12.032
Botschaft über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4)
vom 22. Februar 2012
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung mit dem Antrag auf Zustimmung. Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, den folgenden parlamentarischen Vorstoss abzu- schreiben:
2010 M 09.3466 Nasak IV (N 24.9.09, Kommission für Wissenschaft,
Bildung und Kultur NR; S 9.12.09; N 17.3.10)
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.
22. Februar 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2011-1049 2025
Übersicht
Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung, einen Gesamtkredit von
50 Millionen Franken für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeu-
tung (NASAK 4) aus allgemeinen Bundesmitteln zu bewilligen. Der Gesamtkredit wird aufgeteilt in 11 einzelne Verpflichtungskredite. Entsprechende Verpflichtun- gen sollen bis Ende 2017 eingegangen werden dürfen.
Ausgangslage National- und Ständerat haben am 9. Dezember 2009 bzw. am 17. März 2010 die Motion NASAK 4 (09.3466) der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR mit folgendem Wortlaut überwiesen: «Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende
2011 ein Konzept für NASAK 4 vorzulegen.»
Gemäss dem neuen Sportförderungsgesetz vom 17. Juni 2011, das voraussichtlich im Laufe des Jahres 2012 in Kraft gesetzt wird, gehört zu den Zielen der Sportförde- rung des Bundes die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports und des Spitzensports. Im Rahmen dieser Zielsetzung hat der Bund den Auftrag, ein nationales Sportanlagenkonzept (NASAK) für die Planung und Koordination der Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu erarbeiten und zu aktualisieren. Dabei kann er Finanzhilfen an den Bau solcher Anlagen leisten. Bisher bewilligte die Bundesversammlung 1998, 2000 und 2007 drei Verpflich- tungskredite von insgesamt 94 Millionen Franken für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Die Programme NASAK 1 und 2 sind abgeschlossen, das NASAK 3 befindet sich in Umsetzung. Im Rahmen der NASAK 1 und 2 wurden
30 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 700 Millionen Franken (nur
Sportinfrastrukturen, ohne kommerzielle Mantelnutzungen) mitfinanziert. Aus dem NASAK 3 wurden bis Ende 2011 10 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 150 Millionen Franken unterstützt. Für zusätzliche 12 Projekte mit einem Investitionsvolumen von weiteren rund 150 Millionen Franken wurden Beitragsver- träge abgeschlossen. Das NASAK hat sich damit zu einem wirksamen und beachteten Sportförderinstru- ment des Bundes entwickelt. Eine umfassende Erhebung und Analyse des Infrastruk- turbedarfs hat ergeben, dass trotz Fortschritten in den vergangenen Jahren im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung wesentliche Defizite quanti- tativer und qualitativer Art zu beheben sind.
Inhalt der Vorlage Der Bundesversammlung wird beantragt, einen Gesamtkredit für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) in der Höhe von 50 Millionen Franken aus allgemeinen Bundesmitteln zu bewilligen. Der Gesamtkredit wird aufgeteilt in 11 einzelne Verpflichtungskredite, für welche bis zum 31. Dezember
2017 Verpflichtungen eingegangen werden dürfen. Die Vorlage untersteht der
Ausgabenbremse.
2026
Sportpolitisches Ziel des NASAK 4 ist, dass für die olympischen und paralympischen Sportarten sowie für die Sportarten der Einstufung 1 und 2 gemäss Swiss Olympic je die erforderlichen geeigneten Trainingsanlagen und mindestens eine nationale Wettkampfstätte zur Verfügung stehen sollen. Ausserdem sollen die NASAK- Finanzhilfen dazu beitragen, dass die internationalen Grossanlässe von Swiss Top Sport sowie wichtige Veranstaltungen wie Europa- und Weltmeisterschaften oder allenfalls Olympische Winterspiele auf zeitgemässen Anlagen stattfinden. Mit Beiträgen von in der Regel 5–25 Prozent, höchstens aber 45 Prozent der anre- chenbaren Investitionen sollen folgende Vorhaben mitfinanziert werden: Neu- oder Erweiterungsbauten für eine Sporthalle mit 4000–7000 Zuschauerplätzen, Ersatz- neubau für das Leichtathletikstadion Pontaise in Lausanne, Erstellung des Nationa- len Eishockeyzentrums, Erstellung des Nationalen Fussballzentrums, Ausbau des Nationalen Tenniszentrums Biel, Erstellung eines Hallen-Velodroms, Neu- oder Ausbau von Schwimmsportzentren, Gesamterneuerung des Ruderzentrums Rotsee Luzern, Optimierung oder Neubau von Schneesportanlagen, Ausbau des Olympia Bob Run St. Moritz-Celerina sowie Realisierung diverser weiterer Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Voraussetzung für die Leistung von Finanzhilfen ist in jedem Fall die Einhaltung der NASAK-Kriterien. Bei Beiträgen an Wintersportanlagen im Kanton Graubünden wird darauf geachtet, dass die mitfinanzierten Objekte kompa- tibel sind mit dem Infrastrukturprogramm für allfällige Olympische Winterspiele. Die NASAK-Beiträge sind dank ihrer Impuls- und Anschubwirkung entscheidend für die Realisierung der erwähnten Vorhaben im Umfang von annähernd einer halben Milliarde Franken. Sie ermöglichen dem Bund ausserdem, auf eine gute Qualität der Projekte hinzuwirken und vorteilhafte Benützungsbedingungen für die nationalen Verbände zu vermitteln. Die ausgelösten Investitionen sichern Arbeitsplätze und Einkommen in den betreffenden Regionen.
2027
Inhaltsverzeichnis
Übersicht 2026
1 Ausgangslage 2030
1.1 Auftrag 2030
1.2 Zielsetzung 2030
1.3 Vorgehen 2031
1.4 Olympische Winterspiele 2031
2 Rahmenbedingungen 2032
2.1 Geschichte 2032
2.1.1 Nationales Sportanlagenkonzept 1996 (NASAK) 2032
2.1.2 Die einzelnen Programme: NASAK 1, 2 und 3 2033
2.1.3 Erkenntnisse der NASAK-Förderung 2033
2.2 Formelle und materielle Grundlagen 2034
2.2.1 Der gesetzliche Förderauftrag 2034
2.2.2 Die sportpolitischen Eckpfeiler des NASAK 4 2035
2.2.3 Der Bedarfsnachweis 2036
3 Bedeutung und Perspektiven 2037
3.1 Synergien von Leistungs- und Breitensport 2037
3.2 Entwicklungsperspektiven 2037
3.2.1 Nutzen des Sports und die subsidiäre Rolle des Bundes 2037
3.2.2 Impulsfunktionen des NASAK 2038
4 Inhalt des Finanzbeschlusses 2039
4.1 Antrag des Bundesrates 2039
4.2 Die NASAK-Kriterien für die Auswahl der Projekte 2039
4.2.1 NASAK-Kriterien für die nationale Bedeutung
von Sportanlagen 2039
4.2.2 NASAK-Kriterien für Finanzhilfen 2040
4.3 Projekte und Beitragshöhen 2041
4.3.1 Sporthalle mit 4000–7000 Zuschauerplätzen:
NASAK-Beitrag maximal 3 Millionen Franken 2042
4.3.2 Neues Leichtathletikstadion Lausanne: NASAK-Beitrag
maximal 4 Millionen Franken 2043
4.3.3 Nationales Eishockeyzentrum: NASAK-Beitrag maximal
5 Millionen Franken 2043
4.3.4 Nationales Fussballzentrum: NASAK-Beitrag maximal
6 Millionen Franken 2045
4.3.5 Nationales Tenniszentrum Biel: NASAK-Beitrag maximal
1,5 Millionen Franken 2047
4.3.6 Hallen-Velodrom: NASAK-Beitrag maximal
2 Millionen Franken 2048
4.3.7 Schwimmsportzentren: NASAK-Beiträge insgesamt
maximal 6 Millionen Franken 2050
4.3.8 Ruderzentrum Rotsee Luzern: NASAK-Beitrag maximal
1,5 Millionen Franken 2052
2028
4.3.9 Schneesportanlagen: NASAK-Beiträge insgesamt maximal
13 Millionen Franken 2053
4.3.10 Olympia Bob Run St. Moritz-Celerina: NASAK-Beitrag
maximal 1 Mio. Franken 2057
4.3.11 Weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung:
NASAK-Beiträge insgesamt maximal 7 Millionen Franken 2058
4.4 Umsetzung 2059
5 Auswirkungen 2059
5.1 Auswirkungen auf den Bund 2059
5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden 2059
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 2060
5.4 Andere Auswirkungen 2060
6 Verhältnis zur Legislaturplanung 2060
7 Rechtliche Aspekte 2061
7.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 2061
7.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 2061
7.3 Erlassform 2061
7.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 2061
7.5 Vereinbarkeit mit dem Subventionsgesetz 2061
7.5.1 Bedeutung der Subvention für die Erreichung
der angestrebten Ziele 2062
7.5.2 Materielle und finanzielle Steuerung 2062
7.5.3 Verfahren 2062
7.5.4 Befristung der Subvention 2062
Anhänge:
1 Übersicht über die Projekte NASAK 1–3 2063
2 Übersicht über die Projekte NASAK 4 2071
Bundesbeschluss über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) (Entwurf) 2073
2029
Botschaft
1 Ausgangslage
1.1 Auftrag
Mit Bundesbeschluss vom 20. September 2007 hat die Bundesversammlung ein drittes Finanzhilfeprogramm für Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 3) genehmigt, nachdem ein erstes und ein zweites Unterstützungspaket in den Jahren 1998 und 2000 verabschiedet worden waren. Unmittelbar nach der Beschlussfassung über das NASAK 3 setzte im Nationalrat die Diskussion über die Notwendigkeit der Vorbereitung eines vierten Finanzhilfeprogramms ein (07.3604 Motion Abate, NASAK 4, vom 2. Oktober 2007). Nachdem das Anliegen in beiden Kammern eingehend diskutiert worden war, haben National- und Ständerat schliesslich am 9. Dezember 2009 bzw. am 17. März 2010 eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR, NASAK 4 (09.3466) mit folgendem Wortlaut überwiesen: «Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2011 ein Konzept für NASAK 4 vorzulegen.» In Anbetracht der damals prognostizierten strukturellen Haushaltsdefizite in den Finanzplanjahren 2011–2013 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
1.2 Zielsetzung
Das Sportförderungsgesetz vom 17. Juni 2011 (Sportförderungsgesetz, SpoFöG) (BBl 2011 4893; Inkraftsetzung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2012) umschreibt in Artikel 1 die Ziele der Sportförderung des Bundes wie folgt: – Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten auf allen Altersstufen; – Erhöhung des Stellenwerts des Sports und der Bewegung in Erziehung und Ausbildung; – Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Förderung des leistungs- orientierten Nachwuchssports und des Spitzensports; – Förderung von Verhaltensweisen, mit denen die positiven Werte des Sports in der Gesellschaft verankert und unerwünschte Begleiterscheinungen bekämpft werden; – Verhinderung von Unfällen bei Sport und Bewegung. Im Rahmen dieser Zielsetzung ist dem Bund aufgetragen, ein nationales Sportanla- genkonzept (NASAK) zu erarbeiten, das der Planung und Koordination von Sport- anlagen von nationaler Bedeutung dient. Dabei kann der Bund Finanzhilfen an den Bau entsprechender Sportanlagen leisten (Art. 5 SpoFöG). Dem NASAK als wichtigem Instrument der Sportförderung liegen insbesondere folgende Ziele zugrunde: – Koordination der Sportinfrastrukturen von nationaler Bedeutung; – Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen für die nationalen Sport- verbände;
2030
– Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der Schweiz sowohl im Sport als auch bei der Durchführung wichtiger internationaler Sportveranstaltungen; – Abstimmung der Sportinfrastrukturen von nationaler Bedeutung auf die übrigen Bundespolitiken (Sachpläne, Inventare). Mit Finanzhilfen des Bundes an ausgewählte Vorhaben in der Höhe von in der Regel 5–25 Prozent, höchstens aber 45 Prozent der Investitionskosten, sollen die wesentlichen Defizite und Lücken im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung beseitigt werden. Die Vorbereitung des NASAK-Konzepts und der damit einhergehenden Umsetzungsmassnahmen ist eine Aufgabe des Bundesamtes für Sport (BASPO), das in diesem Zusammenhang mit anderen Bundesstellen, dem Dachverband der Schweizer Sportverbände Swiss Olympic, den nationalen Sport- verbänden, Kantonen und Gemeinden sowie den lokalen Trägerschaften von NASAK-Projekten zusammenarbeitet.
1.3 Vorgehen
Im Hinblick auf die Vorbereitung des NASAK 4 führte das BASPO am 23. Juni
2010 ein Hearing durch, an dem 120 Vertreterinnen und Vertreter von Swiss Olym-
pic, der nationalen Sportverbände, der Organisatoren internationaler Sportveranstal- tungen, der kantonalen und kommunalen Sportämter sowie der Trägerschaften bestehender NASAK-Anlagen teilnahmen. In einem weiteren Schritt, mit einem Rundschreiben des BASPO vom 23. Februar 2011, wurden die nationalen Sportverbände eingeladen, ihr Leistungssport- und Sportanlagenkonzept einzureichen sowie darauf basierend ihren Bedarf an Trai- nings- und Wettkampfstätten zu melden. Diese Bedarfsmeldung wertete das BASPO in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic aus. Insbesondere wurde geprüft, ob und inwieweit die Sportanlagenkonzepte der Verbände auf deren Leistungssportkonzepte abgestimmt sind und der gemeldete Bedarf diesen Konzepten entspricht. In diesem eingehenden Analyse- und Prüfungsprozess wurden verschiedene Projekte und Infrastrukturbedürfnisse evaluiert und für eine allfällige Realisierung ausge- wählt. Diese bilden Gegenstand des vorliegenden Finanzhilfeprogramms.
1.4 Olympische Winterspiele
Angesichts der herausragenden Stellung der Schweiz als Land des Wintersports und des Wintertourismus werden seit einiger Zeit vermehrt Stimmen laut, die eine Bewerbung für die Durchführung von Olympischen Winterspielen befürworten. Eine Kandidatur wird als Chance gesehen, die Position der Schweiz im internatio- nalen Umfeld zu stärken und die Marke Schweiz offensiv in die Welt zu tragen. Mit der Durchführung der Fussball-Europameisterschaft 2008 (UEFA EURO 2008) hat die Schweiz gezeigt, dass sie einen internationalen Sportgrossanlass erfolgreich durchzuführen in der Lage ist. Vor diesem Hintergrund hat der Exekutivrat von Swiss Olympic am 11. August
2011 entschieden, eine allfällige Olympia-Kandidatur der Schweiz in der Region
Davos und St. Moritz vorzubereiten. Im Vordergrund steht eine Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2022. Ob diese Kandidatur zustande kommt, hängt von
2031
der weiteren Beurteilung des Projekts durch die zuständigen Entscheidungsträger auf Stufe Bund, Kanton, Gemeinden und Swiss Olympic ab. Die Vorbereitung des vorliegenden Finanzhilfeprogramms für die Verbesserung der Sportinfrastruktur von nationaler Bedeutung erfolgte unabhängig von den Plänen für die Durchführung der Olympischen Spiele in der Schweiz. Soweit im Rahmen des NASAK 4 Finanzhilfen für Sportanlagen im Kanton Graubünden vorgesehen wer- den, sind diese somit nicht im Hinblick auf das zu erstellende Bewerbungsdossier für die Olympischen Winterspiele 2022 konzipiert worden. Es wird jedoch darauf geachtet, dass die NASAK-Projekte ins Olympia-Infrastruktur-Konzept passen. Es werden Bauten mitfinanziert, die später im Hinblick auf die Olympischen Winter- spiele allenfalls zusätzlich erweitert werden müssen, nicht aber solche, die abgebro- chen oder aufwendig umgebaut werden müssten. Sollte die Schweiz eine Kandidatur lancieren und in der Folge vom Internationalen Olympischen Komitee 2015 den Zuschlag für die Durchführung der Winterspiele
2022 erhalten, wären die vom Bund zu leistenden Finanzmittel für den allfälligen
Bau zusätzlicher Sportanlagen mit einem separaten Bundesbeschluss zu bewilligen.
2 Rahmenbedingungen
2.1 Geschichte
2.1.1 Nationales Sportanlagenkonzept 1996 (NASAK)
In den Jahren 1974–1983 leistete der Bund erstmals Anschub-Finanzhilfen an den Bau ausgewählter Sportanlagen im Betrag von 33 Millionen Franken. In den folgen- den Jahren traten mitunter gravierende Baumängel bei zahlreichen national wichti- gen Sportanlagen – wie Fussballstadien – zutage. In Anbetracht der internationalen Entwicklung konnten umfassende Erneuerungsprogramme auf nationaler Ebene nicht länger aufgeschoben werden. In der Absicht, eine neue Ära der Sportförderung auf Bundesebene einzuleiten, verabschiedete der Bundesrat 1996 das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK). Als Instrument der Planung und Koordination konzipiert, verfolgte das NASAK den Zweck, den Ist-Zustand zu erheben und insbesondere Defizite im Bereich der Sport- anlagen von nationaler Bedeutung aufzuzeigen. Weiter ging es darum, die Zusam- menarbeit der beteiligten Partner bei Planung, Bau und Betrieb entsprechender Sportanlagen zu fördern. Das periodisch überarbeitete NASAK formuliert die Grundsätze der Sportanlagen- politik des Bundes und legt die Kriterien für die nationale Bedeutung von Sportanla- gen fest. Der parallel dazu entwickelte Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung umfasst bestehende und geplante Objekte wie auch Vorhaben, deren Bedarf ausgewiesen ist, die aber planerisch noch nicht konkretisiert sind. Dieser Katalog wird im Sinne einer rollenden Planung laufend aktualisiert. Auf diese Weise besteht eine planerische Grundlage, um die Infrastrukturbedürf- nisse des Schweizer Sports auf nationaler Ebene systematisch zu erfassen. Ziel der Sportförderung ist es, diesen Bedürfnissen nach Massgabe der finanzpolitischen Prioritäten des Bundes gerecht zu werden, dabei natürliche und wirtschaftliche Ressourcen zu schonen und die baulichen Massnahmen mit den übrigen raumwirk- samen Tätigkeiten des Bundes abzustimmen.
2032
2.1.2 Die einzelnen Programme: NASAK 1, 2 und 3
Auf der Grundlage des NASAK bewilligte das Parlament 1998, 2000 und 2007 drei Verpflichtungskredite von 60 Millionen (NASAK 1), 20 Millionen (NASAK 2) und
14 Millionen (NASAK 3) Franken, also insgesamt 94 Millionen Franken für
Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (Botschaft vom 22. April
1998 [BBl 1998 3745] mit Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1998 [BBl 1999
221], Botschaft vom 26. Januar 2000 [BBl 2000 1615] mit Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2000 [BBl 2000 5160], Botschaft vom 28. Februar 2007 [BBl 2007 1869] mit Bundesbeschluss vom 20. September 2007 [BBl 2007 7491]). Im Rahmen der NASAK 1 und 2 wurden 30 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 700 Millionen Franken (nur Sportinfrastrukturen, ohne kommerzielle Mantelnutzungen) mit Bundesbeiträgen unterstützt. Von diesen 30 Sportanlagen sind heute 29 in Betrieb. Was die Umsetzung des NASAK 3 betrifft, wurden bisher
10 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 150 Million Franken unter-
stützt. Davon sind acht Sportanlagen in Betrieb, zwei Anlagen befinden sich in der Bauphase. Für zusätzliche 12 Projekte inklusive Schwimmsportzentren mit einem Investitionsvolumen von weiteren rund 150 Millionen Franken wurden Beitragsver- träge abgeschlossen. Das im NASAK 3 aufgenommene Projekt eines nationalen Schwimmzentrums in Villars-sur-Glâne gelangte nicht zur Realisierung. Seit Ende der Neunzigerjahre scheiterten mehrere potenzielle NASAK-Projekte für ein nationales Schwimm- zentrum. So fand sich keine private oder öffentlich-rechtliche Trägerschaft, die bereit gewesen wäre, in Anbetracht der Anforderungen und intensiven Nutzung durch den Schweizerischen Schwimmverband die hohen Investitions- und Betriebs- kosten zu tragen. Unter diesen Vorzeichen hat der Verband seine Förderstrategie und sein Infrastrukturkonzept überarbeitet und neu ausgerichtet. Nach Massgabe der neuen Strategie trainiert der Nachwuchs auf nationaler Ebene in regionalen Zentren, in denen entsprechend auch nationale Wettkämpfe stattfinden. Aufgrund dieser dezentralen Strategie werden die einzelnen Schwimmanlagen durch nationale Verbandsaktivitäten nicht übermässig beansprucht und stehen somit dem regionalen und lokalen Schwimmsport in ausreichendem Mass zur Verfügung. Für die professionell trainierenden Nachwuchs-Kader hat sich inzwischen das CST in Tenero als gut funktionierendes nationales Leistungszentrum etabliert. Gestützt auf diese Entwicklung ist im Rahmen der NASAK 3 und 4 geplant, verschiedene Schwimmsportzentren in den Regionen des Verbandes zu unterstützen. Im Vorder- grund stehen Projekte in Winterthur, Kreuzlingen und Lausanne. Weitere Anlagen in anderen Regionen sollen die netzwerkartig aufgebaute nationale Schwimmsportinf- rastruktur vervollständigen.
2.1.3 Erkenntnisse der NASAK-Förderung
Aufgrund ihres Anschubeffekts haben die NASAK-Finanzhilfen in den vergangenen
15 Jahren massgeblich dazu beigetragen, dass im Bereich der Sportanlagen von
nationaler Bedeutung beachtliche Fortschritte erzielt werden konnten (Anhang 1, Projektübersicht). So verfügen heute zahlreiche Sportarten über funktionale Sport-
2033
anlagen, die den sportspezifischen Anforderungen und, bei Wettkampfanlagen, den Standards im Zuschauerbereich entsprechen. Diese Anlagen werden auf nationaler Ebene für Trainings und Wettkämpfe im Nachwuchs- und Spitzensport, nach Möglichkeit auch für die Leiter-, Trainer- und Funktionärsausbildung genutzt. Parallel dazu stehen die Sportanlagen in der Regel auch dem regionalen Jugend- und Breitensport zur Verfügung. Die NASAK- Massnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur haben nicht zuletzt die Stellung der Schweiz im internationalen Sport- und Veranstaltungsumfeld gestärkt. Dass die Schweiz mit der Durchführung der alpinen Ski-WM 2003, der Eishockey- WM 2009 und der Leichtathletik-EM 2014 betraut wurde, ist nicht zuletzt eine Folge der im Rahmen des NASAK-Programms realisierten Infrastrukturverbesse- rungen. NASAK-Finanzhilfen wurden auch an den Bau der neuen Fussballstadien in Basel, Bern und Genf geleistet, in denen Spiele der UEFA EURO 2008 ausgetragen wurden. Das NASAK hat sich in den vergangenen 15 Jahren zu einem wichtigen und wirksamen Instrument einer koordinierten Sportförderung des Bundes entwickelt. Die positiven Erfahrungen legen dennoch nahe, im Rahmen der Umsetzung von NASAK 4 auf einzelne Punkte ein besonderes Augenmerk zu richten. So sind die nationalen Sportverbände noch stärker in den NASAK-Prozess einzu- binden. Insbesondere sind im Einzelfall die Nutzungspflichten von Verbänden gemäss NASAK-Benützungsvertrag durchzusetzen. Besondere Aufmerksamkeit muss schliesslich nicht nur einer soliden Finanzierung der Investitionen, sondern auch der Finanzierung des langfristigen Betriebs von NASAK-Anlagen geschenkt werden.
2.2 Formelle und materielle Grundlagen
2.2.1 Der gesetzliche Förderauftrag
Im Unterschied zur auslaufenden Bundesgesetzgebung im Bereich des Sports umschreibt das neue Sportförderungsgesetz von 2011 den Sportförderungsauftrag des Bundes wesentlich weiter und verbindlicher. Dies ist im vorliegenden Zusam- menhang in dreifacher Hinsicht von Bedeutung: Erstens wird der Bund ausdrücklich beauftragt, ein nationales Sportanlagenkonzept zu entwickeln (Art. 5 SpoFöG). Der Bundesgesetzgeber hat dabei darauf verzichtet, sportartenspezifische Fördervorgaben zu formulieren. Ob und in welchem Umfang der Bund Finanzhilfen an einzelne Sportanlagen ausrichtet, hängt von den Budget- und Finanzplanbeschlüssen der Bundesversammlung ab. Hinsichtlich der Sportar- tenförderung hat der Bundesgesetzgeber keine Prioritäten festgelegt. Deren Bestim- mung ist somit eine Aufgabe der Vollzugspraxis. Entsprechend ist es auch dem Verordnungsgeber anheimgestellt, die Kriterien festzulegen, gemäss denen einer Sportanlage «nationale Bedeutung» zukommt. Gleiches gilt für die Festlegung der Beitragssätze des Bundes an einzelne Anlagen. Zweitens ist die Förderung des Leistungssports durch den Bund nicht mehr nur fakultativer Natur, sondern als verbindlicher Auftrag formuliert. So ist es eine Auf- gabe des Bundes, den leistungsorientierten Nachwuchssport und den Spitzensport dauerhaft zu fördern (Art. 16 SpoFöG). Namentlich im Bereich des Nachwuchs-
2034
sports bedeutet dies, dass regionale Leistungszentren, die gemäss Leistungssport- konzept eines Verbands nationale Aufgaben wahrnehmen, Gegenstand der NASAK- Förderung sind. Drittens schliesslich sind das Aufgabenspektrum und die Handlungsmöglichkeiten des Bundes bei der Vorbereitung und Durchführung internationaler Sportanlässe nun präziser umschrieben. Wichtige internationale Sportanlässe finden meist auf NASAK-unterstützten Sportanlagen statt. Die auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellte Förderkompetenz des Bundes im Bereich der Durchführung internationaler Sportanlässe ist von erheblicher praktischer Bedeutung, zumal der Standortwett- bewerb zwischen den Staaten in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat.
2.2.2 Die sportpolitischen Eckpfeiler des NASAK 4
Die allgemeinen sportpolitischen Ziele der NASAK-Förderung liegen auch der vorliegenden Botschaft zugrunde. Es sind dies unter anderem: Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen für die nationalen Sportverbände, internatio- nale Konkurrenzfähigkeit der Schweiz und nachhaltiger Umgang mit den Ressour- cen. Im Rahmen der Vorbereitung – und in Zusammenarbeit mit den interessierten Part- nern des privaten und öffentlichen Rechts – wurden im Hinblick auf NASAK 4 zusätzlich folgende sportpolitischen Eckpfeiler festgelegt:
Sportarten Zeitgemässe Trainingsanlagen und mindestens eine nationale Wettkampfstätte stehen zur Verfügung für: – olympische und paralympische Sportarten – Sportarten der Einstufung 1 und 2 gemäss Swiss Olympic: Beachvolleyball, Bob, Curling, Eishockey Männer, Fechten, Fussball Männer, Handball Männer, Judo, Kunstturnen, Leichtathletik, OL, Radsport (Bahn, MTB, Strasse), Rudern, Schiessen (olympische Disziplinen), Schwimmen, Segeln, Ski (Alpin, Biathlon, Freestyle, Langlauf, Springen), Snowboard, Sport- klettern, Springreiten, Tennis, Triathlon, Unihockey (diese Sportarten sind alle olympisch mit Ausnahme von OL, Sportklettern und Unihockey)
Internationale Sportgrossanlässe Zeitgemässe Wettkampfanlagen stehen zur Verfügung für: – wiederkehrende Anlässe der Mitglieder von Swiss Top Sport und vergleich- bare Anlässe – einmalige Anlässe wie Welt- und Europameisterschaften und Olympische Winterspiele. – Diese Anlagen sollen über den Anlass hinaus langfristig genutzt werden. Parallel dazu kommen die Förderinstrumente in den Bereichen «Allgemeine Sport- und Bewegungsförderung» (Art. 3 und 4 SpoFöG), «Bildung und Forschung» (Art. 12–15 SpFöG), «Leistungssport» (Art. 16 und 17 SpoFöG) und «Fairness und Sicherheit» (Art. 18–25 SpoFöG) zum Tragen.
2035
2.2.3 Der Bedarfsnachweis
Gemäss dem Bundesbeschluss vom 20. September 2007 (BBl 2007 7491) können Verpflichtungen unter NASAK 3 bis zum 31. Dezember 2011 eingegangen werden. Mit der vorliegenden Botschaft geht es darum, den Anschluss an das auslaufende Programm sicherzustellen. Im Hinblick auf die Vorbereitung des NASAK 4 hat das BASPO bei rund 40 natio- nalen Sportverbänden eine umfassende Erhebung der Infrastrukturbedürfnisse vor- genommen. Grundlage der Erhebung bildete ein detaillierter Kriterienkatalog (vgl. unten Ziff. 4.2). Im Rahmen der Erarbeitung dieses Katalogs wurden die wichtigsten Partner konsultiert (nationale Sportverbände, die Organisatoren internationaler Sportveranstaltungen, Sportämter der Kantone, Sportämter der grösseren Städte und ausgewählter Gemeinden, Bundesämter und Trägerschaften wichtiger Sportan- lagen). Im Unterschied zur bisherigen Vorgehensweise wurden ausschliesslich die nationa- len Sportverbände mit der Bedarfsabklärung betraut. Damit soll sichergestellt wer- den, dass die Bedarfsmeldungen erstens auf der Grundlage ihrer langfristigen Leis- tungssportkonzepte erfolgen und zweitens mit den daraus abgeleiteten Sportanlagen- konzepten übereinstimmen. In der Absicht, die Finanzhilfe des Bundes gezielt einzusetzen, sollen künftig nur Projekte und Vorhaben mit NASAK-Mitteln unter- stützt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: – Das Projekt basiert auf dem von Swiss Olympic genehmigten nationalen Leistungssport- und Sportanlagenkonzept des betreffenden nationalen Sport- verbands. oder – Das Vorhaben ist Bestandteil eines wichtigen internationalen Sportanlasses und wird aufgrund einer Bedarfsanalyse vom zuständigen nationalen Ver- band unterstützt. Die detaillierten Bedarfsabklärungen haben insbesondere zwei Erkenntnisse zutage gefördert: Erstens bestehen trotz verstärkter Anstrengungen in den vergangenen
15 Jahren nach wie vor erhebliche Lücken und Mängel hinsichtlich Bestand und
Verfügbarkeit von Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Zweitens sind substan- zielle zusätzliche Anstrengungen in die Wege zu leiten, wenn die Schweiz im inter- nationalen Standortwettbewerb um die Durchführung wichtiger Sportanlässe mithal- ten will. Dies gilt für die Infrastruktur von Wettkämpfen des Wintersports wie auch für Anlagen von Sportarten des Sommersports. Im Einzelnen geht es zunächst darum, bestehende Anlagen den heutigen Anforde- rungen anzupassen, indem diese entweder erneuert und erweitert oder gänzlich ersetzt werden. Sodann bestehen sowohl fachspezifisch als auch sportpolitisch ausgewiesene Bedürfnisse verschiedener nationaler Verbände für zusätzliche neue Anlagen. Ein vorrangiges Anliegen ist es, die wichtigen nationalen Sportverbände bei der Schaffung ihrer nationalen Trainings- und Ausbildungszentren zu unterstüt- zen. In der Vergangenheit wurde diese Förderstrategie in der Schweiz – im Unter- schied zu anderen Staaten – nicht systematisch verfolgt und umgesetzt.
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3 Bedeutung und Perspektiven
3.1 Synergien von Leistungs- und Breitensport
Die Realisierung der im NASAK 4 vorgesehenen Projekte ist grundsätzlich an den Bedürfnissen des Leistungssports ausgerichtet. Das mit dieser Vorlage einher- gehende Investitionsvolumen wird gesamthaft auf gegen 500 Millionen Franken geschätzt. Dieser zeitlich gestaffelte und regional differenzierte Investitionsschub verbessert die Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten des schweizerischen Leis- tungssports massgeblich. Entsprechend wird mit dem NASAK 4 ein wichtiger Schritt zur Erhaltung und Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Sports getan. In Abhängigkeit zu den infrastrukturellen Eigenheiten einer Sportart stehen die mit NASAK-Finanzhilfen errichteten Sportanlagen in den meisten Fällen auch den regionalen und lokalen Sportvereinen und damit dem Breitensport zur Verfügung. Mit dem entsprechenden Mitteleinsatz verbessert der Bund damit nicht nur die Rahmenbedingungen des Leistungssports, sondern zugleich auch die infrastrukturel- len Bedingungen für den Kinder-, Jugend- und Freizeitsport. In diesem Bereich ist das Angebot an polysportiv nutzbaren Hallen nicht genügend; in allen Landesregio- nen bestehenen teilweise erhebliche Lücken. Das NASAK ist somit nicht ausschliesslich ein auf die Förderung des Leistungs- sports ausgerichtetes Programm, sondern zeitigt auch in der Breite der Sportförde- rung nachhaltige Wirkungen. Dies gilt einerseits für das so unterstützte ehrenamt- liche Engagement, das in der Schweiz eine lange Tradition hat und eine wichtige Säule des gesellschaftlichen Zusammenlebens bildet. Anderseits werden damit die Voraussetzungen für eine erhöhte regelmässige Sportaktivität der Bevölkerung verbessert. Damit kann eine wichtige Zielsetzung des neuen Sportförderungsgeset- zes im Bereich der allgemeinen Sport- und Bewegungsförderung erreicht werden (Art. 1 SpoFöG).
3.2 Entwicklungsperspektiven
3.2.1 Nutzen des Sports und die subsidiäre Rolle
des Bundes Der gesellschaftliche und wirtschaftliche Nutzen von Sport und Bewegung ist poli- tisch anerkannt und wissenschaftlich nachgewiesen. Sport in seinen unterschied- lichen Ausprägungen als Leistungs- und Breitensport vermittelt Lebensfreude und trägt zur Lebensqualität bei. Sport und Bewegung leisten wichtige Beiträge zur Gesundheit, ganzheitlichen Bildung, Entwicklung kognitiver Fähigkeiten, sozialen Kompetenz und Integration. Die positiven Effekte regelmässiger Sport- und Bewegungsaktivitäten auf die Gesundheit sind mehrfach belegt. In den industrialisierten Ländern ist Bewegungs- mangel als gesundheitsschädigender Faktor heute von ähnlich grosser Bedeutung wie unausgewogene Ernährung und Rauchen. Mehr als ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung ist heute übergewichtig; ebenso jedes fünfte Kind zwischen sechs und zwölf Jahren. Diese Entwicklung führt zu höheren Gesundheitskosten, einer steigen- den Belastung der Sozialversicherungssysteme und einer generell höheren finanziel- len Belastung der Gesellschaft.
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Sportliches Leistungsvermögen und Bereitschaft zur Leistung sind nicht nur im Leistungssport, sondern auch im Alltag gefragte Qualitäten. Rund zwei Millionen Menschen engagieren sich in 22 500 Sportvereinen. Etwa 350 000 Personen arbeiten ehrenamtlich im sportlichen Vereinsumfeld. Das Potenzial des Sports für die gesell- schaftliche Entwicklung wird zunehmend erkannt und genutzt. Sport ist ein wichti- ger gesellschaftlicher Bereich, in dem Integrationsprozesse stattfinden und gefördert werden. Die Bereitstellung von Strukturen und Angeboten für den Sport ist und bleibt in erster Linie die Aufgabe der Sportverbände und einzelnen Sportvereine. Bund, Kantone und Gemeinden werden dann tätig, wenn die Privatinitiative nicht genügt oder wenn das staatliche Engagement deutliche Effizienz- und Effektivitätsgewinne bringt (Subsidiaritätsprinzip). Gemäss diesen Grundsätzen ist auch das NASAK-Programm konzipiert. Im Rahmen des NASAK ist der Bund nicht Hauptakteur beim Bau nationaler Sportanlagen, sondern vielmehr Förderer und Unterstützer privater, kantonaler oder kommunaler Projekte. Gemeinden, Kantone und private Investoren sorgen für bedarfsgerechte Angebote in ihrem Wirkungsbereich. Der Bund leistet subsidiär Finanzhilfen, wenn es darum geht, über den lokalen und regionalen Bedarf hinausgehende Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu realisieren.
3.2.2 Impulsfunktionen des NASAK
Im Rahmen einer nachhaltigen Strategie der Sportförderung ist eine systematische bedarfsorientierte Erneuerung und Erweiterung der Sportanlagen unumgänglich. Ausgehend vom NASAK-Programm des Bundes sind in den vergangenen Jahren in zahlreichen Kantonen und Gemeinden neue Sportanlagenkonzepte entstanden. In der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden entstehen koordinierte Lösungen für die Bereitstellung der erforderlichen Sportanlagen und der übrigen Bewegungsräume. Regionale und lokale Trägerschaften sind im Allgemeinen nicht in der Lage, Sportanlagen von nationaler Bedeutung alleine zu finanzieren. Das gilt auch für die im NASAK 4 zur Realisierung vorgesehenen Anlagen. Aus der Sicht des Bundes stehen Aufwand und Ertrag in einem optimalen Verhält- nis. Von der Realisierung eines NASAK-Projekts gehen nicht nur sportpolitische, sondern in erheblichem Umfang auch volkswirtschaftlich relevante Impulse aus. Der mit dem NASAK 4 beantragte Gesamtkredit von 50 Millionen Franken wird für Beiträge an Sportanlagen mit einer Bausumme von gegen 500 Millionen Franken eingesetzt. Mit dem NASAK verfügt der Bund über ein Planungs- und Koordinationsinstru- ment, das es in sportpolitischer und fachspezifischer Hinsicht ermöglicht, auf eine hohe Qualität der zu unterstützenden Projekte hinzuwirken. Ohne das NASAK- Instrumentarium des Bundes besteht das Risiko, dass die in Zukunft erforderlichen Verbesserungen im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung nicht koor- diniert oder verspätet erfolgen oder gänzlich ausbleiben.
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4 Inhalt des Finanzbeschlusses
4.1 Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung, einen Gesamtkredit von 50 Millionen Franken aus allgemeinen Bundesmitteln für Finanzhilfen an die Erwei- terung bestehender oder den Bau neuer ausgewählter Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu bewilligen. Der Gesamtkredit wird aufgeteilt in 11 einzelne Verpflich- tungskredite, für welche bis zum 31. Dezember 2017 Verpflichtungen eingegangen werden dürfen. Der Planungshorizont über eine Dauer von sechs Jahren – anstatt wie bisher von vier Jahren – ist sinnvoll, weil grosse Projekte erfahrungsgemäss oft längere Planungs- zeiten erfordern als ursprünglich angenommen, insbesondere wenn die Realisierung von Volksabstimmungen abhängig ist. Dank des längeren Planungshorizontes redu- ziert sich ausserdem die Höhe des jährlichen Zahlungsbedarfs auf durchschnittlich 8,3 Millionen Franken.
4.2 Die NASAK-Kriterien für die Auswahl der Projekte
Projekte, an die eine Finanzhilfe geleistet wird, müssen die zehn Kriterien für die nationale Bedeutung von Sportanlagen sowie die fünf Kriterien für Finanzhilfen erfüllen. Diese Kriterien wurden im Nationalen Sportanlagenkonzept festgelegt (www.baspo.ch > Themen > Politik > NASAK), das am 23. Oktober 1996 vom Bundesrat gutgeheissen wurde (BBl 1997 II 1569). Sie werden künftig in der bun- desrätlichen Ausführungsverordnung zum neuen SpoFöG festgehalten.
4.2.1 NASAK-Kriterien für die nationale Bedeutung
von Sportanlagen Sportanlagen von nationaler Bedeutung werden im NASAK-Katalog aufgeführt, der durch das BASPO periodisch aktualisiert und im Internet publiziert wird (www.baspo.ch > Themen > Politik > NASAK). Sie müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
1. Bedarfsnachweis
Der Bedarf eines oder mehrerer nationaler Sportverbände an einer bestimm- ten Anlage für die Durchführung der Sportaktivitäten von nationaler Bedeu- tung ist ausgewiesen und dokumentiert. Die Anlage wird von einem oder mehreren Sportverbänden als «Anlage von nationaler Bedeutung» genutzt.
2. Alternativen
Realistische Alternativen für die Durchführung der Sportaktivitäten von nationaler Bedeutung der betreffenden Verbände existieren nicht.
3. Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit der Anlage ist für die Zwecke der betreffenden Sportver- bände ausreichend.
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4. Eignung
Die Sportanlage entspricht den Reglementen der betreffenden nationalen und internationalen Sportverbände und verfügt über ein genügendes Neben- raum-Angebot für die vorgesehene Nutzung innerhalb zumutbarer Entfer- nung, inklusive Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten.
5. Wettkampfanlagen
Wettkampfanlagen von nationaler Bedeutung erfüllen alle Anforderungen für die Durchführung internationaler Wettkämpfe gemäss den einschlägigen Vorschriften der nationalen und internationalen Sportverbände, namentlich auch im Bereich der Zuschauerinfrastruktur.
6. Erschliessung
Die Erschliessung der Anlage durch leistungsfähige öffentliche Verkehrs- mittel ist gewährleistet.
7. Siedlungsordnung
Mit der Standortpolitik wird die Förderung einer sinnvollen Siedlungsord- nung verfolgt. Der zweckmässigen Nutzungszuweisung und Gestaltung des öffentlichen Raumes zur Aufwertung der urbanen Qualitäten in den Städten und Dörfern kommt dabei grosse Bedeutung zu. Die Grün- und Freiflächen der Sportanlagen tragen zur Gliederung der Siedlungsgebiete und zum öko- logischen Ausgleich an der Peripherie oder innerhalb von Siedlungsräumen bei. Grundsätzlich werden alle Flächen naturnah gestaltet und gepflegt, sofern dies mit ihrer Sportfunktion vereinbar ist.
8. Technische Standards
Neuanlagen und sanierte Anlagen genügen bautechnisch sowie bezüglich Energie- und Wasserverbrauch den neusten technischen Standards. Diesbe- zügliche Vorschriften und Empfehlungen des Bundes, der Standortkantone und der beruflichen Fachvereine sind berücksichtigt. Auf eine funktionale, architektonisch gute und kostengünstige Bauweise wird Wert gelegt.
9. Natur- und Landschaftsverträglichkeit
Die gesetzlichen Vorschriften über den Natur- und Landschaftsschutz sind eingehalten. Die Ziele des «Landschaftskonzeptes Schweiz» sind berück- sichtigt.
10. Behindertengerechte Sportanlagen
Die Anliegen der Menschen mit einer Behinderung sind in Übereinstim- mung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
4.2.2 NASAK-Kriterien für Finanzhilfen
Voraussetzung für eine Finanzhilfe an ein Projekt ist die Erfüllung der folgenden Kriterien:
1. Konformitätsnachweis
Die Sportanlage ist im NASAK aufgeführt. Die Kriterien für die nationale Bedeutung sind erfüllt. Die Anlage ist nach Möglichkeit mit der kantonalen Richtplanung abgestimmt.
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2. Finanzierung des Betriebs
Der Betrieb der Anlage und insbesondere die Finanzierung des Betriebs, inklusive laufender und periodischer Unterhalt, sind durch eine öffentlich- rechtliche, private oder gemischtwirtschaftliche Trägerschaft langfristig (10–20 Jahre) gesichert.
3. Langfristige Benützungsverträge
Die Benützung der Anlage für Sportaktivitäten von nationaler Bedeutung ist durch Verträge zwischen der Trägerschaft und den betreffenden Sportver- bänden beziehungsweise Organisatoren langfristig gewährleistet.
4. Finanzierungsnachweis
Die Finanzierung des Bauvorhabens ist, unter Einrechnung allfälliger Bun- desbeiträge, gesichert.
5. Umfang und Prioritäten der Finanzhilfe des Bundes
Die Höhe der Finanzhilfen liegt zwischen 5 und 45 Prozent der anrechen- baren Kosten. Für die Festlegung der Prioritäten und der Beitragshöhe sind folgende Kriterien ausschlaggebend: a. Bedeutung des Projekts für den Schweizer Sport; b. Qualität, Realisierungsreife und Realisierungschance des Projekts; c. vorgesehene Nutzung; d. ausgelöste Gesamtinvestition zugunsten des Sports und weitere Aus- wirkungen; e. Umfang der bewilligten Kredite.
4.3 Projekte und Beitragshöhen
Die nachfolgend aufgeführten, für einen NASAK-Beitrag vorgesehenen Vorhaben sind in der Planung unterschiedlich weit fortgeschritten (vgl. tabellarische Übersicht in Anhang 2). Das Spektrum reicht vom praktisch realisierungsreifen Projekt bis zum blossen Bedarfsnachweis mit noch wenig konkretisierter Projektidee und unbe- stimmtem Projektstandort. Abgesehen vom Bedarfsnachweis und der Prüfung von allfälligen Alternativen kann die Erfüllung der NASAK-Kriterien erst bei Vorliegen der konkreten Projekte beurteilt werden. Die Finanzhilfen an die einzelnen Vorhaben betragen in der Regel zwischen 5 und
25 Prozent (in Ausnahmefällen maximal 45 %) der anrechenbaren Investitionskos-
ten. Die Erfahrung zeigt, dass diese Beitragssätze geeignet sind, die erforderliche Anschubwirkung zu erzielen. Grundlage der folgenden Projekt-Beschreibungen ist die Analyse der von den natio- nalen Sportverbänden eingereichten Leistungssport- und Anlagenkonzepte sowie der Bedarfsmeldungen. Die Hauptprojekte, grösstenteils zugunsten der grossen Sport- verbände, werden ausführlich beschrieben. Kleinere Vorhaben mit allfälligen NASAK-Beiträgen von voraussichtlich unter einer Million Franken sind unter der Sammelrubrik «Weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung» zusammengefasst.
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4.3.1 Sporthalle mit 4000–7000 Zuschauerplätzen:
NASAK-Beitrag maximal 3 Millionen Franken Heutige Situation Die St. Jakob-Halle in Basel und das Hallenstadion in Zürich sind mit rund 10 000 Zuschauerplätzen geeignet für entsprechend grosse Sportanlässe. Für zahlreiche Veranstaltungen sind diese Anlagen zu gross oder zu teuer oder sie stehen nicht zur Verfügung. Auf der anderen Seite gibt es mehrere Sporthallen mit bis zu 3000 Zuschauerplätzen, die aber für viele Anlässe zu klein sind. Polysportiv nutzbare Hallen mit Zuschauerkapazitäten in einem mittleren Bereich von 4000–7000 Plätzen existieren keine. Ersatzweise wird auf Eisstadien und Ausstellungshallen zurückge- griffen, die temporär mit den erforderlichen Infrastrukturen ausgerüstet werden. Solche Lösungen sind in den meisten Fällen organisatorisch aufwendig, teuer und aus Sicht des Sports nicht befriedigend. Geeignete Hallen sind ausserdem oft dann nicht verfügbar, wenn sie benötigt werden.
Bedarf Mehrere Sportverbände machen seit Jahren einen Bedarf für mehrere, über die Schweiz verteilte Sporthallen mit 4000–7000 Zuschauerplätzen geltend. Benötigt werden solche Hallen für Länderspiele und Turniere, Cupfinals, Europa- und Welt- meisterschaften in Spielsportarten wie Handball, Unihockey, Volleyball und Bas- ketball sowie für die Davis-Cup-Heimspiele im Tennis. Auch andere Sportverbände und Veranstalter suchen gelegentlich Hallen in dieser Grösse. Es geht darum, für wichtige Grossanlässe in verschiedenen Hallen-Sportarten geeignete Infrastrukturen bereitzustellen (vgl. Ziff. 2.2.2). Ausserdem stehen solche Hallen für den normalen Meisterschaftsbetrieb und das Training der Clubs der obersten Ligen und teilweise auch für den regionalen und lokalen Sport zur Verfügung.
Projekt Im Vordergrund für eine Finanzhilfe steht das Vorhaben in Lausanne, das sich in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befindet. Die Stadt Lausanne plant eine Grosssporthalle mit 7000 Zuschauerplätzen im gleichen Gebäudekomplex wie das neue Leichtathletikstadion (vgl. Ziff. 4.3.2). Der Einbau einer 200-Meter-Rundbahn für die Leichtathletik, wie von Swiss Athletics beantragt, wird geprüft. Dadurch würde diese Halle neben dem Athletikzentrum St. Gallen zur zweiten wettkampf- tauglichen Leichtathletikhalle. Es wird mit Investitionen von rund 40 Millionen Franken gerechnet. Dafür ist ein Beitrag aus dem Kredit NASAK 4 von insgesamt
3 Millionen Franken vorgesehen. Die definitive Zusage erfolgt aufgrund der
NASAK-Kriterien dann, wenn das Projekt ausreichend konkretisiert vorliegt. Wich- tig ist, dass die Anforderungen der an einer Nutzung interessierten nationalen Sportverbände berücksichtigt werden, beispielsweise betreffend Hallenhöhe, Bodenbeschaffenheit, Beleuchtung, Medieninfrastruktur, Garderoben. Zwischen den interessierten Verbänden und den Trägerschaften wird, wie bei allen NASAK- Projekten, ein Benützungsvertrag abzuschliessen sein.
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4.3.2 Neues Leichtathletikstadion Lausanne:
NASAK-Beitrag maximal 4 Millionen Franken Ausganglage Im Leichtathletik- und Fussball-Stadion Stade Olympique de la Pontaise in Lau- sanne findet jährlich das internationale Leichtathletik-Meeting «Athlétissima» statt. Es gehört, wie «Weltklasse Zürich», zur Diamond League und damit zu den 14 wichtigsten Meetings der Welt. Es handelt sich um einen Anlass von Swiss Top Sport. Swiss Athletics nutzt die Pontaise als nationales Leistungszentrum sowie periodisch für die Durchführung von Schweizermeisterschaften. Dieses Stadion genügt jedoch den heutigen Anforderungen nicht mehr. Die Bevölkerung von Lau- sanne hat den Grundsatzentscheid getroffen, als Ersatz für das Stade Olympiqe de la Pontaise je ein separates neues Fussballstadion und Leichtathletikstadion zu bauen.
Projekt Geplant ist der Bau eines neuen reinen Leichtathletikstadions für ungefähr 12000 Zuschauer und Zuschauerinnen nördlich der Stadt Lausanne in der Nähe des Flug- hafens Blécherette. Angebaut ans Stadion soll die erwähnte Anlage «Salle multi- sports» entstehen, die bei Leichtathletikanlässen wie Athlétissima und Schweizer- meisterschaften fürs Einlaufen dienen wird (vgl. Ziff. 4.3.1). Mit dem neuen Leichtathletikstadion wird die Voraussetzung für die zukünftige Durchführung von Athlétissima geschaffen, und Swiss Athletics erhält zudem eine optimale Infrastruk- tur für sein nationales Leistungszentrum und für die Durchführung von grösseren Veranstaltungen. Das neue Leichtathletikstadion ist ein Element im Rahmen des Gesamtpaketes «Métamorphose» zur Verbesserung der grossen Sportanlagen, womit Lausanne den Status als «Capitale Olympique» und Ausrichterin zahlreicher interna- tionaler Sportveranstaltungen unterstreicht. Die Baukosten für das neue Leichtathle- tikstadion werden mit 30–35 Millionen Franken beziffert. Vorgesehen ist ein NASAK-Beitrag von 4 Millionen Franken. Bereits im Kredit NASAK 1 war ein Betrag von 7 Millionen Franken für die Erneuerung des Stadions Pontaise reserviert; er wurde aber wegen Projektabbruch nicht beansprucht.
4.3.3 Nationales Eishockeyzentrum:
NASAK-Beitrag maximal 5 Millionen Franken Leistungssportkonzept der Swiss Ice Hockey Federation und erforderliche Anlagen Die Swiss Ice Hockey Federation, kurz Swiss Ice Hockey (SIH), ist der nationale Verband für die Sportart Eishockey. SIH fördert den Nachwuchs-Spitzensport der Männer und Frauen in Zusammenarbeit mit den Nachwuchsabteilungen der profes- sionell geführten Eishockeyclubs. Die landesweit besten Spielerinnen und Spieler werden in den Nachwuchs-Nationalteams ihrer Altersstufe mehrmals jährlich zusammengezogen, um unter Leitung der Trainerinnen und Trainer von SIH zu trainieren und Länderspiele und internationale Turniere zu bestreiten. Die Besten werden für das jeweilige A-Nationalteam der Herren und Frauen selektioniert. Die Trainingszusammenzüge der verschiedenen Nationalteams müssen dezentral in diversen Eishallen und Sportzentren der Schweiz durchgeführt werden. Auch Län- derspiele und internationale Turniere finden in den verschiedenen dafür geeigneten
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Stadien statt. Diese dezentrale Arbeitsweise ist organisatorisch aufwendig und führt dazu, dass Synergien zwischen den verschiedenen Teams und Coaches zu wenig genutzt werden können.
Heutige Sportanlagen Die Länderspiele und Turniere sowie die Trainingslager und Zusammenzüge der verschiedenen Nationalteams von SIH und die Ausbildungskurse für Trainer und Schiedsrichter finden in verschiedenen Eishallen der ganzen Schweiz statt. Aus den Krediten NASAK 1–3 wurde die Erstellung verschiedener Eishockeyanlagen mitfi- nanziert: Sportzentrum Huttwil (2,0 Mio. Fr., polysportiv), Eisstadion Davos (1,5 Mio. Fr.), Hallenstadion Zürich (3,5 Mio. Fr., polysportiv), St. Jakob-Arena Basel (2,0 Mio. Fr.), Trainings-Eishalle Freiburg (1,0 Mio. Fr.), Eishockeystadion Bern (4,0 Mio. Fr.). Zwischen SIH und den Trägerschaften dieser Anlagen bestehen langfristige Benützungsverträge. Allgemein sind die übrigen Eishockeystadien nicht von nationaler Bedeutung im Sinne des NASAK, sondern dienen dem Eishockeybetrieb der Clubs.
Anlagenbedarf und Projekt Um mit den Entwicklungen im internationalen Eishockey Schritt halten zu können, ist die Zentralisierung der Ressourcen von SIH notwendig. SIH plant die Schaffung eines nationalen Eishockeyzentrums in Winterthur. Ein Grossteil der Zusammen- züge der Elite- und Nachwuchs-Nationalteams sowie der Trainer-, Schiedsrichter- und Funktionärsausbildungen sollen künftig hier stattfinden. Ausserdem verlegt SIH den Geschäftssitz ins Nationale Eishockeyzentrum. Ein Kernelement des Zentrums ist die «Akademie», die in Absprache mit allen Clubs der obersten Ligen gegründet wird: Hochtalentierte junge Spieler aus diesen Clubs trainieren nach Ende der obli- gatorischen Schulzeit während eines Jahres intensiv unter professionellen Bedin- gungen, damit ihre Eignung für eine Profikarriere abgeklärt werden kann und sie sich auf eine solche vorbereiten können. Das Nationale Eishockeyzentrum wird Teil des geplanten Internationalen Zentrums für Leistungs- und Breitensport Winterthur (IZLB). Es liegt beim städtischen Sport- zentrum Deutweg, das ein Leichtathletikstadion, ein Eisstadion, Outdoor-Eisfelder und Fussballplätze umfasst. Geplant ist im Rahmen des IZLB der Bau von zwei polysportiv nutzbaren Dreifach-Trainingshallen, einer Halle mit zwei Trainings- Eishockeyfeldern, eines Hotels mit Zimmern für Sportlerinnen und Sportler, eines medizinischen Bereichs mit Sportmedizin, Rehabilitation, Leistungsdiagnostik, Kraftraum und Wellness. Die Investitionen werden mit 90–100 Millionen Franken veranschlagt. Vorgesehen ist eine weitgehend private Finanzierung. Die Stadt Win- terthur unterstützt das Projekt mit guten Rahmenbedingungen (Baurechtsverträge, Mitbenützung der städtischen Sportanlagen im Gebiet Deutweg, teilweise Übernah- me des Betriebs durch die Stadt). SIH hat mit den Promotoren des IZLB ein umfas- sendes Vertragswerk betreffend Bau und Betrieb des Nationalen Eishockeyzentrums abgeschlossen. Der Bau der neuen Eishockeyhalle kostet zwischen 30 und 40 Millionen Franken (in den Gesamtinvestitionen für das IZLB von knapp 100 Mio. Fr. inbegriffen). Mit einem NASAK-Beitrag von 5 Millionen Franken soll die Errichtung des Nationalen Eishockeyzentrums unterstützt werden. Sollte sich das Zentrum nicht in Winterthur realisieren lassen, würde der vorgesehene NASAK-Beitrag gegebenenfalls an ein
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geeignetes Alternativprojekt geleistet, das Strategie und Bedarf von SIH entspricht und auch die übrigen NASAK-Kriterien erfüllt. SIH benötigt auch in Zukunft die Eishockey-Anlagen, für die Benützungsverträge im Rahmen des NASAK bestehen. Die Wettkämpfe der verschiedenen National- teams finden weiterhin in diesen Anlagen statt. Auch werden sie während den inter- national spielfreien Perioden für die dann gleichzeitig stattfindenden Trainings aller Nationalteams benötigt.
4.3.4 Nationales Fussballzentrum:
NASAK-Beitrag maximal 6 Millionen Franken Leistungssportkonzept des Schweizerischen Fussballverbandes und erforderliche Anlagen Der Schweizerische Fussballverband (SFV) fördert den Spitzenfussball im Nach- wuchsbereich in Zusammenarbeit mit den Profi-Fussballclubs. In Emmen, Payerne und Tenero, also in drei Sprachregionen, betreibt der Fussballverband Ausbildungs- zentren für die besten Junioren im Alter von 14 und 15 Jahren. Für die Altersstufe 16–21 Jahre bestehen bisher keine Ausbildungszentren des SFV. Die Ausbildungs- arbeit wird in diesem für die Fussballkarriere kritischen Alter hauptsächlich in den professionell geführten Juniorenabteilungen der grossen Clubs geleistet. Die jeweils besten Spieler werden sukzessive für die Junioren-Nationalteams der entsprechen- den Altersstufen selektioniert, beginnend mit der U15 der höchstens 15-Jährigen. Der Frauenfussball wird analog gefördert, wobei die Strukturen auf eine weit gerin- gere Zahl von ambitionierten und talentierten Juniorinnen ausgelegt sind. Ausbil- dungszentrum für den Frauenfussball ist das Sportzentrum Huttwil. Der SFV führt die Trainingslager und Zusammenzüge der Nationalteams in ver- schiedenen Sportzentren der Schweiz durch. Länderspiele der Herren-A-National- mannschaft und der Cupfinal werden in den grossen Stadien in Basel, Bern, Genf und Zürich ausgetragen. Für Spiele der Junioren- und der Frauen-Nationalteams dienen diverse kleinere Stadien.
Heutige Sportanlagen – Trainingsanlagen: Die Sportanlagen und übrigen Infrastrukturen der Ausbil- dungszentren in Emmen, Payerne, Tenero und Huttwil entsprechen den Bedürfnissen des SFV weitgehend. Im Sportzentrum Huttwil fehlt ein Kunstrasen. – Stadien: Die grossen Stadien in Basel, Bern, Genf und Zürich, in denen die Spiele der UEFA EURO 08 stattfanden, genügen den Anforderungen des SFV für die Durchführung der Länderspiele der A-Nationalmannschaft und des Cup-Finals. Alle diese Stadien wurden mit Finanzhilfen des Bundes im Rahmen des NASAK oder des Kredites für die UEFA EURO 08 erstellt. Unbefriedigend ist dagegen die Situation bei den Stadien für die Länder- spiele des U21-Nationalteams und des A-Teams der Frauen. Diese Stadien sollten nicht zu gross und sie sollten kostengünstig sein. Die meisten Challenge-League-Stadien genügen zwar von der Grösse her, erfüllen aber
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andere Vorgaben der UEFA und der FIFA für die Durchführung der Junio- ren- und Frauen-Länderspiele nicht. Allgemein sind die Super-League-Stadien nicht von nationaler Bedeutung im Sinne des NASAK, sondern dienen dem Clubfussball.
Anlagenbedarf und Projekte – Nationales Fussballzentrum: Um der zunehmenden internationalen Konkur- renz auch in Zukunft gewachsen zu sein, plant der SFV ein eigenes nationa- les Fussballzentrum. Hier sollen die Trainingszusammenzüge aller Männer- und Frauen-Nationalteams sowie Trainer-, Schiedsrichter- und Funktionärs- Ausbildungen zentral unter optimalen Bedingungen stattfinden. Die Trainer des SFV, die bis heute mehrheitlich von zu Hause aus arbeiten, erhalten einen gemeinsamen Arbeitsort, wodurch Kommunikation, Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch intensiviert werden. Kernelement des Fussballzent- rums ist das «Centre de Formation»: In Zusammenarbeit mit den Clubs der obersten Ligen trainieren hier die national besten Nachwuchsspielerinnen und -spieler nach dem Ende ihrer obligatorischen Schulzeit unter erfahrenen Trainerinnen und Trainern des SFV in einem professionellen Umfeld. Mit einem überzeugenden Angebot sollen die jungen Talente in diesem fussbal- lerisch entscheidenden Lebensabschnitt optimal auf ihre Karriere als Fuss- ballprofis vorbereitet werden. Damit will der SFV verhindern, dass sie zu früh von ausländischen Proficlubs abgeworben werden. Mit einer guten per- sönlichen Betreuung soll ausserdem die Zahl der «Drop-outs» in diesem kri- tischen Karriereabschnitt verkleinert werden. Auch erwartet der SFV, dass Doppelbürger sich dank dieser Ausbildung für das Schweizer Nationalteam entscheiden werden. An Infrastruktur wird benötigt: mehrere permanent ver- fügbare Fussballplätze, davon ein Kunstrasenplatz; eine Sporthalle mit angegliedertem Krafttrainings-Bereich; ein Betriebsgebäude mit Theorie- räumen, Aufenthaltsräumen, Büros, Restaurant; Unterkünfte. Mit der Schaf- fung des nationalen Fussballzentrums wird bezweckt, die Ressourcen des Verbandes zu konzentrieren, die Qualität der fussballerischen Ausbildung zu steigern, Kosten zu senken und letztlich die Konkurrenzfähigkeit im interna- tionalen Vergleich zu stärken. Je nach Standort und bereits vorhandener Infrastruktur wird mit einem Investitionsbedarf von etwa 40–80 Millionen Franken gerechnet. Der SFV evaluiert mehrere Standorte. – Nationalstadion für die Junioren- und Frauen-Nationalteams: Benötigt wird ein Challenge-League-Stadion, das entsprechend den Vorgaben von UEFA und FIFA auszubauen ist. Verbesserungen sind insbesondere bei der Beleuchtung und beim Angebot an Nebenräumen erforderlich. Idealerweise liegt dieses Stadion nahe beim nationalen Fussballzentrum. Der Investitions- bedarf liegt je nach Stadion im tiefen oder hohen einstelligen Millionenbe- reich. Der SFV evaluiert mehrere Projekte. Für die beiden Vorhaben ist ein NASAK-Beitrag von maximal 6 Millionen Franken vorgesehen. Allgemein ist anzufügen, dass der Fussball in der Schweiz in den letz- ten Jahren stark an Bedeutung gewonnen und sich zu einer für die Jugend wichtigen Basissportart entwickelt hat. Im Nachwuchsbereich, namentlich auch im Frauen- fussball, ist der Andrang auf die Fussballplätze enorm. 2010 gab es in der Schweiz im Altersbereich ab 8 Jahren 270 000 lizenzierte Spieler/innen aus 170 Nationen, davon 23 000 Frauen und Mädchen. In den 10 Jahren zuvor hatte sich die Anzahl
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lizenzierter Spielerinnen verdreifacht, während bei den Junioren eine Zunahme um
30 Prozent auf rund 155 000 Spieler verzeichnet wurde.
4.3.5 Nationales Tenniszentrum Biel:
NASAK-Beitrag maximal 1,5 Millionen Franken Leistungssportkonzept von Swiss Tennis und erforderliche Anlagen In den Genuss der leistungsorientierten Nachwuchsförderung von Swiss Tennis kommen talentierte Spielerinnen und Spieler im Alter von 11 bis 23 Jahren, die eine Profikarriere anstreben. Aufgrund ihres Rankings und Potenzials werden die Spiele- rinnen und Spieler für die A-, B- und C-Nationalkader selektioniert. Die Kaderspie- lerinnen und -spieler trainieren grösstenteils im Nationalen Tenniszentrum in Biel, aber auch in Zusammenarbeit mit Swiss Tennis dezentral in 15 Regionalverbän- den oder in privaten Partner-Akademien von Swiss Tennis. Nationale Turniere finden in verschiedenen Anlagen in der ganzen Schweiz statt. Die wichtigsten internationalen Grossanlässe sind die Heimspiele für den Davis Cup (meist in Eisstadien oder Ausstellungshallen), Swiss Indoors Basel (St. Jakob Halle, Anlass von Swiss Top Sport) und das Open in Gstaad (temporäres Stadion, Anlass von Swiss Top Sport).
Heutige Sportanlagen – Nationales Tenniszentrum Biel: Swiss Tennis betreibt seit Jahren das eigene nationale Tenniszentrum in Biel. Es umfasst eine Tennishalle, mehrere Ten- nisplätze im Freien, Kraftraum, Restaurant sowie die Büros für Swiss Tennis (Sitz des Verbandes). Hier trainieren Spielerinnen und Spieler der nationalen A-, B- und C-Kader in einem professionellen Umfeld. Ab 2012 ist das neue Internatsgebäude für rund 60 Spielerinnen und Spieler auf dem Campus bezugsbereit. Bis dahin dient ein Haus in Biel als Herberge. Die schulpflich- tigen Spielerinnen und Spieler besuchen den Unterricht in Sportklassen der städtischen Schulen. Swiss Tennis betreibt im Nationalen Tenniszentrum auch eine «Akademie», in der sich junge Talente aus dem In- und Ausland auf ihre Tenniskarriere vorbereiten. Den Kadermitgliedern stehen damit qua- lifizierte Sparrings-Partnerinnen und -partner zur Verfügung. Das Nationale Tenniszentrum muss in den nächsten Jahren erweitert und qualitativ verbes- sert werden, um auch in Zukunft den Anforderungen zu genügen. Im Rah- men des NASAK 3 wurde eine erste Etappe, der Bau des Internatsgebäudes und zusätzlicher Aussentennisplätze, mit 1,5 Millionen Franken unterstützt. Soweit verfügbar stehen die Tennisplätze des Nationalen Tenniszentrums für den Breitensport auf regionaler und lokaler Ebene zur Verfügung. – Weitere Trainingsanlagen: Bau und Betrieb der Anlagen der Regionalver- bände und der privaten Partner-Akademien von Swiss Tennis sind Sache der Trägerschaften. Es sind dabei die Vorgaben von Swiss Tennis zu erfüllen. – Wettkampfanlagen: Geeignete und kostengünstige Anlagen für die Davis- Cup-Spiele sind wegen den hohen Anforderungen und den meist kurzen Reservationsfristen meist schwierig zu finden. In Frage kommen Eisstadien und Ausstellungshallen, die mit den erforderlichen temporären Zuschauer- und Medieninfrastrukturen ausgestattet werden müssen. Diese Situation ist
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aus Sicht von Swiss Tennis aus sportlichen und wirtschaftlichen Gründen unbefriedigend. Bei den übrigen Wettkampfanlagen ist es Sache der Träger- schaften, ihre Anlagen auf dem erforderlichen Stand zu halten.
Anlagenbedarf und Projekte – Nationales Tenniszentrum Biel: Die nächsten notwendigen Ausbauschritte in den kommenden Jahren umfassen Verbesserungen an der bestehenden Tennishalle, den Bau einer zusätzlichen Halle und eines offenen Center Court mit rund 2000 Zuschauerplätzen sowie Erweiterungen des Kraft- trainingsbereiches. Die erforderlichen Investitionen werden mit rund 5 Mil- lionen Franken veranschlagt. Vorgesehen ist eine Finanzhilfe aus dem NASAK 4 von höchstens 1,5 Millionen Franken. – Polysportiv nutzbare Sporthallen mit 4000–7000 Zuschauerplätzen: Für die Durchführung der Davis-Cup-Spiele benötigt Swiss Tennis geeignete, kos- tengünstige Sporthallen in verschiedenen Regionen der Schweiz. Vorge- schrieben sind mindestens 4000 Sitzplätze und weitere Eigenschaften (vgl.
Ziff. 4.3.1).
– Mobile temporäre Infrastrukturen: Sinnvoll wäre die Zusammenarbeit betroffener Sportverbände und Veranstalter für die Bereitstellung von mobi- lem, temporär benötigtem Material, namentlich Tribünen und Zelte. Swiss Tennis würde eine Initiative in dieser Richtung begrüssen und unterstützen.
4.3.6 Hallen-Velodrom:
NASAK-Beitrag maximal 2 Millionen Franken Leistungssportkonzept Bahnsport von Swiss Cycling und erforderliche Anlagen Swiss Cycling ist der nationale Verband für die olympischen Radsportarten Strasse, Bahn, Montainbike, BMX und Paracycling sowie für die nichtolympischen Rad- sportarten Radquer, Downhill, Four Cross, Trial, Kunstrad und Radball. An Olympischen Spielen werden im Radsport in vier Sportarten insgesamt
18 Medaillensätze vergeben, je 9 in den Frauen- und Männerkategorien. Davon
werden in der Sportart Bahn mit ihren 5 Disziplinen 10 Medaillensätze vergeben. Die sorgfältige technische Ausbildung auf der Bahn bildet eine solide Grundlage für den späteren Wechsel in den Strassenrennsport. Trotz seiner offensichtlich hohen sportlichen Bedeutung lässt sich der Bahnradsport in der Schweiz gegenwärtig nicht angemessen fördern, da geeignete Anlagen, ausgenommen das Centre Mondial du Cyclisme in Aigle, fehlen. Bis talentierte Nachwuchsfahrerinnen und -fahrer für die verschiedenen Bahn-Kader von Swiss Cycling selektioniert werden, trainieren sie in Radsportvereinen und Radsportschulen in Aigle, Zürich, Genf und im Ausland.
Heutige Sportanlagen (Bahnsport) – Centre Mondial du Cyclisme Aigle (CMC): Dieses Radsportzentrum wurde von der Union Cycliste Internationale (UCI) erbaut, mit Unterstützung durch mehrere Kantone, Gemeinden, nationale und internationale Sportinstitu- tionen und den Bund (Beitrag von 5 Mio. Fr. aus dem Kredit NASAK 1).
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Die Anlage ist seit 2002 in Betrieb. Die 200-Meter-Radrundbahn ist für Trainingszwecke und Ausbildungskurse geeignet, entspricht aber nicht der Normlänge von 250 Metern für internationale Wettkämpfe. Das CMC dient als Traningsstützpunkt von Swiss Cycling. Hier trainieren die Kader- Fahrerinnen und -Fahrer und der Westschweizer Nachwuchs unter Leitung des Nationaltrainers. – Offene Radrennbahn Oerlikon: Die traditionsreiche Anlage mit der 333-Meter-Betonrundpiste ist noch in Betrieb, aber die Stadt Zürich als Eigentümerin verzichtet auf grössere Erneuerungsarbeiten. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Anlage in absehbarer Zeit geschlossen wird. Bis heute finden von Mai bis September bei trockener Witterung wöchent- lich Wettkämpfe für alle Disziplinen des Bahnradsports statt. Auf nasser Bahn kann aus Sicherheitsgründen nicht gefahren werden. Die Anlage dient als Trainingsstützpunkt von Swiss Cycling. Hier trainiert hauptsächlich der Nachwuchs aus der Deutschschweiz. – Offenes Velodrom Lausanne: Die Anlage ist in einem schlechten baulichen Zustand und nur noch beschränkt nutzbar. Sie wird in den nächsten Jahren abgebrochen. – Hallen-Velodrom Genf: Die 166-Meter-Piste wird hauptsächlich kommer- ziell betrieben und ist für die Aktivitäten von Swiss Cycling nicht direkt von Bedeutung.
Anlagenbedarf Um im Bahnsport international mithalten zu können, benötigt Swiss Cycling mittel- fristig mindestens drei gedeckte 250-Meter-Radrennbahnen für Training und Wett- bewerbe in verschiedenen Regionen der Schweiz.
Projekt – Hallen-Velodrom Grenchen: Eine private Investorengruppe plant in Zusam- menarbeit mit der Stadt Grenchen den Bau einer gedeckten Radrennbahn. Die Anlage soll zum Ausbildungs- und Trainingsstützpunkt von Swiss Cyc- ling in der Deutschschweiz werden. Die kurze Entfernung zu Magglingen erleichtert die Zusammenarbeit mit dem BASPO, das als Basis in den Berei- chen Verpflegung, Unterkunft, Leistungsdiagnostik und Sportmedizin für Swiss Cycling von grossem Interesse ist. Es wird mit Investitionen von ungefähr 15–20 Millionen Franken gerechnet, abhängig vom Ausbaustan- dard und allfälligen zusätzlichen Infrastrukturen (z.B. 200-Meter-Leicht- athletikrundbahn, Outdoor-BMX-Piste). Aus dem NASAK 4 ist ein Beitrag von maximal 2 Millionen Franken vorgesehen. Sollte das Projekt in Gren- chen nicht zur Realisierung kommen, würde mit dem vorgesehenen NASAK-Beitrag gegebenenfalls ein anderes geeignetes Velodrom-Projekt unterstützt, das Strategie und Bedarf von Swiss Cycling entspricht und auch die übrigen NASAK-Kriterien erfüllt.
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4.3.7 Schwimmsportzentren:
NASAK-Beiträge insgesamt maximal 6 Millionen Franken Leistungssportkonzept des Schweizerischen Schwimmverbandes und erforderliche Anlagen Der Schweizerische Schwimmverband (SSCHV) vereint die vier Sportarten Schwimmen, Synchronschwimmen, Wasserspringen und Wasserball. Der Sportart Schwimmen kommt dabei die höchste Bedeutung zu. Gemäss der Strategie des SSCHV soll das Training im Nachwuchsleistungssport dezentral in den fünf Schwimmregionen stattfinden. Der Trainingsbetrieb liegt in der Verantwortung qualifizierter Vereine, in denen die Athletinnen und Athleten von professionellen Trainerinnen und Trainern betreut werden. Die Nachwuchsförderung im Schwimmsport auf nationaler Ebene beginnt in einem verhältnismässig frühen Alter mit hohen Trainingsumfängen. Dank der dezentralen Strategie können talen- tierte Mädchen und Buben mindestens bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit in ihren sozialen Strukturen bleiben. Die besten Nachwuchsschwimmerinnen und -schwimmer ab 16 Jahre sowie die Eliteathletinnen und -athleten haben seit 2008 die Möglichkeit, im Nationalen Leis- tungszentrum des Verbandes im Centro Sportivo in Tenero (CST) unter professio- nellen Bedingungen zu trainieren. Die Trainings des Nationalteams Synchronschwimmen finden im Hallenbad des BASPO in Magglingen statt, das den Anforderungen nur bedingt genügt. Für die Sportarten Wasserball und Wasserspringen fehlen geeignete und verfügbare Anlagen.
Heutige Sportanlagen Gegenwärtig gibt es in der Schweiz, abgesehen vom CST, keine Indoor-Trainings- und Wettkampfanlagen, die den Anforderungen des modernen Schwimmsports genügen. Es fehlt generell an genügend Wasserflächen. Die Bäder sind allgemein zu klein, veraltet und für den Leistungssport auf nationaler Ebene zu wenig verfügbar. Die einzigen in der Vergangenheit für grössere Wettkämpfe geeigneten 50-Meter- Indoor-Anlagen in Zürich und Genf weisen grosse Mängel auf. Bedeutende interna- tionale Schwimmwettkämpfe sind in der Schweiz seit 20 Jahren nicht mehr möglich. Der Schwimmsport mit seinen vier Disziplinen findet unter ungünstigen infrastruk- turellen Bedingungen statt. – Nationales Leistungszentrum Schwimmen im CST Tenero: Das 50-Meter- Freiluftbecken wird im Winter mit einer Traglufthalle gedeckt. Dies ist die einzige für den Schwimmverband ganzjährig nutzbare 50-Meter-Anlage. Die Traglufthalle muss in den nächsten Jahren ersetzt werden. Die Anforderun- gen betreffend Unterkunft, Verpflegung, Schule und Freizeit werden im CST weitgehend erfüllt oder entsprechende Strukturen sind im Aufbau (Sport- gymnasium, Internat).
Anlagenbedarf Benötigt werden für den Leistungssport allgemein zusätzliche Wasserflächen und insbesondere für alle vier Sportarten des SSCHV normgerechte Wettkampfanlagen für nationale und internationale Wettkämpfe, zeitgemässe Trainingsanlagen für die
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Nachwuchsförderung in den fünf Schwimmsportregionen, Verbesserung der Trai- ningsmöglichkeiten für den Elitesport sowie Trainingsmöglichkeiten in der Höhe. – Nationale Kompetenzzentren in den fünf Schwimmregionen für die vier Sportarten: Mit zeitgemässen und ausreichend verfügbaren Indoor-Anlagen mit 50-Meter-Becken soll die Lücke in der Nachwuchsförderung zwischen den von den Vereinen geführten Stützpunkten und dem Nationalen Leis- tungszentrum des Verbandes in Tenero geschlossen werden. Ein Projekt für eine Trainings- und Wettkampfanlage für alle Schwimm- sport-Disziplinen wird von der Stadt Lausanne vorangetrieben. Insbesondere sollen auch grössere internationale Wettkämpfe durchgeführt werden kön- nen. Der Baubeginn ist für 2014 vorgesehen. Die Investitionen betragen rund 80 Millionen Franken. Vertraglich verplichtet ist ein Beitrag von 4 Mil- lionen Franken aus dem Kredit NASAK 3. Die Stadt Winterthur plant, 2012 das bestehende 50-Meter-Freibad mit einer mobilen Überdachung für den Ganzjahresbetrieb aufzuwerten und das bestehende 50-Meter-Hallenbad entsprechend den heutigen Anforderungen des Schwimmsports zu optimieren. Dadurch entsteht eine grosse zeitge- mässe Anlage für Training und nationale Wettkämpfe in der Disziplin Schwimmen. Die Investitionen sind auf rund 24 Millionen Franken veran- schlagt. Vertraglich verpflichtet ist ein Beitrag von 2 Millionen Franken aus dem Kredit NASAK 3. – Nationales Höhen-Trainingszentrum: Periodisch durchgeführte Trainings- lager unter guten Bedingungen in der Höhe (1500–2000 Meter über Meer) sind Grundvoraussetzung, um die Leistungsanforderungen im Elitebereich zu erfüllen.
Projekte Da Schwimmsportanlagen im Bau und Betrieb kostenintensiv sind und sich kaum kostendeckend betreiben lassen, kommen als Trägerschaften hauptsächlich Städte und grössere Gemeinden in Frage. In den meisten Fällen entscheiden die Stimm- bürgerinnen und Stimmbürger über die Bau- und Betriebskredite; die politischen Prozesse dauern entsprechend lange. Deshalb muss die Unterstützung durch das NASAK möglichst flexibel erfolgen können. Insgesamt sind Beiträge von höchstens
6 Millionen Franken im Rahmen des NASAK 4 für Schwimmsportanlagen vorge-
sehen. – Schwimmsportzentrum Kreuzlingen: Hier soll das nationale Zentrum für die Disziplin Wasserball entstehen, das auch für den Trainingsbetrieb in der Disziplin Schwimmen vorgesehen ist. Es wird mit Investitionen zwischen
20 und 30 Millionen Franken gerechnet. Der Baubeginn ist für 2014 vorge-
sehen. Welche der anderen benötigten Schwimmsportzentren in absehbarer Zeit zur Realisierung gelangen, ist heute noch ungewiss. In verschiedenen dafür in Frage kommenden Städten (z.B. Basel, Aarau, Bern, Freiburg) sind Projektideen in Dis- kussion. Es wird damit gerechnet, zwei bis drei weitere Vorhaben aus dem Kredit NASAK 4 zu subventionieren.
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4.3.8 Ruderzentrum Rotsee Luzern:
NASAK-Beitrag maximal 1,5 Millionen Franken Leistungssportkonzept von Swiss Rowing und erforderliche Anlagen Die Grundlage der Leistungssportförderung des Schweizerischen Ruderverbandes (Swiss Rowing) wird in den 86 Mitgliedervereinen gelegt. In jährlichen Sichtungs- und Kaderzusammenzügen wählt Swiss Rowing die besten Athletinnen und Athleten für die Nachwuchs- und Elitekader aus, die in regelmässigen Zusammenzügen im Nationalen Leistungszentrum in Sarnen direkt durch die Verbandstrainer gefördert werden. Vom Nachwuchs bis zur Elite ist Swiss Rowing zuständig für die Selek- tionen zu wichtigen internationalen Regatten wie Weltcup, Welt- und Europameis- terschaften. Nationale Wettbewerbe finden auf verschiedenen Gewässern statt. Die Schweizer- meisterschaft sowie wichtige internationale Anlässe werden auf dem Rotsee bei Luzern ausgetragen. Alle Trainings und Kaderzusammenzüge auf nationaler Ebene werden auf dem Sarnersee und teilweise auf dem Rotsee durchgeführt, wozu das Haus des Schweizer Rudersports in Sarnen als logistische Basis dient.
Heutige Sportanlagen und Projekte – Nationales Ruderzentrum Rotsee Luzern: Der Rotsee gilt seit Jahrzehnten als die beste und schönste Natur-Ruderarena der Welt. Jedes Jahr misst sich hier die Weltelite anlässlich der Weltcup-Regatta Ruderwelt Luzern (Anlass von Swiss Top Sport) und führt Swiss Rowing die Schweizermeisterschaft durch. Ausserdem finden die rennmässigen Trainings der Kaderboote und Ausscheidungen hier statt. Im Hinblick auf die Durchführung der Ruder- weltmeisterschaft 2001 wurde die Verbesserung der Infrastruktur mit einem Beitrag von 130 000 Franken aus dem Kredit NASAK 1 unterstützt. Die
1962 für die damalige Ruderweltmeisterschaft gebaute Anlage genügt aber
den heutigen Anforderungen nicht mehr. Alarmsignal ist, dass die Bewer- bung für die Durchführung der Ruderweltmeisterschaft 2011 vom interna- tionalen Ruderverband nicht mehr berücksichtigt wurde. Eine Gesamt- erneuerung ist unerlässlich, wenn der Rotsee seine Bedeutung für den internationalen Rudersport wiedererlangen soll. Aufgrund einer breit angelegten Studie unter Beteiligung aller relevanten Interessengruppen, darunter der Kanton und die Stadt Luzern, Natur- und Umweltschutzorganisationen und Swiss Rowing, sind die Bedürfnisse und Massnahmen zur Sanierung festgelegt und ein umfassendes Projekt erarbei- tet worden. Es geht um den Ersatzneubau des Zielturms, den Ersatzneubau des Zentrumsgebäudes, die Erneuerung der ruderspezifischen Infrastruktur am und im Wasser, die Umgebungsgestaltung und Erschliessung. Als Trä- gerschaft ist von den erwähnten Interessengruppen der Verein «Naturarena Rotsee» gegründet worden. Die Kosten für die Gesamterneuerung werden auf rund 19 Millionen Franken veranschlagt. Der dringende Ersatz des Ziel- turms erfolgt zuerst und wird mit einem Beitrag von 150 000 Franken aus dem NASAK 3 unterstützt. Aus dem NASAK 4 ist an die übrigen Mass- nahmen eine Finanzhilfe von höchstens 1,5 Millionen Franken vorgesehen. Mit der Gesamterneuerung werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Ruderzentrum Rotsee Luzern langfristig Austragungsort für den Ruderweltcup bleibt und hier periodisch auch wieder Weltmeisterschaften
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ausgetragen werden. Ausserdem ergeben sich wesentliche Verbesserungen für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb von Swiss Rowing. – Haus des Schweizer Rudersports Sarnen: Dieses ist das Trainings- und Aus- bildungszentrum sowie der Verbandssitz von Swiss Rowing. Es besteht aus dem Zentrumsgebäude (Unterkunft, Verpflegung, Theorie, Büros), dem Bootshaus und den erforderlichen Infrastrukturen am und im Sarnersee. Alle Kaderzusammenzüge vom Nachwuchs bis zur Elite finden hier statt. Trai- niert wird hauptsächlich auf dem Sarnersee und zu einem kleineren Teil auf dem Rotsee. Die Errichtung dieses nationalen Ruderzentrums wurde 2000 mit einer Finanzhilfe von 500 000 Franken aus dem Kredit NASAK 1 unter- stützt. Swiss Rowing betreibt das Zentrum wirtschaftlich eigenständig. Anstehend sind diverse kleinere Optimierungen und Erweiterungen. Ein allfälliger NASAK-Beitrag ist zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen und würde aus dem Teilkredit für diverse Projekte geleistet. – Nationales Zentrum für Adaptive Rowing Sempach: Adaptive Rowing wurde anlässlich der Olympischen Spiele von Peking eine paralympische Sportart und wird seither in der Schweiz entwickelt. Ausbildung und Trai- ning erfolgen im Nationalen Zentrum für Adaptive Rowing in Sempach in Zusammenarbeit des ansässigen Ruderclubs mit den nationalen Verbänden PLUSPORT, Schweizerische Paraplegikervereinigung und Swiss Rowing. An den Bau dieses Zentrums wurde 2009 eine Finanzhilfe von 150 000 Franken aus dem Kredit NASAK 3 geleistet. Die Anlage genügt den heu- tigen Anforderungen.
4.3.9 Schneesportanlagen:
NASAK-Beiträge insgesamt maximal 13 Millionen Franken Leistungssportkonzept von Swiss-Ski und erforderliche Anlagen Der Schweizerische Skiverband Swiss-Ski vereint mehrere Schneesportarten mit unterschiedlichsten Disziplinen und entsprechend vielfältigen Bedürfnissen im Infrastrukturbereich. Für Ski alpin, Snowboard/Freestyle (Snowboard und Ski)/Free- ski, Langlauf, Skisprung, Nordische Kombination und Biathlon ist Swiss-Ski auf geeignete Trainings- und Wettkampfanlagen angewiesen. Im Gegensatz zu andern Sportarten mit präzise genormten Anlagen finden die Wettbewerbe in den Schnee- sportarten auf verschiedensten Anlagen – Pisten, Loipen, Schanzen, Halfpipes – mit unterschiedlichen Charakteristiken, Schnee- und Wetterverhältnissen statt. Aus diesem Grund, und weil ungünstige Wetter- und Schneeverhältnisse geeignete Ausweichmöglichkeiten unabdingbar machen, ist für die Schneesportarten mit ihren Disziplinen je ein vielfältiges, saisonal differenziertes Anlagenangebot für einen langfristig erfolgreichen Aufbau der Athletinnen und Athleten entscheidend. Nebst den Wettkampfanlagen braucht es Anlagen fürs Training im Sommer, im Frühwinter und während der Wintersaison. Die Förderkonzepte von Swiss-Ski berücksichtigen die spezifischen Voraussetzun- gen und Bedeutung der einzelnen Sportarten. Der Leistungssport vom Nachwuchs bis zur Elite ist in einem komplexen System mit zahlreichen Beteiligten und Infra- strukturen organisiert. In den Nationalen Leistungszentren (NLZ) in Davos, Engel-
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berg, Brig-Realp und Einsiedeln profitieren qualifizierte Nachwuchsathletinnen und -athleten von optimalen Voraussetzungen für eine Profikarriere im Spitzensport. In den NLZ werden die drei Lebensbereiche sportliche Ausbildung und Spitzensport- Training, Schule und Ausbildung sowie Wohnen und Freizeit örtlich konzentriert und aufeinander abgestimmt. Kernelement der NLZ sind auf den Sport ausgerichtete Internatsschulen mit einem Label von Swiss Olympic. Die Sportaktivitäten werden von professionellen Trainerinnen und Trainern von Swiss-Ski geleitet. Die dazu benötigten Infrastrukturen müssen in nützlicher Zeit erreichbar und spitzensport- tauglich sein.
Heutige Sportanlagen Swiss-Ski ist nicht Eigentümer oder Betreiber von Sportanlagen, sondern nur Nut- zer. Folgende Sportanlagen werden heute für die verschiedenen Sportarten und Disziplinen genutzt: – Ski Alpin – Wettkampf (Weltcup): Adelboden (Beitrag aus NASAK 3 von 0,07 Mio. Fr.), Wengen (Beiträge aus NASAK 1 und 3 von insgesamt 0,35 Mio. Fr.), Lenzerheide (Beitrag aus NASAK 1 von 1,47 Mio. Fr.), St. Moritz (Beitrag aus NASAK 2 von 3,0 Mio Fr.) – Sommertraining: Zermatt und Saas-Fee (Gletscherpisten; Beiträge aus NASAK 2 und 3 von insgesamt 1,75 Mio. Fr.) – Early-Season-und Wintertraining: Davos (Jakobshorn), Zinal, Ober- saxen, Splügen, Hoch Ybrig, Melchsee-Frutt, Stoos (Beitrag aus NASAK 3 von 0,05 Mio. Fr.) und Veysonnaz – Snowboard/Freestyle/Freeski – Die Anlagen können weitgehend für Snowboard, Freestyle (Snowboard und Ski) und Freeski gemeinsam genutzt werden. – Wettkampf: Saas-Fee, Arosa, Veysonnaz, Nendaz, Meiringen-Hasli- berg – Sommertraining: Zermatt und Saas-Fee (Gletscher), Mettmenstetten (Wasserschanzen), CST Tenero (Wasserschanzen) – Early-Season- und Wintertraining: Engelberg, Meiringen-Hasliberg, Bürchen, Davos, Leventina, Sedrun, Laax – Indoor: Laax (Halle für Freestyle) – Langlauf – Wettkampf und Wintertraining (FIS-homologiert): St. Moritz/Pontre- sina, Davos, Einsiedeln, Campra, Goms sowie rund 20 weitere Orte mit FIS-homologierten Langlaufloipen – Sommertraining: es fehlen geeignete Rollskibahnen – Skispringen und Nordische Kombination – Schanzen für Wettkampf und Training: Einsiedeln (Sommer- und ein- geschränkter Winterbetrieb, Beitrag aus NASAK 1 von 2,43 Mio. Fr.), Engelberg (Weltcup, Winterbetrieb, Beitrag aus NASAK 2 von 0,5 Mio. Fr.), St. Moritz (Winterbetrieb)
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– Biathlon – Nationale Biathlon-Arena Lenzerheide (im Bau; Wettkampfanlage für internationale Grossanlässe sowie Stützpunkt für Winter- und Sommer- training; Beitrag aus NASAK 3 von 0,3 Mio. Fr.) – Nationales Biathlon Leistungszentrum Brig-Realp (Winter- und Som- mertraining, in Zusammenarbeit mit dem Armeesport-Stützpunkt Andermatt)
Anlagenbedarf und Projekte Allgemein müssen die oben aufgeführten Anlagen periodisch an die Entwicklungen im Schneesport und an Veränderungen bei den Vorgaben des Internationalen Ski- verbandes FIS und der Internationalen Biathlon Union IBU angepasst werden. Swiss-Ski ist auf permanente Verbesserungen beim Anlagenangebot angewiesen. Es geht hauptsächlich um den Ausbau bestehender Anlagen. Die Bedarfsmeldung beinhaltet konkrete fortgeschrittene Projekte, aber auch Anliegen ohne konkrete Projekte. Welche Vorhaben wann und mit welchem Investitionsbedarf realisiert werden, ist erst teilweise bekannt. Die Projekte und Bedarfsmeldungen werden nachfolgend skizziert. – Ski Alpin – Weltcuppisten St. Moritz: Erneuerung des Zielgebäudes zur Erhaltung der Tauglichkeit für Weltcuprennen und insbesondere für die Durch- führung der 2017 angestrebten Weltmeisterschaft sowie allfälliger Olympischer Winterspiele; Investitionsbedarf rund 10 Millionen Fran- ken – Weltcuppisten Adelboden, Wengen und Lenzerheide: Bedarf für diverse Sicherheitsmassnahmen und Optimierungen sowie die teilweise Erneuerung des mobilen Sicherheitsmaterials, das Swiss-Ski den Ver- anstaltern von bedeutenden Anlässen zur Verfügung stellt – Weltcup-Slalom-Stadion Crans-Montana: Erstellung eines beleuchteten Slalom-Stadions für Weltcup-Veranstaltungen, weitere Wettkämpfe und als permanente Trainingsanlage für die Kader von Swiss-Ski und des NLZ Brig-Realp; Investitionsbedarf rund 5 Millionen Franken – Sommer-Trainingsstützpunkte Zermatt und Saas-Fee: Jährliche auf- wendige Gletscherarbeit als Grundlage für die Pistenpräparierung (Gletscherspalten zufüllen, Skiliftmasten neu setzen, Untertunnelung von Rennpisten für die Sicherheit der Fahrer/innen und Touristen). Die Anlagen sind von höchster Wichtigkeit für alle Fahrer/innen von Swiss- Ski, vom Nachwuchs bis zur Elite. Aufwand jährlich insgesamt rund
3 Millionen Franken (ohne Pistenpräparierung, nur Massnahmen am
Gletscher) – Bestehende Early-Season- und Winter-Trainingspisten Davos, Zinal, Splügen, Obersaxen, Hoch Ybrig, Melchsee-Frutt, Stoos und Veyson- naz: Bedarf für diverse Erneuerungs- und Ausbaumassnahmen wie Ver- stärkung der Beschneiungsanlagen und zur Erhöhung der Sicherheit – Weitere Early-Season- und Winter-Trainingspisten in Andermatt, St. Moritz-Diavolezza, Eischoll, Fiesch: Bedarf für die Einrichtung von Trainingspisten in den erwähnten Skigebieten
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– Snowboard/Freestyle/Freeski – Wettkampfanlagen Saas-Fee, Arosa, Veysonnaz, Nendaz: Bedarf für diverse Erneuerungs- und Ausbaumassnahmen wie Beschneiung, Geländeanpassungen, technische Einrichtungen – Wettkampf- und Trainingsanlage Meiringen-Hasliberg: Totalerneue- rung der heutigen Anlage; einzige Winteranlage für Aerials und Big Air; Investitionsbedarf rund 1 Million Franken – Sommertrainingsanlagen Zermatt und Saas-Fee: Gletscherbearbeitung analog Ski Alpin, jedoch mit geringerem Aufwand – Early-Season- und Wintertrainingsanlage Davos: Bedarf für die Ein- richtung einer neuen Cross-Piste sowie für Optimierungen der übrigen Elemente – Weitere Early-Season- und Wintertrainingsanlagen in Engelberg und Bürchen: Bedarf für die Erstellung von neuen Anlagen, welche für die Nutzung im Rahmen der beiden NLZ benötigt werden – Langlauf – Wettkampf und Wintertraining: Weltcup-Loipe Davos (Optimierungen und Ausbauten; Investitionsbedarf rund 6 Mio. Fr.); Centro Sci Nordico Campra (Optimierung und Ausbau der Wettkampfstrecken sowie Erneuerung des Unterkunftsgebäudes; Investitionsbedarf inkl. Gebäude rund 14 Mio. Fr.); Langlauf- und Biathlonanlagen Goms (Optimierun- gen und Ausbauten Loipennetz und Nebeninfrastrukturen; Nutzung auch im Rahmen des NLZ Brig-Realp; Investitionsbedarf rund 3 Mio. Fr.); Loipennetz im Val Müstair (Ausbau zur Weltcuptauglichkeit; Investitionsbedarf rund 0,5 Mio. Fr.) – Sommertraining: Realisierung von zwei Rollskibahnen mit mindestens
5 Kilometern Länge; diverse Projekte in Abklärung; Investitionsbedarf
je nach Gelände in der Grössenordnung von 1 Million Franken pro Kilometer – Skispringen und Nordische Kombination – Schanzenanlage Einsiedeln: Einrichtung des Winterbetriebs auf der zweitgrössten Schanze (Beschneiung, Kühlung der Anlaufspur); Inves- titionsbedarf zwischen 1 und 2 Millionen Franken – Schanze Engelberg: Ausbau der grossen Schanze zur Sicherung der Weltcup-Anlässe sowie Bau zusätzlicher kleinerer Schanzen für die Nachwuchsförderung und Nutzung im Rahmen des NLZ – Schanzenanlage St. Moritz: Ersatz der bestehenden Anlage mit mehre- ren neuen Schanzen; wichtig für das Early-Season-Training; Durchfüh- rung von Weltcup-Anlässen wird angestrebt; Neuanlage berücksichtigt die Anforderungen für allfällige Olympische Winterspiele, müsste aber in diesem Fall um eine zusätzliche Grossschanze erweitert werden; Investitionsbedarf für Anlage mit einer Grossschanze 8 Millionen Fran- ken – Schanzenanlage Kandersteg (Beitrag aus NASAK 1 von 0,1 Mio. Fr.): Ersatz der bestehenden, nicht mehr betriebstauglichen Anlage mit meh- reren Schanzen im Nachwuchsbereich; Investitionsbedarf rund 5 Milli- onen Franken
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– Biathlon – Nationale Biathlon-Arena Lenzerheide: Erweiterungen, insbesondere Verlängerung der Rollskibahn auf 5 km für Sommertraining; Nutzung auch im Rahmen des NLZ Davos; Investitionsbedarf rund 3 Millionen Franken Die konkreten Projekte werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der NASAK- Kriterien geprüft und priorisiert. Im Vordergrund für eine Unterstützung im Rahmen des NASAK 4 stehen folgende Projekte: Alpine Weltcuppisten St. Moritz sowie Adelboden, Wengen und Lenzer- heide; Slalomstadion Crans-Montana, Sommer-Trainingsstützpunkte Zermatt und Saas-Fee (Ski Alpin und Snowboard/Freestyle); Freestyle-Anlagen Engelberg und Bürchen; Langlaufanlagen Davos, Campra und Goms; Skisprung-Schanzenanlagen St. Moritz, Einsiedeln und Engelberg (nur Weltcupschanze); Biathlon-Anlage Len- zerheide. Der Investitionsbedarf für diese prioritären Projekte liegt in der Grössen- ordnung von 60 bis 90 Millionen Franken und für diverse weitere, meist kleinere Projekte zugunsten aller Disziplinen in der Grössenordnung von 20 bis 30 Millionen Franken. Für Finanzhilfen an Schneesportanlagen werden im Rahmen des NASAK 4 insge- samt maximal 13 Millionen Franken vorgesehen.
4.3.10 Olympia Bob Run St. Moritz-Celerina:
NASAK-Beitrag maximal 1 Mio. Franken Leistungsportkonzept von Swiss Sliding und erforderliche Anlagen Swiss Sliding ist der nationale Verband für die olympischen Sportarten Bob, Skele- ton und Rodeln. Ziel des Verbandes ist, die Schweiz langfristig unter den Top- Nationen in allen drei Eiskanal-Sportarten zu etablieren. Die Ausbildung der Sport- lerinnen und Sportler erfolgt in der Bob-, Rodel- und Skeletonschule St. Moritz, in verschiedenen Lehrgängen und Trainingslagern im In- und Ausland sowie durch die Teilnahme an nationalen Rennserien bis zur Qualifikation für den Europacup. Ab diesem Niveau erfolgt die Aufnahme in ein nationales Kader von Swiss Sliding. Mittels Kaderzusammenzügen, Trainingslagern und Anschubtrainings im In- und Ausland bereitet der Verband die Athletinnen und Athleten physisch und technisch auf ihre internationalen Wettkämpfe im Rahmen des Europacups, Weltcups oder von olympischen Spielen vor. Für den Trainingsbetrieb benötigt Swiss Sliding Sport- hallen, Leichtathletikanlagen, Krafträume und Anschiebebahnen, den Olympia Bob Run in St. Moritz sowie diverse Eiskanäle und Sportzentren im europäischen Aus- land.
Heutige Sportanlagen – Olympia Bob Run St. Moritz-Celerina (für alle drei Sportarten): Es handelt sich um die einzige Bobbahn der Schweiz und die einzige verbliebene Natureis-Bobbahn der Welt. Sie ist regelmässig Austragungsstätte von Welt- cupanlässen und Weltmeisterschaften in den Sportarten Bob, Skeleton und Rodeln und ausserdem Trainingsanlage von Swiss Sliding. Eine etappen- weise Optimierung wurde zwischen 2002 und 2005 mit einem Beitrag von
2 Millionen Franken aus dem Kredit NASAK 2 unterstützt.
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– Bob-Anschiebebahn Andermatt (für alle drei Sportarten): Diese Trainings- anlage von Swiss Sliding wurde 2009 mit Hilfe eines Beitrags von 60 000 Franken aus dem Kredit NASAK 3 gebaut. Bei Bedarf kann die Anlage «vereist» werden, um realitätsnah auf Kufen anstatt auf Rädern zu trainieren.
Anlagenbedarf und Projekte – Olympia Bob Run St. Moritz-Celerina: Obwohl in den vergangenen zehn Jahren über 6 Millionen Franken in die Verbesserung der Infrastruktur investiert wurden, sind weitere Ausbauten und Optimierungen erforderlich, um auch in Zukunft wichtige internationale Wettkämpfe durchzuführen. Die Massnahmen in den nächsten Jahren umfassen beispielsweise Einbau einer Trainings- und Wettkampfbeleuchtung, Bau eines Werkstattgebäudes, Asphaltierungen im Start- und Zielbereich, Verbesserungen bei der Sicher- heit, der IT- und der Zuschauer-Infrastruktur. Der Investitionsbedarf dafür liegt zwischen 3 und 4 Millionen Franken. Vorgesehen ist ein Beitrag im Rahmen des NASAK 4 von maximal 1 Million Franken. Die vorgesehenen Massnahmen sind für die allfällige Durchführung von olympischen Winter- spielen notwendig, jedoch nicht ausreichend, d.h. verschiedene weitere Aus- bauten und Anpassungen müssten vorgenommen werden.
4.3.11 Weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung:
NASAK-Beiträge insgesamt maximal 7 Millionen Franken Unter dieser Rubrik werden Vorhaben zusammengefasst, an die ein allfälliger NASAK-Beitrag von voraussichtlich unter 1 Million Franken zu leisten wäre. Vor- ausgesetzt dass NASAK-fähige Projekte vorliegen, kommen aus heutiger Sicht Vorhaben wie die folgenden für eine Finanzhilfe unter dieser Rubrik in Frage: Schaffung von nationalen Leistungszentren für Rückschlagsportarten (Badminton, Tischtennis, Squash), für Volleyball Frauen in Engelberg, für Mountainbike in Flims, für Kanu in Buochs, für Segeln in Brissago/Tenero; Optimierung der Golf- anlage Crans-Montana; Neubau oder Erweiterung von Kletterhallen sowie diverser Pferdsportanlagen; Ausbau des Paraplegiker-Sportzentrums Nottwil; Beschaffung von mobilen Anlagen und Geräten (z.B. Tribünen und Zelte für Grossanlässe von Swiss Top Sport, Elektronik-Infrastruktur für den OL-Sport). Für Projekte unter der Rubrik «weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung» wird im NASAK 4 ein Betrag von maximal 7 Millionen Franken vorgesehen. Viele dieser Projekte sind nur mit Bundeshilfe realisierbar. Um zu gegebener Zeit geeignete Projekte möglichst rasch und einfach zu fördern, und um flexibel auf neue Sachverhalte reagieren zu können, ist auch im Rahmen des Kredites NASAK 4 ein finanzieller Handlungsspielraum sinnvoll. Dank den in den Krediten NASAK 1–3 bewilligten Pauschalbeträgen für «diverse weitere Projekte» konnten zahlreiche, meist kleinere, jedoch für die betreffenden Verbände wichtige Anlagen erstellt werden.
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4.4 Umsetzung
Die Umsetzung des NASAK 4 ist Aufgabe des BASPO. Dieses wird unterstützt von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern verschiedener Bundesstellen, kantonaler und kommunaler Sportämter sowie von Swiss Olympic. Gestützt auf die Bundesgesetz- gebung sind verschiedene Bundesämter (BAFU, ARE, BAK und ASTRA) zu kon- sultieren, bevor NASAK-Beiträge gesprochen werden. Die Gewährung der NASAK-Finanzhilfen erfolgt auf der Grundlage öffentlich- rechtlicher Beitragsverträge zwischen der Eidgenossenschaft und den jeweiligen Projekt-Trägerschaften. In diesen Verträgen werden Bedingungen und Auflagen der Finanzhilfe geregelt. Die Bundesbeiträge werden im Allgemeinen durch den Eintrag einer Grundlast im Grundbuch gesichert. Soweit Beitragsverträge nicht eingehalten werden, ist der Bundesbeitrag nach Massgabe der Subventionsgesetzgebung zurück- zufordern. Beitragsverträge werden nur abgeschlossen, wenn ein langfristiger Benützungsver- trag zwischen der Projekt-Trägerschaft und dem jeweiligen nationalen Sportverband vorliegt. Dieser Benützungsvertrag regelt Art und Umfang sowie die weiteren Bedingungen der Nutzung und ist vom BASPO zu genehmigen.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Die beantragten Mittel von 50 Millionen Franken belasten den Bundeshaushalt. Darüber hinaus entstehen für den Bund keine zusätzlichen Folgekosten, da es sich um einen objektbezogenen Beschluss mit klar umrissenem Verpflichtungskredit handelt. Die Vorlage kann mit den bestehende Personalressourcen – also ohne zusätzlichen Stellenaufwand – umgesetzt werden. Für die Umsetzung werden im BASPO
100 Stellenprozente eingesetzt.
5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
Im Allgemeinen werden 75–95 Prozent der Baukosten der mit NASAK-Beiträgen unterstützten Projekte von privaten Investoren und/oder von den Standortgemeinden und -kantonen finanziert. Die finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sind je nach Projekt unterschiedlich, wobei sowohl die Investitions- als auch die langfristigen Betriebskosten in die Beurteilung einzubezie- hen sind. Gestützt auf die NASAK-Vorgaben wird für jedes Projekt ein detaillierter Nachweis der Finanzierung der Investitions- und der Betriebskosten verlangt. Standortkanton und -gemeinde eines NASAK-Projektes sind gehalten, einen ange- messenen finanziellen Beitrag zu leisten. Falls Gemeinde und Kanton keinen Beitrag an den Bau einer Anlage leisten können, wird der NASAK-Beitrag nur gewährt, wenn sie in anderer geeigneter Weise eine Mitverantwortung für den langfristigen Erfolg des Projektes übernehmen.
2059
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Realisierung der NASAK-Projekte mit einem Bundesbeitrag von insgesamt
50 Millionen Franken wird in den verschiedenen Regionen Bauinvestitionen von
schätzungsweise gegen 500 Millionen Franken auslösen. Bau und Betrieb von Sportanlagen sichern Arbeitsplätze und bilden eine Einnahmequelle für das regiona- le Gewerbe. Die mit der Durchführung von grösseren Sportveranstaltungen erzielte direkte und indirekte Wertschöpfung ist – so das Ergebnis wissenschaftlicher Unter- suchungen – für die betreffenden Regionen von grosser Bedeutung. Der Bauwirtschaft kommt sowohl in Bezug auf die Wertschöpfung als auch mit Blick auf die Beschäftigung eine tragende Rolle zu. So beträgt ihr Wertschöpfungs- anteil am Bruttoinlandprodukt 5,5 Prozent. Rund 7 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung sind im Bausektor beschäftigt. Was die Sportwirtschaft betrifft, beträgt deren Anteil am Bruttoinlandprodukt 1,8 Prozent. Rund 2,5 Prozent der Beschäftig- ten oder 80 000 Angestellte arbeiten in der Sportwirtschaft.
5.4 Andere Auswirkungen
NASAK-Projekte sind oftmals Auslöser für touristische und städtebauliche Entwick- lungen. Zudem fördern sie die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Kantonen und gegebenenfalls dem benachbarten Ausland. Stadien, Hallen und weitere Anlagen stehen in den meisten Fällen nicht nur dem Sport, sondern auch für andere Veran- staltungen wie Konzerte, Theater, Feste, Ausstellungen und Versammlungen zur Verfügung. Für die Bevölkerung werden sie so zu Orten der Begegnung und Identi- fikation. Das Kultur- und Sportangebot ist ein wesentlicher Faktor der Standort- attraktivität einer Gemeinde oder Region. Sportanlagenprojekte können negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Land- schaft haben. Um diese zu vermeiden, haben NASAK-Projekte definierten Anforde- rungen betreffend Erschliessung, Siedlungsordnung, technische Standards sowie Natur- und Landschaftsverträglichkeit zu genügen (vgl. Ziff. 4.2). Ausserdem sind aufgrund der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung in gewissen Fällen Interessen- abwägungen und die Prüfung von Alternativstandorten erforderlich.
6 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 23. Januar 2008 über die Legislaturpla- nung 2007–2011 (BBl 2008 753) noch im Bundesbeschluss vom 18. September
2008 über die Legislaturplanung (BBl. 2008 8543) angekündigt. Das Parlament hat
jedoch am 9. Dezember 2009 (Nationalrat) bzw. am 17. März 2010 (Ständerat) eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR, NASAK 4 (09.3466) mit folgendem Wortlaut überwiesen: «Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2011 ein Konzept für NASAK 4 vorzulegen.» Die vorliegende vierte NASAK- Botschaft ist daher für die Legislaturplanung 2012–2015 angemeldet.
2060
7 Rechtliche Aspekte
7.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Gemäss Artikel 68 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV, SR 101) hat der Bund einen umfassenden Auftrag zur Förderung des Sports. Aktuelle gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung ist Artikel 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport (SR 415.0). Das neue SpoFöG, das voraussichtlich im Laufe des Jahres 2012 in Kraft treten wird, sieht in Artikel 5 vor, dass der Bund ein nationales Sportanlagenkonzept für die Planung und Koordination der Sportanlagen von nationaler Bedeutung erarbeitet und aktualisiert und dass er Finanzhilfen an den Bau solcher Anlagen leisten kann. Die Leistung der Finanzhilfen im Rahmen des NASAK 4 wird aufgrund dieser Bestimmung und der dazugehörigen Ausführungsverordnung erfolgen. Die Vorlage ist daher verfassungs- und gesetzeskonform.
7.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen
der Schweiz Die Vorlage hat keinen direkten Zusammenhang mit internationalen Verpflichtun- gen der Schweiz und ist daher mit diesen vereinbar.
7.3 Erlassform
Für die mit dieser Vorlage beantragten Bundesbeiträge ist ein besonderer Kreditbe- schluss zu fassen. Dieser enthält keine Recht setzenden Normen. Es handelt sich um einen einfachen Bundesbeschluss nach Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 171.10). Als solcher unterliegt der Bundesbeschluss nicht dem Referendum.
7.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedarf der beantragte Gesamtkredit der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da der Beschluss eine einma- lige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht.
7.5 Vereinbarkeit mit dem Subventionsgesetz
Die Vorlage ist vereinbar mit den Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 (SR 616.1). Insbesondere genügt sie den Artikeln 1 (Zweck),
6 (Voraussetzungen), 7 (Besondere Grundsätze), 8 (Finanzhilfen der Kantone),
16 (Rechtsform), 19 und 20 (Verträge, Grundsatz und Inhalt).
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7.5.1 Bedeutung der Subvention für die Erreichung
der angestrebten Ziele Es wird auf die Ausführungen in Ziffer 2.1.3 und in Ziffer 3 verwiesen.
7.5.2 Materielle und finanzielle Steuerung
Das Parlament benennt im Rahmen des Verpflichtungskredites die wichtigsten zu unterstützenden Bauvorhaben einschliesslich der dafür vorgesehenen Beiträge. Zur Sicherstellung der Nutzung muss zwischen der Trägerschaft und den interessierten nationalen Sportverbänden ein langfristiger Benutzungsvertrag (in der Regel 10–20 Jahre) abgeschlossen werden. Die Subventionsbeiträge werden zudem seit 2007 in der Regel dadurch gesichert, dass auf den Grundstücken der jeweiligen Sportanlagen Grundlasten nach den Artikeln 782 ff. des Zivilgesetzbuches (SR 210) errichtet werden, die den Bestand und Betrieb der Sportanlage während der Laufzeit des Vertrages garantieren. Der Bundesbeitrag, der sich nach den Interessen des Bundes an der Anlage und der Finanzkraft des Kantons richtet, beträgt bis 45 Prozent der anrechenbaren Kosten. Der tatsächlich ausgerichtete Anteil des Bundes liegt wie bisher zwischen 5 und
25 Prozent. Der auf Gesetzesstufe festgehaltene Kreditvorbehalt führt zu einer
Priorisierung der Begehren nach den NASAK-Kriterien; vorrangig ist insbesondere die Bedeutung eines Projektes für den Schweizer Sport insgesamt.
7.5.3 Verfahren
Wer ein Bauvorhaben hat, stellt ein Gesuch für die Ausrichtung von Bundesbei- trägen an das BASPO. Dieses wird aufgrund der NASAK-Kriterien geprüft. Die Gesuche werden durch eine Fachgruppe vorberaten, in der insbesondere die Bun- desverwaltung (BASPO, Eidgenössische Finanzverwaltung, Bundesamt für Raum- entwicklung, Bundesamt für Umwelt), die Konferenz der kantonalen Sportbeauf- tragten (KKS), die Arbeitsgemeinschaft schweizerischer Sportämter (ASSA) und Swiss Olympic vertreten sind. Nach geltendem Recht wird der Subventionsentscheid durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport gefällt. Nach Inkraftsetzung des SpoFöG wird der Entscheid durch das BASPO gefällt werden.
7.5.4 Befristung der Subvention
Durch den Antrag auf Bewilligung eines Verpflichtungskredites stellt sich die Frage der Befristung oder degressiven Ausgestaltung der Finanzhilfe nicht.
2062
Anhang 1
Übersicht über die Projekte NASAK 1–3 (Stand 31. Dezember 2011)
Projekt Kosten Sport- NASAK- Erfolgte Projektstand Bemerkungen infrastruktur Gesamtbeitrag Zahlungen (Mio. Fr.) (Mio. Fr.) (Mio. Fr.)
NASAK 1 (60,00) Stadien (34,00)
Stade de Suisse Wankdorf Bern ca. 70 10,20 10,20 In Betrieb seit Ende Juli 2005 Grosses Stadion der neuen Generation, hauptsächlich für Fussball; EURO-08-Stadion; zusätzlicher Beitrag von 0,2 Mio. Fr. für statische Verstärkungen zwecks späterer Vergrösserung auf 40 000 Sitzplätze
Stadion Letzigrund Zürich (8,00) 0,00 Inbetriebnahme neues Projekt Wegen Verzögerungen ist der Verpflichtungskredit für Sommer 2007 das alte Projekt Ende 2003 verfallen, NASAK-Beitrag von 8,0 Mio. Fr. nicht beansprucht Neues Projekt: Grosses Stadion der neuen Generation, hauptsächlich für Leichtathletik («Weltklasse Zürich») und Fussball; EURO-08-Stadion; Bundesbeitrag von 8,0 Mio. Fr. im Rahmen der EURO-08-Botschaft
Stade de la Pontaise Lausanne (7,00) 0,00 Projekt nicht realisiert Verpflichtungskredit ist Ende 2003 verfallen, Betrag (je ein neues Fussball- und ein von 6,8 Mio. Fr. nicht beansprucht (0,2 Mio. Fr. von neues Leichtathletikstadion sind den 7,00 Mio. Fr. wurden für statische Verstärkungen z.Z. in Planung und sollen ab 2013 im Stade de Suisse bezahlt) realisiert werden)
Fussballstadion St. Jakob-Park ca. 95 4,00 4,00 In Betrieb seit Frühjahr 2001 Nach Erweiterung grösstes Stadion der Schweiz der Basel neuen Generation, hauptsächlich für Fussball; EURO- 08-Stadion; nachträgliche Kapazitätsvergrösserung auf
42 000 Sitzplätze für EURO 08
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Projekt Kosten Sport- NASAK- Erfolgte Projektstand Bemerkungen infrastruktur Gesamtbeitrag Zahlungen (Mio. Fr.) (Mio. Fr.) (Mio. Fr.)
Stade de Genève ca. 110 5,00 5,00 In Betrieb seit Frühjahr 2003 Grosses Stadion der neuen Generation, hauptsächlich für Fussball; EURO-08-Stadion; zusätzlicher Bundes- beitrag von 2,8 Mio. Fr. im Rahmen der EURO-08- Botschaft für diverse Ausbauten
Polysportive Anlagen (20,00)
Centre Mondial du Cyclisme 27 5,00 5,00 In Betrieb seit Frühjahr 2002 Zentrum für Radsport sowie Stützpunkt für Kunsttur- Aigle (CMC) nen (Trampolin) und Leichtathletik
Polysportives Zentrum 40 4,00 4,00 In Betrieb seit Herbst 2006 Indoor-Leichtathletikzentrum mit einziger Ostschweiz (PZO) St. Gallen 200-m-Rundbahn der Schweiz (neue Bezeichnung: Athletik Zentrum St. Gallen)
Nationales Schwimmzentrum 35 6,00 0,00 Projekt nicht realisiert Kredit von 6,00 Mio. Fr. per Bundesbeschluss Villars-sur-Glâne/Fribourg ins NASAK 3 transferiert
Ausgewählte kleinere Anlagen: (5,00) – Sportzentrum Huttwil 30 2,00 2,00 In Betrieb seit 1997, etappenweise Ausbildungs-, Trainings- und z.T. Wettkampfzentrum Erweiterungen seit 2000, Inbetrieb- für Fussball (insbes. auch für Frauenfussball), nahme letzte Etappe (Leichtathle- Eishockey und Volleyball; tik-Rundbahn und -Anlagen) im 2008 kaufte ein privater Investor das Sportzentrum Oktober 2005 von den Gläubigern; vertraglich hat er sich verpflichtet, die bisherige Sportnutzung weiterzuführen – Ruderzentrum Sarnen 2,5 0,50 0,50 In Betrieb seit Herbst 2000 Ausbildungs- und Trainingszentrum für das Rudern – Kanuzentrum Goumois (JU) 0,5 0,13 0,13 In Betrieb seit 2001 Trainings- und Wettkampfzentrum für Kanu/Kajak (Slalom) – Maison du sport international 0,05 0,05 Lausanne
2064
Projekt Kosten Sport- NASAK- Erfolgte Projektstand Bemerkungen infrastruktur Gesamtbeitrag Zahlungen (Mio. Fr.) (Mio. Fr.) (Mio. Fr.)
– Ruderzentrum Rotsee Luzern 0,6 0,13 0,13 Nach Verbesserungen in Betrieb Ruder-Wettkampfzentrum mit nationaler und interna- seit 2001 tionaler Bedeutung (Weltcup, WM); z.T. auch für Training – Schiessanlage Schwadernau- 0,25 0,05 0,05 Nach Verbesserungen in Betrieb In Kombination mit dem BASPO wichtiges nat. Biel seit Herbst 2001 Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfzentrum für Schiesssport (Gewehr 50 m) – Hallenstadion Zürich- 148 2,14 2,14 Nach Gesamtumbau in Betrieb seit Grösste multifunktionale Indoor-Arena für Sport- Oerlikon (+ 1,36 aus August 2005 Grossveranstaltungen in zahlreichen Sportarten NASAK 2)
Eis- und Schneesportanlagen (6,00)
Eissportzentrum Davos: 12 1,50 1,50 Nach Ausbau in Betrieb seit Hauptelement des nat. Eissportzentrums als Ausbil- Ausbau Eisstadion Wintersaison 2005/06 dungs-, Trainings- und Wettkampfzentrum für Eis- hockey und z.T. Eislauf
Alpine Ski-Weltcuppiste Silvano 6 1,47 1,47 In Betrieb seit Wintersaison Trainings- und Wettkampfstützpunkt für Ski alpin mit Beltrametti Lenzerheide 2004/05 internationaler Bedeutung (div. Weltcupfinals seit 2005)
Skisprung-Schanzenanlage 12 2,43 2,43 In Betrieb seit Juli 2005 Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfzentrum für Einsiedeln Skisprung; Sommer- und teilweise Winter-Betrieb
Diverse Schneesportanlagen: – Skisprungschanze 0,4 0,10 0,10 Nach Verbesserungen in Betrieb Skisprung-Stützpunkt, Training und Wettkampf, Kandersteg seit 2001 Sommerbetrieb, reduzierter Winterbetrieb – Sicherheitseinrichtungen 1,1 0,25 0,25 Nach Verbesserungen in Betrieb Wettkampfstrecke mit internationaler Bedeutung Lauberhorn-Abfahrt seit 2001 (Weltcup-Abfahrt), zeitweise auch Trainingsstrecke – Biathlon LZ 0,15 0,04 0,04 Inbetriebnahme 2001 Anlage ist aus finanziellen Gründen stillgelegt Gantrisch-Gurnigel
2065
Projekt Kosten Sport- NASAK- Erfolgte Projektstand Bemerkungen infrastruktur Gesamtbeitrag Zahlungen (Mio. Fr.) (Mio. Fr.) (Mio. Fr.)
– Sicherheitsmaterial 0,3 0,21 0,21 In Betrieb seit 2003 Mobiles Sicherheits- und Absperrmaterial wird den Swiss-Ski Veranstaltern bedeutender alpiner Skirennen von Swiss-Ski zur Verfügung gestellt
NASAK 2 (20,00) Eissportanlagen (9,00)
Eissporthalle St. Jakob Basel 26 2,00 2,00 In Betrieb seit 2002 Stützpunkt für Eishockey und Eislauf, Training und Wettkampf
Zweite Eishalle St. Léonard 6 1,00 1,00 In Betrieb seit 2010 Eishockey-Stützpunkt, Training und Wettkampf Freiburg
Eissportzentrum VS: – Eissportzentrum Champéry 13 3,50 3,50 Nach Ausbau in Betrieb seit Früh- Eislauf-Trainingsstützpunkt, insbesondere auch im jahr 2005 Sommer – Sportzentrum Leukerbad 4,5 0,50 0,50 Nach Verbesserungen im Betrieb Polysportives Trainingszentrum für zahlreiche Sportar- seit 2007 ten, insbesondere Eissport
Bob-Bahn St. Moritz-Celerina 6 2,00 2,00 Etappenweiser Ausbau seit 2002, Trainings- und Wettkampfanlage mit internationaler Fertigstellung Oktober 2005 Bedeutung (WM, Weltcup) für Bob, Skeleton und Rodeln; einzige Natureis-Bobbahn der Welt
Schneesportanlagen (5,50)
Stützpunkt Swiss-Ski Zermatt 4 1,00 1,00 Bau der Gletscherpisten in jährli- Sommer-Trainings-Stützpunkt Ski alpin für alle (Sommerbetrieb) chen Etappen; jährliche Beiträge Disziplinen von 0,1 Mio. 2002–2011
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Projekt Kosten Sport- NASAK- Erfolgte Projektstand Bemerkungen infrastruktur Gesamtbeitrag Zahlungen (Mio. Fr.) (Mio. Fr.) (Mio. Fr.)
Schanze Engelberg 1,7 0,50 0,50 Nach Verbesserungen in Betrieb Wettkampf- und z.T. Trainingsanlage für Skisprung seit 2002 mit internationaler Bedeutung (Weltcup); einzige Grossschanze der Schweiz
Alpine Ski-WM St. Moritz: ca. 36 – Mobile Sicherheitseinrich- 4,00 1,00 In Betrieb seit 2003 Mobiles Sicherheitsmaterial wird den Veranstaltern tungen für Swiss-Ski bedeutender alpiner Skirennen von Swiss-Ski zur Verfügung gestellt – Übrige Infrastruktur 3,00 In Betrieb seit 2003 Wettkampfstrecken Ski alpin mit internationaler Bedeutung für alle Disziplinen (Weltcup, WM 03), zeitweise auch für Training
Polysportive Anlagen (5,50)
linth-arena Sportzentrum 27 2,00 2,00 In Betrieb seit Frühjahr 2005 Polysportive Ausbildungs- und Trainingsanlage Glarner Unterland Näfels für zahlreiche Indoor- und Outdoor-Sportarten
Nationales Basketballzentrum ca. 15 1,50 1,50 In Betrieb seit 2010 Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfzentrum Freiburg für Basketball
Kleinere Anlagen: – Hallenstadion Oerlikon – 1,36 1,36 (vgl. NASAK 1) (vgl. NASAK 1) (vgl. NASAK 1) – Nat. Inline-Drom 1,6 0,40 0,40 In Betrieb seit Juni 2006 Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfzentrum Weinfelden TG für Inline-Skating – Nat. Leistungszentrum 1,2 0,24 0,24 In Betrieb seit Oktober 2005 Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfzentrum Kanuregatta Rapperswil-Jona für Kanu/Kajak (Regatta)
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Projekt Kosten Sport- NASAK- Erfolgte Projektstand Bemerkungen infrastruktur Gesamtbeitrag Zahlungen (Mio. Fr.) (Mio. Fr.) (Mio. Fr.)
NASAK 3 inkl. nationales Schwimmsportzentrum
PostFinance Arena Bern 100 4,00 4,00 Nach Totalsanierung in Betrieb seit Totalumbau des bestehenden Eisstadions;
2009 grösstes Eishockeystadion der Schweiz
Nat. Handballzentrum 27 2,50 2,50 In Betrieb seit Ende 2011 Erweiterung der bestehenden Anlage (neue polyspor- Schaffhausen tive Halle mit rund 3500 Zuschauerplätzen und Inter- nat); Trainings- und Leistungszentrum für den Hand- ballverband
Höhensportort St. Moritz 8 1,50 0,00 Beitragsvertrag abgeschlossen Aus- und Neubau diverser Sportanlagen in St. Moritz; Höhensportzentrum für alle interessierten Sport- verbände
Centre Mondial du Cyclisme 4 1,00 0,00 Beitragsvertrag abgeschlossen Erweiterung des CMC; Zentrum für Radsport sowie Aigle (CMC) Stützpunkt für Kunstturnen (Trampolin) und Leicht- athletik
Diverse Projekte: (5,00) – Nat. Tenniszentrum Biel 6 1,50 1,02 Im Bau, Inbetriebnahme 2012 Erweiterung mit einem Internatsgebäude und 2 Out- door-Tenniscourts; Trainingszentrum für die verschie- denen nationalen Kader von Swiss Tennis und der Tennis-Akademie – Nat. Beachvolleyballcenter 0,9 0,15 0,15 In Betrieb seit 2009 Neubau einer Beachvolleyballhalle mit 3 Feldern; Bern Trainingszentrum für alle Beach-Kader von Swiss Volley – Nat. Base- und 4 0,30 0,30 In Betrieb seit 2010 Neubau im Rahmen des Umbaus der Grosssportanlage Softballanlage Zürich Heerenschürli; einziges normgerechtes Base- und Soft- ballstadion der Schweiz, für Training und Wettspiele – Nat. Leistungszentren Orien- 0,2 0,07 0,07 In Betrieb seit Ende 2011 Beschaffung von mobilem Material für Training und tierungslauf Bern und Zürich Wettkampf (elektronische Posteneinheiten, GPS u.a.)
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Projekt Kosten Sport- NASAK- Erfolgte Projektstand Bemerkungen infrastruktur Gesamtbeitrag Zahlungen (Mio. Fr.) (Mio. Fr.) (Mio. Fr.)
– Ruderzentrum Rotsee Luzern 1,5 0,15 0,00 Beitragsvertrag abgeschlossen Erstellung eines neuen Zielturmes im 2012; Ruder- Wettkampfzentrum mit nationaler und internationaler Bedeutung (Weltcup, WM), z.T. auch für Training – Zentrum für Adaptive 1,5 0,15 0,15 In Betrieb seit 2009 Ausbau einer bestehenden Anlage; Trainingszentrum Rowing Sempach für Rudern von Menschen mit einer Behinderung (Zusammenarbeit mit dem Paraplegikerzentrum Nottwil) – Sommerstützpunkt Swiss-Ski 0,50 0,00 Beitragsvertrag abgeschlossen Jährlich notwendige Vorbereitung des Gletschers für Zermatt die Pistenherstellung 2012–2015; Sommertrainings- zentrum von Swiss-Ski – Sommerstützpunkt Swiss-Ski 0,35 0,07 In Betrieb seit Sommer 2011 Jährlich notwendige Vorbereitung des Gletschers für Saas-Fee die Pistenherstellung 2011–2015; Sommertrainings- zentrum von Swiss-Ski – Mobiles Sicherheitsmaterial 0,92 0,40 2 Teillieferungen bezogen und in Mobiles Sicherheitsmaterial wird den Veranstaltern Swiss-Ski Betrieb bedeutender alpiner Skirennen von Swiss-Ski zur Verfügung gestellt – Weltcup-Abfahrtspiste 0,8 0,10 0,07 2 von 3 Teilprojekten realisiert und 3 von der FIS verlangte Massnahmen im Pistenbereich Lauberhorn (Ski alpin) in Betrieb zur Verbesserung der Sicherheit; Wettkampfstrecke mit internationaler Bedeutung (Weltcup-Abfahrt), zeitweise auch Trainingsstrecke – Weltcup-Skipiste Adelboden 0,3 0,07 0,00 Beitragsvertrag abgeschlossen Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit; Wett- (Ski alpin) kampfstrecke mit internationaler Bedeutung (Weltcup- Riesenslalom und -Slalom), zeitweise auch Trainings- strecke – Winter-Trainings-Piste Stoos 0,4 0,05 0,05 In Betrieb seit Ende 2009 Ausbau der bestehenden FIS-Piste; Trainingsanlage (Ski alpin) von Swiss-Ski für alle Disziplinen – Bob-Anschiebebahn 0,2 0,06 0,06 In Betrieb seit 2009 Trainingsanlage für alle Sportarten von Swiss Sliding Andermatt – Biathlon-Anlage Lenzerheide 5,40 0,30 0,00 Beitragsvertrag abgeschlossen, Neubau in Etappen einer Wettkampfanlage für nationa- Inbetriebnahme der ersten Etappe le und internationale Veranstaltungen sowie für Trai-
2012 nings; nationale Wettkampfanlage von Swiss-Ski
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Projekt Kosten Sport- NASAK- Erfolgte Projektstand Bemerkungen infrastruktur Gesamtbeitrag Zahlungen (Mio. Fr.) (Mio. Fr.) (Mio. Fr.)
– Centro nazionale sport bocce 3 0,30 0,00 Beitragsvertrag abgeschlossen Erstellung einer Wettkampf- und Trainingsanlage Canobbio / Lugano – Mobile Infrastrukturen 0,03 0,01 0,00 Beitragsvertrag abgeschlossen Beschaffung von mobilen Infrastrukturen für Training Pentathlon Suisse und Wettkampf (elektronische Scheiben u.a.)
Nationales Schwimmsport- (6,00) zentrum – Schwimmsportanlage 24 2,00 0,00 Beitragsvertrag abgeschlossen Ausbau der bestehenden Anlage Geiselweid; Trai- Winterthur nings- und teilweise Wettkampfanlage für den Schweiz. Schwimmverband (ohne Wasserspringen) – Schwimmsportanlage 80 4,00 0,00 Beitragsvertrag abgeschlossen Neubau einer Wettkampf- und Trainingsanlage für alle Lausanne Disziplinen, geeignet auch für grössere internationale Veranstaltungen; Trainings- und Wettkampfanlage für den Schweiz. Schwimmverband
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Anhang 2
Übersicht über die Projekte NASAK 4 (Stand 10. Februar 2012)
Projekt Nationaler Sportverband Planungsstand Kostenschätzung/ Bedeutung/Bedarf Bundesbeitrag (Mio. Fr.)
Sporthalle mit 4000–7000 Diverse Mehrere Projekte mit Pro Halle ca. 20–40 Mio. Fr.; Neubauten oder Erweiterungen bestehender Hallen; Zuschauerplätzen unterschiedlichem NASAK-Beitrag insgesamt für die Durchführung von grossen Veranstaltungen Planungsstand max. 3 Mio. verschiedener Verbände von hoher Wichtigkeit. Beitrag an Projekt in Lausanne steht im Vordergrund.
Neues Leichtathletikstadion Swiss Athletics In Projektierung Ca. 30–40 Mio. Fr.; Ersatzneubau für das Stade olympique de la Pontaise; Lausanne NASAK-Beitrag max. wegen Athlétissima (Anlass von Swiss Top Sport)
4 Mio. Fr. von internationaler Bedeutung; Wettkampfanlage und
Trainingsstützpunkt von Swiss Athletics
Nationales Eishockey- Swiss Ice Hockey Winterthur: Baubewilli- Winterthur: Knapp 100 Mio. für Winterthur: Eishockeyzentrum wird Teil eines Sport- zentrum (Winterthur oder Federation (SIHF) gungsverfahren läuft, die das Gesamtprojekt (IZLB), zentrums mit Sporthallen, Fussballplätzen, Leichtath- geeigneter Alternativstand- Finanzierung der Investi- davon 30–40 Mio. Fr. für die letikstadion, Eisstadion (bereits bestehend), Hotel, ort) tionen ist weitgehend Eishalle mit 2 Eisfeldern; Sportmedizin Nat. Ausbildungs-, Trainings- und gesichert, Nutzungsver- NASAK-Beitrag max. 5 Mio. Fr. Verwaltungszentrum für SIHF träge zwischen SIHF und der Trägerschaft sind abgeschlossen
Nationales Schweizerischer Standortevaluation im 40–80 Mio. (je nach Standort Fussballplätze und Betriebsgebäude (Büros, Theorie- Fussballzentrum Fussballverband Gange und bereits vorhandener Infra- räume, Restaurant, Unterkünfte, Aufenthaltsbereich (SFV) struktur); u.a.); nat. Ausbildungs- und Trainingszentrum für den NASAK-Beitrag max. 6 Mio. Fr. SFV für alle Kader ab U16 mit einem «Centre de formation» für Talente der Stufen U16–U19
Nationales Tenniszentrum Swiss Tennis Bedarf definiert ca. 5 Mio. Fr. Diverse Erweiterungen Biel NASAK-Beitrag max. 1,5 Mio. Fr.
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Projekt Nationaler Sportverband Planungsstand Kostenschätzung/ Bedeutung/Bedarf Bundesbeitrag (Mio. Fr.)
Hallen-Velodrom (Gren- Swiss Cycling Projektstudien ca. 20 Mio. Fr. Trainings- und Wettkampfanlage für den Bahn- chen oder geeigneter Alter- NASAK-Beitrag max. 2 Mio. Fr. radsport nativstandort)
Schwimmsportanlagen Schweizerischer Mehrere Projekte mit Pro Anlage ca. 30–60 Mio.; Neubauten oder Erweiterung bestehender Anlagen; Schwimmverband unterschiedlichem NASAK-Beitrag insgesamt benötigt werden Trainings- und Wettkampfanlagen in (SSCHV) Planungsstand, darunter max. 6 Mio. den Schwimmsportregionen (vgl. Anhang 1) Projekt Kreuzlingen
Ruderzentrum Rotsee Swiss Rowing Umfassende Projektstudie 19 Mio. Fr.; Gesamterneuerung der Ruderinfrastruktur und der Luzern liegt vor, ein Träger- NASAK-Beitrag max. 1,5 Mio. Uferbereiche des Rotsees; wichtig für die zukünftige schaftsverein ist Fr. Durchführung bedeutender internationaler Ruderan- gegründet lässe wie «Ruderwelt Luzern» (Anlass von Swiss Top Sport) und Weltmeisterschaft
Schneesportanlagen für Swiss-Ski Bedarf definiert, zahlrei- Investitionsbedarf insgesamt Haupsächlich Erneuerungs- und Erweiterungsbauten alle Sportarten und Diszip- che Objekte mit unter- 80–120 Mio. Fr.; für die verschiedenen Schneesportarten; permanente linen von Swiss-Ski schiedlichem Planungs- NASAK-Beitrag insgesamt Optimierung des Angebots an Schneesportanlagen stand max. 13 Mio. Fr. erforderlich
Olympia Bob Run Swiss Sliding Bedarf definiert, Projekt- 3–4 Mio. Fr.; Optimierungen und Ausbauten St. Moritz-Celerina studien für Teilprojekte NASAK-Beitrag max. 1 Mio. Fr.
Weitere Sportanlagen von Zahlreiche Verbände Bedarf definiert, NASAK-Beitrag insgesamt Eine flexible, teilweise kurzfristig zu gewährende nationaler Bedeutung zahlreiche Objekte mit max. 7 Mio. Fr. Unterstützung zugunsten solcher Anlagen ist in vielen unterschiedlichem Fällen entscheidend für deren Realisierung. Planungsstand
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