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AS 2008 4647

Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug

Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS)

Änderung vom 7. Oktober 2008

Das Bundesamt für Gesundheit, gestützt auf Artikel 8a der Spielzeugverordnung vom 27. März 20021, verordnet:

I Anhang 3 der Spielzeugverordnung vom 27. März 2002 wird wie folgt geändert:

Ziff. II Ziff. 8

8. Magnetspielzeug

1 Magnetspielzeug ist Spielzeug, das einen oder mehrere Magnete oder einen oder

mehrere magnetische Bestandteile enthält oder aus diesen besteht.

2 Magnetspielzeug oder Packungen von Magnetspielzeug, das Magnete oder magne-

tische Bestandteile enthält, die für Kinder zugänglich sind (Abs. 5) und aufgrund ihrer Form und Grösse verschluckbar sind (Abs. 6), müssen bei der Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten einen Warnhinweis mit folgendem Wortlaut aufweisen: «Warnung! Dieses Spielzeug enthält Magnete oder magnetische Bestandteile. Mag- nete, die im menschlichen Körper einander oder einen metallischen Gegenstand anziehen, können schwere oder tödliche Verletzungen verursachen. Ziehen Sie sofort einen Arzt zu Rate, wenn Magnete verschluckt oder eingeatmet wurden.»

3 Vom Wortlaut nach Absatz 2 abweichende Warnungen sind zulässig, wenn sie

gleichwertig, leicht verständlich und eindeutig gleichen Inhalts sind. 4 Der Warnhinweis muss deutlich sichtbar und leicht lesbar sein. Er ist auffällig auf der Verpackung anzubringen oder am Magnetspielzeug zu befestigen, sodass er an der Verkaufsstelle für die Konsumentinnen und Konsumenten sichtbar ist.

5 Für Kinder zugänglich sind Magnete und magnetische Bestandteile, wenn sie lose

oder unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen bei Ver- wendung durch Kinder vom Spielzeug ablösbar sind, selbst wenn sie ursprünglich im Spielzeug eingekapselt, versenkt oder eingefasst sind.

6 Aufgrund ihrer Form und Grösse verschluckbar sind Magnete und magnetische

Bestandteile, wenn sie vollständig in den Zylinder für kleine Teile gemäss der euro- päischen Norm EN 71, Teil 1 (s. Anhang 4) passen.

1 SR 817.044.1

2008-2363 4647

Spielzeugverordnung AS 2008

II Anhang 4 der Spielzeugverordnung vom 27. März 2002 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

III

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 7. Oktober 2008 Magnetspielzeug darf noch bis zum 1. Dezember 2008 nach bisherigem Recht an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.

IV Diese Änderung tritt am 1. November 2008 in Kraft.

7. Oktober 2008 Bundesamt für Gesundheit: Thomas Zeltner

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Spielzeugverordnung AS 2008

Anhang 4 (Art. 4 und 8a Abs. 2)

Technische Normen für die Sicherheit von Spielzeug2

Nummer Titel Fundstelle EG-Amtsblatt

EN 71-1:2005 Sicherheit von Spielzeug – Teil 1: Mechanische 2008/C 237/13 mit Änderung A6:2008 und physikalische Eigenschaften a) a) Für Geschossspielzeug mit Saugnäpfen trägt 2008/C 237/13 die im Abschnitt 7.17.1 (b) genannte Anforde- rung, nach der die Zugprüfung gemäss Ab- schnitt 8.4.2.3. durchgeführt wird, der von diesem Spielzeug ausgehenden Erstickungs- gefahr nicht Rechnung. EN 71-2:2006 Sicherheit von Spielzeug – Teil 2: Entflamm- 2008/C 237/13 mit Änderung A1:2007 barkeit EN 71-3:1994 Sicherheit von Spielzeug – Teil 3: Migration 2006/C 258/07 mit Berichtigung AC:2002, bestimmter Elemente Änderung A1:2000 und Berichtigung AC:2000 EN 71-4:1990 Sicherheit von Spielzeug – Teil 4: Experimentier- 2007/C 232/11 mit Änderung A1:1998, kästen für chemische und ähnliche Versuche A2:2003 und A3:2007 EN 71-5:1993 Sicherheit von Spielzeug – Teil 5: Chemisches 2005/C 188/02 Spielzeug (Sets), ausgenommen Experimentier- mit Änderung A1:2006 kästen 2006/C 258/07 EN 71-6:1994 Sicherheit von Spielzeug – Teil 6: Graphisches 2005/C 188/02 Symbol zur Kennzeichnung mit einem altersgruppenbezogenen Warnhinweis EN 71-7:2002 Sicherheit von Spielzeug – Teil 7: Fingermal- 2005/C 188/02 farben – Anforderungen und Prüfverfahren EN 71-8:2003 Sicherheit von Spielzeug – Teil 8: Schaukeln, 2006/C 258/07 mit Änderungen A1:2006, Rutschen und ähnliches Aktivitätsspielzeug und A2:2005 für den häuslichen Gebrauch (Innen- und Aussenbereich) (pendent) EN 62115:2005 Elektrische Spielzeuge -Sicherheit) 2006/C 56/03 (IEC 62115 mit Änderung A1:2004 [modifiziert])

2 Die Texte dieser Normen, elektrotechnische ausgenommen, können bezogen werden beim Schweizerischen Informationszentrum für technische Regeln (switec), Bürglistrasse 29,

8400 Winterthur; Telefon: 052 224 54 54, Fax: 052 224 54 74; www.snv.ch. Bezugs-

quelle für elektrotechnische Normen: Schweizerischer Elektrotechnischer Verein (SEV), Normen- und Drucksachenverkauf, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltdorf; Telefon: 01 956 11 65/66, Telefax: 01 956 11 68; www.electrosuisse.ch.

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