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AS 2007 4337

Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für Veterinärmedizin

Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für Veterinärmedizin

Änderung vom 30. August 2007

Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet:

I Die Verordnung des EDI vom 21. Oktober 20041 über die Erprobung eines beson- deren Ausbildungs- und Prüfungsmodells für Veterinärmedizin wird wie folgt geän- dert:

Art. 7 Bst. c und d In den einzelnen Studienjahren ist folgende Anzahl Leistungskontrollen zu absol- vieren: c. viertes Studienjahr: sieben Kontrollen; d. fünftes Studienjahr: drei Kontrollen.

Art. 8 Kreditpunktesystem Die Leistungen der Studierenden werden mit einem Kreditpunktesystem bewertet, das dem Europäischen Kreditpunktesystem (ECTS) entspricht. Der Wert der Kredit- punkte und die Leistungsbeurteilung sind gesamtschweizerisch abgestimmt.

Art. 14 Abs. 1 Bst. d und e

1 Für die Leistungskontrollen werden folgende Gebühren erhoben:

d. viertes Studienjahr 550.– e. fünftes Studienjahr 220.–

II Diese Änderung tritt am 1. September 2007 in Kraft.

30. August 2007 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin

1 SR 811.112.41

2007-1691 4337

Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells AS 2007 für Veterinärmedizin

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