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Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) für die Jahre 2025‒2036

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE Sektion Energieforschung und Cleantech

Bern, 9. juin 2023

Verpflichtungskredit für das Forschungsförder- instrument SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) für die Jahre 2025‒2036 Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Übersicht

Der Bundesrat beantragt einen Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER, das auf dem bewährten Forschungsförderinstrument SWEET aufbaut. Mit SWEETER werden das Bun- desamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) von 2025-2036 gemeinsam Aus- schreibungen zu Fragestellungen durchführen, die SWEET nicht ausreichend abdecken kann und we- sentlich zum Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 und langfristigen Klimastrategie beitragen.

Hintergrund Nach dem Reaktorunfall von Fukushima vom 11. März 2011 haben Bundesrat und Parlament verschiedene Massnahmen getroffen, um die Forschung und Innovation im Energiebereich zu stärken. Unter anderem wurde der personelle Kapazitätsaufbau an Schweizer Hochschulen in ausgewählten Themenbereichen über acht Swiss Competence Centers in Energy Research (SCCER) von 2013 bis 2020 mit 192 Millionen Franken un- terstützt. Um diesen Kapazitäten eine nachhaltige Wirkung zu ermöglichen und sie für die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 und der festgelegten Klimazielen einzusetzen, hat der Bundesrat mit der «Botschaft vom 26. Februar 2020 zum Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für das Forschungsförderungs- instrument SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition) für die Jahre 2021–2032» (BBI 2020 1961) ein langfristig ausgelegtes Forschungsförderprogramm für thematische Ausschreibungen von Konsorti- alprojekten beantragt. SWEET wurde von den Räten bewilligt und wird vom Bundesamt für Energie (BFE) geleitet. Für die Periode 2021‒2028 wurde dafür ein Verpflichtungskredit von 136,4 Millionen gesprochen, aufgeteilt in Tranchen von 94,9 Millionen für 2021‒2024 und 41,5 Millionen für 2025‒2028. Für den Vollzug werden 11,9 Millionen Franken eingesetzt. SWEET fördert inter- und transdisziplinäre Konsortien aus Wissenschaft, Privatwirtschaft und öffentlicher Hand, welche jeweils während sechs bis acht Jahren gemeinsam an einem Thema arbeiten. Es wird eine wesentliche Beteiligung der Sozial- und Geisteswissenschaften verlangt, damit die Resultate rasch Wirkung in der Gesellschaft und im Markt erzielen. Über die Verknüpfung mit dem Pilot- und Demonstrationsprogramm des BFE stehen zusätzliche Mittel zur Verfügung, um von den Konsortien entwickelte Ansätze zur Marktreife zu bringen. Dem Bundesrat wird bis Juni 2024 über die Erfahrungen in der ersten Periode 2021‒2024 berichtet und die Freigabe der zweiten Tranche für 2025‒2028 beantragt. Die letzten durch SWEET geförderten Kon- sortialprojekte werden 2032 auslaufen.

Bisherige Erfahrungen Die zwischen 2020 und Sommer 2023 durchgeführten fünf Ausschreibungen haben eine grosse Bereitschaft von Wissenschaft, Privatwirtschaft und weiteren Organisationen gezeigt, sich an den Konsortien personell und finanziell zu beteiligen. Die bisherigen Konsortien bestehen aus 19‒25 Projektpartnern, die von 22‒33 Koope- rationspartnern ergänzt werden. Zu den 60 Millionen Franken, die bisher durch das SWEET-Programm bereit- gestellt wurden, haben die Konsortien auch ohne Mindestvorgaben zusätzlich 49,4 Millionen Franken an Ei- gen- und Drittmitteln beigesteuert. Mit SWEET hat das BFE ein für die Schweiz einzigartiges Förderinstrument aufgebaut, welches für die Zieler- reichung der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie wesentliche Fragestellungen ganz- heitlich und wissenschaftlich ergründet. Im Speziellen setzt SWEET die ‒ unter anderem vom Koordinations- ausschuss Ressortforschung geforderte ‒ ämterübergreifende Kooperation um. So wurden die bisherigen Ausschreibungen mit dem National Centre for Climate Services (NCCS), dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und der armasuisse ausgearbeitet. Eine weitere Ausschreibung wird zurzeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) vorbereitet. Dringender weiterer Forschungsbedarf Mit den bestehenden Fördermitteln von 136,4 Millionen Franken können neben den fünf bereits durchgeführ- ten bis 2025 nur noch zwei weitere Ausschreibungen durchgeführt werden. Es ist somit unmöglich, alle für das Erreichen der Ziele der Energiestrategie wesentlichen Fragestellungen ausreichend abzudecken. Die nach der Bildung von SWEET vom Bundesrat am 27. Januar 2021 verabschiedete langfristige Klimastrategie wirft zusätzliche Fragestellungen auf, insbesondere zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit beim gleichzeiti- gen Umbau des Energiesystems zu Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050. Daraus ergeben sich grosse

Unsicherheiten, wie gut das zukünftige Energiesystem Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Be- zahlbarkeit vereinen kann. Diese Unsicherheiten, insbesondere bezüglich der Versorgungssicherheit, haben durch den Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU am 26. Mai 2021 und dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine am 24. Februar 2022 stark zugenommen. In Anbetracht der ausseror- dentlich hohen volkswirtschaftlichen Schäden durch Stromausfälle und -mangellagen und der Tatsache, dass weniger als 30 Jahre verbleiben, um die Ziele der Energie- und Klimastrategien zu erreichen, besteht somit dringender weiterer Forschungsbedarf. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass SWEET ein geeignetes Pro- gramm ist, um diesen Bedarf an inter- und transdisziplinärer Forschung zu decken. Es wird ein Verpflichtungskredit von 135 Millionen Franken für die Periode 2025‒2036 beantragt, damit das BFE und BAFU gemeinsam SWEET erweitern können. Das gemeinsame Vorgehen ist sinnvoll, weil viele für die Energie- und Klimastrategien wesentlichen Themen in der Verantwortung beider Ämter liegen. Das erwei- terte Instrument wird deswegen SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduc- tion) genannt. Mit dem Verpflichtungskredit sollen voraussichtlich acht weitere Ausschreibungen zu Themen wie z.B. Energiespeicherung und -netze, Energiegewinnung und -speicherung im Untergrund, Raumplanung, Digitalisierung und «smart grids», lokale Energiemärkte und Netzkonvergenz, Kreislaufwirtschaft und indust- rielle Prozesse, «smart cities», soziale Innovationen und die Landwirtschaft eingesetzt werden. Für den Voll- zug sind 16,1 Millionen Franken vorgesehen. Damit sollen unter anderem der hohe personelle Aufwand des an internationale Standards angelehnte zweistufige Ausschreibeverfahren und der engen Begleitung der Kon- sortien gedeckt werden. Zudem soll das Programm durch eine transdisziplinäre Begleitung verstärkt und mit- tels einer externen Wirkungsanalyse kritisch beleuchtet werden. Die durch SWEETER geförderten Konsortien werden ihre Forschungsarbeiten spätestens 2036 abschliessen.

Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Problemlage und Bedeutung des zu finanzierenden Vorhabens

Für das Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie1 sind verstärkte Forschungsanstrengungen und die konsequente Umsetzung der Resultate in die Praxis unerlässlich. Ein Ener- giesystem zu erschaffen, das Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit (Treibhausgasemissionen, Natur- schutz) und Bezahlbarkeit möglichst gut vereint, stellt eine grosse Herausforderung dar. Erneuerbare Energien müssen ausgeschöpft, eine Kreislaufwirtschaft aufgebaut und beschränkte Ressourcen wie Biomasse und Raum effizient und nachhaltig genutzt werden. Da nicht alle Treibhausgasemissionen vermieden werden kön- nen, müssen zusätzlich Technologien entwickelt und eingesetzt werden, die CO2 abscheiden und dauerhaft speichern. Förderinstrumente mit einer systemischen Perspektive, die inter- und transdisziplinäre Forschungs- projekte unterstützen, können eine entscheidende Rolle spielen, wie rasch und zu welchen Kosten die Ziele der Energie- und Klimastrategien erreicht werden.2 Den personellen Kapazitätsaufbau an Schweizer Hochschulen in für die Energiestrategie zentralen Fachge- bieten hat der Bund von 2013 bis 2020 durch die Swiss Competence Centers for Energy Research (SCCER) mit 192 Millionen Franken unterstützt. Um diese Kapazitäten für die Ziele der Energiestrategie und der vom Bundesrat festgelegten Klimaziele einsetzen zu können, wurde mit dem Bundesbeschluss über einen Ver- pflichtungskredit für das Forschungsförderungsinstrument SWEET (SWiss Energy research for the Energy Transition) für die Jahre 2021‒20283 ein neues Förderinstrument eingeführt. Der Kredit von insgesamt 136,4 Millionen Franken ist aufgeteilt in Tranchen von 94,9 Millionen für 2021‒2024 und 41,5 Millionen für 2025‒ 2028. Für den Vollzug werden 11,9 Millionen Franken eingesetzt. Mit SWEET fördert das Bundesamt für Ener- gie (BFE) inter- und transdisziplinäre Konsortien, die Forschungsfragen während je sechs bis acht Jahren ganzheitlich untersuchen. Die Konsortien setzen sich je nach zu bearbeitender Fragestellung aus verschiede- nen Hochschulen, Forschungsinstituten, der Privatwirtschaft und privaten Organisationen sowie der öffentli- chen Hand zusammen. Die letzten mit dem Verpflichtungskredit für die Jahre 2021‒2028 unterstützten Arbei- ten werden 2032 auslaufen. Bei SWEET handelt es sich um ein in der Energieforschungsförderung neuartiges Instrument. Es nutzt die

durch die SCCER aufgebauten personellen Kapazitäten und ist mit dem Pilot- und Demonstrationsprogramm (P+D-Programm) des BFE verknüpft, um die Umsetzung in die Praxis zu beschleunigen. Je nach Schwerpunkt der Ausschreibungen werden andere Bundesstellen in die Vorbereitung der Ausschreibungen und die Beglei- tung der Konsortien miteinbezogen. Bis Juni 2024 wird dem Bundesrat über die Erfahrungen in der ersten Periode 2021‒2024 berichtet und die Freigabe der zweiten Tranche 2025‒2028 beantragt. Die Erfahrungen mit den bis Sommer 2023 durchgeführten fünf Ausschreibungen zeigen, dass SWEET auf ein grosses wis- senschaftliches und gesellschaftliches Interesse stösst, sich bestens für inter- und transdisziplinäre Konsortien eignet und dass damit komplexe Fragestellungen ganzheitlich und ämterübergreifend beantwortet werden können. Mit dem bestehenden Verpflichtungskredit können zwischen Sommer 2023 und 2025 nur noch zwei Ausschrei- bungen durchgeführt werden. Mit insgesamt sieben Ausschreibungen bis 2025 ist es unmöglich, alle für die Ziele der Energiestrategie wesentlichen Fragestellungen ausreichend abzudecken. Die nach der Bildung von SWEET vom Bundesrat am 27. Januar 2021 verabschiedete langfristige Klimastrategie wirft zusätzliche Fra- gestellungen auf, insbesondere zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit beim gleichzeitigen Umbau des Energiesystems zu Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050. Daraus ergeben sich grosse Unsicherhei- ten, wie gut das zukünftige Energiesystem Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit vereinen kann. Weil weniger als 30 Jahre verbleiben, um die Ziele der Energie- und Klimastrategien zu errei- chen, müssen die Forschungsfragen rasch beantwortet werden. So können wissenschaftlich fundierte Rah- menbedingungen abgeleitet werden, die langfristig Investitionssicherheit für effiziente, erschwingliche, um- weltfreundliche und sozialverträgliche Lösungen gewährleisten.

1 Schweizerischer Bundesrat (2021). Langfristige Klimastrategie der Schweiz. Bern. 2 Die Akademien der Wissenschaften Schweiz bezeichnen transdisziplinäre Forschung als vielversprechenden Ansatz, um komplexe gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen. Transdisziplinäre Forschung bringt Forschende aus verschiedenen Disziplinen, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Betroffene zusammen, um Probleme zu analysieren, um zu diskutieren, wie eine wünschenswerte Zukunft aussehen kann und um konkrete Strategien und Interventionen zu entwickeln, welche die notwendigen Veränderungen unterstützen, siehe www.akade- mien-schweiz.ch/de/themen/transdisziplinaritat. 3 BBI 2020 8637

Durch den Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU am 26. Mai 2021 und dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine am 24. Februar 2022 hat insbesondere der Forschungsbedarf zur Versor- gungssicherheit im zukünftigen Energiesystem stark zugenommen. So steigt ohne Stromabkommen die Wahr- scheinlichkeit, dass die Schweiz ab 2025 bei einer Verkettung unglücklicher Umstände in den Winterhalbjah- ren nicht genügend Strom importieren kann.4,5,6 Zusätzlich führt der rasche Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe aus Russland zu Versorgungsengpässen, welche die EU u.a. durch die beschleunigte Skalierung nachhaltiger Brennstoffe wie z.B. erneuerbarem Wasserstoff reduzieren will. Damit könnte die Versorgungs- lage insbesondere um das Jahr 2040 kritisch werden, falls dann ‒ Laufzeiten von 60 Jahren vorausgesetzt ‒ nur noch das Kernkraftwerk Leibstadt in Betrieb sein wird, die Schweiz nicht genügend erneuerbaren Wasser- stoff importieren kann und der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz bis dann nur schlep- pend vorangekommen sein sollte.7 In der nationalen Risikoanalyse 2020 hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) die Häufigkeiten und aggregierten Schäden durch Stromausfälle und -mangellagen auf einmal in 30 Jahren und über 1 Milliarde resp. 10 Milliarden Franken geschätzt.8 Die techno-sozio-ökonomischen Fragestellungen rund um die Versor- gungssicherheit im zukünftigen dekarbonisierten Energiesystem müssen somit dringend beantwortet werden. Da SWEET aufgrund der bisherigen Erfahrungen bestens geeignet ist, solch komplexe Fragestellungen zu bearbeiten, wird mit diesem erläuternden Bericht ein zusätzlicher Verpflichtungskredit für die Periode 2025 bis

2036 beantragt.

Weil viele Herausforderungen der Energie- und Klimastrategie eng miteinander verbunden sind, soll SWEET mit dem zusätzlichen Verpflichtungskredit zu einem gemeinsamen Forschungsförderungsinstrument des BFE und des Bundesamts für Umwelt (BAFU) weiterentwickelt werden. Das mit dem zusätzlichen Kredit finanzierte Instrument soll SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) genannt wer- den und wie SWEET inter- und transdisziplinäre Konsortien unterstützen, die bisher nicht oder nicht genügend abgedeckte Fragestellungen rund um den Umbau des Energiesystems und dem Übergang zu Netto-Null Treib- hausgasemissionen beantworten. SWEETER ist kein neues Instrument, weil auf den bewährten Prozessen und Gremien von SWEET aufgebaut wird, in die das BAFU vollumfänglich einbezogen wird. Die Federführung sowie die administrativen Aufgaben werden weiterhin durch das BFE wahrgenommen.

1.2 Anlass des Finanzbegehrens

Für SWEETER wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 135 Millionen Franken für die Periode 2025 bis 2036 beantragt. Damit sollen von 2026 bis 2031 voraussichtlich acht Ausschreibungen durchgeführt und von 2026 bis 2036 voraussichtlich acht Konsortien unterstützt werden. Für den Vollzug sind 16,1 Millionen einge- plant, womit u.a. die drei bestehenden befristeten Stellen von 2032 bis 2036 verlängert und von 2025 bis 2036 durch drei zusätzliche FTE unterstützt werden sollen. Die Unterstützung ist notwendig, um den beträchtlichen Aufwand des an internationale Standards angelehnten zweistufigen Vergabeverfahrens zu decken und ein enges Monitoring der bewilligten Konsortien zu gewährleisten, damit deren Ergebnisse rasch umgesetzt wer- den. Die Umsetzung soll durch eine transdisziplinäre Begleitung des Programms verstärkt und eine externe, unabhängige Wirkungsanalyse kritisch beleuchtet werden. Eine parallel zum Programm laufende Wirkungs- analyse ist wichtig, damit die daraus gewonnenen Erkenntnisse fortwährend in die Vorbereitung der Ausschrei- bungen und die Begleitung der Konsortien einfliessen können. Die Nutzung der finanziellen Mittel in SWEET und die voraussichtliche Nutzung der Mittel in SWEETER sind in Abbildung 1 schematisch dargestellt. Der Antrag für den Verpflichtungskredit wird durch mehrere Aussagen des im Februar 2023 erschienenen Schluss- berichts zur Evaluation des Förderprogramms Energie9 (zu dem das SCCER-Programm gehörte) untermauert. So wird darin festgehalten, dass der finanzielle Umfang des SWEET-Programms «zu klein» sei (S. 52), um

4 ElCom (2020), ElCom System Adequacy 2030. Studie zur Versorgungssicherheit der Schweiz im Jahr 2030. Bern. 5 ElCom (2021), Stromversorgungssicherheit Schweiz 2025. Studie beauftragt von ElCom und BFE. Bern. 6 Weigt H., T. Demiray, C. Maurer, A. Fuchs und A. Darudi (2022). Modellierung der Erzeugungs- und Systemkapazität (System Adequacy) in der Schweiz im Bereich Strom 2022. Studie beauftragt vom BFE. Bern. 7 Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (2022). Energieversorgung der Schweiz bis 2050. 8 BABS (2020), Bericht zur nationalen Risikoanalyse. Katastrophen und Notlagen Schweiz 2020. Bern. 9 Rieder S., J. Streicher, C. Büchler, M. Lehmann, J. Martin, A. Türk, C. Neumann, R. Rosenball, S. Seebauer (2022): Evaluation des Förderpro- gramms Energie. Schlussbericht zuhanden der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung Innosuisse. Luzern, Lausanne, Wien und Graz.

