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AS 2009 1013

Internationale Gesundheitsvorschriften

Internationale Gesundheitsvorschriften (2005) vom 23. Mai 2005

SR 0.818.103; AS 2007 2471

Übersetzung1 Neue Fassung der Anlage 9 Die Änderung wurde anlässlich der 61. Weltgesundheitsversammlung am 3. April 2008 angenommen und ist für die Vertragsparteien am 15. Juli 2007 in Kraft getre- ten2.

1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2009 1013).

2 http://www.who.int/gb/ebwha/pdf_files/A61/A61_7-fr.pdf.

2008-2678 1013

Internationale Gesundheitsvorschriften (2005) AS 2009

Anlage 9

Dieses Dokument ist Teil der allgemeinen Erklärung für Luftfahrzeuge, bekanntgemacht von der internationalen Zivilluftfahrt-Organisation

Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit3

Gesundheitserklärung Name und Sitzplatznummer oder Funktion der sich an Bord befindenden Personen mit anderen Krankheiten als Luftkrankheit oder den Folgen von Unfällen, die mög- licherweise an einer übertragbaren Krankheit leiden (Fieber – eine Temperatur von 38°C/100°F oder mehr – in Verbindung mit einem oder mehreren der folgenden Anzeichen oder Symptome, z.B. offensichtliches Unwohlsein, anhaltender Husten, Atembeschwerden, anhaltender Durchfall, anhaltendes Erbrechen, Hautausschlag, Blutergüsse oder Blutungen ohne vorherige Verletzung oder akute Verwirrtheit, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Person an einer übertragbaren Krankheit leidet), sowie solcher Krankheitsfälle, die bei einem vorherigen Halt von Bord gegangen sind ……………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………… Genaue Angaben über jede während des Fluges durchgeführte Befreiung von Insek- ten oder sonstige Hygienemassnahme (Ort, Datum, Uhrzeit, Verfahren). Falls wäh- rend des Fluges keine Befreiung von Insekten erfolgt ist, sind genaue Angaben über die zuletzt durchgeführte Befreiung von Insekten zu machen ……………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………

Unterschrift, falls erforderlich, mit Uhrzeit und Datum

zuständiges Besatzungsmitglied

3 Diese Fassung der Allgemeinen Erklärung für Luftfahrzeuge ist am 15. Juli 2007 in Kraft getreten. Das vollständige Dokument kann von der Internetseite der Internationalen Zivil- luftfahrt-Organisation http://www.icao.int bzw. http://www.icao.int/icao/fr/med/guidelines_f.htm bezogen werden.

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