Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft)
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Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft 2025–2028)
Erläuternder Bericht für das Vernehmlassungsverfahren
vom 9. Juni 2023
Übersicht
In dieser Botschaft formuliert der Bundesrat die Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2025–2028: Die Kultur in der Schweiz steht vor grossen Herausforde- rungen, welche alle Staatsebenen, Kulturakteure und Kulturbereiche betreffen. Der Bun- desrat hat die Herausforderungen zu sechs thematischen Handlungsfeldern gegliedert. Der Bund wird in der Förderperiode 2025–2028 die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf die sechs Handlungsfelder und die damit verbundenen Ziele ausrichten. Die Handlungsfelder und Ziele haben darüber hinaus eine gesamtschweizerische Bedeutung. Sie sollen im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten die Grundlage für eine engere Kooperation und Koordi- nation in der Kulturpolitik der Schweiz bilden. Zur Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes in den Jahren 2025–2028 beantragt der Bun- desrat Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 1001,9 Millionen Franken. Dies entspricht einem Wachstum von durchschnittlich real 0,2 Prozent im Vergleich zum Voranschlag 2024. Zudem beantragt der Bundesrat die Änderung von vier Bundesgesetzen im Kulturbereich. Ausgangslage Das Kulturförderungsgesetz sieht eine mehrjährige Botschaft zur Finanzierung der Kulturför- derung des Bundes (Kulturbotschaft) vor. Gegenstand der vorliegenden Kulturbotschaft bildet die Förderperiode 2025–2028. Die Kulturbotschaft umfasst die Transferausgaben des Bun- desamtes für Kultur (BAK) sowie die Budgets der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums (SNM). Der Bundesrat misst der Förderung des Kulturschaffens, der Pflege des Kulturerbes und der Teilhabe der Bevölkerung am Kulturleben eine hohe Bedeutung zu. Kultur bereichert unser Leben, führt Menschen zusammen, vermittelt Kenntnisse über die Vergangenheit, gibt Hilfe zum Verständnis der Gegenwart und ermöglicht Visionen der Zukunft. Seit dem Jahr 2016 hat der Bundesrat die kulturelle Teilhabe, der gesellschaftliche Zusam- menhalt sowie die Förderung von Kreation und Innovation als zentrale Elemente der Kultur- politik des Bundes etabliert. Sie haben als langfristige Wirkungsziele auch weiterhin Geltung. Die Covid-19-Pandemie 2020–2022 war ein Schlüsselmoment für die Kultur in der Schweiz. In der Krise beschleunigten und akzentuierten sich verschiedene bereits bestehende Entwick- lungstendenzen wie beispielsweise die Verlagerung des Filmkonsums auf digitale Plattformen oder die prekäre soziale Sicherheit vieler Kunstschaffender. Der Bund hat die Krise zum An- lass genommen, die aktuellen Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz unter Einbe- zug der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Kulturverbände eingehend zu analysieren. Die dabei identifizierten Herausforderungen wurden in sechs Handlungsfeldern gegliedert (Kultur als Arbeitswelt; Aktualisierung der Kulturförderung; Digitale Transformation in der Kultur; Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit; Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis; Gou- vernanz im Kulturbereich). Zu jedem Handlungsfeld wurden Ziele aus gesamtschweizerischer Perspektive definiert, welche die spezifischen Herausforderungen im betreffenden Bereich ad- ressieren. Der Bund wird in der Förderperiode 2025–2028 die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf die sechs Handlungsfelder und die damit verbundenen Ziele ausrichten. Zu diesen Schwerpunkten gehören insbesondere:
− Sicherstellung einer angemessenen Entschädigung professioneller Kulturschaffen- der sowie Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen und der Chancen- gleichheit. − Berücksichtigung von Fördermassnahmen, die den ganzen kreativen Wertschöp- fungsprozess einbeziehen und Anpassung des Förderangebots an neue Entwicklun- gen. − Unterstützung der digitalen Transformation der Kulturakteure und Berücksichti- gung neuer digitaler und hybrider Formate der Produktion, Verbreitung und Ver- mittlung. − Unterstützung der Nachhaltigkeit im Kultursektor und Förderung des gesellschaft- lichen Zusammenhalts durch einen breiten Zugang zur Kultur. − Bewahrung, Weiterentwicklung und Vermittlung des materiellen, immateriellen und digitalen Kulturerbes der Schweiz und transparente Aufarbeitung belasteten Kul- turerbes. − Stärkung der Kooperation und Koordination zwischen den Kulturakteuren in der Schweiz, verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Politikbereichen und in der in- ternationalen Kulturpolitik sowie Aufbau eines Monitorings zum Kultursektor. Zur Umsetzung der Kulturbotschaft 2025–2028 beantragt der Bundesrat Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 1001,9 Millionen Franken. Dies entspricht einem Wachstum von durch- schnittlich real 0,2 Prozent im Vergleich zum Voranschlag 2024 (nominales Wachstum im Durchschnitt 1,2%). Der Voranschlag 2024 wird dabei gemäss Entscheid des Bundesrates vom 15. Februar 2023 für alle schwach gebundenen Ausgaben des Bundes wie namentlich die Kulturausgaben 2,0 Prozent unter dem ursprünglichen Finanzplan für das Jahr 2024 liegen. In Bezug auf die beantragte Änderung von vier Bundesgesetzen sind die Anpassungen des Nationalbibliotheksgesetztes sowie des Kulturgütertransfergesetzes hervorzuheben: Durch die Einführung einer Pflichtexemplarregelung für digitale Helvetica («Dépôt légal nu- mériquel») will der Bundesrat sicherstellen, dass die Nationalbibliothek ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im digitalen Bereich erfüllen kann. Im Weiteren legt der Bundesrat durch eine beantragte Änderung des Kulturgütertransfergesetz die rechtliche Grundlage zur Umsetzung der Motion 22.3023 WBK-N («Plattform für Provenienzforschung bei Kulturgü- tern in der Schweiz»).
1 Relevanz der Kultur 8
2 Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz 10
2.1 Kultur als Arbeitswelt 10
2.2 Aktualisierung der Kulturförderung 13
2.3 Digitale Transformation in der Kultur 15
2.4 Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit 16
2.5 Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis 18
2.6 Gouvernanz im Kulturbereich 19
3 Kulturpolitik des Bundes 22
3.1 Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes 22
3.1.1 Ausgangslage 22
3.1.2 Schwerpunkte des Bundes 22
3.2 Akteure der Kulturpolitik des Bundes 25
3.2.1 Bundesamt für Kultur 25
3.2.2 Pro Helvetia 27
3.2.3 Schweizerisches Nationalmuseum 29
3.3 Evaluation der Kulturbotschaft 2021–2024 30
3.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates 33
3.5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse 33
4 Ergebnis der Vernehmlassung 33
5 Fördermassnahmen 33
5.1 Professionelles Kulturschaffen im Allgemeinen 34
5.1.1 Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden 34
5.1.2 Organisationen professioneller Kulturschaffender 36
5.1.3 Verbreitung, Promotion und Kulturaustausch im Ausland 37
5.1.4 Schweizer Kulturpreise 38
5.2 Förderbereiche und Sparten 40
5.2.1 Spartenübergreifende Schwerpunkte und Kunstvermittlung 40
5.2.2 Visuelle Künste 40
5.2.3 Design inklusive Game Design 42
5.2.4 Darstellende Künste 44
5.2.5 Literatur 46
5.2.6 Musik 49
5.2.7 Film 51
5.3 Gedächtnisinstitutionen und Kulturerbe 55
5.3.1 Museen und Sammlungen 55
5.3.2 Schweizerisches Nationalmuseum 59
5.3.3 Schweizerische Nationalbibliothek 62
5.3.4 Filmerbe 64
5.3.5 Immaterielles Kulturerbe 65
5.4 Baukultur 66
5.4.1 Davos Baukultur Prozess und Allianz 66
5.4.2 Interdepartementale Strategie Baukultur 67
5.4.3 Förderung von Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz 69
5.4.4 Baukultur als Aspekt der Nachhaltigkeit 70
5.5 Kultur und Gesellschaft 72
5.5.1 Kulturelle Teilhabe und Amateurkultur 72
5.5.2 Sprachen und Verständigung 75
5.5.3 Schweizerschulen im Ausland 77
5.5.4 Jenische, Sinti und nomadische Lebensweise 78
5.6 Zusammenarbeit und Grundlagen 79
5.6.1 Institutioneller Dialog 79
5.6.2 Statistik und Monitoring 81
5.6.3 Internationale Kulturpolitik 81
6 Erläuterungen zu den Gesetzesänderungen 84
6.1 Sprachengesetz (Vorlage 1) 84
6.2 Natur- und Heimatschutzgesetz (Vorlage 2) 85
6.3 Nationalbibliotheksgesetz (Vorlage 3) 88
6.4 Kulturgütertransfergesetz (Vorlage 4) 91
7 Erläuterungen zu den Kreditbeschlüssen 91
7.1 Vorbemerkungen 91
7.2 Bundesamt für Kultur 92
7.2.1 Vorbemerkungen 92
7.2.2 Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des BAK gestützt auf das
Kulturförderungsgesetz (Vorlage 5) 92
7.2.3 Zahlungsrahmen Film (Vorlage 6) 94
7.2.4 Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des BAK gestützt auf das
Kulturgütertransfergesetz (Vorlage 7) 95
7.2.5 Verpflichtungskredit Baukultur gestützt auf das Natur- und
Heimatschutzgesetz (Vorlage 8) 95
7.2.6 Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung (Vorlage 9) 95
7.2.7 Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland (Vorlage 10) 96
7.3 Zahlungsrahmen Pro Helvetia (Vorlage 11) 97
7.4 Zahlungsrahmen Schweizerisches Nationalmuseum (Vorlage 12) 99
7.5 Finanzen im Überblick 100
7.6 Finanzentwicklung 100
8 Auswirkungen 101
8.1 Auswirkungen auf den Bund 101
8.1.1 Finanzielle Auswirkungen 101
8.1.2 Personelle Auswirkungen 101
8.1.3 Auswirkungen auf die Immobilien des Bundes 101
8.1.4 Andere Auswirkungen 102
8.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren,
Agglomerationen und Berggebiete 102
8.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 102
8.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft 102
8.5 Auswirkungen auf die Umwelt 103
8.6 Andere Auswirkungen 103
9 Rechtliche Aspekte 103
9.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 103
9.2 Erlassform 104
9.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 104
9.4 Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung 104
9.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen 108
Abkürzungsverzeichnis
Beilagen
1 Änderung Sprachengesetz (Entwurf)
2 Änderung Natur- und Heimatschutzgesetz (Entwurf)
3 Änderung Nationalbibliotheksgesetz (Entwurf)
4 Änderung Kulturgütertransfergesetz (Entwurf)
5 Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für
Kultur gestützt auf das Kulturförderungsgesetz in den Jahren 2025–2028 (Entwurf) 6 Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Film in den Jahren 2025–2028 (Entwurf) 7 Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jah- ren 2025–2028 (Entwurf) 8 Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit im Bereich Baukultur in den Jahren 2025–2028 (Entwurf) 9 Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 2025–2028 (Entwurf) 10 Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2025–2028 (Entwurf) 11 Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia in den Jahren 2025–2028 (Entwurf) 12 Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für das Schweizerische Nationalmuseum in den Jahren 2025–2028 (Entwurf)
Erläuternder Bericht
1 Relevanz der Kultur
Der Bundesrat misst der Förderung des Kulturschaffens, der Pflege des Kulturerbes und der Teilhabe der Bevölkerung am Kulturleben eine hohe Bedeutung zu. Die Bundesverfassung stellt die Förderung der kulturellen Vielfalt in einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Wohlfahrt, der nachhaltigen Entwicklung und dem inneren Zusammenhalt der Schweiz (Art. 2 Abs. 2 BV 1). Sie erklärt die Förderung der Kultur ausdrücklich zu einer Aufgabe des Staates (Art. 67a BV Musikalische Bildung, Art. 69 BV Kultur, Art. 70 BV Sprachen, Art. 71 BV Film und Art. 78 BV Natur- und Heimatschutz). Der Bund vertritt in Anlehnung an die Definition der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) einen breiten Kulturbegriff, der nicht nur Kunst im engeren Sinn umfasst. 2 So verstanden ist Kultur ein zentraler Faktor gesellschaftli- chen Lebens. Kultur führt Menschen zusammen, vermittelt Kenntnisse über die Vergangen- heit, gibt Hilfe zum Verständnis der Gegenwart und ermöglicht Visionen der Zukunft. Kunst als wesentlicher Ausdruck menschlicher Kultur lädt durch ihre oft unerwarteten Ausdrucks- formen und vielschichtigen Bedeutungen zur kritischen Auseinandersetzung ein, öffnet uns für andere Sichtweisen und trägt zu einer offenen Gesellschaft bei. Kulturvereine schaffen einer breiten Bevölkerung den Rahmen für eigene kulturelle Aktivitäten und leisten einen Bei- trag zur Förderung von Teilhabe und Inklusion. Ein qualitätsvoll gestalteter Lebensraum wirkt sich identitätsstiftend und positiv auf das gesellschaftliche Zusammenleben aus. Ein pulsie- rendes Kulturangebot und der Zugang zu einem reichen Kulturerbe steigern zudem die Attrak- tivität der Regionen, Städte und Gemeinden. An der UNESCO-Weltkonferenz für Kulturpolitik 2022 (MONDIACULT) haben sich rund 150 Staaten, darunter die Schweiz, dafür ausgesprochen, Kultur als globales öffentliches Gut (Gemeingut) mit einem eigenständigen Wert anzuerkennen. 3 Damit die Kultur ihre Eigenstän- digkeit bewahren kann, braucht sie einen politischen und rechtlichen Rahmen, in dem sich kulturelle Werte entfalten und künstlerische Werke entstehen können. Grundlagen dafür sind insbesondere die von der Bundesverfassung garantierten Meinungs- und Kunstfreiheit (Art. 16 und 21 BV). Ein lebendiges Kultur- und Kunstschaffen kann sich nur in einem Umfeld entwi- ckeln, das die Grundrechte respektiert. Dies impliziert, dass Kunst und Kultur nicht für die Lösung gesellschaftlicher oder politischer Probleme zu instrumentalisieren sind. Es ist daher eine zentrale Aufgabe der Kulturpolitik, das Gleichgewicht zu halten zwischen Wahrung der Eigenständigkeit von Kunst und Kultur und ihrer Förderung als identitätsstiftende Kraft und Treiberin gesellschaftlicher Entwicklungen. Entwicklung der Kulturpolitik des Bundes seit 2012 Seit Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes (KFG 4) im Jahr 2012 verfügt der Bund über ein Instrument zur strategischen und finanziellen Steuerung der Kulturpolitik: die Kulturbot- schaft. Das Parlament beschliesst für jeweils vier Jahre die Ziele der Kulturpolitik des Bundes und die dazu notwendigen Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite.
1 SR 101 2 Kulturbegriff der UNESCO abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Themen > Kulturbegriff UNE- SCO. 3 Schlusserklärung der Dritten UNESCO-Weltkonferenz (MONDIACULT) für Kulturpolitik und Nachhaltige Entwicklung 2022 in Mexiko City. 4 SR 442.1 4 SR 442.1
Die erste Kulturbotschaft 2012–2015 vermittelte eine Gesamtschau über die Aktivitäten der verschiedenen Akteure des Bundes im Kulturbereich. Die zweite Kulturbotschaft 2016–2020 war durch die Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes auf drei langfristige Wirkungszie- lestärker strategisch orientiert (vgl. sogleich). Die dritte Kulturbotschaft 2021–2024 führte diese Stossrichtung fort und ergänzte sie durch einige inhaltliche Neuerungen (z. B. Einfüh- rung einer Talentförderung im Bereich Musik, Integration des Programms «Kultur & Wirt- schaft» als Teil der Förderung von Design und Interaktive Medien (Games), Konsolidierung der neuen Baukulturpolitik). Die kulturelle Teilhabe, der gesellschaftliche Zusammenhalt sowie die Förderung von Krea- tion und Innovation sind seit dem Jahr 2016 als zentrale Elemente der Kulturpolitik des Bun- des etabliert. – Kulturelle Teilhabe: Als Gesellschaftspolitik verstanden, hat Kulturpolitik die ge- samte Bevölkerung und ihr Miteinander im Fokus; kulturelle Teilhabe meint die Teil- nahme möglichst vieler am Kulturleben. – Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Kulturelle und sprachliche Vielfalt prägen unser Land, sein politisches System, seine Werte, Traditionen und Ausdrucksformen. Die Anerkennung der Vielfalt und der Respekt vor Minderheiten sind wichtige Voraus- setzungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden in der Schweiz. – Kreation und Innovation: Kultur wirkt sich positiv auf die Kreativität und Innovati- onskraft aus. Sie ist ein wichtiges Experimentierlabor für Fragen der Zukunft. Krea- tivität und Innovation sind zentral für die wirtschaftliche und technologische Ent- wicklung der Schweiz. Die Covid-19-Pandemie als Schlüsselmoment Die Covid-19-Pandemie der Jahre 2020–2022 hat den gesamten Kultursektor vor enorme wirt- schaftliche und strukturelle Schwierigkeiten gestellt. Die zur Bekämpfung der Pandemie ver- ordneten sanitarischen Massnahmen führten zeitweise zu einem vollständigen Stillstand des Kulturlebens in der Schweiz. Bundesrat und Parlament reagierten rasch und beschlossen spe- zifische Unterstützungsleistungen für den Kulturbereich. Der Grossteil der spezifischen Co- vid-Kulturmassnahmen wurde durch Bund und Kantone je zur Hälfte finanziert. Auch viele Städte, Gemeinden und private Förderinstanzen unterstützten den Kultursektor während der Covid-19-Pandemie mit gezielten Massnahmen. Die Covid-Krise war ein Schlüsselmoment für die Kultur in der Schweiz: Die Abwesenheit von kulturellen Veranstaltungen hat erstens daran erinnert, wie wichtig der Zugang zu Kultur für das Wohlbefinden des Einzelnen und der Gesellschaft ist. Zweitens deckte die Covid-Krise gewisse Systemschwächen des Kultursektors auf wie die prekäre soziale Sicherheit vieler Kul- turschaffender oder die Fragilität grosser Teile der «freien Kulturszene» im Vergleich zu sub- ventionierten Kultureinrichtungen. Schliesslich beschleunigte oder akzentuierte die Covid- Krise bereits bestehende Entwicklungstendenzen wie die Veränderung im Konsumverhalten des Publikums mit einer verstärkten Nachfrage nach Streamingangeboten. 5 Drittens zeigte die Covid-Krise auch, wie wichtig und zielführend eine enge Zusammenarbeit zwischen den staat- lichen Ebenen, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor für eine erfolgreiche Kulturpolitik in der Schweiz ist.
5 Kulturförderung in der Schweiz zu Pandemiezeiten: Erfahrungen und Schlussfolgerungen. Fonda- tion Lombard Odier, Genf 2022.
Stossrichtung der Kulturbotschaft 2025–2028 Die kulturelle Teilhabe, der gesellschaftliche Zusammenhalt sowie die Förderung von Kreati- vität Kreation und Innovation haben als langfristige Wirkungsziele der Kulturpolitik des Bun- des weiterhin Geltung. Der Bund hat die Covid-Krise zum Anlass genommen, die aktuellen Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz unter Einbezug der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Kul- turverbände eingehend zu analysieren (vgl. Einleitung zu Ziff. 2). Die dabei identifizierten Herausforderungen wurden in sechs Handlungsfeldern gegliedert. Zu jedem Handlungsfeld wurden Ziele aus gesamtschweizerischer Perspektive definiert, welche die bereichsspezifi- schen Herausforderungen adressieren (vgl. Ziff. 2.1 bis 2.6). Der Bund wird in der Förderperiode 2025–2028 die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf die sechs Handlungsfelder und die damit verbundenen Ziele ausrichten (vgl. Ziff. 3.1) und die Fördermassnahmen (vgl. Ziff. 5) entsprechend anpassen. Die Handlungsfelder und Ziele sol- len darüber hinaus im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten die Grundlage für eine engere Kooperation in der Kulturpolitik der Schweiz bilden.
2 Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz
Das Bundesamt für Kultur, Pro Helvetia und das Schweizerische Nationalmuseum haben zwi- schen April und November 2022 die Kantone, Städte und Gemeinden sowie über 40 Kultur- verbände aus allen Sparten eingeladen, zusammen mit dem Bund die aktuellen Herausforde- rungen für die Kultur in der Schweiz zu analysieren. Der Einbezug erfolgte zunächst durch Anhörungen und anschliessend durch schriftliche Stellungnahmen der Eingeladenen. Die Er- gebnisse dieser Arbeit wurden zu sechs Handlungsfeldern zusammengefasst, die grundsätzlich alle Staatsebenen, Kulturakteure und Kulturbereiche der Schweiz betreffen. Es besteht keine Hierarchisierung zwischen den einzelnen Handlungsfeldern. Sie sind vielmehr eng miteinan- der verknüpft.
2.1 Kultur als Arbeitswelt
Die Schweizer Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und ein be- deutender Arbeitsmarkt: In der Schweiz sind knapp 64 000 Unternehmen im Kultursektor 6 tätig, was einem Anteil von 10,4 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz entspricht. Der Kultursektor weist insgesamt rund 268 000 Kulturschaffende auf. Das entspricht 5,4 Prozent aller Erwerbstätigen in der Schweiz. Zur Wertschöpfung trägt der Kultursektor 2,1 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) bei. Der Begriff der Kulturschaffenden ist dabei in Bezug auf die vorstehenden Zahlen breit zu verstehen und umfasst neben den Kulturschaffenden im engeren Sinn (Personen mit einem Kulturberuf im Kultursektor wie z. B. Schauspielerinnen und Schauspieler) namentlich auch Erwerbstätige mit technischen und administrativen Beru- fen (Beleuchtung, Restauration, Sekretariat usw.), welche im Kultursektor tätig sind sowie
6 Zur Definition des Kultursektors vgl. Bundesamt für Statistik: Die Kulturwirtschaft in der Schweiz – Kulturbetriebe und Kulturschaffende, Neuenburg 2020, S. 4f. 7 Alle in diesem Abschnitt erwähnten Zahlen sind abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport > Kultur > Kulturwirtschaft. 8 Zur Definition der verschiedenen Kategorien von Kulturschaffenden vgl. www.bfs.admin.ch > Sta- tistiken finden > Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport > Kultur > Kulturwirtschaft > Kulturschaffende > Definition der Kulturschaffenden.
Personen mit einem Kulturberuf ausserhalb des Kultursektors (z. B. Fotografin oder Fotograf in einem Chemieunternehmen). 8 Die Anzahl Kulturschaffender im engeren Sinn ist in den letzten rund zehn Jahren um über 30 Prozent angestiegen (von rund 72 000 im Jahr 2010 auf gut 95 000 im Jahr 2020). Die markante Zunahme der Erwerbstätigen im Kultursektor geht einher mit einer stetig ansteigen- den Anzahl von Abgängerinnen und Abgängern der Fachhochschulen aus kunstorientierten Fachbereichen (Studierende 2000/2001 rund 3500, 2010/2011 rund 8800 und 2021/2022 rund 10 600). 10 Angemessene Entschädigung und soziale Sicherheit der Kulturschaffenden Kulturschaffende arbeiten im Vergleich zu den Erwerbstätigen in der Gesamtwirtschaft über- durchschnittlich oft in sogenannten «atypischen Beschäftigungsverhältnissen» (namentlich befristete Anstellung, Mehrfachbeschäftigung, Selbständigkeit oder eine Kombination aus mehreren dieser Arbeitsformen). 11 Diese Beschäftigungsverhältnisse sind häufig mit tieferen Einkommen und einer geringeren sozialen Absicherung verbunden. Das zeigt sich auch bei den Einkommen der Kulturschaffenden: Diese liegen gemäss BFS im Durchschnitt (Mittelwert) rund 200 Franken pro Monat unter den Einkommen in der Gesamt- wirtschaft. 12 Die Statistik des BFS umfasst dabei allerdings auch Berufe wie Architektinnen und Architekten oder Journalistinnen und Journalisten. Faktisch dürfte die Differenz zu den Einkommen in der Gesamtwirtschaft damit noch ausgeprägter sein. 13 Das wird bestätigt durch eine im Auftrag von Suisseculture Sociale und Pro Helvetia erstellten Studie, die auf einer Umfrage bei rund 1500 Mitgliedern von Kulturverbänden beruht: Der Anteil der Kulturschaf- fenden mit einem Jahreseinkommen von unter 40 000 Franken belief sich im Jahr 2019 gemäss Umfrage auf 59 Prozent. 14 Ausserdem verfügen viele Kulturschaffende über keine hinrei- chende Altersvorsorge. So geben 32 Prozent der selbständigewerbenden Kulturschaffenden an, abgesehen von späteren Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) keine Altersvorsorge zu haben. 15 Wie bei anderen Berufsgruppen ist es auch im Kultursektor wichtig, gute Arbeitsbedingungen und faire Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Die Herausforderungen in Bezug auf die so- ziale Sicherheit der Kulturschaffenden sind dabei mehrschichtig:
8 Zur Definition der verschiedenen Kategorien von Kulturschaffenden vgl. www.bfs.admin.ch > Sta- tistiken finden > Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport > Kultur > Kulturwirtschaft > Kulturschaffende > Definition der Kulturschaffenden. 9 Abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kultur, Medien, Informationsgesell- schaft, Sport > Kultur > Kulturwirtschaft > Kulturschaffende. 10 Erhebung des BFS abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissen- schaft > Personen in Ausbildung > Tertiärstufe-Hochschulen > Fachhochschulen. 11 Zu den Gründen vgl. den Bericht «Die Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz» vom 9. Juni 2023 in Erfüllung des Postulates 21.3281 Maret, S. 5ff. 12 Abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kultur, Medien, Informationsgesell- schaft, Sport > Kultur > Kulturwirtschaft > Kulturschaffende > Lohneinkommen. 13 Zu den Gründen vgl. den Bericht «Die Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz» vom 9. Juni 2023 in Erfüllung des Postulates 21.3281 Maret, S. 13. 14 Ecoplan (im Auftrag von Suisseculture Sociale und Pro Helvetia): Soziale Absicherung von Kul- turschaffenden, Bern 2021, S. 13. 15 Ecoplan (im Auftrag von Suisseculture Sociale und Pro Helvetia): Soziale Absicherung von Kul- turschaffenden, Bern 2021, S. 20ff.
– Erstens ist die Einkommenssituation der Kulturschaffenden zu verbessern, indem Fi- nanzhilfeempfänger auf die angemessene Entschädigung von Kulturschaffenden ver- pflichtet werden, sofern sie solche beschäftigen. 16 Für professionelle Kulturschaf- fende sollen dabei die Empfehlungen der nationalen Branchenverbände zu Gagen und Honoraren als Anhaltspunkt in Bezug auf die Angemessenheit dienen. Einen we- sentlichen Einfluss auf das Einkommen der Kulturschaffenden haben auch die glo- balen Online-Plattformen und die Möglichkeit der Kunstschaffenden zur ökonomi- schen Verwertung ihrer Urheberrechte. Diesbezüglich ist die weitere Entwicklung der globalen Streamingplattformen aufmerksam zu verfolgen. – Zweitens sollte das Sozialversicherungsrecht atypischen Beschäftigungsverhältnis- sen im Kulturbereich verstärkt Rechnung tragen. – Drittens sind die unternehmerischen Kompetenzen der Kulturschaffenden in der Aus- und Weiterbildung stärker zu berücksichtigen. Die Beratung der Kulturschaffenden durch ihre Verbände insbesondere zu Themen des Sozialversicherungs- und Arbeits- rechts ist auszubauen. – Schliesslich ist die Ausbildungssituation, insbesondere die hohe Anzahl von Abgän- gerinnen und Abgängern kunstorientierter Fachbereiche an den Fachhochschulen zu diskutieren. Dies auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel bei gewissen techni- schen und hoch spezialisierten Berufen im Kultursektor. Es ist zu thematisieren, wie die Attraktivität von Studienbereichen und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt bes- ser in Einklang zu bringen sind. Die Problematik der angemessenen Entschädigung professioneller Kulturschaffender ist ab- zugrenzen von der grossen Bedeutung der Freiwilligen im Kultursektor: Ohne den unentgelt- lichen Einsatz unzähliger Freiwilliger könnten zahlreiche Kulturveranstaltungen und Kultur- projekte in der Schweiz nicht stattfinden. Die Bereitschaft zur Freiwilligenarbeit ist jedoch nach allgemeiner Einschätzung rückläufig. 17 Es braucht auch im Kultursektor eine bessere Wertschätzung der Freiwilligenarbeit sowie ein aktives Management (inklusive Nachwuchs- werbung) insbesondere durch die Veranstalter, um das ehrenamtliche Engagement auch in Zukunft sicherzustellen. Chancengleichheit und Diversität Wie in anderen Bereichen ist auch in der Kultur die Gleichstellung der Geschlechter noch nicht erreicht. So sind Frauen etwa in den strategischen Leitungsorganen (Trägerschaften) von Kulturbetrieben auf Stufe des Präsidiums noch immer mit einem Anteil von lediglich rund 29 Prozent vertreten. 18 Das Einkommensniveau der Frauen liegt im Kultursektor um 17 Pro- zent tiefer als bei den Männern (entgegen 12% in der Gesamtwirtschaft). 19 Zudem ist die Ar- beit von Frauen in gewissen Sparten deutlich weniger sichtbar als die ihrer männlichen Kol- legen. So weisen Frauen zum Beispiel nur rund 10 Prozent an den gesamten Bühnenauftritten in den Musiksparten Pop/Rock und Jazz auf. 20 Insbesondere in technologieorientierten Kul- turbereichen sind Frauen im Weiteren häufig unterrepräsentiert (so zum Beispiel in der
16 BBl 2020 3168
17 Markus Lamprecht, Adrian Fischer und Hanspeter Stamm, Freiwilligen-Monitor Schweiz 2020, Zürich und Genf 2020, S. 7- 18 Universität Basel, Zentrum Gender Studies: Geschlechterverhältnisse im Schweizer Kulturbetrieb, Basel 2021, Tabelle 5 im Anhang. 19 Bundesamt für Statistik: Die Kulturwirtschaft in der Schweiz – Kulturbetriebe und Kulturschaf- fende, Neuenburg 2020, S. 29. 20 Universität Basel, Zentrum Gender Studies: Geschlechterverhältnisse im Schweizer Kulturbetrieb, Basel 2021, Tabelle 9 im Anhang.
Gamingbranche 21 ). Es gibt jedoch auch Kulturbereiche, wo deutlich weniger Männer als Frauen tätig sind (24,8% Männer im Bereich Museen, Archive und Bibliotheken 22). Die An- strengungen für eine besseren Gleichstellung der Geschlechter im Kultursektor sind fortzuset- zen. Es handelt sich um ein transversales Anliegen, das auch unter dem Aspekt der Nachhal- tigkeit in der Kulturförderung (vgl. Ziff. 2.4) wichtig ist. 23 Das Thema der Geschlechtervielfalt stellt einen Teilaspekt des Themas der Diversität mit ihren unterschiedlichen weiteren Dimensionen (namentlich soziale und kulturelle Herkunft, Reli- gion und Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter) dar. In der mehrsprachigen Schweiz kommt auch den sprachlichen Minderheiten eine besondere Bedeutung zu. Zusätzlich zur Gleichberechtigung der Geschlechter und der Landessprachen ist die Chancengleichheit un- terrepräsentierter Personengruppen im Kulturbereich besser zu verankern. Teilhabe am Kul- turleben bedeutet Wertschätzung des kulturellen Beitrags von Einzelnen und Gruppen und die Möglichkeit zur Mitgestaltung des öffentlichen Lebens. Dies heisst etwa, dass Programme partizipativ erarbeitet werden, das Personal von Kulturinstitutionen und Förderstellen diversi- fiziert wird und zusätzliche Bevölkerungsgruppen als Zielpublikum erreicht werden. 24 Schliesslich gilt es, eine höhere Aufmerksamkeit auf die Bewahrung der physischen und psy- chischen Integrität von Kulturschaffenden zu legen. Die Prävention von Diskriminierung, se- xueller Belästigung und Missbrauch muss ein fester Bestandteil der Massnahmen zur Verbes- serung der Arbeitsbedingungen werden. Zudem ist sicherzustellen, dass auch im Kulturbereich genügend professionelle Anlaufstellen existieren, die eine vertrauliche psychologische Unter- stützung und juristische Beratung anbieten.
Ziele der Kulturpolitik Kulturpolitik ergreift Initiativen zur Verbesserung des Einkommens und der sozialen Sicher- heit von Kulturschaffenden. Sie fördert die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancen- gleichheit unterrepräsentierter Personengruppen. Sie sorgt für Rahmenbedingungen, welche die physische und psychische Integrität der Kulturschaffenden im Arbeitsumfeld respektieren.
2.2 Aktualisierung der Kulturförderung
Kultur ist ein lebendiges System zwischen Innovation und Tradition, zwischen abgegrenzten und spartenübergreifenden Szenen, zwischen gesellschaftlichem Engagement und ästheti- schem Experiment, zwischen historischem Gedächtnis und zeitgenössischer Deutungs- und Ausdrucksabsicht. Die Grundherausforderung für die Kulturförderung besteht darin, diesem dynamischen Gefüge trotz formalen Auflagen mit Offenheit und Flexibilität zu begegnen. Förderung aller Arbeitsphasen im kreativen Wertschöpfungsprozess Heute werden Kulturschaffende primär für die Produktion von Werken gefördert. Die der Pro- duktion vorgelagerten (Ideation, Konzeption) und nachgelagerten Phasen (Vermittlung, Dis-
21 UNESCO, Repenser les politiques en faveur de la créativité, Paris 2022, Kurzfassung, S. 37. 22 Abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kultur, Medien, Informationsgesell- schaft, Sport > Kultur > Kulturwirtschaft > Kulturschaffende > nach Geschlecht. 23 Vgl. Gleichstellungsstrategie 2030 des Bundes vom April 2021, abrufbar unter: www.ebg.ad- min.ch > Themen > Recht > Gleichstellungsstrategie 2030. 24 Vgl. «Rassistische Diskriminierung in der Schweiz», Bericht der Fachstelle für Rassismusbekämp- fung 2019/2020.
tribution) werden dagegen kaum unterstützt. Abgesehen vom Filmbereich (Drehbuchförde- rung) gab es in der Schweiz lange Zeit kaum systematische Finanzhilfen für die Recherche- und Entwicklungsphase von Werken, was bei Kulturschaffenden zu langen Perioden ohne Einkommen führt. Auch für die Promotion, Auswertung (Diffusion) und Vermittlung bereits produzierter Werke fehlten die Anreize. Neue Fördermodelle, welche auch die der Produktion vor- und nachgelagerten Arbeitsprozesse berücksichtigen, werden der Komplexität der kultu- rellen Wertschöpfung besser gerecht und leisten einen Beitrag an eine faire Entlöhnung von Kunstschaffenden. Die grössere Gewichtung prozessorientier Förderung ist darum als eine In- vestition in die Innovationskraft, Resilienz und Nachhaltigkeit der einzelnen Kunstszenen zu verstehen und begünstigt die nachhaltige Entwicklung des Kultursektors. Transdisziplinäre Zusammenarbeit Beeinflusst durch technologische Entwicklungen und transdisziplinäre Arbeitsweisen entwi- ckelt sich der Werkbegriff laufend weiter, und Grenzen der künstlerischen Sparten verwischen. Die im Grundsatz disziplinär aufgebaute Kulturförderung muss diese Entwicklungen eng ver- folgen und nötigenfalls in Richtung flexiblerer, prozessorientierter Fördermodelle weiterent- wickeln. Der Wandel macht auch vor den Kulturinstitutionen nicht halt: Diese entziehen sich zuneh- mend angestammten Zuweisungen in Museen, Theater, Kinos, Bibliotheken und verstehen sich auch als multidisziplinäre Orte der kulturellen Teilhabe, wo Begegnung und Austausch stattfinden kann. Kulturinstitutionen gehen vermehrt Kooperationen mit Kunstschaffenden ein und bauen so Brücken zwischen der Bewahrung und Vermittlung von Kulturerbe und seiner Befragung durch das zeitgenössische Kunstschaffen. Solche Formate, zum Beispiel in Form von künstlerischen Residenzen in Museen, Bibliotheken oder Theatern, tragen zu einer trans- disziplinären Zusammenarbeit bei und öffnen Kultureinrichtungen für neue Publikumsseg- mente. Mobilität und Austausch Internationale Präsenz wird für den Erfolg von Kulturschaffenden immer wichtiger, weil oft nur internationale Koproduktionen die aufwändigen Herstellungskosten finanzieren können und eine internationale Auswertung für die Karriere zentral ist. Hemmend wirken allerdings der Ausschluss der Schweiz von den europäischen Kulturkooperationsprogrammen sowie das hohe Lohn- respektive Lebenskostenniveau in der Schweiz, das ein Engagement von Schwei- zer Kulturschaffenden durch ausländische Veranstalter erheblich erschwert. Auch besteht ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen der Steigerung der Mobilität im Kontext der fort- schreitenden Internationalisierung des Kulturbetriebes und den mit dieser Mobilität verbunde- nen negativen Auswirkungen auf das Klima. Mit Blick auf diesen Zielkonflikt gilt es, das Erfordernis internationaler Präsenz des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens möglichst kli- maverträglich zu erfüllen. Mobilität und Austausch sind auch im Inland unabdingbar. Neben der Förderung der Verbrei- tung des Kulturschaffens zwischen den Sprachregionen, wo in einzelnen Sparten wie Comics noch ganz unterschiedliche Traditionen bestehen, soll auch eine verbesserte Auswertung der kulturellen Produktion innerhalb der Sprachregionen angestrebt werden.
Ziele der Kulturpolitik Kulturpolitik entwickelt Fördermassnahmen, die den ganzen kreativen Wertschöpfungspro- zess einbeziehen und erarbeitet flexible, prozessorientierte und transdisziplinäre Fördermo- delle. Sie unterstützt eine klimaverträgliche internationale Mobilität und verbessert die Aus- wertung der kulturellen Produktion im Inland.
2.3 Digitale Transformation in der Kultur
Die fortschreitende digitale Transformation führt zu Veränderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen, auch im Kultursektor. Digitale Technologien eröffnen neue Formen der Produktion und Präsentation, neue Wege der Vermittlung und des Vertriebs, neue Möglichkeiten der Ar- chivierung und Erhaltung und neue Modelle der Entschädigung. Die digitale Transformation betrifft alle kulturellen Akteurinnen und Akteure und alle Ebenen und Phasen kultureller Ak- tivitäten. Faire Rahmenbedingungen im digitalen Umfeld Das Beispiel der Blockchain-Technologie zeigt, wie der digitale Wandel den Kulturbereich beeinflussen kann und die Beziehung zwischen Kreativen, Vertriebsorganisationen, Techno- logieunternehmen und Publikum neu definiert. Digitale Zertifikate verändern den Kunstmarkt und führen zu neuen Rahmenbedingungen. Es stellen sich Fragen der Autorschaft und Urhe- berrechte, von angemessener Abgeltung und Gewinnverteilung. Im Bereich der Musik erwei- tert das Musikstreaming die Möglichkeiten von Kunstschaffenden. Allerdings haben die marktbeherrschenden Streamingplattformen ein Vergütungsmodell etabliert, das in erster Li- nie für sie selber einträglich ist und das diejenigen Interpretinnen und Interpreten begünstigt, die am meisten gehört werden. Für die grosse Mehrheit der Musikschaffenden ist das Streaming nicht einträglich. Trotz digitaler Kanäle bleibt die Livemusik deshalb eine existen- tielle Einnahmequelle. Damit das Kulturschaffen das Potenzial der digitalen Transformation nutzen kann, muss die Kulturpolitik geeignete Rahmenbedingungen schaffen. Die Förderin- strumente müssen so ausgestaltet werden, dass neue digitale Formate in Produktion und Dis- tribution unterstützt werden können. Zudem müssen sich nicht nur die Kulturschaffende und Kulturinstitutionen neue Fachkompetenzen, juristischen Kenntnisse und Organisationsfähig- keiten aneignen, um die digitale Transformation ihrer Organisationen zu meistern. Diese In- vestitionen in die Zukunft brauchen Zeit und Ressourcen. Sammeln, Archivieren und Vermitteln des digitalen Kulturerbes Die digitale Transformation bringt für Museen oder Bibliotheken andere Herausforderungen mit sich als für Konzert- und Opernhäuser, Orchester oder Theater. Gedächtnisinstitutionen wie Museen und Bibliotheken sind einerseits für die Digitalisierung von analogen Objektbe- ständen, anderseits für die Erarbeitung von Sammlungskonzepten und die Archivierung von original digitalen Werken verantwortlich. Die Daten müssen zudem nicht nur gespeichert wer- den, sondern im digitalen Raum sichtbar gemacht, vor Fremdzugriff geschützt und dem Pub- likum vermittelt werden. Diese Aufgaben sind mit hohen Infrastruktur- und langfristigen Un- terhaltskosten verbunden. Um die digitale Transformation erfolgreich umzusetzen, müssen die Gedächtnisinstitutionen- mit entsprechenden Kompetenzen, finanziellen Ressourcen und Speicherkapazitäten ausge- stattet sein. Dieser Aufwand kann nur geleistet werden, wenn Kultureinrichtungen und Kul- turförderstellen auf Insellösungen verzichten und wo immer möglich nach Synergien suchen.
Der Bedarf nach geteilten Standards, kooperativem Sammeln und organisationsübergreifende Infrastrukturen für die digitale Langzeitarchivierung ist dementsprechend gross. Miteinander von Analog und Digital Kultur und Kunst begleiten die digitale Transformation, indem sie die Möglichkeiten des di- gitalen Raums künstlerisch und kreativ erforschen, neue Formate entwickeln und erproben. Mit digitaler Vermittlung kann Kultur ortsunabhängig zugänglich gemacht und ein neues Pub- likum gewonnen werden. Gleichzeitig besteht der Beitrag der Kultur gerade auch darin, uns mit der physischen Dimen- sion und der Materialität der Dinge zu konfrontieren. Kultur lebt von persönlichen Begegnun- gen, der Unmittelbarkeit des Erlebnisses und der Gemeinschaft mit anderen. Kultur bietet Au- thentizität und hilft den Menschen dabei, sich im realen Raum verorten zu können. Digitale und analoge Formen der Kultur schliessen sich nicht aus, sondern ergänzen und be- fruchten einander. Darum gilt es ständig zu evaluieren, wieviel Aufwand in die digitale Er- weiterung investiert wird, welche Formate das Publikum nutzt oder wie neue Publikumsseg- mente angesprochen werden können, ohne das traditionelle Kulturpublikum zu verlieren.
Ziele der Kulturpolitik Kulturpolitik unterstützt die digitale Transformation in der Kultur. Sie setzt bei der Bewah- rung des digitalen Kulturerbes auf eine enge Kooperation der Kultureinrichtungen. Sie fördert – in Ergänzung zu analogen Formen – digitale Formen von Produktion, Diffusion und Ver- mittlung sowie kultureller Teilhabe und sorgt für die Weiterentwicklung angemessener Rah- menbedingungen im digitalen Umfeld.
2.4 Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit
Klimawandel, Ressourcenknappheit und der Verlust von Biodiversität sind Herausforderun- gen von grosser Dringlichkeit, die auch den Kulturbereich betreffen und durchdringen. Die Schweiz stützt sich auf das Nachhaltigkeitsverständnis der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung («Brundtland-Kommission»). Dieses basiert auf der Vorstellung, dass nachhal- tige Entwicklung nur durch den gleichzeitigen und gleichberechtigten Einbezug von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft erreicht werden kann. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwick- lung (Agenda 2030) knüpft daran an und bildet heute den globalen Referenzrahmen für die nachhaltige Entwicklung. Ihre 17 Ziele (Sustainable Development Goals SDG) liegen ver- schiedenen sektoralpolitischen Strategien des Bundesrates zugrunde. 25 Nachhaltigkeit ist ein umfassendes Konzept und beschränkt sich nicht auf Klimawandel und umweltpolitische The- men, sondern erstreckt sich auch auf soziale und ökonomische Themen wie Arbeitsbedingun- gen, Gesundheit, Inklusion und kulturelle Vielfalt. Sicher ist: Die Entwicklung hin zu einem nachhaltigeren Umgang mit unserer Umwelt ist nur durch einen gesellschaftlichen und kulturellen Wandel möglich. Hier leistet die Kultur einen zentralen Beitrag, denn sie vermag Kreativität und Vorstellungskraft zu stimulieren und so als Anstoss für einen Bewusstseinswandel hin zu nachhaltigerem und suffizienterem Verhalten zu wirken. Gleichzeitig ist der Kultursektor selbst mit dem Erfordernis nachhaltiger Entwick- lung konfrontiert.
25 Siehe insbesondere «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030)»: www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie und Berichterstattung > Strategie Nachhaltige Entwicklung.
Ressourcenschonende kulturelle Praxis Die kulturelle Produktion und der Konsum kultureller Angebote sind klimarelevant. Alle Ak- teure des Kulturlebens – von den Kulturschaffenden über Kultureinrichtungen bis zum Kul- turpublikum – und alle Phasen der kulturellen Wertschöpfung – von der Kreation und Produk- tion über die Präsentation und den Konsum bis zur Aufbewahrung und Archivierung – belas- ten die ökologische Bilanz. Die Kulturförderung hat die Aufgabe, im Dialog mit den Kulturinstitutionen und Kulturver- bänden den ökologischen Umbau der kulturellen Praxis zu begleiten und zu unterstützen. Die nachhaltige Ausrichtung der Kultur wird mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden sein. Es bedarf geeigneter und anerkannter Instrumente zur professionellen Erhebung der Energie- bilanz der verschiedenen Aspekte der kulturellen Praxis. Weiter stellt sich die Frage, welche Anreize und wirkungsvolle Massnahmen für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen ge- setzt werden können. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Förderung der kulturellen Vielfalt Kultur ist ein wesentlicher Aspekt sozialer Nachhaltigkeit. Beispielhaft für die integrative Kraft der Kultur ist der Bereich der Breitenkultur: In tausenden Amateurvereinen engagieren sich Menschen für das kulturelle Leben, meist ehrenamtlich und vor Ort. Vereine als Träger der Amateur- und Volkskultur richten sich an weite Teile der Bevölkerung und schaffen ge- sellschaftlichen Zusammenhalt. Sie ermöglichen Teilhabe und bilden die Basis für eine leben- dige und vielfältige Kulturlandschaft. Als Gesellschaftspolitik verstanden, ist Kulturpolitik auf die gesamte Bevölkerung und ihr Miteinander ausgerichtet. Die Stärkung der kulturellen Teilhabe und die Förderung der kultu- rellen Vielfalt sind gerade für die viersprachige Schweiz mit ihren verschiedenen Kulturen und starken regionalen Identitäten von zentraler Bedeutung. Nur eine Kulturpolitik des Ein- bezugs und der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, der Achtung der Vielfalt und der Pflege des Austauschs kann den gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützen. Qualitative Entwicklung der gebauten Umwelt Wie wir mit unserer gebauten Umwelt umgehen, und wie wir in ihr leben, ist eine eminent kulturelle Frage. Eine hohe Baukultur bedeutet Bauen, das Ressourcen schont, Rücksicht auf die gebaute Umwelt und die Landschaft nimmt, die Lebensqualität fördert und das baukultu- relle Erbe wahrt. Baukultur betrifft alle Menschen, über das Kulturpublikum hinaus. Eine hohe Qualität der gebauten Umwelt wirkt identitätsstiftend und positiv auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenleben. Die Erhaltung und Pflege von mitunter seit hunderten von Jahren bestehenden Gebäuden ist per se nachhaltig. Die CO2-Emissionen sind bei einem Neubau rund dreimal höher als bei einem Umbau, die Kultur des Umbauens ist deshalb ein relevanter Faktor in der Klimadebatte. Der Erhalt von Gebäuden und Denkmälern bewahrt also nicht nur materielle und immaterielle Werte, sondern ist auch klimatisch vorteilhaft. Nicht zuletzt haben Investitionen zur Erhaltung des Baubestands eine positive wirtschaftliche Auswirkung, weil sie Impulse für die Bauwirt- schaft und das traditionelle Handwerk auslösen. 26
26 Bestandesaufnahme zur volkswirtschaftlichen Bedeutung des gebauten Kulturerbes in der Schweiz, Studie im Auftrag von Domus Antiqua Helvetica und NIKE, Zürich 2020.
Ziele der Kulturpolitik Kulturpolitik unterstützt die ressourcenschonende Ausrichtung der kulturellen Praxis. Sie leis- tet einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und fördert die kulturelle Vielfalt. Sie versteht Bauen und Planen als kulturellen Akt und setzt sich für eine umfassend qualitätsvolle Entwicklung der gebauten Umwelt ein. Sie stärkt damit Kultur als zentralen Aspekt der Nach- haltigkeit.
2.5 Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis
Der Begriff des Kulturerbes hat sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt und erweitert. Er umfasst heute materielles, immaterielles und digitales Erbe: Baudenkmäler, Ortsbilder und Kulturlandschaften, archäologische Stätten, Kulturgüter in Museen, Sammlungen, Bibliothe- ken und Archive sowie gelebte Traditionen, Bräuche und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur oder traditionelles Handwerk. Dieses Verständnis des Kulturerbes ent- spricht den verschiedenen Konventionen der UNESCO und des Europarats, denen die Schweiz beigetreten ist. Es sind nicht nur die Objekte und Orte, die den Wert des Kulturerbes ausmachen. Dessen Bedeutung ergibt sich auch aus dem, was die Menschen mit ihm verbinden. Das Kulturerbe steht für Werte und Identitäten, die man mit anderen Menschen teilen kann. 27 Dies gilt auch für das baukulturelle Erbe: Jeder Ort und jedes Gebäude haben ihre eigene Geschichte, die mit den Biografien der Personen verbunden ist, die dort wohnen und arbeiten. Der von der Bau- kultur geprägte Begriff der «goldenen Energie» illustriert die identitätsstiftende Kraft und ge- sellschaftspolitische Funktion des Kulturerbes. Gedächtnisinstitutionen und Museen haben die Aufgabe, die Spannung zwischen Vergange- nem, Bestehendem und Neuem zu reflektieren und möglichst allen Menschen einen Zugang zum kulturellen Erbe zu ermöglichen. In ihrer Vermittlungsarbeit, ja überhaupt in der Defini- tion dessen, was als «Kulturerbe» gelten soll, dienen die Gedächtnisinstitutionen dem gesell- schaftlichen Austausch. Sie sind Orte der Begegnung und öffnen sich allen Publikumsgruppen. Das Anliegen der Inklusion und Teilhabe zeigt sich auch in der neuen Museumsdefinition des Internationalen Museumsrats ICOM vom 24. August 2022, der diese beiden Aspekte hervor- hebt. Erhaltung, Weiterentwicklung und Zugang zum Kulturerbe Voraussetzung dafür, dass das Kulturerbe seine gesellschaftspolitische Dimension entfalten kann, ist seine Erhaltung. Der Erhalt des baukulturellen Erbes wird namentlich durch Sied- lungsentwicklung, Klimawandel und beschränkte finanzielle Ressourcen zunehmend er- schwert. Auch die Typologisierung des Kulturerbes in verschiedene Kategorien (materielles, immaterielles und digitales Kulturerbe), die Fragmentierung der entsprechenden Kompeten- zen und Sammelstrategien und das dadurch bedingte Fehlen einer Gesamtsicht hemmen den Erhalt unseres Kulturerbes. Entsprechend der föderalistisch organisierten Kulturpolitik in der Schweiz leisten alle staatli- chen Akteure einen Beitrag zur Bewahrung des Kulturerbes. Angesichts der Komplexität der Herausforderungen sollen die Akteure ermutigt werden, sich stärker zu koordinieren und enger
27 Vgl. Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (SR 0.440.2; Faro-Konvention).
zusammenzuarbeiten. Um die vorgenannten Herausforderungen in Bezug auf die Zusammen- arbeit der Akteure zu meistern, braucht es eine übergeordnete inhaltliche Strategie zur Erhal- tung des Kulturerbes. Eine solche Strategie verlangt auch die Motion 20.3930 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S). Die Erarbeitung der Strategie ist derzeit im Gang und soll bis Ende 2023 vorliegen. Eine solche Strategie kann auch die periodische Prüfung von Lücken im Bestand des Kulturerbes in der Schweiz vorsehen. In die- sem Zusammenhang kommt dem Erhalt des immateriellen Kulturerbes der Schweiz wie etwa der Traditionen und des Handwerks eine besondere Bedeutung zu. Umgang mit belastetem Kulturerbe Beim Umgang mit Zeugnissen, die mit kontroversen oder schwierigen historischen Erfahrun- gen in Zusammenhang stehen, ist Transparenz das oberste Gebot. Museen, Sammlungen und alle weiteren Gedächtnisinstitutionen sind aufgefordert, die Herkunft und die Besitzverhält- nisse von Objekten, Dokumenten und Sammlungen sorgfältig abzuklären und sich den ethi- schen und rechtlichen Fragen zu stellen, die sich aus diesen Abklärungen ergeben. Zudem sollen Zeugnisse, deren Aussage inhaltlich problematisch – beispielsweise rassistisch oder diskriminierend – ist, kontextualisiert werden. Die Erforschung der Fakten und die historische Kontextualisierung sowie deren Vermittlung sind notwendig für das Verständnis und die Ein- ordnung von historisch belastetem Kulturgut. Sie bilden auch die Basis für die Umsetzung von fairen und gerechten Lösungen (Restitution, kooperative Forschungs- und Ausstellungspro- jekte, Austauschprojekte usw.) im Sinn der Washington Conference Principles on Nazi-Con- fiscated Art vom 3. Dezember 1998 und der Terezìn Declaration on Holocaust Era Assets and Related Issues vom 30. Juni 2009. 28 Die Erforschung der Herkunft und der Erwerbsgeschichte unrechtmässig erworbener Kunst- werke darf nicht bei der Zeit des Nationalsozialismus haltmachen. Auch im Zusammenhang mit der kolonialen Vergangenheit Europas müssen historische Zeugnisse neu befragt werden. In diesem Kontext schafft der Bund mit der vorliegenden Botschaft die Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Motion 22.3023 WBK-N («Plattform für Provenienzforschung bei Kulturgü- tern in der Schweiz»).
Ziele der Kulturpolitik Kulturpolitik unterstützt die Erarbeitung und Umsetzung von Strategien zur Erhaltung, Wei- terentwicklung und Vermittlung des materiellen, immateriellen und digitalen Kulturerbes. Sie begleitet und unterstützt die transparente Aufarbeitung von belasteten Zeugnissen der Ver- gangenheit sowie die Umsetzung von fairen und gerechten Lösungen in diesem Kontext.
2.6 Gouvernanz im Kulturbereich
In der Schweiz fördern seitens der öffentlichen Hand sowohl der Bund als auch die Kantone und die Gemeinden die Kultur. Von den insgesamt rund 3,0 Milliarden Franken öffentlicher Kulturausgaben im Jahr 2020 entfielen knapp 1,44 Milliarden Franken (48,3%) auf die Ge- meinden, 1,14 Milliarden Franken (40,5%) auf die Kantone (inklusive Lotteriefonds) und 330
28 Abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Kulturerbe > Raubkunst >Internationale Grundlagen.
Millionen Franken (11,1%) auf den Bund. 29 Die föderale Finanzierung ermöglicht eine diffe- renzierte, fein austarierte Kulturpolitik, birgt aber auch die Gefahr von Effizienzverlusten mangels hinreichender Koordination zwischen den Staatsebenen. Kultur ist (neben Bildung und Forschung, Gesundheitswesen und Sozialem) auch ein wichti- ger Förder- und Aktivitätsbereichen der gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz. Die jähr- liche Ausschüttung dieser Stiftungen beläuft sich auf rund 2 bis 2,5 Milliarden Franken pro Jahr. 30 In Ergänzung zu den Stiftungen fördern private Unternehmen die Kultur nach einer älteren Studie mit jährlich rund 370 Millionen Franken. 31 Der Begriff der Gouvernanz bezieht sich auf die Art und Weise, wie die verschiedenen Staats- ebenen ihre Aufgaben wahrnehmen und meint im vorliegenden Kontext die Steuerung der Kulturpolitik unter Einbindung aller relevanten Akteure sowie nach Möglichkeit basierend auf Daten. Wirkungsvolle Gouvernanz bezweckt, die Kooperation und Koordination zwischen den verschiedenen Staatsebenen zu stärken, wo dies sinnvoll ist, um gemeinsame Zielsetzun- gen zu erreichen. Gute Gouvernanz sollte zudem die Zivilgesellschaft und den Privatsektor angemessen in die Ausgestaltung der Kulturpolitik einbeziehen. Mit der steigenden gesell- schaftlichen Komplexität und der zunehmenden Verflechtung von Themenfeldern wächst auch der Bedarf an Zusammenarbeit zwischen der Kulturpolitik und gezielteres Zusammen- spiel mit anderen Politikfeldern. Stärkung der Kooperation und der Koordination Während der Covid-Pandemie hat die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den anderen Staatsebenen im Kulturbereich an Verlässlichkeit und Intensität gewonnen und das Potential für ein abgestimmtes Vorgehen zur Erreichung gemeinsamer Ziele im Kulturbereich aufge- zeigt. Vor diesem Hintergrund ist die bisherige Funktionsweise des Nationalen Kulturdialog als wichtigstes Austausch- und Kooperationsgefässe der staatlichen Kulturakteure der Schweiz zu evaluieren und wo nötig zu verstärken. Die Kulturverbände haben sich in der Covid-19-Pandemie spartenübergreifend vernetzt und wirkungsvoll zur «Taskforce Culture» zusammengeschlossen. Der Bund und die anderen staatlichen Ebenen tauschten sich während der Covid-Krise regelmässig mit der «Taskforce Culture» aus. Dies war ein wichtiges Element für die erfolgreiche Umsetzung der Covid-Un- terstützungsmassnahmen im Kulturbereich. Der Dialog mit den Kulturverbänden sollte zu- künftig in geeigneter Form weiterentwickelt werden (z. B. regelmässige Austauschformate). Es ist auch wichtig, den Dialog mit den privaten Förderstiftungen und der Privatwirtschaft zu pflegen und nach Möglichkeit zu intensivieren. Abstimmung der Kulturpolitik mit anderen Politikbereichen Eine weitere Herausforderung besteht in der Integration kulturpolitischer Anliegen respektive der Zusammenarbeit der Kulturpolitik mit anderen Politikbereichen (insbesondere mit Bil- dung, Energie, Raumplanung, Soziales, Migration, Aussenpolitik, Wirtschaft und Tourismus). Illustrativ können folgende bereichsübergreifenden Anliegen der Kulturpolitik genannt wer- den: Eine inhaltliche Abstimmung mit der Bildungspolitik sollte erfolgen, um festzulegen, bei welchen künstlerischen oder kulturnahen Berufen ein ausgewiesener Bedarf im Arbeitsmarkt
29 Erhebung des BFS abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kultur, Medien, Infor- mationsgesellschaft, Sport > Kultur > Kulturfinanzierung > Öffentliche Kulturfinanzierung. 30 SwissFoundations und PwC Schweiz, Stiftungen – Ein gutes Geschäft für die Gesellschaft. Eine empirische Untersuchung über volkswirtschaftliche Kosten und Nutzen gemeinnütziger Förderstif- tungen in der Schweiz SwissFoundations, Juli 2019. 31 Bundesamt für Statistik: Kulturfinanzierung durch die Unternehmen, Neuenburg 2003, S. 32ff.
besteht. Eine stärkere Berücksichtigung kultureller Perspektiven in der Energiepolitik und der Raumplanung könnte im Weiteren zu einer höheren Qualität der gebauten Umwelt beitragen und einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Zur Förderung der Teil- habe bedarf es der Koordination mit der Sozialpolitik. Im Rahmen der Aussenpolitik könnten kulturelle Aspekte noch verstärkt zur positiven Wahrnehmung der Schweiz im Ausland bei- tragen. Statistiken und Monitoring zur Kultur Eine ausreichende statistische Datenlage ist für eine evidenzbasierte Steuerung der Kulturpo- litik unerlässlich. In den letzten Jahren hat das Bundesamt für Statistik (BFS) im Auftrag des BAK die Statistiken zur Kultur ausgebaut. In Ergänzung zu bereits bestehenden Statistiken in den Bereichen Film, Bibliotheken und Kulturfinanzierung wurden neue Statistiken namentlich zu Museen, Baudenkmälern, Kulturverhalten und Kulturwirtschaft publiziert. Zur Weiterent- wicklung des Bereichs «Statistik und Monitoring» sind zusätzliche Investitionen in die Erfas- sung, Darstellung und Evaluation von Kulturdaten zu tätigen. Dies muss in enger Zusammen- arbeit mit den staatlichen Partnern und den Kulturverbänden erfolgen, welche über einen Grossteil der relevante Daten verfügen. Ein Monitoring mit einem Indikatorensystem soll es ermöglichen, Trends und Entwicklungen der Kulturlandschaft aufzuzeigen. 32 Eine bessere Datenlage trägt zu einer besseren Steuerung der Kulturpolitik in einer gesamtschweizerischen Perspektive bei. Zu den zentralen inhaltlichen Fragen der Kulturpolitik ist aber auch ein ver- stärkter Diskurs wünschenswert. Internationale Kooperation und Austausch Kultur ist von Natur aus grenzüberschreitend: Austausch, Begegnung und Dialog sind wesent- liche Merkmale einer lebendigen Kultur. Der Aktionsradius der Kreativität endet deshalb nicht an der Landesgrenze. Die Europäische Union ist ein wichtiger Partner für die internationale Kulturpolitik der Schweiz. Das aktuelle EU-Kulturprogramm «Creative Europe 2021–2027» umfasst drei Ak- tionsbereiche (KULTUR, MEDIA und spartenübergreifender Aktionsbereich). Die Teilnahme der Schweiz am Aktionsbereich MEDIA ist seit 2014 und bis auf weiteres ausgesetzt. Die seitens der EU geforderte Angleichung an die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) 33 sowie der fehlende Abschluss eines institutionellen Abkommens stehen zurzeit einer Assoziierung entgegen. Seit 2014 bestehen nationale Ersatzmassnahmen im Filmbereich, welche die Nichtteilnahme der Schweiz am MEDIA-Programm der EU teilweise abfedern. Der Bundesrat strebt eine Teilnahme der Schweiz am EU-Programm «Creative Europe», ins- besondere an dessen Unterprogramm «MEDIA», weiterhin an. Aufgrund der eingetretenen Verzögerungen ist zu klären, inwiefern eine Teilnahme an der laufenden Programmperiode (2021–2027) noch realistisch ist.
32 Vgl. z.B. in Bezug auf die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030: www.bfs.admin.ch > Statisti- ken finden > Nachhaltige Entwicklung > Das MONET 2030-Indikatorensystem. 33 Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koor- dinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstel- lung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste), ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1.
Ziele der Kulturpolitik Kulturpolitik engagiert sich für Kooperation und Koordination zwischen den staatlichen Kul- turakteuren sowie mit der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor. Sie sorgt für die notwendi- gen Datengrundlagen und ein hinreichendes Monitoring im Kulturbereich. Sie setzt sich für die Integration kulturpolitischer Anliegen in anderen Politikbereichen ein und sichert die Teil- nahme der Schweiz am internationalen Kulturaustausch.
3 Kulturpolitik des Bundes
3.1 Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes
3.1.1 Ausgangslage
Kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation sind seit dem Jahr 2016 als zentrale Elemente der Kulturpolitik des Bundes etabliert. Sie werden auch in Zukunft als langfristige Wirkungsziele der Kulturpolitik des Bundes Geltung haben (vgl. Ziff. 1). Auch Inklusion, Chancengleichheit und Respekt vor Diversität in all ihren Formen sind transversale Anliegen der Kulturpolitik des Bundes. Die Mehrsprachigkeit ist zudem ein Wesensmerkmal der Schweiz. Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, für die Erhaltung und Förderung der sprachlichen Vielfalt in der Schweiz zu sorgen. Die in Kapitel 2 definierten sechs Handlungsfelder und die damit verbundenen Ziele betreffen grundsätzlich – wenn auch in unterschiedlichen Ausmassen – alle Staatsebenen, Kulturakteure und Kulturbereiche. Sie sind damit nach Ansicht des Bundesrates für die Kulturpolitik in der Schweiz insgesamt relevant und wegleitend. Der Bund richtet seine Schwerpunkte nach diesen als prioritär identifizierten Herausforderungen und damit verbundenen Ziele aus (vgl.
Ziff. 3.1.2).
Nachfolgend werden die Schwerpunkte des Bundes zu den einzelnen Handlungsfeldern dar- gestellt und mit gewissen Akzenten illustriert. Der Bund wird in Ergänzung zu den Schwer- punkten weitere Massnahmen umsetzen (vgl. Ziff. 5). Die Schwerpunkte und Fördermassnah- men werden im Rahmen der bestehenden Aufgaben und Kompetenzen des Bundes umgesetzt. Um die identifizierten Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz zu meistern, bedarf es in vielen Fällen einer Bündelung der Kräfte (vgl. Ziff. 2.6). Eine solche Bündelung muss auf der Überzeugung und dem Willen der einzelnen Akteure beruhen, im Rahmen ihrer Kom- petenzen und Möglichkeiten zur Zielerreichung beizusteuern. Je besser die Kooperation und wo sinnvoll die Koordination zwischen den staatlichen Partnern und der Dialog mit den Kul- turverbänden und dem Privatsektor gelingt, desto effektiver können die Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz adressiert, Lösungen entwickelt und die Ziele der Kulturpolitik in der Schweiz erreicht werden.
3.1.2 Schwerpunkte des Bundes
Handlungsfeld «Kultur als Arbeitswelt» Der Bund leistet einen Beitrag an die Sicherstellung einer angemessenen Entschädigung pro- fessioneller Kulturschaffender sowie zur Verbesserung der beruflichen Rahmenbedin-gungen und der Chancengleichheit im Kultursektor. Er setzt dabei folgende Schwerpunkte:
− Der Bund (Pro Helvetia und Bundesamt für Kultur) stellt bei der Beurteilung von Fördergesuchen sicher, dass die Gesuchstellenden eine angemessene Entschädigung der professionellen Kulturschaffenden vorsehen und überprüft dies bei der Umset- zung − Der Bund (Pro Helvetia und Bundesamt für Kultur) stellt Anforderungen an die Ge- suchstellenden in Bezug auf die Wahrung der physischen und psychischen Integrität der Kulturschaffenden und fördert die Gleichstellung der Geschlechter. − Der Bund (Pro Helvetia und Bundesamt für Kultur) unterstützt den Aufbau von Fachkompetenzen und spezialisierten Dienstleistungen zu Arbeitsthemen, bei wel- chen eine Beratung professioneller Kulturschaffender effizient und zielführend ist. − Der Bund (Bundesamt für Kultur) ergreift Massnahmen oder begleitet Initiativen, welche die soziale Sicherheit insbesondere von Kulturschaffenden in «atypischen Beschäftigungsverhältnissen» verbessern. Handlungsfeld «Aktualisierung der Kulturförderung» Der Bund berücksichtigt Fördermassnahmen, die den ganzen kreativen Wertschöpfungspro- zess einbeziehen und passt sein Förderangebot an neue Entwicklungen an. Er setzt dabei folgende Schwerpunkte: − Der Bund (Pro Helvetia) sorgt in allen Sparten für eine stärkere Berücksichtigung der Arbeitsphasen, welche der Produktion vor- und nachgelagert sind. − Der Bund (Pro Helvetia) verstärkt die Förderangebote in den Bereichen Comics, grafische Literatur und Fotografie. Er baut die Aktivitäten zugunsten von Zweitaus- wertungen von Werken an der Schnittstelle von Sparten (Literatur-Adaptionen für Film und Games) aus. − Der Bund (Bundesamt für Kultur) evaluiert die Wirkung der neuen Investitions- pflicht im Filmbereich und entwickelt in Zusammenarbeit mit den relevanten Part- nern eine globalere Audiovisionspolitik. − Der Bund (Bundesamt für Kultur) fördert die Promotion der Schweizer Filme und der Schweizer Filmkultur im Inland. Handlungsfeld «Digitale Transformation in der Kultur» Der Bund unterstützt die digitale Transformation der Kulturakteure und berücksichtigt neue digitale und hybride Formate der Produktion, Verbreitung und Vermittlung. Er setzt dabei folgende Schwerpunkte: − Der Bund (Bundesamt für Kultur) unterstützt die digitale Transformation der Orga- nisationen professioneller Kulturschaffender sowie der Organisationen im Amateur- bereich. − Der Bund (Bundesamt für Kultur) führt zur Bewahrung des digitalen Gedächtnisses der Schweizerischen Nationalbibliothek eine Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte («Dépôt légal numérique») ein. − Der Bund integriert neue technologische und hybride Produktions- und Verbrei- tungsformen in seine Förderaktivitäten (Pro Helvetia) und weitet die Unterstützung
der Filmproduktion auf digitale Erzählformate im Bereich der virtuellen Realität aus (Bundesamt für Kultur). − Der Bund baut die museologische Vermittlung im virtuellen Raum aus (Schweize- risches Nationalmuseum) und unterstützt digitale Projekte zur Förderung der kultu- rellen Teilhabe (Bundesamt für Kultur).
Handlungsfeld «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit» Der Bund ergreift Massnahmen zur Unterstützung der Nachhaltigkeit im Kultursektor und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch einen breiten Zugang zur Kultur. Er setzt dabei folgende Schwerpunkte: − Der Bund (Bundesamt für Kultur) setzt sich für eine hohe baukulturelle Qualität als übergeordneter Zielrahmen einer nachhaltig gebauten Umwelt ein (Davos Prozess) und unterstützt die internationale Davos Baukultur Allianz mit der Privatwirtschaft. − Der Bund fördert innovative Formen der Diffusion und des Kulturaustauschs im internationalen Bereich. Er unterstützt Kulturschaffende beim Erproben ressourcen- schonender Arbeitsweisen (Pro Helvetia), nachhaltige Filmproduktionen (Bundes- amt für Kultur) und intensiviert die Kreislaufwirtschaft sowie den Einsatz nachhal- tiger Materialen (Schweizerisches Nationalmuseum). − Der Bund (Bundesamt für Kultur) unterstützt den Aufbau eines Programms zur För- derung des Austauschs einzelner Schülerinnen und Schüler zwischen den Sprachre- gionen. − Der Bund (Schweizerisches Nationalmuseum) unterstützt die Inklusion und weitet den Zugang zur Kultur für Menschen mit Beeinträchtigungen insbesondere im Mu- seumsbereich aus. Er (Bundesamt für Kultur) verstärkt zudem die Unterstützung des Vereinswesens und der Freiwilligenarbeit im Amateurbereich. Handlungsfeld «Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis» Der Bund setzt sich für die Bewahrung, Weiterentwicklung und Vermittlung des materiellen, immateriellen und digitalen Kulturerbes der Schweiz und die transparente Aufarbeitung be- lasteten Kulturerbes ein. Er setzt dabei folgende Schwerpunkte: − Der Bund (Bundesamt für Kultur) setzt in enger Zusammenarbeit mit den anderen Staatsebenen eine gesamtschweizerische Strategie zur Bewahrung und Weiterent- wicklung des Kulturerbes der Schweiz um (Umsetzung Motion 20.3930 WBK-S). − Der Bund (Bundesamt für Kultur) unterstützt die Bewahrung und Weitergabe leben- diger Traditionen in der Schweiz. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Wert- schätzung des traditionellen Handwerks. − Der Bund (Schweizerisches Nationalmuseum und Bundesamt für Kultur) erforscht die kolonialen Kontexte von Objekten aus seinen Sammlungen und stärkt dadurch den multiperspektivischen Blick auf das bewahrte Kulturerbe. Er verstärkt (Bundes- amt für Kultur) die Unterstützung der Forschung Dritter in diesem Bereich.
− Der Bund (Bundesrat) setzt eine unabhängige Kommission für Fälle von belasteten Kulturgütern ein (Umsetzung Motion 21.4403 Pult). Er (Bundesamt für Kultur) fi- nanziert eine Plattform für die Provenienzforschung von Kulturgütern (Umsetzung Motion 22.3023 WBK-N). Handlungsfeld «Gouvernanz im Kulturbereich» Der Bund verstärkt die Kooperation und Koordination zwischen den Kulturakteuren in der Schweiz, stärkt die Zusammenarbeit mit anderen Politikbereichen und in der internationalen Kulturpolitik und entwickelt ein Monitoring zum Kultursektor. Er setzt dabei folgende Schwerpunkte: − Der Bund (Bundesamt für Kultur) baut die Zusammenarbeit und den Dialog mit den staatlichen Partnern, den Kulturverbänden und den privaten Kulturförderern aus. Er unterstützt kulturpolitischen Veranstaltungen (Panels, Tagungen usw.) von nationa- ler Bedeutung. − Der Bund (Bundesamt für Kultur in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sta- tistik) stellt die statistischen Grundlagen zum Kulturbereich bereit und entwickelt ein Monitoring zum Kultursektor anhand von Kennzahlen. − Der Bund (Bundesamt für Kultur) setzt sich ein für eine bessere Abstimmung und Kooperation zwischen der Kultur und anderen Politiken ein, insbesondere der Raumplanung, Energiepolitik, Bildung, Migration, Aussenpolitik, Wirtschaft und Tourismus. − Der Bund (Bundesamt für Kultur in Zusammenarbeit mit dem EDA) stärkt das Profil und die Präsenz der Schweiz in der internationalen Kulturpolitik, insbesondere in der Kooperation mit der UNESCO und dem Europarat und weitet die bilateralen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Kulturgütertransfer auf Partnerstaa- ten aus Afrika aus.
3.2 Akteure der Kulturpolitik des Bundes
3.2.1 Bundesamt für Kultur
Mitarbeitende (Ende 2023): [ergänzen nach Vernehmlassung] Vollzeitstellen Jahresbudget (Voranschlag 2024 inklusive Eigenbereich): [ergänzen nach Vernehmlassung] Millionen Franken Das Bundesamt für Kultur (BAK) ist die kulturpolitische Fachbehörde des Bundes. 34 Es ko- ordiniert die Aktivitäten der Kulturakteure des Bundes und nimmt die im engen Sinn staatli- chen, das heisst bundeshoheitlichen Aufgaben wahr, namentlich die Gestaltung der institutio- nellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Bereich der Kultur, die Erar- beitung kulturpolitischer Grundlagen (Evaluationen, Studien, Kulturmonitoring), die Vertre- tung des Bundes in nationalen Fachgremien und Arbeitsgruppen sowie – in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) – die Pflege in- ternationaler politischer Beziehungen im Kulturbereich (vgl. Ziff. 5.6.3).
34 Vgl. Art. 29 KFG.
Die Fördertätigkeit des BAK umfasst die Bereiche Baukultur, Film, Kultur und Gesellschaft, Kulturschaffen sowie Museen und Sammlungen, die in fünf Organisationseinheiten mit den- selben Bezeichnungen gegliedert sind. Die Schweizerische Nationalbibliothek (NB) bildet eine weitere Organisationseinheit des BAK. Baukultur Das BAK koordiniert die Baukulturpolitik der Schweiz auf nationaler und internationaler Ebene und leitet die Interdepartementale Arbeitsgruppe für Baukultur. In dieser sind 15 Bun- desstellen vertreten, die gemeinsam die Strategie Baukultur des Bundes umsetzen. Es richtet im Verbund mit den Kantonen Finanzhilfen aus an Massnahmen der Denkmalpflege und der Archäologie sowie für Projekte und Organisationen. Als Fachbehörde des Bundes prüft das BAK die Auswirkungen von Bauprojekten des Bundes und seiner Anstalten auf das baukultu- relle Erbe und führt das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von na- tionaler Bedeutung (ISOS). Das BAK führt das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) sowie der ausserparlamentarischen Fachkommission für Archäolo- gie, Denkmalpflege und Ortsbildschutz. Das BAK erarbeitet im Bereich Baukultur zudem Grundlagen und entwickelt anwendungsori- entierte Leitfäden und Instrumente zu baukulturellen Fragen. Es beteiligt sich an der Erarbei- tung von Normen und Standards, unterstützt Kantone beratend und mit Weiterbildungen. Film Das BAK fördert das Schweizer Filmschaffen auf nationaler und internationaler Ebene. Es unterstützt die Filmproduktion sowie den Zugang zur Filmkultur und trägt durch Beiträge an Kinos und Filmfestivals dazu bei, die Angebotsvielfalt in der Schweiz zu gewährleisten. Die vom BAK unterstützte Stiftung «Cinémathèque Suisse» in Lausanne sichert das audiovisuelle Erbe der Schweiz und macht es für das filminteressiere Publikum zugänglich. Daneben leistet das BAK Finanzhilfen für die Weiterbildung in den audiovisuellen Berufen, die Filmpromo- tion und die Filmpublizistik und den Zugang zum Film für Kinder und Jugendliche. Die im revidierten Filmgesetz vorgesehene Quoten- und Investitionspflicht für Abruf- und Fernsehdienste wird ebenfalls vom BAK umgesetzt. Es prüft die anrechenbaren Investitionen der betroffenen Unternehmen und leistet periodisch Bericht über diese Tätigkeiten. Kultur und Gesellschaft Das BAK fördert die Teilhabe der Bevölkerung am kulturellen Leben. Es unterstützt Projekte und Organisationen in folgenden Bereichen: musikalische Bildung, Leseförderung, Amateur- kultur und immaterielles Kulturerbe. Die Programme «Jugend und Musik» sowie «Junge Ta- lente Musik» werden ebenfalls vom BAK verantwortet. Im Sinne der Erhaltung und Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt ist das BAK zuständig für die Förderung der Minderheitensprachen Italienisch und Rätoromanisch sowie der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, für die Vermittlung schweizerischer Bildung an den Schweizerschulen im Ausland sowie für die Unterstützung von Organisationen und Projekten der Schweizer Jenischen und Sinti. Kulturschaffen Das BAK ist zuständig für die Vergabe und die Verleihung der Schweizer Kulturpreise in den Sparten Kunst, Design, darstellende Künste, Literatur, Musik und Buchgestaltung. Mit den Preisen würdigt der Bund die Exzellenz der Kulturschaffenden und ihrer Werke und trägt zu deren Vermittlung im In- und Ausland bei. Das BAK richtet zudem mehrjährige Strukturbei- träge an Verlage aus, die im Kulturbereich tätig sind. Mit Strukturbeiträgen an die Berufsor- ganisationen, die die Kulturschaffenden vernetzen, beraten und auf nationaler Ebene vertreten,
trägt das BAK zu besseren Rahmenbedingungen und zur angemessenen Entschädigung im Kultursektor bei. Ferner ist das BAK zuständig für den Ankauf von Werken für die Kunstsammlungen des Bun- des. Die Ankäufe werden auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommissionen für Kunst und Design getätigt. Museen und Sammlungen Das BAK führt vier Museen (Sammlung Oskar Reinhart «Am Römerholz» in Winterthur, Museo Vincenzo Vela in Ligornetto, Museum für Musikautomaten in Seewen und Museum Kloster St. Georgen in Stein am Rhein) sowie die Kunstsammlungen des Bundes (bestehend aus der Bundeskunstsammlung und der Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung). Es unterstützt Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter, die nicht vom Bund geführt wer- den, mit Betriebsbeiträgen und vergibt Beiträge an Projekte zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes sowie an Versicherungskosten für Leihgaben an bedeutende Wechselaus- stellungen in der Schweiz. Das BAK betreibt die Anlaufstelle Raubkunst als Kompetenzzentrum für belastetes Kultur- erbe auf Bundesebene. Es führt die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, die den Diebstahl, die Plünderung und die illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern bekämpft. Schweizerische Nationalbibliothek (NB) Die NB sammelt, erschliesst, erhält und vermittelt Helvetica – Texte, Bilder und Töne der Schweiz – und damit einen bedeutenden Teil des kulturellen Erbes seit der Gründung des Bundesstaats 1848. Neben dem Hauptsitz in Bern betreibt sie die Schweizerische Nationalp- honothek in Lugano und das Centre Dürrenmatt Neuchâtel. Die Grundlage für ihre Tätigkeit bildet das Nationalbibliotheksgesetz vom 18. Dezember 1992 (NBibG).
Die NB ist eine öffentliche Bibliothek und steht allen Personen ohne Einschränkung offen. Sie arbeitet im Inland mit den Kantons- und Universitätsbibliotheken, weiteren Gedächtnis- und Kulturinstitutionen sowie Forschungseinrichtungen zusammen, im Ausland insbesondere mit den europäischen Nationalbibliotheken und den internationalen Bibliotheksverbänden. Die Sammlungen der NB umfassen über sieben Millionen Dokumente. Die NB organisiert in Zusammenhang mit ihren Sammlungen regelmässig Ausstellungen und Veranstaltungen zu aktuellen gesellschaftlichen Fragen. Diese Angebote richten sich an eine breite Bevölkerung.
3.2.2 Pro Helvetia
Mitarbeitende (Ende 2023): [ergänzen nach Vernehmlassung] Vollzeitstellen (davon [ergän- zen nach Vernehmlassung] in der Schweiz und [ergänzen nach Vernehmlassung] im Ausland, verteilt auf 13 Länder (Ägypten, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, China, Frankreich, Indien, Kolumbien, Nigeria, Russland, Südafrika, Uganda)) Jahresbudget (Voranschlag 2024): [ergänzen nach Vernehmlassung] Millionen Franken Pro Helvetia wurde 1939 gegründet und ist seit 1949 als öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes organisiert. Ergänzend zur Fördertätigkeit von Kantonen und Städten fördert die Stif- tung das zeitgenössische Kunst- und Kulturschaffen in der Schweiz, dessen Verbreitung und Promotion im In- und Ausland und den nationalen und internationalen Kulturaustausch. Zu aktuellen kulturellen Themen initiiert sie auch eigene Projekte. Zudem betreibt die Stiftung
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weltweit sechs Aussenstellen (Verbindungsbüros) in Kairo, Johannesburg, Moskau, New Delhi, Shanghai und Südamerika sowie das Centre culturel suisse in Paris und beteiligt sich finanziell wesentlich am Istituto Svizzero di Roma und am Swiss Institute New York. Pro Helvetia ist mit Ausnahme des Films in allen künstlerischen Disziplinen tätig und unter- stützt die Schaffung und Verbreitung der Werke und Projekte von Kunstschaffenden aus der Schweiz. Die Stiftung fördert nur professionelle Vorhaben von nationaler bzw. internationaler Bedeutung, wobei hohe künstlerische Relevanz und formale, inhaltliche und gesellschaftliche Vielfalt massgeblich sind. Jährlich unterstützt die Stiftung rund [nach Vernehmlassung einfü- gen] kulturelle Projekte in allen Sprachregionen der Schweiz sowie rund [nach Vernehmlas- sung einfügen] Vorhaben in über 120 Ländern. Durch die Verbindung von Inland- und Aus- landförderung strebt Pro Helvetia eine möglichst wirkungs- und laufbahnorientierte Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden aus der Schweiz an. Der gesetzliche Auftrag von Pro Helvetia umfasst folgende Bereiche: Nachwuchs Der Einstieg ins professionelle Kunst- und Kulturschaffen ist eine entscheidende Phase in je- der künstlerischen Laufbahn, weshalb die Fördermassnahmen von Pro Helvetia drei Ziele ver- folgen: Identifikation von Talenten, Entfaltung ihrer Potentiale und kritischer Austausch mit der Öffentlichkeit. Die Massnahmen reichen in den verschiedenen Phasen des Kreations- und Verbreitungsprozesses von der Werkförderung über Residenz- und Coachingprogramme bis zu Vernetzungs- und Promotionsangeboten. Entscheidende Erfolgsfaktoren sind professio- nelle Kontakte zu bedeutenden Veranstaltern und Partnern, um eine wirkungsvolle Positionie- rung der talentierten Kunstschaffenden auf nationaler und internationaler Ebene zu erreichen. Künstlerisches Schaffen Die Förderung des zeitgenössischen, professionellen Kunst- und Kulturschaffens betrifft so- wohl die etablierten und jüngeren Kunstsparten als auch Verbindungen zwischen Disziplinen (z. B. performative Literatur, Comics oder Games). Es werden Recherche-, Werk-, Kreations- bzw. Produktionsbeiträge vergeben. Pro Helvetia unterstützt Kunstschaffende von überregio- naler Bedeutung und insbesondere auch Projekte, die sich mit neuen Medien und Technolo- gien sowie relevanten gesellschaftlichen Fragen und Themen auseinandersetzen. Kulturaustausch im Inland Für einen lebendigen Kulturbetrieb und für den Austausch innerhalb der vielsprachigen Schweiz sind Verbreitung und Promotion von Kunst und Kultur von zentraler Bedeutung. Pro Helvetia unterstützt daher künstlerische Projekte und Veranstaltungen, welche zur Verständi- gung und zu Begegnungen zwischen den Kulturen und den Sprachregionen der Schweiz bei- tragen, etwa in Form von Aufführungen, Lesungen, Konzerte, Ausstellungen, Übersetzungen und Festivals. Kulturaustausch, Verbreitung und Promotion von Schweizer Kultur im Ausland Pro Helvetia sorgt für die Verbreitung der Werke und Projekte von Kunstschaffenden aus der Schweiz im Ausland durch Beiträge an Veranstaltungen, Projekte und Übersetzungen. Die Massnahmen umfassen zudem die Finanzierung von öffentlichen Präsentationen sowie die Durchführung von Promotionsanlässen, die sich an internationale Veranstalter richten, von Präsenzen an fachspezifischen Messen und Vernetzungsanlässen, von Schweizer Länderauf- tritten (z.B. Biennale in Venedig oder Theaterfestival in Avignon) und die Bereitstellung von Promotionsmaterialien. Die sechs Verbindungsbüros pflegen den Kontakt zu lokalen Partnern
und Kulturinstitutionen, wirken als Vermittler in den jeweiligen Regionen und bieten Resi- denz-, Recherche- und Austauschprogramme an, welche Schweizer Kunst- und Kulturschaf- fenden die Verankerung und Vernetzung im internationalen Kontext ermöglichen. Thematische Schwerpunkte Mit spezifischen Förder- und Rechercheprogrammen trägt Pro Helvetia dazu bei, wesentliche kulturelle Entwicklungen und Herausforderungen zu identifizieren und entsprechende Mass- nahmen zu entwickeln, um damit förderpolitische Impulse und Raum für künstlerische Inno- vation zu schaffen. Kunstvermittlung Die Stiftung unterstützt innovative Projekte, die dem Publikum die Auseinandersetzung mit künstlerischen Werken und Prozessen näherbringen und zu einer eigenständigen Auseinan- dersetzung mit Kunst und Kultur beitragen. Gefördert werden disziplinenübergreifende Pro- jekte, die neue Wege suchen, um die kritische Reflexion über das zeitgenössische Kunstschaf- fen zu fördern und die Rolle von Kunst und Kultur in der Gesellschaft zu reflektieren. Volkskultur Im Rahmen des Inlandaustausches unterstützt Pro Helvetia die schweizerische Volkskultur. Im Vordergrund stehen dabei Projekte, die sich in innovativer Weise mit der Tradition ausei- nandersetzen und für die Weiterentwicklung der Schweizer Volkskultur von Bedeutung sind. Grössere Vorhaben können direkt von Pro Helvetia unterstützt werden, kleinere durch den «Volkskulturfonds Pro Helvetia», der im Auftrag der Stiftung von der Interessengemeinschaft Volkskultur Schweiz und Liechtenstein (IGV) verwaltet wird.
3.2.3 Schweizerisches Nationalmuseum
Mitarbeitende (Ende 2023): [ergänzen nach Vernehmlassung] Vollzeitstellen Jahresbudget (Voranschlag 2024): [ergänzen nach Vernehmlassung] Millionen Franken Das SNM wurde 1898 unter dem Namen Schweizerisches Landesmuseum in Zürich eröffnet und ist seit 2010 eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es ist dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zugeordnet. Unter dem Dach des SNM sind heute drei Museen – das Landesmuseum Zürich, das Château de Prangins und das Forum Schweizer Geschichte Schwyz – sowie das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis vereint. Das SNM hat gemäss Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 36 über die Museen und Sammlungen des Bundes (MSG) den Auftrag, die Geschichte der Schweiz darzustellen, sich mit der viel- fältigen Identität der Schweiz auseinanderzusetzen und andere Museen und Sammlungen in der Schweiz zu beraten. Das SNM richtet seine Tätigkeit nach den Richtlinien des Internatio- nalen Museumsrates (ICOM) aus. Sammlung Die Sammlung des SNM umfasst über 870 000 Objekten von der Urgeschichte bis in die Ge- genwart sowie mehreren Millionen Fotografien. Es handelt sich um die grösste kulturhistori- sche Sammlung der Schweiz, die Grundlage für die Ausstellungs- und Vermittlungsarbeit des SNM und eine wichtige Quelle für Forschungs- und Bildungsstätten. Entscheidungsgrundlage für Neuzugänge ist ein jährlich aktualisiertes Sammlungskonzept.
