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AS 2006 5959

Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Bulgarien

Abkommen vom 29. März 1993 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Bulgarien

SR 0.632.312.141; AS 1994 1349

Rücktritt vom Abkommen Die Republik Bulgarien teilt dem Depositar des Abkommens mittels diplomatischer Verbalnote vom 30. Juni 2006 mit, dass Bulgarien vom Abkommen vom 29. März

1993 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Bulgarien zurücktritt.

Gemäss Artikel 37 des Abkommens wird der Rücktritt sechs Monate nach dem Zeitpunkt, an welchem der Depositarstaat die Notifikation erhalten hat, wirksam. Durch den Rücktritt Bulgariens erlischt das Abkommen, das Verständigungsproto- koll, die Vereinbarung und ihre Anhänge sowie der Beschluss Nr. 10/19961 am 1. Januar 2007.

1 SR 0.632.312.141.1; AS 2000 1455

2006-3057 5959

Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Bulgarien AS 2006

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