Abbildung 1: Übersicht zur Nutzung der finanziellen Mittel in SWEET und SWEETER. Für SWEET werden bereits unter- stützte Konsortien sowie laufende und geplante Ausschreibungen gezeigt. Für SWEETER werden die geplanten Aus- schreibungen dargestellt. Die wichtigsten Vollzugsaktivitäten sind ebenfalls aufgeführt.

den Abbau der durch die SCCER aufgebauten Strukturen und Kooperationen zu bremsen und dass der Um- fang «mutmasslich nicht ausreichend ist und entsprechend ergänzt werden sollte» (S. 57). Im Weiteren stellte die Evaluation fest, dass die Ressourcen der SCCER-Geschäftsstelle, die mit etwa 2,5 Stellen besetzt war und acht Konsortien begleitete, «zu niedrig» bemessen waren. Das Pendant im SWEET-Programm ist derzeit mit 2.9 Stellen besetzt, führt aber im Gegensatz zum SCCER-Programm fortwährend aufwändige Ausschrei- bungen durch und begleitet auch schon mit dem jetzigen Verpflichtungskredit ab Sommer 2024 mehr Konsor- tien als es im SCCER-Programm gab, siehe Abbildung 1. Um die professionelle Abwicklung des an internati- onale Standards angelehnte Vergabeverfahrens und eine enge Begleitung der Konsortien sicherzustellen, sollte die Geschäftsstelle für SWEETER daher personell durch 3 zusätzliche FTE unterstützt werden. Die Unterstützung sollte in den Jahren 2033‒2036 beibehalten werden, obwohl dann die Anzahl der Konsortien abnimmt, da gegen das Programmende zusätzliche Aufgaben wie z.B. das Erstellen von Schlussberichten und Abrechnungen anfallen. Die Internationale Energieagentur (IEA) hat in ihrem Bericht vom Dezember 2022 zur eingehenden Überprü- fung der Energiepolitik und der Notfallmassnahmen der Schweiz empfohlen, dass die Finanzierung der zwei- ten Phase des SWEET-Programms (womit weitere Ausschreibungen nach 2025 gemeint sind) rasch sicher- zustellen und der schweizerischen Forschungsgemeinschaft dadurch Sicherheit zu geben. Das «Technology Collaboration Programme (TCP)» der IEA, an welchem sich das BFE massgeblich beteiligt, stellt einen wich- tigen Kanal für die Dissemination der Ergebnisse von SWEET-Konsortien dar.

1.3 Geprüfte Alternativen

Es wurden drei Alternativen zum beantragten Verpflichtungskredit geprüft:

1. Kompensation über die Ressortforschung des BFE: Dies würde lediglich eine Verlagerung von der Förderung einzelner Projekte hin zu Konsortialprojekten, die durch SWEETER-Ausschreibungen ge- fördert werden, bedeuten. Damit würde die Unterstützung von «bottom-up»-Projekten sowie Aus- schreibungen durch die Forschungsprogramme des BFE stark eingeschränkt oder unmöglich ge- macht. Zudem wird über die Ressortforschung des BFE auch die Beteiligung der Schweizer Forschenden an den TCP der IEA sichergestellt. Dies umfasst die Mitgliederbeiträge für die einzelnen Forschungsprogramme, die Mandatierung von Experten in die Leitungsgremien und die Aufwendun- gen der Schweizer Forschenden. Bei dieser Alternative würden somit auch die internationalen Aktivi- täten der Ressortforschung stark eingeschränkt oder unmöglich gemacht. 2. Kooperation mit der Flagship-Initiative der Innosuisse: Dieses Förderinstrument ist nicht auf die The- men Energie und Klima beschränkt, sondern deckt sämtliche Themenbereiche ab, die für einen gros- sen Teil der Schweizer Wirtschaft oder Gesellschaft relevant sind. Eine strategisch ausgerichtete und kontinuierliche Förderung von Konsortialprojekten im Energie- und Klimabereich wäre mit diesem In- strument somit nur möglich, falls die Förderung in anderen Bereichen stark eingeschränkt werden würde. Eine Kooperation mit der Flagship-Initiative würde zudem durch zwei wichtige Unterschiede zwischen den Förderinstrumenten erschwert: Erstens können in SWEET bzw. SWEETER auch Un- ternehmen, Kantone, Städte und Gemeinden finanziell unterstützt werden, um die Praxisrelevanz der Resultate zu steigern. Zweitens sind SWEET bzw. SWEETER eng mit dem P+D-Programm des BFE verknüpft, wodurch zusätzliche Mittel für die Konsortien verfügbar gemacht werden, um neue Tech- nologien zur Marktreife zu bringen. Durch eine Kooperation mit der Flagship-Initiative würde die Koordination mit dem P+D-Programm sowie mit EnergieSchweiz erheblich erschwert. Weil das BFE und das BAFU zudem nicht in den Entscheidungsabläufen des Flagship-Programms vertreten sind, würden die für die Energie- und Klimapolitik relevanten Forschungsthemen ohne die federführenden Bundesämter festgelegt. 3. Nachfolgeprogramm: Wenn der sehr grosse Aufwand für den Aufbau eines Förderprogramms berück- sichtigt wird und ein Nachfolgeprogramm die ersten Mittel 2029 oder 2030 zusprechen sollte (damit

ein nahtloser Übergang zum 2032 auslaufenden bestehenden Verpflichtungskredit gewährleistet wer- den kann), müsste etwa 2026 oder 2027 mit der Planung des Nachfolgeprogramms begonnen werden. Da dann erst drei Konsortien aus der ersten SWEET-Ausschreibung ihre Arbeiten abgeschlossen ha- ben werden, acht weitere Konsortien noch arbeiten werden und sich das SWEET-Programm aufgrund der bisherigen Erfahrungen bewährt hat, scheint es aus Sicht des BFE und BAFU viel sinnvoller, auf SWEET aufzubauen und es durch SWEETER weiterzuführen.

1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 202010 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bun- desbeschluss vom 21. September 202011 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt. Der Grund ist, dass die Legislaturplanung vor dem Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU vom 26. Mai 2021 und dem Ausbruch des Ukrainekriegs vom 24. Februar 2022 verabschiedet wurde. Wie in Ziffer 1.1 dargelegt, soll mit dem hier beantragten Verpflichtungskredit u.a. der durch diese beiden Ereignisse entstandene verstärkte Forschungsbedarf gedeckt werden. Obschon nicht namentlich in der Legislaturplanung 2019-2023 erwähnt, tragen SWEET und SWEETER zu mehreren Zielen der Planung bei, etwa zu Ziel 16 (nachhaltige und lückenlose Energieversorgung und scho- nende Nutzung der natürlichen Ressourcen), Ziel 17 (nationaler und internationaler Einsatz für eine wirksame Umweltpolitik) und Ziel 18 (Schutz kritischer Infrastrukturen). SWEET und SWEETER unterstützen auch die Ziele der neuen Legislaturplanung 2023-2027 vom 11. Januar 2023, nämlich Ziel 18 (Antizipation von Cyber- risiken und Schutz von kritischen Infrastrukturen), Ziel 21 (nationaler und internationaler Einsatz für eine wirk- same Umweltpolitik), Ziel 22 (Stärkung der Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere von kritischen Infrastrukturen) und Ziel 23 (Sicherheit und Stabilität der Energieversorgung und Ausbau der inländischen erneuerbaren Energieproduktion).

10 BBl 2020 1777

11 BBl 2020 8385

Durch seine Ausrichtung auf die Energiestrategie 2050 und die langfristige Klimastrategie unterstützen SWEET und SWEETER auch andere Strategien des Bundesrates, die sich mit dem Wandel des Energiesys- tems und dem Klimawandel auseinandersetzen, insbesondere die Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) 2030.12 So trägt SWEET z.B. mit der Ausschreibung zu nachhaltigen Treib- und Brennstoffen (siehe Ziffer 3.2.1) zur Umsetzung der Massnahme 5 (Strategie zur Entwicklung, Förderung und dem Einsatz von nachhal- tigen Flugtreibstoffen)13 im Aktionsplan 2021-2023 der SNE 203014 bei und SWEETER könnte durch eine zu- künftige Ausschreibung auch zur Umsetzung der Massnahme 6 (Ausarbeitung einer Untergrundstrategie Schweiz) beitragen (siehe Ziffer 3.3).

Bestehende SWEET-Konsortien sowie Konsortien, die aus angedachten Ausschreibungen hervorgehen wer- den, können die Umsetzung weiterer Strategien, wie die Zukunftsstrategie für die Wärme-Kraft-Kopplung15 oder die Wärmestrategie 205016, unterstützen sowie zur Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen, insbesondere zu Wasserstoff17,18, beitragen.

1.5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mit dem beantragten Bundesbeschluss werden keine parlamentarischen Vorstösse abgeschrieben.

2 Förderverfahren

2.1 Inhalt des Förderprogramms

Mit SWEET hat das BFE ein für die Schweiz neues Förderinstrument aufgebaut, welches für die Zielerreichung der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie wesentliche Fragestellungen ganzheitlich er- gründet. Es fördert inter- und transdisziplinäre Konsortien aus Wissenschaft, Privatwirtschaft und öffentlicher Hand, welche während jeweils sechs bis acht Jahren in kompetitiven Ausschreibungen definierte Fragestel- lungen bearbeiten. Es wird eine wesentliche Beteiligung der Sozial- und Geisteswissenschaften (SGW) ver- langt, damit die Resultate von der Gesellschaft getragen werden und im Markt Wirkung erzielen. Bei SWEET werden die auszuschreibenden Forschungsthemen vom BFE festgelegt, gestützt auf die Energie- forschungskonzepte des Bundes, die Energieperspektiven 2050+, die langfristige Klimastrategie und eine Konsultation der CORE (Commission fédérale pour la recherche énergétique, Eidgenössische Energiefor- schungskommission). Die Wahl der Konsortien erfolgt dann durch ein internationales Expertenpanel in einem zweistufen Vergabeverfahren, welches sich an internationalen Standards orientiert und den Vorgaben des Subventionsgesetzes folgt. Die Konsortien werden eng begleitet, um sicherzustellen, dass deren Ergebnisse rasch umgesetzt werden. Abbildung 2 zeigt die wichtigsten Schritte einer SWEET-Ausschreibung, vom Fest- legen eines Leitthemas bis zur Begleitung der Konsortien. Für SWEETER-Ausschreibungen werden die in der Abbildung gezeigten Schritte übernommen, aber das BAFU wird in allen Schritten miteinbezogen. So wird das BAFU in der SWEET-Geschäftsstelle vertreten sein, die auszuschreibenden Forschungsthemen werden von BFE und BAFU festgelegt, die Ausschreibungen wer- den durch die Geschäftsleitungen von BFE und BAFU freigegeben, die Ausschreibungsunterlagen werden gemeinsam erarbeitet und das BAFU wird in den Monitoring Panels Einsitz nehmen. Zudem wird bei SWEETER analog zur Konsultation der CORE bei der Festlegung der Forschungsthemen das beratende Or- gan für Umweltforschung (OFU) des BAFU ebenfalls konsultiert werden. Forschungskonzepte von anderen Bundesstellen werden, je nach deren Relevanz für die Forschungsthemen, berücksichtigt werden.

2.2 Förderung von unkonventionellen Forschungsansätzen

Im Rahmen von SWEET hat das BFE ein komplementäres Förderinstrument namens SOUR (SWEET Outside- the-box Rethinking) etabliert. Damit werden gezielt unkonventionelle sowie risikoreiche Forschungsansätze ‒ potenzielle «Game Changer» – für das zukünftige Schweizer Energiesystem gefördert. SOUR ergänzt SWEET, indem auf riskantere und agile Projekte gesetzt wird, die nur 6 bis 18 Monate dauern und nicht von

12 Schweizerischer Bundesrat (2021), Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030. Bern. 13 Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL (2022), Bericht des BAZL betreffend die Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von nachhaltigen Flug- treibstoffen. Bern. 14 Schweizerischer Bundesrat (2021), Aktionsplan 2021-2023 der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030. Bern. 15 Schweizerischer Bundesrat (2022), Zukunftsstrategie für die Wärme-Kraft-Kopplung, Bericht in Erfüllung des Postulates 20.3000 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR vom 14. Januar 2020. Bern.

16 BFE (2023), Wärmestrategie 2050. Bern.

17 Candinas, M. Po 20.4709. Wasserstoff. Auslegeordnung und Handlungsoptionen für die Schweiz.

18 Suter, G. Mo 20.4406. Grüne Wasserstoffstrategie für die Schweiz.

Abbildung 2: Übersicht der wichtigsten Schritte einer SWEET-Ausschreibung, unterteilt in die Vorbereitungsphase (Dauer rund 1 Jahr, hauptsächlich bestehend aus dem Festlegen des Leitthemas sowie der Erarbeitung und Publikation der Ausschreibungsunterlagen), die zweistufige Bewerbungs- und Evaluationsphase (Dauer rund 1 Jahr) und die Implemen- tierungsphase, in der die Konsortien die Forschungsfragen bearbeiten (Dauer normalerweise 6-8 Jahre). Beim Festlegen des Leitthemas wird die CORE konsultiert. Je nach Leitthema werden andere Bundesstellen ebenfalls konsultiert, die Ausschreibungsunterlagen zusammen erarbeitet und in die Begleitung der Konsortien miteinbezogen. Die in der Abbil- dung gezeigten Schritte werden für SWEETER-Ausschreibungen übernommen und das BAFU wird in allen Schritten mit- einbezogen.

Konsortien, sondern von einzelnen Forschenden oder kleinen Teams umgesetzt werden. Die SOUR-Projekte werden durch Ausschreibungen bestimmt, deren Leitthemen sich an den Leitthemen von SWEET- Ausschreibungen orientieren. Das BFE stellt sicher, dass sich die Forschenden aus den SWEET-Konsortien mit den Forschenden der SOUR-Projekte austauschen. Bis anhin wurde zu SOUR nur eine Ausschreibung durchgeführt, die wie die erste SWEET-Ausschreibung dem Thema «Integration der erneuerbaren Energien in ein nachhaltiges und resilientes Schweizer Energie- system» gewidmet war. Die Resonanz war viel höher als erwartet: Aus insgesamt 77 eingereichten Projekt- vorschlägen, die von unabhängigen Expertinnen und Experten evaluiert wurden, erhielten die vier bestbewer- teten Projekte im Juli 2021 den Zuschlag. Im Sommer 2022 erfolgte ein erster Austausch mit den Konsortien der ersten SWEET-Ausschreibung. Eine zweite SOUR-Ausschreibung ist für 2024 geplant. Deren Format wird aufgrund der Erfahrung mit der ersten Ausschreibung angepasst werden, damit das Verhältnis von geförderten zu eingereichten Projekten für Forschende günstiger wird. In SWEETER sind vier SOUR-Ausschreibungen geplant, siehe Abbildung 1.

3 Umsetzung des Förderprogramms

Um einen möglichst nahtlosen Übergang vom SCCER-Programm zum neuen Förderinstrument SWEET si- cherzustellen, hatte das BFE frühzeitig mit den Vorarbeiten der ersten Ausschreibung begonnen. Die ersten vier SWEET-Konsortien konnten dadurch ihre Arbeiten im zweiten Quartal 2021 aufnehmen. Seither wurden zwei weitere Ausschreibungen abgeschlossen, aus denen drei Konsortien hervorgegangen sind. Eine weitere Ausschreibung befindet sich in der Evaluationsphase und eine Ausschreibung soll im Sommer 2023 publiziert werden. Danach können bis 2025 noch zwei Ausschreibungen durchgeführt werden. Tabelle 1 zeigt eine Übersicht der Ausschreibungen, die mit dem Verpflichtungskredit 2021–2028 finanziert werden. Die Tabelle zeigt zwei wichtige Merkmale des SWEET-Programms auf. Erstens ist ersichtlich, dass andere Bundesstellen einbezogen werden, was heisst, dass diese Stellen für die Ausarbeitung der Leitthemen und Ableitung von Forschungsfragen beigezogen werden. Gewisse Ausschreibungen werden (wie durch die Un- terstreichung angedeutet) sogar mit anderen Bundesstellen gemeinsam durchgeführt: diese wirken bei der

Ausarbeitung der Leitthemen und Ableitung von Forschungsfragen mit, die internationalen Expertenpanel wer- den gemeinsam besetzt und die Stellen sind im Monitoring Panel vertreten. Zweitens zeigt die Tabelle, dass neben den SWEET-Mitteln auch Mittel aus dem P+D-Programm des BFE bereitgestellt werden. Die P+D-Mittel können nach Beginn der Arbeiten von den Konsortien separat beantragt werden. Für die Ausschreibung zu «Sustainable fuels and platform chemicals», die gemeinsam mit der armasuisse und dem Bundesamt für Zi- villuftfahrt (BAZL) durchgeführt wird, können zusätzlich auch noch Mittel aus der Spezialfinanzierung Luftver- kehr (SFLV) des BAZL beantragt werden. Mit dem SWEET-Programm wird also versucht, die Herausforde- rungen der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie ämterübergreifendend anzugehen und Synergien zwischen bestehenden Förderinstrumenten zu nützen.

Tabelle 1: Übersicht der Ausschreibungen, die mit dem Verpflichtungskredit 2021–2028 finanziert werden. In der Spalte «Einbezug von anderen Bundesstellen» bedeutet die Unterstreichung, dass die Ausschreibung mit der unterstrichenen Bundesstelle gemeinsam durchgeführt wird. In der Spalte «Budget» sind die von den SWEET- und P+D-Programmen bereitgestellten Mitteln angegeben. Die Mittel vom P+D-Programm können nach Beginn der Arbeiten von den Konsortien separat beantragt werden. Für die Ausschreibung zu «Sustainable fuels and platform chemicals» können vom Konsortium weitere Mittel von der Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV) des BAZL beantragt werden.

Einbezug Beginn Budget Anzahl Call Leitthema von anderen Status der (Mio Fr.) Konsortien Bundesstellen Arbeiten 1-2020 Integration of renewables into a sustainable and – 30 SWEET 4 Konsortien Q2 2021 resilient Swiss energy system 15 P+D arbeiten 1-2021 Living & working ASTRA, ARE, 20 SWEET 2 Konsortien Q2 2022 BAV 15 P+D arbeiten 1-2022 Co-evolution of the Swiss energy system and – 10 SWEET 1 Konsortium Q2 2023 Swiss society and its representation in coordi- 10 P+D arbeitet nated simulations 2-2022 Sustainable fuels and platform chemicals Armasuisse, 15 SWEET 1 Evaluation Q4 2023 BAFU, BAZL 15 P+D der Gesuche SFLV 1-2023 Critical infrastructures, climate change, and resili- BABS, ENSI, 8 SWEET 1 Geplant Q2 2024 ence of the Swiss energy system NCCS 8 P+D 1-2024 Addressing residual emissions to reach the net- BAFU, BLW, 18 SWEET 1 Geplant Q2 2025 zero target EDA, swisstopo 18 P+D 1-2025 Noch nicht bestimmt – 15 SWEET 1 Geplant Q2 2026 15 P+D

Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip wird von den Gesuchstellern erwartet, dass sie Eigen- und Drittmittel ein- bringen. Im Gegensatz zum SCCER-Programm wurden dafür aber bisher keine Mindestvorgaben gemacht. Tabelle 2 zeigt, dass die Konsortien aus den ersten drei Ausschreibungen dennoch beträchtliche Eigen- und Drittmittel eingebracht haben: Zu den 60 Millionen Franken, die durch das SWEET-Programm bereitgestellt wurden, haben die Konsortien zusätzlich 49,4 Millionen an Eigen- und Drittmitteln beigesteuert, was einer Hebelwirkung von 82% entspricht. Hier ist wichtig anzumerken, dass Eigen- und Drittmittel, die zur Realisie- rung der P+D-Projekte eingebracht werden müssen, noch nicht berücksichtigt sind. Aus Tabelle 2 ist ersichtlich, dass die Anzahl Projektpartner, d.h. die Empfänger von SWEET-Mitteln, zwischen 19 und 25 variiert, während die Anzahl Kooperationspartner, die zwar keine SWEET-Mittel erhalten, sich aber an den Arbeiten der Konsortien beteiligen, zwischen 22 und 33 variiert. Unter den Projektpartnern sind die Institutionen des ETH-Bereichs, Universitäten und Fachhochschulen mit 39, 20 und 30 Prozent am stärksten vertreten, wogegen unter den Kooperationspartnern der Privatsektor, Kantone/Städte/Gemeinden und Ver- bände/Vereine 62, 13 und 12 Prozent ausmachen. Die in Tabelle 2 aufgeführte Ausschreibung zu «Co-evolution of the Swiss energy system and Swiss society and its representation in coordinated simulations» ist in mehrfacher Hinsicht besonders. Mit dieser Ausschrei- bung soll eine enge Zusammenarbeit zwischen den Natur- und Ingenieurwissenschaften und den SGW in der Energieforschung aufgebaut werden. Um einen nachhaltigen Aufbau dieser Zusammenarbeit zu unterstützen, wurde die maximale Dauer des Konsortiums ausnahmsweise auf 10 Jahre verlängert. Zudem wurden konkrete Vorgaben an die Repräsentation der SGW im Konsortium und dessen Leitung gestellt.

Tabelle 2: Übersicht zu den Mitteln, die durch SWEET bereitgestellt werden, den Eigen- und Drittmitteln, die zusätzlich durch die Konsortien eingebracht werden, und der Anzahl von Projekt- und Kooperationspartnern. Projektpartner sind Mitglieder der Konsortien und erhalten SWEET-Mittel. Kooperationspartner beteiligen sich an den Arbeiten der Konsortien, erhalten aber keine SWEET-Mittel. Für die Ausschreibungen 1-2020 und 1-2021 repräsentieren die Anzahl der Projekt- und Kooperationspartner Mittelwerte, da vier resp. zwei Konsortien unterstützt werden. Eigen- und Drittmittel, die zur Re- alisierung der P+D-Projekte eingebracht werden müssen, sind in dieser Tabelle nicht berücksichtigt.

(Mittlere) (Mittlere) SWEET Eigen- und Host Dauer Anzahl Anzahl Call Leitthema Mittel Drittmittel Institution(s) (Jahre) Projekt- Kooperations- (Mio Fr.) (Mio Fr.) partner partner 1-2020 Integration of renewables into a sustainable UniGE, EPFL, 6–8 30 33,0 19 25 and resilient Swiss energy system ETH, PSI

1-2021 Living & working HES-SO, 8 20 9,1 20 33 EPFL 1-2022 Co-evolution of the Swiss energy system UniBS 10 10 7,3 25 22 and Swiss society and its representation in coordinated simulations

3.1 Beschreibung der geförderten Konsortien

Die Zielsetzungen der einzelnen, bereits laufenden Konsortien sind nachfolgend kurz beschrieben. Erste wis- senschaftliche Resultate in der Form von Publikationen, Berichten und White Papers sind bereits erhältlich. Weiterreichende Resultate werden im Laufe des Jahres 2024 – rund drei Jahre nach dem Start der ersten vier Konsortien – erwartet.

3.1.1 Integration of Renewables into a Sustainable and Resilient Energy System

Die vier Konsortien setzen sich mit Themen wie Dekarbonisierung des Heizens und Kühlens in der Schweiz, Dezentralisierung des Energiesystems durch erneuerbare Energien, Sektorkopplung und der nachhaltigen Entwicklung des Schweizer Energiesystems hinsichtlich multidimensionaler Indikatoren wie etwa Ressourcen- verbrauch, Ökonomie, Versorgungssicherheit, öffentliche Gesundheit oder soziale Wohlfahrt auseinander. – DeCarbCH (DeCarbonisation of Cooling and Heating in Switzerland, UniGE):19 Das Konsortium adressiert die gesellschaftliche Herausforderung der Dekarbonisierung des Heizens und Kühlens in der Schweiz in- nerhalb der nächsten drei Jahrzehnte und analysiert Ansätze für negative CO2-Emissionen. – EDGE (Enabling Decentralized renewable GEneration in the Swiss cities, midlands, and the Alps, EPFL):20 Das Konsortium soll sicherstellen, dass das Schweizer Energiesystem in den Zeiträumen bis 2035 und 2050, wenn ambitionierte Anteile erneuerbarer Energien erreicht werden, technisch und wirtschaftlich op- timal ausgelegt und betrieben wird. – PATHFNDR (PATHways to an efficient future energy system through Flexibility aND sectoR coupling, ETH):21 Das Konsortium entwickelt Übergangspfade für die Integration erneuerbarer Energien. Es wird Pla- nungs- und Betriebsinstrumente bereitstellen, neue Geschäftsmöglichkeiten und Innovationsstrategien identifizieren und potenzielle Richtlinien analysieren. – SURE (SUstainable and Resilient Energy for Switzerland, PSI):22 Das Konsortium befasst sich mit der in- tegrierten Bewertung von Nachhaltigkeit und Belastbarkeit, wobei die vielfältigen Dimensionen von Umwelt, Nutzung natürlicher Ressourcen, öffentlicher Gesundheit, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit analysiert werden. Um sicherzustellen, dass die verschiedenen Simulationen des Schweizer Energiesystems sinnvoll miteinander verglichen und daraus verlässliche Schlussfolgerungen gezogen werden können, haben sich die Konsortien zur gemeinsamen Aktivität CROSS (CooRdination Of Scenarios for SWEET) zusammengeschlossen.23 Die

19 www.sweet-decarb.ch

20 www.sweet-edge.ch

21 www.sweet-pathfndr.ch

22 www.sweet-sure.ch

23 www.sweet-cross.ch

Hauptaufgaben von CROSS sind Annahmen und Szenarien zu harmonisieren, sie zusammen mit den Resul- taten zu dokumentieren und öffentlich zugänglich zu machen. Damit sollen transparentere und robustere Ent- scheidungsgrundlagen geliefert werden. Die Tätigkeiten von CROSS werden durch das Konsortium, das Ende 2022 aus der SWEET-Ausschreibung «Ko-Evolution des Schweizer Energiesystems und der Schweizer Ge- sellschaft und ihre Darstellung in koordinierten Simulationen» hervorgegangen ist, weitergeführt (siehe Ziffer 3.1.3).

3.1.2 Living & Working

Die beiden Konsortien setzen sich mit dem sich verändernden Energieverbrauch der Schweiz durch neue Lebens- und Arbeitsweisen, Mobilitätsverhalten und steigendem Umweltbewusstsein auseinander. Neben technischen und regulatorischen Lösungen spielen auch Verhalten, soziale Normen, Akzeptanz und Werte- wandel der verschiedenen Akteure eine zentrale Rolle. In sogenannten «Living Labs» wird untersucht, wie Energie effizient und kostengünstig bereitgestellt und ihr Verbrauch reduziert werden kann. – LANTERN (Living lAbs iNTerfaces for the Energy tRansitioN, HES-SO): Ziel des Konsortiums ist es, Lö- sungen für eine dekarbonisierte Schweiz mitzugestalten, die effizient mit ihren Ressourcen umgeht und die Bürgerinnen und Bürger mit Open-Innovation-Tools einbezieht. Diese Ziele will das Konsortium durch transdisziplinäre Forschung an der Schnittstelle zwischen Markt, Technik, Behörden und Zivilgesellschaft erreichen. – SWICE (Sustainable Wellbeing for the Individual and the Collectivity in the Energy transition, EPFL):24 Das Konsortium zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, indem Gebäude und städtische Umge- bungen an neue Trends, wie z.B. das Arbeiten von zu Hause aus, angepasst werden. Individuelle und gesellschaftliche Faktoren nehmen eine zentrale Rolle ein, da die Energiewende nur gelingen wird, wenn sie von der Gesellschaft angenommen wird.

3.1.3 Co-Evolution of the Swiss Energy System and Swiss Society and Its Representation in Coordinated Simulations Das CoSi Konsortium (Co-Evolution and Coordinated Simulation of the Swiss Energy System and Swiss Society, UniBS) hat sich zum Ziel gesetzt, eine Plattform für den Austausch zwischen Natur- und Ingenieurs- wissenschaften und SGW aufzubauen und damit Szenarien und Modelle zu entwickeln, die die Wechselwir- kungen zwischen dem Energiesystem und der Gesellschaft besser abbilden. Um einen nachhaltigen Aufbau zu ermöglichen, wird das CoSi Konsortium ausnahmsweise während 10 Jahren unterstützt. Das Konsortium wird die in Ziffer 3.1.1 beschriebene CROSS-Aktivität weiterführen.

3.2 Beschreibung von laufenden und geplanten Ausschreibungen

3.2.1 Sustainable Fuels and Platform Chemicals

Das Konsortium wird den zukünftigen Bedarf an nachhaltigen Treib- und Brennstoffen und Grundchemikalien und deren gesamte Wertschöpfungskette, von Produktion über Import, Transport, Speicherung bis hin zur Nutzung analysieren. Die Rolle von nachhaltigen Brennstoffen zur saisonalen Speicherung und Versorgungs- sicherheit in den Wintermonaten wird untersucht, ebenso die einheimische Produktion von Treib- und Brenn- stoffen, u.a. aus Hofdünger. Die Ausschreibung wird in Zusammenarbeit mit der armasuisse und dem BAZL durchgeführt.

3.2.2 Critical Infrastructures, Climate Change, and Resilience of the Swiss Energy System Das Konsortium soll untersuchen, welche technischen, natürlichen und gesellschaftlichen Bedrohungen die kritischen Infrastrukturen des sich wandelnden Energiesystems ausgesetzt sind. Besonderes Augenmerk wird auf die Auswirkungen des Klimawandels sowie der zunehmenden Dezentralisierung, Elektrifizierung und Di- gitalisierung gelegt. Die Risiken durch Störungen oder Zerstörung von kritischen Infrastrukturen sollen quanti- fiziert werden. Die Ausschreibung wird zusammen mit dem National Centre for Climate Services (NCCS) durchgeführt und soll bis im Sommer 2023 publiziert werden.

24 www.sweet-swice.ch

3.2.3 Addressing Residual Emissions to Reach the Net-Zero Target

Diese Ausschreibung, die zusammen mit dem BAFU durchgeführt und Anfang 2024 publiziert werden soll, wird sich auf die Emissionen konzentrieren, die auch 2050 nur schwer vermeidbar sind, namentlich aus der Industrie (insbesondere Zementproduktion), aus der Abfallverwertung und aus der Landwirtschaft. Gemäss der langfristigen Klimastrategie sollen diese Emissionen mit CO2-Abscheidung an Anlagen und Speicherung («Carbon Capture and Storage», CCS) vermieden oder mit der dauerhaften Entnahme von CO2 aus der At- mosphäre (Negativemissionstechnologien, NET) ausgeglichen werden.

3.3 Mögliche Leitthemen für zukünftige Ausschreibungen

Diskussionen mit diversen Bundesämtern, der CORE und dem OFU haben eine grosse Bandbreite von The- men aufgezeigt, die für eine erfolgreiche Umsetzung der Energie- und Klimastrategien zentral sind und wis- senschaftlich aufgearbeitet werden sollten, durch die bisher geförderten Konsortien und die laufenden und geplanten Ausschreibungen aber nicht oder nicht umfassend genug behandelt werden. Diese Themen, die zum Teil auch bereits in parlamentarischen Vorstössen angesprochen wurden, umfassen u.a. Energiespei- cherung und -netze,25,26 Energiegewinnung und -speicherung im Untergrund,27 Raumplanung, Digitalisierung, «smart grids»,28 lokale Energiemärkte und Netzkonvergenz, Kreislaufwirtschaft und industrielle Prozesse, «smart cities», soziale Innovationen,29,30 und die Landwirtschaft. Die Relevanz dieser Themen für SWEETER kann durch folgende Beispiele illustriert werden: Gemäss dem Szenario ZERO Basis der Energieperspektiven 2050+ und der langfristigen Klimastrategie wird der Industrie- sektor 2050 für knapp 20 Prozent des Endenergieverbrauchs und für rund die Hälfte der verbleibenden Treib- hausgasemissionen verantwortlich sein. Effizientere industrielle Prozesse und der Aufbau einer Kreislaufwirt- schaft äussern sich nicht nur in einer unmittelbaren Reduktion des Energieverbrauchs und der Emissionen, sondern führen auch dazu, dass weniger Energie für den Transport und die Speicherung des abgeschiedenen CO2 verbraucht werden muss. Dadurch tragen effiziente industrielle Prozesse und die Kreislaufwirtschaft indi- rekt zur Versorgungssicherheit bei. Ohne ein institutionelles Abkommen mit der EU ist die Schweiz darauf angewiesen, die Versorgungssicherheit auch durch stärkere Nutzung einheimischer erneuerbarer Energien sowie deren Speicherung zu gewährleisten. Der Raumbedarf durch PV-Freiflächenanlagen und Windanlagen kann mit dem Bedarf an Acker- und Weideflächen, dem Bedürfnis nach Naherholungsräumen und Natur- schutzgebieten sowie biologischen Negativemissionsansätzen in Konkurrenz stehen. Eine mit den Zielen der Energie- und Klimastrategien kompatible Raumplanung ist deshalb von grosser Wichtigkeit. Eine solche Raumplanung ist auch für die Energiegewinnung und -speicherung im Untergrund sowie für die Speicherung von CO2 im Untergrund notwendig. Bei der Ausarbeitung der zukünftigen Ausschreibungen ist eine enge und frühzeitige Absprache mit laufenden

und geplanten Forschungsprojekten und -programmen (z.B. Nationale Forschungsprogramme, Forschungs- und Förderprogramme des BFE und anderer Bundesstellen) vorgesehen, um Doppelspurigkeiten zu vermei- den und Synergien zu generieren.

3.4 Bisher erreichte Resultate

Im Folgenden werden exemplarisch einige erste Resultate beschrieben. Wie zu Beginn von Ziffer 3.1 festge- halten, werden weiterreichende Resultate im Jahr 2024 erwartet. Im Rahmen der CROSS-Aktivität (siehe Ziffer 3.1.1) wurden Annahmen und Szenarien zur zukünftigen Ent- wicklung des Schweizer Energiesystems harmonisiert und dokumentiert sowie Sensitivitäten von Modellaus- sagen bestimmt. Im Januar 2023 wurden die Resultate eines ersten Vergleichs von sechs Modellen und 15 Modellaussagen präsentiert.31 Es zeigte sich, dass Aussagen zum Gesamtstromverbrauch im Jahr 2050 recht gut übereinstimmten und dass u.a. die zukünftige Rolle von Wasserstoff noch sehr unterschiedlich beurteilt wurde. Dieser erste Vergleich bildet eine wertvolle Grundlage für die Weiterführung der CROSS-Aktivität im CoSi-Konsortium (siehe Ziffer 3.1.3).

25 Bulliard-Marbach, C. Po 22.3131. Das Potenzial von Speichertechnologien nutzen. 26 Thorens Goumaz, A. Po 22.3569. V2X- (“vehicle to grid») und Smart-Charging-Technologien. Batterien von Elektrofahrzeugen nutzen, um Ener- gie zu speichern und Stromnetze auszugleichen. 27 Jauslin, M. S. Mo 20.4063. Schluss mit der Blackbox. Klimaschutz, Energiesicherheit und Infrastrukturnutzung dank Erforschung des Untergrunds 28 Müller-Altermatt, S. Mo 22.3166. Auf in die smarte Energie-Schweiz! Das Potenzial intelligenter Netze nutzen. 29 Fivaz, F. Ip 21.3809. Soziale Innovation. Das Stiefkind der Innovationspolitik des Bundes. 30 Chassot, I. Ip 22.4124. Gezielte Förderung sozialer Innovation. Ein neuer Ansatz ist notwendig.

31 www.sweet-cross.ch/cross-to-co-evolution/

Das EDGE-Konsortium (siehe Ziffer 3.1.1) publizierte im Februar 2023 ein White Paper zu den unterschiedli- chen Bauvorschriften, Subventionen und Besteuerungen von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Hausdä- chern durch Kantone und Gemeinden.32 Um den Ausbau der PV in der Schweiz zu beschleunigen, empfehlen die Autoren, dass auf der kantonalen Ebene die Besteuerung von Gewinnen aus PV-Anlagen harmonisiert werden sollte. Weiter empfehlen sie, dass Kantone und Gemeinden ambitioniertere Minimalziele für den PV- Zubau beschliessen und über ihre Beteiligungen an Elektrizitätsversorgungsunternehmen geringere geografi- sche Unterschiede in den Einspeisetarifen und Strompreisen erwirken sollten. Forschende aus den Konsortien EDGE und SURE (siehe Ziffer 3.1.1) sowie LANTERN und SWICE (siehe Ziffer 3.1.2), zusammen mit Forschenden aus der Swiss Social Science and Humanities Energy Research Group, betonten in einem Artikel, der im Februar 2023 veröffentlicht wurde, wie wichtig die SGW für das rasche und sozialverträgliche Erreichen von Energie- und Klimazielen sind.33 Ferner riefen sie Forschende aus den SGW auf, die gemeinsame Arbeit an der Energiewende zu intensivieren. Dieser Artikel und die ihm zugrun- deliegenden Arbeiten zeigen, dass es SWEET gelungen ist, Forschende aus den SGW in mehreren Konsor- tien einzubinden und dass Forschende aus verschiedenen Konsortien zusammenarbeiten.

4 Inhalt des Kreditbeschlusses

4.1 Antrag des Bundesrates und Begründung

Die durch SWEET unterstützte angewandte Forschung trägt in mehrerer Hinsicht wesentlich zum Erreichen der Ziele der Energie- und Klimastrategie bei. Durch Steigerungen der Energieeffizienz beim Verkehr, bei den Gebäuden und in der Industrie werden CO2-Emissionen reduziert. Die Integration von erneuerbaren Energien in allen Sektoren sowie deren Kopplung wird zudem den Übergang von einer fossilen zu einer nachhaltigen Energieproduktion beschleunigen. Die sich abzeichnenden Fragestellungen können mit dem bestehenden Verpflichtungskredit und der beschränkten Laufzeit der Förderung bis 2032 jedoch nicht ausreichend abge- deckt werden. Dazu kommt der verstärkte Forschungsbedarf zur Versorgungssicherheit im zukünftigen Ener- giesystem durch das fehlende Stromabkommen mit der EU und die durch den Krieg in der Ukraine gestiege- nen Unsicherheiten. Aus diesen Gründen wird ein zusätzlicher Verpflichtungskredit von 135 Millionen Franken beantragt. Damit sollen voraussichtlich 8 Konsortien aus Hochschulen, Forschungsinstituten, der Privatwirtschaft und privaten Organisationen sowie der öffentlichen Hand gefördert werden. Für den Vollzug sind 16,1 Millionen Franken eingeplant, die hauptsächlich für eine enge Begleitung der Konsortien eingesetzt werden sollen, um die rasche Umsetzung der Forschungsergebnisse sicherzustellen. Mit dem zusätzlichen Verpflichtungskredit sollen, auf- bauend auf den bewährten Prozessen des SWEET-Programms, mit dem BAFU gemeinsam Ausschreibungen durchgeführt werden. Um dem gemeinsamen Vorgehen Rechnung zu tragen, wird das mit diesem Verpflich- tungskredit finanzierte Instrument SWEETER (Swiss research for the EnErgy Transition and Emissions Re- duction) genannt. Der Koordinationsausschuss Ressortforschung sowie weitere betroffene Bundesstellen wer- den wie bereits bei SWEET eng und frühzeitig beigezogen werden. Auf eine Stückelung des Verpflichtungskredits in Tranchen, wie dies beim Bundesbeschluss über einen Ver- pflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEET (Swiss Energy research for the Energy Transi- tion) für die Jahre 2021‒202834 beantragt wurde, wird in diesem Antrag verzichtet. Es hat sich gezeigt, dass die Finanzplanung mit den jährlichen Budgets und der Freigabe einer zweiten Tranche erst nach vier Jahren unnötigerweise komplex wird und eine langfristige Planung verunmöglicht.

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit mit delegierter Spezifikationsbefugnis. Die einzelnen Verpflich- tungen werden durch das BFE im Rahmen des vom Parlament freigegebenen Verpflichtungskredits eingegan- gen.

4.2 Inhalt der Vorlage, Erläuterungen

Um die Zielsetzungen der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie wirkungsvoll zu unter- stützen, fördert SWEET inter- und transdisziplinäre Konsortien, die für die Strategien wichtige Fragestellungen ganzheitlich über einen längeren Zeitraum untersuchen (vgl. Ziff. 2Erreur ! Source du renvoi introuvable.).

32 www.sweet-edge.ch/en/news/edge-white-paper-shows-extreme-level-of-fragmentation-of-rooftop-pv-policy-in-switzerland 33 Brückmann G., S. Berger, H. Caviola, U. J. J. Hahnel, V. Piana, M. Sahakian, et al. (2023) Towards more impactful energy research: The salient role of social sciences and humanities. PLOS Clim 2(2): e0000132. https://doi.org/10.1371/journal.pclm.0000132 34 BBI 2020 8637

Das bestehende Förderinstrument SWEET wird 2032 auslaufen. Mit dem für SWEET bewilligten Verpflich- tungskredit wird 2025 die letzte Ausschreibung durchgeführt. Bis zum Ende von SWEET im 2032 werden keine weiteren Ausschreibungen durchgeführt werden können. Es zeigt sich, dass sich neben den im Rahmen von SWEET bereits vorgesehenen Fragestellungen eine An- zahl weiterer für die Energie- und Klimastrategien wichtige Fragestellungen abzeichnet, die mit dem vorhan- denen Finanz- und Zeitrahmen nicht beantwortet werden können. Daher soll der bestehende Verpflichtungs- kredit durch einen weiteren ergänzt werden und damit gemeinsam mit dem BAFU bis 2036 weitere Ausschreibungen unter dem Namen SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) durchgeführt werden.

4.3 Teuerungsannahmen

Die dem Umfang des Verpflichtungskredits zugrundeliegenden Teuerungsannahmen werden im Bundesbe- schluss über den Verpflichtungskredits für das Forschungsförderungsinstrument SWEETER für die Jahre 2025‒2036 vom xx. Februar 2024 ausgewiesen. Den Teuerungsannahmen liegt der Indexstand des Landes- indexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 (104,4 Punkte; Dezember 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: 2025: +1,2 Prozent 2026: +1,0 Prozent 2027: +1,0 Prozent Für die Jahre nach 2027 wird eine Teuerung von 1,0 Prozent veranschlagt.

5 Auswirkungen

5.1 Finanzielle Auswirkungen

Mit der vorliegenden Botschaft wird ein Verpflichtungskredit von 135 Millionen für die Periode 2025‒2036 be- antragt, Um Konsortialprojekte zu fördern und somit zur Unterstützung der Zielerreichung der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie beitragen. Für den Vollzug sind 16,1 Millionen vorgesehen. Da einerseits auch das P+D-Programm des BFE integraler Bestandteil von SWEETER sein wird und anderer- seits die Konsortien auch Partner aus der Privatwirtschaft sowie Städte, Kantone und Gemeinden umfassen werden, wird mit einer entsprechenden Hebelwirkung gerechnet. Bei den zwischen Anfang 2021 bis März 2023 bewilligten sieben Konsortialprojekten wurden von den Konsortien zusätzliche Finanzmittel (Eigen- und Drittmittel) von durchschnittlich 82 Prozent eingebracht (siehe Tabelle 2). Die Finanzierung von SWEETER inkl. allenfalls möglicher Kompensationen und Synergien wird im Hinblick auf Verabschiedung der SWEETER- und/oder der BFI-Botschaft geprüft. Der jährlich geplante Mittelbedarf für die Förderung und den Vollzug ist in Tabelle 3 dargestellt. Die für den Vollzug beantragten Mittel sind in Tabelle 4 in Personalkosten und Sachmittel aufgeschlüsselt. Die notwendigen zusätzlichen Mittel werden dem Parla- ment zusammen mit der Botschaft zum Voranschlag 2025 unterbreitet. Dieses Vorhaben macht die Einrichtung eines Verpflichtungskredites gemäss Artikel 21 des Finanzhaushalt- gesetz (FHG) notwendig. Der Verpflichtungskredit in der Höhe von 135 Millionen Franken soll dem Parlament mit einer entsprechenden Sonderbotschaft unterbreitet werden.

Tabelle 3: Jährliche Ausgaben in Millionen Franken für die Förderung und den Vollzug in SWEETER.

Tabelle 4: Jährlicher Aufwand in Millionen Franken für den Vollzug in SWEETER, aufgeteilt in Personalkosten und Sach- mittel.

5.2 Personelle Auswirkungen

Für die Führung des SWEET-Programms (Strategie und Ausarbeiten der Ausschreibungen und der dafür nö- tigen Unterlagen, Rekrutierung von internationalen Experten, Durchführung der Evaluationen, Monitoring der Konsortien, Begleitung der Eingaben von Pilot- und Demonstrationsprojekten, Redigieren von Zwischen- und Schlussberichten, Organisation von Konferenzen und Berichterstattung, und Administration wie Verträge, Ab- rechnungen und Controlling) stehen dem BFE drei befristete Vollzeitstellen zur Verfügung. Mit den zusätzlich für den Vollzug beantragten Mitteln sollen diese drei Stellen von 2032 bis 2036 verlängert werden. Die vorgesehenen acht Ausschreibungen von SWEETER sollen zwischen 2025 und 2030 durchgeführt wer- den (siehe Abbildung 1). Die Erfahrungen mit den ersten vier Ausschreibungen von SWEET zeigen, dass das an internationale Standards angelehnte zweistufige Evaluationsverfahren zwar wie geplant die Qualität der Gesuche steigert und für die Konsortien transparenter ist, aber für das BFE auch mit einem erheblichen zeit- lichen und personellen Aufwand verbunden ist. Ebenso ist die enge Begleitung der geförderten Konsortialpro- jekte, die für die praktische Umsetzung der Resultate unabdingbar ist, mit einem erheblichen Aufwand verbun- den. Daher wird, um den acht vorgesehenen Ausschreibungen von SWEETER gerecht zu werden, mit einem Teil des Vollzugsaufwands von 2025 bis 2036 eine Unterstützung durch drei FTE beantragt. Die für die Unter- stützung vorgesehenen Hauptaufgaben sind Monitoring (insgesamt 1.6 FTE), bei der Evaluation (insgesamt 0.8 FTE) und bei den Ausschreibungen (insgesamt 0.6 FTE). Die Aufgabenverteilung wird sich mit der Zeit ändern, da die Anzahl der Konsortien und Ausschreibungen über die Jahre variieren, siehe Tabelle 1. In den

Jahren 2033 bis 2036, wenn die Anzahl der Konsortien abnimmt und keine Ausschreibungen mehr durchge- führt werden, wird die Unterstützung vermehrt zum Erstellen von Schlussberichten und Abrechnungen beitra- gen.

5.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Das Förderinstrument SWEETER hat keine direkten Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden. Indirekt profitieren jedoch die Trägerkantone von Universitäten und Fachhochschulen, indem sich die Forschenden an diesen Forschungsinstitutionen wie bereits bei SWEET um Fördermittel bewerben und so ihre Expertise im Bereich der Energieforschung stärken können.

5.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die über SWEETER geförderte Forschung leistet einen nachhaltigen Beitrag zu den Zielsetzungen der Ener- giestrategie 2050 und langfristigen Klimastrategie. Die Erreichung dieser Ziele ist für die Schweizer Volkswirt- schaft von zentraler Bedeutung. Die IEA geht in ihrem Bericht «Net Zero by 2050»35 von Mai 2021 davon aus, dass die meisten CO2-Reduktionen bis 2030 von schon heute bereitgestellten Technologien stammen werden. Die CO2-Reduktionen bis 2050 hingegen stammen zur Hälfte von Technologien, welche heute erst als Proto- typen oder als Demonstratoren vorliegen. Mit SWEETER kann die Schweiz ihre hervorragende Position im Bereich Energieforschung und Innovation mittel- und langfristig sichern. Um die angewandte Forschung zu betonen und den Wissens- und Technologietransfer zur Industrie und klei- nen und mittleren Unternehmen (KMU) sicherzustellen, wird in den Ausschreibungen von SWEET eine Betei- ligung der Schweizer Privatwirtschaft in den Konsortien verlangt. Das Interesse der Privatwirtschaft an SWEET zeigt sich u.a. darin, dass sie mit durchschnittlich 17 Firmen unter den Kooperationspartnern vertreten ist und somit 62 Prozent der Kooperationspartner in allen Konsortien ausmacht. In SWEETER wird die Beteiligung der Privatwirtschaft und die praktische Umsetzung noch stärker betont werden. Die Verknüpfung mit dem P+D- Programm wird dabei eine zentrale Rolle einnehmen. Neben der geplanten SWEET-Ausschreibung zu kritischen Infrastrukturen und Klimawandel (siehe Tabelle 1) wird SWEETER durch angewandte Forschung in den Bereichen erneuerbare Energien, Energiespeicherung und -netze, Energieeffizienz, Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft zu einer sicheren Energieversorgung bei- tragen.

5.5 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Forschung und Innovation sind die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und tra- gen damit erheblich zum Wohlstand unserer Gesellschaft bei. SWEETER wird den Forschungsstandort Schweiz in den Bereichen erneuerbare Energien, Energiespeicherung und -netze, Energieeffizienz, Digitali- sierung und Kreislaufwirtschaft stärken. Dies ist vor allem hinsichtlich der fehlenden Assoziierung am For- schungsrahmenprogramm Horizon Europe der EU von zentraler Bedeutung, denn mittel- bis langfristig bedeu- tet der Ausschluss aus internationalen Forschungskooperationen einen Verlust an Innovationskraft und somit auch an gesellschaftlichem Wohlstand. SWEETER wird weiterhin eine starke Einbindung der SGW in den Konsortien verlangen. Dadurch sollen die von den Konsortien entwickelten Ansätze und Produkte besser auf die Bedürfnisse der Gesellschaft ausge- richtet werden und so zu einem schnelleren Erreichen der Ziele der Energie- und Klimastrategien beitragen.

5.6 Auswirkungen auf die Umwelt

Die mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Fördermassnahmen unterstützen Forschung und Innovation gezielt in den Themenbereichen erneuerbare Energien, Energiespeicherung und -netze, Energieeffizienz, Digitalisie- rung und Kreislaufwirtschaft. Die damit finanzierten Forschungsarbeiten sind im Einklang mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und tragen damit direkt und wesentlich zur Reduktion der Treibhausgasemis- sionen und anderer Umweltbelastungen wie beispielsweise Feinstaub, NOx oder Lärm bei.

35 www.iea.org/reports/net-zero-by-2050

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus den Artikeln

64 und 167 der Bundesverfassung (BV; SR 101).

Die gesetzliche Grundlage für die Ausgaben bzw. für die Ausrichtung der Subventionen sind Artikel 49 des Energiegesetzes vom 30. September 201636, Artikel 86 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 200337 und die Artikel 3 und 16 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation38 (FIFG). Mit dem Bundesbeschluss vom 26. Februar 2020 über einen Verpflichtungskredit für das Forschungsförde- rungsinstrument SWEET für die Jahre 2021‒2028 hat die Bundesversammlung die Lancierung des Förderin- struments gutgeheissen, auf dem SWEETER aufbauen wird.

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Es bestehen keine Zusammenhänge zwischen dem Förderinstrument SWEETER und internationalen Ver- pflichtungen der Schweiz.

6.3 Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200239 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.

6.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Der Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) für die Jahre 2025‒2036 untersteht der Ausga- benbremse nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV, da er einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht. Der Verpflichtungskredit von 135 Millionen Franken bedarf demnach der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.

6.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Im Rahmen der Umsetzung von SWEETER werden die Vorgaben des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober

199040 sowie des FIFG eingehalten.

Die Vergabe der Subvention erfolgt aufgrund von regelmässigen Ausschreibungen von breit gefassten The- men, die vom BFE nach Konsultation mit der CORE vorgegeben werden. Durch diese Vorgabe kann der Bund gezielt Zielsetzungen von grosser Bedeutung für die Energie- und Klimastrategien adressieren. Für die Be- werbung zugelassen sind Konsortien, welche sich aus verschiedenen Hochschulen und Universitäten, priva- ten Unternehmen, nicht gewinnorientierten Organisationen und ‒ je nach ausgeschriebenem Leitthema ‒ Ge- meinden, Kantonen oder bundesnahen Betrieben zusammensetzen. Die Evaluation der eingereichten Bewerbungen erfolgt durch internationale Expertenpanels, in denen das BFE und BAFU als Beobachter Einsitz haben. Die Auswahl dieser internationalen Experten und die Organisation der Evaluation selber erfolgt durch das BFE und BAFU. Die Evaluation richtet sich dabei streng nach den international etablierten und wissenschaftlich abgestützten Kriterien der Exzellenz (Excellence), Wirkung (Im- pact) und Umsetzung (Implementation). Für die Begleitung der erfolgreichen Konsortien setzen das BFE und BAFU eine Begleitgruppe ein, die sich aus Fachexperten der beiden Ämter und anderer Bundestellen, Vertre- tern des Expertenpanels und weiteren Experten zusammensetzt. Die Begleitgruppe verfolgt die Arbeiten des Konsortiums kontinuierlich, evaluiert die Fortschritte des Konsortiums mindestens jährlich und fasst die Fort- schritte in einem Bericht zuhanden des BFE und BAFU zusammen.

36 SR 730.0 37 SR 732.1 38 SR 420.1 39 SR 171.10 40 SR 616.1

Im Laufe der Arbeit der Konsortien können Forschungsfragen auftauchen, die sich aufgrund der Erkenntnisse von durchgeführten Forschungsarbeiten desselben Konsortiums ergeben, und die bei der Eingabe der Bewer- bung noch nicht absehbar waren. Ein Teil des gesprochenen Budgets ist daher für zusätzliche Forschungs- projekte vorgesehen, die solche Forschungsfragen aufgreifen. Das für diese zusätzlichen Forschungsarbeiten nötige Budget muss vom BFE auf Antrag freigegeben werden.

Um die Umsetzung (Implementation) zu fördern, allokiert das BFE neben den Fördermitteln von SWEETER auch namhafte Beträge aus seinem Pilot- und Demonstrationsprogramm. Im Rahmen der Konsortien geplante Pilot- und Demonstrationsprojekte müssen in den Bewerbungen beschrieben und zum Zeitpunkt der Imple- mentierung über das standardisierte Bewilligungsverfahren beim BFE beantragt werden.

Abkürzungsverzeichnis

BABS Bundesamt für Bevölkerungsschutz BAFU Bundesamt für Umwelt BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt BFE Bundesamt für Energie BLW Bundesamt für Landwirtschaft BV Bundesverfassung CCS Carbon Capture and Storage CORE Eidgenössische Energieforschungskommission DeCarbCH DeCarbonisation of Cooling and Heating in Switzerland EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDGE ENabling Decentralized renewable GEneration in the Swiss cities, midlands, and the Alps EnG Energiegesetz EPFL Ecole polytechnique fédérale de Lausanne ETH Eidgenössische Technische Hochschule EU Europäische Union FIFG Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz FTE Full-Time Equivalent IEA Internationale Energieagentur KMU Kleine und mittlere Unternehmen LANTERN Living lAbs iNTerfaces for the Energy tRansitioN NCCS National Centre for Climate Services NET Negativemissionstechnologien OFU Organ für Umweltforschung PATHFNDR PATHways to an efficient future energy system through Flexibility aND sectoR coupling PV Photovoltaik P+D Pilot- und Demonstrations(programm) SCCER Swiss Competence Center for Energy Research SFLV Spezialfinanzierung Luftverkehr SGW Sozial- und Geisteswissenschaften SNE Strategie Nachhaltige Entwicklung SOUR SWEET OUtside-the-box Rethinking SURE SUstainable and Resilient Energy for Switzerland

SWEET SWiss Energy research for the Energy Transition SWEETER SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction SWICE Sustainable Wellbeing for the Individual and the Collectivity in the Energy transition TCP Technology Collaboration Programme WTT Wissens- und Technologietransfer

Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) für die Jahre 2025‒2036 | Lexipedia | Lexipedia