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AS 2000 2488

Verordnung über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge

Verordnung über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge (VKZ)

Änderung vom 21. September 2000

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt verordnet:

I Die Verordnung vom 6. September 19841 über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge wird wie folgt geändert:

Art. 6 Abs. 3 erster Satz

3 Das Wappen kann auch als frei stehende Flagge hinter dem Eintragungszeichen am

Rumpf angebracht werden. ...

Anhang Massvorschriften zu Figur 1 viertes und achtes Lemma − Länge des Bindestrichs 1/2 bis 2/3 der Zeichenhöhe − Die Buchstaben “M” und “W” dürfen bis höchstens Zeichenhöhe breit sein

II Diese Änderung tritt am 1. November 2000 in Kraft.

21. September 2000 Bundesamt für Zivilluftfahrt:

11143 André Auer

1 SR 748.216.1

2488 2000-2091