AS 2000 1293
Verordnung über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern
Verordnung über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern (VEA)
Änderung vom 17. Mai 2000
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 14. Januar 19981 über Einreise und Anmeldung von Aus- länderinnen und Ausländern wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 4
4 Staatsangehörige des Irak und Somalias benötigen in jedem Fall ein Visum.
II Diese Aenderung tritt am 1. Juni 2000 in Kraft.
17. Mai 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 142.211
2000-1009 1293