Lexipedia

AS 2003 3267

Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Kirgisischen Republik

Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Kirgisischen Republik

vom 3. Dezember 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 20012, beschliesst:

Art. 1

1 Das am 26. Januar 2001 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen

Eidgenossenschaft und der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 27. September 2001 Nationalrat, 3. Dezember 2001 Die Präsidentin: Françoise Saudan Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Christophe Thomann