AS 2006 3065
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien und Montenegro
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien und Montenegro
vom 7. März 2006
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. August 20052, beschliesst:
Art. 1
1 Das am 13. April 2005 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweizerischen
Bundesrat und dem Ministerrat von Serbien und Montenegro zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 28. November 2005 Nationalrat, 7. März 2006 Der Präsident: Rolf Büttiker Der Präsident: Claude Janiak Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker