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AS 2006 5611

Verordnung des EVD über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2007

Verordnung des EVD über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2007

vom 30. November 2006

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 19941 über das öffentliche Beschaffungswesen (Gesetz), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, verordnet:

Art. 1 Anpassung der Schwellenwerte Die Schwellenwerte nach Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes betragen für das Jahr 2007: a. 248 950 Franken bei Lieferungen; b. 248 950 Franken bei Dienstleistungen; c. 9,575 Millionen Franken bei Bauwerken; d. 766 000 Franken bei Lieferungen und Dienstleistungen im Auftrag einer Auftraggeberin nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes oder für Aufträge, wel- che die Automobildienste der Schweizerischen Post zur Durchführung ihrer in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit im Bereich des Personentransports ver- geben.

Art. 2 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung des EVD vom 30. November 20052 über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2006 wird auf- gehoben.

Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

30. November 2006 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Doris Leuthard

SR 172.056.12 1 SR 172.056.1 2 AS 2005 5677

2006-3197 5611

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