AS 2002 2056
Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten
Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (OV-EDA)
Änderung vom 26. Juni 2002
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Organisationsverordnung vom 29. März 20001 für das Eidgenössische Departe- ment für auswärtige Angelegenheiten wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 3 Bst. d
3 Bei der Verfolgung dieser Ziele nimmt es folgende Funktionen wahr:
d. Es bearbeitet in Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen Fragen der internationalen Sicherheitspolitik der Schweiz.
Art. 6 Abs. 3 Bst. d
3 Das Staatssekretariat nimmt darüber hinaus folgende Funktion wahr:
d. In Absprache mit den zuständigen Departementen erarbeitet es die interna- tionale Sicherheitspolititik und die Abrüstungspolitik.
Art. 7 Abs. 2 Bst. b
2 Zur Verfolgung dieser Ziele nimmt die Politische Direktion folgende Funktionen
wahr: b. In Absprache mit den zuständigen Departementen setzt sie friedenspolitische Massnahmen und Interventionen zum Schutz der Menschenrechte und der Demokratie um und bearbeitet sie Fragen der Sanktionenpolitik;
1 SR 172.211.1
2056 2002-0337
Organisationsverordnung EDA AS 2002
II Diese Änderung tritt am 1. August 2002 in Kraft.
26. Juni 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz