Lexipedia

AS 2002 3212

Verkehrsregelnverordnung

Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Änderung vom 3. Juli 2002

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 19621 wird wie folgt geändert:

Art. 27 Abs. 3 3 Der Inhaber eines Lernfahrausweises darf auf Motorrädern sowie auf oder in ande- ren Motorfahrzeugen, mit welchen er Lernfahrten ohne Begleitperson ausführen darf, keine Passagiere mitführen, die nicht selber über den entsprechenden Führer- ausweis verfügen.

Art. 35 Abs. 2

2 Traktoren, Raupenfahrzeuge, Fahrzeuge mit Spikesreifen sowie Motorräder bis

50 cm3 Hubraum dürfen Autobahnen und Autostrassen nicht benützen.

Art. 78 Abs. 1 dritter Satz

1 … Bewilligungen für Übergewicht dürfen nur für Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkom-

binationen erteilt werden, die gemäss Fahrzeugausweis für das gesetzlich zulässige Höchstgewicht zugelassen sind.

II Diese Änderung tritt am 1. April 2003 in Kraft.

3. Juli 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 741.11

3212 2002-0780