AS 2006 4297
Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum
Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum
vom 23. Juni 2006
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 20051, beschliesst:
I Der Bundesbeschluss vom 21. März 19972 über die Unterstützung des Struktur- wandels im ländlichen Raum wird wie folgt geändert:
Titel Bundesgesetz über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum
Art. 1 Zweck Dieser Beschluss3 bezweckt, den ländlichen Raum bei der Bewältigung des wirt- schaftlichen Strukturwandels zu unterstützen.
Art. 8 Abs. 2
2 Sie dürfen 74 Millionen Franken nicht übersteigen.
Art. 10 Abs. 2bis 2bis Die Geltungsdauer dieses Bundesgesetzes wird bis zum 31. Dezember 2008 ver- längert.