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Parlamentarische Initiative Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium. Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 14. Mai 2013. Stellungnahme des Bundesrates

zu 03.445

Parlamentarische Initiative Öffentliches Beschaffungswesen Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 14. Mai 2013 Stellungnahme des Bundesrates

vom 3. Juli 2013

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren

Zum Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 14. Mai 2013 zur parlamentarischen Initiative 03.445 «Öffentliches Beschaffungs- wesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

3. Juli 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2013-1448 5457

Stellungnahme

1 Ausgangslage

Am 20. Juni 2003 hat Nationalrat Ruedi Lustenberger eine parlamentarische Initia- tive (03.445) eingereicht. Diese fordert eine Anpassung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 19941 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), damit die Aus- bildung von Lehrlingen in der beruflichen Grundbildung durch einen Anbieter oder eine Anbieterin bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen positiv gewichtet wird. Im Mai 2004 beantragte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des National- rates (WAK-N) mit 15 zu 5 Stimmen bei zwei Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat folgte diesem Antrag im März 2005 mit

126 zu 49 Stimmen, gemäss dem Verfahren nach dem alten Geschäftsverkehrs-

gesetz, das aufgrund einer Übergangsbestimmung im neuen Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 20022 für solche hängigen parlamentarischen Initiativen weiterhin zur Anwendung kam. Im April 2005 beschloss die WAK-N mit 12 zu 12 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten, mit der Ausarbeitung einer Vorlage abzuwarten, bis der Bundesrat eine Botschaft über eine Revision des BöB vorlegt. Da die Revision des BöB noch hängig war, verlängerte der Nationalrat in den Jahren 2007 und 2009 und letztmals in der Frühjahrssession 2011 die Frist zur Ausarbeitung einer Vorlage um jeweils zwei Jahre. An ihren Sitzungen vom 17. Januar und vom 5. Juli 2011 liess sich die WAK-N von der Verwaltung unter anderem darüber informieren, dass das Projekt einer Totalrevi- sion des BöB nach der durchgeführten Vernehmlassung erst nach der Revision des WTO-Übereinkommens vom 15. April 19943 über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, GPA) weiterverfolgt werde und dass das Anliegen der parlamentarischen Initiative 03.445 inzwischen auf Verordnungsstufe umgesetzt worden sei, soweit die aktuelle Gesetzesgrundlage dies erlaube. Die WAK-N begrüsste die Ergänzung der Verordnung vom 11. Dezember 19954 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) um einen neuen Artikel 27 Absatz 35. Dieser sieht vor, dass bei gleichwertigen Angeboten schweizerischer Anbieter oder Anbieterinnen berücksichtigt wird, inwieweit diese Ausbildungsplätze anbieten. Eine Kommissionsmehrheit betrachtete diese neue Bestimmung aber lediglich als Etappenziel. Mit 19 zu 4 Stimmen wurde entschieden, die Arbeiten weiterzuführen und eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, die das Ziel der Initiative vollkommen umsetzt. Sie beauftragte die Verwaltung, einen Vorentwurf mit erläuterndem Bericht auszuarbeiten. An ihrer Sitzung vom 12. und 13. November 2012 hat die WAK-N einen entspre- chenden Vorentwurf geprüft und genehmigt. Da zudem die Eröffnung eines Ver- nehmlassungsverfahrens beschlossen wurde, beantragte die Kommission eine aber- malige Verlängerung der Frist zur Erarbeitung eines Entwurfs; der Nationalrat hat diese in der Wintersession 2012 genehmigt.

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