Lexipedia

AS 2002 4149

Verordnung über die Zuteilung von Parkplätzen in der Bundesverwaltung

Verordnung über die Zuteilung von Parkplätzen in der Bundesverwaltung

Änderung vom 29. November 2002

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 20. Mai 19921 über die Zuteilung von Parkplätzen in der Bundesverwaltung wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf Artikel 32 Buchstaben d und e des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20002,

Art. 1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für die bundeseigenen und die gemieteten Parkplätze bei Gebäuden, die ganz oder teilweise für die Aufgabenerfüllung des Bundes genutzt werden.

Art. 4 Zuteilung Über die Zuteilung der Parkplätze entscheidet das nach Artikel 6 der Verordnung vom 14. Dezember 19983 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes zuständige Bau- und Liegenschaftsorgan (BLO). Das jeweilige Organ kann seine Befugnisse für bestimmte Parkplätze an andere Ämter übertragen.

Art. 5 Abs. 2–4 und 7 2 Das Entgelt für Parkplätze, die für die Dauer der Arbeitszeit zugeteilt werden, beträgt für Bedienstete monatlich: a. für ungedeckte Parkplätze 65 Franken inkl. Mehrwertsteuer; b. für gedeckte Parkplätze 130 Franken inkl. Mehrwertsteuer.