36 SR 432.30
Das Sammlungszentrum (SZ) in Affoltern am Albis stellt die fachgerechte Aufbewahrung so- wie die dauerhafte Konservierung und Erforschung der Sammlungen sicher. Das 2007 eröff- nete SZ ist ein europaweit anerkanntes Kompetenz- und Dienstleistungszentrum im Bereich Kulturgütererhaltung. An zwei Standorten, auf einer Fläche von insgesamt rund 25 000 m2, befinden sich die Depots für die Aufbewahrung, die Werkstätten, Ateliers und Labors für die Konservierung, Restaurierung und Erforschung der Sammlung sowie die Räumlichkeiten für die Registrierung und das Leihwesen, das Fotoatelier und die Logistik. Ausstellungen Die Ausstellungs- und Vermittlungsarbeit des SNM richtet sich an breite Bevölkerungskreise. Neben Dauerausstellungen zur Schweizer Geschichte und wechselnden Ausstellungen zu Sammlungsbeständen, konzentriert sich das Programm auf kulturhistorische Themen zu Ge- genwartsfragen. Speziell konzipierte Ausstellungen sprechen ausserdem das junge Publikum und Familien an. Neue Formate mit stärkerem Einbezug des Publikums werden zurzeit im Landesmuseum Zürich erprobt. Das Château de Prangins präsentiert dem Publikum seit 2023 komplett erneuerte Dauerausstellungen. Für das Forum Schweizer Geschichte Schwyz werden zurzeit die neuen Dauerausstellungen konzipiert, die nach der Gesamtsanierung der Haustech- nik voraussichtlich 2026 präsentiert werden können. Ein vielfältiges Programm an Führungen und Workshops sowie Veranstaltungsreihen in allen Museen ergänzt das Ausstellungsangebot. Forschungs- und Bildungskooperationen Das SNM pflegt einen regelmässigen Austausch und die Zusammenarbeit mit Partnerinstitu- tionen im In- und Ausland in den Bereichen Ausstellungswesen, Konservierungsforschung und Objektanalyse. Für Hochschulen werden Ausbildungsmodule über Kulturgüterhaltung, Sammlungsarbeit und Museologie angeboten. Vermittlung im digitalen Raum Im Zeitraum 2021–2024 hat das SNM sein Online-Vermittlungsangebot erweitert. Virtuelle Führungen mit Live Chat, virtuelle Rundgänge durch aktuelle und vergangene Ausstellungen, Videos zu einzelnen Objekten, hybride Gesprächspodien und Podcast-Serien sowie ein seit 2016 ständig wachsender Blog ermöglichen dem SNM, die Schweizer Geschichte und Kultur auch einem Publikum zu vermitteln, das nicht ins Museum kommen kann. Zu den wichtigsten Zielgruppen der Vermittlung im digitalen Raum gehören die Schweizerinnen und Schweizer im Ausland sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf einen Besuch vor Ort verzichten müssen.
3.3 Evaluation der Kulturbotschaft 2021–2024
Nachfolgend wird auf neun Vorhaben von besonderer inhaltlicher oder finanzieller Tragweite eingegangen, die in der Periode 2021–2024 umgesetzt wurden. Weitere Tätigkeiten wurden oder werden während der laufenden Förderperiode einer Evaluation unterzogen, die durch die Bundesakteure selber vorgenommen, bei Dritten in Auftrag gegeben oder durch die Eidgenös- sische Finanzkontrolle (EFK) durchgeführt wurden. Diese Evaluationen sind teilweise an der entsprechenden Stelle in Kapitel 5 erwähnt. − Investitionspflicht in das Schweizer Filmschaffen (BAK): Unternehmen, die in der Schweiz in ihren Programmen Filme zeigen oder über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, müssen jährlich mindestens 4 Prozent ihrer Brutto-
einnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufwenden oder eine ent- sprechende Ersatzabgabe entrichten. Die entsprechende Investitionspflicht gilt seit dem 1. Januar 2024. Das BAK wird bis Ende 2028 zuhanden des Bundesrates einen Bericht über die Investitionspflicht und deren Wirkungen auf die audiovisuelle Pro- duktion in der Schweiz erstellen. − Umsetzung Strategie Baukultur (BAK): Die vom Bundesrat am 26. Februar 2020 verabschiedete Strategie Baukultur 37 hat eine umfassende Stärkung der Baukultur durch den Bund zum Ziel. Fünfzehn Bundesstellen sind unter der Federführung des Bundesamtes für Kultur an ihrer Umsetzung beteiligt. Der erste Aktionsplan für die Periode 2020–2023 enthielt 41 konkrete Massnahmen. Schwerpunkte der Umset- zung betrafen die übergreifende Zusammenarbeit, die Erarbeitung von Grundlagen, die Förderung von Fachkompetenzen und die Vermittlung. International konnte die Schweiz ihre Führungsrolle ausbauen. Im Rahmen der zweiten Kulturministerkon- ferenz zum Thema Baukultur vom 14. bis 16. Januar 2023 wurde die «Davos Bau- kultur Alliance» lanciert 38. Sie vereint internationale Akteure aus dem öffentlichen Sektor, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. − Schulischer Austausch (BAK): Im November 2017 haben Bund und Kantone die Strategie «Austausch und Mobilität» verabschiedet. 39 Die Strategie schafft den Rah- men für eine wirksame Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in diesem Bereich. In der Förderperiode 2021–2024 wurde in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Berufsverbänden ein nationales Austauschprogramm für die berufliche Grund- bildung gestartet. Es unterstützt Berufsfachschulen, Lehrbetriebe, Berufsverbände, kantonale Berufsbildungsämter und andere berufsbildungsnahe Organisationen bei der Umsetzung von Austauschprojekten. Es konnten bereits zahlreiche Lernende so- wie Lehrabsolventinnen und Lehrabsolventen gestützt auf das Programm eine Ar- beitserfahrung in einer anderen Schweizer Sprachregion erwerben. − Talentförderung im Bereich der Musik (BAK): «Junge Talente Musik» unterstützt die Kantone seit 2022 bei der Entwicklung und der Umsetzung von Begabtenförder- programmen. Die Programme der Kantone haben zum Ziel, Kinder und Jugendlich mit einem überdurchschnittlichen musikalischen Potenzial frühzeitig und ihren Be- dürfnissen entsprechend zu fördern. Bis Ende 2022 haben bereits 15 Kantone ihre Bereitschaft an einer Teilnahme am Programm «Junge Talente Musik» angemeldet. Das Programm «Junge Talente Musik» ergänzt das seit 2016 bestehende Programm «Jugend+Musik» des Bundes, das auf die Breitenförderung ausgerichtet ist und bis Ende 2022 bereits über 125 000 Kinder und Jugendliche erreicht hat. − Verstetigung Design und interaktive Medien (Pro Helvetia): Mit der Integration der Förderung von Design inklusive Game Design (ehemals Interaktive Medien) in ihr Portfolio konnte Pro Helvetia das Fördermodell, welches auf den drei Säulen Werk- beiträge, Mentoring- und Coachingmassnahmen sowie internationale Messeauftritte basiert, erfolgreich verankern. Dieses Fördermodell ermöglicht es, Projekte insbe- sondere junger Kreativer entlang der bereichspezifischen Wertschöpfungskette ab
37 Bundesamt für Kultur (Hg.) Interdepartementale Strategie zur Förderung der Baukultur, Bern 2020. Abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Baukultur > Konzept Baukultur > Strategie Baukultur.
38 www.davosalliance2023.ch.
39 www.bak.admin.ch > Sprachen und Gesellschaft > Sprachen > Sprachengesetz und Sprachenver- ordnung > Austausch.
einer frühen Phase gezielt zu begleiten und vielversprechende Talente schrittweise am internationalen Markt zu etablieren. Aufbauend auf den Begriffen «SwissGa- mes» und «DesignSwitzerland» konnte Pro Helvetia durch gezielte Promotionsak- tivitäten die Schweizer Produktion in den Bereichen Design inklusive Game Design international verbreiten und als innovativ und nachhaltig positionieren. − Intensivierung und Flexibilisierung der Residenzangebote (Pro Helvetia): In Zu- sammenarbeit mit zwei renommierten europäischen Institutionen (V2 aus Rotterdam und transmediale aus Berlin) schuf Pro Helvetia ein neues Residenzprogramm für den Bereich der digitalen Kunstpraxis. Das Programm bietet acht Kunstschaffenden aus der Schweiz die Möglichkeit, eine Gastresidenz zu absolvieren, die vier Wochen in digitaler Form und vier Wochen in physischer Anwesenheit umfasst. Im Weiteren wurde ein neues Residenzprogramm im Palazzo Trevisan in Venedig lanciert. Er- gänzend zu diesen neuen, thematischen Residenzprogrammen wurden die Rahmen- bedingungen bei bestehenden Residenzprogrammen verbessert, insbesondere be- treffend Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern mit minderjährigen Kin- dern. − Kunst, Wissenschaft und Technologie (Pro Helvetia): Pro Helvetia hat in der För- derperiode 2021–2024 diverse Massnahmen zur Stärkung der künstlerischen Re- cherche und Produktion an der Schnittstelle Kunst, Wissenschaft und Technologie eingeführt. Dazu ist die Stiftung Partnerschaften mit international renommierten In- stitutionen eingegangen, welche die Zusammenarbeit mit Kunst- und Kulturschaf- fenden aus der Schweiz und ihre nationale und internationale Vernetzung mit Wis- senschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Fachpersonen aus dem Technologie- sektor fördern. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Organisation für Kernfor- schung (CERN) bietet Pro Helvetia zum Beispiel nationale und internationale Resi- denzaufenthalte an. Darüber hinaus konnten in Partnerschaften mit dem Swiss Polar Institute sowie mit dem Adolph-Merkle-Institut Ausschreibungen umgesetzt werden, die künstlerische Recherchen und Projekte an den genannten Schnittstellen ermög- lichen. − Standortinfrastruktur (SNM): Die Förderperiode 2021–2024 war geprägt durch die Planung, Vorbereitung und Ausführung umfangreicher Infrastrukturarbeiten an den Standorten des SNM in Affoltern am Albis, in Prangins und in Schwyz. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) wurde die Pro- jektierung für die Erweiterung des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis ab- geschlossen. Ziel des Projektes ist es, die Gebäude am Standort Lindenmoosstrasse zu erweitern und die Depots und Einrichtungen, die sich am veralteten Standort Zeughausstrasse befinden, am erweiterten Standort zusammenzuführen. Der Baube- ginn soll im 2024 erfolgen. 2021 und 2022 konnten die Ausstellungsräume im Château de Prangins saniert und technisch nachgerüstet werden. Zwischen 2021 und
2023 wurden in diesen Räumlichkeiten gestaffelt vier neue Dauerausstellungen er-
öffnet. Die Vorplanung für die Gesamtsanierung der Haustechnik im Forum Schwei- zer Geschichte Schwyz startete im Herbst 2022. Die Sanierungsarbeiten sollen 2025 beginnen. − Digitales im Museum (SNM): Das SNM leitete 2021 einen umfassenden digitalen Transformationsprozess ein. In den Bereichen Sammlung, Verwaltung und Kunden- beziehung konnte seither ein solides Fundament für die Weiterführung des digitalen
Wandels gelegt werden. Mit Hilfe einer visualisierten IT-Architektur konnte das Po- tential bei den Gästekontakt- und Verkaufspunkten aufgezeigt werden, Dienstleis- tungen für das Publikum schrittweise verbessert und interne Prozesse medienbruch- frei automatisiert werden. Für 2024 ist die Einführung eines neuen workflowbasier- ten, plattformunabhängigen, nutzerfreundlicheren und ressourcenoptimierten Sammlungsmanagementsystems geplant. Mit der Schaffung des Geschäftsleitungs- bereichs «Digitale Transformation und Innovation» wurde die organisatorische Grundlage gelegt für die Umsetzung von mittel- und langfristigen Projekten im Be- reich der digitalen Transformation des SNM.
3.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des
Bundesrates Die vorliegende Botschaft ist in der Botschaft 40 über die Legislaturplanung 2024–2027 ange- kündigt. Sie ist mit folgenden Strategien des Bundesrates abgestimmt: − Strategie «Digitale Schweiz» vom 5. September 2018 41; − Interdepartementale Strategie zur Baukultur vom 26. Februar 2020 42; − Strategie zum Schutz des gefährdeten Kulturerbes vom 8. März 2019 43; − Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 vom 23. Juni 2021 44.
3.5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Mit der vorliegenden Botschaft werden folgende parlamentarischen Vorstösse zur Abschrei- bung beantragt: [Ergänzung erfolgt nach der Vernehmlassung gestützt auf den Arbeitsstand namentlich der Motionen 19.3627 Streiff-Feller, 22.3023 WBK-N, 21.4403 Pult und 20.3930 WBK-S].
4 Ergebnis der Vernehmlassung
[…].
5 Fördermassnahmen
Die Fördermassnahmen des Bundes richten sich nach den Grundprinzipien von Subsidiarität, Zusammenarbeit und der Förderung von Vielfalt und des Zugangs zur Kultur. Das Prinzip der
40 Abrufbar unter: www.bk.admin.ch > Dokumentation > Führungsunterstützung > Legislaturpla- nung. 41 Abrufbar unter: www.bakom.admin.ch > Digitale Schweiz und > Internet Digitale Schweiz. 42 Abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Kulturerbe > Baukultur > Strategie Baukultur.
43 Abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Aktuelles > Aktuelles 2019.
44 Abrufbar unter: www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie und Berichterstattung > Strategie Nachhaltige Entwicklung.
Subsidiarität ergibt sich aus der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung zwischen den staat- lichen Akteuren, die in der Kulturbotschaft 2012–2015 umfassend dargestellt wurde. 45 Die Kulturförderung des Bundes verfolgt folgende Ziele: den Zusammenhalt und die kultu- relle Vielfalt in der Schweiz zu stärken; ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Kultur- angebot zu fördern; günstige Rahmenbedingungen für Kulturschaffende sowie für kulturelle Institutionen und Organisationen zu schaffen; der Bevölkerung den Zugang zur Kultur zu er- möglichen und zu erleichtern; sowie das schweizerische Kulturschaffen im Ausland bekannt zu machen (vgl. Art. 3 KFG). Bei der Festlegung seiner kulturpolitischen Schwerpunkte ist der Bund verpflichtet, mit den Kantonen, Städten und Gemeinden zusammenzuarbeiten (Art. 5 KFG). Er unterstützt grund- sätzlich nur Projekte, Institutionen und Organisationen von gesamtschweizerischem Interesse (Art. 6 KFG) und priorisiert Projekte, die einen besonderen Beitrag zur kulturellen und sprach- lichen Vielfalt leisten oder der Bevölkerung einen breiten Zugang zur Kultur ermöglichen (Art. 8 KFG). Die Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz sind immer öfter von überregionaler Bedeutung und betreffen vermehrt alle Staatsebenen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsberei- chen (vgl. Ziff. 2). Daraus ergibt sich der Bedarf nach mehr Kooperation und Koordination (vgl. Ziff. 3.1.1). Auf der Basis der identifizierten Herausforderungen und Ziele für die Kul- turpolitik in der Förderperiode 2025 – 2028 hat der Bund seine bestehenden Fördermassnah- men überprüft und wo nötig angepasst. Die folgenden Kapitel beschreiben pro Sparte bzw. Förderbereich die Ausganglage und erläu- tern die vorgesehenen Anpassungen. Dabei kann es sich um Weiterentwicklungen bestehender Massnahmen oder um neue Massnahmen handeln, welche im Rahmen des beantragten Finanz- volumens der Kulturbotschaft 2025–2028 umgesetzt werden.
5.1 Professionelles Kulturschaffen im Allgemeinen
5.1.1 Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden
Ausgangslage Die Herausforderungen in Bezug auf die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden sind vorge- hend unter dem Handlungsfeld «Kultur als Arbeitswelt» (vgl. Ziff. 2.1) erwähnt. Eine vertie- fende Darstellung der Problematik findet sich im Bericht «Die Soziale Sicherheit der Kultur- schaffenden in der Schweiz» vom 9. Juni 2023 in Erfüllung des Postulates 21.3281 Maret («Wie steht es um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz?»). 46 Dem Be- richt lässt sich unter anderem entnehmen, dass die Anzahl aller Erwerbstätigen im Kultursek- tor zwischen 2010 und 2020 zunahm. Gleichzeitig stieg die Teilzeiterwerbstätigkeit über- durchschnittlich stark an. Zudem sind die befristete Anstellung, die Mehrfachbeschäftigung und die selbständige Erwerbstätigkeit im Kultursektor stärker verbreitet als in der Gesamtwirt- schaft. Das Einkommen der Kulturschaffenden liegt unter dem Durchschnittseinkommen (Mittelwert) in der Gesamtwirtschaft.
45 BBl 2011 2983
46 Abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Themen > Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kultur- schaffenden.
Bei Kulturschaffenden bestehen oft erhebliche Lücken in der Altersvorsorge, namentlich in der zweiten Säule. Einerseits sind die Lücken in der beruflichen Vorsorge aufgrund der aktu- ellen Regelung von Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug systembedingt. Andererseits hängen die Lücken – vor allem bei den Selbständigerwerbenden – auch mit der Einkommens- situation zusammen, die gemäss Umfragen oftmals keine genügende berufliche Vorsorge er- laubt. Zudem sind viele Selbständigerwerbende im Kultursektor nur unzureichend gegen Ver- dienstausfall bei Unfall und Krankheit abgesichert. In verschiedenen Studien haben Kulturverbände und weitere Kulturakteure in den letzten Jah- ren Verbesserungsvorschläge zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden gemacht. Anpassungen in der Periode 2025–2028 Der Bericht «Die Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz» vom 9. Juni 2023 bewertet die nach Einschätzung des Bundesrates wichtigsten Verbesserungsvorschläge der Kulturverbände und weiterer Kulturakteure. Der Bericht kündigt konkrete Massnahmen an: Beratungs- und Dienstleistungsstelle für Kulturschaffende Der Bund (Bundesamt für Sozialversicherungen BSV und BAK) klärt mit den Kulturverbän- den ab, ob ein Bedarf nach einem gesamtschweizerischen Angebot besteht, das insbesondere die Erledigung der administrativen Aufgaben in Zusammenhang mit den Sozialversicherun- gen erleichtert. Diese Beratung- und Dienstleistungsstelle würde die Kulturschaffenden in Be- zug auf sozialrechtliche Fragen – insbesondere betreffend Statusfragen – beraten, einen Per- sonalverleih anbieten und die Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern übernehmen. Der Bund ist bereit, die Kulturverbände bei der Schaffung eines solchen Angebots fachlich (BSV) und allenfalls finanziell (BAK) zu unterstützen. Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Amateurvereine und kleine Kulturorganisationen Der Bund (BSV und BAK) lotet zusammen mit den Ausgleichskassen und den Kulturverbän- den aus, wie das vereinfachte Abrechnungsverfahren gemäss Bundesgesetz über die Bekämp- fung der Schwarzarbeit (BGSA) 47 im Kultursektor besser bekanntgemacht werden kann. Verbesserungen in der Altersvorsorge und der freiwilligen Unfallversicherung − Der Bund (Bundesrat) ergänzt punktuell den Arbeitgeberkatalog von Artikel 34d Absatz 2 AHVV. − Der Bund (BAK) wird die Gründung einer Vorsorgesammeleinrichtung für alle Kul- turschaffenden mit den Kulturverbänden erneut thematisieren. − Der Bund (Bundesamt für Gesundheit) prüft eine Absenkung der Eintrittsschwelle zur freiwilligen Unfallversicherung für Selbständigerwerbende (allfällige Änderung von Art. 138 UVV). − In Ergänzung zu den Massnahmen des Bundes prüfen die Kantone und Städte der- zeit gestützt auf eine Empfehlung des Nationalen Kulturdialogs vom 10. Mai 2021 Verbesserungen in Bezug auf die Finanzierung von Beiträgen an die berufliche Vor- sorge ihrer Finanzhilfeempfänger. Vereinfachung der Beantragung des Selbständigenstatus Der Bund (BSV) erarbeitet gemeinsam mit den Ausgleichskassen eine Webapplikation, wel- che die Beantragung des Selbständigenstatus vereinfachen soll. Zudem überprüft es die «Weg-
47 SR 822.41
leitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML)» in Bezug auf die Be- handlung der Entschädigung von Kulturschaffenden und passt diese soweit notwendig an, um den Besonderheiten der Beschäftigungsverhältnisse im Kultursektor bestmöglich Rechnung zu tragen. Angemessene Entlöhnung der Kulturschaffenden − Der Bund (BAK und Pro Helvetia) stellt bei der Beurteilung von Fördergesuchen sicher, dass in diesen eine angemessene Entschädigung der Kulturschaffenden vor- gesehen wird. Für professionelle Kulturschaffende dienen die Empfehlungen der na- tionalen Branchenverbände zu Gagen und Honoraren als Anhaltspunkt in Bezug auf die Angemessenheit. Abweichungen sind in sachlich begründeten Fällen (z. B. Nachwuchs) möglich. Der Bund tritt nicht auf das Gesuch ein, falls die Angemes- senheit der Entschädigung verfehlt wird. − Der Bund (BAK) begünstigt den digitalen und zentralisierten Zugang zu den Emp- fehlungen der nationalen Branchenverbände betreffend Gagen und Honoraren sowie zu weiteren Informationen, welche die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden be- treffen. − Der Bund (BAK) wird die weitere Entwicklung der globalen Streamingplattformen in Bezug auf ihre Entschädigungsmodelle für Künstlerinnen und Künstler aufmerk- sam weiterverfolgen (vgl. Antwort des Bundesrates vom 12. Mai 2021 auf das Pos- tulat 21.3061 Hurni). Der Bund setzt sich für angemessene Rahmenbedingungen in diesem Kontext ein. Berücksichtigung des ganzen Wertschöpfungsprozesses in der Kulturförderung Der Bund (BAK und Pro Helvetia) gewichtet die der Produktion vor- und nachgelagerten Etappen der Wertschöpfung in der Förderung zukünftig stärker. Mit einer Berücksichtigung vorgelagerten (Recherche und Entwicklung) und nachgelagerten (Promotion, Diffusion und Vermittlung) Arbeitsphasen wird der künstlerischen Arbeit Rechnung getragen und die Mög- lichkeiten ihrer Entlöhnung erweitert.
5.1.2 Organisationen professioneller Kulturschaffender
Ausgangslage Die Organisationen professioneller Kulturschaffender sind ein unentbehrliches Bindeglied zwischen dem professionellen Kulturschaffen und der öffentlichen Hand. Sie nehmen an der Ausarbeitung kulturpolitischer Strategien und Massnahmen teil und leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen professioneller Kulturschaffender. In der Förderperiode 2021–2024 wurden auf der Grundlage einer Ausschreibung Leistungs- vereinbarungen mit zwölf national tätigen Verbänden abgeschlossen, die professionelle Kul- turschaffende aus den Bereichen Kunst, Tanz, Design, Film, Literatur, interaktive Medien, Musik und Theater vertreten. Die Verbände sind eng mit ihrer Sparte verbunden, vertreten deren Interessen und geben insbesondere Empfehlungen für eine angemessenen Entlöhnung in ihrer Sparte ab.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 In der Förderperiode 2025 – 2028 soll die Unterstützung der nationalen Organisationen pro- fessioneller Kulturschaffenden fortgeführt werden. Um zur Verbesserung der Rahmenbedin- gungen für das professionelle Kulturschaffen in der Schweiz beizutragen, wird das BAK zu- dem gestützt auf eine Bedürfnisanalyse folgende Anpassungen vornehmen: − Aufbau von Fachkompetenzen und Beratung zu transversalen Arbeitsthemen: Aus- schreibung von Finanzhilfen für den Aufbau von Fachkompetenzen und speziali- sierten Dienstleistungen zu Arbeitsthemen, bei welchen eine Beratung professionel- ler Kulturschaffender effizient und zielführend ist.
5.1.3 Verbreitung, Promotion und Kulturaustausch im Ausland
Ausgangslage Das BAK und Swissfilms unterstützen die internationale Verbreitung von Werken aus dem Bereich Film, Pro Helvetia jene von Werken aus allen anderen Kunstsparten sowie Schweizer Auftritte an bedeutenden internationalen Veranstaltungen wie der Kunst- und Architekturbi- ennale von Venedig oder an Buchmessen. Wo es die Inhalte und Ziele erlauben, arbeiten dabei das BAK und Pro Helvetia mit dem Aussenstellennetz des EDA zusammen. Das vorliegende Kapitel fokussiert auf die Tätigkeiten von Pro Helvetia (ergänzend zu den Hinweisen in
Ziff. 5.2.1 bis 5.2.6).
Internationale Kulturverbreitung und Kulturaustausch verfolgen unterschiedliche Ziele und Methoden und bedingen Fördermassnahmen, die sich gegenseitig ergänzen: – Verbreitung von Schweizer Kunst und Kultur: Ziel ist die künstlerische Laufbahnför- derung von Schweizer Kulturschaffenden im internationalen Kulturbetrieb und deren Vernetzung und Etablierung im internationalen Kontext. Der Bund fördert die Ver- breitung im Ausland mit verschiedenen Massnahmen. – Internationaler Kulturaustausch: Austauschprojekte zwischen Kulturschaffenden verschiedener Kulturen berücksichtigen den jeweiligen kultur- oder gesellschaftspo- litischen Kontext. Sie bedingen aufgrund struktureller Ungleichheiten mittel- und langfristige Aufbauarbeit und müssen gezielt initiiert und begleitet werden. Für die internationale Kulturverbreitung und den Kulturaustausch nutzt Pro Helvetia verschie- dene Instrumente: – Projektbeiträge: Dazu gehören u.a. Beiträge für öffentliche Präsentationen (Ausstel- lungen, Gastspiele, Tourneen, Festivals, Konzertreihen, Lesereisen), Auftritte an Plattformen, literarische Übersetzungen und Formen des Wissensaustauschs. – Promotionsmassnahmen: Dazu gehören u.a. öffentliche Präsentationen, die sich an internationale Veranstalter richten, Präsenzen an fachspezifischen Messen und Ver- netzungsanlässen, Finanzierung von Schweizer Länderauftritten, Bereitstellung von Informations- und Promotionsmaterialien. – Aussenstellen im Ausland: Pro Helvetia betreibt ein Netz von Aussenstellen (vgl. Ziff. 3.2.2), um die Präsenz von Schweizer Kunstschaffenden bei wichtigen interna- tionalen Anlässen und den Austausch mit lokalen Kulturinstitutionen (Festivals, Kunsträume, Konzerthallen, Museen, Theater usw.) zu fördern. Die Aussenstellen
pflegen den Kontakt zu lokalen Partnern und Kulturinstitutionen, wirken als Vermitt- ler vor Ort und in den jeweiligen Regionen und bieten Residenz-, Recherche- und Austauschprogramme an für Kunst- und Kulturschaffenden aus der Schweiz.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 Neben den in den Spartenkapiteln erwähnten Massnahmen sind folgende übergreifende An- passungen vorgesehen: Verbreitung und Promotion Um das Interesse an Kunst- und Kulturschaffenden aus der Schweiz im Ausland aufrecht zu erhalten und diese im internationalen Vergleich sichtbar und konkurrenzfähig zu halten, sollen Einladungen von internationalen Programmverantwortlichen, Kuratorinnen und Kuratoren, Verlegerinnen und Verlegern usw. intensiviert werden. Durch diese Einladungen können zu- dem schweizerische Kulturinstitutionen und Festivals ihre internationale Bedeutung sicher- stellen und ausbauen. Die in den letzten Jahren erfolgreich aufgebauten Präsenzen von Kunst- und Kulturschaffenden aus der Schweiz an internationalen Messen, Festivals und Konferenzen werden an die Entwicklungen des internationalen Kulturbetriebs angepasst und bei Bedarf auf neue Regionen und Themenfelder ausgeweitet. Dabei wird prioritär die Präsenz an jenen Platt- formen gefördert, an denen international renommierte Multiplikatoren (Programmverantwort- liche, Festivalleitende etc.) erreicht werden können. Online-Plattformen, welche für die inter- nationale Verbreitung an Bedeutung gewinnen, werden angemessen berücksichtigt, zudem wird ein Fokus auf kollaborative und prozessorientierte künstlerische Praktiken gelegt. Erschliessung neuer Märkte und Förderung des kulturellen Austauschs Pro Helvetia wird prüfen, wie die bestehenden Netzwerke in den Aussenstellenregionen durch Dezentralisierung der Strukturen und Aktivitäten gestärkt werden können. Für bestimmte Re- gionen wird die Etablierung eines Anker-Modells geprüft, das Kunstschaffenden aus der Schweiz an attraktiven Orten den Zugang zu neuen Kontexten und Märkten ermöglichen soll. Des Weiteren prüft Pro Helvetia Möglichkeiten, den Kunstschaffenden Zugang zu miteinan- der verbundenen regionalen Netzwerken zu bieten, um dadurch multilaterale Promotions- und Austauschmöglichkeiten zu erhalten. Um die Einbindung von Künstlerinnen und Künstlern aus der Schweiz in internationale Netzwerke zu fördern, sollen entsprechende Kooperations- projekte, insbesondere in Europa, unterstützt werden. Residenzen und Recherchereisen Damit die Förderangebote für Residenzen und Recherchereisen auch künftig den Zielen und Bedürfnissen der Kunstschaffenden aus der Schweiz gerecht werden, sollen zusätzliche kul- turelle Räume erschlossen werden. Daher werden die Angebote geografisch über die Regionen der Verbindungsbüros hinaus weiter ausgeweitet und flexibilisiert. Zudem soll eine Intensi- vierung der zugehörigen Coachingangebote gezielte Verbindungen zwischen den Kunstschaf- fenden und den jeweiligen Kulturszenen ermöglichen.
5.1.4 Schweizer Kulturpreise
Ausgangslage Der Bund vergibt bereits seit 1899 Kunst- und seit 1917 Designstipendien. Sie wurden in den 2000er-Jahren in Preise umgewandelt. Es handelt sich um eine der ersten Massnahmen des Bundes zur Förderung des vielfältigen Kulturschaffens in der Schweiz. Aufbauend auf dieser mehr als hundertjährigen Erfahrung beauftragte das Parlament den Bundesrat, die Preise des
Bundes auch auf die Sparten Literatur, darstellende Kunst, Musik und Buchgestaltung auszu- weiten. Es gibt zwei Arten von Preisen: Die Schweizer Kulturpreise zeichnen Werke oder eine her- ausragende Einzelleistung aus; die Schweizer Grand Prix würdigen jeweils die gesamte Lauf- bahn der Preisträgerinnen und Preisträger. Die Preisverleihungen finden über das Jahr verteilt im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen statt, die in der Regel in bereits bestehende For- mate integriert werden. Die Preise stehen sowohl in der Schweiz als auch im Ausland für die Qualität der ausgezeichneten Kulturschaffenden und ihrer Werke. Neben der finanziellen Un- terstützung, die sie bieten, sind die Schweizer Kulturpreise somit eine offizielle Anerkennung, die zur Geltung und Wertschätzung der Kulturschaffenden und ihrer Arbeit beiträgt. Mit den Schweizer Kulturpreisen konnte seit 2012 ein Netzwerk von Partnerschaften geknüpft werden, das zur Förderung der Preisträgerinnen und Preisträger beiträgt und ihre Sichtbarkeit stärkt: Die Verleihungen der Schweizer Kunst- und Designpreise finden im Rahmen der inter- nationalen Messe Art Basel statt und werden von zwei Ausstellungen mit Werken der Finalis- tinnen und Finalisten begleitet; die Schweizer Literaturpreise werden während der Solothur- ner Literaturtage verliehen; die Verleihung der Schweizer Musikpreise findet im Rahmen von Festivals in verschiedenen Regionen statt; die Schweizer Preise Darstellende Künste werden jedes Jahr an einem anderen Ort verliehen, wobei das BAK mit der Schweizerischen Gesell- schaft für Theaterkultur (SGTK), dem Schweizer Theatertreffen, der Schweizer Künstlerbörse und dem Tanzfest zusammenarbeitet. Alle Kulturpreise werden von verschiedenen Promo- tions- und Kommunikationsmassnahmen für die Preisträgerinnen und Preisträger begleitet (Publikationen, Ausstellungen, Filme, Social Media usw.). Im Weiteren sind einzelne Preise mit Vermittlungsmassnahmen verbunden (z. B. Lesetouren bei den Schweizer Literaturpreisen, Auftritte an Partnerveranstaltungen). Die Promotion und Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland ist eine Kernaufgabe der Pro Helvetia (vgl. Ziff. 3.2.2). Pro Helvetia setzt sich deshalb im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Promotion und Verbreitung der Schweizer Kulturpreise im Ausland ein. Die vom Bundesrat ernannten Eidgenössischen Kommissionen für Kunst und Design sowie die vom EDI ernannten Eidgenössischen Jurys für Literatur, Tanz, Theater und Musik beraten das BAK bei der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger und geben ihre Empfehlungen zur Vergabe der Preise ab. Die Schweizer Preise werden hauptsächlich im Wettbewerbsver- fahren verliehen, während die Gewinnerinnen und Gewinner der Grand Prix von den eidge- nössischen Kommissionen und Jurys empfohlen werden.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 Die aktuellen Massnahmen und Konzepte sind das Ergebnis von Anpassungen, die in den vergangenen Jahren sukzessive vorgenommen wurden. Das Dispositiv und seine Wirksamkeit sollen evaluiert werden, insbesondere im Hinblick auf: – eine bessere nationale und internationale Promotion und Vermittlung der Preisträge- rinnen und Preisträger; – die Verankerung der Schweizer Kulturpreise bei einem breiteren Publikum; – die Stärkung des Austauschs zwischen den Sprachregionen.
5.2 Förderbereiche und Sparten
5.2.1 Spartenübergreifende Schwerpunkte und Kunstvermittlung
Ausgangslage Pro Helvetia fördert spartenübergreifende Kunst- und Kulturformen, insbesondere an den Schnittstellen zwischen Kunst und neuen Technologien. Unterstützt werden zudem sparten- übergreifende Projekte, die neue Wege suchen, um die Rolle von Kunst und Kultur in der Gesellschaft zu reflektieren. Thematische Schwerpunkte Mit spezifischen Förder- und Rechercheprogrammen trägt Pro Helvetia dazu bei, wesentliche kulturelle Entwicklungen und Herausforderungen zu identifizieren und entsprechende Mass- nahmen zu entwickeln, um Impulse und Raum für Innovation zu schaffen. In der Periode 2021–2024 wurde die Zusammenarbeit an der Schnittstelle zwischen Kunst, Wissenschaft und Technologie systematisch gefördert. Daraus sind neuartige Kooperationen (CERN, Swiss Po- lar Institute) entstanden, die den dauerhaften Austausch und neue Herangehensweisen an ge- sellschaftliche Herausforderungen ermöglichen. Für aktuelle Herausforderungen wie Klima- wandel oder digitale Transformation sind spartenübergreifende Ansätze und innovative Ko- operationen zentral, da die Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten ausserhalb der Kunst ein grosses Potential bietet für längerfristige Transformation (vgl. Ziff. 2.4 und 2.5). Kunstvermittlung In der Periode 2021–2024 wurde die Förderung der Kunstvermittlung inhaltlich erweitert mit dem Ziel, eine verstärkte Förderung der kritischen Reflexion über das zeitgenössische und spartenübergreifende Kunstschaffen zu etablieren. Unterstützt werden innovative Projekte, welche die kritische Reflexion über künstlerische Produktionen stärken und dabei die Bedeu- tung digitaler und hybrider Formate berücksichtigen.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 Thematische Schwerpunkte Die Förderung von Projekten an der Schnittstelle zwischen Kunst, Wissenschaft und Techno- logie wird mit besonderer Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit und der digitalen Transformation des Kulturbetriebs vertieft. Pro Helvetia unterstützt dabei insbesondere neue Kollaborationsformen mit Expertinnen und Experten aus kunstfremden Bereichen, den spar- tengreifenden Wissenstransfer sowie nachhaltige Kreations- und Produktionsformen. So un- terstützt Pro Helvetia Kulturbetriebe mit Coachings und Wissenstransfer von Diversitätsex- pertinnen mit dem Ziel, die Chancengleichheit und Diversität im Kulturbetrieb zu erhöhen. Kunstvermittlung In der Periode 2025–2028 wird die Förderung der kritischen Reflexion über das zeitgenössi- sche Kunstschaffen weiterentwickelt, mit einem Fokus auf den Einbezug unterschiedlicher Publikumssegmente sowie neue digitale Technologien, Kommunikations- und Vermittlungs- formen.
5.2.2 Visuelle Künste
Die Schweiz verfügt über eine Vielfalt von international erfolgreichen Künstlerinnen und Künstlern sowie bedeutenden Institutionen, Kunsträumen und Festivals, die zeitgenössischer Kunst eine Plattform bieten. Pro Helvetia unterstützt im Bereich der visuellen Künste Projekte
in den Disziplinen bildende Kunst, Fotografie, Medienkunst, Performance, Video und Archi- tektur. Förderung des künstlerischen Schaffens Die zeitgenössische Fotografie ist in einem starken Wandel begriffen. Neben der traditionellen Fotografie etablieren sich neue fotografische Formen. Die Förderung muss darum umfassend konzipiert sein und die professionelle Entwicklung und Vernetzung der Szene ermöglichen und einen stärkeren Austausch sowohl innerhalb der Schweiz als auch international ermögli- chen. Die Fotografie-Förderung der Stiftung unterstützt das zeitgenössische Schaffen in all seinen inhaltlichen und ästhetischen Facetten (künstlerische, dokumentarische und ange- wandte Fotografie) in analoger oder digitaler Form. Um die kreative Praxis im Bereich der Architektur und den Diskurs über Architektur und deren gesellschaftliche Relevanz zu stärken, bedarf es einer Förderung von Architekturschaffenden, die auf theoretischer oder praktischer Ebene zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der zeitgenössischen Architektur beitragen. Professionalisierung und digitale Transformation In den letzten Jahren hat der technologische Wandel zahlreiche Möglichkeiten für neue Prä- sentationsformen und Produktionsweisen in den visuellen Künsten eröffnet – zugleich haben sich Präsentationsstrukturen gewandelt (z.B. virtuelle Kunsträume). Um die Teilhabe von Künstlerinnen und Künstlern unterschiedlicher Generationen an diesen Veränderungen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Kunstszene insgesamt sicherzustellen, soll die Vermittlung und Aneignung neuer Kompetenzen unterstützt werden. Arbeitsbedingungen Obwohl in den letzten Jahren in der Schweiz zur Frage der angemessenen Entschädigung von Kunstschaffenden ein Bewusstseins- und Paradigmenwandel stattgefunden hat, gibt es weiter- hin Handlungsbedarf: uneinheitliche und fluktuierende Ausstellungshonorare, mangelnde Entlohnung der Phasen der Werkherstellung, ungenügende Kenntnis der spartenspezifischen Empfehlungen zur angemessenen Entschädigung. Diversität und Chancengleichheit Die von Pro Helvetia in Auftrag gegebene Vorstudie zu den Geschlechterverhältnissen im Schweizer Kulturbetrieb zeigte in Hinblick auf die Repräsentation der Geschlechter in den visuellen Künsten deutliche Unterschiede: Weibliche Kunstschaffende sind eindeutig unterre- präsentiert, und zwar sowohl in Gruppenausstellungen (knapp weniger als ein Drittel) als auch in Einzelausstellungen (nur ein Viertel). 48 Anpassungen in der Periode 2025–2028 Förderung des künstlerischen Schaffens Die Fotografie-Förderung wird gestärkt und strategisch neu ausgerichtet, um den aktuellen Veränderungen und Definitionen im Bereich Fotografie gerecht werden: Neben den klassi- schen Publikations- und Ausstellungsformaten soll auch die Teilnahme an neuartigen, teil- weise rein digitalen Projekten unterstützt werden. Zudem werden Massnahmen eingeführt, die speziell auf die Professionalisierung und den Erwerb neuer Kompetenzen für Fotografinnen und Fotografen abzielen (z.B. Portfolio Reviews, Mentoring-Formate). Die Architekturförderung von Pro Helvetia unterstützt ergänzend zu den Fördermassnahmen des BAK im Rahmen der Baukultur die kritische Auseinandersetzung mit Architektur und
48 Universität Basel, Zentrum Gender Studies: Geschlechterverhältnisse im Schweizer Kulturbetrieb, Basel 2021.
fokussiert dabei auf zwei Tätigkeitsfelder: einerseits die kritische Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Architektur und ihrer gesellschaftlichen Funktion (z.B. in Ausstellungen, Veranstaltungen oder Publikationen), andererseits Rechercheprojekte von Architekturschaf- fenden mit nicht-kommerziellem, prototypischem Charakter, insbesondere in den beiden The- menfeldern Nachhaltigkeit und Chancengleichheit. Professionalisierung und digitale Transformation Pro Helvetia wird die künstlerische Professionalisierung und Weiterentwicklung der Kunst- schaffenden durch Mentoring- und Coachingprogramme fördern und so den Aufbau und die Vertiefung von notwendigen Kompetenzen für neue Präsentationsformen und Produktions- weisen ermöglichen. Dabei sollen Kunstschaffende mit spezialisierten Partnern und Organi- sationen – auch ausserhalb des Kultursektors – zusammengebracht werden. Arbeitsbedingungen Ab 2025 wird Pro Helvetia im Rahmen der Behandlung von Gesuchen verlangen, dass die Richtlinien der Branchenverbände zur Entschädigung von Kunstschaffenden angewendet wer- den. Begründete Ausnahmen etwa für den Nachwuchsbereich und für Kleinproduktionen sind möglich. Diversität und Chancengleichheit Pro Helvetia wird in der Projektförderung zur Sichtbarkeit der Arbeit von Kunstschaffenden bisher unterrepräsentierter gesellschaftlicher Gruppen beitragen. Darüber hinaus werden die Fördermassnahmen auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit in Bezug auf unterschiedliche künstlerische Karriereverläufe überprüft.
5.2.3 Design inklusive Game Design
Ausgangslage Seit 2021 ist die Förderung von professionellem zeitgenössischem Design und Game Design fest im Förderportfolio von Pro Helvetia integriert. Die Stiftung unterstützt die Entstehung neuer Projekte sowie die Promotion und Verbreitung ausserhalb der Schweiz.in allen Berei- chen des professionellen Designschaffens (Textil-, Mode-, Industrie-, Produkt-, Service-, Gra- fik- und Game Design). Förderung des kreativen Schaffens Das Game Design hat sich als relevanter Teil der Kreativwirtschaft etabliert, geprägt von einer Diversifizierung der Angebote und der Etablierung von Nischenmärkten. Die Entwicklung von Computerspielen ist zeit- und kostenintensiv, vergleichbar mit der Filmproduktion, da sie sich arbeitsteilig zwischen verschiedenen kreativen und technischen Fachberufen abspielt. Da Pro Helvetia im Bereich Design und Games die einzige öffentliche Förderinstanz mit fest institutionalisierter Unterstützung ist, sind Studios darauf angewiesen, ihre Finanzierung zu einem grossen Teil über Partner aus der Industrie zu sichern. Neben der direkten Projektun- terstützung legt die Stiftung deshalb einen Fokus auf Marktzugang und die Präsenz an Messen und Festivals, um den Studios die Vernetzung mit Industriepartnern zu ermöglichen. Austausch im Inland Begleitmassnahmen wie Coaching und Mentoring tragen zur Professionalisierung und Ent- wicklung von unternehmerischen Fähigkeiten der Kreativen bei, welche diese zur Umsetzung ihrer Projekte benötigen.
Austausch- und Vernetzungsformate tragen zum Wissenstransfer (z.B. hinsichtlich Rechtsfra- gen) zwischen erfahrenen und jungen Kreativen und somit zur Steigerung der Qualität von Inhalten und Produktion bei. Im Bereich Design, wo es in der Schweiz neben den jungen Designstudios auch etablierte Designhersteller gibt, soll der Austausch zwischen den Akteuren systematisiert werden, um neue Zusammenarbeitsmodelle zu ermöglichen. Wichtig bleibt die Unterstützung der Präsenz an Messen und Fachtagungen in der Schweiz. Internationale Promotion Die Schweiz hat im Ausland einen ausgezeichneten Ruf im Bereich von Design, neu auch im Game Design. In den kompetitiven internationalen Märkten muss die Sichtbarkeit von Schweizer Design und Game Design entsprechend gefördert werden. Die Präsenz an bedeu- tenden Plattformen ist dabei für die Kreativen von entscheidender Bedeutung. Zielgerichtete Vernetzungsaktivitäten (Matchmaking) mit der internationalen Industrie ermöglichen Partner- schaften, die den Schweizer Kreativen helfen, ihre Produkte erfolgreich zu realisieren und zu verbreiten. Sowohl im Games- wie auch im Designbereich gibt es eine verstärkte Nachfrage von auslän- dischen Herstellern und Verlegern nach Recherchereisen in die Schweiz, um Studios und Kre- ative kennen zu lernen. Eine wesentliche Herausforderung für Entwicklerinnen und Designer bleibt der fehlende Zu- gang zum europäischen Förderprogramm «Creative Europe» und seinem Teilprogramm «ME- DIA», was die Möglichkeiten für europäische Koproduktionen einschränkt (vgl. Ziff. 5.6.3). Chancengleichheit und Nachhaltigkeit Obwohl die Game Industrie bei der Gleichstellung der Geschlechter Fortschritte macht, bleibt gemäss Erhebungen der Non-Profit-Organisation «Women in Games» der Anteil an Frauen niedrig (weltweit 24% der Beschäftigten im Jahr 2019, in der Schweiz zeigt sich ein ähnliches Bild). 49 Hier gibt es entsprechenden Handlungsbedarf. Das Designschaffen nimmt sich zunehmend Querschnittsthemen wie Nachhaltigkeit an und sucht vermehrt gesellschaftliche Wirkung. Immer mehr junge Design Studios entwickeln in- novative Projekte mit gesellschaftlich relevanten Lösungsansätzen, welche rechercheintensiv sind und nach angemessener Förderung rufen.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 Förderung des kreativen Schaffens Im Bereich Game Design sollen die Produktionsbeiträge erhöht werden. Damit soll die Finan- zierung der einzelnen Projekte verbessert und eine Beteiligung industrieller Partner angeregt werden. Diese Massnahme bedingt eine höhere Selektivität in der Förderung. Austausch im Inland Um die Entwicklung der Szene dauerhaft zu unterstützen, ist eine Förderung von Vernetzungs- aktivitäten zwischen Industrie und Designschaffenden sowie Entwicklern und Entwicklerin- nen unerlässlich. Dafür müssen entsprechende Formate wie Peer-to-Peer Meetings oder Game Jams verstärkt werden.
49 Marie-Claire Isaaman & Sharon Tolaini-Sage, The Women in Games Guide: Building a Fair Play- ing Field, Women in Games, 2022.
Zur Förderung von Wissensaufbau und Professionalisierung werden Coaching- und Mento- ringprogrammen als fester Bestandteil in das Fördermodell integriert (Weiterentwicklung von Formaten wie «SwissGames Showcase» und «Design Empowerment»). Internationale Promotion Neben der Sicherung von wichtigen Plattformpräsenzen sollen neu auch Partnerschaften mit europäischen Akteuren etabliert werden, mit dem Ziel, eine bessere Vernetzung und den Zu- gang zu europäischen Koproduktionsmodellen zu ermöglichen. Zudem sollen Rechercherei- sen internationaler Produktions- und Herstellungsfirmen unterstützt werden, um den direkten Zugang zu Studios mit internationalem Potential zu vereinfachen. Chancengleichheit und Nachhaltigkeit Pro Helvetia wird ihre Fördermassnahmen im Bereich Design mit Fokus auf gesellschaftlich relevante Fragestellungen weiter akzentuieren und nachhaltige Produktionsformen verstärkt unterstützen. Im Bereich des Game Designs werden spezifische Mentoring- und Networking- Angebote zur Förderung von Frauen in der Branche ausgebaut.
5.2.4 Darstellende Künste
Ausgangslage Pro Helvetia unterstützt im Bereich der Darstellenden Künste die Schaffung von Werken der freien Szene und deren Verbreitung und Promotion im In- und Ausland, ihre Übersetzung und Übertitelung sowie die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure aus der Schweiz mit natio- nalen und internationalen Veranstaltern und Koproduktionspartnern. Förderung des künstlerischen Schaffens – prozessorientierte Förderung Eine zentrale Herausforderung für die Akteure der darstellenden Künste besteht darin, dass die öffentliche Förderung primär auf die Produktion von neuen Werken fokussiert, hingegen die vor- oder nachbereitenden Arbeitsschritte wie Recherche und Auswertung vernachläs- sigt. 50. Die negativen Folgen dieser vorwiegend output-orientierten Förderpolitik bestehen da- rin, dass viele geförderte Stücke nur wenig gespielt werden, kaum Publikum erreichen und damit wenig ökonomische Rückwirkung erzielen. Nur wenige Gruppen schaffen es, ein er- folgreiches Repertoire aufzubauen und ihre Stücke nach der Premiere weiter auszuwerten – unter anderem auch, weil sie sich aus finanziellen Gründen stets auf die nächste Produktion konzentrieren müssen. Die künstlerische Weiterentwicklung leidet, weil die Zeit für Recher- chen und die Auseinandersetzung mit dem Publikum fehlt. Verbreitung und Promotion im Inland Die mangelnde Verbreitung von Stücken innerhalb der Schweiz ist als Herausforderung von Bund, Kantonen und Städten erkannt. 51 Bei der Entwicklung von Lösungen geht es vor allem darum, die Verbreitungsförderung systematisch mit der Produktionsförderung zu verbinden, was eine Koordination zwischen und innerhalb der verschiedenen Ebenen der Kulturförderung bedingt.
50 Nationaler Kulturdialog (Hg.), Tanzförderung in der Schweiz. Panorama 2017, Bern 2021; oder Mathias Rota, Le système des arts de la scène de Suisse Romande, Une contribution à l’espace cul- turel romand, 2022. 51 Arbeitsgruppe Diffusion und Promotion der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten der Nordwestschweiz, Diffusion & Promotion: Grundlagen, Herausforderungen und Stossrichtungen, 2021.
Verbreitung und Promotion im Ausland Auf internationaler Ebene stellen sich Fragen der ästhetischen Vielfalt und der ökologischen Nachhaltigkeit: Der hypermobile Markt erzeugt einen wenig nachhaltigen Umgang mit Res- sourcen. Die Kulturförderung muss daher ökologische Mobilitätskonzepte priorisieren, in di- gitale Möglichkeiten des internationalen Austausches investieren und die existierenden Pro- motionsmassnahmen den neuen Nachhaltigkeitszielen anpassen. Darüber hinaus muss sie in- ternationale Karrieren ermöglichen, die künstlerische und professionelle Entwicklung in stabi- len Netzwerken ermöglichen. Da Karrieren in den darstellenden Künsten selten linear und kontinuierlich verlaufen, sondern durch Umbrüche und Unterbrechungen geprägt sind, ist Un- terstützung bei der strategischen Planung gefragt. In Europa, dem wichtigsten Markt für Schweizer Gruppen, wird stark in von der EU geförder- ten Netzwerken gearbeitet, weshalb die europäischen Theater und Festivals in erster Linie untereinander kooperieren. Als Folge des anhaltenden Ausschlusses am EU-Programm «Cre- ative Europe» bleibt den Schweizer Theaterschaffenden der Zugang zu Koproduktionsmitteln und Auftrittsmöglichkeiten weiterhin verwehrt. Arbeitsbedingungen Noch immer sind faire Arbeitsbedingungen in den Darstellenden Künsten nicht ausreichend und verbindlich zugesichert. Handlungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich der angemes- senen Entlöhnung der Kunstschaffenden wie auch bei der Gewährung der Chancengleichheit und eines sicheren Arbeitsumfelds (physische und psychische Integrität der Kunstschaffen- den). Anpassungen in der Periode 2025–2028 Förderung des künstlerischen Schaffens – prozessorientierte Förderung Ergänzend zur Förderung von neuen Werken sollen die Qualität des künstlerischen Schaffens gefördert und die Entwicklungsmöglichkeiten der freischaffenden Gruppen verbessert werden, indem die Arbeitsprozesse vor und nach der Produktion stärker gewichtet werden und damit der Produktionsdruck gemindert wird. Folgende Massnahmen werden ab 2025 in das Förder- portfolio von Pro Helvetia aufgenommen: – Durch Unterstützung thematischer und künstlerischer Recherchen von freien Grup- pen wird der Produktionsrhythmus verlangsamt, Raum für Vertiefung geschaffen und dadurch die künstlerische Weiterentwicklung gefördert. – Durch die Förderung von Wiederaufnahmeproben können ältere Stücke nach länge- ren Vorstellungspausen in guter Qualität wieder aufgeführt und inhaltlich oder per- sonell angepasst werden. Auf diese Weise können Gruppen ihr Repertoire über län- gere Zeiträume auswerten. Verbreitung und Promotion im Inland Die von Städten und Kantonen geplanten Massnahmen zur Verbreitungsförderung werden durch den Bund wie folgt mitgetragen: – Pro Helvetia führt den Austausch mit den Kantonen über die Entwicklung der Ver- breitungsförderung und allfällige neue Massnahmen weiter. – Pro Helvetia überprüft ihr aktuelles Portfolio und passt bestehende Instrumente und Projekte so an, dass sich die Massnahmen der verschiedenen Förderebenen optimal ergänzen.
Verbreitung und Promotion im Ausland Um künstlerisch und ökologisch nachhaltige internationale Karrieren zu ermöglichen, werden folgende Massnahmen implementiert: – Pro Helvetia erweitert ihre Verbreitungsförderung, um nachhaltige Formen der Mo- bilität zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird die künstlerische und ökologische Nach- haltigkeit als Wirkungsziel auch bei anderen Formaten stärker gewichtet, etwa bei den kooperativen Tourneeverträgen mit freien Gruppen oder bei den Promotionsin- strumenten. – Um den international etablierten Gruppen eine langjährige Tätigkeit zu ermöglichen, bietet Pro Helvetia mit den Weiterentwicklungsbeiträgen die Möglichkeit, die bishe- rige Arbeitsweise zu analysieren und sich inhaltlich und strategisch neu auszurichten. – Um den Schweizer Kunstschaffenden den Zugang zu den wichtigen europäischen Netzwerken offen zu halten, gewährt Pro Helvetia finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an relevanten internationalen Kooperationsprojekten. – Um die Sichtbarkeit und die individuellen Netzwerke der freien Gruppen auf dem internationalen Markt zu erhalten oder zu stärken, werden neu digitale Formen des Austauschs und der Präsentation gefördert. Arbeitsbedingungen Pro Helvetia achtet bei allen unterstützten Projekten und eigenen Massnahmen darauf, faire Arbeitsbedingungen für Kunstschaffende zu garantieren: – Pro Helvetia unterstützt in der Schweiz im Bereich der darstellenden Künste nur Pro- jekte, bei denen sich die budgetierte Entlöhnung der Kunstschaffenden an den gel- tenden Richtlinien der Verbände orientiert. Begründete Ausnahmen etwa für den Nachwuchsbereich und für Kleinproduktionen sind möglich. – Pro Helvetia wendet eine Förderpraxis und entsprechende neue Beurteilungskriterien an, welche faire Arbeitsbedingungen, Transparenz, Chancengleichheit und Vielfalt ermöglichen.
5.2.5 Literatur
Ausgangslage Pro Helvetia unterstützt die Kreation zeitgenössischer literarischer Texte, illustrierter Kinder- bücher und Comics sowie literarische Übersetzungen. Die Stiftung unterstützt die Verbreitung und Promotion dieser Werke im In- und Ausland, ebenso die internationale Mobilität und Re- sidenzaufenthalte von Schriftstellerinnen und Schriftstellern, literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Illustratoren und Illustratorinnen. Das BAK unterstützt im Weiteren das Verlagswesen mit strukturellen Finanzhilfen. Förderung des künstlerischen Schaffens Die Vergabe von Beiträgen ist wesentlich für die Förderung literarischer Texte und illustrato- rischer Werke, sie berücksichtigt jedoch nicht die wichtigen Arbeitsschritte, die den Kreati- onsprozess ergänzen, wie etwa künstlerische Entwicklungs- und Rechercheprozesse sowie Veröffentlichungsformen, die vom herkömmlichen Buch abweichen. Im Literaturbetrieb der Schweiz sind Diversität und Geschlechtergerechtigkeit noch nicht in ausreichendem Masse erreicht. Es braucht daher strukturelle Veränderungen und Massnahmen
zur Verbesserung der Sichtbarkeit von benachteiligten Personengruppen. In der Kulturbot- schaftsperiode 2021–2024 hat Pro Helvetia die Kreations- und Übersetzungsförderung hin- sichtlich aller in der Schweiz geschriebenen Sprachen geöffnet. Das Schweizer Comic- und Illustrationsschaffen ist äusserst vielfältig und hat grosses künst- lerisches Potential. Dieses soll künftig noch stärker gefördert werden, wobei fehlende Hono- rarvorgaben eine grosse Herausforderung für Comic-Schaffende darstellen. Zudem bestehen in der Schweiz grosse regionale Unterschiede hinsichtlich der Förderung dieser Sparte auf kommunaler und kantonaler Ebene. Professionalisierung des Literaturbetriebes Wenige professionelle Literaturschaffende können aus ihrer literarischen Tätigkeit ihren Le- bensunterhalt bestreiten. Deshalb ist es wichtig, die Professionalisierung des Literaturbetriebs und seiner Akteurinnen und Akteure zu fördern. Als zielführend haben sich Massnahmen er- wiesen, die den inhaltlichen Austausch ermöglichen, sowie Weiterbildungen und fachspezifi- sche Symposien. Verlagsförderung Die meisten Schweizer Verlage sind mittlere bis kleine Unternehmen. Sie ermöglichen und begünstigen das zeitgenössische Literaturschaffen. Der wirtschaftliche Druck, dem diese Branche ausgesetzt ist, zwingt die Verlage jedoch dazu, sich auf die einträglichsten Aspekte ihrer Tätigkeit zu konzentrieren. Darunter leiden allerdings andere Bereiche wie Forschung, Lektorat, Verbreitung oder Digitalisierung, die das Fortbestehen und die Qualität der Verlage garantieren. Die 2016 in Kraft getretene Verlagsförderung des Bundes besteht aus Strukturbeiträgen an Schweizer Verlage, die für eine hochwertige Verlagsarbeit einstehen und einen Mehrwert für die gesamte Schweizer Kulturwelt bieten. Nationale und internationale Verbreitung und Promotion Eine wichtige Rolle für die Sichtbarkeit und Verbreitung von Literatur spielen Übersetzungen von literarischen Texten in andere Landessprachen, aber auch in weitere Sprachen. Dabei spielt der Lizenzhandel eine wichtige Rolle. Eine wirkungsvolle Massnahme zur Förderung von Übersetzungen sind Vermittlungs- und Netzwerkaktivitäten sowie Zuschüsse an Überset- zungshonorare für Verlage, die Schweizer Literatur publizieren. Auftritte von Schweizer Verlagen sowie Literaturakteurinnen und -akteuren an internationalen Buchmessen sorgen für Promotion und Sichtbarkeit von Literatur aus der Schweiz und stärken die Verbindung mit der internationalen Literaturszene. Die Buchmessen befinden sich stark im Wandel, weshalb Pro Helvetia gemeinsam mit den Berufsverbänden die unterstützten Buchmessepräsenzen kritisch evaluiert. Die digitale Promotion von Texten hat stark an Bedeutung gewonnen. Viele Veranstaltende arbeiten mit hybriden oder digitalen Formaten, weil damit ein breiteres Publikum erreicht wer- den kann und auch ökologische und logistische Vorteile entstehen. Mit der zunehmenden Ver- lagerung des Marketings ins Digitale verändert sich das bisherige Verständnis von Promotion, verbunden mit entsprechendem Mittelbedarf für die technische Umsetzung sowie die visuelle Aufbereitung von Inhalten. Literarische Texte gewinnen als Stoffe für Adaptationen im Film– und Gamebereich an Be- deutung, was sich unter anderem in der Zunahme von internationalen Plattformen zur Begeg- nung zwischen literarischen Texten und Film, Serie oder Videospiel äussert. Für Verlage wie
für Autorinnen und Autoren stellen Adaptationen eine zusätzliche Einnahmequelle dar. Zu- dem verleihen sie den Werken und ihren Urheberinnen eine grössere Sichtbarkeit und leisten so einen zusätzlichen Beitrag zu deren internationaler Verbreitung.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 Förderung des künstlerischen Schaffens Um unterschiedliche Phasen der Textentstehung prozessorientiert zu unterstützen, wird die Stiftung die Massnahmen zur Förderung von Recherche und Entwicklung dauerhaft in das Förderportfolio integrieren. Künftig können auch Autorinnen und Autoren bei der Schaffung literarischer Texte unterstützt werden, die Veröffentlichungsformen anstreben, welche vom herkömmlichen Buchformat ab- weichen oder Verbindungen zu anderen Kunstformen schaffen. Künstlerische Positionen von unterrepräsentierten Personengruppen sollen gestärkt und brei- ter sichtbar gemacht werden, etwa durch Beratungs- und Mentoringangebote. Im Bereich Comics werden neben der Fortführung der Kreationsbeiträge die Förderaktivitäten angepasst und weiterentwickelt (u.a. internationale Mobilität, Übersetzung und internationale Promotion). Zudem wird in der Comic-Förderung mit interessierten Städten und Kantonen eine verstärkte überregionale Koordination angestrebt. Professionalisierung des Literaturbetriebs Im Hinblick auf die Kompetenzentwicklung der Literaturakteurinnen und -akteure wird ge- prüft, ob in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden entsprechende Projekte entwickelt wer- den können (z.B. Coachings, Mentorate, Werkstätten oder Symposien). Verlagsförderung Die Strukturbeiträge an Verlage durch das BAK werden auch in der Förderperiode 2025–2028 weitergeführt. Die Covid-19-Pandemie hat zudem die Notwendigkeit der nationalen Vernet- zung und digitalen Zusammenarbeit, Promotion und Kommunikation für diese stark sprach- orientierten Branche aufgezeigt. Aus diesem Grund unterstützt der Bund in Zukunft zusätzlich zu den Strukturbeiträgen neu: − die digitale Transformation der Verlage mit dem Ziel der gesamtschweizerischen Vermittlung des Angebotes − digitale Projekte von nationaler Reichweite, welche die Zusammenarbeit zwischen den Verlagen, insbesondere zwischen Sprachregionen befördern. Nationale und internationale Verbreitung und Promotion Die bestehenden Förderinstrumente im Bereich Internationale Promotion und Mobilität wer- den erweitert, um auch hybride oder digitale Formate berücksichtigen zu können. Neben der regulären Standpräsenz an Buchmessen werden internationale Promotions- und Netzwerkprojekte in analoger, hybrider und digitaler Form unterstützt. Zudem werden inter- nationale Netzwerke und Kollaborationen unterstützt, die auf längerfristige Zusammenarbeit abzielen. Zur Förderung der Adaptation von literarischen Werken unterstützt Pro Helvetia die Präsenz von ausgewählten Schweizer Verlagen an entsprechenden Programmen von internationalen Filmfestivals und Festivals im Bereich Games. Innerhalb der Schweiz wird Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit der Sektion Film des BAK die Vernetzung zwischen der Literatur- und der Filmbranche fördern, um gegenseitigen Wissenstransfer zu ermöglichen und künstlerische Kooperationen auf nationaler Ebene zu stimulieren.
5.2.6 Musik
Ausgangslage Pro Helvetia fördert das aktuelle musikalische Schaffen mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Die Stiftung unterstützt die Entstehung neuer musikalischer Werke, die Verbreitung des aktuellen Schweizer Musikschaffens ausserhalb der Schweiz so- wie den Kulturaustausch innerhalb der Schweiz und auf internationaler Ebene. Förderung des künstlerischen Schaffens In Bereichen wie Pop, Rap und Elektro wird das kreative Schaffen nur lückenhaft gefördert, was auch eine Folge der überholten Vorstellung ist, dass selbsttragende Geschäftsmodelle im Popbereich die anzustrebende Norm seien. Zudem verändern sich die künstlerischen Arbeits- formen: Zum einen wird vermehrt in kollektiver und kollaborativer Form gearbeitet, zum an- dern führen neue Diffusions- und Rezeptionsbedingungen dazu, dass Musikschaffende häufi- ger visuelle oder szenische Aspekte in ihre Arbeit integrieren. Eine während der Pandemie lancierte Fördermassnahme für musikalische Recherche- und Entwicklungsprozesse zeigte, wie wertvoll und produktiv die Förderung von vor- und nachgelagerten Produktionsprozessen für die künstlerische Qualität und die Entwicklung neuer musikalischer Ansätze ist. Arbeitsbedingungen und Professionalisierung Der Musikbereich ist besonders stark von kurzfristigen Engagements und komplexen kol- lektiven Arbeitsprozessen geprägt, was die Arbeitsplanung kompliziert und die Einkommens- situation verschlechtert. Gleichzeitig werden Honorarrichtlinien nicht konsequent angewendet; auch existieren sie nur für musikalische Proben, Aufführungen und Kompositionsaufträge, während sie für andere Schaffensphasen, wie Recherche und Kreation, weitgehend fehlen. Internationale Verbreitung und Promotion Internationale Präsenz ist für Musikschaffende aus der Schweiz aufgrund des kleinen Inland- marktes zentral. Allerdings sind die Musikschaffenden bei internationalen Auftritten meistens mit Gagenniveaus konfrontiert, welche für Schweizer Verhältnisse nicht kostendeckend sind. Neue Anforderungen bezüglich Mobilität und Nachhaltigkeit geben Anstoss zur Erprobung von neuen Formen internationaler Präsenz, wie etwa Verbindungen von Tourneen und Resi- denzen. Auch die ständig wachsende Bedeutung von internationaler Zusammenarbeit und Ko- produktion gilt es angemessen zu berücksichtigen. Digitale Transformation und neue Formen der Verbreitung Neben Messepräsenzen, Recherchereisen und Netzwerkanlässen wächst die Bedeutung digi- taler Promotion. Diese verlangt von den Musikschaffenden spezifische Kompetenzen für pro- fessionelle audiovisuelle Webauftritte. Streamingplattformen bestimmen heute weltweit, wel- che Musik ein Publikum findet, jedoch sind ihre Auswahlmechanismen für viele Musikschaf- fende kaum zugänglich und die Vergütungssysteme für die grosse Mehrheit der Musikschaf- fenden nicht einträglich. Als Gegenpol zu den grossen globalen Streamingplattformen entstehen innovative Verbrei- tungsmodelle wie unabhängige Mikro-Strukturen (häufig Eigenlabels von Musikschaffenden), die zwar weniger Reichweite, aber eine starke künstlerische Identität erreichen. Diese nicht primär profit-, sondern qualitätsorientierten Strukturen arbeiten oft eng mit anderen kreativen Bereichen zusammen (etwa Design für Vinyl, Video für audiovisuelle Medien). Für sie gibt es bislang kaum Fördermassnahmen, obwohl sie Musikschaffenden wichtige Entwicklungs- perspektiven bieten.
Chancengleichheit und Vielfalt Die von Pro Helvetia initiierte Vorstudie des Zentrums für Gender Studies der Universität Basel (2020) zeigt, dass der Musiksektor besonders stark von Ungleichheiten betroffen ist. Die Programme der meisten Spielstätten und Festivals zeigen nach wie vor deutlich, dass er- hebliche strukturelle Anstrengungen zur Erhöhung der Chancengleichheit unternommen wer- den müssen. Dabei sind Akteurinnen und Akteure der gesamten musikalischen Produktions- kette zum Handeln aufgerufen, von der Ausbildung und Förderung junger Talente über die Programmgestaltung bis hin zur Kulturförderung und der Vergabe von Preisen und Auszeich- nungen.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 Förderung des künstlerischen Schaffens Pro Helvetia wird die Förderung des musikalischen Schaffens anpassen und Unterschiede zwi- schen den Fördermassnahmen für verschiedene Musikgenres ausgleichen. Zudem werden künftig verschiedene Phasen des Produktionsprozesses unterstützt, von Vorarbeiten über die Umsetzung bis zur Aufführung. Arbeitsbedingungen und Professionalisierung Pro Helvetia wird in der Förderung systematisch auf die Einhaltung von Honorarempfehlun- gen achten. Zudem werden Projekte gestärkt, die zum Wissensaufbau im Bereich der Arbeits- bedingungen beitragen, nationale und internationale Netzwerke stärken und die Musikschaf- fenden dabei unterstützen, professionelle Arbeitsstrukturen aufzubauen. Austausch und Verbreitung im Inland Pro Helvetia wird im Inland ausgewählte Festivals, Veranstaltungsorte und Plattformen unter- stützen, deren Programmierung Schweizer Musikschaffenden Auftritte mit überregionaler Ausstrahlung bieten und die ein Augenmerk auf Diversität und Nachhaltigkeit richten. Durch die Förderung von Synergien zwischen Veranstaltenden aus verschiedenen Sprachregionen werden der Austausch und die Vernetzung zwischen den Landesteilen gestärkt. Internationale Verbreitung und Promotion Der bisherige Fokus auf die Unterstützung von internationalen Tourneen durch die Deckung von Reise- und Transportkosten wird neu ausgerichtet. Fehlanreize zu unverhältnismässig rei- seintensiven Tourneen werden beseitigt und die Förderinstrumente so angepasst, dass auch neue Formen internationaler Präsenz adäquat unterstützt werden können und Musikschaffende ihre internationalen Tätigkeiten und Promotionsaktivitäten in individuell zugeschnittener, nachhaltiger Form gestalten können. So erlauben beispielsweise Mischformen von Tourneen und Residenzen oder längere Aufenthalte, die Kollaborationen und Ko-Kreationen mit lokalen Kunstschaffenden umfassen, eine vertiefte künstlerische Arbeit vor Ort. Digitale Transformation und neue Formen der Verbreitung Pro Helvetia wird Promotionsprojekte von unabhängigen Labels und Plattformen fördern, die zur dauerhaften Stärkung der internationalen Positionierung von Musikschaffenden aus der Schweiz beitragen. Dabei soll ein Fokus auf digitale Vernetzung zwischen Musikschaffenden und unabhängigen Alternativangeboten zu den grossen globalen Streamingplattformen gesetzt werden. Chancengleichheit und Diversität stärken Pro Helvetia wird ihre Fördermassnahmen und Vergabepraxis im Bereich Musik mit Blick auf die Gleichstellung von benachteiligten Gruppen laufend überprüfen und bei Bedarf anpassen. Bei der Prüfung der Gesuche für Veranstaltungen wird zudem verstärkt auf eine ausgewogene
Vertretung der Geschlechter im Programm geachtet. Punktuell werden Projekte zum Wis- sensaufbau für Musikschaffende und Institutionen unterstützt.
5.2.7 Film
Ausgangslage Dank der Unterstützung durch die öffentliche Hand verfügt die Schweiz über ein vielfältiges mehrsprachiges Filmschaffen 52 und über eine lebendige Filmkultur mit zahlreichen Filmfes- tivals und einem breiten, jedoch schwindenden Kinoangebot. Eine wichtige Rolle für den Zu- gang zur Filmkultur spielen die Filmfestivals, die in allen Sprachregionen präsent sind und einen Beitrag zur Vermittlung und Promotion der Filme leisten. Schweizer Filme sind zudem regelmässig an die wichtigsten internationalen Filmfestivals eingeladen. Sie erzielen trotz ei- ner starken Konkurrenz einen beachtlichen Marktanteil im Kino, der 2022 mit 7,1 Prozent 53 vergleichbar war mit dem Marktanteil im Heimmarkt der Produktion in Ländern wie Öster- reich, Belgien oder Portugal. 54 Und doch steht der Film- und audiovisuelle Sektor in der Schweiz vor grossen Herausforderungen. Digitalisierung und technologische Entwicklungen Zahlreiche technologische Entwicklungen haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Produktionsprozesse für Filme effizienter und der Konsum von Filmen ausserhalb von Kinos und Festivals einfacher und zugänglicher geworden sind. Die Vervielfältigung des Filmange- bots namentlich auf digitalen Kanälen führt zu einer hohen und gleichzeitig sehr diversifizier- ten Nachfrage nach audiovisuellen Inhalten. Die internationale Konkurrenz für den Schweizer Film hat dadurch erheblich zugenommen. Entscheidender denn je wird sein, ob und wie der lokal produzierte Film platziert wird und ein nationales oder internationales Publikum findet. Die Digitalisierung und die technologischen Entwicklungen haben deshalb nicht nur einen prägenden Einfluss auf das Konsumverhalten, sondern auch auf die Art, wie Filme in der Zu- kunft produziert, ausgewertet und beworben werden. Neben den klassischen Erzählformaten haben sich auch in der Schweiz neue digitale Erzähl- formate wie «Virtual Reality (VR)» oder «Augmented Reality (AR)» entwickelt. Solche For- men werden unter dem Begriff «Extended Reality (XR)» zusammengefasst, der sowohl kom- merzielle Anwendungen als auch künstlerische Projekte einschliesst. «XR» wird auf europäi- scher Ebene nicht nur über die EU-Kulturprogramme «Creative Europe», sondern auch über das EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe» finanziert. Der Bund unterstützt solche neuen Erzählformen bisher nur in der Entwicklungsphase. Die Verlagerung des Konsums in den digitalen Raum ist dauerhaft und stellt das Geschäfts- modell der Kinos in Frage. Die heutige Vielfalt der Kinolandschaft gerät angesichts der Um- wälzungen wirtschaftlich stark unter Druck. Die Finanzhilfen des Bundes an Kino- und Ver- leihbetriebe, die gestützt auf Vielfaltskriterien vergeben werden, sind nicht ausreichend für die Existenzsicherung von gefährdeten Betrieben. Es stellt sich die Frage nach einer Unter- stützung von Kinos durch die Gemeinden, Städte und Kantone, welche das Kino als Ort der kulturellen und sozialen Begegnung stärken können.
52 BAK: Die Finanzierung der Schweizer Kinofilmproduktion 2021.
53 BAK: Facts and Figures Film 2022.
54 Marché du Film Cannes: Focus Report 2022 : Österreich 6.8%, Belgien 6.0%, Portugal 3.0%.
Filmförderung im Wandel Inländische Fernsehsender sind bereits seit 2007 verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einhei- mischen Filmproduktion. Filme und Serien werden jedoch zunehmend auch im Internet zum Abruf angeboten (Streaming). Für die oft global tätigen Streamingdienste gab es bisher in der Schweiz keine Investitionspflicht. Mit der wegweisenden Änderung des Filmgesetzes, die am 15. Mai 2022 in einer Volksab- stimmung bestätigt wurde, werden ab 2024 diese Dienste den Schweizer Fernsehsendern gleichgestellt: Auch sie müssen künftig vier Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren. Sie können sich entweder direkt an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Filmför- derung zugutekommt. Zudem muss das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Fil- men oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden. Durch die Erweiterung der Investitionspflicht werden ab 2024 zusätzliche, private Mittel in das Schweizer Filmschaffen fliessen. Die investitionspflichtigen Anbieter entscheiden dabei selber, in welche Filme oder Serien in der Schweiz sie investieren und in welcher Form sie das tun: Sie können beispielsweise bestehende Filme einkaufen, sich an einer Produktion be- teiligen oder einen Film oder eine Serie nach einer eigenen Idee in Auftrag geben. Die Filme können als Schweizer Filme produziert oder mit anderen Ländern koproduziert werden. Die Anbieter können in Spielfilme, Dokumentarfilme, Animationsfilme oder Serien investieren. Es ist davon auszugehen, dass das Zutun neuer privater Akteure in der Filmfinanzierung zu gewissen Verschiebungen der Förderschwerpunkte der öffentlichen Hand führen wird. Das BAK hat deshalb im Frühling 2023 eine externe Studie in Auftrag gegeben, welche die Ent- wicklungen im audiovisuellen Sektor analysieren, die Herausforderungen der Filmförderung in der Schweiz beleuchten und Entwicklungsszenarien für die Zukunft aufzeigen soll («Die öffentliche Filmförderung im Wandel – Analyse der heutigen Strukturen und Perspektiven für die Zukunft»). Gleichstellung und Chancengleichheit Bei der Förderung des Films achtet der Bund seit bald 10 Jahren auf einen gleichberechtigten Zugang der Geschlechter zu den Förderinstrumenten sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zum Beispiel werden Betreuungskosten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige während Dreharbeiten bei der Filmförderung angerechnet. Die Einführung von Kriterien zur Förderung des gleichberechtigten Zugangs zur Filmförde- rung, die Selbstdeklaration der Produktionsfirmen sowie das regelmässige Monitoring der Kennzahlen haben sich bewährt und zu substantiellen Verbesserungen geführt. So hat bei- spielsweise der Anteil der Spielfilme mit Regisseurinnen in vier Jahren von 22 auf 39 Prozent zugenommen 55 und der Unterschied zwischen den Herstellungskosten von Filmen mit weib- licher bzw. männlicher Regie liegt nur noch bei zehn Prozent. 56 Bei der selektiven Filmförde- rung durch das BAK in den letzten vier Jahren war der Anteil von Spielfilmen von Regisseu- rinnen an den Zusagen mit 46 Prozent fast paritätisch. 57
55 BAK: Die Finanzierung der Schweizer Kinofilmproduktion 2021.
56 BAK: Die Finanzierung der Schweizer Kinofilmproduktion 2021.
57 BAK: Gender in der selektiven Filmförderung 2013-2021.
Filmkultur Nebst der Herstellungsförderung von Filmen ist deren Vermittlung und Zugänglichmachung eine weitere Aufgabe der Filmförderung. Film soll als ein kollektives Erlebnis für alle Alters- stufen erfahrbar sein. Die Förderung der Filmkultur durch das BAK umfasst deshalb die Un- terstützung der wichtigsten Schweizer Filmfestivals ebenso wie Finanzhilfen an Filmmaga- zine oder Filmblogs bis hin zum Filmclub für Kinder. Gerade auch in Zeiten des digitalen Konsums schätzt ein breit gefächertes Publikum die Filmfestivals in allen Sprach- und Lan- desregionen als Orte der Begegnungen und des persönlichen Austauschs. In den Bereich der Filmkultur gehört auch die Ausrichtung des Schweizer Filmpreises in Zu- sammenarbeit mit der SRG SSR und der «Association Quartz» der Städte Zürich und Genf sowie dem Kanton Genf. An einer jährlichen Preisverleihung werden nicht nur die besten Filme und die besten Filmschaffenden, sondern ebenso der Nachwuchs ausgezeichnet. Internationale Zusammenarbeit Die Koproduktion zwischen zwei oder mehreren Ländern ermöglicht eine bessere Finanzie- rung von Filmprojekten. Zudem erhalten solche Filme aufgrund der gegenseitigen Anerken- nung als jeweils nationale Filmproduktionen einen besseren Marktzugang in den Koprodukti- onsländern. Koproduktionen werden doppelt so häufig in europäischen Kinos gezeigt als na- tionale Filme. 58 Die Schweiz hat mit allen Nachbarländern sowie mit Kanada, Luxemburg, Belgien (Communauté Française de Belgique) und Mexiko bilaterale Koproduktionsabkom- men abgeschlossen. Die Schweiz ist zudem Teil der multilateralen Koproduktionsabkommen des Europarats, die von nahezu allen Europaratsländern ratifiziert worden sind. 59 Sie ist im Weiteren Mitglied des Filmförderfonds «Eurimages» des Europarates, der die Herstellung von international koproduzierten Filmen fördert. Seit 2014 nimmt die Schweiz nicht mehr am Filmförderprogramm «MEDIA» der EU teil. Seit 2014 bestehen nationale Ersatzmassnahmen, welche die grössten finanziellen Nachteile der Nichtteilnahme am MEDIA-Programm abfedern. Der Wegfall der Netzwerke, die bei der eu- ropäischen Promotion und Auswertung von Schweizer Filmen eine grosse Rolle spielen, kann durch diese Ersatzmassnahmen allerdings nicht ausreichend aufgefangen werden. Durch den Wegfall der europäischen Netzwerke fehlen wichtige Kontakte für die Kontinuität bei Kopro- duktionen. Die Schweiz als internationaler Koproduktionspartner verliert dadurch an Attrak- tivität. Anpassungen in der Periode 2025–2028 Die erwähnte Studie «Die öffentliche Filmförderung im Wandel – Analyse der heutigen Struk- turen und Perspektiven für die Zukunft»» soll bis Ende 2024 abgeschlossen und mit der Film- branche diskutiert werden. Zudem wird der Bund in der Förderperiode 2025–2028 die Wir- kung der neuen Investitionspflicht auf die audiovisuelle Produktion in der Schweiz evaluieren. Die sich aus diesen zwei Prozessen ergebenden Erkenntnisse werden eine sachliche Grundlage für die Weiterentwicklung der heutigen Filmförderungspolitik hin zu einer umfassenden Au- diovisionspolitik in der Schweiz darstellen, in Zusammenarbeit mit den relevanten Partnern und Akteure der Film- und Audiovisionsbranche. Einzelne bereits heute feststehende Massnahmen werden in den nachfolgenden Abschnitten erwähnt. Die Anpassungen im Bereich Filmerbe werden in Kapitel 5.3.4 vorgestellt.
58 European Audiovisual Observatory: The circulation of EU non-national films, 2017. 59 Übereinkommen des Europarats vom 30. Januar 2017 über die Gemeinschaftsproduktion von Ki- nofilmen (revidiert), SR 0.443.3; Übereinkommen vom 2. Oktober 1992 über die Gemeinschafts- produktion von Kinofilmen (mit Anhängen), SR 0.443.2.
Ausweitung der Filmförderung auf innovative, digitale Erzählformate Im Bereich der öffentlichen Filmförderung soll die Unterstützung von neuen Formaten wie folgt ausgebaut werden: – Digitale narrative Erzählformate im Bereich der virtuellen Realität («XR») mit ho- hem kulturellem und innovativem Potential sollen neu – in Abstimmung und Abgren- zung zur Gameförderung durch Pro Helvetia – nicht nur bei der Entwicklung, sondern auch bei der Produktion unterstützt werden. Promotion des Schweizer Films im Inland Folgende Neuerungen sind in der Förderperiode 2025–2028 vorgesehen: – Die Förderung der Filmkultur soll auf die Inlandpromotion ausgeweitet werden. Dazu wird der Leistungsauftrag an die Promotionsagentur Swiss Films entsprechend er- gänzt. Damit sollen die Sichtbarkeit des Schweizer Filmschaffens und die Schweizer Film- und Kinokultur gestärkt werden. – Die Wirkung und Sichtbarkeit des Schweizer Filmpreises und die Promotion ihrer Trägerinnen und Träger soll gestärkt werden, indem diese bei der Aus- und Inland- promotion bei Filmveranstaltungen intensiver berücksichtigt werden. Gleichstellung und Chancengleichheit Folgende Neuerungen sind in der Förderperiode 2025–2028 vorgesehen: – Die Koordination des Monitorings bezüglich Chancengleichheit im Filmschaffen soll durch den Austausch von «best practices» zwischen allen Förderinstitutionen in der Schweiz sowie eine periodische Publikation von gesamtschweizerischen Kennzahlen gestärkt werden. – Zudem müssen seitens der Produktionsfirmen Massnahmen getroffen werden, wel- che die Filmschaffenden vor Diskriminierung, sexueller Belästigung und Missbrauch schützen. Nachhaltige Filmproduktion Bereits die Filmförderkonzepte des Bundes für die Jahre 2021–2024 geben für alle Förderbe- reiche Anreize für einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, wie zum Bei- spiel die Anrechnung von Kosten von «Green Consultants». Bei minoritären Koproduktionen gibt es ausserdem Bonuspunkte für Gesuche, die ein überzeugendes Konzept für nachhaltiges Filmschaffen aufweisen. Folgende Neuerungen sind in der Förderperiode 2025–2028 vorgesehen: – Das BAK begleitet und unterstützt in Zusammenarbeit mit den regionalen Filmför- derern und der SRG die Filmbranche beim Umbau der Filmproduktion in eine nach- haltigere Produktionsweise («green filming»). Dabei stehen der Aufbau von Kompe- tenzen (CO2-Rechner, «best practices», Nachhaltigkeitsbeauftragte bei der Filmpro- duktion), die Selbstverpflichtung der Produzenten und Produzentinnen zur Einhal- tung von ökologischen Mindeststandards für grössere Filmprojekte und Sensibilisie- rungsveranstaltungen im Vordergrund. – Das BAK kann nachhaltige zertifizierte Projekte mit zusätzlichen finanziellen Anrei- zen unterstützen (z. B. höhere Ansätze bei der Standortförderung).
Internationale Zusammenarbeit Die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm «Creative Europe» und dessen Unterprogramm «MEDIA» wird weiterhin angestrebt. In der Zwischenzeit verstärkt das BAK die bilaterale und multilaterale internationale Zusammenarbeit. Beim Abschluss neuer bzw. der Aktualisie- rung bestehender Koproduktionsabkommen wird die inhaltliche Ausweitung des Geltungsbe- reichs auf Formate über Kinofilme hinaus angestrebt (z.B. Serien).
5.3 Gedächtnisinstitutionen und Kulturerbe
5.3.1 Museen und Sammlungen
Ausgangslage Die Schweiz verfügt über eine vielgestaltige und attraktive Museumslandschaft mit bedeuten- den Sammlungen. Rund 1000 öffentlich zugängliche Museen mit unterschiedlichen Träger- schaften in allen Landesteilen setzten sich ein für die Sammlung, Bewahrung, Erschliessung, Erforschung und Vermittlung des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes. 60 Der Bund unterstützt gesamtschweizerisch bedeutende Museen sowie Netzwerke des kultu- rellen Erbes mit Finanzhilfen. Er setzt Standards für den ethischen Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe und regelt den internationalen Kulturgütertransfer. Er führt ausserdem eigene Museen und Sammlungen. 61 Deren Betriebskosten sind nicht Gegenstand der vorlie- genden Kulturbotschaft. «Nationale Strategie zum Kulturerbe in der Schweiz» Die Erhaltung, Pflege und Vermittlung des kulturellen Erbes in der Schweiz ist mit grossen Herausforderungen konfrontiert (vgl. Ziff. 2.5). Mit der Motion 20.3930 «Konzept zur Pflege des Kulturerbes in der Schweiz» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, ein Konzept zur Bewah- rung und aktiven Pflege des Kulturerbes der Schweiz vorzulegen, welches übergeordnet für das ganze Kulturerbe die Ziele, Handlungsfelder, Umsetzungsmassnahmen, Verantwortlich- keiten und Aufgaben der einzelnen Akteure sowie die Finanzierung beschreibt. Vor diesem Hintergrund hat der Nationale Kulturdialog (NKD) das Thema «Nationale Strate- gie zum Kulturerbe in der Schweiz» in sein Arbeitsprogramm 2021–2024 aufgenommen. Eine dafür eingesetzte Arbeitsgruppe identifiziert übergeordnete Entwicklungen und Herausforde- rungen und formuliert gestützt darauf Ziele und Empfehlungen für eine koordinierte Kultur- erbepolitik in der Schweiz. Ziel dieser «Nationalen Strategie zum Kulturerbe in der Schweiz» ist es, Strukturen zu schaffen und Prozesse anzustossen, die einen gesamtheitlichen Ansatz zur Bewahrung des Kulturerbes der Schweiz in seiner ganzen Breite ermöglichen. Die «Nationale Strategie zum Kulturerbe in der Schweiz» soll bis Ende 2024 vorliegen und von den im NKD repräsentierten Staatsebenen verabschiedet werden. Finanzhilfen an Museen und Sammlungen Dritter Der Bund richtet im Museumsbereich drei Arten von Finanzhilfen aus:
60 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport > Kultur > Museen. 61 Zu den Museen und Sammlungen des Bundes gehören: Sammlung Oskar Reinhart «Am Römerholz» in Winterthur, Museo Vincenzo Vela in Ligornetto, Museum für Musikautomaten in Seewen, Mu- seum Kloster St. Georgen in Stein am Rhein, Bundeskunstsammlung in Bern und Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung.
– Betriebsbeiträge: Die mehrjährigen Beiträge werden auf der Basis von öffentlichen Ausschreibungen vergeben. 62 Für die Beurteilung der Gesuche zieht der Bund bera- tende Expertinnen und Expertinnen bei. Die Betriebsbeiträge an Museen und Samm- lungen Dritter werden im Sommer 2024 erneut für eine mehrjährige Periode mit Wir- kung ab 2027 öffentlich ausgeschrieben. – Projektbeiträge für die Provenienzforschung: Seit 2016 unterstützt der Bund Projekte, die der Abklärung und Publikation der Provenienzen von Sammlungs- und Archiv- beständen dienen. Dies kann NS-Raubkunst und seit 2018 zusätzlich Kulturgüter aus kolonialen und archäologischen Kontexten betreffen. Die Projektunterstützung um- fasst seit 2022 zusätzlich auch die Erbensuche, die Kontextualisierung und Vermitt- lung der Resultate, die externe Überprüfung von bestehenden Provenienzforschungs- resultaten sowie die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den Her- kunftsgemeinschaften und -ländern. Die starke Nachfrage nach Projektbeiträgen zu Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zeigt, dass in diesem Bereich ein grosser Auf- arbeitungsbedarf besteht. – Versicherungsbeiträge: Diese dienen Drittmuseen bei der Versicherung von Leihga- ben für Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung. Damit will der Bund den Ausstellungsplatz Schweiz stärken. Finanzhilfen an Netzwerke Dritter Mit Finanzhilfen an Netzwerke Dritter fördert der Bund Kompetenzzentren im Bereich des kulturellen Erbes. Netzwerke müssen gesamtschweizerisch ausgerichtet sowie national und international vernetzt sein. Der Bund unterscheidet zwischen thematischen Netzwerken und Netzwerken des audiovisuellen Erbes. 63 Netzwerke erbringen national und international aner- kannte Expertiseleistungen zugunsten anderer Kulturinstitutionen. Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe Der Bund fördert die Anwendung ethischer Richtlinien im Umgang mit Kulturgütern, die mit kontroversen oder schmerzhaften historischen Erfahrungen in Zusammenhang stehen. Gestützt auf die vom Parlament angenommene Motion 21.4403 (Pult) bereitet der Bund die Einsetzung einer eidgenössischen Kommission für historisch belastete Kulturgütervor. . Die unabhängige ausserparlamentarische Expertenkommission soll in Fällen von historisch belas- teten Kulturgütern nicht-bindende Empfehlungen erarbeiten und den Bundesrat und die Bun- desverwaltung beraten. Gestützt auf die ebenfalls angenommene Motion 22.3023 (WBK-N) laufen zudem die Vorbereitungen für die Einrichtung einer Plattform für Provenienzforschung bei Kulturgütern in der Schweiz. Die Plattform wird von Dritten betrieben und durch den Bund unterstützt werden.
62 In der Förderperiode 2023–2026 unterstützt der Bund die folgenden 16 Museen: Aargauer Kunsthaus in Aarau, Ballenberg - Freilichtmuseum der Schweiz in Hofstetten b. Brienz, Haus der Elektroni- schen Künste HEK in Münchenstein, JURASSICA Museum in Porrentruy, Laténium in Hauterive, Musée Ariana in Genf, Photo Elysée in Lausanne, Musée international d'horlogerie in La Chaux-de- fonds, Museo d’arte della Svizzera italiana in Lugano, Museum für Gestaltung in Zürich, Römerstadt Augusta Raurica in Augst, Stiftsbibliothek in St. Gallen, Swiss Science Center Technorama in Win- terthur, Verkehrshaus Schweiz in Luzern, Vitromusée in Romont und Zentrum Paul Klee in Bern. 63 In der Förderperiode 2021–2024 unterstützt der Bund die folgenden Netzwerke: Alpines Museum der Schweiz, Bibliosuisse, Schweizer Museumspass, Schweizerische Stiftung für die Photographie, Stiftung Schweizer Archiv der Darstellenden Künste (SAPA), Verband der Museen der Schweiz sowie Verein Memoriav.
Internationaler Kulturgütertransfer Die Arbeiten im Bereich des internationalen Kulturgütertransfers haben die Erhaltung des be- weglichen kulturellen Erbes im In- und Ausland zum Ziel. Grundlage ist das Kulturgütertrans- fergesetz vom 20. Juni 2003 64 (KGTG), das auf dem Übereinkommen vom 14. November 1970 65 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut basiert. In der Periode 2021–2024 schloss der Bund zur Sicherung des kulturellen Erbes mit der Türkei eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut ab. Damit hat der Bund insgesamt neun solcher bilateralen Abkommen abgeschlossen. Zudem wurden in der gleichen Zeitperiode mittels Finanzhilfen zahlreiche Projekte zum Schutz von Kulturgütern unterstützt. Ein Fokus lag dabei auf Kulturgütern, die aufgrund von Konflikten oder Naturkatastrophen besonders bedroht waren (z. B. Projekte zum Schutz des kulturellen Erbes in der Ukraine). Im Rahmen von Strafverfahren eingezogene Kulturgüter fallen an den Bund, wobei das BAK mit deren vorübergehenden Aufbewahrung sowie Überführung («Restitution») in den Ur- sprungsstaat beauftragt ist. Neben diesen behördlichen Restitutionen, vermittelt das BAK auch bei freiwilligen Initiativen solche Restitutionen. Besonders zu erwähnen sind die behördliche Restitution einer «Cabeza Clava» der Chavín Kultur an Peru sowie die freiwillige Restitution von vier etruskischen Gefässen an Italien. Die Vielzahl an Aktivitäten unterstreicht das entschiedene Engagement der Schweiz im Hin- blick auf die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern. Die Schweiz leistet damit einen wichtigen Beitrag für einen legalen und verantwortungsvollen Kulturgüteraustausch und den Erhalt des kulturellen Erbes. Anpassungen in der Periode 2025–2028 «Nationale Strategie zum Kulturerbe in der Schweiz» Eine der wichtigsten Massnahmen in der Förderperiode ist die Umsetzung der zukünftigen «Nationalen Strategie zum Kulturerbe in der Schweiz». Unbestritten ist die Notwendigkeit, Kooperationsstrukturen und Zusammenarbeitsprozesse aufzubauen, um eine gesamtschwei- zerische Gouvernanz zur Umsetzung der «Nationalen Strategie zum Kulturerbe» gemeinsam durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden zu gewährleisten. In diesem Kontext wird es darum gehen, Prioritäten zu setzen und sicherzustellen, dass realistische und umsetzbare Ziele verfolgt werden. Finanzhilfen an Museen und Sammlungen Dritter Das BAK sieht in der Förderperiode 2025–2028 folgende Anpassungen vor: – Die Betriebsbeiträge an Museen und Sammlungen Dritter werden im Sommer 2024 erneut für eine mehrjährige Periode ab 2027 öffentlich ausgeschrieben. – Die Projektbeiträge an Drittmuseen für die Provenienzforschung im Bereich NS- Raubkunst sowie Kulturgüter aus kolonialen und archäologischen Kontexten werden separat ausgeschrieben und wie folgt ausgerichtet: Unterstützt werden die Prove- nienzforschung; Projekte zur Erschliessung von Archiven, die für die Provenienzfor- schung relevant sind; die Suche nach Erben zur Erreichung von gerechten und fairen
64 SR 444.1 65 SR 0.444.1
Lösungen in NS-Raubkunstfällen; die Kontextualisierung und Vermittlung von Pro- venienzforschungsresultaten; die externe Überprüfung von bestehenden Provenienz- forschungsresultaten; Forschungsarbeiten und Weiterbildungsangebote zur Thematik sowie die Zusammenarbeit mit den Herkunftsgemeinschaften und -ländern. Die Un- terstützung für Provenienzforschung zu Kulturgütern aus kolonialen und archäologi- schen Kontexten wird verstärkt. – Die Versicherungsbeiträge an Drittmuseen werden in der Periode 2025 bis 2028 er- neut ausgeschrieben und können neu jährlich beantragt werden. Finanzhilfen an Netzwerke Dritter Die Vergabe der Finanzhilfen an Netzwerke Dritter soll künftig noch transparenter erfolgen: – Die Betriebsbeiträge an Netzwerke Dritter werden neu auf die zukünftige «Nationale Strategie zum Kulturerbe in der Schweiz» abgestützt und auf der Basis inhaltlicher Kriterien öffentlich ausgeschrieben. Netzwerke im gesamten Bereich des Kulturerbes können dabei berücksichtigt werden. – In Umsetzung der Motion 19.3627 Streiff-Feller können sich Institutionen für ein Netzwerk über die Geschichte der Gleichstellung von Mann und Frau in der Schweiz bewerben. – In Umsetzung der Motionen 21.3182 Heer und 21.3172 Jositsch wird geprüft, wie ein neu zu schaffendes Netzwerk zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialis- mus und zur Vermittlung dieser Thematik unterstützt werden kann. Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe Das BAK sieht in der Förderperiode 2025–2028 folgende Massnahmen vor: – Der Betrieb und die Funktionsweise der unabhängigen ausserparlamentarischen Ex- pertenkommission wird evaluiert und bei Bedarf optimiert. – Für den Aufbau und den Betrieb einer Plattform für die Provenienzforschung besteht bisher keine explizite Förderkompetenz des Bundes. Diese Förderkompetenz wird im Kulturgütertransfergesetz verankert (vgl. Ziff. 6.4). In der Förderperiode erfolgt die Auswahl und Unterstützung des externen Betreibers der Plattform für Provenienzfor- schung gemäss der Motion 22.3023 (WBK-N). – Die vom Bund geführten Museen und Sammlungen untersuchen die Herkunft und Besitzverhältnisse ihrer Sammlungen in Bezug auf die koloniale Vergangenheit und publizieren die Ergebnisse. Im Sinne einer Daueraufgabe aktualisieren sie die Ergeb- nisse der Provenienzforschung im Bereich der NS-Raubkunst anhand der neuesten Standards und Förderschwerpunkte. Internationaler Kulturgütertransfer Das BAK sieht in der Förderperiode 2025–2028 folgende Anpassungen vor: – Das Netz bilateraler Vereinbarungen wird ausgebaut, wobei ein Schwerpunkt auf Partnerstaaten aus Afrika liegen soll, dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Kulturgütern aus einem kolonialen Kontext und in Zusammenarbeit mit dem EDA/DEZA. – Die Finanzhilfen für Projekte zum Erhalt des beweglichen kulturellen Erbes werden weitergeführt, ebenfalls mit einem Schwerpunkt auf Kulturgüter aus einem kolonia-
len Kontext. Die Unterstützung von Projekten zum Schutz und Erhalt von Kulturgü- tern, die aufgrund von Konflikten oder Naturkatastrophen besonders bedroht sind, wird weitergeführt.
5.3.2 Schweizerisches Nationalmuseum
Ausgangslage Die drei Museen des SNM präsentieren Schweizer Geschichte von den Anfängen bis heute und erschliessen mit permanenten und temporären Ausstellungen die Vielfalt der Geschichte und Kultur unseres Landes. Seit der Einführung einer neuen Museumsdefinition im Jahr 2022 durch den Internationalen Museumsrat (ICOM) wird der Fokus verstärkt auch auf die Förde- rung von Diversität und Nachhaltigkeit sowie auf die museale Arbeit unter Beteiligung von Gemeinschaften gelegt. In seiner Berichterstattung über die Erfüllung der strategischen Ziele der verselbstständigten Einheiten des Bundes 66 stellt der Bundesrat fest, dass das SNM den Auftrag gemäss MSG und den daraus abgeleiteten strategischen Zielen des Bundesrates erfüllt. Infrastruktur Das Sammlungskonzept für die Bestände des SNM sieht vor, diese gezielt in die jüngere Zeit- geschichte zu führen. Um den kontinuierlich wachsenden Platzbedarf für eine objektgerechte und dauerhafte Aufbewahrung des dem SNM anvertrauten Kulturerbes auch in Zukunft de- cken zu können, muss, wie bereits 2003 festgehalten und wofür 2014 ein Architekturwettbe- werb durchgeführt wurde, der Standort an der Lindenmoosstrasse erweitert werden (Aufsto- ckung der Depoträume). Das Forum Schweizer Geschichte Schwyz wurde 1995 als Sitz des SNM in der Zentralschweiz eröffnet. Die gesamte Haustechnik stammt aus dieser Zeit. Ein grosser Teil der Anlagen ist inzwischen am Ende der Lebensdauer und erfüllt insbesondere hinsichtlich Licht, Klima, Me- dien- und Informationstechnik, Nachhaltigkeit sowie Sicherheit nicht mehr die Bedürfnisse und Anforderungen eines zeitgemässen Museums. Die Haustechnik muss komplett saniert werden. Sammlung Eine neue Herausforderung stellt die langfristige Aufbewahrung und Erhaltung von original digitalen Objekten dar sowie die Dokumentation des immateriellen Kulturerbes. Der Umgang mit Zeugnissen aus der Vergangenheit erfordert ausserdem einen multiperspektivischen Blick auf die Sammlungsbestände des SNM, der kontinuierlich neu hinterfragt werden muss. Ausstellungen Das SNM macht mit seinen Ausstellungen und den damit verbundenen Vermittlungsformaten und Veranstaltungen Geschichte für die gesamte Bevölkerung zugänglich und erlebbar und dient als Ort für Wissensaustausch, Begegnung, Dialog, Reflexion und Unterhaltung. Die drei Museen des SNM haben thematische Schwerpunkte: Das Landesmuseum, das meistbesuchte kulturhistorische Museum der Schweiz, präsentiert in seinen Dauerausstellungen die Schweizer Geschichte von der Ur- und Frühgeschichte bis ins 21. Jahrhundert. Das Château de Prangins am Genfersee bei Nyon ist das grösste öffentlich zugängliche Schweizer Schloss aus dem 18. Jahrhundert und macht die Zeit der Aufklärung erlebbar. Mit seinem historischen Gemüsegarten und dem umliegenden Park ermöglicht es
66 Abrufbar unter: www.efv.admin.ch.
zudem die Auseinandersetzung mit Biodiversität und Nachhaltigkeit. Das Forum Schweizer Geschichte Schwyz fokussiert in seiner Dauerausstellung auf die Geschichte der Zentral- schweiz im Hoch- und Spätmittelalter. Die Wechselausstellungen in allen drei Museen erwei- tern das Themenspektrum und greifen aktuelle gesellschaftliche Fragen auf. Digitale Transformation und Innovation Um die vielfältigen Herausforderungen der digitalen Transformation zu bewältigen, hat das SNM 2023 den Geschäftsleitungsbereich «Digitale Transformation und Innovation» geschaf- fen. Im Laufe der nächsten Jahre gilt es, diesen Bereich zu konsolidieren und mit den nötigen Ressourcen auszustatten, damit der Transformationsprozess erfolgreich umgesetzt und die nächsten Innovationsschritte möglich gemacht werden können. Nachhaltigkeit Das SNM hat in den letzten Jahren die betrieblichen und produktebezogenen Umweltbelas- tungen reduziert und interne Prozesse nachhaltiger gestaltet. Seit 2022 nimmt es freiwillig am Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung RUMBA teil. Photovoltaikan- lagen decken seit 2023 im Sammlungszentrum in Affoltern am Albis nahezu 50 Prozent des Energieverbrauchs ab. Im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit wurden in den letzten Jahren verschiedene Projekte lanciert, die Inklusion und Diversität fördern, so zum Beispiel Führungen für Blinde und Seh- behinderte, die Einführung von einfacher Sprache in einzelnen Ausstellungen, ein Programm für Menschen mit Demenz oder Angebote für schwerhörige und gehörlose Menschen. Besuchende Die COVID-19-Pandemie, die neue Museumsdefinition des ICOM und Nachhaltigkeitsziele insbesondere im gesellschaftlichen Bereich haben das SNM dazu bewogen, einerseits Res- sourcen in die Publikumsbindung zu investieren und andererseits Massnahmen zu ergreifen, um neue Zielgruppen zu erreichen und diese auch stärker partizipativ einzubinden. Dazu ge- hört beispielsweise das interaktive Ausstellungsformat «Erfahrungen Schweiz» zur Zeitge- schichte.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 Nach der schrittweisen Erneuerung der Dauerausstellungen im Landesmuseum Zürich und der Teilsanierung und Gesamterneuerung aller Dauerausstellungen im Château de Prangins kon- zentriert sich das SNM ab 2024 auf die Sanierung und Neubespielung des Forums Schweizer Geschichte Schwyz und ab 2026 auf die Erweiterung des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis. Wichtige Bestandteile der strategischen Weiterentwicklung sind die digitale Transformation und Innovation, die Nachhaltigkeit, der vielseitige Umgang mit dem Kulturerbe und die ver- stärkte Einbindung von Besuchenden. Infrastruktur Nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten soll in der Periode 2026–2028, in enger Zusam- menarbeit mit dem BBL, der Bau einer seit 2014 geplanten Erweiterung am Standort Linden- moosstrasse und die Auflösung des Standortes an der Zeughausstrasse erfolgen. Durch das Zusammenführen aller Einrichtungen an einem Standort wird die Sammlungsbewirtschaftung effizienter gestaltet, die langfristige Aufbewahrung sichergestellt und die Erweiterung der Sammlungsbestände ermöglicht. Das Forum Schweizer Geschichte Schwyz soll in der Periode 2025-2026, in enger Zusam- menarbeit mit dem BBL, saniert und betrieblich optimiert werden.
Sammlung Im Zuge der Aufarbeitung der kolonialen Geschichte der Schweiz wird das SNM ausgewählte Zeugnisse in der Sammlung aus neuen Forschungsperspektiven beleuchten und die daraus ge- wonnenen Erkenntnisse publizieren. Das Sammlungskonzept des SNM wird um eine Strategie für das Sammeln von original digitalen Objekten und die Dokumentation von immateriellem Kulturgut erweitert. Ausstellungen Das neue permanente Ausstellungsangebot im Forum Schweizer Geschichte Schwyz wird auf die Geschichte der politischen und gesellschaftlichen Partizipation fokussieren und damit zentrale Fragen unseres Zusammenlebens aufgreifen. Eine neue permanente Familienausstel- lung wird das Angebot ergänzen. Die seit 2016 eröffneten Dauerausstellungen im Landesmu- seum Zürich werden voraussichtlich ab 2027 sukzessive erneuert. Digitale Transformation und Innovation Das digitale Angebot des SNM wird im Zeitraum 2025–2028 ausgebaut. Dazu wird das Inno- vationspotential der neuen Generation des World Wide Web (Web3) untersucht und die Ent- wicklung eines virtuellen Museumserlebnisses vorangetrieben. Nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten wird das neu eingeführte Sammlungsmanage- mentsystem implementiert und ausgebaut. Dieses stellt das zentrale Arbeitsinstrument für die Prozesse der Registrierung und Inventarisierung, der Depotverwaltung, der Logistik, des Leih- wesens, des Ausstellungsmanagements, der Erfassung der Provenienzangaben und der Bild- verwaltung dar. Im Zeitraum 2025–2028 sollen kontinuierlich weitere der im SNM aufbe- wahrten Kulturgüter online zugänglich gemacht und somit die Erforschung der Sammlung immer mehr auch ortsunabhängig ermöglicht werden. Ausserdem gilt es, eine erlebnisreiche Auseinandersetzung mit dem Kulturerbe im virtuellen Raum zu schaffen. Nachhaltigkeit Bei der Erweiterung des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis wird auf eine biodiverse Begrünung und den Einsatz von nachhaltigen und umweltfreundlichen Materialien geachtet. Angestrebt wird ein CO2-neutrales Gebäude. Die Nachhaltigkeitsstrategie im Gemüsegarten des Château de Prangins wird weiterentwickelt. Neue, nachhaltigere Materialien für Ausstel- lungen werden laufend getestet und die Kreislaufwirtschaft intensiviert. Im Bereich der sozi- alen Nachhaltigkeit werden die inklusiven Angebote für Menschen mit besonderen Bedürfnis- sen ausgebaut. Besuchende Partizipation, Dialog und Interaktion mit bestehenden und neuen Gruppen von Besuchenden zur Förderung der kulturellen Teilhabe bilden eine wichtige Grundlage für die Entwicklung neuer Angebote im SNM. Das 2023 erfolgreich als Pilot eingeführte Format «Erfahrungen Schweiz» mit Fokus auf die Zeitgeschichte wird im Zeitraum 2025–2028 weiter ausgebaut. Damit soll den Stimmen von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen eine Plattform gegeben werden und die aktive Partizipation breiterer Bevölkerungsgruppen, darunter Gemeinschaften von Migrantinnen und Migranten, verstärkt werden. Nach den Umfragen im Château de Prangins und im Forum Schweizer Geschichte Schwyz wird die Publikumsforschung im Landesmu- seum Zürich intensiviert mit dem Ziel, das Angebot besser auf die Bedürfnisse des Publikums auszurichten und eine aussagekräftige Grundlage für die Entwicklung der künftigen Dauer- ausstellungen zu schaffen.
5.3.3 Schweizerische Nationalbibliothek
Ausgangslage Die Schweizerische Nationalbibliothek (NB) sammelt und vermittelt analoge und digitale In- formationen aus der Schweiz und über die Schweiz, sogenannte Helvetica. Sie verfügt über vielfältige Sammlungen an drei Standorten: Am Hauptsitz in Bern finden sich das gesamte publizierte schriftliche Kulturerbe ab 1848, Druckgrafiken, Fotografien, Ansichtskarten, Pla- kate, Künstlerbücher sowie das Schweizerische Literaturarchiv mit der bedeutendsten Samm- lung literarischer Nachlässe, Archive und Bibliotheken von Autoren und Autorinnen des 20. und 21. Jahrhunderts in der Schweiz. Die Schweizerische Nationalphonothek (FN) in Lugano sammelt das tönende Kulturerbe der Schweiz. Im Centre Dürrenmatt Neuchâtel wird Friedrich Dürrenmatts bildnerischer Nachlass ausgestellt. Die NB ist Teil des BAK und wird, anders als das SNM, nicht über die Kulturbotschaft, son- dern über den Eigenbereich des BAK finanziert. Der Vollständigkeit halber wird sie in der Kulturbotschaft als Akteurin der Kulturpolitik aufgeführt. Vermittlung Die NB überliefert das dokumentarische Kulturerbe der Schweiz und trägt so dazu bei, dass heutige gesellschaftlichen Diskussionen und Kontroversen morgen noch zugänglich sind. Das erlaubt zukünftigen Generationen die Entwicklungen in Gesellschaft, Kultur und Politik in der Schweiz nachzuvollziehen und zu verstehen. Technologischer Wandel und diverse gesellschaftliche Entwicklungen stellen die zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre dar. Die NB muss strategisch, flexibel und innova- tiv auf die veränderten Erwartungen und Bedürfnisse des Publikums reagieren können. Es gilt dabei u.a., mit attraktiven Vermittlungsangeboten in analogen, digitalen und hybriden Forma- ten und Räumen ein breites Publikum aus der ganzen Schweiz anzuziehen und den Zielgrup- pen einfache Zugänge zum dokumentarischen Kulturerbe zu bieten. Infrastruktur In Bern und Lugano schaffen zwei Bauvorhaben die räumlichen Voraussetzungen dafür, dass das dokumentarische Kulturerbe einem breiten Publikum in zeitgemässer Form als lebendiges Gedächtnis präsentiert werden kann. Am Hauptsitz werden Gesamtsanierung und Erweiterungsarbeiten bis 2029 abgeschlossen. Die NB ist Teil des Museumsquartiers, das im Berner Kirchenfeldquartier entsteht. Elf renom- mierte Kultur- und Bildungsinstitutionen haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam kulturelle Projekte anzustossen und institutionsübergreifende Veranstaltungen anzubieten. Das Museumsquartier Bern verspricht, ein Begegnungsort mit Anziehungskraft für Menschen aus nah und fern zu werden. In Lugano wird in der Città della musicà, auf dem ehemaligen Standort der Radio della Sviz- zera italiana, mehr Raum für Musik entstehen. Verschiedene Akteure, u.a. das Conservatorio della Svizzera italiana (CSI) und das Orchestra della Svizzera italiana (OSI), werden sich dort ansiedeln. Die FN ist auch Teil dieses Kooperationsprojektes und wird inskünftig auch das klingende Kulturerbe in einem zeitgemässen, attraktiven Rahmen anbieten können. Die Finanzierung der Bauvorhaben in Bern und Lugano ist Bestandteil der BBL-Immobilien- botschaft 2024 (vgl. Ziff. 8.1.3). Digitale Helvetica Das Volumen der digital veröffentlichten Informationen übersteigt heute den Umfang der gedruckten Informationen bei Weitem. Für Gedächtnisinstitutionen ist es daher zentral, ihre
Sammel- und Vermittlungsaufgaben auch im Bereich der digitalen Informationen und On- line-Inhalte wahrzunehmen. Damit die NB ihren öffentlichen Auftrag im digitalen Kontext erfüllen kann, ist es zwingend notwendig, dass die aus dem analogen Zeitalter (1992) stammende gesetzliche Grundlage an die heutige Realität bei der Entstehung und Verbreitung von Information angepasst wird. Diese Anpassung, mit welcher die Schweiz eine UNESCO-Empfehlung aus dem Jahr 2015 67 umsetzt, bringt keine Erweiterung des bisherigen Aufgabenbereichs der NB mit sich, sondern schafft lediglich die Voraussetzung, damit die NB diese Aufgaben in der digitalen Welt weiterhin erfüllen kann. Kooperatives Sammeln Die digitale Transformation führt dazu, dass sich Grenzen zwischen den einzelnen Sammel- aufträgen verwischen und die Aufgaben für die einzelnen Gedächtnisinstitutionen komplexer werden. Der Bedarf nach Austausch, kooperativem Sammeln und organisationsübergreifen- den Infrastrukturen hat dementsprechend zugenommen. Die Herausforderung besteht darin, die Kooperation von Bibliotheken, Archiven, Museen und Forschungseinrichtungen bei der Erhaltung des Kulturerbes bedarfsgerecht auszugestalten. Die NB setzt sich für eine effektive nationale und internationale Vernetzung und Zusammen- arbeit der Akteure ein. Sie übernimmt seit geraumer Zeit bei der Weiterentwicklung von Tech- nologie und Normen und in der Koordination von Gemeinschaftsprojekten von gesamtschwei- zerischer Ausrichtung (z.B. Schweizer Plakatsammlungen, Webarchiv Schweiz, Zeitungsdi- gitalisierung) eine zentrale Rolle. Anpassungen in der Periode 2025–2028 Erweitertes und digitales Vermittlungsangebot In der Förderperiode befinden sich die Gebäude der NB in Bern und Lugano im Umbau, der laufende Betrieb wird in Provisorien sichergestellt. Gleichzeitig werden die Vermittlungsan- gebote für die entstehenden Räume konzipiert, entwickelt und getestet. Folgende Schwerpunkte sind dabei vorgesehen: – In den neu gestalteten Publikumsbereichen finden technisch adäquate, innovative und wirkungsvolle Vermittlungs- und Ausstellungsaktivitäten statt, dabei ist auch die Zu- sammenarbeit mit wechselnden Partnerinstitutionen vorgesehen. – In den modernisierten Infrastrukturen in Bern und Lugano werden Kultur- und Wis- sensräume geschaffen, die den Austausch und die Begegnung von Menschen und In- stitutionen ermöglichen. – Die Vermittlungstätigkeiten werden substantiell ausgeweitet, tragen zur Auseinan- dersetzung mit der Schweizer Geschichte bei und behandeln grundlegende Themen wie Demokratie, Rechtsstaat oder Grundrechte. – Durch Optimierung der eigenen digitalen Plattformen und Verfügbarmachung eige- ner Inhalte auf Plattformen Dritter wird der offene Zugang zu Informationen über die Schweiz kontinuierlich verbessert und vereinfacht.
67 UNESCO Recommendation concerning the preservation of, and access to, documentary heritage including in digital form (2015), Ziff. 4.6.
Schaffung einer Pflichtexemplarregelung für Digitale Helvetica Damit die NB ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im Bereich der digitalen Hel- vetica erfüllen kann, bedarf es der Schaffung einer rechtlichen Grundlage im Nationalbib- liotheksgesetz (NBibG) 68. Für digitale Helvetica soll der Sammel- und Vermittlungsauftrag so präzisiert werden, dass er der digitalen Transformation Rechnung trägt. Erreicht wird dies durch die Einführung einer Pflichtexemplarregelung («Dépôt légal nu- mérique») für digitale Helvetica. Diese beinhaltet einerseits ein Recht zum Sammeln von online frei verfügbaren Helvetica: Die NB soll im Internet frei zugängliche Helvetica ein- sammeln dürfen. Andererseits wird eine Angebotspflicht für online nicht frei verfügbare digitale Helvetica eingeführt. Die NB entscheidet aufgrund ihrer Sammelleitlinien, ob die angebotenen Helvetica in die Sammlung aufgenommen werden (für weitere Einzelheiten vgl. Ziff. 6.3 und Vorlage 3). Kooperatives Sammeln und Langzeitarchiv für digitale Inhalte Bei der Langzeitarchivierung von digitalen Daten verfügt die NB über ausgewiesene Expertise, teilt diese mit ihren Partnerinstitutionen und strebt die gemeinsame Entwicklung einer Kom- petenz- und Aufgabenteilung an. Sie wird die Bestrebungen für gemeinsame Lösungen inten- sivieren, um sich den aktuellen und auch künftigen Herausforderungen zu stellen zu können. Die NB sieht in der Förderperiode 2025-2028 folgende Massnahmen vor: – Um ihre eigene digitale Sammlung langfristig verwalten, vermitteln und erhalten zu können, baut sie ein Langzeitarchivierungssystem auf. Die Inbetriebnahme ist 2026 vorgesehen. – Parallel dazu werden Dienstleistungen im Bereich der Langzeitarchivierung aufge- baut, von denen Dritte Gebrauch machen können. Diese umfassen insbesondere Be- ratung, Expertise und Austausch (z.B. Fachtagungen). – Zudem wird geprüft, ob für Dritte auch Archivierungsleistungen angeboten werden können.
5.3.4 Filmerbe
Ausgangslage Die Erhaltung des Schweizer Filmerbes gehört zu den Kernaufgaben des Bundes. Der Bund unterstützt seit über sechzig Jahren die privatrechtliche Stiftung Cinémathèque Suisse mit Sitz in Lausanne und Archivstandort in Penthaz. Zu den Grundaufgaben der Cinémathèque gehö- ren die Sammlung, Erhaltung, Erschliessung und Vermittlung von nationalen und internatio- nalen Filmen mit Bezug zur Schweiz (Helvetica). Die Sammlung der Cinémathèque gehört mit rund 85 000 Filmtiteln zu den weltweit bedeutendsten Filmarchiven. In der Periode 2021–2024 finanziert der Bund mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von rund 9,5 Millionen Franken und einer Pilotfinanzierung von insgesamt 1,7 Millionen Franken die Digitalisierung der Filme sowie die Langzeitarchivierung auf analogen Filmrollen. Es kann jährlich nur ein Bruchteil des Schweizer Filmerbes digitalisiert werden (rund 100 Werke). Ebenso wichtig ist darum der öffentliche Zugang zu diesen historischen Beständen, die heute teils nur schwer zu finden sind.
68 Vgl. Ziff. 6.3.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 Die Cinémathèque muss einerseits den Zugang zu analogen Beständen in einer digitalisierten Umwelt sicherstellen und aufgrund der umfangreichen Sammlung nach den bestmöglichen Kriterien sowie nachfrageorientiert priorisieren. Folgende Massnahmen sind in der Förderperiode 2025–2028 vorgesehen: – Im Rahmen der «Nationalen Strategie zum Kulturerbe der Schweiz» wird der Bund in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren die Aufgabenaufteilung und Gou- vernanz im Bereich der Bewahrung und Vermittlung des audiovisuellen Erbes der Schweiz analysieren. – Das Schweizer Filmarchiv soll die Digitalisierung der Bestände nach dem erfolgrei- chen Abschluss des Pilotprojekts weiterführen. Damit werden künstlerisch wertvolle Filme der 1960er bis 2000er Jahre dem Publikum wieder zugänglich gemacht. Dafür sollen Mittel aus der Filmrestaurierung auf die Digitalisierung umgelagert werden.
5.3.5 Immaterielles Kulturerbe
Ausgangslage Der Begriff «Immaterielles Kulturerbe» bezeichnet Traditionen und Praktiken, die von Gene- ration zu Generation weitergegeben werden und die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Iden- tität und der Kontinuität vermitteln. Das immaterielle Kulturerbe umfasst ein breites Spektrum lebendiger Traditionen. Es steht in einer engen Wechselwirkung mit dem materiellen Kultur- und Naturerbe und prägt Landschaften und unsere gebaute Umwelt. So sind Welterbestätten wie die Altstadt von Bern oder die Weinberg-Terrassen des Lavaux untrennbar verbunden mit den Bräuchen, dem Wissen und den Fertigkeiten, die ihre Erschaffung erst ermöglichen. Die Schweiz hat die UNESCO-Konvention 17. Oktober 2003 69 zur Bewahrung des immateri- ellen Kulturerbes (UNESCO-Konvention) im Jahr 2008 ratifiziert. Die Konvention bezweckt die Bewahrung, Förderung und Erforschung von traditionellen kulturellen Ausdrucksformen wie Musik, Theater, Tanz oder Handwerk und unterstreicht die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes für das gesellschaftliche Zusammenleben und die Teilhabe der Bevölkerung am Kulturleben. Lebendige Traditionen stiften Identität, und ihre Pflege fördert Gemeinschaft. Als zuständige Fachbehörde ist das BAK für die Umsetzung der Konvention auf der Stufe des Bundes zuständig. Das wichtigste Instrument ist das nationale Inventar («Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz»). Es wurde 2012 veröffentlicht und regelmässig aktualisiert und umfasst zahlreiche Traditionen aus allen Sprachregionen und Landesteilen. Verschiedene Massnahmen des BAK sensibilisieren für die Bedeutung des lebendigen Kulturerbes und sei- nen Wert als Beitrag zu einer nachhaltigen Gesellschaft im Sinne der Faro-Konvention. 70 Sie begleiten die Umsetzung der Konvention in der Schweiz. 71Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der UNESCO. Sie war 2020–2024 Mitglied im Zwischenstaatlichen Komitee zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Mehrere Schweizer Traditionen sind bereits in die Listen des immateriellen Kulturerbes der UNESCO
69 SR 0.440.6 70 SR 0.440.2 71 Zweiter periodischer Bericht der Schweiz vom 3. Dezember 2021 über die Umsetzung des UNE- SCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Bericht abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Kulturerbe > Immaterielles Kulturerbe UNESCO > Periodische Berichte.
aufgenommen worden, weitere Kandidaturen sind in Vorbereitung. 72 Mit ihren Nominierun- gen und Einträgen will die Schweiz das Bewusstsein für die Bedeutung des lebendigen Kul- turerbes, seiner Erhaltung und seiner Vermittlung stärken. Seit 2022 unterstützt das BAK mit Finanzhilfen die Trägerschaften von lebendigen Traditio- nen in der Umsetzung von geeigneten Bewahrungsmassnahmen. Ein Schwerpunkt liegt auf Vorhaben, die zur nachhaltigen Entwicklung und deren Verständnis beitragen.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 Das immaterielle Kulturerbe ist ein wichtiger Teil unseres kulturellen Erbes. Der Bund will die Bewahrung, Weitergabe und Vermittlung des immateriellen Kulturerbes in der Periode 2025–2028 mit folgenden neuen Massnahmen stärken: – Vernetzung: Das BAK stärkt die Strukturen des immateriellen Kulturerbes, in dem es den Aufbau und die Vernetzung von Trägerschaften und den Austausch von Best Practice-Beispielen fördert. Es kann namentlich die Trägerschaften von Schweizer UNESCO-Traditionen mit wiederkehrenden Finanzhilfen unterstützen, damit diese ihre Vorbildrolle für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes wahrnehmen können. – UNESCO-Kandidaturen: Der Bundesrat entscheidet im Laufe der Periode 2025– 2028, ob weitere Nominierungen für die UNESCO-Listen des immateriellen Kultur- erbes vorzusehen sind. – Traditionelles Handwerk: Das BAK unterstützt Vorhaben, die zur Aufwertung und Wertschätzung des traditionellen Handwerks und des Kunsthandwerks und zur För- derung der Weitergabe von Wissen beitragen, insbesondere unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit.
5.4 Baukultur
5.4.1 Davos Baukultur Prozess und Allianz
Ausgangslage Das Konzept «Baukultur» wurde in der Schweizer Kulturpolitik ab 2010 aktiv diskutiert und in der Kulturbotschaft 2016–2020 als Politikfeld eingeführt. Das Konzept ist ein innovativer Ansatz, um die Herausforderungen im Umgang mit unserem Lebensraum systemisch mit best- möglicher Qualität zu meistern. Baukultur umfasst alle menschlichen Tätigkeiten, die unseren Lebensraum gestalten, erhalten und weiterentwickeln. Dazu zählen die Archäologie und die Pflege des historischen Bestandes genauso wie das Gestalten in der Gegenwart und das Planen für die Zukunft. Baukultur manifestiert sich in den unterschiedlichsten Dimensionen, vom handwerklichen Detail an einem Gebäude bis zur Planung von Infrastrukturen in der Land- schaft. Mit Baukultur prägen die Menschen ihre Umgebung – und werden ihrerseits von dieser Umgebung geprägt. Planen, Bauen und Erhalten ist deshalb auch als wichtiger kultureller Akt einer Gemeinschaft zu verstehen.
72 Nominationen unter Federführung der Schweiz: Winzerfest in Vevey; Basler Fasnacht; Umgang mit der Lawinengefahr; Prozessionen der Karwoche in Mendrisio; Uhrmacherkunst und Kunstme- chanik. Nominationen unter Beteiligung der Schweiz: Trockenmauern bauen; Alpinismus.
Der Begriff der Baukultur allein macht noch keine konkrete Aussage über die angestrebte Qualität. Nur hohe baukulturelle Qualität führt zu gut gestalteten Orten, die sich den wandeln- den Bedürfnissen anpassen und dabei ihre historischen Eigenarten bewahren. Wichtig ist dabei ein umfassendes Qualitätsverständnis, das sowohl die Prozesse der Planung und des Manage- ments, wie auch die Umwelt, die wirtschaftliche Tragfähigkeit, den baulichen Kontext und die Vielfalt der Nutzung, den Charakter und die Identität sowie die Schönheit eines Ortes mitein- bezieht. Die von der Schweiz initiierten Erklärung von Davos «Für eine hohe Baukultur in Europa» 73 und das Davos Qualitätssystem für Baukultur sind heute in Europa breit anerkannte Referenz- texte, die unter dem Namen Davos Process in zahlreiche europäische und nationale Strategien einfliessen. Anlässlich der im Jahr 2023 von der Schweiz organisieren zweiten Ministerkonferenz zur Baukultur gründete die Schweiz gemeinsam mit 49 anderen Partnern und in Zusammenarbeit mit dem World Economic Forum WEF die Davos Baukultur Allianz. 74 Die Davos Baukultur Allianz ist ein internationales Netzwerk zur Verbesserung der Baukultur zwischen der öffent- lichen Hand, der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie der Zivilgesellschaft. Die Mitglieder der Allianz engagieren sich für die Ziele und Werte der Erklärung von Davos. Anpassungen in der Periode 2025–2028 Der Bund engagiert sich für die Fortsetzung des Davos Prozess und gewährleistet die Visibi- lität der Schweiz und die Wahrung ihrer Interessen. Er präsidiert die Allianz bis 2027 und setzt sich für die Erweiterung ihres Mitgliederkreises ein. Insbesondere werden in der Förderperi- ode 2025–2028: – die Ergebnisse der Allianz und die Zusammenarbeit mit dem WEF per 2027 evaluiert; – der Austausch und die Koordination der internationalen Diskussion mit den nationa- len Akteuren gefördert: Der Bund bringt die thematischen Interessen der Schweiz in die Allianz ein und fördert die Reflektion und Diskussion deren Arbeitsergebnisse auf nationaler Ebene.
5.4.2 Interdepartementale Strategie Baukultur
Ausgangslage Planen, Bauen und Erhalten des Bestands sind wesentlich von ökonomischen Faktoren be- stimmt. Die Baubranche schuf im Jahr 2021 in der Schweiz 5,0 Prozent des Bruttoinlandpro- dukts. Mit rund 331 000 erwerbstätigen Personen arbeiteten 7,1 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung in der Schweizer Baubranche. 75 Ihre Prozesse sind zeitlich, materiell und finan- ziell aufwendig und normativen und regulativen Ansprüchen unterworfen. Dabei auf hohe baukulturelle Qualität zu achten, bedeutet jedoch nicht eine zusätzliche Anforderung. Im Ge- genteil ist hohe Qualität kein Kostentreiber, sondern schafft dank schlanken Verfahren, Res- sourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, Beständigkeit und Innovation sowie durchdachter
73 Davos Declaration 2018: Towards a high-quality Baukultur for Europe (www.davosdeclara- tion2018.ch).
74 www.davosalliance2023.ch.
75 BFS, Erwerbstätige nach Wirtschaftsabschnitten, Neuenburg 2022.
Gestaltung dauerhaften Mehrwert. Sie ist nicht nur ein sozialer und kultureller Gewinn, son- dern rentiert auch aus ökonomischer Sicht. 76 Zudem führen baukulturelle Anstrengungen für engagierte Akteure der Wirtschaft zu Reputationsgewinnen. Hohe baukulturelle Qualität ist auch eine wichtige Grundlage für den Schweizer Tourismus. 77 Der Bund erfüllt als Bauherr, Eigentümer, Betreiber, Regulator oder Geldgeber zahlreiche Aufgaben, welche die baukultu- relle Qualität in der Schweiz beeinflussen. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten bündelt er des- halb die Anstrengungen für mehr baukulturelle Qualität in einer interdepartementalen Strate- gie. Die erste Interdepartementale Strategie zur Förderung der Baukultur 78wurde vom Bundesrat im Februar 2020 gutgeheissen. Sie formuliert die Vision und strategischen Ziele des Bundes für eine stärkere Baukultur, übergreifend für alle Sektoralpolitiken. Mit ihr koordiniert der Bund die baukulturellen Tätigkeiten von 15 beteiligten Bundesstellen. Die Strategie Baukultur thematisiert aktuelle gesellschaftliche und raumwirksame Herausforderungen wie den Klima- wandel, die Energiewende, die Siedlungsentwicklung nach innen und den demografischen Wandel. Die Strategie beinhaltet einen Aktionsplan mit Massnahmen aller beteiligten Bun- desstellen, um die strategischen Ziele zu erreichen. Der erste Aktionsplan umfasste die Jahre 2020–2023. Die Evaluation der Strategie Baukultur 79 und ihres ersten Aktionsplans macht deutlich, dass die neue Zusammenarbeit im Rahmen der interdepartementalen Arbeitsgruppe für Baukultur wichtige Impulse für eine Verbesserung der baukulturellen Qualität des Bundes geliefert hat. Der Strategie mangelt es jedoch noch an Verbindlichkeit, was ihre Effektivität mindert und die Zielerreichung erschwert. Anpassungen in der Periode 2025–2028 – Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes: Die Strategie Baukultur bildet einen Ziel- rahmen für das Bauen und Planen des Bundes, der die Verbesserung der Qualität der gebauten Umwelt einfordert und gleichzeitig zur Bewältigung der anstehenden Heraus- forderungen, namentlich im Klima- und Energiebereich, beiträgt. Die ersten Jahre der Umsetzung der Strategie haben bestätigt, dass diese Zielsetzung gesetzlich verankert werden muss, um die gewünschte Wirkung effektiv zu erreichen. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, das Natur- und Heimatschutzgesetz mit Bestimmungen zur Berücksichti- gung der Baukultur zu ergänzen (vgl. Ziff. 6.2). – Erneuerung Strategie und Aktionsplan: Der Bund erneuert auf der Basis der neuen ge- setzlichen Grundlage seine Strategie Baukultur bis 2028. Er berücksichtigt dabei die ak- tuellen Herausforderungen, namentlich im Bereich der Klimaanpassungen und der Ener- giewende, der Förderung der Biodiversität, der Erhaltung des kulturellen Erbes, des Be- dürfnisses nach mehr Wohnraum sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Er sorgt bei der Überarbeitung der Strategie für den Einbezug der öffentlichen und privaten Part- ner und stärkt die sektorübergreifende Zusammenarbeit.
