Vernehmlassungsentwurf
Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016–2019 (Kulturbotschaft)
vom 28. Mai 2014
2014– 1
Übersicht
In dieser Botschaft formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Kreditperiode 2016–2019: Gestützt auf die Her- ausforderungen, die sich namentlich aus der Globalisierung, der Digitalisierung, dem demografischen Wandel, der Individualisierung und der Urbanisierung für die Kulturpolitik ergeben, soll die Förderpolitik des Bundes in den nächsten Jah- ren auf die drei Handlungsachsen «kulturelle Teilhabe», «gesellschaftlicher Zu- sammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» ausgerichtet und durch verschie- dene Massnahmen entlang dieser Handlungsachsen umgesetzt werden. Der Bundesrat setzt sich im Weiteren zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden in der Kulturpolitik zu intensivieren und eine «Nationale Kulturpolitik» zu etablieren. Zur Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes in den Jahren 2016–2019 beantragt der Bundesrat Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 894,6 Millionen Franken.
Ausgangslage Gemäss Artikel 27 des Bundesgesetzes vom 11. Dezember 2009 über die Kulturför- derung (Kulturförderungsgesetz; KFG) erfolgt die finanzielle Steuerung der Kultur- förderung des Bundes jeweils über eine vierjährige Botschaft (Kulturbotschaft). Die Kulturbotschaft für die Jahre 2016–2019 ist die zweite Kulturbotschaft. Um in der Folgeperiode eine zeitliche Abstimmung mit den mehrjährigen Finanzierungsbe- schlüssen in anderen Aufgabenbereichen zu erreichen, soll die Geltungsdauer der vorliegenden Kulturbotschaft nach dem Vernehmlassungsverfahren unter Beibehal- tung des durchschnittlichen Ausgabenwachstums für die ganze Förderperiode von 3,4 Prozent um ein Jahr bis 2020 verlängert werden. Die Anpassung der Zahlungs- rahmen und des Rahmenkredits erfolgt nach der Vernehmlassung. Die Kulturbotschaft 2016–2019 definiert neue strategische Handlungsachsen für die Kulturpolitik des Bundes und legt das Fundament für eine «Nationale Kulturpolitik» (vgl. unten). Die Neuausrichtung der strategische Handlungsachsen führt in den einzelnen Förderbereichen zu neuen Fördermassnahmen respektive zu neuen För- derakzenten. Abgesehen von diesen Neuerungen schreibt die Kulturbotschaft 2016– 2019 die bisherige Kulturpolitik fort und sieht allenfalls punktuelle Anpassungen in den einzelnen Förderbereichen vor (z. B. Verstärkung der Auslandaktivitäten von Pro Helvetia und Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus des Schweizerischen Natio- nalmuseums im 2016).
Strategische Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes Tiefgreifende gesellschaftliche Entwicklungen beeinflussen den Kulturbereich und führen zu neuen Herausforderungen (vgl. Ziff. 1.4): – Die Globalisierung setzt Kulturunternehmen und Kulturschaffende einem harten internationalen Wettbewerb aus. Die Globalisierung kann zu einer Reduktion kultureller Ausdrucksformen und Angebote führen und stellt eine Herausforderung für die Wahrung der kulturellen Vielfalt dar.
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– Die Digitalisierung beeinflusst die Produktion und den Vertrieb von Kultur- gütern und kulturellen Dienstleistungen nachhaltig. Insbesondere im Musik-, Literatur- und Filmbereich befindet sich die gesamte Verwertungskette der- zeit im Umbruch. – Der demografische Wandel lässt die Schweiz vielfältiger, älter und bevölke- rungsreicher werden. Migration, Alterung und Bevölkerungswachstum ma- chen die Schweiz heterogener und stellen eine Herausforderung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Verständigung zwischen den ver- schiedenen sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften der Schweiz dar. – Die Individualisierung verstärkt sich namentlich aufgrund höherer Einkom- men, steigendem Bildungsniveau sowie einer Zunahme verfügbarer Freizeit in den letzten Jahrzehnten. In der «Multioptionsgesellschaft» wird das Kul- turpublikum stets heterogener und die Erwartungen und Ansprüche an das Kulturangebot divergieren immer stärker. – Die Urbanisierung führt zu immer grösseren Agglomerationen. Das Kultur- angebot auf dem Land nimmt dabei tendenziell ab. In Siedlungsgebieten er- höhen Verdichtung und energetische Sanierungen den Druck auf historische Bauten und Anlagen und stellen eine Herausforderung für die Baukultur dar. Vor diesem Hintergrund will der Bund seine Förderpolitik in den nächsten Jahren auf drei Handlungsachsen ausrichten und neue Massnahmen entlang dieser Hand- lungsachsen umsetzen (vgl. Ziff. 1.6.2): – Kulturelle Teilhabe: Kulturelle Teilhabe meint die aktive und passive Teil- nahme möglichst Vieler am Kulturleben und am kulturellen Erbe. Die Stär- kung der Teilhabe am kulturellen Leben wirkt den Polaritäten in der Gesell- schaft entgegen und ist damit eine zentrale Antwort auf die Herausforde- rungen der kulturell diversen Gesellschaft. In der Förderperiode 2016–2019 sind folgende Neuerungen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe vorgese- hen: Erstens will der Bund den physischen, intellektuellen und finanziellen Zugang zur Kultur durch geeignete Massnahmen fördern (vgl. Ziff. 2.2.5). Zweitens will er in Umsetzung der von Volk und Ständen am 23. September
2012 angenommenen neuen Verfassungsbestimmung zur musikalischen Bil-
dung seine Anstrengungen in diesem Bereich verstärken: Bisherige Mass- nahmen sollen ausgebaut und neue Massnahmen – namentlich ein Pro- gramm «Jugend und Musik» – eingeführt werden (vgl. Ziff. 2.2.5). Drittens will der Bund die Leseförderung ausbauen und ergänzend zur bisherigen Unterstützung von Organisationen neu auch Einzelvorhaben fördern wie et- wa Kinder- und Jugendbuchfestivals oder Lesetage (vgl. Ziff. 2.2.5). Um dem Publikum die Bundeskunstsammlungen näherzubringen, soll schliess- lich eine «Virtuelle Nationalgalerie» entstehen (vgl. Ziff. 2.2.1). Abgesehen von diesen neuen spezifischen Massnahmen werden alle Kulturinstitutionen des Bundes die kulturelle Teilhabe in Zukunft verstärkt in den Fokus ihrer Tätigkeit nehmen, etwa im Bereich der Bibliotheks- und Museumspolitik. – Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Anerkennung der kulturellen Vielfalt der Gesellschaft und Respekt vor sprachlichen und kulturellen Minderheiten
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sind wichtige Voraussetzungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden des Landes. Durch folgende Massnahmen will der Bund in der Förderperiode 2016–2019 den Zusammenhalt stärken: Ver- mehrte Förderung literarischer Übersetzungen zwischen den Landesspra- chen (vgl. Ziff. 2.1.4). Stärkung des Stellenwerts der italienischen Sprache ausserhalb der italienischen Schweiz (vgl. Ziff. 2.2.6). Weiterentwicklung des schulischen Austauschs zwischen den Sprachregionen (vgl. Ziff. 2.2.6). Intensivierung des von Pro Helvetia geförderten Kulturaustauschs im Inland (vgl. Ziff. 2.2.6). Entwicklung einer Strategie zur Förderung zeitgenössischer Baukultur (vgl. Ziff. 2.2.3). Verbesserung der Lebensbedingungen der Schweizer Fahrenden als kulturelle Minderheit (vgl. Ziff. 2.2.7). – Kreation und Innovation: Kultur hat ein grosses Potenzial, positiv auf die Kreativität und Innovationskraft eines Staates wie auch auf dessen Wahr- nehmung im Ausland einzuwirken. So ist das Kunst- und Kulturschaffen ein wichtiges Experimentier- und Erprobungslabor für Fragen der Zukunft und kann Innovations- und Erneuerungsprozesse auslösen. In der Förderperiode 2016–2019 will der Bund die Kreation und Innovation im Kulturbereich durch folgende Massnahmen stärken: Vertiefung der erprobten Zusammen- arbeit zwischen Kulturförderung, Industrie und Wirtschafts- sowie Innovati- onsförderung in den Sparten Design und interaktive digitale Medien (vgl.
Ziff. 2.1.2 und 2.4.1). Einführung einer Standortförderung im Bereich der
Filmherstellung, die finanzielle Anreize setzt, damit Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen vermehrt in der Schweiz hergestellt werden und hier ihre Wertschöpfung erzielen (vgl. Ziff. 2.1.7).
Nationale Kulturpolitik Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel, Individualisierung und Urbanisierung betreffen alle Staatsebenen gleichermassen und erfordern gemeinsa- me Antworten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen gibt es heute in der Schweiz aber kaum eine inhaltliche Abstimmung der Kulturförderung zwischen den ver- schiedenen Staatsebenen. Die erwähnten Entwicklungen erfordern eine engere Zu- sammenarbeit im Sinne einer «Nationalen Kulturpolitik». «Nationale Kulturpolitik» bedeutet, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden die Herausforderungen ge- meinsam analysieren und aufeinander abgestimmte Massnahmen als Antworten auf diese Herausforderungen entwickeln. Dazu wurde am 25. Oktober 2011 der «Natio- nale Kulturdialog» durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ins Leben gerufen. Der «Nationale Kulturdialog» stellt das geeignete Gefäss dar, um einer nationalen Kulturpolitik inhaltliche Konturen zu verleihen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bund Die mit der Kulturbotschaft beantragten Finanzierungsbeschlüsse belaufen sich auf insgesamt 894,6 Millionen Franken für die Förderperiode 2016–2019. Die bean- tragten Kredite liegen damit für die gesamte Finanzierungsperiode 2016–2019 53,7 Millionen Franken respektive 6,4 Prozent über der Finanzplanung des Bundes.
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Inhaltsverzeichnis
1 Grundzüge der Vorlage 10
1.1 Kulturpolitische Ausgangslage 10
1.1.1 Einleitung 10
1.1.2 Staatliche Kulturförderung in der Schweiz 12
1.1.3 Private und halbstaatliche Kulturförderung in der Schweiz 12
1.2 Evaluation der Kulturbotschaft 2012–2015 13
1.3 Akteure der Kulturpolitik des Bundes 15
1.3.1 Bundesamt für Kultur 15
1.3.2 Pro Helvetia 17
1.3.3 Schweizerische Nationalbibliothek 18
1.3.4 Schweizerisches Nationalmuseum 20
1.4 Umfeldanalyse 22
1.5 Ansätze zu einer nationalen Kulturpolitik 23
1.6 Kulturpolitik des Bundes 2016–2019 24
1.6.1 Zentrale Handlungsachsen des Bundes 24
1.6.2 Wesentliche Neuerungen der Bundeskulturförderung 2016–2019 27
1.7 Ergebnis der Vernehmlassung 28
1.8 Erledigung parlamentarischer Vorstösse 28
2 Die einzelnen Förderbereiche der Kulturpolitik 28
2.1 Kunst- und Kulturschaffen 28
2.1.1 Visuelle Künste 31
2.1.2 Design 33
2.1.3 Theater 35
2.1.4 Literatur 37
2.1.5 Tanz 41
2.1.6 Musik 43
2.1.7 Film 45
2.2 Kultur und Gesellschaft 49
2.2.1 Museen und Sammlungen 49
2.2.2 Bibliotheken 54
2.2.3 Baukultur, Heimatschutz und Denkmalpflege 57
2.2.4 Audiovisuelles Erbe der Schweiz 62
2.2.5 Kulturelle Teilhabe (Musikalische Bildung, Leseförderung,
Kunstvermittlung, Laien- und Volkskultur) 66
2.2.6 Sprachen, Verständigung und Inlandaustausch 73
2.2.7 Fahrende und jenische Minderheit 76
2.3 Kulturarbeit im Ausland 78
2.3.1 Institutionelle Zusammenarbeit 79
2.3.2 Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland 82
2.4 Innovation 86
2.4.1 Neue Zusammenarbeitsmodelle – Kultur und Wirtschaft 86
2.4.2 Neue kulturelle Tendenzen 89
2.5 Beitrag an die Stadt Bern 90
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3 Massnahmen und Finanzen 91
3.1 Bundesamt für Kultur 91
3.1.1 Vorbemerkungen 91
3.1.2 Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des BAK gestützt auf das
Kulturförderungsgesetz 92
3.1.3 Zahlungsrahmen Film 95
3.1.4 Zahlungsrahmen Kulturgütertransfer 96
3.1.5 Rahmenkredit Heimatschutz und Denkmalpflege 97
3.1.6 Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung 98
3.1.7 Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland 99
3.2 Pro Helvetia 99
3.2.1 Hintergrund und Ausgangslage 99
3.2.2 Ziele und Massnahmen 100
3.2.3 Zahlungsrahmen Pro Helvetia 104
3.3 Schweizerische Nationalbibliothek 104
3.4 Schweizerisches Nationalmuseum 105
3.5 Finanzen im Überblick 106
3.6 Vergleich zur Periode 2012–2015 107
4 Erläuterungen zu den Gesetzesänderungen 108
4.1 Änderung des Filmgesetzes 108
4.2 Änderung des Kulturförderungsgesetzes 109
5 Auswirkungen 111
5.1 Auswirkungen auf den Bund 111
5.1.1 Finanzielle Auswirkungen 111
5.1.2 Personelle Auswirkungen 111
5.1.3 Sonstige Auswirkungen auf den Bund 112
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren,
Agglomerationen und Berggebiete 112
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 112
5.4 Andere Auswirkungen 113
6 Verhältnis zur Legislaturplanung 113
7 Rechtliche Aspekte 113
7.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 113
7.2 Erlassform 114
7.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 114
7.4 Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung 114
7.5 Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen 114
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Abkürzungsverzeichnis
AAG Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz vom 9. Oktober 1987 ARE Bundesamt für Raumentwicklung AS Archäologie Schweiz ASTRA Bundesamt für Strassen BABS Bundesamt für Bevölkerungsschutz BAFU Bundesamt für Umwelt BAK Bundesamt für Kultur BAKOM Bundesamt für Kommunikation BAV Bundesamt für Verkehr BBL Bundesamt für Bauten und Logistik BBl Bundesblatt der Schweiz BFE Bundesamt für Energie BFS Bundesamt für Statistik BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 BWL Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWO Bundesamt für Wohnungswesen CCSP Centre culturel suisse Paris CDCPP Comité Directeur de la Culture, du Patrimoine et du Paysage CDN Centre Dürrenmatt Neuchâtel CEN Europäisches Komitee für Normung CERN Organisation Européenne pour la Recherche Nucléaire Cinéforom Fondation Romande pour le Cinéma DAH Domus Antiqua Helvetica ECAL Ecole cantonale d’art de Lausanne ECCO European Confederation of Conservator Organisations EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDI Eidgenössisches Departement des Innern EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EFD Eidgenössisches Finanzdepartement EFV Eidgenössische Finanzverwaltung EKD Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EU Europäische Union FiG Bundesgesetz vom 14. Dezember 2001 über Filmprodukti- on und Filmkultur (Filmgesetz)
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FiSS «Film Standort Schweiz» FLAG Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget FN Schweizer Nationalphonothek GSK Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte GKS Gottfried-Keller-Stiftung HEAD Haute Ecole d’Art et de Design Genève HKB Hochschule der Künste Bern ICCROM International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property ICOM Internationaler Museumsrat ICOMOS Suisse Landesgruppe Schweiz des Internationalen Rates für Denkmalpflege IETM International Network for Contemporary Performing Arts IGVS Interessensgemeinschaft Volkskultur Schweiz und Fürsten- tum Liechtenstein ISOS Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz ISR Istituto Svizzero di Roma KBK Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten KFG Bundesgesetz vom 11. Dezember 2009 über die Kulturför- derung (Kulturförderungsgesetz) KFV Kulturförderungsverordnung vom 23. November 2011 KGTG Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz) KSD Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denk- malspfleger KSKA Konferenz schweizerischer Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen KTI Kommission für Technologie und Innovation Kulturbotschaft Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes MEDIA Mesures pour Encourager le Développement de l’Industrie Audiovisuelle MSG Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Museen und Sammlungen des Bundes (Museums- und Sammlungsgesetz) NB Schweizerische Nationalbibliothek NBibG Bundesgesetz vom 18. Dezember 1992 über die Schweize- rische Nationalbibliothek (Nationalbibliotheksgesetz) NFA Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabentei- lung zwischen Bund und Kantonen NHG Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz
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NIKE Nationale Informationsstelle für Kulturgüter-Erhaltung Panorama 2011 Erhebung zur öffentlichen Literaturförderung in der Schweiz PRS Präsenz Schweiz RPG Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 RTVG Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SSchG Schweizerschulengesetz vom 21. März 2014 SECO Staatssekretariat für Wirtschaft SGKGS Schweizer Gesellschaft für Kulturgüterschutz SHS Schweizer Heimatschutz SIA Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIKJM Schweizerisches Institut für Kinder- und Jugendmedien SINY Swiss Institute New York SJW Schweizerisches Jugendschriftenwerk SKK Städtekonferenz Kultur SKR Schweizer Verband für Konservierung und Restaurierung SLA Schweizerisches Literaturarchiv SNM Schweizerisches Nationalmuseum SPACE Supporting Performing Arts Circulation in Europe SpG Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landesspra- chen und die Verständigung zwischen den Sprachgemein- schaften (Sprachengesetz) SR Systematische Sammlung des Bundesrechts SRG Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SSV Schweizerischer Städteverband UNESCO Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wis- senschaft und Kultur VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport VMS Verband der Museen der Schweiz WBK-N Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates ZEWO Schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen
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Botschaft
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Kulturpolitische Ausgangslage
1.1.1 Einleitung
Die Totalrevision der Bundesverfassung im Jahr 1999 stellt eine wichtige Wegmarke in der rund 130-jährigen Geschichte der Kulturpolitik des Bundes dar, welche mit dem Bundesbe- schluss für den Schutz historischer Denkmäler (1886) sowie mit der Gründung des Schwei- zerischen Landesmuseums (1890) und der Schweizerischen Landesbibliothek (1895) be- gann. Mit Artikel 69 der Bundesverfassung1 (BV) erhielten verschiedene bis dahin lediglich auf Bundesbeschlüssen beruhende Fördertätigkeiten des Bundes im Rahmen der Totalrevisi- on erstmals eine eigenständige Verfassungsgrundlage. Zur Umsetzung des neuen Verfas- sungsartikels wurde unter Federführung des Bundesamtes für Kultur (BAK) der Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz2 (KFG) erarbeitet. Das Parlament verabschiedete das KFG am 11. Dezember 2009. Das neue Gesetz trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Das KFG definiert die Aufgaben des Bundes in der Kulturförderung und regelt die Zustän- digkeiten zwischen dem BAK und der Kulturstiftung Pro Helvetia sowie die Finanzierung und Steuerung der Kulturpolitik des Bundes neu: – In Bezug auf die Finanzierung und Steuerung der Aktivitäten des Bundes im Kultur- sektor sieht das KFG ein neues gemeinsames Steuerungsinstrument vor: Nach Arti- kel 27 KFG unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung für jeweils vier Jah- re eine Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes (Kulturbotschaft). Die Kulturbotschaft bestimmt für diese Periode jeweils die Schwerpunkte der Förderung in sämtlichen Bereichen, also auch in den spezialge- setzlichen Kulturbereichen wie Film oder Heimatschutz und Denkmalpflege. Nicht Teil der Kulturbotschaft sind dagegen nach dem Willen des Gesetzgebers die kultu- rellen Tätigkeiten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenhei- ten (EDA) sowie der Schweizerischen Nationalbibliothek (NB). Zur Gesamtsteue- rung der Kulturpolitik des Bundes sieht das KFG vor, dass das BAK die Aktivitäten aller Bundesakteure koordiniert (Art. 29 Abs. 1 KFG). – Im Rahmen der neuen Aufgabenteilung überantwortete der Gesetzgeber folgende bisherige Aufgaben des BAK an Pro Helvetia: Nachwuchsförderung, Vertretung der Schweiz an Länderbiennalen und -quadriennalen, Beiträge an Medienkunstprojekte, Förderung der Fotografie sowie Beiträge an Buchmessen im Ausland. Im Gegenzug überliess der Gesetzgeber folgende bisherigen Aufgaben der Pro Helvetia dem BAK: Finanzhilfen an Swiss Films, Verlagsförderung, Unterstützung kultureller Grossver- anstaltungen mit Breitenwirkung, Organisation und Finanzierung von Symposien und ähnlichen Anlässen schwerpunktmässig zur Kulturpolitik. Darüber hinaus enthält das KFG auch verschiedene materielle Änderungen in der Kulturför- derung des Bundes, die in der Förderperiode 2012–2015 erstmals zum Tragen kamen. Zu den wichtigsten Änderungen zählen folgende Bestimmungen:
7 Kulturfinanzierung durch die öffentliche Hand, einsehbar unter: www.bfs.admin.ch Themen > 16 - Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport > Kultur > Kulturfinanzierung > Indikatoren. 8 Anfang 2008 wurde beim Bund eine neue Finanzstatistik eingeführt. Vergleiche mit den vorherge- henden Jahren sind daher nur begrenzt möglich. 9 Vgl. im Detail die Ausführungen in der Kulturbotschaft 2012–2015: BBl 2011 2987
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Weiteren die Lotterien. Das Lotteriegesetz schreibt vor, dass deren Erträge zwingend zu- gunsten von gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken zu verwenden sind. Den Kantonen fliessen aus den in der Schweiz bewilligten Lotterien und Wetten auf diese Weise jährlich Gelder in der Höhe von über 500 Millionen Franken zu, die von der jeweils zuständigen kantonalen Instanz (Regierungsrat, Parlament, Amt, Verteilkommission) unter anderem zur Förderung kultureller Vorhaben ausgeschüttet werden. Kulturförderung durch Private ist für die Schweizer Kulturlandschaft von eminenter Wichtigkeit. So gibt es in der Schweiz über 12 500 gemeinnützige Stiftungen mit geschätzten 40 Milliarden Franken Stiftungsvermögen. Kultur gehört dabei neben Bildung und Forschung, Gesundheitswesen und Sozialdiensten zu den wichtigsten Förder- und Aktivitätsbereichen dieser Stiftungen.10 Der Bundesrat erachtet die Zusammenarbeit zwischen Bund und privaten beziehungsweise halbstaatlichen Kulturförderinstanzen als sinnvoll und wichtig. Die Kulturinstitutionen des Bundes haben in der Förderperiode 2012–2015 ihre bestehenden Partnerschaften mit diesen Akteuren fortgesetzt und neue Kooperationen aufgebaut (vgl. für Beispiele Ziff. 2).
1.2 Evaluation der Kulturbotschaft 2012–2015
Nachfolgend nimmt der Bundesrat eine Evaluation der Förderperiode 2012–2015 vor. Die Bewertung beschränkt sich dabei auf übergeordnete Aspekte, die alle Kulturakteure des Bundes und alle Förderbereiche betreffen. Bereichsspezifische Evaluationen finden sich in Kapitel 2 der Botschaft: – Mittelfristige Steuerung: Bis zum Inkrafttreten des KFG verabschiedete das Parla- ment die Budgets der verschiedenen Kulturförderungsbereiche (mit Ausnahme von Pro Helvetia) grundsätzlich jeweils für ein Jahr im Rahmen des Voranschlags des Bundes. Diese sektorielle und kurzfristige Betrachtung machte eine Gesamtsteu- erung der Kulturpolitik des Bundes schwierig. Die Zusammenfassung aller Förderak- tivitäten in eine gemeinsame Finanzierungsvorlage für eine vierjährige Förderperio- de hat sich nach Ansicht des Bundesrates sehr bewährt. Sie bringt erstens eine erhöhte Planungssicherheit und erlaubt es zweitens besser als bisher, Herausforde- rungen zu erkennen, eine Gesamtstrategie zu definieren und Prioritäten zu setzen. – Koordination der Bundesakteure: Vor dem Hintergrund der angestrebten nationalen Kulturpolitik ist es unentbehrlich, dass das BAK seine Funktion als Koordinator aller Bundesaktivitäten ausfüllt. – Neue Aufgabenteilung zwischen BAK und Pro Helvetia: Die neue Aufgabenteilung zwischen BAK und Pro Helvetia hat sich in verschiedenen Aspekten bewährt: Sie er- laubte aus Sicht der Akteure, deren Profil als Förderstelle der Kulturarbeit im Aus- land (Pro Helvetia) respektive des Films (BAK) zu stärken.11 Die neue Aufga- benteilung ist zudem klarer für die Gesuchsteller und daher adressatenfreundlicher. Offene Fragen in Bezug auf den Vollzug der neuen Aufgabenteilung auf Fachebene konnten zwischen Pro Helvetia und BAK geklärt werden. In der konkreten Umsetzung wird die Aufgabenteilung weiterhin auf ihr Optimierungspotenzial hin geprüft.
10 Georg von Schnurbein: Der Schweizer Stiftungssektor im Überblick – Daten, Tätigkeiten und Recht, Basel 2009, S. 35ff. 11 Vertretung der Schweiz an den Länderbiennalen (Kunst, Architektur und Theater) sowie an den Buchmessen im Ausland neu bei Pro Helvetia. Unterstützung von SwissFilms neu beim BAK.
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– Kooperation mit staatlichen Partnern: Artikel 5 KFG verpflichtet den Bund, in der Kulturpolitik mit den Kantonen, Städten und Gemeinden zusammenzuarbeiten. Die- se neue Bestimmung bildet die Grundlage für die Vereinbarung zum «Nationalen Kulturdialog», welche die staatlichen Partner am 25. Oktober 2011 abschlossen. Die Vereinbarung hat namentlich zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Staats- ebenen zu verstärken, den Informationsaustausch zu verbessern, die Tätigkeiten der verschiedenen Staatsebenen besser aufeinander abzustimmen und gemeinsame Kul- turprojekte zu lancieren. Zur Erreichung dieser Ziele haben der Bund, die Kantone, die Städte und die Gemeinden für die Jahre 2012–2013 sowie 2014–2015 je ein Arbeits- programm definiert, das konkrete Themen zur gemeinsamen Bearbeitung und Lösungs- findung festhält (z. B. Kulturstatistik der öffentlichen Kulturausgaben). Die bisher im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs» erzielten Ergebnisse sind positiv zu bewerten. Angesichts der gesellschaftlichen Trends (vgl. Ziff. 1.4), welche die Kulturpolitik in der Schweiz und deren Akteure gleichermassen vor neue Herausforderungen stellen, sind der Dialog und die Kooperation nach Ansicht des Bundesrates weiter zu intensi- vieren. Insbesondere ist in verschiedenen Bereichen eine abgestimmte und koordinierte Förderpolitik anzustreben (vgl. Ziff. 1.5). – Kernziele der Kulturpolitik des Bundes: Wie bereits erwähnt, hat der Bundesrat in der Kulturbotschaft 2012–2015 erstmals sogenannte «Kernziele» der Kulturpolitik des Bundes definiert. Diese Kernziele waren in der parlamentarischen Beratung un- bestritten und sind auch aus heutiger Sicht als wichtige Ziele der Kulturpolitik des Bundes anzusehen. Allerdings waren die fünf Kernziele weder systematisch auf die gesetzlichen Grundlagen bezogen, noch liess sich daraus eine profilierte Förderpoli- tik ableiten. In der vorliegenden Botschaft werden daher die Kernziele aufgrund der bestehenden gesetzlichen Grundlagen inhaltlich ergänzt und daraus drei Handlungs- achsen abgeleitet, welche für die Kulturpolitik des Bundes längerfristig einen beson- deren Stellenwert erhalten sollen (vgl. Ziff. 1.6.1). – Transversale Themen: Die Definition transversaler Themen in der Kulturbotschaft 2012–2015 (vgl. Ziff. 1.1.1), zu deren Umsetzung alle Kulturakteure des Bundes durch geeignete Fördermassnahmen beitragen, basierte auf dem Gedanken, beson- ders drängende kulturelle Fragen für vier Jahre in den Brennpunkt der Kulturförde- rung des Bundes zu rücken. Obwohl die daraus abgeleiteten Massnahmen positiv zu bewerten sind, ist die Definition transversaler Themen im Rückblick zu hinterfragen: Aus inhaltlicher Sicht besteht ein gewisser Widerspruch darin, ein bestimmtes The- ma – wie etwa die Digitalisierung im Kulturbereich – als zentrale neue Herausforde- rung zu bezeichnen und dieser Herausforderung bloss mit einem zeitlich befristeten «Aktionsprogramm» zu begegnen. Erweisen sich Entwicklungen tatsächlich als wegweisend, so sind ihre Auswirkungen kaum auf vier Jahre beschränkt und können auch nicht mit zeitlich befristeten Massnahmen angegangen werden. So wurden etwa beim transversalen Thema «Kultur Digital» in der Förderperiode 2012–2015 ver- schiedenste Massnahmen an die Hand genommen.12 Die Herausforderungen der Di-
12 Als Beispiele: Das BAK organisierte ein Symposium «Post Digital Cultures» zum zeitgenössischen Kunstschaffen im digitalen Zeitalter in Zusammenarbeit mit dem Festival les Urbaines. Pro Helve- tia initiierte das dreijährige Impulsprogramm «Mobile. In touch with Digital Creation 2013–2015» mit Festivals, Ausstellungen und Konferenzen rund um Fragen der digitalen Kultur. Darin einge- schlossen ist auch die Ausschreibung für«Transmedia Projects» die in Zusammenarbeit mit dem BAK, den Solothurner Filmtagen und der Genfer Stiftung Focal 2013 lanciert wurde. Pro Helvetia stärkte weiter das künstlerische Schaffen im Bereich neuer Medien und Technologie mit einer Aus- schreibung für «Kooperationsprojekte digitale Kultur» und der Integration erster Fördermassnah- men für Digitalisierung in den klassischen Kunstdisziplinen.
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gitalisierung bleiben aber weiter bestehen. Aus den genannten Gründen wird die Förderung im Bereich der beiden bisherigen transversalen Themen «Lebendige Tra- ditionen» und «Kultur Digital» beim BAK und bei Pro Helvetia in Zukunft in die or- dentliche Fördertätigkeit überführt. Auf die Definition neuer zeitlich befristeter transversaler Themen wird dagegen verzichtet. Stattdessen will der Bundesrat die Kulturpolitik des Bundes auf drei Handlungsachsen ausrichten und diese längerfris- tig in den Fokus seiner Kulturpolitik stellen (vgl. Ziff. 1.6.1).
1.3 Akteure der Kulturpolitik des Bundes
Die Kulturpolitik und Kulturförderung des Bundes beruhen im Wesentlichen auf dem Zu- sammenspiel der vier Institutionen, welche diese Politik hauptsächlich umsetzen: das BAK, die Pro Helvetia, die Schweizerische Nationalbibliothek (NB) sowie das Schweizerische Nationalmuseum (SNM). Dabei hat jede dieser Institutionen ein klares Profil und einen gesetzlich definierten Tätigkeitsbereich. Für die Kulturarbeit im Ausland, die teilweise auch durch verschiedene Dienste des EDA bestritten wird, sei zusätzlich auf Ziffer 2.3 verwiesen.
1.3.1 Bundesamt für Kultur
Mitarbeitende: 81 Vollzeitstellen Jahresbudget (Voranschlag 2014): 172,5 Millionen Franken Das BAK ist nach Artikel 29 KFG die kulturpolitische Fachbehörde des Bundes. Es koordi- niert die Aktivitäten der Kulturakteure des Bundes und nimmt die im engen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutio- nellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Bereich der Kultur, die Ver- tretung des Bundes in nationalen Fachgremien und Arbeitsgruppen sowie – in Zusammenar- beit mit dem EDA – die Pflege internationaler politischer Beziehungen im Kulturbereich. Als Fachbehörde der Kulturpolitik des Bundes ist das BAK auch zuständig für die Erarbei- tung kulturpolitischer Grundlagen und Evaluationen. Seine Fördertätigkeit umfasst die fünf Bereiche Film, Kulturschaffen, Museen und Samm- lungen, Heimatschutz und Denkmalpflege sowie Kultur und Gesellschaft: Film Das BAK unterstützt die Filmproduktion sowie den Zugang zur Filmkultur (namentlich über Filmfestivals und das Kinderprogramm «Zauberlaterne») und trägt dazu bei, die Angebots- vielfalt in der Schweiz zu gewährleisten. Um das Fortbestehen des Schweizer Films zu si- chern, ist die Unterstützung des Bundes mit Produktions- und Vertriebsbeiträgen nötig. Das Filmangebot in den verschiedenen Landesteilen wird nicht nur durch Verleihfirmen garan- tiert, sondern auch hier stellt das BAK sicher, dass alle Regionen der Schweiz Zugang zu einem vielfältigen und qualitativ hochstehenden Filmangebot in den Kinos und an Filmfesti- vals haben. Kulturschaffen Das BAK setzt sich für die Förderung eines vielfältigen und qualitativ hochstehenden Kulturangebots ein. Die Kultur ist so vielfältig wie ihre Ausdrucksformen: Tanz, Theater, Musik, Literatur, Kunst und Design machen einen grossen Teil der kreativen Landschaft unse-
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res Landes aus. Das BAK geht mit seiner Förderpolitik auf die spezifischen Herausforderun- gen und aktuellen Entwicklungen der verschiedenen Kunstparten ein. Mit seiner Preis- und Auszeichnungspolitik würdigt es herausragende Leistungen in jeder Kultursparte. Es unter- stützt kulturelle Organisationen und stellt damit günstige Rahmenbedingungen für das Kul- turschaffen sicher. Schliesslich organisiert oder finanziert das BAK Diskussionen zu aktuel- len kulturpolitischen Themen. Museen und Sammlungen Das BAK betreibt vier bundeseigene Museen und mehrere bedeutende Sammlungen von Kunst- und Kulturobjekten (Klostermuseum St. Georgen in Stein am Rhein, Museum der Sammlung Oskar Reinhart «Am Römerholz» in Winterthur, Museo Vincenzo Vela in Ligor- netto und Museum für Musikautomaten in Seewen, Bundeskunstsammlung, Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung und weitere Sammlungen). Im Weiteren unterstützt das BAK in der Förderperiode 2012–2015 insgesamt dreizehn Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter mit Betriebsbeiträgen. Organisatorisch dem Bereich Museen und Sammlungen zugeordnet ist schliesslich die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, die mit dem Vollzug des Kulturgütertransfergesetzes vom 20. Juni 200313 (KGTG) betraut ist, in Kraft seit dem 1. Juni 2005. Die Fachstelle bekämpft den illegalen Handel mit Kulturgütern und fördert den Erhalt des beweglichen kulturellen Erbes. Sie kontrolliert die Einhaltung der Sorgfaltspflichten beim Kunsthandel und Auktionswesen, unterstützt die Zollbehörden und fördert durch die Gewährung von Rückgabegarantien den Austausch von Kunstwerken. Heimatschutz und Denkmalpflege Das BAK ist die Fachstelle des Bundes für Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz. Es unterstützt im Verbund mit den Kantonen Erhaltung, Erwerb, Pflege, Erforschung und Dokumentation von archäologischen Stätten, Denkmälern und Ortsbildern. Als Fachbehörde des Bundes prüft das BAK, ob die Erfordernisse von Denkmalpflege, Archäologie und Orts- bildschutz bei Bundesaufgaben erfüllt werden und erstellt Fachgutachten im Zusammenhang mit Objekten unter Bundesschutz. Das BAK unterhält im Weiteren ein Netzwerk unabhängi- ger Expertinnen und Experten für die Bereiche Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbild- schutz und erarbeitet Grundlagen von gesamtschweizerischem Interesse. Das BAK ermög- licht damit allen Kantonen den Zugang zu den neusten Erkenntnissen der Denkmalpflege. Kultur und Gesellschaft Das BAK engagiert sich für die Anerkennung und die Aufwertung aller Kulturen in der Schweiz und fördert die kulturelle Teilhabe. Es ist eine zentrale Aufgabe des BAK, die sprachliche und kulturelle Vielfalt der Schweiz zu wahren und weiterzuentwickeln sowie die Begegnung zwischen den einzelnen Sprach- und Kulturgemeinschaften und den gesellschaft- lichen Zusammenhalt zu fördern. Das BAK ist auf Bundesebene ausserdem zuständig für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland, für die Unterstützung der Schweizer Fahrenden, für die Leseförderung, für die musikalische und kulturelle Bildung sowie für die Förderung der Laienkultur.
13 SR 444.1
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1.3.2 Pro Helvetia
Mitarbeitende: 68 Vollzeitstellen (davon 43 in der Schweiz und 25 im Ausland verteilt auf 7 Länder) Jahresbudget (Voranschlag 2014): 35,4 Millionen Franken Pro Helvetia wurde 1939 als öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes gegründet. In Ergän- zung zur Fördertätigkeit von Kantonen und Städten fördert die Stiftung das künstlerische Schaffen der Schweiz in seiner ganzen Vielfalt, macht das Schweizer Kunst- und Kultur- schaffen im In- und Ausland bekannt, pflegt den Austausch zwischen den Kulturen und setzt sich für die Kunstvermittlung ein. Zudem unterstützt sie Vorhaben, die besonders innovativ und geeignet sind, neue kulturelle Impulse zu setzen. Pro Helvetia führt Aussenstellen in sieben Ländern, unterhält den Kontakt zu Veranstaltern weltweit und berät Kulturschaffende wie Kulturbehörden (z. B. Botschaften, Präsenz Schweiz u. a.). Pro Helvetia ist mit Ausnahme des Films in allen künstlerischen Disziplinen tätig. Sie unter- stützt Vorhaben von der Bildenden Kunst über Fotografie, Design, Architektur, Literatur, klassische zeitgenössische Musik, Jazz, Pop, Tanz und Theater bis hin zu interaktiven digita- len Medien, Comics und der Volkskultur. Bei den rund 3 500 Unterstützungsanträgen pro Jahr, wird streng selektioniert: Ausgewählt werden nur Vorhaben mit nationaler bzw. inter- nationaler Ausstrahlung. Die Verknüpfung von Inland- und Auslandförderung – eine der grossen Stärken der Schweizer Förderpolitik im Vergleich zu anderen Ländern – ermöglicht es Pro Helvetia eine effektive und kohärente Förderung zu leisten. Die Stiftung trägt so massgeblich dazu bei, dass jährlich weltweit rund 3 000 Schweizer Kulturereignisse in über 90 Ländern stattfinden. Hinzu kommen gut 1 000 kulturelle Projekte in allen Sprachregionen der Schweiz, die mit Unterstützung von Pro Helvetia realisiert werden können. Pro Helvetia hat in den vergangenen Jahren die strategischen Ziele des Bundesrates erfüllt. Was die Kosteneffizienz betrifft konnte sie trotz der Integration von neuen Aufgaben die administrativen Kosten von 14,7 Prozent (2011) auf rund 12 Prozent (2013) senken. Der Auftrag von Pro Helvetia als autonome Stiftung umfasst folgende Bereiche: Nachwuchs Die Nachwuchsförderung schliesst an die Ausbildung an und dient dem Erwerb und der Vertiefung der beruflichen Erfahrung. Sie umfasst drei Aspekte: Identifikation der Talente, Entfaltung ihres Potenzials und Konfrontation mit einer kritischen Öffentlichkeit. Um den Talenten den Schritt ins professionelle Kunstschaffen zu ermöglichen, hat Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnerinstitutionen im In- und Ausland verschiedene För- dermassnahmen entwickelt. Diese reichen von Residenz- und Coachingprogrammen über Promotionsmassnahmen bis hin zu Beiträgen an öffentliche Präsentationen und Plattformen, die jungen Talente international vernetzen. Künstlerisches Schaffen Werk- und Projektbeiträge führen die Nachwuchsförderung fort und werden von der Stiftung an Kulturschaffende gewährt, die sich national durchgesetzt haben. Werkbeiträge gewähr- leisten die Kontinuität des künstlerischen Schaffens und tragen dazu bei, dass qualitativ hochstehende Werke entstehen, die nachher erfolgreich im In- und Ausland verbreitet wer- den können. Die Stiftung unterstützt das künstlerische Schaffen in erster Linie mittels Werkbeiträgen an Komponistinnen und Komponisten bzw. an Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie durch
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Produktionsbeiträge an Theater-, Musik- und Tanzensembles und an Projekte, die sich künst- lerisch mit neuen Medien und digitalen Technologien auseinandersetzen. Austausch im Inland Pro Helvetia fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz durch die Unter- stützung von kulturellen Projekten und Veranstaltungen, welche zur Verständigung zwischen regionalen, sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften beitragen. Dazu gehören Projekt- beiträge an Tourneen, Lesungen, Konzertreihen, Ausstellungen, Festivals sowie mehrjährige Leistungsvereinbarungen, beispielweise mit renommierten Schweizer Jazzfestivals. Zudem greift Pro Helvetia gesellschaftlich und kulturpolitisch relevante Themen im Inland auf wie beispielsweise die kulturelle Vielfalt oder die Digitale Kultur. Kulturaustausch mit dem Ausland Die Verbreitung von Schweizer Kunst und Kultur weltweit ist eine der Kernaufgaben von Pro Helvetia. Sie spricht Beiträge an Veranstaltungen rund um den Globus, setzt Massnah- men zur internationalen Promotion um und finanziert Schweizer Länderauftritte an internati- onalen Grossanlässen wie Kunstbiennalen oder Buchmessen. Eine Schlüsselrolle bei der aktiven Verbreitung des Schweizer Kunstschaffens spielen die Aussenstellen der Stiftung. Pro Helvetia betreibt ein Schweizer Kulturzentrum in Paris (Centre culturel suisse de Paris), beteiligt sich finanziell an den Kulturprogrammen des Schweizer Instituts in Rom (Istituto Svizzero di Roma), des Swiss Institute in New York, des Palazzo Trevisan in Venedig sowie von Swissnex in San Francisco und betreibt eigene Verbindungsbüros in Kairo, Johannes- burg, New Delhi und Shanghai. Zur Erschliessung neuer Märkte initiiert Pro Helvetia regel- mässig internationale Austauschprogramme. Jüngstes Beispiel ist das Programm «Swiss Made in Russia» (2013 bis 2015). Mit www.swissartsselection.ch führt Pro Helvetia eine laufend aktualisierte Promotionsplattform mit mehr als 100 aktuellen, tourneebereiten Schweizer Kulturproduktionen und schafft so eine Vorselektion und Angebotsübersicht für die diplomatischen Vertretungen der Schweiz und für Veranstalter im In- und Ausland. Kunstvermittlung Im Bereich der Kunstvermittlung trägt Pro Helvetia zur Weiterentwicklung der in der Schweiz noch jungen Vermittlungspraxis bei. Sie fördert Projekte, die gesamtschweizeri- schen Beispielcharakter haben oder solche, die verschiedene Sprachregionen der Schweiz einbeziehen. Die Stiftung unterstützt Vermittlungsvorhaben, die das Publikum für eine ei- genständige Auseinandersetzung mit den Künsten gewinnen und ihm so künstlerische Werke und Darbietungen näherbringen.
1.3.3 Schweizerische Nationalbibliothek
Mitarbeitende: 126 Vollzeitstellen Jahresbudget (Voranschlag 2014): 35,4 Millionen Franken Die 1895 gegründete Schweizerische Nationalbibliothek (NB) hat die Aufgabe, gedruckte oder digitale Informationen, die einen Bezug zur Schweiz haben, zu sammeln, zu erschlies- sen, zu erhalten und zu vermitteln. Die Grundlage für ihre Tätigkeit bildet das NBibG. Im Rahmen der Internationalen Vereinigung der Nationalbibliotheken stellt die NB sicher, dass die schweizerischen Publikationen der nationalen und internationalen Forschung zur Verfü- gung stehen und das schweizerische Schrifttum langfristig und sicher aufbewahrt und erhal-
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ten bleibt. Darüber hinaus kommt der NB eine wichtige Rolle für die Aufbewahrung von Dokumenten zur schweizerischen Identität zu. Sie arbeitet eng mit den Kantons- und Uni- versitätsbibliotheken in der Schweiz zusammen und im Ausland insbesondere mit den euro- päischen Nationalbibliotheken. Die NB ist eine Organisationseinheit des BAK. Seit 2006 wird sie mittels Leistungsauftrag und Globalbudget als sogenanntes FLAG-Teilamt geführt. Sie umfasst hauptsächlich zwei Bereiche: – Sammlungen, mit den Teilbereichen Erwerbung, Erschliessung, Erhaltung; – Nutzung, mit den Teilbereichen Ausleihe, Beratung, Vermittlung. Diese beiden Bereiche entsprechen den Hauptaufgaben der NB, die im Rahmen des mehrjäh- rigen Leistungsauftrags durch den Bundesrat definiert werden. Auf diesem Leistungsauftrag beruht die jährliche Leistungsvereinbarung mit dem BAK sowie die Zuweisung des Budgets. Schweizerische Tondokumente werden von der Schweizer Nationalphonothek (Fonoteca) gesammelt, erschlossen, vermittelt und dauerhaft archiviert. Die Fonoteca ist eine privat- rechtliche Stiftung mit Sitz in Lugano. Ihre Sammlungen haben einen engen Bezug zur Ge- schichte und Kultur der Schweiz und umfassen sowohl musikalische wie gesprochene Do- kumente. Die Leistungen der Fonoteca werden im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit der NB festgelegt. Das NBibG sieht jährliche Beiträge für die Finanzierung der Fonoteca vor (vgl. Ziff. 2.2.4). Sammlungen Die Sammlungen der NB umfassen über fünf Millionen Dokumente. Die grösste Sammlung ist die Helvetica-Sammlung, die aus rund 4 Millionen schweizerischen Publikationen be- steht, überwiegend in gedruckter Form. Weitere wichtige Spezialsammlungen sind: – das Schweizerische Literaturarchiv (SLA) mit über 330 Archiven und Nachlässen von Schweizer Autorinnen und Autoren sowie ausländischen Autorinnen und Auto- ren mit einem Bezug zur Schweiz; – die Graphische Sammlung, zu der auch das Eidgenössische Archiv für Denkmalpfle- ge gehört, mit 1,4 Millionen graphischen Blättern, Fotografien, Plakaten, Plänen, Postkarten und weiteren Bildarchiven; – das Centre Dürrenmatt Neuchâtel (CDN), wo sich das bildnerische Werk Friedrich Dürrenmatts befindet und vermittelt wird.. Die NB ist von Gesetz wegen verpflichtet, Helvetica unabhängig vom Trägermaterial zu sammeln und langfristig zu erhalten, also auch digitale Publikationen. Seit 2001 sammelt die NB auch Dokumente, die lediglich in digitaler Form im Internet oder auf Trägermedien publiziert sind. Diese Sammlung von e-Helvetica umfasst mittlerweile 1,9 TB an Daten. Bei der Langzeitarchivierung digitaler Publikationen hat die NB im Bereich der Webseiten eine Führungsrolle in der Schweiz übernommen, die auch von anderen Institutionen, nicht zuletzt den Kantonsbibliotheken, anerkannt wird. Nutzung Die NB steht allen Personen während wöchentlich 52 Stunden vor Ort und jederzeit im In- ternet offen. Die Hauptnutzerinnen und -nutzer der NB sind Studierende, Forschende der Geschichts-, Literatur- und Kunstwissenschaft sowie Bibliotheksfachleute. Die NB ist be- strebt, ihre Leistungen für die wichtigsten Nutzergruppen ständig zu verbessern, insbesonde- re im Bereich der Digitalisierung gedruckter Dokumente. Dies erlaubt, Dokumente ortsu-
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nabhängig und direkt am Bildschirm zu konsultieren. Bei ihren Digitalisierungsprojekten verfährt die NB nach einer strikten Auswahl. Digitalisiert wird das, was den Anspruchsgrup- pen am meisten nützt. Die Schwerpunkte der Digitalisierung liegen auf der Schweizer Ta- gespresse sowie auf Fachzeitschriften, Plakaten, Fotoportraits, grafischen Blättern und Bil- dern der Sammlung Gugelmann (Schweizer Kleinmeister), der Sammlung Friedrich Dürrenmatt sowie einer Auswahl an Nachlässen aus dem SLA. 4,6 ‰ der allgemeinen Sammlung sind bereits online zugänglich, d.h. rund 10 Millionen Seiten, davon rund 5,6 Millionen Seiten aus der Presse, 2,9 Millionen Seiten aus Zeitschriften, 1,3 Millionen Seiten aus Monografien. Eine andere Form der Erschliessung wurde für das Quellenmaterial des SLA gewählt. Aus- gewählte Bestände werden vom SLA in Kooperation mit Partnerinstitutionen erforscht, die Ergebnisse werden publiziert. Dieser Ansatz hat die Nachfrage nach den Archiven und Nachlässen des SLA deutlich steigen lassen. Als nationale Institution beschränkt sich die NB nicht darauf, ein wissenschaftliches Publi- kum zu bedienen. Sie organisiert im CDN Neuchâtel oder in Bern regelmässig Ausstellun- gen und Veranstaltungen zu aktuellen Fragen im Kontext der ihrer Sammlungen. . Die NB veranstaltet ferner verschiedene Anlässe (Abendveranstaltungen, Lesungen, Kolloquien, Tagungen), die sich an die breite Öffentlichkeit oder an ein Fachpublikum richten.
1.3.4 Schweizerisches Nationalmuseum
Mitarbeitende: 130 Vollzeitstellen Bundesbeiträge (Voranschlag 2014): 26,1 Millionen Franken Die historisch und kulturhistorisch ausgerichteten Museen des Bundes – das Landesmuseum Zürich, das Château de Prangins, das Forum Schweizer Geschichte Schwyz – sowie das zugehörige Sammlungszentrum in Affoltern am Albis bilden die Museumsgruppe des SNM. Das SNM ist seit dem 1. Januar 2010 eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die organisations- rechtlich dem EDI angegliedert ist. Ihre Museen haben gemäss Artikel 4 des Museums- und Sammlungsgesetzes vom 12. Juni 200914 (MSG) die Geschichte der Schweiz darzustellen, sich mit der vielfältigen Identität der Schweiz auseinanderzusetzen, und sie haben ein Kom- petenzort zu sein für Konservierung, Konservierungsforschung und Sammlungs- bzw. De- potlogistik. Vor der Überführung in die neue Rechtsform betrug der Bundesbeitrag an das SNM 26,6 Millionen Franken im Jahr 2008 und mit den Sonderaufwendungen für das Pro- jekt «Neues Landesmuseum» im Jahr 2009 28,5 Millionen Franken. Nach der Auslagerung wurden die Beiträge auf 26,5 Millionen Franken im Jahr 2010, auf 25,4 Millionen Franken im Jahr 2011 und schliesslich auf 25,2 Millionen Franken im Jahr 2012 veranschlagt. Die Museen des SNM sind ein Anziehungspunkt für unterschiedliche Besuchergruppen, die an geschichtlichen Fragen und ihrer Verknüpfung mit der Gegenwart interessiert sind. Betrieb SNM Das SNM hat in den zurückliegenden Jahren seinen gesetzlichen Auftrag und die strategi- schen Ziele des Bundesrates erfüllt. Als Führungsinstrumente führte das SNM infolge der neuen Gesetzgebung neben der mehrjährigen Finanzplanung, dem Personal- und Risikore- porting, einer Kosten-Leistungs-Rechnung sowie dem internen Kontrollsystem so genannte
14 SR 432.30
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Quartals-Forecasts ein. Dieser Forecast umfasst neben der Detailplanung von Kosten und Erlösen ebenso ein Liquiditätscontrolling und einen Investitionsplan. Nachdem die städtische und insbesondere die kantonale Bevölkerung Zürichs mit deutlichen Mehrheiten den Standortbeiträgen zur Erweiterung des Landesmuseums zugestimmt hatten und die Teilfinanzierung über Drittmittel gesichert war, konnte im Jahr 2012 der Spatenstich und ein Jahr darauf die Grundsteinlegung in Anwesenheit der Vertreter von Bund, Kanton und Stadt feierlich begangen werden. Sammlung SNM Das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis, ein ehemaliges Zeughaus des VBS, beher- bergt heute die grösste kulturhistorische Sammlung der Schweiz mit rund 840 000 Objekten. Auf einer Fläche von rund 25 000 m2 befinden sich Depots, Werkstätten und Labors für eine einzigartige Sammlung von Handwerk und Kunsthandwerk von der Urgeschichte bis in die Gegenwart. Die Sammlungen sichern das materielle und immaterielle Erbe und bilden die Quellen und den Ausgangspunkt der Forschungs- und Ausstellungstätigkeit des SNM. Ent- scheidungsgrundlage für Neuzugänge ist ein jährlich aktualisiertes Sammlungskonzept. Es erfasst die Bestände, beschreibt ihre Potenziale, bestimmt die zu sammelnden Zeitspannen und definiert die Strategien zur Erweiterung der Bestände. Für das 19. und 20. Jahrhundert sind die Traditionsbestände Textilien, Möbel sowie Grafik und Fotografie gezielt erweitert worden, auch im Rahmen von Kooperationen mit kantonalen Archiven, Industrieverbänden und privaten Sammlungen. Für die Sicherstellung der Repräsentativität des Bestands «Zeit- zeugen» dienen Haushaltsstatistiken und Trendanalysen als Grundlage. Ausstellungen SNM Die Ausstellungspolitik, die vorsieht, zwischen Ausstellungsreihen zur Sammlung und sol- chen zum historischen Kontext aktueller Themen abzuwechseln, beinhaltet neben Wechsel- ausstellungen auch die Einrichtung von Dauerausstellungen zur Schweizer Geschichte. Wäh- rend das Landesmuseum Zürich die politische Geschichte und die Wirtschaftsgeschichte vor allem in der Neuzeit thematisiert, präsentiert das Forum Schweizer Geschichte Schwyz in der Zentralschweiz die Vorgeschichte der alten Eidgenossenschaft und die Entstehung von Landsgemeinden. Die auch zur Geschichte der Schweiz gehörenden feudalen Strukturen, etwa in den Herrschaftsgebieten Berns, zeigt das Château de Prangins im Kanton Waadt an- hand der Dauerausstellung über das Leben des Barons von Prangins und seiner Familie auf ihrem Schloss über drei Generationen hinweg. In den letzten Jahren konnte die Museums- gruppe einen erfreulichen Besucherzuwachs verzeichnen. Dank der neuen Ausstellungspro- grammierung ist die Attraktivität der Häuser stark gestiegen. Es gelang, neue Besuchergrup- pen anzusprechen sowie die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zu steigern. Forschungs- und Bildungskooperationen Projekte in den Bereichen Konservierungsforschung und Objektanalyse werden regelmässig zusammen mit Institutionen des In- und Auslands ausgeführt. Diese Kooperationen stellen die internationale Vernetzung des SNM sicher und ermöglichen eine partnerschaftliche Fi- nanzierung von Forschungsvorhaben. So entstanden Ausstellungskooperationen mit dem Victoria and Albert Museum London, dem Castello del Buonconsiglio Trento oder dem ModeMuseum Antwerpen. Für Hochschulen werden ferner Ausbildungsmodule über Kul- turgüterhaltung und Museologie angeboten, und Studierende aus dem In- und Ausland wer- den in praxisorientierten Programmen und im Rahmen ihrer Bachelor- und Masterarbeiten ausgebildet und betreut.
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Ein zentrales Anliegen des SNM ist es, Lehrkräfte aller Schulstufen sowie Kinder und Ju- gendliche darin zu unterstützen, einen Zugang zur Geschichte der Schweiz und damit zur eigenen Geschichte zu finden. Über 2 260 Schulklassen haben im Jahr 2012 die Ausstellun- gen des SNM besucht. Die Zusammenarbeit mit dem Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer und den Pädagogischen Hochschulen stützt die Museumspädagogik des SNM. Mit dem VBS besteht eine Kooperation im Rahmen der militärischen Ausbildung. Partner- schaften mit der Pro Senectute oder Procap Schweiz – für Menschen mit Handicap ermögli- chen einen Zugang expliziter Zielgruppen zu Geschichte.
1.4 Umfeldanalyse
Als Gesellschaftspolitik verstanden kann die Kulturpolitik einen eigenen Beitrag und eigene Antworten zur Bewältigung und zur positiven Nutzung der tiefgreifenden gesellschaftlichen Entwicklungen leisten. Die Achsen dieser Transformationsprozesse werden von der Zu- kunftsforschung als Megatrends bezeichnet, als grosse gesellschaftliche Veränderungspro- zesse, die weltumspannend und über Jahrzehnte wirken. Die folgende Umfeldanalyse dient dazu, ausgehend von Megatrendinformationen wichtige Herausforderungen für die künftige Kulturpolitik abzuleiten. Welche Megatrends für die Kulturpolitik massgeblich sind, ist naturgemäss eine Wertungs- frage. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass für die zukünftige Ausgestaltung der Kulturpolitik des Bundes namentlich die folgenden fünf Trends von strategischer Bedeutung sind: – Die Globalisierung führt zu einem beschleunigten und verstärkten Austausch von Kapital, Gütern, Menschen und Informationen. Die Welt wird multipolarer, die Mo- bilität nimmt zu. Kunst- und Kulturschaffende stehen in einem weltweiten Austausch und die Bedeutung bilateraler und multilateraler Zusammenarbeit wächst. Kulturun- ternehmen (Verlage, Filmproduzenten usw.) sowie Kulturschaffende müssen im in- ternationalen Wettbewerb um Finanzierung, Aufmerksamkeit und Konsumenten be- stehen. In den Bereichen Kultur, Medien und Unterhaltung wächst der Druck auf kleinere Akteure. Dieser Trend kann zu einer Reduktion kultureller Ausdrucksfor- men und Angebote führen und stellt somit eine Herausforderung für die Wahrung der kulturellen Vielfalt dar. – Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung werden im Informations- und Kommu- nikationszeitalter analoge Informationsträger durch digitale Informationsträger er- gänzt und teilweise ersetzt. Neue Vertriebskanäle beeinflussen nachhaltig die Produk- tion sowie den Absatz von Kulturgütern. Insbesondere im Musik-, Literatur- und Filmbereich ist die gesamte Verwertungskette im Umbruch. Gleichzeitig ändert sich das Verhalten der Konsumenten beispielsweise in Bezug auf die Ansprüche an eine zeit- und ortsungebundene Verfügbarkeit textbasierter und audiovisueller Inhalte. Mit den technischen Neuerungen verbinden sich auch Chancen: Es entstehen neue künst- lerische Formate (wie beispielsweise transdisziplinäre Projekte) sowie hochinnovative Dienstleistungen. Kleinere Produzenten können die kostengünstigen Wege der digita- len Distribution nutzen und auf diese Weise Nischenmärkte besetzen. Schliesslich er- weitern neue technische Errungenschaften auch die Möglichkeiten zur Teilnahme am Kulturleben (z. B. Selbstverlage, Kulturblogs). – Der demografische Wandel äussert sich in der Schweiz in einer höheren Lebenser- wartung (Alterung der Gesellschaft) sowie in einem wachsenden Anteil von Ein- wohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund. Folgen davon sind ein ge-
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nerelles Bevölkerungswachstum sowie eine zunehmende Heterogenität oder sogar Fragmentierung der Gesellschaft. In der Schweiz leben heute immer mehr Menschen von beispielsweise unterschiedlicher Sprache, Religion, Kultur und Nationalität. Diese Entwicklung stellt eine Herausforderung für den gesellschaftlichen Zusam- menhalt und die Verständigung zwischen den verschiedenen sprachlichen und kultu- rellen Gemeinschaften der Schweiz dar. – Die Individualisierung verstärkt sich namentlich aufgrund höherer Einkommen, stei- gendem Bildungsniveau sowie einer Zunahme verfügbarer Freizeit in den letzten Jahrzehnten. Die klassischen Sinnstiftungsinstanzen (Kirche, Staat, politische Partei- en, Leitmedien usw.) verlieren ihre Dominanz bei der Wertevermittlung. In der «Mul- tioptionsgesellschaft» entsteht eine neue Vielfalt von Lebensformen. Das Kulturpub- likum wird dabei stets heterogener und die Erwartungen und Ansprüche an das Kulturangebot divergieren immer stärker. Das in traditionellen Selbstgewissheiten eingebundene Kulturpublikum hat sich zu einem heterogenen Publikum mit schwer vorhersehbarem Kulturverhalten und -geschmack entwickelt. Das Kulturangebot steht dabei auch verstärkt in Konkurrenz zu anderen Freizeitangeboten. – Die Urbanisierung führt zur Abnahme der Anzahl Gemeinden sowie zu immer grösse- ren Agglomerationen. Nur noch rund 25 Prozent der Schweizer Bevölkerung leben heute in ländlichen Gemeinden. Die Städte erleben eine Renaissance als Lebensorte sowie als Ballungsräume der Kreativwirtschaft. Das Kulturangebot auf dem Land nimmt dagegen tendenziell ab. Entwicklungsdruck und Zersiedelung gefährden die ge- stalterische Qualität der gebauten Umwelt. In Siedlungsgebieten erhöhen Verdichtung und energetische Sanierung den Druck auf historische Bauten und Anlagen sowie auf das archäologische Erbe und stellen eine Herausforderung für die Baukultur dar. Mit welchen konkreten Massnahmen der Bund auf die mit den dargelegten Trends verbun- denen Herausforderungen antwortet, wird in Ziffer 1.6 allgemein sowie für die jeweiligen Kultursparten spezifisch in Ziffer 2 aufgezeigt.
1.5 Ansätze zu einer nationalen Kulturpolitik
Die unter Ziffer 1.4 beschriebenen Entwicklungen stellen die Schweizer Kulturpolitik vor Herausforderungen, welche alle Staatsebenen gleichermassen betreffen und gemeinsame Antworten erfordern: Megatrends stellen tiefgreifende gesellschaftliche Entwicklungen dar und bringen fundamen- tale Veränderungen auf allen Ebenen mit sich – von der Kulturproduktion bis zum Kultur- konsum. Zur Illustration können beispielsweise die massgeblich durch die Globalisierung und Digitalisierung getriebenen Umwälzungen im Bereich der Literatur dienen: In der Her- stellung gehen Autorinnen und Autoren vermehrt zur Eigenpublikation (Selfpublishing) über und verzichten auf eine Publikation in klassischen Verlagen. Bei den literarischen Verlagen selber findet ein starker Konzentrations- und Marktbereinigungsprozess statt. Beim Vertrieb gewinnt der Online-Buchhandel stetig Marktanteile gegenüber dem stationären Buchhandel. Auf Seite der Leser finden elektronische Bücher zunehmend Absatz. Diese – hier nur punk- tuell genannten – Entwicklungen hinterlassen tiefe Spuren in der Schweizer Literaturland- schaft und gefährden – um nur ein Beispiel zu nennen – die Existenz der Schweizer Litera- turverlage und in dessen Folge die Qualität und Vielfalt des Schweizer Literaturschaffens. Will die Schweizer Kulturförderung die vorgenannten Entwicklungen nicht nur hinnehmen, sondern ihre negativen Auswirkungen kulturpolitisch abfedern und sich bietende Chancen
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nutzen, braucht es ein gemeinsames Vorgehen der relevanten Akteure auf allen politischen Staatsebenen. Es ist jedenfalls klar, dass die dargestellten Entwicklungen zu weitreichend sind, um durch Vorhaben eines einzelnen Kulturförderers beeinflusst werden zu können. Trotz dieser Feststellung ist eine inhaltliche Abstimmung der Kulturförderung zwischen den Kulturakteuren der verschiedenen Staatsebenen von wenigen Ausnahmen abgesehen bisher inexistent. Alle staatlichen Ebenen verfügen gegenwärtig über je eigene Kulturpolitiken und Kulturförderungskonzepte. Die dargestellte Entwicklung macht es jedoch notwendiger denn je, dass die öffentliche Hand in Zukunft vermehrt gemeinsame Antworten auf die gemein- samen Herausforderungen im Sinne einer nationalen Kulturpolitik entwickelt. Diese Zu- sammenarbeit kann im Resultat auch dazu beitragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verbessern und die nationale Identität zu stärken. «Nationale Kulturpolitik» bedeutet dabei, dass die Herausforderungen gemeinsam analysiert und gemeinsam Massnahmen als Antworten auf diese Herausforderungen entwickelt wer- den. Als Beispiel für ein solches gemeinsames Vorgehen im Rahmen der zukünftigen natio- nalen Kulturpolitik kann erneut die Literaturförderung erwähnt werden, wo in der Vergan- genheit bereits erste Schritte in Richtung einer kohärenten nationalen Kulturpolitik eingelei- tet wurden: So haben Bund, Kantone und Städte in den Jahren 2012 und 2013 gemeinsam eine Erhebung zur öffentlichen Literaturförderung in der Schweiz durchgeführt («Panorama 2011»15). Gestützt auf diese Erhebung schlägt der Bundesrat zur Stärkung der Literaturför- derung durch den Bund neue Massnahmen vor, die ab 2016 umgesetzt werden sollen (Ziff. 2.1.4). Wie die Kantone, Städte und Gemeinden die Literaturförderung ihrerseits stärken können und wie eine insgesamt kohärente nationale Literaturpolitik erreicht werden kann, ist Gegenstand laufender Diskussionen zwischen den staatlichen Partnern im Rahmen des «Na- tionalen Kulturdialogs». Der «Nationale Kulturdialog» wurde am 25. Oktober 2011 durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ins Leben gerufen. Er hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Staats- ebenen zu verstärken. Der «Nationale Kulturdialog» stellt damit das geeignete Gefäss dar, um einer nationalen Kulturpolitik inhaltliche Konturen zu verleihen. Es wird dabei den staat- lichen Partnern gemeinsam obliegen, die Handlungsfelder und die inhaltliche Stossrichtung einer nationalen Kulturpolitik zu diskutieren. In der Periode 2012–2015 wurden im Rahmen von gemeinsam festgelegten Arbeitsprogrammen bereits verschiedene Themen wie Kultur- aussenpolitik, Tanz, Museums- und Denkmalpolitik oder Kulturstatistik bearbeitet. Nach Ansicht des Bundesrates wäre es wünschenswert, dass die zentralen Handlungsachsen, wel- che sich der Bund für seine eigene Förderungstätigkeit in der Periode 2016–2019 setzt, ihren Niederschlag auch im Rahmen einer nationalen Kulturpolitik finden würden (vgl. Ziff. 1.6.1). Dabei erwartet der Bundesrat, dass sich die Kantone, Städte und Gemeinden aktiv in den «Nationale Kulturdialog» einbringen und in Zukunft vermehrt bereit sind, kulturpoliti- sche Themen zu diskutieren, die primär in ihrer eigenen Zuständigkeit liegen.
1.6 Kulturpolitik des Bundes 2016–2019
1.6.1 Zentrale Handlungsachsen des Bundes
Um die zentralen Handlungsachsen des Bundes für die Periode 2016–2019 zu bestimmen, ist zunächst von den Zielen der Kulturförderung des Bundes auszugehen. Diese lassen sich ablei-
15 Literaturförderung in der Schweiz, Massnahmen der öffentlichen Hand, Panorama 2011, Bern 2013, einsehbar unter: www.bak.admin.ch Themen > Literatur > Literaturpolitik.
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ten aus den einschlägigen Rechtsgrundlagen (Bundesverfassung, Kulturförderungsgesetz, Spe- zialgesetze, internationale Abkommen), die bereits in der Kulturbotschaft 2012–2015 umfas- send dargestellt wurden.16 Die Zweckbestimmungen der einschlägigen Rechtsgrundlagen zusammenfassend, können die wichtigsten Ziele der Kulturförderung des Bundes – ohne hierarchische Abfolge – wie folgt umschreiben werden: – die materiellen und immateriellen Kulturgüter in der Schweiz erhalten: Archäologi- sche Stätten, Denkmäler, historische Ortsbilder und bewegliche Kulturgüter schüt- zen; Informationen (print, audio, video, web) zur Schweiz sammeln, erschliessen, erhalten, vermitteln; das immaterielle Kulturerbe in der Schweiz bewahren und bele- ben; Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern; professionelle Dokumentations-, Archivierungs- und Sammlungsarbeit fachlich un- terstützen; – ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Kulturangebot fördern: die freie Entfal- tung des professionellen Kunst- und Kulturschaffens in allen Sparten fördern; güns- tige Rahmenbedingungen für kulturelle Institutionen und Organisationen schaffen; den künstlerischen Nachwuchs fördern; Austausch zwischen öffentlichen, zivilge- sellschaftlichen und privaten Kulturinitiativen stiften; – die kulturelle Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen verbessern: die kulturelle und musikalische Bildung sowie die interkulturellen Kompetenzen stärken; allen Bevöl- kerungsgruppen einen gleichberechtigten Zugang zur Kultur ermöglichen; die kultu- rellen Aktivitäten von Laien und Laienorganisationen fördern; die Kunstvermittlung sowie die Kulturvermittlung fördern; – den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Vielfalt stärken: das Bewusstsein der Bevölkerung für die Kulturen der Schweiz stärken; den Austausch zwischen kultu- rellen und sprachlichen Gemeinschaften fördern; die Viersprachigkeit als Wesens- merkmal der Schweiz bewahren; die Rechte sprachlicher und kultureller Minderhei- ten schützen; die Sprachfreiheit gewährleisten, die Minderheitensprachen erhalten und fördern; die individuelle und institutionelle Mehrsprachigkeit in den Landes- sprachen fördern; – den kulturellen Austausch mit dem Ausland gewährleisten: einen lebendigen, ausge- wogenen Kulturaustausch mit dem Ausland pflegen; das schweizerische Kultur- schaffen und das Kulturerbe im Ausland bekannt machen; das schweizerische Kul- turschaffen auf ausländischen Märkten verbreiten; Interessenwahrung, Landes- kommunikation und Imagepflege im Ausland stärken; – einen Beitrag zur Attraktivität der Schweiz als Bildungs- und Wirtschaftsstandort leis- ten: das Kreativitäts-, Innovations- und Wirtschaftspotenzial der Kultur erschliessen und nutzen; die Rahmenbedingungen der Kulturwirtschaft verbessern und entwickeln; das vielfältige Kulturangebot (z. B. Museen und Sammlungen) touristisch vermitteln. Die genannten Ziele finden sich in ähnlichen Formulierungen auch in den kantonalen Kul- turgesetzgebungen. Dabei ist zu bedenken, dass die Ziele nicht hierarchisch übereinander, sondern gleichberechtigt nebeneinander stehen. Sowohl eine nationale Kulturpolitik wie die Kulturpolitik des Bundes müssen sich an diesen Zielen orientieren. Je nachdem, wie sich das kulturpolitische Umfeld und die Rahmenbedingungen verändern, können einzelne Ziele verstärkt oder akzentuiert verfolgt werden.
16 BBl 2011 2987 ff.
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Mit Blick auf die oben genannten Ziele sowie auf die im Rahmen der Umfeldanalyse identi- fizierten Trends und Herausforderungen (Ziff. 1.4) will der Bund seine Förderpolitik mittel- fristig auf folgende drei strategische Handlungsachsen ausrichten: – Kulturelle Teilhabe: Als Gesellschaftspolitik verstanden, hat Kulturpolitik die ge- samte Bevölkerung und ihr Miteinander im Auge. Kulturelle Teilhabe meint die ak- tive und passive Teilnahme möglichst Vieler am Kulturleben und am kulturellen Er- be. Kulturelle Teilhabe zu stärken bedeutet, die individuelle und kollektive Auseinandersetzung mit Kultur und die aktive Mitgestaltung des kulturellen Lebens anzuregen. Die Möglichkeiten, kulturelle Teilhabe zu stärken, reichen von der Ver- besserung des Zugangs zum Kulturangebot über Kunst- und Kulturvermittlung bis hin zur Förderung kultureller Aktivitäten von Laien. Teilhabe am kulturellen Leben wirkt den Polaritäten in der Gesellschaft entgegen und ist damit eine zentrale Ant- wort auf die Herausforderungen der kulturell diversen Gesellschaft. Wer am kultu- rellen Leben teilnimmt, wird sich der eigenen kulturellen Prägungen bewusst, entwi- ckelt eine eigene kulturelle Identität und trägt so zur kulturellen Vielfalt der Schweiz bei. – Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Vielfalt prägt die Gesamtheit der kulturellen Wer- te, Traditionen und Ausdrucksformen der Schweiz und ist damit ein wesentliches Element ihrer kulturellen Identitätsbildung. Anerkennung der kulturellen Vielfalt der Gesellschaft und Respekt vor sprachlichen und kulturellen Minderheiten sind wich- tige Voraussetzungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden des Landes. Denn ein Dialog zwischen unterschiedlichen sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften, ein Austausch mit und unter gesellschaftlichen Minder- heiten kann nur dann erfolgen, wenn sich diese eigenständig und selbstbestimmt kul- turell ausdrücken können. Gleichzeitig dürfen die Auswirkungen des demografi- schen Wandels und der Individualisierung nicht unterschätzt werden. Die in Ziffer 1.4 aufgezeigten Trends stellen den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor neue Her- ausforderungen. Auf diese Entwicklung muss die Kulturpolitik mit ihren spezifi- schen Instrumenten und Möglichkeiten reagieren und jene Elemente stärken, welche den Dialog fördern. – Kreation und Innovation: Bis anhin wurde im Rahmen der staatlichen Kulturförde- rung hervorgehoben, der eigentliche Wert der Kultur liege «darin, dass sie dem Men- schen ermöglicht, sich selbst und sein Umfeld zu verstehen und verständlich zu ma- chen»17. Auch wenn diese Aussage zweifellos zutrifft, weist die Kultur doch auch weitere Dimensionen auf: Sie hat namentlich ein grosses Potenzial, positiv auf die Kreativität und Innovationskraft eines Staates einzuwirken. So ist das Kunst- und Kulturschaffen etwa ein wichtiges Experimentier- und Erprobungslabor für Fragen der Zukunft und löst damit wichtige Innovations- und Erneuerungsprozesse aus. An- gesichts der gesellschaftlichen Bedeutung der Innovation ist die Entwicklung kultu- reller und kreativer Kompetenzen für die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweiz zentral und trägt im Ausland wesentlich zum Bild einer kreativen Schweiz bei. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, müssen zukunftsweisende Schaffens- und Arbeitsprozesse in spartenübergreifenden, transmedialen und digitalen Bereichen von der Kulturpolitik konsequenter berücksichtigt und gefördert werden. Zudem muss die Zusammenarbeit an den Schnittstellen zwischen Kultur-, Innovations- und Wirtschaftsförderung verstärkt werden.
17 BBl 2011 2981
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1.6.2 Wesentliche Neuerungen der Bundeskulturförderung
2016–2019 Für die Periode 2016–2019 sind verschiedene Neuerungen in der Kulturpolitik des Bundes vorgesehen. Die Neuerungen erfolgen mehrheitlich auf den vorerwähnten drei Handlungs- achsen: – Kulturelle Teilhabe: Erstens will der Bund den physischen, intellektuellen und finan- ziellen Zugang zur Kultur durch geeignete Massnahmen fördern (vgl. Ziff. 2.2.5). Zweitens will er in Umsetzung der von Volk und Ständen am 23. September 2012 angenommenen neuen Verfassungsbestimmung zur musikalischen Bildung seine Anstrengungen in diesem Bereich verstärken: Bisherige Massnahmen sollen ausge- baut und neue Massnahmen – namentlich ein Programm «Jugend und Musik» – ein- geführt werden (vgl. Ziff. 2.2.5). Drittens will der Bund die Leseförderung ausbauen und ergänzend zur bisherigen Unterstützung von Organisationen neu auch Einzel- vorhaben fördern wie etwa Kinder- und Jugendbuchfestivals oder Lesetage (vgl.
Ziff. 2.2.5). Um dem Publikum die Bundeskunstsammlungen näherzubringen, soll
schliesslich eine «Virtuelle Nationalgalerie» entstehen (vgl. Ziff. 2.2.1). Abgesehen von diesen neuen spezifischen Massnahmen werden alle Kulturinstitutionen des Bundes die kulturelle Teilhabe in Zukunft verstärkt in den Fokus ihrer Tätigkeit nehmen, etwa im Bereich der Bibliotheks- und Museumspolitik. – Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Der gesellschaftliche Zusammenhalt soll durch fünf Massnahmen verbessert werden: Im Bereich der Literatur werden vermehrt Übersetzungen zwischen den Landessprachen gefördert (vgl. Ziff. 2.1.4). Zusatz- mittel zugunsten des Italienischunterrichts sollen den Stellenwert der italienischen Sprache ausserhalb der italienischen Schweiz stärken (vgl. Ziff. 2.2.6). Im Weiteren ist der schulische Austausch zwischen den Sprachregionen weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, dass möglichst viele Jugendliche einmal in ihrer schulischen Laufbahn an einem Austauschprojekt teilnehmen (vgl. Ziff. 2.2.6). Der Bund will die gesellschaft- liche Kohäsion und das gegenseitige Verständnis zwischen verschiedenen gesell- schaftlichen und kulturellen Gruppen zudem durch eine Intensivierung des von Pro Helvetia geförderten Kulturaustauschs im Inland stärken (vgl. Ziff. 2.2.6). Die Ent- wicklung einer Strategie zur Förderung zeitgenössischer Baukultur soll qualitätsvol- len Lebensraum schaffen und dadurch identitätsstiftend wirken (vgl. Ziff. 2.2.3). Schliesslich sollen die Lebensbedingungen der Schweizer Fahrenden als kulturelle Minderheit verbessert werden (vgl. Ziff. 2.2.7). – Kreation und Innovation: In der Förderperiode 2012–2015 wurde in den Sparten De- sign und interaktive digitale Medien erste Schritte der Zusammenarbeit zwischen Kulturförderung, Industrie und Wirtschafts- sowie Innovationsförderung gemacht. Diese Zusammenarbeit soll 2016–2019 weitergeführt und intensiviert werden (vgl. Ziff. 2.1.2 und 2.4.1). Ziel ist eine koordinierte Innovations- und Start-up-Förderung (ab Berufseinstieg bis zur Marktetablierung), die sicherstellt, dass Unternehmen der Kreativwirtschaft ihr kreatives Potenzial voll ausschöpfen und ihre Produkte erfolg- reich auf dem nationalen und internationalen Markt positionieren können. Im Be- reich des Films wird zudem eine Standortförderung eingeführt. Die neue Förderung setzt unter dem Label «FiSS – Film Standort Schweiz» finanzielle Anreize, damit Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen vermehrt in der Schweiz herge- stellt werden und hier ihre Wertschöpfung erzielen. Das entsprechende Förderin-
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strument soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Standort der Filmproduktion verbessern (vgl. Ziff. 2.1.7). Weitere Neuerungen der Förderperiode 2016–2019 finden sich in Ziffer 2. Zu diesen Neue- rungen gehören beispielsweise die Verstärkung der Auslandaktivitäten von Pro Helvetia sowie die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus des SNM im 2016. Zur Umsetzung der vorstehend erwähnten Neuerungen sind Zusatzmittel notwendig, die in Ziffer 3 beziffert werden.
1.7 Ergebnis der Vernehmlassung
[...]
1.8 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Mit Überweisung der Kulturbotschaft können fünf Vorstösse abgeschrieben werden: Die Postulate 12.3195 (Savary) und 12.3327 (Recordon) verlangen, die Situation des Schweizer Buchmarktes zu untersuchen respektive Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der schwierigen Situation der Schweizer Literatur und des Buches in der Schweiz begegnet werden kann. Die vorliegende Botschaft gibt Antwort auf beide Postulate (vgl. Ziff. 2.1.4). Die Motion 12.4017 (WBK-N) sowie die Interpellation 12.3624 (Markwalder) verlangen, die sogenannte «Einverleiherklausel» an den technischen Wandel anzupassen, um die Ange- botsvielfalt des Schweizer Filmangebots auch in Zukunft sicherzustellen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament in diesem Zusammenhang eine Gesetzesrevision (vgl. Ziff. 4.1). Das Postulat 12.4055 (Bulliard-Marbach) verlangt zu prüfen, wie die Werke der Bundes- kunstsammlung öffentlich zugänglich gemacht werden können. Die vorliegende Botschaft gibt darüber Auskunft und erfüllt damit das Postulat (vgl. Ziff. 2.2.1).
2 Die einzelnen Förderbereiche der Kulturpolitik
2.1 Kunst- und Kulturschaffen
Kunst, Design, Theater, Literatur, Tanz, Musik, Film vermögen die Menschen zu berühren, zu bewegen und anzuregen. Die Auseinandersetzung mit den Künsten schärft die Wahrnehmung sowie das eigene Bewusstsein und entwickelt den individuellen Geschmack. Genaues und kritisches Hinhören, Hinsehen, Mitdenken macht die Menschen aufmerksam, ausdrucks- und urteilsfähig. Das Kunst- und Kulturschaffen setzt sich mit Grenzen auseinander und versucht, diese zu überwinden. Es bietet Reibungsflächen zur Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und fördert Diskussionen über Werte und Normen der Gesellschaft. So unterstützt es die Entwicklung grundlegender Werte wie Gleichheit und Demokratie und ist ein wichtiger Fak- tor des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der kulturellen Identitätsbildung. Die Förderung des Kunst- und Kulturschaffens ist als zentrale Staatsaufgabe anerkannt. Staatliche Kulturförderung bezweckt, das positive Potenzial von Kunst und Kultur zugunsten einer demokratischen und friedlichen Gesellschaft, zugunsten der Bildung und Entfaltung der Individuen sowie zugunsten der Wirtschafts- und Innovationsleistung des Staates zu nutzen.
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Der Bund hat gemäss KFG zum Ziel, ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Kulturan- gebot sowie günstige Rahmenbedingungen für die Kulturschaffenden zu fördern. Der Bund ergänzt dabei die Fördertätigkeit der Kantone, Städte und Gemeinden und unterstützt nur Projekte und Organisationen von gesamtschweizerischem Interesse. Im Bereich des profes- sionellen Kunstschaffens hat der Bund gemäss KFG die folgenden Aufgaben: – Förderung des künstlerischen Schaffens (Art. 20 KFG) sowie Nachwuchsförderung (Art. 11 KFG); – Förderung des Kulturaustauschs im Inland (Art. 21 KFG) sowie Förderung der Kunstvermittlung (Art. 19 KFG); – Verbreitung des Schweizer Kunstschaffens im Ausland sowie Förderung des Kultur- austauschs mit dem Ausland (Art. 21 KFG); – Verleihung von Preisen und Auszeichnungen (Art. 13 KFG); – Unterstützung von Organisationen der Kulturschaffenden (Art. 14 KFG). Förderung des künstlerischen Schaffens Der Bund fördert das künstlerische Schaffen in den verschiedenen Kunstsparten mit Werk- beiträgen, Aufträgen und Ankäufen (Kunst und Design) sowie mit Projektbeiträgen. Der Fokus liegt auf dem zeitgenössischen Kunstschaffen und gesamtheitlichen Fördermodellen von der Kreation über die Verbreitung bis zur Vermittlung. Dabei muss die Kunstförderung stets offen sein für neue Entwicklungen wie die Entstehung spartenübergreifender Formate oder die wachsende Bedeutung der Digitalisierung für die Produktion, Verbreitung und Rezeption von Kunst und Kultur. Dies gilt insbesondere für Projekte an der Schnittstelle zwischen Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft sowie für transdisziplinäre und transmediale Kunstprojekte. Mit dem Schwerpunkt «Digitale Kultur» konnten in der Förderperiode 2012–
2015 wichtige Erfahrungen in diesen Bereichen gesammelt werden.
Werkbeiträge sind ein zentrales Element einer systematischen Laufbahnförderung. Sie füh- ren die Nachwuchsförderung fort und tragen dazu bei, dass qualitativ hochstehende Werke entstehen, die erfolgreich im In- und Ausland verbreitet werden können. Die Nachwuchsför- derung des Bundes richtet sich an Talente bis 35 Jahren mit einem Potenzial für eine natio- nale oder internationale Karriere. Der Bund entwickelt seine Massnahmen in Zusammenar- beit mit anerkannten Institutionen im In- und Ausland. Die wichtigsten Instrumente sind Residenz-, Coaching- und Mentoringprogramme, die Vermittlung und Förderung von Publi- kations-, Auftritts- und Austauschmöglichkeiten sowie die Unterstützung von Entwurfs- und Kreationsprozessen. Bei der Förderung des künstlerischen Schaffens unterstützt der Bund auch die Volkskultur. Im Vordergrund stehen dabei Projekte, die die sich in innovativer Weise mit der Tradition auseinandersetzen oder die für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Schweizer Volkskultur von Bedeutung sind. Um die spezifischen Bedürfnisse der Volkskultur insbe- sondere im Nachwuchsbereich besser berücksichtigen zu können, lancierte der Bund 2012 den «VolkskulturFonds Pro Helvetia». Austausch und Vermittlung im Inland Für ein lebendiges Kulturleben sowie für ein vertieftes Verständnis der eigenen und anderer Kulturen ist der Kulturaustausch im Inland zentral. Der Bund fördert den Kulturaustausch durch Projektbeiträge an Tourneen, Lesungen, Ausstellungen, Konzertreihen, Gastspiele, Übersetzungen, welche es erlauben, das Schweizer Kunst- und Kulturschaffen in verschie- denen Regionen des Landes vorzustellen und zu verbreiten.
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In der Verbreitung im Inland spielt auch die Kunstvermittlung eine wichtige Rolle. Die Kunstvermittlung hat zum Ziel, künstlerische Werke, Darbietungen und Prozesse dem Publi- kum näher zu bringen und verständlich zu machen. Der Bund konzentriert sich im Bereich der Kunstvermittlung auf die Förderung von Projekten, die durch ihren innovativen Ansatz zur Weiterentwicklung der Vermittlungspraxis beitragen, oder von Projekten, die verschie- dene Sprachregionen der Schweiz einbeziehen. Internationale Verbreitung Die Kunst- und Kulturschaffenden sind wichtige Botschafter der Schweiz im Ausland, denn sie vermitteln das Bild einer innovativen, offenen und vielfältigen Schweiz. Gleichzeitig ist die internationale Präsenz auch für eine erfolgreiche künstlerische Laufbahn (Renommee, künstlerische Entwicklung) essentiell und sichert – namentlich bei Koproduktionen – die Finanzierung und Verwertung der Werke. Der Binnenmarkt ist für Kunst- und Kulturschaffende häufig zu klein für einen längerfristi- gen Erfolg; gleichzeitig ist der Eintritt auf den internationalen Markt mit vielen Schwierig- keiten verbunden. Diese Situation hat sich mit der Finanzkrise in Europa sowie mit dem tiefen Euro-Kurs verschärft: Der spürbare Einbruch der Gagen und Koproduktionsbeiträge auf internationaler und besonders auf europäischer Ebene sowie die hohen Lebenskosten in der Schweiz führen zu einem zunehmenden Wettbewerbsnachteil für Schweizer Kunstschaf- fende im europäischen Umfeld. Damit Schweizer Kunstschaffende auf dem internationalen Markt bestehen können, fördert der Bund die Verbreitung des Schweizer Kunstschaffens im Ausland mit verschiedenen Massnahmen. Dazu gehören Projektbeiträge an öffentliche Präsentationen (Ausstellungen, Gastspiele, Tourneen, Festivals, Konzertreihen, Lesereisen), Veröffentlichungen in sparten- spezifischen Fachmedien und die Förderung des internationalen Wissensaustausches. Zur nachhaltigen Verbreitung von Schweizer Kultur braucht es Kultureinrichtungen im Ausland, Austausch- und Residenzprogramme sowie eine aktive Promotion mit aktuellen Informatio- nen über die Kultur in der Schweiz, über Kunstschaffende, ihre Werke und Projekte (vgl. Ziff. 2.3.2). Zudem beteiligt sich der Bund nach Möglichkeit an internationalen Förderpro- grammen, die den Kunstschaffenden Möglichkeiten für internationale Präsenz, Fördermittel und Kooperationen eröffnen (vgl. Ziff. 2.3.1). Preise und Auszeichnungen Der Bund will mit der Vergabe von Preisen und Auszeichnungen die Leistungen des Schweizer Kunstschaffens würdigen und damit auf nationaler und internationaler Ebene auf deren Stellenwert aufmerksam machen. Preise und Auszeichnungen sind als Teil einer natio- nalen Leistungsschau zu verstehen. Abgesehen von der damit verbundenen Geldsumme bedeutet die Zusprache eines Preises eine offizielle Anerkennung für die Person und ihr Werk, die zu entsprechender medialer Resonanz führt. Die Preise des Bundes sind damit zugleich ein Förderungs- und Promotionsinstrument. Sie sollen für alle Preisträgerinnen und Preisträger ein Meilenstein in ihrer Laufbahn sein. Preise werden – gestützt auf ein Wettbewerbsverfahren und Dossiereingaben – für Produktio- nen und Werke verliehen, die besonders neuartig oder originell sind, die ungewöhnliche An- sätze verfolgen und professionell realisiert sind. Auszeichnungen werden dagegen auf Nomi- nation (ohne Dossiereingabe) vergeben und sollen eine lange und bedeutende künstlerische Karriere würdigen. Da sich Preise und Auszeichnungen im Wesentlichen nur in Bezug auf das Vergabeverfahren unterscheiden, wird nachfolgend vereinfacht von Preisen gesprochen. In der Periode 2012–2015 vergibt der Bund erstmals Preise in allen Kunstsparten: Kunst (Kunst, Architektur, Vermittlung), Design, Literatur, Tanz, Theater und Musik. In jeder Spar-
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te werden auch Grand Prix verliehen, welche eine herausragende künstlerische Karriere und ein Lebenswerk ehren. Alle Preise werden auf Empfehlung der vom Bundesrat ernannten ausserparlamentarischen Kommissionen (Kunst und Design) oder der vom EDI ernannten Jurys (Theater, Literatur, Tanz, Musik) verliehen. Mit der Vergabe der Preise sind auch verschiedene Kommunikations- und Promotionsmassnahmen auf nationaler und internatio- naler Ebene verbunden: Die Preisträgerinnen und Preisträger sowie die ausgezeichneten Werke werden dem Publikum im Rahmen spartenspezifischer Veranstaltungen vorgestellt. Die Ausstrahlung der Preise soll in der Periode 2016–2019 weiter gestärkt werden. Nament- lich in Zusammenarbeit mit Pro Helvetia und den Schweizer Auslandvertretungen werden verschiedene Promotionsmassnahmen zugunsten der Preisträgerinnen und Preisträger getrof- fen, um die Bedeutung der Schweizer Preise auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern. Organisationen der Kulturschaffenden Kulturelle Organisationen sind Akteure und Träger kultureller Vielfalt, ob sie nun Interessen der professionellen Kulturschaffenden vertreten oder Laien den Zugang zur Kultur sowie die Teilhabe an der Kultur ermöglichen. Insofern sind sie wichtige Partner des Bundes im Hin- blick auf die Ausgestaltung und Umsetzung seiner Kulturpolitik. Das Prinzip der Subsidiari- tät verlangt, dass der Bund ausschliesslich gesamtschweizerisch tätige Organisationen unter- stützt. Organisationen im Bereich des professionellen Kunst- und Kulturschaffens vertreten die In- teressen ihrer Mitgliederinnen und Mitglieder gegenüber Behörden und Institutionen und sie informieren sowie beraten diese in folgenden Belangen: Arbeitsbedingungen, soziale Sicher- heit, Aus- und Weiterbildung, Vermittlung und Nutzung ihrer Werke, Kultur- und Sozialpo- litik. In der Förderperiode 2012–2015 werden 15 Organisationen professioneller Kunst- und Kul- turschaffender in den verschiedenen Sparten im Rahmen von Leistungsvereinbarungen un- terstützt. In der Förderperiode 2016–2019 soll diese Unterstützung im Prinzip weitergeführt werden, wobei der Bund innerhalb der einzelnen Sparten auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Organisationen und gegebenenfalls auf eine Reduktion der Finanzhilfeemp- fänger hinwirkt. Darüber hinaus unterstützt der Bund auch Organisationen von kulturell aktiven Laien (vgl. Ziff. 2.2.5).
2.1.1 Visuelle Künste
Ausgangslage Förderung des künstlerischen Schaffens Seit 2012 kann der Bund in der visuellen Kunst herausragende Nachwuchstalente unter- stüzen, die über das Potenzial für eine nationale oder internationale Karriere verfügen. Dabei fördert der Bund einerseits Residenzen an renommierten Kunstorten im Ausland und erste Auftritte an internationalen Kunstmessen, andererseits unterstützt er kuratorische Initiativen von selbstorganisierten Kunsträumen (sogenannte Off-Spaces) sowie von kleineren und mittleren Kunstinstitutionen. In der Fotografie unterstützt der Bund die Entstehung von Fotobüchern sowie die Ausarbeitung von Fotoprojekten junger Fotografinnen und Fotogra- fen (inkl. Mentoringprogramm). Im Unterschied zu den anderen Sparten, vergibt der Bund in den visuellen Künsten (inkl. Fotografie) zurzeit keine Werkbeiträge.
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Austausch und Vermittlung im Inland Der Bund unterstützt Ausstellungen und künstlerische Interventionen von Schweizer Künst- lerinnen und Künstlern an renommierten Kunstinstitutionen in der Schweiz. Zudem beteiligt er sich an Druck- und Übersetzungskosten von Monographien sowie von thematischen Pub- likationen mit klarem kunsthistorischem Bezug zur Schweiz. Auf dem Weg zu internationa- ler Anerkennung ist die erste monographische Publikation ein wichtiger Türöffner für junge Kunstschaffende. Mit der alle zwei Jahre erscheinenden «Collection Cahiers d’Artistes» ermöglicht Pro Helvetia vielversprechenden Schweizer Kunstschaffenden eine solche Erst- publikation. Diese wird dem breiteren Publikum jeweils während der Art Basel mit einer Ausstellung, Performances und Publikumsgesprächen näher gebracht und anschliessend an wichtigen Plattformen im In- und Ausland verbreitet. In der Vermittlung fördert der Bund Projekte, welche das Publikum einbeziehen und den Wissensaustausch auf europäischer Ebene ermöglichen. Internationale Verbreitung Der Schweizer Auftritt an den Biennalen in Venedig und Kairo gibt Kunstschaffenden sowie Architektinnen und Architekten eine Plattform auf höchstem internationalem Niveau.18 In Venedig wird der Auftritt vom neu geschaffenen «Salon Suisse» begleitet, der den Aus- tausch mit renommierten Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt fördert. Durch regelmässige Besuchsprogramme werden international tätige Kuratorinnen und Kuratoren in die Schweizer Kunstszene eingeführt; für daraus entstehende Projekte können sie Beiträge an Ausstellungen und Publikationen erhalten. Zudem unterstützt der Bund Ausstellungen von Schweizer Kunstschaffenden an international anerkannten Kunstinstitutionen im Aus- land. Die visuellen Künste spielen auch eine wichtige Rolle in der Arbeit der Schweizer Kulturzentren im Ausland, insbesondere im Swiss Institute in New York, das sich fast aus- schliesslich den visuellen Künsten widmet. Preise und Auszeichnungen Die Schweizer Kunstpreise (Kategorien: Kunstschaffende, Architektinnen und Architekten sowie Kunstvermittlerinnen und -vermittler) werden bereits seit 1899 verliehen. Die Schwei- zer Grand Prix Kunst / Prix Meret Oppenheim (Auszeichnung für Lebenswerk) werden seit 2001 vergeben.19 Die Preise sind mit verschiedenen Promotionsmassnahmen verbunden: An der Ausstellung «Swiss Art Awards», die seit 1994 in Basel stattfindet, wird das aktuelle Schweizer Kunstschaffen dem Fachpublikum und der breiten Öffentlichkeit präsentiert; die Kataloge und die Webseite www.swissartawards.ch ermöglichen den Zugang auch über die Ausstellung hinaus. Organisationen der Kulturschaffenden Der Berufsverband Visarte wird als Organisation professioneller Kulturschaffender vom Bund unterstützt. Visarte vertritt die bildenden Künstlerinnen und Künstler in der Schweiz.
18 Die Schweiz nimmt seit 1920 an der Kunstbiennale von Venedig (seit 1991 an der Architektur- biennale) und seit 1988 an der Biennale von Kairo teil. Die Schweizer Biennalenvertretung wird durch eine unabhängige Jury ausgewählt. 2012 wurde die Schweiz in Venedig durch Miroslav Šik, 2013 durch Valentin Carron und 2014 durch Hans Ulrich Obrist vertreten. Die Biennale in Kairo fand in der laufenden Förderperiode nicht statt. 19 Preisträgerinnen und Preisträger der Prix Meret Oppenheim: 2012 der Künstler Niele Toroni, der Landschaftsarchitekt Günther Vogt und die Kuratorin Bice Curiger; 2013 der Künstler Thomas Huber, die Architekten Quintus Miller & Paola Maranta und der Kurator Marc-Olivier Wahler.
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Herausforderungen Das internationale Umfeld verändert sich. So sind die Grenzen zwischen den von der öffent- lichen Hand unterstützten, unabhängigen Institutionen und den kommerziell arbeitenden Ga- lerien fliessender geworden. Die Bedeutung von grossen Kunstmessen (Art Basel, Art Basel Miami, Frieze London u. a.) steigt. Auch der asiatische Raum sowie Lateinamerika verfügen heute über dynamische Kunstszenen, welche für die Verbreitung von Schweizer Kunst wich- tig sind. Sogar in alternativen Kontexten agierende Veranstalter (Off-Szene, unabhängige Kunsträume) richten sich immer mehr international aus und nehmen auch an internationalen Festivals für Kunsträume teil. Die Kosten für Ausstellungen im Ausland (insbesondere Transport- und Versicherungskosten) nehmen aber laufend zu. Eine professionelle internati- onale Promotionsarbeit, die sich systematisch der Pflege von Beziehungen mit Veranstaltern widmet, ist für einen langfristigen internationalen Erfolg der Schweizer Kunstszene daher entscheidend. Die zunehmende Kommerzialisierung der Kunstwelt erfordert Freiräume, welche die Schaf- fung von innovativen Werken ermöglichen.
Ziele und Massnahmen Die bisherigen Fördermassnahmen werden in der Periode 2016–2019 weitergeführt. Auf die dargestellten Herausforderungen soll wie folgt reagiert werden: Der Bund vergibt neu Werkbeiträge für visuelle Kunst (inklusive Fotografie) und schliesst damit eine wesentliche Lücke in der systematischen Laufbahnförderung. Die internationale Präsenz von Schweizer Kunst soll an Biennalen und anderen internationalen Grossausstel- lungen sowie Institutionen ausgebaut werden. Systematisch organisierte Besuchsprogramme in der Schweiz für Veranstalter und Kunstkritiker aus der ganzen Welt bringen Schweizer Künstlerinnen und Künstler in den internationalen Fokus. Begleitend dazu ist ein gesamtschweizerisch koordiniertes Onlineportal zu schaffen, eine «Swiss Art Map», welche den internationalen Akteuren der visuellen Kunst übersichtliche Informationen über Kunsträume, Institutionen, Kunstschaffende sowie Kuratorinnen und Kuratoren bietet. Die Koordination einer solchen Plattform, die auch als Applikation für mobile Geräte entwickelt werden soll, ist Teil einer umfassenden Promotion der Schweizer Kunst.
2.1.2 Design
Ausgangslage Förderung des künstlerischen Schaffens Die Schweiz hat eine lange Designtradition, die vom Industrie- und Produktdesign (inkl. Mode und Typographie), über Grafikdesign und visuelle Kommunikation bis hin zu Innenar- chitektur und Raumgestaltung reicht. Entsprechend gehört die Designwirtschaft mit über 7 500 Betrieben und über 26 000 Beschäftigten zu den grössten Teilmärkten der Kulturwirt- schaft in der Schweiz.20 An den sieben öffentlich-rechtlichen Fachhochschulen sind gegen- wärtig rund 3 000 Designstudierende eingeschrieben.
20 Christoph Weckerle, Hubert Theler: Dritter Kreativwirtschaftsbericht Zürich, ZHdK, S. 30. Die Bereiche Innenarchitektur und Raumgestaltung werden in dieser Berechnung nicht zum Teilmarkt Designwirtschaft gezählt.
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Seit 2012 ist Pro Helvetia für die Werk- und Nachwuchsförderung im Design zuständig. Gestützt auf eine Analyse in Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus Praxis, Wirtschaft und Forschung lancierte Pro Helvetia 2014 ein Pilotprojekt zur Nachwuchsförderung. Dieses soll jungen Designerinnen und Designern mit drei sich ergänzenden Massnahmen die Etab- lierung im Markt erleichtern: Projektbeiträge für die Recherche und den Entwurf; Werkbei- träge für die Herstellung von Prototypen; individuelle Mentoringprogramme zu Fragen rund um den Markteinstieg. Bei der Umsetzung arbeitet Pro Helvetia mit Partnern aus der Kul- turwirtschafts- und der Innovationsförderung zusammen, namentlich mit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI), die mit zwei Sitzen in der Jury der Pilotausschrei- bung vertreten ist. Dies schafft eine Brücke zwischen den verschiedenen Welten und garan- tiert, dass die bestehenden Instrumente optimal aufeinander abgestimmt werden und dass sich neue Instrumente ergänzen. Die Nachwuchsförderung ist Teil des Modells der koordi- nierten Designförderung Schweiz. Diese wurde 2013 von BAK, Pro Helvetia und Engage- ment Migros lanciert. Aufeinander abgestimmt und im Dialog mit der Designszene entwi- ckelten die drei Partner Massnahmen, die auf die spezifischen Bedürfnissen des Design im Inland reagieren und die Brücke zum internationalen Kontext schlagen. Internationale Verbreitung Um das Schweizer Design weltweit zu verbreiten, hat der Bund verschiedene Promotionsin- strumente (Wanderausstellungen und CD-ROM) entwickelt. Zudem unterstützt der Bund in jüngster Zeit gezielt wichtige Schweizer Design-Formate, wie beispielsweise «Mode Suisse» – eine Plattform für junge Modedesignerinnen und Modedesigner. Im Rahmen von internati- onalen Buchmessen oder von kuratierten Ausstellungen werden die Gewinner des Wettbe- werbs «Die schönsten Schweizer Bücher» im Ausland vorgestellt. Im Jahr 2014 wurde dem Buch Meret Oppenheim. Worte nicht in giftige Buchstaben einwickeln beim internationalen Wettbewerb «Schönste Bücher aus aller Welt» die Goldene Letter zugesprochen – weltweit die höchste Auszeichnung dieser Art.
Preise und Auszeichnungen Seit 1918 wird der Schweizer Wettbewerb für Design jährlich durchgeführt. Im Rahmen des Wettbewerbs werden in den verschiedenen Designbereichen pro Jahr insgesamt 20 Preise vergeben. Die Ausstellung und die Website www.swissdesignawards.ch dienen als Vermitt- lungsplattformen und als Schaufenster des Schweizer Designs. Seit 2007 vergibt der Bund den Schweizer Grand Prix Design.21 Dieser wird für ein Le- benswerk verliehen und ehrt Persönlichkeiten oder Unternehmen, die sich national und in- ternational um das Schweizer Design verdient gemacht haben. Der Wettbewerb «Die schönsten Schweizer Bücher» ermöglicht den professionellen Aus- tausch zwischen den Branchen Grafikdesign, Verlag und Produktion. Er wird über eine viersprachige Publikation und eine an verschiedenen Orten in der Schweiz gezeigte Ausstel- lung vermittelt. Organisationen der Kulturschaffenden Der Verein Form Forum wird als Organisation professioneller Kulturschaffender vom Bund unterstützt. Er fördert die kunsthandwerkliche Richtung des Designs in der Schweiz.
21 Preisträgerinnen und Preisträger der Schweizer Grand Prix Design 2012: Gavillet&Rust, Franco Clivio und Karl Gerstner. 2013: Trix und Robert Haussmann, Armin Hofmann und Martin Leut- hold. 2014: Erich Biehle, Alfredo Häberli und Wolfgang Weingart.
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Herausforderungen Im Design überlagern sich die Ziele von Kultur-, Wirtschafts- und Innovationsförderung teilweise. Trotzdem gibt es in der Schweiz – anders als im Ausland – zurzeit keine aufeinan- der abgestimmte und sich komplementär ergänzende Fördermodelle. Dies obwohl das Po- tenzial gross ist und die Erarbeitung von neuen Produkten und Leistungen mit hohen Pro- duktionskosten verbunden und die Lancierung auf dem stark kompetitiven Markt sehr anspruchsvoll ist. Für den Nachwuchs ist es daher häufig nicht möglich, die eigenen Arbei- ten zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Viele Designerinnen und Designer arbeiten erfolgreich in der Schweiz. Der Binnenmarkt ist jedoch zu klein für längerfristigen Erfolg, und der Zugang zum internationalen Markt schwierig. Die Schweiz hat zwar einen guten Ruf bezüglich Qualität, aber ausländischen Veranstaltern fehlen oft vertiefte Kenntnisse über die Vielfalt der Designszene der Schweiz.
Ziele und Massnahmen Für eine gezielte Förderung des Schweizer Designs wird Pro Helvetia das Pilotprojekt der Finanzierungsperiode 2012–2015 in eine systematische und koordinierte Designförderung überführen. In der Zusammenarbeit mit der Kultur-, Wirtschafts- und Innovationsförderung soll die Entwurfs- und Kreationskompetenz talentierter Designerinnen und Designer geför- dert, die Gründung von Start-up-Firmen erleichtert sowie den Eintritt in den nationalen und internationalen Markt ermöglicht werden. Entscheidend bei der Entwicklung eines Modells ist es, dass die Wirtschafts- und Innovationsförderung nicht erst nach der Kulturförderung ansetzt, sondern dass alle drei von Anfang an zusammenwirken (vgl. Ziff. 2.4.1). Damit sich das Schweizer Designschaffen besser im internationalen Markt positionieren kann, braucht es zeitgemässe Förderinstrumente. Anstelle der bisherigen Wanderausstellun- gen werden künftig in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft und der Exportförde- rung sowie mit dem EDA Promotionsformate entwickelt, welche die Präsenz an relevanten Messen und Plattformen verstärken. Zudem werden Kuratorinnen und Kuratoren aus führen- den europäischen Märkten wie Dänemark und Holland in die Schweizer Designszene einge- führt, um deren Wissen über Schweizer Design zu verbessern. Für junge Designschaffende werden Möglichkeiten geschaffen, mit renommierten Unternehmungen im Ausland zusam- menzuarbeiten. Mit der Verstärkung der Auslandaktivitäten positioniert sich die Schweiz ins- gesamt als Designnation, was zu einem innovativen Bild der Schweiz im Ausland beiträgt.
2.1.3 Theater
Ausgangslage Förderung des künstlerischen Schaffens Der Bund vergibt Werkbeiträge an freie Theatergruppen und trägt so dazu bei, dass diese Gruppen mit neuen Werken international auftreten können. Seit 2012 unterstützt er zudem gemeinsam mit Städten und Kantonen ausgewählte Theatergruppen im Rahmen von koopera- tiven Fördervereinbarungen. Die Nachwuchsförderung erfolgt in Zusammenarbeit mit Part- nerinstitutionen im In- und Ausland und umfasst Mentorate, Nachwuchsplattformen, Koope- rationsprojekte sowie Förderprogramme für junge Theaterautorinnen und Theaterautoren. Austausch und Vermittlung im Inland Theater ist aufgrund seiner Textbezogenheit stärker als andere Kunstsparten an die Sprach- räume gebunden. Der Bund fördert den Austausch und die Vermittlung im Inland durch die
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Unterstützung von Übersetzungen und Übertitelungen sowie durch die Einladung an Thea- tertreffen in anderen Sprachregionen. Er investiert in Promotionsplattformen wie den Jour- nées de Théâtre Suisse Contemporain, dem 2014 neu konstituierten Schweizer Theatertref- fen oder dem Kinder- und Jugendtheaterfestival SPOT. Durch Tourneebeiträge schafft er Anreize für Gastspiele in anderen Sprachregionen. Die Förderung der Schweizer Kleinkunst im Inland erfolgt in Zusammenarbeit mit der Vereinigung KünstlerInnen-Theater-Veranstal- terInnen (ktv). Internationale Verbreitung Der Bund unterstützt Gastspiele und Tourneen von Schweizer Theaterproduktionen im Aus- land. Damit die freien Gruppen und institutionelle Ensembles an wichtigen Festivals und Spielstätten vertreten sind, investiert der Bund auch in die Promotion u.a. durch die Einla- dung von internationalen Veranstaltern in die Schweiz, durch Veröffentlichungen in fach- spezifischen Medien sowie durch die Unterstützung von Plattformen und Schweizer Fenstern an etablierten Spielstätten im Ausland. Wichtig ist auch die internationale Vernetzung durch die Mitwirkung in Projekten von europäischen Netzwerken wie beispielsweise im internatio- nalen Netzwerk für zeitgenössische Performing Arts (IETM) oder im Projekt SPACE (Sup- porting Performing Arts Circulation in Europe), einer Plattform von nationalen Kulturinstitu- tionen zur Verbreitung der performativen Künste in Europa. Preise und Auszeichnungen Die Schweizer Theaterpreise werden ab 2014 vergeben und zeichnen herausragende Ver- dienste um das Schweizer Theaterschaffen aus. Hauptpreis ist der Schweizer Grand Prix Theater/Hans-Reinhart-Ring. Daneben werden weitere Theaterpreise verliehen, die unter- schiedlichste Beiträge für das Schweizer Theaterschaffen würdigen. Auch herausragende Schauspielerinnen und Schauspieler respektive künstlerische Leistungen im Theater werden ausgezeichnet. Es werden alle Sprachregionen der Schweiz und Stilrichtungen des Theaters berücksichtigt. Kommunikations- und Promotionsmassnahmen begleiten die Auszeichnung. Organisationen der Kulturschaffenden Die Vereinigung KünstlerInnen–Theater–VeranstalterInnen Schweiz, der Berufsverband der Freien Theaterschaffenden, der Schweizerische Verband für Kinder- und Jugendtheater, der Schweizerische Bühnenkünstlerverband, das Syndicat Suisse Romand du Spectacle und der Verband Rete Teatri Associati della Svizzera Italiana werden als Organisationen professio- neller Kulturschaffender vom Bund unterstützt. Diese Organisationen vertreten die Interes- sen der Schweizer Bühnenkünstlerinnen und Bühnenkünstler. Vor 2012 wurden insgesamt zwölf Theaterorganisationen unterstützt, in der laufenden Periode sind es deren sechs.
Herausforderungen Freie Theatergruppen arbeiten zunehmend in Kooperation mit Produzenten und Compagnien aus dem Ausland. In den letzten Jahren gewinnen die von der EU geförderten Netzwerke und Projekte immer mehr an Bedeutung. Zudem drängen viele junge Gruppen auf den Markt, während – vor allem in Europa – Festivals mit massiv gekürzten Budgets zu kämpfen haben. Der Promotions- und Diffusionsarbeit kommt deshalb eine wachsende Bedeutung zu. Freie Theatergruppen erhalten zwar Projektbeiträge für Kreation und Tourneekosten, jedoch in der Regel keine Betriebsbeiträge. Aus diesem Grund können kaum professionelle Struktu- ren mit einem nachhaltigen Tourneemanagement aufgebaut werden. Dies hat zur Folge, dass sich Gruppen immer wieder neu organisieren müssen und letztlich auch sehr gute Produktio- nen nicht oft genug aufgeführt werden können.
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Die Verbreitung des Theaterschaffens im Inland ist mit zwei unterschiedlichen Herausfor- derungen konfrontiert. Einerseits ist es für freie Theatergruppen nach wie vor schwierig, in den anderen Sprachregionen Fuss zu fassen. Andererseits sollte eine auf nationale Kohäsion abzielende Förderpolitik demografische und gesellschaftliche Unterschiede verstärkt berück- sichtigen und den entsprechenden Austausch fördern. Theater ist dazu prädestiniert, da es aktuelle gesellschaftliche Themen direkt aufnehmen und reflektieren kann. Eine Eigenheit des zeitgenössischen Schweizer Theaterschaffens sind hybride Produktionen mit Elementen aus Theater, Tanz, Musik, Szenografie, Neuen Medien und Performance- kunst. Solche Produktionen sind weniger stark sprachgebunden als traditionellere Theater- formen und lassen sich daher gut in andere Sprachregionen oder im Ausland verbreiten. Gleichzeitig sind sie schwer einer Sparte zuordnen und passen daher kaum in die Raster der Kulturförderung.
Ziele und Massnahmen Die bisherigen Fördermassnahmen werden in der Periode 2016–2019 weitergeführt. Den dargestellten Herausforderungen soll wie folgt begegnet werden: Die internationale Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Gruppen kann nur erhalten werden, wenn die internationalen Koproduktionen und die Tourneetätigkeit dieser Gruppen substan- tieller unterstützt werden. Zudem braucht es eine Intensivierung der Promotionsaktivitäten, sei es durch eine verstärkte Präsenz an internationalen Festivals (Avignon, Edinburgh, Brüs- sel usw.) oder durch eine Professionalisierung der freien Theatergruppen in den Bereichen des Produktions- und Tournee-Managements. Spartenübergreifende Produktionsformen sollen auf internationaler Ebene besser unterstützt und mittels spezifischer Massnahmen in den entsprechenden internationalen Netzwerken vermittelt werden. Im Inland will der Bund den gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes durch eine inten- sivierte Förderung des Austausches zwischen den verschiedenen kulturellen und sozialen Gruppen stärken. Dabei sollen insbesondere etablierte Festivals und Veranstalter, die das Schweizer Theaterschaffen konzentriert präsentieren, oder dieses durch ihre internationale Ausrichtung in einen internationalen Kontext stellen, besser unterstützt werden. Dies stärkt sowohl die Kohäsion wie auch die nationale Präsenz und die Anerkennung von wichtigen Schweizer Gruppen im eigenen Land. Zudem werden Veranstaltungsorte in peripheren Re- gionen besser in deren Verbreitung einbezogen, was letztendlich auch die Vielfalt des kultu- rellen Angebots erhöht.
2.1.4 Literatur
Ausgangslage Die Schweizer Literatur ist durch das Zusammenleben verschiedener Sprachen und kulturel- ler Traditionen mit komplexen Herausforderungen konfrontiert. Der Zugang zu diesen unter- schiedlichen Ausdrucksformen spielt eine wesentliche Rolle für den nationalen Zusammen- halt und den Erhalt der Vielfalt. Gleichzeitig ist die Schweizer Literaturlandschaft auch Schauplatz zahlreicher zeitspezifischer Umwälzungen, die neue Lösungen erfordern. Ver- schiedene parlamentarische Vorstösse sowie Forderungen der Branche, darunter etwa die Petition der Autorinnen und Autoren der Schweiz für die Einführung eines Verleihrechts (Bibliothekstantieme), sowie die Volksabstimmung vom 11. März 2012 über die Buchpreis- bindung zeigen, welche Bedeutung der Literatur auf nationaler Ebene zukommt.
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Die Arbeitsgruppe «Literaturpolitik» mit Vertreterinnen und Vertretern des BAK, der Pro Helvetia, der KBK und der SKK hat die Aufgabe, kohärente Antworten auf diese Herausfor- derungen zu erarbeiten. Unter anderem hat sie im Bericht «Panorama 2011»22 die öffentli- chen Fördermassnahmen für Literatur analysiert, um Lücken im heutigen Subventionssystem zu ermitteln und Massnahmen für den Erhalt und die Stärkung einer lebendigen Schweizer Literaturlandschaft zu identifizieren. Förderung des künstlerischen Schaffens Die Förderung des Bundes setzt ein bei spezifischen Angeboten für junge Talente aller lite- rarischen Gattungen und geht von Residenz- über Coaching-Programme bis hin zu Vereinba- rungen mit Zeitschriften und Veranstaltern, die dem literarischen Nachwuchs geeignete Publikations- und Auftrittsmöglichkeiten erschliessen. Mit Werkbeiträgen erhalten bereits etablierte Schweizer Autorinnen und Autoren aller vier Landessprachen die Möglichkeit, über längere Zeit konzentriert an einem neuen Werk zu arbeiten. Druckkostenbeiträge ver- gibt der Bund – mit Blick auf eine vielfältige Literaturlandschaft – in jenen Schweizer Regi- onen, wo die Publikation literarischer Texte aufgrund einer besonderen Marktsituation ge- fährdet wäre: im italienischen und rätoromanischen Sprachgebiet. Austausch und Vermittlung im Inland Der Übersetzung kommt in der mehrsprachigen Schweiz und in einem zunehmend internati- onalisierten Literaturbetrieb eine besondere Rolle zu, garantiert sie doch für ein andersspra- chiges Publikum erst den Zugang zur Schweizer Literatur. Ohne signifikante finanzielle Anreize seitens des Bundes droht die Wahrnehmung der Schweizer Literatur auf den je eigenen Sprachraum limitiert zu bleiben. Im Rahmen des zeitlich befristeten Übersetzungs- schwerpunkts «Moving Words 2009–2012» verstärkte der Bund sein diesbezügliches Enga- gement. Dadurch wurden in der Schweiz und international mehr Schweizer Bücher übersetzt und diese wurden besser beworben. Zudem erfährt das literarische Übersetzen in der Bran- che heute mehr Anerkennung. In Abstimmung mit professionellen Schweizer Literaturveran- staltern werden zudem Vermittlungsprojekte angeboten, die dem Publikum eine Begegnung und Auseinandersetzung mit der zeitgenössischen Literatur ermöglichen. Austausch und Promotion fördert der Bund mit Beiträgen an überregional bedeutende literarische Anlässe, die Autorinnen und Autoren mehrerer Sprachregionen in ihr Programm einbinden und sie in publikumswirksamen Veranstaltungen bekannt machen. Um dem technologischen Wandel Rechnung zu tragen, unterstützt der Bund neu auch digitale Promotionsplattformen. Ausser- dem ist die Leseförderung Gegenstand spezieller Fördermassnahmen (vgl. Ziff. 2.2.5.). Internationale Verbreitung Die Schweizer Literatur hat ausgeprägte Verbindungen zu den Literaturlandschaften des jeweils gleichsprachigen Auslands: Schweizer Autorinnen und Autoren publizieren auch in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien, Schweizer Verlage versuchen diese Märkte mit Promotionsaktivitäten für sich zu erschliessen. Der Bund unterstützt in diesem Kontext den Auftritt von Schweizer Verlagen an internationalen Buchmessen, wo einem (Fach-)Pub- likum die Schweizer Literatur und ihre Autorinnen und Autoren vorgestellt werden und im Rahmen von Gastlandauftritten (z. B. Moskau 2013, Leipzig 2014) ein besonderer Fokus auf die Schweizer Kultur gelenkt werden kann. Die Promotionsarbeit des Bundes bei Agenturen, Übersetzerinnen und Übersetzern, Verla- gen, die Kooperation mit internationalen Übersetzungsnetzwerken (u. a. Traduki) sowie der Einsatz eigener Promotions-Präsentationen (u. a. «12 Swiss books») tragen zur Wahrneh-
22 Vgl. Fussnote 15.
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mung der Schweizer Literatur im Ausland bei. Der Bund vergibt Übersetzungsbeiträge an ausländische Verlage und unterstützt in Kooperation mit geeigneten institutionellen Partnern die Qualifikation internationaler Übersetzer von Schweizer Literatur. Zudem unterstützt der Bund weltweit Lesereisen und Literaturausstellungen. Mit dem Ziel, Schweizer Literatur engagierten Multiplikatoren und der internationalen Forschung zugänglich zu machen, wer- den ferner Bibliotheken, Botschaften und Literaturinstitutionen in der ganzen Welt mit einer Auswahl relevanter Schweizer Neuerscheinungen aus allen Landesteilen bestückt. Preise und Auszeichnungen Die 2012 eingeführten Schweizer Literaturpreise werden jährlich verliehen und zeichnen literarische Werke aus, die von einer unabhängigen, vom EDI ernannten Expertenjury aus- gewählt werden. Ein oder zwei Grand Prix23 werden an Autorinnen und Autoren verliehen, dazu ein Spezialpreis für Übersetzerinnen und Übersetzer beziehungsweise für Vermittlerin- nen und Vermittler (alternierend). Die Preise berücksichtigen alle vier Sprachregionen der Schweiz und die verschiedenen literarischen Gattungen. Zur Preisverleihung gehören auch verschiedene Promotionsmassnahmen, mit denen die Werke der Öffentlichkeit besser be- kannt gemacht werden sollen. Organisationen der Kulturschaffenden Der Verband Autorinnen und Autoren der Schweiz wird als Organisation professioneller Kulturschaffender vom Bund unterstützt. Er vertritt die Interessen der Schweizer oder in der Schweiz wohnhaften Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer.
Herausforderungen Die Vielfalt der Schweizer Literaturlandschaft steht unter Druck und muss deshalb verteidigt und gefördert werden (vgl. Auswirkungen von Globalisierung und Digitalisierung auf die Literaturlandschaft Ziff. 1.5). Dabei spielt der Austausch eine wichtige Rolle, da er den Kontakt zwischen den Literaturschaffenden und der Leserschaft herstellt. Ein fruchtbarer Austausch wird insbesondere durch die literarische Übersetzung und die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten gewährleistet (Literaturzeitschriften, Veranstaltungen, Unterstüt- zung von Institutionen und Verlagen). Die Mehrsprachigkeit, die multikulturelle Gesell- schaft und das grosse Spektrum an Verlagen bilden die Grundlage der literarischen Vielfalt in der Schweiz. Diese Vielfalt stärkt die Vermittlung nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene. In der viersprachigen Schweiz gibt es heute kaum mehr junge literarische Übersetzer. Litera- rische Übersetzungen sind angesichts des gesteigerten ökonomischen Drucks auf die Schweizer Verlage zunehmend zu einem Risiko geworden, das diese nicht mehr tragen können. Auf internationaler Ebene verstärkt sich diese Tendenz aufgrund des starken Schweizer Fran- kens, so dass auch die internationale Präsenz der Schweizer Literatur beeinträchtigt ist. Die Digitalisierung im Sinne einer globalen Entwicklung führt ebenfalls zu neuen Heraus- forderungen. Es ist wichtig, dass die Schweiz die technologischen Entwicklungen in diesem Bereich genau verfolgt und sich aktiv daran beteiligt. Die Rahmenbedingungen für die Ak- teure – insbesondere die kleinen und mittleren Verlage – müssen Investitionen begünstigen. Dazu gehört auch der Schutz der Urheberrechte (von Autorinnen und Autoren bzw. Überset- zerinnen und Übersetzern).
23 Preisträgerinnen und Preisträger der Schweizer Literaturpreise: 2013 Jean-Marc Lovay, Erica Pedretti und Fabio Pusterla. Preisträger Schweizer Grand Prix Literatur; 2014 Philippe Jaccottet, Paul Nizon und Christoph Ferber.
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Die Verlage und die Buchhandlungen befinden sich derzeit in einer schwierigen Phase. Die Verlage erhalten punktuelle Unterstützung für spezifische Projekte und müssen bei ihren Aktivitäten Prioritäten setzen, meist zulasten der kreativen und immateriellen Arbeiten, die zur Kernaufgabe eines Verlags gehören (Recherche, kritisches Lektorat, Analyse der Manu- skripte, Beziehungen zu Autorinnen und Autoren, Vermittlung usw.). In den letzten Jahren hat die Zahl der Verlage und der in diesem Bereich Beschäftigten abgenommen, obwohl die Zahl der produzierten Bücher stabil geblieben ist. Mittelfristig wird diese Situation unwei- gerlich zu Einbussen bei der Qualität und der Vielfalt der Schweizer Literatur führen. Auch die Literaturkritik ist rückgängig, und mehrere Zeitschriften mussten ihre Tätigkeit einstellen. Deshalb sind in der Schweizer Literaturszene die Möglichkeiten zum kritischen und öffentlichkeitswirksamen Austausch über Literatur heute reduziert. Zwar bietet das Internet zahlreiche Plattformen, lässt aber bisher eine konstante Qualität des kritischen Dis- kurses vermissen.
Ziele und Massnahmen Die in der letzten Kulturbotschaft definierten Ziele im Bereich der Literatur bleiben unverändert, die bestehenden Fördermassnahmen müssen weiter verstärkt werden. Die nationale Zusammen- arbeit über alle drei staatlichen Ebenen hinweg muss fortgesetzt und gefestigt werden. Parallel dazu und in Anbetracht der oben erwähnten Herausforderungen brauchen insbesondere drei Bereiche dringend eine öffentliche Unterstützung, um die aktuellen Herausforderungen bewälti- gen zu können: das Verlagswesen, die literarische Übersetzung und die Literaturzeitschriften. Die Verlage tragen massgeblich zur Vielfalt der Schweizer Literaturlandschaft und deren Ver- mittlung bei, eine grössere strukturelle Unterstützung ist deshalb unerlässlich. Sie soll den Verlagen einerseits ermöglichen, ihre kreative und immaterielle Arbeit fortzusetzen und zu stärken – insbesondere die Arbeit, die sie im Vorfeld der rein «materiellen» Realisierung eines Projekts leisten. Andererseits soll die strukturelle Unterstützung auch zur erfolgreichen Bewäl- tigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung beitragen. Während die immaterielle Arbeit die kulturelle Rolle der Verlage stärkt, erlaubt eine starke Struktur den Verlagen, die nötigen Ressourcen zu beschaffen, um sich den technischen Entwicklungen stellen zu können. Das BAK sieht deshalb vor, auf der Basis einer Ausschreibung vierjährige Leistungsvereinbarungen mit Verlagen aller vier Sprachregionen abzuschliessen. Die literarische Übersetzung trägt massgeblich zum Austausch und Zusammenhalt der Sprachregionen bei und fördert den Zugang zur Literatur in der Schweiz und im Ausland. An die positiven Resultate des befristeten Schwerpunktprogramms «Moving Words» soll ange- knüpft werden. Pro Helvetia will die im Jahr 2013 eingestellten mehrjährigen Vereinbarun- gen mit Schweizer und internationalen Verlagen zur Publikation literarischer Übersetzungen wieder aufnehmen, ein besonderes Gewicht in diesen Vereinbarungen erhalten die Promoti- onsaktivitäten. Die übersetzerische Kompetenz in der Schweiz soll eine deutliche Stärkung erfahren mit Mentoraten, an Verlage gebundenen Übersetzungsaufträgen, Workshops, Resi- dencies. Die Zuschüsse des Bundes an die Honorare literarischer Übersetzerinnen und Über- setzer haben Signalwirkung und sollen daher erhöht werden. Eine stärkere strukturelle Unterstützung für Literaturzeitschriften ist erforderlich, damit diese unabhängig von ihrem Format (elektronisch und/oder auf Papier) ihre Rolle als Austausch- plattformen wahrnehmen können. Die Literaturzeitschriften tragen zum Dialog und zum Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen bei. Sie machen damit die Literatur für die breite Öffentlichkeit besser zugänglich. Das BAK sieht deshalb vor, Literaturzeitschriften mit der Ausschreibung von vierjährigen Leistungsvereinbarungen zu unterstützen. Ziel ist die Förderung des Austauschs und des Zugangs zur Literatur.
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2.1.5 Tanz
Ausgangslage Förderung des künstlerischen Schaffens Der Bund vergibt Werkbeiträge an etablierte freie Tanzgruppen und trägt so dazu bei, dass international konkurrenzfähige Werke entstehen können. Für regelmässig international tätige Gruppen ist eine Förderung notwendig, die über eine punktuelle Unterstützung hinausgeht. Deshalb unterstützt der Bund seit 2006 gemeinsam mit Städten und Kantonen mehrere Com- pagnien – derzeit dreizehn – mit jeweils dreijährigen kooperativen Fördervereinbarungen für ihre Kreations- und Tourneetätigkeit. Die Vereinbarungen erlauben den Gruppen die Ent- wicklung einer längerfristigen Strategie, eine bessere Planung und mehr Flexibilität. Die regelmässigen Evaluationen zeigen, dass das Instrument für international tätige Compagnien unentbehrlich geworden ist. Austausch und Vermittlung im Inland Der zeitgenössische Tanz hat als relativ junge Kunstsparte ausserhalb urbaner Zentren erst ein kleines Publikum. Umso wichtiger ist hier die Vermittlung, die der Bund durch Pilotpro- jekte und den Aufbau von Fachwissen in den verschiedenen Regionen unterstützt. Um die Kräfte in der Tanzförderung zu bündeln, wurde in den letzten Jahren die koordinierte Förder- tätigkeit zwischen den Kulturförderstellen vorangetrieben und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen verstärkt. Die Ständige Konferenz Tanz, ein Koordinationsgremium mit Vertretern von Bund, KBK, SKK und Verbänden, trifft sich mehrmals jährlich zum Austausch. Im Rahmen einer gemeinsam formulierten Vereinbarung werden wichtige As- pekte koordiniert und Vorhaben gemeinsam finanziert. Eine zentrale Rolle nimmt dabei «reso-Tanznetzwerk Schweiz» ein, indem es regionale Aktivitäten bündelt und auf nationa- ler Ebene Pilotprojekte lanciert und begleitet. Internationale Verbreitung Die meist international besetzten Tanzcompagnies sind wichtige Botschafter im Ausland, indem sie das Bild einer innovativen, offenen und vielfältigen Schweiz transportieren. Eine Compagnie, die auf höchstem Niveau arbeitet, benötigt Koproduktionsbeiträge von Veran- staltern im Ausland, was nur durch eine kontinuierliche internationale Präsenz zu erreichen ist. Der Bund unterstützt Tourneen von freien Compagnien und institutionellen Balletten- sembles. Die am meisten tourenden freien Gruppen fördert er mit dreijährigen kooperativen Fördervereinbarungen. Weiter unterstützt er Promotionsplattformen wie die Zeitgenössi- schen Schweizer Tanztage und lädt Veranstalter aus der ganzen Welt dazu ein. Preise und Auszeichnungen Die Schweizer Tanzpreise, seit 2013 vergeben, würdigen alle zwei Jahre das aktuelle Tanz- schaffen und zeichnen herausragende Leistungen im Tanz aus. Hauptpreis ist der Schweizer Grand Prix Tanz.24 Weitere Schweizer Tanzpreise werden für eine herausragende Tänzerin, einen herausragenden Tänzer und für besondere Leistungen im Tanz vergeben. Das aktuelle Tanzschaffen wird auf der Basis eines Wettbewerbs gewürdigt. Alternierend zu den Tanz- preisen findet eine Ausschreibung zum Kulturerbe Tanz statt. Kommunikations- und Promo- tionsmassnahmen begleiten die Auszeichnung (vgl. www.tanzpreise.ch).
24 Preisträger des Schweizer Grand Prix Tanz 2013 war Martin Schläpfer.
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Organisationen der Kulturschaffenden Danse Suisse und Reso werden als Organisationen professioneller Kulturschaffender vom Bund unterstützt. Diese Organisationen vertreten die Interessen der Sparte Tanz in der Schweiz.
Herausforderungen Aufführungen von zeitgenössischen Tanzproduktionen finden in der Schweiz meist in weni- gen grösseren Städten statt. Die Möglichkeiten für Compagnien, überregional aufzutreten, sind beschränkt. Inlandtourneen sind jedoch entscheidend, da sie dem Werk sowie den Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, in der Begegnung mit dem Publikum zu reifen. Zudem bringen Inlandtourneen den aufwändig produzierten Werken ein angemessenes Pub- likum. Das Tanzschaffen ist für sein Entstehen und Bestehen notwendigerweise international ausge- richtet. Regelmässige Tourneen und internationale Produktionen sind für die Compagnien essenziell. Dafür ist ein ganzjähriger professioneller Betrieb nötig. Die Gruppen erhalten jedoch mehrheitlich keine Betriebsbeiträge, so dass kaum eine professionelle Promotion und Verbreitung sowie ein nachhaltiges Tourneemanagement aufgebaut werden können. Die Compagnien versuchen dies u.a. durch substanzielle Koproduktionsbeiträge von Veranstal- tern im Ausland auszugleichen – doch der effektive Wert dieser internationalen Beiträge ist durch den hohen Frankenkurs stark gesunken. Die internationalen Netzwerke und Koproduktionshäuser konzentrieren ihre durch die Krise schwindenden Mittel auf weniger Künstler. In dieser Dynamik kommt der Zusammenarbeit mit diesen Netzwerken sowie der aktiven Promotion eine grosse Bedeutung zu.
Ziele und Massnahmen Die bisherigen Fördermassnahmen werden in der Periode 2016–2019 weitergeführt und optimiert. Den dargestellten Herausforderungen soll wie folgt begegnet werden: Seit 2014 gibt es in der Schweiz erstmals eine Ausbildung für zeitgenössischen Tanz auf Hochschulstufe. In der nächsten Förderperiode muss die Nachwuchsförderung ausgebaut werden, um die Studienabgängerinnen und -abgänger optimal zu fördern und deren Abwan- derung ins Ausland im Sinne einer Stärkung der Schweizer Tanzszene zu verhindern. Ausserhalb der städtischen Zentren mangelt es in der Schweiz an Veranstaltern, die regel- mässig zeitgenössischen Tanz programmieren und über die entsprechenden Infrastrukturen verfügen. Kurz- und mittelfristig sollen Festivals und Veranstalter, welche in ihren Mehr- spartenprogrammen bereits zeitgenössischen Tanz programmieren, angeregt werden, mehr Schweizer Gruppen zu präsentieren. Zusätzliche Verbreitung kann der Bund ermöglichen, indem er Festivals und Veranstalter unterstützt, welche das Schweizer Tanzschaffen kon- zentriert präsentieren, oder in ihren überregional ausgerichteten Programmen Schweizer Werke in einen internationalen Kontext stellen und sie dem Publikum näher bringen. Zudem sollen die bestehenden Massnahmen, welche im Rahmen der koordinierten Tanzförderung aufgebaut wurden, zusammen mit den beteiligten Kantonen und Städten optimiert werden. Die Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Compagnien im Ausland ist nur durch eine substan- tiellere finanzielle Förderung der Tourneetätigkeit aufrecht zu erhalten. Dies soll die auf- grund des hohen Frankens für Schweizer Gruppen tiefen Gagen und Koproduktionsbeiträge ausgleichen. Weiter muss die aktive Zusammenarbeit mit ausgewählten internationalen Netzwerken intensiviert und die Schweizer Präsenz an den wichtigsten internationalen Tanz- messen und Festivals mit Formaten wie Salons und Künstlerpräsentationen ausgebaut wer-
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den. Gemeinsam mit Städten und Kantonen wird die Schaffung und Unterstützung von Pro- duktions- und Diffusionsbüros geprüft, damit effiziente Strukturen entstehen, welche mehre- re Compagnien bei der Verbreitung ihrer Produktionen direkt unterstützen bzw. ihre Tour- nee-Managerinnen und Manager beraten können.
2.1.6 Musik
Ausgangslage Förderung des künstlerischen Schaffens Der Bund vergibt Werkbeiträge an Komponistinnen und Komponisten und unterstützt in den Bereichen Pop und Jazz die Produktion von Tonträgern sowie deren nationale und interna- tionale Verbreitung. Zusätzlich werden Schweizer Werke im In- und Ausland mittels Beiträ- gen an Uraufführungen im Rahmen von Festivals und wichtigen Konzertreihen gefördert. Um den nahtlosen Übergang von der Ausbildung zur selbständigen Laufbahn zu fördern, unterstützt der Bund herausragende junge Komponistinnen und Komponisten sowie Bands auf ihrem Weg zu einer internationalen Tätigkeit. Diese Nachwuchsförderung erfolgt vor- wiegend über mehrjährige Projekte wie Residenz- und Coachingprogrammen, welche in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnerinstitutionen im In- und Ausland entwickelt werden. Die Lancierung des dreijährigen Projekts Œuvres Suisses während der vergangenen Finanzierungsperiode trug zudem wesentlich zur Erarbeitung eines neuen Repertoires von zeitgenössischen Schweizer Orchesterwerken sowie zur weiteren internationalen Etablierung der grossen Schweizer Berufsorchester bei. Austausch und Vermittlung im Inland Im Bereich Musik unterstützt der Bund insbesondere Festivals und Konzertreihen, welche Produktionen aus anderen Sprachregionen programmieren. So initiierte er beispielsweise mehrjährige Leistungsvereinbarungen mit ausgewählten Schweizer Jazzfestivals. Im Bereich der Musikvermittlung unterstützt der Bund hauptsächlich Projekte, welche die zeitgenössi- sche Musik einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen und das Publikum für eine Auseinandersetzung mit zeitgenössischen Werken gewinnen. Internationale Verbreitung Der Bund trägt zur Positionierung des Schweizer Musikschaffens im internationalen Kontext bei, indem er internationale Tourneen von Schweizer Ensembles und Bands durch Einzelun- terstützung oder mehrjährige Vereinbarungen (Prioritäre Jazzförderung, Œuvres Suisses) sowie Aufführungen von zeitgenössischen Schweizer Werken durch ausländische Ensembles und Orchester fördert. In enger Zusammenarbeit mit internationalen Festivals unterstützt der Bund zudem Schweizer Schwerpunkte mit zeitgenössischer Musik, Jazz und Pop. Zu einer zielgerichteten Verbreitung des Schweizer Musikschaffens gehört eine intensive Promoti- onsarbeit, welche der Bund zusammen mit verschiedenen Partnern wahrnimmt: der Auftritt an internationalen Messen, Publikationsreihen (Grammont Portraits, spartenspezifische Sam- plers usw.), das Internetportal Swiss Vibes sowie die Einladung von internationalen Veran- staltern an Schweizer Festivals. Beiträge an Swiss Music Export sowie an die Fondation cma tragen zusätzlich zur internationalen Verbreitung des Schweizer Pop und Chansons bei. Preise und Auszeichnungen Der 2014 lancierte Schweizer Musikpreis wird jährlich vergeben. Er berücksichtigt alle Mu- sikstile und alle Sprachregionen. Eine erste Auswahl wird auf der Grundlage von Gutachten
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getroffen; aus dieser Vorselektion nominiert die unabhängige Eidgenössische Jury für Musik 15 Musikschaffende und empfiehlt schliesslich ein Dossier für den Schweizer Grand Prix Musik. Der Schweizer Musikpreis wird von verschiedenen Promotionsmassnahmen begleitet, mit denen die nominierten Werke besser bekannt gemacht werden sollen. Organisationen der Kulturschaffenden Der Schweizerische Tonkünstlerverein, der Schweizerische Musikerverband, das Schweizer Musik Syndikat und Action Swiss Music werden als Organisationen professioneller Kultur- schaffender vom Bund unterstützt. Sie vertreten die Interessen der Schweizer Musikschaf- fenden.
Herausforderungen Die einzelnen Musiksparten internationalisieren sich zunehmend, und der hart umkämpfte internationale Markt erfordert eine Professionalisierung im Bereich der Promotion. Dies hat in den letzten Jahren andere europäische Länder und Regionen (beispielsweise Norwegen, Finnland oder Katalonien) dazu bewegt, spartenspezifische Exportbüros in den wichtigen europäischen Zentren aufzubauen. Spartenübergreifende Produktionsweisen haben stark zugenommen. Handlungsbedarf be- steht für die Kulturförderung insbesondere im Bereich neuer Formen des Musiktheaters. In dieser Kunstform zwischen Musik, Performance und Theater entstehen wichtige Impulse über die Musik hinaus. In der Schweiz konnte sich das aktuelle Musiktheater bisher kaum als eigenständige Sparte etablieren, da es im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern an einer koordinierten Förderung für diesen Kunstbereich fehlt. Neuen Produktions-, Vertriebs- und Rezeptionsformen bedeuten Chancen ebenso wie Her- ausforderungen für Labels sowie Musikerinnen und Musiker, wobei klassische Vertriebs- formen (CD-Markt) immer mehr unter Druck geraten. Die Lancierung neuer digitaler Ver- triebsformen ist für Musikerinnen und Musiker teilweise mit hohen Kosten verbunden und erschwert die Wahrung der Urheberrechte. Für eine starke internationale Promotion sind länderspezifische digitale Plattformen, welche aktuelle Informationen zu den verschiedenen Musikszenen bereitstellen, unentbehrlich ge- worden. Im Vergleich zu anderen Ländern fehlt der Schweiz ein professionell geführtes, koordiniertes Online-Informationszentrum, welches das Schweizer Musikschaffen in seiner Breite abbildet.
Ziele und Massnahmen Die bisherigen Fördermassnahmen werden in der Periode 2016–2019 weitergeführt. Den dargestellten Herausforderungen soll wie folgt begegnet werden: Um die Chancengleichheit von Schweizer Musikerinnen und Musikern im europäischen Markt zu gewährleisten, bedarf es einer verstärkten finanziellen Förderung der Tourneetä- tigkeit sowie einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit ausgewählten internationalen Festivals und Agenturen. In Zusammenarbeit mit Organisationen wie Swiss Music Export soll Schweizer Musikschaffenden der Markteintritt in den wesentlichen europäischen Zent- ren erleichtert werden (vgl. Ziff. 2.3.2). Ebenso ist die gezielte Förderung des Schweizer Jazz im Ausland durch eine geeignete Struktur auszubauen. Schliesslich soll nach Abschluss des dreijährigen Pilotprojekts Œuvres Suisses eine langfristige Orchesterförderung mit Schwer- punkt auf der Pflege eines zeitgenössischen Schweizer Repertoires und einer verstärkten internationalen Präsenz der Schweizer Berufsorchester entwickelt werden.
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Spartenübergreifende Produktionsformen verlangen nach einer entsprechenden Anpassung der Förderstrategien. Zur Förderung neuer Formen des Musiktheaters sollen bereits beste- hende Bestrebungen gebündelt und zusammen mit Städten und Kantonen vorangetrieben werden, um die Sensibilisierung für diese Kunstform zu erhöhen, Produktions- und Auftritt- sorte zu fördern und die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Szene zu stärken. Eine zeitgemässe Förderung hat der Entwicklung im Bereich der digitalen Medien Rechnung zu tragen und geeignete Massnahmen zu entwickeln. Einerseits sollen neue Vertriebsformen in die Förderung integriert werden und andererseits digitale Kanäle aktiv für die internatio- nale Verbreitung und Promotion von Schweizer Musik genutzt werden. Hierzu gehört die Entwicklung eines koordinierten Schweizer Musikinformationszentrums, das in Zusammen- arbeit mit Partnern wie Radio- und Urhebergesellschaften, Archiven und Musikverbänden bereits bestehende digitale Archive zusammenführt.
2.1.7 Film
Ausgangslage Die Filmpolitik des Bundes hat zum Ziel, das Schweizer Filmschaffen sowie die Vielfalt und Qualität des Filmangebots zu fördern und die Schweizer Filmkultur als Teil der nationalen Kultur und Identität zu stärken. Im Rahmen dieses Auftrags ist der Bund bestrebt, ein breitge- fächertes Filmschaffen sowie eine lebendige Filmkultur zu ermöglichen. Er bemüht sich dabei um eine kohärente Förderungspolitik, die das Kriterium der hohen künstlerischen Qualität mit den Anforderungen des Marktes vereinbart. Filmförderung bleibt deshalb immer eine Kultur- förderung, die auch filmwirtschaftliche Aspekte umfasst. Die Filmförderung des Bundes basiert auf zwei Säulen: Filmherstellung und Filmkultur. Er fördert die Filme von der ersten Idee über die Produktion bis zur Erstellung der Archivkopie und unterstützt den Zugang zur Filmkultur mit Beiträgen an Filmfestivals oder jugendspezifischen Kinoaktivitäten. Da der Schweizer Filmmarkt aufgrund sprachkultureller Gegebenheiten fragmentiert und von zu geringer Grösse ist, um nach einer rein marktwirtschaftlichen Logik bestehen zu kön- nen, spielt der Bund als primärer Förderpartner eine zentrale Rolle. Die Bundesleistungen werden von der SRG SSR («Pacte de l’audiovisuel») substanziell ergänzt. Zudem sind die übrigen nationalen und sprachregionalen Fernsehveranstalter, die in ihrem Programm Filme ausstrahlen, gesetzlich dazu verpflichtet, einen Beitrag für die Förderung des Schweizer Films zu leisten. Auf regionaler Ebene der Kulturförderung sind es kantonale wie interkantonale Förderstel- len, wie namentlich die Zürcher Filmstiftung, die Westschweizer Stiftung Fondation Roman- de pour le Cinéma «Cinéforom» oder die Berner Filmförderung, welche die Entwicklung und Herstellung von Schweizer Filmen finanziell unterstützen. Die Koordination zwischen den Förderinstitutionen spielt für Abstimmung und Komplementarität der Förderinstrumente eine wichtige Rolle. Von den weltweit jährlich rund 5 500 produzierten Spielfilmen starten pro Jahr in der Schweiz über 500 neue Filme in den Kinos. Die Konkurrenzsituation im audiovisuellen Markt ist aufgrund dieser hohen Anzahl Filme erheblich. Angesichts der steigenden Anzahl von Kinostarts pro Woche bei gleichzeitig rückläufigen Besucherzahlen (2013 mit 13,7 Millionen Eintritten zirka 12% weniger als 2012 mit 15,5 Millionen Eintritten) haben sich die Laufzeiten der einzelnen Filme zusehends verkürzt. Die Zunahme von Multiplex-Kinos (acht oder mehr Leinwände), deren Programmierung von amerikanischen Grossproduktionen dominiert wird, verstärkt den Druck auf die Angebotsvielfalt. Der Marktanteil des Schweizer
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Films (inkl. minoritäre Koproduktionen) konnte mit rund 1,2 Millionen Eintritten von 5 Prozent (2012) auf über 8 Prozent (2013) gesteigert werden. Im Vergleich zum europäi- schen Umland verfügt die Schweiz aber noch immer über eine grosse Anzahl an kleinen und mittleren Kinos mit einer relativ vielfältigen Programmation. Mit Unterstützung des Bundes haben inzwischen fast alle Schweizer Kinosäle auf die digitale Projektionstechnik umgerüs- tet. Die Digitalisierung brachte nebst erheblichen Umrüstungskosten auch Vorteile für die Angebotsvielfalt in den Kinos. So können aufgrund der geringeren Kosten für digitale Ko- pien Filme im Gegensatz zu früher gleichzeitig in den Städten und auf dem Land starten. Der Bund vergibt jährlich in Zusammenarbeit mit der SRG SSR und den Städten Zürich und Genf sowie der Schweizer Filmakademie Preise für das Schweizer Filmschaffen. Die Verga- be der Schweizer Filmpreise basiert auf einem Nominationsverfahren. Die Preisverleihung findet alternierend in Genf und Zürich statt. Schweizer Dokumentar- und Spielfilme sind international anerkannt. Dokumentarfilme erhielten in der vergangenen Periode gleich zweimal den europäischen Dokumentarfilmpreis und waren auch in den Schweizer Kinos sehr erfolgreich. Spielfilme werden regelmässig an die grossen internationalen Filmfestivals im Ausland wie etwa Cannes, Berlin und Venedig eingeladen. Die internationale Zusammenarbeit ist aus dem Filmschaffen nicht wegzudenken. Tatsäch- lich sind die meisten in der Schweiz produzierten Filme das Resultat europäischer Gemein- schaftsproduktionen. Aus diesem Grund hat die Schweiz mit allen Nachbarländern sowie mit Kanada, Luxemburg und Belgien (Communauté Française de Belgique) bilaterale Kopro- duktionsabkommen abgeschlossen. Die Schweiz ist ausserdem Mitglied im Fonds für euro- päische Koproduktionen Eurimages des Europarates und nahm von 2006 bis 2013 am Pro- gramm MEDIA der EU teil. Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 über die Volks- initiative «Gegen die Masseneinwanderung» wurden die Gespräche über eine Erneuerung des MEDIA-Abkommens von der EU vorläufig sistiert. Vier Schwerpunkte zeichneten die Tätigkeiten in den Jahren 2012–2015 im Filmbereich aus: – Erfolgsabhängige Filmförderung: Ergänzend zum bestehenden Modell der Bonifi- zierung der Kinoeintritte («Succès cinéma») wurde neu auch der künstlerische Erfolg bei wichtigen Filmfestivals belohnt («Succès festival»). Der dafür vorgesehene Kre- ditrahmen wurde fast verdoppelt und durch den Verzicht auf die Förderung von Fernsehspielfilmen und TV-Serien finanziert. – Selektive Filmförderung: Die bestehenden Instrumente (Förderung von Drehbuch, Projektentwicklung, Herstellung und Postproduktion) wurden um die Treatmentför- derung (Vorstufe zu einem Drehbuch) erweitert. Daneben wurde im Bereich der Ex- pertise der Fördergesuche ein Rotationsystem eingeführt, das gewährleistet, dass nicht immer die gleichen Expertinnen und Experten die Gesuche begutachten. – Förderung von Multimediaprojekten: Das Instrument wurde per 2012 eingeführt und betrifft die Entwicklung von Multimediaprojekte. Eine Bilanz kann erst 2015 gezo- gen werden. – Förderung der Ausbildung: Seit 2013 werden Filmausbildungen an den Fachhoch- schulen vom BAK nicht mehr mit Pauschalbeiträgen unterstützt. Neu unterstützt der Bund einzelne Filmprojekte von Studentinnen und Studenten über die selektive Film- förderung. Die Projekte müssen dabei von einem unabhängigen Produzenten einge- reicht werden, um den Übertritt in das professionelle Filmschaffen zu begünstigen. Die Evaluation der Filmförderungskonzepte 2012–2015 wird 2015 erfolgen. Evaluiert wer- den speziell die Wirksamkeit der erfolgsabhängigen Filmförderung (Verteilung der Subven-
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tionen auf neue Filmprojekte), die Auswirkungen auf die Unabhängigkeit und die Kontinui- tät des Schweizer Filmschaffens sowie die Wirksamkeit des Begutachtungssystems.
Herausforderungen Die Digitalisierung des Filmmarkts von der Produktion über die Projektion bis zur Langzeit- archivierung sowie die rasante Veränderung des Medienkonsumverhaltens sind prägende Einflussfaktoren für den Schweizer Film bzw. die Vielfalt des Filmangebots. In den nächsten Jahren werden Filme vermehrt über Onlineplattformen bezogen und auf mobilen Geräten konsumiert. Trotzdem wird das klassische Kino auch in Zukunft noch eine Rolle als gemein- schaftliches Filmtheatererlebnis spielen. Die Filmförderung muss sich diesen Herausforde- rungen stellen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind anzupassen, um neben der Kino- auswertung auch neue Formen der Filmdistribution in allen Sprachregionen der Schweiz zu ermöglichen. Daneben spielen die Filmfestivals in der Schweiz eine immer wichtigere Rolle für die Ange- botsvielfalt, die Promotion, die Vermittlung sowie die Lancierung von Filmen. Festivals sind ein internationaler Marktplatz (z. B. für Verkauf von Lizenzen an ausländische Fernsehstati- onen) und gleichzeitig ein wesentlicher Bestandteil der Filmkultur in der Schweiz. Sie ver- mitteln einem breiten Publikum Filme, die aufgrund ihrer künstlerischen Ausrichtung oder ihrer Länge (Kurzfilme zum Beispiel) in den Kinos kaum gezeigt werden. Trotz Präsenz an internationalen Filmfestivals und der regelmässigen Auszeichnung mit renommierten Preisen schaffen es einheimische Filme bis auf wenige Ausnahmen nicht, im ausländischen Markt Fuss zu fassen. Einer der Hauptgründe dafür ist die zu schmale Basis an Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren, welche einheimische Geschichten in einen universellen Spielfilmstoff einarbeiten können. Ein gutes Drehbuch ist die Basis jeden Films, und die Förderung der entsprechenden Kompetenzen bedarf daher der besonderen Pflege. Im Einzelnen stellen sich für die Periode 2016–2019 folgende Herausforderungen: – Filmherstellung: Der Bund fördert nur (Ko-)Produktionen, die einen hinreichenden «Schweizbezug» aufweisen. Dieser ergibt sich primär aus der Besetzung (u. a. Pro- duzent, künstlerisches und technisches Personal). Mit der Qualifikation als Schwei- zer Film oder als Schweizer Koproduktion ist jedoch nicht garantiert, dass der betref- fende Film auch tatsächlich in der Schweiz hergestellt und eine entsprechende wirt- schaftliche Wertschöpfung erzielt wird. So ist es zum Beispiel ohne Weiteres mög- lich, dass ein vom Bund geförderter Film vollständig im Ausland abgedreht wird. – Neue Vertriebskanäle: Die Verschiebung des Filmkonsums auf Online-Kanäle ver- langt neue gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche die Vielfalt und Qualität des Filmangebots in der Schweiz in allen Sprachregionen auch weiterhin gewährleisten. – Drehbuchförderung im Spielfilm: Wichtigste künstlerische Grundlage jedes Spiel- films ist das Drehbuch. Zu wenig Schweizer Spielfilme schaffen den erfolgreichen Sprung über die Sprach- und Landesgrenzen. Diesem Umstand ist bei der Förderung des Nachwuchses gezielt und in Kooperation aller Akteure der Filmförderung Rech- nung zu tragen. – Kontinuität: Die Rahmenbedingungen für das Schweizer Filmschaffen müssen ver- bessert werden, damit professionelle Filmschaffende regelmässig Filmprojekte reali- sieren und ihre beruflichen Erfahrungen in einem nationalen und internationalen Umfeld vertiefen können. Das effiziente Zusammenspiel zwischen den Förderinstru- menten des Bundes, aber auch zwischen den weiteren Förderungen der nationalen
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(SRG SSR) und regionalen Förderinstitutionen stellt dabei eine besondere Heraus- forderung dar. – Langzeitarchivierung: Digitale Filme müssen nach heutigem Wissensstand zur Langzeitarchivierung auch analog gespeichert werden, da digitale Datenträger nach relativ kurzer Zeit nicht mehr lesbar sind (vgl. auch Ziff. 2.2.4).
Ziele und Massnahmen Die bisherigen Fördermassnahmen werden in der Periode 2016–2019 weitergeführt. Den Herausforderungen im Filmbereich soll wie folgt begegnet werden: – Unter dem Label «FiSS – Film Standort Schweiz» wird eine Standortförderung ein- geführt. Die neue Förderung setzt finanzielle Anreize, damit Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen vermehrt in der Schweiz hergestellt werden und hier ih- re Wertschöpfung erzielen. Das entsprechende Förderinstrument zielt mit anderen Worten darauf ab, das «Swiss made» von Schweizer Filmen zu stärken und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Standort der Filmproduk- tion zu verbessern. Es bedarf einer Anpassung des Filmgesetzes vom 14. Dezember 200125 (FiG) (vgl. Ziff. 4.1), wobei die Detailregelung – wie etwa die Definition der beitragsberechtigten Herstellungskosten, die Festlegung der Mindestherstellungs- kosten in der Schweiz, der Maximalbetrag pro Film usw. – in den Ausführungsbe- stimmungen erfolgen wird. Mit dem neuen Instrument soll die Herstellung von jähr- lich je rund fünf bis zehn Spiel- und Dokumentarfilme in der Schweiz gefördert werden. – Stärkung der Angebotsvielfalt der in allen Sprachregionen der Schweiz angebotenen Filme durch die Erweiterung der gesetzlichen Einverleiherklausel auf die Bereiche Video und Online-Konsum von Filmen (vgl. Ziff. 4.1). – Förderung der Stoffentwicklung und des Drehbuchschreibens durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit der SRG SSR (Spielfilme, Fernsehfilme, Fernsehserien). – Stärkung des Zusammenspiels zwischen der selektiven und erfolgsabhängigen Film- förderung. Das 2012 komplett revidierte erfolgsabhängige Förderinstrument wird per Ende 2015 auf seine Tauglichkeit und Wirksamkeit geprüft und gegebenenfalls an- gepasst. – Förderung der Promotion des Schweizer Filmschaffens im internationalen Kontext: Bei filmkulturellen Vorhaben (Retrospektiven; Filmreihen) muss die vom Bund un- terstützte Promotionsagentur Swiss Films ihre Zusammenarbeit mit den Auslandak- tivitäten der Pro Helvetia verstärken. – Das Weiterbildungsangebot der vom Bund unterstützten Stiftung Focal ist noch ver- stärkt auf die Bedürfnisse der professionellen Filmschaffenden auszurichten. – Verbesserung des Zugangs zum Schweizer Film für seh- und hörbehinderte Personen (Audiodeskription). – Durch geeignete Massnahmen ist sicherzustellen, dass die Langzeitarchivierung von Filmen sichergestellt ist (vgl. auch Ziff. 2.2.4).
25 SR 443.1
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2.2 Kultur und Gesellschaft
2.2.1 Museen und Sammlungen
Ausgangslage Die rund 1 000 Museen in der Schweiz betreuen ein vielfältiges und bedeutendes Kultur- und Kunstgut. Der Bund nimmt in der Schweizer Museumslandschaft eine wichtige Rolle ein. Erstens führt er eigene Museen und Sammlungen, allen voran die Gruppe des SNM; zweitens unterstützt er Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter mit finanziellen Beiträ- gen; drittens regelt er den Handel und Verkehr mit Kunst und Kulturgütern. Alle diese Auf- gaben werden im vorliegenden Kapitel behandelt. Bundeseigene Museen und Sammlungen Das BAK betreibt vier bundeseigene Museen und mehrere bedeutende Sammlungen von Kunst- und Kulturobjekten (Klostermuseum St. Georgen in Stein am Rhein, Museum der Sammlung Oskar Reinhart «Am Römerholz» in Winterthur, Museo Vincenzo Vela in Ligor- netto und Museum für Musikautomaten in Seewen, Bundeskunstsammlung, Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung und weitere Sammlungen). Die in der Kulturbotschaft 2012–2015 für die bundeseigenen Museen und Sammlungen formulierten Ziele konnten erreicht werden. – Gottfried Keller-Stiftung: Der Ankaufsetat der Gottfried Keller-Stiftung konnte we- sentlich aufgestockt werden, was den Ankauf von Kunstwerken erlaubt, die für die Schweiz wichtig sind. Die Betreuung der Sammlung wurde ins BAK integriert und mit der Verwaltung der Bundeskunstsammlung zusammengelegt. Damit ist eine effi- zientere und kostengünstigere Betreuung der Sammlung sichergestellt. – Klostermuseum Sankt Georgen in Stein am Rhein: Das bis 2011 von der Gottfried Keller-Stiftung betriebene Klostermuseum wurde in die Gruppe der vom BAK direkt geführten bundeseigenen Museen eingliedert. – Personal- und Finanzetat: Durch die Externalisierung gewisser Dienstleistungen (Si- cherheit, Aufsicht, Hausdienst, Kasse usw.) konnte der Personal- und Finanzetat des BAK entlastet werden. Schweizerisches Nationalmuseum Die Häuser des SNM sind ein beliebter Ort für die Aneignung von Wissen über die Ge- schichte unseres Landes. Diese Vielseitigkeit und Gegenwärtigkeit erfordert eine thematisch anziehende und abwechslungsreiche Ausstellungsplanung sowie die Vernetzung mit in- und ausländischen Kooperationspartnern. Die Dauerausstellungen der Museen des SNM zeigen die kulturhistorische Entwicklung der Schweiz von der Ur- und Frühgeschichte bis zur Gegenwart, dies jeweils mit unterschiedli- chen Schwerpunkten ihrer permanenten Ausstellungseinrichtungen. Wechselausstellungen, die zwischen drei bis vier Monate präsentiert werden, ergänzen die permanenten Einrichtun- gen. In allen drei Museen sind die Profile der Wechselausstellungen geschärft und teilweise neu ausgerichtet worden, was die Attraktivität der Häuser erhöhte und hohe Publikumsfre- quenzen nach sich zog. In der Periode 2012–2015 wurden besondere Anstrengungen im Bereich der Vermittlung unternommen, namentlich für Schülerinnen und Schüler. In Koope- ration mit Pädagogischen Hochschulen engagiert sich das SNM schliesslich bei der Weiter- bildung von Lehrkräften von Volks- und Berufsfachschulen sowie Gymnasien.
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Das Sammlungszentrum Affoltern am Albis beherbergt die grösste kulturhistorische Samm- lung der Schweiz, ist an zahlreichen Forschungskooperationen beteiligt und hat sich zu ei- nem international renommierten Kompetenzzentrum für Depotstrukturierung, Materialanaly- tik und Konservierungsforschung entwickelt. Vierzehn Sammlungsbestände wie Keramik, Möbel, Textilien, Goldschmiedekunst oder Mode mit rund 840 000 Objekten widerspiegeln das Handwerk und Kunsthandwerk sowie das Brauchtum und die Kulturgeschichte der Schweiz. Nach den Richtlinien des International Council of Museums (ICOM) und der Eu- ropean Confederation of Conservator Organisations (ECCO) sowie unter Einbezug neuer technologischer Erkenntnisse werden die Bestände des SNM konserviert, erforscht und dokumentiert. Die Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen und Hochschulen ist dabei ein zentraler Aspekt. In seiner Berichterstattung an die Eidgenössischen Räte stellt der Bundesrat fest, dass das SNM den Auftrag gemäss Museums- und Sammlungsgesetz und den daraus abgeleiteten strategischen Zielen des Bundesrates erfüllt.26 Das SNM befindet sich in einer Phase der Erneuerung. Der Erfolg der Wechselausstellungen in den verschiedenen Museen ist un- bestritten. Erfreulicherweise finden auch die Dauerausstellungen, die das SNM in den ver- gangenen Jahren in Zürich, Prangins und Schwyz neu konzipiert hat, grossen Anklang. Das Publikum schätzt die vermehrt interaktiv ausgerichteten Ausstellungen, ihre abwechslungs- reichen Gestaltungen sowie die gewählten Themen. Das SNM als öffentlich-rechtliche An- stalt weist ausgeglichene Rechnungen aus und geniesst das Vertrauen von privaten Gönnern und Mäzenen. Mit dem Spatenstich am 2. März 2012 hat schliesslich die Erweiterung des Landesmuseums Zürich ihren Anfang genommen, und ein weiterer Teil des Altbaus befindet sich seit 2013 in Sanierung. Zu den zentralen Aufgaben der kommenden Jahre gehört das Erreichen neuer Zielgruppen – dies insbesondere im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung des sanierten Altbaus und der Einweihung des Neubaus am Standort Zürich im Jahr 2016. Beiträge an Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter Gestützt auf Artikel 10 KFG unterstützte das BAK in der Förderperiode 2012–2015 insge- samt dreizehn Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter mit Betriebsbeiträgen: Schwei- zerisches Alpines Museum, Stiftung Verkehrshaus der Schweiz, Schweizerische Stiftung für die Photographie, Swiss Science Center Technorama, Memoriav, Schweizerisches Institut in Rom, Schweizerisches Architekturmuseum, Haus für elektronische Künste, Schweizer Tanz- archiv, Schweizerisches Freilichtmuseum Ballenberg, Sportmuseum Schweiz, Verband der Schweizer Museen sowie Stiftung Schweizer Museumspass (zu den Einzelheiten in Bezug auf Konzept und Auswahl der unterstützten Institutionen vgl. Kulturbotschaft 2012–201527). Die Betriebsbeiträge dienen einerseits der Erhaltung von Sammlungsbeständen und anderer- seits der Förderung von Kompetenzzentren zu spezifischen Themen, welche die Bewahrung des Schweizer Kulturguts betreffen. Abgesehen von der Ausrichtung von Betriebsbeiträgen hat der Bund in den Jahren 2012–2015 im Umfang von jährlich insgesamt knapp 1 Million Franken sowohl Einzelprojekte zur Erhaltung von Schweizer Kulturgütern in Museen und Sammlungen Dritter mitfinanziert als auch Beiträge an Versicherungsprämien für Leihgaben ausgerichtet, die Drittmuseen für ihre Ausstellungen benötigen.
26 Berichterstattung des SNM einsehbar unter: www.efv.admin.ch > Themen > Finanzpolitik, Grundlagen > Corporate Governance > Berichterstattung des Bundesrats
27 BBl 2011 3009
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Internationaler Kulturgütertransfer In Zeiten der Globalisierung und des verstärkten Austauschs von Gütern und Informationen kommt dem transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit Kulturgütern eine beson- dere Rolle zu. Die Schweiz hat 2003 das Übereinkommen vom 14. November 197028 über die Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut ratifiziert. Das 2005 in Kraft getretene Kulturgütertransfergesetz (KGTG) setzt das Übereinkommen ins Landesrecht um. Das Gesetz regelt die Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, seine Durch- und Ausfuhr sowie seine Rückführung aus der Schweiz und trifft Massnahmen gegen rechtswidrige Übereignungen. Der Bund kontrolliert die Einhaltung der Sorgfaltspflicht beim Kunsthandel und erteilt Rückgabegarantien für ausgeliehene Objekte an Museen und Sammlungen. Von besonderer Bedeutung ist die bila- terale Zusammenarbeit mit Ländern, die besonders stark vom illegalen Kulturgütertransfer betroffen sind. Der Bund schloss deshalb in der Förderperiode 2012–2015 weitere Staatsver- träge über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut ab (China, Zypern). Als Beitrag zum kulturellen Austausch zwischen den Staaten unterstützt der Bund in den Jahren 2012– 2015 zudem verschiedene Projekte zum Schutz von Kulturgütern, die durch kriegerische Konflikte bedroht waren (z. B. Schutz- und Inventarisierungsprojekte in Ägypten oder welt- weit erster «emergency workshop» für bewegliche Kulturgüter in Amman). Der Abschluss von Staatsverträgen sowie die Unterstützung entsprechender Projekte machten im internatio- nalen Kontext bewusst, dass sich die Schweiz für den legalen Kulturgüteraustausch engagiert und sich gegen illegale Aktivitäten in diesem Bereich einsetzt.
Herausforderungen Bundeseigene Museen und Sammlungen Bei den bundeseigenen Museen und Sammlungen sind zwei Herausforderungen besonders hervorzuheben: Erstens gilt es die Werke der Bundeskunstsammlung sowie der Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung öffentlich besser zugänglich zu machen und mit dem Bundes- amt für Bauten und Logistik (BBL) eine Lösung für zusätzliche Depotflächen zugunsten der Bundeskunstsammlung zu finden. Zweitens ist das Klostermuseum Sankt Georgen in Stein am Rhein attraktiver zu vermitteln: Das Klostermuseum Sank Georgen bildet die umfang- reichste Klosteranlage, die in der Schweiz aus der Epoche des Mittelalters erhalten geblieben ist. Erste museumspädagogische Aktivitäten, die einem interessierten Publikum die Lebens- welt eines mittelalterlichen Klosters eröffnen, konnten 2012–2015 erfolgreich durchgeführt werden und sind entsprechend der gesamteuropäischen Bedeutung der Klosteranlage in Zukunft noch zu intensivieren. Provenienzforschung Die Provenienzforschung versucht mit wissenschaftlichen Methoden sowohl die Herkunft als auch die im Verlaufe der Zeit wechselnden Eigentumsverhältnisse an Kulturgütern zu erhellen. 1998 akzeptierte die Schweiz die «Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden». Damit verpflichtete sich der Bund Kultur- und Kunstwerke, die während der nationalsozialistischen Epoche beschlag- nahmt worden und möglicherweise in seine Beständen gelangt sind, ausfindig machen, nach deren rechtmässigen Eigentümern suchen und gerechte Lösungen anbieten zu wollen. Der Bund ist in der Zwischenzeit dieser Verpflichtung nachgekommen. Hingegen bestehen in Museen und Sammlungen, die Kantonen und Gemeinden sowie Privaten gehören, immer noch Lücken in der Abklärung der Provenienz ihrer Bestände. Eine nicht einwandfrei durch-
28 SR 0.444.1
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geführte Provenienzforschung birgt ein erhebliches Risiko für den guten Ruf eines Staates. Seitens Bund besteht deshalb der Wunsch, dass die öffentlichen und privaten Eigentümer von Kulturgütern ihre Provenienzforschung intensivieren und die dafür notwendigen Fi- nanzmittel bereitstellen. Staatsgarantie In der Vorperiode standen dem Bund rund 300 000 Franken zur Ausrichtung von Finanzhil- fen an Drittmuseen für die Versicherung von Leihgaben zur Verfügung. Zur Unterstützung zusätzlicher Museen respektive Ausstellungen wurde die Einführung einer Staatsgarantie diskutiert. Im Rahmen einer Staatsgarantie übernähme der Bund gegenüber dem Leihgeber das Haftungsrisiko bei allfälligen Schäden oder Verlusten, die beim Hin- und Rücktransport sowie bei der Präsentation an den von Drittmuseen ausgeliehenen Kultur- und Kunstobjekten entstehen. Der Bund verzichtet nach eingehender Prüfung auf die Schaffung einer gesetzli- chen Grundlage für die Einführung einer Staatsgarantie. Der Bund würde sich verpflichten, im Ernstfall Schadenssummen in mehrstelliger Millionenhöhe zu übernehmen. Der Bund kann dabei jedoch keinen Einfluss nehmen auf das Risikomanagement der Drittmuseen. Weder die Höhe noch die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Schadensfalls sind abschlies- send berechenbar, weshalb der Bundesrat das finanzielle Risiko einer Staatsgarantie in die- sem Bereich als zu gross einschätzt. Schweizerisches Nationalmuseum Die verstärkte Individualisierung der Gesellschaft (vgl. Ziff. 1.4) zeigt ihre Auswirkungen auch in den Museen. Die Erwartungen und Ansprüche von Museumsbesucherinnen und Museumsbesuchern haben sich innerhalb weniger Jahrzehnte stark verändert. Das heutige Publikum in den Häusern des SNM setzt sich zusammen aus Museumsfreunden, Touristen aus dem In- und Ausland, aber auch Spontanbesuchern, Familien oder Schülerinnen und Schülern aller Altersstufen. Dieses heterogene Publikum hat unterschiedlichste Vorkenntnis- se, Wünsche und Bedürfnisse. Die beiden Handlungsachsen «kulturelle Teilhabe» und «gesellschaftlicher Zusammenhalt» stehen für eine Kulturpolitik des Bundes, welche die Bevölkerung im Auge hat, ihre Vielfalt zum Thema macht sowie ihre Werte und Traditionen präsentiert und diskutiert. Dies bedeu- tet für das SNM, dass seine Sammlungen vermehrt auch das kulturelle und soziale Leben der jüngeren Vergangenheit und Gegenwart der Schweiz zu widerspiegeln haben. Lebensberei- che wie Arbeit, Freizeit, Sexualität und Ernährung müssen in Neubeständen repräsentativ abgebildet sein. Das SNM will mit einem Sammlungskonzept, das auch zeitgenössische Objekte berücksichtigt, sowie mit vielseitigen, qualitativ hochstehenden und originellen Museumsangeboten die heutige Schweiz verstehbar und fassbar machen. Die Herausforde- rung besteht darin, dieses Ziel für unterschiedliche Publikumssegmente zu erreichen. Internationaler Kulturgütertransfer Die Regelungen und Fördermöglichkeiten nach dem KGTG haben sich bewährt. Die ange- spannte Finanzlage in vielen Ländern sowie Naturgefahren und kriegerische Auseinander- setzungen haben zur Folge, dass archäologische Stätten nur mangelhaft unterhalten und bewegliches Kulturerbe durch Plünderungen und Raubgrabungen weltweit bedroht ist. Die Bestrebungen der Schweiz zur Unterbindung des illegalen Handels mit Kulturgütern dürfen deshalb nicht nachlassen.
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Ziele und Massnahmen Bundeseigene Museen und Sammlungen In seiner Antwort auf das Postulat 12.4055 (Bulliard-Marbach) erklärte sich der Bundesrat bereit zu prüfen, auf welche Weise die Bestände der Bundeskunstsammlungen sowie der Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung der daran interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten. Nach einer Evaluation verschiedener Varianten kommt der Bun- desrat zum Schluss, dass in einem ersten Schritt die wichtigsten Werke der Bundeskunst- sammlung sowie der Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung der Öffentlichkeit auf digita- lem Weg vorgestellt werden sollen («Virtuelle Nationalgalerie»). In Bezug auf das Klostermuseum Sankt Georgen in Stein am Rhein wird 2016–2019 ein Ausstellungskonzept erarbeitet und umgesetzt, das die Besucherinnen und Besucher in den Alltag sowie in die intellektuellen, spirituellen und wirtschaftlich-ökonomischen Tätigkeiten einer mittelalterlichen Mönchgemeinschaft einführen soll. Das Klostermuseum ist im Rah- men der im BAK verfügbaren Betriebskredite mit passenden Kunst- und Kulturobjekten, mit entsprechenden Einbauten sowie mit digitalen, multimedialen und interaktiven Einrichtun- gen und Geräten auszustatten. Weiter soll das Klostermuseum in Absprache mit den Kanto- nen Schaffhausen, Thurgau und Zürich sowie mit den benachbarten deutschen Gemeinden in ein attraktives kulturtouristisches Angebot miteinbezogen werden. Schweizerisches Nationalmuseum Ein Meilenstein ist die Gesamtsanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich. Weit über hundert Jahre ist der mittlerweile unter Denkmalschutz stehende Museumsbau von Gustav Gull aus dem Jahr 1898 nicht substanziell saniert worden. Die mit den Immobilien- botschaften 2004, 2006, 2008 und 2013 in Auftrag gegebene Gesamtsanierung und Erweite- rung des Landesmuseums Zürich bietet dem ersten und ältesten Museum des Bundes die Chance einer Neupositionierung: In drei Etappen werden die Bausubstanz und Museums- infrastruktur des über hundertjährigen Altbaus in Zürich auf das Niveau der Bauten des Forums Schweizer Geschichte Schwyz und des Château de Prangins gehoben. Die Wieder- eröffnung des Flügels der ehemaligen Kunstgewerbeschule und die Einweihung des vorgela- gerten Neubaus sind für den Sommer 2016 geplant. Das Museum wird dank der neuen und zeitgemässen Infrastruktur eine Ausstellungsprogrammierung und ein Zusatzangebot für die gesamte Bevölkerung anbieten können: im Neubau in den neuen Wechselausstellungsräu- men temporäre Ausstellungen, welche die Vielfalt der Schweiz und ihrer Gesellschaft reprä- sentieren, im sanierten Altbau ein neues Studienzentrum, das mit den kantonalen Archiven und Museen, der Fonoteca, der NB oder der Cinémathèque vernetzt werden soll. Die neuen Angebote sollen das Interesse aller Besuchersegmente an Geschichte wecken. Der Altbau wird das Museum dank umfassender Sanierung in seiner Geschichte neu verankern, der Neubau wird es in die Zukunft versetzen können. Ein weiteres Infrastrukturvorhaben betrifft die Zusammenlegung der bisher zwei Standorte des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis. Die entsprechende Planung wird bis 2019 abgeschlossen sein. Beiträge an Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter In Bezug auf die an dreizehn Drittinstitutionen ausgerichteten Betriebsbeiträge sind in der Förderperiode 2016–2019 keine Änderungen geplant: Die Auswahl der Finanzhilfeempfän- ger wie auch die Höhe der einzelnen Betriebsbeiträge bleibt damit unverändert. Dagegen ist in der Periode 2016–2019 eine umfassende Evaluation der bisherigen Förderung geplant. Der Bund wird insbesondere prüfen, welche konkreten Wirkungen und Resultate die Be-
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triebsbeiträge des Bundes in der Tätigkeit der bedachten Institutionen erbracht haben. Die Evaluation wird möglicherweise mittelfristig zu Änderungen in Bezug sowohl auf die Emp- fänger der Betriebsbeiträge als auch auf die Höhe derselben führen. Insbesondere in Bezug auf das Schweizerische Institut in Rom, das derzeit sowohl durch das BAK wie auch durch Pro Helvetia und das SBFI unterstützt wird, stellt sich die Frage einer Zuweisung der Finan- zierung an einen einzigen Bundesakteur. Internationaler Kulturgütertransfer Mit den Finanzhilfen nach Artikel 14 KGTG sind 2016–2019 in erster Linie Projekte zu unterstützen, die dem Schutz und Erhalt von besonders gefährdeten beweglichen Kulturgü- tern dienen. Dazu zählen Inventarisierungen, Notkonservierungen und weitere Schutzmass- nahmen wie z. B. die Sicherung und Valorisierung archäologischer Stätten sowie lokaler Museen und Sammlungen. Projekte in Ländern, mit denen der Bund bereits eine bilaterale Vereinbarung abgeschlossen hat, geniessen dabei Priorität. Anfragen von Drittländern, die den Abschluss einer bilateralen Vereinbarung mit der Schweiz wünschen, werden weiterhin entgegengenommen und gemäss einer internen Priorisierung behandelt.
2.2.2 Bibliotheken
Ausgangslage Die Schweizer Bibliothekslandschaft ist gleichzeitig vielfältig und heterogen. Bibliotheken spielen eine zentrale Rolle für die Vermittlung und Zugänglichkeit von Wissen und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wahrnehmung der Bürgerrechte und -pflichten sowie zur sozialen Integration. Für die Mehrheit der Bibliotheken sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Dem Bund unterstehen die Schweizerische Nationalbibliothek (NB), die Biblio- theken der Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne, die Bibliothek am Guisanplatz und die Bibliothek des Schweizerischen Nationalmuseums. Die Schweizer Bibliotheken sind in Netzwerken verbunden und erbringen dadurch ein breites Spektrum an Grundleistungen. In dieser auf die Bedürfnisse der Benutzenden ausgerichteten Zusammen- arbeit kooperieren öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken, Schul- und Fachbiblio- theken über die Sprachgrenzen hinaus. Die NB sammelt, erschliesst, erhält und vermittelt gedruckte oder auf digital gespeicherte Informationen, die einen Bezug zur Schweiz haben – die sogenannten Helvetica (Definition gemäss Art. 3 NBibG29). Die NB beteiligt sich aktiv am Netzwerk der Archivbibliotheken (Schweizerische Konferenz der Kantonsbibliotheken) und der wissenschaftlichen Bibliothe- ken (Konferenz der Universitätsbibliotheken der Schweiz) und wirkt bei der Entwicklung einer nationalen Bibliothekspolitik mit. Zudem spielt sie eine immer wichtigere Rolle in der internationalen Zusammenarbeit der Nationalbibliotheken, insbesondere auf europäischer Ebene, und beteiligt sich an den laufenden Überlegungen über die Zukunft der europäischen Kulturinstitutionen im digitalen Zeitalter. Als Organisationseinheit des BAK wird die NB seit 2006 mittels Leistungsauftrag und Glo- balbudget als sogenanntes FLAG-Teilamt geführt. Ihre Aktivitäten sind unter Ziffer 1.3.3. detailliert dargestellt.
29 SR 432.21
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Schwerpunkte der Aktivitäten 2012–2015 Der Bundesrat hat im Leistungsauftrag 2012–2015 folgende strategische Ziele der NB fest- gelegt: Sammlungen: – Ergänzung und Langzeiterhaltung der analogen Bestände; – Eingliederung und Erhaltung der digitalen Internetpublikationen; – rasche Katalogisierung der neuen Bestände und Vernetzung dieser Kataloge. Nutzung: – Verbesserung der Online-Nutzung; – Ausbau der Digitalisierung der Sammlungen; – Organisation von Ausstellungen, Veranstaltungen, Lesungen und Führungen vor Ort sowie Ergänzung dieses Programms durch Online-Angebote. Entsprechend diesen Zielen hat die NB den Online-Zugang zu ihren Beständen massgeblich erweitern können, sowohl über ihre eigenen Kataloge als auch über andere schweizerische und ausländische Plattformen sowie mobile Applikationen. Die NB bietet der Öffentlichkeit damit einen verbesserten Zugang zu zahlreichen digitalisierten Dokumenten an. Sie hat ihre Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen (Schweizer Kantons- und Universitätsbibliotheken, andere Nationalbibliotheken, Universitäten usw.) intensiviert und erweitert laufend ihre technische Infrastruktur im Bereich der Langzeiterhaltung von digitalen Dokumenten. Die Ausstellungen und Veranstaltungen erreichen ein breites und interessiertes Publikum. Herausforderungen Im aktuellen Kontext der Globalisierung und der digitalen Revolution sehen sich Bibliothe- ken vor grossen Herausforderungen. In einer Welt, die immer komplexer und vielfältiger wird, dienen sie Bürgerinnen und Bürgern wie auch der Gemeinschaft und leisten ihren Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. Die Bibliotheken erbringen eine öffentliche Dienstleis- tung für alle Gesellschaftsgruppen für Zwecke der Bildung, kulturellen Identität oder Unter- haltung. Die Schweizer Bibliotheken müssen somit nicht nur Studierenden und Forschenden, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Dienstleistungen anbieten. Durch den Einsatz neuster technologischer Errungenschaften erschliessen sie elektronische Ressourcen aus der ganzen Welt und gewährleisten so das im internationalen Vergleich hohe wissen- schaftliche Niveau in der Schweiz. Im Rahmen ihres Auftrags steht die NB vor den gleichen Herausforderungen wie die ande- ren Bibliotheken: Auch sie muss digitale Daten sammeln und nachhaltig erschliessen, die Informationen jederzeit und überall zur Verfügung stellen und gleichzeitig das Gleichge- wicht zwischen Informationszugang und Urheberrechten wahren. Sie muss sich mit Koope- rationsprojekten national und international positionieren, unter anderem im Bereich der Digitalisierung, Langzeiterhaltung und Forschung, und gleichzeitig ihre Rolle als Be- gegnungsort wahrnehmen, indem sie Veranstaltungen und Ausstellungen organisiert. Im Internetzeitalter muss die NB als Schlüsselinstitution für die Langzeiterhaltung des Wissens und des kulturellen Erbes von Helvetica wirken. Digitale Publikationen treten in immer komplexeren und dynamischeren Formen auf. Das digital veröffentlichte Informationsvolumen wird das gedruckte bald bei weitem übersteigen. Diese Entwicklung zwingt die NB, ihre Sammlungstätigkeit neu auszurichten und individu- elle Lösungen mit Partnerinstitutionen in der Schweiz und im Ausland zu finden.
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Möglichst viele wichtige Dokumente sollen auf Internet zur Verfügung gestellt werden. Die technische Infrastruktur muss deshalb laufend weiterentwickelt werden, damit ortsunabhän- gig ein einfacher, schneller und benutzerfreundlicher Zugang gewährleistet ist. Im Kontrast zur leichten Verfügbarkeit der elektronischen Texte steht das wachsende Be- dürfnis nach der direkten Begegnung mit dem Original. Gemeinsam mit dem CDN in Neu- enburg und Bern verfügt die NB über die Räumlichkeiten, Sammlungen und Fachkompeten- zen, um dieses Bedürfnis zu erfüllen. Für ihr spezifisches Fachpublikum ist sie ein Ort der Forschung, der Begegnung und des Austauschs.
Ziele und Massnahmen Um den Herausforderungen gerecht zu werden, setzt die NB in der Periode 2016–2019 fol- gende Massnahmen um: Ausbau aktueller Massnahmen: – Weiterentwicklung der Sammlung und der Erhaltung der Publikationen, insbeson- dere der digitalen Dokumente, die in der Schweiz erschienen sind, durch Schweize- rinnen oder Schweizer veröffentlicht wurden oder einen Bezug zur Schweiz haben (sogenannte «Helvetica») sowie aktive Beteiligung an der Ausarbeitung von interna- tionalen Referenznormen; – Weiterverfolgung der Digitalisierung von gedruckten Beständen und deren öffent- liche Bereitstellung namentlich über das Internet. Diesbezüglich ist auf den Schluss- bericht der vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetz- ten Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) zu verweisen. Der Schlussbericht vom 6. Dezember 2013 enthält den Vorschlag für ein sogenanntes «Verzeichnispri- vileg», das öffentlichen Gedächtnisinstitutionen die Vermittlung ihrer Bestände über das Internet aus urheberrechtlicher Sicht erleichtern soll30; – Unterstützung von Forschungstätigkeiten auf der Grundlage der Sammlungen und Dienstleistungen der NB; – Förderung der Sammlungsvielfalt der NB durch Ausstellungen und Veranstaltungen für ein Fachpublikum oder die breite Öffentlichkeit; Umsetzung von neuen Massnahmen: – Entwicklung von nationalen und internationalen Kooperationsprojekten im Bereich von Archivierung oder Forschung; – Konsequente Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Angeboten, um den aktu- ellen und zukünftigen Bedürfnissen der Benutzenden in Übereinstimmung mit den neuesten Technologien gerecht zu werden; – Eingliederung der Stiftung Fonoteca Nazionale Svizzera in die NB (vgl. Ziff. 2.2.4).
30 Schlussbericht der AGUR12 einsehbar unter: www.ige.ch > Urheberrecht > AGUR 12 > Schluss- bericht.
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2.2.3 Baukultur, Heimatschutz und Denkmalpflege
Ausgangslage Vielfältige Landschaften, historische Städte, Dörfer, Quartiere, Einzelbauten und archäologi- sche Fundstellen sind von herausragender Bedeutung für Identität und Lebensqualität in der Schweiz. Denkmäler sind ein Stück Geschichte. Sie zeugen von früheren Zeiten und gesell- schaftlichem Wandel, überdauern die Jahrhunderte und behaupten sich in einem sich verän- dernden Umfeld. Daher sind Denkmäler auch ein Stück Gegenwart. Sie verleihen der Schweiz ihr unverkennbares Gesicht und verorten die Menschen. Archäologische Stätten, Baudenkmäler und historische Ortsbilder überleben jedoch nur, wenn sie stetig gepflegt werden. Um ihren Wert als historisches Zeugnis zu erhalten, muss dabei darauf geachtet werden, sie möglichst authentisch und unversehrt den nächsten Generationen zu überliefern. Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz haben zudem auch wirtschaftliche Bedeu- tung, nicht zuletzt für den ungebrochenen Erfolg der Schweiz als Tourismusdestination. Das BAK sorgt auf Bundesebene dafür, dass die Anliegen von Archäologie, Denkmalpflege und Ortsbildschutz angemessen berücksichtigt werden. Es erarbeitet Grundlagen, setzt sich ein für gute Rahmenbedingungen, beurteilt Planungen und Bauprojekte und spricht Finanz- hilfen. Seine Tätigkeit stützt sich auf Artikel 78 BV sowie auf das Bundesgesetz vom 1. Juli
196631 über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Diese umfassen im Einzelnen:
Finanzhilfen für die Erhaltung von schützenswerten Objekten und archäologische Massnahmen Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) war 2008 das Förderinstrument der Programmvereinbarungen einge- führt worden. In der ersten Periode von 2008–2011 zeigten sich in der praktischen Umset- zung Probleme, weshalb die Programmvereinbarungen im Hinblick auf die Periode 2012– 2015 überarbeitet wurden. Im neuen System überweist der Bund den Kantonen die Bundes- beiträge global in vier Jahrestranchen. Die kantonalen Fachstellen entscheiden im Rahmen der Bestimmungen der Programmvereinbarung selbständig über Beitragsgesuche Dritter. Einmal jährlich legen die Kantone in einem Jahresbericht gegenüber dem Bund Rechen- schaft ab. 70 Prozent der verfügbaren Mittel für Erhaltung, Erwerb, Pflege, Erforschung und Dokumentation von archäologischen Stätten, Denkmälern und Ortsbildern entfallen auf die Programmvereinbarungen. Die restlichen 30 Prozent sind reserviert für Finanzhilfen des Bundes im Einzelfall. Sie werden auf Antrag der Kantone vom Bund direkt verfügt und sind für dringliche oder komplexe Massnahmen an Objekten gesamtschweizerischer Bedeutung und zum regionalen Ausgleich bereit gestellt. Bis dato kann eine positive Bilanz in Bezug auf die zweite Generation der Programmverein- barungen gezogen werden: Das System funktioniert, ist in der Praxis umsetzbar und wird seinem Gegenstand gerecht. Die Kantone schätzen die grössere Flexibilität, die ihnen das neue System bietet. Alle Beteiligten werten die Möglichkeit der Einzelverfügungen für dringliche und komplexe Fälle als sehr wichtiges Instrument zur raschen Reaktion auf Un- vorhergesehenes. Grundlagen und Standards Das Expertenwesen des Bundes ist ein effizientes und wichtiges Instrument zur Qualitätssi- cherung in der Schweizer Archäologie und Denkmalpflege. In der Periode 2012–2015 stellte das BAK den Kantonen jährlich rund 250 Expertenmandate zur Verfügung. Erstmals wurden die im Rahmen der Mandate erstellten Berichte der gesamten Fachwelt zugänglich gemacht.
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Das Expertenwesen wurde im Weiteren reorganisiert und gestrafft: Der Bund hat einen Ex- pertenpool zur Beobachtung des Europäischen Normenwerks (CEN) und der Schweizer Baunormen im Bereich der Kulturerbe-Erhaltung eingerichtet, um bei der Schaffung von Normen, die den Bereich stark betreffen, die Interessen von Heimatschutz und Denkmal- pflege besser einbringen zu können. Damit die per 2014 in Kraft getretene Bewilligungsfrei- heit von Solaranlagen (Art. 18a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 197932 [RPG]) sachgerecht umgesetzt werden kann, überarbeitete und publizierte der Bund Listen zu Objek- ten von nationaler und regionaler Bedeutung. Schliesslich publizierte der Bund 2014 in Zusammenarbeit mit ICOMOS Schweiz den Leitfaden Gartendenkmäler und wird bis Ende 2015 Pilotprojekte zu dessen Umsetzung fördern. Damit soll aufgezeigt werden, dass histori- sche Gärten und Anlagen im Siedlungsgebiet zur Qualität der Ortsbilder beitragen und auch bei einer angestrebten Verdichtung des umbauten Raums erhalten werden können. Gutachten und Beratung Als Fachstelle des Bundes für Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz beurteilt das BAK zahlreiche Bau- und Planungsvorhaben. Das BAK führt zudem das Sekretariat der Eid- genössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD), die als unabhängige beratende Kom- mission Gutachten zu komplexen Projekten oder grundsätzlichen Fragestellungen erstellt. Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS Die erste Totalrevision und die Publikation des Bundesinventars der schützenswerten Orts- bilder von nationaler Bedeutung der Schweiz (ISOS) sowie seine Publikation auf dem Geo- informationssystem des Bundes werden Ende 2015 planmässig abgeschlossen sein. Von allen planerischen Grundlagen der Schweiz erlaubt einzig das ISOS eine flächendeckende standardisierte Beurteilung der Qualität der schweizerischen Ortsbilder. Dem Inventar kommt wachsende Bedeutung für die kantonale und kommunale Richt- bzw. Nutzungspla- nung zu, was auch die Rechtsprechung des Bundesgerichts seit 2009 bestätigt. In Zusam- menarbeit mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat das BAK Ende 2012 Empfehlungen zur Umsetzung der Bundesinventare (ISOS, Bundesinventar der Landschaften und Natur- denkmäler sowie Bundesinventar der historischen Verkehrswege) in der Richt- und Nut- zungsplanung publiziert. Diese sollen Kantone und Gemeinden sowie Planer in der Anwen- dung und Umsetzung unterstützen. Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung Der Bund hat in der laufenden Periode die Unterstützung von Organisationen und Sensibili- sierungs- sowie Wissensvermittlungsprojekten, namentlich die Europäischen Tage des Denkmals, im bisherigen Rahmen fortgeführt. Diese Anstrengungen sind in der kommenden Periode neu auszurichten und zu verstärken. Internationales Das BAK vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen (bspw. International Centre for the Study for the Preservation and Restoration of Cultural Property ICCROM) und ver- trat von 2010 bis 2013 gemeinsam mit dem EDA und dem BAFU die Schweiz im Welterbe- komitee der UNESCO. Die Schweiz erarbeitete sich in der UNESCO eine vielbeachtete Position als ein der Expertise und den zentralen Zielen der Welterbekonvention verpflichte- ter Partner.
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Herausforderungen Der Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege konzentriert sich in den kommenden Jahren auf drei zentrale Herausforderungen: den Wandel in der Energie- und Raumplanungspolitik, die für eine nachhaltige Denkmalpolitik knappen Mittel sowie die mangelnde gesellschaftli- che Sensibilisierung für die Anliegen von Archäologie und Denkmalpflege. Die Wohnbevölkerung der Schweiz und ihre Ansprüche an Wohnfläche und Mobilität wach- sen, was die Siedlungs- und Landschaftsentwicklung massgeblich beeinflusst. Die negativen Effekte des ungebremsten Siedlungsdrucks wie die fortschreitende Zersiedelung des Landes und die unbefriedigende gestalterische Qualität vieler neuer Bauten beschäftigen auch die breite Bevölkerung in starkem Masse. Die Begrenzung des Siedlungsgebietes und damit die Siedlungsentwicklung nach innen erweisen sich als die neuen Prämissen für die Zukunft der gebauten Umwelt. Dies bedeutet grosse politische, technische und wirtschaftliche Heraus- forderungen, aber auch Chancen zur Steigerung räumlicher und sozio-kultureller Qualitäten. Zudem soll in den nächsten Jahrzehnten die Energiewende umgesetzt werden, was die Ges- talt und die Nutzung von Gebäuden, Siedlungen und Infrastrukturanlagen ebenfalls direkt betrifft. Bauen ist ein eminent kultureller Akt; jegliche planerische und bauliche Leistung, welche die Umwelt gestaltend beeinflusst, drückt Baukultur aus. Der Umgang mit dem (his- torischen) Bestand ist dabei vom zeitgenössischen Schaffen nicht zu trennen. Eine hohe Baukultur schafft qualitätsvollen Lebensraum, geht nachhaltig mit der gebauten Umwelt um und stärkt die soziale Kohäsion und Identität. In seiner Antwort auf das Postulat 12.3658 WBK-N («Zeitgenössische Baukultur in der Kulturbotschaft 2016–2019») hat der Bundesrat erklärt, zu prüfen, ob die zeitgenössischen Baukultur im Rahmen des Bereichs Heimatschutz und Denkmalpflege gefördert werden kann. Mit der vorliegenden Kulturbotschaft wird nun ein Verständnis von Baukultur angestrebt, das Vergangenheit und Zukunft der gebauten Umwelt im gegenwärtigen Handeln verbindet: Über die Denkmalpflege und Archäologie hinaus wird auch das zeitgenössische Planungs- und Bauschaffen berücksichtigt. Der Pflege der identitätsstiftenden Ortsbilder, archäologischen Stätten und erhaltenswerten Einzelobjekten und Ensembles kommt eine hohe Bedeutung zu. Die Kantone beurteilen demgegenüber die zur Verfügung stehenden Bundesmittel für Restaurierungen und archäo- logische Massnahmen als zu knapp. Bereits in der Kulturbotschaft 2012–2015 wurde darge- legt, dass der eigentliche Bedarf an Bundesmitteln bei über 100 Millionen Franken pro Jahr läge, was die Möglichkeiten des Bundes aber bei Weitem übersteigt.33 Die vom Bund an die Kantone ausgerichteten Beiträge zur Erhaltung schützenswerter Objekte haben sich – insbe- sondere bedingt durch die Abkoppelung der zweckgebundenen Finanzkraftzuschläge im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) im Jahr 2008 – in den letzten zehn Jahren rückläufig entwickelt. Die Finanzkraftzuschläge wurden durch ungebundene Ausgleichszahlungen vom Bund an die Kantone ersetzt. Die Summe der weg- gefallenen Finanzkraftzuschläge floss in den Ressourcenausgleich und steht den Kantonen weiterhin zur Verfügung. Allerdings obliegt es den Kantonen zu entschieden, ob diese nun ungebundenen Beträge für den Heimatschutz und die Denkmalpflege eingesetzt werden oder nicht. Oftmals wurden die Mittel für andere Aufgaben eingesetzt. Die angestrebte Innenent- wicklung von Siedlungen auf bisher freigehaltenen Flächen von archäologischem Interesse wird vermehrt Interventionen der Archäologie nötig machen, um die archäologischen Objek- te zu sichern, zu dokumentieren und wissenschaftlich auszuwerten. Dies wird hohe zusätzli- che Kosten für die Kantone zur Folge haben. Eine besondere Aufmerksamkeit erfordern auch die Kulturobjekte auf der Welterbeliste der UNESCO. Das Vermeiden von denkmal- pflegerischen Verlusten ist bei diesen besonders wertvollen Stätten aufgrund der internatio-
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nalen Verpflichtungen gemäss dem Übereinkommen vom 23. November 197234 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (UNESCO-Welterbekonvention 72) auch für den Bund ein zentrales Anliegen. Der Denkmalpflege hängt der ungerechtfertigt schlechte Ruf an, sie verhindere zeitgemässe Modernität und mutige Grossprojekte. Wohl auch als Reaktion auf die fortschreitende Glo- balisierung ist eine eigentliche «Tradierungskrise» zu beobachten: Während die reichen Schweizer Kulturlandschaften, intakte Dörfer, sachgerecht restaurierte Altstädte oder quali- tativ gut weiterentwickelte Infrastrukturen als zentrale Faktoren für das gesellschaftliche Wohlbefinden wirken, identitätsstiftend sind und von breiten Bevölkerungskreisen und aus- ländischen Gästen grosse Wertschätzung erfahren, werden Bestrebungen zu Schutz, Erhal- tung und Pflege dieser Schweizer Denkmallandschaft oft als ungebührlich kritisiert oder relativiert. Sinn und Zweck der Denkmalpflege und ihrer regulativen Bestimmungen im Kontext einer starken räumlichen und wirtschaftlichen Entwicklung müssen deshalb besser kommuniziert werden. Ziele und Massnahmen Heimatschutz und Denkmalpflege Die Umsetzung der integrierten Kulturerbeerhaltung als wesentlicher Teil der Schweizer Bau- kultur führt zu nachfolgenden Schwerpunkten im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege: - Finanzhilfen für die Erhaltung von schützenswerten Objekten und archäologische Massnahmen: Das für die Programmperiode 2012–2015 entwickelte Finanzierungs- system (Programmvereinbarungen mit Globalbeiträgen und Einzelbeiträge für dring- liche und unvorhergesehene Massnahmen) wird von Bund und Kantonen im Rahmen der bestehenden Verbundaufgabe fortgeführt. Die knappen Mittel machen eine kon- sequente Priorisierung und Selektion der zu unterstützenden Massnahmen nötig. - Grundlagen und Standards: Damit die Siedlungsentwicklung nach innen und die an- gestrebte Energiewende unter bestmöglicher Schonung des historischen Baubestan- des und der archäologischen Stätten erfolgt, müssen gesamtschweizerische Grundla- gen, Umsetzungshilfen und Empfehlungen erarbeitet werden. Ziel ist eine denkmal- gerechte und baukulturell ansprechende Umsetzung der Vorgaben zur Verdichtung und Energiesanierung des Baubestands. Der Bund setzt deshalb in der kommenden Programmperiode die zwei Schwerpunkte Raumplanung und Energiewende und setzt folgende Massnahmen um: Nationale Standards Raumplanung: Der Bund koordiniert und unterstützt die Erar- beitung von nationalen Standards, Empfehlungen und Umsetzungshilfen, welche die Bewahrung und Pflege des Kulturerbes auch vor dem Hintergrund der neuen Heraus- forderungen der Raumentwicklung gewährleisten. Materialien Energiewende: Der Bund erarbeitet Materialien, die aufzeigen, wie bauli- che Massnahmen zur rationellen Energienutzung so geplant und ausgeführt werden können, dass die baukulturellen Werte des Gebäudebestandes erhalten bleiben. - Gutachten und Beratung: Projektierende und Investoren wünschen immer häufiger eine Prozessbegleitung ab dem frühen Planungsstadium. Diese Tendenz ist zu be- grüssen, da sie in der Regel zu einer höheren baukulturellen Projektqualität führt und allfällige Konflikte in einem frühen Stadium in der Regel einfacher zu lösen sind. Allerdings benötigt diese antizipierende Beratungstätigkeit einen höheren Ressourcen-
34 SR 0.451.41
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einsatz und kann unter den gegebenen Bedingungen nur für Einzelfälle erbracht werden. Die im Rahmen der Energiewende angestrebten beschleunigten Bewilli- gungsverfahren sowie die zunehmende Bedeutung der Sach- und Richtplanung wer- den deshalb eine Fokussierung und Priorisierung im Bereich der gutachterlichen Tä- tigkeit bedingen. - Vermittlung, Wissen und Forschung: Die hohe gesellschaftliche Bedeutung der Kul- turerbeerhaltung und ihre Instrumente und Regeln müssen besser vermittelt werden. Der Bund setzt deshalb einen Schwerpunkt «Öffentlichkeitsarbeit und Wissen». Über die Tätigkeiten und Instrumente von Denkmalpflege und Archäologie muss dif- ferenziert informiert werden, was mit gezielter Unterstützung von entsprechenden Projekten und folgenden Massnahmen verbessert werden soll: Kommunikation: Der Bund entwickelt in Koordination mit den Kantonen eine ge- samtschweizerische Kommunikationsstrategie und unterstützt entsprechende Ver- mittlungs- und Sensibilisierungsprojekte. Nachwuchsförderung: Der Bund verstärkt sein Engagement im Bereich der Förde- rung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Wissensförderung: Der Bund verstärkt seine Unterstützung für praxisrelevante For- schungsprojekte und den interdisziplinären Wissenstransfer. In diesem Zusammen- hang übernimmt das BAK vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innova- tion (SBFI) auch die Förderung der Edition «Die Kunstdenkmäler der Schweiz» der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte (GSK). - Zusammenarbeit mit Kantonen, Organisationen und weiteren Partnern: Viele aktu- elle Fragestellungen, die den Bereich beschäftigen, sind übergreifender Natur und von gesamtschweizerischer Bedeutung. Eine koordinierte Zusammenarbeit staatli- cher und privater Partner erlaubt die Nutzung von Synergien, vermeidet Doppelspu- rigkeiten und führt mithin zu breit abgestützten und anerkannten Resultaten. Das BAK pflegt deshalb bereits heute einen regen Austausch insbesondere mit und zwi- schen den Fachstellen für Archäologie und Denkmalpflege der Kantone und Städte, den Universitäten und Hochschulen sowie interessierten Organisationen. In der nächsten Förderperiode soll die horizontale Koordination der Partner noch verstärkt werden. - Internationales: Das BAK bleibt international im Bereich des Kulturerbes ein rele- vanter und engagierter Partner und vertritt die Interessen der Schweiz in der multi- und bilateralen Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich des Welterbes der UNESCO. In der nächsten Förderperiode revidiert das BAK in Zusammenarbeit mit dem BAFU und dem EDA die Schweizer Liste indicative für das UNESCO- Welterbe und koordiniert allfällige neue Kandidaturen für die Liste des Welterbes (Kultur). Zeitgenössische Baukultur Bauen als kulturelle Leistung versteht den Umgang mit dem historischen Bestand und das zeitgenössische Schaffen als Einheit. Neben den Zielen für Denkmalpflege und Archäologie strebt eine umfassende Förderung von Baukultur die nachhaltige Gestaltung der gesamten gebauten Umwelt, eine ressourcenschonende und biodiversitätsfördernde Bauweise, die Schaffung von Lebensraum von hoher Qualität, die Weiterentwicklung der Landschaft unter Wahrung ihres Charakters und die Stärkung der kulturellen Identität an. Eine hohe Baukultur trägt damit direkt zum sozialen Zusammenhalt bei, namentlich in urbanen Gebieten. Baukul- tur berührt sämtliche raumwirksamen Tätigkeiten, vom handwerklichen Detail über energie-
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effizientes Bauen bis zur Planung von landschaftsprägenden Infrastrukturbauten. Verschie- dene Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Private befassen sich mit unter- schiedlichen Aufgaben von baukulturellem Belang in den Bereichen Bauproduktion, Ener- gieerzeugung und -effizienz, Raumordnung, Landschaftsgestaltung sowie Vermittlung und Wissen. Die Förderung der Baukultur ist daher eine transversale Aufgabe und setzt Anstren- gungen in verschiedenen Sektorialpolitiken des Bundes voraus. Demgegenüber hat der Bund bisher keine Strategie zur Förderung einer Schweizer Baukultur definiert. Es sind folgende Massnahmen geplant: - Interdepartementale Strategie für Baukultur: Das BAK entwickelt in Zusammenar- beit mit den relevanten Bundesämtern (u. a. ARE, armasuisse, ASTRA, BABS, BA- FU, BAV, BBL, BFE, BWL, BWO) eine interdepartementale Strategie des Bundes für Baukultur. Diese Strategie für Baukultur soll ab 2016 erarbeitet und spätestens
2019 vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden, wobei erste Eckwerte der Strategie
voraussichtlich 2017 vorliegen werden. Das BAK koordiniert die Strategie federfüh- rend. Dazu ist eine interdepartementaler Arbeitsgruppe für Baukultur zu gründen, in dem alle mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Bundesämter vertreten sind und die Strategie erarbeiten. Die Strategie soll insbesondere generelle Ziele des Bundes für die Stärkung der Baukultur in der Schweiz, einen periodisch zu erneuernden Ak- tionsplan mit konkreten Massnahmen der einzelnen Bundesstellen, den Finanzbedarf für deren Umsetzung sowie die Koordination und Vernetzung mit Kantonen, Ge- meinden und Privaten umfassen. - Sensibilisierungsmassnahmen für Baukultur: Die Stärkung des Bewusstseins von Po- litik und Gesellschaft für die Bedeutung der Baukultur in der Schweiz ist angesichts der aktuellen Herausforderungen dringend, weswegen das BAK bereits ab 2016 in Zusammenarbeit mit Pro Helvetia Sensibilisierungsmassnahmen für eine umfassende Baukultur lanciert. Dazu gehören auch Pilotprojekte wie zum Beispiel Testplanun- gen oder Förderungen des Wettbewerbswesens, die eine stärkere Beachtung baukul- tureller Aspekte in konkreten Planungs- und Bauaufgaben zum Ziel haben und als Beispiele für die Erarbeitung der eigentlichen Strategie dienen.
