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Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2011 (Immobilienbotschaft EFD 2011)

vom 11. Mai 2011

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Erhöhung des Verpflichtungskredits für zivile Bauten im Portfolio des Eidgenössischen Finanzdepartements.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.

11. Mai 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2011-0408 4201

Übersicht

Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft die Zustimmung zu einem ein- fachen Bundesbeschluss über einen Gesamtkredit von 220 000 000 Franken zur Erhöhung des Verpflichtungskredits «Zivile Bauten» beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL).

Der Gesamtkredit von 220 000 000 Franken teilt sich wie folgt auf:

Bern, Kochergasse 9, Umbau und Sanierung Bundeshaus Ost Benutzer: Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD), Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Parlamentsdienste (PD) «Zivile Bauten»: 70 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2001.274) (Ziff. 2.1 der Botschaft)

Das Bundeshaus Ost an der Kochergasse 9 in Bern ist Teil des aus drei Bauten zusammengewachsenen Gebäudekomplexes «Bundeshäuser», zu dem neben dem benachbarten Parlamentsgebäude auch das Bundeshaus West zählt. Das über hundertjährige Gebäude im Stil der Neurenaissance ist historisch wertvoll und denkmalpflegerisch geschützt. Das Bundeshaus Ost wurde als Verwaltungsgebäude konzipiert und diente von Beginn an der Unterbringung des EVD (vormals Industrie- und Landwirtschaftsde- partement) sowie des VBS (vormals Eidgenössisches Militärdepartement). Auf der Basis der «Unterhaltsstrategie Bundeshäuser» wurde für das Bundeshaus Ost ein Handlungsbedarf in den Bereichen Belegung, baulicher Unterhalt und technische Installationen festgestellt. Das vorliegende Projekt umfasst schwergewichtig die Sanierung der Innenräume mit einer Bereinigung der Raumstruktur, die Erneuerung der haus- und sicherheits- technischen Anlagen sowie eine punktuelle Sanierung der Gebäudehülle. Um die technische Infrastruktur den heutigen Anforderungen anpassen zu können, wird unter dem bestehenden Gebäude zusätzlicher Raum geschaffen. Dank innovativer, ökologischer und wirtschaftlicher Umbauten und Sanierungen will der Bund dieses Gebäude wieder als repräsentativen, funktionalen, qualitativ hochstehenden Sitz der Departementsvorsteherinnen und -vorsteher und der Gene- ralsekretariate von EVD und VBS gestalten sowie weiterhin Arbeitsplätze für die PD zur Verfügung stellen. Das Bundeshaus Ost ist ein geschütztes Objekt; sämtliche baulichen Massnahmen müssen deshalb in enger Absprache mit der Denkmalpflege der Stadt Bern geplant und ausgeführt werden. Der Perimeter ist darüber hinaus archäologische Ver- dachtsfläche, sodass alle geplanten Bodeneingriffe durch den Archäologischen Dienst des Kantons Bern begleitet werden müssen.

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Die Nutzer werden während der Bauarbeiten in zentrumsnahe Objekte umquartiert. Für die Departementsleitungen von EVD und VBS ist die Schwanengasse 2 vorge- sehen, die bereits bei der Sanierung des Bernerhofs und der Inselgasse 1 als tempo- rärer Sitz genutzt wurde. Das Gebäude wird nach der Sanierung wie bisher die Büros der Departements- vorsteherinnen und -vorsteher und der Generalsekretariate von EVD und VBS beherbergen sowie Teile der PD.

Aufgrund des Bauprojekts und des Kostenvoranschlags ist ein Verpflichtungskredit von 70 000 000 Franken erforderlich.

Rahmenkredit Benutzer: Zivile Bundesverwaltung im In- und Ausland «Zivile Bauten»: 150 Millionen Franken (Projekt-Nr. 620.2012) (Ziff. 2.2 der Botschaft)

Aus dem beantragten Rahmenkredit von 150 Millionen Franken werden Verpflich- tungskredite für das Immobilienportfolio des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) abgetreten. Zum Immobilienportfolio des BBL gehören jene Immobilien, die für die Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung sowie der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen bestimmt sind. Die eidgenössischen Räte werden im Rahmen der jährlichen Staatsrechnung mit der Zusatzdokumentation «Stand der Verpflichtungskredite des Bundesamtes für Bauten und Logistik» unter anderem über die einzelnen Abtretungen und die Beanspru- chung dieses Rahmenkredits orientiert.

