AS 2004 2087
Verordnung des BLW über die Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben
Verordnung des BLW über die Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben
Änderung vom 20. April 2004
Das Bundesamt für Landwirtschaft verordnet:
I Die Verordnung des BLW vom 29. März 20001 über die Bewirtschaftung von Söm- merungsbetrieben wird wie folgt geändert:
Art. 4 Abs. 2 Bst. a, b, d und f
2 Eine ständige Behirtung besteht, wenn:
a. die Herdenführung durch einen Hirten mit Hunden erfolgt und die Herde täglich auf einen ausgewählten Weideplatz geführt wird; b. die Weidefläche in Sektoren aufgeteilt und auf einem Plan festgehalten ist; d. die Aufenthaltsdauer im gleichen Sektor bzw. auf der gleichen Weidefläche zwei Wochen nicht übersteigt und dieselbe Fläche frühestens nach vier Wo- chen wieder beweidet wird; f. die Auswahl und Nutzung der Übernachtungsplätze so erfolgt, dass ökologi- sche Schäden vermieden werden; und
II Diese Änderung tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.
20. April 2004 Bundesamt für Landwirtschaft: Manfred Bötsch
1 SR 910.133.2
2004-0718 2087
Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben. V des BLW AS 2004
2088