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AS 2007 6617

Protokoll über den Personalbestand des Europäischen Patentamts in den Haag

Originaltext

Protokoll über den Personalbestand des Europäischen Patentamts in den Haag (Personalstandsprotokoll)

Abgeschlossen in München am 29. November 2000 Von der Bundesversammlung genehmigt am 16. Dezember 20051 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 12. Juni 2006 In Kraft getreten für die Schweiz am 13. Dezember 2007

Die Europäische Patentorganisation gewährleistet, dass der Anteil der Planstellen des Europäischen Patentamts, der nach dem Organisations- und Stellenplan für das Jahr 2000 auf den Dienstort Den Haag entfällt, im wesentlichen unverändert bleibt. Eine Änderung der Zahl der auf den Dienstort Den Haag entfallenden Planstellen, die im Interesse des guten Funktionierens des Europäischen Patentamts erforderlich wird und eine Abweichung von dem obengenannten Anteil um mehr als zehn Pro- zent zur Folge hat, bedarf eines Beschlusses des Verwaltungsrats der Organisation auf Vorschlag des Präsidenten des Europäischen Patentamts nach Konsultation mit den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des Königreichs der Nieder- lande.

Geltungsbereich des Protokolls2

SR 0.232.142.26 1 AS 2007 6479

2 Siehe Geltungsbereich des Europäischen Patentübereinkommens (SR 0.232.142.2;

AS 2007 6539).

2007-2186 6617

Personalstandsprotokoll AS 2007

6618