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Botschaft

1 Präsentation der Projekte

1.1 Ausgangslage

Die Immobilienpolitik des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) stellt die Wert- und Funktionserhaltung des von ihm betreuten Immobilienportfolios mit einem Anschaffungswert von rund 5,9 Milliarden Franken in den Vordergrund und verwendet dafür einen wesentlichen Teil der zur Verfügung stehenden Voran- schlagskredite. Die in den vergangenen Jahren erfolgten Kreditkürzungen haben dazu geführt, dass unbestrittene grössere Vorhaben zurückgestellt werden mussten.

1.2 Verpflichtungskredit «Zivile Bauten»

Grosse Bauvorhaben erfordern oft länger dauernde baurechtliche Auflage- und Genehmigungsverfahren, deren Zeitdauer aufgrund eventueller Einsprachen und Rekurse nicht immer im Voraus absehbar ist. Deshalb können Verzögerungen von mehreren Monaten oder sogar Jahren resultieren. Damit dem BBL genügend Hand- lungsspielraum bleibt, um die entstehenden Lücken mit anderen wichtigen und dringenden Bauvorhaben zu füllen, muss es entsprechende Vorarbeiten leisten. Dafür sind wiederum die entsprechenden Verpflichtungskredite notwendig. Bei der vorliegenden Baubotschaft geht es um Verpflichtungskredite für Bauvor- haben, deren Vorbereitungsarbeiten jetzt ausgelöst werden müssen, damit einerseits die Bauten zum richtigen Zeitpunkt bezugsbereit sind und andererseits die vom Bundesrat genehmigte Immobilienpolitik umgesetzt werden kann. Die Realisierung der Bauprojekte hängt aber nicht nur von den Verpflichtungskredi- ten und den Baubewilligungen, sondern auch von den verfügbaren Voranschlags- krediten ab. Die Kosten für die Vorstudien und die Projektierung des mit dieser Immobilien- botschaft beantragten Bauvorhabens von mehr als 10 Millionen Franken Investi- tionssumme wurden gemäss Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung vom 5. Dezember

2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB,

SR 172.010.21) aus den früher bewilligten Rahmenkrediten abgetreten.

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2 Verpflichtungskredit «Zivile Bauten»

2.1 Bern, Kochergasse 9, Umbau und Sanierung

Bundeshaus Ost Benutzer: Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD), Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Parlamentsdienste (PD) «Zivile Bauten»: 70 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2001.274)

2.1.1 Ausgangslage

Das Bundeshaus Ost an der Kochergasse 9 in Bern ist Teil des aus drei Bauten zusammengewachsenen Gebäudekomplexes «Bundeshäuser», zu dem neben dem benachbarten Parlamentsgebäude auch das Bundeshaus West zählt. Das Bundeshaus Ost wurde als Verwaltungsgebäude konzipiert und diente von Beginn an der Unter- bringung des EVD (vormals Industrie- und Landwirtschaftsdepartement) sowie des VBS (vormals Eidgenössisches Militärdepartement). Es wird nach der Sanierung wie bisher die Departementsvorsteherinnen und -vor- steher und die Generalsekretariate von EVD und VBS beherbergen sowie Teile der PD. Das BBL hat auf der Basis seiner «Unterhaltsstrategie Bundeshäuser» für das Bun- deshaus Ost einen Handlungsbedarf in den Bereichen Belegung, baulicher Unterhalt und technische Installationen festgestellt. Eine der letzten baulichen Reserven im Bundeshausperimeter besteht im Volumen unter dem Bundeshaus Ost. Gleichzeitig mit dem Umbau und der Sanierung des Gebäudes soll diese Reserve genutzt werden (unterirdische Erweiterung), um die technische Infrastruktur den heutigen Anforderungen anpassen zu können. Dank dieser Erweiterung müssen in den Obergeschossen keine Büro- in Infrastruktur- räume umgenutzt werden. Die in den letzten Jahren durchgeführten Sanierungen des Bundeshauses West und des Bernerhofs gelten als Vergleichsprojekte.

2.1.2 Projektbeschrieb

Grundsätzliches Das Bundeshaus Ost soll saniert, umgebaut und erweitert werden. Die geplanten Massnahmen umfassen eine Sanierung der Innenräume mit einer Bereinigung der Raumstruktur, die Erneuerung der haus- und sicherheitstechnischen Anlagen sowie eine punktuelle Sanierung der Gebäudehülle. Zusätzlicher Bedarf an Infrastruktur- räumen für den gesamten Bundeshausperimeter soll mit einer unterirdischen Erwei- terung unter dem bestehenden Gebäude abgedeckt werden. Mit dem Ausführungs- standard MINERGIE-ECO® sollen die Betriebskosten gesenkt, eine Verringerung der CO2-Emissionen erreicht sowie die Aspekte Gesundheit und Ökologie berück- sichtigt werden.

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Nutzung und Raumprogramm Das Bundeshaus Ost dient nach der Sanierung wie bisher als Sitz der jeweiligen Vorsteherinnen und Vorsteher von EVD und VBS. Des Weiteren werden wie bis anhin Teile der Generalsekretariate von EVD und VBS, das Integrationsbüro von EVD und EDA, Teile der Gruppe Verteidigung VBS sowie Teile der PD dort unter- gebracht. Die nach Auszug des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) frei wer- denden Flächen sollen als Reserve für künftige Entwicklungen bereitgestellt werden. Das Raumprogramm beinhaltet neben den Arbeitsräumen zweier Departements- vorsteherinnen und -vorsteher rund 384 Arbeitsplätze, einen Sitzungszimmerpool zur gemeinsamen Nutzung mit den dazugehörigen Nebenräumen, das Sitzungszim- mer der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) mit besonderem Schutzgrad, die Büros der GPDel sowie verschiedene Archiv-, Lager- und Nebenräume. Die neuen unterirdischen Flächen dienen der Unterbringung notwendiger Betriebs- und Tech- nikräume und des Rechenzentrums (RZ) der Parlamentsdienste mit den entspre- chenden Technikräumen.

Umfang der Umbau- und Sanierungsmassnahmen für das Bundeshaus Ost Das Bundeshaus Ost bleibt in seiner Grundstruktur erhalten. Im Rahmen der Umbau- und Sanierungsarbeiten wird unter dem Gebäude eine unterirdische Erwei- terung zur Abdeckung des zusätzlichen Raumbedarfs realisiert. Die Machbarkeit dieser unterirdischen Erweiterung wurde mit einer Voranfrage bei den zuständigen Behörden abgeklärt. Zur Verbesserung der betrieblichen Abläufe werden die Raumzuteilung und die Raumanordnung aufgrund der im Raumprogramm definierten Bedürfnisse optimiert. Dabei wird ein grosser Teil der Sitzungszimmer in einem Sitzungszimmerpool zusammengefasst. Die Archiv- und Lagerräume werden im Tiefparterre und in der unterirdischen Erweiterung konzentriert. Die Umbau- und Sanierungsmassnahmen umfassen im Wesentlichen eine punktuelle Erneuerung der Gebäudehülle (Dach, Fenster), die Realisierung einer durchge- henden Benutzbarkeit für Behinderte, den Rückbau von schadstoffhaltigen Bau- materialien, die umfassende Sanierung der Gebäudetechnikanlagen, die für die Personen- und Betriebssicherheit sowie den Objektschutz notwendigen Brand- schutzmassnahmen (Safety), die Umsetzung der Sicherheitsanforderungen des Bundessicherheitsdienstes BSD (Security), eine neue Erschliessungsleitung für die Fernwärmeversorgung sowie die Instandhaltungs- und Erneuerungsmassnahmen im Innenbereich (Boden, Wand, Decke). Der Grundsatz der Nachhaltigkeit wird in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt umgesetzt. Mit MINERGIE-ECO® sollen die Ziele einer geringeren Umweltbelastung (Ökologie) und vermehrter Lebensqualität (Gesundheit, Wohlbe- finden) erreicht werden. Das Bundeshaus Ost ist im Bauinventar «Obere Altstadt» als schützenswertes Objekt aufgeführt. Die Auflagen der Denkmalpflege der Stadt Bern werden umge- setzt. Im Perimeter Bundeshaus Ost sind stadtgeschichtlich wichtige archäologische Funde möglich. Die termingerechte Realisierung der unterirdischen Erweiterung hängt davon ab, ob archäologische Überreste vorhanden sind und welche Bedeutung ihnen der Archäologische Dienst des Kantons Bern beimessen wird.

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Nach den Umbau- und Sanierungsmassnahmen wird das Bundeshaus Ost den aktu- ellen und zukünftigen Anforderungen eines Regierungsgebäudes im Parlamentspe- rimeter und eines Verwaltungsgebäudes für die nächsten rund 20 Jahre entsprechen. Während der Umbau- und Sanierungsarbeiten werden alle Arbeitsplätze an ver- schiedene Drittstandorte ausgelagert.

Standard Der Ausbau entspricht weitestgehend dem Standard für Büro- und Verwaltungsge- bäude des Bundes. Um der Bedeutung eines Regierungsgebäudes zu entsprechen, erhalten bestimmte Bereiche eine repräsentative Ausgestaltung. Im Bundeshaus Ost gelten grundsätzlich erhöhte Sicherheitsanforderungen. Dies betrifft insbesondere das Sitzungszimmer der Geschäftsprüfungsdelegierten (GPDel), das einen besonderen Schutzgrad erfüllen muss. Die dafür notwendigen baulichen und technischen Massnahmen werden umgesetzt.

Spezielle Herausforderungen Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwäh- nen sind insbesondere: – Die Realisierung der unterirdischen Erweiterung im Hinblick auf die engen Platzverhältnisse vor Ort, die unvorhersehbaren baulichen Gegebenheiten sowie ein allfälliges Auftauchen archäologischer Überreste. – Die Aufrechterhaltung eines unterbruchfreien Betriebs der Bundeshäuser, im Hinblick auf die Anpassung der Erschliessungsleitungen.

2.1.3 Termine

Im Terminplan sind die einzelnen Phasen wie folgt vorgesehen: – Bauprojekt mit Kostenvoranschlag Anfang 2011 – Vorbereitung der Ausführung Bis Mitte 2012 – Ausführung Ende 2012–2015 – Bezug/Inbetriebnahme Ende 2015 Vorbehalten bleiben nicht vorhersehbare Terminverschiebungen einerseits aufgrund von Einsprachen und Rekursen bei den planungs- und baurechtlichen Auflage- oder Genehmigungsverfahren sowie beim Ausschreibungsverfahren der Arbeiten und andererseits aufgrund archäologischer Funde während der Ausführungsphase. Des Weiteren bleiben allfällige Kürzungen der zur Verfügung stehenden Voranschlags- kredite vorbehalten.

2.1.4 Finanzielle Auswirkungen

Wirtschaftlichkeit Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein Unterhaltsprojekt, das im Rahmen des Bauwerkserhaltungskonzepts vom BBL selber initiiert wurde. Die Baukosten setzen sich zusammen aus Unterhaltskosten und wertvermehrenden Investitionen.

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Dank dieser Investition kann die Eidgenossenschaft die Bausubstanz des historisch wertvollen Gebäudes erhalten und die Infrastruktur an die heutigen Anforderungen anpassen. Die ausgewiesenen Investitionskosten entsprechen der Vorgabe, wonach die entstehenden Folgekosten durch den Erlös des Marktorientierten Mietermodells gedeckt werden müssen. Damit sind Kostentransparenz und Wirtschaftlichkeit der Investition sichergestellt.

