AS 2003 3521
Mineralölsteuerverordnung
Mineralölsteuerverordnung (MinöStV)
Änderung vom 27. August 2003
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 19961 wird wie folgt geändert:
Art. 33 Abs. 1 Bst. b
1 Treibstoffe, die auf Zollflugplätzen nach Artikel 12 der Luftzollordnung vom
7. Juli 19502 zur Versorgung von Luftfahrzeugen im Linienverkehr getankt werden, sind steuerfrei, sofern sie verwendet werden: b. zu Flügen, die zwischen schweizerischen Flugplätzen durchgeführt werden und die den Anschluss an einen flugplanmässigen Flug aus oder nach dem Ausland ermöglichen;
II Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Juli 2003 in Kraft.
27. August 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz