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AS 2000 1853

Beamtengesetz

Beamtengesetz

Änderung vom 24. März 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 19981, beschliesst:

I Das Beamtengesetz vom 30. Juni 19272 wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf Artikel 85 Ziffern 1 und 3 der Bundesverfassung3, ...

Art. 6 Abs. 3

3 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Amtsdauer der Beamtinnen und Beamten auf

den Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen gesetzlichen Regelung der Arbeitsver- hältnisse beim Bund zu beenden und die Überführung des Bundespersonals in das neue Arbeitsverhältnis zu regeln.

II

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Nationalrat, 24. März 2000 Ständerat, 24. März 2000 Der Präsident: Seiler Der Präsident: Schmid Carlo Der Protokollführer: Anliker Der Sekretär: Lanz