AS 2006 973
Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer
Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO)
Änderung vom 1. März 2006
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 6. Oktober 19861 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer wird wie folgt geändert:
Art. 7 Abs. 3
3 Geht es um die erstmalige Erwerbstätigkeit, so haben neben den einheimischen
Arbeitskräften diejenigen stellensuchenden Ausländer den Vorrang, die sich bereits in der Schweiz aufhalten und zur Erwerbstätigkeit berechtigt sind. Vorläufig aufge- nommene Personen sind diesen Ausländern gleichgestellt.
II Diese Änderung tritt am 1. April 2006 in Kraft.
1. März 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 823.21
2006-0271 973
Begrenzung der Zahl der Ausländer AS 2006
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