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AS 2003 3229

Protokoll zu dem Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe

Protokoll vom 17. Februar 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe

SR 0.814.288.2; AS 1988 1652

Beitritt der Schweiz zu Anlage IV des Übereinkommens

Am 20. November 1998 ist die Schweiz der Anlage IV1

«Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsabwässer» des Internationalen Übereinkommens vom 2. November 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, in der Fassung des Protokolls vom 17. Februar

1978 (MARPOL 73/78-Konvention) beigetreten.

Die Schweizerische Beitrittsurkunde wurde am 20. November 1998 hinterlegt. Die Anlage IV wird am 27. September 2003 für die Schweiz in Kraft treten.

1 Der Text dieser Anlage wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts nicht

veröffentlicht. Separatdrucke unter dem Titel «Internationales Übereinkommen vom 2. November 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und Protokoll vom 17. Februar 1978 zu diesem Übereinkommen (MARPOL 73/78-Konvention). Anlagen I bis V mit Anhängen» sind bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, oder über «www.bbl.admin.ch/bundespublikationen» erhältlich.

2003-0406 3229