AS 2001 1371
Verordnung über das Verfahren zur Überweisung des Mehrwertsteuer-Ertragsanteils an den Ausgleichsfonds der AHV
Verordnung über das Verfahren zur Überweisung des Mehrwertsteuer-Ertragsanteils an den Ausgleichsfonds der AHV
Änderung vom 25. April 2001
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 19. April 19991 über das Verfahren zur Überweisung des Mehrwertsteuer-Ertragsanteils an den Ausgleichsfonds der AHV wird wie folgt geändert:
Art. 1 Berechnung des Ertragsanteils für die AHV 13,33 Prozent der nach Ausscheidung der Einnahmen aus der Anhebung der Mehr- wertsteuersätze zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte2 verbleibenden Jah- reseinnahmen aus der Mehrwertsteuer werden zweckgebunden für die AHV ver- wendet. Davon werden 83 Prozent dem Ausgleichsfonds der AHV und 17 Prozent der Bundeskasse zur Finanzierung des Beitrags des Bundes an die AHV gutge- schrieben.
Art. 3 Aufgehoben
II Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft.
25. April 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz