskrediten/Zahlungsrahmen: Für die Umsetzung der Massnahmen ist der Zahlungsrahmen für Beiträge an Institu- tionen nach Artikel 16 Absatz 3 Buchstaben b und c FIFG aufzustocken. Ausserdem werden Zusatzkredite für die Begleitmassnahmen zum 7. Forschungsrahmenpro- gramm und zur ESA beantragt:
Mio. CHF Verwaltungseinheit Zahlungsrahmen / Verpflichtungskredit Früher bewilligt Aufstockung
325 SBF Institutionen Art. 16 FIFG 137,9 3,0
2008–2011
325 SBF Begleitmassnahmen zur 51,0 30,0
Vollbeteiligung am 7. FRP der EU 2007–2013
325 SBF Begleitmassnahmen Zusammen- 25,9 10,0
arbeit Raumfahrt 2008–2011
4.7 Unternehmertum und Innovation in der Forschung
Mio. CHF Verwaltungseinheit Kreditnr. Bezeichnung Nachtrag
325 SBF A2310.0193 Stiftung Schweizerischer Nationalfonds 10,0
328 ETH-Bereich A2310.0346 Finanzierungsbeitrag an den 6,0
ETH-Bereich
Mit dem Nachtrag zum Voranschlag 2011 werden zusätzliche Mittel beantragt, um den Transfer von Forschungserkenntnissen in die Wirtschaft zu beschleunigen. Der Schweizerische Nationalfonds und die beiden ETH weisen diesbezüglich bereits beträchtliche Erfahrungen auf und können deshalb gezielt vorgehen. Der SNF wird seine Mittel im Jahr 2012 zusprechen; der ETH-Bereich kann erste Zahlungen im Jahr 2011 auslösen.
Anpassung von Zahlungsrahmen/Verpflichtungskrediten: Zur Umsetzung der Massnahme sind der Zahlungsrahmen für die Institutionen der Forschungsförderung und derjenige für den ETH-Bereich aufzustocken. Ausserdem wird ein Zusatzkredit für die Investition an der ETH Lausanne («Teaching and Innovation Square») beantragt:
Mio. CHF Verwaltungseinheit Zahlungsrahmen / Verpflichtungskredit Früher bewilligt Aufstockung
325 SBF Institutionen der Forschungs- 3 824,3 10,0
förderung 2008–2011
328 ETH-Bereich Finanzierungsbeitrag des 10 493,8 15,0
Bundes an den ETH-Bereich 2008–2011
620 BBL ETH-Bauten 2010 grösser 12,0 9,0
als 10 Mio.
4.8 Umsetzungsreife Forschungsinfrastrukturen des
ETH-Bereichs Mio. CHF Verwaltungseinheit Kreditnr. Bezeichnung Nachtrag
328 ETH-Bereich A2310.0346 Finanzierungsbeitrag an den 30,1
ETH-Bereich
Mit der Aufstockung des Finanzierungsbeitrags und des Voranschlagskredits ETH- Bauten wird ermöglicht, Investitionen namentlich im Hinblick auf den Bau des Röntgenlasers «SwissFEL» vorzuziehen.
Anpassung von Zahlungsrahmen/Verpflichtungskrediten: Zur Umsetzung der Massnahme ist der Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich aufzustocken, der bereits mit der Massnahme 4.7 eine Aufstockung erfährt. Ausser- dem wird ein neuer Verpflichtungskredit in der Höhe von 12,9 Millionen für erste Investitionen im Zusammenhang mit dem allfälligen späteren Bau des SwissFEL beantragt. Für die restlichen Investitionsausgaben in der Höhe von 1,5 Millionen ist kein neuer Verpflichtungskredit erforderlich, da diese Verpflichtungen innerhalb des bereits bestehenden Rahmenkredites ETH-Bauten 2011 eingegangen werden kön- nen.
Mio. CHF Verwaltungseinheit Zahlungsrahmen/Verpflichtungskredit Früher bewilligt Aufstockung
328 ETH-Bereich Finanzierungsbeitrag des 10 493,8 44,5
Bundes an den ETH-Bereich 2008–2011
620 BBL Neuer Verpflichtungskredit – 12,9
SwissFEL
4.9 Alpenquerender kombinierter Verkehr
Mio. CHF Verwaltungseinheit Kreditnr. Bezeichnung Nachtrag
802 BAV A2310.0214 Abgeltung alpenquerender kombi- 28,5
nierter Verkehr
Mit der Aufstockung des Kredits für die Abgeltung des alpenquerenden kombinier- ten Verkehrs können die auf die Euroschwäche zurückzuführenden Erlösminderun- gen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen zum Teil kompensiert werden. Die Massnahme unterstützt die Erreichung des in der Verfassung verankerten Ziels zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene.
4.10 Regionaler Personenverkehr
Mio. CHF Verwaltungseinheit Kreditnr. Bezeichnung Nachtrag
802 BAV A2310.0216 Regionaler Personenverkehr 18,0
Mit der Aufstockung des Kredits für die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs können die auf die Aufwertung des Frankens zurückzuführenden Erlösminderungen bei den abgeltungsberechtigten Transportunternehmen mit einem hohen Anteil touristischem Verkehr kompensiert werden. Der Bund sieht eine Nachverhandlung der Angebotsvereinbarungen mit den betroffenen Unternehmen vor. Die nachgewie- senen Einnahmeausfälle gegenüber den der Angebotsvereinbarung zugrunde liegen- den Planrechnung sollen durch eine Erhöhung der Abgeltung ausglichen werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden dabei anteilsmässig auf die betroffenen Unternehmen aufgeteilt.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Insgesamt führt die Vorlage zu Mehrausgaben für den Bundeshaushalt von 869 Millionen (vgl. Tabelle unter Ziff. 2.3.1). Mit den im Bundesgesetz über Mass- nahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbs- fähigkeit vorgesehenen Gesetzesänderungen werden drei der im Massnahmenpaket
2011 vorgesehenen Massnahmen ermöglicht. Diese haben im Jahr 2011 folgende
einmalige Ausgaben im Bundeshaushalt zur Folge:
in Mio.
Vorsorgliche Äufnung des Fonds der ALV 500,0 Ausgleichszahlung für internationale Forschungsprogramme 43,0 Regionaler Personenverkehr 18,0
Total 561,0
5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
Die mit dem Mantelerlass unterbreiteten Gesetzesänderungen haben keine Auswir- kungen auf Kantone und Gemeinden. Die Bestellung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs ist an sich eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Die vorgesehene Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (vgl. Ziff. 3.2.2) stellt aber sicher, dass die Kompensation der währungsbedingten Erlösausfälle der Trans- portunternehmen ohne finanzielle Beteiligung der Kantone erfolgen kann.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Mit den vorliegenden Gesetzesänderungen sollen die Auswirkungen der Franken- stärke auf die Volkswirtschaft abgefedert werden. Die Verwendung eines Teils des absehbaren Überschusses im 2011 stellt den seit der Einführung der Schuldenbremse eingeschlagenen Kurs der finanzpolitischen Stabilität nicht in Frage. Der langfristige Wettbewerbsvorteil gesunder öffentlicher Finanzen der Schweiz bleibt trotz des Massnahmenpakets erhalten.
6 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 23. Januar 200813 über die Legislatur- planung 2007–2011 noch im Bundesbeschluss vom 18. September 200814 über die Legislaturplanung 2007–2011 angekündigt. Die vorgesehene Gesetzesänderungen ist dringlich und war nicht vorhersehbar. Somit sind sie auch ausserhalb der Legisla- turplanung zu beschliessen.
7 Rechtliche Aspekte
7.1 Verfassungsmässigkeit
Die beantragten Gesetzesänderungen stützen sich auf die jeweiligen Kompetenzbe- stimmungen der Bundesverfassung. Der einfache Bundesbeschluss über den Nach- trag IIa 2011 liegt in der Finanzkompetenz der Bundesversammlung nach Artikel
167 BV. Ausserdem bestehen für die einzelnen Kredite und Zahlungsrahmen beson-
dere Rechtsgrundlagen in den einzelnen Aufgabenbereichen.
7.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen
der Schweiz Die Massnahmen haben keine Auswirkungen auf internationale Verpflichtungen der Schweiz.
7.3 Erlassform
Damit das Massnahmenpaket 2011 umgesetzt werden kann, müssen drei Bundesge- setze geändert werden, für die seinerzeit nach Artikel 141 der Bundesverfassung das Referendum verlangt werden konnte. Das vorliegende Gesetz fasst diese in einem sogenannten Mantelerlass zusammen. Dieser ist in die Form eines Bundesgesetzes gekleidet. Damit die Massnahmen ihre Wirkung noch im Jahr 2011 entfalten kön- nen, müssen die rechtlichen Grundlagen in der Herbstsession 2011 behandelt wer- den. Damit ist die Anwendung des Sonderverfahrens im Interesse einer wirksamen Politik unabdingbar. Aus den genannten Gründen wird das befristete Bundesgesetz
13 BBl 2008 753
14 BBl 2008 8543
als dringlich erklärt (Art. 165 Abs. 1 BV). Das dringliche Bundesgesetz ist auf ein Jahr befristet und unterliegt somit nicht dem fakultativen Referendum.
7.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV15 hält fest, dass Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als
2 Millionen nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider
Räte bedürfen. Dies betrifft zunächst die mit dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beantragten Gesetzesänderungen: Die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung (500 Mio.) und im Forschungsbereich (43 Mio.) überschreiten die Grenze von
20 Millionen. Aus diesem Grunde sind Artikel 90a Absatz 2 AVIG und Artikel 16k
FIFG unabhängig von der Frage nach einmaligen oder wiederkehrenden Ausgaben der Ausgabenbremse zu unterstellen. Die Kompensation der Einnahmenausfälle im regionalen Personenverkehr hat zwar einmaligen Charakter. Die betroffenen Abgel- tungen nach dem Personenbeförderungsgesetz werden jedoch periodisch zugunsten des betrieblichen Aufwandes gewährt und sind deshalb wiederkehrender Natur. Die entsprechenden Ausgaben (18 Mio.) überschreiten die für wiederkehrende Ausgaben massgebende Grenze, weshalb Artikel 33 Absatz 1bis PBG ebenfalls der Ausgaben- bremse zu unterstellen ist. Ebenfalls der Ausgabenbremse zu unterstellen sind zu- dem Artikel 3 und Artikel 5 des Bundesbeschlusses über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011.
15 SR 101