AS 2004 3631
Ordnung für die internationale Eisenbahnförderung gefährlicher Güter
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
1. Gegen die vom Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter an
seiner 40. Tagung vom 17. bis 21. November 2003 in Sinaia (Rumänien) gefassten Beschlüsse wird nicht Widerspruch erhoben.
2. Die auf den 1. Januar 2005 in der Anlage I der Ordnung für die internatio-
nale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)1 zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahn- beförderung von Gütern (CIM) durchgeführten Änderungen sind vom Bun- desrat mit Beschluss vom 26. Mai 2004 genehmigt worden.
10. August 2004 Bundeskanzlei
SR 742.401.6 1 Das RID (Anlage I zur CIM; SR 0.742.403.1) wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Separatdrucke mit Einschluss der genannten Aenderungen können beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, bezogen werden.
2004-1117 3631
Internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) AS 2004