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AS 1999 3143

Verordnung des BLW über die Qualitätseinstufung von geschlachteten Tieren der Schweinegattung

Verordnung des BLW über die Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung

vom 23. September 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 6 der Schlachtviehverordnung vom 7. Dezember 19981, verordnet:

1. Abschnitt: Fleischigkeit

Art. 1 Magerfleischanteil Die Fleischigkeit wird anhand des Magerfleischanteils (MFA) bestimmt. Als MFA gilt das Verhältnis zwischen dem ermittelten Gewicht aller quergestreif- ten roten Muskeln, soweit diese mit dem Messer erfassbar sind, und dem Gewicht des Schlachtkörpers. Der MFA ist mit einem der Klassifizierungsgeräte nach den Anhängen 1 und 2 mit den entsprechenden Schätzverfahren zu ermitteln.

Art. 2 Anwendung und Überwachung der Klassifizierungsgeräte Die Klassifizierungsgeräte nach Anhang 1 sind von Sachverständigen der beauf- tragten Organisation nach Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe a der Schlachtviehverord- nung vom 7. Dezember 1998 anzuwenden. Die Klassifizierungsgeräte nach Anhang 2 sind von Sachverständigen der beauf- tragten Organisation periodisch zu überwachen.

2. Abschnitt: Inkrafttreten

Art. 3 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

23. September 1999 Bundesamt für Landwirtschaft:

10596 Burger

SR 916.341.21 1 SR 916.341

1999-5264 3143

Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung AS 1999 von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung

Anhang 1 (Art. 1 Abs. 3)

Fat-O-Meater

1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät «Fat-O-

Meater» (FOM).

2. Die Messpistole hat einen Sondendurchmesser von 6 mm. Der Messbereich

liegt zwischen 5 und 105 mm. Die Messwerte werden über einen Zentral- rechner in Schätzwerte für den Magerfleischanteil umgesetzt.

3. Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel

berechnet: y = 54,139 – 0,71062 x1 + 0,21842 x2 dabei sind y = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, x1 = Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, an der hängenden, warmen Schlachthälfte, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkör- pers zwischen der zweit- und drittletzten Rippe und x2 = Muskeldicke in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie x1 ge- messen.

4. Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 120 kg.

CSB-Ultra-Meater

1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät «CSB-

Ultra-Meater» im Ultraschall-B-Scan-Verfahren.

2. Die Messwerte werden über einen Zentralrechner in Schätzwerte für den

Magerfleischanteil umgesetzt.

3. Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel

berechnet: y = 54,139 – 0,71062 x1 + 0,21842 x2 dabei sind y = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, x1 = Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, an der hängenden, warmen Schlachthälfte, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkör- pers zwischen der zweit- und drittletzten Rippe und x2 = Muskeldicke in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie x1 ge- messen.

4. Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 120 kg.

Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung AS 1999 von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung

Zwei-Punkte-Messverfahren

1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit den Geräten

«Schieblehre» oder «Schablone» nach dem «Zwei-Punkte-Messverfahren» (ZP), sofern jährlich weniger als 1000 Schlachteinheiten Schweine ge- schlachtet werden.

2. Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel

berechnet: y = 49,123 – 0,55983 x1 + 0,22096 x2 dabei sind y = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, x1 = Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, gemessen an der hängenden, warmen Schlachthälfte auf der Spaltfläche des Schlachtkörpers an der dünnsten Stelle über dem Musculus glutaeus medius, x2 = Stärke des Lendenmuskels in mm, gemessen an der hängenden, warmen Schlachthälfte auf der Spaltfläche des Schlachtkörpers als kürzeste Verbindung des vorderen (cranialen) Endes des Mu- sculus glutaeus medius zur oberen (dorsalen) Kante des Wir- belkanals.

3. Die Formel gilt für Schlachtkörper von 70 bis 130 kg.

Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung AS 1999 von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung

Anhang 2 (Art. 1 Abs. 3)

AUTOFOM

1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät «Fully

Automatic Ultrasonic Carcase Grading» (AUTOFOM).

2. Das Gerät ist mit 16 Ultraschallwandlern mit 2 MHz (SFK Technologie,

K2KG – 67080) und einem Messbereich von 25 mm zwischen den einzelnen Wandlern ausgestattet.

3. Die Ultraschalldaten beziehen sich auf drei grössere Teile des Schlachtkör-

pers und betreffen Speckdicken und Muskeldicken. Die übrigen Parameter sind mit den oben genannten Parametern verbunden. Die Messwerte werden über einen Zentralrechner in Schätzwerte für den Magerfleischanteil umge- setzt.

4. Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand der folgenden

Formel berechnet: y = 57,5151291 + 0,8717916 T01 + 0,7625082 T02 + 1,3110994 T03 dabei sind y = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, T01, T02 und T03 = Hauptkomponentenvariablen, berechnet auf der Grundlage von 127 einzelnen Messstellen.

5. Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 120 kg.