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AS 2007 269

Verordnung des EJPD über die Datenfelder und Zugriffsberechtigungen ISIS

Verordnung des EJPD über die Datenfelder und Zugriffsberechtigungen ISIS

vom 16. Januar 2007

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), gestützt auf die Artikel 5 Absatz 2 und 7 Absatz 4 der Verordnung vom 30. November 20011 über das Staatsschutz-Informations-System, verordnet:

Art. 1 Gegenstand Diese Verordnung legt die einzelnen Datenfelder und Zugriffsberechtigungen des Informatisierten Staatsschutz-Informations-System (ISIS) fest.

Art. 2 Datenfelder Die Datenfelder sind im Anhang 1 aufgeführt.

Art. 3 Zugriffsberechtigungen Die Zugriffsberechtigungen sind im Anhang 2 aufgeführt.

Art. 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 15. Februar 2007 in Kraft.

16. Januar 2007 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Christoph Blocher

SR 120.31 1 SR 120.3

2006-3325 269

Datenfelder und Zugriffsberechtigungen ISIS AS 2007

Anhänge 1 und 22

2 Die Texte der Anhänge 1 und 2 und deren Änderungen werden weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Separatdrucke sind beim Bundesamt für Polizei, 3003 Bern, erhältlich.

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