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AS 2004 2087

Verordnung des BLW über die Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben

Verordnung des BLW über die Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben

Änderung vom 20. April 2004

Das Bundesamt für Landwirtschaft verordnet:

I Die Verordnung des BLW vom 29. März 20001 über die Bewirtschaftung von Söm- merungsbetrieben wird wie folgt geändert:

Art. 4 Abs. 2 Bst. a, b, d und f

2 Eine ständige Behirtung besteht, wenn:

a. die Herdenführung durch einen Hirten mit Hunden erfolgt und die Herde täglich auf einen ausgewählten Weideplatz geführt wird; b. die Weidefläche in Sektoren aufgeteilt und auf einem Plan festgehalten ist; d. die Aufenthaltsdauer im gleichen Sektor bzw. auf der gleichen Weidefläche zwei Wochen nicht übersteigt und dieselbe Fläche frühestens nach vier Wo- chen wieder beweidet wird; f. die Auswahl und Nutzung der Übernachtungsplätze so erfolgt, dass ökologi- sche Schäden vermieden werden; und

II Diese Änderung tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.

20. April 2004 Bundesamt für Landwirtschaft: Manfred Bötsch

1 SR 910.133.2

2004-0718 2087

Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben. V des BLW AS 2004

2088

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