76 Gabriel M. Ahlfeldt und Elisabetta Pietrostefani, «Quality sells»: High-quality Baukultur as a suc- cess factor for the construction and real estate industry, London School of Economics and Political Sciences (LSE) and Centre for Economic Policy Research (CEPR), Juli 2022.
77 Tourismusstrategie des Bundes, Bern 2021.
78 Interdepartementale Strategie zur Förderung der Baukultur, Bern 2020.
79 [nach Publikation einfügen]
5.4.3 Förderung von Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbild-
schutz Ausgangslage Das gebaute und archäologische Erbe ist eine zentrale Referenz unserer Baukultur. Während es von weiten Teilen der Bevölkerung äusserst geschätzt wird und historische Orte in intakten Landschaften eine gesamtschweizerische Ressource für Lebensqualität und Erholung darstel- len, werden die für ihre Erhaltung notwendigen Schutzregeln und Beschränkungen oftmals kritisiert. Der Bund muss deshalb seine Anstrengungen fortsetzen, um den Schutz und die Pflege des baulichen und archäologischen Erbes als Teil jeder nachhaltigen Strategie für die räumliche Entwicklungzu verankern. Finanzhilfen für Denkmalpflege und Archäologie Der Bund richtet Finanzhilfen für denkmalpflegerische und archäologische Massnahmen aus; er leistet darüber hinaus Finanzhilfen an Projekte der Vermittlung, Aus- und Weiterbildung sowie der Forschung und an Organisationen im gesamtschweizerischen Interesse. Die Bei- träge der öffentlichen Hand für die sachgerechte Restaurierung von Denkmälern sowie für archäologische Massnahmen sind notwendig, um die Erhaltung unseres Erbes langfristig si- cherzustellen. Insbesondere die Behandlung von jüngeren Denkmälern sowie archäologische Grabungen, die aufgrund von Vorhaben der Siedlungsentwicklung nach innen nötig sind, füh- ren zu höheren Aufwänden für die Kantone. Der Einsatz der Finanzhilfen des Bundes wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen im Rah- men von vierjährigen Programmvereinbarungen kontinuierlich optimiert. Die operative Effi- zienz wurde durch eine weitgehende Digitalisierung der Prozesse und der Schaffung eines entsprechenden Web-Portals in der laufenden Periode nochmals erhöht. Gutachten und Beratung Als Fachbehörde des Bundes für Baukultur sorgt das BAK mit seiner eigenen Expertise und der Vergabe von Expertenmandaten für die Entwicklung hoher baukultureller Qualitäten. Gestützt auf die Anträge der Fachbehörde können Vorhaben verbessert und wertvolles Kul- turerbe geschont werden. Entscheidend für das Verständnis und die Akzeptanz des Schutzes von Kulturerbe ist das Erreichen einer hohen Rechts- und Planungssicherheit. Die entspre- chenden Prozesse sowie die nötige Verfahrenskompetenz sind weiter zu verbessern. Die früh- zeitige Zusammenarbeit und der konstruktive Dialog mit Bauträgern und involvierten Behör- den haben sich bewährt und bleiben ein wichtiges Anliegen. Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung Der Bund erarbeitet das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von na- tionaler Bedeutung (ISOS) gemäss Artikel 5 NHG. Das ISOS beurteilt Ortsbilder nach einem schweizweit einheitlichen Massstab und bezeichnet die wertvollsten Siedlungen des Landes. Es ist eine wichtige Planungsgrundlage für Bund, Kantone und Gemeinden zur hochwertigen Siedlungsentwicklung. Die Revision des ISOS nach der seit 2018 revidierten Methodik schreitet voran. Seine An- wendung und die entsprechende rechtliche Praxis sind heute konsolidiert. Die Inventarisierung und Bewertung der Ortsbilder erfolgen in engem Austausch und im Konsens mit den jeweili- gen Kantonen.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 – Denkmalverluste aufgrund des Klimawandels begrenzen: Die klimatischen Veränderun- gen können das gebaute und archäologische Erbe der Schweiz zunehmend beeinträchti- gen; einerseits durch Extremereignisse, andererseits aber auch durch sich ändernde Tem- peratur- und Feuchteverhältnisse. Die langfristigen Auswirkungen auf Denkmäler und archäologische Stätten sind heute noch nicht vollständig geklärt. In Zusammenarbeit mit der Wissenschaft sollen geeignete Monitoring- und Erhaltungsstrategien entwickelt und eingeführt werden. – Netto-Null für Denkmäler erreichen: Der Gebäudebereich soll in Erstellung, Betrieb und Entsorgung treibhausgasneutral werden. Diese Forderung gilt auch für Denkmäler. Die Erhaltung, Pflege und Weiternutzung von mitunter seit hunderten von Jahren bestehen- den Gebäuden entspricht per se der nachhaltigen Entwicklung, rund ein Drittel der ge- samten CO2-Emissionen eines Gebäudes stammt aus seiner Erstellung. 80 Die für die In- standsetzung baukulturell wertvoller Objekte nötigen Ansätze, technischen Methoden und Möglichkeiten sind bekannt, setzen aber besondere Kompetenzen und individuell auf das Objekt abgestimmte bauliche und betriebliche Vorgehensweisen voraus. Damit die richtigen Massnahmen geplant werden, benötigen die Eigentümerschaften von Beginn weg qualifizierte Beratung, die über sowohl energetische als auch baukulturelle Kompe- tenzen verfügt. Der Bund wird deshalb in Zukunft die Aufwände für die denkmalpflege- risch qualifizierte Energieberatung neu als subventionsberechtigte Kosten im Rahmen der Finanzhilfen für denkmalpflegerische Massnahmen anerkennen und entsprechende Aus- und Weiterbildungen für Fachleute fördern. – UNESCO Welterbe stärken: Es gibt 13 Schweizer Welterbestätten der UNESCO, neun davon sind Kulturstätten. Sie wurden von 1983 bis 2016 auf die Liste des Welterbes ein- geschrieben und unterscheiden sich in Typologie, Charakter und Grösse. Der Bund un- terstützt die Schweizer Welterbestätten im Kulturbereich mit Finanzhilfen für denkmal- pflegerische und archäologische Massnahmen sowie für Projekte im Bereich der Ver- mittlung. Das Management der Stätten erfüllt heute jedoch nicht mehr überall die An- sprüche der UNESCO. Der Bund wird im Rahmen des zweiten Aktionsplans Welterbe Schweiz 2024–2033 die Aktualisierung und Stärkung der Managementstrategien für die Welterbestätten (Kultur) in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Gemein- den begleiten und steuern, um den aussergewöhnlichen universellen Wert der Stätten langfristig zu erhalten und internationale Diskussionen über deren Erhaltungszustand zu vermeiden.
5.4.4 Baukultur als Aspekt der Nachhaltigkeit
Ausgangslage Das Bauen und das Gebaute verursachen in Entstehung, Betrieb und Rückbau heute einen bedeutenden Teil des Ausstosses an Treibhausgasen, grosse Abfallmengen, führen zu Boden- versiegelungen und -eingriffen und benötigen grosse Mengen an Energie. Die damit zusam- menhängenden Herausforderungen im Bereich der Energieproduktion, der Ressourcenverfüg- barkeit, des Einsatzes von Baustoffen sowie der Kreislaufwirtschaft – aber auch demographi-
80 Benchmarks für die Treibhausgasemissionen der Gebäudekonstruktion, Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen DGNB, Stuttgart 2021.
sche Veränderungen und die wachsende Bevölkerung, der Wohnraummangel sowie die Bio- diversitätskrise – verändern notwendigerweise den zukünftigen Umgang mit der gebauten Umwelt. Tragfähige Lösungsansätze für das Netto-Null-Ziel müssen deshalb komplexe und vielfältige Abhängigkeiten und Wirkungen berücksichtigen. Es sind Lösungen von umfassen- der Qualität zu entwickeln, die über die Priorisierung einzelner Aspekte hinausgehen und ne- ben ökologischen und ökonomischen auch soziale und kulturelle Bedürfnisse berücksichtigen. Good-Practice-Beispiele zeigen beispielsweise, wie Klimaanpassungen und energetische Massnahmen an Gebäuden mit hoher baukultureller Qualität realisiert werden können – ohne eine energetische Sanierung zu schmälern, zu komplizieren oder zu verteuern. Die Beachtung baukultureller Aspekte trägt wesentlich bei zu einem umfassenden Nachhaltigkeitsverständnis. Die Transformation zu einer im Sinne der nachhaltigen Entwicklung gebauten Umwelt von hoher baukultureller Qualität ist ein Gemeinschaftswerk. Es benötigt Wissen und Mitwirkung zahlreicher Disziplinen und Wissenschaften und kann nur durch stärkere multisektorielle, in- terdiziplinäre Zusammenarbeit und gemeinsame Verantwortung erreicht werden, um zielfüh- rende Synergien und Lösungen zu finden. Behörden aller Staatsebenen, Bauträger, Investoren, Bauwirtschaft, Wissenschaft, Fachverbände sowie Nutzende und Bewohnerinnen und Bewoh- ner haben dabei mitunter verschiedene Interessen und Prioritäten, aber auch unterschiedliches Wissen und Einflussmöglichkeiten.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 Die multisektorale und interdisziplinäre Debatte und Zusammenarbeit zwischen der öffentli- chen Hand, der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft ist zu intensivieren. Der Bund wird deshalb seine Förderung in diesem Bereich fortsetzen, insbesondere durch die Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen, die Schaffung fachlicher Grundlagen, die Unterstützung von Gefässen für Vernetzung und Diskursförderung, die baukulturelle Bildung, das Angebot bau- kultureller Beratungen und teilhabeorientierten Formaten für die breite Öffentlichkeit. Insbe- sondere wird er folgende Massnahmen umsetzen: – Initiative «Besser leben» organisieren: Hohe baukulturelle Qualität, namentlich ihr Bei- trag im Dienst einer umfassenden nachhaltigen Entwicklung, soll breit und niederschwel- lig im Rahmen einer partizipativen Kampagne «Besser leben» debattiert werden. Der Bund organisiert 2026 in Zusammenarbeit mit Partnern aus allen Sektoren ein Besser- Leben-Jahr. Zielgruppe ist die breite Bevölkerung. Im Zentrum steht die Frage, in wel- chem Raum wir in Zukunft leben wollen, namentlich vor dem Hintergrund einer grösse- ren Suffizienz. – Solarplanungen fördern: Solarenergie ist eine zentrale erneuerbare Energiequelle für die Schweiz und muss stark ausgebaut werden. Solarplanungen legen fest, wie das Solarpo- tenzial einer Gemeinde oder eines Quartiers bei hoher baukultureller Qualität maximal genutzt werden kann. Der Bund wird in Zusammenarbeit mit Partnern des Energiesektors sowie Kantonen, Städten und Gemeinden wegweisende Solarplanungen fördern. Er baut auf Erfahrungen aus Pilotprojekten (z. B. La Chaux-de-Fonds NE und Lichtensteig SG).
5.5 Kultur und Gesellschaft
5.5.1 Kulturelle Teilhabe und Amateurkultur
Ausgangslage Kulturelle Teilhabe zu stärken bedeutet, die individuelle und kollektive Beschäftigung mit Kultur und die aktive Mitgestaltung des kulturellen Lebens anzuregen. Die Auseinanderset- zung mit der eigenen kulturellen Prägung und die Entwicklung einer eigenen kulturellen Iden- tität ermöglicht allen Mitgliedern der Gesellschaft, zur kulturellen Vielfalt der Schweiz beizu- tragen. Damit möglichst viele Menschen am kulturellen Leben teilhaben können, braucht es die Be- reitschaft von Kulturinstitutionen, Kulturveranstaltern und Förderstellen, Formate zu finden, die neue Publikumskreise einbeziehen, kulturelle Inhalte innovativ vermitteln und Mitgestal- tung ermöglichen. Medien sorgen für die Wahrnehmung des kulturellen Schaffens in der Öf- fentlichkeit, sie reflektieren es und ordnen es ein und leisten Übersetzungsarbeit für das Pub- likum und die Förderung. Ein starkes Vereinswesen bietet den Rahmen für vielfältige kultu- relle Aktivitäten einer breiten Bevölkerung und trägt zur Förderung und Attraktivität der Frei- willigenarbeit bei. Gegenstand dieses Kapitels sind jene Förderbereiche, die das nicht-professionelle Kultur- schaffen unterstützen und die kulturelle Betätigung der breiten Bevölkerung betreffen: Ama- teurkultur, Teilhabe und Diversität, musikalische Bildung, Leseförderung. Amateurkultur Die Vereine im Amateurkulturbereich ermöglichen kulturelle Teilhabe und bilden die Basis für eine lebendige und vielfältige Kulturlandschaft. Musik- und Gesangsvereine, Theater- und Tanzgruppen schaffen soziale Netze und stehen ein für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Kul- turanlässe für ein breites Publikum leisten einen Beitrag zum kulturellen Austausch zwischen den Regionen und den Sprachgemeinschaften. Die Förderung der Amateurkultur durch den Bund beruht auf zwei Säulen: – Förderung von Organisationen kulturell tätiger Laien (Art. 14 KFG): Das BAK un- terstützt in der Förderperiode 2021–2024 zehn gesamtschweizerisch tätige Verbände in den Bereichen Musik, Tanz und Theater, die den Zugang zur Kultur und die kul- turelle Tätigkeit ihrer Mitglieder fördern. Die Verbände erhalten einen jährlichen Strukturbeitrag für Leistungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Vermitt- lung, Beratung sowie Vertretung der Mitglieder in der Öffentlichkeit. – Förderung von kulturellen Projekten und Anlässen für ein breites Publikum (Art. 16 KFG): Das BAK unterstützt Anlässe der Breitenkultur von gesamtschweizerischer Ausstrahlung (z. B. Eidgenössisches Jodlerfest oder Schweizer Gesangsfestival). Die Pandemie hat die tragende Rolle der Amateurkulturvereine für das Zusammenleben auf- gezeigt: Der erzwungene Stillstand und später die Einschränkungen der kulturellen Aktivitä- ten im Amateurbereich haben weiten Teilen der Bevölkerung die stimulierende Wirkung der Kultur und des kulturellen Gemeinschaftserlebnisses in Erinnerung gerufen. Gleichzeitig hat die Krise den Wandel im Vereinswesen beschleunigt und die Verletzlichkeit seiner weitge- hend auf Freiwilligenarbeit beruhenden Strukturen in Erinnerung aufgezeigt. Dank den Covid- Finanzhilfen konnte der Bund die Kulturvereine während dieser herausfordernden Zeit auf- rechterhalten.
Teilhabe und Diversität Als Querschnittsaufgabe betrifft die Förderung der kulturellen Teilhabe alle Ebenen der Kul- turförderung und sämtliche Kulturbereiche. Mit Artikel 9a hat das Parlament im KFG zusätz- lich eine explizite Förderbestimmung zugunsten der kulturellen Teilhabe geschaffen. Auf die- ser Grundlage unterstützt das BAK mit Finanzhilfen an Teilhabeprojekte die kulturelle Betä- tigung spezifischer Zielgruppen sowie die Vernetzung und den Wissensaustausch der Akteure, die sich für die Stärkung der kulturellen Teilhabe einsetzen. Die Förderung ermöglichte die Entstehung neuer teilhabeorientierter Initiativen (z. B. «Generationen im Museum» oder The- ater im Strafvollzug) ebenso wie die gesamtschweizerische Etablierung von bestehenden Vor- haben (z. B. Label «Kultur inklusiv», «KulturLegi» der Caritas Schweiz). Zur Förderung kultureller Teilhabe gehören auch Initiativen wie die «Kulturhauptstadt Schweiz». Inspiriert von der «Europäischen Kulturhauptstadt» soll das schweizerische Projekt regelmässig in verschiedenen Städten stattfinden und einen Beitrag zur Stärkung des nationa- len Zusammenhalts, zur Aufwertung der kulturellen Vielfalt in der Schweiz und zum kultu- rellen Austausch zwischen den Sprachregionen beitragen. Das Projekt «Kulturhauptstadt Schweiz» setzt auf Inklusion und richtet sich an ein breites Publikum. Es soll zudem aufzeigen, wie Kultur die Identität und die Attraktivität einer Region prägt. Viele Vorhaben überschneiden sich mit anderen Politikbereichen, zahlreiche Projekte zeigen, wie politische, wirtschaftlich, soziale und kulturelle Teilhabe ineinandergreifen. Um auf Bun- desebene die Koordination in der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu stärken, wird 2024 das Interdepartementale Netzwerk Partizipation ins Leben gerufen. Musikalische Bildung Musizieren und Singen fördern die kreativen, geistigen und sozialen Kompetenzen junger Menschen. Zusammen musizieren bedeutet miteinander lernen, aufeinander hören, gemein- same Ziele zu erreichen. In der Schule setzen sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zu- ständigkeiten für einen hochwertigen Musikunterricht ein. In der Freizeit sollen möglichst alle Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich musikalisch zu betätigen. Das BAK unterstützt nationale Vorhaben (z.B. Wettbewerbe, Festivals, Jugendmusikformati- onen) und führt die Programme «Jugend und Musik» (J+M) sowie «Junge Talente Musik». Das seit 2016 bestehende Programm J+M fördert den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Musik, indem es ausserschulische Projekte wie Kurse und Lager finanziell unterstützt. Das 2022 eingeführte Programm «Junge Talente Musik» unterstützt die Kantone bei der Entwick- lung und der Umsetzung von eigenen Begabtenförderprogrammen, damit Kinder und Jugend- liche mit einem überdurchschnittlichen musikalischen Potenzial frühzeitig und ihren Bedürf- nissen entsprechend gefördert werden können. Leseförderung Lesen und Schreiben sind grundlegende Fähigkeiten, die Tore zu Wissen und Denken öffnen und somit grundlegend für eine aktive kulturelle Teilhabe sind. Der Bund setzt bei der Förde- rung einen Akzent auf die Kinder- und Jugendliteratur, weil die frühe Förderung für die Ent- wicklung der Kinder und ihr späteres schulisches Fortkommen zentral ist. 81
81 Vgl. Bericht «Politik der frühen Kindheit. Auslegeordnung und Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene» vom 3. Februar 2021, in Erfüllung der Postulate 19.3417 (WBK-N) und 19.3262 (Gugger); Bericht «Frühe Sprachförderung in der Schweiz» vom 29. Juni 2022, in Erfüllung der Motion 18.3834 (Eymann).
Das BAK unterstützt vier gesamtschweizerisch tätige Organisationen und Institutionen sowie Einzelprojekte der Leseförderung. Mit der regelmässigen Durchführung von nationalen Ta- gungen ermöglicht es Innovation und Vernetzung im Bereich der Leseförderung.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 Amateurkultur Die Förderung der Amateurkultur durch wiederkehrende Finanzhilfen an gesamtschweize- risch tätige Verbände und Projektbeiträge an grosse Anlässe für die breite Bevölerung hat sich bewährt und soll weitergeführt werden. Damit das Vereinswesen im Amateurkulturbereich den insbesondere durch die Digitalisierung ausgelösten Herausforderungen begegnen und diese als Chance nützen kann, unterstützt das BAK in der Periode 2025–2028, in Zusammenarbeit mit den gesamtschweizerischen Verbän- den, Vorhaben von Kulturvereinen aller Sparten in folgenden Bereichen: – digitale Transformation (z.B. in Datenverwaltung, Kommunikation, Fundraising etc.); – Organisationsentwicklung (z. B. in der Aus- und Weiterbildung der Vereinsorgane, Strategieentwicklung, Freiwilligenmanagement etc.); – Nachwuchswerbung und Gewinnung neuer Publika (z.B. durch Werbemassnahmen, Imagekampagnen, Schnupperkurse etc.). Teilhabe und Diversität Das BAK engagiert sich für die Verankerung der kulturellen Teilhabe in den relevanten Poli- tiken auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, namentlich in der Förderung von Integra- tion, Inklusion und Gleichstellung sowie der Jugendförderung. In der Förderperiode 2025–
2028 sind zusätzlich folgende Massnahmen vorgesehen:
– Unterstützung von nationalen Strukturen und Projekten: Das BAK unterstützt natio- nale Organisationen und Verbände, welche mit ihren Aktivitäten einen Beitrag zur kulturellen Teilhabe der Schweizer Bevölkerung leisten oder gezielt den Dialog und die Vernetzung zwischen Zivilgesellschaft und Kulturschaffen fördern. – Kulturberichterstattung: Um kulturelle Bildung und Medienkompetenz zu fördern, können partizipative digitale Formate der Kulturberichterstattung und der Kulturver- mittlung unterstützt werden. Musikalische Bildung Um die Chancengerechtigkeit in der musikalischen Bildung und den Zugang zur Musik zu verbessern, sind in der Förderperiode 2025–2028 folgende Massnahmen vorgesehen: – Programm J+M: Vorhaben, die ein erstes Interesse für Musik und Gesang wecken, Zugangsangebote für Kinder und Jugendliche, die noch nicht musizieren, sollen im Rahmen von J+M besser unterstützt werden können. Die Kriterien und Beitragsbe- rechnungen für J+M-Kurse und J+M-Lager werden vereinheitlicht und vereinfacht. – Musikschulen: Um einen chancengerechten Zugang zu gewährleisten, hat der Gesetz- geber gewisse Vorgaben zur Gestaltung der Tarifstruktur der Musikschulen erlassen (Art. 12a KFG). Die Anpassung der Tarifstrukturen erfolgt in Absprache zwischen Kantonen, Standortgemeinden und Musikschulen. Der Bund überprüft in regelmäs- sigen Abständen die Umsetzung, die nächste Überprüfung ist 2024 vorgesehen. – Gouvernanz: Das Programm J+M wird seit seiner Lancierung 2016 von einer exter- nen Geschäftsstelle verwaltet. Der Aufwand für Datenmanagement, Prozesssteue- rung und Qualitätssicherung ist seither ständig angestiegen. Mit der Einführung des
Programms «Junge Talente Musik» ergeben sich Synergien in der Umsetzung. In der Förderperiode 2025-2028 soll geprüft werden, ob eine Internalisierung der Verwal- tung von J+M per 2029 sinnvoll und zielführend wäre. Leseförderung Zur Weiterentwicklung der Leseförderung sind in der Förderperiode 2025–2028 folgende Massnahmen vorgesehen: – Das BAK unterstützt die digitale Transformation der Organisationen der Leseförde- rung mit dem Ziel, die Digitalisierung der Prozesse zu beschleunigen und den online- Zugang zu den Angeboten zu verbessern. – Die Förderung von Einzelvorhaben soll vereinfacht werden. Vorrang sollen Projekte in Zusammenarbeit mit Schulen und Bibliotheken sowie Programme der frühen För- derung (Family Literacy) haben.
5.5.2 Sprachen und Verständigung
Ausgangslage Das Zusammenleben von vier Sprachgemeinschaften und die kulturelle Vielfalt, für die sie stehen, sind Wesensmerkmale der Schweiz. Die Förderung der Mehrsprachigkeit und der Ver- ständigung zwischen den Sprachgemeinschaften sind darum zentrale Anliegen der Kulturpo- litik des Bundes. Die Ziele und Instrumente der Sprachenförderung sind in der Kulturbotschaft 2016–2020 detailliert dargestellt worden. Im vorliegenden Kapitel werden drei ausgewählte Themen behandelt, die aus der Sicht des Bundesrates in der Förderperiode 2025–2028 beson- dere Aufmerksamkeit verdienen. Austausch und Mobilität Der schulische Austausch im Inland ist ein zentrales Mittel zur Verbesserung der individuellen Sprachkompetenzen und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Um die Förderung von Austausch und Mobilität zu verbessern, haben Bund und Kantone 2016 die nationale Agentur Movetia gegründet. Die als privatrechtliche Stiftung konstituierte Agentur soll in eine öffentlich-rechtliche Anstalt überführt werden, damit ihre Rechts- und Steuerungs- form besser den Corporate Governance-Grundsätzen des Bundes entspricht. Der Bundesrat hat im Dezember 2022 den Entwurf für ein entsprechendes Bundesgesetz in die Vernehmlas- sung gegeben. 2017 haben Bund und Kantone die Strategie «Austausch und Mobilität» verabschiedet. 82 Auf dieser Grundlage und im Auftrag des Bundes unterstützt und begleitet die Agentur Movetia nationale Austauschprojekte zwischen den Sprachgemeinschaften auf allen Bildungsstufen. Die verschiedenen Programme zur Förderung von Austausch und Mobilität innerhalb der Schweiz verzeichnen wachsende Teilnehmerzahlen und sollen ausgebaut werden. Italienische und rätoromanische Sprache und Kultur Die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur sind Eckpfeiler der Sprachenpolitik des Bundes. Die Förderung erfolgt herkömmlicherweise durch Finanzhilfen an die Kantone Graubünden und Tessin für Massnahmen, die in diesen
82 Abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Sprachen und Gesellschaft > Sprachen > Sprachengesetz und Sprachenverordnung > Austausch.
Kantonen umgesetzt werden. Dieses Fördermodell ist angesichts der Mobilität der Sprechen- den nur noch teilweise zeitgemäss. Bereits 2016 haben Bundesrat und Parlament entschieden, die italienische Sprache auch aus- serhalb der italienischen Schweiz zu fördern, insbesondere im Unterrichtswesen (Kultur- und Sensibilisierungsprojekte in Schulen sowie Pilotprojekte zur Schaffung zweisprachiger Unter- richtsprogramme mit Italienisch). 2021 folgten Massnahmen zugunsten des Rätoromanischen ausserhalb des traditionellen Sprachgebiets (Bildungsangebote für rätoromanische Kinder im Vorschul- und Schulalter). Zur Konsolidierung dieser Massnahmen bedarf es einer Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung Der Bund fördert die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften durch die Unterstüt- zung von Sprachorganisationen und Nachrichtenagenturen (Keystone-SDA) sowie durch Bei- träge an die angewandte Forschung und an Projekte zur Weiterentwicklung des Sprachunter- richts. Die mehrsprachigen Kantone Bern, Freiburg, Graubünden und Wallis erhalten eine Fi- nanzhilfe des Bundes für die besonderen Aufgaben, die sich in Behörden, Justiz, Verwaltung und Unterrichtswesen aus der Mehrsprachigkeit ergeben. Die Förderbestimmungen in der Sprachenverordnung sind 2022 teilweise revidiert worden. Im Rahmen der Beratung der Legislaturplanung 2019–2023 hat das Parlament den Bundesrat damit beauftragt, einen «Aktionsplan Mehrsprachigkeit» zu erarbeiten. 83 Der Auftrag ist noch nicht abgeschlossen, die Vorarbeiten sind im Gang.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 Austausch und Mobilität Die Strategie «Austausch und Mobilität» hat zum Ziel, dass möglichst viele junge Menschen im Verlauf ihrer Ausbildung an einer Austausch- oder Mobilitätsaktivität teilnehmen können. Zur Umsetzung der Strategie ist ein Ausbau der Angebote von Movetia notwendig: – Entwicklung eines Programms für den schulischen Einzelaustausch, das vergleichbar ausgestaltet ist wie das Schweizer Programm zu Erasmus+; – Weiterentwicklung der bestehenden nationalen Austauschprogramme, namentlich für den Austausch in der beruflichen Grundbildung, den Lehrpersonenaustausch und den Klassenaustausch. Italienische und rätoromanische Sprache und Kultur Die rätoromanischsprachige Bevölkerung lebt heute zunehmend ausserhalb des Kantons Graubünden, das Rätoromanische wird längst nicht mehr nur in seinem traditionellen Verbrei- tungsgebiet gesprochen. Ähnliches gilt für die Situation des Italienischen in der Schweiz. Eine Unterstützung der beiden Minderheitensprachen alleine über die Kantone Tessin und Grau- bünden ist darum unzureichend. Damit die italienische und rätoromanische Sprache und Kul- tur ausserhalb des traditionellen Sprachgebiets angemessen durch den Bund gefördert werden können, müssen die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, wie der Bundesrat bereits in der Kulturbotschaft 2021–2024 angekündigt hatte. 84 Die Ziele der Förderung unterscheiden sich je nach Sprache:
83 Legislaturplanung 2019-2023, Ziel 7, Artikel 8, Ziffer 38.
84 BBl 2020 3238
– Im Fall des Italienischen geht es um die Verbesserung des Stellenwerts und der At- traktivität der Sprache im Unterricht, beispielsweise durch die Förderung von zwei- sprachigen Maturitäten oder die Stärkung der Präsenz des Italienischen durch kultu- relle Aktivitäten in der Schule. – Im Fall des Rätoromanischen geht es um Bildungsangebote für Kinder im Vorschul- und Schulalter ausserhalb des Kantons Graubünden. Eine wichtige Rolle spielen di- gitale Technologien, die innovative Konzepte wie Sprachenunterricht auf Distanz er- möglichen, oder (Open Source-)Angebote, die den Zugang zu Wortschatz, Gramma- tik, Orthografie, Sprachkorrekturen und automatischen Übersetzungen gestatten. Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung Seit 2012 unterstützt der Bund die Entwicklung von Konzepten und Lehrmitteln zur Verbes- serung des Sprachenunterrichts. In der Förderperiode 2025–2028 soll der Fokus der Förderung auf der Sicherung des Erarbeiteten liegen (Praxistransfer, Dokumentation, Austausch von Best Practices) und gleichzeitig in Absprache mit den Kantonen eine Neuausrichtung oder eine thematische Fokussierung der Förderung geprüft werden. 85
5.5.3 Schweizerschulen im Ausland
Ausgangslage Der Bund fördert weltweit 17 Schweizerschulen im Ausland: in Bangkok, Barcelona, Ber- gamo, Bogota, Catania, Curitiba, Lima, Madrid, Mailand, Mexiko (mit Filialschulen Cuerna- vaca und Querétaro), Peking, Rom, Santiago, Sao Paulo, Singapur. Weltweit besuchen rund 8000 Schülerinnen und Schüler eine Schweizerschule, davon rund 1400 mit einer Schweizer Staatsbürgerschaft. Die Finanzhilfen des Bundes decken im Durchschnitt ungefähr einen Vier- tel des Betriebsbudgets der Schulen. Die Patronatskantone nehmen die pädagogische Aufsicht wahr und unterstützten die Schulen auf vielfältige Weise (durch Infrastrukturbeiträge, Weiter- bildungen, Lehrmittel usw.). Die zuständigen Schweizer Vertretungen vor Ort unterstützen die Schulen, beispielsweise durch den Einsitz in den Schulkomitees. Obwohl es sich um private Institutionen handelt, werden die Schweizerschulen als Repräsen- tanten der Schweiz wahrgenommen. Indem sie zu einer positiven Wahrnehmung der Schweiz im Ausland beitragen, erzielen sie eine Wirkung, die über die Vermittlung von schweizeri- scher Bildung und Kultur hinausgeht, wie ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom Mai 2020 bestätigt. 86 Um die positive Wirkung der Schweizerschulen im Ausland zu unterstützen, hat das BAK, einer Empfehlung im Bericht der EFK folgend, zusammen mit den Schulen eine Charta ver- einbart. Darin verpflichten sich die Schulen sich auf gemeinsame Werte der «Good Gover- nance» und ein geteiltes Verständnis von «Swissness» in Bildung und Schulkultur. Die COVID 19-Pandemie hat die Schweizerschulen allerdings empfindlich getroffen. An allen Standorten mussten die Schulen auf behördliche Anordnung für längere Zeit schliessen. Mit ausserordentlichen Covid-Nothilfen 2020 und 2021 konnte der Bund die wirtschaftlichen Schäden mildern. Dank dieser Unterstützung konnten die Schulen trotz der Krise ein volles
85 Bericht «Frühe Sprachförderung in der Schweiz» vom 29. Juni 2022, in Erfüllung der Motion
18.3834 (Eymann), S. 26.
86 Abrufbar unter: www.efk.admin.ch > Publikationen > Beziehungen zum Ausland.
Schulangebot aufrechterhalten und notwendige Anpassungen in der Betriebsstruktur vorberei- ten. Die langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf die Entwicklung der Schülerzahlen sind indes ungewiss. Anstellung der Schweizer Lehrpersonen Ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Vermittlung von schweizerischer Bildung und Kultur an Schweizerschulen sind die Schweizer Lehrpersonen. Deren Rekrutierung ist mancherorts zunehmend eine Herausforderung. In der Kulturbotschaft 2021–2024 hatte der Bundesrat ei- nen Vorschlag zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen dieser Lehrpersonen angekün- digt: Die Idee einer öffentlich-rechtlichen Anstellung der Schweizer Lehrpersonen durch die nationale Austauschagentur Movetia fand in der Vorkonsultation zum Movetia-Gesetz jedoch keine Zustimmung der Kantone. Der Bundesrat verzichtet darum auf diese Globallösung und damit auf eine umfassende gesetzliche Änderung zur Neuregelung der Anstellung von Lehr- personen. Die für die Umsetzung des Projekts reservierten Mittel werden entsprechend redu- ziert, wobei berücksichtigt ist, dass alternative Massnahmen zur Verbesserung der Anstel- lungsbedingungen notwendig sind, die möglicherweise kostenwirksam sein werden. Anpassungen in der Periode 2025–2028 Es sind folgende Massnahmen zur Unterstützung der Gouvernanz und der Swissness der Schweizerschulen im Ausland geplant: – Gouvernanz: Im Hinblick auf die Periode 2025-2028 wird das BAK ein geeignetes Monitoring zu den in der Charta vereinbarten Grundsätzen einführen. – Anstellung von Schweizer Lehrpersonen: Gestützt auf eine Analyse der Anstellungs- verhältnisse der Schweizer Lehrpersonen in den einzelnen Ländern wird das BAK gemeinsam mit den Partnern (Patronatskantone und educationsuisse) den Handlungs- bedarf und den allfälligen Handlungsspielraum ausloten und neu beurteilen. Ziel ist eine tragfähige Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse und damit eine Verbesserung der Attraktivität eines Auslandeinsatzes.
5.5.4 Jenische, Sinti und nomadische Lebensweise
Ausgangslage In der Schweiz leben rund 35'000 Jenische und Sinti. Sie sind eine anerkannte nationale Min- derheit im Sinne des Rahmenübereinkommens vom 1. Februar 1995 87 zum Schutz nationaler Minderheiten. Dieses verpflichtet die Schweiz zur Förderung von Rahmenbedingungen, die es diesen Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln. Nament- lich gilt dies für die nomadische Lebensweise und die jenische Sprache als Minderheitenspra- che im Sinne der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 5. No- vember 1992 88. In der Schweiz leben ausserdem zahlreiche Roma, die seit den 1970er-Jahren zumeist aus dem Balkan immigriert sind. Der Bund unterstützt die Interessenorganisation der Radgenossenschaft der Landstrasse, die sich um die Dokumentation der Geschichte und die Pflege der jenischen Sprache und Kultur kümmert. Der Bund finanziert auch die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende». Sie nimmt eine wichtige Koordinationsfunktion zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und den
87 SR 0.441.1 88 SR 0.441.2
Minderheiten wahr. Als Kompetenzzentrum leistet sie Unterstützung zu planerischen, rechtli- chen und sozialen Fragen. Eine wichtige Massnahme zur Förderung der nomadischen Kultur besteht in der bedarfsge- rechten Schaffung von Halteplätzen. Diese Aufgabe obliegt aufgrund der raumplanerischen Zuständigkeiten den Kantonen. Der Bund konnte entsprechende Bauvorhaben in den vergan- genen Jahren subsidiär mit einer Finanzhilfe unterstützen. Die Stiftung erhebt im Fünfjahresrhythmus die Zahl der Halteplätze. In den vergangenen Jah- ren konnte der Rückgang zwar gestoppt und die Situation insgesamt stabilisiert werden, doch der jüngste Standbericht 2021 zeigt, dass erst knapp die Hälfte der benötigten Kapazitäten vorhanden sind. 89 Die Anwesenheit von ausländischen Roma verstärkt den Druck auf die knappen Plätze. Anpassungen in der Periode 2025–2028 Die Planung und der Bau von Halteplätzen stellen Kantone und Gemeinden vor grosse Her- ausforderungen. Die Projekte haben einen langen Realisierungshorizont und erfahren durch Anpassungen oder externe Faktoren wie Einsprachen und Referenden immer wieder Verzö- gerungen. Aus diesen Gründen konnten die zur Unterstützung vorgesehenen Mittel des Bun- des in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft werden. In der Periode 2025–2028 sind folgende Massnahmen geplant: – Halteplätze: Der Umfang der finanziellen Unterstützung an Kantone und Gemeinden zur Schaffung von Halteplätzen wird an den effektiven Bedarf angepasst, der Finan- zierungsmechanismus wird zwecks Sicherstellung einer mehrjährigen Planungssi- cherheit überprüft. – Beratung: Das BAK unterstützt die Anlaufstelle für Fragen in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit bei der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende». Das Beratungsangebot richtet sich an Jenische, Sinti und fahrende Roma genauso wie an die Behörden und Organisationen, die mit ihnen Kontakte haben. – Aktionsplan «Jenische, Sinti, Roma»: Das im Aktionsplan von 2016 vorgesehene Ar- beitsprogramm wird zusammen mit den Partnerorganisationen evaluiert und gegebe- nenfalls neu ausgerichtet.
5.6 Zusammenarbeit und Grundlagen
5.6.1 Institutioneller Dialog
Ausgangslage Nationaler Kulturdialog Die gemeinsame Plattform der verschiedenen Staatsebenen zur Diskussion kulturpolitischer Fragestellungen ist der im Jahr 2011 von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gegründete «Nationale Kulturdialog». Er hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen in der Kulturpolitik zu verstärken. Dies geschieht gemäss der entsprechenden Vereinbarung zwi- schen den Partnern einerseits durch den Austausch relevanter Informationen und andererseits durch die Abstimmung und Koordination von Massnahmen. 90 Der «Nationale Kulturdialog»
89 Abrufbar unter www.stiftung-fahrende.ch > Informationen > Standberichte.
90 Ziff. 1 der Vereinbarung zum «Nationalen Kulturdialog» vom 25. Okt. 2011, abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Themen > Nationaler Kulturdialog > Weitere Informationen > Dokumente.
ist damit das zentrale Instrument für die gemeinsame Weiterentwicklung der kulturpolitischen Rahmenbedingungen und die Gestaltung eines Umfelds, das der Kultur in der Schweiz förder- lich ist. Der «Nationale Kulturdialog» bearbeitete in der laufenden Förderperiode massgeblich drei Themen: die Frage der angemessenen Entschädigung der Kulturschaffenden, das Thema der Ökologie in der Kulturproduktion sowie die Erarbeitung einer nationalen Strategie zum Kul- turerbe in der Schweiz. Die Ergebnisse der entsprechenden Arbeiten flossen in die vorliegende Botschaft ein (vgl. namentlich Ziff. 2.1, 2.4, 2.5 und 5). Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor Neben dem Nationalen Kulturdialog tauschen sich die Kulturakteure des Bundes auch regel- mässig mit ihren nicht-staatlichen Partnern aus. Der Austausch mit den Organisationen der professionellen Kulturschaffenden und den Organisationen der Amateurkultur erfolgt je nach Thema in unterschiedlichen Konstellationen. Die gesamtschweizerisch tätigen Organisationen werden vom Bund mittels Strukturbeiträgen finanziell unterstützt (vgl. Ziff. 5.1.2 und 5.5.1). Die enge Zusammenarbeit zwischen dem BAK und der «Taskforce Culture» war ein wichtiger Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung der Covid-Unterstützungsmassnahmen im Kulturbe- reich (vgl. Ziff. 2.6). Der Privatsektor (gemeinnützige Stiftungen und Privatwirtschaft) trägt einen erheblichen Teil der Kulturfinanzierung in der Schweiz trägt (vgl. Ziff. 2.6). Der Austausch zwischen den Kul- turakteuren des Bundes und dem Privatsektor findet regelmässig statt.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 Nationaler Kulturdialog In der Förderperiode 2025–2028 soll die Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Ge- meinden im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs» fortgesetzt und die Koordination zwi- schen den staatlichen Partnern der Kulturpolitik verstärkt werden (vgl. auch Ziff. 3.1.1): – In diesem Rahmen sollten die Partner die Dotierung der Arbeitsgruppen mit hinrei- chenden Personalressourcen sowie die allfällige Schaffung einer Geschäftsstelle the- matisieren. – Inhaltlich birgt das Grundprinzip der Einstimmigkeit das Risiko, dass auch bei aus- gewiesenem Handlungsbedarf nur Lösungen mit beschränkter Wirkung gefunden werden. Diesbezüglich braucht es eine Diskussion zwischen den Partnern über die Ambitionen einer abgestimmten und wirksamen Kulturpolitik in der Schweiz. – Aus diesen Gründen soll der «Nationalen Kulturdialogs» nach Ansicht des Bundes zeitnah eine gemeinsame Evaluation durchführen und sowohl auf organisatorischer wie auch auf inhaltlicher Ebene seine bisherige Funktionsweise überprüfen. Mass- nahmen zur Stärkung des «Nationalen Kulturdialogs» sind soweit erforderlich um- zusetzen. Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor Angesichts der grossen Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz ist eine enge Zusam- menarbeit mit den Kulturverbänden und dem Privatsektor zentral: Der Austausch ermöglicht es den Bundesakteuren, Bedürfnisse und Veränderungen frühzeitig zu erkennen und Lösungs- ansätze vorzubesprechen. Diese Möglichkeiten will der Bund in Zukunft noch besser nutzen. Die Diskussion von zentralen kulturpolitischen Fragen ist in Zeiten hoher Veränderungsdyna-
mik unabdingbar. Um den kulturpolitischen Dialog zu fördern, wird das BAK nach vierjähri- gem Unterbruch erneut Veranstaltungen zu Themen von gesamtschweizerischem, kulturpoli- tischem Interesse unterstützen.
5.6.2 Statistik und Monitoring
Ausgangslage In den vergangenen Jahren hat der Bund die Datenlage zum Kulturleben in der Schweiz lau- fend ausgebaut. Seit der Förderperiode 2016–2020 haben das BAK und das BFS neue Statis- tiken zu Museen, Denkmalpflege und Kulturwirtschaft aufgebaut und bestehende Statistiken zu Kulturfinanzierung, Kulturverhalten, Film und Bibliotheken verbessert. Die seit 2014 jähr- lich erscheinende Taschenstatistik des BAK fasst jeweils die wichtigsten Zahlen zusammen. Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig aussagekräftige Indikatoren zum Kulturleben für die Steuerung der Kulturpolitik sind. Zugänglichkeit zu Daten ist ein zentrales Ziel der «Digitalen Strategie» des Bundes. 91 Diese verlangt, dass Daten, welche durch die öffentliche Hand produziert oder in ihrem Auftrag er- hoben werden, grundsätzlich als «Open Government Data» in offener und maschinenlesbarer Form veröffentlicht werden. Dieses Ziel wird in der für die zentrale Bundesverwaltung ver- bindlichen «Open Government Data (OGD)»-Strategie (2019–2023) 92 konkretisiert. Anpassungen in der Periode 2025–2028 In der Förderperiode 2025–2028 will der Bund das Monitoring zur Kultur in der Schweiz ausbauen: – Anhand geeigneter Kennzahlen soll die Entwicklung des Kultursektors dargestellt und somit eine Grundlage für eine evidenzbasierte und zielorientierte Kulturpolitik geschaffen werden. Zu diesem Zweck müssen Administrativdaten besser genutzt und die bestehenden Kulturstatistiken gegebenenfalls ergänzt werden. – Die vom Bund erhobenen Daten sollen dem Publikum im Sinne der OGD-Strategie zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig sollen die Prinzipien der OGD-Strategie auch in Leistungsvereinbarungen mit Partnerorganisationen verankert und Anreize für Kulturinstitutionen geschaffen werden, ihre Zahlen offen und einheitlich zu kom- munizieren.
5.6.3 Internationale Kulturpolitik
Der Bund setzt sich aktiv für die Vermittlung von kulturellen Werten und Kultur im Ausland ein. Die internationale Zusammenarbeit im Kulturbereich erfolgt durch das Zusammenspiel verschiedener institutioneller Akteure auf Bundesebene (BAK, Pro Helvetia sowie EDA mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA, Präsenz Schweiz und dem Be- reich UNO im Staatssekretariat). In spezifischen Aufgabenbereichen sind weitere Bundesstel- len involviert, wie z. B. das EFD mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG bei
91 Strategie «Digitale Schweiz». Abrufbar unter: www.bakom.admin.ch > Digitale Schweiz und > Internet Digitale Schweiz. 92 Abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Dienstleistungen > Open Government Data (OGD) > Strate- gie 2019-2023.
der Umsetzung der Gesetzgebung zum Internationalen Kulturgütertransfer sowie das VBS mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS beim Schutz des gefährdeten Kulturerbes. Bezüglich der internationalen Beziehungen ist das BAK zuständig für die politische Ebene des internationalen Austauschs im Kulturbereich, während die Förderung des künstlerischen Aus- tauschs (z. B. Tourneen, Künstlerresidenzen, Teilnahme an Festivals) in der Zuständigkeit von Pro Helvetia liegt. Durch seine Aktivitäten leistet der Bund einen Beitrag zur internationalen Kulturpolitik sowie zur Positionierung der Schweiz auf internationaler Ebene als Kulturland. Bilaterale Zusammenarbeit Ausgangslage In seinen Beziehungen mit anderen Staaten verhandelt das BAK namentlich bilaterale Kopro- duktionsabkommen im Filmbereich, Vereinbarungen über den Kulturgütertransfer und – so- fern erforderlich – über die Schweizerschulen im Ausland. Die Koproduktionsabkommen erleichtern die Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Län- dern im Filmbereich. Sie regeln die Voraussetzungen, unter denen ein Film in mehreren Län- dern als nationale Produktion anerkannt wird und dadurch in jedem dieser Länder Unterstüt- zungen für Produktion und Vertrieb beziehen kann. 93 2023 wurde das Koproduktionsabkom- men mit Kanada revidiert, um insbesondere neue Vertriebsformen zu berücksichtigen. Die bilateralen Vereinbarungen über den Kulturgütertransfer haben das Ziel, den illegalen Handel mit Kulturgütern zu verhindern und das Kulturerbe zu erhalten. 94 Sie können nur mit Ländern abgeschlossen werden, die Vertragsstaaten des UNESCO-Übereinkommens von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut sind. In der Förderperiode 2021–2024 wurde eine Vereinba- rung mit der Türkei unterzeichnet. Bilaterale Vereinbarungen über die Schweizerschulen werden fallweise abgeschlossen, wenn Bedarf an einer spezifischen Regelung bestimmter Elemente mit dem Gastland besteht. 95 Von
2021 bis 2024 wurde keine solche Vereinbarung abgeschlossen.
Die Schweiz setzt sich für besonders enge Beziehungen mit ihren Nachbarländern ein. Mit den österreichischen und italienischen Behörden findet ein regelmässiger Austausch statt, um Themen der Zusammenarbeit zu erörtern. 2023 nahm die Schweiz am von Luxemburg initi- ierten ersten Treffen der deutschsprachigen Kulturministerinnen und Kulturminister teil. Die Schweiz fördert des Weiteren die Preisträgerinnen und Preisträger der Schweizer Kultur- preise im In- und Ausland. Die Verleihung der Kulturpreise soll die Vermittlung der ausge- zeichneten Kulturschaffenden und ihrer kulturellen Tätigkeit stärken. Im Rahmen der Strategie des Bundesrats für den Schutz des gefährdeten Kulturerbes können Drittstaaten gezielt unterstützt werden. Eine solche Unterstützung wurde der Ukraine für den Schutz ihres Kulturerbes in Anbetracht der militärischen Aggression Russlands angeboten.
93 Koproduktionsabkommen bestehen mit Deutschland und Österreich (trilaterales Abkommen), Frankreich, Italien, der Französischen Gemeinschaft Belgiens, Luxemburg, Kanada und Mexiko. 94 Vereinbarungen über den Kulturgütertransfer bestehen mit Italien, Griechenland, Kolumbien, Zy- pern, China, Peru und Mexiko.
95 Vereinbarungen wurden mit Kolumbien und Mexiko abgeschlossen.
Anpassungen in der Periode 2025–2028 – Film: Die Schweiz will ihre bestehenden Abkommen im Filmbereich laufend revi- dieren, um insbesondere die technischen Entwicklungen und die veränderten Kon- sumformen (z. B. Serien) zu berücksichtigen. Sie schliesst neue Koproduktionsab- kommen mit weiteren Ländern ab, wenn sie dies als strategisch sinnvoll erachtet (vgl.
Ziff. 5.2.7).
– Kulturgütertransfer Bei den Vereinbarungen über den Kulturgütertransfer wird ein Schwerpunkt auf Partnerstaaten aus Afrika liegen; dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Kulturgütern aus einem kolonialen Kontext und in Zusammen- arbeit mit dem EDA/DEZA (vgl. Ziff. 5.3.1). – Schutz des gefährdeten Kulturerbes: Wo angemessen, unterstützt die Schweiz Dritt- staaten, deren Kulturerbe durch Natur- oder menschengemachte Ereignisse gefährdet ist, gemäss den Prinzipien der Strategie zum Schutz des gefährdeten Kulturerbes (vgl.
Ziff. 3.4 und 5.3.1).
Multilaterale Zusammenarbeit Ausgangslage Auch auf multilateraler Ebene vertritt die Schweiz ihre Vision und bringt ihre Expertise inter- national ein. Mit ihrem Engagement trägt sie zu einer Stärkung der Schweizer Werte in den internationalen Organisationen bei, die derzeit von einer Politisierung der Kultur sowie von Rückschritten in Bezug auf Demokratie und Menschenrechte geprägt sind. Sie beteiligt sich an den Überlegungen zu globalen Herausforderungen wie Klimawandel, nachhaltige Entwick- lung oder Digitalisierung. Dabei engagiert sie sich namentlich in der UNESCO, im Europarat und auf Fachebene bei der Europäischen Union, arbeitet aber punktuell auch mit anderen in- ternationalen Organisationen zusammen. In ihrem Engagement bei der UNESCO setzt die Schweiz die von ihr ratifizierten Überein- kommen im Kulturbereich um. Sie war von 2019 bis 2023 im Exekutivrat der UNESCO ver- treten und von 2020 bis 2024 Mitglied des Zwischenstaatlichen Komitees des Übereinkom- mens von 2003 zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, wo sie von 2022 bis 2023 den stellvertretenden Vorsitz innehatte. Ausserdem hat sie aktiv an der UNESCO-Weltkonferenz für Kulturpolitik und nachhaltige Entwicklung MONDIACULT 2022 teilgenommen. Im Europarat engagiert sich die Schweiz für eine Anerkennung der Kultur als effizientes Soft- Power-Element zur Stärkung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Völkerverstän- digung. Sie setzt die von ihr ratifizierten Übereinkommen um und engagiert sich in den rele- vanten Programmen des Europarats (z. B. Eurimages, Kulturwege). Die Schweiz hat ihr En- gagement im Europarat durch den Einsitz im Büro des Lenkungsausschusses für Kultur, Kul- turerbe und Landschaft (2021–2022) sowie den Vorsitz im Direktionsrat des Erweiterten Teil- abkommens über die Kulturwege des Europarats (2021–2022) bekräftigt. Sie hat des Weiteren aktiv an der dritten Kulturministerkonferenz des Europarats teilgenommen, die seit 2013 durchgeführt wird: «Unsere Zukunft gestalten: Kreativität und Kulturerbe als strategische Res- sourcen für ein vielfältiges und demokratisches Europa». Der Bundesrat strebt eine Teilnahme der Schweiz am EU-Programm «Creative Europe» mit dessen Unterprogramm «MEDIA» weiterhin an. Aufgrund der eingetretenen Verzögerungen ist jedoch zu klären, inwiefern eine Teilnahme an der laufenden Programmperiode (2021-2027) noch realistisch ist. Die Schweiz nimmt an Arbeitsgruppen teil, die Nicht-Mitgliedstaaten of- fenstehen, sofern sie dies als relevant erachtet.
Ausserdem schickt die Schweiz eine kulturelle Delegation an die internationalen Spiele der Frankophonie in Kinshasa (2023), die von der Internationalen Organisation der Frankophonie (OIF) durchgeführt werden. Anpassungen in der Periode 2025–2028 Die Schweiz will ihre Aktivitäten und ihre Präsenz auf internationaler Ebene mit Kontinuität weiterführen. Sie wird sich weiter in den Organen und Komitees der internationalen Organi- sationen im Kulturbereich einbringen, um ihre Anliegen international zu vertreten. – UNESCO und Europarat: In der Förderperiode 2025–2028 wird die Schweiz ihr Pro- fil und Präsenz in der internationalen Kulturpolitik stärken, insbesondere in der Ko- operation mit der UNESCO und dem Europarat. Weiter sieht die Schweiz die Unter- zeichnung eines neuen Abkommens des Europarats über audiovisuelle Koproduktio- nen (Serien und andere Formate ausserhalb der Filmproduktion) vor. – Europäische Union: Die Schweiz sondiert weiterhin regelmässig Möglichkeiten für eine Teilnahme am Programm «Creative Europe» und anderen kulturellen Program- men und Aktivitäten der Europäischen Union. Sie verfolgt die Entwicklung der Be- ziehungen zur Europäischen Union und die Möglichkeiten für die Teilnahme an re- levanten Kulturprogrammen weiterhin aufmerksam.
6 Erläuterungen zu den Gesetzesänderungen
6.1 Sprachengesetz (Vorlage 1)
Art. 22a Die Förderung der Minderheitensprachen Italienisch und Rätoromanisch auf nationaler Ebene ist Aufgabe des Bundes. Die Erhaltung und Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache ausserhalb der Kantone Tessin und Graubünden soll neu gesetzlich verankert werden. Angesichts der Mobilität der Bevölkerung kann sich die Förderung nicht auf die traditionellen Verbreitungsgebiete beschränken (vgl. Ziff. 5.5.2). Der neue Artikel im Sprachengesetz ergänzt die Förderkompetenzen des Bundes, damit Kin- der und Jugendliche auch in der Diaspora Zugang zu italienischen und rätoromanischen Bil- dungsangeboten erhalten, abgewanderte Personen und ihre Familien bei der Nutzung ihrer Sprache unterstützt und Grundlagen zum Erlernen und Festigen der Sprache gefördert werden können. Die Gliederung des Artikels entspricht anderen Förderbestimmungen im Sprachengesetz: Ab- satz 1 legt fest, dass der Bund die italienische und rätoromanische Sprache auch ausserhalb der Kantone Tessin und Graubünden fördern kann und unterstreicht damit die Verantwortung des Bundes für diese beiden Minderheitensprachen. Absatz 2 erläutert die Förderbereiche, die aufgrund der unterschiedlichen Situation der beiden Sprachen leicht differenziert sind. Die von den Kantonen Tessin und Graubünden unterstützten Sprachorganisationen, die bereits heute den Auftrag haben, sich für die gesamte Sprachgemeinschaft und Kultur einzusetzen, erhalten damit einen zusätzlichen strategischen Fokus ausserhalb der angestammten Gebiete dieser Sprachen. Der neue Artikel 22a macht die Einführung einer Sachüberschrift in Artikel 22 notwendig. Absatz 3 regelt schliesslich den maximalen Prozentanteil der Finanzhilfe des Bundes. Die vorgesehenen 75 Prozent entsprechen dem geltenden Ansatz für Finanzhilfen an die Kantone Tessin und Graubünden gemäss Artikel 22.
6.2 Natur- und Heimatschutzgesetz (Vorlage 2)
Art. 1 Bst. f Buchstabe f ergänzt den Zweckartikel explizit um die Förderung einer Baukultur von hoher Qualität (vgl. dazu im Detail die Erläuterungen zu Art. 17b). Damit wird dem qualitativen Anspruch bei allen den Raum verändernden Tätigkeiten Nachdruck verliehen.
2a. Abschnitt: Förderung einer Baukultur von hoher Qualität (hohe Baukultur)
Art. 17b Baukultur Dieser Artikel umschreibt die Grundsätze und die Aufgaben des Bundes im Bereich der Bau- kultur. Als Erweiterung des Begriffs «Heimatschutz» im Sinne eines weiterentwickelten Ver- ständnisses des Schutzes der Umwelt gebührt der Behandlung der Baukultur ein eigener Ge- setzesabschnitt. Damit soll angesichts der aktuellen Herausforderungen sowie qualitativer De- fizite der gebauten Umwelt die grosse Bedeutung einer Baukultur von hoher Qualität (gleich- zusetzen mit einer hohen Baukultur im Sinne der Erklärung von Davos 2018) unterstrichen werden. Absatz 1 definiert die Aufgaben des Bundes im Grundsatz und beschreibt das Konzept der Baukultur in angemessener Offenheit. Die Baukultur umfasst die Summe der menschlichen Tätigkeiten, welche die gebaute Umwelt verändern. Eine hohe Baukultur ist ganzheitlich, um- fassend und auf eine hohe Qualität im Umgang mit der gebauten Umwelt ausgerichtet. Die Definition folgt damit der international anerkannten Definition von Baukultur, die auch der interdepartementalen Strategie zur Förderung der Baukultur des Bundes zugrunde liegt. Sie kann je nach Kontext auf vielfältige Art und Weise erreicht werden. Deshalb sollen im Gesetz keine gestalterischen Anforderungen für hohe Baukultur oder gar konkrete bauliche Anwei- sungen festgeschrieben werden. Hohe Baukultur drückt sich aus im qualitätsbewussten Um- gang mit der gebauten Umwelt, d. h. mit dem Bestehenden im Allgemeinen und mit dem bau- kulturellen Erbe wie auch der Archäologie im Besonderen sowie dem zeitgenössischen Bauen und dem Planen für die Zukunft. Alle planenden, gestaltenden und ausführenden Tätigkeiten, welche den Raum verändern, sind Ausdruck von Baukultur – vom handwerklichen Detail bis zur grossmassstäblichen Siedlungsplanung und Landschaftsgestaltung. Sie beziehen sich nicht nur auf neu Entstehendes, sondern auch auf Schutz, Sicherung und Erhaltungsmassnahmen für des baukulturellen Erbes. Baukultur umfasst alle Produkte und Prozesse, die mit diesen Tätigkeiten zusammenhängen. Der Begriff Baukultur allein macht dabei noch keine Aussage zur Qualität der gestalteten Umwelt. Erst durch eine hohe Baukultur entsteht ein hochwertig gestalteter Raum, der sowohl den sich wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird als auch seine historischen Eigenarten bewahrt. Im deutschen Sprachgebrauch hat sich als Entsprechung des französischen Ausdrucks «culture de du bâti de qualité» der Begriff «hohe Baukultur» eingebürgert. Er steht nicht für ein elitäres Kulturverständnis, sondern be- zeichnet den grundsätzlich hohen Qualitätsanspruch im Umgang mit der gebauten Umwelt. Hohe baukulturelle Qualität in diesem umfassenden Sinn ist multidimensional und berück- sichtigt namentlich folgende Faktoren: – Gouvernanz im Sinne von guten Regelungen und Prozessen für den Umgang mit dem Raum und insbesondere mit der gebauten Umwelt, – Funktionalität des Gebauten und der Freiräume,
– Umwelt, namentlich das Management der Umwelt- und Ressourcenbelastung durch das Bauen und das Gebaute, – Wirtschaft, mit einem Fokus auf die langfristige Tragfähigkeit, – Vielfalt in Gesellschaft und Nutzung, – Kontext in Siedlung oder offener Landschaft, – Genius Loci, um eine positive Bindung zu einem Ort zu ermöglichen, – Schönheit als Ziel jeder Ortsgestaltung und jeder Planungs- und Bautätigkeit. Der Bund nimmt als Bauherr, Besitzer, Betreiber, Regulator und oder Geldgeber Einfluss auf baukulturelle Qualität. Mit der interdepartementalen Strategie zur Förderung der Baukultur hat der Bundesrat erstmals allgemeine Qualitätsziele für den Bereich Baukultur festgelegt. Der vorliegende Artikel umschreibt eine Berücksichtigungspflicht im Rahmen von Aufgaben, die sich auf raumverändernde Tätigkeiten beziehen Diese Aufgaben entsprechen der Definition von Bundesaufgaben in Artikel 2. Die Regelung führt keine neuen Verfahren ein. Sie präzisiert hingegen, dass die Schonung der gebauten Umwelt, beziehungsweise des heimatlichen Land- schafts- und Ortsbilds, geschichtlicher Stätten sowie von Natur- und Kulturdenkmälern ge- mäss Artikel 3 durch einen auf baukulturelle Qualität ausgerichteten Ansatz unterstützt wird. Das übergeordnete Ziel ist eine baukulturelle Qualität, die der konkreten Aufgabe und der Lage der betroffenen Objekte angemessen ist. Der Bund soll sich für eine hochstehende Er- haltung, Pflege, Nutzung und Weiterentwicklung des Raums einsetzen und hierzu insbeson- dere nachhaltige Entwicklungsansätze bevorzugen, die auch die kulturellen Werte und die menschlichen Bedürfnisse berücksichtigen. Dabei unterscheidet sich diese Pflicht des Bundes vom Umgang mit Schutzobjekten des Heimatschutzes und der Denkmalpflege: Während be- züglich der Letzteren das Gesetz konkrete Schutzpflichten und bestimmte Handlungsanwei- sungen festlegt, soll im Hinblick auf eine umfassende Baukultur dazu ergänzend das Erforder- nis eines aktiven Gestaltungswillens zum qualitätsvollen Umgang mit der gesamten gebauten Umwelt statuiert werden. Entsprechend können bei der Erfüllung von Aufgaben des Bundes Auflagen in der Form von grundsätzlichen Zielvorgaben für eine hohe Baukultur formuliert werden, die namentlich durch die Durchführung von qualitätssichernden Verfahren oder an- dere für den konkreten Einzelfall geeignete Massnahmen zu erfüllen sind. Solche Vorgaben können etwa auf Verordnungsstufe oder in der Form von Auflagen in Verfügungen über Fi- nanzhilfen oder Bewilligungen festgelegt werden. Absatz 2 konkretisiert die Koordination der baukulturellen Tätigkeiten des Bundes. Baukultur betrifft verschiedene Sektoralpolitiken, die ihre eigenen Ansätze umsetzen und eigene Mass- nahmen ergreifen, um eine hohe Baukultur zu erreichen. Der Bund soll deshalb seine Baukul- turpolitik koordinieren. Als übergeordnetes Instrument zur Konkretisierung dieser Koordina- tion dient die Interdepartementale Strategie zur Förderung der Baukultur mit ihrem dazugehö- rigen Aktionsplan. Darin identifiziert der Bund Handlungsachsen und legt strategische Ziele und konkrete Massnahmen fest. Die Strategie Baukultur und ihr Aktionsplan werden von allen relevanten Bundesstellen unter der Federführung des BAK gemeinsam erarbeitet und perio- disch evaluiert und erneuert. Ihr Inhalt wird mit den weiteren raumrelevanten Strategien des Bundes abgestimmt. Die Beachtung einer hohen Baukultur soll namentlich die Energieziele des Bundes sowie die energetische Versorgungssicherheit des Landes nicht in Frage stellen. Die angestrebten Ergänzungen des NHG ermöglichen es Bundesrat und Parlament, allfällige diesbezügliche Konflikte im Bereich der gebauten Umwelt aktiv anzugehen und zu lösen. So werden die Ziele der Energiestrategie des Bundes mit der vorliegenden Gesetzesrevision un- terstützt.
Absatz 3 betrifft das Verhältnis zu den baukulturellen Belangen der Kantone. Die Vernetzung und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Baukultur sind bereits heute ein strategisches Ziel des Bundes. Die Kantone und Gemeinden sind für die Baukultur hauptsächlich verant- wortlich. Um erfolgreich zu sein, muss die Förderung durch den Bund mit den Förderstrate- gien der Kantone abgestimmt sein. Der Bund will hier seine Rolle und Verantwortung als Vorbild, Geldgeber und Regulator in Ergänzung zu den baukulturellen Bestrebungen der Kan- tone und in Zusammenarbeit und Koordination mit diesen wahrnehmen. In diesem Zusam- menhang ergänzt der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten und Zuständigkeiten die Förde- rung einer hohen Baukultur durch die Kantone und Gemeinden. Er fördert insbesondere die Zusammenarbeit und die stufenübergreifende Koordination.
Art. 17c Finanzhilfen und andere Formen der Unterstützung Dieser Artikel regelt die Unterstützung des Bundes für die Förderung einer hohen Baukultur. Der Bund kann Organisationen und Projekte sowie Tätigkeiten im Bereich der Baukultur mit Finanzhilfen unterstützen. Damit sollen insbesondere die Zusammenarbeit, Vernetzung und Koordination begünstigt, die inter- und transdisziplinäre Forschung gestärkt sowie den Men- schen die Identifikation mit dem Raum und der Zugang zur Baukultur erleichtert werden. Die Finanzhilfen dienen einer kohärenten Umsetzung und Verbreitung der Strategien, Ziele und Botschaften des Bundes, wie sie insbesondere in der Strategie Baukultur und in der jeweils gültigen Kulturbotschaft festgehalten werden. Der Bund schafft damit kein neues Subventi- onsgefäss, sondern erweitert die bestehenden Unterstützungsmassnahmen für Naturschutz, Heimatschutz und Denkmalpflege explizit auch für um die Förderung der hohen Baukultur. Absatz 1 regelt die Finanzhilfen für Organisationen. Diese müssen – analog zu den Finanzhil- fen für Organisationen im Bereich Naturschutz, Heimatschutz und Denkmalpflege in Artikel 14 – von gesamtschweizerischer Bedeutung sein und Tätigkeiten ausführen, die im öffentli- chen Interesse liegen, damit der Bund sie mit einer Finanzhilfe darin unterstützen kann. Absatz 2 betrifft die Finanzhilfen für Projekte. Der Bund kann damit Tätigkeiten zur Förde- rung einer hohen Baukultur. Der Bund kann Forschungsvorhaben, die Aus- und Weiterbildung von Fachleuten sowie Öffentlichkeitsarbeit unterstützen, die dieses Zielen der Aus- und Wei- terbildung, der Forschung und der Öffentlichkeitsarbeit verfolgen. Absatz 3 regelt die Ausrichtung der Finanzhilfen. Das Verfahren richtet sich jeweils nach den Artikeln 12 und 12a der Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (NHV). Zudem gelten die Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 (SuG). Zusätzlich wird spezifiziert, dass sich auch die Finanzierung des Bereichs Baukultur nach Artikel 27 des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 2009 richtet, d. h. die Mittel werden im Rahmen der Finanzierungsbeschlüsse des Parlaments zur Kulturbotschaft gespro- chen. Absatz 4 führt aus, dass der Bund eine hohe Baukultur auch in anderer Form als mit Finanz- hilfen unterstützen kann, wozu namentlich die Beratung, das Bereitstellen von Informationen, der Wissenstransfer, Forschung sowie Zusammenarbeit dienen. Die verantwortlichen Fachbe- hörden des Bundes verfügen über hohe Kompetenzen im Bereich Baukultur. Der Wissens- transfer und der entsprechende Informationsauftrag sind wichtige Elemente für eine Förderung der Baukultur. Zudem kann der Bund mit anderen öffentlich-rechtlichen und privaten Perso- nen und Organisationen zusammenarbeiten. Dies betrifft namentlich auch die Durchführung von multisektoriellen und transdisziplinären Projekten, die für die Erreichung der Qualitäts- ziele einer hohen Baukultur von Bedeutung sind. Er wahrt dabei ausdrücklich die bestehende Kompetenzordnung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.
6.3 Nationalbibliotheksgesetz (Vorlage 3)
Die beantragten Änderungen des Nationalbibliotheksgesetzes stellen sicher, dass die NB ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im digitalen Bereich erfüllen kann, in welchem so- wohl Entstehung als auch Verbreitung von Information grundsätzlich anders als im analo- gen Bereich funktionieren. So ist im Bereich digitaler Inhalte etwa das individuelle Einho- len von Rechten oft nicht möglich, da man mit einer grossen Anzahl individueller und he- terogener Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber von bzw. an digitalen Inhalten sowie feh- lenden oder unvollständigen Kontaktangaben konfrontiert ist. Durch die beantragte Rechtsanpassung wird eine Pflichtexemplarregelung für unkörperli- che Helvetica («Dépôt légal numérique») eingeführt: frei verfügbare unkörperliche Hel- vetica dürfen durch die NB eingesammelt werden, während nicht frei verfügbare unkörper- liche Helvetica der NB vergütungsfrei angeboten werden müssen. Unter frei verfügbaren unkörperlichen Helvetica werden digitale Informationen mit einem Bezug zur Schweiz ge- mäss Artikel 3 Absatz 1 verstanden, die im Internet ohne Zugangsbeschränkung unentgelt- lich für alle Personen zugänglich sind. Bei nicht frei verfügbaren unkörperlichen Helvetica handelt es sich um digitale Informationen mit Bezug zur Schweiz (Art. 3 Abs. 1), die online nicht frei zugänglich sind, etwa weil der Zugang hinter einer Bezahlschranke liegt oder von einer Registrierung abhängt. Das «Dépôt légal numérique» tangiert das Grundrecht der Eigentumsgarantie der Rechtein- haberinnen und Rechteinhaber. Ein solcher Grundrechtseingriff muss den Voraussetzungen gemäss Artikel 36 BV genügen. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt: Die gesetz- liche Grundlage wird mit dem vorliegenden Entwurf geschaffen, indem die NB zur Erfül- lung ihres Sammelauftrags (Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1) frei verfügbare unkörperliche Helvetica einsammeln darf (Art. 3 Abs. 3) und nicht frei verfügbare unkörperliche Helvetica der NB zur Aufnahme in die Sammlung angeboten werden müssen (Art. 4a). Hinsichtlich der Erfüllung des Vermittlungsauftrags (Art. 2 Abs. 1) wird zudem sichergestellt, dass die digitalen Helvetica den Benutzenden, analog zur Ausleihe von Printpublikationen, kosten- los zur Konsultation zu Verfügung gestellt werden können (Art. 5 Abs. 2). Das hohe öffent- liche Interesse an einer möglichst lückenlosen Sammlung und Vermittlung von Helvetica in jeder Form besteht unstreitig und wird durch Artikel 2 konkretisiert. Zudem ist der Ein- griff verhältnismässig, da er zur Erfüllung des öffentlichen Sammel- und Vermittlungsauf- trags der NB im digitalen Zeitalter geeignet sowie erforderlich ist und gleichzeitig die Inte- ressen der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber mittels weitgehenden Zugangsbeschrän- kungen gewahrt bleiben: Die Konsultation der unkörperlichen Helvetica wird erstens nur eingetragenen Nutzerinnen und Nutzer der NB gewährt. Zweitens erfolgt der Zugang zeitlich nur für eine einzige Person. Drittens wird das Herunterladen von Inhalten technisch unterbun- den («Download-Sperre»). Schliesslich dürfen die Helvetica erst nach Ablauf einer gewissen Zeitdauer («Embargo») zugänglich gemacht werden. Die Präzisierung des Embargos erfolgt auf Verordnungsstufe unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Medienkategorien mit ih- ren individuellen Auswertungsmodellen. Das Bundesgericht bestätigte bereits vor über fünfzig Jahren die Vereinbarkeit eines «Dépôt légal» mit der Eigentumsgarantie im Bereich der körperlichen Werke. 96 Im Weiteren hielt
96 BGE 93 I 708 E. 3; vgl. dazu auch Hans Rainer Künzle, Schweizerisches Bibliotheks- und Doku- mentationsrecht, Zürich 1992, § 7 N. 26; Manfred Rehbinder, Schweizerisches Presserecht, Bern 1975, S. 52.
das Bundesgericht im gleichen Entscheid fest, dass ein solches «Dépôt légal» als entschä- digungslos zu duldende öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung hinzunehmen ist. 97 Lediglich bei besonders teuren Werken oder Werken in kleiner Auflage sieht das Bundes- gericht eine Ausnahme vom Grundsatz der Unentgeltlichkeit vor. 98 Im Vergleich zur Sach- lage bei körperlichen Werken stellt das Recht zum Einsammeln, bzw. eine Angebotspflicht für unkörperliche Helvetica («Dépôt légal numérique»), bei welchen die Herstellung von Ko- pien keine Kosten generiert und mit geringem Aufwand möglich, einen noch leichteren Ein- griff in die Eigentumsgarantie dar und hat demnach auch keine Entschädigung zur Folge. Die beantragte Gesetzesanpassung sollte in Einklang mit den für die Schweiz verbindlichen internationalen Verpflichtungen im Bereich des Urheberrechts stehen: Die Regelung bezieht sich auf einen Sonderfall, weil sie auf das Sammeln und Vermitteln von digitalen Helvetica durch die NB beschränkt ist. Die normale Auswertung der digitalen Online-Helvetica soll si- chergestellt werden, indem die digitalen Helvetica nur in einem sehr engen Rahmen überhaupt konsultierbar sind. Schliesslich soll eine unangemessene Verletzung berechtigter Interessen der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber mit einem Embargo vermieden werden. Mit diesen Massnahmen dürfte den Anforderungen, die an Urheberrechtsschranken zu stellen sind, dem sogenannten «Drei-Stufen-Test» (vgl. Art. 10 Abs. 1 des WIPO-Urheberrechtsvertrags 99 ) Rechnung getragen sein.
Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 2 Der bisherige Ausdruck «gedruckte oder auf anderen Informationsträgern gespeicherte Infor- mationen» wird ersetzt mit «körperliche und unkörperliche Informationen». Mit dieser termi- nologischen Anpassung wird der Sammelgegenstand der NB an die heutige digitale Realität angepasst und klargestellt, dass dieser, neben gedruckten oder auf anderen Informationsträ- gern gespeicherte Informationen, auch trägerunabhängige, digitale und auf dem Internet ver- breitete Helvetica umfasst. Zudem erfasst die angepasste Terminologie auch die Ton- und Musikdokumente der 2016 in die NB eingegliederten Nationalphonothek und trägt der im di- gitalen Bereich zunehmenden Vermischung von Medienformaten Rechnung.
Art. 3 Abs. 1 Bst. c und Abs. 3 Die bisherige Begrifflichkeit «Autoren und Autorinnen» in Absatz 1 Buchstabe c ist nicht mehr ausreichend, sowohl in Hinblick auf die Erzeuger und Erzeugerinnen der Ton- und Mu- sikdokumente der Nationalphonothek wie auch in Bezug auf die zunehmende Überschneidung von Medienformaten im Bereich der unkörperlichen Helvetica. Diese Lücke wird nun besei- tigt, indem der Ausdruck «Autoren und Autorinnen» durch den werkunabhängigen Begriff «Urheberinnen und Urheber» ersetzt wird. Der neue Absatz 3 berechtigt die NB, frei zugängliche unkörperliche Helvetica einzusammeln und in ihre Sammlung zu integrieren. Die Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber müssen dar- über nicht individuell informiert werden. Erstens fehlen dazu regelmässig die notwendigen Kontaktangaben und zweitens würde die grosse Anzahl der notwendigen Kontakte die Kapa- zitäten der NB übersteigen.
97 Vgl. anstatt vieler BGE 131 II 728 E. 2; dazu auch Giovanni Biaggini, BV Kommentar: Bundesver- fassung, 2. Aufl., Zürich 2017, Art. 26 N. 30 ff.; Ulrich Häfelin/Georg Müller/Felix Uhlmann, All- gemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl., Zürich/St. Gallen 2016, N. 2327 ff. 98 BGE 93 I 708 E. 3; siehe auch Künzle, § 7 N. 26; Rehbinder, S. 52; Enrico Riva, Hauptfragen der materiellen Enteignung: Eine Untersuchung zum Tatbestand des entschädigungspflichtigen Eigen- tumseingriffs im schweizerischen Recht, Habil. Bern 1990, S. 124. 99 SR 0.231.151
Art. 4a Angebotspflicht Der neue Artikel 4a führt in Absatz 1 eine Angebotspflicht für nicht frei zugängliche unkör- perliche Helvetica ein. Das Angebot erfolgt vergütungsfrei. Dies rechtfertigt sich durch die uneingeschränkte Mög- lichkeit der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber, ihre Werke weiter zu kommerzialisieren. Zudem verursacht die Herstellung einer digitalen Kopie eines bereits digital vorliegenden Do- kuments in der Regel keine besonderen Material- oder Zusatzkosten. Nach Absatz 2 liegt die Entscheidungshoheit hinsichtlich der Annahme und Integrierung der angebotenen Helvetica in die Sammlung bei der NB. Absatz 3 stellt sicher, dass für die der Angebotspflicht unterliegenden natürlichen und juristi- schen Personen keine unverhältnismässig hohen Kosten entstehen, indem die NB sich im Ein- zelfall entweder am Aufwand für die Ablieferung beteiligen oder auf die Ablieferung verzich- ten kann.
Art. 4b Umschreibung der Angebotspflicht Analog der bestehenden Regelung zur näheren Umschreibung des Sammelauftrags durch den Bundesrat gemäss Artikel 4 Absatz 1, wird in der Nationalbibliotheksverordnung künftig auch die Angebotspflicht für im Internet nicht frei zugängliche Helvetica näher umschrieben und bei Bedarf den neuen Entwicklungen angepasst. Zudem wird dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, gewisse Kategorien von unkörperlichen Helvetica von der Angebotspflicht aus- schliessen. Die in Absatz 2 formulierten Kriterien für den Ausschluss folgen der bestehenden Regelung in Artikel 4 Absatz 2.
Art. 5 Abs. 2 und 3 Absatz 2 erlaubt es der NB, ihren Vermittlungsauftrag auch hinsichtlich der unkörperlichen Helvetica vergütungsfrei wahrzunehmen, dies allerdings nur in einem sehr engen Rahmen. Die Konsultation wird in Hinblick auf die Verhältnismässigkeit bei der Grundrechtseinschrän- kung nach Artikel 36 BV und die zu erfüllenden internationalen Verpflichtungen im Bereich des Urheberrechts stark eingeschränkt (vgl. Art. 5 Abs. 3 und vorstehende Ausführungen). Die Nationalbibliothek kann weiterhin eine umfassende Zugänglichkeit von Werken vertrag- lich mit Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern vereinbaren.
Art. 10 Abs. 4 Der bereits bestehende Auftrag zu Zusammenarbeit und Koordination mit Institutionen, die ähnliche Aufgaben erfüllen, erstreckt sich auch auf den Bereich der unkörperlichen Helvetica. Im Rahmen der Kooperation bei unkörperlichen Informationen kann die NB die Wahrneh- mung ihrer gesetzlichen Aufgaben an Partnerinstitutionen übertragen. Denkbar wäre dies bei- spielsweise im Bereich der Erhaltung von dokumentarischen Bildhelvetica, da die damit ver- bundenen spezifischen technischen Anforderungen allenfalls durch ausgewählte Dritte mit entsprechend ausgewiesener Erfahrung effizienter erfüllt werden könnten.
Art. 10a Bearbeitung von Daten aus den Sammlungen der Nationalbibliothek Der neue Artikel 10a dient dem Rechtsnachvollzug in Bezug auf die Tatsache, dass sich in den Sammlungen NB auch besonders schützenswerte Daten natürlicher und juristischer Per-
sonen befinden und die NB mit diesen Daten arbeitet, sie der Öffentlichkeit orts- und zeitun- abhängig zugänglich macht und beispielsweise auch zu Forschungszwecken zur Verfügung stellt. Die NB bearbeitet Daten aus ihrem Bestand mit dem Ziel, das Sammeln, Erschliessen, Erhal- ten und Vermitteln von Informationen mit einem Bezug zur Schweiz zu sichern. Die Heraus- forderung, der fortschreitenden Technologie und den sich stetig wandelnden Bedürfnissen ih- res Publikums gerecht zu werden, erfordert relativ grosse Flexibilität im Umgang mit den be- treffenden Daten. Die Auswirkungen auf betroffene Personen ist jedoch aufgrund des Kon- texts (Bibliotheksbestand mit grösstenteils bereits veröffentlichten Dokumenten) als gering zu betrachten. Die NB kann auch Daten, die ursprünglich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen waren, aber aus kulturellen oder historischen Gründen von öffentlichem Interesse sind, bearbeiten, be- kanntgeben und allgemein zugänglich machen. Sie wendet dabei entsprechend strengere Mas- sstäbe an.
6.4 Kulturgütertransfergesetz (Vorlage 4)
Art. 14 Abs. 1 Bst. d Das Parlament hat am 26. September 2022 die Motion 22.3023 WBK-N angenommen. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, eine web-basierte Datenbank zusammen mit anderen Partnern zu koordinieren und zu unterstützen. Ziel dieser Plattform ist es, nach wissenschaftlichen Me- thoden erarbeitete Resultate zur Herkunft von Kulturgütern in der Schweiz über das Internet zugänglich zu machen. Dabei sollen gemäss Motion sowohl öffentliche wie auch private Mu- seen und Sammlungen aus dem In- und Ausland ihre Erkenntnisse auf die Plattform laden. Museen und Sammlungen, die für ihre Provenienzforschung vom Bund finanziell unterstützt werden, sollen gemäss Motion verpflichtet werden, ihre Erkenntnisse auf der Plattform zu publizieren. Die vorgeschlagene Anpassung schafft die Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Motion 22.3023 WBK-N.
7 Erläuterungen zu den Kreditbeschlüssen
7.1 Vorbemerkungen
Die Beträge der Zahlungsrahmen und Kredite, wie sie in diesem Kapitel dargelegt sowie in den Entwürfen der Finanzierungsbeschlüsse enthalten sind, sind auf jeweils hunderttausend Franken gerundet. Teilweise ergeben sich durch die Rundung scheinbare Additionsdifferen- zen. Die für die Kulturbotschaft 2025–2028 beantragten Finanzmittel basieren auf einem realen Wachstum von durchschnittlich 0,2 Prozent im Vergleich zum Voranschlag 2024 (nominales Wachstum im Durchschnitt 1,25%). Dieser liegt 2,0 Prozent unter dem ursprünglichen Finanz- plan für das Jahr 2024. Auf den insgesamt sieben Zahlungsrahmen sowie auf den Verpflichtungskredit Baukultur wurde die im März 2023 für die Jahre 2025–2028 prognostizierte Teuerung eingerechnet. Die prognostizierte Teuerung wird jährlich an die reelle Teuerung angepasst und die Finanzmittel falls notwendig entsprechend erhöht oder gekürzt.
7.2 Bundesamt für Kultur
7.2.1 Vorbemerkungen
Das BAK wird in der Förderperiode 2025–2028 seine Tätigkeit in verschiedenen Bereichen anpassen. Die entsprechenden Massnahmen wurden in Kapitel 5 umfassend dargestellt. Die Mehrkosten für sämtliche Massnahmen werden intern kompensiert. Die Kompensation der Massnahmen mit Mehrkosten erfolgt im Wesentlichen durch das vom Bundesrat festgelegte reale Wachstum von durchschnittlich 0,2 Prozent, neue Schwerpunkt- setzungen innerhalb einzelner Zahlungsrahmen sowie punktuell durch Kreditverschiebungen zwischen Zahlungsrahmen. Die Kreditverschiebungen haben eine gewisse Reduktion beim Zahlungsrahmen für Finanzhilfen gestützt auf das Kulturgütertransfergesetz sowie beim Zah- lungsrahmen Schweizerschulen im Ausland zur Folge. Bei erstgenanntem Zahlungsrahmen wird die Ausrichtung von Finanzhilfen stärker auf ausländische Vertragsstaaten mit ausgewie- senem Finanzbedarf fokussiert. Bei letztgenanntem Zahlungsrahmen werden die beantragten Finanzmittel an den tatsächlichen Mittelbedarf der letzten Jahre angepasst (vgl. auch Ziff. 5.5.3). Zur Finanzierung von Massnahmen mit Mehrkosten wurde schliesslich beim Ver- pflichtungskredit Baukultur kein reales Wachstum vorgesehen. Für die Umsetzung der vom Parlament übertragenen neuen Aufgaben können keine Mehrmit- tel eingesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung der Motionen 19.3627 Streiff- Feller (Geschichte der Frauen), 21.3172 Jositsch und 21.3182 Heer (Erinnerungsort für Opfer des Nationalsozialismus) sowie 22.3023 WBK-N (Plattform Provenienzforschung). Einzelne haushaltrelevante Veränderungen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Botschaft, da sie den Eigenbereich des BAK betreffen. Zu erwähnen sind vor allem: Die Einsetzung einer unabhängigen nationalen Kommission zur Aufarbeitung der NS-Raub- kunst (Motion 21.4403 Pult) wird Gegenstand eines späteren, spezifischen Antrags auf zusätz- liche Ressourcen (Sach-, Betriebs- und Personalaufwand) sein. Der Betrieb der neuen Infra- strukturen der Nationalbibliothek in Bern sowie der Nationalphonothek in Lugano werden ebenfalls zusätzliche Ressourcen (Sach-, Betriebs- und Personalaufwand) erfordern, um die neuen Anforderungen an die Konservierung und Vermittlung erfüllen zu können. Die entspre- chenden Ressourcen werden beantragt, sobald konkrete Bedarfsabschätzungen möglich sind. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist noch unklar, wann die genannten Vorhaben finanziert werden können.
7.2.2 Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des BAK gestützt auf das
Kulturförderungsgesetz (Vorlage 5) Über den Zahlungsrahmen KFG werden all jene Aktivitäten des BAK finanziert, die sich auf das KFG stützen. Der Verwendungszweck der einzelnen Kredite ab 2025 wird nachfolgend kurz dargestellt: – Preise, Auszeichnungen und Ankäufe: Die Preise und Auszeichnungen des Bundes in den Bereichen Kunst, Design, Literatur, Tanz, Theater und Musik verstärken die Sichtbarkeit und Resonanz des schweizerischen Kulturschaffens. Neben der Kultur- förderung durch Preise und Auszeichnungen erwirbt der Bund seit 1888 auch Kunst- werke und Designarbeiten. – Literaturförderung: Das BAK trägt durch Finanzhilfen an Verlage zur Förderung der kulturellen Verlagsarbeit (Betreuung und Beratung von Autorinnen und Autoren,
kritisches Lektorat usw.) und zur Aufwertung und Stärkung der Schweizer Litera- turlandschaft bei. Aus dem Kredit werden zudem Projekte aus dem Literaturbereich zur digitalen Transformation finanziert. – Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter: Das BAK vergibt Betriebsbeiträge an Museen und Sammlungen Dritter gestützt auf ein öffentliches Ausschreibungsver- fahren. Im Weiteren erhalten bisher sieben in einer Verordnung des EDI bestimmte Netzwerke aus dem Bereich des Kulturerbes einen Betriebsbeitrag. In Umsetzung der Motionen 19.3627 Streiff-Feller (Geschichte der Frauen) sowie 21.3172 Jositsch und 21.3182 Heer (Erinnerungsort für Opfer des Nationalsozialismus) sollen in der Förderperiode 2025–2028 zwei weitere Netzwerke unterstützt werden. Über den Kredit «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter» werden zudem Projekte zur Provenienzforschung unterstützt sowie Beiträge an Versicherungsprämien ausge- richtet, welche Museen bei der Ausleihe bedeutender Kunstwerke zu entrichten ha- ben. – Kulturelle Teilhabe: Aus dem Kredit «Kulturelle Teilhabe» unterstützt das BAK Vorhaben und Organisationen, die den Zugang zu kulturellen Angeboten und insbe- sondere die aktive kulturelle Betätigung der Bevölkerung fördern, sowie Vorhaben zur Förderung von Wissensaustausch, Vernetzung und Koordination. Zudem wer- den Projekte zu partizipativer, digitaler Kulturberichterstattung finanziert. Aus dem Kredit werden sämtliche Vorhaben zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes finanziert (bisher Kredit «Anlässe und Projekte»). Dazu gehört auch die Unterstüt- zung der Träger immaterieller Schweizer Traditionen und des traditionellen Hand- werks in der Schweiz (vgl. Ziff. 5.5.1). – Musikalische Bildung: Das BAK unterstützt aus dem Kredit «Musikalische Bil- dung» Vorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung zur Förderung der musika- lischen Bildung von Kindern und Jugendlichen (namentlich nationale Formationen, Festivals, Wettbewerbe). Weiter werden die Programme «Jugend und Musik» (J+M) und «Junge Talente Musik» unterstützt. – Leseförderung: Das BAK leistet Betriebsbeiträge an gesamtschweizerisch tätige Or- ganisationen der Leseförderung sowie Projektbeiträge an überregionale Vorhaben der Leseförderung. Ein Schwerpunkt liegt auf der digitalen Transformation der Or- ganisationen der Leseförderung sowie dem online-Zugang von Angeboten. – Jenische und Sinti: Der Bund unterstützt aus dem Kredit «Jenische und Sinti» ins- besondere die «Radgenossenschaft der Landstrasse» und die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende». Im Weiteren leistet das BAK finanzielle Beiträge an die Er- stellung von Halteplätzen für die fahrenden Minderheiten in der Schweiz. Der bis- herige Kredit wird an die tatsächlichen Ausgaben der letzten Jahre angepasst. – Kulturelle Organisationen: Aus dem Kredit werden Beiträge an gesamtschweize- risch tätige Organisationen professioneller Kulturschaffender sowie an gesamt- schweizerisch tätige Organisationen kulturell tätiger Amateure ausgerichtet. Im Be- reich des professionellen Kulturschaffens wird das Beratungs - und Dienstleistungs- angebot ausgebaut. Im Amateurbereich werden die Verbands- und Vereinsstruktu- ren gestärkt (Aus- und Weiterbildung der Vereinsorgane, Nachwuchswerbung, Frei- willigenmanagement usw.). – Anlässe und Projekte: Das BAK unterstützt aus dem Kredit «Anlässe und Projekte» Vorhaben für ein breites Publikum (Feste und Aktionstage im Bereich der Amateur-
und Volkskultur). Zudem wird aus diesem Kredit die Durchführung von Diskussio- nen, Panels und Workshops zu kulturpolitisch wichtigen Themen finanziert. Übersicht über die Beiträge gestützt auf die Art. 9a, 10, 12–15, 16 Abs. 1 und 2 Bst. a und 17 KFG (in Mio. Fr., gerun- det) (2024) 2025 2026 2027 2028 2025–2028 Wachstums- rate (nomi- nal %)
Preise, Auszeichnungen, Ankäufe (3,1) 3,1 3,1 3,1 3,1 12,5 0,5 Literaturförderung (Verlage) (1,9) 1,9 2,1 2,2 2,3 8,5 1,2 Museen, Sammlungen, Netz- (13,5) 13,6 13,7 14,0 14,2 55,5 1,2 werke Dritter Kulturelle Teilhabe (Projektförde- (1,0) 1,8 2,1 2,1 2,2 8,3 23,5 rung) Musikalische Bildung (8,0) 8,1 8,1 8,2 8,2 32,6 0,7 Leseförderung (4,5) 4,6 4,6 4,7 4,7 18,6 1,2 Jenische und Sinti (1,7) 1,4 1,2 1,2 1,3 5,1 -7,0 Kulturelle Organisationen (3,2) 3,6 3,9 4,2 4,2 15,8 6,6 Anlässe und Projekte (1,2) 0,7 0,7 0,7 0,7 2,7 -13,5
Zahlungsrahmen KFG (38,1) 38,8 39,5 40,3 41,0 159,6 1,8
7.2.3 Zahlungsrahmen Film (Vorlage 6)
Über den Zahlungsrahmen Film werden all jene Aktivitäten des BAK finanziert, die sich auf das FiG stützen. Wie bisher sind die nationalen Ersatzmassnahmen zum EU–Förderprogramm «MEDIA» nicht im Zahlungsrahmen Film enthalten. Ausserhalb des Zahlungsrahmens liegen auch die Beiträge an den Filmförderungsfonds «Eurimages» des Europarats. Die Filmpolitik des Bundes basiert auf zwei gesetzlichen Schwerpunkten: Filmförderung und Filmkultur. Die vorliegende Zahlungsrahmen weist zusätzlich die Finanzhilfe an die Cinémathèque suisse aus. Übersicht über die Beiträge gestützt auf die Art. 3–6 FiG (in Mio. Fr., gerundet) (2024) 2025 2026 2027 2028 2025–2028 Wachstums- rate (nomi- nal %)
Filmförderung (31,8) 31,7 32,0 32,3 32,6 128,7 0,6 Filmkultur (9,9) 10,7 10,9 11,0 11,1 43,6 2,9 Cinémathèque (9,5) 10,0 10,1 10,2 10,3 40,8 2,2
Zahlungsrahmen FiG (51,2) 52,5 53,0 53,5 54,1 213,1 1,4
7.2.4 Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des BAK gestützt auf das
Kulturgütertransfergesetz (Vorlage 7) Über den Zahlungsrahmen KGTG werden die Förderaktivitäten finanziert, welche sich auf das KGTG stützen. Das betrifft Projekte, die dem Schutz und Erhalt von besonders gefährdeten Kulturgütern dienen, sowie Projekte von internationalen Organisationen betreffend Kulturgü- terschutz (UNESCO, ICCROM, Internationaler Museumsrat ICOM).
Übersicht über die Beiträge gestützt auf Art. 14 KGTG (in Mio. Fr., gerundet) (2024) 2025 2026 2027 2028 2025–2028 Wachstums- rate (nomi- nal %)
Zahlungsrahmen (0,8) 0,6 0,7 0,8 0,8 2,9 2,5 KGTG
7.2.5 Verpflichtungskredit Baukultur gestützt auf das Natur- und
Heimatschutzgesetz (Vorlage 8) Über den Verpflichtungskredit Baukultur werden die Finanzhilfen zur Erhaltung schützens- werter Objekte (Denkmalpflege) und zur Durchführung archäologischer Massnahmen sowie Finanzhilfen zur Unterstützung von Organisationen, Forschungsvorhaben, Ausbildung und Vermittlung finanziert.
Übersicht über die Beiträge gestützt auf die Art. 13, 14, 14a und 17c NHG (in Mio. Fr., gerundet) (2024) 2025 2026 2027 2028 2025–2028 Wachstums- rate (nomi- nal %)
Erhaltung schützenswerter Ob- (25,6) 25,7 26,0 26,3 26,5 104,6 0,9 jekte, Archäologie Organisationen, Forschung, (5,8) 5,9 5,9 6,0 6,0 23,8 1,1 Ausbildung und Vermittlung
Verpflichtungskredit Baukul- (31,4) 31,6 31,9 32,3 32,6 128,4 1,0 tur
7.2.6 Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung (Vorlage 9)
Über den Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung werden all jene Aktivitäten des BAK finanziert, die sich auf das SpG stützen. Der Verwendungszweck der einzelnen Kredite ab
2025 wird nachfolgend kurz dargestellt:
– Förderung von Sprache und Kultur im Tessin: Der Bund richtet dem Kanton Tessin Finanzhilfen für Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der italienischen Spra- che und Kultur aus (Publikationen, Forschung, Sprachorganisationen sowie sprach- liche und kulturelle Veranstaltungen). – Förderung von Sprache und Kultur in Graubünden: Der Bund richtet dem Kanton Graubünden Finanzhilfen für Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoro- manischen und italienischen Sprache und Kultur aus (Unterricht, Übersetzung, Pub- likationen, Sprachorganisationen, rätoromanische Verlagstätigkeit sowie Förderung der rätoromanischen Sprache in den Medien). – Verständigungsmassnahmen: Der Bund fördert die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften durch die Unterstützung von Sprachorganisationen und Nachrichtenagenturen (Keystone-SDA) sowie durch Beiträge an die angewandte Forschung und an Projekte zur Weiterentwicklung des Sprachunterrichts. Die mehr- sprachigen Kantone Bern, Freiburg, Graubünden und Wallis erhalten eine Finanz- hilfe des Bundes für die besonderen Aufgaben, die sich in Behörden, Justiz, Ver- waltung und Unterrichtswesen aus der Mehrsprachigkeit ergeben.
Übersicht über die Beiträge gestützt auf die Art. 14–22 SpG (in Mio. Fr., gerundet) (2024) 2025 2026 2027 2028 2025–2028 Wachstums- rate (nomi- nal %)
Förderung von Kultur (2,4) 2,5 2,5 2,5 2,6 10,1 1,2 und Sprache im Tessin Förderung von Kultur (5,2) 5,2 5,3 5,4 5,4 21,3 1,2 und Sprache in Grau- bünden Verständigungsmass- (11,9) 12,1 12,4 12,9 13,2 50,6 2,6 nahmen
Zahlungsrahmen SpG (19,5) 19,8 20,2 20,8 21,1 82,0 2,0
7.2.7 Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland (Vorlage
10) Über den Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland werden all jene Aktivitäten des BAK finanziert, die sich auf das SSchG stützen. Der Bund unterstützt die 17 anerkannten Schweizerschulen im Ausland, konfessionell neutrale und gemeinnützige Privatschulen, die von Schweizer Kindern, von Kindern des Gastlandes und von Kindern von Drittstaaten be- sucht werden. Er fördert an weiteren Standorten die Ausbildung junger Auslandschweizerin- nen und Auslandschweizer durch Kooperationen mit deutschen, französischen und internatio- nalen Schulen, durch Kursbeiträge und durch Beiträge für Ausbildungsmaterial.
Übersicht über die Beiträge gestützt auf die Art. 10 und 14 SSchG (in Mio. Fr., gerundet)
(2024) 2025 2026 2027 2028 2025–2028 Wachstums- rate (nomi- nal %)
Zahlungsrahmen (22,1) 21,4 21,0 21,1 21,7 85,1 -0,5 Schweizerschulen im Ausland
7.3 Zahlungsrahmen Pro Helvetia (Vorlage 11)
In einzelnen Tätigkeitsbereichen sind Massnahmen mit finanziellen Auswirkungen vorgese- hen, die in Kapitel 3.4 inhaltlich beschrieben wurden. Die Finanzierung dieser Massnahmen erfolgt insgesamt budgetneutral innerhalb des bestehenden Globalkredits. Über den Zahlungsrahmen von Pro Helvetia werden Aktivitäten finanziert, welche sich auf das KFG stützen. Pro Helvetia zeichnet sich in seiner Leistungserbringung durch betriebswirt- schaftliches Handeln und Ergebnisverantwortung aus und unterhält hierzu geeignete interne Kontroll- und Steuerungsprozesse. Die für den Tätigkeitsbereich von Pro Helvetia beantragten Finanzmittel basieren einerseits auf Weiterentwicklung der Massnahmen aus der Kulturbot- schaft 2021–2024 und andererseits auf den auf Bundesebene als prioritär definierten Hand- lungsfeldern. Vor dem Hintergrund von Budgetkürzungen im Jahr 2024 sowie fehlender Zu- satzmittel und der stetigen Zunahme von Beitragsgesuchen wird Pro Helvetia in zahlreichen Bereichen eine erhebliche Priorisierung der Mittelvergabe vornehmen müssen. Die Verwendungszwecke des Globalbudgets ab 2025 werden nachfolgend gemäss den Kate- gorien des Zahlungsrahmens von Pro Helvetia wird nachfolgend kurz dargestellt: Nachwuchs- und Werkförderung Im Bereich der Nachwuchsförderung reichen die Massnahmen in den verschiedenen Phasen des Kreations- und Verbreitungsprozesses von der Werkförderung über Residenz- und Coachingprogramme bis zu Vernetzungs- und Promotionsangeboten, um eine wirkungsvolle Positionierung der talentierten Kunstschaffenden aus der Schweiz auf nationaler und interna- tionaler Ebene zu erreichen. Im Rahmen der Förderung des künstlerischen Werkschaffens richtet Pro Helvetia Kreations- beiträge in den Bereichen Design (inkl. Game Design), Musik, Literatur (inkl. Comics), Dar- stellende Künste sowie visuelle Künste (inkl. Fotografie) aus. Ab 2025 soll das Portfolio er- weitert werden, um Förderangebote für Arbeitsprozesse, welche der kreativen Produktion vor- und nachgelagert sind, und die zunehmend eine wichtige Rolle einnehmen im künstlerischen Schaffen. Damit schliesst die Stiftung eine wichtige Lücke im Fördersystem und entspricht einem allgemein anerkannten Handlungsbedarf. Verbreitung, Kulturaustausch und Promotion im Inland Pro Helvetia fördert künstlerische Projekte und Veranstaltungen, die zur Verbreitung von Werken und zur Verständigung zwischen den Regionen beitragen. Dies geschieht unter ande- rem in Form von Beiträgen an Aufführungen, Lesungen, Konzerte, Ausstellungen, Überset- zungen und Festivals. In ihrer Fördertätigkeit sorgt Pro Helvetia für faire Arbeitsbedingungen und setzt sich für die Gleichstellung der Geschlechter ein.
Pro Helvetia unterstützt die Schweizer Volkskultur. Im Vordergrund stehen dabei Projekte, die dem Austausch zwischen verschiedenen Volkskulturen und Regionen der Schweiz dienen und die für die Weiterentwicklung der volkskulturellen Praxis von Bedeutung sind. Mit thematischen Initiativen trägt Pro Helvetia dazu bei, wesentliche Entwicklungen und Her- ausforderungen in Kultur und Gesellschaft zu identifizieren und entsprechende Massnahmen zu entwickeln. Insbesondere wird die Zusammenarbeit zwischen Kunst, Wissenschaft und Technologie mit Blick auf die ökologische Nachhaltigkeit des Kulturbetriebs gefördert. Pro Helvetia fördert in der Kunstvermittlung disziplinenübergreifende Projekte, die neue Wege suchen, um kritische Reflexion über das zeitgenössische Kunstschaffen zu fördern und die Rolle von Kunst und Kultur in der Gesellschaft zu reflektieren. Kulturaustausch, Verbreitung und Promotion von Schweizer Kultur im Ausland Pro Helvetia unterstützt den Kulturaustausch sowie die öffentliche Präsentation und Verbrei- tung der Werke und Projekte von Kunstschaffenden aus der Schweiz im Ausland durch Bei- träge an Veranstaltungen, Übersetzungen und Schweizer Länderauftritte. Die Präsenz und Sichtbarkeit des Schweizer Kulturschaffens wird darüber hinaus mit Promotionsmassnahmen und Präsenzen an fachspezifischen Messen und Vernetzungsanlässen sichergestellt, wodurch Kunstschaffende aus der Schweiz Kontakte zu ausländischen Veranstaltern und Fachleuten erhalten und ihre Netzwerke erweitern können. Aussenstellen Die Aussenstellen pflegen den Kontakt zu lokalen Partnern und Kulturinstitutionen, wirken als Vermittler in den jeweiligen Regionen und bieten Residenz-, Recherche- und Austausch- programme an, welche Schweizer Kunst- und Kulturschaffenden die Verankerung und Ver- netzung im internationalen Kontext ermöglichen. Zudem betreibt Pro Helvetia in Paris das Centre Culturel Suisse, welches sich der Verbreitung des Schweizer Kunstschaffens in Frank- reich widmet. Personal- und Sachkosten Inland Die Weiterführung der Aufgaben aus der Kulturbotschaft 2021–2024 und die geplanten Auf- gaben aus der Kulturbotschaft 2025–2028 haben mittelfristige personelle Anpassungen zur Folge, welche die Personal- und Sachkosten von 11,1 Millionen Franken im Jahr 2024 ein- schliesslich Teuerung auf 11,9 Millionen Franken im Jahr 2028 ansteigen lassen. Die genann- ten Angaben basieren auf Hochrechnungen (Stand Anfang 2023).
Übersicht über die Beiträge gestützt auf die Art. 11, 16 Abs. 2 Bst. b und 19–21 KFG (in Mio. Fr., gerundet) (2024) 2025 2026 2027 2028 2025–2028 Wachs- tumsrate (nominal %)
Nachwuchs- und (6,2) 6,3 6,5 6,5 6,7 26,0 2,0 Werkförderung Verbreitung, Kulturaus- (8,6) 8,7 8,7 8,9 9,0 35,3 1,1 tausch und Promotion In- land Verbreitung, Kulturaus- (11,2) 11,3 11,4 11,6 11,6 45,9 0,9 tausch und Promotion Ausland
Aussenstellen (inkl. Per- (9,0) 9,1 9,1 9,2 9,3 36,7 0,8 sonal- und Betriebskos- ten) Personal- und Sachkosten (11,0) 11,1 11,3 11,5 11,8 45,7 1,8 Inland
Zahlungsrahmen Pro (46,0) 46,5 47,0 47,7 48,4 189,5 1,2 Helvetia
7.4 Zahlungsrahmen Schweizerisches Nationalmuseum (Vor-
lage 12) Das SNM erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben jährliche Bundesbeiträge gestützt auf Artikel 17 MSG. Das SNM zeichnet sich in seiner Leistungserbringung durch betriebswirtschaftliches Handeln und Ergebnisverantwortung aus und unterhält hierzu geeignete Kontroll- und Steue- rungsprozesse. Durch stabile Besuchendenfrequenzen, die Bewirtschaftung der Räumlichkei- ten, Verpachtungen und Verkäufe sowie Dienstleistungen für Dritte in den Bereichen Konser- vierung, Restaurierung und Konservierungsforschung vermag das SNM die eigene Wirtschaft- lichkeit konstant zu halten. Die für den Tätigkeitsbereich des SNM beantragten Finanzmittel basieren, wie die gesamte Vorlage, auf finanzieller Kontinuität. In einzelnen Tätigkeitsbereichen des SNM und in Zu- sammenhang mit den auf Bundesebene als prioritär definierten Handlungsfeldern sind Mass- nahmen mit finanziellen Auswirkungen vorgesehen. Die entsprechenden Massnahmen wur- den im Kapitel 5.3.2 beschrieben. Hervorzuheben sind dabei die Erweiterung des Sammlungs- zentrums und das Zusammenführen seiner Standorte, die Sanierung und Neubespielung des Forum Schweizer Geschichte Schwyz, die Entwicklung erster Fallstudien für den Ausbau des virtuellen Museumserlebnisses, die Operationalisierung eines neuen Sammlungsmanagement- systems, der Ausbau der inklusiven Angebote, das Vorantreiben der digitalen Transformation und die Intensivierung der Publikumsforschung. Die Finanzierung dieser Massnahmen erfolgt insgesamt budgetneutral und bedingt Kompensationen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen des SNM. So zum Beispiel im Bereich der Sammlungsbewirtschaftung, der Ausstellungen und der Bewerbung des Angebots.
Unter Berücksichtigung der Lohnmassnahmen einschliesslich der zu erwartenden Teuerung bis 2028, wird der Personalaufwand in der Budgetperiode 2025–2028 insgesamt 110,5 Milli- onen Franken betragen, das heisst durchschnittlich 27,6 Millionen Franken pro Jahr. Unter Berücksichtigung der bis 2028 zu erwartenden Teuerung sind für die Sachkosten in der För- derperiode 2025–2028 insgesamt 59,7 Millionen Franken veranschlagt, das heisst durch- schnittlich 14,9 Millionen Franken pro Jahr. Die genannten Angaben basieren auf Hochrech- nungen (Stand Februar 2023). Übersicht über die Beiträge an das Nationalmuseum gestützt auf Art. 17 MSG (in Mio. Fr., gerundet) (2024) 2025 2026 2027 2028 2025–2028 Wachstums- rate (nomi- nal %)
Zahlungsrahmen (34,3) 34,7 35,0 35,5 36,1 141,3 1,2 SNM
7.5 Finanzen im Überblick
In der folgenden Tabelle sind die beantragten Zahlungsrahmen und der beantragte Verpflich- tungskredit (Baukultur) zusammengefasst dargestellt.
Kredit (2024) 2025 2026 2027 2028 2025–2028
Zahlungsrahmen KFG (Vorlage 5) (38,1) 38,8 39,5 40,3 41,0 159,6 Zahlungsrahmen Film (Vorlage 6) (51,2) 52,5 53,0 53,5 54,1 213,1 Zahlungsrahmen Kulturgütertransfer (0,8) 0,6 0,7 0,8 0,8 2,9 (Vorlage 7) Verpflichtungskredit Baukultur (Vorlage (31,4) 31,6 31,9 32,3 32,6 128,4 8) Zahlungsrahmen Sprachen und Verstän- (19,5) 19,8 20,2 20,8 21,1 82,0 digung (Vorlage 9) Zahlungsrahmen Schweizerschulen im (22,1) 21,4 21,0 21,1 21,7 85,1 Ausland (Vorlage 10) Zahlungsrahmen Pro Helvetia (Vorlage 11) (46,0) 46,5 47,0 47,7 48,4 189,5 Zahlungsrahmen SNM (Vorlage 12) (34,3) 34,7 35,0 35,5 36,1 141,3
Total (243,3) 245,8 248,3 252,0 255,8 1001,9
7.6 Finanzentwicklung
Die gesamten mit der Kulturbotschaft beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite belaufen sich auf 1001,9 Millionen Franken. Dies entspricht einem Wachstum von durch- schnittlich real 0,2 Prozent gemäss Beschluss des Bundesrates vom 10. März 2023 (nominales
Wachstum im Durchschnitt 1,2%). Die insgesamt für die Förderperiode 2025–2028 beantrag- ten Finanzmittel entsprechen einem durchschnittlichen Kreditvolumen von 250,5 Millionen Franken pro Jahr. Dies entspricht rund 0,3 Prozent der Bundesausgaben.
8 Auswirkungen
8.1 Auswirkungen auf den Bund
8.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Die gesamten mit der Kulturbotschaft beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite belaufen sich auf 1001,9 Millionen Franken. Das entspricht einem realen Wachstum von 0,2 Prozent im Vergleich zum Voranschlag 2024 (nominales Wachstum im Durchschnitt 1,2%). Der Voranschlag 2024 liegt dabei gemäss Entscheid des Bundesrates vom 15. Februar 2023 für alle schwach gebundenen Ausgaben des Bundes wie namentlich die Kulturausgaben 2,0 Prozent unter dem ursprünglichen Finanzplan für das Jahr 2024. Die beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite stellen die aus heutiger Sicht fi- nanzierbare Obergrenze der Kulturausgaben des Bundes im Transferbereich dar. Die Umsetzung einzelner Massnahmen erfordert eine Erhöhung des Funktionsaufwandes des BAK (vgl. Ziff. 7.2.1).
8.1.2 Personelle Auswirkungen
Die Vorlage führt zu keinem Personalmehrbedarf beim Bund.
8.1.3 Auswirkungen auf die Immobilien des Bundes
Die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der vom Bund getragenen Kultur- und Gedächtnisin- stitutionen erfordert die Bereitstellung und den Betrieb der dazu erforderlichen Infrastruktur. Die Bereitstellung der Immobilien zur Erfüllung der Aufgaben der Kulturinstitutionen obliegt dem Bundesamt für Bauten und Logistik BBL (Art. 2 VILB). Aktuell stehen folgende Bauvorhaben an, deren Realisierung die Förderperiode 2025–2028 tangieren werden: Gesamtsanierung und Instandsetzung der Nationalbibliothek in Bern, Er- richtung eines neuen Betriebsstandorts der Nationalphonothek in Lugano als Teil der geplan- ten «Città della musica», welche durch die Stadt Lugano und dem Conservatorio della Sviz- zera italiana geplant ist, Erweiterung des Sammlungszentrums Affoltern a. Albis, Unterhalt und Optimierung des Centre culturel Suisse Paris sowie Prüfung des Schenkungsangebots des Parks und der Badeanlage Oskar Reinhart «am Römerholz» in Winterthur. In der Summe dürf- ten diese Vorhaben mindestens 260 Millionen Franken kosten. Die Finanzierung dieser Vorhaben erfolgt über die ordentlichen Instrumente und Verfahren des Bundes, wie zum Beispiel die entsprechenden Immobilienbotschaften des Bundesrates zuhanden des Parlaments. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist noch unklar, wann die genannten Vorhaben finanziert werden können.
8.1.4 Andere Auswirkungen
Die Vorlage zeitigt keine anderen Auswirkungen auf den Bund. Insbesondere hat sie keine unmittelbaren informatikseitigen Folgen.
8.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf ur-
bane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete Die Kulturförderung des Bundes erfolgt grundsätzlich komplementär zur Kulturförderung der anderen Staatsebenen. Die Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen oder personellen Aus- wirkungen (Be- oder Entlastungen) auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete zur Folge. Verschiedene in der Kulturbotschaft 2025–2028 vorgesehene Massnahmen haben jedoch mittelbare Auswirkungen: Die Kulturbotschaft definiert sechs Handlungsfelder und Ziele der Kulturpolitik in der Schweiz (vgl. Ziff. 2). Der Bund wird in der Förderperiode 2025–2028 die Schwerpunkte sei- ner Tätigkeit auf die sechs Handlungsfelder und die mit diesen verbundenen Ziele ausrichten. Die Handlungsfelder und Ziele haben darüber hinaus eine gesamtschweizerische Bedeutung. Sie sollen im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten die Grundlage für eine engere Koope- ration in der Kulturpolitik der Schweiz bilden. Der mit der Kulturbotschaft beantragte Finanzrahmen respektive die notwendige Kompensa- tion aller Neuerungen mit Mehrmittelbedarf kann indirekte Auswirkungen auf die staatlichen Partner respektive auf die Nachfrage nach Finanzhilfen (Zu- oder Abnahme der Gesuche) ha- ben.
8.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Schweizer Kultur- und Kreativbranche ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: In der Kultur- und Kreativwirtschaft der Schweiz sind über 268 000 Personen in rund 64 000 Betrieben be- schäftigt. Dies entspricht 10,4 Prozent aller Betriebe und 5,4 Prozent aller Beschäftigten der Schweiz. Die Kultur- und Kreativwirtschaft erwirtschaftete im Jahr 2020 eine Bruttowert- schöpfung von rund 14,7 Milliarden Franken, was einem Anteil von 2,1 Prozent an der ge- samten Bruttowertschöpfung entspricht (vgl. Ziff. 2.1). Im Weiteren generiert das vielfältige Kulturangebot in der Schweiz wichtige Impulse, namentlich für die Lebensqualität der Bevöl- kerung, für die Standortwahl von Unternehmen oder für den Tourismus. Durch die Förderung eines breiten Kulturangebots trägt der Bund dem wirtschaftlichen Stellenwert der Kultur in der Schweiz Rechnung.
8.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Kulturpolitik des Bundes hat vielfältige positive Auswirkungen auf die Gesellschaft. Sie fördert namentlich die Teilhabe der Bevölkerung am kulturellen Leben und trägt zur gesell- schaftlichen Kohäsion bei. Zu den Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau vgl. die Ausführungen in den vorgehenden Kapiteln (insbesondere Ziff. 2.1 und 3.1.2).
8.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Massnahmen zur Umsetzung einer hohen Qualität der gebauten Umwelt wirken sich po- sitiv auf die Qualität der gebauten Umwelt aus (vgl. Ziff. 5.4).
8.6 Andere Auswirkungen
Gemäss Vorlage soll die Kulturpolitik in Zukunft auf Bundesebene inhaltlich stärker mit an- deren Politikbereichen wie namentlich Raumplanung, Energie und Bildung abgestimmt wer- den.
9 Rechtliche Aspekte
9.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Budgetkompetenz der Bundesversammlung hinsichtlich der Bundesbeschlüsse (Kreditbe- schlüsse) ergibt sich aus Artikel 167 BV. Kompetenzbegründend für den Erlass der einzelnen Bundesbeschlüsse ist Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe a (Massnahmen gemäss KFG, für die das BAK oder Pro Helvetia zuständig sind), Buchstabe b (Kulturgütertransfer, Film, Sprachen und Verständigung, Schweizerschulen im Ausland sowie Schweizer Nationalmuseum) und Buch- stabe c (Baukultur) KFG. – Folgende Bestimmungen bilden die materiell-rechtliche Grundlage zur Verwendung der Kredite gestützt auf die Bundesbeschlüsse: – Massnahmen gemäss KFG, für die das BAK zuständig ist: die Artikel 9a, 10, 12–15,
16 Absätze 1 und 2 Buchstabe a sowie Artikel 17 KFG;
– Film: die Artikel 3–6 FiG; – Kulturgütertransfer: Artikel 14 KGTG; – Heimatschutz und Denkmalpflege: die Artikel 13, 14, 14a NHG und 17c E-NHG; – Sprachen und Verständigung: die Artikel 14–22 SpG und Artikel 22a E-SpG; – Schweizerschulen im Ausland: die Artikel 10 und 14 SSchG; – Massnahmen gemäss KFG, für die Pro Helvetia zuständig ist: die Artikel 11, 16 Ab- satz 2 Buchstabe b und 19–21 KFG; – Schweizerisches Nationalmuseum: Artikel 17 MSG. Die Änderung von Bundesgesetzen liegt nach Artikel 163 Absatz 1 BV in der Zuständigkeit der Bundesversammlung. Die Änderungen stützen sind im Einzelnen auf folgende Verfas- sungsbestimmungen ab: – SpG: Artikel 70 Absatz 3 BV; – NHG: Artikel 78 Absatz 4 BV; – NBibG: Artikel 69 Absatz 2 BV; – KGTG: Artikel 69 Absatz 2 BV.
9.2 Erlassform
Die Vorlage umfasst acht einfache Bundesbeschlüsse (Kreditbeschlüsse) im Sinne von Arti- kel 163 Absatz 2 BV, die als solche nicht dem Referendum unterstehen, sowie vier Änderun- gen bestehender Bundesgesetze, die dem fakultativen Referendum unterstehen.
9.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 BV müssen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskre- dite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, von der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte gutgeheissen werden. Mit den vorliegenden Bundesbeschlüssen werden Zahlungsrahmen und ein Verpflichtungs- kredit bewilligt, welche die verfassungsmässigen Schwellenwerte übersteigen. Artikel 159 Absatz 3 BV findet daher auf alle Bundesbeschlüsse im Rahmen der vorliegenden Botschaft Anwendung.
9.4 Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung
Die beantragten Finanzierungsbeschlüsse richten sich nach den Bestimmungen des Subventi- onsgesetzes vom 5. Oktober 1990 100. Nach Artikel 5 des Subventionsgesetzes ist der Bundesrat verpflichtet, die Finanzhilfen und Abgeltungen periodisch zu überprüfen. Für Subventionen, de- ren Finanzierungsbeschlüsse dem Parlament periodisch im Rahmen von Sonderbotschaften vorgelegt werden, erfolgt die Überprüfung im Rahmen der betreffenden Sonderbotschaft. Nachfolgend werden die drei Kernpunkte der Subventionsüberprüfung (Bedeutung für die vom Bund angestrebten Ziele, finanzielle und materielle Steuerung sowie Verfahren zur Bei- tragsgewährung) für jeden Zahlungsrahmen dargestellt.
1 Zahlungsrahmen KFG (Vorlage 5)
Bedeutung für die vom Der Zahlungsrahmen umfasst neun Kredite zu sehr unterschiedli- Bund angestrebten Ziele chen Tätigkeitsfeldern. Die Bedeutung und die angestrebten Ziele der verschiedenen Kredite sind umfassend im 5. Kapitel dargestellt. Die im Zahlungsrahmen enthaltenen Kredite bzw. Aufgaben leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der folgenden Ziele der Kulturpolitik des Bundes: – Erhaltung der materiellen und immateriellen Kulturgüter in der Schweiz («Museen, Sammlungen, Netzwerke Dritter» sowie «kulturelle Teilhabe»). – Förderung eines vielfältigen und hochstehenden Kulturange- bots («Preise, Auszeichnungen, Ankäufe», «Literaturförde- rung», «Kulturelle Organisationen» sowie «Projekte und An- lässe»).
100 SR 616.1
– Kulturelle Teilhabe aller Bevölkerungsschichten («Kulturelle Teilhabe», «Musikalische Bildung», «Leseförderung» sowie «Jenische und Sinti»). – Evidenzbasierte Steuerung («Statistik und Monitoring»). Materielle und finanzielle Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung der Finanzhil- Steuerung fen sind im KFG, in der Vollzugsverordnung zum KFG sowie in mehreren Förderungskonzepten des EDI geregelt. In einzelnen Be- reichen bestehen verbindliche Höchstbeträge. Verfahren der Beitragsge- Mit Ausnahme der Auszeichnungen («Grand Prix») und der Unter- währung stützung von Veranstaltungen zu kulturpolitischen Themen werden alle Finanzhilfen auf Gesuch hin gewährt. Das gilt mit Wirkung ab voraussichtlich 2027 neu auch für die Betriebsbeiträge an Netz- werke. Die Ausrichtung erfolgt gestützt auf eine Verfügung oder auf eine Leistungsvereinbarung.
2 Zahlungsrahmen Film (Vorlage 6)
Bedeutung für die vom Die Filmförderung des Bundes basiert auf drei Pfeilern: Förderung Bund angestrebten Ziele von Filmproduktion, Filmkultur sowie Filmerbe. Die drei Pfeiler erlauben es dem Bund, den Schweizer Film über den ganzen Le- benszyklus – von der Produktion über die Verbreitung bis zur Kon- servierung – zu unterstützen. Eine nahtlose Filmförderung durch den Bund ist notwendig, um hochstehende Schweizer Filme zu pro- duzieren, den Marktanteil des Schweizer Films im international hart umkämpften audiovisuellen Umfeld zu halten und den Schweizer Film für die kommenden Generationen zu erhalten. Ohne die Film- förderung des Bundes wäre die Qualität und Angebotsvielfalt des Schweizer Filmschaffens nicht gewährleistet. Materielle und finanzielle Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung der Finanzhil- Steuerung fen im Filmbereich sind im FiG und der Vollzugsverordnung zum FiG geregelt. In der Regel darf der Bundesbeitrag in der Filmpro- duktion höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten des fraglichen Pro- jekts betragen. Verfahren der Beitragsge- Die Finanzhilfen werden auf Gesuch hin gewährt. Die Ausrichtung währung erfolgt gestützt auf eine Verfügung oder auf eine Leistungsverein- barung.
3 Zahlungsrahmen Kulturgütertransfer (Vorlage 7)
Bedeutung für die vom Mit Finanzhilfen nach Artikel 14 KGTG werden Projekte zum Bund angestrebten Ziele Schutz und Erhalt besonders gefährdeter beweglicher Kulturgüter unterstützt. Prioritär sind dabei Projekte in Staaten, welche durch eine bilaterale Vereinbarung gestützt auf Artikel 7 KGTG mit der Schweiz verbunden sind. Die Förderung ist notwendig, damit Kul- turgüter, die insbesondere durch Konflikte bedroht sind, vor der Zerstörung bewahrt werden können.
Materielle und finanzielle Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung der Finanzhil- Steuerung fen zur Erhaltung des kulturellen Erbes sind im KGTG sowie in der Vollzugsverordnung zum KGTG geregelt. Die Finanzhilfen können maximal 50 Prozent der Gesamtkosten des fraglichen Projekts be- tragen. Verfahren der Beitragsge- Die Finanzhilfen werden auf Gesuch hin gewährt. Die Ausrichtung währung erfolgt gestützt auf eine Verfügung.
4 Verpflichtungskredit Baukultur (Vorlage 8)
Bedeutung für die vom Die Finanzhilfen im Bereich Baukultur gliedern sich in zwei The- Bund angestrebten Ziele menfelder: Finanzhilfen zur Erhaltung schützenswerter Objekte werden im Verbund mit den Kantonen gewährt. Ohne Beiträge der öffentli- chen Hand wäre es vielen Eigentümern nicht möglich, historische Gebäude sachgerecht restaurieren und dokumentieren zu lassen. Die langfristige Erhaltung des baulichen Erbes der Schweiz wäre gefährdet. Finanzhilfen zur Unterstützung von Organisationen, Forschungs- vorhaben, Ausbildung, Vermittlung und Baukultur ermöglichen es dem Bund, gezielt Tätigkeiten und Projekte gesamtschweizerischer Tragweite zu unterstützen, die der Bevölkerung unter anderem das baukulturelle Erbe vermitteln. Materielle und finanzielle Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung der Finanzhil- Steuerung fen im Bereich der Baukultur sind im NHG sowie in der Voll- zugsverordnung zum NHG geregelt. Für Finanzhilfen zur Erhal- tung schützenswerter Objekte sind Höchstsätze vorgesehen. Der Bundesbeitrag ist an eine angemessene Mitfinanzierung der Kan- tone und Gemeinden gebunden. Bei Finanzhilfen zur Unterstützung von Organisationen, Forschungsvorhaben, Ausbildung, Vermitt- lung und Baukultur übernimmt der Bund in der Regel höchstens
50 Prozent der Projektkosten.
Verfahren der Beitragsge- Finanzhilfen zur Erhaltung schützenswerter Objekte werden einer- währung seits im Rahmen von Programmvereinbarungen mit den Kantonen und andererseits im Einzelfall auf Gesuch hin gewährt und durch Verfügung ausgerichtet. Finanzhilfen zur Unterstützung von Orga- nisationen, Forschungsvorhaben, Ausbildung, Vermittlung und Baukultur werden auf Gesuch hin gewährt und durch Verfügung oder in Form einer Leistungsvereinbarung ausgerichtet.
5 Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung (Vorlage 9)
Bedeutung für die vom Die Mehrsprachigkeit ist ein Wesensmerkmal der Schweiz. Es ist Bund angestrebten Ziele eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, für die Erhal- tung und Förderung der sprachlichen Vielfalt in der Schweiz zu sor- gen. Die Massnahmen des Bundes zur Förderung der Verständi- gung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften so-
wie zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der ita- lienischen Sprache und Kultur erfolgen aus einem gesamtschwei- zerischen Interesse und tragen massgeblich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz bei. Materielle und finanzielle Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung von Finanzhil- Steuerung fen im Bereich Sprachen und Verständigung sind im SpG sowie in der Vollzugsverordnung zum SpG geregelt. Verfahren der Beitragsge- Die Gewährung der Finanzhilfen an die Organisationen, die im Be- währung reich der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften tätig sind, sowie an Projekte erfolgt auf Gesuch hin. Die Ausrichtung der Finanzhilfen an die mehrsprachigen Kantone erfolgt gestützt auf eine Programm- oder eine Leistungsvereinbarung. Finanzhilfen für Organisationen und Projekte werden gestützt auf eine Leistungsver- einbarung oder eine Verfügung ausgerichtet.
6 Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland (Vorlage 10)
Bedeutung für die vom Der Bund anerkennt derzeit 18 Schweizerschulen im Ausland. Die Bund angestrebten Ziele Schweizerschulen im Ausland sind konfessionell neutrale und ge- meinnützige private Bildungseinrichtungen. Sie werden sowohl von Schweizer Kindern wie auch von Kindern des Gastlandes und aus Drittstaaten besucht. Schweizerschulen im Ausland sind Ver- mittlerinnen schweizerischer Kultur und Bildung. Sie erfreuen sich in ihrem jeweiligen Gastland einer hohen Wertschätzung und ver- mitteln ein dauerhaft positives Bild der Schweiz im Ausland Materielle und finanzielle Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung von Finanzhil- Steuerung fen sind im SSchG und in der Vollzugsverordnung zum SSchG ge- regelt. Die Schweizerschulen im Ausland werden bisher mit pau- schalen Betriebsbeiträgen unterstützt. Die Bemessung der Beiträge richtet sich nach der Zahl der Schüler und Schülerinnen, nach der Anzahl beitragsberechtigter Lehrpersonen sowie nach der Zahl der Unterrichtssprachen. Mit der Schaffung einer Anstalt zur Entsen- dung von Schweizer Lehrkräften wäre auch die Bemessung der Bei- träge zu überprüfen. Verfahren der Beitragsge- Die Finanzhilfen werden auf Gesuch hin durch Verfügung ausge- währung richtet.
7 Zahlungsrahmen Pro Helvetia (Vorlage 11)
Bedeutung für die vom Die Aufgaben der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia sind im Bund angestrebten Ziele KFG festgelegt. Nach diesem Auftrag fördert die Stiftung das Schweizer Kunst- und Kulturschaffen von nationaler oder interna- tionaler Bedeutung, ergänzend zu kantonalen und kommunalen Massnahmen. Die beantragten Finanzmittel sind notwendig, um die Qualität und die Vielfalt des kulturellen Angebots in der Schweiz zu sichern, und tragen zum kulturellen Selbstverständnis wie zur nationalen Kohäsion bei.
Materielle und finanzielle Der Bundesrat legt die strategischen Ziele der Stiftung für jeweils Steuerung vier Jahre fest. Er überprüft deren Erreichung jährlich gestützt auf den Bericht des Stiftungsrats. Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung von Finanzhilfen an Dritte werden durch die Ver- ordnung vom 23. November 2011 101 über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia geregelt. Verfahren der Beitragsge- Die Beiträge werden auf Gesuch hin gewährt. währung
8 Zahlungsrahmen Schweizerisches Nationalmuseum
(Vorlage 12)
Bedeutung für die vom Das SNM ist eine der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung im Bund angestrebten Ziele Dienste der Gesellschaft und derer Entwicklung, die zu Studien-, Bildungs- und Unterhaltungszwecken kulturhistorische Objekte und Materialien sammelt, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt. Das SNM leistet durch seine Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit der Schweizer Geschichte und der vielfältigen Identität der Schweiz. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit bildet die Basis, um die Zukunft gestal- ten zu können. Das SNM erfüllt drei Aufgaben: − Darstellung der Geschichte der Schweiz und ihrer internatio- nalen Verflechtungen; − Auseinandersetzung mit der vielfältigen Identität der Schweiz; − Kompetenzzentrum für andere Museen in der Schweiz. Materielle und finanzielle Der Bundesrat gibt die strategischen Ziele für das SNM jeweils für Steuerung vier Jahre vor und definiert damit in Ergänzung zur Kulturbotschaft die Aufgabenprioritäten und die Mittelverwendung der Museums- gruppe. Die Berichterstattung und die Prüfung der Mittelverwen- dung sowie der Zielerreichung erfolgen jährlich. Verfahren der Beitragsge- Das SNM gewährt keine Beiträge an Dritte. währung
9.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die Gesetzesvorlagen sehen keine Delegation gesetzesvertretender Rechtsetzungsbefugnisse vor.
101 SR 442.132.2
Abkürzungsverzeichnis
AVMD Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvor- schriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Medien- dienste, ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1. BAK Bundesamt für Kultur BBL Bundesamt für Bauten und Logistik BFS Bundesamt für Statistik BJ Bundesamt für Justiz BV Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101) CERN Europäischen Organisation für Kernforschung DBG Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (SR 642.11) EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDI Eidgenössisches Departement des Innern EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungssdirektoren EFK Eidgenössische Finanzkontrolle EFV Eidgenössische Finanzverwaltung ETH Zürich Eidgenössische Technische Hochschule Zürich EU Europäische Union FHG Finanzhaushaltgesetz vom 7. Oktober 2005 (SR 611.0) FiG Filmgesetz vom 14. Dezember 2001 (SR 443.1) Fotostiftung Schweizerische Stiftung für die Photographie ICCROM Internationale Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kul- turgut IGV Interessengemeinschaft Volkskultur Schweiz und Liechtenstein ISOS Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz KFG Kulturförderungsgesetz vom 11. Dezember 2009 (SR 442.1) KFV Kulturförderungsverordnung vom 23. November 2011 (SR 442.11) KGTG Kulturgütertransfergesetz vom 20. Juni 2003 (SR 444.1) MSG Museums- und Sammlungsgesetz vom 12. Juni 2009 (SR 432.30) NB Schweizerische Nationalbibliothek NBibG Nationalbibliotheksgesetz vom 18. Dezember 1992 (SR 432.21) NHG Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) SAB Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAPA Stiftung Schweizer Archiv der Darstellenden Künste
SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SFAM Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität SGB Schweizerischer Gewerkschaftsbund sgv Schweizerischer Gewerbeverband SGV Schweizerischer Gemeindeverband SNM Schweizerisches Nationalmuseum SpG Sprachengesetz vom 5. Oktober 2007 (SR 441.1) SRG SSR Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SSchG Schweizerschulengesetz vom 21. März 2014 (SR 418.0) SSV Schweizerischer Städteverband StHG Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direk- ten Steuern der Kantone und Gemeinden (SR 642.14) UNESCO Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kul- tur VISOS Verordnung vom 13. November 2019 über das Bundesinventar der schüt- zenswerten Ortsbilder der Schweiz (SR 451.12) WBK Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur