AS 2007 4519
Verordnung des UVEK über die Nichtunterstellung unter das öffentliche Beschaffungswesen
Verordnung des UVEK über die Nichtunterstellung unter das öffentliche Beschaffungswesen
Änderung vom 25. September 2007
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verordnet:
I Der Anhang zur Verordnung des UVEK vom 18. Juli 20021 über die Nichtunterstel- lung unter das öffentliche Beschaffungswesen erhält eine neue Fassung gemäss Beilage.
II Die Änderung tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.
25. September 2007 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Moritz Leuenberger
1 SR 172.056.111
2006-1637 4519
Nichtunterstellung unter das öffentliche Beschaffungswesen AS 2007
Anhang (Art. 4)
Von der Unterstellung befreite Bereiche und Teilbereiche
1. Telekommunikation auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossen-
schaft: a. Teilbereich der Festnetzkommunikation b. Teilbereich der Mobilkommunikation c. Teilbereich des Internet-Zugangs d. Teilbereich der Datenkommunikation
2. Schienenverkehr auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft:
a. Teilbereich des Güterverkehrs auf Normalspur
4520