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AS 2008 165

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Armenien

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Armenien

vom 7. März 2007

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. August 20062, beschliesst:

Art. 1

1 Das am 12. Juni 2006 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen

Eidgenossenschaft und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird geneh- migt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 4. Dezember 2006 Nationalrat, 7. März 2007 Der Präsident: Peter Bieri Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker