Änderung der Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten Erläuterungen
Anhang 7 Ziffer 1.2.8
Alle Equiden, geboren ab 1.1.2011, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Dieser wird zwischen Genick und Widerrist in die Mitte des Halses im Bereich des Nackenbandes auf der linken Halsseite implantiert. Der Mikrochip muss bei der Schlachtung als Abfall beseitigt werden. Wenn der Mikrochip bei der Schlachtung nicht mit dem Nackenband/Kammfett entfernt werden kann, muss das Fleisch bzw. das Fleischstück, das den Fremdkörper enthält, als ungeniessbar gekennzeichnet und entsorgt werden.
Somit muss die Liste mit den Beanstandungsgründen und Massnahmen bei der Fleischuntersuchung erweitert werden: Genussuntauglich sind auch Fleischstücke, die einen Mikrochip enthalten.