AS 2007 4337
Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für Veterinärmedizin
Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für Veterinärmedizin
Änderung vom 30. August 2007
Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet:
I Die Verordnung des EDI vom 21. Oktober 20041 über die Erprobung eines beson- deren Ausbildungs- und Prüfungsmodells für Veterinärmedizin wird wie folgt geän- dert:
Art. 7 Bst. c und d In den einzelnen Studienjahren ist folgende Anzahl Leistungskontrollen zu absol- vieren: c. viertes Studienjahr: sieben Kontrollen; d. fünftes Studienjahr: drei Kontrollen.
Art. 8 Kreditpunktesystem Die Leistungen der Studierenden werden mit einem Kreditpunktesystem bewertet, das dem Europäischen Kreditpunktesystem (ECTS) entspricht. Der Wert der Kredit- punkte und die Leistungsbeurteilung sind gesamtschweizerisch abgestimmt.
Art. 14 Abs. 1 Bst. d und e
1 Für die Leistungskontrollen werden folgende Gebühren erhoben:
d. viertes Studienjahr 550.– e. fünftes Studienjahr 220.–
II Diese Änderung tritt am 1. September 2007 in Kraft.
30. August 2007 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin
1 SR 811.112.41
2007-1691 4337
Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells AS 2007 für Veterinärmedizin
4338