AS 2000 2488
Verordnung über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge
Verordnung über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge (VKZ)
Änderung vom 21. September 2000
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt verordnet:
I Die Verordnung vom 6. September 19841 über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge wird wie folgt geändert:
Art. 6 Abs. 3 erster Satz
3 Das Wappen kann auch als frei stehende Flagge hinter dem Eintragungszeichen am
Rumpf angebracht werden. ...
Anhang Massvorschriften zu Figur 1 viertes und achtes Lemma − Länge des Bindestrichs 1/2 bis 2/3 der Zeichenhöhe − Die Buchstaben “M” und “W” dürfen bis höchstens Zeichenhöhe breit sein
II Diese Änderung tritt am 1. November 2000 in Kraft.
21. September 2000 Bundesamt für Zivilluftfahrt:
11143 André Auer
1 SR 748.216.1
2488 2000-2091