Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug
BUNDESAMT FÜR JUSTIZ STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG
PAUSCHALIERUNG VON BAUBEITRÄGEN FÜR EINRICHTUNGEN FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE
Bundesamt für Justiz Sektion Straf- und Massnahmenvollzug Bundesrain 20
3003 Bern
Bern, im April 2007
Das Wichtigste in Kürze 4 Kapitel 1: Einleitung 6
1.1 Vom Bund subventionierte Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzuges 6
1.2 Voraussetzungen und Grundsätze für die Subventionierung 6
1.3 Das heutige Beitragsverfahren 7
1.4 Ziele für die Erarbeitung eines neuen Modells 7
1.5 Die Projektorganisation 8
1.6 Grundidee für die Pauschalierung 8
1.7 Grundlagen für die Erarbeitung des Modells 9
1.8 Das weitere Vorgehen während der ersten Phase 9
1.9 Das weitere Vorgehen während der zweiten Phase 10
Kapitel 2: Bautechnische Grundlagen für die Berechnung der Pauschale 10
2.1 Der Baukostenplan (BKP) 10
2.2 Die (Nutzungs-) Bereiche 10
Kapitel 3: Die Berechnung der Pauschale 13
3.1 Grundsätze der Pauschalierung 13
3.2 Auswahl der Referenzobjekte 13
3.3 Erhebungsvorgang 14
3.4 Flächenerhebung 15
3.4.1 Flächen und deren Charakteristika 15
3.4.2 Festlegen der massgebenden Flächen pro Bereich und KlientIn 16
3.4.3 Festlegung der Modelleinrichtung (idealtypische Bereichsgrösse) 16
3.5 Kostenerhebung: Subventionsberechtigte Kosten und Gliederung nach BKP 17
3.6 Berechnung der Pauschale BKP 1-3, 5 17
3.6.1 Allgemeines 17
3.6.2 Schritt 1 18
3.6.3 Schritt 2 18
3.6.4 Schritt 3 (Zuschläge) 19
3.6.5 Berechnung der Pauschale BKP 4 (Umgebung) 20
3.6.6 Berechnung der Pauschale BKP 9 (Ausstattung) 20
3.6.7 Plausibilitätsprüfung: Vergleich der subventionierten Kosten mit der Pauschale BKP 1-9 21
3.6.8 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale 21
3.6.9 Anwendungsbeispiele 21
3.7 Anwendung der Pauschale bei Veränderungen (Anpassung, Umbau,
Erweiterung) 22
3.7.1 Begriffe 22
3.7.2 Vorgehen bei Erweiterungsbauten 22
3.7.3 Vorgehen bei Umbauten 23
3.7.3.1 Korrekturfaktor Bereichsflächen 23
3.7.3.2 Eingriffsgrad 23
3.7.3.3 Anteil Veränderung 24
3.7.3.4 Veränderungsgrad 24
3.7.3.5 Bestimmung von Eingriffsgrad und Anteil Veränderung 24
3.7.3.6 Veränderungsgrad pro Bereich 24
3.7.3.7 Grundlagen zur Festlegung des Veränderungsgrades 25
3.7.3.8 Berechnungsbeispiel 25
Kapitel 4: Würdigung des Modells und Schlussfolgerungen 25 Kapitel 5: Ergänzungen aus der 1. Anhörung 26
5.1 Resultate aus der 1. Anhörung 26
5.2 Zuschlag für Erziehungseinrichtungen mit 15 Plätzen oder kleiner 26
5.3 Sicherheit 27
Kapitel 6: Weiteres Vorgehen 28 Kapitel 7: Anhang 28
Das Wichtigste in Kürze Konnten Bauvorhaben von Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bisher ausschliesslich mit der Methode der Schlussabrechnung subventioniert werden, soll die Bemessung nun neu auch mittels einer Pauschale erfolgen können.
Mit der Einführung einer pauschalen Bemessungsmethode sind verschieden Zielsetzun- gen verbunden. Nebst der Erleichterung bei der Planung von Bauvorhaben sollen Anreize für kostengünstige Lösungen geschaffen werden. Daneben sollen Anliegen der Subventi- onsnehmer, namentlich die Kostentransparenz, welche eine frühe Aussage zur Beitrags- höhe ermöglicht, sowie ein Abbau des administrativen Aufwandes erreicht werden. Auf Grund der Vielzahl der zu erwartenden Gesuche für Umbauten soll die Pauschale jedoch nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei diesen Bauvorhaben Anwendung finden. Nicht zuletzt soll die neue Methode kostenneutral gestaltet und damit auch auf eine breite Ak- zeptanz bei den Subvenienten stossen. Das hier vorliegende Berechnungsmodell soll die- sen Anliegen Rechnung tragen.
Obwohl zu Beginn der Entwicklungsarbeit die mögliche Form der Pauschalierung noch of- fen stand, wirkte sich die am 1. September 2001 im Erwachsenenbereich in Kraft gesetzte Platzkostenpauschale präjudizierend auf das weitere Vorgehen aus. Insbesondere gaben die damit gemachten positiven Erfahrungen den Ausschlag, diese Bemessungsmethode auch für den Bereich der Heime zu entwickeln. Im Rahmen der Grundlagenerarbeitung wurde rasch ersichtlich, dass zwar die Systematik der Methode teilweise übernommen werden konnte, dass sich jedoch der Heimbereich inhaltlich stark vom Erwachsenenbe- reich unterscheidet. War bei den Erwachsenen z.B. die Sicherheit ein prägnantes Merkmal für den Anstaltstyp, spielt dieses bei den Heimen eine sehr untergeordnete Rolle. Eine Schwierigkeit war, aus der grossen Vielfalt an verschiedenen Heimtypen einen möglichst grossen gemeinsamen Nenner zu finden. Wie dem nachfolgenden Bericht zu entnehmen ist, scheint dies auch gelungen zu sein. Mittels eines aus 25 Referenzobjekten bestehen- den Warenkorbes konnte als Basis für die Platzkostenpauschale eine einzige Modellein- richtung entwickelt werden. Diese Modelleinrichtung beinhaltet die vom Bundesamt für Justiz bei der Subventionierung minimal geforderten Raumflächen eines Wohnheimes. Darauf aufbauend wurden Zuschläge für die Spezialitäten einer Einrichtung entwickelt, welche das über ein Wohnheim hinausgehende Raumbedürfnis (wie z.B. Schule, Lehr- werkstätten usw.) für einen Baubeitrag berücksichtigen.
Wie dem Bericht zu entnehmen ist, konnten die eingangs erwähnten Zielsetzungen er- reicht werden. Das Vernehmlassungsverfahren soll im Sommer 2005 durchgeführt wer- den. Im Winter 2005/2006 kann die Platzkostenpauschale dann eingeführt werden.
Im Sinne einer Orientierungshilfe haben wir die wichtigsten Punkte der Entwicklungsarbeit zur neuen Pauschale wie folgt zusammengefasst:
Kapitel 1 Übersicht über den Status Quo und die Erarbeitung der Grundlagen
Kapitel 2 Definition der bautechnische Grundlagen sowie der Nutzungsbereiche
Kapitel 3 - Die Auswahl der Referenzobjekte
- Festlegung der Flächen und Kosten pro Bereich und Klient
- Berechnungsformel der Platzkostenpauschale
- Anwendung der Pauschale bei Erweiterung, Anpassung und Umbau
- Berechnungsbeispiele
Kapitel 4 Würdigung des Modells
Kapitel 5 Ergänzungen nach 1. Anhörung
Kapitel 6 Weiteres Vorgehen
Kapitel 7 Anhang 1 – 13 illustrieren die im Text beschriebenen Entwicklungsschritte
Kapitel 1: Einleitung
1.1 Vom Bund subventionierte Einrichtungen des Straf- und Massnahmen-
vollzuges
Der Bund gewährt gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug vom 5. Oktober 1984 (LSMG; SR 341) im Rahmen der bewilligten Kredite Baubeiträge an den Neu-, Aus- und Umbau der folgenden Einrich- tungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: Abs. 1 Bst. d. Arbeitserziehungsanstalt für junge Erwachsene (Art. 100bis Strafgesetz- buch); Bst. e. spezialisierte Abteilungen für strafrechtlich Eingewiesene in Anstalten, die nicht einer für den Straf- und Massnahmenvollzug zuständigen Behörde unterstellt sind (Art. 100bis Strafgesetzbuch); Bst. g. Heime für Kinder und Jugendliche, in denen mindestens ein Drittel der Aufenthaltstage auf strafrechtlich Eingewiesene entfällt oder die für den Vollzug strafrechtlicher Massnahmen unerlässlich sind (Art. 82ff. und 89ff. Strafgesetzbuch); Abs. 2 Der Bund kann Beiträge gewähren an spezialisierte Einrichtungen für Kin- der, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 22. Altersjahr, die in ih- rem Sozialverhalten erheblich gestört sind, sofern diese Einrichtungen auch strafrechtlich Eingewiesene aufnehmen.
1.2 Voraussetzungen und Grundsätze für die Subventionierung
Vorab ist zu bemerken, dass die nachfolgend erwähnten Voraussetzungen und Grundsät- ze bei allen Gesuchen gleich anzuwenden sind, unabhängig davon, welche Bemes- sungsmethode (Schlussabrechnung oder Pauschale) bei der Ermittlung des Baubeitrages angewendet wird.
Gemäss Artikel 3 LSMG sind die Baubeiträge an die Erfüllung verschiedener Vorausset- zungen geknüpft. Der Einfachheit halber werden hier nur die wichtigsten in Erinnerung ge- rufen. Eine kantonale oder interkantonale Planung weist den Bedarf der Einrichtung nach. Die geplanten baulichen Massnahmen sind Teil einer Gesamtplanung über die Einrich- tung. Zudem bewirken die Bauvorhaben Verbesserungen im Sinne des Gesetzes und ste- hen in einem angemessenen Verhältnis zu den finanziellen Aufwendungen. Die weiteren Voraussetzungen sind dem LSMG zu entnehmen.
Der Beitrag beläuft sich auf 35% der anerkannten Baukosten (bei 100% BJ-Klientel). Als anerkannte Baukosten gelten gemäss Artikel 1 LSMV die notwendigen Kosten für den Neu-, Aus- und Umbau von Gebäuden, einschliesslich der betrieblich unerlässlichen Per- sonalwohnungen, der Erwerb von Liegenschaften ohne Land und Erschliessungs- und Baunebenkosten, die Vorbereitungs- und Erschliessungsarbeiten, die erstmalige Be- triebseinrichtung und Ausstattung. Nicht subventionsberechtigt sind die Kosten für den Un- terhalt. Die Details zu den Bemessungsgrundsätzen sind in den Richtlinien für die Bemes- sung der Bausubventionen des Bundes (Bemessung-Richtlinien) der Bausubventionskon- ferenz geregelt (siehe dazu www.ofj.admin.ch (Dienste - Straf- und Massnahemvollzug - Baubeiträge).
1.3 Das heutige Beitragsverfahren
Das LSMG bestimmt, dass das BJ vorerst einen provisorischen Bundesbeitrag zusichert (Art. 14) und der definitive Baubeitrag anhand einer Schlussabrechnung festgesetzt und ausbezahlt wird (Art. 16).
Für die Festsetzung des definitiven Baubeitrages steht im Bereich der Heime für Kinder und Jugendliche bisher lediglich die Schlussabrechnungsmethode zur Verfügung. Obwohl diese Methode bei kleineren Bauvorhaben durchaus ihre Berechtigung hat, ist sie bei mitt- leren bis grösseren Projekten aufgrund des 4-stufigen Prüfungsverfahrens (Raumpro- gramm – Vorprojekt – Projekt – Abrechnung) insbesondere wegen der dabei erforderli- chen minutiösen Kontrolle der Schlussabrechnung sehr aufwändig. Bei einer Pauschalie- rung kann der letzte Schritt weggelassen werden, was auch unter dem zunehmenden Druck auf die personellen Ressourcen bei Bund und Kantonen Sinn macht. Ein nicht un- erheblicher Nachteil ist zudem, dass der Subvenient erst auf der Stufe Projekt eine zuver- lässige Angabe über die zu erwartende Subventionshöhe erhält. Da im Weiteren bei die- ser Methode der definitive Baubeitrag anhand der effektiven Kosten zugesprochen wird, lassen sich die Kosten nur begrenzt steuern.
Auf Bundesebene ist nebst dem Bundesamt für Justiz (BJ) als Subventionsbehörde auch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) involviert, welches im Auftrag des BJ die bautechnische Begutachtung der Bauvorhaben und Bestimmung der subventionsberech- tigten Baukosten vornimmt.
Im Erwachsenenbereich wurde die Platzkostenpauschale auf den 1. Oktober 2001 einge- führt. Die inzwischen mit dieser neuen Bemessungsmethode gemachten Erfahrungen wa- ren durchwegs positiv.
1.4 Ziele für die Erarbeitung eines neuen Modells
Ausschlaggebend für die Entwicklung eines neuen Bemessungssystems auch für den Heimbereich waren einerseits die vorab erwähnten Nachteile und die mit der Platzkosten- pauschale im Erwachsenenbereich bisher gemachten guten Erfahrungen. Andererseits wird damit auch der im Bericht des Bundesrates über die Prüfung der Bundessubventio- nen (Artikel 5 des Subventionsgesetzes, SR 616.1) und der im Projekt der Neugestaltung des Finanzausgleichs und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) erwähn- ten Empfehlung zur Einführung einer Pauschale Rechnung getragen. Aufgrund all dieser Anliegen ergeben sich daraus die folgenden Zielsetzungen:
1. Die Planung von Einrichtungen soll erleichtert werden, indem klare Vorgaben hin- sichtlich des Raumbedarfs gemacht werden. Das Raumprogramm des Bundes soll eine verbindliche Vorgabe für die Subventionierung werden (Optimierung der Raumgrösse).
2. Die neue Bemessungsmethode soll nicht nur bei Neubauten sondern auch bei Er-
weiterungs-, Um- und Ausbauten von Einrichtungen angewendet werden können.
3. Die Pauschale schafft einen Anreiz für kostengünstige Lösungen.
4. Die Gesuchsteller sollen zu einem frühen Zeitpunkt berechnen können, wie viel
Bundessubventionen zu erwarten sind (Kostentransparenz).
5. Die Verfahrensabläufe sollen vereinfacht werden (Abbau des administrativen
Aufwandes und. Effizienzsteigerung).
6. Akzeptanz der neuen Methode bei den Subvenienten.
7. Kostenneutralität für den Bund.
1.5 Die Projektorganisation
Die Projektorganisation sah vor, möglichst bundesinterne Ressourcen für die Entwicklung der Pauschale zu nutzen. Lediglich für die Grundlagenarbeiten musste auf Grund der in- tern fehlenden Ressourcen ein externer Experte verpflichtet werden. Dem Projektteam gehörten die folgenden Personen an: John Zwick, Bereichsleiter Baubeiträge BJ (Projektleiter) Rudolf Bünzli, Bereichsleiter Sektion Gutachten, BBL Thomas Richard, Architekturbüro Basso und Richard, Schlosswil
Das Projektteam traf sich nach dem Start vom 13. März im Jahre 2003 10-mal und 2004 7 - mal zu meist mehrstündigen Sitzungen; zudem trafen sich einzelne Mitglieder mehr- mals zusätzlich oder erledigten einzeln Aufträge gemäss Projektverlauf.
1.6 Grundidee für die Pauschalierung
Der Platzkostenpauschale liegt die Idee zu Grunde, dass eine Klientin oder ein Klient nicht nur ein Zimmer, sondern auch einen Anteil an den übrigen Räumlichkeiten eines Heimes beansprucht. Dies führte zu einer idealtypischen Definition einer Modelleinrichtung, für welche die anerkannten Kosten pro Platz festzulegen sind.
Demzufolge wurde angenommen, dass Anteile an den folgenden Räumen 1 benötigt wer- den:
- 1 Zimmer mit Standardausrüstung (mind. 10 m2 umbauter Raum plus ev. Nassbereich mit WC und Lavabo (nur bei geschlossenen Einrichtungen))
- Anteil an der Grundfläche (Gänge, Aussenfläche der Einrichtung, usw.)
- Anteil am Sanitärbereich ( Duschen, Gesundheitsbad, WC usw.)
- Anteil an den Gesundheitsdiensten (Arztzimmer, Psychologe, Therapieräume usw.)
- Anteil an der Sportfläche
- Anteil an Freizeiträumlichkeiten (Aufenthalt, Basteln, Theater usw.)
- Anteil an Räumlichkeiten für Dienstleistungen (Telefonkabinen, Kiosk usw.)
- Anteil am Versorgungsbereich (Porte, Umkleide, Nassbereich usw.)
- Anteil an den Disziplinarräumen (nur geschl. Einrichtungen; inkl. Nassbereich usw.)
- Anteil am Spazierhof (nur bei geschl. Einrichtungen)
- Anteil an den Sicherheitseinrichtungen
- Anteil an den Besucherräumen
- Anteil an den Ausbildungs- und Arbeitsplätzen (inkl. Lagerräume)
- Anteil an den Personalräumen für die Betreuung (Büro, Aufenthalt, Cafeteria, Kantine usw.)
Aus all diesen Raumanteilen ist der Flächenbedarf pro Klient/Klientin zu definieren und daraus ergibt sich die idealtypische Modelleinrichtung.
Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschliessend. Für Näheres siehe Handbuch für Bauten des Straf- und Massnahmenvollzuges, Einrichtungen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom Juni 2002
1.7 Grundlagen für die Erarbeitung des Modells
Das Projektteam stützte sich bei ihrer Arbeit einerseits auf das LSMG, das Handbuch 2 für Bauten des Straf- und Massnahmenvollzuges und die Bemessungsrichtlinien der Bausub- ventionskonferenz (Stand 01.11.2001) sowie andererseits auf die Kosten realisierter Ob- jekte und die Kostenvoranschläge geplanter Bauvorhaben, aufgrund derer Baubeiträge zugesichert wurden.
1.8 Das weitere Vorgehen während der ersten Phase
Das Projektteam hat sich zu folgendem Vorgehen entschlossen: a) Die einschlägigen Erfahrungen aus der Entwicklung der Pauschale im Erwachsenenbe- reich sollen bei der Entwicklung der Pauschale im Heimbereich berücksichtigt werden. Um breit abgestützte Modellwerte zu erreichen, soll deshalb ein möglichst grosser Wa- renkorb mit entsprechend repräsentativen Referenzobjekten angestrebt werden. Weil keine ausreichende Anzahl von LSMG-Objekten zur Verfügung steht, wird auf geeigne- te Projekte aus dem BSV-Bereich zurückgegriffen. Um deren Tauglichkeit zu prüfen, wird in einem ersten Schritt die Auswertung auf 18 Objekte begrenzt. b) Anhand der erfassten Referenzobjekte soll eine Modelleinrichtung definiert werden. c) Als Flächenkategorie soll nur die Hauptnutzfläche (HNF) der Referenzobjekte erfasst werden. Ergänzend dazu sollen auch Nebennutzflächen erfasst werden, die aus be- trieblichen Gründen zwingend notwendig sind (z.B. WC usw.). Auf die Erfassung der Verkehrsflächen und Funktionsflächen soll auf Grund der geringen Aussagekraft ver- zichtet werden. d) Der Heimbereich umfasst mehr als 12 verschiedene Heimtypen, die jedoch alle über gemeinsame Bereiche verfügen. Aus Gründen der Handhabung sind möglichst wenige Modelleinrichtungen anzustreben. Einrichtungstypische Merkmale wie z.B. interne Aus- bildungsplätze, Werkstätten, Schulen usw. sollen berücksichtigt werden. Der grossen Typenvielfalt soll mit der Schaffung von spezifischen Zusatzmodulen Rechnung getra- gen werden. e) Entgegen den Modellanstalten im Erwachsenenbereich soll die abschliessende Defini- tion der Modelleinrichtung(en) im Heimbereich erst bei Vorliegen eines repräsentativen Datenbestandes festgelegt werden. f) Aufgrund der Flächen der Modelleinrichtungen werden die Kosten pro Platz bzw. pro Klient/Klientin bestimmt. g) Diese Kosten pro Platz ergeben die Grundlage für die Ermittlung der Beitragspauschale im konkreten Einzelfall.
Handbuch für Bauten des Straf- und Massnahmenvollzuges, Einrichtungen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom Juni 2002
1.9 Das weitere Vorgehen während der zweiten Phase
Nach Auswertung der ersten 18 Referenzobjekte konnte das Projektteam die folgenden Schlussfolgerungen ziehen: a) Die BSV-Objekte können trotz einiger punktueller Abweichungen in den Warenkorb mit- einbezogen werden. b) Auf Grund der bereits vorhandenen Daten kann davon ausgegangen werden, dass eine einzige Modelleinrichtung „Wohnheim“ zur Festlegung der Platzkostenpauschale aus- reicht. Die darüber hinausgehenden Raumbedürfnisse wie z.B. für Schulung und Aus- bildung usw. sind mit Zusatzmodulen oder Zuschlägen abzugelten. c) Um die Aussagekraft weiter zu erhöhen wurde der Warenkorb durch die Erfassung wei- terer Objekte auf deren 25 erweitert. d) Im Anschluss daran wurden die Bereichspreise festgelegt sowie die entsprechenden Testrechnungen durchgeführt.
Kapitel 2: Bautechnische Grundlagen für die Berechnung der Pauschale
2.1 Der Baukostenplan (BKP)
Die Baukosten werden nach dem Baukostenplan (BKP) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB) aufgeteilt. Dieser enthält folgende Arten von Kosten:
BKP 0: Grundstück BKP 5: Baunebenkosten BKP 1: Vorbereitungsarbeiten BKP 6: Reserve BKP 2: Gebäude BKP 7: Reserve BKP 3: Betriebseinrichtungen BKP 8: Reserve BKP 4: Umgebung BKP 9: Ausstattung
Bei der Subventionierung einer Baute nach LSMG werden nur die Kosten der BKP- Rubriken 1 – 5 und 9 berücksichtigt. Flächen- und damit kostenmässig ins Gewicht fallen BKP 1 – 3 und 5. Die Umgebung (BKP 4) kann flächenmässig ins Gewicht fallen, kosten- mässig jedoch kaum. Bei BKP 9 (Ausstattung) fallen Kosten, aber keine Fläche an. Für diese beiden Rubriken sind deshalb andere Lösungen für eine Pauschale zu suchen als für BKP 1 –3 und 5.
Es versteht sich von selbst, dass innerhalb dieser BKP-Rubriken nur jene Kosten zu be- rücksichtigen sind, die gemäss LSMG und den Richtlinien für die Bemessung der Bausub- ventionen des Bundes (Bemessungs-Richtlinien der Bausubventionskonferenz) als sub- ventionsberechtigte Kosten festgelegt sind.
2.2 Die (Nutzungs-) Bereiche
Das BJ hat ein Handbuch für Bauten des Straf- und Massnahmenvollzuges, Einrichtungen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, herausgegeben, welches darlegt, dass die Planung der Bauten, der Einsatz des Personals und der Ablauf des Betriebes notwendi- gerweise vernetzt sind und ein entsprechendes Raumprogramm bedingen. Es wurden dar- in 14 Bereiche unterschieden. Für die Erarbeitung des Pauschalierungsmodells sind diese in 7 Bereiche zusammengefasst worden. Aus Gründen einer einfacheren Handhabung
wurde versucht, zumindest in den Grundzügen die Definitionen der Erwachsenenanstalten zu übernehmen. Auf die Zuordnung eines Codes für jeden einzelnen Raum wurde be- wusst verzichtet. Hingegen wurde der Detaillierungsgrad der Bereiche aufgrund der bes- seren Anwendbarkeit erhöht.
In einem ersten Schritt wurden die folgenden Bereiche festgelegt:
Bereiche gemäss Handbuch: Gewählte Bereiche:
1 Aufsicht, Schutz und Sicherheit 1 Aufsicht, Schutz und Sicherheit
2 Verwaltung 2 Verwaltung
3 Personal 3 Personal
3.1 Betrieb (gemäss Handbuch)
3.2 Personalwohnungen (Ívgl. Pt.14)
4 Betreuung, Besuch, Gemeinschaft, Frei- 4 Betreuung, Besuch, Gemeinschaft, Frei- zeit, Sport zeit, Sport
4.1 Beratung und Betreuung
4.2 Ärztlicher Dienst
4.3 Besuch
4.4 Gemeinschafts- und Freizeitbereich
4.5 Sport (gem. 4.6 des Handbuches)
5 Aufnahme und Austritt 5 Aufnahme und Austritt
6 Wohnen 6 Wohnen
6.1 Offene Gruppen
6.2 Geschlossene Gruppen
7 Ausbildung / Beschäftigung 7 Ausbildung / Beschäftigung
7.1 Schule
7.2 Lehre, Werkstattbereich
8 Hauswirtschaft 8 Hauswirtschaft, Entsorgung, Garagen
9 Entsorgung
10 Haustechnik
11 Betriebs- und Brandschutz
12 Lifte
13 Parkplätze, Garagen, Einstellhallen
14 Personalunterkünfte (Î vgl. Pt.3.2)
Bereich 1: Aufsicht, Schutz und Sicherheit Obwohl der Bereich 1 auch bei den Erziehungseinrichtungen in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen hat, handelt es sich im Vergleich zu den Erwachsenenanstalten doch eher um kleinere punktuelle Massnahmen, die sich bezüglich ihrer Anwendung stets am pädagogi- schen Konzept der Einrichtung zu orientieren haben. So hat die Auswertung aller 25 im Warenkorb enthaltenen Objekte gezeigt, dass diese Massnahmen einen sehr bescheide- nen Einfluss auf das Raumprogramm haben und dass sie sich insbesondere flächenmäs- sig kaum auswirken. In der Praxis werden offenbar kaum spezielle Räume für diesen Be- reich benötigt. Es wurde deshalb beschlossen, diesen Bereich von den weiteren flächen- mässigen Berechnungen auszuschliessen. Kostenmässig sind hingegen die sicherheitsre- levanten Aufwendungen im m2-Preis der übrigen Bereiche enthalten.
Bereich 2: Verwaltung Der Bereich 2 beinhaltet die Räumlichkeiten für die Leitung und das Verwaltungspersonal und hängt natürlich auch von der Grösse der Einrichtung und dem Betriebskonzept ab. Da dieser Bereich auch die Schnittstelle gegen aussen wahrnimmt, ist dessen Zugang für
Aussenstehende klar zu kennzeichnen und auch entsprechend zu platzieren. Dieser Be- reich ist je nach Ausrichtung der Institution so auszustatten, dass er von den Kindern und Jugendlichen nicht ohne Begleitung betreten werden kann.
Bereich 3: Personal Ein speziell abgeschlossener Personalbereich ist in Heimen in der Regel nicht erforderlich, da ein Grossteil des Personals auf den Wohngruppen integriert ist. Dennoch sind für das übrige Personal sowie für den Pikettdienst spezielle Räumlichkeiten vorzusehen. Perso- nalunterkünfte sind im Rahmen der Normen des allgemeinen Wohnungsbaus anrechen- bar, wenn sie betrieblich unerlässlich sind. Die Notwendigkeit ist anhand des Heim- und Betriebskonzeptes nachzuweisen.
Bereich 4: Betreuung, Besuch, Gemeinschaft, Freizeit und Sport Jedes Heim führt seinen Beratungs- und Betreuungsauftrag mit haupt- und nebenamtli- chem Personal durch. Für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind geeig- nete Büros vorzusehen, nebenamtliche können diese gemeinsam nutzen (z.B. Sozialar- beiterInnen, PsychologInnen, PsychiaterInnen usw.). Neben den Bereichen 6 und 7 han- delt es sich hier um einen der flächenintensivsten Bereiche des Raumprogramms.
Bereich 5: Aufnahme und Austritt Die Aufnahme und der Austritt von Heimbewohnern sind spezielle, von verschiedenen or- ganisatorischen und betrieblichen Massnahmen begleitete Prozesse, die einen wichtigen Teil des Betriebsablaufes einer Einrichtung darstellen. Bei offenen Heimen sind keine be- sonderen baulichen Vorkehren zu treffen. Demgegenüber sind in geschlossenen Einrichtungen sowohl bauliche, organisatorische als auch personelle Massnahmen vorzusehen. Deren Ausgestaltung hängt wiederum vom Konzept der Einrichtung ab. Bei den zu treffenden Massnahmen ist besonders auf die im Handbuch des BJ erwähnten Fragestellungen und die Einhaltung der darin beschriebenen minimalen Anforderungen zu achten.
Bereich 6: Wohnen Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene leben in Wohngruppen. Die Gruppen- grösse (max. 10 KlientInnen) und die dazu gehörenden infrastrukturellen Einrichtungen richten sich nach dem pädagogisch-therapeutischen Konzept und den entsprechenden Richtlinien des Bundes und Kantons. Die Kinder werden in der Regel in Einer- oder Zwei- erzimmer, die Jugendlichen in Einerzimmern untergebracht. Die für diesen Bereich not- wendigen Räumlichkeiten stellen den grössten Anteil am Raumprogramm eines Heimes dar.
Bereich 7: Ausbildung/Beschäftigung Schule, Ausbildung und Beschäftigung gehören zum Angebot verschiedener Heimtypen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen in einem geschützten Rahmen betreut und gefördert werden, damit ihre Integration – durch Schule, Lehre/Anlehre oder Arbeits- training – möglich wird.
Bereich 8: Hauswirtschaft, Entsorgung, Garagen Die Hauswirtschaft beschränkt sich in der Regel auf die Befriedigung der internen Bedürf- nisse, kann aber auch Dienstleistungen für externe Kunden (z.B. Küche, Bäckerei usw.) beinhalten.
Kapitel 3: Die Berechnung der Pauschale
3.1 Grundsätze der Pauschalierung
Die nachfolgende Erklärung soll das Instrument der Platzkostenpauschale und deren Wir- kungsweise in groben Zügen aufzeigen. Unter Pauschale versteht man eine einmalige Ab- findung, welche mittels Teilbeträgen errechnet wird. Diese setzen sich im vorliegenden Fall aus einer Multiplikation von Platzzahl * Bereichsfläche pro Platz * Bereichspreis (Fr. / m2) zusammen. Zur Festsetzung des Baubeitrages werden demnach nicht mehr die anhand der Schlussabrechnung ermittelten effektiven Baukosten herangezogen. Die Schlusszahlung erfolgt bei der Pauschalierung nach der Bauabnahme bzw. nach Geneh- migung der Ausführungspläne. Teuerungsbedingte Mehr- oder Minderkosten werden zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt.
Die auf der Basis der vorab definierten Bereiche errechnete Modelleinrichtung soll sowohl dem Subventionsnehmer als auch dem BJ als künftige Messgrösse für die Beurteilung der zur Subvention angemeldeten Bauvorhaben dienen. Die Werte der Modelleinrichtung sind deshalb so angelegt, dass sie die minimalen Anforderungen, welche das BJ an eine sol- che Institution stellt, zu erfüllen vermögen. Darüber hinausgehende Flächenwerte werden bei der Subventionierung nicht berücksichtigt. Erfüllt jedoch das eingereichte Raumpro- gramm die in der Pauschale festgelegten Bereichsflächen nicht, ist dieses zwingend zu ergänzen, da nicht erfüllte Bereiche von der Subventionierung auszuschliessen sind. Die über die Modellanstalt hinausgehenden speziellen Raumbedürfnisse einer Einrichtung werden mittels Zuschlägen abgegolten (vgl. 3.6.4). Für die Vorgehensweise bezüglich der Anrechenbarkeit von BKP 4 (Umgebung) und BKP 9 (Ausstattung) verweisen wir auf die Kapitel 3.6.5 und 3.6.6.
Die Platzkostenpauschale gelangt sowohl bei Neubauten als auch bei Erweiterungen, Umbauten und Anpassungen zur Anwendung. In den Kapiteln 3.7 ff. wird aufgezeigt, wie bei Umbauten und Anpassungen vorgegangen werden muss.
3.2 Auswahl der Referenzobjekte
Um einen möglichst breit abgestützten Warenkorb zu erhalten, wurden nebst den BJ- Objekten auch Bauvorhaben aus dem Bereich des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) darin aufgenommen. Dies ist umso nahe liegender, als dass es sich oftmals um gemischte Heime mit BJ- und BSV- Klientel handelt. Zur Ermittlung der Flächen und Kos- ten wurden nur Projekte berücksichtigt, welche entweder das im Handbuch aufgeführte Richtraumprogramm oder einzelne Bereiche davon möglichst vollständig erfüllen. Ausge- wählt wurden Neubauten; in Ausnahmefällen wurden für die Flächenermittlung umfassen- de Umbauten; und/oder kombinierte Um-/Neubauten herangezogen. Um zu einem besse- ren Vergleich zu gelangen, wurde wo immer möglich die gesamte Einrichtung erfasst. In der Regel sind die ausgewerteten Objekte abgerechnet oder zumindest auf Grund eines vorliegenden Kostenvoranschlages bereits zugesichert. Wichtig für die Auswahl war, dass es sich bei diesen Bauvorhaben um solche handelt, die die Normen sowohl des BJ als auch des BSV erfüllen. Die nachfolgenden Objekte wurden in den Warenkorb aufgenommen (vgl. Anhang 2):
Bereich BJ 1) Ecole protestante d’altitude, St-Cerque – Neubau Schulhaus 2) Foyer La Clairière Claplus, Vernier – Um- und Neubau 3) Istituto von Mentlen, Bellinzona – Umbau Wohnheim und Neubau Schulhaus 4) Schulheim Landorf, Köniz – Umbau Gruppenhaus Ost Schulheim Landorf, Köniz – Umbau Hauptgebäude + Mehrzweckgebäude Schulheim Landorf, Köniz – Neubau Gruppenhaus West 5) Stiftung Kinderhaus Thalwil – Neubau und Umbau 6) Modellstation Somosa, Winterthur – Neubau 7) Foyer Saint-Etienne, Fribourg – Neubau offene und geschlossene Wohngruppen 8) Schulheim Elgg, Elgg – Neubau Schulhaus 9) Berufsbildungsheim Neuhof, Birr – Neubau Gruppenhäuser 10) Sonderschulheim Friedheim, Bubikon – Neubau Gruppenhäuser und Mehrzweckge- bäude 11) Internat pédagogique et thérapeutique de Serix, Palézieux – Neubau Schulhaus 12) Kant. Jugendheim Lory, Münsingen – Neu-/Umbau Gesamtanlage 13) Wohn- und Schulheim für junge Frauen Sonnegg, Belp – Neubau Wohnheim 14) Kant. Jugendheim Platanenhof, Oberuzwil – Neu-/Umbau geschlossene Abteilung
Bereich BSV 15) ARGO, Ilanz – Neubau Wohnheim 16) Sensler Stiftung, Tafers – Neubau Wohnheim 17) Sonderschule Döttingen – Neubau Schulhaus 18) Surava Mittelbünden – Neubau Wohnheim 19) Wohnheim mit Beschäftigung, Oberentfelden – Neubau Gesamtanlage 20) Wohnheim mit Beschäftigung "Domino", Hausen – Neubau Gesamtanlage 21) Heilpädagogische Sonderschule, Grenchen – Neubau Schulhaus 22) Wohnheim "Wiese", Mitlödi – Neubau 23) Illgenmoos, Illnau-Effretikon – Neubau Wohn- und Beschäftigungsheim 24) Haus zur Eiche, Frenkendorf – Neubau Wohn- und Beschäftigungsheim 25) Wohnheim Phönix, Altdorf – Neubau
Zusatzerhebung Werkstätten 1) Sozialpädagogisches Zentrum Gfellergut, Zürich – Neubau/Umbau Werkstätte 2) Berufsbildungsheim Neuhof, Birr – Neubau Werkstätten 3) Arbeitserziehungsanstalt Arxhof, Niederdorf – Umbau Werkstatt 4) Kant. Arbeitserziehungsanstalt Kalchrain, Hüttwilen – Neubau Werkstätten Nord+Süd 5) Stiftung Albisbrunn, Hausen a.A. – Umbau und Erweiterung Werkstätten 6) Jugenddorf, Knutwil Bad – Umbau Werkstätten 7) Kant. Arbeitserziehungsanstalt, Uitikon-Waldegg – Neubau Lehrwerkstätte 8) Schenkung Dapples, Zürich – Neubau Malerwerkstatt 9) Kant. Jugendheim, Aarburg – Neubau Werkstattgebäude 10) Jugendheim Prêles, Prêles – Neubau Ateliers
3.3 Erhebungsvorgang
In diesem Kapitel werden der technische Vorgang für die Erhebung der für die Pauschale notwendigen Daten sowie deren weitere Bearbeitung bis zum Vorliegen der Modelleinrich- tung beschrieben. Obwohl die Pauschale auf dem einzelnen Platz beruht, muss die Fläche als Bezugsgrösse herangezogen werden. Zuerst erfolgt die Erfassung der Raumflächen
aller Referenzobjekte, wobei Raum für Raum aufgenommen und dem entsprechenden Be- reich zugeordnet wird. Auf die Angabe weiterer Details wird hier verzichtet. Die recht auf- wändige Arbeit ist jedoch in einer umfassenden Dokumentation festgehalten worden und kann nach Bedarf eingesehen werden.
Nach der Flächenerhebung sowie objektspezifischen Bereinigungen wird die Modellein- richtung mit ihren Bereichen und deren Grösse festgelegt.
In einem nächsten Schritt folgt die Erhebung der subventionsberechtigten Kosten nach der Methode der Schlussabrechnung und deren Gegenüberstellung zur Pauschale. Die nötige Abgleichung geschieht anhand einer Testrechnung.
In einem letzten Schritt werden die zur Abgeltung über die Modellwerte hinausgehenden spezielle Ausprägung einer Einrichtung mittels Zuschlägen berechnet und festgelegt.
3.4 Flächenerhebung
3.4.1 Flächen und deren Charakteristika
Wie der BKP als allgemein gültige Grundlage für die Kategorisierung der Kosten, so gilt für die Kategorisierung der Flächen die SIA-Norm 416. Sie teilt die Flächen wie folgt ein (Be- schränkung auf die eigentlichen Gebäudewerte):
- GF Geschossfläche
- NGF Nettogeschossfläche (GF – KF)
- KF Konstruktionsfläche (Wände, Stützen)
- VF Verkehrsfläche
- FF Funktionsfläche (Haustechnik etc.)
- NF Nutzfläche (NGF – VF – FF)
- HNF Hauptnutzfläche (NF – NNF)
- NNF Nebennutzfläche
Gestützt auf die Erfahrungen der Subventionsbehörden des Bundes ist bekannt, dass sich für Auswertungen, welche nicht nur der Analyse der Kosten dienen, sondern einen Bezug zur Nutzung und zum Bedarf herstellen sollen, die Hauptnutzflächen am besten eignen. Die erwähnte Norm gibt dafür die folgende Definition:
„Die Hauptnutzfläche (HNF) ist der Teil der Nutzfläche, welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im engeren Sinne dient“.
Ergänzend zur HNF werden auch Nebennutzflächen erfasst, die aus betrieblichen Grün- den zwingend sind (z.B. WC’s usw.).
Für die Berechnung von Pauschalwerten eignen sich die Hauptnutzflächen auch deshalb gut, weil sie üblicherweise – neben den Patzzahlen – bereits zum Zeitpunkt der Bedarfs- planung festgelegt werden. Dies erlaubt es den Bausubventionsverantwortlichen des BJ und des BBL bereits zu einem frühen Zeitpunkt das Raumprogramm zu prüfen und darauf basierend eine zuverlässige Aussage über die zu erwartenden subventionsberechtigten Kosten zu machen.
3.4.2 Festlegen der massgebenden Flächen pro Bereich und KlientIn
Ausgehend von der Idee, dass ein Klient oder eine Klientin eine gewisse Fläche pro Bereich beansprucht, wird dieser Bedarf an Fläche pro Bereich und pro Referenzobjekt ermittelt. Dies erfolgt, indem die HNF eines Bereichs durch die entsprechende Platzzahl dividiert wird. Das ergibt den Flächenbedarf pro KlientIn und pro Bereich in den jeweiligen Referenzanstalten. Dieser Wert wird für den durchschnittlichen Flächenbedarf pro Platz und Bereich weiter verwendet und dient somit als Grundlage für die Berechnung der Pauschale.
Beispiel: Kinderheim Thalwil: erfasste HNF 842 m2: 20 Plätze = 42.1 m2/Platz (vgl. Anhang 1).
Analog wurde bei jedem Objekt vorgegangen. Bei dieser Berechnung zeigen sich bei ein- zelnen Objekten teilweise grössere Unterschiede. Um Verzerrungen zu vermeiden, wur- den deshalb bei den folgenden Einrichtungen einzelne Bereiche eliminiert und dies aus folgenden Gründen (gelb unterlegte Tabellenfelder Anhang 1):
- Argo Ilanz: Bereich 3 (Ausschluss der Personalwohnung)
- Sonderschule Döttingen: Bereich 8 (Schulhaus ausschliessen, da unvollständig)
- Surava Mittelbünden: Bereich 3 (Ausschluss Heimleiterwohnung)
- Sonderschule Grenchen: Bereich 8 (nur teilunterkellert)
- Ecole protestante, St-Cerque: Bereiche 4 und 8 (Raumprogramm unvollständig)
- La Clairière Claplus, Vernier: Bereich 8 (Raumprogramm unvollständig)
- Kinderhaus Thalwil: Bereich 4 (Räume in restlicher Anstalt platziert)
- Foyer St-Etienne, Fribourg: Bereich 7
- Schulheim Elgg: Bereiche 2 und 8 (Raumprogramm unvollständig)
- Berufsbildungsheim Neuhof, Birr: Bereich 4 (Räume in restlicher Anstalt platziert)
- Friedheim Bubikon: Bereich 8 (atypisch, Ausschluss der Personalwohnung bei der konventionellen Methode)
- Platanenhof Oberuzwil: Bereich 8 (Räume in restlicher Anstalt platziert)
3.4.3 Festlegung der Modelleinrichtung (idealtypische Bereichsgrösse)
Auf Grund der vorliegenden Daten (siehe Anhang 2) wird ersichtlich, dass sich die Be- reichsflächen insgesamt in einem für die Zwecke der Pauschalierung engen Bereich be- finden. Eine Tendenz, wonach ein bestimmter Anstaltstyp (z.B. Heim mit geschlossenem Charakter) eine signifikant andere Fläche aufweisen würde, liess sich nicht erkennen. Beispiel aus dem Bereich 6: Foyer La Clairière Claplus 18.5 m2/Platz als minimaler Wert gegenüber Jugendheim Lory
37.3 m2 als maximaler Wert.
Eine – wenn auch leichte – Tendenz lässt sich allerdings unter einem andern Aspekt he- rauslesen: Die BJ-Objekte verfügen im Mittel über eine grössere Fläche pro Platz als die BSV-Objekte. Da man nicht auf die Erweiterung des Warenkorbs durch BSV-Objekte ver- zichten wollte und die Platzkostenpauschale in erster Linie der Subventionsbemessung der BJ-Objekte dienen soll, wurde die fehlende Fläche durch die doppelte Gewichtung der BJ-Objekte im Warenkorb weitgehend ausgeglichen.
Der Mittelwert sämtlicher Objektwerte ergibt die Modelleinrichtung.
Die Bereichsflächen der Modelleinrichtung weisen folgende Werte auf: Bereich 2 4.4 m2 Bereich 3 2.2 m2 Bereich 4 10.4 m2 Bereich 5 1.9 m2 Bereich 6 29.6 m2 Bereich 7 14.8 m2 Bereich 8 9.5 m2 Wert der Modelleinrichtung: 72.8 m2 (vgl. Anhang 2).
3.5 Kostenerhebung: Subventionsberechtigte Kosten und Gliederung nach BKP
Bei den für den Warenkorb ausgewählten Einrichtungen wurden die subventionsberechtig- ten Kosten der gesamten Anlage (ohne Grundstück) – wie sie gemäss Methode Schluss- abrechnung in den Gutachten des BBL resp. den Verfügungen des BJ festgelegt wurden – erhoben. In denjenigen Fällen, wo noch keine Bauabrechnung vorgelegen hat, wurden die Zahlen des Kostenvoranschlages verwendet. Um eine vergleichbare Basis zu finden, wur- den die Kosten auf den gleichen Indexstand gebracht und zwar auf denjenigen von April 1995. Dieser Index entspricht sowohl demjenigen der Platzkostenpauschale für die Er- wachseneneinrichtung als auch demjenigen der Flächenkostenpauschale für die von BBW 3 und BBT 4 subventionierten Einrichtungen.
Die subventionsberechtigten Kosten werden für die Ermittlung der Pauschale in Analogie zum System Pauschalierung der Erwachsenenbauten zu Gruppen gemäss untenstehen- der BKP-Gliederung zusammengefasst:
- BKP 1-3, 5, umfassend Vorbereitungsarbeiten (BKP 1), Gebäudekosten (BKP 2), Be- triebseinrichtungen (BKP 3) und Baunebenkosten (BKP 5; wobei normalerweise nur BKP 52 [Muster, Modelle, Vervielfältigungen] subventionsberechtigt ist);
- BKP 4, umfassend die Umgebungsarbeiten;
- BKP 9, umfassend die Ausstattung.
3.6 Berechnung der Pauschale BKP 1-3, 5
3.6.1 Allgemeines
Aufgrund vorgenannter Überlegungen und Feststellungen wurden erste Testrechnungen zur Bestimmung des m2-Preises durchgeführt.
Als Grundlage dienten folgende Werte: a) m2 pro KlientIn der Modelleinrichtung (Anhang 2) b) die subventionsberechtigten Kosten nach Methode Schlussabrechnung (Anhang 3, grau markiert)
BBW = Bundesamt für Bildung und Wissenschaft BBT = Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
Besonders wertvoll waren dabei die Erfahrungen mit den Preisen aus der Platzkostenpau- schale für Erwachsene sowie der Kostenlimitierung von BSV-Bauten. Es zeigte sich, dass eine grosse Differenzierung pro Bereich (Bereichspreise zwischen 3’200 und 6’000 Fran- ken),- wie sie die Platzkostenpauschale für Erwachsene vorsieht – keine sinnvollen Resul- tate ergab. Vielmehr führte eine Annäherung an BSV-Erfahrungswerte zu brauchbaren Werten.
Auch mussten im Rahmen dieser Testrechnungen mehrere Objekte aus dem Warenkorb gestrichen werden, weil sie über ungenügende Kostendaten (primär Umbauten) verfügten. Es handelt sich um die Objekte Nr. 2-5 und 14, sowie 3-6 des speziellen Warenkorbes für Werkstätten (siehe 3.2).
Die Berechnungen ergaben für die Bereiche 1-6 einen m2-Preis von Fr. 3700.-- und für den Bereich 7 einen solchen von Fr. 3100.--/m2. Beide Preise stehen damit in einem ähnli- chen Grössenverhältnis wie bei den BSV-Bauten. Der für den Bereich 7 (Ausbildung und Beschäftigung) tiefere Flächenpreis rechtfertigt sich durch einen allgemein niedrigeren Ausbaustandard in Werkstätten und sonstigen Räumen dieses Bereiches (vgl. Anhang 3 und Anhang 4). Preisstand ist April 1995 (siehe 3.5).
Es versteht sich von selbst, dass auch mit der vorgenannten Unterscheidung nicht alle Spezialitäten der "Heimlandschaft" abgedeckt werden können. Da diese jedoch nicht ge- häuft vorkommen, werden sie durch entsprechende Zuschläge zu den Bereichen 3 (Per- sonal) und 7 (Ausbildung/Beschäftigung) abgegolten (siehe Anhang 3 und weiter unten unter 3.6.4). Neue oder eigene Bereiche bzw. Bereichspreise werden nicht geschaffen.
In den nachfolgenden Abschnitten wird das weitere Vorgehen Schritt für Schritt bis zur vollständigen Berechnungsformel aufgezeigt.
3.6.2 Schritt 1
Jedem Objekt wird pro Bereich der Flächenwert gemäss Modelleinrichtung zugewiesen, sofern der oder diejenigen Bereiche nicht wegen klarer Unvollständigkeit oder atypischer Ausprägung ausgeschlossen werden müssen (vgl. Anhang 3). Die Platzzahl wird fest- gehalten. Gilt für einen Bereich eine andere Platzzahl, wird eine zweite Platzzahl berück- sichtigt (Beispiel: es wird eine Schule für 40 Schüler erstellt, gleichzeitig wird eine vierte Wohngruppe für 10 Schüler erstellt, die übrigen 3 Wohngruppen bestehen schon). Sind bei einem Bauvorhaben sämtliche Bereiche zur Realisierung geplant, entsteht eine 100%- ige Übereinstimmung mit der Modelleinrichtung. Fehlende Bereiche werden bei der Be- rechnung der Pauschale ausgeschlossen.
3.6.3 Schritt 2
Das Zwischentotal der Pauschale wird folgendermassen berechnet: Die m2-Zahlen der Modellanstalt werden mit dem Bereichspreis multipliziert. Das Total der Bereiche wird wiederum mit der Platzzahl multipliziert und führt zu einem Zwischentotal der Pauschale.
Beispiel Friedheim Bubikon: Bereich 2: 4,4 m2 x Fr. 3’700.-- x 24 Plätze = Fr. 390'720.-- Bereich 3: 2,2 m2 x Fr. 3’700.-- x 24 Plätze = Fr. 195'360.-- Bereich 4: 10,4 m2 x Fr. 3’700.-- x 24 Plätze = Fr. 923'520.-- Bereich 5: fehlt Bereich 6: 29,6 m2 x Fr. 3’700.-- x 24 Plätze = Fr. 2'628'480.-- Bereich 7: 14,8 m2 x Fr. 3’100.-- x 24 Plätze = Fr. 1'101'120.-- Bereich 8: fehlt ____________
Pauschale ohne Zuschläge = Fr. 5'239'200.-- (vgl. Anhang 3, Spalte "Total Pauschale ohne Zuschläge")
3.6.4 Schritt 3 (Zuschläge)
Als Voraussetzung für die Ausrichtung von Zuschlägen gilt generell, dass es sich dabei um betriebsnotwendige Einrichtungen und/oder vom BJ anerkannte Angebote handelt.
Mit der Pauschale von Fr. 3’700.-- bzw. Fr. 3’100.--/pro m2 können nicht immer alle Kosten abgedeckt werden. Insbesondere sind die Flächen für Spezialitäten, die nicht in der Mo- delleinrichtung enthalten sind durch Zuschläge abzugelten. Wie bereits früher erwähnt, geht die Modelleinrichtung vom Typ eines Wohnheimes aus. Für darüber hinausgehende Raumbedürfnisse einer Institution sind die folgenden vier Zuschläge errechnet worden:
- Bereich 3, betriebsnotwendige Personalwohnung: Zuschlag von Fr. 300'000.--
- Bereich 7, für Turnhalle: Zuschlag von Fr. 800'000.--
- Bereich 7, für Schule: Zuschlag 25%
- Bereich 7, für Produktionswerkstätte: Zuschlag 200%
Die pauschale Abgeltung von Fr. 300'000.-- für eine betriebsnotwendige Personalwoh- nung orientiert sich am Preisniveau des allgemeinen Wohnungsbaus, welches bekanntlich tiefer liegt als dasjenige im Bereich der Heimbauten. Dazu kommen die langjährigen Er- fahrungswerte aus dem BJ und anderen Subventionsbereichen zum Tragen. Demnach wird für eine entsprechende Wohnung höchstens eine Wohnfläche von 110 m2 akzeptiert.
Der Zuschlag von Fr. 800'000.-- für den Bau einer Turnhalle stützt sich auf Einheitspreise des BBT und die mittlere Grösse der hier erhobenen Bauten ab.
Der Zuschlag für die Schulanlage in der Höhe von 25% des Bereiches 7 ergab sich aus der Gegenüberstellung der Kosten der Schulanlagen zu jener der Modelleinrichtung Wohnheim.
Zur Festlegung des Zuschlags für die Produktions-Werkstätten musste eine Zusatzerhe- bung durchgeführt werden, da der eigentliche Warenkorb keine derartigen Werkstätten enthielt. Es standen keine Objekte zur Verfügung, welche neben dem Werkstatt-Bereich (Bereich 7) noch weitere auswertbare Bereiche aufgewiesen hätten. Insgesamt 6 Objekte dienten einzig dazu, festzustellen, wie hoch die Deckung der Kosten bei Verwendung der Pauschalenwerte von 14,8 m2 pro Platz und dem Bereichspreis von Fr. 3’100.-- pro m2 ist (4 Objekte des speziellen Warenkorbes mussten in der Folge wegen ungenügender Kos- tendaten ausgeschlossen werden). Die Deckung der Kosten gegenüber den Abrech- nungsdaten lag im Mittel bei 32,9%. Die Ursache für die massive Unterdeckung dieser Art
von Werkstätten liegt in der grossen Abweichung der tatsächlichen Fläche zur Fläche der Modelleinrichtung. Anstatt einen neuen Modelltyp zu schaffen, wählte man den Weg eines Zuschlages. Über alles gesehen führte dies zu einem Zuschlag von 200%. Der Streube- reich erstreckte sich von 77% bis 118%. (vgl. Anhang 3 unten, unter "Werkstätten").
Die Flächenwerte pro Platz aller im Bereich 7 erfassten Werkstätten variierten zwischen 62 m2 und 83 m2. (vgl. Anhang 5). Zwischen diesen Werten und denjenigen des eigentli- chen Warenkorbes klaffte jedoch eine erhebliche Lücke, was folglich auch zu diesem er- heblichen Zuschlag geführt hat. Für alle die genannten Kriterien erfüllenden Objekte stellt die Anwendung der Pauschale in der Praxis kein Problem dar. Nicht so für diejenigen Ein- richtungen, die mit ihren Flächenwerten in einem Zwischenbereich stehen. Da der Sprung vom Wert der Modelleinrichtung zum Zuschlag gross ausfällt, wurde beschlossen, eine Zwischenstufe einzubauen, welche den tatsächlichen Bedürfnissen näher kommen dürfte. Dies trifft insbesondere auf Heime mit Aufnahme-, Beobachtungs- und Durchgangsange- boten zu. Aus den erwähnten Gründen kommt die folgende Abstufung zum Tragen:
- Normalfall Modellanstalt: mind. 14,8 m2 bis 25 m2
- Zuschlag: 200% mehr als 55 m2
Auch dieser Zuschlag bedarf bezüglich der notwendigen Flächen einer tieferen Prüfung kann nur gewährt werden, wenn das geplante Raumangebot anhand des vom BJ aner- kannten Heimkonzeptes ausgewiesen und deshalb betrieblich unerlässlich ist.
Am Beispiel des oben genannten Projektes Friedheim Bubikon würden die folgenden Zu- schläge gewährt:
- Bereich 3, für eine betriebsnotwendige Personalwohnung: Zuschlag von Fr. 300'000.--
- Bereich 7, für Schule: Zuschlag von 25% d.h. 25% von Fr. 1'101'120.-- für Bereich 7 = + Fr. 275'280.--
3.6.5 Berechnung der Pauschale BKP 4 (Umgebung)
Die Kosten für die Umgebung können unterschiedlich ins Gewicht fallen. Anhand der sich im Warenkorb befindenden Referenzobjekte konnten die durchschnittlichen Kosten ermittelt und in Bezug zu den Gesamtkosten gebracht werden. Um eine angemessene Deckung dieser Kosten zu erreichen, muss für BKP 4 ein Zuschlag zur Pauschale BKP 1-3, 5 von 6,2% aufgerechnet werden (vgl. Anhang 6).
3.6.6 Berechnung der Pauschale BKP 9 (Ausstattung)
Die Berechnung der Pauschale für BKP 9 erfolgte in derselben Weise wie diejenige für BKP 4. Rein zufällig ergibt sich auch für BKP 9 ein Zuschlag zur Pauschale BKP 1-3, 5 von 6,2% (vgl. Anhang 6).
3.6.7 Plausibilitätsprüfung: Vergleich der subventionierten Kosten mit der Pau-
schale BKP 1-9
Die Abweichungen der effektiv subventionierten Baukosten verglichen mit der errechneten Pauschale halten sich in engen Grenzen. So bewegt sich die Bandbreite zwischen 84,12% und 117.43%. Damit liegen alle 25 Referenzobjekte innerhalb der gemäss der in den Be- messungsrichtlinien festgelegten Bandbreite, welche sowohl bei der Flächenkostenpau- schale als auch bei der Platzkostenpauschale für den Erwachsenenbereich ihre Anwen- dung findet. Gemäss Definition in der Bemessungsrichtlinie der Bausubventionskonferenz 5 ist die Pauschale nicht anzuwenden, wenn die Bandbreite von +/- 30% (Differenz Kosten- voranschlag – Kosten nach der Methode der Platzkostenpauschale) überschritten wird. In einem solchen Fall wird der Baubeitrag anhand der Schlussabrechnungsmethode ermittelt (vgl. Anhang 6 und 7).
3.6.8 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale
Für die Berechnung der Pauschale kommt die folgende Formel zur Anwendung:
- m2 der Bereiche 2-8 der Modelleinrichtung mal den Bereichspreis
- Zuschläge berücksichtigen gem. den Bereichen 3 und 7
Pauschale BKP 1-3,5 = Zwischentotal
- plus 6,2 % von Pauschale BKP 1-3,5 BKP 4
- plus 6,2 % von Pauschale BKP 1-3,5 BKP 9
Total = Platzkostenpauschale
Aufgrund dieser Formel werden für einen Heimplatz bei Vollprogramm ohne die Zu- schläge für die Spezialisierung einer Einrichtung Baukosten in der Höhe von Fr. 310'848 anerkannt. Der Beitragssatz beträgt gemäss Art. 4 Abs. 2 LSMG 35% der anerkannten Baukosten. Nach Art. 4 Abs. 3 LSMG muss von jedem Bauvorhaben Fr. 200'000.-- in Abzug gebracht werden.
3.6.9 Anwendungsbeispiele
Aus Gründen der einfacheren Verständlichkeit (Anpassungen, Bereichskorrekturen) wer- den hier fiktive Beispiele aufgeführt (vgl. dazu Anhang 8 und 9).
Richtlinien für die Bemessung der Bausubventionen des Bundes (Bemessungs-Richtlinien) der Bausubven- tionskonferenz (BSK) vom 1. November 2001 (S. 12 Bst. c sowie S. 27, Pt. (3) Ausnahmen der Pauschalie- rung); pdf. zu beziehen unter www.ofj.admin.ch (Dienste - Straf- und Massnahmenvollzug - Baubeiträge)
3.7 Anwendung der Pauschale bei Veränderungen (Anpassung, Umbau,
Erweiterung)
Bei vielen im BJ eingereichten Bauvorhaben handelt es sich nicht um Neubauten sondern um die Anpassung, den Umbau oder die Erweiterung von bestehenden Bauten an neue Bedürfnisse und Anforderungen. Ein erklärtes Ziel zu Beginn der Entwicklungsarbeit war deshalb, die Platzkostenpauschale auch bei solchen Bauvorhaben anwenden zu können. Die nachfolgend aufgeführten Kapitel erklären die Vorgehensweise in diesen Fällen.
3.7.1 Begriffe
Im Bauwesen wird betreffend Baumassnahmen unterschieden zwischen „Neubau“, „Ver- änderung“ und „Unterhalt“. Diese Begriffe werden auch in den Bemessungsrichtlinien ver- wendet und sind wie folgt definiert:
- Neubau Neu erstellter Bau
- Veränderung (früher Erneuerung) Eingreifen in ein Bauwerk zwecks Anpassung an (wesentlich) neue Anforderungen − Anpassung Anpassen eines Bauwerkes an neue Anforderungen, ohne we- sentliche Eingriffe in das Bauwerk − Umbau Anpassen an neue Anforderungen, mit wesentlichen Eingriffen ins Bauwerk − Erweiterung Anpassen an neue Anforderungen durch Hinzufügen neuer Bauwerksteile
- Unterhalt Bewahren oder Wiederherstellen eines Bauwerkes ohne wesentliche Änderungen der Anforderungen − Instandhaltung Bewahren der Gebrauchstauglichkeit durch einfache und re- gelmässige Massnahmen − Instandsetzung Wiederherstellen der Sicherheit und der Gebrauchstauglichkeit für eine festgelegte Dauer − Erneuerung Wiederherstellen eines gesamten Bauwerkes oder von Teilen desselben in einen mit dem ursprünglichen Neubau vergleich- baren Zustand (früher Restaurierung genannt)
3.7.2 Vorgehen bei Erweiterungsbauten
Basis für die Ermittlung des Pauschalbeitrages bei Erweiterungsbauten bilden die definier- ten Bereichsflächen. Berücksichtigt werden nur diejenigen Bereiche, die realisiert werden. Voraussetzung für deren Anrechenbarkeit bleibt, dass die in der Modelleinrichtung festge- legten Bereichsvorgaben erreicht werden (z.B.: bei einer Erweiterung, die nur den Bereich 2 Verwaltung betrifft, wird bei der Berechnung nur die Bereichsfläche von 4.4 m2/Platz be- rücksichtigt).
3.7.3 Vorgehen bei Umbauten
Die vorgehend beschriebene Berechnung der Pauschale bezieht sich auf Neu- oder Er- weiterungsbauten. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass Bauten nicht neu er- stellt, sondern umgebaut oder neuen Bedürfnissen angepasst werden müssen. Es ist da- von auszugehen, dass solche Beitragsgesuche in Zukunft eher häufiger eingereicht wer- den als solche für Neubauten. Damit auch in diesen Fällen eine rationellere Bemessungs- methode angewandt werden kann – sowie aus Gründen der Gleichbehandlung – soll das Pauschalsystem entsprechend erweitert werden. Nachfolgend wird das Vorgehen bei Um- bauten beschrieben.
Ausgangspunkt ist der Neubauwert der Gebäulichkeiten, die umgebaut oder angepasst werden. Der Bundesbeitrag wird grundsätzlich nach dem Pauschalierungsmodell wie für Neubauten berechnet. Dieser Wert wird mit einem Faktor für den Eingriffsgrad und einem solchen für den Anteil Veränderung multipliziert und ergibt den subventionsberechtigten Veränderungswert.
Da bei einem Umbau einer bestehenden Einrichtung nicht automatisch auch die Bereiche BKP 4 und 9 betroffen sind, kommt die pauschale prozentuale Abgeltung, wie sie bei Neu- bauten vorgesehen ist, bei Umbauten nicht zur Anwendung. Diese Kosten werden nach der herkömmlichen Methode (auf Grund der effektiven Kosten bei der Schlussabrechnung) subventioniert.
Werden bei einem Umbau die in der Modelleinrichtung festgelegten Bereichsflächen nicht erreicht, ist über eine Korrektur der subventionsberechtigten Kosten zu entscheiden (Nä- heres siehe unter 3.7.3.1).
3.7.3.1 Korrekturfaktor Bereichsflächen
Bei Umbauten oder Anpassungen sind zunächst einmal wie bei Neubauten die Flächen- vorgaben der Modelleinrichtung zu erreichen. In den Flächenvergleich sind dabei unbe- dingt die bestehen bleibenden Flächen der übrigen Anlage mit einzubeziehen.
Sollten jedoch bei einem Umbau die in der Modelleinrichtung festgelegten Bereichsflächen nicht erreicht werden, so sind die anerkannten Bereichskosten im Verhältnis der fehlenden zur anrechenbaren Fläche zu kürzen.
Eine Kompensation fehlender Bereichsflächen ist möglich, allerdings nur zwischen den beiden Bereichen 6 (Wohnbereich) und 4 (Betreuung, Besuch, Gemeinschaft, Freizeit und Sport). Dabei kann die im Bereich 6 fehlende Fläche durch ein Mehr an Gemeinschaftsflä- che kompensiert werden kann. Die anerkannten Kosten im Bereich 4 können für diesen Zweck maximal mit dem Faktor 1.15 multipliziert werden.
3.7.3.2 Eingriffsgrad
Bei jedem Umbau ist die Frage zu stellen, ob ein Neubau nicht günstiger komme. Der Aufwand für die Veränderung wird ins Verhältnis zum Aufwand für einen Neubau gesetzt. Der Eingriffsgrad stellt dieses Verhältnis dar. Beim Entscheid für den Umbau wird als Re- gel angenommen, dass eine bauliche Veränderung einen geringeren Kostenaufwand er-
fordert als ein vollständiger Neubau. In Ausnahmefällen können bei Gesamterneuerungen, beispielsweise bedingt durch partielle Abbrüche oder bauliche Erschwernisse, gegebenen- falls höhere Kosten als für einen Neubau anfallen. In begründeten Fällen kann bis zu ei- nem Faktor von 1.2 gegangen werden.
3.7.3.3 Anteil Veränderung
Gemäss ständiger Praxis und den Rechtsgrundlagen subventioniert der Bund nur Investi- tionskosten und gewährt auch an Veränderungen Baubeiträge. Von einer Subventionie- rung ausgeschlossen sind Beiträge an den Unterhalt (da dieser zu den Betriebskosten ge- hört).
3.7.3.4 Veränderungsgrad
Aus der Multiplikation des Eingriffsgrades mit dem Anteil Veränderung ergibt sich der Ver- änderungsgrad. Dieser ist die Basis für die Berechnung des Bundesbeitrages – gemessen am Neubauwert (100%) – ermittelt nach der Methode des Pauschalierungsmodells.
3.7.3.5 Bestimmung von Eingriffsgrad und Anteil Veränderung
Die Kategorien, welche den Eingriffsgrad bestimmen, sind im Bauwesen anerkannte Grössen und kommen grundsätzlich bei der Ermittlung von Bausubventionen des Bundes zu Anwendung (siehe Bemessungsrichtlinien 6 , Seite 36) Dasselbe gilt für den Anteil der Veränderung. Der Veränderungsgrad lässt sich demnach gemäss dieser Tabelle bestim- men. Der Faktor bewegt sich im Bereich von 0.0 bis 1.2, bezogen auf den Neubauwert.
3.7.3.6 Veränderungsgrad pro Bereich
Der ermittelte Neubauwert wird nun mit dem nach der Tabelle ermittelten Faktor korrigiert. Dies erfolgt sinnvollerweise wiederum pro Bereich. Dies auch deshalb, weil zu erwarten ist, dass der Erneuerungsgrad für die gesamte Einrichtung nicht derselbe ist. Im Einzelfall könnten Bereiche mit gleichem Eingriffsgrad und gleichem Anteil Erneuerung zusammen- gefasst werden.
Richtlinien für die Bemessung der Bausubventionen des Bundes (Bemessungs-Richtlinien) vom 1.November 2001
3.7.3.7 Grundlagen zur Festlegung des Veränderungsgrades
Um den Erneuerungsgrad zutreffend festlegen zu können, ist es für die Subventionsbe- hörde unabdingbar, das Umbauprojekt gut zu kennen. Dafür sind die folgenden Unterla- gen notwendig:
- Baubeschrieb ===> Art der Arbeiten
- Pläne ===> betroffene Teile der bestehende Bauten
- Kostenvoranschlag ===> Zusammensetzung der Kosten (Rohbau, Installationen, Ausbau)
3.7.3.8 Berechnungsbeispiel
Ein ausführliches Berechnungsbeispiel befindet sich in Anhang 10.
Kapitel 4: Würdigung des Modells und Schlussfolgerungen
Die bisher im Erwachsenenbereich mit der Platzkostenpauschale gemachten Erfahrungen waren derart positiv, dass eine Einführung dieser Bemessungsmethode auch im Heimbe- reich nahe liegt. Die bisher erarbeiteten Resultate zeigen auf, dass sich die Vorteile dieser Methode auch auf den Heimbereich auswirken werden. Das System besticht durch seine Einfachheit und die für eine Pauschale geringe Abweichung gegenüber der konventionel- len Methode. Das Projektteam ist zudem überzeugt, dass damit besonders gut auf die speziellen Gegebenheiten der stationären Jugendhilfe eingegangen werden kann.
Hervorzuheben sind die folgenden Vorteile:
1. Das Modell ist einfach und transparent.
2. Die Pauschale bietet wertvolle Hinweise für die Planung von Bauvorhaben.
3. Die unterschiedlichen konzeptionellen Bedürfnisse und Ausrichtungen der einzelnen Heime werden berücksichtigt.
4. Das Modell findet sowohl bei Neubauten, teilweisen Neubauten als auch Umbauten Anwendung.
5. Es berücksichtigt bereits vom Bund anerkannte Grundsätze, wie z.B. Erneuerung und Eingriffsgrad.
Grundsätzlich stellt eine Pauschalierung eine Vergröberung der Messmethode dar. Dies kann im Einzelfall zu einer Unter- oder Überdeckung der anerkannten Baukosten führen. Wie bereits in Kapitel 3.6.7 ausführlich beschrieben, wird die pauschale Bemessung bei einem Bauvorhaben angewendet, wenn die Bandbreite von +/- 30% gegenüber dem Kos- tenvoranschlag nicht überschritten wird. Ansonsten erfolgt die Bemessung anhand der Schlussabrechnungsmethode.
Kapitel 5: Ergänzungen aus der 1. Anhörung
5.1 Resultate aus der 1. Anhörung
Der Bericht wurde im Sommer 2005 den involvierten Bundesstellen sowie den betroffenen kantonalen Behörden zur Anhörung zugestellt. Von den 26 angeschriebenen Kantonen haben deren 11 Kantone eine Antwort eingereicht. Positiv kann hervorgehoben werden, dass das Pauschalierungsmodell insgesamt als gut bis sehr gut aufgenommen wurde. Auf Kritik am entwickelten Modell wurde lediglich bezüglich der Mehrkosten für die Sicherheit bei geschlossenen Einrichtungen und den auf Grund ihrer Grösse unvorteilhaften Verhält- nis der notwendigen Grundinfrastruktur bei kleinen Einrichtungen hingewiesen. In der Fol- ge wurde beschlossen, die Pauschale hinsichtlich dieser gewichtigsten Kritikpunkte noch- mals zu überprüfen und die Pauschalwerte gegebenenfalls anzupassen.
5.2 Zuschlag für Erziehungseinrichtungen mit 15 Plätzen oder kleiner
Der Frage, ob der Deckungsgrad bei kleinen Einrichtungen generell zu tief ausfallen könn- te, wurde im Rahmen einer zusätzlichen Überprüfung nachgegangen. Es wurden in der Folge alle Erziehungseinrichtungen mit weniger als 25 Plätzen, welche im Pauschalsystem keine Zuschläge erhalten, in die Untersuchung miteinbezogen. Es handelt sich um die fol- genden Projekte:
26) ARGO, Ilanz – Neubau Wohnheim 27) Surava Mittelbünden – Neubau Wohnheim 28) Wohnheim "Wiese", Mitlödi – Neubau 29) Illgenmoos, Illnau-Effretikon – Neubau Wohn- und Beschäftigungsheim 30) Haus zur Eiche, Frenkendorf – Neubau Wohn- und Beschäftigungsheim 31) Wohnheim Phönix, Altdorf – Neubau 32) Schulheim Landorf, Köniz – Neubau Gruppenhaus West 33) Kinderhaus Thalwil – Neubau und Umbau 34) Somosa Modellstation, Winterthur – Neubau 35) Wohn- und Schulheim Sonnegg, Belp – Neubau Wohnheim
Zusätzlich zu diesen zehn sich bereits im Warenkorb befindenden Projekten wurden vier weitere Objekte mit einer Platzzahl von unter 15 Plätzen erfasst und ausgewertet: 1) Wohnheim "Wiesenweg" – Steinhausen 2) Kleinwerkheim "Schmetterling" – Cham 3) Wohnheim Birmannsgasse – Basel 4) Jugendwohnheim Betreutes Wohnen – Oberarth
Der erweiterte Warenkorb enthält nun insgesamt 6 (vorher 2) Heime mit einer Klientenzahl von 15 und weniger (fortan Kleinheime genannt).
Die Auswertung aller 14 oben aufgeführten Erziehungseinrichtungen ergab tatsächlich im Mittel eine leichte Unterdeckung, welche bei einer weiteren Einschränkung auf Heime mit einer Klientenzahl von 15 und weniger sogar auf einen mittleren Deckungsgrad von 88.14% sank. Ein paralleles Sinken von Klientenzahl und Deckungsgrad lässt sich also – nebst der üblichen Streuung – im Mittel wirklich feststellen.
Der mittlere Deckungsgrad aller im Warenkorb enthaltenen Objekte sinkt durch das Einbe- ziehen der 4 zusätzlichen Kleinheime ebenfalls leicht und zwar auf 97.05%.
Mit einem Zuschlag von 10% von BKP 1 - 3 und 5 über alle Bereiche für Kleinheime mit einer Platzzahl von =/< 15 Plätzen kann die Unterdeckung in etwa aufgefangen werden, ohne dass sich der gesamte mittlere Deckungsgrad stark verschiebt. Dieser soll aus Grün- den der Kostenneutralität des neuen Bemessungssystems möglichst bei 100% liegen, oh- ne im Einzelfall zu grosse Abweichungen aufzuweisen (vgl. Anhang 3a und Anhang 4a). In der Folge wurde auf Grund dieser Resultate beschlossen, für die Kleinheime ein Zuschlag in der Höhe von 10% zu gewähren. Ein Berechnungsbeispiel befindet sich in Anhang 11.
5.3 Sicherheit
Im Rahmen der 1. Anhörung wurde die Angehörten aufgefordert, gezielt zur Frage der Si- cherheit und zu den daraus entstehenden Kosten in solchen Erziehungseinrichtungen an- fallen, Stellung zu nehmen. Die Pauschale sah zu diesem Zeitpunkt noch keine speziellen Zuschläge für zusätzliche Kosten solcher Art vor. Der Grund lag darin, dass an Hand der Auswertungen des Warenkorbes sowohl flächenmässig als auch kostenmässig keine sig- nifikanten Unterschiede zwischen den offenen und geschlossenen Einrichtungen ersicht- lich waren. Verschiedene Kantone haben sich in der Folge jedoch dahingehend geäussert, dass die Kosten für die Sicherheit hoch seien, ohne jedoch konkrete Nachweise zu erbrin- gen. Die Projektleitung hat dann beschlossen, dieser Frage vertieft nachzugehen, mit dem Ziel, falls sich solche Mehrkosten erhärten sollten, diese mit einem Zuschlag analog der Platzkostenpauschale Erwachsene abzugelten.
Für die Evaluation der allfälligen Mehrkosten wurden die folgenden Merkmale berücksich- tigt: Fenstergitter oder Alternativlösung, verstärkte Türen, Elektronik, Zäune, Spazierhof und Mehrangebot an Sanitärräumen (z.B. Sanitärbereich in jedem Zimmer). Zusätzlich wurde auf die Daten zurückgegriffen, die die Grundlage für den Sicherheitszuschlag bei Erwachseneneinrichtungen bildeten.
Die Aufgabe war insofern schwierig zu lösen, als dass nur wenige aktuelle Daten zur Ver- fügung standen. Zum einen weil es in der Praxis noch wenige geschlossene Heime bzw. geschlossene Abteilungen gibt und der Bedarf an geschlossenen Plätzen erst in der letz- ten Zeit am Steigen ist. Zum andern sind bei den aktuellen Fällen die Mehrkosten für die zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen nicht separat abgerechnet worden, so dass die Kos- ten aufgrund des Leistungsbeschriebs teilweise geschätzt werden mussten. Dabei zeigte sich, dass die grössten Kosten bei der Elektronik (Ein-/Ausbruchüberwachung, Zellenruf- anlage, Videokontrolle usw.) anfielen.
Als Mehrkosten pro geschlossenen Platz resultierte aus diesen Berechnungen ein Betrag von rund Fr. 40'000.-. Weil die Datenbasis sehr schmal und mit gewissen Unsicherheiten behaftet ist (insbesondere fehlen noch gewisse Erfahrungswerte bezüglich dem tatsächli- chen Bedarf an Sicherheitsmassnahmen), wird dieser Betrag auf Fr. 45'000 aufgerundet. Der auf den ersten Blick höhere Sicherheitszuschlag gegenüber dem Erwachsenenbereich (35'000) rechtfertigt sich, weil die Erwachsenenanstalten bereits über eine höhere Grund- ausstattung verfügen als die offenen Erziehungseinrichtungen. So verfügen im Erwachse- nenbereich bereits alle Zellen infolge des Einschlusses der Klienten über die notwendigen Einrichtungen wie Sanitärbereich, Gegensprechanlagen usw.
Beim Testen innerhalb des gesamten Warenkorbes konnte festgestellt werden, dass so- wohl der mittlere Deckungsgrad als auch die Abweichung der drei geschlossenen Objekte mit einem Zuschlag von 45'000 Fr. pro geschlossenen Platz in einem vertretbaren Rah- men blieben (vgl. Anhang 3a). 2 Berechnungsbeispiele mit und ohne Sicherheitszuschlag befinden sich in Anhang 12 und 13.
Kapitel 6: Weiteres Vorgehen
Die entsprechenden Anpassungen der Verordnung LSMV sowie der Verordnung des EJPD gehen zusammen mit der Pauschalierung der Betriebsbeiträge zur Anhörung an die Kantone und privaten Trägerschaften. Der vorliegende Bericht kann ab homepage der Sektion Straf- und Massnahmenvollzug als pdf heruntergeladen werden.
Es ist geplant, die Platzkostenpauschale für Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusammen mit der Einführung einer Pauschale für die Betriebsbeiträge auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen.
Die Sektion Straf- und Massnahmenvollzug wird im Anschluss an die Anhörung ebenfalls das Handbuch des BJ für die Erziehungseinrichtungen überarbeiten und ebenfalls die An- passungen von Kapitel 3 der Bemessungs-Richtlinien der Bausubventionskonferenz an die Hand nehmen.
Kapitel 7: Anhang
Anhang 1-13
ZWI/BURU/RI/STAN rev. 10.12.04 / rev. Juni 05 / rev. April 07 Pauschalierung Heime Schlussbericht
ANHANG
Objekt: Kinderhaus Thalwil, Neubau eines Kinderhauses Zürich BJ 23854.01
Kosten: BKP 1 437'110 Anzahl Insassen: 20 Bereiche: BKP 2 3'773'825 Heimtyp: offen 2 Verwaltung BKP 3 Index: 114.7 Pte. (100 = 1988) 4 Betreuung, Besuch BKP 4 533'354 6 Wohnbereich BKP 5 Rauminhalt: 5'250m3 8 Hauswirtschaft BKP 9 554'627 Umgebungsfläche: ca. 2'100m2 Total 5'298'916 Bauzeit: 10.94-06.95
Gebäude Geschoss Module Bereiche HNF Total Total Bemerkungen m2 Unterbereich Bereich
1 Aufsicht, Schutz und Sicherheit
2 Verwaltung 86 86
1.OG Sekretariat 20 1.OG Büro Heimleiter 22 1.OG WC zu Verwaltung 4 2.OG Sitzungszimmer 40
3 Personal
3.1 Allg. Personalbereich
3.2 Personalwohnungen
4 Betreuung, Besuch, Gemeinschaft, Freizeit und Sport
4.1 Beratung und Betreuung
4.2 Ärztlicher Dienst
4.3 Besuch
4.4 Gemeinschafts- und Freizeitbereich 111
UG Bastelraum 40 UG Disponibelraum 19 UG Disponibelraum 52
4.5 Sportanlagen
Gelb = gestrichener Bereich
Bundesamt für Justiz Pauschalierung Baubeiträge Anhang 1
5 Aufnahme und Austritt
6 Wohnbereich 580
6.1 Offene Gruppen 580
EG Zimmer 95 EG Aufenthaltsraum 41 EG Küche/Essnische 26 EG Büro auf Gruppe 12 1.OG Zimmer 95 1.OG Aufenthaltsraum 41 1.OG Küche/Essnische 26 1.OG Büro auf Gruppe 12 2.OG Zimmer 95 2.OG Aufenthaltsraum 41 2.OG Küche/Essnische 26 2.OG Büro auf Gruppe 12 2.OG Pikettzimmer 15 2.OG WC Personal 4
6.2 Geschlossene Gruppen
7 Ausbildung / Beschäftigung
7.1 Schule
7.2 Lehre und Werkstattbereich
8 Hauswirtschaft, Entsorgung, Garagen 176 176
UG Schutzraum/Keller 49 UG Wäscherei 45 UG Waschen 17 UG Abstellraum 17 EG Küche 29 EG Lager Küche 15 EG WC zu Küche 4 TOTAL 953 953 842
Bundesamt für Justiz Pauschalierung Baubeiträge Anhang 1
Ermittlung der Modelleinrichtung
BSV/BJ m2/Klient/Bereich m2/Klient
Klienten Bereich 2 Bereich 3 Bereich 4 Bereich 5 Bereich 6 Bereich 7 Bereich 8 Objekt Total
ARGO, Ilanz / Neubau Wohnheim 23/10 a) 2.1 7.0 1.4 30.7 16.8 11.2 69.2 Senseler Stiftung, Tafers / Neubau Wohnheim 37 0.9 0.3 6.8 29.5 12.3 49.8 Sonderschule, Döttingen / Neubau Schulhaus 48 8.1 13.6 21.7 Surava Mittelbünden / Neubau Wohnheim 24 2.3 11.3 26.9 11.3 51.8 Beschäftigungsstätte, Oberentfelden 36/16 b) 2.8 0.9 10.3 1.2 28.9 13.0 11.3 68.4 Wohnheim "Domino", Hausen 32/16 c) 2.2 1.1 8.9 1.9 28.9 12.8 11.2 67.0 Heilpädagogische Sonderschule, Grenchen 36 1.6 10.3 18.8 30.7 Wohnheim "Wiese", Mitlödi 8 12.6 20.8 7.0 40.4 Ilgenmoos, Effretikon 24 2.5 1.5 8.8 2.3 20.4 14.3 14.3 64.1 "Haus zur Eiche", Frenkendorf 24 3.6 7.2 20.0 5.0 35.8 Wohnheim "Phönix", Altdorf 18 1.2 7.7 25.7 7.9 42.5 St.Cergue, Ecole protestante d'altidude 19/49 d) 4.7 11.1 15.8 Claplus, La clariere 30 5.7 1.2 11.7 2.8 18.5 10.0 49.9 Instituto von Mentlen, Bellinzona 60/51/38 e) 2.8 1.3 9.2 28.5 12.0 7.9 61.7 Schulheim Landorf, Köniz, Gruppenhaus Ost 15 2.0 37.3 8.9 48.2 Schulheim Landorf, Köniz, MZH+HG 28/9 f) 1.9 9.8 23.6 10.4 45.7 Schulheim Landorf, Köniz, Gruppenhaus West 13 37.2 8.7 45.9 Kinderhaus Thalwil, Zürich 20 4.3 29.0 8.8 42.1 Modellstation Somosa, Winterthur 20 6.2 4.0 9.7 1.2 32.7 17.0 13.0 83.8 Saint-Etienne/ Neubau GH und WG 53 3.9 12.2 29.2 8.8 54.1 Schulheim Elgg, Neubau Schulhaus 32 3.7 17.9 21.6 Berufsbildungsheim Birr, Neubau Gruppenh. 40 32.4 8.5 40.9 Sonderschulheim Friedheim, Bubikon 24 6.3 2.4 12.8 30.3 14.3 66.1 Serix,Palezieux 42 13.8 13.8 Jugendheim Lory, Münsingen (offen/geschl.) 28/23 g) 6.5 1.7 11.6 0.7 37.3 15.9 10.1 83.8 Wohn- und Schulheim "Sonnegg", Belp 16 7.3 2.4 11.6 35.6 14.9 7.2 79.0 Platanenhof, Oberuzwil 21/17 h) 7.9 4.0 13.2 3.1 31.0 21.4 80.6 Modelleinrichtung 4.4 2.2 10.4 1.9 29.6 14.8 9.5 72.8
Varierende Klienten-Zahlen: a) ARGO Ilanz: Hauptzahl = 23 Plätze, Bereich 7 = 10 Plätze = Bereiche, die wegen Unvollständigkeit oder atypischer b) Oberentfelden: Hauptzahl = 36 Plätze, Bereich 7 = 16 Plätze Ausprägung ausgeschlossen wurden c) Domino Hausen: Hauptzahl = 32 Plätze, Bereich 7 = 16 Plätze d) St.Cergue: Bereich 2 = 19 Plätze, Bereich 7 = 49 Plätze e) von Mentlen Bellinzona: Hauptzahl = 60 Plätze, Bereich 6 = 51 Plätze, Bereich 7 = 38 Plätze f) Landorf Köniz, MZH+HG: Hauptzahl = 28 Plätze, Bereich 6 = 9 Plätze g) Lory Münsingen: Hauptzahl = 28 Plätze, Bereich 6 = 23 Plätze h) Platanenhof Oberuzwil: Hauptzahl = 21 Plätze, Bereich 4 und 7 = 17 Plätze
Bundesamt für Justiz Pauschalierung Baubeiträge Anhang 2
Vergleich der subventionsberechtigten Kosten alte Methode (Methode Schlussabrechnung) mit Methode Platzkostenpauschale (BKP 1-3, 5)
BSV/BJ Subv.ber. K. alte Methode Subv.ber. Kosten Methode Platzkostenpauschale alt = Meth. Schlussabrechnung 3700 Fr/m2 3700 Fr/m2 3700 Fr/m2 3700 Fr/m2 3700 Fr/m2 3100 Fr/m2 3700 Fr/m2
Bereich 7:
Bauvorhaben Erfassungsart der Indexierte Bereich 3: Bereich 7: Total Pauschale Bereich 7:
Klientenzahl 1 Klientenzahl 2 Total Pauschale Deckungsgrad
Bereich 2 Bereich 3 Bereich 4 Bereich 5 Bereich 6 Bereich 7 Bereich 8 Gesamtkosten BKP Zuschlag Zuschlag Produk-
Kosten ohne Zuschläge Zuschlag Schule in % Personalwohnen Zuschlag Turnhalle tionswerkstatt 1-3, 5 Objekt (m2/Ins.) (m2/Ins.) (m2/Ins.) (m2/Ins.) (m2/Ins.) (m2/Ins.) (m2/Ins.) Heime, Schulen (4.4 m2) (2.2 m2) (10.4 m2) (1.9 m2) (29.6 m2) (14.8 m2) (9.5 m2) pro Wohn. +25% pro Halle +200% ARGO, Ilanz / Neubau Wohnheim N Abrechnung 4'946'883 23 10 374'440 0 885'040 161'690 2'518'960 458'800 808'450 5'207'380 5'207'380 105.27% Senseler Stiftung, Tafers / Neubau Wohnheim N Abrechnung 7'016'183 37 602'360 301'180 1'423'760 0 4'052'240 0 1'300'550 7'680'090 7'680'090 109.46% Sonderschule, Döttingen / Neubau Schulhaus N Projekt 4'873'112 48 0 0 1'847'040 0 0 2'202'240 0 4'049'280 550'560 4'599'840 94.39% Surava Mittelbünden / Neubau Wohnheim N Abrechnung 5'349'151 24 390'720 0 923'520 0 2'628'480 0 843'600 4'786'320 4'786'320 89.48% Beschäftigungsstätte, Oberentfelden N Abrechnung 7'350'425 36 16 586'080 293'040 1'385'280 253'080 3'942'720 734'080 1'265'400 8'459'680 8'459'680 115.09% Wohnheim "Domino", Hausen N Abrechnung 7'580'737 32 16 520'960 260'480 1'231'360 224'960 3'504'640 734'080 1'124'800 7'601'280 7'601'280 100.27% Heilpädagogische Sonderschule, Grenchen N Abrechnung 3'707'532 36 586'080 0 1'385'280 0 0 1'651'680 0 3'623'040 412'920 4'035'960 108.86% Wohnheim "Wiese", Mitlödi N Abrechnung 1'471'654 8 0 0 307'840 0 876'160 0 281'200 1'465'200 1'465'200 99.56% Ilgenmoos, Effretikon N Abrechnung 5'678'457 24 390'720 195'360 923'520 168'720 2'628'480 1'101'120 843'600 6'251'520 6'251'520 110.09% "Haus zur Eiche", Frenkendorf N Abrechnung 4'452'863 24 390'720 0 923'520 0 2'628'480 0 843'600 4'786'320 4'786'320 107.49% Wohnheim "Phönix", Altdorf N Abrechnung 3'641'912 18 0 146'520 692'640 0 1'971'360 0 632'700 3'443'220 3'443'220 94.54% St.Cergue, Ecole protestante d'altidude N Abrechnung 2'847'661 19 49 309'320 0 0 0 0 2'248'120 0 2'557'440 562'030 3'119'470 109.54% Schulheim Landorf, Köniz, Gruppenhaus West N Abrechnung 2'644'608 13 0 0 0 0 1'423'760 0 456'950 1'880'710 1'880'710 71.11% Kinderhaus Thalwil, Zürich N Abrechnung 3'785'643 20 325'600 0 0 0 2'190'400 0 703'000 3'219'000 3'219'000 85.03% Modellstation Somosa, Winterthur N Projekt 6'167'056 20 325'600 162'800 769'600 140'600 2'190'400 917'600 703'000 5'209'600 5'209'600 84.47%
Saint-Etienne/ Neubau GH und WG N' beides 10'002'745 53 862'840 0 2'039'440 0 5'804'560 0 1'862'950 10'569'790 10'569'790 105.67% Schulheim Elgg, Neubau Schulhaus N Projekt 2'091'449 32 0 260'480 0 0 0 1'468'160 0 1'728'640 367'040 2'095'680 100.20% Berufsbildungsheim Birr, Neubau Gruppenh. N' Projekt 3'919'050 40 0 0 0 0 4'380'800 0 0 4'380'800 4'380'800 111.78% Sonderschulheim Friedheim, Bubikon N' Projekt 6'133'165 24 390'720 195'360 923'520 0 2'628'480 1'101'120 0 5'239'200 300'000 275'280 5'814'480 94.80% Serix,Palezieux N Projekt 3'196'497 42 0 0 0 0 0 1'926'960 0 1'926'960 481'740 800'000 3'208'700 100.38% Wohn- und Schulheim "Sonnegg", Belp N Projekt 3'436'844 16 260'480 130'240 615'680 0 1'752'320 0 562'400 3'321'120 3'321'120 96.63% Platanenhof, Oberuzwil U/E Projekt 4'575'621 21 17 341'880 170'940 654'160 147'630 2'299'920 779'960 0 4'394'490 194'990 800'000 5'389'480 117.79% Werkstätten Jugendstätte Gfellergut, Zürich U/E Abrechnung 934'456 8 367'040 367'040 734'080 1'101'120 117.84% Berufsbildungsheim Neuhof, Birr N Abrechnung 2'137'619 18 825'840 825'840 1'651'680 2'477'520 115.90% Kant. Arbeitserziehungsanstalt, Uitikon N Abrechnung 2'865'643 16 734'080 734'080 1'468'160 2'202'240 76.85% Erziehungsheim Dapples, Zürich N Abrechnung 851'186 6 275'280 275'280 550'560 825'840 97.02% Jugendheim Aarburg N Abrechnung 2'739'944 16 734'080 734'080 1'468'160 2'202'240 80.38% Jugendheim Prèles N Abrechnung 2'638'437 20 917'600 917'600 1'835'200 2'752'800 104.33%
N = Neubau Varierende Klientenzahl: siehe Kap. 3.3.2.2 und entsprechenden Anhang N' = überwiegend Neubau U/E = Umbau/Erweiterung = Bereiche, die wegen Unvollständigkeit oder atypischer Ausprägung ausgeschlossen wurden
Bundesamt für Justiz Pauschalierung Baubeiträge Anhang 3
Vergleich der subventionsberechtigten Kosten alte Methode (Methode Schlussabrechnung) mit Methode Platzkostenpauschale (BKP 1-3, 5) nach Überarbeitung Kleinheime und Sicherheit
BSV/BJ Subv.ber. K. alte Methode Subv.ber. Kosten Methode Platzkostenpauschale alt = Meth. Schlussabrechnung 3700 Fr/m2 3700 Fr/m2 3700 Fr/m2 3700 Fr/m2 3700 Fr/m2 3100 Fr/m2 3700 Fr/m2
Sicherheitszuschlag Klientenzahl geschl. Zuschl. Kleininstituion Indexierte Erfassungsart der Bereich 4: Bereich 3: Bereich 7: Total Pauschale Bereich 7:
Klientenzahl 1 Klientenzahl 2 Total Pauschale Deckungsgrad
Bauvorhaben <= 15 Plätze Gesamtkosten BKP Bereich 2 Bereich 3 Bereich 4 Bereich 5 Bereich 6 Bereich 7 Bereich 8 Zuschlag Zuschlag Produk-
Kosten 1-3, 5 ohne Zuschläge Personalwohnen Zuschlag Turnhalle Zuschlag Schule tionswerkstatt in % Objekt (m2/Ins.) (m2/Ins.) (m2/Ins.) (m2/Ins.) (m2/Ins.) (m2/Ins.) (m2/Ins.) (Fr./Ins.) Heime, Schulen (4.4 m2) (2.2 m2) (10.4 m2) (1.9 m2) (29.6 m2) (14.8 m2) (9.5 m2) +10% +45'000 pro Wohn. pro Halle +25% +200% Sonderschule Döttingen N Projekt 4'873'112 48 0 0 1'847'040 0 0 2'202'240 0 4'049'280 0 550'560 4'599'840 94.39% Wohnheim Senseler Stiftung, Tafers N Abrechn. 7'016'183 37 602'360 301'180 1'423'760 0 4'052'240 0 1'300'550 7'680'090 0 7'680'090 109.46% Beschäftigungsstätte, Oberentfelden N Abrechn. 7'350'425 36 16 586'080 293'040 1'385'280 253'080 3'942'720 734'080 1'265'400 8'459'680 0 8'459'680 115.09% Sonderschule Grenchen N Abrechn. 3'707'532 36 586'080 0 1'385'280 0 0 1'651'680 0 3'623'040 0 412'920 4'035'960 108.86% Wohnheim "Domino", Hausen N Abrechn. 7'580'737 32 16 520'960 260'480 1'231'360 224'960 3'504'640 734'080 1'124'800 7'601'280 0 7'601'280 100.27% Wohnheim Ilgenmoos, Effretikon N Abrechn. 5'678'457 24 390'720 195'360 923'520 168'720 2'628'480 1'101'120 843'600 6'251'520 0 6'251'520 110.09% Wohnheim Mittelbünden, Surava N Abrechn. 5'349'151 24 390'720 0 923'520 0 2'628'480 0 843'600 4'786'320 0 4'786'320 89.48% "Haus zur Eiche", Frenkendorf N Abrechn. 4'452'863 24 390'720 0 923'520 0 2'628'480 0 843'600 4'786'320 0 4'786'320 107.49% Wohnheim ARGO, Ilanz N Abrechn. 4'946'883 23 10 374'440 0 885'040 161'690 2'518'960 458'800 808'450 5'207'380 0 5'207'380 105.27% Wohnheim "Phönix", Altdorf N Abrechn. 3'641'912 18 0 146'520 692'640 0 1'971'360 0 632'700 3'443'220 0 3'443'220 94.54% Wohnheim "Wiesenweg", Steinhausen N Abrechn. 2'835'548 14 227'920 113'960 538'720 1'533'280 492'100 2'905'980 290'598 3'196'578 112.73% Kleinwerkheim "Schmetterling", Cham N Abrechn. 3'845'015 14 227'920 113'960 538'720 1'533'280 642'320 492'100 3'548'300 354'830 3'903'130 101.51% Wohnheim Birmannsgasse, Basel N Abrechn. 3'521'818 12 195'360 461'760 1'314'240 550'560 421'800 2'943'720 294'372 3'238'092 91.94% Wohnheim "Wiese", Mitlödi N Abrechn. 1'471'654 8 0 0 307'840 0 876'160 0 281'200 1'465'200 146'520 1'611'720 109.52% Jugendheim Betreut. Wohnen, Oberarth N Projekt 2'059'005 10 162'800 384'800 1'095'200 1'642'800 164'280 1'807'080 87.76%
Landorf, Köniz, Gruppenhaus West N Abrechn. 2'644'608 13 0 0 0 0 1'423'760 0 456'950 1'880'710 188'071 2'068'781 78.23% Wohn- und Schulheim "Sonnegg", Belp N Projekt 3'436'844 16 4 260'480 130'240 615'680 0 1'752'320 0 562'400 3'321'120 0 180'000 3'501'120 101.87% Kinderhaus Thalwil, Zürich N Abrechn. 3'785'643 20 325'600 0 0 0 2'190'400 0 703'000 3'219'000 0 3'219'000 85.03% Modellstation Somosa, Winterthur N Projekt 6'167'056 20 325'600 162'800 769'600 140'600 2'190'400 917'600 703'000 5'209'600 0 5'209'600 84.47% St.Cergue, Ecole protestante d'altidude N Abrechn. 2'847'661 19 49 309'320 0 0 0 0 2'248'120 0 2'557'440 0 562'030 3'119'470 109.54% Platanenhof, Oberuzwil U/E Projekt 5'517'350 21 17 17 341'880 170'940 654'160 147'630 2'299'920 779'960 0 4'394'490 0 765'000 800'000 194'990 6'154'480 111.55% Sonderschulheim Friedheim, Bubikon N' Projekt 6'133'165 24 390'720 195'360 923'520 0 2'628'480 1'101'120 0 5'239'200 0 300'000 275'280 5'814'480 94.80% Schulheim Elgg, Neubau Schulhaus N Projekt 2'091'449 32 0 260'480 0 0 0 1'468'160 0 1'728'640 0 367'040 2'095'680 100.20% Neuhof Birr, Neubau Gruppenh. N' Projekt 3'919'050 40 0 0 0 0 4'380'800 0 0 4'380'800 0 4'380'800 111.78% Serix,Palezieux N Projekt 4'585'003 45 0 0 0 0 0 2'064'600 0 2'064'600 0 800'000 516'150 3'380'750 73.73% Saint-Etienne/ Neubau GH und WG N' beides 10'002'745 53 10 862'840 0 2'039'440 0 5'804'560 0 1'862'950 10'569'790 0 450'000 11'019'790 110.17% Werkstätten Jugendstätte Gfellergut, Zürich U/E Abrechn. 934'456 8 367'040 367'040 734'080 1'101'120 117.84% Berufsbildungsheim Neuhof, Birr N Abrechn. 2'137'619 18 825'840 825'840 1'651'680 2'477'520 115.90% Kant. Arbeitserziehungsanstalt, Uitikon N Abrechn. 2'865'643 16 734'080 734'080 1'468'160 2'202'240 76.85% Erziehungsheim Dapples, Zürich N Abrechn. 851'186 6 275'280 275'280 550'560 825'840 97.02% Jugendheim Aarburg N Abrechn. 2'739'944 16 734'080 734'080 1'468'160 2'202'240 80.38% Jugendheim Prèles N Abrechn. 2'638'437 20 917'600 917'600 1'835'200 2'752'800 104.33%
N = Neubau Varierende Klientenzahl: siehe Kap. 3.3.2.2 und entsprechenden Anhang N' = überwiegend Neubau U/E = Umbau/Erweiterung = Bereiche, die wegen Unvollständigkeit oder atypischer Ausprägung ausgeschlossen wurden
Bundesamt für Justiz Pauschalierung Baubeiträge Anhang 3a
Platanenhof, Oberuzwil Wohn- und Schulheim "Sonnegg", Belp Anhang 4 Serix,Palezieux Sonderschulheim Friedheim, Bubikon Berufsbildungsheim Birr, Neubau Gruppenh. Schulheim Elgg, Neubau Schulhaus Saint-Etienne/ Neubau GH und WG Kostendeckungsgrad durch Pauschale BKP 1-3, 5
Modellstation Somosa, Winterthur Kinderhaus Thalwil, Zürich Schulheim Landorf, Köniz, Gruppenhaus West Pauschalierung Baubeiträge
St.Cergue, Ecole protestante d'altidude Wohnheim "Phönix", Altdorf "Haus zur Eiche", Frenkendorf Ilgenmoos, Effretikon Wohnheim "Wiese", Mitlödi Heilpädagogische Sonderschule, Grenchen Wohnheim "Domino", Hausen Beschäftigungsstätte, Oberentfelden Surava Mittelbünden / Neubau Wohnheim Sonderschule, Döttingen / Neubau Schulhaus Senseler Stiftung, Tafers / Neubau Wohnheim Bundesamt für Justiz
ARGO, Ilanz / Neubau Wohnheim 80% 60% 40% 20% 0% 140% 120% 100%
0% 20% 40% 60% 80% 100% 120% 140% Sonderschule Döttingen (48 Pl)
Wohnheim Senseler Stiftung, Tafers (37 Pl) Bundesamt für Justiz
Beschäftigungsstätte, Oberentfelden (36/16 Pl)
Sonderschule Grenchen (36 Pl)
Wohnheim "Domino", Hausen (32/16 Pl)
Wohnheim Ilgenmoos, Effretikon (24 Pl)
Wohnheim Mittelbünden, Surava (24 Pl)
"Haus zur Eiche", Frenkendorf (24 Pl)
Wohnheim ARGO, Ilanz (23 Pl)
Wohnheim "Phönix", Altdorf (18 Pl)
Wohnheim "Wiesenweg", Steinhausen (14 Pl)
Kleinwerkheim "Schmetterling", Cham (14 Pl)
Wohnheim Birmannsgasse, Basel (12 Pl)
Wohnheim "Wiese", Mitlödi (8 Pl) Pauschalierung Baubeiträge
Jugendheim Betreut. Wohnen, Oberarth (10 Pl)
Landorf, Köniz, Gruppenhaus West (13 Pl)
Wohn- und Schulheim "Sonnegg", Belp (16 Pl)
Kinderhaus Thalwil, Zürich (20 Pl)
Modellstation Somosa, Winterthur (20 Pl)
St.Cergue, Ecole protestante d'altidude (19/49 Pl)
Platanenhof, Oberuzwil (21/17 Pl)
Sonderschulheim Friedheim, Bubikon (24 Pl)
Schulheim Elgg, Neubau Schulhaus (32 Pl) Kostendeckungsgrad durch Pauschale BKP 1-3 und 5 nach Überarbeitung Kleinheime und Sicherheit
Neuhof Birr, Neubau Gruppenh. (40 Pl)
Serix,Palezieux (42 Pl) Anhang 4a Saint-Etienne/ Neubau GH und WG (53 Pl)
Erhebung Werkstätten Werkstätten m2/Klient
Bereichsfläche 100 m2
BJ
Klientenzahl Bereich 7 m2/Klient
Objekte Mittelwert 21 71.5 s rêl es nd he im ,P ge Jugendstätte Gfellergut 12 840 70.0 ge nd rbu rg üri ch Ju Aa Ju he im l e s ,Z nd pp Berufsbildungsheim Neuhof, Birr 18 1'356 75.3 Ju ge gs he im Da s t alt ,U it... un 'an il Niederdorf Arxhof 29 2'402 82.8 Erz ieh be it serz i eh Ba dK nu tw nt. Ar eo rg Kalchrain, Hüttwilen 18 1'478 82.1 Ka do rf S t.G nd n Hausen Albisbrunn 42 2'875 68.5 Ju ge Alb isb run us en ilen Jugenddorf Knutwil Bad 37 2'643 71.4 Ha n, Hü ttw lch rai of Bir r Kant. Arbeitserziehungsanstalt, Uitikon 16 998 62.4 Ka rdo rf A rxh Ne uh of, Nie de h eim Erziehungsheim Dapples, Zürich 6 390 65.0 sbild un gs erg ut Be ruf Gf ell Jugendheim Aarburg 16 1'190 74.4 tät te Jugendheim, Prêles 20 1'252 62.6
Bundesamt für Justiz Pauschalierung Baubeiträge Anhang 5
Vergleich der subventionsberechtigten Kosten alte Methode (Methode Schlussabrechnung) mit Methode Platzkostenpauschale (BKP 1-9)
Anteil von 6.2% für BKP 4 Anteil von 6.2% für BKP 9
Indexierte Gesamtkosten Indexierte Gesamtkosten
Total Pauschale 1-3, 5 Indexierte Indexierte Total Pauschale 1-3, 5,
Total Pauschale 1-9 Veränderung (Diff.) Total Pauschale 1-5 Veränderung (Diff.) Veränderung (Diff.) Klientenzahl 1 Klientenzahl 2 Deckungsgrad Deckungsgrad
Bauvorhaben Deckungsgrad Deckungsgrad BKP 1-3, 5 Gesamtkosten BKP 1-3, in % in % BKP 1-9 in % in % umgerechn.+korr. Gesamtkosten BKP 1-5 5, 9 Objekt Heime, Schulen ARGO, Ilanz / Neubau Wohnheim N 4'946'883 23 10 5'207'380 105.27% 5'119'890 5'530'238 108.01% +2.75% 5'396'064 5'530'238 102.49% -2.78% 5'569'071 5'853'095 105.10% -0.17% Senseler Stiftung, Tafers / Neubau Wohnheim N 7'016'183 37 7'680'090 109.46% 7'248'684 8'156'256 112.52% +3.06% 7'374'596 8'156'256 110.60% +1.14% 7'607'097 8'632'421 113.48% +4.02% Sonderschule, Döttingen / Neubau Schulhaus N 4'873'112 48 4'599'840 94.39% 5'377'977 4'885'030 90.83% -3.56% 5'266'467 4'885'030 92.76% -1.63% 5'771'332 5'170'220 89.58% -4.81% Surava Mittelbünden / Neubau Wohnheim N 5'349'151 24 4'786'320 89.48% 5'840'994 5'083'072 87.02% -2.45% 5'728'951 5'083'072 88.73% -0.75% 6'220'794 5'379'824 86.48% -3.00% Beschäftigungsstätte, Oberentfelden N 7'350'425 36 16 8'459'680 115.09% 7'738'534 8'984'180 116.10% +1.01% 8'055'398 8'984'180 111.53% -3.56% 8'443'507 9'508'680 112.62% -2.48% Wohnheim "Domino", Hausen N 7'580'737 32 16 7'601'280 100.27% 7'844'903 8'072'559 102.90% +2.63% 8'079'937 8'072'559 99.91% -0.36% 8'344'103 8'543'839 102.39% +2.12% Heilpädagogische Sonderschule, Grenchen N 3'707'532 36 4'035'960 108.86% 4'019'619 4'286'190 106.63% -2.23% 3'962'904 4'286'190 108.16% -0.70% 4'274'991 4'536'419 106.12% -2.74% Wohnheim "Wiese", Mitlödi N 1'471'654 8 1'465'200 99.56% 1'544'395 1'556'042 100.75% +1.19% Ilgenmoos, Effretikon N 5'678'457 24 6'251'520 110.09% 6'096'148 6'639'114 108.91% -1.19% 6'142'431 6'639'114 108.09% -2.01% 6'560'122 7'026'708 107.11% -2.98% "Haus zur Eiche", Frenkendorf N 4'452'863 24 4'786'320 107.49% 4'594'061 5'083'072 110.64% +3.16% 4'760'957 5'083'072 106.77% -0.72% 4'902'155 5'379'824 109.74% +2.26% Wohnheim "Phönix", Altdorf N 3'641'912 18 3'443'220 94.54% 3'762'761 3'656'700 97.18% +2.64% 3'822'399 3'656'700 95.67% +1.12% 3'943'248 3'870'179 98.15% +3.60% St.Cergue, Ecole protestante d'altidude N 2'847'661 19 49 3'119'470 109.54% 3'181'174 3'312'877 104.14% -5.40% 3'126'783 3'312'877 105.95% -3.59% 3'460'296 3'506'284 101.33% -8.22% Schulheim Landorf, Köniz, Gruppenhaus West N 2'644'608 13 1'880'710 71.11% Kinderhaus Thalwil, Zürich N 3'785'643 20 3'219'000 85.03%
Modellstation Somosa, Winterthur N 6'167'056 20 5'209'600 84.47% 6'493'950 5'532'595 85.20% +0.72% 6'633'951 5'532'595 83.40% -1.08% 6'960'845 5'855'590 84.12% -0.35% Saint-Etienne/ Neubau GH und WG N' 10'002'745 53 10'569'790 105.67% 10'891'781 11'225'117 103.06% -2.61% 10'871'192 11'225'117 103.26% -2.41% 11'760'228 11'880'444 101.02% -4.65% Schulheim Elgg, Neubau Schulhaus N 2'091'449 32 2'095'680 100.20% 2'279'713 2'225'612 97.63% -2.58% 2'374'383 2'225'612 93.73% -6.47% 2'562'647 2'355'544 91.92% -8.28% Berufsbildungsheim Birr, Neubau Gruppenh. N' 3'919'050 40 4'380'800 111.78% 4'101'517 4'652'410 113.43% +1.65% 4'295'271 4'652'410 108.31% -3.47% 4'477'738 4'924'019 109.97% -1.82% Sonderschulheim Friedheim, Bubikon N' 6'133'165 24 5'814'480 94.80% 6'817'021 6'174'978 90.58% -4.22% 6'272'728 6'174'978 98.44% +3.64% 6'956'584 6'535'476 93.95% -0.86% Serix,Palezieux N 3'196'497 42 3'208'700 100.38% 3'388'837 3'407'639 100.55% +0.17% Wohn- und Schulheim "Sonnegg", Belp N 3'436'844 16 3'321'120 96.63% 3'781'844 3'527'029 93.26% -3.37% 3'616'844 3'527'029 97.52% +0.88% 3'961'844 3'732'939 94.22% -2.41% Platanenhof, Oberuzwil U/E 4'575'621 21 17 5'389'480 117.79% 4'842'203 5'723'628 118.20% +0.42% 4'891'905 5'723'628 117.00% -0.78% 5'158'487 6'057'776 117.43% -0.35%
= Objekte, die wegen ungenügender Angaben oder atypischer Ausprägung ausgeschlossen wurden N = Neubau N' = überwiegend Neubau = Spalte mit Kosten nach (alter) Methode Schlusskostenabrechnung U/E = Umbau/Erweiterung = Spalte mit Kosten nach Methode Platzkostenpauschale
Bundesamt für Justiz Pauschalierung Baubeiträge Anhang 6
Platanenhof, Oberuzwil Anhang 7 Wohn- und Schulheim "Sonnegg", Belp Sonderschulheim Friedheim, Bubikon Berufsbildungsheim Birr, Neubau Gruppenh. Schulheim Elgg, Neubau Schulhaus Saint-Etienne/ Neubau GH und WG Kostendeckungsgrad durch Pauschale BKP 1-9
Modellstation Somosa, Winterthur St.Cergue, Ecole protestante d'altidude Pauschalierung Baubeiträge
Wohnheim "Phönix", Altdorf "Haus zur Eiche", Frenkendorf Ilgenmoos, Effretikon Heilpädagogische Sonderschule, Grenchen Wohnheim "Domino", Hausen Beschäftigungsstätte, Oberentfelden Surava Mittelbünden / Neubau Wohnheim Sonderschule, Döttingen / Neubau Schulhaus Senseler Stiftung, Tafers / Neubau Wohnheim Bundesamt für Justiz
ARGO, Ilanz / Neubau Wohnheim 140% 120% 100% 80% 60% 40% 20% 0%
Beispiel: Neubau mit Schule, Turnhalle und Produktionswerkstatt (bestehende Bauten sind keine vorhanden)
A B C D E F G H I K Fläche Fläche Platz- Modellein- Modellein- Fläche Subventions- Verände- Total Pauschale zahl richtung richtung projektierte berechtigte Bereichs- Zwischentotal rungsgrad (Neubau- bzw. Bereiche gemäss Kap. 2.2 pro Platz gesamt Objekte Fläche preis = Neubauwert (I' x I'') Veränderungswert) (m2/Platz) (m2) (m2) (m2) (Fr./m2) (Fr.) (Fr.)
2 Verwaltung 30 4.4 132.0 150.0 132.0 3'700 488'400 1.00 488'400
3 Personal 30 2.2 66.0 120.0 66.0 3'700 244'200 1.00 244'200
4 Betreuung, Besuch, Gemein- 30 10.4 312.0 330.0 312.0 3'700 1'154'400 1.00 1'154'400 schaft, Freizeit und Sport
5 Aufnahme und Austritt 30 1.9 57.0 60.0 57.0 3'700 210'900 1.00 210'900
6 Wohnbereich 30 29.6 888.0 960.0 888.0 3'700 3'285'600 1.00 3'285'600
7 Ausbildung / Beschäftigung 30 14.8 444.0 510.0 444.0 3'100 1'376'400 1.00 1'376'400 8 Hauswirtschaft, Entsorgung, 30 9.5 285.0 300.0 285.0 3'700 1'054'500 1.00 1'054'500 Garagen Summen 72.8 2'184.0 2'430.0 2'184.0 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 ohne Zuschläge 7'814'400 1.00 7'814'400
3 Zuschlag Personalwohnung +300'000 Fr. (4 1/2 - Zimmerwohnung) 0 Index 103.7
7 Zuschlag Schule +25% ja Index 103.7 344'100
7 Zuschlag Turnhalle +800'000 Fr. ja Index 103.7 800'000
7 Zuschlag Prod.Werkstatt +100% (Fläche pro Platz > 25 m2, <= 55 m2) nein Index 103.7 7 Zuschlag Prod.Werkstatt +200% (Fläche pro Platz > 55 m2) ja Index 103.7 2'752'800 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 mit Zuschlägen Index 103.7 11'711'300 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 indexiert auf Indexstand KV: 01.04.03 Index 107.7 12'163'038 BKP 4 pauschal 6,2% von Fr. 12'163'038 Index 107.7 754'108 BKP 9 pauschal 6,2% von Fr. 12'163'038 Index 107.7 754'108 Total BKP 1 - 9 pauschal Index 107.7 13'671'254 Total subventionsberechtigte Kosten (gerundet) 13'671'000
Kommentar: Die Subventionsberechtigte Fläche ist nie grösser als die Fläche der Modellanstalt
Bundesamt für Justiz Pauschalierung Baubeiträge Anhang 8
Beispiel: Erweiterungs-Neubau (bestehende Bauten sind also vorhanden)
A B C D E E' E'' F G H I K Fläche Fläche Platz- Modellein- Modellein- Fläche Fläche Fläche Subventions- Verände- Total Pauschale zahl richtung richtung projektierte bestehende best. + proj. berechtigte Bereichs- Zwischentotal rungsgrad (Neubau- bzw. Bereiche gemäss Kap. 2.2 pro Platz gesamt Objekte Objekte Objekte Fläche preis = Neubauwert (I' x I'') Veränderungswert) (m2/Platz) (m2) (m2) (m2) (m2) (m2) (Fr./m2) (Fr.) (Fr.)
2 Verwaltung 25 4.4 110.0 40.0 119.0 159.0 0.0 3'700 0 1.00 0
3 Personal 25 2.2 55.0 32.0 34.0 66.0 21.0 3'700 77'700 1.00 77'700
4 Betreuung, Besuch, Gemein- 25 10.4 260.0 88.0 221.0 309.0 39.0 3'700 144'300 1.00 144'300 schaft, Freizeit und Sport
5 Aufnahme und Austritt 25 1.9 47.5 16.0 34.0 50.0 13.5 3'700 49'950 1.00 49'950
6 Wohnbereich 25 29.6 740.0 264.0 493.0 757.0 247.0 3'700 913'900 1.00 913'900
7 Ausbildung / Beschäftigung 25 14.8 370.0 136.0 340.0 476.0 30.0 3'100 93'000 1.00 93'000
8 Hauswirtschaft, Entsorgung, 25 9.5 237.5 40.0 170.0 210.0 0.0 3'700 0 1.00 0
Garagen Summen 72.8 1'820.0 616.0 1'411.0 2'027.0 350.5 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 ohne Zuschläge 1'278'850 1.00 1'278'850
3 Zuschlag Personalwohnung +300'000 Fr. (4 1/2 - Zimmerwohnung) 0 Index 103.7
7 Zuschlag Schule +25% nein Index 103.7
7 Zuschlag Turnhalle +800'000 Fr. nein Index 103.7
7 Zuschlag Prod.Werkstatt +100% (Fläche pro Platz > 25 m2, <= 55 m2) nein Index 103.7
7 Zuschlag Prod.Werkstatt +200% (Fläche pro Platz > 55 m2) nein Index 103.7
Pauschale BKP 1 - 3 + 5 mit Zuschlägen Index 103.7 1'278'850 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 indexiert auf Indexstand KV: 01.04.03 Index 107.7 1'328'179 BKP 4 pauschal 6,2% von Fr. 1'328'179 Index 107.7 82'347 BKP 9 pauschal 6,2% von Fr. 1'328'179 Index 107.7 82'347 Total BKP 1 - 9 pauschal Index 107.7 1'492'873 Total subventionsberechtigte Kosten (gerundet) 1'493'000
Kommentar: Erhöhung der Platzzahl von 17 auf 25 (eine zusätzliche Wohngruppe) Subventionsberechtigte Fläche = Fläche Modelleinrichtung abzüglich Fläche der bestehenden Bauten (im Fall von Bereich 2 ist die bestehende Fläche schon grösser als diejenige der Modelleinrichtung, d.h. die subventionsberechtigte Fläche ist 0) (im Fall von Bereich 8 wird die Flächenvorgabe der Modelleinrichtung nicht erreicht, d.h. die subventionsberechtigte Fläche ist 0)
Bundesamt für Justiz Pauschalierung Baubeiträge Anhang 9
Beispiel: Umbau mit Personalwohnung und Schule (ohne Erweiterung)
A B C D E F G H I'' I' I K Fläche Fläche Platz- Modellein- Modellein- Fläche Subventions- Anteil Verände- Total Pauschale zahl richtung richtung projektierte berechtigte Bereichs- Zwischentotal Eingriffs- Verände- rungsgrad (Neubau- bzw. Bereiche gemäss Kap. 2.2 pro Platz gesamt Objekte Fläche preis = Neubauwert grad rung (I' x I'') Veränderungswert) (m2/Platz) (m2) (m2) (m2) (Fr./m2) (Fr.) (Fr.)
2 Verwaltung 16 4.4 70.4 80.0 70.4 3'700 260'480 0.75 0.25 0.19 49'491
3 Personal 16 2.2 35.2 48.0 35.2 3'700 130'240 0.75 0.75 0.56 72'934
4 Betreuung, Besuch, Gemein- 16 10.4 166.4 176.0 166.4 3'700 615'680 0.75 0.50 0.38 233'958 schaft, Freizeit und Sport 5 Aufnahme und Austritt 16 1.9 30.4 32.0 30.4 3'700 112'480 0.75 0.50 0.38 42'742
6 Wohnbereich 16 29.6 473.6 512.0 473.6 3'700 1'752'320 0.75 0.75 0.56 981'299
7 Ausbildung / Beschäftigung 16 14.8 236.8 272.0 236.8 3'100 734'080 0.75 0.50 0.38 278'950 8 Hauswirtschaft, Entsorgung, 16 9.5 152.0 160.0 152.0 3'700 562'400 0.75 0.50 0.38 213'712 Garagen Summen 72.8 1'164.8 1'280.0 1'164.8 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 ohne Zuschläge 4'167'680 Index 103.7 0.45 1'873'086 3 Zuschlag Personalwohnung +300'000 Fr. (4 1/2 - Zimmerwohnung) 1 Index 103.7 168'000
7 Zuschlag Schule +25% ja Index 103.7 69'738
7 Zuschlag Turnhalle +800'000 Fr. nein Index 103.7
7 Zuschlag Prod.Werkstatt +100% (Fläche pro Platz > 25 m2, <= 55 m2) nein Index 103.7
7 Zuschlag Prod.Werkstatt +200% (Fläche pro Platz > 55 m2) nein Index 103.7
Pauschale BKP 1 - 3 + 5 mit Zuschlägen Index 103.7 2'110'824 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 indexiert auf Indexstand KV: 01.04.03 Index 107.7 2'192'244 BKP 4 pauschal 6,2% von Fr. 2'192'244 Index 107.7 135'919 BKP 9 pauschal 6,2% von Fr. 2'192'244 Index 107.7 135'919 Total BKP 1 - 9 pauschal Index 107.7 2'464'082 Total subventionsberechtigte Kosten (gerundet) 2'464'000
Kommentar: Der mittlere Veränderungsgrad (Eingriffsgrad x Anteil Veränderung) beträgt 0.45 Bei Umbauten wird im Falle von unvollständiger Behandlung der Umgebung (BKP 4) bzw. Auswechslung der Ausstattung (BKP 9) nach Methode Schlussabrechnung verfahren
Bundesamt für Justiz Pauschalierung Baubeiträge Anhang 10
Beispiel Kleinheim (<= 15 Plätze) Neubau ohne best. Objekte
A B C D E E' E'' F G H I'' I' I K Fläche Fläche Sub- Platz- Modellein- Modellein- Fläche Fläche Fläche ventions- Anteil Verände- Total Pauschale zahl richtung richtung projektierte bestehende best. + proj. berechtigte Bereichs- Zwischentotal Eingriffs- Verände- rungsgrad (Neubau- bzw. Bereiche gemäss Kap. 2.2 pro Platz gesamt Objekte Objekte Objekte Fläche preis = Neubauwert grad rung (I' x I'') Veränderungswert) (m2/Platz) (m2) (m2) (m2) (m2) (m2) (Fr./m2) (Fr.) (Fr.) 2 Verwaltung 12 4.4 52.8 60.0 0.0 60.0 52.8 3'700 195'360 1.00 1.00 1.00 195'360
3 Personal 12 2.2 26.4 30.0 0.0 30.0 26.4 3'700 97'680 1.00 1.00 1.00 97'680
4 Betreuung, Besuch, Gemein- 12 10.4 124.8 130.0 0.0 130.0 124.8 3'700 461'760 1.00 1.00 1.00 461'760 schaft, Freizeit und Sport 5 Aufnahme und Austritt 12 1.9 22.8 30.0 0.0 30.0 22.8 3'700 84'360 1.00 1.00 1.00 84'360 6 Wohnbereich 12 29.6 355.2 360.0 0.0 360.0 355.2 3'700 1'314'240 1.00 1.00 1.00 1'314'240 7 Ausbildung / Beschäftigung 12 14.8 177.6 180.0 0.0 180.0 177.6 3'100 * 550'560 1.00 1.00 1.00 550'560 8 Hauswirtschaft, Entsorgung, 12 9.5 114.0 120.0 0.0 120.0 114.0 3'700 421'800 1.00 1.00 1.00 421'800 Garagen, Lager Summen 72.8 873.6 910.0 0.0 910.0 873.6 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 ohne Zuschläge 3'125'760 Index 103.7 1.00 3'125'760 3 Zuschlag Personalwohnung +300'000 Fr. (4 1/2 - Zimmerwohnung) Eingriff 0.00 Veränderung 0.00 0 Stk. Index 103.7 0 4 Zuschlag Turnhalle +800'000 Fr. (Fläche wird nicht gezählt) Eingriff 0.00 Veränderung 0.00 nein Index 103.7
7 Zuschlag Schule +25% ja Index 103.7 137'640
7 Zuschlag Prod.Werkstatt +0% (Fläche pro Platz = 15.0 m2) Index 103.7 0
Pauschale BKP 1 - 3 + 5 mit Zuschlägen pro Bereich Index 103.7 3'263'400 Generalzuschlag Kleinheim +10% Index 103.7 326'340 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 mit Zuschlägen pro Bereich und Kleinheimzuschlag Index 103.7 3'589'740 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 indexiert auf Indexstand KV: 01.10.06 Index 115.9 4'012'062 BKP 4 pauschal 6,2% von Fr. 4'012'062 Index 115.9 248'748 BKP 9 pauschal 6,2% von Fr. 4'012'062 Index 115.9 248'748 Total BKP 1 - 9 pauschal Index 115.9 4'509'558 Total subventionsberechtigte Kosten (gerundet) 4'510'000 pro Platz = 375'833
* Neubauwert Bereich 7 (Spalte H) höchstens für Modellgrösse (Mehrfläche wird mit Zuschlag abgegolten) Kommentar zu Spalte E'':
- Bereich 2: +7.2 m2 zu viel
- Bereich 3: +3.6 m2 zu viel
- Bereich 4: +5.2 m2 zu viel
- Bereich 5: +7.2 m2 zu viel
- Bereich 6: +4.8 m2 zu viel
- Bereich 7: +2.4 m2 zu viel (allfälliger Zuschlag berücksichtigt)
- Bereich 8: +6 m2 zu viel
Bundesamt für Justiz Pauschalierung Baubeiträge Anhang 11
Beispiel 20 Plätze geschlossen (Sicherheitszuschlag) Neubau ohne best. Objekte
A B C D E E' E'' F G H I'' I' I K Fläche Fläche Sub- Platz- Modellein- Modellein- Fläche Fläche Fläche ventions- Anteil Verände- Total Pauschale zahl richtung richtung projektierte bestehende best. + proj. berechtigte Bereichs- Zwischentotal Eingriffs- Verände- rungsgrad (Neubau- bzw. Bereiche gemäss Kap. 2.2 pro Platz gesamt Objekte Objekte Objekte Fläche preis = Neubauwert grad rung (I' x I'') Veränderungswert) (m2/Platz) (m2) (m2) (m2) (m2) (m2) (Fr./m2) (Fr.) (Fr.) 2 Verwaltung 20 4.4 88.0 90.0 0.0 90.0 88.0 3'700 325'600 1.00 1.00 1.00 325'600
3 Personal 20 2.2 44.0 50.0 0.0 50.0 44.0 3'700 162'800 1.00 1.00 1.00 162'800
4 Betreuung, Besuch, Gemein- 20 10.4 208.0 210.0 0.0 210.0 208.0 3'700 769'600 1.00 1.00 1.00 769'600 schaft, Freizeit und Sport 5 Aufnahme und Austritt 20 1.9 38.0 40.0 0.0 40.0 38.0 3'700 140'600 1.00 1.00 1.00 140'600 6 Wohnbereich 20 29.6 592.0 600.0 0.0 600.0 592.0 3'700 2'190'400 1.00 1.00 1.00 2'190'400 7 Ausbildung / Beschäftigung 20 14.8 296.0 300.0 0.0 300.0 296.0 3'100 * 917'600 1.00 1.00 1.00 917'600 8 Hauswirtschaft, Entsorgung, 20 9.5 190.0 200.0 0.0 200.0 190.0 3'700 703'000 1.00 1.00 1.00 703'000 Garagen, Lager Summen 72.8 1'456.0 1'490.0 0.0 1'490.0 1'456.0 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 ohne Zuschläge 5'209'600 Index 103.7 1.00 5'209'600 3 Zuschlag Personalwohnung +300'000 Fr. (4 1/2 - Zimmerwohnung) Eingriff 0.00 Veränderung 0.00 0 Stk. Index 103.7 0 4 Zuschlag Turnhalle +800'000 Fr. (Fläche wird nicht gezählt) Eingriff 0.00 Veränderung 0.00 nein Index 103.7
7 Zuschlag Schule +25% ja Index 103.7 229'400
7 Zuschlag Prod.Werkstatt +0% (Fläche pro Platz = 15.0 m2) Index 103.7 0
Pauschale BKP 1 - 3 + 5 mit Zuschlägen pro Bereich Index 103.7 5'439'000 Generalzuschlag Kleinheim +10% Index 103.7 0 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 mit Zuschlägen pro Bereich und Kleinheimzuschlag Index 103.7 5'439'000 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 indexiert auf Indexstand KV: 01.10.06 Index 115.9 6'078'882 BKP 4 pauschal 6,2% von Fr. 6'078'882 Index 115.9 376'891 BKP 9 pauschal 6,2% von Fr. 6'078'882 Index 115.9 376'891 Total BKP 1 - 9 pauschal 100% Index 115.9 6'832'664 Sicherheitszuschlag 20 geschlossene Plätze à 45'000 Fr (Index 103.7) 14.7% Index 115.9 1'005'882 Total subventionsberechtigte Kosten (gerundet) 7'839'000 pro Platz = 391'950
* Neubauwert Bereich 7 (Spalte H) höchstens für Modellgrösse (Mehrfläche wird mit Zuschlag abgegolten) Kommentar zu Spalte E'':
- Bereich 2: +2 m2 zu viel
- Bereich 3: +6 m2 zu viel
- Bereich 4: +2 m2 zu viel
- Bereich 5: +2 m2 zu viel
- Bereich 6: +8 m2 zu viel
- Bereich 7: +4 m2 zu viel (allfälliger Zuschlag berücksichtigt)
- Bereich 8: +10 m2 zu viel
Bundesamt für Justiz Pauschalierung Baubeiträge Anhang 12
Beispiel 20 Plätze Normalstandard Neubau ohne best. Objekte
A B C D E E' E'' F G H I'' I' I K Fläche Fläche Sub- Platz- Modellein- Modellein- Fläche Fläche Fläche ventions- Anteil Verände- Total Pauschale zahl richtung richtung projektierte bestehende best. + proj. berechtigte Bereichs- Zwischentotal Eingriffs- Verände- rungsgrad (Neubau- bzw. Bereiche gemäss Kap. 2.2 pro Platz gesamt Objekte Objekte Objekte Fläche preis = Neubauwert grad rung (I' x I'') Veränderungswert) (m2/Platz) (m2) (m2) (m2) (m2) (m2) (Fr./m2) (Fr.) (Fr.) 2 Verwaltung 20 4.4 88.0 90.0 0.0 90.0 88.0 3'700 325'600 1.00 1.00 1.00 325'600
3 Personal 20 2.2 44.0 50.0 0.0 50.0 44.0 3'700 162'800 1.00 1.00 1.00 162'800
4 Betreuung, Besuch, Gemein- 20 10.4 208.0 210.0 0.0 210.0 208.0 3'700 769'600 1.00 1.00 1.00 769'600 schaft, Freizeit und Sport 5 Aufnahme und Austritt 20 1.9 38.0 40.0 0.0 40.0 38.0 3'700 140'600 1.00 1.00 1.00 140'600 6 Wohnbereich 20 29.6 592.0 600.0 0.0 600.0 592.0 3'700 2'190'400 1.00 1.00 1.00 2'190'400 7 Ausbildung / Beschäftigung 20 14.8 296.0 300.0 0.0 300.0 296.0 3'100 * 917'600 1.00 1.00 1.00 917'600 8 Hauswirtschaft, Entsorgung, 20 9.5 190.0 200.0 0.0 200.0 190.0 3'700 703'000 1.00 1.00 1.00 703'000 Garagen, Lager Summen 72.8 1'456.0 1'490.0 0.0 1'490.0 1'456.0 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 ohne Zuschläge 5'209'600 Index 103.7 1.00 5'209'600 3 Zuschlag Personalwohnung +300'000 Fr. (4 1/2 - Zimmerwohnung) Eingriff 0.00 Veränderung 0.00 0 Stk. Index 103.7 0 4 Zuschlag Turnhalle +800'000 Fr. (Fläche wird nicht gezählt) Eingriff 0.00 Veränderung 0.00 nein Index 103.7
7 Zuschlag Schule +25% ja Index 103.7 229'400
7 Zuschlag Prod.Werkstatt +0% (Fläche pro Platz = 15.0 m2) Index 103.7 0
Pauschale BKP 1 - 3 + 5 mit Zuschlägen pro Bereich Index 103.7 5'439'000 Generalzuschlag Kleinheim +10% Index 103.7 0 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 mit Zuschlägen pro Bereich und Kleinheimzuschlag Index 103.7 5'439'000 Pauschale BKP 1 - 3 + 5 indexiert auf Indexstand KV: 01.10.06 Index 115.9 6'078'882 BKP 4 pauschal 6,2% von Fr. 6'078'882 Index 115.9 376'891 BKP 9 pauschal 6,2% von Fr. 6'078'882 Index 115.9 376'891 Total BKP 1 - 9 pauschal Index 115.9 6'832'664 Total subventionsberechtigte Kosten (gerundet) 6'833'000 pro Platz = 341'650
* Neubauwert Bereich 7 (Spalte H) höchstens für Modellgrösse (Mehrfläche wird mit Zuschlag abgegolten) Kommentar zu Spalte E'':
- Bereich 2: +2 m2 zu viel
- Bereich 3: +6 m2 zu viel
- Bereich 4: +2 m2 zu viel
- Bereich 5: +2 m2 zu viel
- Bereich 6: +8 m2 zu viel
- Bereich 7: +4 m2 zu viel (allfälliger Zuschlag berücksichtigt)
- Bereich 8: +10 m2 zu viel
Bundesamt für Justiz Pauschalierung Baubeiträge Anhang 13