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AS 2003 3489

Verordnung des UVEK über die Aufhebung der Verordnungen über die Erteilung des Dreisprachenstempels oder des Dreisprachenvermerks an Rheinschiffer

Verordnung des UVEK über die Aufhebung der Verordnungen über die Erteilung des Dreisprachenstempels oder des Dreisprachenvermerks an Rheinschiffer

vom 20. August 2003

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 19751 über die Binnenschifffahrt, in Ausführung des Beschlusses 2003-I-7 der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, verordnet:

Art. 1 Es werden aufgehoben: a. die Verordnung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt vom 28. November 19852 über die Erteilung des Dreisprachenstempels oder des Dreisprachenvermerks an Rheinschiffer; b. die Verordnung vom 18. März 19863 über die Inkraftsetzung der Verord- nung über die Erteilung des Dreisprachenstempels oder des Dreisprachen- vermerks an Rheinschiffer.

Art. 2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

20. August 2003 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Moritz Leuenberger

1 SR 747.201 2 AS 1986 855, 1992 283, 1994 1770 3 AS 1986 862

2003-1725 3489

Aufhebung der Verordnungen über die Erteilung des Dreisprachenstempels AS 2003 oder des Dreisprachenvermerks an Rheinschiffer. V des UVEK

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