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AS 2000 1034

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

Änderung vom 6. März 2000

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 19. Juni 19951 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wird wie folgt geändert:

Art. 110 Abs. 2 Bst. e

2 Bei einzelnen Arten von Motorwagen sind weiter erlaubt:

e. an Fahrzeugen, die der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe unterlie- gen: kleine, gelbe, nicht blendende und nicht blinkende Lichter zur Kon- trolle des Erfassungsgerätes von aussen.

II Diese Änderung tritt am 1. April 2000 in Kraft.

6. März 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 741.41

1034 2000-0603