2.2.4 Audiovisuelles Erbe der Schweiz
Ausgangslage Fotografien, Tondokumente, Filme und Videos werden erst seit wenigen Jahrzehnten bzw. Jahren systematisch gesammelt. Die Bewahrung des audiovisuellen Erbes muss sich auf ein relativ junges Sammlungs- und Erhaltungswissen stützen. Die mit der Digitalisierung ein- hergehenden technischen Entwicklungen der letzten 15 Jahre stellen neue Herausforderun- gen dar, denn die Langzeitarchivierung, der Zugang und die Vermittlung von digitalen Daten unterscheiden sich wesentlich von der Konservierung analoger Dokumente. Der Bund unterstützt die Bewahrung des audiovisuellen Erbes der Schweiz. Er finanziert drei Institutionen, die dieses Erbe in je unterschiedlichen Bereichen sammeln, erhalten, res- taurieren und vermitteln: – Fondation Cinémathèque Suisse (Lausanne); – Stiftung Fonoteca Nazionale Svizzera (Lugano); – Schweizerische Stiftung für Photographie (Winterthur).
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Neben diesen drei Archivierungsinstitutionen, die über eigene Sammlungen verfügen, finan- ziert der Bund mit dem Verein Memoriav eine vierte Organisation, die Fachwissen zur Erhal- tung und Erschliessung des audiovisuellen Erbes aufbaut und vermittelt sowie Einzelprojekte von Drittorganisationen mit Bundesgeldern unterstützt. Die Rechtsgrundlagen zur Finanzie- rung der vier vorerwähnten Institutionen sind im KFG35, im FiG36 respektive im NBibG37 festgelegt. Cinémathèque Suisse Die privatrechtliche Stiftung Cinémathèque Suisse (Cinémathèque) gehört mit ihren Samm- lungen an nationalen und internationalen Beständen aus der Filmgeschichte zu den weltweit bedeutendsten Filmarchiven. Die aktuellen Aufgaben der Cinémathèque umfassen die Sam- mlung, Erhaltung, Erschliessung und Vermittlung von nationalen und internationalen Filmen mit Bezug zur Schweiz (einschliesslich Materialien). Filme, die vom Bund mit Herstellungs- beiträgen gefördert wurden, unterliegen gemäss FiG einer Archivierungspflicht. Die Periode 2012–2015 zeichnet sich in erster Linie durch den Neu- sowie Umbau der Ar- chivräumlichkeiten der Cinémathèque in Penthaz bei Lausanne aus. Die Aufnahme des Voll- betriebs in den neuen Infrastrukturen ist auf Anfang 2016 vorgesehen. Neben diesem Bau- projekt (Kostenpunkt 49,5 Mio. Fr.), das gemäss Entscheiden im Rahmen der Zivilen Baubotschaft 2008 vollumfänglich durch den Bund getragen wird, finanziert das BAK den Betrieb der Stiftung über Betriebsbeiträge. Zusätzlich zum ordentlichen Betriebsbeitrag von jährlich rund 3 Millionen Franken bewilligte das Parlament für die Periode 2009–2012 sowie 2013–2015 Mittel von insgesamt 19,2 Millionen Franken. Diese finanzieren den betriebli- chen Mehrbedarf während der Bauphase bis zur Aufnahme des Vollbetriebes per 2016. Weitere Finanzierer der Cinémathèque sind namentlich der Kanton Waadt sowie die Stadt Lausanne, die den ordentlichen Betrieb der Cinémathèque aktuell mit rund 630 000 Franken pro Jahr respektive rund 14 Prozent des Gesamtbudgets mitfinanzieren. Die Cinémathèque generiert zudem zirka 20 Prozent ihrer Einnahmen durch die Auswertung ihrer umfangrei- chen Filmbestände und andere Einkünfte. Die «Strategie 2020» der Cinémathèque, welche neben der Archivierung auch der Filmver- mittlung einen wichtigen Platz einräumt, musste ab 2014 den finanziellen Rahmenbedingun- gen des Bundes angepasst werden. Der Fokus des Bundesbeitrags wird auf die Sammlung, Erschliessung und Erhaltung von Filmen gelegt. In Bezug auf die Steuerung steht die Frage der engeren Anbindung der Cinémathèque an den Bund zur Diskussion (Überführung der aktuellen privaten Stiftung in eine öffentlich- rechtliche Anstalt des Bundes). Für die Periode 2016–2019 ist ein solches Modell nicht vorgesehen. Prioritär ist in der nächsten Förderperiode die Aufnahme des Vollbetriebs sowie die Umsetzung eines Sammlungskonzepts, das bei der Langzeitarchivierung auch digitale Filmbestände berücksichtigt. In Bezug auf die Steuerung wird ab 2016 der Leistungsvertrag mit der Cinémathèque auf neue Ziele ausgerichtet und die Vertretung des Bundes im Stif- tungsrat überprüft. Fonoteca Nazionale Svizzera Die Schweizer Nationalphonothek (Fonoteca) ist eine privatrechtliche Stiftung mit Sitz in Lugano. Dank ihrer einzigartigen Sammlung und ihrer grossen Ausstrahlung ist die Fonoteca sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ein anerkanntes Kompetenzzentrum
35 Art. 10 KFG
36 Art. 5 Bst. b FiG
37 Art. 12 NBibG
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für Tonträger. Der Auftrag der Fonoteca umfasst die Erschliessung, die Bearbeitung, die Konservierung und die Vermittlung des klingenden Kulturguts der Schweiz. Der Bund un- terstützt den regulären Betrieb der Fonoteca mit einem Grundbetrag von derzeit 1,56 Millio- nen Franken. Diese Unterstützung ist im Rahmen einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung geregelt, die an die Laufzeit des Leistungsauftrags der NB gekoppelt ist. Neben dem Bund beteiligen sich die Stadt Lugano und der Kanton Tessin an der Finanzierung der Fonoteca. In der Periode 2012–2015 konzentrieren sich die Ziele der Fonoteca auf die Erschliessung der Sammlung, die öffentliche Bereitstellung und die Langzeitarchivierung der digitalen Daten. Als privatrechtliche Stiftung kann die FN den Erhalt des klingenden Kulturguts der Schweiz und deren Fortbestand langfristig nicht gewährleisten. Auch die Aktivitäten der Institution können in der aktuellen Organisationsform nicht konsequent weiterentwickelt werden. Eine Angliederung der Fonoteca an die Kulturinstitutionen des Bundes wurde deshalb bereits geprüft. Der Bund als Hauptgeldgeber könnte auf diese Weise eine direktere Steuerungs- funktion übernehmen. Schweizerische Stiftung für Photographie Die Schweizerische Stiftung für die Photographie in Winterthur besteht seit 1971 als privat- rechtliche Stiftung und wird vom Bund mit jährlich rund 1,25 Millionen Franken subventio- niert. Weitere Beiträge stammen von der Stadt Winterthur, dem Kanton Zürich sowie aus Drittmitteln. Die Stiftung ist in der Erhaltung, Erforschung und Vermittlung von fotografi- schen Werken tätig: Sie betreut im Auftrag des Bundes Archive und Nachlässe von Schwei- zer Fotografinnen und Fotografen sowie insbesondere die Fotobestände der Eidgenossen- schaft. Daneben organisiert sie Ausstellungen und Anlässe zur Schweizer Fotografie. Memoriav Der Verein Memoriav vereint ein Netzwerk von rund 200 Institutionen und Personen, die audiovisuelles Kulturgut erhalten, produzieren oder nutzen, mit dem Ziel, Kompetenzen und Informationen auszutauschen und die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen. Daneben unterstützt Memoriav finanziell und fachlich Projekte Dritter zur Erhaltung des audiovisuel- len Kulturguts der Schweiz. Der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt mit 3,1 Millionen Franken über 80 Prozent des Jahresbudgets von 3,5 Millionen Franken.
Herausforderungen Für alle genannten Institutionen gelten in der Periode 2016–2019 folgende Herausforderungen: – Die fast nur noch digitale Produktion von Filmen, Foto-, Video- und Tonaufnahmen führt zu einer mengenmässigen Explosion audiovisueller Dokumente. Dies erfordert erstens eine klare Priorisierung bei der Auswahl der zu erhaltenden Dokumente. Zweitens müssen digitale Daten zur Langzeitarchivierung nach heutigem Wissens- stand auch analog gespeichert werden, denn digitale Datenträger sind erfahrungsge- mäss nach relativ kurzer Zeit nicht mehr lesbar. Dies bedingt wiederum, dass die in der Schweiz heute noch vorhandene Erfahrung über die Aufbewahrung und Restaura- tion von analogen audiovisuellen Dokumenten erhalten bleibt. Die grössten Heraus- forderungen stellen sich diesbezüglich bei der Priorisierung der Aufgaben der Ciné- mathèque: Das Filmarchiv muss sich künftig bei seinen Tätigkeiten stärker als bisher auf Schweizer Filme und auf Filme mit engem Bezug zur Schweiz konzentrieren. In Bezug auf den audiovisuellen Bereich sind auch die Bestände der schweizerischen Radio- und Fernsehveranstalter – allen voran der SRG SSR – von grosser Bedeutung.
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Eine nachhaltige Archivierungspolitik in diesem Bereich stellt einen wichtigen Pfeiler für die Bewahrung und Zugänglichmachung des audiovisuellen Erbes der Schweiz dar. In Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 21 des Bundesgesetzes vom 24. März 200638 über Radio und Fernsehen (RTVG) wird – gestützt auf verschiedene Umsetzungsoptionen – auch die Rolle der vom Bund unterstützten Institutionen betreffend Archivierungspolitik im Radio- und Fernsehbereich zu klären sein. – Neben der Langzeitarchivierung besteht eine weitere Herausforderung in der Restau- rierung und langfristigen Sicherung von Schweizer audiovisuellen Werken, die un- mittelbar vom Zerfall bedroht sind. – Schliesslich gilt es, die Steuerung der vom Bund finanzierten Institutionen ange- sichts vergleichbarer Herausforderungen, Aufgaben und Zielsetzungen einheitlicher auszugestalten. In einem ersten Schritt hat der Bund mit den vier erwähnten Institu- tionen 2014 eine bis Ende 2015 befristete Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die- se ergänzt die spezifischen Leistungsvereinbarungen mit den vier Institutionen. Da- mit wird die Grundlage für den Abschluss von neuen Leistungsvereinbarungen ab
2016 gelegt.
Ziele und Massnahmen – Sammlungs- und Archivierungspolitik: Es wird eine koordinierte und nachhaltige Archivierungspolitik mit anerkannten Standards und entsprechender Finanzierung etabliert, die auch im neuen digitalen Umfeld für die Bereiche Foto, Ton, Film und Video funktionieren kann: Sammlungsobjekte «Helvetica»: Für die vom Bund finanzierten Aufgaben und Ziele wird die Priorität auf Schweizer Werke oder Werke mit engem Bezug zur Schweiz (Helvetica) gelegt. Langzeitarchivierung Cinémathèque: Die Aufnahme des Vollbetriebs der neuen Ar- chivräumlichkeiten der Cinémathèque erfordert ab 2016 Zusatzmittel. Der betriebli- che Mehrbedarf wurde in der zivilen Baubotschaft 2008 angekündigt39 und ist in der Finanzplanung des Bundes bereits berücksichtigt. Die Bewältigung der Herausforde- rungen in der digitalen Langzeitarchivierung machen zudem bauliche Anpassungen in der Cinémathèque ab 2016 notwendig (Infrastruktur für digitale Datenspeicherung und -verarbeitung). Die Kosten betragen voraussichtlich 5,2 Millionen Franken und der entsprechende Verpflichtungskredit wird voraussichtlich über die Immobilien- botschaft zivile Bauten 2015 beantragt werden. – Zugang zum audiovisuellen Erbe: Audiovisuelle Werke Schweizer Herkunft, sei es Ton, Bild, Film oder Video werden archiviert und inventarisiert. Die vom Bund fi- nanzierten Institutionen ermöglichen künftig einen einfachen Online-Zugang zu ih- ren Katalogen. – Organisation und Steuerung: Der Bund setzt ein kohärentes Steuerungsmodell für die vom Bund finanzierten Institutionen um. Dieses umfasst einheitliche Ansprech- partner beim Bund, vergleichbare Aufgaben und Berichterstattungen sowie eine Re- gelung der Vertretung des Bundes in diesen Institutionen. Für die Förderperiode 2016–2019 werden die jeweiligen Leistungsaufträge aufein- ander abgestimmt. Dabei wird die mittelfristig nähere Anbindung an den Bund ent-
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weder geprüft (Cinémathèque) oder mittels der Eingliederung (Fonoteca) in die Or- ganisation der NB bereits per 2016 umgesetzt. Die Entscheidungskompetenz zur Eingliederung der Fonoteca in die NB liegt gemäss Artikel 13 Absatz 2 NBibG beim Bundesrat. - Koordination: Der Wissenstransfer im Archivierungs- und Restaurationsbereich ist zu sichern und zwischen den Institutionen zu koordinieren.
2.2.5 Kulturelle Teilhabe
(Musikalische Bildung, Leseförderung, Kunstvermittlung, Laien- und Volkskultur) Ausgangslage Herkunft, Bildung, Einkommen bestimmen massgeblich die Teilhabe am kulturellen Leben. Die unter Ziffer 1.4 aufgezeigten gesellschaftlichen Umbrüche (Pluralität, Alterung, Individu- alisierung, Fragmentierung, Polarisierung) drohen bestehende Formen der Kulturförderung zunehmend ins Leere laufen zu lassen: Einerseits werden verschiedene Bevölkerungskreise vom öffentlich geförderten Kulturangebot kaum erreicht, andererseits werden bestimmte kulturelle Ausdrucksformen von der öffentlichen Kulturförderung nicht berücksichtigt. Als Teil der Gesellschaftspolitik muss die Kulturpolitik konsequent die gesamte Bevölke- rung und ihr Miteinander im Auge haben. Die Förderung kultureller Teilhabe ist eine zentra- le Antwort auf die Herausforderungen der kulturell diversen Gesellschaft. Individuen und Gruppen, die am kulturellen Leben teilnehmen, sind sich ihrer kulturellen Prägung bewusst, sie entwickeln selbstbestimmt eine kulturelle Identität und tragen so zur kulturellen Vielfalt der Schweiz bei. Der Begriff der kulturellen Teilhabe ist mehrdimensional und umfasst eine aktive und eine passive Komponente. Teilhabe bedeutet, die Kultur in ihren Ursprüngen und Erscheinungs- formen zu verstehen, zu nutzen, durch eigene Betätigung auszuüben und weiter zu entwi- ckeln. Teilhabe bedingt die Entwicklung von Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Interesse. Doch nicht alle Menschen haben die gleichen Startchancen bezüglich Vorbildung, Bereit- schaft und finanziellen Möglichkeiten, um sich auf Kunst und Kultur einlassen zu können. Zur Kulturförderung gehört es deshalb, die verschiedenen Bevölkerungsgruppen anzuspre- chen und zu gewinnen. Denn Kultur, zu der kein Zugang besteht, wird nicht wahrgenommen und kann nichts bewirken. Zur Stärkung der kulturellen Teilhabe zunehmend wichtig sind die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), insbesondere das Internet. Die IKT können dazu beitragen, den Zugang zur Kultur wie auch deren Vermittlung zu erleichtern. Verschiedene Strategien können die Menschen befähigen, am kulturellen Leben teilzuhaben: – die Förderung des physischen, materiellen und intellektuellen Zugangs zur Kultur (z. B. in den Institutionen zur Erhaltung des kulturellen Erbes); – die Vermittlung von professionellem Kunstschaffen (Kunstvermittlung nach Art. 19 KFG) und von Kultur (z. B. durch Museen, Bibliotheken, Denkmalpflege); – die Aktivierung durch kulturelle Bildung (z. B. in den Bereichen Musik und Lesen nach Art. 12 bzw. Art. 15 KFG); – die Förderung der kulturellen Betätigung (z. B. Förderung der Laien- und Volkskul- tur nach Art. 14 und Art. 16 KFG);
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– die Stärkung der Kompetenzen im Bereich der neuen Medien (vgl. dazu Kapitel 2.6 der «Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz»40 von März 2012). Für die Förderperiode 2016–2019 hat der Bund die kulturelle Teilhabe als eine von drei zentralen strategischen Handlungsachsen definiert. Fördermassnahmen werden in allen Spar- ten und Bereichen umgesetzt. Die Vermittlung des kulturellen Erbes und die Förderung des Zugangs dazu ist insbesondere Sache der Institutionen, die Kulturgüter bewahren; entspre- chende Massnahmen sind in den Kapiteln Museen, Bibliotheken, audiovisuelle Gedächtnis- institutionen und Denkmalpflege dargestellt (Ziff. 2.2.1 bis 2.2.4). Das vorliegende Kapitel beschränkt sich auf die Bereiche musikalische Bildung, Leseförderung, Kunstvermittlung sowie Laien- und Volkskultur. Förderung der musikalischen Bildung Musik erfüllt ein Grundbedürfnis nach sinnlichem Erleben und ästhetischer Bereicherung. Die Beschäftigung mit Musik gehört zu den am meisten ausgeübten kulturellen Aktivitäten der Schweizer Bevölkerung, wie Erhebungen zum Kulturverhalten zeigen. Das aktive Musi- zieren und Singen ermöglicht intensive Erlebnisse und fördert die kreativen, emotionalen, intellektuellen und sozialen Kompetenzen junger Menschen. Durch den Musikunterricht in der Schule und an Musikschulen sowie das Musizieren etwa in einem Blasmusikverein oder das Singen in einem Chor sammeln Kinder und Jugendliche musikalische Erfahrungen. Der Erwerb musikalischer Bildung trägt zur persönlichen Entwicklung junger Menschen bei und dauert lebenslang. Musikalische Bildung vermittelt kulturelle Kompetenzen und ermöglicht die Teilhabe am kulturellen Leben. Gestützt auf Artikel 12 KFG vergibt der Bund in der Periode 2012–2015 Finanzhilfen an Vorhaben zur Förderung der ausserschulischen musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in der Höhe von jährlich 500 000 Franken. Gefördert wurden insbesondere Musiklager, Formationen, Wettbewerbe und Festivals. Das BAK stützt sich bei seinen Ent- scheiden auf Empfehlungen einer verwaltungsexternen Jury (Förderkommission des Vereins «jugend + musik»). Am 23. September 2012 haben Volk und Stände eine neue Verfassungsbestimmung zur Förderung der musikalischen Bildung mit 72,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der neue Art. 67a BV will die musikalische Bildung stärken: In der Schule sollen Bund und Kantone für einen hochwertigen Musikunterricht sorgen, wobei die bisherige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Schulbereich bestehen bleibt. In der Freizeit sollen alle Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich musikalisch zu betätigen. Junge Men- schen mit besonderer musikalischer Begabung sollen speziell gefördert werden. Zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels setzte das EDI am 24. September 2012 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des BAK ein.41 Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, Vor- schläge zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels auf Bundesebene zu erarbeiten. Sie nahm eine Analyse der musikalischen Bildung in der Schweiz vor und kam zum Schluss, dass die Chancengerechtigkeit und die Qualität der musikalischen Bildung in der Breiten- und Talentförderung in verschiedenen Punkten verbessert sowie die Zusammenarbeit zwi-
40 Abrufbar unter: www.infosociety.ch
41 In der Arbeitsgruppe waren vertreten: Schweizerischer Städteverband (SSV), Schweizerischer Gemeindeverband (SGV), Verein «jugend + musik», Interessengemeinschaft «Jugend und Musik», Verband Musikschulen Schweiz (VMS), Schweizer Musikrat (SMR), Konferenz Musikhochschu- len Schweiz (KMHS) sowie Schweizer Blasmusikverband (SBV). An den Sitzungen nahm auch eine Vertretung des Generalsekretariats der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erzie- hungsdirektoren (EDK) teil.
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schen den verschiedenen Akteuren gestärkt werden sollte. Die Arbeitsgruppe entwickelte Vorschläge für insgesamt 37 Massnahmen, wovon 32 prinzipiell in Bundeskompetenz lie- gen. 14 Massnahmen wurden von der Arbeitsgruppe als prioritär bezeichnet. Der Schlussbe- richt der Arbeitsgruppe wurde am 21. Januar 2014 publiziert.42 Leseförderung Lesen und Schreiben sind grundlegende Fähigkeiten, welche Tore zu Wissen und Denken öffnen, den Zugang zu Bildung sowie die berufliche Integration sichern und somit einen Pfeiler für eine aktive kulturelle Teilhabe bilden. Die Bedeutung der Leseförderung für die Entwicklung sozialer und intellektueller Kompetenzen ist unbestritten. Dies gilt umso mehr in der heutigen multimedialen Informations- und Kommunikationsgesellschaft, in der Me- dien allgemein und besonders digitale Medien eine zunehmend wichtigere Rolle spielen. Ungenügende Lese- und Schreibfähigkeiten sind Faktoren kultureller, sozialer und wirt- schaftlicher Ausgrenzung. Die Lektüre von Kinderbüchern kann helfen, Lesefertigkeiten zu automatisieren. Doch Kinder- und Jugendliteratur kann auch kulturelle, ästhetische und sinnliche Kompetenzen fördern. Im Plan d’études romand (PER) und dem Entwurf zum Lehrplan 21 wird deshalb dem Lesen literarischer Texte in der Schule wieder mehr Auf- merksamkeit geschenkt. Gestützt auf Artikel 15 KFG hat der Bund eine umfassende Politik der literalen Förderung entwickelt. Diese umfasst in der Periode 2012–2015 einerseits Massnahmen zur Bekämp- fung des Illettrismus bzw. zugunsten des Erhalts der erworbenen Lesefähigkeiten sowie andererseits Massnahmen zur Leseförderung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz), vor- aussichtlich per 1. Januar 2016, wird die Aufgabe der Illettrismusbekämpfung in die Zustän- digkeit des SBFI übergehen. Das BAK wird sich somit auf die Leseförderung im engeren Sinn konzentrieren können. Die Darstellung der bisherigen Förderung und die Evaluation der Förderperiode 2012–2015 beschränken sich daher auf diesen Bereich: Auf der Basis von Artikel 15 KFG unterstützte der Bund in der Förderperiode 2012–2015 fünf gesamtschweizerische Organisationen und Institutionen, die im Bereich der Leseförde- rung tätig sind: das Schweizerische Institut für Kinder- und Jugendmedien (SIKJM), die Stiftung Bibliomedia, das Schweizerische Jugendschriftenwerk (SJW), den Kinderbuchfonds Baobab sowie das Netzwerk der interkulturellen Bibliotheken der Schweiz (Interbiblio). Die Fördermittel dienen zur Deckung der jeweiligen Betriebskosten. Die konkreten Aufgaben der unterstützten Organisationen und Institutionen sind jeweils in Leistungsvereinbarungen festgehalten. Die bisherige Leseförderpraxis des Bundes setzt ihren Schwerpunkt auf die Förderung von Organisationen. Ein Vergleich mit anderen Ländern insbesondere Skandinaviens (PISA- Studien seit 2000) zeigt, dass der Erfolg der Leseförderung in diesen Ländern massgeblich auf einer direkten Zusammenarbeit mit Schulen basiert. Gestützt auf diese Erfahrung ist neben der bisheriger Strukturförderung in der Schweiz zusätzlich eine Förderung anzustre- ben, welche – unter Berücksichtigung der Kompetenzen von Bund und Kantonen im Schul- bereich – die Unterstützung von Einzelprojekten der Leseförderung in Anbindung an die Schulen ermöglicht.
42 Umsetzung von Art. 67a BV auf Bundesebene – Bericht der Arbeitsgruppe von November 2013, einsehbar unter: www.bak.admin.ch > Themen > Kulturelle Bildung > Musikalische Bildung > Verfassungsartikel > Bericht der Arbeitsgruppe.
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Eine systematische Leseförderung muss zudem alle Altersstufen in den Blick nehmen. Zielte die bisherige Leseförderpraxis vor allem auf die Früh- und Frühestförderung, sind in der kommenden Periode auch Menschen im späteren Jugendalter oder Erwachsene zu berück- sichtigen. Eine wichtige Zielgruppe bilden dabei Jugendliche am Ende ihrer obligatorischen Schulzeit, die sich im Übergang zur Berufsausbildung befinden. Die Berufsfachschule ist für viele Berufslernende die letzte Gelegenheit, sich mit literarischen Texten vertraut zu ma- chen. Diese Auseinandersetzung findet mit dem Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht (ABU) im Lernbereich «Gesellschaft» statt, in dem noch viele andere Themen behandelt werden müssen. ABU-Lehrpersonen brauchen darum Unterstützung, wenn es darum geht, literarische Lektüren zu finden, mit denen sie gleichzeitig auch andere Aspekte des Rahmenlehrplans angehen können. Darüber hinaus muss die Förderung der jungen Leserinnen und Leser künftig stärker mit der Literaturpolitik koordiniert werden. Da eine Literaturpolitik ohne lesefähiges und lesefreudi- ges Publikum wirkungslos bleibt, ist es unabdingbar, dass Lese- und Literaturförderung aufeinander abgestimmt werden (vgl. Ziff. 2.1.4). Kunstvermittlung Der Zugang zur Kultur wird durch Wissens- und Informationsdefizite erschwert. Dieser Herausforderung begegnet der Bund mit der Förderung der Kunstvermittlung (Art. 19 KFG). Kunstvermittlung will künstlerische Werke und Darbietungen dem Publikum näher bringen und verständlich machen. Im Zentrum steht der gegenseitige Austausch zwischen Kunst- schaffenden, Kulturvermittelnden und Publikum, mit dem Ziel, die kulturellen Kompetenzen des Publikums zu erhöhen und gegenseitiges Lernen zu ermöglichen. Laien- und Volkskultur Die Laien- und Volkskultur43 ermöglicht eine breite und aktive Teilhabe am Kulturleben. Sie bildet die Basis für eine lebendige und vielfältige Kulturlandschaft und ist zudem wichtig für die Bewahrung und Weiterentwicklung von Alltagskultur und Traditionen. Musik- und Ge- sangvereine, Theatergruppen und viele andere Institutionen fördern die kulturellen Aus- drucksmöglichkeiten und wecken das Interesse an Kunst und Kultur. Eine solide Förderung der Laien- und Volkskultur hat deshalb hohe Priorität. In der Förder- periode 2012–2015 ist der Bund in folgenden Bereichen tätig: – Förderung von Organisationen kulturell tätiger Laien (Art. 14 KFG): Der Bund un- terstützt Organisationen kulturell tätiger Laien mit dem Ziel, den Zugang zur Kultur und die Ausübung der Kultur durch Laien zu fördern sowie die Vermittlung und Weitergabe von Wissen oder Praktiken an Kinder und Jugendliche zu fördern.44 In der Periode 2012–2015 erhielten neun gesamtschweizerische Laienverbände einen Strukturbeitrag für Leistungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Vermitt- lung, Beratung sowie Vertretung der Mitglieder in der Öffentlichkeit. Die Mittel für die Förderung von Organisationen kulturell tätiger Laien wurden in der Periode 2012–2015 deutlich gesteigert; diese strukturelle Unterstützung hat sich bewährt. – Förderung von kulturellen Projekten und Anlässen für ein breites Publikum (Art. 16 KFG): Für die Förderung der Breitenkultur ist das BAK zuständig. In der Förderpe-
43 Die Begriffe Laien- und Volkskultur sind teilweise, aber nicht vollständig deckungsgleich. Nicht alle Akteure der Volkskultur sind Laien, nicht alle Vertreterinnen und Vertreter der Laienkultur widmen sich traditionellen kulturellen Ausdrucksformen im Sinne der Volkskultur. 44 Zur Förderung von Organisationen des professionellen Kunst- und Kulturschaffens vgl. Ziffer 2.1
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riode 2012–2015 hat das BAK verschiedene Anlässe und Projekte gesamtschweize- rischer Ausstrahlung (z. B. Volkskulturfeste) unterstützt. Ebenfalls gestützt auf Artikel 16 KFG wurden Massnahmen zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes finan- ziert. In Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellte das BAK ein Inventar des im- materiellen Kulturerbes in der Schweiz, welches 2012 veröffentlicht wurde (www.lebendigetraditionen.ch). Weiter unterstützte und organisierte das BAK ver- schiedene Vorhaben zur Vermittlung von lebendigen Traditionen (durch Museen, Kompetenzzentren, Schulen) oder zur Vertiefung des Wissen über lebendige Traditi- onen. Das positive Echo von Medien und Öffentlichkeit zeigt, dass die Bemühungen zugunsten der Bewahrung des immateriellen Kulturerbes fortzusetzen und zu verste- tigen sind. – Förderung der Volkskultur: Pro Helvetia fördert Volksmusik, Volkstheater und Volkstanz sowie das Chorwesen durch Austauschprojekte im Inland und mit dem Ausland. Zudem lancierte Pro Helvetia den Volkskulturfonds (siehe auch Ziff. 2.1), der ein besonderes Augenmerk auf die ausserschulische Exzellenzförderung legt. Mit dem Ausbau der Laien- und Volkskulturförderung hat der Bund ein zuvor wenig berück- sichtigtes Feld der Kulturförderung betreten. In der Finanzierungsperiode 2012–2015 konn- ten vielfältige Erfahrungen mit den neuen Förderungsmöglichkeiten gesammelt werden. Die Rückmeldungen bestätigen die gesellschaftliche Bedeutung der kulturellen Tätigkeiten von Laien und die generelle Stossrichtung der Fördermassnahmen. Herausforderungen Der Gesetzgeber bezeichnet den Zugang zur Kultur als wichtiges Ziel der Kulturförderung des Bundes (Art. 3 Bst. d und Art. 8 Bst. a KFG). Die Stärkung kultureller Teilhabe soll im Weiteren als zentrale Handlungsachse der zukünftigen Kulturpolitik des Bundes ausgestaltet werden. Die kulturpolitische Bedeutung des Handlungsfeldes übersteigt die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten allerdings deutlich: Bis anhin sind die Fördermöglichkeiten des Bundes beschränkt auf einzelne Sparten (Musik und Lesen), bestimmte Adressaten (Organi- sationen kulturell tätiger Laien) oder besondere Formate (einmalige Vorhaben). Um der gesellschaftspolitischen Bedeutung von kultureller Teilhabe gerecht zu werden, ist die För- derkompetenz des Bundes zu erweitern. Als zentraler Handlungsachse der Kulturpolitik des Bundes ist die Stärkung kultureller Teilhabe auch finanziell abzusichern.
Ziele und Massnahmen Die Aufwertung und Stärkung kultureller Teilhabe ist ein zentraler Pfeiler der kulturpoliti- schen Strategie für die Jahre 2016–2019. Parallel dazu ist die Förderung kultureller Teilhabe als Querschnittsaufgabe aller Staatsebenen im Rahmen der nationalen Kulturpolitik zu etab- lieren. – Anpassung und Erweiterung der Förderkompetenzen zur Stärkung kultureller Teil- habe: Die Förderung der kulturellen Teilhabe soll durch eine Anpassung des KFG eine eigene Rechtsgrundlage erhalten (vgl. Ziff. 4.2). Die neue Bestimmung soll die systematische Unterstützung von Initiativen und Strukturen zur Förderung der kultu- rellen Aktivität von Laien (alle Alters- und Bevölkerungsgruppen), zur Kinder- und Jugendkulturarbeit sowie zur Verbesserung des physischen, finanziellen und intel- lektuellen Zugangs zur Kultur erlauben (Modellprojekte, gesamtschweizerisch tätige Fachverbände und Organisationen, regelmässig stattfindende nationale Aktionstage und Festivals usw.).
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– Koordination der staatlichen und nicht-staatlichen Aktivitäten und Akteure: Im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs» werden theoretische und kulturpolitische Voraussetzungen geschaffen, um die Stärkung kultureller Teilhabe als Quer- schnittsaufgabe der nationalen Kulturpolitik zu positionieren. Dazu erarbeitet der Bund in Kooperation mit Kantonen und Städten zunächst bis Ende 2015 eine Ausle- geordnung der Anknüpfungspunkte und Potenziale der kulturellen Teilhabe und identifiziert bewährte Förderungsmodelle (Best Practices). – Formulierung einer umfassenden und kohärenten Förderstrategie: Der Bund erar- beitet unter der Federführung des BAK eine umfassende und kohärente Förderstrate- gie zur Stärkung der kulturellen Teilhabe. Die Strategie beinhaltet Massnahmen für die Verbesserung des chancengleichen Zugangs zur Kultur (auf intellektueller, phy- sischer und materieller Ebene) sowie zur Berücksichtigung der verschiedenen kultu- rellen Ausdrucksmöglichkeiten von Laien. Der Bund definiert dabei im Sinne seines kultur- und gesellschaftspolitischen Auftrags und unter Berücksichtigung des Prin- zips der Subsidiarität seine Rolle im Zusammenspiel mit den Partnern und die zent- ralen Handlungsachsen zur Förderung der kulturellen Teilhabe. Im Rahmen der generellen Anpassung und Erweiterung der Förderkompetenzen des Bundes zur Stärkung kultureller Teilhabe und der Formulierung einer entsprechenden Förderstrate- gie sind in den genannten Handlungsfeldern folgende spezifische Massnahmen umzusetzen: – Musikalische Bildung: Der Bericht der Arbeitsgruppe zur Umsetzung des neuen Ar- tikels 67a BV auf Bundesebene nimmt eine Auslegeordnung zur musikalischen Bil- dung in der Schweiz vor und enthält zahlreiche Vorschläge zu deren Stärkung. Aus Sicht des Bundesrates gilt es zunächst, die bereits bestehenden Massnahmen zur Förderung der musikalischen Bildung in der Förderperiode 2016–2019 fortzuführen und auszubauen. Namentlich sollen nationale Musikformationen, -wettbewerbe und - festivals verstärkt unterstützt werden. Darüber hinaus sind folgende neue Massnah- men zu ergreifen: – Programm «Jugend und Musik»: Im Zentrum der neuen Massnahmen steht ein Programm «Jugend und Musik», das die Aus- und Weiterbildung von Laienmu- siklehrkräften sowie Musiklager und Musikkurse für Kinder und Jugendliche un- terstützt. Das Programm «Jugend und Musik» basiert auf den gleichen drei Säu- len wie sein Vorbild im Sportbereich («Jugend und Sport»). Es setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendlichen früh mit der Musikwelt in Verbindung zu bringen und damit ihre Entwicklung und Entfaltung zu fördern. Zur Umsetzung des Pro- gramms wird das BAK eng mit den Laienmusikverbänden und den Kantonen zu- sammenarbeiten. Wie beim Programm «Jugend und Sport» soll der konkrete Vollzug des Programms «Jugend und Musik» weitgehend durch die Kantone er- folgen (vgl. Ziff. 4.2). – Musikschulen: Neben den Laienmusikverbänden sind die 431 staatlich geförder- ten Musikschulen mit ihrer Präsenz in allen Landesteilen wichtige Akteure der musikalischen Bildung in der Schweiz. Bereits in den Abstimmungserläuterun- gen zum neuen Verfassungsartikel wies der Bundesrat darauf hin, dass die Kos- ten für den Besuch staatlicher unterstützter Musikschulen heute von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind und dass es somit von Wohnort und Einkommen abhängt, ob jemand ein Musikinstrument erlernen und sein musikalisches Talent entfalten kann. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass alle Kinder und Jugendlichen in Bezug auf die musikalische Bildung ähnliche Chancen haben sollen. Zu die- sem Zweck schlägt der Bundesrat gestützt auf die neue Rahmengesetzgebungs-
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kompetenz des Bundes nach Artikel 67a Absatz 3 BV vor, dass staatlich unter- stützte Musikschulen Schultarife anzubieten haben, die den chancengleichen Zu- gang von Kindern und Jugendlichen sicherstellen (vgl. Ziff. 4.2): Erstens müssen Musikschulen für alle Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Ausbil- dung auf Sekundarstufe II Schultarife anbieten, die unter den Schultarifen für Erwachsene liegen. Zweitens sind für Kinder und Jugendliche aus einkommens- schwachen Familien Schultarife mit zusätzlichen Preisreduktionen festzulegen, wobei der erhöhte Lektionenbedarf musikalischer Talente zu berücksichtigen ist. Die konkrete Ausgestaltung der Schultarife an den Musikschulen liegt nach wie vor bei den Kantonen. Die Kantone entscheiden im Weiteren auch selber, ob sie die Einführung von Schulgeldermässigungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien durch eine Erhöhung der ordentlichen Schulta- rife an den Musikschulen finanzieren oder ob sie die Schulgeldermässigungen durch Mehrmittel auffangen wollen. Die neue Grundsatzgesetzgebung des Bun- des wird namentlich den Berufsfachschülerinnen und -schülern zu Gute kom- men, für die bisher nicht überall die gleichen Tarife wie für Schülerinnen und - schüler an Gymnasien galten. Um Berufsfachschülerinnen und -schülern eine in- tensive musikalische Tätigkeit neben der beruflichen Grundbildung zu erleich- tern, soll im Weiteren – wie im Sportbereich – ein Label «Musikfreundlicher Lehrbetrieb» geschaffen werden, das durch einen dafür geeigneten Musikver- band vergeben werden soll. Schliesslich wird der Bund den Verband Musikschu- len Schweiz (VMS) bei der Schaffung regionaler Begabtenstützpunkte mit einer finanziellen Aufbau- respektive Starthilfe unterstützen. – Musikhochschulen: Musikhochschulen sind Teilschulen von Fachhochschulen für den Bereich Musik. Die sieben Schweizer Musikhochschulen bieten eine aus- gezeichnete Ausbildung mit internationaler Ausstrahlung an. Da die Studien- plätze an den Musikhochschulen beschränkt sind (numerus clausus), findet eine strenge Aufnahmeselektion statt. Aktuell machen Bildungsinländer an den Schweizer Musikhochschulen bloss 50 Prozent aller Studierenden aus, was als klar zu tief bezeichnet werden muss. Um die Aufnahmechancen von Schweizer Nachwuchsmusikerinnen und -musiker zu verbessern, prüfen SBFI, BAK und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) der- zeit verschiedene Lösungsmöglichkeiten. – Leseförderung: Um die Leseförderung nachhaltig zu entwickeln, müssen neue Mass- nahmen ergriffen werden. Neu soll der Bund in der Leseförderung neben Organisati- onen auch Einzelprojekte unterstützen (z. B. überregionale Kinder- und Jugendfesti- vals, Lesetage, Labels). In der Projektförderung sucht der Bund eine engere Anbindung an die Schule (z. B. Unterstützung von Autorenlesungen und Projekten wie Schulhausroman, Roman des Romands) und erreicht neue Zielpublika (z. B. Pro- jekte mit Literatur in einfacher Sprache für Personen mit Leseschwäche, Werbekam- pagnen über Bibliotheken und Buchhandlungen). – Kunstvermittlung: Die Vermittlungsförderung in der Schweiz ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch wenig etabliert. Umso wichtiger ist es, die Re- flexion zur Kunstvermittlung und ihrer Förderung weiterzuführen. Zudem sollen durch die Förderung von Vermittlungsprojekten ausserhalb der «klassischen» Kunstorte Zugangsbarrieren abgebaut werden. So ist etwa das Potenzial für Kunst- vermittlung im öffentlichen Raum oder an den etablierten Kunstfestivals in der Schweiz noch weitgehend ungenutzt.
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– Laien- und Volkskultur: Die Förderung von lebendigen Traditionen (Projekte, Ver- anstaltungen, Vereinigungen, Institutionen) sowie insbesondere von deren Vermitt- lung und Dokumentation soll verstetigt werden. Dazu gehören unter anderem die Aktualisierung des Inventars des immateriellen Kulturerbes («Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz») und die Erarbeitung von UNESCO-Bewerbungen zu- sammen mit den Trägerschaften der nominierten lebendigen Traditionen.
2.2.6 Sprachen, Verständigung und Inlandaustausch
Ausgangslage Die Sprachenvielfalt und die Multikulturalität stellen grosse Herausforderungen für die Ver- ständigung zwischen den sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften in der Schweiz und damit ganz grundsätzlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land dar. Dass die kulturelle Vielfalt nicht als Gefahr, sondern als Chance wahrgenommen wird, war bereits ein Kernziel der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2012–2015. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Rahmen der Kulturförderung des Bundes basiert im Wesentlichen auf zwei Säulen: erstens der Förderung der Landessprachen und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gestützt auf das Sprachengesetz vom 5. Oktober 200745 (SpG) und zweitens der Förderung des Kulturaustauschs im Inland gestützt auf das KFG. Förderung der Landessprachen und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften Die Förderung erfolgt auf vier Achsen: – Amtssprachen des Bundes: Verbesserung der Sprachkenntnisse des Bundespersonals, angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung; – Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaf- ten: Förderung des schulischen Austauschs, Förderung der angewandten Forschung im Bereich der Mehrsprachigkeit, Förderung der Landessprachen im Unterricht, Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache (Kurse in heimatli- cher Sprache und Kultur), Förderung der Verständigung zwischen den Sprachge- meinschaften; – Unterstützung der mehrsprachigen Kantone (Bern, Freiburg, Graubünden, Wallis) für die besonderen Aufgaben, die sich in Behörden, Justiz, Verwaltung und Unter- richtswesen aus der Mehrsprachigkeit ergeben; – Erhaltung und Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kul- tur in den Kantonen Tessin und Graubünden. Die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung liegt in der Verantwortung aller Departemente und Bundesämter sowie insbesondere der Delegierten für Mehrsprachig- keit. Das BAK ist für die Umsetzung der drei übrigen Achsen zuständig. Die Evaluation der Förderperiode 2012–2015 fällt teilweise zusammen mit der Evaluation der Umsetzung des SpG seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2010: – Vergabe von Finanzhilfen an Dritte: Die mit Einführung des SpG geschaffenen neuen Fördermöglichkeiten bewähren sich. So hat der Bund in der Förderperiode
45 SR 441.1
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2012–2015 die Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern aufgenommen bzw. kon- solidiert (ch Stiftung für die eidgenössische Zusammenarbeit, Institut für Mehrspra- chigkeit der Universität Freiburg und der Pädagogischen Hochschule Freiburg, EDK für Projekte im Bereich des Unterrichts in den Landessprachen sowie der För- derung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache, mehrsprachige Kan- tone Bern, Freiburg, Graubünden, Wallis sowie Kanton Tessin, Organisationen im Bereich der Verständigungspolitik). Die Zusammenarbeit erfolgt in der Regel über Leistungsvereinbarungen, und die Ziele konnten in den meisten Fällen erreicht werden. Eine Ausnahme bildet der Bereich des schulischen Austausches: Trotz ei- ner Steigerung der eingesetzten Mittel konnte der Schüleraustausch über die Sprachgrenzen hinweg nicht wie erhofft deutlich erhöht werden. Es sind weitere Anstrengungen nötig. – Fremdsprachenunterricht: Ein umstrittenes sprachpolitisches Thema ist der schuli- sche Fremdsprachenunterricht. In den deutschsprachigen Kantonen gerät der Fran- zösischunterricht auf der Primar- und Sekundarstufe I sowie der Italienischunter- richt auf Sekundarstufe II zunehmend unter Druck.46 Diese Entwicklung wider- spricht der Sprachenstrategie der EDK, die im HarmoS-Konkordat konkretisiert wurde und deren Grundsätze im SpG verankert sind. Der Bundesrat beobachtet dies mit Sorge: Kantonale Lösungen, die zu einer Benachteiligung der zweiten Landes- sprache führen könnten, würden den nationalen Zusammenhalt und die nötige Ver- ständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden. Über den laufenden Harmonisierungsprozess wird 2015 Bilanz gezogen werden. Wenn die Kantone beim Fremdsprachenunterricht keine koordinierte Lösung im Sinne des HarmoS- Konkordats erreichen, müsste der Bundesrat die Situation prüfen, namentlich in Hinblick auf die in der Verfassung (Art. 62 Abs. 4 BV) stipulierte Pflicht zur Har- monisierung der Ziele der Bildungsstufen und die Anwendung der subsidiären Bundeskompetenz. – Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung: Die hochgesteckten Erwartungen be- züglich der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, namentlich der Vertretung der Sprachgemeinschaften, konnten mit dem SpG bisher nicht erfüllt werden. Wie oben ausgeführt, liegt die Zuständigkeit bei allen Departementen und Bundesämtern. In Beantwortung von zwei parlamentarischen Vorstössen (12.3009 und 12.3828) wurde unter der Federführung von EDI und EFD in der Förderperiode 2012–2015 die Verordnung zum SpG47 revidiert. Die Auswirkungen dieser Revision bleiben ab- zuwarten. Förderung des Kulturaustauschs im Inland Für ein lebendiges Kulturleben sowie für ein vertieftes Verständnis der eigenen und anderer Kulturen ist der Kulturaustausch im Inland zentral. Für die Förderung des kulturellen Aus- tauschs im Inland nach Artikel 21 KFG ist Pro Helvetia zuständig (für spartenspezifische Massnahmen vgl. Ziff. 2.1). Als Antwort auf die Tendenz zur kulturellen Homogenisierung setzte Pro Helvetia in der Förderperiode 2012–2015 einen Schwerpunkt zur «kulturellen Vielfalt» und führte damit die bereits 2006 begonnene Auseinandersetzung mit der kulturellen Identität der Schweiz (Pro- gramm «echos-Volkskultur für morgen» 2006–2008) und dem Zugang zur Kultur (Pro-
46 Zum Italienischunterricht auf Sekundarstufe II siehe zuletzt den Bericht vom 5. November 2013 einer Arbeitsgruppe der Schweizerischen Maturitätskommission. 47 SR 441.11
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gramm «Kulturvermittlung» 2008–2012) fort. Die bestehenden Instrumente zur Förderung des Inlandaustausches leisteten einen wesentlichen Beitrag an die Verständigung zwischen den verschiedenen kulturellen und sprachlichen Gemeinschaften des Landes. Herausforderungen Die in Ziffer 1.4 erwähnten gesellschaftlichen Trends haben einen direkten Einfluss auf die institutionelle und individuelle Mehrsprachigkeit der Schweiz. Die Landessprachen verlieren zu Gunsten des Englischen zunehmend an Verbreitung und Wirkung. Die Qualität und Viel- falt des Sprachunterrichts in der Schule sowie die Berücksichtigung der Landessprachen im Fremdsprachenunterricht sind und bleiben deshalb von eminenter Bedeutung. Gefährdet ist insbesondere der Status des Italienischen ausserhalb der italienischen Schweiz. Der Bund muss im Rahmen der Möglichkeiten, die ihm das Sprachengesetz an die Hand gibt, auf diese Situation reagieren. Dieselben gesellschaftlichen Entwicklungen stellen auch eine Herausforderung für die Viel- falt des Kulturangebots in ländlichen Gebieten dar. Eine Politik des Kulturaustauschs, die sich zum Ziel setzt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, sollte sich deshalb auch dem Austausch zwischen den verschiedenen kulturellen und sozialen Gruppen im gan- zen Lande widmen. Sprachenpolitik, Verständigungspolitik und Inlandaustausch sind nicht nur zentrale Hand- lungsfelder für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, sondern spielen auch eine wichtige Rolle in Bezug auf die Teilhabe der Bevölkerung am kulturellen Leben (vgl. Ziff. 2.2.5). In diesem Sinn leistet die Förderung von Verständigung, Mehrsprachigkeit und Kulturaustausch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Zugangs zur Kultur, die ein zent- rales Ziel der Kulturpolitik des Bundes darstellt.
Ziele und Massnahmen Die gesetzlich verankerten Ziele der Verständigungs- und Sprachenpolitik sowie des Kultur- austauschs gelten auch in der Förderperiode 2016–2019. Um im Sinne der zentralen Handlungsachsen (Ziff. 1.6.1) den gesellschaftlichen Zusam- menhalt zu stärken bzw. zu einem intensiveren Austausch zwischen verschiedenen Kultur- gemeinschaften beizutragen, müssen in folgenden Förderbereichen bestehende Massnahmen weiterentwickelt bzw. neu ausgerichtet werden: – Förderung des schulischen Austauschs: Möglichst viele Jugendliche sollen einmal in ihrer schulischen Laufbahn an einem Austauschprojekt teilnehmen. Deshalb soll ers- tens die Möglichkeit geschaffen werden, den Austausch nicht nur wie bisher über Grunddienstleistungen sondern neu auch über eine Direktförderung zu unterstützen. Zweitens soll geprüft werden, in wieweit die Förderung des schulischen Austauschs auf die Berufsbildung und auf Lehrkräfte ausgeweitet werden könnte.48 Dies bedingt eine bessere Positionierung des Anliegens auf der bildungspolitischen Agenda und eine Neuausrichtung der Leistungsvereinbarung mit der ch Stiftung; – Förderung der italienischen Sprache und Kultur ausserhalb der italienischen Schweiz: Erstens verstärkt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Sprachunterricht (z. B. wissenschaftliche Beglei-
48 Da es in der Berufsbildung neben dem Lernort Schule auch den Lehrbetrieb und die überbetriebli- chen Kurse gibt, ist allein ein schulischer Austausch nicht möglich. Mobilitätsaktivitäten finden oft sogar in schulfreien Phasen statt. Vereinfachend und gemäss SpG wird vorliegend trotzdem der Ausdruck schulischer Austausch verwendet.
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tung von Pilotprojekten, Erarbeitung didaktischer Materialien für den Unterricht). Zweitens prüft er in Zusammenarbeit mit den Kantonen den Aufbau zweisprachiger Ausbildungen. – Förderung des kulturellen Austauschs im Inland: Pro Helvetia wird den Austausch im Inland künftig auf zwei Achsen verstärkt fördern. Neben der intensivierten Unter- stützung von konkreten Zusammenarbeits- und Austauschprojekten zwischen Kul- turschaffenden verschiedener Sprachregionen ist es heute mehr denn je nötig, auch die Kohäsion zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen, sprachlichen und kul- turellen Gruppen in der Schweiz zu fördern. Dabei sollen zum einen international ausstrahlende Schweizer Veranstalter und Festivals darin unterstützt werden, dem Schweizer Kulturschaffen in ihren Programmen mehr Raum und damit auch Visibili- tät zu gewähren. Zum anderen sollen Festivals und Veranstaltungen verstärkt unter- stützt werden, die das überregionale Schweizer Kulturschaffen insbesondere in peri- pheren Regionen konzentriert präsentieren und in ihren jeweiligen Kontexten eine «Referenzfunktion» haben. Beides stärkt das kulturelle Selbstverständnis und trägt zur Vielfalt des kulturellen Angebots bei. Zudem wird sich Pro Helvetia – anknüp- fend an den aktuellen Schwerpunkt zur kulturellen Vielfalt – mit den kulturellen Herausforderungen einer sich dynamisch verändernden interkulturellen Gesellschaft auseinandersetzen. Dies entlang von der Produktion künstlerischer Werke über deren Verbreitung bis hin zur Rezeption durchs Publikum. Auf beiden Achsen wird Pro Helvetia eng mit interessierten Kantonen und Städten zusammenarbeiten.
2.2.7 Fahrende und jenische Minderheit
Ausgangslage In der Schweiz leben schätzungsweise 30 000 Personen jenischer Herkunft, davon rund 3 000 als Fahrende. In ihrer grossen Mehrheit leben sie im Winter auf einem Standplatz, von Frühjahr bis Herbst sind sie aber «auf der Reise», machen auf Durchgangsplätzen Station und besuchen von dort aus ihre Kundinnen und Kunden. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die sesshafte Bevölkerung (z. B. bezüglich Steuerpflicht, Militärdienstpflicht, aktives und passives Wahlrecht). Mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats vom 1. Februar 199549 zum Schutz nationaler Minderheiten hat die Schweiz die schweizerischen Fahrenden als eine nationale Minderheit anerkannt. Sie verpflichtet sich damit zur Förderung von Rahmenbe- dingungen, die es dieser Minderheit ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwi- ckeln. Dies gilt namentlich für die nomadische Lebensweise und die jenische Sprache. Letz- tere hat der Bund mit der Ratifizierung der Europäischen Charta vom 5. November 199250 der Regional- oder Minderheitensprachen als Minderheitensprache anerkannt. Mit dem In- krafttreten KFG besteht seit 2012 eine formell-gesetzliche Grundlage, die es dem Bund erlaubt, die Anliegen der Jenischen aktiver und umfassender zu unterstützen (Art. 17 KFG). In der laufenden Periode unterstützt der Bund die Radgenossenschaft der Landstrasse und die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende. – Die 1975 gegründete «Radgenossenschaft der Landstrasse» ist der Dachverband der Schweizer Fahrenden. Es ist eine Selbsthilfeorganisation, die sich für die Förderung
49 SR 0.441.1 50 SR 0.441.2
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der jenischen Kultur einsetzt und für ihre Mitglieder verschiedene Dienstleistungen anbietet, insbesondere Beratungen in den Bereichen Bildung, Berufsausübung und Soziales. Die Radgenossenschaft hat eine besondere historische Bedeutung und ver- tritt als einzige nationale Institution die Interessen der Fahrenden sowie der sesshaf- ten jenischen Personen. – Die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» wurde 1997 vom Bund gegründet. Sie entstand im Zuge der Wiedergutmachung des an den Jenischen begangenen Un- rechts, insbesondere durch die Aktion «Kinder der Landstrasse». Die Stiftung fördert als eine Behördenkonferenz die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemein- den mit den Fahrenden in Bezug auf die Schaffung von Stand- und Durchgangsplät- zen, in Bezug auf die Schulbildung der fahrenden Bevölkerung und in Bezug auf Massnahmen für ein besseres Verständnis für die Lebensweise der fahrenden Bevöl- kerung in der Schweiz. Trotz dem Engagement von Radgenossenschaft und Stiftung haben sich die Lebens- bedingungen der Fahrenden seit dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht wesentlich verbessert: – Die Zahl der Standplätze ist von 2001 bis 2014 zwar von 11 auf 15 gestiegen, diese bieten aber nur für 50 Prozent der Schweizer Fahrenden, die an der fahrenden Le- bensweise festhalten, Platz. Die Zahl der Durchgangsplätze ist im gleichen Zeitraum gar von 51 auf 45 gesunken, womit nur 60 Prozent des Bedarfs abgedeckt werden kann; drei Viertel dieser Durchgangsplätze weisen zudem mangelhafte Infrastruktu- ren auf. – Zwar hat sich der Bund in den letzten Jahren bemüht, finanzielle Anreize zu schaf- fen, indem er Militärareale aus dem Dispositionsbestand zu einem Vorzugspreis Kantonen und Gemeinden zum Verkauf anbietet; die Realisierung von neuen Plätzen scheitert jedoch regelmässig an der fehlenden Akzeptanz in den Standortgemeinden. – Das Problem verschärft sich in den letzten Jahren durch im Sommer durchreisende ausländische Fahrende, in der Regel Roma oder Sinti aus Frankreich, Deutschland, Italien oder Spanien, die traditionellerweise in grossen Verbänden mit mehreren Dutzend Wohnwagen unterwegs sind. Wegen des Mangels an grossen Transitplätzen kommt es vor, dass einzelne Gruppen ausländischer Fahrender ohne Bewilligung auf Grundstücken halten, die dafür nicht vorgesehen sind. Dies führt zu Spannungen mit der lokalen Bevölkerung, unter denen wiederum die Schweizer Fahrenden zu leiden haben. Die europäischen Instanzen zeigen sich besorgt über die Situation der Fahrenden und der Gemeinschaft der Jenischen in der Schweiz. Angesichts fehlender Fortschritte empfehlen sie, rasch Lösungen zum Problem der fehlenden Halteplätze zu finden sowie Phänomene von Intoleranz und Ablehnung zu bekämpfen.51
Herausforderungen Hinsichtlich der Verbesserung der Lebensbedingungen der Fahrenden besteht die grösste Herausforderung in der Erhaltung und Schaffung der erforderlichen Stand- und Durchgangs- plätze – Lebensraum für die Fahrenden. Weitere Herausforderungen betreffen zentrale As-
51 Vgl. Bericht vom April 2009 der Europäischen Kommission gegen Rassismus ECRI; drittes Gut- achten über die Schweiz vom März 2013 des Ausschusses für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten; Empfehlungen vom Februar 2014 des UNO-Ausschusses zur Be- seitigung jeder Form von Rassendiskriminierung CERD.
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pekte der nomadischen Lebensweise: starke Reglementierung der Haltemöglichkeiten, be- grenzter Verdienst, Schule und Ausbildung der Kinder sowie Bewahrung der jenischen Sprache. Durch sein Engagement für die Fahrenden leistet der Bund einen Beitrag zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt der Schweiz sowie zur kulturellen Teilhabe der Fahrenden.
Ziele und Massnahmen Durch die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten ist die Schweiz bindende internationalen Verpflichtungen gegenüber den Fah- renden und der jenischen Gemeinschaft eingegangen. Aus der dargestellten Situation erge- ben sich für den Bund folgende Ziele: - Stärkung der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende»: Die Förderung zur Errich- tung neuer Stand- und Durchgangsplätze ist eine Kernaufgabe der Stiftung. Der Bund will die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» auch finanziell in die Lage versetzen, die Kantone und Gemeinden aktiv bei der Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen zu unterstützen. Der Handlungsspielraum der Stiftung ist um die Möglichkeit zu erweitern, selber geeignete Grundstücke zu erwerben oder zu mieten. - Sensibilisierung der Öffentlichkeit: Häufig weiss die Mehrheitsgesellschaft wenig oder nichts über die nationale Minderheit der Fahrenden. Wenn die Konzepte und Planungsabsichten zur Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende effektiv umgesetzt werden sollen, dann müssen Akzeptanz und Vertrauen in der Mehrheitsbevölkerung gefördert werden. Dazu ist eine systematische Öffentlich- keitsarbeit nötig, die von der Stiftung und den Organisationen der Fahrenden geleis- tet und vom Bund finanziert werden muss. - Förderung der jenischen Sprache und Kultur: Um die kulturelle Teilhabe der jeni- schen Gemeinschaft zu garantieren, sind die Bemühungen zur Unterstützung von Kultur und Sprache der Fahrenden weiterzuführen. Dies betrifft auch Bildungspro- jekte, insbesondere Pilotprojekte zur Erleichterung des regelmässigen Schulbesuchs von Kindern, die eine nomadische Lebensweise pflegen.
2.3 Kulturarbeit im Ausland
Die Kulturarbeit des Bundes im Ausland erfolgt auf zwei Achsen: Massnahmen der instituti- onellen Zusammenarbeit und Massnahmen zur Vermittlung und Förderung der Schweizer Kultur im Ausland. Die erste Achse gehört in den Zuständigkeitsbereich des BAK, die zwei- te in jenen von Pro Helvetia. Die Aufgaben sind unterschiedlich: Das BAK konzentriert sich auf den politischen Austausch, die Schaffung von dazu geeigneten Rahmenbedingungen und die Vertretung der Schweiz auf multilateraler Ebene. Pro Helvetia ist vorwiegend für den kulturellen und künstlerischen Austausch sowie für bilaterale und grenzüberschreitende Projekte zuständig. Auf beiden Achsen ist Zusammenarbeit nötig. Das EDI arbeitet zu diesem Zweck mit dem EDA zusammen. Das EDA stellt über sein Netzwerk der Aussenvertretungen die für den kulturellen Auftritt der Schweiz im Ausland notwendige Infrastruktur zur Verfügung und kümmert sich um die institutionellen Kontakte zu den einschlägigen multilateralen Organisa- tionen. Für die Inhalte ist hingegen das EDI zuständig. Damit diese zwei Zuständigkeitsbe- reiche im Ausland ihre volle Wirkung entfalten können, pflegen die beiden Departemente einen regelmässigen Informations- und Koordinationsaustausch.
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2.3.1 Institutionelle Zusammenarbeit
Ausgangslage Die Schweiz entwickelt und unterhält im kulturellen Bereich eine auf bilateraler und multila- teraler Ebene organisierte institutionelle Zusammenarbeit mit dem Ausland. Das folgende Kapitel beschreibt die wichtigsten Bereiche und Handlungsfelder im Rahmen der institutio- nellen Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Ausland. Für eine detaillierte Präsentation der thematischen Zusammenarbeit wird auf die Ziffern 2.1.7 (bilaterale Abkommen im Bereich des Films), 2.2.1 (bilaterale Abkommen im Bereich des Kulturgütertransfers), 2.2.3 (Welter- be) und 2.2.5 (immaterielles Kulturerbe) verwiesen. Multilateraler Bereich Auf multilateraler Ebene hat der Bund in der Periode 2012–2015 seine Tätigkeit hauptsäch- lich auf die Teilnahme an den vom Europarat und von der Organisation der Vereinten Natio- nen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) entwickelten kulturellen Gremien und Instrumenten ausgerichtet. Im Europarat engagiert sich die Schweiz im Lenkungsausschuss für Kultur, kulturelles Erbe und Landschaft und unterstützt dieses neue Gremium im Rahmen der allgemeinen Reform der Institution. Im Januar 2013 ist sie ausserdem dem Erweiterten Teilabkommen über die Kulturwege des Europarats beigetreten. In der UNESCO hat das BAK sein Engagement für die Welterbekonvention sowie für die Übereinkommen zum Kulturgütertransfer, zur Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen und zum immateriellen Kulturerbe weiterverfolgt. Die Wahrnehmung der Schweiz innerhalb der UNESCO ist im Allgemeinen positiv: Sie gilt als seriöser und zuverlässiger Partner. Die wichtigste regionale Kulturförderstelle in Europa ist heute die Europäische Union (EU). In der Periode 2012–2015 strebt der Bundesrat den Abschluss eines Abkommens mit der Europäischen Union zur Teilnahme der Schweiz am Rahmenprogramm «Kreatives Europa» 2014–2020 an (Programme MEDIA und Kultur; an ersterem hat die Schweiz bereits von 2007 bis 2013 teilgenommen). Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 über die Initiati- ve «Gegen Masseneinwanderung» ist eine Teilnahme an den Kulturprogrammen der EU (MEDIA und Kultur) im Jahr 2014 nicht möglich. Der Bundesrat wird sich für eine Teil- nahme der Schweiz ab 2015 einsetzen. Bilateraler Bereich Auf bilateraler Ebene konzentriert sich die institutionelle Zusammenarbeit des BAK in erster Linie auf wichtige Zuständigkeitsbereiche des Bundes wie Film und Kulturgütertransfer. In der Periode 2012–2015 hat die Schweiz mit China und Zypern technische Abkommen zum Kulturgütertransfer abgeschlossen. Allgemeine Abkommen zur kulturellen Zusammenarbeit werden von der Schweiz in der Regel nicht abgeschlossen, da sie aufgrund der im Sinne des Subsidiaritätsprinzips beschränkten Zuständigkeit des Bundes schwer umsetzbar sind. Die Schweiz unterhält jedoch mit zahlreichen Ländern einen lebhaften und regelmässigen Aus- tausch. So organisiert sie mit den Nachbarländern (Frankreich, Italien, Deutschland, Öster- reich, Liechtenstein) bilaterale Gespräche, die eine optimale Entwicklung der gemeinsamen kulturellen Angelegenheiten ermöglichen. Auch das Netz der Schweizerschulen im Ausland leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbrei- tung der Schweizer Kultur ausserhalb der Landesgrenzen. Es bürgt für die Qualität des Schweizer Bildungssystems im Ausland und trägt damit an den Standorten der Schweizer- schulen entscheidend zur Entwicklung der bilateralen Zusammenarbeit im Kulturbereich bei.
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Die Förderung der Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland stützte sich bis anhin auf das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz vom 9. Oktober 198752. Die Finanzierung der Schweizerschulen im Ausland wurde über jährliche Voranschlagskredite gesteuert. In Erfül- lung der Motion WBK-N 09.3974 («Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz. Revision») wurde das AAG in der Periode 2012–2015 einer Totalrevision unterzogen. Die Revision hatte zum Ziel, das geltende Fördermodell im Rahmen des gegenwärtigen Voranschlagskredits zu aktualisieren und zu optimieren. Im Rahmen der Totalrevision wurde die Integration des Bereichs in die Kulturbotschaft beschlossen. Ab 2016 richtet sich die Finanzierung der För- derung der Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland nach dem Kulturförderungs- gesetz (Art. 27 Abs. 3 Bst. b KFG).
Herausforderungen Unsere europäischen Nachbarn und zahlreiche andere Länder setzen die Kultur auf internati- onaler Ebene vermehrt als Faktor der Soft-Power ein. Die Schweiz nutzt dagegen ver- gleichsweise wenig das Potential, das in einer verstärkten internationalen Kulturzusammen- arbeit liegt. Dies ist insbesondere auf die regionale und sprachliche Fragmentierung des Schweizer Kulturlebens zurückzuführen, welche die Grösse der regionalen Kulturszenen und Märkte einschränkt und somit deren Exportpotential reduziert. Die internationale Zusammenarbeit sollte jedoch bewusster eingesetzt werden, um den Aus- tausch von Kulturschaffenden zu verbessern und das Schweizer Modell zur Förderung der kulturellen Vielfalt besser in Wert zu setzen. Multilateraler Bereich Auf multilateraler Ebene ist es wichtig, dass sich die Schweiz weiterhin an den grossen internationalen Kulturdebatten beteiligen kann (Kultur im digitalen Zeitalter, Kultur- und Kreativwirtschaft, Interkulturalität usw.). In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass das multilaterale Engagement der Schweiz sich meist auf Institutionen bezieht, die im Kulturbereich derzeit ein geringeres Innovations- potential aufweisen: - UNESCO: Die UNESCO leidet gegenwärtig unter akuten Finanzproblemen. Sie muss sich in dieser schwierigen Situation auf die effiziente Nutzung und die Stär- kung ihrer grundlegenden Instrumente, die Konventionen, fokussieren. Deshalb wird sich die Schweiz für eine kohärente, wirksame und beispielhafte Umsetzung der von ihr ratifizierten Konventionen einsetzen. - Europarat: Infolge einer tiefgreifenden Reform will sich die Organisation künftig auf drei Hauptthemen konzentrieren: Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechte. Kulturelle Aktivitäten der Organisation, die zuweilen nicht über die kritische Grösse verfügen und wenig kohärent oder sichtbar sind, werden dadurch in Frage gestellt, obwohl Kultur eigentlich die Grundlage für das europäische Projekt darstellt. Die Rolle der Kultur im Europarat scheint heute geschwächt. Vor diesem Hintergrund wird die EU zu einem wichtigen Partner für die internationale Kul- turpolitik der Schweiz. Die EU fördert über das mit substantiellen Mitteln ausgestattete und regelmässig evaluierte Rahmenprogramm «Kreatives Europa» grosse Projekte zur Mobilität von künstlerischen Werken und Kulturschaffenden sowie zum interkulturellen Dialog. Eine Teilnahme an diesem Programm ist eine strategische Option zur Entwicklung und Festigung der kulturellen Verbindungen mit umliegenden Staaten.
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Bilateraler Bereich Auf bilateraler Ebene verfügt die Schweiz zurzeit nur über punktuelle oder dezentralisierte Instrumente zur politischen und strategischen Entwicklung ihres kulturellen Einflusses. Die Entwicklung der bilateralen institutionellen Zusammenarbeit mit dem Ausland stellt daher eine Herausforderung für die Kulturpolitik des Bundes dar. Den Schweizerschulen kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle zu. Mit dem Bundesgesetz vom 21. März 201453 über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Aus- land (Schweizerschulengesetz, SSchG) soll die Bedeutung der Schweizerschulen als Ver- mittlerinnen schweizerischer Kultur und Bildung im Ausland gestärkt werden. Die Neurege- lungen sind in der Botschaft vom 7. Juni 201354 erläutert. Die Förderperiode 2016–2019 wird geprägt sein von der Einführung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen.
Ziele und Massnahmen Die Valorisierung und Ausweitung der institutionellen Zusammenarbeit ist ein strategischer Schwerpunkt der schweizerischen Kulturpolitik für die Periode 2016–2019. Multilateraler Bereich - UNESCO: Die Schweiz muss mit ihrer Expertise dazu beitragen, dass sich die UNESCO auf ihre grundlegenden Aufgaben und Prinzipien konzentriert. Dies kann sie vor allem durch die zielgerichtete Umsetzung der von ihr unterzeichneten Kon- ventionen und die Verteidigung der erwähnten Prinzipien gegenüber ihren Partner- ländern erreichen. Dazu gehört im Einzelnen: das Einbringen des Übereinkommens vom 20. Oktober 200555 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im Rahmen von Verhandlungen über Freihandelsabkommen, im Sinne eines Beitrag zur internationalen Anerkennung von kulturellen Aktivitäten, Gütern und Dienstleistungen als Träger von Identität, Werten und Inhalten; die Wei- terführung der Umsetzung des Übereinkommens vom 17. Oktober 200356 zur Be- wahrung des immateriellen Kulturerbes durch eine ständige und dynamische Valori- sierung des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz, begleitet von Kandidaturen für die Listen der UNESCO; die Prüfung der Opportunität einer Ratifizierung der Konvention von 2001 zum Schutz des Unterwasserkulturerbes. Für die Ziele und Massnahmen im Bereich Welterbe wird auf Ziffer 2.2.3 verwiesen. - Europarat: Die grösste Herausforderung für die Schweiz ist es, die Wertschätzung für den Beitrag der Kultur und der Sprachen zur Erreichung der Kernziele der Orga- nisation zu fördern. - Europäische Union: Die Teilnahme der Schweiz am Programm «Kreatives Europa» würde die Voraussetzungen für eine internationale Vernetzung der schweizerischen Kulturszene beträchtlich verbessern, insbesondere vor dem Hintergrund des eher ge- schwächten Einflusses der traditionellen Partner der Schweiz in der institutionellen Zusammenarbeit im Kulturbereich. Trotz der ungewissen Aussichten nach der Ab- stimmung vom 9. Februar 2014 über die Volksinitiative «Gegen Masseneinwande- rung», bleibt die Teilnahme der Schweiz an den Kulturförderungsprogrammen der EU (MEDIA und Culture) mittelfristig ein vordringliches Ziel.
53 SR 418.0
54 BBl 2013 5277
55 SR 0.440.8 56 SR 0.440.6
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Bilateraler Bereich Um auf bilateraler Ebene eine starke strategische Präsenz der schweizerischen Kulturpolitik zu entwickeln, gilt es: - in Zusammenarbeit mit den interessierten Bundesstellen sowie mit den Kantonen und Städten eine Strategie zur Kulturaussenpolitik zu erarbeiten, um aufzuzeigen, in welchen Bereichen der internationalen Zusammenarbeit der Bund zu geeigneten Massnahmen für die Vermittlung und Valorisierung der schweizerischen Kultur im Ausland beitragen kann (institutionelle Partnerschaften auf internationaler Ebene, in- terkommunale Zusammenarbeit, Unterstützung oder Koordination mit den internati- onal ausgerichteten interkantonalen Netzwerken); - das Netz der Schweizerschulen im Ausland zu stärken und die Vermittlung der Schweizer Kultur an den Schulen zu fördern durch: Flexibilisierung der Rahmenbe- dingungen für den Betrieb der Schweizerschulen im Ausland und Stärkung ihrer Rolle bei der Vermittlung der schweizerischen Kultur; bei entsprechender Nachfrage und nachgewiesenem Bedarf Ausbau des Netzes der Schweizerschulen im Ausland durch subsidiäre, zeitlich und finanziell begrenzte Investitionshilfen für die Grün- dung und den Aufbau neuer Schulen; flexible und zeitlich beschränkte Finanzhilfen für schweizerische Bildungsangebote an Drittinstitutionen.
2.3.2 Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland
Ausgangslage Das Schweizer Kulturschaffen ist international gefragt: 2012 beteiligte sich der Bund an über 3 000 Veranstaltungen und kulturellen Produktionen in rund 100 Ländern und auf allen Kontinenten. Die Schweizer Kultur trägt damit weltweit zum Bild einer kreativen und inno- vativen Schweiz bei. Der Promotion und Verbreitung von Schweizer Kultur in ihrer ganzen Vielfalt im Ausland kommt in der Förderpolitik des Bundes eine zentrale Rolle zu. Heute können sich Kultur- schaffende nur profilieren, wenn sie dem internationalen Kontext Rechnung tragen. Denn einerseits ist der Schweizer Markt für die Entwicklung einer erfolgreichen künstlerischen Laufbahn zu klein, andererseits trägt die Auseinandersetzung mit verschiedenen Kulturen wesentlich zur künstlerischen Identitätsbildung bei. Als Hauptakteurin bei der Verbreitung von Schweizer Kulturschaffen im Ausland arbeitet Pro Helvetia eng zusammen mit verschiedenen internationalen Partnern und Bundesstellen wie dem BAK, Präsenz Schweiz, den diplomatischen Vertretungen, der DEZA, dem SBFI und Swissnex. Dies ermöglicht eine kohärente Umsetzung der einzelnen Aktivitäten, verbes- sert die Sichtbarkeit der Projekte, fördert den Aufbau von Partnerschaften und gewährleistet dadurch eine optimale Nutzung der Ressourcen. – Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland: Pro Helvetia unterstützt durch finan- zielle Beiträge die internationale Verbreitung von kulturellen Projekten aus allen Kunstsparten (Konzert- und Theatertourneen, Lesungen, Ausstellungen, Übersetzun- gen usw.; vgl. Ziff. 2.1). Zudem organisiert die Stiftung die Schweizer Auftritte an bedeutenden internationa- len Veranstaltungen wie der Kunst- und Architekturbiennale von Venedig oder der Quadriennale von Prag.
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– Aussenstellen im Ausland: Ein Netz von Aussenstellen trägt zum weltweiten Kultur- austausch bei. Es umfasst einerseits die Kulturzentren und Kulturinstitute von Paris (CCSP), Rom (ISR), Venedig, New York (SINY) und San Francisco (Swissnex) mit eigenen Veranstaltungsräumlichkeiten, welche Schweizer Kultur präsentieren. Ande- rerseits umfasst das Aussennetz derzeit vier Verbindungsbüros in Kairo, Johannes- burg, New Delhi und Shanghai. Diese wirken als Vermittler vor Ort, welche die Prä- senz von Schweizer Kunstschaffenden und Veranstaltungen bei wichtigen Anlässen ermöglichen (Festivals, Museen, Theater usw.). Zudem bieten die Verbindungsbüros Residenzprogramme an, welche den Aufbau individueller Netzwerke und neue be- rufliche und kulturelle Erfahrungen für Kulturschaffenden ermöglichen. – Internationale Austauschprogramme: Mit ihren Austauschprogrammen erschliesst Pro Helvetia neue Netzwerke für Schweizer Kulturschaffende in sich dynamisch entwickelnden Weltregionen. Ebenso pflegt sie die kulturellen Beziehungen mit den Nachbarschaftsregionen, indem sie Austausch- und Kooperationsnetzwerke von kul- turell tätigen Organisationen initiiert und fördert. – Promotionsmassnahmen: Pro Helvetia entwickelt und finanziert Instrumente für die aktive Promotion und Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland. Dazu gehören beispielsweise Plattformen für das zeitgenössische Schweizer Kulturschaffen, wel- che sich an internationale Veranstalter oder Kuratorinnen und Kuratoren richten, die Schweizer Präsenz an Buchmessen im Ausland oder die Bereitstellung von Informa- tionen über Schweizer Kulturschaffende und ihre Werke. In der Förderperiode 2012–2015 hat Pro Helvetia mit ihren Aktivitäten und Unterstützungs- massnahmen wesentlich zur Stärkung der Sichtbarkeit der Schweizer Kultur im Ausland beigetragen. Dazu trug auch die Umsetzung der vom BAK übernommenen neuen Aufgaben bei, namentlich die seit 2012 organisierten Schweizer Beiträge an den Biennalen von Vene- dig (2013/2015 Kunst, 2012/2014 Architektur; vgl. Ziff. 2.1.1) sowie die Unterstützung der Präsenz der Schweizer Literatur an Buchmessen im Ausland (vgl. Ziff. 2.1.4). Die Biennale von Kairo hat aufgrund der lokalen politischen Umbrüche der letzten Jahre nicht stattgefunden. Nach Abschluss des Länderprogramms in China lancierte die Stiftung für die Finanzierungs- periode 2012–2015 ein Austauschprogramm mit Russland. Zudem verstärkte sie den grenz- überschreitenden Austausch durch die zwei Nachbarschaftsprogramme mit Baden- Württemberg und dem Territoire de Belfort respektive mit der Lombardei. Im Rahmen der Austauschprogramme wie auch bei Grossanlässen im Ausland (Expo 2015 in Mailand, Olympische Spiele von London 2012) arbeitete Pro Helvetia eng mit dem EDA bzw. Präsenz Schweiz zusammen. Auch wenn sich die Instrumente zur Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland bewährt haben, gilt es diese kontinuierlich zu überprüfen und an neue Entwicklungen anzupassen. So schloss die Stiftung zum Beispiel 2013 das Verbindungsbüro in Warschau nach 22 Jahren Präsenz in Polen, da sich das Netzwerk zwischen den Kulturschaffenden beider Länder durch die langjährige Aufbauarbeit so weit entwickelt hatte, dass der Austausch nunmehr direkt weitergeführt werden konnte. Auch in den anderen Regionen hat sich das Umfeld in den letzten Jahren durch soziale und politische Veränderungen, Marktentwicklungen, neue Publikumsanforderungen oder neue Kunstformen gewandelt, was in die Aktivitäten des Aussenstellennetzes während der Förderperiode 2016–2019 einfliessen wird.
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Herausforderungen Die Kulturmärkte sind äusserst dynamisch und bedingen eine fortlaufende Anpassung der Instrumente zur Promotion und Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland. Die zentra- len Herausforderungen sind dabei: – Entwicklung der Kulturmärkte: Wirtschaftliche und geopolitische Entwicklungen führen auch in der Kultur zu neuen Wachstumsmärkten. So profilieren sich neuer- dings Städte und Länder (wie beispielsweise Brasilien) in der internationalen Kultur- landschaft mit einem grossen Potential für den Austausch und die Verbreitung von Schweizer Kultur. Für die Schweiz sind viele dieser Netzwerke noch nicht erschlos- sen. Die Forderungen nach Unterstützung von Projekten in diesen «neuen» Regionen nehmen sowohl seitens der Schweizer Kunstschaffenden als auch der ausländischen Veranstalter zu. Das Verbreitungspotential für Schweizer Kultur ist gross, aber zur- zeit nicht genügend ausgeschöpft, um eine langfristige Präsenz zu garantieren und dauerhafte Netzwerke zu schaffen. Die internationale Verbreitung läuft heute zunehmend über die Präsentation von Werken an wichtigen Plattformen (Festivals, Biennalen usw.) und Fachmessen. Die- se bieten den Kunstschaffenden eine grössere Sichtbarkeit und führen als Multiplika- toren zu weiteren Einladungen (Gastspiele, Lesungen, Konzerte usw.). Die Schweiz nimmt zwar an gewissen Anlässen wie der Biennale von Venedig oder an Buchmes- sen teil, ist aber bei etlichen anderen wichtigen Veranstaltungen nicht präsent (z. B. Design Week Hong Kong, Biennale von São Paolo). Hier bedarf es einer umfassen- den Strategie, welche auch auf die spartenspezifischen Unterschiede eingeht. – Wachsende internationale Konkurrenz: Die Präsenz in den wichtigsten europäischen Metropolen (z. B. Berlin, London oder Paris) ist für das Ansehen der Schweizer Kunstschaffenden im Ausland zentral. Hier befinden sich kulturelle Institutionen von internationaler Bedeutung, die den Kunstschaffenden durch ihren hervorragenden Ruf neue Netzwerke erschliessen. Die Präsenz in diesen kulturellen Zentren ist aller- dings aufgrund der harten Konkurrenz nur schwer zu gewährleisten. Das Centre Cul- turel Suisse in Paris hat sich als Förderer und Multiplikator von Kunstschaffenden bewährt; die Ausstellungen in Zusammenarbeit mit dem Centre Pompidou sind hier- für das herausragendste Beispiel. Aufgrund der fehlenden Mittel war die Schweiz aber nicht in der Lage, ihre Exportmodelle in den anderen kulturellen Hauptstädten Europas weiterzuentwickeln. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat sich die Situation der Schweizer Kulturschaffenden im internationalen Kontext grundlegend verändert. Trotz qualitativ hochstehender Werke und einem wachsenden Interesse ausländi- scher Kuratorinnen und Kuratoren sowie Veranstalter sind Projekte aus der Schweiz zu oft nicht finanziell konkurrenzfähig. Wie in den meisten Wirtschaftssektoren sind auch in der Kultur die Kosten von Produktion, Betrieb und Verbreitung in der Schweiz im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr hoch. Diese Situation hat sich durch die Eurokrise und durch massive Kürzungen der Kulturbudgets in mehreren Staaten noch zusätzlich verschärft. Viele ausländische Veranstalter sind nicht mehr in der Lage, die Kosten für Projekte aus der Schweiz zu tragen. Dies be- einträchtigt nicht nur die Laufbahnentwicklung der betroffenen Kunstschaffenden, sondern auch die Vielfalt der Schweizer Präsenz im Ausland. – Grosse Wirkungsregionen der Aussenstellen: Die Verbindungsbüros von Pro Helve- tia decken sehr weite geografische Gebiete ab (z. B. südliches Afrika, arabische Länder), zu denen auch etliche Länder gehören, in denen sich das kulturelle und po-
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litische Umfeld stark verändert wie beispielsweise in Ägypten seit 2011. Die Aufga- ben und Zielsetzungen müssen regelmässig überprüft und dem lokalen Kontext an- gepasst werden. Die Ressourcen der Aussenstellen reichen aufgrund der Grösse und Komplexität der abzudeckenden Regionen nicht aus.
Ziele und Massnahmen Pro Helvetia wird den genannten Herausforderungen mit folgenden neuen Fördermassnah- men begegnen: – Entwicklung eines neuen Exportmodells für europäische Metropolen: Zur Verstär- kung der Verbreitung von Schweizer Kunstschaffenden im Ausland sollen in ausge- wählten europäischen Metropolen, wo die Konkurrenz besonders gross und die Prä- senz besonders wichtig ist, Promotionsbüros eingerichtet werden. Die Büros bieten die Möglichkeit, die betreffenden Werke oder Kunstschaffenden mit den lokalen Ver- anstaltungsorten (Theater, Museen, Konzerthallen usw.) in Verbindung zu bringen. Es handelt sich dabei um leichte, flexible Strukturen ohne eigene Veranstaltungsräume. Für die Periode 2016–2019 sind London und Berlin vorgesehen. – Erschliessung neuer Regionen und Märkte für Kulturschaffende: Pro Helvetia lan- ciert 2016 ein Austauschprogramm in Lateinamerika mit Schwerpunkt Brasilien, dies auch im Hinblick auf die Sondierung für ein künftiges Verbindungsbüro in die- ser Region. Desweiteren führt die Stiftung in der Periode 2016–2019 den Austausch mit Russland weiter, um die in den Vorjahren geschaffenen Kontakte zwischen den Kulturschaffenden der beiden Länder nachhaltig zu gewährleisten. Dabei soll auch das Residenzprogramm der Stiftung auf Städte in Russland und Lateinamerika aus- geweitet und auf mögliche Synergien mit jenen von Städten und Kantonen überprüft werden. Zudem werden die Verbindungsbüros in Shanghai, Johannesburg und New Delhi ihren Aktionsradius in den jeweiligen Regionen erweitern. Die nachhaltige Ver- netzung mit einer grösseren Anzahl an Partnern und Städten ermöglicht eine Verstär- kung des Austauschs und der Präsenz von schweizerischen Kunstprojekten in den je- weiligen Regionen. Das Büro in Kairo wird seinerseits seine Aktivitäten anpassen und Massnahmen entwickeln, welchen den aktuellen kulturellen und politischen Verände- rungen Rechnung tragen. – Regelmässige Präsenz auf den wichtigsten Plattformen und Veranstaltungen: Um gezielt auf die zunehmenden Promotionsbedürfnisse der Kunstschaffenden einzuge- hen, will Pro Helvetia die systematische Vertretung von Schweizer Werken und Kunstschaffenden an zentralen internationalen Plattformen (z. B. das Festival von Avignon oder Kulturmessen wie die Association of Performing Arts Presenters New York) sicherstellen. Dazu gehören auch die nötigen Promotionsmassnahmen wie Einladungen von Kuratorinnen und Kuratoren sowie Veranstaltern oder die Entwick- lung veranstaltungs- und spartenspezifischer Kommunikationsinstrumente. Darüber hinaus wird die Stiftung ihre bestehenden Instrumente zur Verbreitung von Schwei- zer Kultur im Ausland wie folgt optimieren: – Intensivierung der Partnerschaften mit den Nachbarländern und weiteren europäi- schen Ländern: Pro Helvetia verstärkt den Aufbau nachhaltiger Kooperationen zwi- schen schweizerischen und europäischen Kulturschaffenden und Organisationen. – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Die sehr hohen Lebens- und Produktionskosten in der Schweiz führen zu einem beträchtlichen Wettbewerbsnachteil für Schweizer Kulturschaffende auf dem internationalen Markt. Damit diese im Vergleich zu ande- ren europäischen Produktionen konkurrenzfähig bleiben (vgl. 2.1), bedarf es einer
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stärkeren finanziellen Beteiligung an ihren Projekten im Ausland, vor allem an Tourneen (Konzerte, Lesungen, Aufführungen usw.). – Ausbau der Promotionsmassnahmen für Kulturschaffende im Ausland: Zum einen wird Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit den Städten und Kantonen zum Aufbau von effizienten Produktions- und Diffusionsbüros von Kulturschaffenden im Bereich der Bühnenkünste beitragen. Zum anderen werden in den Bereichen Musik und Bil- dende Kunst zusammen mit externen Partnern koordinierte Webplattformen entwi- ckelt, die internationalen Konzertveranstaltern und Kuratorinnen aktuelle Informati- onen über das Schweizer Kunstschaffen liefern (vgl. Ziff. 2.1.).
2.4 Innovation
Der Bund greift aktuelle kulturpolitische Fragestellungen auf und untersucht sie zusammen mit und zuhanden anderer kultureller Akteure und Förderstellen. Er entwickelt daraus neue Fördermodelle und unterstützt innovative Vorhaben, die geeignet sind, kulturelle Impulse zu setzen.
2.4.1 Neue Zusammenarbeitsmodelle – Kultur und Wirtschaft
Ausgangslage Die Schweizer Kreativwirtschaft ist sehr dynamisch und zeichnet sich durch ein hohes Inno- vationspotenzial und ein gut etabliertes, qualitativ hochstehendes Ausbildungsangebot aus. Zur Kreativwirtschaft gehört hauptsächlich die erwerbswirtschaftliche Kulturproduktion, welche sich mit der Schöpfung, Herstellung, Verteilung und medialen Verbreitung von kul- turellen und kreativen Gütern und Dienstleistungen befasst. Dazu sind insbesondere folgende Teilmärkte zu zählen: Buch-, Film-, Foto-, Kunst-, Musik-, Theater- und Museumsmarkt, Designwirtschaft, Architekturmarkt und Gamesindustrie sowie Presse- und Werbemarkt. Dabei gibt es verschiedene Bereiche der Kreativwirtschaft, bei denen sich die Ziele von Kulturförderung und Wirtschafts- bzw. Innovationsförderung relativ nahe kommen und an deren Berührungspunkten Synergien möglich sind. Durch eine bessere Abstimmung kann hier ein zusätzlicher kultureller respektive wirtschaftlicher Nutzen entstehen. Dies ist insbe- sondere der Fall in dynamischen und skalierbaren Kulturbranchen wie Design, Film und interaktive digitale Medien (Mobile Applikationen, Computerspiele usw.). Das Ziel der wirt- schaftlichen Verwertung ist in diesen Bereichen offensichtlich und deshalb müssen die be- stehenden Instrumente besser abgestimmt und neuartige, komplementäre Fördermodelle entwickelt werden, die Firmengründungen erleichtern und den Zugang von Kulturunterneh- men zum nationalen und internationalen Markt fördern. Der Bund hat in der Finanzierungsperiode 2012–2015 erstmals konkrete Fördermassnahmen im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft ergriffen. Er hat verschiedene Pilotprojekte lanciert und erste Massnahmen zusammen mit Partnern aus der Kultur- und Wirtschafts- sowie Innovationsförderung, aus Wirtschaft und Industrie sowie mit kulturellen Akteuren (Hochschulen, Designerinnen und Designer, Gameentwicklerinnen und -entwickler usw.) umgesetzt. Zu diesen Pilotprojekten gehören Ausschreibungen zu interaktiven digitalen Medien (vgl. Ziff. 2.4.2) und zur Nachwuchsförderung im Design (vgl. Ziff. 2.1.2) sowie die Präsenz an kulturwirtschaftlich orientierten Festivals und Messen im In- und Ausland und der Wissenstransfer durch nationale ThinkTanks. Die bisherigen Erfahrungen während der Finanzierungsperiode 2012–2015 waren sowohl im In- wie im Ausland ermutigend. Sie
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zeigen klar, dass an der Schnittstelle Kultur und Wirtschaft in der Schweiz ein grosses Po- tenzial brach liegt. Entsprechend positiv ist bis anhin die Resonanz zu den vorerwähnten Pilotaktivitäten des Bundes. Herausforderungen Zusammenarbeit zwischen Kultur- und Wirtschafts-/Innovationsförderung In der Kreativwirtschaft gibt es Bereiche (namentlich Design, interaktive digitale Medien und Film), wo die Wirtschafts- und Innovationsförderung sowie die Kulturförderung ähnli- che Interessen verfolgen: Die Kreativschaffenden sollen ihr kreatives Potenzial entfalten und ihre Produkte erfolgreich auf dem Markt lancieren können. Da die beiden Bereiche in der Regel mit unterschiedlichen Ansätzen arbeiten, existieren zurzeit aber weder in der Kultur- noch der Wirtschaftsförderung umfassende und koordinierte Fördermodelle für den Berufs- einstieg des Nachwuchses. Daher ist es jungen Talenten der Kultur- und Kreativwirtschaft häufig nicht möglich, eigene Produkte zu entwickeln und diese erfolgreich zu verbreiten. Die Folge davon ist, dass viele Talente ins Ausland abwandern, das von den exzellenten Ausbil- dungsgängen an den Schweizer Hochschulen profitiert.57 Internationale Ausrichtung der Creative Industries Der Schweizer Binnenmarkt ist für einen längerfristigen Erfolg in den Märkten der Kreativ- wirtschaft zu klein und der internationale Markt hart umkämpft. Hier gilt es innovative Ge- schäftsmodelle und neue Formate für die Promotion insbesondere von Design und interak- tiven digitalen Medien im In- und Ausland zu entwickeln, welche den Eintritt in den inter- nationalen Markt erleichtern und dadurch die führende Position der Schweiz im Global Innovation Index nachhaltig sichern.58 Rahmenbedingungen – «Observatoire Kulturwirtschaft» Die Unternehmen der Kreativwirtschaft funktionieren weder wie kulturelle Einrichtungen noch wie wirtschaftliche Betriebe im engeren Sinne. Für eine dynamische Entwicklung dieses Wirtschaftssektors müssen deren spezifischen Rahmenbedingungen identifiziert und allenfalls optimiert werden. Dazu sind zunächst die erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen und Daten zusammenzutragen, aufzubereiten und zu analysieren.
Ziele und Massnahmen Die Schnittstelle zwischen Kultur sowie Wirtschaft und Innovation wird gemeinsam von BAK und Pro Helvetia verfolgt. Pro Helvetia führt die in der laufenden Periode begonnene Umsetzung von koordinierten Förderinstrumenten im Design und den interaktiven digitalen Medien im Inland weiter und sorgt für deren Promotion und Verbreitung im In- und Aus- land. Das BAK widmet sich der Erstellung von Grundlagenmaterial, der Klärung und Opti- mierung der Rahmenbedingungen und setzt konkrete Massnahmen der Kulturwirtschaftsför- derung im Filmbereich um (vgl. zum Filmbereich Ziff. 2.1.7).
57 So wandern gemäss der Studie des BFS aus dem Jahre 2007 zur «Regionale Abwanderung von jungen Hochqualifizierten in der Schweiz» aus dem Designbereich 9% und aus dem IT-Bereich 30% ins Ausland ab. 58 Cornell University, INSEAD and World Intellectual Property Organization (WIPO) (2013): The Global Innovation Index 2013: The Local Dynamics of Innovation, Geneva, Ithaca and Fon- tainebleau.
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Koordinierte Innovations- und Start-up-Förderung Die begonnenen Zusammenarbeiten in den Sparten Design und interaktive digitale Medien zwischen Kulturförderung, Industrie und Wirtschafts- und Innovationsförderung sollen wäh- rend der Finanzierungsperiode 2016–2019 systematisiert werden (vgl. Ziff. 2.1.2, 2.4). Pro Helvetia integriert die Pilotprojekte aus der Finanzierungsperiode 2012–2015 im Design und in den interaktiven digitalen Medien in ihr ordentliches Portfolio. Ziel ist eine koordinierte, sich ergänzende Innovations- und Start-up-Förderung (ab Berufseinstieg bis zur Marktetab- lierung), die sicherstellt, dass Unternehmer der Kreativwirtschaft ihr kreatives Potenzial voll ausschöpfen und gleichzeitig ihre Produkte erfolgreich auf dem Markt positionieren können. Dabei sollen bestehende Instrumente aufeinander abgestimmt und ergänzt werden durch Projektbeiträge (Entwürfe, Recherchen), Werkbeiträge (Prototypen, Produktion) sowie An- gebote zur Unterstützung des Markteinstiegs (Coaching, Mentoring). Entscheidend für den Erfolg der koordinierten Förderung ist, dass die Wirtschafts- und Inno- vationsförderung nicht erst nach der Kulturförderung ansetzt, sondern beide von Anfang an koordiniert und komplementär zusammenwirken. Die Kulturförderung unterstützt die Pro- jekte und Konzepte in ihrer risikoreichen Entwicklungsphase mit Fokus auf Qualität, Kreati- vität und Innovation. Die Wirtschaftsförderung stellt den Kreativschaffenden ihr unterneh- merisches Fachwissen (Entwicklung von Businessmodellen, Vertriebsplänen, Best Practices usw.) und die Starthilfen beim Markteinstieg und Export zur Verfügung. Die synchronisierte Zusammenarbeit von Kultur- und Wirtschaftsförderung verschafft der Schweizer Kreativ- wirtschaft einen Startvorteil beim Eintritt in den (inter-)nationalen Markt und führt zu einer volkswirtschaftlichen Wertschöpfung. Dies schafft schliesslich inländische Investitionsmög- lichkeiten für private Investoren. Stärkung der Visibilität und Präsenz im In- und Ausland Durch die Einführung von sich ergänzenden Promotions- und Förderinstrumenten (in Zu- sammenarbeit mit dem EDA und Partnern aus der Wirtschaft und der Exportförderung) sowie den Aufbau von längerfristigen Partnerschaften mit ausgewählten internationalen Plattformen wie z. B. internationalen Messen und Festivals wird der Zugang zum nationalen und internationalen Markt verbessert und gleichzeitig das innovative Bild der Schweiz ge- stärkt. Eine Bündelung der Kräfte und ein koordiniertes Auftreten könnte mit wenig Auf- wand viel bewirken. Design und interaktive digitale Medien sind hervorragende Botschafter, um Schweizer Qualitäten wie Technologie, Innovation und Talent im internationalen Kon- text zu unterstreichen. «Observatoire Kulturwirtschaft» Ein beim BAK angesiedeltes «Observatoire Kulturwirtschaft» sammelt Kulturwirtschafts- studien des In- und Auslands, wertet diese aus und stellt sie den Interessierten in leicht zu- gänglicher Form zur Verfügung. Es schafft die fachlichen Grundlagen für die Festlegung von politischen Zielen sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen. Es begleitet für die Kulturwirtschaft relevante Rechtsrevisionen (Steuerrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht). Zu- sammen mit Pro Helvetia sollen die Diskussion über die Kulturwirtschaft animiert werden und Veranstaltungen zum Thema (Think Tank Kultur & Wirtschaft, Forum Kultur & Öko- nomie usw.) unterstützt werden. Das BAK baut zusammen mit Pro Helvetia sowie Kantonen und Städten Netzwerke auf, die Kulturschaffende, Studierende, Unternehmer, Start-ups, Forschende, Lehrende, Wirtschaftsleute und Medien zusammenbringen.
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2.4.2 Neue kulturelle Tendenzen
Ausgangslage Kultur ist dynamisch und entwickelt sich permanent weiter. Entsprechend hat sich auch ihre Förderung fortlaufend anzupassen. Die aktuellsten Tendenzen sind Digitalisierung, Auflö- sung der Disziplinengrenzen und die Vermischung der Publika. Der Bund begegnet diesem Wandel einerseits, indem er die Zusammenarbeit an den Schnitt- stellen zu anderen Politbereichen sucht und sich Themen widmet, die für das kulturelle Selbstverständnis und die Entwicklung der Förderpolitik in der Schweiz von zentraler Be- deutung sind. Andererseits unterstützt er innovative Vorhaben im Sinne von Artikel 16 Ab- satz 2 Buchstabe b KFG, die geeignet sind, kulturelle Impulse zu setzen. Pro Helvetia fördert dabei unter anderem die Entwicklung und Präsentation thematischer Ausstellungen, die Durchführung von Vorhaben zur Wissensbildung, Austauschprojekte zwischen regionalen, sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften sowie den Druck und Vertrieb von themati- schen Publikationen. Ein zentrales Thema für die Finanzierungsperiode 2012–2015 waren «Neuen Medien», welche mittlerweile im zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffen eine wichtige Rolle spielen. Mit dem Schwerpunkt «Digitale Kultur» griffen Pro Helvetia und das BAK diese Entwicklung auf. Pro Helvetia widmete sich den Auswirkungen der Digitalisierung auf das künstlerische Schaffen auf folgenden drei Achsen: – Digitalisierung in den Kunstsparten: Die erste Achse des Schwerpunkts öffnete sich den Einflüssen der Digitalisierung auf die Verbreitung, die Promotion und die Ver- mittlung in den klassischen Kunstdisziplinen wie beispielsweise Literatur im Netz oder Musikinformationsprojekte. – «Interdisziplinäre Kooperationsprojekte Neue Medien»: Die zweite Achse unter- stützte Gemeinschaftsprojekte von Veranstaltern, Institutionen und Produzenten aus verschiedenen Disziplinen (Kunst, Forschung, Wirtschaft), die sich künstlerisch mit jüngsten digitalen Technologien oder deren gesellschaftlichen und kulturellen Aus- wirkungen auseinandersetzen. Neue Medien sind durch ihre Nähe zur Technologie prädestiniert, zukünftige Entwicklungen vorweg zunehmen und auszuloten (analog zur Videokunst vor 30 Jahren). – «Interaktive digitale Medien»: Pro Helvetia ging unter dem Titel «Mobile – in Touch with Digital Creation» der Frage nach, wie sich die Omnipräsenz der mobilen Geräte auf das künstlerische Schaffen auswirkt und welche neuen künstlerischen Aus- drucksformen sie hervorbringt. Im Fokus standen die interaktive und transmediale Kreation, welche die neuen technischen Möglichkeiten kreativ nützen. Neben dem von Pro Helvetia, BAK, der Stiftung Focal und den Solothurner Filmtagen gemein- sam lancierten «Call for Transmedia Projects» und einer Neuauflage des «Call for Projects: Swiss Games», wurden u.a. auch Atelieraufenthalte bei der renommierten European Organization for Nuclear Research (CERN) in Genf ermöglicht. Zudem bot Pro Helvetia zusammen mit namhaften nationalen und internationalen Partnern Promotionsplattformen und Formate zum Wissensaustausch an und fördert die Prä- senz von Schweizer Gameentwickler und -entwicklerinnen an wichtigen nationalen und internationalen Festivals, Ausstellungen, Konferenzen und Messen weltweit (z. B. Tokyo Game Show, Game Developers Conference San Francisco, FMX Stuttgart). Die Finanzierungsperiode 2012–2015 hat die Bedeutung der oben genannten Tendenzen bestätigt. Es entstehen zunehmend neue spartenübergreifende Kunstformen und die Digitali-
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sierung beginnt die kulturelle Landschaft zu verändern. Die Vorhaben stiessen sowohl im Inland (steigende Anzahl Gesuche) wie auch im Ausland (Preise, Auszeichnungen, Ausstel- lungen, Think Tanks usw.) auf grosse Resonanz. Herausforderungen Durch die gesellschaftlichen Entwicklungen und den technologischen Wandel (vgl. Ziff. 1.4) entstehen zunehmend neue Formen der Produktion, der Verbreitung und Rezeption. Aus den Hochschulen kommen immer mehr Talente mit einer transdisziplinären Ausbildung und schaffen in der Praxis neue Schnittstellen zwischen Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft. Dabei entstehen neue Ansätze, die zeitgemässe Antworten auf zukünftige Herausforderun- gen darstellen können. Es fehlen aber geeignete Fördermassnahmen, um dieser jungen Gene- ration den Raum zu geben, diese «Labors der Zukunft» zu entwickeln. Neue Medien brauchen oft spezielle Produktionsbedingungen, die eine enge Zusammenar- beit von Kunst und Wissenschaft (Technologie, Grundlagenforschung usw.) erfordern. In beiden Sektoren gibt es spezifische Fördermöglichkeiten, doch mangelt es an Anreizen, künstlerische und wissenschaftliche Ansätze zusammenzubringen und aus den Synergien zu profitieren. Zudem gilt es gerade in den interaktiven digitalen Medien auch das Potenzial an der Schnittstelle zwischen Kultur und Wirtschaft auszuloten, sowohl bei der Entwicklung, der Produktion wie auch bei der nationalen und internationalen Verbreitung (vgl. Ziff. 2.4.1).
Ziele und Massnahmen Die bisherigen Massnahmen zur Förderung innovativer Vorhaben (Ausstellungen, Sympo- sien, Publikationen usw.) werden in der Periode 2016–2019 weitergeführt und die Erkennt- nisse aus dem Schwerpunkt „Digitalen Kultur“ ab 2016 in die ordentliche Fördertätigkeit integriert. Pro Helvetia wird die begonnene Auseinandersetzung mit der Kreativwirtschaft fortführen und insbesondere die Zusammenarbeit mit der Wirtschafts-, Innovations- und Exportförderung verstärken (vgl. Ziff. 2.4.1). Zudem wird sie das Potential an der Schnitt- stelle von Kultur und Wissenschaft (mit Fokus auf Technologie) ausloten. Durch eine besse- re Koordination und engere Zusammenarbeit aller Akteure wird das heute wenig genutzte Synergiepotenzial konsequenter ausgeschöpft und damit ein Mehrwert für Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft geschaffen.
2.5 Beitrag an die Stadt Bern
Ausgangslage Die Stadt Bern ist seit 1848 Sitz von Bundesversammlung, Bundesrat, Departementen und Bundeskanzlei. Aus diesem Status sowie aus der daraus folgenden Präsenz ausländischer diplomatischer Vertretungen resultieren besondere kulturelle Aufwendungen für die Stadt Bern, die vom Bund seit den 1970er-Jahren finanziell unterstützt werden. Mit Artikel 18 KFG erhielt der Bundesbeitrag an die Stadt Bern per 2012 eine formell-gesetzliche Grundlage. Das BAK hat mit der Stadt Bern für die Periode 2012–2015 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Diese sieht vor, dass 60–70 Prozent der Finanzhilfe des Bundes für die Be- triebsfinanzierung grosser Kulturinstitutionen in Bern zu verwenden sind. In den Jahren 2012 und 2013 wurden folgende vier Institutionen aus dem Bundesbeitrag unterstützt: Berni- sches Historisches Museum; Kunstmuseum Bern; Zentrum Paul Klee und «Konzert Theater Bern». Seit 2014 werden anstelle des Kunstmuseums Bern und des Zentrums Paul Klee,
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deren Finanzierung aufgrund einer neuen Aufgabenteilung von der Stadt auf den Kanton übergegangen ist, die Kunsthalle Bern und die Dampfzentrale Theater Bern unterstützt. Die Auswahl der zu berücksichtigenden Kulturinstitutionen erfolgte gemeinsam durch den Bund und die Stadt Bern. Die konkrete Höhe der auf die Einzelhäuser entfallenden Betriebsfinan- zierungen bestimmt bis anhin die Stadt Bern. Dabei unterscheiden sich die Beiträge erheb- lich: «Konzert Theater Bern» erhält aus dem Bundesbeitrag 400 000 Franken. Die drei wei- teren Institutionen je 70 000 Franken. Abgesehen von den grossen Kulturinstitutionen unterstützt die Stadt Bern gemäss Leistungs- vereinbarung mit 30–40 Prozent des Bundesbeitrags «kulturelle Projekte und Vorhaben». In der Praxis weist die Stadt Bern den Bundesbeitrag ihren bestehenden Finanzmitteln zur Unter- stützung kultureller Einzelprojekte zu und legt dann in der jährlichen Berichterstattung an den Bund dar, welche der insgesamt rund 350 geförderten Einzelprojekte mit Mitteln des Bundes bedacht wurden. In der Periode 2012–2015 gehören dazu auch Kleinvorhaben wie etwa die Unterstützung eines Konzerts klassischer indischer Musik im Umfang von 1 500 Franken oder eine mit einem Druckkostenbeitrag von 2 000 Franken finanzierte Kunstpublikation.
Herausforderungen Bereits in der Kulturbotschaft 2012–2015 kündigte der Bundesrat an, die Verwendung des Bundesbeitrages zu überprüfen.59 Inzwischen ist er zum Schluss gekommen, dass die Mittel- verwendung per 2016 anzupassen ist: Die Legitimation des Bundesbeitrags an die Stadt Bern liegt in den besonderen kulturellen Ansprüchen an eine Bundeshauptstadt. Eine Bundes- hauptstadt zeichnet sich in besonderem Mass durch attraktive Kulturinstitutionen in allen Sparten und Kulturvorhaben mit grosser Strahlkraft in Bezug auf Qualität, Publikumsan- spruch und geographischer Reichweite aus. Diesem Ziel wurde die bisherige Verwendung des Bundesbeitrags zu wenig gerecht, so wird der Bundesbeitrag beispielsweise zu stark für Kleinprojekte eingesetzt.
Ziele und Massnahmen Vor dem Hintergrund der dargestellten Herausforderungen ist die Leistungsvereinbarung mit der Stadt Bern per 2016 neu auszuhandeln. Dabei soll der Bund darauf hinwirken, dass die Mittelverwendung durch die Stadt Bern besser mit den Zielen des Bundesbeitrags in Ein- klang gebracht wird.
3 Massnahmen und Finanzen
Die Zahlungsrahmen und Kredite sind in diesem Kapitel sowie in den Entwürfen der Finan- zierungsbeschlüsse auf jeweils hunderttausend Franken gerundet. Teilweise ergeben sich durch die Rundung scheinbare Additionsfehler.
3.1 Bundesamt für Kultur
3.1.1 Vorbemerkungen
Einleitend ist auf drei haushaltrelevante Neuerungen hinzuweisen, die nicht Gegenstand der Kulturbotschaft bilden, da sie den Eigenbereich des BAK betreffen:
59 BBl 2011 3040
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Erstens beabsichtigt das BAK die Schaffung einer «Virtuellen Nationalgalerie», mit der die wichtigsten Werke der Bundeskunstsammlung sowie der Sammlung der Gottfried Keller- Stiftung neu über das Internet vorgestellt werden sollen (vgl. Ziff. 2.2.1). Dieses Vorhaben erfordert Zusatzmittel im Eigenbereich des BAK in der Höhe von jährlich 200 000 Franken. Zweitens möchte das BAK die bisher nur sehr spärlich vorhandene Datenlage zur Kulturpro- duktion, -förderung und -konsumation in der Förderperiode 2016–2019 verbessern. Zur Erstellung der notwendigen Kulturstatistiken sind Zusatzmittel im Eigenbereich des BAK in der Höhe von jährlich 100 000 Franken notwendig. Drittens sind für das beim BAK geplante «Observatoire Kulturwirtschaft» (vgl. Ziff. 2.4.1) Zusatzmittel von jährlich ebenfalls 100 000 Franken erforderlich. Die Zusatzmittel für die vorerwähnten drei Massnahmen werden über den jährlichen Voranschlag beantragt. Die Beiträge, welche die Schweiz gestützt auf internationale Abkommen an internationale Organisationen und Programme ausrichtet (UNESCO, Europarat sowie EU [allfällige Bei- träge an die Programme MEDIA und Kulturförderung]) sind Pflichtbeiträge und deshalb nicht Teil der Kulturbotschaft respektive der beantragten Zahlungsrahmen. Im Weiteren wird nachfolgend terminologisch für alle finanzrelevanten Neuerungen des BAK von Zusatzmitteln gesprochen. Dies unabhängig davon, ob eine bestimmte Neuerung einen Nettomehrbedarf generiert oder aber durch interne Kompensationen aufgefangen wird.
3.1.2 Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des BAK gestützt auf das
Kulturförderungsgesetz Über den Zahlungsrahmen KFG werden all jene Aktivitäten des BAK finanziert, welche sich auf das KFG stützen: – Preise, Auszeichnungen, Ankäufe: Gemäss Artikel 13 KFG verleiht das BAK Preise und Auszeichnungen in den Sparten Kunst, Design, Theater, Literatur, Tanz und Musik (vgl. Ziff. 2.1.1–2.1.6). Darüber hinaus erwirbt das BAK gestützt Artikel 13 KFG Kunstwerke für seine Sammlungen (vgl. Ziff. 2.2.1). Im Kredit «Preise, Aus- zeichnungen, Ankäufe» sind neben den Preissummen für die Preisträgerinnen und Preisträger auch die gesamten Organisationskosten für die Preisverleihungen in den verschiedenen Sparten enthalten. In der Förderperiode 2016–2019 sind im Tätig- keitsbereich «Preise, Auszeichnungen, Ankäufe» keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf die Finanzplanung des Bundes vorgesehen. – Literaturförderung: Die Antworten auf zwei parlamentarische Postulate sowie auf drei parlamentarische Interpellationen haben gezeigt, dass die Literaturlandschaft im Umbruch ist und zusätzliche Massnahmen des Bundes notwendig sind, um eine le- bendige Schweizer Literaturlandschaft sicherzustellen (vgl. Ziff. 2.1.4). Das BAK soll dabei einerseits die kulturelle Verlagsarbeit fördern (Betreuung und Beratung von Autorinnen und Autoren, kritisches Lektorat usw.). Die kulturelle Basisarbeit der Verlage ist für die Qualität und Innovation der Schweizer Literatur von grundle- gender Bedeutung. Andererseits soll das BAK Literaturzeitschriften und -beilagen finanziell unterstützen. Dies ist namentlich für die Vermittlung von Literatur, für den Austausch zwischen Schriftstellern und dem Publikum sowie für den Austausch zwi- schen den Literaturen der verschiedenen Landessprachen und die Entwicklung der Literaturkritik zentral (vgl. Ziff. 2.1.4). Für diese Neuerungen zur Stärkung der Schweizer Literaturlandschaft sind seitens BAK Zusatzmittel von jährlich 2 Millionen Franken im Zahlungsrahmen KFG vorgesehen. Die Massnahmen des BAK zu Guns- ten der Literaturförderung werden ergänzt durch den Ausbau der literarischen Über-
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setzungen seitens Pro Helvetia. Die dazu benötigten Zusatzmittel in der Höhe von
475 000 Franken pro Jahr sind im Zahlungsrahmen der Pro Helvetia vorgesehen.
– Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter: Nach Artikel 10 Absatz 1 KFG kann der Bund «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter zur Bewahrung des kulturel- len Erbes unterstützen, insbesondere durch Finanzhilfen an die Betriebs- und Projekt- kosten». Er kann im Weiteren «bei Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeu- tung Beiträge an die Versicherungsprämien für Leihgaben leisten». Aktuell unterstützt das BAK dreizehn Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter mit Betriebsbeiträ- gen in der Höhe von insgesamt rund 10 Millionen Franken pro Jahr (vgl. Ziff. 2.2.1). Für die Projektbeiträge und die Beiträge an Versicherungsprämien für Leihgaben ste- hen knapp 1 Million Franken pro Jahr zur Verfügung. In der Förderperiode 2016–
2019 sind bei der Umsetzung von Artikel 10 Absatz 1 KFG keine Änderungen mit fi-
nanziellen Auswirkungen auf die Kulturbotschaft geplant. Insbesondere sollen in der Förderperiode 2016–2019 die bisher unterstützten dreizehn Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter weiterhin Betriebsbeiträge in bisheriger Höhe erhalten. – Kulturelle Teilhabe: Als Teil der Gesellschaftspolitik muss die Kulturpolitik konse- quent die gesamte Bevölkerung und ihr Miteinander im Auge haben. Gemäss Artikel
3 KFG ist der Zugang der Bevölkerung zur Kultur ein wichtiges kulturpolitisches
Ziel. Die Aufwertung und Stärkung der kulturellen Teilhabe ist auch ein zentraler Pfeiler der kulturpolitischen Strategie des Bundes für die Jahre 2016–2019 (vgl. Ziff. 1.6.1). Um dieses Ziel zu erreichen, soll eine neue Förderkompetenz des Bundes ge- schaffen werden (vgl. Ziff. 4.2). Sie soll es dem BAK ermöglichen, Initiativen und Strukturen zur Förderung der kulturellen Aktivität von Laien (alle Alters- und Be- völkerungsgruppen), zur Kinder- und Jugendkulturarbeit sowie zur Verbesserung des physischen, finanziellen und intellektuellen Zugangs zur Kultur zu unterstützen (Modellprojekte, nationale Aktionstage und Festivals usw.). Zur Umsetzung der neu- en Förderkompetenz beantragt der Bundesrat für die Förderperiode 2016–2019 Zu- satzmittel in der Höhe von 600 000 Franken pro Jahr. Der Anwendungsbereich der neuen Bestimmung wird durch präzise Förderkonzepte klar eingegrenzt. – Musikalische Bildung: Der Bund fördert die musikalische Bildung gestützt auf Arti- kel 12 KFG bisher mit jährlich rund 500 000 Franken. Am 23. September 2012 ha- ben Volk und Stände eine neue Verfassungsbestimmung angenommen. Der neue Ar- tikel 67a BV will die musikalische Bildung stärken: In der Schule sollen Bund und Kantone für einen hochwertigen Musikunterricht sorgen, wobei die bisherige Kom- petenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Schulbereich bestehen bleibt. In der Freizeit sollen alle Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich musika- lisch zu betätigen. Junge Menschen mit besonderer musikalischer Begabung sollen speziell gefördert werden. Gestützt auf den neuen Verfassungsartikel und die bean- tragte Änderung des KFG (vgl. Ziff. 4.2) schlägt der Bundesrat verschiedene Mass- nahmen auf Bundesebene zur Stärkung der musikalischen Bildung vor (vgl. Ziff. 2.2.5). Zur Umsetzung dieser Massnahmen beantragt der Bundesrat für die Förderpe- riode 2016–2019 Zusatzmittel in der Höhe von 3 Millionen Franken pro Jahr (2,5 Mio. Fr. im 2016). – Leseförderung: Artikel 15 KFG gibt dem Bund in seiner aktuellen Fassung die Kompetenz, Massnahmen zur Bekämpfung des Illettrismus und zur Leseförderung zu treffen. Lesen und Schreiben sind grundlegende Fähigkeiten, welche Tore zu Wissen und Denken öffnen und den Zugang zu Bildung sowie die berufliche Integra- tion sichern. Mit Inkrafttreten des Weiterbildungsgesetzes, voraussichtlich per 1. Januar 2016, wird die Aufgabe der Illettrismusbekämpfung in die Zuständigkeit
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des SBFI übergehen und die für diese Aufgabe bisher im BAK reservierten Finanz- mittel in der Höhe von jährlich rund 1 Million Franken an das SBFI abgetreten. Das BAK wird sich somit in der Förderperiode 2016–2019 auf die Leseförderung im en- geren Sinn beschränken. Bis anhin hat das BAK im Bereich Leseförderung fünf gesamtschweizerische Orga- nisationen und Institutionen mit Betriebsbeiträgen in der Gesamthöhe von rund 3 Millionen Franken unterstützt, darunter besonders die Stiftung Bibliomedia sowie das SIKJM. Dabei wird der wissenschaftliche Betrieb des SIKJM bis Ende 2016 vom SBFI gestützt auf das Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz mitfinan- ziert (insgesamt 1 105 000 Franken für die Periode 2013–2016). Ab 2017 übernimmt das BAK nach Absprache mit dem SBFI die finanzielle Zuständigkeit für die Mitfi- nanzierung des wissenschaftlichen Betriebs des SIKJM. Die dazu bisher beim SBFI eingestellten Mittel werden an das BAK transferiert. Ergänzend zur bisher reinen Strukturförderung sollen in der Förderperiode 2016– 2019 neu auch Einzelvorhaben unterstützt werden können. Zu denken ist etwa an die Förderung von überregionalen Kinder- und Jugendbuchfestivals, Lesetagen, Labels usw. Das BAK sucht in der Projektförderung eine engere Anbindung an die Schule (z. B. Autorenlesungen) und erreicht neue Zielpublika (z. B. Literatur in einfacher Sprache, Werbekampagnen über Bibliotheken und Buchhandlungen) (vgl. Ziff. 2.2.5). Dies erfordert jährliche Zusatzmittel von 600 000 Franken. – Unterstützung der Fahrenden: Mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten hat die Schweiz die schweizeri- schen Fahrenden als eine nationale Minderheit anerkannt. Sie verpflichtet sich damit zur Förderung von Bedingungen, die es dieser Minderheit ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln. Artikel 17 KFG gibt dem Bund die Kompetenz, Massnahmen zu treffen, um den Fahrenden eine ihrer Kultur entsprechende Lebens- weise zu ermöglichen. Gestützt auf Artikel 17 KFG hat das BAK in der Förderperio- de 2012–2015 die Radgenossenschaft der Landstrasse sowie die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» mit Beiträgen von jährlich insgesamt rund 400 000 Fran- ken unterstützt. Diese Beiträge sollen in der in der Förderperiode 2016–2019 um jährlich 300 000 Franken angehoben werden, um der Stiftung «Zukunft für Schwei- zer Fahrende» zu erlauben, aktiv zur Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen beizutragen (vgl. Ziff. 2.2.7). – Unterstützung kultureller Organisationen: Kulturelle Organisationen sind Akteure und Träger der kulturellen Vielfalt in der Schweiz, ob sie nun die Interessen der pro- fessionellen Kulturschaffenden vertreten oder Laien den Zugang zur Kultur ermögli- chen. Insofern sind sie wichtige Partner des BAK in Hinblick auf die Ausgestaltung und Umsetzung der Kernziele der Kulturpolitik des Bundes. Gestützt auf Artikel 14 KFG unterstützt das BAK die kulturellen Organisationen in der Förderperiode 2012– 2015 mit jährlich rund 3,4 Millionen Franken. In der Förderperiode 2016–2019 sind im diesem Tätigkeitsbereich des BAK keine Änderungen mit finanziellen Auswir- kungen auf den Bundeshaushalt vorgesehen. – Anlässe und Projekte: Mit Artikel 16 KFG besteht seit dem 1. Januar 2012 eine for- malrechtliche Grundlage namentlich für die Unterstützung von kulturellen Anlässen und Projekten, die ein breites Publikum ansprechen (z. B. Grossanlässe der Laien- und Volkskultur). In der Förderperiode 2016–2019 sind im diesem Tätigkeitsbereich des BAK keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt geplant.
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– Kulturabgeltung an die Stadt Bern: Die besonderen kulturellen Aufwendungen der Stadt Bern als Bundeshauptstadt werden vom Bund seit den 1970er-Jahren finanziell unterstützt. In der Förderperiode 2016–2019 soll die Stadt Bern für ihre besonderen kulturellen Aufwendungen als Bundeshauptstadt im gleichen Umfang wie bisher – knapp 1,1 Million Franken pro Jahr – unterstützt werden.
Übersicht über die Beiträge, gestützt auf die Artikel 9a, 10, 12–15, 16 Absätze 1 und 2 Buchstabe a, 17 und 18 KFG (in Mio. Fr., gerundet)
2016 2017 2018 2019 2016–2019
Preise, Auszeichnungen, Ankäufe 5,5 5,9 5,6 6,1 23,1 Literaturförderung 2,0 2,0 2,0 2,0 8,1 Museen, Sammlungen, Netzwerke 11,3 11,4 11,5 11,6 45,9 Dritter Kulturelle Teilhabe 0,6 0,6 0,6 0,6 2,4 Musikalische Bildung 2,8 3,6 3,6 3,6 13,6 Leseförderung 4,2 4,5 4,5 4,6 17,7 Unterstützung der Fahrenden 0,7 0,7 0,8 0,8 3,0 Unterstützung kultureller Organi- 3,5 3,5 3,6 3,6 14,2 sationen Anlässe und Projekte 1,3 1,3 1,3 1,3 5,2 Kulturabgeltung an die Stadt Bern 1,0 1,1 1,1 1,1 4,3
Zahlungsrahmen KFG 32,9 34,6 34,6 35,3 137,5
3.1.3 Zahlungsrahmen Film
Die Filmpolitik des Bundes basiert auf zwei Schwerpunkten: Filmförderung und Filmkultur (vgl. Ziff. 2.1.7). Die unten aufgeführte Kreditstruktur orientiert sich grundsätzlich an diesen zwei grossen Ausgabenbereichen. Erstmals wird die Finanzhilfe an die Cinémathèque inner- halb des Zahlungsrahmens separat ausgewiesen: – Der Kredit «Filmförderung» umfasst alle Aspekte, die mit der Produktion und Aus- wertung von Schweizer Filmen sowie von Koproduktionen mit dem Ausland zu- sammenhängen. Die Filmförderung basierte dabei bisher auf zwei Instrumenten: se- lektive und erfolgsabhängige Filmförderung (succès cinéma). In der selektiven Filmförderung werden Finanzhilfen aufgrund qualitativer Kriterien (u. a. künstleri- sche Qualität, kreative Eigenständigkeit, professionelle Durchführung) gesprochen. Die erfolgsabhängige Filmförderung berechnet sich aus den erzielten Kinoeintritten und erfolgten Filmfestivaleinnahmen. Für die selektive Filmförderung stehen dem BAK etwas mehr als 20 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, für die erfolgs- abhängige Filmförderung rund 7 Millionen Franken pro Jahr. In Bezug auf die selek-
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tive und erfolgsabhängige Filmförderung sind in der Förderperiode 2016–2019 keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt vorgesehen. Ebenfalls im Kredit «Filmförderung» integriert ist das neue Förderinstrument «Film Standort Schweiz». Mit «Film Standort Schweiz» will das BAK Anreize schaffen, damit Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen möglichst umfassend in der Schweiz hergestellt werden und hier ihre Wertschöpfung erzielen. Dazu übernimmt das BAK maximal 20 Prozent der in der Schweiz anfallenden Herstellungskosten (Löhne, Honorare, Leistungen an Schweizer Unternehmen usw.). Das neue Instru- ment beabsichtigt, Filme, die bisher im Ausland gedreht wurden, in die Schweiz zu holen (vgl. Ziff. 2.1.7). «Film Standort Schweiz» erfordert Zusatzmittel von 6 Milli- onen Franken pro Jahr, um damit je 5–10 Spiel- und Dokumentarfilme zu fördern. Der Programmstart ist für den 1. Juli 2016 vorgesehen. – Der Kredit «Filmkultur» fasst Förderungsmassnahmen zusammen, die zur Sensibili- sierung der Bevölkerung, zur Vermittlung filmkulturell relevanter Themen und Fil- me sowie zur nationalen und internationalen Promotion des Schweizer Films beitra- gen. Der Bund unterstützt Schweizer Filmfestivals und fördert die Herausgabe von Filmzeitschriften, spezifische Kinder- und Jugendprogramme sowie Projekte zur Er- haltung, Entwicklung und Innovation der Filmproduktion und Filmkultur in der Schweiz. Ebenfalls in diese Rubrik fallen die Beiträge an die Promotionsagentur Swiss Films. In Bezug auf die «Filmkultur» gibt es in der Förderperiode 2016–2019 keine Abweichungen zur Finanzplanung des Bundes zu verzeichnen. – Der Kredit «Cinémathèque» weist die Betriebsbeiträge des BAK an das Filmarchiv aus: Der Neu- und Umbau der Archivräumlichkeiten der Cinémathèque in Penthaz bei Lausanne wird voraussichtlich Ende 2015 abgeschlossen. Die Aufnahme des Vollbetriebs in den neuen Bauten ist auf Anfang 2016 vorgesehen. In der Vergan- genheit hat das BAK den Betrieb der Cinémathèque mit jährlich rund 3 Millionen Franken finanziert. Für den Vollbetrieb der Cinémathèque ab dem Jahre 2016 sind Betriebsbeiträge des BAK von jährlich rund 7,4 Millionen Franken budgetiert, die in der Finanzplanung des Bundes bereits eingestellt sind. Die Restfinanzierung erfolgt durch den Kanton Waadt, die Stadt Lausanne sowie durch selbst erwirtschaftete Ein- nahmen der Cinémathèque.
Übersicht über die Beiträge, gestützt auf die Artikel 3–6 FiG (in Mio. Fr., gerundet)
2016 2017 2018 2019 2016–2019
Filmförderung 30,4 33,7 34,0 34,4 132,4 Filmkultur 9,4 9,4 9,5 9,6 38,0 Cinémathèque 7,4 7,5 7,6 7,6 30,1
Zahlungsrahmen Film 47,1 50,6 51,1 51,6 200,5
3.1.4 Zahlungsrahmen Kulturgütertransfer
Mit den Finanzhilfen nach Artikel 14 KGTG werden Projekte unterstützt, die dem Schutz und Erhalt von besonders gefährdeten beweglichen Kulturgütern dienen (vgl. Ziff. 2.2.1).
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Dazu gehören Inventarisierungen, Notkonservierungen und weitere Schutzmassnahmen wie z. B. die Sicherung und Valorisierung archäologischer Stätten sowie lokaler Museen und Sammlungen. Angesichts der fortdauernden Gefährdung von Kulturgütern durch Konflikte und infrastruktureller Schwächen ist die Realisierung solcher Projekte nötiger denn je. Daneben werden Kooperationsprojekte zwischen Institutionen in der Schweiz und im Aus- land unterstützt. Der Zahlungsrahmen 2016–2019 entspricht dem bisherigen Zahlungsrah- men der Förderperiode 2012–2015.
Übersicht über die Beiträge, gestützt auf Artikel 14 KGTG (in Mio. Fr., gerundet)
2016 2017 2018 2019 2016–2019
Kulturgütertransfer 0,8 0,8 0,8 0,8 3,1
Zahlungsrahmen Kulturgüter- 0,8 0,8 0,8 0,8 3,1 transfer
3.1.5 Rahmenkredit Heimatschutz und Denkmalpflege
Das Tätigkeitsgebiet des BAK im Bereich von Heimatschutz und Denkmalpflege reicht von der Erarbeitung von Grundlagen und Standards über die Erstellung von Gutachten, der Pfle- ge der internationalen Zusammenarbeit bis zur Ausrichtung von Finanzhilfen. Die Finanzhil- fen lassen sich dabei in zwei grosse Themenfelder gliedern: Einerseits die Unterstützung von Massnahmen zur Erhaltung schützenswerter Objekte nach Artikel 13 NHG. Andererseits die Unterstützung von Organisationen, Forschungsvorhaben, Aus- und Weiterbildungen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege nach den Artikel 14 und 14a NHG (inklusive Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von natio- naler Bedeutung ISOS). Im Bereich der Finanzhilfen an den Erhalt schützenswerter Objekte sind in der Förderperi- ode 2016–2019 keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt vorgesehen. Da der Verpflichtungsüberhang, der per Ende 2011 noch bei rund 40 Millionen Franken lag, bis Ende 2015 voraussichtlich auf zirka 13 Millionen Franken abgebaut wer- den kann, sind – im Unterschied zu den Jahren 2012–2015 – keine den Rahmenkredit über- steigende Voranschlagskredite zum weiteren Abbau des Verpflichtungstandes notwendig.60 In Bezug auf den zweiten Kredit erfordern die vorgesehenen Massnahmen zur Sicherstellung der Qualität des zeitgenössischen Bau- und Planungsschaffens (Sensibilisierungsmassnah- men für Baukultur) Zusatzmittel von jährlich 500 000 Franken (vgl. Ziff. 2.2.3). Im Weiteren ist in diesem zweiten Kredit eine Abtretung des SBFI an das BAK betreffend die Finanzie- rung der Edition «Die Kunstdenkmäler der Schweiz» in der Höhe von jährlich rund 530 000 Franken ab 2017 berücksichtigt.
60 In der Periode 2012–2015 hat das Parlament für den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege Voranschlagskredite von insgesamt 129 Millionen Franken gutgeheissen. Die Summe der Voran- schlagskredite überstieg dabei bewusst den bewilligten Rahmenkredit um 24 Millionen und ermög- lichte damit den Abbau eines Teils der offenen Verpflichtungen aus den Vorjahren, die durch Pro- jektverzögerungen entstanden sind. Ein Verpflichtungsüberhang in der Grössenordnung von 13 Millionen Franken wird auch in Zukunft notwendig sein, da im Bereich der Einzelmassnahmen zwischen der Verpflichtung und der Auszahlung der Subvention mehrere Jahre vergehen können (von Bauplanung, über Baubewilligung und Bauausführung bis zur Schlussrechnung an das BAK).
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Übersicht über die Beiträge, gestützt auf die Artikel 13, 14 und 14a NHG (in Mio. Fr., gerundet)
2016 2017 2018 2019 2016–2019
Erhaltung schützenswerter Objekte 21,6 21,8 22,1 22,3 87,8 Baukultur, Bundesinventare, Or- 5,8 6,4 6,4 6,5 25,1 ganisationen, Forschung, Ausbil- dung und Öffentlichkeitsarbeit
Rahmenkredit Heimatschutz 27,4 28,2 28,5 28,8 112,9 und Denkmalpflege
3.1.6 Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung
Die Förderung der Landessprachen und der Verständigung zwischen den Sprachgemein- schaften wird vom BAK nach dem SpG in folgenden Bereichen unterstützt: Erhaltung und Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur in den Kantonen Graubünden und Tessin sowie Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften (vgl. Ziff. 2.2.6). In der Förderperiode 2016–2019 sind in Bezug auf die Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur in Graubün- den und Tessin keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt vorgesehen. Dagegen möchte das BAK bei der Verständigung und dem Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zwei haushaltrelevante Neuerungen einführen: Erstens gerät der Italienischunterricht auf Sekundarstufe II ausserhalb der italienischen Schweiz zunehmend unter Druck. Dies gefährdet die Verständigung sowie den Austausch zwischen den Sprach- gemeinschaften der Schweiz. Verschiedene parlamentarische Vorstösse haben sich dieses Themas angenommen und die Umsetzung von Massnahmen gefordert. Zusatzmittel in der Höhe von 800 000 Franken pro Jahr zugunsten des Italienischunterrichts ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz sollen die Konzeptualisierung, Evaluation, wissenschaftliche Begleitung von Pilotprojekten, Erarbeitung didaktischer Materialien sowie gegebenenfalls den Aufbau zweisprachiger Ausbildungen unterstützen. Zweitens ist der schulische Aus- tausch weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, dass möglichst viele Jugendliche einmal in ihrer schulischen Laufbahn an einem Austauschprojekt teilnehmen. Dies bedingt die Ausweitung der Austauschprogramme einerseits auf Lehrpersonen und den Bereich der Berufsbildung sowie andererseits (über die bisherige Förderung von Grunddienstleistungen hinaus) auf die Direktförderung von Austauschvorhaben. Dies hat einen Mehrbedarf von jährlich 450 000 Franken zur Folge. Beide Neuerungen fliessen in den Kredit «Verständigungsmassnahmen» ein, der gegenüber der Förderperiode 2012–2015 um 1,25 Millionen Franken pro Jahr er- höht werden soll.
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Übersicht über die Beiträge, gestützt auf die Artikel 14–22 SpG (in Mio. Fr., gerundet)
2016 2017 2018 2019 2016–2019
Förderung von Kultur und Spra- 2,5 2,5 2,5 2,6 10,1 che im Tessin Förderung von Kultur und Spra- 5,0 5,0 5,1 5,1 20,2 che in Graubünden Verständigungsmassnahmen 7,2 7,3 7,3 7,4 29,3
Zahlungsrahmen Sprachen und 14,7 14,8 15,0 15,1 59,6 Verständigung
3.1.7 Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland
Die Förderung der Schweizerschulen im Ausland stützte sich bisher auf das AAG und wurde über jährliche Voranschlagskredite gesteuert. In Erfüllung der Motion WBK-N 09.3974 («Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz. Revision») wurde das AAG einer Totalrevision unterzogen (vgl. Ziff. 2.3.1). Gestützt auf das neue Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland erfolgt die Finanzierung der Schweizerschulen im Ausland ab 2016 über einen vierjährigen Zahlungsrahmen in der Kulturbotschaft (vgl. Ziff. 4.2). Dies ermöglicht auch im Bereich der Schweizerschulen im Ausland eine bessere mittel- fristige Planung. Die Integration der Schweizerschulen im Ausland in die Kulturbotschaft hat – unter dem Vorbehalt der allfälligen Gründung neuer Schweizerschulen – keine Auswir- kungen auf den Bundeshaushalt. Der beantragte Zahlungsrahmen entspricht den im Finanz- plan eingestellten Krediten. Übersicht über die Beiträge, gestützt auf die Artikel 10 und 14 SSchG (in Mio. Fr., gerundet)
2016 2017 2018 2019 2016–2019
Schweizerschulen im Ausland 21,5 21,8 22,0 22,2 87,5
Zahlungsrahmen Schweizer- 21,5 21,8 22,0 22,2 87,5 schulen im Ausland
3.2 Pro Helvetia
3.2.1 Hintergrund und Ausgangslage
Eine grosse Herausforderung für Pro Helvetia war in der Finanzierungsperiode 2012–2015 die Integration der neuen Aufgaben ins bestehende Portfolio. Um die nötigen Finanzmittel frei zu setzen, straffte Pro Helvetia ihre Förderaktivitäten und fokussierte sich auf das zeit- genössische Kulturschaffen. Sie verzichtete auf die Realisierung zusätzlicher Länderpro- gramme, schloss das Verbindungsbüro in Warschau und entschied, die Künstlermonogra- phien «Cahiers d’Artistes» nur noch alle zwei Jahre herauszugeben. Zudem konnte Pro
99
Helvetia ihre Administrationskosten durch die Einführung einer elektronischen Gesuchsbear- beitung sowie einer Optimierung der Abläufe von 14,7 Prozent (2011) auf 12 Prozent61 (2013) senken. Dennoch war Pro Helvetia finanziell nicht in der Lage, alle neuen Aufgaben in vollem Umfang zu realisieren. Sie entschied sich deshalb für eine gestaffelte Einführung: Die Nachwuchsförderung baut sie stufenweise bis Ende 2015 auf. In Fotografie, Design und Medienkunst lancierte Pro Helvetia erste Pilotprojekte und verzichtete vorderhand auf die Einführung von Werkbeiträgen in der visuellen Kunst (inkl. Fotografie). Bei den Auftritten an den Kunst- und Architekturbiennalen in Venedig legte Pro Helvetia den Fokus verstärkt auf die internationale Vernetzung der Schweizer Kunst- und Architek- turszene und rief neu den «Salon Suisse» im bundeseigenen Palazzo Trevisan ins Leben. Zudem gleiste sie die Teilnahme an der Prager Quadriennale für Szenographie 2015 mit einem Vorprogramm quer durch die Schweiz auf. Mit dem Austauschprogramm «Swiss made in Russia» öffnete Pro Helvetia Schweizer Künstlerinnen und Künstlern Türen zu neuen Märkten in Russland. Mit den beiden Nachbar- schaftsprogrammen «Viavai» und «Triptic» stärkte sie Kooperationen zwischen der Schweiz und der Lombardei, Baden-Württemberg und dem Elsass. Bei den Buchmessen im Ausland unterstützte die Stiftung jährlich rund 20 Auftritte und beteiligte sich massgeblich an den Schweizer Gastlandauftritten in Moskau (2013) und Leipzig (2014). Ab 2012 integrierte Pro Helvetia die Kunstvermittlung in ihr ordentliches Portfolio und führte die Auseinandersetzung mit der Digitalisierung und der kulturellen Vielfalt fort. Dabei schuf sie unter anderem den von der Interessengemeinschaft Volkskultur (IGV) verwalteten «VolkskulturFonds Pro Helvetia» zur Unterstützung junger Talente. Im Inland arbeitete Pro Helvetia eng mit dem BAK, den Kantonen, den Städten und privaten Förderstellen zusammen. Im Ausland nützte sie die Synergien mit dem Aussennetz des EDA, mit PRS und mit dem SBFI (Swissnex), beispielsweise im Rahmen der olympischen Sommerspiele in London oder bei «Swiss Spring», dem Kulturprogramm anlässlich des 20- jährigen Jubiläums der Anerkennung Tschechiens durch die Schweiz.
3.2.2 Ziele und Massnahmen
Stärkung des künstlerischen Schaffens: Von der Nachwuchsförderung zur Exzellenz Der Übertritt von der Ausbildung ins professionelle Kunstschaffen ist ein wichtiger Moment in jeder künstlerischen Laufbahn. Der Förderung des professionellen Nachwuchses kommt daher – im Sinne einer Investition in die Zukunft – eine zentrale Rolle zu. Sie ermöglicht jungen Talenten im nationalen Markt Fuss zu fassen und erleichtert ihnen die Etablierung auf internationalem Niveau. Pro Helvetia hat in der laufenden Finanzierungsperiode erste Fördermassnahmen lanciert, die auf die Bedürfnisse aufstrebender Talente zugeschnitten sind. Diese reichen von Resi- denz- und Coachingprogrammen über Promotionsmassnahmen bis hin zu Beiträgen an öf- fentliche Präsentationen und Plattformen, die zur internationalen Vernetzung beitragen. Nun gilt es, die im Rahmen von Pilotprojekten gemachten Erfahrungen zu evaluieren, die För- dermassnahmen zu verfeinern und diese als festen Bestandteil des Aufgabenportfolios zu etablieren.
61 Gemäss den Normen der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Spenden sam- melnde Organisationen (ZEWO).
100
An die Nachwuchsförderung schliesst die Förderung des künstlerischen Werkschaffens an. Diese trägt in Ergänzung zur kantonalen und kommunalen Förderung dazu bei, dass eine Vielfalt an qualitativ hochstehenden Werken entsteht, die anschliessend im In- und Ausland verbreitet werden können. Bisher richtet Pro Helvetia Werkbeiträge in den Bereichen Musik, Literatur, Tanz, Theater und Interdisziplinäres/digitale Medien aus. Ab 2016 soll dieses grundlegende Förderinstrument auf die visuellen Künste (inkl. Fotografie) ausgeweitet wer- den. Damit schliesst die Stiftung eine wichtige Lücke im Fördersystem. Erforderliche Zusatzmittel Um für den Nachwuchs über alle Sparten hinweg die Anknüpfung an die nachfolgenden Laufbahnschritte sicherstellen zu können, müssen die aktuellen Massnahmen ergänzt und zu einer systematischen Nachwuchsförderung weiterentwickelt werden. Zudem wird das För- derinstrument der Werkbeiträge auch in der Sparte visuelle Kunst (inkl. Fotografie) einge- führt. Dazu bedarf die Stiftung folgender Zusatzmittel: – Etablierung einer systematischen Nachwuchsförderung : 500 000 Franken pro Jahr; – Einführung Werkförderung visuelle Kunst: 500 000 Franken pro Jahr. Stärkung der Kohäsion im Inland
Der Kulturaustausch im Inland stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dieser Gedanke leitete den Bundesrat bereits 1939, als er Pro Helvetia ins Leben rief und gehört heute ge- mäss Kulturförderungsgesetz zu ihren Kernaufgaben. Vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Unterschiede (Stadt/Peripherie/Land, jung/alt, bildungsnah/-fern), ist es heute mehr denn je von Bedeutung, den Austausch zwi- schen den verschiedenen sprachlichen und kulturellen Gruppen zu intensivieren und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Zentral sind daher Austauschprojekte wie Aus- stellungen, Theater- und Tanzaufführungen, Festivals, Konzertreihen, Übersetzungen oder Anlässe der Volkskultur. Sie bauen Brücken zwischen kulturellen, sprachlichen und gesell- schaftlichen Gruppen und ermöglichen Begegnungen von Akteuren unterschiedlichster Her- kunft. Dazu gehören auch innovative Vorhaben, die gesellschaftlich relevante Fragen auf- greifen und geeignet sind, kulturelle Impulse zu setzen und so zur Weiterentwicklung der Schweizer Kulturlandschaft beizutragen. Zur Stärkung der Kohäsion im Inland sieht Pro Helvetia folgende Massnahmen vor: – Förderung des kulturellen Austauschs im Inland: Neben der Intensivierung der Zu- sammenarbeit und des Austauschs zwischen Kulturschaffenden aus verschiedenen Sprachregionen soll auch der Zusammenhalt zwischen gesellschaftlichen, sprachli- chen und kulturellen Gruppen gestärkt werden. Dazu sieht die Stiftung zwei Achsen vor: Zum einen sollen national und international ausstrahlende Schweizer Veranstal- ter und Festivals – insbesondere in peripheren Regionen – künftig verstärkt darin un- terstützt werden, vermehrt auch wichtige Schweizer Kulturschaffende in ihre Pro- grammation aufzunehmen und so zu einem besseren gegenseitigen Verständnis der Kulturen und zur Stärkung des kulturellen Selbstverständnisses beitragen. Zum ande- ren wird sich die Stiftung mit den Herausforderungen einer sich dynamisch verän- dernden interkulturellen Gesellschaft und deren Auswirkungen auf die künstlerische Produktion sowie auf die Verbreitung und Rezeption durchs Publikum auseinander- setzen. Auf beiden Achsen wird die Stiftung eng mit interessierten Kantonen und Städten zusammenarbeiten.
101
– Vermittlung: Durch die vermehrte Förderung von Vermittlungsprojekten ausserhalb der «traditionellen» Kunstorte sollen Zugangsbarrieren abgebaut werden. Dies be- dingt eine Intensivierung des Wissensaustausches und eine engere Zusammenarbeit mit internationalen Expertinnen und Experten, um jene Kunstvermittlerinnen und Kunstvermittler zu stärken, die mit neuen Vermittlungsformen arbeiten und der Kunst dadurch neue Publikumssegmente erschliessen. – Übersetzungsförderung: Pro Helvetia will die Übersetzungskompetenz in der Schweiz, insbesondere des literarischen Übersetzernachwuchses, durch koordinierte Qualifikations- und Vernetzungsangebote stärken. Dies sichert die Qualität der Übersetzungen und erhöht die Anzahl übersetzter Werke. Zudem wird sie ihre Bei- träge an und für Übersetzungen erhöhen. Damit die übersetzten Bücher auch gelesen werden, wird die Stiftung zusammen mit externen Partnern spezifische Programme zu deren Promotion und Verbreitung im In- und Ausland sowie zur Intensivierung der Lizenzverkäufe für Schweizer Bücher einführen. Darüber hinaus wird sie das Spektrum ihrer Übersetzungsförderung auf Theateruntertitelung, Schweizer Kunst- und Kulturpublikationen sowie weitere Promotionsinstrumente ausweiten. Erforderliche Zusatzmittel Zur Stärkung der Kohäsion bedarf es folgender Zusatzmittel: Für den Kulturaustausch im Inland durchschnittlich 325 000 Franken pro Jahr, für die Verstärkung der Übersetzungsför- derung durchschnittlich 525 000 Franken pro Jahr (jeweils gestaffelte Einführung der Mass- nahmen). Stärkung der internationalen Präsenz Die Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland ist eine der zentralen Aufgaben der Kul- turförderung des Bundes. Schweizer Kulturschaffende sind aufgrund des kleinen Binnenmark- tes auf den internationalen Austausch angewiesen. Die internationale Präsenz ist essentiell für eine erfolgreiche künstlerische Laufbahn (Renommee, künstlerische Entwicklung) und sichert die Finanzierung (Koproduktionen) und eine bessere Verwertung der Werke. Zudem trägt sie wesentlich zum Bild einer kreativen und weltoffenen Schweiz im Ausland bei. Das Interesse von Veranstaltern im Ausland an Schweizer Kultur ist hoch und das Potenzial zur Verbreitung von Schweizer Kultur entsprechend gross. Der internationale Markt ist aber nicht leicht zugänglich und hart umkämpft. Gleichzeitig entwickelt sich der Kunstmarkt sehr dynamisch: Es entstehen neue Märkte, die es auch für das Schweizer Kunstschaffen zu er- schliessen gilt (z. B. Südamerika, Asien). Deshalb ist eine Intensivierung der Förderung und der Promotion erforderlich, was in den letzten Jahren andere europäische Länder dazu be- wegte, neue spezifische Exportinstrumente aufzubauen. Dies ist für die Schweizer Kultur- schaffenden umso mehr von Bedeutung, als die im Vergleich zum Ausland sehr hohen Le- bens- und Produktionskosten zu einem beträchtlichen Wettbewerbsnachteil für das Schweizer Kunstschaffen im europäischen Umfeld führen. Pro Helvetia setzt sich deshalb zum Ziel, die finanzielle Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Kulturschaffenden durch höhere Beiträge an deren Auslandprojekte zu stärken, die institutionellen Partnerschaften mit den Nachbarländern zu intensivieren und die Promotionsmassnahmen den neuen Herausfor- derungen entsprechend weiterzuentwickeln. Neben der Optimierung der bestehenden Instrumente wird Pro Helvetia zur Stärkung der Schweizer Kultur im Ausland folgende zusätzliche Massnahmen ergreifen: – Entwicklung eines Exportmodells für europäische Metropolen: Einrichtung von leichten, flexiblen Strukturen (Promotionsbüros) zur Verbreitung des Schweizer Kul-
102
turschaffens dort, wo die internationale Konkurrenz gross, die Präsenz aber unab- dingbar ist; – Erschliessung neuer Regionen und Märkte für Schweizer Kulturschaffende durch die Lancierung eines Austauschprogramms in Südamerika und durch die Ausweitung des Aktionsradius der Verbindungsbüros; – Regelmässige Präsenz an den wichtigsten internationalen Plattformen und Veranstal- tungen, um die Sichtbarkeit und das Verbreitungspotential der Kunstschaffenden im Ausland zu stärken. Erforderliche Zusatzmittel Zur nachhaltigen Stärkung der Schweizer Kultur im Ausland sind Zusatzmittel von durch- schnittlich 1,7 Millionen Franken pro Jahr notwendig (gestaffelte Einführung der Massnah- men). Ergänzend wird die Stiftung intern Mittel umlagern, welche durch die Schliessung des Verbindungsbüros in Warschau sowie durch das Auslaufen der Nachbarländerprogramme am Oberrhein und mit der Lombardei und der «Swiss Balkan Exchange Line» frei werden.
Stärkung von Innovation und Wertschöpfung durch die koordinierte Förderung von Design und von interaktiven digitalen Medien («Kultur und Wirtschaft»)
Im Design und in den interaktiven digitalen Medien (mobile Applikationen, Computerspiele usw.) zeichnet sich die Schweiz – auch dank des hohen Ausbildungsniveaus – durch grosses Innovationspotenzial aus. Trotzdem können vielversprechende Ideen zu selten realisiert werden. Talente wandern deshalb regelmässig ins Ausland ab, da sie dort bessere Produkti- onsbedingungen für ihre Kreationen und für die Gründung von Start-ups vorfinden. Die Schweizer Stärken in den Bereichen Ausbildung und Innovation gilt es durch eine sys- tematische Nachwuchsförderung im Design und den interaktiven digitalen Medien nutzbar zu machen. Da Kulturförderung und Wirtschafts- sowie Innovationsförderung in der Regel mit unterschiedlichen Ansätzen arbeiten, existieren zurzeit in der Schweiz – anders als im Ausland – keine koordinierten und sich ergänzenden Förderstrukturen für den Berufseinstieg des Nachwuchs. Pro Helvetia wird daher die im Rahmen von Pilotprojekten bereits begon- nene Zusammenarbeit mit der Industrie und der Innovations- und Wirtschaftsförderung (na- mentlich mit der KTI) intensivieren und systematisieren. Dabei sollen bestehende Instrumen- te besser aufeinander abgestimmt und durch komplementäre Projektbeiträge für Recherche und Entwürfe, durch Werkbeiträge für die Produktion von Prototypen sowie durch individu- elle Coaching- und Mentoringprogramme zu Fragen rund um den Markteinstieg ergänzt wer- den. Entscheidend ist dabei das synchrone Vorgehen von Anfang an: Pro Helvetia unterstützt Projekte und Konzepte in ihrer risikoreichen Entwicklungsphase mit Fokus auf künstlerische Qualität, Kreativität und Innovation. Die Wirtschafts- und Innovationsförderung stellt den Kreativschaffenden ihr unternehmerisches Fachwissen sowie Starthilfen beim Markteinstieg und Export zur Verfügung. Die koordinierte Innovations- und Startförderung ab Berufsein- stieg bis zur Marketablierung stellt sicher, dass die Kreativschaffenden ihr kreatives Potenzi- al voll entfalten und ihre Produkte gleichzeitig auch erfolgreich auf dem Markt lancieren können. Design und interaktive digitale Medien sind auch hervorragende Botschafter, um die Schweiz im internationalen Kontext als Land für Technologie, Innovation und Talent zu positionieren. Um die Möglichkeit zur Verbreitung im Ausland optimal auszuschöpfen, wird Pro Helvetia die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft und der Exportförderung verstärken. Gemeinsam sollen die Kräfte gebündelt und zeitgemässe Förderinstrumente entwickelt werden.
103
Erforderliche Zusatzmittel Die Einführung der koordinierten Förderung von Design und interaktiven digitalen Medien bedingt Zusatzmittel von 1,5 Millionen Franken pro Jahr.
3.2.3 Zahlungsrahmen Pro Helvetia
Übersicht über die Beiträge, gestützt auf die Artikel 11, 16 Absatz 2 Buchstabe b und 19–21 KFG (in Mio. Fr., gerundet)
2016 2017 2018 2019 2016–2019
Nachwuchsförderung 2,5 2,5 2,6 2,6 10,2 Werkförderung 3,5 3,6 3,6 3,7 14,4 Kulturaustausch und Promotion 5,7 5,8 6,0 6,2 23,7 Inland Kulturaustausch und Promotion 10,2 10,8 10,8 10,9 42,7 Ausland Aussenstellen* 7,5 7,6 8,0 8,1 31,2 Kunstvermittlung 0,5 0,5 0,5 0,5 2,0 Kultur und Wirtschaft 1,5 1,5 1,5 1,5 6,0 Übersetzungsförderung 0,8 0,8 1,3 1,6 4,5 Personal- und Sachkosten 7,7 7,8 8,0 8,1 31,6
Zahlungsrahmen 39,9 40,9 42,3 43,2 166,3 Pro Helvetia
* inklusive Personal- und Betriebskosten der Aussenstellen
3.3 Schweizerische Nationalbibliothek
Die NB ist eine Organisationseinheit des BAK und wird seit 2006 als sogenanntes FLAG- Teilamt geführt. Als FLAG-Teilamt wird die NB mittels Leistungsauftrag und jährlichen Globalbudgets gesteuert. Die Finanzierung der Tätigkeiten der NB erfolgt damit nicht im Rahmen der Kulturbotschaft. Von diesem Grundsatz ausgenommen waren bisher einzig die Betriebsbeiträge der NB an die Fonoteca in der Höhe von jährlich rund 1,6 Millionen Fran- ken, für die mit der Kulturbotschaft 2012–2015 ein eigener Zahlungsrahmen bewilligt wurde. Mit der Integration der Fonoteca in die NB (vgl. Ziff. 2.2.4) entfällt der bisherige Zahlungs- rahmen zur Finanzierung der Fonoteca. Als Teil der NB werden neu auch die Aktivitäten im Bereich der Archivierung von Tonmaterial mit Bezug zur Schweiz über das Globalbudget der NB finanziert. Die Integration hat Mehrkosten von jährlich 1,3 Millionen Franken zur Folge (ohne Initialaufwand). Die Mehrkosten sind bedingt durch den Personalmehraufwand, welcher sich durch das um rund 20 Prozent höhere Lohnniveau der Bundesangestellten ge- genüber dem bisherigen Lohn der Angestellten der Fonoteca erklärt. Ein Ausbau des Per-
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sonalbestandes der NB ist mit der Integration der Fonoteca dagegen nicht verbunden. Die erforderlichen Zusatzmittel für die Integration der Fonoteca in die NB werden dem Parla- ment ab 2016 im Rahmen des jährlichen Globalbudgets für die NB beantragt.
3.4 Schweizerisches Nationalmuseum
Das SNM erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben jährliche Bundesbeiträge gestützt auf Artikel 17 MSG. Seinerseits zeichnet sich das SNM in seiner Leistungserbringung durch betriebs- wirtschaftliches Handeln und Ergebnisverantwortung aus und unterhält hierzu geeignete Kontroll- und Steuerungsprozesse. Durch die Erhöhung der Besucherfrequenzen und die Nutzung der Leistungsfähigkeit des Sammlungszentrums und seiner Potenziale in der ange- wandten Forschung vermag das SNM die eigene Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Zu den ambitionierten zivilen Bauvorhaben des Bundes zählt die Gesamtsanierung und Er- weiterung des Landesmuseums Zürich. Die Eröffnung des sanierten Kunstgewerbeschulflü- gels sowie des Erweiterungsbaus im Jahr 2016 ist ein richtungsweisender Meilenstein in der über hundertjährigen Geschichte des Museums, das nie zuvor erweitert und substanziell saniert wurde. Das Museum wird in der Folge in neuen Ausstellungssälen die kulturelle Vielfalt der Schweiz präsentieren können. In drei Bauetappen werden Substanz und Infra- struktur des hundertjährigen Altbaus in Zürich auf das Niveau der sanierten und erneuerten Bauten in Schwyz (1989–1995) und Prangins (1986–1998) gehoben: zum einen mit neuen und zeitgemässen Infrastrukturen wie Heiz- und Klimavorrichtungen, sanitären Anlagen, einer Museumsgastronomie und dem Studienzentrum im sanierten Altbauflügel, zum ande- ren mit dem Auditorium und der Bibliothek sowie neuen Ausstellungssälen von 545 m2 (EG), 490 m2 (1. OG) und 1045 m2 (2. OG) im Neubau. Die Finanzierung der Investitionskosten des Bundes haben die eidgenössischen Räte im Rahmen der betreffenden Immobilienbotschaften gutgeheissen (Botschaften über Bauvorha- ben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil für 2004, 2006 und 2008 sowie die Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2013). Die Stimmbevölkerung der Stadt Zürich und des Kantons Zürich stimmte den zwei Finanzierungsvorlagen mit deutlichem Mehr zu. Auswirkungen auf die Betriebskosten hat allein die mittlere der drei Bauetappen A, B und C. Die Etappen A und C sind Altbausanierungen und beeinflussen das vorhandene Raumange- bot nicht. Nur die Etappe B erweitert die Nutzflächen des Museums, dies infolge des Neu- bzw. Annexbaus. Die bestimmungsgemässe Nutzung des durch die Etappe B erweiterten Landesmuseums Zürich hat gebäude- und nutzerspezifische Mehrkosten zur Folge. Die Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2013 beziffert den Mehrbedarf des SNM ab dem Jahr 2016 mit 4,66 Millionen Franken jährlich. Im Rahmen der Botschaft über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil 2008 wurde noch von einem Mehrbe- darf an rein nutzerspezifischen Kosten von 6 Millionen Franken ausgegangen. Unter Berücksichtigung der Lohnmassnahmen einschliesslich Teuerung vor Einkalkulierung der Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus werden die Personalkosten von 18,4 Millionen Franken im Jahr 2016 auf 18,9 Millionen Franken im Jahr 2019 ansteigen. In der Budgetpe- riode 2016–2019 ist mit insgesamt 74,6 Millionen Franken Personalkosten zu rechnen, das heisst durchschnittlich 18,6 Millionen Franken pro Jahr. Die Sach- und Betriebskosten eben- falls vor Einkalkulierung der Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus betragen im Jahr 2016 12 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Teuerung sind für die Sach- und Betriebskosten in der Budgetperiode 2016–2019 insgesamt 48,7 Millionen Fran-
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ken veranschlagt, das heisst durchschnittlich 12,2 Millionen Franken pro Jahr. Die genannten Angaben sind nach dem Bruttoprinzip gerechnet. Die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus durch das SNM führt wie erwähnt zu gebäudespezifischen und nutzerspezifischen Mehrkos- ten infolge des vergrösserten Raumangebots. Vom Mehrbedarf von 4,46 Millionen Franken entfallen 49 Prozent auf Personalkosten für Sicherheit, Technik, Aufsicht, Vermittlung, Kuratierung, Betrieb und Reinigung sowie 51 Prozent auf Sachkosten für Waren, Material, Ausstellungsbau, Liegenschafts-, Betriebs- sowie Verwaltungsaufwand. Vor der Überführung in die neue Rechtsform betrug der Bundesbeitrag an das SNM 26,6 Millionen Franken im Jahr 2008 und mit den Sonderaufwendungen für das Projekt «Neues Landesmuseum» im Jahr 2009 28,5 Millionen Franken. Nach der Auslagerung wurden die Beiträge auf 26,5 Millionen Franken im Jahr 2010, auf 25,4 Millionen Franken im Jahr 2011 und schliesslich auf 25,2 Millionen Franken im Jahr 2012 veranschlagt. Aufgeteuert auf die neue Finanzperiode 2016–2019 beliefe sich dieser Beitrag für 2016 auf 26,9 Millionen Fran- ken. Inklusive des in der Botschaft über die Immobilien des EFD erwähnten Mehrbedarfs wird der Bundesbeitrag 2016 auf 31,5 Millionen Franken angesetzt.
Übersicht über die Beiträge an das Nationalmuseum, gestützt auf Artikel 7 MSG (in Mio. Fr., gerundet)
2016 2017 2018 2019 2016–2019
Zahlungsrahmen SNM 31,3 31,6 32,0 32,3 127,2
3.5 Finanzen im Überblick
In der folgenden Tabelle sind die beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite (Rahmenkredit HSDP) zusammengefasst dargestellt.
Kredit 2016 2017 2018 2019 2016–2019
Zahlungsrahmen KFG 22,9 34,6 34,6 35,3 137,5 Zahlungsrahmen Film 47,1 50,6 51,1 51,6 200,5 Zahlungsrahmen Kulturgüter- 0,8 0,8 0,8 0,8 3,1 transfer Rahmenkredit Heimatschutz 27,4 28,2 28,5 28,8 112,9 und Denkmalpflege Zahlungsrahmen Sprachen und 14,7 14,8 15,0 15,1 59,6 Verständigung Zahlungsrahmen Schweizer- 21,5 21,8 22,0 22,2 87,5 schulen im Ausland Zahlungsrahmen Pro Helvetia 39,9 40,9 42,3 43,2 166,3 Zahlungsrahmen SNM 31,3 31,6 32,0 32,3 127,2
Total Zahlungsrahmen und 215,8 223,4 226,3 229,3 894,6 Rahmenkredit
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3.6 Vergleich zur Periode 2012–2015
In der folgenden Tabelle sind die einzelnen Posten im Vergleich zur Periode 2012–2015 dargestellt. Kredit62 2012–2015 2016–2019 Veränderung %
Zahlungsrahmen KFG 101,6 137,5 36,1 +35%63 Zahlungsrahmen Film 170,7 64 200,5 29,8 +17% Zahlungsrahmen Kulturgüter- 2,9 3,1 0,2 +7% transfer Rahmenkredit Heimatschutz 105,065 112,9 7,9 +8% und Denkmalpflege Zahlungsrahmen Sprachen und 51,7 59,6 7,9 +15% Verständigung Zahlungsrahmen Schweizer- 82,8 87,5 4,7 +6% schulen im Ausland66 Zahlungsrahmen Pro Helvetia67 140,4 166,3 25,9 +18% Zahlungsrahmen SNM68 103,5 127,2 23,7 +23%
Zwischentotal 758,6 894,6 136,0 +18% Durchschnittliches Wachstum Periode 2016–2019 zur Vorperiode +4,2% Durchschnittliches Wachstum 2012–2019 +3,0% Zusätzliche Voranschlagskredite 24,0 Heimatschutz und Denkmalpflege Total 782,6 894,6 112,0 +14% Durchschnittliches Wachstum Periode 2016–2019 zur Vorperiode +3,4% Durchschnittliches Wachstum 2012–2019 +2,6%
62 Der Zahlungsrahmen Fonoteca (insgesamt 6,3 Mio. Fr. in den Jahren 2012–2015) ist künftig nicht mehr Teil der Kulturbotschaft, da die Fonoteca per 1. Januar 2016 in die NB integriert werden soll. 63 Der hohe prozentuale Anstieg im Vergleich zur laufenden Periode ist teilweise bedingt durch die Massnahmen zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung betreffend musikalische Bildung (Volksabstimmung vom 23. September 2012) sowie durch die neue Handlungsachse der kulturel- len Teilhabe.
64 Zahlungsrahmen Film inkl. Zusatzmittel 2013–2015 für die Cinémathèque.
65 Die Voranschlagskredite der Periode 2012–2015 belaufen sich auf 129 Millionen Franken (Abbau offener Verpflichtungen). 66 Der Kredit für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer war von 2012–2015 noch nicht Teil eines Zahlungsrahmens. 67 Pro Helvetia konnte aufgrund begrenzter Mittel in der laufenden Finanzierungsperiode verschiede- ne neue Aufgaben nur gestaffelt einführen oder musste sie auf die nächste Periode verschieben (vgl. Ziff. 3.2.1). 68 Die Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2013 weist einen Mehrbedarf des SNM ab 2016 von 4,66 Mio. Franken jährlich aus. Jede weitere Veränderung ist allein teuerungsbedingt.
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4 Erläuterungen zu den Gesetzesänderungen
4.1 Änderung des Filmgesetzes
Die Anpassung des FiG ist aus zwei Gründen notwendig: Erstens erfordert die Ausweitung der Förderkompetenz des Bundes auf standortbezogene Kriterien bei der Filmförderung eine Festlegung dieses Grundsatzes im FiG. Zweitens bedingen die seit der letzten Revision des FiG aus dem Jahr 2001 veränderten Gewohnheiten des Filmkonsums vom Kino hin zu neuen Verwertungen ausserhalb des Kinos eine Anpassung der Bestimmungen zur Angebotsvielfalt, insbesondere zur Sprachenvielfalt. Die Anpassung über die Angebotsvielfalt setzt die Motion WBK-N 12.4017 («Anpassung der Bestimmungen zur Angebotsvielfalt beim Film») um.
Art. 8 Selektive, erfolgsabhängige und standortbezogene Filmförderung Der Bund erhält mit dem revidierten Artikel 8 FiG die Kompetenz, neben der bestehenden erfolgsabhängigen und selektiven Filmförderung zusätzlich eine Förderung nach standortbe- zogenen Kriterien einzuführen. Damit wird ein zusätzlicher Anreiz für Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen geschaffen, die massgeblich in der Schweiz hergestellt werden und hier ihre Wertschöpfung erzielen. Das entsprechende Förderinstrument zielt mit anderen Worten darauf ab, das «Swiss made» von Schweizer Filmen zu stärken. Durch diesen Anreiz werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die internationale Wettbewerbsfähig- keit der Schweizer Filmherstellung verbessert (vgl. zum Ganzen Ziff. 2.1.7).
Art. 19 Abs. 2 und Abs. 3 Die Einverleiherklausel (Pflicht zum Erwerb von Verwertungsrechten für alle Sprachregionen der Schweiz) verhindert, dass der Schweizer Filmmarkt in Sprachregionen segmentiert wird und nur von Anbietern aus den jeweiligen Nachbarländern bedient wird und stellt sicher, dass Filme in allen Sprachregionen der Schweiz angeboten werden.69 Die geltende Einverleiher- klausel stammt aus dem Jahr 2001 und ist überholt, da sie sich ausschliesslich auf Kinofilme bezieht. Die Revision will die Einverleiherklausel auf Verwertungen im Video- und DVD- Markt sowie speziell im Bereich der Filme auf Video on demand-Angebote erweitern. Sie berücksichtigt kultur- und sprachpolitische Anliegen (Angebotsvielfalt) und passt das FiG den technischen Entwicklungen der letzten Jahre an. Die Ausdehnung ermöglicht es insbesondere kleineren Filmverleihern, Filmrechte auch für Verwertungskanäle ausserhalb des Kinos leich- ter zu erwerben und so einen Beitrag zur Angebotsvielfalt zu leisten. Der Anwendungsbereich von Artikel 19 FiG beschränkt sich nach dessen Absatz 3 auf Ver- wertungen ausserhalb der Programme im Sinne von Artikel 2 Buchstabe a des RTVG, da sprachregionale und nationale Programmveranstalter bereits gemäss Artikel 7 RTVG zur Einhaltung von Quoten für schweizerische und europäische Werke verpflichtet sind. Zudem sind diese Veranstalter auch verpflichtet, den Schweizer Film im Umfang von vier Prozent der Bruttoeinnahmen zu fördern, wenn sie in ihrem Programm Filme zeigen. Die Rechte und Pflichten von Fernsehveranstaltern im Sinne des RTVG werden durch die Anpassung der Einverleiherklausel somit nicht berührt.
Art. 24 Abs. 3bis und Abs. 5 Artikel 24 Absatz 3bis FiG erweitert die bereits bestehende Meldepflicht auf diejenigen Film- anbieter, die von der Einverleiherklausel neu erfasst werden. Die bestehende Meldepflicht
69 BBl 2000 5453
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der Kinoergebnisse wird damit auf den Bereich der übrigen Filmverwertung von Filmen in der Schweiz ausgedehnt. Grundsätzlich gilt diese Meldepflicht auch für ausländische Anbie- ter von Filmen, allerdings nur für Verwertungen in der Schweiz. Die Umsetzung dieser Meldepflicht kann mit den bestehenden Ressourcen erbracht werden und erfordert keine Zusatzmittel. Durch die Ausdehnung der Meldepflicht entsteht ein besseres Gesamtbild des Filmkonsums in der Schweiz. Im Weiteren erlaubt sie es, die kulturpolitischen Zielsetzungen der Angebots- und Sprachenvielfalt besser zu messen. Die Anpassung von Artikel 24 Absatz 3bis FiG hat auch eine Revision von Artikel 24 Absatz 5 FiG zur Folge.
4.2 Änderung des Kulturförderungsgesetzes
Eine Anpassung des KFG ist aus drei Gründen notwendig: Erstens soll die Finanzierung der Schweizerschulen im Ausland neu ebenfalls über die Kulturbotschaft erfolgen. Zweitens soll der Bund eine erweiterte Förderkompetenz im Bereich der kulturellen Teilhabe erhalten. Drittens erfordert die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zur musikalischen Bildung Rechtsanpassungen auf Gesetzesstufe. Die einzelnen Änderungen begründen sich wie folgt:
Ingress Mit Artikel 67a Absätze 1 und 3 BV erhält der Bund neu eine im Verhältnis zu den Kanto- nen parallele Verfassungskompetenz zur Förderung der musikalischen Bildung sowie eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz. Die erweiterte Verfassungsgrundlage wird in den Ingress des KFG aufgenommen.
Art. 2 Abs. 1 Bst. g Nach Artikel 2 Absatz 1 KFG sind verschiedene Spezialgesetze vom Geltungsbereich des KFG ausgenommen. Die Finanzierung der spezialgesetzlich geregelten Kulturbereiche er- folgt trotzdem über die Kulturbotschaft. Bis anhin war das AAG bei den Spezialerlassen nach Artikel 2 Absatz 1 KFG nicht erwähnt. Damit die Finanzierung der Schweizerschulen im Ausland in Zukunft ebenfalls über die Kulturbotschaft erfolgen kann, wird das SSchG neu in die Liste der Spezialerlasse nach Artikel 2 Absatz 1 KFG aufgenommen.
Art. 6 Abs. 1 Nach Artikel 6 Absatz 1 KFG unterstützt der Bund nur Projekte, Institutionen und Organisa- tionen, an denen ein gesamtschweizerisches Interesse besteht. Artikel 6 Absatz 2 KFG defi- niert dabei in nicht abschliessender Weise das gesamtschweizerische Interesse. Das Erfor- dernis des gesamtschweizerischen Interesses ist durch die subsidiäre Förderkompetenz des Bundes gemäss Artikel 69 Absatz 2 BV begründet. Mit Artikel 67a Absatz 1 BV hat der Bund im Bereich der musikalischen Bildung neu eine parallele Förderkompetenz erhalten. Aus diesem Grund sind in Artikel 6 Absatz 1 KFG Massnahmen zur Förderung der musika- lischen Bildung nach Artikel 12 KFG vorzubehalten.
Art. 9a Kulturelle Teilhabe Die Stärkung der kulturellen Teilhabe ist eine zentrale Handlungsachse der zukünftigen Kulturpolitik des Bundes (vgl. Ziff. 1.6.1). Die kulturpolitische Bedeutung des Handlungs- feldes übersteigt die aktuellen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten allerdings deutlich: Bis anhin sind die Fördermöglichkeiten des Bundes beschränkt auf einzelne Sparten (Musik und
109
Lesen), bestimmte Adressaten (Organisationen kulturell tätiger Laien) oder besondere For- mate (einmalige Vorhaben). Um der gesellschaftspolitischen Bedeutung der kulturellen Teilhabe gerecht zu werden und diese durch neue Massnahmen stärken zu können (vgl.
Ziff. 2.2.5), ist eine neue Förderbestimmung in das KFG aufzunehmen.
Art. 12 Abs. 2 und 3 Zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zur musikalischen Bildung schlägt der Bun- desrat verschiedene Fördermassnahmen nach Artikel 67a Absatz 1 BV vor (vgl. Ziff. 2.2.4). Diese lassen sich im Prinzip gestützt auf den bestehenden Artikel 12 KFG umsetzen. Zentra- les Element der neuen Massnahmen zur Stärkung der musikalischen Bildung ist das Pro- gramm «Jugend und Musik», durch das der Bund die Aus- und Weiterbildung von Laienmu- siklehrkräften sowie Musiklager und Musikkurse für Kinder und Jugendliche unterstützen will. Angesicht der hohen Bedeutung des neuen Programms wird dieses in Artikel 12 KFG ausdrücklich erwähnt. Zur Umsetzung des neuen Programms wird der Bund auf die admi- nistrative Unterstützung der Kantone angewiesen sein. Gemäss Absatz 3 haben die Kantone dazu eine Durchführungsstelle zu bezeichnen. Es obliegt den Kantonen festzulegen, wie die Behördenorganisation im Einzelnen ausgestaltet werden soll. Insbesondere können die Kan- tone bei Bedarf auch von den Möglichkeiten interkantonaler Zusammenarbeit Gebrauch machen.
Art. 12a Tarife an Musikschulen Mit Artikel 67a Absatz 3 BV hat der Bund zusätzlich eine Grundsatzgesetzgebungskompe- tenz in Bezug auf den Zugang der Jugend zum Musizieren erhalten. Für den Zugang zum Musizieren sind die staatlich geförderten Musikschulen mit ihrer Präsenz in allen Landestei- len ein zentraler Akteur. Bereits in den Abstimmungserläuterungen zum neuen Verfassungs- artikel hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass sich heute von Kanton zu Kanton unter- scheidet, wie viel der Kursbesuch an einer Musikschule kostet und es damit teilweise von Wohnort und Einkommen abhängt, ob jemand ein Musikinstrument erlernen und sein musi- kalisches Talent entfalten kann. So bieten aktuell etwa nur 63 der 431 Musikschulen ermäs- sigte Tarife für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien an. Im Weite- ren wird in einigen Kantonen der Unterricht an Musikschulen nur bis zum vollendeten 16. Altersjahr subventioniert. Ältere Jugendliche bezahlen in diesen Kantonen den vollen Erwachsenentarif. In Zukunft sollen in Bezug auf die Altersgrenze für verbilligte Tarife sowie auf die Tarife für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien lan- desweit gewisse Minimalanforderungen gelten: – Nach Artikel 12a Absatz 1 KFG müssen Musikschulen, die von Kantonen oder Ge- meinden unterstützt werden, für alle Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Sekundarstufe II Tarife vorsehen, die unter den Tarifen für Erwachsene liegen. – Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien müssen die Mu- sikschulen nach Artikel 12a Absatz 2 Tarife mit zusätzlichen Preisreduktionen ge- genüber den ordentlichen Tarifen für Kinder und Jugendliche vorsehen. Die konkrete Ausgestaltung der Schultarife und die Festlegung der Schulgeldreduktionen liegen bei den Kantonen. Diese definieren insbesondere auch, wer als einkommensschwache Familie gilt. Den Kantonen ist es freigestellt, bei dieser Definition allenfalls auf bereits be- stehende Regelungen zurückzugreifen. Da den Kantonen bei der Umsetzung dieser Geset- zesbestimmung, die auch von der EDK nicht bestritten wird, eine grosse Autonomie ver- bleibt, kann daraus kein Finanzierungsanspruch an den Bund abgeleitet werden.
110
Bei der Festlegung der Anzahl Lektionen, für welche Kinder und Jugendliche aus einkom- mensschwachen Familien besonders günstige Tarife erhalten, ist von den Kantonen zu be- rücksichtigen, dass besonders begabte Musikschülerinnen und -schüler einen erhöhten Aus- bildungsbedarf aufweisen und deshalb mitunter mehrere Lektionen Unterricht pro Woche benötigen (Art. 12a Abs. 3 Bst. d KFG).
Art. 23 Abs. 1, Art. 27 Abs. 3 Bst. a und Art. 28 Abs. 1 Die Zuständigkeit zur Umsetzung von Massnahmen gestützt auf die neue Förderkompetenz im Bereich der kulturellen Teilhabe soll beim BAK liegen. Die Liste der Zuständigkeiten des BAK in Artikel 23 Absatz 1 KFG ist deshalb zu ergänzen. Die neue Förderkompetenz des BAK ist auch in Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe a sowie Artikel 28 Absatz 1 KFG zu erwähnen.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
5.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Die gesamten mit der Kulturbotschaft beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskre- dite belaufen sich auf 894,6 Millionen Franken. Die beantragten Kredite liegen damit für die gesamte Finanzierungsperiode 2016–2019 53,7 Millionen Franken respektive 6,4 Prozent über den Vorgaben des Finanzplans. Die Zusatzmittel im Verhältnis zur Finanzplanung des Bundes verteilen sich auf BAK, Pro Helvetia und SNM, wobei der Vergleich mit der Fi- nanzplanung aus Institutionensicht wie folgt aussieht: Der Finanzbedarf des BAK liegt für die gesamte Finanzierungsperiode 2016–2019 15,0 Millionen Franken respektive 2,6 Prozent über dem Finanzplan. Der Mehrbedarf von Pro Helvetia liegt insgesamt 20,6 Millionen Franken respektive 14,1 Prozent über dem Finanzplan. Derjenige des SNM liegt 18,1 Milli- onen Franken respektive 16,6 Prozent über dem Finanzplan. Die beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite nehmen im Vergleich zur Peri- ode 2012–2015 um insgesamt 136,0 Millionen Franken zu (vgl. Ziff. 3.6). Sie stellen die aus heutiger Sicht bei positiver Entwicklung des Haushalts finanzierbare Obergrenze der Kultur- ausgaben des Bundes dar.
5.1.2 Personelle Auswirkungen
Die Vorlage führt zu einem Personalmehrbedarf beim BAK in der Höhe von 550 Stellenpro- zenten. Der Personalmehrbedarf ist begründet durch die Umsetzung neuer Massnahmen in folgenden Tätigkeitsbereichen: Literaturförderung (60 Stellenprozente), «Film Standort Schweiz» (80 Stellenprozente), Baukultur (50 Stellenprozente), Kulturelle Teilhabe (80 Stellenprozente), musikalische Bildung (80 Stellenprozente) und Leseförderung (50 Stellen- prozente). Ohne zusätzliche Personalressourcen können die vorerwähnten neuen Massnah- men nicht umgesetzt werden. Darüber hinaus ist aufgrund der weiter konstant anhaltenden Zunahme der beim BAK eingereichten Filmfördergesuche (rund 600 Gesuche pro Jahr) die für die Jahre 2012–2014 befristete Aufstockung von 150 Stellenprozenten ab 2016 unbefris- tet über den Personalkredit des BAK zu finanzieren. Die Kosten für den Personalmehrbedarf belaufen sich inklusive Arbeitgeberbeiträgen und Familienzulagen auf insgesamt 968 000 Franken pro Jahr (176 000 Franken pro Vollzeitstelle und Jahr).
111
Der zur Umsetzung der vorgesehenen Neuerungen notwendige Personalmehrbedarf bei Pro Helvetia und dem SNM ist in den jeweiligen Zahlungsrahmen der beiden Institutionen mit- veranschlagt.
5.1.3 Sonstige Auswirkungen auf den Bund
Die Vorlage sieht vor, dass das BAK in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Bundesstellen eine interdepartementale Strategie des Bundes für Baukultur erarbeitet. Diese Strategie soll ab 2016 entwickelt und spätestens 2019 vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Das BAK koordiniert die Strategie federführend. Es gründet einen interdepartementalen Ausschuss für Baukultur, in dem alle mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Bundesstellen vertreten sind und die Strategie erarbeiten. Diese soll insbesondere generelle Ziele des Bundes für die Stärkung der Baukultur in der Schweiz, einen periodisch zu erneuernden Aktionsplan mit konkreten Massnahmen der einzelnen Bundesstellen, den Finanzbedarf für deren Umsetzung sowie die Koordination und Vernetzung mit Kantonen, Gemeinden und Privaten umfassen. Die Vorlage zeitigt keine sonstigen Auswirkungen auf den Bund. Insbesondere führt sie zu keinen unmittelbaren baulichen oder informatikseitigen Auswirkungen.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf ur-
bane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete Der neue Artikel 12a KFG zu den Schultarifen an Musikschulen verpflichtet die Kantone, bei der Ausgestaltung der Schultarife gewisse Mindestanforderungen einzuhalten. Der Bund beschränkt sich dabei auf die Festlegung von Grundsätzen und überlässt den Kantonen die konkrete Ausgestaltung der Schultarife an den Musikschulen. In Kantonen, wo eine Anpas- sung der aktuellen Schultarife notwendig ist, wird dies nicht notwendigerweise zu Mehraus- gaben führen: Die Kantone können jeweils selber entscheiden, ob sie die Einführung von Schulgeldermässigungen etwa für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Fami- lien durch eine Erhöhung der ordentlichen Schultarife an den Musikschulen finanzieren wollen oder ob sie die Schulgeldermässigungen durch Mehrmittel auffangen. Im Rahmen der angestrebten «Nationalen Kulturpolitik» sollen die Förderpolitiken der ver- schiedenen Staatsebenen besser aufeinander abgestimmt werden (vgl. Ziff. 1.5). Die vorliegende Botschaft hat im Prinzip keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Bergge- biete zur Folge. Einzig in Bezug auf die Durchführung des Programms «Jugend und Musik» ist bei den Kantonen mit einem geringen personellen Mehraufwand zu rechnen.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Schweizer Kultur- und Kreativbranche ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Der Sektor beschäftigt mehr als 200 000 Personen in gut 40 000 Betrieben und trägt 4,2 Prozent zum Schweizer Bruttoinlandprodukt bei.70 Im Weiteren generiert das vielfältige Kulturangebot in der Schweiz wichtige Impulse, namentlich für die Lebensqualität der Bevölkerung, für die
70 Christoph Weckerle, Hubert Theler: Dritter Kreativwirtschaftsbericht Zürich, ZHdK, Zürich.
112
Standortwahl von Unternehmen oder für den Tourismus. Durch die Förderung eines breiten Kulturangebots trägt der Bund dem wichtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stel- lenwert der Kultur in der Schweiz Rechnung.
5.4 Andere Auswirkungen
Die vorliegende Botschaft hat keine oder keine substanziellen Auswirkungen auf andere Sektoren (Aussenpolitik, Umwelt, Raumplanung usw.).
6 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die vorliegende Botschaft ist in der Botschaft vom 25. Januar 201271 über die Legislaturpla- nung 2011–2015 sowie im Bundesbeschluss vom 15. Juni 201272 über die Legislaturplanung 2011–2015 angekündigt.
7 Rechtliche Aspekte
7.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Budgetkompetenz der Bundesversammlung hinsichtlich der Bundesbeschlüsse (Kredit- beschlüsse) ergibt sich aus Artikel 167 BV. Kompetenzbegründend für den Erlass der ein- zelnen Bundesbeschlüsse ist Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe a (Massnahmen gemäss KFG, für die das BAK oder Pro Helvetia zuständig sind), Buchstabe b (Kulturgütertransfer, Film, Sprachen und Verständigung, Schweizerschulen im Ausland sowie Schweizer Nationalmu- seum) und Buchstabe c (Heimatschutz und Denkmalpflege) KFG. Folgende Bestimmungen bilden die materiell-rechtliche Grundlage zur Verwendung der Kredite gestützt auf die Bundesbeschlüsse: – Massnahmen gemäss KFG, für die das BAK zuständig ist: Artikel 10, 11a, 12–15, 16 Absätze 1 und 2 Buchstabe a, 17 und 18 KFG; – Film: Artikel 3–6 FiG; – Kulturgütertransfer: Artikel 14 KGTG; – Heimatschutz und Denkmalpflege: Artikel 13, 14 und 14a NHG; – Sprachen und Verständigung: Artikel 14–22 SpG; – Schweizerschulen im Ausland: Artikel 10 und 14 SSchG; – Massnahmen gemäss KFG, für die Pro Helvetia zuständig ist: Artikel 11, 16 Absatz
2 Buchstabe b und 19–21 KFG;
– Schweizerisches Nationalmuseum: Artikel 7 MSG. Die Änderung des FiG sowie des KFG liegt nach Artikel 163 Absatz 1 BV in der Zuständig- keit der Bundesversammlung. Die Änderung der beiden Bundesgesetze stützt sich auf die Artikel 71 Absatz 1 (FiG) sowie 67a Absatz 3 und 69 Absatz 2 (KFG) BV.
71 BBl 2012 481, hier 565 und 632
72 BBl 2012 7155, hier 7161
113
7.2 Erlassform
Die Vorlage umfasst acht einfache Bundesbeschlüsse (Kreditbeschlüsse) im Sinne von Arti- kel 163 Absatz 2 BV sowie zwei Änderungen bestehender Bundesgesetze.
7.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 BV müssen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskre- dite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, von der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte gutgeheissen werden. Mit den vorliegenden Bundesbeschlüssen werden Zahlungsrahmen und ein Rahmenkredit bewilligt, welche die verfassungsmässigen Schwellenwerte übersteigen. Artikel 159 Absatz 3 BV findet daher auf alle Bundesbeschlüsse im Rahmen der vorliegenden Botschaft An- wendung.
7.4 Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung
Die beantragten Finanzierungsbeschlüsse richten sich nach den Bestimmungen des Subven- tionsgesetzes vom 5. Oktober 199073. Nach Artikel 5 des Subventionsgesetzes ist der Bun- desrat verpflichtet, die Finanzhilfen und Abgeltungen periodisch zu überprüfen. Für Subven- tionen, deren Finanzierungsbeschlüsse dem Parlament periodisch im Rahmen von Sonderbotschaften vorgelegt werden, erfolgt die Überprüfung im Rahmen der betreffenden Sonderbotschaft. In der vorliegenden Botschaft werden die drei Kernpunkte der Subventi- onsüberprüfung (Bedeutung der verschiedenen Subventionen für die vom Bund angestrebten Ziele, finanzielle und materielle Steuerung der Subventionen sowie die Verfahren zur Bei- tragsgewährung) in Ziffer 2 dargestellt.
7.5 Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen
Zum Erlass der Ausführungsbestimmungen zur Änderung des FiG (Schaffung einer Stand- ortförderung Film) ist das EDI zuständig (Art. 8 Satz 2 FiG). Für die Ausführungsbestim- mungen zur Änderung des KFG (Schaffung einer Förderkompetenz betreffend kultureller Teilhabe) ist der Bundesrat zuständig (Art. 46 KFG).
73 SR 616.1
114
Anhang
A Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur gestützt auf das Kulturförderungsgesetz in den Jahren 2016–2019 (Entwurf) B Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Film in den Jahren 2016–2019 (Entwurf) C Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 2016–2019 (Entwurf) D Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege in den Jahren 2016–2019 (Entwurf) E Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 2016–2019 (Entwurf) F Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2016–2019 (Entwurf) G Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia in den Jahren 2016–2019 (Entwurf) H Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für das Schweizerische Nationalmuseum in den Jahren 2016–2019 (Entwurf) I Filmgesetz (Entwurf) J Kulturförderungsgesetz (Entwurf
115
A
Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur gestützt auf das Kulturförderungsgesetz in den Jahren 2016–2019
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung74, und auf die Artikel 9a, 10, 12–15, 16 Absätze 1 und 2 Buchstabe a, 17, 18 und 27 Absatz 3 Buchstabe a des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 200975, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...76, beschliesst:
Art. 1 Für Finanzhilfen des Bundesamts für Kultur in den Jahren 2016–2019 wird ein Zahlungs- rahmen von 137 500 000 Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
74 SR 101 75 SR 442.1
76 BBl …
116
B
Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen im Bereich Film in den Jahren 2016–2019
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung77, auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 200978 und auf die Artikel 3–6 des Filmgesetzes vom 14. Dezember 200179, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...80, beschliesst:
Art. 1 Für Finanzhilfen im Bereich Film in den Jahren 2016–2019 wird ein Zahlungsrahmen von
200 500 000 Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
77 SR 101 78 SR 442.1 79 SR 443.1
80 BBl …
117
C
Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 2016–2019
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung81, auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 200982 und auf Artikel 14 des Kulturgütertransfergesetzes vom 20. Juni 200383, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...84, beschliesst:
Art. 1 Für Finanzhilfen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 2016–2019 wird ein Zah- lungsrahmen von 3 100 000 Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
81 SR 101 82 SR 442.1 83 SR 444.1
84 BBl …
118
D
Bundesbeschluss Entwurf über einen Rahmenkredit im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege in den Jahren 2016–2019
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung85, auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe c des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 200986 und auf die Artikel 13, 14 und 14a des Bundesgesetzes vom 1. Juli 196687 über den Natur- und Heimatschutz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...88, beschliesst:
Art. 1 Für Finanzhilfen im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege in den Jahren 2016–2019 wird ein Rahmenkredit von 112 900 000 Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
85 SR 101 86 SR 442.1 87 SR 451.0
88 BBl …
119
E
Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 2016–2019
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung89, auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 200990 und auf die Artikel 14–22 des Sprachengesetzes vom 5. Oktober 200791, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...92, beschliesst:
Art. 1 Für Finanzhilfen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 2016–2019 wird ein Zahlungsrahmen von 59 600 000 Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
89 SR 101 90 SR 442.1 91 SR 441.1
92 BBl …
120
F
Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2016–2019
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung93, auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 200994 und auf die Artikel 10 und 14 des Schweizerschulengesetzes vom 21. März 2014 95, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...96, beschliesst:
Art. 1 Für Finanzhilfen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2016–2019 wird ein Zahlungsrahmen von 87 500 000 Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
93 SR 101 94 SR 442.1
95 SR 418.0 (BBl 2014 2869)
96 BBl …
121
G
Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia in den Jahren 2016–2019
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung97 und auf die Artikel 11, 16 Absatz 2 Buchstabe b, 19–21 und 27 Absatz 3 Buchstabe a des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 200998, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...99, beschliesst:
Art. 1 Für die Tätigkeit von Pro Helvetia in den Jahren 2016–2019 wird ein Zahlungsrahmen von
166 300 000 Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
97 SR 101 98 SR 442.1
99 BBl …
122
H
Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen für das Schweizerische Nationalmuseum in den Jahren 2016–2019
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung100, auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 2009101 und Artikel 7 des Museums- und Sammlungsgesetzes vom 12. Juni 2009102, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...103, beschliesst:
Art. 1 Für die Tätigkeit des Schweizerischen Nationalmuseums den Jahren 2016–2019 wird ein Zahlungsrahmen von 127 200 000 Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
100 SR 101 101 SR 442.1 102 SR 432.30
103 BBl …
123
I
Bundesgesetz Entwurf über die Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)
Änderung vom ...
I Das Filmgesetz vom 14. Dezember 2001104 wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks Im ganzen Erlass wird „Departement“ durch „EDI“ ersetzt.
Art. 8 Selektive, erfolgsabhängige und standortbezogene Filmförderung Die Finanzhilfen werden nach Qualitätskriterien (selektive Förderung), nach Erfolgskriterien (erfolgsabhängige Filmförderung) oder nach standortbezogenen Kriterien (Standortförde- rung) zugesprochen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) legt die Vorausset- zungen, insbesondere die Reinvestitionsverpflichtungen, und das Verfahren fest.
Art. 19 Abs. 2 und 3 2 Ein Unternehmen darf einen Filmtitel nur dann für die öffentliche Erstaufführung im Kino oder für die weitere Werknutzung verwerten, wenn es für das ganze Gebiet der Schweiz die Rechte für alle in der Schweiz zur Verwertung gelangenden Sprachversionen besitzt. 3 Ausgenommen ist die Verwertung durch Fernsehveranstalter in Programmen nach Artikel 2 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 24. März 2006105 über Radio und Fernsehen.
Art. 24 Abs. 3bis und 5 3bis Unternehmen, die Filme für die Werknutzung ausserhalb der Kinos verwerten, melden die Verwertungsergebnisse der Filme jährlich nach Sprachversionen. 5 Die Daten nach den Absätzen 2, 3 und 3bis werden periodisch veröffentlicht.
104 SR 443.1 105 SR 784.40
124
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
125
J Bundesgesetz Entwurf über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG)
Änderung vom ...
I Das Kulturförderungsgesetz vom 11. Dezember 2009106 wird wie folgt geändert:
Ingress gestützt auf die Artikel 67a Absätze 1 und 3, 69 Absatz 2 und 70 Absatz 3 der Bundesverfas- sung107,
Art. 2 Abs. 1 Bst. g 1 Die Kulturförderung des Bundes nach den folgenden Spezialgesetzen bleibt vorbehalten:
g. Schweizerschulengesetz vom 21. März 2014108.
Art. 6 Abs. 1 1 Der Bund unterstützt unter Vorbehalt von Artikel 12 nur Projekte, Institutionen und Orga- nisationen, an denen ein gesamtschweizerisches Interesse besteht.
Art. 9a Kulturelle Teilhabe Der Bund kann Vorhaben zur Stärkung der kulturellen Teilhabe unterstützen.
Art. 12 Abs. 2 und 3 2 Er fördert die Aus- und Weiterbildung von Laienmusiklehrkräften sowie das Angebot an Musiklagern und Musikkursen für Kinder und Jugendliche. Dazu führt er das Programm «Jugend und Musik». 3 Die Kantone bezeichnen eine Behörde, die für die Durchführung des Programms «Jugend und Musik» zuständig ist.
106 SR 442.1 107 SR 101
108 SR 418.0 (BBl 2014 2869)
126
Art. 12a Tarife an Musikschulen 1 Musikschulen, die von Kantonen oder Gemeinden unterstützt werden, sehen für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Abschluss der Sekundarstufe II Tarife vor, die unter den Tarifen für Erwachsene liegen. 2 Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien sehen sie zusätzlich reduzierte Tarife vor.
3 Die Kantone erlassen für die Musikschulen nach Absatz 1 Bestimmungen über:
a. die Verbilligung der Tarife nach Absatz 1; b. die Definition einkommensschwacher Familien; c. die zusätzlichen Tarifreduktionen nach Absatz 2; d. die Lektionenzahl, für welche die zusätzlichen Tarifreduktionen nach Absatz 2 gel- ten, wobei die Bedürfnisse musikalisch besonders Begabter bei der Festlegung der Lektionenzahl zu berücksichtigen sind.
Art. 23 Abs. 1 1 Für die Massnahmen nach den Artikeln 9a, 10, 12–15, 16 Absätze 1 und 2 Buchstabe a, 17 und 18 sowie die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vermittlungsmassnah- men ist das Bundesamt für Kultur zuständig.
Art. 27 Abs. 3 Bst. a 3 Die Bundesversammlung bewilligt folgende Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite:
a. je einen Zahlungsrahmen für die Massnahmen nach den Artikeln 9a, 10, 12–15, 16 Absätze 1 und 2 Buchstabe a, 17 und 18 sowie für die Massnahmen nach den Arti- keln 11, 16 Absatz 2 Buchstabe b, und 19–21.
Art. 28 Abs. 1 1 Das EDI erlässt Förderungskonzepte für einzelne Bereiche der Kulturförderung nach den Artikeln 9a, 10, 12–15, 16 Absätze 1 und 2 Buchstabe a, 17 und 18.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
127