Betriebskosten Die aktuellen jährlichen Betriebskosten von 82 Franken pro m2 Geschossfläche (GF) können mit der Sanierung um 14 % auf 70.50 Franken pro m2 GF reduziert wer- den. Dies ergibt jährliche Betriebskosten von rund 1 141 000 Franken. Der errech- nete Aufwand liegt unter den Ansätzen der Vergleichsobjekte Bundeshaus West (77 Franken pro m2 GF) und Bernerhof (87 Franken pro m2 GF).

Investitionskosten Mit der vorliegenden Immobilienbotschaft wird die Freigabe des gesamten für die Umbau- und Sanierungsmassnahmen nötigen Verpflichtungskredits beantragt. Aufgrund des Bauprojekts mit Kostenvoranschlag (±10 %) werden die Aufwendun- gen wie folgt veranschlagt:

Franken

– Baukosten 59 600 000 – Erstausstattung (Mobiliar, Provisorien, Umzüge) 3 200 000

– Zwischentotal 62 800 000 – Rückstellungen für allfällige archäologische Funde 1 000 000 – Kostenungenauigkeit rund 10 % 6 200 000

Gesamter Verpflichtungskredit 70 000 000

2.2 Rahmenkredit

Benutzer: Zivile Bundesverwaltung im In- und Ausland «Zivile Bauten»: 150 Millionen Franken (Projekt-Nr. 620.2012)

2.2.1 Abtretungen aus dem beantragten Rahmenkredit

Die Grösse des zu beantragenden Rahmenkredits wird, unter Berücksichtigung der mehrjährigen Investitionsplanung, jährlich gewissenhaft überprüft. Aus dem bean- tragten Rahmenkredit von 150 Millionen Franken werden Verpflichtungskredite für das Immobilienportfolio des BBL abgetreten. Zum Immobilienportfolio des BBL gehören jene Immobilien, die für die Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwal- tung, der Bundesversammlung sowie der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen

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bestimmt sind. Die Abtretungen für den Bereich des Immobilienportfolios des BBL können wie folgt umschrieben werden: – bauliche Massnahmen im Bereich von Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satel- litenanlagen usw. – sämtliche nicht planbaren und dringlichen Liegenschaftskäufe und die dazu- gehörigen Liegenschaftssanierungen – Erstausstattung von Neubauten und neu erworbenen Gebäuden sowie Aus- stattung neuer Arbeitsplätze – Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen, externe Beraterleistungen usw. – Projektierungen von Vor- und Bauprojekten – nicht offen ausgewiesene Reserven bzw. Kostenungenauigkeiten bei Bau- projekten – teuerungs- oder währungsbedingte Mehrkosten bei sämtlichen Bauprojekten – nicht versicherte Schäden an Liegenschaften – nicht kalkulierbare Kosten infolge spezieller Marktsituationen bei Vorhaben im Ausland

2.2.2 Orientierung über die abgetretenen

Verpflichtungskredite Die eidgenössischen Räte werden im Rahmen der jährlichen Staatsrechnung mit der Zusatzdokumentation «Stand der Verpflichtungskredite des Bundesamtes für Bauten und Logistik» unter anderem über die einzelnen Abtretungen und die Beanspru- chung dieses Rahmenkredits orientiert.

2.2.3 Finanzielle Auswirkungen

Investitionskosten Aufgrund der vorgesehenen, notwendigen und dringenden Vorhaben wird der fol- gende Rahmenkredit beantragt:

Rahmenkredit von 150 000 000 Franken

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3 Zusammenstellung der beantragten

Verpflichtungskredite Franken

Bern, Kochergasse 9, Umbau und Sanierung Bundeshaus Ost 70 000 000 (Projekt-Nr. 2001.274) (Ziff. 2.1 der Botschaft) Rahmenkredit 150 000 000 (Projekt-Nr. 620.2012) (Ziff. 2.2 der Botschaft)

Total des neuen Gesamtkredits «Zivile Bauten» beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) 220 000 000

4 Auswirkungen

4.1 Personelle Auswirkungen

Die geplanten Vorhaben haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Personal- bedarf der betroffenen Dienststellen. Kann aber durch betrieblich-organisatorische Massnahmen und aus Effizienzgründen Personal eingespart werden, sind diese Auswirkungen bei den entsprechenden Vorhaben aufgeführt.

4.2 Finanzielle Auswirkungen

Betriebskosten Als Betriebskosten werden die jährlichen Ausgaben bezeichnet, die durch den bestimmungsgemässen Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Dazu gehören die Ausgaben für die Ver- und Entsorgung, die Reinigung und Pflege, die Bedienung der technischen Anlagen, den laufenden Unterhalt (Wartung, Instandhaltung), die Kontroll- und Sicherheitsdienste sowie die Abgaben und Beiträge. Die Betriebskosten werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.

Investitionskosten Die Investitionen für die zivilen Immobilien sind im Voranschlag 2012 und im Finanzplan 2013–2015 aufgeführt. Die Investitionskosten werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.

Übrige Kosten Die Kosten für Informatikkomponenten und die Anbindung an IT-Netze werden gemäss der Weisung über die Zusammenarbeit zwischen BBL und BIT in ihren Rollen als Leistungserbringer einerseits vom BBL, andererseits aber auch von den IT-Leistungserbringern und -Nutzern budgetiert und übernommen.

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4.3 Terminliche Auswirkungen

Beim beantragten Einzelprojekt kann davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Ausfüh- rungsplanung, der Ausschreibung und der Realisierung termingerecht begonnen wird. Es lässt sich allerdings nicht ausschliessen, dass sich einzelne Realisierungstermine aufgrund von Einsprachen und Rekursen aus den planungs- und baurechtlichen Auflage- oder Genehmigungsverfahren sowie bei der Ausschreibung der Arbeiten verzögern. Verzögerungen können überdies entstehen, wenn die Voranschlags- kredite in den kommenden Jahren nicht genügen, um neben den laufenden Projekten auch neue Projekte zu finanzieren.

4.4 Generationenverträglichkeit

Das BBL legt bei allen Bauvorhaben grossen Wert auf nachhaltiges Bauen. Auf- grund dieser Forderung werden Gebäude erstellt, die über ihren gesamten Lebens- weg hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen und somit die Auswirkungen auf künftige Generationen berücksichtigen. Bei dem in dieser Immobilienbotschaft aufgeführten Bauvorhaben wird der MINERGIE-ECO®-Standard realisiert.

5 Stand des Verpflichtungskredits «Zivile Bauten»

In den Verzeichnissen «Stand der Verpflichtungskredite» zum Voranschlag und zur Rechnung werden sämtliche laufenden und abgerechneten Bauprojekte der Bau- resp. Immobilienbotschaften ausgewiesen. Jede neu bewilligte Immobilienbotschaft bewirkt eine Aufstockung des bestehenden Verpflichtungskredits «Zivile Bauten». Wenn alle Projekte einer Bau- oder Immobilienbotschaft abgeschlossen sind, redu- ziert sich der Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» um den Gesamtbetrag dieser abgeschlossenen Bau- resp. Immobilienbotschaft. Der per 1. Januar 2011 in der Rechnung 2010 ausgewiesene Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» von 1 358 300 000 Franken wird durch die vorliegende Immobi- lienbotschaft um 220 000 000 Franken erhöht und beträgt damit nach Vorliegen des Bundesbeschlusses neu insgesamt 1 578 300 000 Franken.

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6 Rechtliche Aspekte

6.1 Rechtsgrundlagen

Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen. Im Weiteren sind massgebend: – die Artikel 21–27 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 7. Oktober 2005 (SR 611.0) – Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 2004 über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten (SR 611.051) – Artikel 28 der Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilien- management und die Logistik des Bundes (VILB, SR 172.010.21). Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der beantragten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung (SR 101).

6.2 Form des Erlasses

Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung sowie von Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 171.10) die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu geben, der nicht dem Referendum untersteht.

6.3 Handhabung der Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedürfen Subven- tionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte. Der mit der vorliegenden Immobilienbotschaft beantragte neue Gesamtkredit «Zivile Bauten» beträgt total 220,0 Millionen Franken und wird somit integral der Ausga- benbremse unterstellt.

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